Freitag, 17. Juli 2020

Fahndung nach Originalquelle «Weiacher Drohung 1540»

Im Zusammenhang mit der vollständigen Überarbeitung und Erweiterung der Jubiläumsbroschüre 300 Jahre Kirche Weiach (für die Printausgabe 2006, vgl. u.a. StAZH Dc W 15.1d ) versucht der hier Schreibende nun seit etlichen Monaten, die Originalquelle einer der ältesten Nachrichten zum eigenständigen religiösen Leben der Gemeinde Weiach aufzuspüren. Dieses Unterfangen erweist sich als wahre Detektivarbeit. Was folgt, ist ein Werkstattbericht.

Wie funktionierte die Seelsorge zwischen 1531 und 1540?

Was nach der Reformation seelsorgetechnisch in Weiach abgelaufen ist, liegt noch weitgehend im Dunkeln (vgl. dazu Wann löste sich Wyach von der katholischen Kirche? WeiachBlog Nr. 958 v. 7. Januar 2011). Der berühmte Theodor Bibliander soll bereits 1531 Pfarrverweser zu Weyach gewesen sein (gemäss Leu's Lexicon, Bd. IV (1750), S. 11sowie Allgemeine Deutsche Biographie, Band 2 (1875), S. 612). Was danach geschah, ist völlig unklar.

Es dürfte so gewesen sein, dass bis 1540 (oder 1542?) Verweser in Weiach tätig waren, diese aber nicht allzu regelmässig dort auftauchten und die Seelsorge daher zu wünschen übrig liess. Es könnte sein, dass die Obrigkeit in Zürich diese Prädikanten 1540 überhaupt nicht mehr entsenden wollte (da zu teuer) und die Weiacher daraufhin rebelliert haben.

Schwer erklärbar ist jedenfalls, dass sie erst nach einer Durststrecke von mehr als 8 Jahren auf die Idee gekommen sein sollen, einen ihnen fix zugeteilten Pfarrer zu fordern, wenn sie nicht vorher schon sporadisch einen hatten (und zwischendurch halt nach Glattfelden oder Stadel in die Kirche gingen, wenn sie eine Predigt hören wollten, ein Kind taufen lassen mussten, etc., wenn dieser nicht verfügbar war).

Ein Zitat? Vielleicht. Doch aus welcher Quelle?

« ... zue Wyach ist ein erbar, gross Volck, gehörend über Rhyn zur Kilchen gen Dengen und diewyl dieselben am Babschtumb sind, sy wie eine Herd, die kein Hirt hat und zerstreut ist, mangelnd des Worts Gottes und der Sakramenten; dann sy von Stadel und Glattfelden eben wyt gelegen sind.»

Mit diesem Wortlaut sollen die Weiacher im Jahre 1540 die Forderung nach einem Prädikanten untermauert haben, der ihnen in ihrer eigenen Gemeinde Predigten mit reformatorischer Ausrichtung hält und sie auch sonst seelsorglich betreut. Das war ihnen umso wichtiger, als sie dieses Bedürfnis im nahen Kaiserstuhl nicht mehr abdecken konnten, denn dort war man bereits 1531 wieder zum Katholizismus zurückgekehrt.

Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich (BmuR), d.h. die Regierung des alten Stadtstaates, die im Wesentlichen noch nach der Brunschen Zunftverfassung von 1336 funktionierte, waren aber der Ansicht, dass die in Weiach Lebenden nach Stadel in die Kirche gehen sollten. Dorthin kam für Predigten und Kasualien ein Anthony Wysshoupt, der im Städtchen Bülach wohnte. Man kann sich denken, wie ausgeprägt die Betreuung bei diesen Verhältnissen war. Und dies auch noch eine Wegstunde entfernt.

Das alles passte den Weiachern überhaupt nicht, worauf sie gedroht haben sollen: «eh giengend (wir) nach Keiserstuel und achtend nüt der waaren leer!» Sie würden also eher wieder katholisch werden wollen (wie die Kaiserstuhler ein paar Jahre zuvor) als nach Stadel zu pilgern. Und daraufhin erhielten sei einen eigenen Prädikanten zugeteilt (wenn auch nicht einen bei ihnen wohnhaften).

So wie oben zitiert steht dieser Text in der ersten ortsgeschichtlichen Monographie über Weiach, dem blauen Büchlein von Walter Zollinger 1972, S. 29 (Printausgabe u.a. als StAZH Dc W 28 verfügbar). Mit etlichen Abänderungen punkto Schreibweisen findet man diese Passagen auch in der Einleitung zur Jahreschronik 1965 desselben Autors (Typoskript, Handschriftenabteilung ZB Zürich, G-Ch Weiach 1965, S. 1).

Originalquelle in den Pfrundakten?

Zollinger merkt sowohl in der Monographie 1972 wie im Typoskript 1965 an, diesen Text aus Aufzeichnungen entnommen zu haben, die von Pfr. Ernst Wipf (in Weiach 1903-1907) erstellt und im Pfarrarchiv hinterlassen wurden. Dort und in Archivalien des Weiacher Ortsmuseums (aus dem Pfarrarchiv extradiert) sind zwar noch etliche Transkripte von dieser Hand zu finden. Der oben aufgeführte Text ist in den bisher durchgesehenen Unterlagen nicht enthalten. Es stellt sich also die Frage: woher stammt das Zitat?


Das naheliegendste Suchfeld waren die Pfrundakten im Staatsarchiv. Aus den Pfrundakten Weiach (im Staatsarchiv unter StAZH E I 30.136) können diese Zitate nicht stammen, denn die ältesten dort enthaltenen Dokumente datieren auf das Jahr 1544. Darin geht es lediglich um die Frage, ob die Weiacher sich an die katholischen Feiertage zu halten haben oder nicht. Auch in späteren Dokumenten in diesem Dossier ist keine Rede von der Anfangszeit der Pfarrerentsendung nach Weiach, die gemäss Zürcher Pfarrerbuch 1542 eingesetzt haben soll (Pfr. Niklaus Ländi). Anderer Meinung ist Bluntschli in der dritten Auflage seiner Memorabilia Tigurina von 1742. Er setzt den Amtsantritt von Ländi auf das Jahr 1540.

Hilft das «Blaue Register» weiter?

Doch zurück zur Suche nach der Quelle. Weil die Pfrundakten nichts Sachdienliches enthalten, geht man jetzt am besten systematisch vor und forscht in den alten Findmitteln des Staatsarchivs nach, den handschriftlich erstellten Katalogen. Die verzeichnen nämlich auch Aktenstücke, welche noch nicht den Weg in den Onlinekatalog gefunden haben.

Das nach der Farbe der Einbände so genannte Blaue Register im Staatsarchiv des Kantons Zürich, ein Aktenverzeichnis aus der zweiten Hälfte des 18. Jh., bietet gemäss AdFontes eine «aussergewöhnliche thematische Erschliessungstiefe» bis auf einzelne Aktenstücke hinunter, vor allem für die Bestände A [Akten], E I [Religions- und Schulsachen, darunter die oben erwähnten Pfrundakten] und B VIII [Auswärtiges]. Und: man kann auch nach Orten zu einer bestimmten Zeit suchen, was hier besonders hilft. Aber auch da deutet kein Eintrag auf das Gesuchte hin.

Was steht in den Ratsmanualen? 

Aufgrund des von Zollinger genannten Entscheiders (Bürgermeister und Rat) könnte es sein, dass die gesuchten Zitate in den Ratsmanualen zu finden sind. Leider ebenfalls Fehlanzeige, denn von den Ratsmanualen ist ausgerechnet für das fragliche Jahr keines mehr im Archiv zu finden. Und das schon seit dem 18. Jahrhundert, wie dem Katalogeintrag zu entnehmen ist:

«Die Lücke von 1516 bis 1545 entstand um 1700 durch Verlust. Für diese Zeit sind deshalb ersatzweise die damaligen Rats- und Richtebücher (Signaturen B VI 246 - B VI 256) zu konsultieren, die neben Ratserkenntnissen in Gerichtssachen auch solche in Verwaltungssachen enthalten.»

Auch Zollingers Gewährsperson Pfr. Wipf kann demnach diesen Text anfangs des 20. Jahrhunderts  nicht in den Ratsmanualen gefunden haben.

Zwischenhalt

Bis jetzt also keine Spur! Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Es gibt noch ein paar Aktenbestände, die man systematisch ansteuern kann. Namentlich solche, die mit den Ratsmanualen im Zusammenhang stehen.

Wenn allerdings auch da nichts zu finden ist, dann wird man wohl nur noch auf das zufällige Auffinden einer chronikalischen Überlieferung hoffen können, sofern diese einst digitalisiert und online verfügbar gemacht wird. Das wäre dann allerdings keine Originalquelle mehr.

Weiteres Vorgehen

Erstens steht immer noch eine minutiöse Durchsicht der Bestände des Pfarrarchivs Weiach aus. Was bei dessen aktuellem Ordnungzustand leider eine sehr zeitaufwändige Angelegenheit sein dürfte.

Zweitens wird eine Anfrage an das Projekt eRQZH gerichtet, denn gemäss Katalogeinträgen wird für viele der in Frage kommenden Bestände eine «Verzeichnung von Einzeleinträgen im Rahmen des Projekts Elektronische Rechtsquellen-Edition Zürich (Projekt eRQZH)» angestrebt.

Und drittens sind bei einem nächsten Besuch im Staatsarchiv die sogenannten «Ratschläge» (eine Unterabteilung des Fonds B II (Stadtbücher und Ratsmanuale), sowie die Fonds B IV (Missiven), B V (Ratsurkunden) und B VI (Gerichtsbücher) zu durchsuchen. Dazu die Akten des Neuamts-Obervogts.


Unterlagen des Neuamts-Obervogts sichten?

Wie steht es mit den Protokollen der Obervogtei Neuamt aus den fraglichen Jahren (wie von StAZH-Mitarbeiter Martin Leonhard vorgeschlagen)?

Man kann sich fragen, ob das Durchsehen der Klasse A 135 (und hier insbesondere des Dossiers A 135.1 über die Jahre 1367 bis 1551) so viel bringt, nachdem bereits das «Blaue Register» – die Bestände A, E I und B VIII tiefenerschliessend – keinen Treffer ergeben hat. Das stimmt besonders dann, wenn man annimmt, dass die Ersteller des Blauen Registers exakt gearbeitet haben.

Nun machen Menschen allerdings Fehler, das war auch vor Jahrhunderten nicht anders. Ergo: doch hineinschauen. Wer weiss, was sich da findet.

Finden sich Notizen in den «Ratschlägen»

Zu diesen «Ratschlägen» sei die nachfolgende Erläuterung von Meinrad Suter aus dem Online-Katalog wiedergegeben:

«Beim Bestand Ratschläge handelt es sich um ehemals lose Akten, die bereits vor 1700 zu fünf Foliobänden zusammengebunden und mit einem Inhaltsverzeichnis pro Band versehen wurden (neu eingebunden 1943). Die zeitgenössische Bezeichnung "Ratschläge" bezieht sich auf den Inhalt. Dieser besteht vornehmlich aus Protokollen und Notizen (Protokollentwürfe, Konzepte) über Beratungen von Ratskommissionen und Ratsverordneten, zumeist zuhanden von Bürgermeister und Rat. Teilweise sind den Ratschlägen auch Aktenbeilagen beigegeben. Inhaltlich betreffen die Ratschläge alle Geschäftsbereiche und Angelegenheiten des Rates: Erneuerung oder Erlass von Mandaten, Instruktionen an Tagsatzungen, Verordnungen, Handwerksordnungen, Getreidehandel, Zollsachen, Bausachen - kurzum sämtliche Geschäftsbereiche des Rates der Stadt Zürich.»

Aus diesem wirklich breit gestreuten Sammelsurium wird besonders die Signatur B II 1080 von Interesse sein, mit dem Originaltitel: «Pars I, Rathschläg ohne Jahr-Zahl, auch etliche mit Jahr-Zahl. - Pars II, Rathschläg und Erkanntnussen von anno 1472 bis und mit 1549». Teil 1 betrifft die Jahre 1535 bis 1585, Teil 2 die Jahre 1517 bis 1549. Auch hier sollen Einzeleinträge im Rahmen von Projekt eRQZH erfasst werden.

Ist im Briefwechsel etwas zu finden? Missiven

Der Fonds B IV heisst «Missiven», das sind im wesentlichen Kopien ausgehender Briefe. «Abschriften und Entwürfe (Konzepte) der aus Stadtschreiberei und Unterschreiberei ausgegangenen Korrespondenz, ausgehende Schreiben des Zürcher Rats», erläutert der Katalog zu diesem Fonds. Wenn es nämlich so gewesen ist, wie Zollinger beschreibt, dann müssen Briefe zwischen Zürich und Weiach hin- und hergegangen sein. Und die Zitate wären dann nur ein kleiner Ausschnitt daraus.

Die Jahrgangsbücher enthalten auch Material weiterer Jahre (sog. Entstehungszeitraum), wie man aufgrund der Katalogeinträge vermuten muss. Daher sind die folgenden Signaturen ins Visier zu nehmen:

  • B IV 9 (Originaltitel: Missiven alhier aussgangen ab Anno 1538, N.° 7.); 1531 bis 1546
  • B IV 10 (Originaltitel: Missiven alhier aussgangen ab Anno 1539, N.° 8.); 1537 bis 1539
  • B IV 11 (Originaltitel: Missiven alhier ausgangen ab Anno 1540 [...]); 1534 bis 1548
  • B IV 12 (Originaltitel: Missiven alhier aussgangen ab Anno 1541, N.° 2.); 1530 bis 1543
  • B IV 13 (Originaltitel: Missiven alhier aussgangen ab Anno 1542, N.° 3.); 1541 bis 1543

Ratsurkunden als Ergänzung zu den Ratsmanualen

Der Begriff Ratsurkunden für den Fonds B V ist für heutige Leser etwas irreführend. Gemäss Katalogeintrag handelt es sich dabei um:

«Entwürfe und Abschriften von durch obrigkeitliche Autorität und Vermittlung zustande gekommenen Urteilen und Verträgen in privaten und körperschaftlichen Angelegenheiten; Erkenntnisse, Beschlüsse von Rat und Rechenrat; Instruktionen für Gesandte auf Tagsatzungen und Konferenzen

Von besonderem Interesse sind diese Unterlagen aus denselben Gründen wie bei den «Ratschlägen: «Sachlich ergänzen die Ratsurkunden über weite Strecken die Ratsmanuale, in denen offenbar längst nicht alle Geschäfte eingetragen sind, über die eine Urkunde oder Erkenntnis ausgefertigt wurde.»

Konkret wird es um die folgenden Dossiers gehen: B V 4 (1528 bis 1533), B V 5 (1534 bis 1538), B V 6 (1539 bis 1543), B V 8 (1529 bis 1554), B V 9 (1533 bis 1552), B V 10 (1517 bis 1555). Eine ganze Menge wie man sieht, mit jeweils hunderten von Seiten. Glücklicherweise gibt es Register dazu (da muss man dann allerdings auf akkurate Arbeit der Archivare früherer Jahrhunderte hoffen).

Rats- und Richtebücher. Weil die Ratsmanuale fehlen

Bleiben noch die Rats- und Richtebücher, die im Halbjahrestakt abwechselnd vom Baptistalrat bzw. Natalrat geführt wurden. Darunter besonders der mit dem Titel «Raths-Buecher ab Anno 1534 ad Annum 1540» bezeichnete Band (Signatur: StAZH B VI 254). Er umfasst 224 Blätter. Dass sie durch einen 13 Blätter umfassenden Index erschlossen sind, erleichtert die Arbeit etwas.

Die «Raths- und Richt-Buecher ab Anno 1538 ad Annum 1544» (Signatur: StAZH B VI 255) dürften eher weniger Erfolg versprechen, denn, so der Onlinekatalog: «Die Richtbücher enthalten hier fast nur noch Beamtenlisten, Todesurteile und Verurteilungen zum Halseisen

Mittwoch, 15. Juli 2020

«Isch halt so!»

Kleine Reminiszenz von einem Nicht-genannt-sein-wollenden, ein mittlerweile nicht mehr unter den Lebenden weilender älterer Herr aus Weiach, der weiland die Bezirksschule in Kaiserstuhl besucht hatte.

Das Städtchen ist ja ein Hort des Katholizismus und das seit seiner Gründung (von einem kurzen Intermezzo 1530/31 abgesehen, vgl. WeiachBlog Nr. 1543). In der Stadt findet man die Kirche St. Katharinen, vor den Toren vis-à-vis des Gasthofs zum Kreuz die Friedhofs-Kapelle zu den Vierzehn Nothelfern, in Fisibach die Agatha-Kapelle und ennet dem Rhein oberhalb des Schlosses Rotwasserstelz (Rötteln) auf Hohentengener Gebiet die Antonius-Kapelle.

Als Weiacher Reformierter taucht man da in eine ganz andere Welt ein. Eine mit Messgewändern, Weihrauch, lateinischen Begriffen und dergleichen, die einem jungen Menschen schon etwas spanisch vorkommen können. Zum Beispiel die Abkürzung IHS, ein sogenanntes Nomen sacrum, das sich von den ersten drei Buchstaben des Namens Jesu ableitet, wenn man ihn griechisch schreibt. IHS findet man auf etlichen Portalen von Kirchen und Kapellen, sei es eingemeisselt oder aufgemalt.

Die Familie des Nicht-genannt-sein-wollenden besass landwirtschaftliche Flächen auch in diesem von alter Tradition geprägten Gebiet, ging ab und zu ins Städtchen für Besorgungen etc. und so kam es, dass ihm die Inschriften nicht entgingen und er dann halt auch einmal fragte, was denn dieses IHS bedeute. Antwort seines Vaters: Das heisse «Isch halt so!» und habe mit der Religion zu tun, weil die Katholiken selber keine Ahnung hätten, warum sie glauben, was sie eben glauben.

Als in der Schulstube die Rede einmal auf dieses IHS gekommen sei, habe er ganz spontan mit «Isch halt so!» geantwortet und eisiges Schweigen des Lehrers geerntet. Danach habe er sich seine Unwissenheit von katholischen Gspänli immer wieder neckend vorhalten lassen müssen.

Hier scheint der jahrhundertealte Kulturkampf zwischen Reformierten und Katholiken durch, wo erstere sich nur auf die Heilige Schrift abstützen und all das ablehnen, was in den Urfassungen der Bücher des Alten und Neuen Testaments nicht erwähnt wird.

Täufer gehen da bekanntlich besonders weit mit diesem Anspruch. So weit, dass die reformiert gewordenen Zürcher und Berner Obrigkeiten diese kommunistisch anmutenden Anwandlungen rabiat bekämpften, weil man sonst wirklich die gesamte Gesellschaft hätte umbauen müssen. Samt allen Herrschaftsstrukturen.

P.S.: Den Ausspruch «Ist so, weil ist so!» kennen auch einige Armeeangehörige von ihren Vorgesetzten, die auch nicht immer wissen (wollen), weshalb eine bestimmte Anordnung nun einmal so und nicht anders daherkommt. Und die ihnen unterstellte allzu hartnäckige «Frögli» mit diesem zugegebenermassen platten Spruch ausbremsen müssen.

Dienstag, 14. Juli 2020

Aus welchem Steinbruch stammt Pfarrer Wolfs Grabplatte?

Bekanntlich gibt es nur einen einzigen Grabstein, der direkt in eine der Aussenmauern der Weiacher Dorfkirche eingelassen ist.

Dieser Stein ist dem Pfarrherrn mit der längsten Amtszeit in der Gemeinde gewidmet: Johann Rudolf Wolf (1672-1747), vgl. dazu WeiachBlog Nr. 193. Er war auch der erste Pfarrer, der über seine gesamte Amtszeit hinweg in der 1705/06 erbauten Kirche im Bühl tätig war.

Gemäss dem Weiacher Tauf-, Ehe- und Totenregister, das von den hiesigen Pfarrern zwischen 1609 und 1753 geführt wurde (StAZH E III 136.1, S. 1) ist Wolf am 14. November 1747 gestorben, eine Angabe, die mit der auf dem Grabstein übereinstimmt. Was nicht weiter verwundert, hat doch ein Amtsnachfolger dieses Datum von Hand im Register nachgetragen.

De Quervains Karteikarte

Zur Frage, wo das Material für den Stein herkommt, hat sich Francis de Quervain (1902–1984), Schweizer Geologe, Mineraloge und Petrograph, in seinem mehrbändigen nachgelassenen Typoskript indirekt geäussert, vgl. die Abbildung:
Die Information ist kurz und etwas irreführend: «Weiach ZH – Kirche – Grabplatten von Pfarrherren (Wolf), 18. Jh. – Plattensandstein der marinen Molasse und Bergstein». Dazu die Jahresangabe «1982».

Irreführend einerseits, weil auf der beigefügten Fotographie nicht nur der eigentliche Grabstein von Pfr. Wolf zu sehen ist (links), sondern auch derjenige seiner Schwester (rechts), wie die Umschrift verrät: «Jungfrauw Elsbetha Wolf: | Herren Johann Růdolf Wolfen sel. des Regiments und gewesenen | LandVogts der Herrschafft | Grüeningen, Ehelich nachgelasne Jungfrauw Tochter». Pfr. Wolf stammte also aus einem regimentsfähigen Geschlecht (vgl. dazu den e-HLS-Artikel zur Familie Wolf). Sein Vater gleichen Namens war (ausweislich der Umschrift) Landvogt der Herrschaft Grüningen gewesen, einer Landvogtei die im Südwesten des Zürcher Staates, im Gebiet des heutigen Bezirks Hinwil lag.

Irreführend andererseits, weil auch weitere Grabsteine in der Friedhofmauer an Pfarrer und deren Angehörige erinnern, jedoch sämtliche Steine (ausser den oben abgebildeten) aus dem 19. und 20. Jahrhundert stammen. Die Steine von Wolf und seiner Schwester sind die einzigen, die aus dem 18. Jahrhundert erhalten geblieben sind.

Nun soll es allerdings um die im Titel gestellte Frage gehen. Woher stammen die Steine?

In einem Meeresbecken entstanden

Mit den Begriffen «Plattensandstein», «marine Molasse» und «Bergstein» hat de Quervain drei wesentliche Stichworte gegeben.

«Als Plattensandstein werden umgangssprachlich und in bestimmten Berufen mehrere Arten von Sandstein zusammengefasst, die in zahlreichen Steinbrüchen im mittleren und südlichen Baden-Württemberg am Schwarzwaldrand abgebaut werden. Sie entstanden im Oberen Buntsandstein. Die Bezeichnung Plattensandstein rührt davon, dass aus diesem Material mehr oder weniger ebene Platten von etwa 6 cm Dicke und mehr gewonnen werden können.» (Wikipedia-Artikel Plattensandstein; abgerufen 14.7.2020)

Die Formation, um die es hier geht, wurde vor 243 bis 244.5 Millionen Jahren abgelagert. Sie lag vor der Nordwestküste der Vindelizischen Schwelle, die Teil des sog. Vindelizisch-Böhmischen Festlandes war. Die marine Molasse oder Meeresmolasse ist in einem Sedimentbecken entstanden, das Verwitterungsschutt von diesem Festland aufgenommen hat.

Geht man dem Begriff «Bergstein» nach, dann findet man im Werk von Prof. Max Otto Herrmann aus dem Jahre 1914 die folgende Passage: «Kalksandst. (sog. Bergsteine) der Gegend v. Engen, die man in den Ruinen des Hegaus, z.B. auf dem Hohenstoffeln, verwendet sieht.»

Das alles würde auf eine Herkunft des Sandsteins aus der näheren Umgebung hindeuten, allenfalls aus Süddeutschland, vielleicht gar aus dem Raum Engen im Hegau.

Rorschach oder doch Bäch?

Nun gibt es aber auch noch eine Publikation de Quervains aus dem Jahre 1962, wo er (passend zu anderen Angaben in seinen Karteikarten zu Weiacher Objekten) schreibt:

«Im nördlichen Kantonsteil wurde der Plattensandstein im 17./18. Jahrhundert ebenfalls viel verwendet, hier aber wiederum von Rorschach stammend.» (de Quervain, S. 15)

Damit grenzt er den am Rhein (wohl aufgrund der einfacheren Transportierbarkeit per Schiff) häufiger verwendeten Rorschacher Plattensandstein von dem ab, der in der Stadt Zürich verwendet wurde und aus dem am Zürichsee gelegenen Bäch (Gemeinde Freienbach SZ) stammt. Den muschelhaltigen groben Sandstein von Zweidlen, der v.a. für Mühlsteine verwendet wurde (vgl. de Quervain, S. 3) kann man wohl ausschliessen.

Woher nun Pfr. Wolfs Grabstein stammt, bleibt daher weiterhin offen. Beantworten könnte man die Frage wohl nur, wenn aufgrund von Materialeigenschaften eine Zuordnung zu einem bestimmten Steinbruch gelingt. Oder über einen Hinweis, der sich in einem Wolf'schen Familienarchiv noch auffinden lässt.

Quellen und Literatur
  • Herrmann, O.: Gesteine für Architektur und Skulptur. Zweite, umgearbeitete und vermehrte Auflage des Anhanges aus dem Werke des Verfassers "Steinbruchindustrie und Steinbruchgeologie". Berlin 1914 – S. 82 u. 105.
  • de Quervain, F.: Der Stein in der Baugeschichte Zürichs. In: Vierteljahrsschrift der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich, Hundertundsiebenter Jahrgang. Zürich 1962 – S. 3 u. 15.
  • de Quervain, F.: Gesteinsarten an historischen Bau- und Bildwerken der Schweiz. Aufzeichnungen 1954-1983. (Hrsg.: Institut für Denkmalpflege, Eidg. Techn. Hochschule Zürich). Zürich 1984 – Band 6, S. 231.
  • Brandenberger, U.: Der Grabstein in der Kirchenmauer. WeiachBlog Nr. 193 v. 16. Mai 2006.

Montag, 13. Juli 2020

Einmal Reformation und zurück, bitte!

Wie wichtig Angaben dazu sind, woher eine bestimmte Information stammt, das hat sich grad vor einigen Tagen wieder einmal gezeigt. Nämlich bei der Frage, wann die Kaiserstuhler ihren kurzen kollektiven Ausflug in die Welt der Reformation getan haben. War das 1530/31? Oder hat die Rekatholisierung wirklich erst 1534 stattgefunden?

Letzteres muss man annehmen, wenn man WeiachBlog Nr. 329 v. 29. November 2006 liest. Oder den Artikel WeiachBlog Nr. 1483 v. 13. März 2020 (in dem die Jahrzahl 1534 aus dem Beitrag von 2006 übernommen wurde). Der Haken daran: Der Autor hat keine Angabe dazu gestellt, woher diese Zahl stammt. Eigene Überlegungen? Quellen? Fehlanzeige.

Nun gibt es aber auch Beiträge MIT Quellenangaben, so WeiachBlog Nr. 958 v. 7. Januar 2011, der auf 1531 hinweist und den HLS-Artikel über Kaiserstuhl von Franziska Wenzinger Plüss referenziert, wo sie den Reformationsabstecher mit den Worten: «1530 bestand vorübergehend eine ref. Mehrheit.» en passant streift.

Katholizismus ante portas

Warum interessiert das aus Weiacher Sicht überhaupt? Nun, Kaiserstuhl hat als Nachbarstädtchen seit seiner Gründung Mitte des 13. Jahrhunderts immer einen wichtigen Einfluss ausgeübt, wirtschaftlich wie kulturell. Dort waren nicht nur finanzkräftige Geschäftsleute wie die Escher oder die Grebel wohnhaft (bis zum gescheiterten Putsch gegen den Fürstbischof kurz nach 1400), dort war auch der Priester der Grosspfarrei Hohentengen ansässig, zu der Weiach seit dem Frühmittelalter gehört hat. Und: auf Rotwasserstelz am nördlichen Brückenkopf von Kaiserstuhl war der Amtssitz des fürstbischöflich-konstanzischen Obervogts, zu dessen niedergerichtlichem Herrschaftsbereich Weiach bis 1798 gehörte. Dieser Obervogt musste qua Amtseid im Sinne seines Dienstherrn katholisch handeln. Dazu kam dann noch, dass Kaiserstuhl zwar (im Gegensatz zu Klingnau) einen eigenen Schultheiss und einen Stadtrat hatte, aber dennoch sehr stark vom Wohlwollen des Fürstbischofs abhängig war.

Zurück zur kurzen Episode mit reformatorischem Anstrich. Wenn man etwas recherchiert, dann gibt es etliche online verfügbare Informationen, die alle auf die Zeit zwischen 1529 und 1531 hinweisen. Die sollen hier ausgebreitet und in den Kontext gestellt werden. In dieser Zeit hatte sich der Gegensatz zwischen sogenannt Altgläubigen und Neugläubigen derart hochgeschaukelt, dass militärische Auseinandersetzungen nicht mehr unmöglich erschienen. Zumal das mächtige Bern 1528 auf die reformatorische Seite gewechselt hatte. In Zürich und Bern gab die Regierungspolitik den Takt vor. In den Gemeinen Herrschaften aber, wie es die Grafschaft Baden in unmittelbarer Nähe von Weiach war, stellte sich die Frage, auf welche Seite es gehen sollte.

Zwingli als Influencer avant la lettre

«Der Landfriede nach dem ersten Zusammentreffen in Kappel 1529 (1. Kappeler Krieg), das noch friedlich beigelegt wird, überlässt es den Gemeinden in den Gemeinen Herrschaften, ihren Glauben selbst zu wählen. Ab 1529 bricht sich die Reformation in vielen Orten in der Grafschaft Baden und den Freien Ämtern Bahn.» (Widmer-Dean et. al, S. 5)

So beschreibt der Reader Geschichten zur Reformation im Aargau von Widmer-Dean und di Fronzo aus dem Jahre 2016 die Entwicklung der Glaubenlandschaft ab dem Sommer 1529 nachdem ein erster Waffengang gerade noch abgewendet werden konnte.

Von der anderen Seite her, also aus dezidiert antizwinglischer Sicht, geht Thomas Fassbind, ein katholischer Pfarrer und Würdenträger im Kanton Schwyz, die Sache an. Er schreibt in seinem 1834 herausgegebenen grossen Werk über die Geschichte seines Kantons:

«Die Zeit der Friedensunterhandlungen [nach dem 1. Kappelerkrieg von 1529] benutzte der für sich und sein neues Lehrsystem allzueifrige Zwingli, um die Proselitenmacherei rasch zu betreiben. Die Regierung des löbl. Standes Zürich, von Zwingli selbst wieder mächtig influenzirt, gieng dem Reformator kraftvoll an die Hand. Herrn Johann Jakob Hottingers Geständniß zufolge fanden reformsüchtige Geistliche und Weltliche zu Zürich Beifall, Ermunterung und Hülfe. Man gieng so weit, daß man Ortschaften, wie Baden und Kaiserstuhl, geradehin im Namen von Zürich aufforderte, den katholischen Gottesdienst abzuschaffen und den protestantischen einzuführen. Umsonst protestirten die V katholischen Orte. Zwingli wollte das Eisen schmieden, da es glühend war.» (Fassbind, S. 137)

Wenn plötzlich weite Kreise Bücher kaufen 

Proselytenmacherei ist ein negativ besetzter Begriff, der das Abwerben von Gläubigen bezeichnet (vgl. Wikipedia). Für die Fünf Orte (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern undwar die Bearbeitung der Stadt Kaiserstuhl (aber auch von Zurzach) auch strategisch besonders sensitiv, da sich dort die wenigen von ihnen über die Gemeine Herrschaft Baden mitkontrollierten Rheinübergänge nach Norden befanden. Auch deshalb waren ihnen die Aktivitäten der Zürcher nicht geheuer. In der Innerschweiz erinnerte man sich schliesslich noch gut des Alten Zürichkriegs von 1440 bis 1446, wo die Zürcher mit den Habsburgern gegen sie gemeinsame Sache gemacht hatten.

Ob es nun dem (aus Sicht der katholischen Stände) Unterwanderungseinfluss der Zürcher Regierung zuzuschreiben ist, oder die Reformationsbewegungen in den Gemeinden der Grafschaft Baden dem eigenen Antrieb entsprangen: Es gab damals jedenfalls etliche Problemkreise, die man der katholischen Kirche entgegenhalten und als Reformgrund anführen konnte. Von offen praktiziertem Ämterkauf über kaum verheimlichte Liebschaften der Weltgeistlichen und Klosterbewohner (trotz offiziellem Zölibat) bis hin zur Frage, ob das Gepredigte auch dem entspreche, was tatsächlich in der Bibel stehe und all die Heiligenbilder nicht den Blick auf das Wesentliche versperren würden. Seit der Einführung des Buchdrucks konnten sich immer grössere Kreise Zugang zu Informationen verschaffen, auf welche der geistliche Stand vorher das Monopol hatte. Das konnte nicht ohne Folgen bleiben.

Staatsarchivar Meyer von Knonau mit neutraler Darstellung

Der Zürcher Staatsarchivar Gerold Meyer von Knonau hatte in seiner Erdkunde der schweizerischen Eidsgenossenschaft von 1839 eine etwas weniger polemische Sicht auf die Entwicklung der Lage als Fassbind:

«1530 beschloß die Mehrheit der Einwohner in Gegenwart des Landvogts von Baden die Einführung der Reformation, allein im folgenden Jahre wurde dieselbe wieder abgeschafft.» (G-MvK, S. 190)

Der 1927 erschienene Band IV des Historisch-biographischen Lexikons der Schweiz gibt noch ein Detail mehr als Meyer von Knonau:

«1530 nahm K. auf Drängen Zürichs den neuen Glauben an, kehrte aber schon nach dem 2. Kappelerkriege 1531 zum alten zurück.» (HBLS, Bd. IV – S. 439)

Hatten die Zürcher also offenbar etwas nachgeholfen, wie schon Fassbind 1834 wissen wollte? Das ist sogar sehr gut möglich. Vor allem wenn der Landvogt zu diesem Zeitpunkt ein Zürcher und Anhänger der Reformation gewesen sein sollte.

Pfarrer Bollinger wird neugläubig und muss fliehen

Wo in anderen Orten in der Grafschaft Baden bereits ab 1529 die Wende zum protestantischen Gottesdienst umgesetzt wurde (mit allen üblen Folgen wie Bilderstürmerei, etc.), da muss man für Kaiserstuhl annehmen, dass der dortige Pfarrer, Matthias Bollinger, noch länger am Alten festhielt – aus welchen Gründen auch immer. Der fürstbischöfliche Einfluss und/oder eine starke altgläubige Fraktion mit politischer Macht mögen da ihre Wirkung gehabt haben.

Pater Siegfried Wind gibt zu Pfr. Bollingers Wirken in seinem Artikel aus dem Jahre 1940 folgende Details:

«2. Mai 1528 - 12./13. Okt. 1531 (öfters erwähnt): Matthias Bollinger, Neugläubig. Hat Kaisertuhl im März 1531 vorübergehend auf Seite der Neugläubigen herübergezogen. Aber nach dem Siege der Katholiken bei Kappel (11. Okt. 1531) hat er das Weite gesucht [Fn-1]»

Fn-1: Strickler, Aktensammlung zur Schweiz. Reformationsgesch. I. Bd. Nr. 1980; III. Bd. Nr. 214; 226, 6; 265; IV. Bd. Nr. 64 -- Eidgen. Absch. IV. Bd., Abt. 1 b, S. 496 und S. 519 Nr. 13.

Wind sieht die Sache also anders als Meyer von Knonau, das HBLS und Wenzinger Plüss: statt auf 1530 – es soll gegen Jahresende gewesen sein – verortet Wind den Umschwung Richtung Reformation an einem späteren Punkt auf der Zeitachse: im März 1531.

Zurück zum alten Glauben

In Kaiserstuhl gewann also die katholische Fraktion  die Oberhand und machte die reformatorischen Neuerungen rückgängig. Fassbind (1839) bemerkt dazu: «In der Landvogtei Baden nahm noch im Winter von 1531 auf 1532 die Stadt Kaiserstuhl und mehrere Dorfgemeinden wieder den katholischen Glauben an.»

Das war aber nicht überall so. Die Mehrheits- und Machtverhältnisse in der jeweiligen Gemeinde bestimmten, was nach der Niederlage der Zürcher im 2. Kappelerkrieg passierte:

«Nach dem Sieg der altgläubigen Orte im 2. Kappeler Krieg und dem Tod Zwinglis wird im zweiten Kappeler Landfrieden der Grundsatz der konfessionellen Autonomie beschlossen: Jeder Ort sollte frei über seine Konfession entscheiden. [...] Offen blieb allerdings, was in den von reformierten und katholischen Orten gemeinsam verwalteten Gemeinen Herrschaften geschehen sollte. Die altgläubigen Orte, die sehr viel öfter turnusgemäss die Landvögte stellen, bringen dort die Reformation zum Stehen bzw. machen sie rückgängig.» (Widmer-Dean et. al, S. 5)

Kapelle als Erinnerung an den Kampf gegen die Reformation?

Auch im Schweizerischen Kunstführer über Kaiserstuhl ist ein Hinweis auf die Reformationsepisode  enthalten. Franziska Wenzinger Plüss und Brigitte Frei-Heitz äussern sich da vorsichtig zur Frage, ob die Kapelle vor den Toren der Stadt etwas mit dem kurzen reformatorischen Intermezzo zu tun haben könnte. War die Kapelle ein antireformatorisches Bauwerk der katholischen Fraktion?

«Vor der Stadt Kaiserstuhl befindet sich die um 1530 erbaute Kapelle der Vierzehn Nothelfer mit polygonalem Chor, Treppengiebel und elegantem Glockentürmchen mit Spitzhelm. Nothelfer sind Heilige, die in Zeiten besonderer Sorge um Fürbitte angerufen werden. Möglicherweise steht die Errichtung der Kapelle im Zusammenhang mit den Ereignissen der Reformation. 1531 kehrte Kaiserstuhl nach einer kurzen Zeit des Eingehens auf das reformierte Glaubensbekenntnis zum katholischen Glauben zurück.»  (Website Pfarrei Kaiserstuhl-Fisibach, abgerufen 12.7.2020)

Innerzürcherischer Machtkampf

Neben den Kaiserstuhlern selber und ihrem Priester Bollinger gab es noch weitere Akteure. Weiter oben war ja vom fürstbischöflich-konstanzischen Obervogt die Rede. Der war just in diesen entscheidenden Jahren ein Zürcher. Dazu noch einer mit Top-Beziehungen in höchste Kreise. Und einer, der der Reformation offenbar mehr als nur skeptisch gegenüberstand:

«Cornelius (Cornel, Cornell) Schultheiß (Schultheß) vom Schopf, Junker, 1505-1514 Achtzehner der Konstaffel im Großen Rat, seit 1514 im Kleinen Rat, nahm als Kriegsrat an den italienischen Feldzügen teil, Parteigänger der Franzosen, obschon im Pensionenprozeß ihm nicht Annahme von Pensionen nachgewiesen werden konnte; "hält zäh fest am überlieferten Glauben"; "in seiner hohen gesellschaftlichen und politischen Stellung einer der gefährlichsten Gegner Zwinglis", Georg Gerig, S.30.; [...] 1526 Juni 18 und Oktober 30 als "Amtmann" oder Vogt des Bischofs von Konstanz in Kaiserstuhl mit Residenz auf Schloß Rötteln auf dem rechten Rheinufer erwähnt (Strickler II, Nr. 291), auch 1531 November 24 als solcher erwähnt, EA 4 1b, S. 1223. [...]»  (Zwinglis sämtliche Werke Bd. VI, Teil 2, S. 423)

Die Passage mit dem gefährlichsten Gegner Zwinglis findet sich in «Georg Gerig, Reisläufer und Pensionenherren in Zürich 1519-1532, Zürich 1947.» Es gab also auch unter den Regierungsmitgliedern solche, die gegen die Reformation waren.

Ihnen entgegen standen glühende Befürworter, darunter auch Angehörige des einflussreichen Escher-Clans, die als ehemalige Kaiserstuhler noch immer ein wachsames Auge auf die dortige Entwicklung hatten, zumal dann, wenn sie selber in der Nähe ein öffentliches Amt ausübten:

«In der Nähe von Kaiserstuhl, in Eglisau, war Meister (Zunftmeister) Konrad Escher [...] Landvogt von 1525 bis 1531. [...] Nur war Konrad Escher offenbar eifriger Anhänger der Reformation, häufig Ratsverordneter in Fragen der Säkularisation der Klöster, der Beseitigung der Bilder und der Messe [...]» (Zwinglis sämtliche Werke Bd. VI, Teil 2, S. 423)

Bei dieser Konstellation ist klar: die beiden Amtsträger arbeiteten zwar bei der Verfolgung von Täufern zusammen (denn diese galten beiden als zu radikal und letztlich staatsfeindlich). Sie hatten auch sonst regelmässig miteinander zu tun. In der Reformationsfrage aber waren sie erbitterte Gegner. Und beide wussten, dass die Escher mit dem Fürstbistum seit Beginn des 15. Jahrhunderts noch eine Rechnung offen hatten.

Möglich ist, dass Konrad Escher offen oder verdeckt die reformatorische Fraktion unterstützte. Denn ein Umsturz in Richtung Reformation hätte allenfalls auch eine Entfremdung von der Herrschaft des Bischofs und letztlich die Rückkehr der Escher nach Kaiserstuhl bedeuten können. Umso beunruhigter dürfte die fürstbischöfliche Regierung gewesen sein. Und umso wachsamer Cornel Schultheß. Nicht auszuschliessen, dass er es war, der massgeblich für den Umschwung zurück zum alten Glauben sorgte, sobald sich die Gelegenheit dazu bot.

Quellen und Literatur

Sonntag, 12. Juli 2020

Ein protestantischer «Hetzer» aus Kaiserstuhl

In den rund 50 Jahren, nachdem die Weiacher 1540 die Zuteilung eines eigenen Pfarrers erzwungen hatten, kam es häufig vor, dass ein frisch ordinierter VDM (Verbi divini minister; d.h. Diener des Gottesworts) durch den Zürcher Rat erst einmal nach Weiach abkommandiert wurde.

Ein Pfarrhaus gab es da noch nicht. Woche für Woche musste der Weiacher Pfarrer den Weg aus der Stadt Zürich ins entlegene Dörfchen am Rhein unter die Füsse nehmen. Keine sehr attraktive Stelle und noch dazu schlecht entlöhnt. Logische Konsequenz: Sobald sich eine neue Gelegenheit ergab, entschwanden diese Pfarrer in andere Gefilde.

So erging es den Weiachern auch mit Pfr. Mathias Spiller, einem ursprünglich aus Kaiserstuhl stammenden jungen Mann, der mit 25 Jahren ordiniert wurde. Er war 1557 bereits der zweite neue Pfarrherr, den man den Weiachern – sozusagen frisch ab Presse – angedeihen liess. Und schon 1558 wurde er als Pfarrer nach Altstätten (im heutigen St. Galler Rheintal) berufen.

In einer Gegend mit brüchigem Landfrieden

Altstätten stand mit den niederen Gerichten unter der Kontrolle des Fürstabts von St. Gallen, und war hochgerichtlich seit 1490 ein Untertanengebiet der Eidgenossen, verwaltet von Rheineck aus als Teil der Gemeinen Landvogtei Rheintal. Vor allem aber war es eine gemischtkonfessionelle Gemeinde, was zu erheblichen Problemen führte:

«Nachdem z.Z. der Reformation 1528 grosse Teile der Bürgerschaft der Aufforderung des Stadtammanns Hans Vogler Folge leisteten, sich dem St. Galler Fürstabt zu widersetzen und den neuen Glauben anzunehmen (Bildersturm 30.11.1528), kehrte nach dem Landfrieden von 1531 etwa die Hälfte der Einw. zum alten Glauben zurück. Die Kirche wurde fortan parität. genutzt. Die Zeit bis zum Landfrieden von 1712, der die Gleichstellung beider Konfessionen verbürgte, war konfliktreich. V.a. im 17. Jh. häuften sich handfeste Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Reformierten. Oft waren diese im Recht des St. Galler Fürstabts begr., auch den ref. Pfarrer einzusetzen. Das Arbeitsverbot für Neugläubige an kath. Feiertagen führte im Sommer 1658 fast zu Bürgerkämpfen.» (e-HLS, Artikel «Altstätten (Gemeinde)», 7.10.2010).

