Insgesamt 53 Parkplätze soll das als Zusatzantrag zur Abstimmung stehende Parkhaus unter der Spielwiese zwischen dem heutigen Mehrzweckgebäude und der Liegenschaft Stadlerstrasse 6 (ehem. Sennerei und spätere Spenglerei Wolf) umfassen (Beleuchtender Bericht, S. 30).
Finanzierungskosten: Realistischer Zinssatz? Hmmm...
Der Gemeinderat schreibt dazu: «Die Finanzierung soll vollständig mit Fremdkapital erfolgen. Die Zinsfolgekosten bei einer Finanzierung mit 3.2 Mio. Franken Fremdkapital betragen bei einem angenommenen Zinssatz von 2 Prozent für den mittleren Kapitalbedarf 32'000 Franken jährlich» (Beleuchtender Bericht, S. 32).
Soweit so klar. Ob der angenommene Zinssatz sich am Markt realisieren lässt, darf bezweifelt werden. Man sieht ja jetzt schon, wie der Referenzzinssatz für Mietobjekte in die Höhe schnellt. Und dass die Zentralbanken ihr Quantitative Easing wieder im alten Stil aufnehmen werden, wie in den Jahren ab 2008, das ist doch eher unwahrscheinlich.
Wischen reicht? Eine Augenwischerei?
Vollends abenteuerlich wird die Geschichte bei den Betriebskosten:
«Das «Kreisschreiben der Direktion der Justiz und des Innern über den Gemeindehaushalt» (§ 37, Stand 1. Oktober 2013) gibt als Richtwert für betriebliche Folgekosten einen Aufwand von 2 Prozent der Bruttoanlagekosten an. Da der Bau jedoch nicht beheizt wird und lediglich gewischt werden muss, kann mit reduzierten betrieblichen und personellen Folgekosten von 0.5 Prozent gerechnet werden. Das heisst, es ist mit 16'000 Franken pro Jahr zu rechnen» (Beleuchtender Bericht, S. 32).
Der Richtwert wird also, das Kreisschreiben in den Wind schlagend, einfach mal so auf einen Viertel reduziert? Was ist, wenn dann doch beheizt werden muss, z.B. um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden? Was, wenn sich der Unterhaltsaufwand nicht mit Wischen allein erledigen lässt? Etwas gar optimistisch, diese Rechnung.
Anwendung des Verursacherprinzips? Fehlanzeige?
«Betriebliche und personelle Folgekosten sollen mit den Erträgen der Tiefgarage gedeckt werden. Ein entsprechendes Konzept «Parkplatzregime» besteht» (Beleuchtender Bericht, S. 33).
Unzumutbar bei diesen Lehrerlöhnen?
Die Frage ist jetzt: Wird die Gemeinde wenigstens diese 150 Franken pro Monat von Lehrkräften und anderen Gemeindeangestellten einfordern? Oder aus Gründen der Arbeitsplatzattraktivität darauf verzichten und nur einen wesentlich kleineren Obolus verlangen - eventuell gar überhaupt nichts?
Allein schon die in diesen Zeilen hier durchexerzierte Milchbüchlein-Rechnung lässt einen ernsthaft am Finanzverstand des Weiacher Gemeindevorstandes zweifeln. Fazit: Wer derart nonchalant mit Steuermitteln herumfuhrwerkt, hat sich an der Urne kein Ja verdient! Weg damit!
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