Samstag, 30. Juli 2022

Gemeinderat falsche Adresse für Hausiererpatent

Das Dasein als Hausierer war im Zürcher Herrschaftsgebiet spätestens seit der Reformation eine eher dornenvolle Angelegenheit. Die Obrigkeit erliess umfangreiche Verbote und erteilte fremden Händlern auch Landesverweise  vorgeblich, um ihre Landbevölkerung vor «Verschwendung und unnötigen Kosten» zu bewahren (vgl. bspw. das Mandat betreffend Ausweisung aller fremden Hausierer, Landfahrer und Krämer aus dem Zürcher Herrschaftsgebiet vom 2. Juli 1539, StAZH W I 6.2.15). Dass damit gleich auch die eigenen Händler aus der Stadt Zürich vor zu grosser Konkurrenz geschützt wurden, ist offensichtlich.

Käsehausierer aus Kaiserstuhl

Auf der Landschaft ist man sich also diese Art hochobrigkeitlicher Eingriffe in die Handels- und Gewerbefreiheit seit vielen Jahrhunderten gewohnt. Insbesondere ist klar, dass man für die Tätigkeit als Hausierer eine Bewilligung braucht.

Im Gemeinderatsprotokoll der Gemeinde Weiach findet man unter dem 6. Mai 1930 den folgenden Eintrag:

«Auf Gesuch von Paul Widmer in Kaiserstuhl um Bewilligung für ein Käsehausierpatentes [sic!] im Kt. Zürich, soll demselben mitgeteilt werden, dass der Gemeinderat Weiach hiezu nicht zuständig sei, sondern dass er sich an das Patentbureau in Zürich zu wenden habe.»

Damit lag der Gemeinderat völlig richtig. Die Gesetzgebung zu Hausierern und anderen reisenden Verkäufern befand sich damals noch vollumfänglich in der Regelungskompetenz der Kantone.

Fremdenpolizei überwacht Hausierer, auch zürcherische

Im Kanton Zürich war die Fremdenpolizei zuständig (auch für einheimische Hausierer). Sie hat u.a. eine «Hausiererpatent-Kontrolle» geführt und Gewerbe-Legitimations-Karten ausgegeben (vgl. u.a.: StAZH PP 41d.7 Gewerbe-Legitimationen (1914-1931)).

Im selben Jahr zog aber der Bund die Angelegenheit zwecks Vereinheitlichung an sich. Die Bundesversammlung beschloss die Annahme des «Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1930 über die Handelsreisenden» (BS 10 219), welche die Regelungen des Gewerbepatentgesetzgebung des Kantons Zürich ab da mitbestimmte: 

«Seit dem Inkrafttreten des Handelsreisendengesetzes im Jahre 1930 beträgt die Patenttaxe für Kleinreisende 200 Franken. Aus der zu damaliger Zeit nicht unbedeutenden Taxe [Anm. WeiachBlog: Historischer Lohnindex HLI n. Swistoval.ch: rd. 2800 CHF] ist ersichtlich, dass mit dem HRG auch gewerbepolitische und fiskalische Zwecke verfolgt wurden: Der ortsansässige Handel, welcher der Besteuerung in seinem Absatzgebiet unterliegt, sollte durch die Kleinreisendentaxe gegen die Konkurrenz der dieser Besteuerung nicht unterliegenden auswärtigen Firmen geschützt
werden.
» (Quelle: BBl 2000 4218)

Feststellung von Identität und Integrität

Auch wenn der Gesetzgeber keinerlei protektionistische Hintergedanken hat: einen unabweisbar wichtigen Grund für die Aufrechterhaltung von Hausiererpatenten gibt es bis heute, wie der Bundesrat schreibt:

«Im Gegensatz zum lauterkeits- und obligationenrechtlichen Schutz bei Haustürgeschäften – das OR räumt u. a. ein siebentägiges Widerrufsrecht ein –, stellt die Bewilligungspflicht sicher, dass das kaufende Publikum die Identität der Reisenden feststellen kann. Wenn der Konsument die Identität des Verkäufers nicht kennt, nützt ihm auch das Widerrufsrecht nichts. Durch die Ausweiskartenpflicht wird gewährleistet, dass die anvisierte Kundschaft sich über die Identität der verkaufenden Person vergewissern kann.» (BBl 2000 4206)

Ein Hausiererpatent kann überdies nur erlangen, wer keinen Strafregistereintrag hat, oder höchstens einen, der wenigstens nicht vermuten lässt, dass Konsumenten zu Schaden kommen könnten (Art. 4 Abs. 1).

Fahrende Schnaps- und Waffenläden sind verboten

Das aktuell die Hausiererei regelnde Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden (SR 943.1; in Kraft seit 1. Januar 2003) schreibt fest, dass Personen, die gewerbsmässig «Konsumentinnen oder Konsumenten Dienstleistungen jeglicher Art anbieten, sei es im Umherziehen oder durch das ungerufene Aufsuchen privater Haushalte» (Art. 2 Abs. 1 Bst. b) alkoholhaltige Getränke nicht direkt verkaufen dürfen (Art. 11 Abs. 1). Und im Anhang 1 RGV, der Verordnung zum Gesetz, sind weitere Warengruppen aufgeführt, die Reisende gar nicht oder nur eingeschränkt vertreiben dürfen. Darunter Waffen, Munition und Sprengstoffe. Aber auch Arzneimittel.

Käse taucht in diesem Anhang nicht auf. Wodurch einem Käsehausierpatent nach heutiger Rechtslage nichts entgegenstehen dürfte. 

Quellen
  • Protokoll des Gemeinderates 1928-1934. Archiv der Politischen Gemeinde Weiach; Signatur: IV.B.02.11.
  • Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden (SR 943.1). In: Bundesblatt (BBl) 2000, S. 4186ff.

Freitag, 29. Juli 2022

Von Haus zu Haus für die Nationale Frauenspende 1915

Nach über 140 Jahren wechselhafter Geschichte, verschiedenen Namen, Erscheinungsformen und Aktivitätsgraden hat sich einer der für das soziale Leben der Gemeinde wichtigsten Vereine, der Frauenverein Weiach, in diesen Sommertagen mit einem grossen Ausflug ins March-Gaster-Gebiet und an den Walensee selber ein letztes Mal auf grosse Reise begeben. Und sich mit der Rückkehr ins Heimatdorf für aufgelöst erklärt (vgl. Abschied vom Frauenverein Weiach, in: Mitteilungsblatt Gemeinde Weiach, August 2022, S. 19; sowie WeiachBlog Nr. 1470).

Von diesem Nachruf wusste der Verfasser dieser Zeilen noch nichts, als ihm heute in seinem Ortsgeschichte-Kasten ein umgekippter Pressspan-Ordner aufgefallen ist. Inhalt: Ausdrucke von Scans des ältesten erhaltenen Protokollbandes des Frauenvereins aus dessen Arbeitschul-Phase in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts.

Über die per Zufall aufgeschlagene Seite – einen Kurzbericht der Aktuarin über die Nationale Frauenspende 1915 – sei hier in wehmütiger Erinnerung an unseren Frauenverein berichtet. 

Nationale Frauenspende?

Ich muss zugeben, dass ich bis heute noch nie von etwas in der Art gelesen habe. Die Idee zu einer solchen Spendenaktion hatte insbesondere die Präsidentin des Schweizerischen Lehrerinnenvereins und Frauenstimmrechtsaktivistin Dr. Emma Graf (1865-1926) aus dem bernischen Oberaargau. 

Ihr gelang es zusammen mit Julie Merz (1865-1934), die ab 1915 Redaktorin des Zentralblatts des Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins (SGF) war, diesen konservativ und doch fortschrittlich gesinnten Dachverband für ein patriotisches Engagement zu begeistern, die «Sammelaktion für die Nationale Frauenspende, die vor allem der Finanzierung der Soldatenfürsorge diente.»

Bild: Nationaler Spendenaufruf der Frauen von 1915 zugunsten der Soldatenfamilien. Privatarchiv Franziska Rogger (Quelle: https://hommage2021.ch/geschichte)

Dazu muss man wissen, dass es im 1. Weltkrieg noch keine Erwerbsersatzordnung (EO) gab, die dem Wehrmann einen Lohnausfall bezahlt. Die seit der Julikrise im Gefolge des Attentats von Sarajevo in den Landesverteidigungsdiensten eingerückten Soldaten waren also in den meisten Fällen nicht mehr in der Lage, ihre Familien zu unterstützen (ausser in den wenigen Fällen, wo ihr Arbeitgeber eine freiwillige Lohnfortzahlung leistete).

Die nicht dienstverpflichtete weibliche Hälfte der Gesellschaft beklagte sich dennoch nicht (zumindest im ersten Kriegsjahr noch nicht), sondern wurde tätig: «In Krisen- und Kriegszeiten stellten sich die Frauen [..] unverbrüchlich in den Dienst des darbenden oder bedrohten Vaterlandes. Im 1. Weltkrieg sammelten sie in der nationalen Frauenspende von 1915 mehr als eine Million Franken, bauten für die Soldaten längs der Grenze Hunderte von Soldatenstuben auf und unterstützten notleidende Familien zuhause.» (Quelle: https://hommage2021.ch/geschichte)

Patriotischem Aufruf ohne Hintergedanken gefolgt

Auch die Weiacherinnen liess der Aufruf nicht kalt, wie man dem Eintrag zur Sitzung vom 31. Oktober entnehmen kann:

«Traktanden:
I. Bestimmung der Weihnachtsgeschenke.
II. Bezug des Jahresbeitrages.
III. Abnahme der Jahresrechnung 1914/15.
IV. Nationale Frauenspende.»

Zu den Punkten II und III äusserte sich die Aktuarin (die nur mit «Frau Baumgartner» zeichnete) mit keiner Zeile, zu Traktandum IV hingegen mit folgenden Worten:

«Was heisst denn Nationale Frauenspende?

Eine Anzahl hervorragender Schweizerfrauen erliessen einen Aufruf an die gesamte Frauenwelt unseres l. Schweizerlandes, es möchte eine jede, je nach Stand u. Vermögen einen Beitrag leisten, zur Mithilfe an die Kosten der Mobilisation, u. zugleich als Dank für den uns zu Teil gewordenen Heimatschutz durch unsere verehrten Wehrmänner. – Um diesem Aufruf gerecht zu werden, ordnete unser Verein 5 Mitgl. ab, denen die hohe Ehre zu Teil wurde von Haus zu Haus zu gehen u. die großen u. kleinen Gaben in Empfang zu nehmen, u. dann als Ganzes im Betrage von 103.50 Frk. an eine leitende Schweizerdame abgegeben.»

Das ist in diesem Protokollband übrigens der erste Hinweis auf die Kriegszeit. Für das Sammlungsergebnis hat die Aktuarin im Text eine Lücke belassen; und es mit Bleistift nachgetragen.

Pflichten erfüllen heisst Rechte begründen?

Die Nationale Frauenspende war ein ziemlicher Erfolg, wie man der Timeline zum Frauenstimmrecht in der Schweiz (NZZ, 4. Jan. 2021) entnehmen kann:  

«Zwischen 1915 und 1916 sammeln Frauenverbände 1,16 Millionen Franken für die nationale Frauenspende, die sie dem Bundesrat unter dem Motto «Pflichten erfüllen heisst Rechte begründen» übergeben.» 

Umgerechnet mit dem Historischen Lohnindex HLI von Swistoval ergibt dieses Sammlungsergebnis in Werten von 2009 mehr als 35.3 Mio. CHF! Und wie man dem Motto ansieht, wurde die Aktivität Nationale Frauenspende ganz eindeutig mit politischen Hintergedanken ins Werk gesetzt! Ob die Spenderinnen von diesen Motiven der Frauenstimmrechtsaktivistinnen Graf und Merz wussten? 

Die Mehrheit im gesamtschweizerischen Frauenstimmrechtsverein lehnte nämlich ein solches Vorgehen klar ab. Begründung: Das Stimmrecht sei ein Menschenrecht und es brauche daher keine Vorleistung, schreibt die Historikerin Elisabeth Joris 2019, und führt weiter aus:

«Begeistert zeigt sich dagegen der Schweizerische Gemeinnützige Frauenverein, der Grafs Vorschlag unter dem Titel Nationale Frauenspende höchst erfolgreich umsetzt. 1915 wird dem Bundesrat mehr als eine Million unter Schweizerinnen gesammelten Franken übergeben, zur freien Verfügung. Diese Summe dient dann primär unter dem Titel Wehrmannsfürsorge der Unterstützung armer Familien von eingezogenen Soldaten, die wegen der Mobilisierung grosse Not erleiden. Das Motto der Initiantin Emma Graf, «Pflichten erfüllen heisst Rechte begründen», impliziert, dass den Frauen als Dank für ihre Übernahme von Pflichten das Frauenstimmrecht gegeben werde. Die Enttäuschung ist gewaltig: Ihrer voreiligen Pflichterfüllung ist keinerlei Erfolg beschieden, ihnen geht es nicht besser als den Streikenden vom November 1918 mit ihrer Forderung nach Einführung des Frauenstimmrechts. Sie werden zwar nicht wie diese von der Armee in die Knie gezwungen, vielmehr von dieser für ihren Einsatz gelobt, mehr aber nicht. Und neue Rechte oder Gleichstellung schon gar nicht.»