Spärliche Eckdaten...

Doch zurück zu Pfr. Spiller. Blättert man in den Standardwerken über die Zürcher Pfarrerschaft, so findet man nicht allzu viele Angaben über Spiller, der nach der Weiacher Pfarrerzählung (WPZ) die Nr. 22 trägt.

Der Weiacher Eintrag in Kaspar Wirz' Etat des Zürcher Ministeriums von 1890 lautet:

«1557. Mathias Spiller v. Kaiserstuhl, geb. 32., ordin. 57. - Er wurde 58 Pfr. in Altstetten (St.Gl), später in Glattfelden.»

Im Zürcher Pfarrerbuch von 1953 findet man auch nicht viel mehr:

«Spiller, 2) Mathias, von Kaiserstuhl, seit 1578 von Zürich (1532-1607). Ord. 1557, dann Pfr. in Weiach, 1558 in Altstätten, St. G., 1560 in Glattfelden, 1595 Dekan, hatte längere Zeit den Kapitelsdiakon von Winterthur als Helfer. Lit.: HBLS VI S. 471.»

Spiller wurde also erst mit 46 Jahren Bürger der Stadt Zürich. Und nach dem Historisch-biographischen Lexikon der Schweiz (HBLS), Bd. VI von 1931, ist er Begründer des Zürcher Stammes der Spiller:  

«Spiller Mathias, von Kaiserstuhl, 1532-1598, Bürger von Zürich 1578, Pfarrer in Weiach 1557, in Altstätten (St. Gallen ) 1558, in Glattfelden 1559, Dekan 1595. Sie erlosch im Mannesstamm 1749. Wappen: in Blau auf grünem Dreiberg drei gold. Spindeln. K. Meyer: Wappenbuch, 1674. Dürsteler St. K. Wirz: Etat.»

Das Zürcher Pfarrerbuch dürfte übrigens mit den Lebensdaten richtig liegen. Spiller ist 1598 nicht etwa im Amt gestorben, sondern hat (möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen) bereits 1597 «vorläufig resignirt», ist also zurückgetreten, wie man der Geschichte der Kirchgemeinde Glattfelden von Arnold Näf entnehmen kann (S. 102).

... aber doch für einen Aufruhr gut

Alles völlig unspektakulär, könnte man meinen. Nun gibt es da aber doch ein Detail, das erhebliches Aufsehen erregt hat. Eines, das mit dem Abschnitt über Altstätten oben schon angedeutet wird und direkt mit den konfessionellen Streitigkeiten zwischen Katholiken und Protestanten zusammenhängt.

Wie der Vater des Spiller zu seiner protestantischen Pfarrerkarriere stand, ist nicht bekannt. Gut möglich, dass er noch vor der Geburt von Mathias Kaiserstuhl verlassen musste, als dieses nach einer kurzen reformierten Episode rekatholisiert worden war.

Ob ihm dieser Aspekt der Familiengeschichte bewusst war, ist ebenfalls unbekannt. Jedenfalls war Mathias das, was man heutzutage wohl «meinungsstark» nennen würde. Er war einer, der mit seiner Glaubensüberzeugung nicht hinter dem Berg hielt. Auch nicht auf der Kanzel, wie man einem Altstätter Büchlein von 1861 entnehmen kann:

«5) 1558. Mathias Spihler, von Kaiserstuhl, vorher Pfarrer in Weiach. 1559 wurde er seiner Pfarrstelle entsetzt, weil er gepredigt: sie - die Evangelischen - haben den alten, wahren, ungezweifelten christlichen Glauben. Dies wurde als dem Landsfrieden zuwider angesehen und deswegen dem Landvogt Gisler von Uri die Weisung ertheilt, insofern der Prediger "der Gnaden begere", solle er ihn einen Tag und eine Nacht in den Thurm legen und sodann aus dem Rheinthal verweisen; würde er aber der Gnaden nicht begehren, so solle er ihn vor das Recht stellen und das Recht als über Einen, der wider den aufgerichteten Landsfrieden gepredigt, ergehen lassen. Er kam in gleichem Jahr als Pfarrer nach Glattfelden, ward 1578 auch Bürger in Zürich, 1595 Dekan des Regensberger Kapitels, und starb 1598.» (Gedenkblätter 1861 - S. 47-48)

Dieser fünfte reformierte Altstätter Pfarrer, erst kurz zuvor vom St. Galler Fürstabt eingesetzt, wurde also sozusagen zu einem Sicherheitsproblem, weil katholische Scharfmacher in diesem Kampf um die wahre christliche Lehre keine Konzessionen machen wollten. So kam es, dass Spiller im Schnellverfahren abgesetzt und ausgewiesen wurde.

Wieder zurück im Unterland

Insgeheim hatten die Zürcher Ratsherren wohl Freude an diesem streitbaren Pfarrer Spiller. Und da traf es sich gut, dass zu ebendiesem Zeitpunkt der Glattfelder Pfarrer Rudolf Gwerb «mit dem Alter gar überrungen, kindlich, kontrakt und unvermöglich» geworden sei (wie Arnold Näf S. 101 überliefert), man ihn also dringend pensionieren musste. 

Mit dem Kollator der Glattfelder Pfarrerstelle, dem Fürstbischof von Konstanz, gab es trotz des Aufsehens, das Spiller in Altstätten erregt hatte, offenbar keine unüberwindbaren Probleme, sodass er noch im gleichen Jahr die gut dotierte Stelle in unserem Nachbardorf antreten konnte und dort auch fast vier Jahrzehnte im Amt blieb:

«Matthias Spiller, 1560-1598, vorher zu Altstetten im Rheinthal, wo er Gefängniß erlitten. Er hatte 3 Frauen und hob aus der Taufe als Taufpathe 57 Kinder, seine erste Frau 35, die zweite 15 und die dritte 2; dagegen scheint er selber kinderlos gewesen zu sein. Von ihm wurden 888 Kinder getauft und 181 Ehen eingesegnet.»

Dazu drei Bemerkungen

1. Wie oben erwähnt, scheint Spiller bereits 1559 das Amt angetreten zu haben und schon 1597 zurückgetreten zu sein. Insgesamt verbleiben rund 38 Jahre in Glattfelden, die – deutet man das Fehlen von Klagen in den hier zitierten Werken korrekt – anscheinend problemlos verlaufen sind. Im Gegensatz zu Altstätten war Glattfelden ja auch nicht konfessionell gemischt, sondern rein protestantisch. Dafür sorgte die Oberhoheit der Stadt Zürich.

2. Aus der Aussage «Gefängniß erlitten» wird nicht ganz klar, ob Spiller um Gnade gebeten hat oder eben nicht und dann tatsächlich vor Gericht gestellt wurde (vgl. Zitat aus den Gedenkblättern oben). Im Gefängnis war er jedenfalls.

3. Diese Aussage Näfs punkto Kinderlosigkeit konstrastiert mit den Angaben im HBLS (s. oben). Wenn letzteres richtig liegt, dann muss es doch Nachwuchs gegeben haben – sonst wird man nicht Stammvater einer ganzen Linie. Hat Spiller Kinder adoptiert, allenfalls solche, die eine seiner Ehefrauen aus früherer Ehe mitgebracht hatte?

Quellen und Literatur
  • Einige Gedenkblätter zum 40 jährigen Jubiläum des Herrn Pfarrer J.C. Bänziger in Altstätten, gefeiert den 20. Oktober 1860. Altstätten. Druck und Verlag von R. Unteregger, 1861 – S. 47-48.
  • Näf, A.: Geschichte der Kirchgemeinde Glattfelden mit Hinweisungen auf die Umgebung. Bülach 1863 – S. 101 u. 102.
  • Wirz, K.: Etat des Zürcher Ministeriums von der Reformation bis zur Gegenwart. Aus gedruckten und ungedruckten Quellen zusammengestellt und nach Kirchgemeinden geordnet. Zürich 1890.
  • Tribolet, H.: Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz. Deutsche Ausgabe. Bd. 6, Neuenburg 1931 – S. 471.
  • Dejung, E.; Wuhrmann, W.: Zürcher Pfarrerbuch 1519–1952. Zürich 1953.
  • Vogel, J.: Altstätten (Gemeinde). In: Historisches Lexikon der Schweiz Online (e-HLS), Version vom 7.10.2010. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/001340/2010-10-07/

Montag, 6. Juli 2020

Keine Beschwerden gegen Weiacher Pfarrer beim Kirchenrat

Wer einen Archivbesuch plant, der oder die tut gut daran, sich vorgängig mit der Struktur des Archivplans vertraut zu machen. Denn die sogenannte Tektonik bildet die Grundlage jeder archivischen Ordnung, sie bestimmt nämlich die Gliederung aller Bestände im Archiv. Und wer die Tektonik versteht, findet auch was er sucht. Oder findet heraus, wo wahrscheinlich wenig bis nichts zu finden sein dürfte.

Von dicken Büchern...

Wo früher vor Ort noch dicke Folianten, von fleissigen Archivaren handschriftlich erstellt, später mit der Schreibmaschine getippte Findmittel durchsucht werden mussten, da beginnt diese Arbeit heutzutage am heimischen Computer, im Idealfall lange bevor man sich physisch ins Archiv begibt. 

... über die Volltextsuche...

Natürlich kann man auf eine simple Volltextsuche abstellen. Aber die findet halt auch heute längst nicht alles, was für die eigene Forschungsfrage von Belang ist, denn viele Archivalien sind entweder überhaupt noch nicht tiefenerschlossen, oder aber die Findmittel, Regesten, o.ä., in denen diese Arbeit (zumindest teilweise) geleistet wurde, sind noch nicht vollständig digitalisiert und in den Online-Katalog eingepflegt.

... zur Tektonik-Auswertung

Spätestens da schlägt dann die Stunde der Archivplansuche, wo die oben erwähnte Tektonik ins Spiel kommt. Nehmen wir den Online-Katalog des Staatsarchivs des Kantons Zürich als Beispiel. 

Da kann man dank dieser Suchoption für die Kirchgemeinde Weiach feststellen, dass es zwischen 1806 und 1928 offenbar keine Beschwerden gegen Weiacher Pfarrherren dieser Zeit bis zum Kirchenrat geschafft haben. Jedenfalls nicht solche, die die Eröffnung eines Dossiers gerechtfertigt hätten (vgl. T 27.9). Vielleicht gab es «konfuse Beschwerden» aus Weiach (vgl. T 27.1). Aber man darf doch feststellen, dass die Bachser und die Stadler Beschwerden gegen insgesamt drei ihrer Pfarrer anhängig gemacht haben, die Weiacher gegen die ihren aber keine einzige. 

Wirklich keine Beschwerden?

Auch wenn es nun so aussieht, dass es keine Beschwerden gab, so wären zur definitiven Klärung der Frage dann doch noch einige andere Bestände zu sichten, die man ebenfalls über die Tektonik findet. 

So T 6 und T 7 über die Bezirkskirchenpflegen (denn bei dieser Aufsichtsbehörde werden Unstimmigkeiten zuerst manifest, vor allem wenn sie zwischen Pfarrer und Kirchenpflege entstanden sind), weiter T 11.9 über die Visitationen im Bezirk Dielsdorf (der vor 1871 Bezirk Regensberg hiess), dann T 13 über Wahlen und Entlassungen von Pfarrern, Helfern, Vikaren, Errichtung neuer Stellen, wo es auch Hinweise auf Probleme geben kann und nicht zuletzt auf T 21.17 über die Pfarrstelle Weiach von 1837 bis 1910. 

Schliesslich sollte man noch in T 46 Kirchliche Gemeindebehörden (Stillstände) hineinschauen. Im Jahre 1837 durften die Weiacher erstmals eigenständig ihren Pfarrer wählen und damit wurde der Stillstand, dessen Jahresberichte sich in dieser Archivklasse befinden könnten, mit viel grösserer Macht ausgestattet. Vorher war der Pfarrer nämlich noch unabhängiger, da von der Obrigkeit gewählt. Jetzt musste er viel stärker auf die Wünsche der Stillständer achten.

Sonntag, 5. Juli 2020

Alt Lehrer Meierhofer der Brandstiftung beschuldigt

Vor drei Tagen hat WeiachBlog über die radikalen Säuberungsmassnahmen der Schulreformer um Ignaz Thomas Scherr berichtet (vgl. WeiachBlog Nr. 1538). Auch der Weiacher Schulmeister genügte deren neuen Anforderungen nicht mehr und wurde in den Ruhestand versetzt.

Wie dieser Schulmeister hiess, wie hoch seine Pension ausfiel und dass er bei seiner Absetzung erst 51 Jahre alt war, das kann man Zeitungen entnehmen, die mehr als zwanzig Jahre später erschienen sind. Alt Lehrer Rudolf Meierhofer geriet nämlich im höheren Alter noch ins Visier der Strafverfolgungsbehörden und musste vor dem Geschworenengericht in Zürich antreten:

«Zürich. Schwurgericht. Gestern [d.h. am 4. März 1856] wurde noch ein Fall von Brandstiftung verhandelt, der gerechtermaßen mit einer Freisprechung endigte. In der letzten Stunde des 7. Januar brach in einer Stube im obern Stockwerk der den Gebrüdern Grieser gehörenden Wohnung in Weiach Feuer aus, das aber bald wieder gelöscht werden konnte. Der Verdacht fiel auf Rudolf Meierhofer, einen 73jährigen Mann, der die Stube ganz allein bewohnte. Er war bis 1834 Schullehrer gewesen, wurde damals aber entlassen und lebte von einer kleinen Pension von 50 alten Fr. für sich. Man wußte nichts Böses über ihn, als daß er etwas gern ins Glas guckte. Das Haus sollte schon längst abgerissen werden und er am 14. Januar die Wohnung verlassen. Darüber scheint er etwas ungehalten gewesen zu sein und im Wirthshause äußerte er sich kurz vor dem Brand, ehe er das Haus verlasse, werde es noch etwas absetzen. Das war Alles, was gegen ihn vorlag. Den Eigentümern des Hauses kam der Brand nicht gerade ungelegen, doch waren sie als sehr gut beleumdet von jedem Verdachte frei. Dagegen ist die Möglichkeit einer zufälligen Entstehung des Feuers nicht ausgeschlossen. Die Geschwornen sprachen nach kurzem Besinnen das Nichtschuldig und der gutmüthige alte Mann zog frei von hinnen.» (Eidgenössische Zeitung, Nummer 65, 5. März 1856, S. 259)

Die 1838 gegründete Eidgenössische Zeitung erschien damals täglich, selbst am Samstag und Sonntag. Die bereits seit 1705 herausgegebene Freitagszeitung war hingegen immer noch ein Wochenblatt. Gerichtsberichterstattung gab es auch in diesem Blatt. Einleitend ist jeweils aufgeführt, wer die Richter waren. In der fraglichen März-Woche 1856 war die Zusammensetzung die folgende:

«Schwurgericht. — Präsident Hr. Oberrichter DändIiker. Richter Herren A. von Orelli und Gerichtspräsident Denzler. Geschworne: Herren Präsident Nägeli von Marthalen, Obmann, Paur von Zürich, Hotz von Hinweil, Hegetschweiler von Ottenbach, Welti auf dem Stock Enge, Kuhn von Dübendorf, Lüssi von Wyla, Suter von Schönenberg, Baumann von Horgen, Scherer von Niederhasle, Kienast von Riesbach, Bindschädler von Zürich.»

Im weiteren Verlauf des Berichts dann die Kurzfassung zum Weiacher Brandfall:

«Dienstag[, 4. März 1856]. Der 73 jährige R. Meierhofer war in Verdacht gerathen, daß er in dem Hause zu Weiach Feuer eingelegt habe, in welchem er eine Stube allein bewohnte; er hatte sich mißmuthig gezeigt, weil er ausziehen mußte, da das Haus niedergerissen werden sollte. Die Eigenthümer des Hauses waren als sehr gut beleumdet von keinem Verdacht getroffen. Aber auch den alten Mann sprachen die Geschwornen nach kurzem Besinnen frei, dem man weiter nichts vorwerfen konnte, als daß er gern ins Glas gucke, und dabei vielleicht im Wirthshaus eine verfängliche Aeußerung gethan hatte.» (Zürcherische Freitagszeitung, Nummer 10, 7. März 1856, S. 3)

Interessant ist, dass ein sehr guter Leumund der Eigentümer (Gebrüder Griesser) bereits völlig ausreichend war, um jeglichen Verdacht (und offenbar auch Ermittlungen und Strafverfahren) von ihnen fernzuhalten. Und das, obwohl ihnen der Brand nicht ungelegen gekommen ist. Dafür hat man sich auf den abgehalfterten Schulmeister eingeschossen.

Quellen und Literatur

Samstag, 4. Juli 2020

«Wir geraten somit aus der Kohlennot in die Notelektrifikation...»

Am 1. Juli 1945 wurde die Bahnstrecke Eglisau–Koblenz offiziell dem elektrischen Betrieb übergeben. Mit feierlichen Empfängen an den Bahnhöfen entlang der Strecke (vgl. WeiachBlog Nr. 1537).

Nun war das allerdings nicht ganz so, dass der Schalter umgelegt wurde und ab sofort nur noch elektrische Lokomotiven auf dieser Strecke unterwegs gewesen wären. Da gab es wohl doch noch die eine oder andere Dampflokomotive, denn Elektroloks waren Mangelware. Ausserdem wurde die Strecke im Schnellverfahren umgebaut, ein Vorgehen, das man schon am Ende des 1. Weltkriegs kannte und als «Notelektrifikation» bezeichnet hatte.

Doppelspur und Elektrifikation. Zürich und die Ostschweiz als Stiefkinder

Die Hintergründe dazu sind interessanterweise in einer ausländischen Zeitung erklärt, dem in Vaduz seit 1936 erscheinenden «Liechtensteiner Vaterland». Die Ausgabe vom 4. Juli 1945 enthält einen Beitrag, der wohl von einem Mitarbeiter des SBB-Kreises III (mit Sitz in Zürich) verfasst worden ist (oder einem Journalisten mit direktem Zugang zur SBB) und den Titel «Ostschweizerische Verkehrsfragen» erhielt. Nachstehend sei der Artikel auszugsweise wiedergegeben:

«Der dritte Bundesbahnkreis, umfassend die Ostschweiz, ist ein Stiefkind, denn in bezug auf die Streckenlänge der Doppelspuren weist er prozentual das Minimum auf und wenn wir die Elektrifikation ins Auge fassen, so wies dieser Kreis zudem 1939 noch am meisten Dampfbetriebstrecken auf. Dabei ist der Verkehr dicht, die großen Orte folgen sich rasch aufeinander und die Bevölkerungsdichtigkeit ist ebenfalls groß.»

Man hört den Ärger über die Zurücksetzung seitens der Bundesverwaltung in Bern förmlich. In weiteren Verlauf echauffiert sich der Autor darüber, dass Doppelspurstrecken trotz der starken Beanspruchung des Bahnnetzes (auch aufgrund der wirtschaftlichen Stärke der Region) an entscheidenden Stellen nach wie vor fehlen würden und kommt dann auf das zweite Thema der Kriegszeit zu sprechen, die drohende Einstellung jeglichen Bahnbetriebs auf den Dampfstrecken:

«In bezug auf die Elektrifikation ist zu sagen, daß die Bundesbahnen nach dem Abschluß des großen Programms [in den 1920er-Jahren] noch einige ausgewählte Bahnstrecken absichtlich im Dampfbetrieb belassen wollten. Man muß dabei an die Tatsache erinnern, daß vor dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges die Kohlen billig waren und daß deshalb die Ausdehnung der forcierten Elektrifikation sich nicht absolut aufdrängte. Eine Pause war aus mehreren verwaltungsinternen Gründen zu verantworten. So blieben die Randlinien der Schweiz im Dampfbetrieb, nämlich Stein–Säckingen, Bülach–Winterthur, Winterthur–Andelfingen–Schaffhausen–Konstanz–Romanshorn, sodann Winterthur–Etzwilen–Singen, Winterthur–Wald–Rüti, Effretikon–Wetzikon–Hinwil, Oberglatt–Niederweningen und Wil–Wattwil. Mit dieser Gruppierung waren die Dampflokomotiven in Winterthur zentralisiert und von dort aus gestaltete sich deren Versorgung rationell. Eine ähnliche Gruppierung des Dampfbetriebs ergab sich auch in der Westschweiz mit Payerne als Mittelpunkt.»

Diese Liste ist nicht ganz vollständig. Es fehlt u.a. die eingangs erwähnte Linie Eglisau–Koblenz auf der alten Nordostbahnstrecke Winterthur–Koblenz, von der der Abschnitt Bülach–Eglisau bereits im oben genannten Programm (1928) elektrifiziert worden ist.

Wenn die Kohle fehlt. Muss man den Bahnbetrieb ganz einstellen?

«Als der zweite Weltkrieg ausbrach und nach und nach die Kohlen teurer und vor allem rarer wurden, empfanden die von Dampflinien durchzogenen Gebiete immer schmerzlicher den technischen Rückstand ihrer Schienenstränge, denn so lange die Fahrpläne noch als gut zu bezeichnen waren, war der Dampfbetrieb erträglich. Erst als zwangsweise die Fahrpläne reduziert werden mußten, verlangten die Anwohner mehr oder weniger temperamentvoll die schleunige Elektrifikation ihrer Schienenstränge.»

Im Mai 1945 forderten beispielsweise rund 2000 Personen aus dem Tösstal an einer Volksversammlung die «rasche Elektrifikation der Tößtalbahn». (Die Tat, 12. Mai 1945; dieser und weitere Beiträge zum Thema Elektrifikation aus dem Jahre 1945 in e-newspaperarchives.ch).

«Unter dem Titel der Kriegselektrifikation wurden Winterthur–Andelfingen–Schaffhausen, Wil–Wattwil, Effretikon–Hinwil, Wald–Rüti, Turgi–Koblenz und Stein-Säckingen–Koblenz in den elektrischen Betrieb überführt. Derzeit steht die Teilstrecke Koblenz–Eglisau im Umbau auf elektrischen Betrieb. In nahe Aussicht genommen ist auch die Elektrifikation auf der Strecke Schaffhausen–Konstanz–Romanshorn, sowie als Abschluß die Strecke Bülach–Winterthur. Im Falle einer Fahrplanreduktion ist namentlich die große Ortschaft Kreuzlingen in einer wenig beneidenswerten Lage, weil sie überhaupt von allen drei Seiten her nur mit Dampfzügen erreicht werden kann, wobei allerdings der Personenverkehr der privaten Mittelthurgau-Bahn durch Dieseltriebwagen bedient wird. Doch fließt das Schweröl auch nur in sehr dünnen und rationierten Bächlein.»

