Montag, 1. August 2016

Schweizerpsalm! Gesungen wird der alte, bekannte Text

Hymnen sind hochemotionale Angelegenheiten. Sie transportieren Kultur, Identität, Selbstverständnis und oft auch Selbstbehauptungswillen. Wenn man im Emmental gemeinsam die Hymne singt, dann ist das nicht etwa der Schweizerpsalm, nein, es ist der «Trueberbueb». Höchstens am Bundesfeiertag wird die Nationalhymne intoniert.

Gegen Fremdherrschaft

Über Jahrzehnte der Existenz des Bundesstaates war unsere Nationalhymne ein Dokument der nationalen Wiederauferstehung. «Rufst Du, mein Vaterland» wurde mit derselben Melodie wie die englische, die liechtensteinische und die deutsche Kaiserhymne intoniert. Der Text aber ist genuin schweizerisch. Er stammt aus dem Jahre 1811, verfasst vom Berner Johann Rudolf Wyss. Hymne und Text stehen für den Widerstand gegen die napoleonische Fremdherrschaft, die ja damals noch keineswegs Geschichte war. Erst die Völkerschlacht zu Leipzig Mitte Oktober 1813, wo die Koalition aus Preussen, Österreich, Russland und Schweden gegen Napoleon und dessen Vasallen die Oberhand errang, brachte die Wende.

Der Schweizerpsalm kommt auf

Mit zunehmenden internationalen Kontakten, aus Anlass derer die Nationalhymnen gespielt wurden, ergab sich das Bedürfnis nach Differenzierung, so dass ab 1961 der Schweizerpsalm in Gebrauch kam. Offiziell wurde das allerdings erst Jahre später, denn für solche kulturellen Dinge fehlte dem Bund damals noch die Verfassungskompetenz. «1981 erklärt der Bundesrat den Schweizer Psalm definitiv zur offiziellen Hymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In Gebrauch war sie provisorisch schon seit 1961.», schreibt der Bundesrat auf einer Seite zu seiner Geschichte. Auch danach galt diese Hymne aber nur für die Armee und die diplomatischen Vertretungen als bindend. Es wäre einer Gemeinde nach wie vor nicht verboten, das alte «Rufst Du, mein Vaterland» zu verwenden.

Bislang unbekannt ist, welche Hymne seit 1961 an den Bundesfeiern in der Gemeinde Weiach gesungen wurde, d.h. ob und wenn ja, wie lange die Weiacher noch am althergebrachten «Rufst Du, mein Vaterland» festgehalten haben. Dazu habe ich in den Zollinger'schen Jahreschroniken bislang nichts gefunden.

An der Weiacher Bundesfeier heute Abend wird jedenfalls der Schweizerpsalm gesungen, wie man den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Ausgabe August 2016, S. 16 entnehmen kann:


Weiacher Wurzeln der Interpretation auf offizieller Website

Auf der offiziellen Seite des Bundes zur Schweizer Landeshymne ist übrigens nicht nur der Text zu finden. Da gibt es auch Instrumental- und Vokal-Interpretationen zum Download.

Die Vokal-Version hat einen Weiach-Bezug. Die Interpreten, die Basler Madrigalisten, wurden 1978 von Fritz Näf, einem Weiacher, gegründet und standen bis 2013 unter seiner vollamtlichen Leitung. Hören Sie hier die 1. Strophe der Landeshymne, gesungen von den Basler Madrigalisten unter Fritz Näf.

SVP-Politiker droht mit Boykott des neuen Textes

Wie der Blick gestern berichtete, will der streitbare Berner SVP-Nationalrat Erich Hess sichtbar dagegen protestieren, dass an der Stadtberner Bundesfeier auch die neue Schweizerstrophe gesungen wird.

Dieser neue Text ist aus einem Wettbewerb der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) hervorgegangen. Dazu Blick: «Seit Jahren versucht die Rütli-Gesellschaft SGG die Schweizer Hymne moderner umzuschreiben.» Die SGG findet, 35 Jahre Schweizerpsalm seien genug und liefert dazu - wieder laut Blick - folgende Begründung: «In unserer religionsneutralen Gesellschaft ist es problematisch, einen Psalm, also einen religiösen Text, als Landeshymne zu haben.»

Sie will deshalb den folgenden Text offizialisiert wissen:

«Weisses Kreuz auf rotem Grund,
unser Zeichen für den Bund:
Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden.
Offen für die Welt, in der wir leben,
woll'n wir nach Gerechtigkeit streben.
Frei, wer seine Freiheit nützt,
stark ein Volk, das Schwache stützt.
Weisses Kreuz auf rotem Grund,
singen alle wie aus einem Mund.
»

Neu soll die Hymne nur noch diese eine Strophe umfassen – wie bisher in jeder Landessprache: deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch (wohl in Rumantsch Grischun).

Ein neuer Kulturkampf

Nun ist Weiach eine SVP-Hochburg. Und so verwundert es überhaupt nicht, dass der mit viel Geld beworbene SGG-Vorschlag, auch oder nur den neuen Hymnentext zu verwenden, von den Behörden nicht aufgenommen wurde. Vielleicht auch deshalb, weil hinter der Neuerung eine Art neuer Kulturkampf vermutet wird: die Entfernung des Glaubens aus der Hymne mit dem Verweis, Gott sei ja schon in der Präambel der Verfassung erwähnt.

Bezeichnend ist die folgende Passage aus dem FAQ auf der Projektseite CHymne.ch:

«Frage 6: Die Schweiz ist eine christliche Nation. Der Text der heutigen Hymne – der Schweizerpsalm – bezieht sich explizit auf Gott und passt darum zur Schweiz. Soll der neue Text der Weg sein, Gott aus der Hymne zu kippen?

Antwort: Erstens trifft die Tatsache, die Schweiz sei eine christliche Nation, trotz ihrer christlichen Wurzeln und einer christlichen Mehrheitsbevölkerung nicht zu.

Zweitens baut der neue Hymnentext auf dem Geist der Präambel der neuen Schweizer Verfassung auf. Die Präambel beginnt bekanntlich mit den Worten „Im Namen Gottes, des Allmächtigen“. Der Autor des neuen Hymne-Vorschlags, der Zürcher Werner Widmer, ist persönlich religiös. Gleichzeitig hält er als Staatsbürger und Christ fest, dass die Nationalhymne eines religiös neutralen Staates kein Glaubensbekenntnis sein könne. Und er zitiert das Matthäus-Evangelium: «Nicht wer mich dauernd ‘Herr’ nennt, wird in Gottes Reich kommen, sondern wer meinen Willen tut» (Mt 7,21). Gott dürfe laut Widmer kein frommes Etikett sein. Die Werte, die in der Verfassungs-Präambel und im neuen Hymne-Text stehen, sind zutiefst vom Christentum geprägt.
»

Diese Begründung ist einigermassen seltsam. Denn konsequenterweise müsste die SGG dann anstreben, die einleitende Formel der Bundesverfassung («Im Namen Gottes des Allmächtigen!») aus der Präambel zu streichen. Denn damit werden ja alle Nichtgläubigen diskriminiert, oder nicht? Warum also diese Zwängerei mit einem neuen Text?

Selbst der Bundesrat sieht die Notwendigkeit nicht

Wie man der Parlamentswebsite entnehmen kann, sieht auch der Bundesrat nicht, wozu nun eine neue Hymne her muss. In seiner Antwort auf die Interpellation: Wie stellt sich der Bundesrat zu den Plänen zur Abschaffung der heutigen Schweizer Landeshymne? eines SVP-Politikers erwähnt er seine früheren Antworten auf Motionen der SP-Nationalrätin Kiener-Nellen aus den Jahren 2004 und 2008:

«Der Bundesrat beantragte in beiden Fällen die Ablehnung der Motion. Er anerkannte zwar, dass der Text der Landeshymne einem Teil der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zeitgemäss erscheinen mag. Die heutige Landeshymne brauche aber den Vergleich mit zeitgenössischen Schöpfungen nicht zu scheuen und sei dank ihrer Bekanntheit eine würdige Landeshymne. Ausserdem dürfte es kaum möglich sein, mit einer Neuschöpfung auf allgemeine Akzeptanz zu stossen. Es gebe daher keinen Grund, die Hymne zu ändern.»

Nachtrag vom 3. August 2016

Preisüberwacher Stefan Meierhans ist offenbar auch eher für den alten Text, jedenfalls nach diesem Tweet zu schliessen:

Samstag, 30. Juli 2016

Juliwetter 1966: ein ganz unflätiger Sommermonat

Der Sommer 2016 - insbesondere der Juni - war eine ziemlich verregnet-kühle Angelegenheit. Auch im Juli gab es längere Einschübe an nasskalten Episoden. Solches Wetter war auch vor 50 Jahren ein Grund zur Verärgerung, wie man dem kurzen Eintrag in Walter Zollingers Jahreschronik entnehmen kann:

«Juli. Dieser Sommermonat hat sich aber ganz "unflätig" benommen! Nur ein Drittel, d.h. 10 Tage waren ganz niederschlagsfrei, sonst immer mindestens einmal nachts oder tagsüber gewittrige Schauer oder gar heftige Platzregen. Auch die Mittagstemperaturen blieben immer so um 18 bis 22° herum, ein einziges Mal stieg's auf 27°. Wir haben z.B. in der Woche zwischen dem 17. und 24.7. zweimal die Wohnstube geheizt. Und auch der hohe Pegelstand des Rheines bei Rheinfelden (376 cm) beweist, dass reichlich Niederschlag fiel, allerdings noch mehr im oberen Rheingebiet und im Töss- & Thurtal. An den 10 oben genannten niederschlagsfreien Tagen liefen jeweils die Erntearbeiten auf Hochtouren.

Höchsttemperaturen morgens 19°, mittags 27°, abends 20°
Tiefsttemperaturen morgens 10°, mittags 11°, abends 12°.
»

Nun, das kommt einem im Regensommer 2016 doch sehr bekannt vor. Nur die Temperaturen steigen tagsüber auf höhere Werte. Ansonsten: ebenfalls ein Monat zum Abhaken.

Nachtrag vom 3. August 2016
Zur Ehrenrettung des diesjährigen Juli sei auf die Einleitung des Artikels Nr. 1288 vom 18. Juli hingewiesen. Es gab doch auch schöne Tage – insgesamt jedoch ist die Bilanz nicht so positiv. Wann muss man schon bis in den Juli warten bis man heuen kann? Oder: wie oft muss man seine Bienenvölker im Sommer durchfüttern, damit sie nicht verhungern?

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 5-6. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

Montag, 18. Juli 2016

Bundesfeier 1966 - 2016: Vom Do-it-yourself zur externen Befruchtung

Der Hochsommer hat nun doch noch einige schöne, heisse Tage gebracht. Und damit auch lange angenehme Abende. An einem von ihnen wünschen sich Herr und Frau Schweizer besonders gutes Wetter, am Abend des 1. August, des Nationalfeiertags. Das war vor Jahrzehnten nicht anders als heute.

Früher: Alles mit eigenen Mitteln

Wenn wir in der Zollinger'schen Jahreschronik 1966 blättern, finden wir unter den beigehefteten Dokumenten die nachstehende, mit einfachsten Mitteln erstellte und vervielfältigte Einladung zur «Bundesfeier 1966»:


Erstaunlich ist, wer sich da gemäss Programm alles aktiv beteiligt hat: Dorfmusik, Turnverein, Volkstanzgruppe, die Vereinigten Chöre (d.h. Männerchor und Kirchenchor) sowie der Gemeindepräsident steuerten nicht weniger als 11 Punkte zum Ablauf bei, darunter als feierlicher Höhepunkt die Jungbürgeraufnahme, welche auf die Fest-Ansprache folgte.

Es war notabene die erste Ansprache des im Februar 1966 neu gewählten Präsidenten Ernst Baumgartner-Brennwald. Diese Aufgaben (Ansprache und Aufnahme der Jungbürger) hatte seit dem 2. Weltkrieg der bisherige Präsident Albert Meierhofer-Nauer wahrgenommen. Die Bundesfeier vor 50 Jahren war also von A-Z eine Weiacher Eigenproduktion.

Wie es bis heute Tradition ist, fand die Feier auf dem Schulhausplatz unter freiem Himmel statt (vgl. WeiachBlog Nr. 1036 vom 1. August 2011: Bundesfeier – vor 50 Jahren auf dem Schulplatz).

Heute: Rednerin aus dem Bernbiet einfliegend

In der heutigen Zeit sieht das punkto Beteiligung schon etwas anders aus. Wesentlich bescheidener. Die Vereine wechseln sich bei der Organisation der Festwirtschaft reihum ab, so dass sie nur alle paar Jahre wieder an der Reihe sind mit Wirten.

Bislang war es auch die Aufgabe des jeweiligen organisierenden Vereins, die Festansprache personell zu besetzen. Mit teils unbefriedigenden Ergebnissen, wie vor vier Jahren, als die Rede gleich ganz ausfiel (vgl. WeiachBlog Nr. 1109 vom 3. August 2012: Die ausgefallene 1. August-Rede). In diesem Punkt hat der amtierende Gemeindepräsident Stefan Arnold Remedur geschaffen und die Angelegenheit kurzerhand zur Chefsache erklärt. Nach Gemeinderat Steinmann gibt es mittlerweile «ein neues Reglement, wonach der Gemeinderat den Festredner organisiert und die Vereine nur noch den Festwirt machen.»


Die Handschrift des Präsidenten ist auf dieser Einladung nicht direkt sichtbar. Sie zeigt sich erst, wenn man ihn persönlich danach fragt, wie er es zustandegebracht habe, die in Bern ansässige CVP-Generalsekretärin Béatrice Wertli für die diesjährige Ansprache zu gewinnen. Seine Antwort: «Ich kenne Frau Wertli aus meinen Jugendjahren. Wir waren beide in der Triathlon-Nationalmannschaft und hatten öfters gemeinsame Wettkämpfe und Trainings abgehalten.»

Dass dies doch schon einige Jahre her ist, das findet man heraus, wenn man Wertlis Website www.beatricewertli.ch besucht. Da steht nämlich unter der Rubrik «Sport»:

«Marathonläuferin (City- und Alpinmarathons) (seit 1996)
Mitglied der Schweizer Triathlon Juniorennationalmannschaft (1991-1996)
»

Und das ist nur eine der vielen Aktivitäten und Rollen von B. Wertli. Durchhaltefähigkeit scheint bei ihr auf der physischen Ebene also auch heute noch gegeben zu sein. Man darf auf den Inhalt ihrer Ansprache (der im Titel genannten «externen Befruchtung») gespannt sein.

Quellen
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 45. [Ab S. 28 unpaginiert - Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966]
  • Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juli 2016 - S. 16

Sonntag, 3. Juli 2016

Wahl des Gemeindepräsidenten, Anno 1816

Vor zweihundert Jahren wurden die Gemeindepräsidenten noch nicht vom Volk gewählt. Diese Wahl hatte sich - wie zu Zeiten des Ancien Régime bis 1798 - die Hohe Obrigkeit zu Zürich vorbehalten.

1816 hiess der Gemeindevorsteher offiziell noch «Gemeindeammann» (eine Bezeichnung die im Aargau immer noch den Chef der kommunalen Exekutive, im Kanton Zürich aber seit 1831 nur noch den kommunal zuständigen Betreibungsbeamten bezeichnet).

Nachstehender Ausschnitt aus dem Protokoll des damals noch Kleiner Rath genannten Regierungsrates des Kantons Zürich zeigt, dass die Wahl mit 17 Stimmen auf Johannes Baumgartner fiel:



Im Protokoll liest sich das dann wie folgt: «Nach Anhörung der Dreyervorschläge aus der Bezirksabtheilung Regensperg, und des gesetzlichen Oberamtlichen Berichtes über die Vorschläge, – haben UHochgeachten HHerren und Obern für den Amtsbezirk Regensperg nachfolgende Individua zu Gemeindraths-Präsidenten und Gemeindammännern erwählt:
[...]
Weyach.
Alt-Gemeindrathsschreiber Johannes Baumgartner zum Gemeindammann
17 Stimmen.
[...]
Diese Wahlen werden dem Herrn Oberamtmann Heß auch dem Herrn Bezirksstatthalter Angst zu erforderlicher Anzeige an die Gewählten communiciert.
»

Was man der Einleitung des Protokoll der Ernennungsliste aber auch entnehmen kann: die Funktion des Gemeindraths-Präsidenten gab es damals schon. Und sie war in Personalunion mit der des Gemeindeammanns verbunden.

Weiter gab es für jeden Bezirk einen Oberamtmann, der sozusagen ein «Obervogt 2.0» war. Daneben aber auch bereits die Funktion des Bezirksstatthalters, welche nach der liberalen Umwälzung von 1831 als einzige übrigblieb.

Quelle

Samstag, 2. Juli 2016

Minus 208 Quadratmeter Schweiz

Unser Land hat keinen Fussbreit seines Territoriums preisgegeben. Und doch ist es um 208 Quadratmeter geschrumpft. Allein in der Gemeinde Weiach. Des Rätsels Lösung: der Bezugsrahmenwechsel von LV03 nach LV95 in der Landesvermessung.

Die Umstellung von der herkömmlichen Trigonometrie, die das ganze Land mit Messdreiecken überzogen hat (LV03) auf die Satellitengeodäsie, mit wesentlich weniger zu unterhaltenden Messpunkten (LV95) hat in der jüngsten Ausgabe der Gemeinde-Mitteilungen Niederschlag gefunden:

«Der Gemeinderat nimmt Kenntnis über das Resultat des durchgeführten "Rahmenwechsels der amtlichen Vermessung" (Anpassung Koordinatensystem). Die Gemeinde ist mit dem Bezugsrahmenwechsel um 280 m2 kleiner geworden (davon 208 m2 Verschiebung der Landesgrenze). Die neue Fläche beträgt 9'577'697 m2.» (Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juli 2016 - S. 6)

Der Löwenanteil der vermessungsbedingten «Verkleinerung» ist also einer präziseren Festlegung der Grenze im Rhein geschuldet. Damit ist auch klar, dass die 208 Quadratmeter hauptsächlich auf Kosten der Parzelle 1403 gehen (vgl. den WeiachBlog-Artikel Nr. 1280 vom 3. Juni 2016).