Leicht erhöhte Freiwilligkeit

Aus Weiach kam jedenfalls (mit HLI indexiert auf 2009) ein Betrag von 3150 Franken zusammen. Im 1. Weltkrieg zählte die Schweiz rund 3.8 Mio Einwohner, Weiach rund 600. 

Das unterdurchschnittliche Sammlungsergebnis (für Weiach wären rund 183 Franken durchschnittlich gewesen) zeigt, dass viele finanziell nicht grad auf Rosen gebettet waren und wohl viele dennoch etwas gaben.

Der soziale Druck (bis zu fünf Mitglieder des Frauenvereins vor der Türe und alle Nachbarinnen sahen zu!) dürfte auch nicht ganz unwesentlich gewesen sein. Man wusste ja im Dorf recht genau, welchen Haushalten es finanziell ordentlich und welchen es schlecht ging, nicht nur der öffentlich einsehbaren Steuerregister wegen.

Nicht für Kriegsmaterial, aber für vom Militärdienst finanziell Versehrte

Wenn der Historiker Georg Kreis schreibt: «In den Kriegsjahren erbrachten Frauen ausserordentlichen Anstrengungen sozusagen als Vorleistungen in der Erwartung, dass sie dann mit der Gewährung des Frauenstimmrechts gleichsam belohnt würden», dann kann man sich schon fragen, ob das nicht bloss die Erwartung der Aktivistinnen Graf und Merz gewesen ist. Die Weiacherinnen dürften – jedenfalls nach dem Protokolleintrag zu schliessen – mehrheitlich patriotische Motive gehabt haben, ganz ohne Suffragetten-Hintergedanken.

Kreis weiter: «Zu diesen Anstrengungen gehörten: die Soldatenstuben und Kriegswäschereien, die Frauenzentralen für Arbeitsvermittlung und Beratung, 1915 eine vom Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenverein durchgeführte, aber vom Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht nicht mitgetragene Sammelaktion für eine Nationale Frauenspende, was eine freiwillige Zusatzsteuer war, die über eine Million Franken erbrachte, aber gemäss ausgesprochenen Erwartungen nicht für Kriegsmaterial verwendet werden sollte.» (Kreis, o.J., mit Verweis auf Mesmer 2007, vgl. Quellenangaben)

Die Mitglieder des Frauenvereins Weiach werden wohl einfach erfreut gewesen sein, dass es auch dank ihrem Frauenspende-Batzen Erleichterungen im Sinne einer Erwerbsersatzordnung gab. Auch wenn das nur ein Tropfen auf den heissen Stein gewesen ist.

Quellen und Literatur

  • Protokoll des Frauenvereins der Arbeitschule Weiach, 31. Oktober 1915.
  • Beatrix Mesmer, Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht. Die Politik der schweizerischen Frauenverbände 1914-1971. Zürich 2007 – S. 353.
  • Kreis, G.: Die Schweiz zur Zeit des Ersten Weltkrieges und die Schweiz von heute. Ohne Ort, [2015]. In: Website Haus zum Dolder, Beromünster
  • Joris, E.: 30 Jahre Abstimmung über die Abschaffung der Armee. In: Friedenszeitung Nr. 31, Dezember 2019, S. 11
  • hommage2021.ch – Website zu 50 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht.
  • Joris, E.: Schweizerischer Gemeinnütziger Frauenverein (SGF). Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen. In: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 26.07.2022. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016502/2022-07-26/.

Freitag, 22. Juli 2022

Eidg. Schützenfest 1872 überfordert die Herdöpfelbahn

Die «Herdöpfelbahn» war ab 1865 die erste Eisenbahnverbindung des Zürcher Unterlands in die Limmatmetropole. Offiziell hiess sie Bülach-Regensberg-Bahn (nach den beiden Bezirkshauptorten) und führte ab Oerlikon nach Oberglatt, wo sie sich Richtung Dielsdorf bzw. Bülach verzweigte (vgl. WeiachBlog Nr. 1650 zur Eröffnung des Unterländer Ypsilons). 

Die Nordostbahndirektion hatte sie auf Betreiben der Unterländer mehr zähneknirschend als freudestrahlend erbauen lassen und das dorthin abgestellte Rollmaterial war eher bescheiden gehalten. Denn: was wollte man an Transporteinkünften auch erwarten aus einer rein landwirtschaftlich geprägten Region. Der NOB ging es schliesslich um den Profit. 

Die Rafzerfelder stürmen die Bahnwaggons

Zu besonderen Anlässen hätte die NOB allerdings durchaus Umsatz machen können. Nur fehlte es dann wohl hinten und vorne an der Kapazität. Das lässt ein Ausschnitt aus der Monographie von Dr. Rainer Siegenthaler über dieses Bähnchen vermuten. Er stützt sich auf (mittlerweile 150 Jahre alte) Zeitungen und schreibt:

«Vom 13. bis 23. Juli 1872 brachte das 24. Eidgenössische Freischiessen in Zürich beträchtlichen Personnenverkehr auf die B.R.: 

«Über das Eidgenössische Schützenfest hat unsere Gegend ihrer Bahn den Namen «Erdäpfelbähnli» abgeschafft. Sie konkurrierte flott mit den grossen Bahnen, man muss sie gesehen haben, die Menge Volkes, welche dem Bülacher Bahnhof zuströmte. Vornehmlich haben die Rorbasser Talbewohner Zeugnis, dass der Weg nach Zürich sie in gerader Linie über Bülach führt. Die Rafzerfelder zeigten in grosser Zahl, wie erwünscht ihnen eine Fortsetzung der Linie von Bülach nach Schaffhausen sei, oder dass wenigstens die von Winterthur beanstandete Linie Embrach-Bülach-Eglisau baldmöglichst ausgeführt werde. (*)»

Aus Schaden klug: Weycher und Stadler setzten nicht auf die Eisenbahn

Schon bei dieser Einleitung kann man sich etwa ausmalen, wie gross der Ansturm gewesen sein muss. Das galt besonders für die beiden Sonntage, den 14. und den 21. Juli:

«Am 21. Juli 1872 sollen in der Frühe gegen 400 Personen aus Niederglatt, Stadel oder Weiach per Wagen zum Schützenfest gewallfahrtet sein, weil sie vor 8 Tagen in Niederglatt ergrämt von 6 bis 9 Uhr warten mussten. Und sie hatten recht. Es wäre ihnen am 21. wieder gleich gegangen, denn schon in Bülach füllten sich um 6 Uhr morgens 26 Wagen mit Passagieren. Es war ein Zug, der im Bahnhof lange nicht ganz einfahren konnte und der Abend führte in drei ebenfalls gewaltigen Zügen die voll Freude gestimmten Festbesucher wieder den heimischen Dörfern zu.»»

