Sonntag, 13. September 2020

Dem Glücklichen schlägt keine Stunde?

Das Geläute einer Kirche hat bekanntlich vielfältige Funktionen. Am kürzesten zusammengefasst werden sie im Sinnspruch «Vivos voco, mortuos plango, fulgura frango» (Übersetzung nach Krünitz: «Die Lebenden rufe ich, die Toten beklage ich, die Blitze breche ich.»; vgl. Anmerkung und Quelle unten)

Will heissen: Glocken rufen zum Gottesdienst und/oder zum Gebet. Glocken läuten den Toten zum letzten Geleit. Und Glocken sollen Gefahren abwehren. Früher noch durch eine Art Gegenzauber, der möglichen Schaden bannt (also die Kirche selber und die Gemeinschaft um sie herum vor Blitzschlag bewahrt). Und bis ins 20. Jahrhundert hinein durch das Sturmläuten der Glocken, insbesondere bei Brandfällen, aber auch anderen grossen Gefahren (z.B. dem Einfall von Feinden).

Hilfreiche Erinnerung oder unerträgliche Bevormundung?

Mit der Einführung der Kirchturmuhren kam noch ein zusätzliches Element hinzu. Die Taktung der Zeit durch den Glockenschlag (in Weiach frühestens ab dem Einbau der Turmuhr im Jahre 1659, also auf dem Turm der alten Kirche im Oberdorf).

Der Schlag auf das klingende Metall ist sozusagen die bürgerliche Funktion des Signalgebers Glocke. Wie die Einführung der Stunden-, ja Viertelstundenschläge bei den Hiesigen angekommen ist, wissen wir nicht. Immerhin dringt die Akustik ungefragt in den jedem Menschen anders vorkommenden Zeitfluss ein. Möglich, dass auch einige Weiacher Mitte des 17. Jahrhundert nicht ungeteilte Freude daran hatten, mit hartnäckiger Regelmässigkeit über das Verstreichen einer von aussen aufgedrückten Zeit konfrontiert zu werden.

In der heutigen Zeit ist es bekannt, dass sich einzelne Anwohner einer Kirche über diese akustische Zeiteinteilung echauffieren und insbesondere die Nachtruhestörung abgestellt haben wollen. Und es kommt auch vor, dass solche Auseinandersetzungen vor Gerichten landen, die aber bislang salomonische Urteile gefällt haben.

Was auch völlig in Ordnung ist, denn das Geläute und der Viertelstundenschlag waren schon lange da, bevor sich die klagende Partei daran gestört hat. Wer da im Zweifel weichen muss, dürfte klar sein.

Elektronische Lösung möglich, aber teuer

Trotzdem kann man sich fragen, inwiefern das Glück davon abhängt, ob einem eben keine Stunde schlägt, zumindest nicht in der Nacht. Und schon gar nicht alle 15 Minuten.

Es ist, wie der Architekt der gegenwärtig laufenden Renovation der Weiacher Kirche (die auch die Turmuhr umfasst) hat verlauten lassen, durchaus machbar, die Viertelstunden- oder gar Stundenschläge des Nachts aussetzen zu lassen. Eine elektronisch programmierte Steuerung macht das möglich. Ist aber mit einigen Kosten verbunden.

Abgesehen von der Frage der Kostentragung stellt sich die grundsätzliche Frage: Ist die Tradition wichtiger? Ist das implizite «memento mori», die Erinnerung daran, dass jedem Lebewesen irgendwann das letzte Stündlein geschlagen hat, wichtiger? Oder doch die ungestörte Nachtruhe aller (auch der unmittelbaren) Anwohner?

Mit dieser Frage muss sich nolens volens auch die hiesige Kirchenpflege als Vertretung der Eigentümerin der Weiacher Glocken immer wieder von neuem befassen. Und einen salomonischen Ausgleich der Interessen finden. Denn abzuwägen ist letztlich, wann welches Ziel überwiegt.

Anmerkung und Quelle
  • Diese Inschrift auf der 1486 in Basel gegossenen 4500 kg schweren grossen Glocke des Schaffhauser Münsters hat Friedrich Schiller als Motto seinem berühmten Lied von der Glocke vorangestellt, weshalb die seit 1898 als Denkmal vor dem südlichen Querschiff stehende Glocke auch «Schillerglocke» genannt wird.
  • Stichwort Glocke, in: Krünitz, J. G.: Oeconomische Encyclopädie, Band 19, 1. Aufl. 1780, 2. Aufl. Brünn 1788.

Samstag, 12. September 2020

Grenzüberschreitende Planung. Aber Infrastruktur nur in Weiach.

«Schule Weiach plant grenzübergreifend» titelt der Zürcher Unterländer heute. Normalerweise enthält der Titel die Neuigkeit in kondensierter Form. Hier ist es nur alter Wein in vermeintlich neuen Schläuchen. Noch dazu ein Wein, der einzig aus den Aussagen amtierender Behördenmitglieder gekeltert ist. Da fragt man sich: Wo sind die Positionen der Gegenseite? Hofberichterstattung aus Bequemlichkeit?

Blicken wir zurück. Am 28. Juni hat der Weiacher Souverän die Vorlage für einen Ersatzneubau der Mehrzweckanlage Hofwies sowie weitere Baumassnahmen «abgeschmettert» (O-Ton Unterländer). 59 Prozent der Abstimmenden sagten Nein (vgl. WeiachBlog Nr. 1535).

Was man der nach der Versenkung der Vorlage zum grossangelegten Projekt «Balance» eigentlich hätte erwarten müssen, ist der Versuch, die sich an der Urne ausdrückende, sonst schweigende Mehrheit ins Boot zu holen. Denn gelingt das nicht, dann wird der sichtbare Teil der Opposition, namentlich die Gruppe um alt Gemeindepräsident Werner Ebnöther, auch weiterhin den Gang der Geschehnisse massgeblich mitbestimmen und die Behörden vor sich hertreiben.

Lorbeeren lassen sich kaum holen

Was ist seither gegangen? Der Weiacher Gemeinderat hat sich aus der Planung ausgeklinkt und das Problem der hiesigen Schulpflege überlassen. Vizepräsident Guido Moll und Präsident Sämi Meier haben Sondierungsgespräche geführt, mit Exponenten der Gegnerschaft, aber natürlich auch mit den Gemeindebehörden von Fisibach, Kaiserstuhl und Weiach. Hinweis: Schulgemeinden gibt es im Aargau nicht; Schulbelange sind dort seit eh und je Aufgabe der Einwohnergemeinde (d.h. politische Gemeinde).

Die Gegner wollen nun die bereits im Vorfeld der Urnenabstimmung angekündigte Initiative ergreifen, mit der die Kündigung des Anschlussvertrags der beiden Aargauer Gemeinden auf den nächstmöglichen Termin verlangt wird.

Bei den Behördenvertretern ist man nach wie vor der Meinung, dass nur eine organisatorische und bauliche Konzentration des Schulbetriebs auf den Ortskern Weiach eine gangbare Lösung darstelle. Ins gleiche Horn stösst die Lehrerschaft, die den Platzmangel nach wie vor bitter beklagt (wie der Schreibende am letzten Mittwoch spätabends im Schulhaus Hofwies selber hören konnte).

Diese Lösung ist natürlich für die Aargauer eine sehr praktische, entledigt man sich doch damit aller baulichen Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten. Im Aargau gewinnt man Platz für neue Bauvorhaben (Umbau oder Abbruch/Neubau der bestehenden Schulanlagen) und das für einen fixen Betrag pro Aargauer Schüler, der noch dazu nicht der Verhandlungsmacht der Weiacher unterliegt (da an das RSA-Modell gekoppelt).

Kündigung des Anschlussvertrags wahrscheinlich

Gerade diese Ausgangslage aber ist es, die einem massgeblichen Teil der Weiacher sauer aufstösst, weil der Eindruck entsteht, dass sich die beiden Juniorpartner ennet der Kantonsgrenze bequem einrichten, dauernd dreinreden (ein Mitglied der Baukommission für Balance war ein Kaiserstuhler) und das alles ohne wirklich an den Risiken partizipieren zu müssen.

Wenn diese Problemlage weiterhin vom Tisch gewischt und nicht endlich ergebnisoffen, polemikfrei und ohne Versuche, das freie Wort zu unterdrücken, in kontradiktorischer, gleichberechtigter Form auf einem Podium diskutiert wird, wenn die unterschiedlichen Auffassungen punkto Zahlen und Alternativen nicht offen dargelegt werden, dann wird immer der Eindruck bleiben, die Zeche werde letztendlich von den Weiachern beglichen werden müssen.

Wie das herauskommt, das hat man am 28. Juni gesehen. Es ist daher wenig hilfreich, wenn der Kaiserstuhler Noch-Stadtammann Weiss im Unterländer mit einer Aussage zitiert wird, die aus Weiacher Sicht wie eine unterschwellige Drohung verstanden werden kann. Eine Aufkündung des Schulanschlussvertrags «könnte eine Abkehr von der bewährten Zusammenarbeit der beiden Nachbargemeinden über Jahrhunderte bedeuten».

Wo bleibt die öffentliche Aufarbeitung? Wo bleibt die Ursachenerforschung für das Debakel vom 28. Juni? Wollen die Behörden weiterhin im Blindflug das Verdikt der Weiacher Stimmberechtigten entgegennehmen? Mit allen Unwägbarkeiten für die Planungssicherheit?

Quelle und Literatur
  • Brandenberger, U.: 59 Prozent Nein. Projekt «Balance» an der Urne versenkt. WeiachBlog Nr. 1535 v. 28. Juni 2020.
  • Abazi, A.: Schule Weiach plant grenzübergreifend. In: Zürcher Unterländer, 12. September 2020.

Freitag, 11. September 2020

Wenn der Sigrist für Ruhe und Ordnung sorgen muss, 1839

Wie gut der erste von den Weiachern 1837 selber gewählte Pfarrer, Joh. Heinrich Keller, seine Predigten an die in der Kirche Versammelten zu bringen verstand, das bliebe noch zu eruieren.

Mit der Disziplin der zum Besuch der Gottesdienste vergatterten Jungmannschaft war es (zumindest nach Meinung Kellers) jedenfalls nicht gerade zum Besten bestellt. Er beschwerte sich darüber auch im Stillstand, dem er selber angehörte:

«26. Auf die Klage des Pfarramtes über vorherrschende Unruhe während des Gottesdienstes von Seite der Jugend, besonders der Knaben, beschloß man den Meßmer zu beauftragen für Ruhe und Ordnung in der Kirche während des Gottesdienstes zu sorgen, Aufsicht über die Jugend zu halten, die Fehlbahren zu warnen und nöthigen Falls durch Versetzung zu beschämen und die Ungehorsamen dem Pfarramte zu verzeigen.»

Das Aufgabenspektrum des Sigrists als Kirchendiener umfasste also sozusagen auch polizeiliche Funktionen. Dem Pfarrer melden musste der Sigrist nur die wirklich renitenten Jugendlichen, die sich partout nicht diszipliniert verhalten wollten.

Quelle
  • Protokollband der Kirchenpflege über die Jahre 1838-1884 (ERKGA Weiach IV.B.6.2 – pag. 18, Sechste Sitzung den 1. Juli 1839)

Dienstag, 8. September 2020

Weiacher «Geburtsschein» korrekt übersetzt

Im Stadtarchiv Zürich (StArZH) gibt es nicht allzu viele Dokumente zum Thema Weiach, die leicht zu finden wären. Eine Abfrage des Online-Katalogs liefert eine schnell überschaubare Liste.

Vor einigen Jahren habe ich herausgefunden, dass es zu den von den Archivaren des Fraumünsteramts im Verlauf des 18. Jahrhunderts erstellten Urkundenabschriften, die heute im Findmittel unter dem Titel «Documenta der Abtei und des Fraumünsteramtes» aufgeführt sind, ein sogenanntes Lokalregister gibt (Signatur: StArZH III.B.15.1; Band XIV).

Es wurde gemäss Findbuch 1794 erstellt und enthält auch einen Abschnitt über Weÿach. Mit einem einzigen Eintrag, wie sich jüngst gezeigt hat.

Dieser eine Eintrag verweist auf das älteste Zeugnis über den Ortsnamen Wîach überhaupt, das uns erhalten geblieben ist, nämlich eine Notiz in einem Zinsurbar der Fraumünsterabtei, das von heutigen Experten auf das 13. Jahrhundert datiert wird.

So sieht der Eintrag aus dem 18. Jahrhundert aus:


Der Eintrag in Form des Regests und «[s.] D.» (sine dato, also: ohne Datum) lautet:

«Johannes brodbeck von Kaÿserstuhl zinset dem Frau Münster 1 d. von seinen Gütteren in Weÿach, so er von Jacob Gebj erkauft, lt Zinsrodel, vermuthlich aus dem 14. Seculo. Tom. VII. pag. 725

Bis auf die Datierung ist das eine völlig korrekte Beschreibung dieses leicht zu übersehenden Zweizeilers auf einem beidseitig beschriebenen, gerollten Pergamentstreifen (StAZH C II 2, Nr. 79 e, vgl. WeiachBlog Nr. 1400 m. weiteren Hinweisen).

Erstaunlich, wie tief die Erschliessung des Urkundenbestandes vor über 225 Jahren bereits vorangetrieben worden ist. Ob dieser inhaltlich das Original fast 1:1 widerspiegelnde, regestartige Hinweis auch von den Bearbeitern des Urkundenbuchs der Stadt und Landschaft Zürich gefunden wurde, ist unklar. Jedenfalls haben sie Ende des 19. Jahrhunderts (UBZH Nr. 1459 in Bd. IV im Jahre 1896) den lateinischen Originaltext abdrucken lassen (vgl. Abbildung in WeiachBlog Nr. 1379).

Klar ist jedoch, dass Zollinger dieses Regest nicht gekannt haben kann, sonst hätte er in seiner 1972 erschienenen Monographie nicht den lateinischen Zweizeiler falsch übersetzt, dabei Käufer und Verkäufer verwechselt und – via Vorabinformation nach der 1. August-Rede 1971 oder anlässlich der Ortsmuseums-Ausstellung im September – auch die NZZ mit Fake News gefüttert (vgl. WeiachBlog Nr. 453, Abschnitt «1271: Wer hat wem verkauft?» sowie WeiachBlog Nr. 1352).

Die grosszügige Zurverfügungstellung des Scans sei hiermit Dr. Schultheiss, Stadtarchiv Zürich, herzlich verdankt.

