Sonntag, 26. September 2021

Nicht unter dem eigenen Stand verheiratet

Der älteste Eintrag der 1730 gegründeten Donnstags-Nachrichten von Zürich in dem Weyach erwähnt wird, findet sich in «Num. XXI. Den 24. May. 1731». Und es geht um eine amtliche Mitteilung:

«Vergangnen Sonntag sind folgende Ehen verkündet worden:
Bey dem Grossen Münster.
1. Herr Hans Konrad Keller / V.D.M und Jungfer Anna Barbara Wolff / Herrn Pfarrer und Decani Wolffen zu Weyach Jgfr. Tochter.
»

Man sieht hier, dass ein zum Verbi Divini Minister (also Diener des Gotteswortes) Ausgebildeter eine Pfarrerstochter geheiratet hat. Die Hierarchie blieb damit gewahrt und die Tochter war erfolgreich unter die Haube gebracht. Sie ging mit Kranz und Schäppeli zur Hochzeit, wie sich das für eine anständige Frau der damaligen Zeit gehörte.

Wenn man nun in der Ehedatenbank des Zürcher Staatsarchivs nachschaut, dann findet man auch die Vermählung selber. Und zwar unter dem Datum 29. Mai 1731.

Der Eintrag mit der bandwurmartigen Signatur StAZH TAI 1.740 (Teil 1); StadtAZH VIII.C.6., EDB 2594 lautet: «Keller, Hans Konrad, getraut mit Wolf, Anna Barbara» und ist mit Zusatzinformationen versehen. Beim Bräutigam: «Herr; getraut zu Weiach» und bei der Braut: «Jf.» (für Jungfer).

Im ältesten Weiacher Kirchenbuch (seit 1609 geführt) ist diese Trauung selbstverständlich auch eingetragen (Signatur: StAZH E III 136.1, EDB 720). Wohl vom stolzen Brautvater selber. Beim Bräutigam ist notiert: «Herr; VDM» und bei der Braut wie durch den Grossmünsterpfarrer der Umstand, dass sie noch Jungfrau war, sowie: «Pastor. loci Filia», was so viel heisst wie: «Tochter des Pfarrers des Ortes».

Doppelt genäht hält besser. Ob auch die Ehe gehalten hat und eine glückliche war, konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden.

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