Die erwähnten 400 Personen entsprachen damals rund einem Fünftel der Gesamtbevölkerung dieser drei Gemeinden (unter der Annahme, dass Raater, Schüpfemer und Windlemer auch mitgezählt wurden, obwohl zwischen 1840 und 1907 von Stadel separate Gemeinden). Auch nicht so klar ist, in welchem Bahnhof der NOB-Zug aus Bülach nicht einfahren konnte. In Zürich HB?

Leider gibt Siegenthaler nicht an, aus welcher Zeitung er obiges Zitat entnommen hat (mögliche Kandidaten wären da die Bülach-Dielsdorfer Wochen-Zeitung, der Bülach-Dielsdorfer Volksfreund, oder auch der Lägernbote. Und das ist noch längst nicht alles. Denn damals gab es noch eine grosse Fülle von regionalen Blättern – trotz kantonsweit lediglich rund 300'000 Einwohnern, d.h. 20 % der heutigen Zahl.

Kein billiges Vergnügen, aber dafür wenigstens ein Sitzplatz

Auch für die nachstehenden Inseratinformationen mangelt es an einer Herkunftsangabe: «Ausser einem Extrazug der NOB für den 14. und 21. Juli 1872 inserierten Fuhrhalter Fahrgelegenheiten ab Kaiserstuhl um 04.50 Uhr morgens für 1.50 Fr. und ab Weiach 4.30 morgens für 1.20 Fr., beide boten Rückfahrgelegenheit am Abend.»

Diese 120 Rappen von vor 150 Jahren würden heute nach dem Historischen Lohnindex (HLI) von Swistoval.ch rund 70 Franken entsprechen. Es war also nicht gerade billig, sich zu frühester Morgenstunde an die Limmat kutschieren zu lassen. Wollte man aber nicht die ganze Strecke zu Fuss gehen (weil man in Niederglatt stehengelassen wurde), dann blieb halt nur ein beherzter Griff ins Portemonnaie.

Quelle

  • Siegenthaler, R.: Die Bülach-Regensberger-Bahn (B.R.). Dampfeisenbahn II. Classe im Volksmund «Herdöpfelbahn» genannt. 30. April 1865 - 31. Dezember 1876. Der Anfang der heutigen S-Bahnlinie 5. Akeret Druck, Bülach 2007 [Broschüre 12 S.] – S. 10.

Freitag, 15. Juli 2022

In Holzburdeli loderte Feuer. Grossbrand grad noch verhindert.

Grossbrände waren leider auch in Weiach keine Seltenheit. Heute vor 150 Jahren ist die Gemeinde allerdings knapp an einem solchen vorbeigekommen. Die NZZ schrieb dazu etliche Tage später unter der Rubrik Vermischte Nachrichten:

«Brandfall. In Weyach drohte den 15. ds. Mts. im Hause des Hrn. Duttweiler ein Feuerausbruch, der sehr gefährlich hätte werden können. Es wurde nämlich von einer Nachbarin, Frau Meierhofer, noch rechtzeitig entdeckt, daß in einem im Hause aufgeschichteten Haufen Heizewellen schon Feuer loderte; der schnell herbeigerufenen Hülfe gelang es, des Feuers, bevor dasselbe das Haus ergriff Herr zu werden. Böswillige Brandlegung wird vermuthet. Das Haus ist sehr groß und alt und von vier Familien, bestehend aus zirka 30 Personen, bewohnt. Da in dortiger Gemeinde Wohnungsmangel herrscht, hätten die Leute nicht so leicht untergebracht werden können.»

Ob es sich dabei um das Haus des Ofeschniders (Jean Baumgartner) gehandelt hat, das im heute als Garten genutzten Gelände hinter der ehemaligen Post (1955-1991) an der Verzweigung Alte Post-Strasse/Oberdorfstrasse gestanden hat? Eher nein. Dieses Gebäude würde zwar mit seinen vier Assekuranznummern nach der 1895er-Nomenklatur zu obiger Beschreibung passen. Aber im Lagerbuch der Gebäudeversicherung (StAZH RR I 575.1) findet sich für diese Häuser kein Eigentümer namens Duttweiler. 

Die heute in Weiach ansässigen Duttweiler haben übrigens keine direkten familiären Verbindungen zu diesem Hauseigentümer gleichen Namens. Er oder einer seiner Verwandten wurde 1840 als Opfer eines doch nicht ganz alltäglichen Diebstahls in der Züricher Freitagszeitung erwähnt: vgl. WeiachBlog Nr. 1731.

Die Duttweiler sind alteingesessene Zürcher Unterländer. Sie lassen sich als Bürger des alten Zürcher Stadtstaates vor allem im Wehntal, aber auch im Furttal und am Rhein nachweisen. Zu den alten Bürgerorten vor 1800 gehören gemäss Familiennamenbuch der Schweiz: Dielsdorf, Dänikon, Oberweningen, Otelfingen, Schleinikon sowie Glattfelden und Weiach.

In der Ehedatenbank des Staatsarchivs ist allerdings für die Kirchenbücher von Weiach und Glattfelden ein völliges Fehlen von Einträgen männlicher Bürger dieses Namens festzustellen, wohingegen man für Wehntaler Gemeinden etliche findet.

Quelle

Donnerstag, 14. Juli 2022

Klauten die Weyacher mehr Holz als andere?

Der Oberförster des Kantons Zürich musste seinem Dienstherrn jährlich über die Tätigkeit seines Amtes Bericht erstatten. Da sich der Holzschlag überwiegend in den Wintermonaten abspielt, war die Berichtsperiode kalenderjahrübergreifend.