Übrigens: Noch vor rund 9 Jahren wurde für das Gebiet der politischen Gemeinde Weiach im GIS des Kantons Zürich eine Fläche von 9'574'879.79 m2 ausgewiesen. Vgl. den WeiachBlog-Artikel Wieviele Hektaren umfasst die Gemeinde Weiach? (Nr. 638, 16. August 2008).

Nach dem «Verlust» von rund 7 Hektaren (1971: 964 ha; vgl. W. Zollinger: Weiach 1271-1971, Dielsdorf 1972 - S. 10) aufgrund der digitalen Vermessung um die Jahrtausendwende ist nun wieder ein «Zuwachs» von 2817 m2 zu verzeichnen. Alles nur auf dem Papier. Grenzsteine wurden nicht verschoben.

Montag, 27. Juni 2016

Juniwetter 1966: Ja, ja - unsere jungen Bauern machen es sich bequem!

Der Eintrag zum Wettergeschehen des Juni vor 50 Jahren in der Jahreschronik von Walter Zollinger ist wieder einmal ein Paradebeispiel für die spitze Feder des langjährigen Dorfschullehrers von Weiach. Gesellschaftskritik wird dort eingestreut, wo man sie nicht unbedingt erwartet. Aber lesen Sie selbst:

«Juni. Die ersten 10 Tage zeichnen sich durch geradezu ideales Heuwetter aus; immer zwischen 22° und 27° am frühen Nachmittag. Mein Tagebuch meldet: "Es wird Heu heimgeführt en gros und zwar fast alles mit den neuen, modernen Ladewagen, also nur noch wenig "Handarbeit". "Ja, ja - unsere jungen Bauern machen es sich bequem! Auf "hohem Trone" sitzen sie, schieben und drehen an dem einen oder andern Hebel oder Rädchen, und die Maschine gehorcht automatisch! Ob's aber wohl für alle gut ist so? - Gut für's Futter und gut für den Bauernmenschen? - Am 10.6. schrieb ich: "Der Heuet ist zuende, Menge und Qualität recht gut." Vor 1 Jahr haben die beiden Nachbarn erst anfangs Juli ihre letzten Fuder eingeführt, also rd. 3 Wochen Unterschied.

Am frühen Morgen des 12.6. endlich wieder einmal gewittriger Regen, der noch vormittags über anhält. Alles ist froh; darauf hat man gewartet. Vom 13.6. bis zum 18.6. folgen wieder meist sonnige, düppige Sommertage. Immer hofft man, wenn ein graues Wölklein im Westen aufsteigt, jetzt gelinge es; aber immer wieder leert's im S.O. oder N.O. irgendwo aus, nur nicht bei uns. Am 18.6. abends endlich gerät's, ab 17.30 Uhr Gewitter mit nachfolgendem Regen und rascher Abkühlung. Und nun geniessen wir ein paar durchzogene Tage mit wechselndem Wetter und öftern Schauern, auch spürbaren Westwinden. Der letzte Tag, der 30.6., dann nochmals recht angenehm sonnig vom Spätvormittag bis zum Spätabend.

Höchsttemperaturen morgens 20°, mittags 29°, abends 24°
Tiefsttemperaturen morgens 9°, mittags 14°, abends 10°.
»

Wenn man das enorm nasse Wetter des diesjährigen «April-Juni» vor Augen hat, dann war das Juniwetter vor fünf Dezennien richtiggehend optimal. Da kann Zollinger dann getrost über Bauern auf hohem Throne lästern. Aber so ist das in der Landwirtschaft nun einmal mit der Mechanisierung - nämlich wie in sehr vielen anderen Lebensbereichen auch: «Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit». Es bleibt einem Bauern faktisch nicht viel anderes übrig als zu rationalisieren, wenn er konkurrenzfähig bleiben will. Damals waren es Ladewagen - heute werden moderne Traktoren schon bald standardmässig mit Navigationssystemen ausgerüstet. Damit ist es auch nur noch eine Frage der Zeit bis GPS-unterstützte Feldarbeit Einzug auf den Betrieben hält. Auch da kann man sich fragen, ob das alles nur gut ist für die Landwirtschaft und die ihnen anvertrauten Ökosysteme. Die Bilanz dürfte durchzogen sein.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 5. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

Mittwoch, 8. Juni 2016

Am Tage der Märtyrer Gervasius und Protasius besiegelt

Vorgestern war auf WeiachBlog die Rede von einer der handschriftlichen Anmerkungen im Nationalbibliotheks-Exemplar von Walter Zollingers «Chronik» (wie das 1972 publizierte Büchlein von vielen Einheimischen genannt wird).