Man erkennt schon an diesem Textabsatz, dass die Schweizer Importprobleme durch den Zusammenbruch der Kriegswirtschaft in Europa massiv zugenommen haben müssen.

«Unterdessen sind wir in eine wahre Kohlennot hineingerutscht. Wohl hat der neue Fahrplanentwurf auch die Dampflinien nicht allzu stiefmütterlich bedacht, die Tößtalbahn ausgenommen, doch basiert der Fahrplanentwurf auf der Annahme, er werde den ersten Friedensfahrplan darstellen. Inzwischen ist aber der Krieg leider noch nicht fertig und als besondere Erschwernis kommt hinzu die völlige Unterbindung der Einfuhr von Kohle aus Deutschland. So leben wir denn tatsächlich von den Reserven und es war keineswegs verfrüht, wenn Lokomotiven seit geraumer Zeit im Stillstand mit Holz, auf der Fahrt zum Teil mit jugoslawischem Lignit geheizt werden. Uebrigens haben auch die Lignitzufuhren aufgehört. Es ist durchaus möglich, daß von einem Tag zum andern der Fahrplan auf den Dampflinien grundsätzlich auf 4 tägliche Züge reduziert werden muß.» 

In diesem und dem vorangehenden Textabsatz wird ersichtlich, dass der Anfang Juli im Vaterland erschienene Bericht bereits etliche Wochen zuvor verfasst worden sein muss, weil zu diesem Zeitpunkt a) der Umbau der Strecke Koblenz–Eglisau im Gange und b) der Krieg noch nicht vorbei war, man aber sein Ende aufgrund des unaufhaltsamen Vorrückens der Alliierten sozusagen jederzeit erwartet hat (vgl für die Entwicklung der letzten Kriegstage: WeiachBlog Nr. 1504).

Amerikanisches Tempo

Die drohende Betriebseinstellung, verbunden mit dem Druck aus Volk und Wirtschaft, hat die SBB-Verantwortlichen zur Wahl von unkonventionelleren Methoden der Elektrifikation bewogen. Einem Notverfahren mit behelfsmässigen Installationen:

«Glücklicherweise hat man im Bau der elektrischen Fahrleitungen sozusagen ein amerikanisches Tempo ersonnen, sodaß man zur Technik einer gewissen Notelektrifikation greift, welche als erstes und höchstes Ziel die raschmögliche Errichtung des elektrischen Fahrdrahtes überhaupt vorsieht und erst nachher die zusätzlichen Arbeiten vornimmt. Auf diese Weise konnte die Einführung des elektrischen Betriebs zwischen Stein und Koblenz enorm gefördert werden. So wird es auch bei den künftigen Elektrifizierungen gehen müssen. Wir geraten somit aus der Kohlennot in die Notelektrifikation und werden dabei mit hergebrachten Meinungen aufräumen müssen. Als rein äußeres Zeichen der Notelektrifikation erblicken wir die hölzernen Masten und die Ersatzfahrdrähte.»

Charakteristikum: Holzmasten

Für die Weiacherinnen und Weiacher dürfte sich demzufolge in den ersten Jahren nach der Elektrifikation ebenfalls dieses Bild von Holzmasten entlang ihrer Bahnlinie geboten haben, die selbstverständlich den Wettereinflüssen nicht allzu lange standhielten.

«Inzwischen aber hat mit der wachsenden Zahl der notelektrifizierten Strecken die Zahl der verfügbaren Lokomotiven nicht Schritt gehalten und so ist es erfreulich, daß die Bundesverwaltung soeben zehn neue elektrische Lokomotiven bestellt hat. Es betrifft kleinere Typen, die überall eingesetzt werden können. Ein sichtbarer Beweis des Mangels an elektrischen Lokomotiven ist die Indienstnahme der roten Pfeile, die nachträglich mit Kuppelungen versehen worden sind und nun normale Wagen mitschleppen können. Damit ist der Kardinalfehler der roten Pfeile behoben, die damals als Alleinfahrer gebaut wurden und sich deshalb mit Recht der Kritik des Personals aussetzten. Der zweite Weltkrieg hat hier korrigierend eingegriffen.»

Dass es uns im Unterland verglichen mit den Dörfern im schaffhausischen Klettgau punkto Bahnverkehr noch vergleichsweise gut ging, zeigt der letzte Abschnitt des Artikels im «Vaterland»:

«In einer überaus heiklen Lage befinden sich die Stationen der Deutschen Reichsbahn im Kanton Schaffhausen, deren Fahrplan nicht mehr eingehalten werden kann. Unter Umständen wird hier die schweizerische Bundesbahn einspringen müssen und sie kann es, wenn man Vorurteile über Bord wirft und den reinen eidgenössischen Brudersinn walten läßt.»

Lehre daraus? Abhängigkeiten reduzieren!

Man sieht, dass es damals so lief wie heute. Man hat sparen wollen (billige Kohlen!) und war dann gezwungen zu einem Zeitpunkt zu investieren, der auch optimaler hätte sein können.

Der einflussreiche ehemalige Chef des Schweizerischen Bauernverbands, Prof. Dr. E. Laur, erklärte die mit hohen Kosten forcierte Elektrifizierung des Bahnbetriebs im Walliser Volksfreund vom 9. Januar 1945 zur Frage von Sein oder Nichtsein:

«Die Elektrifikation der Bundesbahnen hat in der Kriegszeit unsere Volkswirtschaft gerettet. Daß in den ersten Jahren viele Lastautos ihren Betrieb einstellen mußten, war gewiß unangenehm. Die Stillegung der Bahnen wegen Kohlenmangels wäre aber eine Katastrophe gewesen. Das Benzin und die Gummireifen und mit ihnen die Autos haben versagt, die elektrisch betriebenen Bundesbahnen aber haben sich auch in der Kriegszeit bewährt. Was wäre aus unserer Landwirtschaft, aus dem Bauernstande[,] aber auch aus den Konsumenten geworden, wenn die Bundesbahnen nicht trotz der hohen Kosten rechtzeitig auf elektrischen Betrieb umgestellt hätten?»

Ob man ihm nun recht geben will oder nicht; wenn eines klar ist, dann das: Wir befinden uns heute wieder einmal in einer ganz ähnlichen Lage. Über Jahrzehnte hinweg sind alle Versorgungsprozesse weltweit auf Kante genäht worden. Just-in-time, reduzierte Lagerbestände, etc. Die damit verbundene Verletzlichkeit unserer heutigen Volkswirtschaft ist offensichtlich. Und auch die Parallele zur Illusion der billigen Kohlen, die ja jederzeit importiert werden konnten (in den 1930ern), ist offensichtlich.

Der Verfasser dieses Blogbeitrags erinnert sich noch gut daran, wie er anlässlich der Klärung von Position und Vorgehen des Bundes gegenüber der Ernährungssicherheitsinitiative als Mitarbeiter des Bundesamts für Bevölkerungsschutz von einigen Vertretern anderer Ämter mitleidig belächelt wurde. Die hatten sich zuvor auf den Standpunkt gestellt, die Ernährungssicherheit sei immer gegeben, da man ja problemlos aus aller Welt importieren könne. Meine simple Frage, was denn bei einer Grenzschliessung oder einer grossen weltumspannenden Krise geschehe, lag für sie komplett quer in der Landschaft. So etwas gebe es heutzutage nicht mehr.

Mittlerweile hat sich am Beispiel von Masken und medizinischen Gerätschaften im Rahmen der Corona-Krise überdeutlich gezeigt, wie schnell es zu potentiell gravierenden Engpässen bei essentiellen Gütern nur schon dadurch kommen kann, dass die lieben Nachbarn sie nicht freigeben wollen.

Die Preisfrage ist nun, was in der aktuellen und den Krisen der nächsten Jahre das Äquivalent zur Elektrifikation sein wird. Die Notdigitalisierung?

Quellen
  • Laur, E.: Bundesbahnen und elektrischer Betrieb. Leserbrief. In: Walliser Volksfreund, 9. Januar 1945 – S. 1. [Online verfügbar auf: e-newspaperarchives.ch]
  • N.N.: Ostschweizerische Verkehrsfragen. In: Liechtensteiner Vaterland, 4. Juli 1945 – S. 4. [Online verfügbar auf: eliechtensteinensia]

Donnerstag, 2. Juli 2020

Unfähige Lehrer zu Dutzenden in den Ruhestand versetzt

Am Dienstag, 30. Juni hat WeiachBlog ein Lob des aus dem Württembergischen stammenden Schulreformers Ignaz Thomas Scherr für die Stadler und Weiacher zitiert, das die beiden Gemeinden fünf Jahre nach den Unruhen des Stadlerhandels von 1834 rehabilitierte (vgl. WeiachBlog Nr. 1536).

Die Schulpflege Weiach hatte der Bezirksschulpflege im Anschluss an die tumultartig verlaufene Gemeindeversammlung vom 30. November 1833, bei der u.a. das im Vormonat aufgegleiste Schulhausprojekt bachab geschickt wurde, die Rückmeldung gegeben, dass «die Lehrer selbst nicht die gehörige Kenntniß besizen» würden, um die neuen Lehrmittel richtig einzusetzen und daher auch «nicht die erwünschte Frucht davon einzuerndten» sei. (Protokoll der Schulpflege zu Weÿach, 1831-1852 – S. 9)

Man muss das schon als eine Art Hilferuf werten. Der damalige Weiacher Schulmeister hatte es offensichtlich nicht so ganz drauf, um es einmal etwas plakativ zu formulieren und auch der ihn beaufsichtigende, 1833 schon relativ altersschwache Weiacher Pfarrer Johann Heinrich Burkhard (61), hatte – trotz seines Amtes als Bezirksschulinspektor (das er seit der Helvetik im Jahre 1802 im damaligen Grossbezirk Bülach (inkl. heutiger Bezirk Dielsdorf) bekleidete) – entweder nicht mehr genug Einfluss auf seine Gemeinde oder gar selber insgeheim Zweifel an den neuen Lehrmitteln.