Der Bericht pro 1886/87 enthielt eine Aufstellung über die sog. Frevelfälle, sprich illegalen Holzschlag und Holzdiebstahl, die in der Schweizerischen Zeitschrift für das Forstwesen abgedruckt wurde:

Unter dieser Tabelle die Bemerkung: 

«Interessant ist die Wahrnehmung, dass der IV. Kreis immer die Hälfte der Frevelfälle des Kantons aufzuweisen hat, trotzdem dort die öffentlichen Waldungen an Fläche weitaus am stärksten vertreten sind, und hier sind es dann wieder die Gemeinden mit grossem Waldbesitz, so Bülach mit 49, Rafz mit 44, Rümlang mit 21 und Weiach mit 27 Fällen. Im III. Kreis steht obenan Winterthur mit 125 Frevelfällen.» (S. 29)

«Trotzdem»? Müsste man nicht eher «weil» schreiben? 

Denn wo das Gemeinwesen viel Wald besass, da fühlten sich mehr Menschen dazu berechtigt, sich im öffentlichen Eigentum fehlendes Brennholz zu beschaffen. Nicht?

Oder ist es eben doch so, dass Gemeinden mit viel Waldeigentum eher darauf bedacht waren, dieses zu schützen und erwischte Fehlbare konsequent zur Anzeige brachten? Man muss ja den Diebstahl auch bemerken. Und das geht am ehesten, wenn es einen aus öffentlichen Mitteln besoldeten Gemeindeförster gibt, der den Auftrag hat (wie nachweislich derjenige von Weiach) jeden Tag nach den Hölzern zu schauen.

«Die Behandlung der Frevelwerthung und die Bestrafung ist eine sehr verschiedene. Immer neigen die Förster dahin, die Frevel hoch zu werthen, und die Gemeindräthe in der Mehrzahl, die Bussen tief zu halten. Das letztere ist begreiflich und sehr oft begründet, das erstere dagegen geradezu ungerecht. Die Gerichte strafen ohne Ausnahme scharf.» (S. 30)

Daraus kann man schliessen, dass die Förster eher als harte Hunde verschrieen waren, die Gemeindeväter dagegen weniger. Also hohe Anzeigequote, aber Bussen eher tiefer, wenn es nicht gerade ein Gerichtsurteil gab. Wie man oben an den Zahlen «Werth» und «Schaden» vs. «Busse» sieht, wäre selbst bei einer Entdeckungsquote von gerade einmal 25 Prozent gefrevelten Holzes der monetäre Schaden im Kantonsdurchschnitt abgedeckt.

Auch wenn also 4.4 Prozent aller in diesem Oberförsterbericht aufgeführten Frevelfälle die Gemeinde Weiach betrafen, so kann man die im Titel dieses Beitrags gestellte Frage nicht zwingend bejahen. Vielleicht war auch nur unser damaliger Förster ein guter Kriminalist, der sofort merkte, wenn etwas fehlte, bzw. wundersamen Brennholzzuwachs an bestimmter Stelle im Dorf einer Täterschaft zuordnen konnte.

Quelle 

  • Mittheilungen. Kanton Zürich. Aus dem Jahresbericht des Oberforstamtes pro 1886/87. In: Schweizerische Zeitschrift für das Forstwesen. Bd. 40 (1889) – S. 29-30.

Sonntag, 10. Juli 2022

Wenn man dem lebenden Bäbi die Haare schneidet

In den 1921 gedruckten Kindheitserinnerungen der aus Weiach in die USA ausgewanderten Susanna Louise Patteson (geborene Luise Griesser, 1853-1922; vgl. WeiachBlog Nr. 1487 und folgende) finden sich viele kulturhistorisch und familiengeschichtlich bedeutsame Hinweise auf die örtlichen Verhältnisse in ihrer alten Heimatgemeinde.

Luise wohnte an der Büelstrasse 10 auf der Höhe der Einmündung der Luppenstrasse. Und ihr Zuhause war offensichtlich ein für Kinder attraktiver Spielplatz: 

«Vreneli, Setti, and Lizzie often came to my house to play. I was nearest to a brickyard where we got our clay for making mud-pies.» (S. 26)

Mit diesem «brickyard» ist die ehemals obrigkeitliche Ziegelhütte gemeint, die an der Stelle stand, wo sich später das Näpferhüsli befand (heutiger Standort der Gemeindeliegenschaft Luppenstrasse 2).

Auf diesem alten Kärtchen von 1831 sind die obrigkeitlich privilegierten Betriebe mit Signaturen eingetragen. Der Gasthof Sternen (disloziert 1830) ist noch an der Verzweigung Oberdorfstrasse-Winkelstrasse (südlich der Kirche) eingezeichnet, die Mühle im Oberdorf an der korrekten Stelle, die Ziegelhütte im Büel ebenfalls.

Schnipp, schnapp

Ausser mit der Herstellung von Lehmkuchen befassten sich die vier Mädchen vorzugsweise damit, «Familie» zu spielen: Vater, Mutter, Kind und Anverwandte. Es fehlte nur noch das kleine Kind. Aber auch das fand sich in der nächsten Umgebung:

«Playing “house” was one of our favorite pastimes. I would be the mother, Vreneli the father, because she was taller than I, Setti and Lizzie the aunts. We used to borrow a neighbor girl to be our baby. In Switzerland a family is often named after the trade of the father, or after some peculiar trait of an ancestor. The little girl we used to borrow was known as “Brod-Hanse Mari,” because her father’s name was Hans, and he at one time had been a dealer in bread — Brod. Mari had long blonde curls, and one day we girls concluded that they were too long. I got the scissors and Vreneli held Mari while I trimmed those curls to suit our taste.» (S. 26)

Beim Wasserholen eingeladen

Wie alles im Leben, so hatte auch diese doch recht eigenmächtige Aktion ihre Folgen:

«Soon after that one day I met Mari’s mother coming from the village fountain, and carrying a “gelte” of water on her head. Mari was walking beside her with a tiny gelte of water also on her head. A gelte is similar to a small tub, and different sizes are made for old and young, of both wood and copper. Mari’s mother invited me most cordially to go home with her. I did so, and when we got inside she closed the door, gave me a terrible spanking and sent me home saying, “I guess you know what it’s for.”» (S. 27)

Wie es so schön heisst: Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen. Und auch wenn das heute nicht mehr als angemessen gelten würde: Diese von der Mutter des unfreiwillig coiffierten kleinen Mädchens – wohl auf Luises Hintern – verabreichten Schläge dürften die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten gefunden haben. Es ist daher nicht sehr wahrscheinlich, dass Luise sich daheim über diese Art der Bestrafung beschwert hat.

