Donnerstag, 29. Juni 2023

Aus Kita Zwärgehüsli wird zeitgeistige KiTa MultiKulti GmbH

Die Kinderkrippe Zwärgehüsli am Bachweg 2 im ehemaligen letzten Postlokal (bevor diese 2009 in den VOLG gezügelt ist) hat einen neuen Namen. Und einen neuen Eigentümer. Das geht aus dem staatlichen Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) hervor: 

«Mutation Kinderkrippe/Kita Zwärgehüsli GmbH, Weiach, neu KiTa MultiKulti GmbH»

Mit Statutenänderung vom 9. Juni 2023, so kann man da lesen (Tagesregister-Nr. 24614 vom 15.06.2023), hat die am 7. November 2016 von Lotti Beerli aus Kaiserstuhl gegründete GmbH ihren Zweck angepasst. Ziel ist immer noch der Betrieb einer Kita (aber längst nicht nur der). 

Weitgefasste Zweckbestimmung. Vorher wie nachher.

Bisher: «Die Gesellschaft bezweckt eine familienergänzende, pädagogische Tagesbetreuung von Kindern». Das konnte also weit mehr als nur eine Kindertagesstätte umfassen. Diese Möglichkeiten behält man sich offen. Nur anders formuliert.

Neu: «Die Gesellschaft bezweckt den privaten Betrieb von Kinderkrippen, Kinderhorten, Kindergarten und Tagesschulen. Der Betrieb der Gesellschaft ist gewinnorientiert: Die Gesellschaft schüttet Gewinne an die Gesellschafter aus; werden Gewinne erwirtschaftet, so dienen diese in erster Linie zur Stärkung der Gesellschaft und werden reinvestiert.»

Der neue Eigentümer, Murat Kentus, ist bisher eher als Unternehmer im Smartphone-Business aufgetreten. Jetzt steigt er mit der neu firmierten KiTa MultiKulti GmbH auch in den Kindertagesstätten-Markt ein. Geführt wird die Kita neu von Meliha Kentus, die auch ein FaBe Kinder Praktikum mit Aussicht auf Lehrstelle 2024 anbietet.

Kita oder Hort? Ein paar Definitionen

Kita / Kindertagesstätte / Kinderkrippe = professionelle Organisation mit vielen Auflagen, Kinder werden ab dem Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt betreut. In der Regel ganztags zwischen 7 und 19 Uhr. Wird deshalb v.a. in Österreich auch Ganztagskindergarten genannt. Eine Übersicht über die bei uns geltenden Vorschriften gibt die Webseite der Fachstelle Aufsicht Kitas/Tagesfamilien des Sozialdienstes Bezirk Dielsdorf (SDBD), einem Gemeindezweckverband, dem auch Weiach angehört. [Vorstehender Satz eingefügt am 14.7.2023]

Spielgruppe = Kinderbetreuung durch Personen ohne anerkannte Ausbildung, maximal 2.5 Stunden pro Tag. Meistens 2 bis 3x pro Woche. Zielgruppe hier: Kinder von 3 bis 5 Jahren. Beispiel in Weiach: die Spielgruppe Bambi im Spycher des Baumgartner-Jucker-Hauses.

Der Kindergarten ist eine Art Vorschulstufe für die Altersgruppe im 5. und 6. Lebensjahr: «Der Kindergarten bildet die erste Stufe der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist obligatorisch. Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, werden ab Schuljahresbeginn (Mitte August) schulpflichtig.» (vgl. Unsere Schule Weiach. Schuljahr 2023/24, S. 7) Er wird durch die Schule Weiach geführt und zwar an vier Standorten: Farbtupf, Hofwies sowie in Fisibach Chilewis 1 und Chilewis 2.

Hort = Ausserschulische Betreuung für (i.d.R.) schulpflichtige Kinder (Ergänzung zu Kindergarten/Schule, Mittagstisch/ Hausaufgaben-Hilfe). Für Weiach ist die Zielgruppe also die Altersgruppe von 5 bis 13 (1. bis 6. Klasse) am Standort Pfarrhaus. Geöffnet von Montag bis Freitag jeweils von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Der Mittagstisch im Gemeindesaal wird von 12.00 bis 13.15 angeboten (vgl. Unsere Schule Weiach. Schuljahr 2023/24, S. 20). Wird manchmal auch als Schulhort bezeichnet (im Gegensatz zum Kinderhort = Kita).

Alle drei Formen, plus Kindergärten, gibt es auch in Weiach. Kita und Spielgruppe entspringen privater Initiative. Der Hort und die Kindergärten sind ein staatliches Angebot der Primarschule Weiach.

Eine Sonderform ist das Kinderheim = Pflege von elternlosen Kindern oder Kindern, welche nicht von den Eltern betreut werden können/sollen. Die Form ist die des Internats, meist in Wohngruppenform (Betreuerpräsenz: 24 h / 7 Tage), oft mit angeschlossener Schule. Die Zielgruppe kann vom Kleinkind bis zum Jugendlichen reichen. Ein Beispiel im Zürcher Unterland ist die Stiftung Schloss Regensberg im ehemaligen Landvogteischloss auf dem Buck.

Kommentar WeiachBlog

Nachdem die von der Schulgemeinde gegründete und nun von der Politischen Gemeinde beerdigte staatliche Kita faktisch vom Markt weg ist, könnte das durchaus interessant werden. In welcher Hinsicht auch immer. Denn wie man der Zweckbestimmung ansieht, ist es nicht ausgeschlossen, bisher staatliche Hortstrukturen oder Kindergärten zu übernehmen. Oder neue als Gegenmodell aufzubauen.

Der Bedarf auf Elternseite ist da. Aber der Bewilligungs- und Vorschriftendschungel ist für einen Kita-Betreiber - neben der Balance zwischen Zahlungsfähigkeit der Kunden vs. Kostenstrukturen für den Betrieb - eine nicht zu unterschätzende Hürde.

Websites, Quellen und Literatur

Keine Kommentare: