Sonntag, 22. Dezember 2019

Die profanen Hintergründe eines Kunstwerks

In den letzten beiden Blog-Einträgen waren die Weiacher Chorfenster Thema. Nach Hinweisen auf die Vorarbeiten, die bereits 1978 geleistet wurden (WeiachBlog Nr. 1446) und den Ausführungen der Künstlerin zu den Bildmotiven (WeiachBlog Nr. 1447) wird als Abschluss dieser Artikeltrilogie noch ein Ausflug in die profanen Hintergründe der Entstehung des auffälligsten Farbtupfers in der sonst so zwinglianisch nüchternen Weiacher Dorfkirche unternommen.

Am Freitag, 29. Mai 1981 orientierte die Kirchenpflege Weiach über das Anbringen farbiger Kirchenfenster. Diese Informationssequenz fand im Rahmen der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung statt (nach der Abnahme der Rechnung des Vorjahres und als Teil des Traktandums «Allgemeine Umfrage»). Als Referenten traten der Architekt Paul Hintermann und die Künstlerin Ruth von Fischer auf.


Tagesgenaue Notizen über die geleistete Arbeit

Dem von der Künstlerin handschriftlich geführten Arbeitsprotokoll ist zu entnehmen, dass nach diesen Präsentationen am Abend des 29. Mai unter den Anwesenden offenbar eine Diskussion zu drei Themen aufkam: erstens, ob die Konstruktion der Fenster überhaupt stark genug sei für die mit Blei eingefassten Glaselemente. Zweitens, «ob leere Fensterteile nicht zu hart» seien. Und drittens: «Warum Holzteile schwarz gemalt sind, statt wie am Fenster weiss?». Die Antworten auf diese Fragen findet man in Ruth von Fischers Unterlagen leider nicht.

Die damals bereits 70-Jährige führte aber ansonsten minutiös Buch über alle Belange dieses Projekts, inklusive zu jedem Arbeitstag die von ihr investierte Zeit, was uns heute auch einen ökonomischen Einblick in den Entstehungsprozess der farbigen Chorfenster ermöglicht.

Die Einträge in die Liste Arbeit am Fenster Weiach beginnen am 8. April 1981 und enden mit dem 4. Juli, gefolgt von der Bemerkung: «am 13. Juli fahre ich in die Ferien». In diesen drei Monaten notierte von Fischer insgesamt 135 Arbeitsstunden, verteilt auf 41 Tage. Also faktisch ein 50%-Job für eine Rentnerin.

Massfehler des Architekturbüros

Bereits am 1. Juni war sie sich nach rund 108 Stunden eigentlich sicher gewesen, die Entwurfsarbeiten abgeschlossen zu haben, erhielt dann aber am Sonntag, 14. Juni 1981 unerwartet einen Telefonanruf von Architekt Hintermann, der ihr mitteilte, seinem Büro sei ein Massfehler unterlaufen: «1 Scheibe ist 41x18» (statt 31.5 x 18 cm, vgl. die Passage mit blauem Filzstift).


Das hatte Folgen für Ruth von Fischer. Sie musste alle Entwürfe komplett neu zeichnen! Noch am 14. Juni arbeitete sie 6 Stunden daran. Am Montag, 15. Juni zeichnete sie das ganze Mittelfenster neu und brauchte dafür gemäss Arbeitsprotokoll 8 1/2 Stunden. Am 17. Juni war sie dann mit den Korrekturen fertig. Der Fehler Hintermanns kostete insgesamt 28 1/2 Arbeitsstunden, für die Ruth von Fischer 560 Franken in Rechnung stellte, also einen Stundenlohn von 20 Franken. Verglichen mit dem Stundenlohn von 10 Franken für den in den Sommerferien 1985 im Bezirksspital Dielsdorf Fenster putzenden Autor dieser Zeilen ist das doch recht wenig.

Vom 22. bis 27. Juni pendelte von Fischer dann täglich per Bahn von Zürich nach Bremgarten, um in Boswil mit dem Glasmaler Albert Rajsek die physische Umsetzung vorzubereiten, insbesondere die Auswahl der Glasfarben. In der darauffolgenden Woche dann die Produktion: «Brennen der Gläser, wieder zusammensetzen, mit Lotblei einfassen».

Auf Rechnung der Kirchgenossenschaft

Da die Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach (wie schon in den vorangehenden Artikeln vom 20. und 21. Dezember erwähnt) diese drei neuen Fenster finanziert hat, ging natürlich auch die Rechnung direkt nach Kaiserstuhl. Für «Planung, Entwurf und Ausführung von drei farbigen, bleiverglasten Fenstern im Chor der Kirche Weiach» stellte Hintermann am 18. August 1981 pauschal 22'775 Franken in Rechnung.

Unter dem 21. Mai steht im Arbeitsprotokoll von Fischers der Vermerk «10h mit Architekt [...] nach Weiach. Arbeit wird sehr gut aufgenommen. Mit dem Preis 18'000 + ausglasen und Fenstertransport sind sie sehr einverstanden (sie haben mehr berechnet.)» Mit «sie» sind die Vertreter der Kirchgenossenschaft gemeint.

Interessant ist die Ausführung Hintermanns in einem Schreiben an Ruth von Fischer vom 3. September: Ernst Walt, Präsident der Kirchgenossenschaft, «wünschte wegen der Rechnungsprüfungskommission nur eine Gesamtrechnung für Planung, Entwurf und Ausführung».

Walt selber hatte allerdings von Hintermann nicht nur die Gesamtrechnung erhalten, sondern auch die Postcheckbelege für die Überweisungen an Ruth von Fischer und Albert Rajsek.

Der Anteil der Künstlerin betrug 9'575 Franken. Dazu vermerkt sie auf der Gesamtrechnung handschriftlich «Steuern angegeben 9462.--». Den Rest konnte sie als Spesen verbuchen.


Quelle
  • Dossier «Weiach Glasfenster 1981». Gosteli-Stiftung, Archiv Ruth von Fischer; Faszikel Weiach. Signatur: AGoF 605.11

Samstag, 21. Dezember 2019

Ruth von Fischer zur Entstehung der Weiacher Chorfenster

Im Beitrag von gestern (vgl. WeiachBlog Nr. 1446) war von einer wichtigen Weichenstellung für die Gestaltung der Chorfenster der Weiacher Kirche die Rede: der Beibehaltung der Sprosseneinteilung.

Für die Künstlerin Ruth von Fischer (1911-2009) war damit der Rahmen räumlich abgesteckt. Im wahrsten Sinne des Wortes. Die Motive mussten nämlich in die durch die Fensterteilung vorgegebenen Flächen passen.

Das Thema hingegen, das diesen Glasfenstern zugrunde liegen sollte, war nicht festgelegt. Offenbar hat der Auftraggeber, die Evangelisch-reformierte Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach, einzig die Bedingung gestellt, dass die Botschaft der Fenster gut verständlich sein soll.

Ein Werk mit vielen Vätern

Starke Symbole waren gefragt. Und gleichzeitig solche, die den Raum nicht überladen. Keine leichte Aufgabe. In ihrer Kurzansprache anlässlich der Einweihung der Fenster am 16. August 1981 berichtet die Künstlerin davon, dass es eine gewisse Zeit gebraucht habe, bis das Werk Gestalt annehmen konnte.

Klar wird auch, dass dieses Kunstwerk eine Mutter (von Fischer) und mindestens vier Väter hatte: Architekt Paul Hintermann (Rüschlikon), Glasmaler Willy Kaufmann (Rümikon; vgl. WeiachBlog Nr. 1446), Glasmaler Albert Rajsek (Boswil) und Pfarrer Robert Wyss (in Weiach von 1962 bis 1981, vgl. WeiachBlog Nr. 1166).


Nachstehend wird das bei der Gosteli-Stiftung aufbewahrte Redemanuskript Ruth von Fischers im vollen Wortlaut wiedergegeben. Gestrichene Passagen sind weggelassen. Satzzeichen wurden zwecks besserer Lesbarkeit hinzugefügt.

Rede an der festl. Einweihung der Fenster Mitte August 81

«Fenster Weiach 1981

Um Kirchenfenster zu machen braucht es wenigstens 2 Menschen, einer der die Fenster zeichnet und malt und der andere der sie ausführt. Wir hatten noch den Architekten der Kirche, welcher die ganze Arbeit organisierte, welcher mich mit dem Glaspezialisten zusammengeführt hat, damit ich beim Entwurf auf alles Rücksicht nehme, was das Handwerk verlangt. Dann war vor allem [der] Auftraggeber. Hier wurde die Bedingung gestellt, Fenster zu entwerfen, welche gut zu verstehen sind.

Nun also ans Werk! Im April 81 begann die Arbeit, zuerst eher mühsam. Je mehr ich aber damit vertraut geworden bin, um so besser ging es vorwärts. Herr Pfr. Wyss half mir durch ein Gespräch hier in der Kirche das Thema finden, dafür bin ich ihm dankbar.

Im Juni konnte ich die Zeichnungen nach Boswil an Herr[n] Rajsek schicken und anschliessend begann unsere Zusammenarbeit. Dort setzten wir die Fenster aus Glasteile[n] zusammen und ich bemalte die Teile. Alle weitere Arbeit hat Herr Rajsek gemacht. Ich war sehr beeindruckt über die grosse Glasauswahl, über die herrlichen Farben und über sein grosses Können und seine Erfahrung.

Nun kurz zur Deutung.

Das Mittelfenster ist ganz aus farbigem Glas, die Seitenfenster links und rechts nur teilweise.

Links ist die Wüste dargestellt, der Ort wo kein Quell des Lebens mehr ist. Dort gelten die Gesetze des Stärkeren. Die Katze tötet die Mäuse und Ratten, die Schlangen ebenfalls. In der Luft sucht die Fledermaus nachts ihre Beute, der Wüstenfuchs schleicht durch den heissen Sand, um noch Fressen zu jagen! Die Pflanzen sind verdorrt und haben Stacheln, nur der stachlige Kaktus blüht.


Rechts ist die geordnete Welt dargestellt. Die Sonne scheint, Hühner leben im Freien, das Korn wächst und im Garten blühen die Malven u. es reifen die Früchte.




Das Mittelfenster ist ganz farbig gestaltet. Es zeigt die Kraft des wirklich Lebendigen; oben rechts das himmlische Jerusalem. Es hat einen quadratischen Grundriss, zwar sind nur 3 Türme sichtbar. 12 Tore, auf jeder Seite 3, lassen das Lebenswasser aus der himml. Stadt auf die Erde fliessen. In der Stadt wohnt das Lamm. Dort braucht es weder Licht noch eine Kirche.


2 Lebensbäume wachsen üppig. Einer hat Blüte + Frucht zur selben Zeit. Der Strom des Lebendigen zieht auch die Tiere an: Fische, Reiher, Reh und viele Vögel, die Trauben gedeihen üppig reichlich. 

Leuchtende helle Farben möchten unser Gemüt trösten und ihm Kraft + Freude schenken, trotz aller Unvollkommenheit die uns umgibt.

Ich hoffe, dass ihr es auch so empfinden könnt!»

Die Bilder nehmen Bezug auf den Wandspruch

Mit dem Lamm ist das Lamm Gottes gemeint, ausgezeichnet durch den Glorienschein um seinen Kopf. Die Bildsymbolik nimmt Bezug auf die an der Nordwestwand aufgemalten Bibelworte des Propheten Jeremia (Jer 17, 12-14; Fassung in der Weiacher Kirche mutmasslich nach der Zürcher Bibel in der Übersetzung 1907/31; vgl. WeiachBlog Nr. 248).

In den Versen 5 bis 7 kurz vor der Wandspruch-Stelle ist die Rede von der Wüste, vgl. Zürcher Bibel 2007: «5 So spricht der HERR: Verflucht der Mann, der auf Menschen vertraut und Fleisch zu seiner Kraft macht und dessen Herz sich vom HERRN entfernt: 6 Wie Wacholder in der Steppe wird er sein, nichts Gutes wird er kommen sehen, und im Glutland, in der Wüste wird er wohnen, im Salzland, dort aber kannst du nicht bleiben.»