Gleich unter dem auf 1271 datierten Eintrag aus dem Zinsverzeichnis der Fraumünsterabtei folgt die zweitälteste Nennung des Ortsnamens:



Und auch hier sind von der gleichen unbekannten Hand Korrekturen vorgenommen worden. Das Datum «12. Juni 1279» ist auf «19. Juni» korrigiert und dazu eine Anmerkung «9a» eingefügt worden, die im Anmerkungsteil mit dem Vermerk «Band V, S. 81f» eingetragen ist. Gemeint ist das «Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich», das den Beleg für 1271 in Anmerkung 9 referenziert hat (nämlich UBZH, Band IV, S. 165).

Von Zollinger falsch datierter Text aus St. Blasianischer Urkunde

Am angegebenen Ort (UBZH V 81) ist das Datum dieser Abschrift eines vom Abt von St. Blasien besiegelten notariellen Instruments tatsächlich als «19. Juni» ausgewiesen.

Nun könnten sich auch die Bearbeiter des 1900/01 publizierten fünften Bandes geirrt haben. Da es sich bei dem im Urkundenbuch abgedruckten Text allerdings nicht nur um ein Regest (d.h. eine Zusammenfassung), sondern um den vollen Wortlaut handelt, muss sich das Erstellungsdatum den damaligen Gebräuchen entsprechend als Textbestandteil finden lassen.

Und so ist es auch. Der Kanzlist datierte die Urkunde wie folgt: «anno domini MCCLXXIX, festo Gervasii et Prothasii, indictione VII».

Damit ist der Fall klar. Gervasius und Prothasius sind zwei christliche Märtyrer, die um 300 n. Chr. in Mailand gestorben sein sollen. Ihr Gedenktag ist der 19. Juni. Auch in diesem Punkt erweist sich die Richtigstellung von Zollingers Angabe als korrekt. Nach wie vor im Dunkeln liegt der Grund für die Datierung «12. Juni», die durchaus aus den Vorarbeiten von Pfr. Wipf et al. stammen könnte (vgl.: Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. 4. Auflage, Weiach Januar 2016 – S. 4).

Nun bleibt noch die Frage, was mit «indictione VII» gemeint ist. Indiktion ist ein Zählstil der auf die Antike zurückgeht und ursprünglich von der kaiserlichen Administration verwendet wurde. Bezeichnet wird damit eine Periode von 15 Jahren.

Korrektur der 4. Auflage erforderlich

Das fehlerhafte Datum wurde natürlich auch in die 3. und 4. Auflage (Titel: «Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes.» übernommen. Ab der Ausgabe Juni 2016 der 4. Auflage ist das Datum auf «19. Juni 1279» korrigiert.

Montag, 6. Juni 2016

Anmerkungen ins Exemplar der Nationalbibliothek geschrieben

Bekanntlich ist die erste von Walter Zollinger verfasste, in Druck gegebene und zwischen Buchdeckel gebundene Monografie zur Ortsgeschichte «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» in verschiedenen Bibliotheken verfügbar. Exemplare sind im Besitz der Zentralbibliothek Zürich, des Staatsarchivs des Kantons Zürich und des Stadtarchivs Zürich – um einmal nur die NEBIS-Bibliotheken aufzuführen.

1972 als Geschenk an die Landesbibliothek

Zollingers Büchlein hat es auch in die Bestände der früher «Landesbibliothek» genannten Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern geschafft. Das dortige Exemplar der Erstausgabe trägt die Signatur: N 125761. Bisher sah ich keine Notwendigkeit, mir gerade dieses Exemplar anzusehen. Vor ein paar Tagen habe ich es nun getan – und wurde überrascht.

Im NB-Exemplar, das gemäss dem bibliothekarischen Handvermerk «72 G 2375» auf der Titelseite im Jahre 1972 als Geschenk an die Landesbibliothek gelangte, hat noch jemand anderes als die dazu autorisierte Person seine Handschrift hinterlassen (hier auf S. 17):



Hineinschreiben ist verboten...

Um es an dieser Stelle einmal ganz deutlich zu sagen: DAS GEHT GAR NICHT. Man darf in ein Bibliotheksbuch nicht hineinkritzeln!!! Dies wird einem auf der Rückseite jedes Ausleihscheins gleich als erster Punkt in Erinnerung gerufen:



...in Einzelfällen aber hilfreich

Trotzdem bin ich in diesem Fall geneigt, dem unbekannten Annotator nicht gram zu sein. Den von ihm (oder ihr) handschriftlich korrigierten Fehler (vgl. oberes Bild) bezüglich der Übersetzung des Eintrags von 1271 zu Wiach habe ich nämlich schon vor Jahren gefunden. Meine Textauffassung wird nun durch den Handeintrag von unbekannt bestätigt:

Was in mittelalterlichem Latein so tönt: «Iohannes dictus Brotpeko de Cheiserstůl I den. de bonis suis in Wiâch, que comparavit a Ia. dicto Gêbi.», sei folgendermassen ins Deutsche zu übertragen: «Johannes, genannt Brotbeck von Cheiserstuol, [zahlt] 1 Denar für seine Güter in Wiach, die er von Iacobus genannt Gebi erworben hat.» (vgl. die Zitate in: Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. 3. Auflage, Weiach 2003 – S. 14).

