Freitag, 25. März 2022

Stephan Wunderlin – Gemeinderatskandidat

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach (MGW) ist es den Kandidatinnen und Kandidaten gemäss Ziff. 7c des einschlägigen Reglements nicht möglich, Wahlwerbung zu ihrer Person publizieren zu lassen.

Auf WeiachBlog gibt es solche Einschränkungen nicht. Im Sinne der Erhöhung der Transparenz für die Stimmberechtigten wird jeder Person, die für ein Gemeindeamt kandidiert – wie hier Herrn Stephan Wunderlin – ein eigener Artikel reserviert.

Wie mit dem Kandidaten besprochen, werden in diesem Beitrag lediglich die Abbildungen der beiden Seiten des Flyers dokumentiert:

Löschungshinweis vom 19. Juni 2024

Die hier am 25. März 2022 eingestellten Bilddateien wurden auf Betreiben von Gemeinderat Wunderlin aus der Online-Version des Beitrags entfernt. 

Die Redaktion des WeiachBlog bedauert diesen Eingriff in die Informationsfreiheit ausserordentlich. Für diese – notabene unentgeltlich gewährte – Werbemöglichkeit kann sie jedoch kein Prozesskostenrisiko in der zu erwartenden Grössenordnung auf sich nehmen. 

Deshalb wird nicht gerichtlich geklärt werden, welches der sich gegenüberstehenden zwei Rechtsgüter höher zu gewichten ist: 
  • Der Anspruch der Person Stephan Wunderlin über das Schicksal des Wahlkampfflyers auch ohne Angabe von Gründen entscheiden zu dürfen (Rückzug der Publikationsgenehmigung), oder
  • Der Anspruch der Öffentlichkeit, sich – zumindest während des Zeitrahmens, in dem Wunderlin als Gemeinderat aktiv ist – darüber informieren zu können, mit welchen Daten und Argumenten der Kandidat Wunderlin in den Wahlkampf 2022 gezogen ist.

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