Und gleich anschliessend von den Wirkungen des Wassers: «7 Gesegnet der Mann, der auf den HERRN vertraut und dessen Zuversicht der HERR ist: 8 Er wird sein wie ein Baum, am Wasser gepflanzt, und zum Bach streckt er seine Wurzeln aus. Und nichts hat er zu befürchten, wenn die Hitze kommt, das Laub bleibt ihm; und im Jahr der Dürre muss er sich nicht sorgen, er hört nicht auf, Frucht zu bringen.»

Aus den Notizen Ruth von Fischers geht hervor, dass diese Bibelstellen einen entscheidenden Impuls gegeben haben. Und natürlich das in der Ansprache verdankte Gespräch (wohl am 24. März 1981) mit dem kurz vor der Pensionierung stehenden Pfr. Wyss.

Quelle
  • Dossier «Weiach Glasfenster 1981». Gosteli-Stiftung, Archiv Ruth von Fischer; Faszikel Weiach. Signatur: AGoF 605.11

Freitag, 20. Dezember 2019

Die Sprossenteilung schützt gegen das «Auslaufen» des Raumes

Im Spätsommer 1981 wurden die farbenfrohen Fenster im Chor der evangelisch-reformierten Kirche Weiach eingeweiht. Sie sind gestiftet von der damals noch über einen Pastorationsvertrag mit Weiach verbundenen Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach (vgl. WeiachBlog Nr. 396). Gestaltet wurden sie durch Ruth von Fischer, die bereits den Teppich entworfen hat, der seit 1970 den Taufstein umgibt.

Die Vorarbeiten für diese Fenster begannen allerdings bereits in den 70er-Jahren. Im Werkdossier der Künstlerin, das sich heute in den Beständen der Gosteli-Stiftung in Worblaufen befindet, ist ein Memorandum des Architekten Paul Hintermann enthalten. Er war für die Gesamtrestauration des Weiacher Gotteshauses in den 1960ern verantwortlich.

Chorfenster in der Kirche Weiach

In der Besprechung mit Herrn Willy Kaufmann, Glasmaler von Rümikon, vom 16.3.1978 in der Kirche zu Weiach wurde eine sehr gute Lösung für die künstlerische Ausgestaltung der drei Fenster im Chor der Kirche gefunden.

Die Kirche Weiach zeichnet sich durch die Einfachheit ihrer inneren Gestaltung aus. Es ist deshalb schwierig, das rechte Mass für ihre künstlerische Ausschmückung zu finden. Wenn man die Stimmung des Raumes nicht zerstören will, muss man sich bei seiner Ausschmückung grosse Zurückhaltung auferlegen. Dazu kommt noch, dass die Holzfenster eine Sprossenteilung aufweisen, die in der masstäblichen Gestaltung des Raumes wichtig sind. Sie dürfen nicht entfernt werden in den Fenstern, welche eine Kunstverglasung erhalten. Nähme man die Sprossen in den drei Chorfenstern weg, so würde der Kirchenraum durch diese sprossenlosen Fenster optisch "auslaufen", der Raum wäre bei diesen Fenstern nicht mehr gehalten.

So kam man in der Besprechung mit Willy Kaufmann zu der sehr schönen - aber auch einzigartigen Lösung - die drei Fenster nicht mit einer das ganze Fenster erfassenden Glasmalerei zu versehen, sondern in die Sprossenfelder einzelne Glasbilder einzusetzen in der Art der sogenannten "Kabinetscheiben". Die 24 Scheiben des Mittelfensters erhalten einen Zyklus von aneinandergereihten Darstellungen biblischer Szenen, die zusammen wieder ein ganzes ergeben. Die Fenster, die links und rechts an das Mittelfenster anschliessen, erhalten noch 3 bis 5 solcher kleiner Scheiben, die in Inhalt, Komposition und Anordnung in den Fensterflügeln Beziehung zum Mittelfenster haben, aber in aufgelockerter Art. Auf diese Weise ergibt sich ein schöner Uebergang vom reichen Mittelfenster zu den bilderlosen Fenstern des Kirchenschiffes.

Da alle Fenster im ganzen Kirchenraume formal gleich sind und alle ihre Sprossen behalten, ist die ruhige Einheit im Raume erhalten. Der Schmuck der Glasmalereien wächst aus den Sprossenfenstern heraus und stört die für den Raum so wichtige Einheit nicht. Die Glasgemälde werden stille Bereicherung des Raumes, ohne dessen straffe und einfache Ruhe zu stören.

Sig. Paul Hintermann
23.3.1978/gl

An dieses Konzept hat sich die Künstlerin gehalten, wie man seit zweimal 19 Jahren in der Kirche sehen kann.

Quelle
  • Dossier «Weiach Glasfenster 1981». Gosteli-Stiftung, Archiv Ruth von Fischer; Faszikel Weiach. Signatur: AGoF 605.11

Donnerstag, 19. Dezember 2019

Wo das Weiacher Zehntenhaus im 16. Jahrhundert stand

Eine Zehntenscheune ist eine Mischung aus Inkassostelle und Lagerhaus. Dort mussten die in Naturalien zu entrichtenden Abgaben auf landwirtschaftlichem Ertrag abgeliefert werden.

Der Standort der Weiacher Zehntenscheune ist für die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts durch eine Sekundärquelle von 1948 belegt (vgl. Die ehemalige Mühle im Oberdorf. WeiachBlog Nr. 203 v. 26. Mai 2006).

Die Zürcher Denkmalpflege übernahm diese Angaben für ihren 9. Bericht 1977/78: «Das heutige Gebäude der ehemaligen Mühle Weiach liess Untervogt J.J. Bersinger anstelle einer älteren, abgebrannten Mühle 1752 erbauen. Der umfängliche Bau hatte ausser als Mühle auch noch als Zehntenhaus und als Salzwaage zu dienen.»

Für das 17. und die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts sind dem WeiachBlog-Autor bislang keine Belege zu Existenz und Standort eines Weiacher Zehntenhauses bekannt. Für das 16. Jahrhundert hingegen finden sich gleich drei urkundliche Hinweise.

1527, 1566, 1570: drei Belege für den Standort Bühl

In Fussnote 102 der 6. Auflage der Weiacher Ortsmonographie habe ich angemerkt: «Wo im Dorf sich diese Zehntenscheune befand konnte bislang noch nicht eruiert werden.»

Wenn man die Urkundenregesten Paul Kläuis aufmerksam liest und die daraus geschöpften Angaben mit etwas Ortskenntnis und Wissen über die Flurnamen verbindet, dann ist zumindest eine Eingrenzung auf den Dorfteil problemlos möglich, auf das Bühl, wo in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ein herrschaftliches Haus errichtet wurde: das heutige Weiacher Pfarrhaus.

In einer Schuldverschreibung von 1527 zwischen «Hanß Leman», dem «schnider von Wyach», und dem «spittal zů Keyserstůl sinen pflegren und kastvögten» wird auch der Standort der Weiacher Zehntenscheune erwähnt. Lemans «güetli» war «nebet dem zenden huß zů Wyach gelegen, do man gaß ushin fart fürs Hard». (Aargauer Urkunden, Band XIII – Nr. 165; 16. September 1527).

In einer 1566 ausgestellten Bestätigung einer Zinsverpflichtung des Cläwy Bombgarter und des Jacob Meyerhover, «beid wonnhaft zu Wyach», wird «ein hus und hofstatt, ob dem zehendhus glegen» aufgeführt. Es «stost hinden an die pünt, so inn das gut ghört, unden an die brachstraß, so zum Hard gat.» (Aargauer Urkunden, Band XIII – Nr. 232; 26. März 1566).

Dieses Zehntenhaus muss demnach in unmittelbarer Nähe des heutigen Kirchenbezirks gestanden haben, denn die beiden Strassen, die vom Bühl in Richtung Hard führen, sind die Luppenstrasse und die Winkelstrasse – und man darf davon ausgehen, dass ihre Lage sich in den letzten Jahrhunderten nicht wesentlich verschoben hat. Dazu war die Nutzungsdichte im Bühl in diesem ganzen Zeitraum zu hoch.

Es gab auch einen «Zehntenbaumgarten»

In einem Revers zu einem sogenannten Erblehenbrief um einen Hof des Almosenamtes in Weiach, der unerlaubterweise in drei Teile aufgeteilt worden war, wird 1570 nicht nur das Zehntenhaus erwähnt, sondern auch ein dazugehörender Bungert:

Nach dem Regest des Staatsarchivs des Kantons Zürich war einer der drei Teilhöfe «hinter am Zehntenhaus gelegen, angrenzend an dessen Baumgarten». Flächen eines weiteren Teilhofs lagen «angrenzend an Zehntenbaumgarten». (StAZH C II 1, Nr. 983; 21. November 1570)

Korrektur ortsgeschichtliche Monografie

Die oben erwähnte Fussnote 102 wird nach diesen Erkenntnissen wie folgt abgeändert:
«Die Zehntenscheune lag demnach im Bühl, entweder an der Winkelstrasse oder an der Luppenstrasse (die beiden Wege, die ins Hard führen) und mutmasslich nahe dem späteren Pfarrhaus (1564d; durch den Staat im 17. Jahrhundert angekauft).» (Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 6. Auflage, V6.20, Dezember 2019 – wird an Weihnachten hochgeladen)

Mittwoch, 18. Dezember 2019

Ein Einheimischer als Vorsitzender des Dorfgerichts

In den beiden vorangehenden Beiträgen (WeiachBlog Nr. 1442 und 1443) habe ich jeweils betont, dass der Stabhalter (d.h. der Präsident) des Weiacher Dorfgerichts stets ein Kaiserstuhler gewesen sei.

Diese Aussage stützt sich auf den Rechtsquellenband Neuamt von 1996: «Den Vorsitz des Gerichts führte regelmässig ein Bürger der Stadt Kaiserstuhl, der vom konstanzischen Obervogt eingesetzt wurde.» (Weibel 1996)

Pergamenturkunde von 1507

Konsultiert man nun allerdings die ältere Fachliteratur zur Gerichtsverfassung der fürstbischöflichen Ämter Kaiserstuhl und Klingnau, dann zeigt sich, dass diese Regel offenbar nicht immer galt:

«Die Organe, mittelst welchen der Bischof seine Gerichtsbarkeit ausübte, waren in Kaiserstuhl und Klingnau die Stadtgerichte, in den Dörfern die Dorfgerichte. In jeder Gemeinde werden vom bischöflichen Vogt Urteilssprecher ernannt; beim Gericht hatten der Vogt oder ein von ihm ernannter Stellvertreter den Vorsitz. Die immer wiederkehrende Formel lautet z.B. in einer Gerichtsurkunde von 1507: "Ich Heine Meygerhoffer von Wyach ... bekenn ... mit disem brief, das ich ... zue Wyach an gewonlicher gerichtzstatt offenlich zů gericht gesässen bin anstatt und innamen des hochwirdigen fürsten und heren her Hugo erwelter und bestätter bischoffe zue Costentz mins gnädigen heren, und ouch von besonder enpfälens und heißens wägen, des edlen und vesten junckher Cuenraten Heggezer der zitt vogt zue Keyserstuel, mins lieben junckheren." [Fn-14]» (Schib 1931)

Fn-14: K. Urk. vom 27. III. 1507. [StAK Urk. 118 gemäss Kläui 1955]

Aus dem Zitat von Schib kann man nur den Schluss ziehen, dass Weiach der Gerichtsort für das in dieser Urkunde verbriefte notarielle Geschäft war, es sich demzufolge um das Dorfgericht gehandelt haben muss. Und der Präsident war ein Weiacher.

Gerichtsort Weiach oder Gerichtsort Kaiserstuhl?

Zieht man allerdings die entsprechende Stelle im Regest Kläuis in Aargauer Urkunden XIII zurate, dann ist die Sache nicht mehr ganz so klar:

«Vor Heine Meygerhoffer von Wyach by Keyserstůl, der daselbst an gewonlicher gerichtz statt im Namen Bischof Hugos von Konstanz und ouch von besonder enpfälens und heissens wägen des edlen und vesten junckher Cůnraten Heggezer, der zitt vogt zů Keyserstůl, zu Gericht sitzt, [...]» (Kläui 1955)

In Kläuis Urkundenbuch sind kursiv gedruckte Stellen von ihm verfasste Erläuterungen, solche in normal gesetzter Schrift hingegen Originalzitate aus der Urkunde. Liegt ein Irrtum des Schriftsetzers vor? Wenn nein, ist die Frage, worauf sich hier das Wort «daselbst» bezieht, auf Weiach oder auf Kaiserstuhl. Wäre letzteres der Fall, dann müsste man den Gerichtsort Kaiserstuhl annehmen.

Geteiltes Niedergericht Weiach reflektiert im Wortlaut der Urkunde

Wer von beiden nun den korrekten Wortlaut bezüglich des Gerichtsorts zitiert hat, ob Kläui oder Schib: allein schon der Umstand, dass sowohl Fürstbischof Hugo von Konstanz wie auch Konrad Heggenzer von Wasserstelz sozusagen gleichrangig als Autoritäten genannt werden, kraft deren Auftrag Meierhofer zu Gericht sitzt, zeigt auf, dass es sich um das Weiacher Dorfgericht gehandelt haben dürfte. Die beiden genannten Herren waren damals je zur Hälfte an den Niedergerichtsrechten in Weiach beteiligt. Und diese Konstellation gab es nur in Weiach, sonst nirgendwo.

Auch die Nennung des von Heggenzer ausgeübten Amts als fürstbischöflich-konstanzischer Obervogt des Amtes Kaiserstuhl in der Urkunde dürfte daran nichts ändern. Wäre er nur Amtsträger und nicht auch selber Gerichtsherr gewesen, dann hätte die Nennung des Bischofs genügt.

Das bedeutet, dass es – entgegen der von Weibel festgehaltenen Regel – durchaus auch einmal einen Weiacher Gerichtspräsidenten geben konnte, der den Vorsitz des Dorfgerichts innehatte, zumindest anfangs des 16. Jahrhunderts.

Quellen
  • Schib, K.: Hochgericht und Niedergericht in den bischöflich-konstanzischen Gerichtsherrschaften Kaiserstuhl und Klingnau. In: Argovia, Bd. 43. Aarau 1931 – S. 47.
  • Kläui, P.: Die Urkunden des Stadtarchivs Kaiserstuhl. Aargauer Urkunden, Band XIII, Kaiserstuhl. Aarau 1955 – S. 67 [Nr. 135].
  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt; Aarau 1996 – S. 433 [RQNA Nr. 193, Vorbemerkungen].

Dienstag, 17. Dezember 2019

Keine Stadler! Protektionismus für eigene Handwerksbetriebe

Am 23. Mai 1713 hatte das Dorfgericht Weiach entschieden, dass der nach Recht und Gesetz illegale Holzankauf durch den Weiacher Ziegelhüttenbetreiber zulässig sei (zu den mutmasslichen Motiven hinter diesem Entscheid siehe WeiachBlog Nr. 1442 von gestern).

Nicht nur Ziegler brauchten für den Betrieb ihres Gewerbes viel Energieholz (vgl. Meier 1986, S. 141). Auch der Dorfschmied musste auf die Suche nach Betriebsstoffen:

«Nicht besser ging es den meisten Schmieden. Diejenigen des Neuamts und in der Herrschaft Regensberg waren schon früh genötigt, auf die waldreichen Gebiete mit ausgedehnten Privatwaldungen im Nordosten (Raum Bachsertal-Weiach-Glattfelden) auszuweichen.»

Weiach hatte damals wie heute ausgedehnte kommunale Wälder, aber auch grosse Flächen im Privateigentum. Gerade letztere standen unter Druck und waren daher ebenso unter der Beobachtung der Gemeindeoberen und ihrer Vorgesetzten.

Auswärtige Holzkäufer waren da gar nicht gern gesehen – und erhoben Klage vor dem Dorfgericht:

«Als [..] der Stadler Schmied im Weiacher Gemeindebann Holz erwerben wollte, wurde er mit der Begründung abgewiesen, "dass zu letst zu Weyach aus grossem Mangell des Holzes Entlich so wohl die alhiesige Ziegellhütten, als die Schmitten nicht allein in völligen abgang khommen möchte, sonderen das Holz solcher gestalten von besagtem Schmidt vertheürt wurde, dass die Burger selbiges zu kauffen nicht mehr im Stand wehren" [Fn-59]».

Fn-59: [StAZH] B VII 42.7 (19.1.[17]14)

Man unterstellte dem Gewerbler aus der Nachbargemeinde also, den Holzpreis in die Höhe zu treiben und damit die Existenz von Weiacher Handwerksbetrieben zu gefährden, namentlich der Ziegelhütte und der Schmiede.

Diese Urteilsbegründung vom 19. Januar 1714 zeigt, dass man sich für eine protektionistische Politik entschieden hatte (das Dorfgericht stand zwar unter der Kontrolle der fürstbischöflich-konstanzischen Verwaltung, sämtliche Richter mit Ausnahme des Vorsitzenden waren aber Einheimische).

Quelle
  • Meier, Th.: Handwerk, Hauswerk, Heimarbeit. Nicht-agrarische Tätigkeiten und Erwerbsformen in einem traditionellen Ackerbaugebiet des 18. Jahrhunderts (Zürcher Unterland). Diss. Univ. Zürich. Chronos, Zürich 1986 – S. 142.