Kulturhistorisch von Interesse ist die Schilderung, wie Mari und ihre Mutter das Wasser vom Dorfbrunnen in auf dem Kopf balancierten Gelten aus Holz oder Metall nach Hause tragen mussten. In der Mitte des 19. Jahrhunderts gab es in Weiach noch keine Hauswasserversorgung; das erste Leitungsnetz mit Hausanschlüssen wurde erst 1877 gebaut.

Da dem WeiachBlog-Autor noch unbekannt ist, um welche Familie es sich bei den «Brodhanse» gehandelt hat, gibt es auch keinen Hinweis, von welchem Brunnen aus sie das Wasser geholt hat.

Zum Spielen weniger geeignete Heimstätten

Warum Vreneli, Setti, Lisi und Luise weniger bei den drei erstgenannten spielten, erklärt die Autorin gleich anschliessend an die Schilderung der Strafaktion.

«Once in a while we played in Vreneli’s house. She was almost as near to the brickyard as I was, but she had a fretful grandmother and we never stayed there very long.» (S. 27)

Die quengelige Grossmutter hat die spielende Mädchenschar also vertrieben. Hier kommen nur wenige Häuser im Büel infrage, die alle nahe bei der Ziegelei gestanden haben. Die fraglichen Familien sollte man daher mit etwas Recherchieraufwand eruieren können. Dann dürften auch Vreneli, Setti und Lisi ihre Nachnamen erhalten und sich in Stammbäumen einordnen lassen.

«At Lizzie’s house it was unpleasant because her father had his tinker shop in the living-room and it was full of queer odors. In cold weather sometimes also the cow was bedded in there in a corner. Many a time I have seen her there with a dear little calf beside her.» (S. 27-28)

Die Kesselflicker-Werkstatt von Lizzies Vater befand sich also in der Stube und dass es da von Metalldämpfen und dergleichen gerochen hat, ist leicht vorstellbar. Wie viele andere in Weiach hielt auch diese Familie zu Selbstversorgungszwecken eine einzelne Kuh, die dazu regelmässig gedeckt werden musste. Kuh und Kalb hatten offenbar keinen wintertauglichen Stall, sodass sie bei Kälte ebenfalls in der Stube lebten. Und da beim Heizen mithalfen.

Auch die Heimstätte der dritten Freundin Setti eignete sich nicht zum Spielen. Denn dabei dürfte es sich um den ehaften Gasthof zum Sternen gehandelt haben, dessen Gebäude sich seit den 1830ern am heutigen Standort befinden:

«Setti lived at the inn, where there were always many people, so, taking it all around, my home was the best to play in.» 

Quellen

Freitag, 8. Juli 2022

Nau.ch – Entgenderungsspezialisten mit Recherchierschwäche

«Der Gemeinderat Weiach hat entschieden, das Mitteilungsblatt in gedruckter Version nur noch an Abonnenten, d.h. auf Bestellung zu versenden. Das Mitteilungsblatt wird wie bis anhin auf der Webseite zum Download aufgeschaltet und es besteht die Möglichkeit das Mitteilungsblatt im Abonnement zu bestellen. Dieses kann über den Online-Schalter auf der Webseite der Gemeinde oder per Mail (info@weiach.ch) bestellt werden. Eine einmalige Anmeldung reicht, damit das Mitteilungsblatt monatlich zugestellt wird. Das Abonnement ist für Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos.»

Dieser Text steht in jedem Mitteilungsblatt. In wirklich jedem. Unverändert. Seit Monaten. Nachzulesen jeweils auf den ersten Seiten in der Sektion Politische Gemeinde, Abschnitt Gemeinderat und Gemeindeverwaltung

Das Weiacher Mitteilungsblatt wird natürlich auch von Blog-Autoren (wie dem hier in die Tasten hauenden) und Journalisten (Zürcher Unterländer, etc.) durchforstet und für ihre Zwecke nutzbar gemacht.

Von Nau Lokal verwurstet

Nau.ch gehört zum «Werbevermarkter Livesystems», ansässig in Liebefeld bei Bern, weiss Wikipedia: «Nau publiziert Nachrichten und zumeist kürzere Meldungen zu aktuellen Themen. Der Fokus liegt dabei auf Regionalität, es sollen vor allem Pendler bedient werden.»  Ausgespielt wird das Kurzfutter dann vor allem über die Info-Bildschirme in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn und Bus).

Journalisten dieser mittlerweile fünfjährigen Online-Plattform haben den eingangs zitierten Text am 2. Juni wie folgt verwertet:

Titel: «Mitteilungsblatt nur noch für Abonnenten»

Spitzmarke: «Wie die Gemeinde Weiach informiert, wird das Mitteilungsblatt in gedruckter Version nur noch an Abonnenten versendet.»

Text: «Der Gemeinderat Weiach hat entschieden, das Mitteilungsblatt in gedruckter Version nur noch an Abonnenten, das heisst auf Bestellung, zu versenden. Das Mitteilungsblatt wird wie bis anhin auf der Webseite zum Download aufgeschaltet und es besteht die Möglichkeit, das Mitteilungsblatt im Abonnement zu bestellen.

Dieses kann über den Online-Schalter auf der Webseite der Gemeinde oder per Mail bestellt werden. Eine einmalige Anmeldung reicht, damit das Mitteilungsblatt monatlich zugestellt wird. Das Abonnement ist für Einwohner kostenlos.»

Ein astreines Paraphrase-Plagiat. Mit dem nicht zu unterschätzenden Mehrwert einer Entgenderung. 

Tolle Leistung. Vor allem, wenn man den Umstand berücksichtigt, dass das ja keine wirkliche Neuigkeit ist (vgl. Tweet unten). Und, dass «Nau» anscheinend für «Neu, aktuell, unterhaltsam» stehen soll. Die ersten beiden Punkte können wir hier gleich kassieren und dafür den Unterhaltungswert hervorheben.

Kritikfähigkeit: Fehlanzeige

Denn auf diese Kritik von WeiachTweet:

reagierte @nau_live vordergründig noch professionell, im Hintergrund aber höchst verschnupft:

Der Wiachiana-Verlag als Herausgeber von WeiachTweet und WeiachBlog stellt nun nach einem Monat Schonfrist – bei einem im Bernbiet angesiedelten Medienhaus ein Gebot der Fairness – leider fest, dass die angekündigten Nachgänge komplett versandet sind.

Zugutehalten muss man dem (wohl mehrheitlich aus schlechtbezahlten Praktikanten bestehenden) Redaktionsteam die in der Branche übliche Unterressourcierung. Für diese Pleite sind die Eigentümer zuständig. Ein mimosenhaftes Verhalten der Leute an der Front, wie das oben dokumentierte, ist dennoch nicht angebracht.