Quelle und Literatur
  • Documenta der Abtei und des Fraumünsteramtes. Alphabetisches Lokalregister. Documenta, Band XIV: 1794. Signatur: StArZH III.B.15.1 (vgl. Findmittel, S. 4).
  • Höber, H.: 700 Jahre Weiach. In: Neue Zürcher Zeitung, 15. Oktober 1971. Signatur: StAZH Bib. Dc W 15.1b (5)
  • Zollinger, W.: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach 1271-1971. 1. Aufl. 1972, 2. Aufl. 1984 – S. 17.
  • Brandenberger, U.: Ein alter NZZ-Artikel unter der Lupe. WeiachBlog Nr. 453 vom 11. Mai 2007.
  • Brandenberger, U.: Eine 1. August-Rede als Publikationshelfer. WeiachBlog Nr. 1352 vom 28. Oktober 2017.
  • Brandenberger, U.: Weiach 1271. Der Schatten einer Urkunde. WeiachBlog Nr. 1379 vom 2. November 2018.
  • Brandenberger, U.: Die älteste erhaltene Erwähnung: StAZH C II 2, Nr. 79 e. WeiachBlog Nr. 1400 vom 17. Juni 2019.

Freitag, 28. August 2020

Waren der Ofenhof und der östliche Hardwald ein Teil von Zweidlen?

Im gestrigen WeiachBlog-Beitrag (Nr. 1573) haben wir uns u.a. die Grosse Landtafel des Zürcher Gebiets, die sog. Gygerkarte von 1667 (StAZH PLAN A 59) genauer angesehen.

Das Fazit: die östlichsten ca. 460 Meter Fluss rheinabwärts ab der Weiacher Grenze zu Glattfelden bis zur Mündung des Herdernbachs in den Rhein (bei Herdern, Gde. Hohentengen am Hochrhein) gehörten über die gesamte Flussbreite zur Herrschaft Eglisau. Und zwar ab dem Hochmittelalter, spätestens nachdem die Freiherren von Tengen bei Seglingen den nördlichen Brückenkopf zum Städtchen Eglisau ausgebaut hatten, bis zum Ende des Ancien Régime im Jahre 1798.

Ist der Herdernbach auch für das Neuamt massgebend?

An der Mündung des Herdernbaches machte die Grenzlinie gemäss Hans Conrad Gyger (1599-1674) einen Sprung vom Nordufer in die Flussmitte (vgl. erstes Bild unten). Dort ging die Oberhoheit über die rechte (d.h. nördliche) Rheinhälfte an das Hochstift Konstanz über (auch Fürstbistum Konstanz genannt). Die südliche Rheinhälfte gehörte hochgerichtlich bis zur östlichen Stadtmauer von Kaiserstuhl zur zürcherischen Obervogtei Neuamt, die bis 1442 noch Teil der Grafschaft Kyburg gewesen war.

Scheuchzer sah letzteres 1716 ganz ähnlich (wohl in enger Anlehnung an die Gyger'sche Vorlage): «Von dem Außfluß des Herdererbachs scheidet die mitte des Rheins bis gen Keiserstul die Graffschaft Sulz von dem so genanten Neuamt.» (vgl. WeiachBlog Nr. 1573 für die Einbettung des Zitats)

Es erscheint daher nur konsequent, dass laut der Gygerkarte am südlichen Rheinufer gegenüber Herdern eine weitere Herrschaftsgrenze in Richtung Südsüdost abgeht: die zwischen der Obervogtei Neuamt und der Landvogtei Eglisau, die beide im Verlauf des 15. Jahrhunderts Teil des Zürcher Stadtstaates geworden waren.

Oberhalb der Mündung des Herdernbaches stösst das Gebiet der Obervogtei Neuamt also nicht an den Rhein. Das behaupten Gyger und Scheuchzer unisono.

Hinweis: Die Gygerkarte ist geostet, d.h. Osten ist hier oben, nicht rechts, wie auf den meisten heutigen Karten gebräuchlich.

Nimmt man Gygers Darstellung zum Nennwert (und damit auch Scheuchzer), dann führt diese Grenzlinie zwischen dem Neuamt und der Herrschaft Eglisau allerdings dazu, dass der auf der Karte abgebildete Weiacher Hardwald in zwei Teile zerschnitten wird. Einen grösseren im Neuamt gelegen (seit dem 17. Jahrhundert zu weiten Teilen gerodet). Und einen kleineren ausserhalb desselben.

Auf welche Seite gehört der Ofenhof?

Auf der Gyger-Karte nicht dargestellt ist der zu Weiach gehörende Ofenhof südlich des Hardwaldes (auf der Wild-Karte eingezeichnet und als «Hint. Ofen» bezeichnet).

Führt die gemäss Gyger auf der Höhe der Mündung des Herdernbachs anschliessende Grenzlinie zwischen Weÿach und Zweÿdlen nun westlich oder östlich dieses bereits in der ersten Hälfte des 16. Jahrhundert belegten Einzelhofes vorbei? (zum Beleg vgl. Kurzbeschreibungen 1995, s. Quellen und Literatur ganz unten).

Eher westlich vorbei führt sie hingegen, wenn man nur die Himmelsrichtung der Grenzlinie ab dem Referenzpunkt gegenüber Herdern zum Massstab nimmt. Legt man eine solche fast nach Süden weisende Linie auf die Wildkarte, dann wäre der Ofenhof an seinem heutigen Standort auf der östlichen Seite der Linie (und damit nicht mehr im Neuamt gelegen).

Eher östlich am Hof vorbei führt sie, wenn man die damals wie heute erkennbare Ausbuchtung nach Süden zur Richtschnur erklärt, wo die Gyger'sche Grenzlinie fast genau bei der grössten, südlichsten Ausdehnung dieser Geländekehlung beim Ofen den Anstieg über den Sattel in die nächste Geländekammer nach Zweidlen nimmt. Der Ofenhof liegt dann im Neuamt.

Auch bei dieser zweiten Lesart würde aber der östlichste Teil des Hardwaldes nicht zum Neuamt, sondern zur Herrschaft Eglisau gehören.

Neuamtsgrenze: Ist die Glatt massgebend oder nicht?

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Gygerkarte 1665-1667 gehörten Glattfelden und Rheinsfelden hochgerichtlich noch nicht zur Herrschaft Eglisau. Dieser Wechsel wurde auf expliziten Wunsch der Glattfelder erst 1678 vollzogen. Bis dahin unterstanden die Glattfelder Gebiete auf dem rechten Ufer der Glatt der Oberhoheit der Grafschaft Kyburg.

Die Frage ist nun, A) wo die Grenze gezogen wurde, als das Neuamt 1442 bei der Rückgabe der Grafschaft Kyburg an die Habsburger aus dieser herausgelöst wurde und B) ob es unter zürcherischer Herrschaft spätere Grenzverlegungen gegeben hat.

Frage A lässt sich zweifelsfrei beantworten. In der Auseinandersetzung mit den Eidgenossen im Vorfeld des Alten Zürichkriegs versuchte Zürich, die Habsburger als Bündnispartner zu gewinnen. Zürcher Unterhändler begaben sich zu diesem Zweck an den Königshof. Von Frankfurt aus schrieben sie am 28. Mai 1442 in die Heimat, dass der Habsburger gewillt sei, «das Gebiet diesseits der Glatt wie gewünscht den Zürchern [zu] überlassen» (Formulierung gemäss Regest zu StAZH A 176.1, Nr. 28).

Diese Unterhandlungen bestätigt das Privileg von König Friedrich III. betreffend Überlassung des Neuamts an die Stadt Zürich, eine in Aachen ausgestellte Pergamenturkunde (StAZH C I, Nr. 1861). Datiert auf den 17. Juni 1442 hält sie fest, dass der Habsburger auf dem Königsthron der Stadt Zürich «auf ewig jenen Teil der Herrschaft Kyburg überlässt, der diesseits der Glatt (gegen die Grosse Stadt Zürich hin) liegt [sogenanntes Neuamt], vom Ausfluss der Glatt aus dem Griffensew bis zur Mündung in den Rein, so dass die Glatt zur Grenze zwischen der Herrschaft Kyburg und den hohen und niederen Gerichten Zürichs wird.» (Zitat nach dem Regest zu StAZH C I, Nr. 1861)

Die Glatt wurde also als Grenze definiert. Alles, was bis dahin zur Grafschaft Kyburg gehört hatte und westlich des Flusses lag, blieb damit «auf ewig» zürcherisch (d.h. ohne Möglichkeit für die Habsburger, das Gebiet wieder an sich zu ziehen).

Spätere Umteilung von Zweidlen und Aarüti?

Die Beantwortung der Frage B) erfordert Kenntnisse über die Geschichte der Herrschaft Eglisau.

Wie bereits gestern erwähnt, lag spätestens ab 1359 die Hochgerichtsbarkeit über weite Teile der Herrschaft bei den Herren von Tengen, so auch die über Zweidlen und Aarüti. Nicht aber die über Schachen und Glattfelden. Es gab also keine spätere Umteilung (was, wie oben erwähnt ohne Einwilligung der Untertanen auch sehr unüblich gewesen wäre; da zählte das alte Herkommen).

Die Neuamtsgrenze liegt somit auf dem untersten Abschnitt der Glatt nicht am Fluss (vgl. die Geographische Übersichtskarte auf S. 13 in Weibel 1995):

Auch wenn Zweidlen nicht eingezeichnet ist, so geht aus dieser Skizze doch genügend eindeutig hervor, dass Weibel der Meinung ist, das gesamte heutige Weiacher Gemeindegebiet sei Teil des Neuamts gewesen.

Zu Rheinsfelden wäre anzumerken, dass der historische Kern der Siedlung östlich und nicht westlich der Glatt liegt, die westlich gelegene Siedlung ist erst mit dem Bau der Station Zweidlen (ab 1874) und vor allem des Kraftwerks Eglisau (um 1918) entstanden.

Ein Irrtum Gygers? Was die Weiacher Offnung von 1558 sagt

Es bleibt die Frage, weshalb Gyger die Grenzlinie zwischen dem Neuamt und der Herrschaft Eglisau so zieht, wie er es tut und vor allem, weshalb er sie auf der Höhe von Herdern ansetzt und nicht weiter östlich (dort, wo die heutige Gemeindegrenze zwischen Glattfelden und Weiach auf den Rhein trifft).

Was das Weiacher Territorium betrifft, müsste man die Gyger'sche Karte punkto Grenzverlauf des Neuamts unter Berücksichtigung des heutigen Zustands in etwa so korrigieren (vgl. die rote Linie):

Genordete Gygerkarte mit rot eingezeichnetem heutigen Grenzverlauf zwischen den Gemeinden Glattfelden und Weiach.

Die dem Jahr 1558 zugewiesene älteste erhaltene Weiacher Offnung, die lediglich aus einer Grenzbeschreibung besteht, äussert sich zum fraglichen Abschnitt zwischen Zweidlen und Weiach wie folgt:

«...am Emberger hag umher bey der Berhalden biß auff deren von Zweidlen ebnet, und von da dannen zwischen deren von Zweidlen reüty durchhin biß auffs Oberhörndlj, und aber da danen zwischen deren von Zweidlen güter undt Klein Bleichlj und Caspar Baumgarterß offen halden abhin biß auff daß Jner Hörndlj, darnach durch nider zwischen deren von Zweidlen hardt und der gemeindt
Weyach holtz denen marchsteinen nach durch nider biß auff den halben theil deß Recheß und den halben Reche nach durch nider biß an Kaiserstueller ringmur...» (SSRQ ZH NF II/1 – S. 386-387; Rechtsquellen Neuamt Nr. 178)

Emperg (oder Ämperg) sowie Berhalden sind bis heute bekannte Flurnamen auf der Windlacher Seite der Grenze. Auf der Ebene des Stein («deren von Zweidlen ebnet») hat es in den letzten Jahrzehnten offenbar eine Grenzbereinigung zwischen Glattfelden und Stadel gegeben.

Das «Oberhörndlj» muss sich auf der westlichen Seite des Sattels zwischen Ofenhof und Zweidlen befunden haben, möglicherweise dort, wo die Wildkarte den Flurnamen «In d. Fluh» verortet. Dann folgen nämlich «deren von Zweidlen güter» (also Landwirtschaftsland) auf der südlichen und die «offen halden» auf der nördlichen Seite der Grenze. Diese Ofenhalden ist die oben beschriebene Geländekehlung und Ausbuchtung nach Süden, die heute weitgehend waldfrei ist.

Das «Jner Hörndlj» wäre dann der auch bei Gyger abgebildete östlichste Ausläufer des Hügelrückens zwischen Ofenhof und Zweidlen (heutiger Flurname: Hörnlirain). Die Beschreibung erklärt, dass der Weg von dort abwärts geht und zwischen den Waldungen der Weiacher und denen der Zweidler hindurch, wo man Marchsteine gesetzt hatte, an die Rheinhalde hinunter führt. Bemerkenswert ist die letzte Angabe: «biß auff den halben theil deß Recheß», also bis in die Mitte des Rheins. Und von da weg führt die Gemeindegrenze in der Flussmitte bis an die östliche Stadtmauer von Kaiserstuhl.

Abgleich Gyger 1667 zu Offnung 1558

Nun gehörte aber der Rhein bis zum Herdernbach zur Herrschaft Eglisau. Wie kommt es da, dass die Weiacher hier ihre Grenze bis in die Flussmitte vorschieben können? Und dass sie vom Markierpunkt Herdernbach überhaupt gar keine Ahnung haben. Ein Irrtum? Eine Anmassung? Interessant ist es ja schon, dass die heutige Situation am Rhein genau derjenigen in der Offnung entspricht: d.h. die Grenze verläuft über die gesamte Länge in der Flussmitte.

Oder hat vielmehr Gyger seiner Stadt auf der Karte mehr Rechte zugeschanzt, als sie eigentlich hatte? Konkret: die mit goldenen Punkten versehene Linie (die ums Rafzerfeld herum die Grenzen des Hochgerichts aufzeigt) dem Rhein entlang bis zur Mündung des Herdernbachs der Einfachheit halber aufs Nordufer gelegt und sie so mit der niedergerichtlichen Grenze in Deckung gebracht? Die wahre Hochgerichtsgrenze zwischen der Grafschaft Sulz und der Herrschaft Eglisau könnte auch in der Rheinmitte gelegen haben. So wie unterhalb der Mündung des Herdernbachs zwischen dem Neuamt und dem Fürstbistum Konstanz.

Auch das würde keine Erklärung für den linken Rheinabschnitt von der heutigen Gemeindegrenze zwischen Weiach und Glattfelden bis zur Höhe der Mündung des Herdernbachs liefern. Wem gehörte denn dieser Abschnitt hochgerichtlich? Der Landvogtei Kyburg und ab 1442 dem Neuamt? Und der zwischen der genannten Gemeindegrenze und der Glattmündung gelegenen Streifen zur Herrschaft Eglisau? Von da weg wechseln die territorialen Verhältnisse am Südufer stromaufwärts bis Eglisau noch mehrmals: von Rheinsfelder Gebiet zu Eglisauer Gebiet zur Glattfelder Exklave Neuhaus wieder zu Eglisauer Boden. Und jedesmal wechselt die Hochgerichtsbarkeit? Möglich. Aber dann wäre die Gygerkarte nicht korrekt.

Die Darstellung nach Gyger 1667 und die Beschreibung der Weiacher Marchen 1558 liesse sich nur dann in Übereinstimmung bringen, wenn man von einem Zusammenfallen von Gemeinde- und Vogteigrenze ausgeht und einen Verlauf wie den unten auf der Siegfriedkarte (um 1880) rot dargestellten annimmt:

Siegfriedkarte mit rot eingezeichnetem heutigen Grenzverlauf zwischen Zweidlen und Weiach, wenn man die Gygerkarte zum Nennwert nimmt.

Der Ofenhof ist durch die räumliche Verbindung mit der «offen halden» auch nach der Weiacher Offnung klar innerhalb des Gemeindebannes zu verorten, selbst wenn die Grenzlinie ab dem «Jner Hörndlj» einen Verlauf wie den oben rot eingezeichneten genommen haben sollte.

Gemeindegrenze nicht deckungsgleich zur Landvogteigrenze?

Es wäre natürlich möglich, dass die tatsächliche Gemeindegrenze nicht deckungsgleich mit der Landvogteigrenze war, so wie dies auch bei Kaiserstuhl der Fall war. Dort folgten die Weiacher getreu ihrer Offnung von 1558 der alten Grenze der Grafschaft Kyburg (später Grenze der Obervogtei Neuamt), die direkt an der östlichen Stadtmauer Kaiserstuhls entlangführte. Damit wurde der östliche Teil des Efadens der Stadt auf Schweizerboden quasi Weiach einverleibt (und genau dagegen haben die Kaiserstuhler anlässlich des Bannumgangs vom 22. April 1761 protestiert; vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 103, Gesamtausgabe S. 402). Die eigentliche Gemeindegrenze zwischen Weiach und Kaiserstuhl verlief nämlich dort, wo sie auch heute ist. Kantons- und Gemeindegrenze waren noch bis 1860 nicht deckungsgleich.

Wenn die Weiacher in ihrer Offnung 1558 überall dort, wo sie nicht an andere Neuamts-Gemeinden anstiessen, die Neuamtsgrenze verwendet haben, dann müsste sich der Verlauf später geändert haben. Das ist aber angesichts des Umstandes, dass Grenzsteine zwischen Zweidlen und Weiach explizit erwähnt werden kaum vorstellbar. Eine Grenze, die bereits vor 1558 mit Marksteinen versehen war, die verschiebt man nicht einfach.

Die Offnung nennt wie erwähnt den Markierpunkt Herdernbach nicht. Und deshalb kann es sein, dass die Neuamtsgrenze auch in diesem Fall nicht deckungsgleich mit der wahren Gemeindegrenze war. Wenn die Gemeindegrenze zu Zweidlen exakt den heutigen Verlauf genommen hat, dann lag (zumindest nach Gygerscher Darstellung) ein Teil des Weiacher Hardwaldes tatsächlich auf dem Gebiet der Landvogtei Eglisau. Stellt sich allerdings immer noch die Frage, wieso die Weiacher ihre Nordgrenze dann trotzdem über die gesamte Strecke in der Mitte des Rheins angenommen haben - und nicht erst ab der Mündung des Herdernbachs. Ignoranz wie im Fall Kaiserstuhl?

Fazit

Nach allem was bisher ausgeführt wurde, lässt sich sagen, dass der gesamte heutige Weiacher Hardwald wohl seit eh und je den Weiachern gehört hat und nicht den Zweidlern. Dass Teile des Weiacher Hardwalds zur Landvogtei Eglisau gehört haben, erscheint dennoch nicht unmöglich.

Diese Vermutung, die nur auf der Gygerkarte und der darauf vorgenommenen Anbindung der Vogteigrenze an den Markierpunkt Herdernbach beruht, liesse sich aber nur dann bestätigen, wenn in den Unterlagen dieser Vogtei der (auf der Siegfriedkarte oben) östlich der roten Linie gelegene Teil des Weiacher Hardwalds explizit als zu ihrem Jurisdiktionsbereich gehörend betrachtet wird, so wie das bei Zweidlen und Aarüti der Fall war.

Ofenhof bis heute mit Glattfelden verbunden

Interessanterweise hat der Ofenhof aufgrund seiner geographischen Lage bis heute eine enge Anbindung an Glattfelden. So erfolgt sowohl die Erschliessung mit Telefonanschlüssen (früher: 01 867 xx xx statt 01 858 xx xx wie in Weiach sonst üblich), die Stromversorgung (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich statt Elektrizitätsgenossenschaft Weiach), wie auch die Wasserversorgung von Glattfelder Boden aus. Beim Trinkwasser bekommt der Ofenhof die teureren Tarife der Glattfelder von der Gemeinde Weiach so subventioniert, dass sie auf gleicher Höhe wie in Weiach liegen (Auskunft zur Subventionierung von Brunnenmeister Peter Brunner, 27.8.2020).

Quellen und Literatur
  • Gyger, H. C.:  Einer Loblichen Statt Zürich Eigenthümlich-Zugehörige Graff- und Herrschaften, Stett, Land und Gebiett. Sampt deroselben anstossenden benachbarten Landen, und gemeinen Landvogteiyen. Mit Bergen und Thalen, Höltzer und Wälden, Wasseren, Strassen und Landmarchen. Zürich 1667. [Link auf geosteten Ausschnitt; Link auf genordete Darstellung]
  • Scheuchzer, J. J.: Helvetiae stoicheiographia, orographia et oreographia. Oder Beschreibung der Elementen, Grenzen und Bergen des Schweitzerlands. Der Natur-Histori des Schweitzerlands Erster Theil. Zürich, In der Bodmerischen Truckerey, A. 1716 – S. 43-44. [Link auf e-rara.ch, S. 44]
  • Weibel, Th.: Historische Kurzbeschreibungen der Siedlungen im Neuamt. Hrsg.: Staatsarchiv des Kantons Zürich. Zürich 1995 – S. 53ff [hier Anm-473: Ofen belegt für das Jahr 1537].
  • Weibel, Th.: Sammlung schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ). Zürich, Neue Folge, Bd. II/1  Neuamt. Aarau 1996.
  • Brandenberger, U.: Bannumgang mit Trommeln und Pfeifen. Was die «Offnung zue Wyach» vom Juni 1558 den Weyachern bedeutete. Weiacher Geschichte(n) Nr. 103. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juni 2008.
  • Brandenberger, U.: Der Herdernbach diente jahrhundertelang als Grenzmarke. WeiachBlog Nr. 1573 v. 27. August 2020.

Donnerstag, 27. August 2020

Der Herdernbach diente jahrhundertelang als Grenzmarke

«Die besondere Fruchtbarkeit unserer Schweitzerischen Provinzen erhellet sich aus folgendem. Gleich wie die Schweitz ein kurzer Begriff ist von ganz Europa, also kann man wol sagen, der Canton Zürich seye ein Compendium oder kurzer Begriff des Schweitzerlandes. Da finden sich Berge, Thäler, flache Länder, Aecker, Weinberge, See, Flüsse, süsse und mineralische Wasser, ja fast alles, was zu des Menschen Leben kommlich und nohtwendig ist.»

Der Autor dieser Zeilen, Johann Jacob Scheuchzer (1672-1733), führt im Anschluss an diese Passage etliche Beispiele für die landwirtschaftlichen Vorzüge des Zürcher Gebiets auf. Solche, die auch auf andere Gegenden zutreffen. Trotzdem: Zürich ist sozusagen die Essenz Europas. Warum nicht der damals noch die Waadt und Teile des Aargaus umfassende Kanton Bern? Nun, der aus einer Ärzte- und Naturforscherdynastie stammende Scheuchzer war halt selber ein Zürcher. Und in Limmat-Athen hat man ja bekanntlich bis heute die ungebrochene Tendenz, sich, wenn nicht als Nabel der Welt, so doch mindestens als deren Leuchtturm zu verstehen.

Das obige Zitat findet sich in einem der Hauptwerke Scheuchzers, der 1716 erschienenen «Helvetiae historia naturalis oder Natur-Historie des Schweitzerlandes» (vgl. S. 43) und zwar in dessen «Erstem Theil», benannt «Helvetiae stoicheiographia, orographia et oreographia. Oder Beschreibung der Elementen, Grenzen und Bergen des Schweitzerlands». Auf der Seite 44 wird auch Weyach namentlich aufgeführt. Und zwar beim Thema Grenzen.

Die Grenzen des Zürichbiets

Schon die einleitende Wendung zeigt erneut den Status und Führungsanspruch Zürichs als Vorort der Eidgenossenschaft auf (der ja bis heute aufrechterhalten bleibt, vgl. die Erstnennung in der Liste der Kantone nach Art. 1 BV):

«Dieser unser vorderste Canton Zürich gränzet...»

Scheuchzer beginnt im Norden bei Stein am Rhein, das damals zusammen mit dem Flecken Dörflingen noch zum zürcherischen Herrschaftsbereich gehörte (seit der Helvetik beide schaffhauserisch) und arbeitet sich dann im Gegenuhrzeigersinn vor.

« I. [...] Die Graffschaft Kyburg gränzet an das Klettgöwische bey Balm und Nack in der mitte des Rheins. 3300 Schritt unter der Rheinbruck zu Eglisau gehöret der ganze Rhein dem Canton Zürich bis zum Ausfluß des Herdererbachs. Die Herrschaft Eglisau selbs gränzet an das Sulzische gegen Nack, Lottstetten, Rütti [Rütte, heute Wüstung], Bartlischweil [Baltersweil], Dettigkhofen, Büel, Güntzgen, so das auf Eglisauer Seite die Gränzdörffer sind Sulgen [Solgen], Rafz, Wasterkingen, Hündwangen. Von dem Außfluß des Herdererbachs scheidet die mitte des Rheins bis gen Keiserstul die Graffschaft Sulz von dem so genanten Neuamt. Diß sind die Gränzen unsers Cantons gegen Teutschland.


II. Gegen Schaffhausen scheidet der Rhein, und Bruck, so auf Feurthalen gehet. Auf Züricher Seiten liegen Langwisen, Feurthalen, Flurlingen, Uwisen, Lauffen.

III. Gegen Abend und Nordwest gränzet an die Graffschaft Baden mit dem Stättlein Keyserstul, und denen Dörfferen Siglistorff, Schneisingen, Erendingen, Dietikon, Weiningen: auf Züricher Seite sind Weyach, Niderweningen, Otelfingen, Höngg, Urdorff.»

Die obige Passage habe ich bewusst exakt so abgeschrieben, wie sie im Original gedruckt vorliegt. Man sieht daran, dass die Schreibweise von Ortsnamen aber auch die Orthographie (vgl. Ausfluß vs. Außfluß) damals noch keineswegs eine fixierte war.

Mit dem Klettgauischen (Grafschaft Klettgau) und der Grafschaft Sulz (Benennung nach dem Namen der ihr vorstehenden Adelsfamilie) meint Scheuchzer ein und dasselbe. Wenn man sie Grafschaft Sulz nennt (auf Grenzsteinen und der Gygerkarte erkennbar an den drei roten Zacken im Wappen), dann wird damit klarer gemacht, dass nicht der historische Klettgau gemeint ist, der auch später schaffhauserisch gewordenes Gebiet umfasst (z.B. Hallau und Trasadingen), sondern nur damaliger Reichsboden, den Scheuchzer 1716 als Teutschland bezeichnet.

Referenzpunkt Eglisauer Holzbrücke

Die Grenze des 1651 auch hochgerichtlich zürcherisch gewordenen Rafzerfeldes steigt ca. 2.5 km flussabwärts von der alten Rheinbrücke bei Eglisau (vgl. Bild von Stumpf 1548 im e-HLS) aus dem Rhein (Linie aus goldenen Punkten auf der Gyger-Karte, vgl. unten).  Bis zum Ausfluss (d.h. der Mündung) des Herdernbaches in den Rhein sind es noch einmal ca. 3 km. Diese 5.5 Kilometer entsprechen den 3300 Schritten, die Scheuchzer erwähnt. Ein Schritt ist mithin etwa 1.7 Meter (also ein Doppelschritt, wo jeweils nur das Auftreffen des linken oder des rechten Fusses gezählt wird).

Hinweis: Die Gygerkarte ist geostet, d.h. Osten ist hier oben, nicht rechts, wie auf den meisten heutigen Karten gebräuchlich.

Bei genauem Hinsehen erkennt man, dass bei «Herderen» (wie Günzgen heute ein Ortsteil der baden-württembergischen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein) ein Ankh-artiges Zeichen den Übergang der Grenze vom rechten Ufer auf die Flussmitte anzeigt.

Eglisauerisch von der Thurmündung bis zum Herdernbach

Die Mündung des Herdernbachs, die gleichzeitig die Mündung des Landbachs ist, der das gesamte Rafzerfeld entwässert und auch einen Abschnitt der Landesgrenze zwischen Zürich und der Grafschaft Sulz bildet, ist das untere Ende der Fischgerechtigkeit der Herrschaft Eglisau.

Eglisau wurde von den Freiherren von Tengen mutmasslich kurz vor oder fast gleichzeitig mit Kaiserstuhl gegründet, um die (1249 erstmals erwähnte) Brücke nach Seglingen zu sichern. 1359 erhielten sie von Kaiser Karl IV. die hohe Gerichtsbarkeit über Eglisau verliehen (oder bestätigt). 1463 ging die Gerichtsherrschaft an Freiherrn Bernhard Gradner von Windisch-Grätz (Untersteiermark, heute Ost-Slowenien), von dem sie die Zürcher mit ihren niederen Gerichten im Jahre 1496 (nach anderen Quellen: schon 1489/90) übernommen haben.

In den zur Herrschaft Eglisau gehörenden Besitztümern ist auch der Rhein enthalten und zwar von unweit unterhalb der Thurmündung bis zur Mündung des oben erwähnten Herdererbachs. Auf der gesamten Fläche gehörte den Inhabern der Herrschaft das Fischereirecht. Und wie man der Karte von Gyger aus dem Jahr 1667 (d.h. 16 Jahre nach dem Ankauf der Hochgerichtsbarkeit über das Rafzerfeld, dessen Niedergerichte schon Bernhard Gradner an sich gebracht hatte) sehen kann, ist die Grenze eindeutig am deutschen Ufer eingezeichnet.

Die Herrschaft Eglisau umfasste gemäss Gyger auch das Dorf Zweÿdlen, sowie den Weiler Aarüti, wie man dem Eglisauer Wappen (und dem Verlauf der Grenzlinien) entnehmen kann. Rheinsfelden und Glattfelden hingegen gehörten zu diesem Zeitpunkt mit den Hochgerichten noch zur Grafschaft Kyburg. Die Landeshoheit wurde also vom Landvogt auf Kyburg wahrgenommen.

Heute anderer Grenzverlauf

Die Landesgrenze zwischen der Schweiz und Deutschland müsste also eigentlich bis zum Herdernbach auf dem Nordufer des Rheins verlaufen. Das tut sie aber nicht. Wie es dazu kam, dass die Grenze auf dem oben beschriebenen Abschnitt heute in der Flussmitte verläuft, das entzieht sich zur Zeit meiner Kenntnis.

Offenbar war die hochgerichtliche Oberhoheit nicht so eindeutig (mit anderen Dokumenten) belegbar, dass die Zürcher die Gyger'sche Darstellung gegenüber dem Grossherzogtum Baden nach 1803 durchsetzen konnten. Auf der Wild-Karte aus der Mitte des 19. Jahrhunderts liegt die Grenze auf dem fraglichen Abschnitt jedenfalls eindeutig in Flussmitte.

Diese von Napoleon durch seine Friedensabkommen (u.a. in Lunéville 1801) begünstigte neue Macht auf der Nordseite des Rheins war ungleich stärker als es die fürstbischöflich-konstanzische Regierung in Konstanz oder das Haus Schwarzenberg (Nachfolger der Grafen von Sulz im Klettgau) je hätten sein können. Vor allem aber war der Grossherzog in Karlsruhe mächtiger als Zürich.

Weiach beerbte Eglisau

Klar ist aufgrund dieses Sachverhalts nun auch, dass die östlichsten ca. 460 Meter Rheinverlauf einer der grössten Parzellen auf Weiacher Gebiet, der Nr. 1403 (vgl. WeiachBlog Nr. 1280 und maps.zh.ch), einst zur Herrschaft Eglisau gehört haben. Und nicht zu Weiach.

LK 1:25'000 1956/65: Gelb eingezeichneter östlicher Abschnitt der Parzelle Weiach-1403 bis zum Herdernbach

So kommt es also, dass über viele historische Zufälle rund 2.5 Hektaren Eglisau (Messung nach Wildkarte) nun zur Gemeinde Weiach gehören. Mit Napoleon und einem Slowenen (dem Freiherrn Gradner) als unfreiwillig-unwissentlichen Wegbereitern. Und dank einem Kanton Zürich, der nur seine grösseren Seen (Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee und die beiden Katzenseen), nicht aber die grossen Flüsse territorial unter kantonaler Hoheit hält (vgl. dazu den Nachtrag vom 28. August).

P.S. Auf der obigen Karte sind es rund 2.7 ha. Die Differenz dürfte auf den Anstieg des Flusspegels nach dem Bau des Kraftwerks Reckingen während des 2. Weltkriegs zurückzuführen sein.

Nachtrag vom 28. August zur territorialen Zugehörigkeit

Wenn man sich auf dem GIS des Kantons Zürich die Zugehörigkeit von Gewässern zu Gemeinden ansieht, dann ist es sehr interessant festzustellen, dass je nach Zoom-Level ein unterschiedlicher Status vermittelt wird.

Zoomt man in die Vogelperspektive hinaus, so werden die im vorstehenden Abschnitt genannten grösseren Seen mit einer eigenen Linie umgrenzt, sodass der Eindruck entstehen kann, sie seien sozusagen gemeindefreie Gebiete. Solche gibt es in der Bundesrepublik Deutschland relativ häufig, in der Schweiz fast gar nicht. Das einzige Beispiel ist der Staatswald Galm im Kanton Freiburg, der zu keiner Gemeinde gehört, sondern als Staatsdomäne direkt verwaltet wird. Weiter gibt es in den Kantonen Wallis und Tessin noch insgesamt drei Kommunanzen, also Gebiete, die der gemeinsamen Hoheit von zwei (oder mehr) Gemeinden unterstehen, so wie vor der Aufteilung auch das Neeracherried. Diese Gebiete sind historisch gesehen aus Allmenden entstanden.

In § 3 des zürcherischen Gemeindegesetzes von 2015 steht, dass sich das Kantonsgebiet in Gemeinden gliedere. E contrario, d.h. durch die Nichtnennung von gemeindefreien Gebieten, die der ausschliesslichen Hoheit des Kantons unterstehen, kann man nun schliessen, dass sämtliche Seen (also auch der Zürichsee und der Greifensee, die eigene BFS-Gemeindenummern führen) anteilsmässig auf die Anstössergemeinden aufgeteilt sind. Zoomt man in den Plänen der Amtlichen Vermessung genügend nah heran, dann stellt man beim Zürichsee im unteren Seebecken, das von der Stadt Zürich umschlossen ist, fest, dass diese Fläche sogar anteilmässig auf die 1893 mit Zürich fusionierten früheren Gemeinden Enge, Wollishofen und Riesbach sowie die alte Stadt Zürich selber aufgeschlüsselt ist.

Eine solche lückenlose Zuteilung ist durch die völkerrechtliche Praxis abgesichert und kann auch bei der Frage herangezogen werden, welches Gemeinwesen beispielsweise bei der Sanierung von Altlasten auf einem See- oder Flussgrundstück zuständig ist. (Glättli 2020)

Quellen und Literatur
  • Gyger, H. C.:  Einer Loblichen Statt Zürich Eigenthümlich-Zugehörige Graff- und Herrschaften, Stett, Land und Gebiett. Sampt deroselben anstossenden benachbarten Landen, und gemeinen Landvogteiyen. Mit Bergen und Thalen, Höltzer und Wälden, Wasseren, Strassen und Landmarchen. Zürich 1667. [Digitalisat auf GIS Kt. ZH]
  • Scheuchzer, J. J.: Helvetiae stoicheiographia, orographia et oreographia. Oder Beschreibung der Elementen, Grenzen und Bergen des Schweitzerlands. Der Natur-Histori des Schweitzerlands Erster Theil. Zürich, In der Bodmerischen Truckerey, A. 1716 – S. 43-44. [Link auf e-rara.ch, S. 44]
  • Brandenberger, U.: Parzelle 1403 – eine nasse Angelegenheit. WeiachBlog Nr. 1280 v. 3. Juni 2016.
  • Brandenberger, U.: Minus 208 Quadratmeter Schweiz. WeiachBlog Nr. 1286 v. 2. Juli 2016.
  • Telefon-Gespräch mit Urs Glättli, Abteilung Gemeinderecht der Direktion der Justiz und des Innern vom 28. August 2020.

Sonntag, 23. August 2020

Die Weiacher Kirche auf Karten und Plänen des 19. Jahrhunderts

«Zwischen 1789 und 1862». Mit dieser bezogen auf ein Menschenleben sehr vagen Angabe sind viele der in der Graphischen Sammlung der Zentralbibliothek Zürich erhaltenen kolorierten Zeichnungen von Heinrich Keller (1778-1862) in ihren Katalogeinträgen versehen.

Mit anderen Worten: maximale Vorsicht. Keine Ahnung, wann der Künstler, der offenbar schon im zarten Alter von 11 Jahren angefangen hat, Gebäude zu porträtieren, in seinem Leben was gezeichnet und aquarelliert hat.

Kirch-Ansichten nach der Natur

Keller war der Sohn eines Bäckers aus der Stadt Zürich und ging zu Johann Heinrich Füssli in die Lehre. Nach dieser Ausbildung war er sein Leben lang als «Kartograph, Panoramenzeichner und Verleger» tätig, wie der Artikel über ihn im e-HLS erläutert. Zuerst wohl im Auftrag Dritter und später dann auch auf eigene Rechnung. Sein Sohn, Heinrich jun. (1829-1911) folgte ihm jedenfalls in seinen Fussstapfen nach und führte den von ihm begründeten Kartographieverlag weiter (vgl. WeiachBlog Nr. 1568).

Wann genau Heinrich Keller auf die Idee gekommen ist eine topographische Karte herauszugeben, die mit nach der Natur gezeichneten Kirch-Ansichten glänzt, ist mir ebenfalls nicht bekannt (vielleicht steht dazu etwas in der 1865 erschienenen Vita aus der Feder von J. Hess, vgl. Literatur unten).