Montag, 16. Dezember 2019

Illegaler Holzhandel 1713 vom Weiacher Dorfgericht bewilligt

Die Pfarrgemeinde Weiach (territorial identisch mit der späteren Zivilgemeinde und heutigen Politischen Gemeinde Weiach) gehörte bis 1798 zur zürcherischen Obervogtei Neuamt, verfügte aber bis zum Ende des Ancien Régime über ein eigenes Dorfgericht.

Dass es dieses trotz Landeshoheit des Zürcher Stadtstaates noch gab, hängt damit zusammen, dass die niedere Gerichtsbarkeit dem Fürstbistum Konstanz gehörte. Das Gericht tagte im Auftrag des auf Schloss Rötteln residierenden fürstbischöflichen Obervogts und unter dem Vorsitz eines in Kaiserstuhl ansässigen bischöflich-konstanzischen Amtsträgers, des sogenannten Stabhalters.

Energiekrise existenzbedrohend für Handwerksbetriebe

In der Dissertation von Thomas Meier über die Handwerker (damals «Professionisten» genannt) im Zürcher Unterland des 18. Jahrhunderts finden sich viele Fundstellen mit Weiach-Bezug. Darunter auch die nachstehend zitierte.

«Aufgrund der allgemeinen Holzknappheit wurde es für Schmiede oder Ziegler zunehmend schwieriger, geeignetes Holz in genügenden Mengen aufzutreiben, zumal der Aufkauf von Gemeindeholz, welches alljährlich an die Bürger verteilt wurde, strengstens verboten war.»

Sinn dieser Vorschrift? Dem Anreiz für ärmere Einwohner, über den Verkauf ihres aus dem Bürgernutzen stammenden Holzes zu Geld zu kommen (selbst wenn ihnen danach das Brennmaterial im Winter schmerzlich fehlte und sie es dann im Wald stehlen mussten), sollte präventiv der Riegel geschoben werden. Was natürlich nicht immer klappte.

Unverhohlene Drohung mit Betriebsschliessung wirkt

Der Weiacher Sternenwirt hatte Holz übrig (oder brauchte Geld dringender als Holz), hätte es dem Inhaber der fürstbischöflichen Ziegelei zu Weiach von Rechts wegen aber nicht verkaufen dürfen. Die beiden setzten sich über das Verbot hinweg und der Fall landete im Jahre 1713 vor dem Weiacher Dorfgericht.

Genehmigt wurde dieser illegale Handel «zwischen dem Weiacher Ziegler und dem dortigen Wirt [...] nur, weil der Ziegler offen drohte, "wann man ihme das Holz nicht abvolgen lasse, seye er gezwungen die Ziegelhütten in abgang khommen zu lassen"» [Fn-57].

Recht und Gesetz Nachachtung verschaffen? Oder den eigenen Vorteil beachten und wegschauen? Das war hier die Frage. Sowohl die vorgesetzte Behörde (die fürstbischöfliche Verwaltung in Meersburg am Bodensee), vertreten durch ihren Obervogt, als auch die Stadt Kaiserstuhl (aus deren Bürgerschaft der Gerichtspräsident des Weiacher Dorfgerichts stammte) – beide hatten sie ein Interesse daran, auch weiterhin zu Rabatt-Preisen Kalk und Ziegel geliefert zu bekommen.

Der Weiacher Ziegler war zwar lediglich Pächter. Aber offensichtlich hatte man keine Lust, sich einen neuen zu suchen, der dann natürlich seinerseits wieder über Mangel an Energieholz und die Wirtschaftlichkeit der Ziegelei jammern würde und womöglich noch erfolgreich eine Erhöhung der vertraglich fixierten Preise durchsetzen könnte. Also Schwamm drüber.

Eigener Wald sichert die Energieversorgung des Betriebs

Trotz offiziell genehmigtem Rechtsbruch war das zugrundeliegende Problem natürlich nicht gelöst, nur verlagert, solange die Ressourcen nicht per Eigentumstitel gesichert werden konnten.

«Solche Beschränkungen zwangen Professionisten, Holz von Privatwaldungen auch in Nachbargemeinden zusammenzukaufen oder selbst in den Besitz eines eigenen Stück Waldes zu gelangen. Am Ende des [18.] Jahrhunderts war dies dem Weiacher Ziegler gelungen, konnte er doch zu Protokoll geben, "der gröste Theil habe er eigenthümliches Holz", während seine Kollegen in Regensberg und Tössriedern immer noch fast vollständig auf Käufe angewiesen waren» [Fn-58].

Fn-57: [StAZH] B VII 42.7 (23.5.[17]13).
Fn-58: [StAZH] K II 46 (1800). [Dossier "Gewerbewesen im Allgemeinen" aus der Zeit der Helvetik 1798-1803: Mappe. 1.) Gewerbe: Ehaften, Innungen, Handel mit Lebensmitteln, Metzgen, Mühlen, Bäcker, Wirte, Grempler, Schmiede, Ziegelhütten etc.; 2.) Münze, Mass und Gewicht, inkl. Falschmünzer.]

Die Weiacher Ziegelei hatte um 1800 also gegenüber den Konkurrenten im Unterland bessere Karten, zumindest was die zur Produktion nötigen Energiequellen betrifft. Aber auch so waren ihrer Produktionskapazität enge Grenzen gesetzt.

Quelle
  • Meier, Th.: Handwerk, Hauswerk, Heimarbeit. Nicht-agrarische Tätigkeiten und Erwerbsformen in einem traditionellen Ackerbaugebiet des 18. Jahrhunderts (Zürcher Unterland). Diss. Univ. Zürich. Chronos, Zürich 1986 – S. 141-142.

Sonntag, 15. Dezember 2019

Weiacher Schulhaus im Winter 1799/1800 abgebrannt?

Der Zweite Koalitionskrieg zwischen der Französischen Republik und der Allianz der Monarchen (Österreicher und Russen) hat in den Jahren 1799/1800 die Gemeinde Weiach schwer getroffen. Unter anderem brannte das Weiacher Schulhaus ab. Wo es stand, ist mit Quellen belegt. Wann der Brand sich ereignete und ob wirklich die Franzosen dafür verantwortlich waren, ist noch nicht geklärt.