Es braucht auch Kritik pro domo

Auch die Redaktion des Weiacher Mitteilungsblatts muss sich ihren Anteil an dieser Posse anrechnen lassen. Dort wurde schlicht nicht berücksichtigt, dass man aktuelle und wiederkehrende Informationen nicht vermischen sollte. Tut man das trotzdem, dann müsste gekennzeichnet sein, dass es sich um einen vergleichsweise älteren Hut handelt. Zum Beispiel, indem der Text wie folgt abgeändert wird: 

«Der Gemeinderat Weiach hat im September 2019 entschieden, das Mitteilungsblatt in gedruckter Version nur noch an Abonnenten, d.h. auf Bestellung zu versenden. [...]»

Es war somit seit diesem Gemeinderatsbeschluss bereits Anfang Juni 2022 nicht «fast zweieinhalb Jahre» her, sondern schon etwas mehr. Und diesen Fall von Recherchierschwäche (vgl. den Tweet vom 7. Juni) nimmt der Wiachiana-Verleger auf seine Kappe.

Sonntag, 3. Juli 2022

Griehser Gottfried, tailleur d'habit

Die Archives nationales der grande nation? Das ist das Pendant zum Schweizerischen Bundesarchiv. In deren «Visionneuse» - eleganter frankophoner Name für das übermächtige «Viewer» - kann man sich (wie auch bei anderen Archiven sukzessive möglich) retrodigitalisierte Dossiers ansehen.

Da gibt es nun auch eines, wo Weiach (in dieser neuen Schreibweise) explizit drin vorkommt. Das Décret de naturalisations du 30 mars 1914 (Signatur: BB/34/440 document 91). Also ein Einbürgerungsdekret. Hier der Eintrag:

«Griehser Gottfried, tailleur d'habit, né le 1er Xbre 1865, à Weiach (Suisse)», ansässig in einem kleinen Dorf in der Bourgogne, wurde an diesem 30. März 1914 im Alter von 48 Jahren und 4 Monaten offiziell zum Franzosen erklärt. 

Précy-sous-Thil liegt im Département Côte d'Or, das zum Burgund gehört. Die Gemeinde befindet sich rund 400 Strassenkilometer westlich des alten Heimatorts von Gottfried Griesser. Und von der Einwohnerzahl her sind die beiden über den Zeitverlauf hinweg absolut vergleichbar: mehr als 500, aber deutlich weniger als 1000. Weiach koppelt sich da erst ab dem Zeitpunkt ab, wo es definitiv zum sechsten Agglomerationsgürtel gezählt und von der Mehrfamilienhaus-Seuche erfasst wurde. Im Fall von Regensdorf beispielsweise ist dieser Verstädterungsschub bereits vor rund 50 Jahren abgelaufen.

Der Abkömmling der Griesser von Weiach ist wohl bereits im 19. Jahrhundert nach Westen ausgewandert und hat im Burgund eine Existenzgrundlage gefunden. So wie im 20. Jahrhundert Abkömmlinge der Baumgartner-Thut im Winkel bei der Kirche. In Weiach sahen Ueli und Matthias als Landwirte keine Zukunft mehr. Sie haben einen grossen Landwirtschaftsbetrieb in der Nähe von Nevers im Département Nièvre übernommen. Noch ein paar Kilometer weiter westlich von der alten Heimat als der Schneider Gottfried Griesser. 

Quelle

  • Archives Nationales France: GRIEHSER, GottfriedDécret de naturalisations du 30 mars 1914 Cotes : 946X14 (numéro du dossier à consulter en sous-série BB/11). Signatur: BB/34/440 document 91.

Samstag, 2. Juli 2022

Fliegerabwehrgeschütze standen monatelang auf der Leebern

In Weiach waren vom Spätherbst 1944 bis in den Frühling 1945 hinein durchgehend Einheiten der Fliegerabwehrtruppen der Schweizer Armee stationiert. Ihre Feuerstellungen hatten sie nördlich der Bahnlinie, wie Willi Baumgartner-Thut sich erinnert. 

Diese Erinnerung wird durch Akten im Schweizerischen Bundesarchiv belegt, die wegen eines tragischen Unglücks auf dem unbewachten Bahnübergang nahe dem Bahnwärterhäuschen Knecht entstanden sind: das Verfahrensdossier in der Strafsache vor dem Divisionsgericht 6.

Der Untersuchungsrichter erkundigte sich beim Kommando Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, welche Einheiten in der Zeit vor und nach dem Unglück vor Ort Dienst taten. Antwort: Es waren nacheinander die Flab. Bttr. 104, 101 und 110, die interessanterweise samt und sonders Berner Kommandanten hatten. 

Das würde zu den Erinnerungen von Dölf Bütler passen. Er hat vor kurzem im Gespräch mit WeiachBlog erzählt, es seien vor allem Berner und Solothurner Soldaten in die Gaststube des Restaurants Wiesental gekommen. Und einige von denen hätten hervorragend Schwyzerörgeli spielen können.

[Hinweis vom 9. Dezember 2022: Die im abgebildeten Schreiben von Oberleutnant Wagner angegebenen Zeiträume bezeichnen nicht die Dislozierung nach Weiach, sondern die Aktivdienstperioden der aufgeführten militärischen Einheiten im nachgefragten Zeitraum.]

Quelle

  • Schweizerische Armee, Oberauditorat: Verfahrensakten in der Strafsache gegen Götte Kurt 1919 u. Lang Ulrich 1915. Zusammenstoss von Militärcamion mit Personenzug am 8. Februar 1945, wobei es einen Toten gab. -- Schweizerisches Bundesarchiv, Dossier 30313406, Subdossier 7, Unterlagen 21 - S. 11 v. 28. Signatur: BAR E5330-01#1975/95#34021*

Freitag, 1. Juli 2022

Rote Laterne. Die Frage nach der ersten Frau im Gemeinderat

«Im Kanton Zürich sind 15 Gemeinden in reiner Männerhand. Hingegen gibt es keine Gemeinde ohne Männervertretung.»  So alarmistisch formuliert die Website Züri-Löwinnen brüllen basierend auf Zahlen über den 2021 errechneten Frauenanteil in Gemeinde- und Stadtregierungen. 

Auch wenn da keine explizite Quotenforderung nachgelegt wird: Die ist bei Aktivistinnen dieser Sorte natürlich mitgemeint. Ebenso selbstverständlich, wie sie bei der Militärdienstpflicht oder in Berufsfeldern wie Forstwirtschaft, Kanalreinigung, Gleisbau und dergleichen nie gestellt wird. Lebensgefährliches sollen die Männer machen. Dafür sind die schliesslich da.

Aber Polemik beiseite. Bis gestern war Weiach nach obiger Definition «in reiner Männerhand». Was bei Licht betrachtet völliger Blödsinn ist. Denn wie es schon die Innerrhödlerinnen, die selbst 1990 gegen das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene waren, zum Ausdruck gebracht haben: wenn es ihnen wichtig ist, dann wissen die Frauen bei den Männern sehr wohl auf die richtigen Knöpfe zu drücken. Die stimmen dann in ihrem Sinne ab. In Weiach hat sich das u.a. in den 1950ern - also noch vor dem Frauenstimmrecht - am Beispiel der Gemeinschaftskühlanlage gezeigt (hinter dem VOLG; heute Stadlerstrasse 4a, vgl. WeiachBlog Nr. 356). Die wurde in Rekordzeit realisiert und ganz gewiss nicht, weil sie jetzt von den Männern so hoch priorisiert worden wäre.

Seit heute, dem Tag des offiziellen Amtsantritts der Gemeindebehörden für die Wahlperiode 2022-2026, kann den Weiachern die bisher zuweilen thematisierte Stigmatisierung als hinterletztes Schlusslicht beim Frauenanteil im höchsten Gemeindeamt (vgl. WeiachBlog Nr. 1454) herzlich egal sein. Es wird zwar, gemessen an Amtsjahren von Frauen im Gemeinderat noch ein paar Jahre dauern, bis Weiach in dieser Hinsicht eine Gemeinde wie jede andere ist. Aber die aktuelle rote Lampe der Gemeinde mit null Frauenanteil und noch nie einer Frau im Gemeinderat ist jetzt ein Fall für die Geschichtsbücher.

Wer war die erste Frau im Gemeinderat?

Ob der Antworten auf diese Frage (in einem mittlerweile gelöschten Posting auf der Facebook-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn...) hat es kurz nach dem 15. Mai 2022 (2. Wahlgang für das letzte Direktmandat im Gemeinderat), offenbar auch offline böses Blut gegeben.

Der Autor dieser Zeilen hat vor anderthalb Monaten unter genanntem Beitrag kurz und knapp kommentiert, sah sich mit Kritik u.a. seitens des abtretenden Schulpräsidenten konfrontiert und hat daher die nachstehende Duplik angebracht:

«Nun, @ Mischa Peter und Samuel Meier: Die Aussage war nicht, Manuela Galimberti-Vogel sei die erste Frau im Gemeinderat. Ich habe mich lediglich vorsichtig über die Frage ausgelassen, ob Weiach noch die rote Laterne hat oder nicht.

Erklärung: Mir liegt keine aktuelle Statistik über den Frauenanteil sämtlicher Gemeindeexekutiven im Kanton Zürich vor. Die Studie, die mir bekannt ist, ist rund 10 Jahre alt, vgl. WeiachBlog Nr. 1454: https://bit.ly/3sy6U3C -- Gemäss der in diesem Artikel genannten Studie, auf die ein Zeitungsartikel von Ende 2012 Bezug genommen hat, war Weiach das Schlusslicht.

Mit nur EINER Frau im seit 1.1.2022 sechsköpfigen Gemeinderat hätte Weiach diese ominöse rote Laterne immer noch haben können, wenn man zusätzlich das Sortierkriterium verwendet, ab welchem Jahr eine Frau im Gemeinderat Einsitz genommen hat. Jetzt hat Weiach aber ZWEI Gemeinderätinnen (eine auf Direkt-Ticket, eine indirekt über das Schulpflegepräsidium). Mit diesen 2/6 ist nun die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass die Laterne bei einer Gemeinde mit HÖCHSTENS EINER Frau in der Exekutive sein muss.

Bruno Koller hat übrigens auch nicht ganz unrecht. Frau Galimberti wird, wenn die konstituierende Sitzung des Gemeinderates in neuer Zusammensetzung stattgefunden hat, die erste Frau sein, die a) auf dem Direktticket gewählt wurde und gleichzeitig b) tatsächlich Einsitz genommen hat. Das Kriterium a), nämlich gewählt zu werden, das hat die heute als Kirchenpflegepräsidentin wiedergewählte Elsbeth Ziörjen bereits 2010 erfüllt.»

Wegen Wahlen 2010 alle drei zuoberst auf dem Podest

Alle drei genannten Frauen, die notabene aktuell auch alle ein Amt auf kommunaler Ebene bekleiden, können also je nach Definition als erste Frau im Gemeinderat gelten.

  • Elsbeth Ziörjen-Baumgartner als erste Frau, die je in den Gemeinderat Weiach gewählt worden ist.
  • Dania Peter-Möri als erste Frau, die das Präsidium der Schulpflege innehat und daher qua Gemeindeordnung 2022 im 1. Wahlgang ex officio automatisch als sechstes Mitglied des Gemeinderates gewählt wurde.
  • Manuela Galimberti-Vogel als erste Frau, die nicht nur auf einen der fünf direkt gewählten Sitze in den Gemeinderat gewählt worden ist, sondern das Amt auch angenommen und tatsächlich Einsitz genommen hat.
Diese doch etwas spezielle Konstellation konnte auch nur deshalb entstehen, weil bei den Gemeinderatswahlen 2010 gewisse Kreise in letzter Minute noch verhindern wollten, dass Emanuel Galimberti (vgl. WeiachBlog Nr. 727) als einziger Kandidat für das Gemeindepräsidium sozusagen automatisch Präsident wird und daher kurz vor dem Wahlsonntag den eigentlich schon zurückgetretenen Gemeinderat Paul Willi zur Kandidatur bewegt haben. 

Willi landete auf dem sechsten Platz und war damit als Gemeindepräsident nicht wählbar. Wäre Elsbeth Ziörjen damals nicht als Fünfplatzierte gewählt worden, sondern von den Stimmen her weiter vorn platziert, dann hätte wohl ein Mann dem Dorffrieden zuliebe auf sein Amt verzichten müssen. Ob er das gemacht hätte? 

Egal. Geschlecht, Gender, oder gar die sexuelle Ausrichtung zählen nicht. Entscheidend ist, dass sich jede Amtsträgerin und jeder Amtsträger voll im Sinne der ihm anvertrauten Gemeinde einsetzt.