In der Präsentation zum Informations-Anlass vom 27. Oktober 2022 liess die Baukommission auf Seite 3 durchblicken, dass die Zukunft in 8187 kein lockerer Spaziergang werde (vgl. nachstehende Abbildung). Beide möglichen Wege seien steinige. Egal, ob man in mehreren Etappen und schrittweise vorgehe, oder den (von ihr favorisierten) ganz grossen Wurf wage.
Beim steinigen Attribut handelt es sich um einen leider allzu seltenen Fall von ungeschminkter propagandaneutraler Darstellung in der Kommunikation zu diesem Projekt.
Denn schon bei der Beschreibung von Vor- und Nachteilen wird der geneigte Zuhörer ohne Umschweife dahingehend belehrt, dass die eine Variante selbstverständlich nur Vor- und die andere ebenso ausschliesslich Nachteile habe.
«Steiniger Weg 1» sei eine «Einmalige Grossinvestition» mit zwei Gewissheiten: «Wir wissen was es kostet» und «Wir wissen was wir bekommen». Als «Gegenleistung» erhalte man «Moderne & intakte Infrastruktur». Das sei eine «Investition in eigene Sachanlagen». Nachteile? Nix da!
Und «Steiniger Weg 2»? Die Alternative (jede Alternative) sei «Pflästerli-Politik». Also zum Abwinken und der totale Ablöscher, denn das sei «Finanz-politisch unberechenbar». Es erzeuge «Laufend hohe Kosten für Renovationen in bestehende, marode Infrastruktur». Und so kommt dabei heraus: «Keine nachhaltige Investition in Sachanlagen». Vorteile? Die hätte es nur für die Stimmberechtigten. Für die Baukommission nicht (s. unten).
Fazit: Ein absichtsvoll geschnürtes Bündel von Propagandakeulen, mit dessen Hilfe die Baukommission in den sogenannten Informationsveranstaltungen die Stimmberechtigten auf ihre Linie einzuschwören versucht hat.
Das Stimmvolk als unberechenbare Grösse?
Wie die Propaganda mit emotionalisierender Sprache schamlos manipulierend ihre Wirkung zu erzielen versucht, zeigt sich hier geradezu exemplarisch: Die Behauptung, die bestehende Infrastruktur sei «marode» ist weitgehend faktenwidrig und überdies eine Beleidigung an die Adresse von so ziemlich allen Schulpflegemitgliedern der letzten fünf Jahrzehnte. Denen wird nämlich unterstellt, die Gebäude schlecht unterhalten zu haben, indem sie in eine Art Investitionsdefizit geführt worden seien.
Im Umkehrschluss wird impliziert, neue Gebäude seien frei von Mängeln und Nachbesserungsinvestitionen. Wie war denn das mit dem Kindergarten Farbtupf, wo man kurz nach dessen Fertigstellung bereits zusätzlich investieren musste, weil die Wartungsfreundlichkeit nicht gegeben, ja gar die Sicherheit gefährdet war?
Es stellt sich auch die Frage, wieso die Baukommission das Einzelsprungverfahren als «finanz-politisch unberechenbar» dargestellt haben will. Weil dabei die Stimmberechtigten bei jedem Schritt die Möglichkeit haben einzuschreiten? Weil sie den Gemeinderat zurückpfeifen könnten? Einen der vorgesehenen Schritte ablehnen könnten?
Dagegen ist natürlich eine «einmalige Grossinvestition» auch eine einmalige Gelegenheit für den Gemeinderat, um mit seinem Projekt durchmarschieren zu können. Einmal ein Ja und die Baukommission kann nicht mehr gestoppt werden.
Unverbindliche Bauempfehlung
Dass diese Absicht dahinter steckt, zeigt sich dann im Beleuchtenden Bericht auf Seite 7, wo explizit festgehalten wird, was wir - in anderen Worten verpackt - auch in WeiachBlog Nr. 1921 schon gesehen haben:
«Das Mitspracherecht im Rahmen der Bewilligung eines Ausgabenbeschlusses durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht, dass diese auch einen Anspruch auf Mitwirkung an der inhaltlichen Ausgestaltung des dem Ausgabenbeschluss zugrunde liegenden Projekts hätten (vgl. BGE 125 I 87 E. 4c/bb).»
Ja und Amen. Und man bekommt die Katze im Sack geliefert
Dass es sehr wahrscheinlich in genau diese Richtung gehen dürfte, zeigt sich an der Argumentation, mit der sich der Gemeinderat in seiner Eingabe an den Bezirksrat gegen die Vorwürfe in der Stimmrechtsbeschwerde zur Wehr setzt:
«Ziel ist es die Kosten einzuhalten. Sollten Mehrkosten entstehen, müssten diese, wenn immer möglich, an anderen Stellen wieder eingespart werden.» (Antwort A.a.; S.2)
Wie war das jetzt mit «Wir wissen was wir bekommen»? Die Wahrheit ist: Wir wissen nicht, was wir bekommen. Nur so ungefähr. Die Kosten werden fixiert. Also muss man am Umfang Abstriche machen. Denn die Zeit drängt, das wird ja bei jeder Gelegenheit betont. Und jeder Projektleiter, der die Grundausbildung überstanden hat, kann einem sagen, wie das zum Fixpreis herauskommen wird.
Aber den Stimmberechtigten wurde noch vor kurzem ein ums andere Mal suggeriert, der Baukommission sei es auf magische Art und Weise gelungen, das Dreieck des Projektmanagements ausser Kraft setzen und alles gleichzeitig maximieren zu können.
Fazit: Bei einem Ja zum Projekt wird der Stimmberechtigte nicht wirklich wissen, was er bekommt. Nur den Preis, den er dafür bezahlt. Und den Liefertermin. An welchen Stellen Abstriche bei Qualität und Leistungsumfang gemacht werden, das wissen dann nur Gott und die Baukommission. Und das Bundesgericht (siehe oben) gibt seinen Segen dazu.
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