Sekundärquelle 1: Memorabilia Tigurina

Friedrich Vogel, der das Zürcher Lexikon «Memorabilia Tigurina» weiterführte, hat die Auswirkungen 1845 wie folgt beschrieben:

«Ferneren großen Verlust erlitt die Gemeinde durch Einäscherung des Schul-, Gemeind- und Spritzenhauses, Plünderung in Haus und Feld, und besonders noch durch Einquartierung und Requisitionslasten.» (F. Vogel, Die alten Chroniken, 1845/57 – S. 818)

Ein Mehrzweckgebäude am Platz des heutigen Alten Gemeindehauses

Nimmt man die Formulierung «Schul-, Gemeind- und Spritzenhaus» zum wörtlichen Nennwert, dann handelte es sich bereits damals um ein kommunales Mehrzweckgebäude für Gemeindeverwaltung, Schule und Feuerwehr-Belange.

Gestützt wird diese Interpretation durch eine Primärquelle: die Antworten von Felix Baumgartner, damaligem Lehrer der Weiacher Schule, auf die Fragen der Stapfer-Enquête, deren Fragebogen von der helvetischen Zentralregierung im Januar 1799 verschickt wurden. Der Rückmeldung Baumgartners zufolge gab es damals kein separates Schulhaus (mehr), sondern nur eine Schulstube, die «gerade beym Pfarhauß» lag (vgl. seine Antwort auf Frage IV.15.b).

Aus dieser Angabe ergibt sich, dass das damalige Schulhaus wohl an der Stelle gestanden hat, an der heute das Alte Gemeindehaus von 1857 zu finden ist (ebenfalls ein Mehrzweckbau mit Feuerwehrmagazin, Arrestzellen, etc.).

Die Schulstube war wohl einer der grössten frei nutzbaren Räume in der Gemeinde. Ausserdem lag diese in nächster Nähe des Pfarrhauses, dem repräsentativsten Gebäude in Weiach. Eine militärische Nutzung als Wachtlokal und Standort der Führungsstaffel des im Pfarrhaus logierenden ranghöchsten Offiziers der fremden Truppen ist daher sehr wahrscheinlich.

Sekundärquelle 2: Dissertation Klinke

Willibald Klinke (1879-1963), Dozent am Lehrerinnenseminar in Zürich, hat in seiner 1907 publizierten Doktorarbeit einen weiteren Hinweis darauf gebracht, dass das Weiacher Schulhaus infolge der militärischen Einquartierung abgebrannt ist:

«Zur Zeit der Helvetik war der Mangel an geeigneten Schullokalen noch fühlbarer als vorher. Trotzdem das Vollziehungsdirektorium am 24. Juli 1798 anbefohlen hatte, „daß die zum öffentlichen Unterricht nötigen Gebäude nicht zu anderen Zwecken verwendet werden dürfen," [Fn-3] wurde eine große Zahl der Schullokale von den französischen Truppen requiriert und als Wachtstuben verwendet. In kleinern Dörfern war im Jahre 1799 oft keine Stube frei von Einquartierung; auch der Lehrer war genötigt, die seinige zur Verfügung zu geben, sodaß an solchen Orten die Schule eingestellt oder nur unter argen Störungen gehalten werden konnte. Die vom Militär benutzten Schulhäuser wurden arg beschädigt; einzelne gingen sogar in Flammen auf, so in Dübendorf, Weyach u. a. O. Zum Wiederaufbau abgebrannter Schulhäuser bewilligte die Verwaltungskammer unentgeltliche Abgabe von Baumaterialien, wie Holz, Kalk und Ziegeln; denn an eine Unterstützung der geschädigten Gemeinden mit Geld war in jenen Zeiten nicht zu denken. [Fn-4]»

Fn-3: Helvetische Akten, Staatsarchiv Zürich. K. II. 93.
Fn-4: Die Gemeinde Dübendorf erhielt vier Tannen zum Wiederaufbau des abgebrannten Schulhauses. (Helvetische Akten, K. II. 95. 9. Oktober 1800.)

Zeitpunkt des Brandes

Aus dem Versandzeitpunkt der Stapfer-Enquête (Januar 1799) und dem mutmasslichen Zeitpunkt zu dem Lehrer Baumgartner den Fragebogen ausgefüllt hat, kann man schliessen, dass sich der Brand wohl eher im Winter 1799/1800 ereignet hat. Es sei denn, Baumgartner habe ihn (wie der Stadler Lehrer Albrecht) bereits im Februar 1799 ausgefüllt und das Schulhaus sei kurz darauf – noch im Winter 1798/99 – zum Raub der Flammen geworden.

Quellen
  • Vogel, F. (Hrsg.): Weyach. In: Die alten Chroniken, 1845/57 – S. 818.
  • Klinke, W.: Das Volksschulwesen des Kantons Zürich zur Zeit der Helvetik (1798-1803). Dissertation, Zürich 1907 – S. 78-79.
  • Schmidt, H.R.; Messerli, A.; Osterwalder, F.; Tröhler, D. (Hrsg.): Die Stapfer-Enquête. Edition der helvetischen Schulumfrage von 1799, Bern 2015 – Nr. 629 Weiach, http://www.stapferenquete.ch/db/629.

Samstag, 14. Dezember 2019

«Wooo isch ‹Öttägröttä›???»

Mit der richtigen, d.h. offiziellen Schreibweise eines Ortsnamens ist das ja so eine Sache. Passt man als Ortsunkundiger nicht auf, dann wird aus «Weiach» schnell ein mysteriöser Ort namens «Weichach» o.ä., den man in keinem Kartenwerk der Schweiz findet (zu Weichach vgl. WeiachBlog Nr. 214).

Heutzutage würde man per Smartphone googeln und auf die richtige Fährte kommen, aber noch vor zehn Jahren stand einem das «Meinten Sie...?»-Helferchen nicht allgegenwärtig zur Seite – erst recht nicht in einer militärischen Übungsumgebung. Da sind von der Aussenwelt isolierte Netzwerke aus Sicherheitsgründen die Regel.

