«Fluglärmkurve gekratzt?» fragte
WeiachBlog am 8. März 2006. Heute bringt der Zürcher Unterländer einen
grösseren Artikel zur selben Problematik. Nämlich zur Frage, wie es mit den Quartierplänen Bedmen und See-Winkel weitergeht.
Der Lead des Beitrags von Sandra Zrinski gibt die Hauptstossrichtung des Gemeinderats wieder und bringt gleichzeitig sein aktuell grösstes Ärgernis auf den Punkt:
«
Die Gemeinde Weiach soll wachsen. Um dies zu ermöglichen, muss der Regierunsrat jedoch den Quartierplan See-Winkel gutheissen. Wann dies geschehen wird, ist noch völlig offen.»
Sie haben richtig gelesen. Nur noch den QP See-Winkel muss er bewilligen. Zum anderen Plangebiet liegt jetzt nämlich ein Bescheid aus Zürich vor: «
Der Quartierplan Bedmen ist nach einer Verzögerung wegen der Fluglärmgrenzwerte von der Regierung bewilligt worden. Das 2,28 Hektaren grosse Gebiet grenzt an die Fläche See-Winkel. Die Kaiserstuhlerstrasse befindet sich jedoch dazwischen», schreibt Zrinski. Darüber informiert der Gemeinderat in der neuesten Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (Ausgabe April 2006) auch offiziell.
Das Problem heisst: parzellenscharfe Abgrenzung
Der Bedmen liegt näher beim alten Dorfkern als das Gebiet See-Winkel und damit auch näher am Aufsetzpunkt der Piste 14 des Flughafens Zürich. Wenn der Quartierplan Bedmen bewilligt wurde, dann müsste eigentlich auch für die weiter von der Pistenschwelle entfernten Gebiete alles klar und der Plan See-Winkel ebenfalls bewilligungsreif sein.
Ist er aber nicht. Warum? Wohl weil der Quartierplan dort auch neue Wohnbauten vorsieht. Und zwar Mehrfamilienhäuser wie den schon längst bestehenden Wohnblock im Dörndlihag, der einst für die Grenzwachtbeamten erstellt wurde. Die Grenzlinie zwischen Gebieten mit und ohne Planungswertüberschreitung verläuft genau durch das Quartierplangebiet. Deshalb muss der Kanton nun eine parzellenscharfe Abgrenzung vorlegen. Und das dauert.
Der Gemeindepräsident hofft, dass die lange Zeit der Unsicherheit auch für den Quartierplan See-Winkel zu Ende geht. Denn: «
Die Bewilligung eines Quatierplanes [sic!]
hat immer auch Signalwirkung für die Bauentwicklung.»
[sic! = Orthographiefehler im Original des Unterländers]
Jahrelang auf Eis gelegen
Ob es nun noch einige Monate mehr oder weniger lang geht, fällt eigentlich schon fast nicht mehr ins Gewicht. Das Verfahren zieht sich mittlerweile ohnehin über mehrere Jahre hin. Zuerst war da die Einsprache eines Betroffenen:
«
Am 14. März 2000 erging der Entscheid des Bundesgerichts: Der Rekurs eines Grundeigentümers gegen den Quartierplan See-Winkel in Weiach ist abgewiesen.»
Den Namen des Rekurrenten findet man auf der Website des Bundesgerichtes, dort kann man nämlich Volltext-Suchen durchführen, z.B. nach „Weiach“ oder nach dem Aktenzeichen: 1P.721/1999.
