Freitag, 25. März 2022

Stephan Wunderlin – Gemeinderatskandidat

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach (MGW) ist es den Kandidatinnen und Kandidaten gemäss Ziff. 7c des einschlägigen Reglements nicht möglich, Wahlwerbung zu ihrer Person publizieren zu lassen.

Auf WeiachBlog gibt es solche Einschränkungen nicht. Im Sinne der Erhöhung der Transparenz für die Stimmberechtigten wird jeder Person, die für ein Gemeindeamt kandidiert – wie hier Herrn Stephan Wunderlin – ein eigener Artikel reserviert.

Wie mit dem Kandidaten besprochen, werden in diesem Beitrag lediglich die Abbildungen der beiden Seiten des Flyers dokumentiert:


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