Der Teiltext stammt nicht aus der Kaufurkunde!

Wenn im Zollinger'schen Werk 1972 von einem «Teiltext» die Rede ist, dann wird damit elegant die Tatsache bemäntelt, dass es sich bei der ältesten erhaltenen Nennung des Ortsnamens von Weiach um gerade einmal zwei für sich stehende Zeilen in einem langen Verzeichnis über Zinsverpflichtungen handelt. Dieser Zinsrodel der Fraumünsterabtei enthält Einträge für die Jahre von 1265 bis 1287, sowie Nachträge bis 1331.

Es dürfte zwar stimmen, dass die Transaktion, die zu diesem Eintrag führte (nämlich der Kauf von Gütern des Iacobus durch Johannes) letztlich auch mit einer Kaufurkunde besiegelt wurde. Und dass in diesem notariellen Instrument auch der Ortsname genannt wurde, ist höchst wahrscheinlich. Da dieser Kaufvertrag aber nicht mehr erhalten ist und allfällige weitere, ältere Urkunden mit Namensnennung von Wiach ebenfalls nicht, bleibt nur der dürre Eintrag in einem Rodel eines Zürcher Frauenklosters.

Für weitere Details vergleiche den Abschnitt «1271: Wer hat wem verkauft?» im WeiachBlog-Artikel Nr. 453 vom 11. Mai 2007: Ein alter NZZ-Artikel unter der Lupe.

Sonntag, 5. Juni 2016

Milchkuh-Initiative knapp angenommen

Die Volksinitiative vom 10. März 2014 «Für eine faire Verkehrsfinanzierung», die sogenannte Milchkuh-Initiative ist in Weiach angenommen worden!

Mit Stand 14:24 Uhr waren 170 von 183 Wahlkreisen ausgezählt. Und die Weiacherinnen und Weiacher sind bislang die einzigen im Kanton Zürich die diese Initiative angenommen haben, wenn auch nur mit hauchdünner Mehrheit (vgl. die Resultate des Statistischen Amts des Kantons Zürich):

Eidgenössische Vorlagen
37.87% Ja (Beteiligung 40.81%) Pro Service public
21.88% Ja (Beteiligung 41.13%) Für ein bedingungsloses Grundeinkommen
50.26% Ja (Beteiligung 41.13%) Für eine faire Verkehrsfinanzierung
51.61% Ja (Beteiligung 40.81%) Fortpflanzungsmedizingesetz
51.05% Ja (Beteiligung 40.92%) Änderung des Asylgesetzes

Bei einer mässig hohen Stimmbeteiligung von knapp über 40% (für die Bundesvorlagen) sieht man bei zwei anderen Vorlagen eine fast ebenso klare hälftige Teilung der Meinungen. Die Opposition gegen die Fortpflanzungsmedizin und das Asylgesetz ist sehr stark. Wenige Stimmen nur und die Angelegenheit wäre wie bei der Milchkuh-Initiative auf die andere Seite gekippt.

Immer noch hohe Zustimmungswerte erreichte - verglichen mit den traditionell freisinnig gestimmten Gegenden am Zürichsee - die Vorlage zum Service Public. Mit einem Achtungserfolg von fast 22% schneidet in Weiach die Grundeinkommen-Vorlage ab.

Widerstand gegen die Profi-Juristen-Kaste

Bei der einzigen kantonalen Vorlage resultierte ein wuchtiges Nein. Bei einer Stimmbeteiligung von immerhin 37.71% legten nur 38.12% ein Ja in die Urne. Bei der «Neuordnung der Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess» ging es um die «Wählbarkeitsvoraussetzungen für Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter». Konkret soll es an Bezirksgerichten keine Laienrichter mehr geben dürfen.

Das Vorhaben wird in der Abstimmungszeitung als die Beseitigung eines alten Zopfs verkauft: «Das heutige Laienrichtertum ist historisch gesehen ein Überbleibsel aus der politischen Aufklärung im 19. Jahrhundert.»

Vor allem aber wird den Laienrichtern unterstellt, sie seien aufgrund der ihnen fehlenden juristischen Ausbildung überfordert, was sich dann wie folgt liest: Die an einem Gerichtsverfahren Beteiligten hätten «einen Anspruch darauf, dass ihre Sache von Richterinnen und Richtern entschieden wird, die in der Lage sind, eigenständig den Prozessstoff zu verstehen und eigenverantwortlich darüber zu entscheiden.»