Aber Namen tun hier nichts zur Sache. Letztlich sind die Argumente interessant, die in diesem sogenannt unpublizierten Bundesgerichtsentscheid ins Feld geführt werden (unpubliziert, weil er nicht in der offiziellen Sammlung gedruckt wurde, sondern nur per Internet abrufbar ist) :
«
Der Beschwerdeführer bestreitet ein öffentliches Interesse am Quartierplan, da weder die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung noch die kommunale Richtplanung einen Bedarf an der Überbauung "See-Winkel" ausweise. Zudem lege auch die Fluglärmbelastung eine Redimensionierung der übergrossen Bauzonen nahe.» (E.2e in: BGer 1P.721/1999)
Das sind in der Tat interessante Punkte. Denn sie berühren die Grundsatzfrage: Soll die Gemeinde einwohnermässig überhaupt wachsen? Und wenn ja, warum? Ausserdem: braucht es dieses Baugebiet überhaupt, wo doch auch sonst noch viele Bauzonen gar nicht so begehrt sind, wie man sich dies erhofft hätte – man denke nur an die Parzellen an der Obstgartenstrasse zwischen Schulhaus, Leiacherweg und Bergstrasse. Die Erschliessung ist längst erfolgt und doch finden sich keine Bauwilligen.
Im Moment verdient die Obstgartenstrasse ihren Namen immer noch. Aber die Gemeindeoberen sind nun einmal fest entschlossen, endlich zu weiteren neuen Baugebieten zu kommen und so haben sie für den Ärger des Rekurrenten nicht viel Verständnis aufgebracht.
Dieser ist aber meines Erachtens durchaus begreiflich. Denn nach den Ausführungen des Bundesgerichts befürchtete er zu Recht, für sein bereits mehrheitlich überbautes Gelände in einem Quartierplan zur Kasse gebeten werden, von dem er nur wenige Vorteile, aber grosse Kosten haben dürfte.
Der Flughafen bremst
Dass das Bundesgericht bereits vor genau sechs Jahren zu Gunsten der Gemeinde entschied nützte ihr aber gar nichts. Denn seither klemmt es nun woanders. Der «Unterländer» nennt die dafür Verantwortlichen:
«
Dies [der Bundesgerichtsentscheid]
war jedoch alles andere als der Startschuss für die bauwilligen Grundbesitzer der rund 9 Hektaren grossen Fläche. Der Quartierplan musste noch vom Regierungsrat gutgeheissen werden. Weil die Fluglärmgrenzwerte nur wenige Monate vor dem Bundesgerichtsurteil verschärft worden waren, wurde der Quartierplan für die Wohn- und Gewerbezone sistiert.»
Ironie der Geschichte. Noch im März 2000 schrieben die Bundesrichter im oben erwähnten Urteil (siehe E. 2e): «
Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass im Quartierplanperimeter die Planungswerte für die Lärmbelastung überschritten werden.»
Der «Unterländer» weiter: «
An eine bauliche Entwicklung war in Weiach damit nicht mehr zu denken.» Es kommt natürlich darauf an, was man unter baulicher Entwicklung verstehen will. Neubauten oder sanfte Umnutzung bestehender Bausubstanz.
«Wir haben noch einige wenige Baumöglichkeiten im Dorfkern», wird der Gemeindepräsident Gregor Trachsel vom «Unterländer» zitiert. Und im Ortskern wird denn auch tatsächlich an einigen Stellen gebaut, man denke nur an die Baugespanne um das Haus Bianchi oder die verschwundene Scheune zwischen der Alten Post und Amtsrichters Edi. Am Platz der letzteren wurde ein riesiges Mehrfamilienhaus hochgezogen.
Platz für 500 zusätzliche Einwohner
Das ist offenbar nicht genug der Bautätigkeit. Dazu Trachsel im «Unterländer»:
«
Damit sich die Gemeinde tatsächlich weiterentwickeln könne, sei man auf die Gebiete See und Winkel angewiesen. Diese sind bisher weitgehend unbebaut. «Deshalb wäre es denkbar, dort Mehrfamilienhäuser zu bauen», so Trachsel. Wann dies möglich sein wird, kann Trachsel nicht sagen. Die Gemeinde dränge schon seit längerer Zeit auf ein Gespräch mit der Regierung. Man sei aber immer wieder vertröstet worden. «Offenbar sind wir für den Regierungsrat wirklich eine Randregion», so Trachsel.»