Die verzweifelt-genervte Frage nach «Öttägröttä» stellte in den Nuller-Jahren der Nachrichtenoffizier (Nof) des Stabes Infanteriebataillon 70. In diesem Verband (dem 1875 gegründeten «Seebataillon») waren traditionell mehrheitlich Zürcher eingeteilt, in der Armee XXI ab 2003 auch einige Weiacher (vgl. WeiachBlog Nr. 374). Damals u.a. der Verfasser dieser Zeilen. Per Ende 2017 wurde der Traditionsverband aufgelöst (vgl. www.infbat70.ch, die Website des Verbandes, welche die Erinnerung wachhält).

Operationsraum Mittelschweden

Für diese Stabsübung waren wir supponiert auf Hellblau umgespritzt worden: die Béretfarbe von UNO-Kontingenten, die einen Friedenssicherungseinsatz leisten.

Als Hintergrundszenario diente dasjenige von VIKING, einer regelmässig durchgeführten zivil-militärischen multinationalen Übung, organisiert von den schwedischen Streitkräften. Einsatzraum war – für die Schweizer Armee abgesehen von der Swisscoy im Kosovo völlig ungewöhnlich – eine ziemlich weitläufige Region in Mittelschweden.

In diesem «BOGALAND» (für: bogus) genannten fiktiven Umfeld lieferten sich verschiedene ethnische, religiöse und anderweitig definierte Gruppierungen einen immer wieder aufflackernden Kampf unterhalb der Kriegsschwelle. Das Drehbuch sah in dichter Folge Meldungen vor: von Anrufern der Übungsleitung beim beübten Verband eingespeiste Nachrichten. Auf die mussten Kommandant und Stab des Bataillons adäquat reagieren.

Kenne Deine Geografie!

Dabei zeigte sich, was Ortskenntnisse wert sind. Angehende Generalstabsoffiziere müssen nicht umsonst die ganze Geografie unseres Landes auswendig intus haben – bevor sie überhaupt in den Generalstabslehrgang I einrücken. Und zwar mitsamt relativer Lage von Orten, Tälern, etc. zueinander. Das hilft enorm.

Der erfahrene Offizier erkennt selbst übel zugerichtete hiesige Ortsnamen und kann sie auf der Karte verorten. In Schweden, da kennt man Stockholm und Malmö, dazu bestenfalls noch grössere Ansiedlungen wie Södertälje oder Örebro. Aber «Öttägröttä»?

Die mit dem Telefondienst betrauten Soldaten schrieben halt einfach auf, was sie hörten. Was dann zum oben zitierten Satz des Nof führte. Gefolgt von: «Schtärnesiech, lönd öi das wenigschtens buechstabiere!!! Susch finde-mer das niä!».

Die Stunden in Bogaland waren eine lehrreiche Erfahrung für alle Beteiligten. Nicht nur der Lektion in Ortsnamenkunde wegen. Auf eigenem Gelände kämpfen hat unbestreitbare Vorteile.

P.S.: Wie dieses «Öttägröttä» richtig heisst und wo es liegt, das weiss ich bis heute nicht.

Weblinks

Freitag, 13. Dezember 2019

Vor Gericht: Wahrsagerin komplett blamiert, Kunde noch mehr

Leiden Sie unter Paraskevetriskaidekaphobie? (Übersetzung aus dem Griechischen: Paraske = Freitag; ve = und; triskaideka = 3+10 = 13)

Heute ist wieder einer dieser Tage, wo viele Arbeitnehmer vorsichtshalber gleich zu Hause bleiben. Dabei ereignen sich an Freitagen, die auf den 13. eines Monats fallen, wesentlich weniger Schadenfälle als an anderen Tagen, wie die Zürich-Versicherung herausgefunden hat (vgl. den Wikipedia-Artikel, der auf dem ersten Wort dieses Artikels verlinkt ist).

Die ängstlichen Arbeitnehmer können ihre nach herrschender Lehrmeinung als irrational geltende Angst ja noch mit einer Grippe kaschieren, zumal in der aktuellen Winterszeit.

Wer aber eine Strafuntersuchung anstösst, indem er einer «diseuse de bonnes aventures» (Wahrsagerin) Glauben schenkt, die eine Nachbarin als Diebin bezeichnet hat, der braucht für den Spott nicht zu sorgen. Aber lesen Sie selber, was die Zeitung «Le Jura» aus dem Hauptort der Ajoie im Sommer 1862 zu Papier gebracht hat.

Hausdurchsuchung wegen zwei Goldmünzen

«Ces temps derniers, un menuisier de Weiach s’aperçut de la disparition de 2 pièces de 5 francs en or qu’il avait renfermées dans une boîte. Il va aussitôt trouver une diseuse de bonnes aventures qui désigne comme coupable une voisine d’une réputation irréprochable. Sur la dénonciation du menuisier, cette femme est citée devant les tribunaux pour répondre à l’accusation portée contre elle; une perquisition se fait dans sa maison sans que l’on trouve rien. Enfin le juge s’avise de demander la boîte dans laquelle se trouvaient les deux pièces, et en l’examinant attentivement il les trouve dans une fente. On peut penser combien fut penaud le crédule menuisier qui a certes encore bien des compagnons aussi superstitieux que lui.»

Man kann nicht behaupten, dass die Gerichtsbarkeit im Zürcher Unterland nicht ganze Arbeit geleistet hat. Nach der erfolglosen Hausdurchsuchung bei der Beschuldigten ging der Richter der Angelegenheit höchstpersönlich auf den Grund, liess sich die fragliche Schachtel vorlegen (bei einem Schreiner wohl eine aus Holz) – und fand die vermissten Goldstücke in einer Ritze.

Ja, man kann sich leicht ausmalen, wie verlegen der leichtgläubige Schreiner vor Gericht dagestanden hat. Die jurassische Zeitung setzt dann noch zu einem letzten Seitenhieb an: sie ätzt, es gebe sicher noch etliche Schreinerkollegen, die ebenso abergläubisch seien wie der Anzeigeerstatter.

Quelle