Das sieht man aber in der Nordwestecke des Unterlandes und im Weinland offenbar in weiten Kreisen völlig anders.

Samstag, 4. Juni 2016

Wenn der Gotthard in der Weiacher Kiesgrube liegt

Nun sind die Festreden also gehalten, die hohen Politiker der umliegenden Staaten wieder abgereist: die Eröffnung des Gotthardbasistunnels ist über die Bühne gerauscht. Ein Tunnel samt Anfahrtstrecken und Profilausbauten auf denselbigen, den die Schweiz primär für die restlichen Europäer erstellt hat. Nur für den Binnenverkehr ins Tessin hätte es die herkömmliche Infrastruktur auch getan. 20 Milliarden, investiert für Europa.

Offenbar staunte das Ausland nicht nur über die ingenieurtechnischen Innovationen, die das Bauwerk an sich ermöglicht haben, sondern vor allem darüber, wie es in der konsensorientierten und mit langwierigen Entscheidungsabläufen doch manchmal als schwerfällig gescholtenen Eidgenossenschaft möglich wurde, ein solches Megaprojekt nicht nur im Zeitplan und ohne gigantische Kostenüberschreitungen durchzuziehen. Sondern offenbar auch noch ganz ohne endlose Proteste von Wutbürgern - wie sie u.a. bei Stuttgart 21 aufwallten.

Am Donnerstag fuhr der erste reguläre Güterzug (Blick am Abend berichtete darüber in der Freitagsausgabe vom 3. Juni, S. 6) - und sinnigerweise war das ein Kieszug (allerdings mit Holcim-Wagen, ob Wagen der Weiacher Kies AG dabei waren, geht aus dem Bild nicht hervor). Sinnigerweise, weil beim Bau enorme Kubaturen an Beton verbraucht wurden.

Womit wir beim Thema Material wären. Dem, was aus dem Tunnel hinaus- und dem was zum Bauen hineinbefördert werden musste. Eine «kluge Materialbewirtschaftung» ist das A und O und sozusagen das Grundprinzip der Alp Transit AG, wie man der NZZ entnehmen konnte:

«An technischen Pionierleistungen mangelt es gleichfalls nicht. Eine davon ist die Verarbeitung von grossen Mengen der 28,2 Millionen Tonnen Ausbruchmaterial direkt vor Ort zu Beton (vgl. Artikel auf Seite 7). Man habe rund 10 Millionen Franken in die Forschung für die Materialbewirtschaftung investiert, erklärt der ehemalige Vorsitzende der Geschäftsleitung der Alptransit Gotthard AG (ATG), Peter Zbinden. Auch die sechs künstlichen Inseln in den Flachwasserzonen im Urnersee vor Flüelen, die mit 3,3 Millionen Tonnen Ausbruch aus Amsteg aufgeschüttet wurden, waren Teil des Materialbewirtschaftungskonzepts der ATG. Verantwortlich für das Projekt war die Urner Regierung, die ATG transportierte das Gestein und finanzierte die Aufschüttung. «Planung und Bauleitung kosteten den Kanton nichts, und für uns waren die Aufschüttungen günstiger, als mit dem Material zur Deponie nach Weiach zu fahren», hält Zbinden fest.»

Wie WeiachBlog auf Anfrage von Urs Wiesendanger, Betriebsleiter der Weiacher Kies, erfuhr, ist dennoch auch Material aus dem Gotthardtunnel-Ausbruch auf unserem Gemeindegebiet gelandet. Wenn auch stark bearbeitet. Das Ausbruchmaterial wurde nämlich zuerst bei Bodio gelagert. Dort wurde es soweit von den Eigenschaften her möglich vor Ort zu Betonzuschlagstoffen und anderen im Tunnelbau verwendbaren Chargen verarbeitet. Ein Teil von dem, was man wirklich nicht mehr brauchen konnte, landete schliesslich in Weiach in der Inertstoffdeponie. Dabei habe es sich, so Wiesendanger, vor allem um sehr weiches Material gehandelt.

Quellen
  • Feusi, Alois: Ein Tunnel der Superlative und des technischen Fortschritts. In: Neue Zürcher Zeitung, Dienstag, 24. Mai 2016 - Beilage Gotthard-Eröffnung, S. 8 sowie NZZ Online, 1. Juni 2016
  • Ruh, Boas: Aus dem Berg in den See und anderswohin. In: Neue Zürcher Zeitung, Dienstag, 24. Mai 2016 - Beilage Gotthard-Eröffnung, S. 7