Könnte es sein, dass die Kantonsregierung die ausufernde Agglomerisierung kritisch sieht und deshalb kein Interesse hat? Angesichts der planlosen Zupflasterung der Region um Zürich ist das leider nicht sehr wahrscheinlich. Dafür umso mehr, dass sich die Regierung tatsächlich nicht allzu grosse Gedanken um unsere Gegend macht. Ausser Achselzucken. Randzone halt. Kies - and that's it.
Stagnierende Bevölkerungszahl oder Vorstadt von Zürich?
Schliesslich kommt dann noch zum Ausdruck, was offenbar einen Teil der Beweggründe für den Wunsch nach vielen Neubauten ausmacht:
«
Weiachs Bevölkerungszahl stagniert seit Jahren bei rund 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Schülerzahlen sinken kontinuierlich. Geschieht in den nächsten Jahren nichts, wird Weiach im Schuljahr 2011/2012 voraussichtlich noch 35 Schüler haben. «Und beim Gewerbe hat sich in den letzten Jahren auch nicht viel getan», sagt Trachsel. «Da hätten wir gerne ein wenig Entwicklung.»
Was für eine Zukunft wollen wir eigentlich?
Man kann sich fragen, ob die Bewilligung des Quartierplans Bedmen eine gute Nachricht ist. Immerhin handelt es sich sowohl beim Bedmen wie beim See-Winkel um weiteres wertvolles Landwirtschaftsland, das von unseren Altvordern mit Sorgfalt bewirtschaftet und gepflegt wurde und nun innert weniger Jahre überbaut und damit unwiederbringlich zerstört werden soll.
Da kann man den Kaiserstuhlern dankbar sein, dass sie einen Sicherheitsabstand ihres Städtchens auch auf zürcherischer Seite der Grenze haben wollten und dies heute auf Betreiben des Kantons Aargau im kantonalen Richtplan festgelegt ist. Sonst wäre man womöglich noch auf die Idee gekommen, das Quartierplangebiet bis zur Aargauer Kantonsgrenze auszudehnen.
Nur weil ein Gebiet als Bauzone ausgewiesen ist, bedeutet dies zwar vielleicht nach Planungsrecht, dass es überbaut werden soll. Wenn man aber gesunden Menschenverstand und Weitsicht walten liesse, dann müsste man sich wirklich ernsthaft fragen, warum nun auch noch dieses Gebiet auf Teufel komm raus überbaut werden muss.
In was für einer Welt wollen wir denn unsere Grosskinder leben lassen? In einer aus Quartiersträsschen, Vorgärten und Einfamilien-Mehrfamilienhaus-Mischkubatur bestehenden Hüsli-Schweiz?
Wovon sollen all diese neuen Weiacher leben, wenn sie dereinst wieder auf die Scholle angewiesen sein sollten?
Sich um die Schülerzahlen Sorgen zu machen, ist ja durchaus lobenswert. Für diese Kinder und deren Nachkommen eine nachhaltige Entwicklung zu sichern, die auch ausreichende Agraroptionen offenhält, wäre aber noch viel lobenswerter.
Dem stehen mächtige Profitinteressen entgegen. Bauland ist leider mehr (Geld) wert als Agrarland. Nur: Geld allein bringt keine Lebensmittel hervor. Ein fruchtbarer Boden hingegen schon.
Quellen
- Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 14. März 2000. Aktenzeichen: 1P.721/1999/hzg (I. Öffentlichrechtliche Abteilung; Raumplanung und öffentliches Baurecht).
- Zrinski, S.: Für die Entwicklung der Gemeinde ist Bauland nötig. Weiach / Die Fluglärmgrenzwerte zeigen ihre Wirkung auf die Genehmigung von Quartierplänen. In: Zürcher Unterländer, 29. März 2006