Wie sich das Misstrauen gegen den neuen Lehrplan entwickelte

So sieht es zumindest Scherr, der in seinem «Handbuch der Pädagogik» ab S. 267 folgende Zeilen einrückte:

«Fast gleichzeitig mit den Schulbüchern für den Sprachunterricht wurde eine Sammlung biblischer Geschichten, ein biblisches Spruchbüchlein von Seminarlehrer Dändliker, ein religiöses Liederbüchlein von Kirchenrath Vögelin, das Gesangtabellenwerk und das Schulgesangbuch von Nägeli eingeführt. Diese neuen Lehrmittel, deren Inhalt und Zweck das Volk nicht verstehen konnte, die neue Methode, welche das Buchstabiren ausschloß und das Schreiben mit dem ersten Leseunterricht verband, erregte im Volk großes Aufsehen. Durch Jahrhunderte  waren ihnen der Lehrmeister, der Katechismus und das Testament als die besten Schulbücher geheiligt worden. Es schien ihnen ein Abbruch in der religiösen Bildung, wenn diese Bücher nicht mehr als Schulbücher gebraucht würden. Die Wörter und einfachen Sätze, welche in den elementarischen Sprachübungen vorkamen, und sich zunächst auf die gewöhnlichen Dinge im Leben beziehen, waren ihnen nicht nur höchst lächerlich, sondern ganz unwürdig für die Schule. Zuerst scherzten und spotteten sie über die Hausthiere, die auf den Sprachtabellen vorkommen. Als es aber mit der Sache ernst wurde, und die kleinen Kinder wirklich solche Sätze lesen und schreiben lernten, die kirchlichen Lehrsätze und anderer religiöser Stoff nicht mehr einzig als Gedächtnißübungen benutzt wurden: da verbreitete sich Besorgnis und Kummer in vielen Ortschaften und Familien. Wo der Lehrer, der Pfarrer, oder andere verständige Männer Einfluß hatten, und wo gute Fortschritte der Kinder die Zweckmäßigkeit der Methode bezeugten, da legte sich bald die Unruhe, und Eifer und Freude trat an die Stelle des Mißtrauens; wo aber der Lehrer selbst nur in der Schulverbesserung eine höhere Besoldung suchte, über die stärkern Forderungen unzufrieden war, von den Lehrmitteln eine verkehrte Anwendung machte; wo der Geistliche die ganz neue Ordnung der Dinge, und namentlich das neue Schulwesen mit schelem Blicke ansah, und durch zweideutige, besorgliche Aeußerungen die Unruhe unter dem Volk noch vergrößerte; wo überhaupt in einer Gemeinde verständige Männer keinen Einfluß hatten: da mußte endlich die Spannung in offene Widersetzlichkeit übergehen. Die geschah zunächst in dem Bezirke Regensberg, und zwar hauptsächlich in den Gemeinden Stadel, Bachs und Weiach.»

Stadler und Raater Mob randaliert

Es folgt eine Darstellung der Ereignisse des eigentlichen Stadlerhandels aus Sicht der Schulreformer um Scherr.

Zitiert wird ein Brief des Stadler Pfarrers vom 15. Mai 1834 an den Erziehungsrat. Darin schildert er die dramatischen Ereignisse zuerst in Raat (wo die neuen Schulbücher im Schulhaus herumgeworfen worden seien und man kein Kind mehr in die Schule geschickt habe) und kurz darauf in Stadel (wo ein Mob von 200 Leuten den Pfarrer dazu gezwungen habe, das Schulhaus zu öffnen, die neuen Lehrmittel daraus entfernte und sie dem Lehrer vor das Haus geworfen habe, dann die Schule abschloss und den Schlüssel mitnahm).

Daraufhin erfolgte die Konfrontation der Aufständischen mit einer Polizeieinheit, welche die Zürcher Regierung im Eilverfahren nach Stadel abkommandiert hatte, um den Aufruhr mit geeigneter Interventionsstrategie unter Kontrolle zu bringen. Dies gelang nach Darstellung Scherrs dadurch, dass der Kommandant dieser Landjäger-Truppe eine gute Mischung aus Verhandeln und Drohkulisse zustande brachte. Weil sich gleichzeitig die konservativen Drahtzieher des Aufruhrs, die aus dem Verborgenen die Fäden gezogen hatten, feige verdünnisierten, und damit die dörflichen Wortführer im Stich liessen, wurden diese zwar verhaftet und nach Zürich gebracht, letztlich aber selbst die Anführer nur milde bestraft.

Dieses Vorgehen trug dazu bei, dass sich auch die Stadler und Weiacher relativ rasch zu einer neuen Sicht der Dinge durchringen konnten (Kommentar WeiachBlog: zumindest nach aussen hin, wohl um der Staatsmacht nicht noch mehr Anlass zum Durchgreifen zu bieten).

Mit eisernem Besen den Lehrkörper ausgemistet

Die Regierung in Zürich liess dem polizeilichen Durchgreifen weitere Taten folgen und schrieb am 22. Mai 1834 an den Erziehungsrat:

«Nach Annahme eines vom Statthalteramte Regensberg unterm 17. Mai erstatteten Berichts über die in Stadel stattgehabten Vorfälle hat der Regierungsrath nebst andern Verfügungen beschlossen, den Erziehungsrath einzuladen, unter gegenwärtigen besonders dazu geeigneten Umständen dafür zu sorgen, daß die Schulgesetze in allen Gemeinden, welche befähigte Lehrer haben, vollständig ins Leben treten.»

Scherr zeigt auf, dass das angesprochene Gremium daraufhin nicht lange fackelte:

«Diese Zuschrift des Regierungsrathes war dem Erziehungsrathe eine sehr erwünschte Mahnung. Zunächst beschloß er, die Lehrer in Stadel, Bachs, Windlach, Weiach und Rath sollten unverzüglich vor einer Prüfungskommission erscheinen, insofern sie nicht ihre Entlassung einreichen wollten. Alle fünf Lehrer wurden in den Ruhestand versetzt und kräftige Seminarzöglinge auf diese Stellen abgeordnet.»

Leider wird hier nichts darüber gesagt, ob die Schulmeister aus dem Norden des Bezirks Regensberg in der Folge durch die Prüfung gerasselt waren, oder es vorgezogen haben, gleich ihren Rücktritt einzureichen.

Das war aber nur der Anfang, denn nach einem weiteren Beschluss des Erziehungsrates vom 17. Juni 1834 musste nun jeder Lehrer im Kanton zu einer Prüfung antraben, die auch eine Probelektion vor seinen Schülern umfasste. Tat er dies nicht, verlor er jeglichen Anspruch auf Pensionszahlungen. Von rund 400 Lehrkräften wurden 75 noch im Herbst desselben Jahres 1834 in den Ruhestand versetzt und damit aus dem Schuldienst entfernt. Diese Massnahme sei als «zu hart, zu rasch, sogar als despotisch» kritisiert worden. Das sei aber leider dennoch sehr nötig gewesen, meint Scherr und schildert die Missstände in drastischen Worten:

«Um aber richtig zu urtheilen, mußte man die Erfahrung haben, welche Leute im Jahr 1834 im Kanton Zürich noch als Schulmeister figurirten. Man wird es nicht glauben, und doch ist es wahr, daß einige derselben kein Geschriebenes lesen konnten, daß Einer förmlich erklärte, er wisse nicht, das auf der Wandtafel deutlich Geschriebene zu lesen, er habe noch nie so etwas gesehen; daß ein Andrer ganz offen gestand, er habe kein Buch im Hause, sein Vater habe ihm zwar noch eine Bibel hinterlassen, die jedoch seit vielen Jahren nicht mehr geöffnet worden sei, weil ihm vom Lesen die Augen wehe thun. Mehrere waren nicht im Stande, nur vierstellige Zahlen anzuschreiben. Am meisten aber mußte auffallen, daß in einer Zeit, die man wegen ihrer religiösen Gläubigkeit besonders rühmt, sehr viele Schulmeister angestellt waren, die von der biblischen Geschichte, ja sogar von der Lebensgeschichte Jesu nur äußerst dürftige Kenntnisse hatten; die Namen Luther und Zwingli waren unbekannte Namen. Ueber Realkenntnisse durfte man kaum prüfen, weil die lächerlichsten Antworten selbst die Kommissionsmitglieder hätten aus der Fassung bringen können. So behauptete einer ganz bestimmt, die drei Eidsgenossen müssen sein: Kaspar, Melcher und Balthasar; ein Anderer: in der Schlacht bei Sempach sei Goliath ums Leben gekommen; ein Dritter: Basel liege am Meer; ein Vierter: die Thiere werden eingetheilt in Säugethiere, Vögel und anderes Vieh u.s.w.»

Man muss aber festhalten, dass es durchaus ältere Lehrer gab (nach Scherr mehr als 20), bei denen die Kommission die höchste Note «sehr fähig» beantragen konnte!

Seminaristen an die Front

Um die vielen Abgänge zu ersetzen und die entstandenen Lücken raschmöglichst zu schliessen, liess der Erziehungsrat kurzerhand die Seminaristen in die Hosen steigen: «Aeltere, an Bildung vorgerücktere Zöglinge mußten in der Regel nach einjährigem Kurse als Schulverweser Dienste leisten

Einer dieser blutjungen Seminaristen, der in diesem denkwürdigen Jahr 1834 in Weiach Schuldienst leistete, tat sich im späteren Verlauf seines Lebens als Kolonist und Naturforscher in Südostasien hervor. Doch davon in einem späteren Beitrag.

Quelle

Mittwoch, 1. Juli 2020

Vor 75 Jahren: elektrifizierte Strecke Eglisau-Koblenz eingeweiht

Fast 69 Jahre lang, vom 1. August 1876 bis zum 30. Juni 1945, waren qualmende Dampflokomotiven auf der Strecke Eglisau–Koblenz ein vertrautes Bild für die Weiacher Dorfbevölkerung. 

Die Mitglieder des Weiacher Frauenvereins, die 1910 auf die Habsburg (vgl. WeiachBlog Nr. 1530) und 1912 nach Kemptthal reisten (Weiacher Geschichte(n) Nr. 66), taten das noch mit Kohlekraft. Auch den Zug, der im Herbst 1944 von US-Kampfflugzeugen angegriffen wurde, zog noch eine Dampflokomotive (Weiacher Geschichte(n) Nr. 41).

Mit dem 1. Juli 1945, also wenige Wochen nach dem offiziellen Ende des Zweiten Weltkriegs (8. Mai), änderte das Bild des Triebfahrzeugs radikal. Mit dem heutigen Tag ist es nun 75 Jahre her, seit die Strecke dem elektrifizierten Betrieb übergeben worden ist. 

Die am Abschnitt zwischen Winterthur und Bülach liegenden Gemeinden der ehemaligen Nordostbahn-Strecke mussten noch zwei weitere Wochen auf die Einweihung warten: bis am 15. Juli. Die Strecke zwischen Bülach und Eglisau war bereits 1928 mit elektrischen Oberleitungen ausgerüstet worden.

Diese Umrüstung hätte ohne den Zweiten Weltkrieg wohl nicht so schnell stattgefunden. Sie war Teil des kriegsbedingt beschlossenen Elektrifizierungsprogramms für Bahnstrecken. Aber auch danach  gab es noch einige Jahre Dampfloks im Zürcher Unterland. Die Wehntalbahn (Strecke Oberglatt–Niederweningen) wurde erst am 28. Mai 1960 elektrifiziert.


Die damals «Elektrifikation» genannte Umstellung wurde auch von den Weiachern gebührend gefeiert. Das obenstehende Bild im Privatbesitz von Hanni Rutschmann-Griesser zeigt den festlichen Empfang des ersten mit Strom fahrenden Zuges am Bahnhof Weiach-Kaiserstuhl am 1. Juli 1945.

Im Bild vorne links mit Hut: Lehrer Walter Zollinger, der Verfasser der ersten im Druck erschienenen Weiacher Ortsgeschichte. Die Kinder auf diesem Foto (mutmasslich aus Weiach, Kaiserstuhl und Fisibach) sind heute um die 80 Jahre alt.

Quellen