Er hat jedenfalls begriffen, was ein Wahrzeichen ist. Und die markanten Gebäude auch kleinerer Gemeinden wie Weiach als separate Vignette auf seinen Planskizzen verewigt:

Zentralbibliothek Zürich, Graph. Sammlg. Signatur: PAS 547

Keller verdanken wir denn auch die oben abgebildete, zweitälteste erhalten gebliebene Darstellung der Weiacher Kirche, die man als nach der Natur gezeichnet verstehen darf. Die älteste stammt von Heinrich Meister, ist ebenfalls Teil der Graphischen Sammlung der ZB (Signatur: PAS 4.34_2) und wird auf 1716 datiert (vgl. WeiachBlog Nr. 1456).

Zwei oder drei Bearbeitungsschichten

Über der Darstellung der Kirche finden wir einen Plan von «Weyach» mit Strassen und Häusern, die mit schwarzer Tusche vermerkten Ortsteilbezeichnungen «Oberdorf», «Biel» und «Källen», den Flurnamen «Fasnachtfluh», sowie die Richtungsbezeichnungen «n. Rath», «n. Kaiserstuhl» und «nach Glattfelden». Als Symbole sind ein Mühlezeichen, ein Wirtshauszeichen (auf Grundlinie stehendes Dreieck), die Kennzeichnung «Pf» für das Pfarrhaus, sowie ein Ziegelhüttenzeichen (Doppelwinkel) zu erkennen. Weiter der Mülibach und seine Fortsetzung als Dorfbach (der Sagibach fehlt), ein markanter Einzelbaum (Linden), sowie Rebensignaturen.

Die Experten der Graphischen Sammlung ordnen die Entstehung dieser aquarellierten Zeichnung im Format 7 x 6.5 cm zeitlich «um 1820» ein (vgl. Katalogeintrag). Das kann dann stimmen, wenn man nur die mit schwarzer Tusche gezogenen Elemente in Betracht zieht und sie als die ursprünglichen versteht. Denn hätte Keller das Plänchen nach 1830 gezeichnet, dann müsste das ehafte Wirtshaus zum Sternen bereits seinen heutigen Standort am Beginn der Strasse nach Kaiserstuhl erhalten haben (vgl. WeiachBlog Nr. 944).

Die wohl mit Rötel gezeichnete Doppellinie, die vom (die Mühle im Oberdorf bezeichnenden) sechszackigen Zahnrad- oder Sternsymbol aus relativ geradlinig zur Sternenkreuzung führt (dort wo die Kaiserstuhlerstrasse und die Glattfelderstrasse zusammentreffen) steht für die heutige Stadlerstrasse, die erst in den 1840ern projektiert und gebaut wurde (s. StAZH PLAN S 385 vom August 1844; vgl. WeiachBlog Nr. 1511).

Auch die mit Bleistift eingetragenen Flurnamen sind wohl späteren Datums. Sie präzisieren das mundartliche «Biel» als hochsprachliches «Bühl», dito die «Källen» als «Kellen», die mit dem «Unterdorf» gleichgesetzt wird. Sie bezeichnen den Standort von «Bödmen» (Bedmen) und «Linden» und sie führen die mit Fragezeichen versehenen Namen «Gassäckern», «Hafnergass» sowie «Höhberg» ein. Eine zeitliche Einordnung ist hier nicht möglich.

Die Karte des Cantons Zürich, 1828 bzw. 1831

Zieht man aus dem Verlag Kellers stammende Kartenwerke zu Rate, dann findet man auf der 1828 herausgegebenen «Karte des Cantons Zürich, mit vorzüglicher Hinsicht auf Straßen und Wege und die wichtigern Ortsgebäude» eine etwas seltsame relative Anordnung von Mühle, Wirtshaus, Kirche und Ziegelhütte zueinander (was die Frage aufwirft, welche Plangrundlage dem Stecher Scheuermann vorgelegen hat):

ETH-Bibliothek, Signatur: Rar K 295

Bereits auf der nach der Staatsumwälzung von 1831 nötigen Neuausgabe sind allerdings diese Fehler samt und sonders korrigiert (vgl. nächstes Bild). Die relative Zuordnung der «wichtigern Ortsgebäude» zueinander ist korrekt (gemessen am Stand 1828). Auch der Verlauf der alten Strasse nach Zürich ist hier korrekt wiedergegeben, indem sie über die heutige Bergstrasse führt. Einzig der Ortsteil Chälen («Kallen») ist stiefmütterlich dargestellt:

Zentralbibliothek Zürich, Kartensammlung, Signatur: 16 Kb 05: 3

Bei dieser jüngeren Karte ist es offensichtlich, dass der Kartenstecher das zuoberst gezeigte Plänchen PAS 547 zur Verfügung hatte.

Pech für Keller war allerdings, dass er die Standortverschiebung des Gasthofs Sternen im Jahre 1830 nicht mitbekommen hat (dieser Fehler vererbte sich nämlich in allen folgenden Ausgaben dieser beliebten Karte bis 1879; vgl. WeiachBlog Nr. 1568).

Als Druckgrafik herausgegeben

Mutmasslich ebenfalls von Heinrich Keller herausgegeben (und von Scheuermann gestochen) ist die nachstehende Druckgrafik, die von der Graphischen Sammlung der Zentralbibliothek zeitlich «nicht nach 1850» eingeordnet wird. Sie sei «in Kellers Sammlung "Zürcher-Ortschaften"» erschienen, steht im Katalog weiter. Wie wir weiter oben gesehen haben (Bau der Kunststrasse Seebach-Kaiserstuhl 1845/46), dürfte die Grundlage älter sein und basiert wohl auf der eingangs gezeigten Planskizze:

Zentralbibliothek Zürich, Graph. Sammlg. Signatur: Res 441

Dieses von e-rara.ch unter der Nr. 70704 aufgenommene Druckblatt zeigt die Weiacher Kirche mutmasslich nach der Natur. Jedenfalls sind Fenster und Türen ziemlich korrekt eingezeichnet. Nur das mittlere Fenster der Südostfassade mit dem darunterliegenden Nebenportal liegt zu weit links, auf PAS 547 hingegen korrekt.

Zu erkennen ist an derselben Fassade zwischen Haupteingang und erstem Fenster eine Struktur, die man als Sonnenuhr interpretieren kann. Weiter sieht man, wie das Hauptportal von einem Vordach geschützt wird, das keine Seitenwände aufweist, sondern lediglich Stützen. Dieses Vordach ist in ähnlichem Stil bereits auf der Darstellung von Heinrich Meister zu erkennen. Es wurde erst mit der Verlegung des Mauerstücks zwischen Kirche und Altem Gemeindehaus im Jahre 1859 abgebrochen und durch einen geschlossenen Vorbau ersetzt.

Auf dem Dachreiter ist auf der Südostseite klar und deutlich eine quadratische Zeittafel zu erkennen. Auf der Südwestseite des Reiters scheint hingegen keine solche Tafel angebracht zu sein (für die Anzahl Zeittafeln, vgl. WeiachBlog Nr. 1562). Eine künstlerische Freiheit hat sich Keller aber mit Sicherheit genommen. Die in der Realität rechts vom Nebenportal und links vom Hauptportal ansetzenden Teile der schiessschartenbewehrten Friedhofmauer hat der Künstler komplett weggelassen.

Auch in einer kolorierten Ausgabe

Neben der schwarz-weissen gibt es auch eine kolorierte Ausgabe derselben Druckgrafik. Sie wird zeitlich gleich eingeordnet wie die unkolorierte Fassung und trägt bei e-rara.ch die Nr. 70737:

Zentralbibliothek Zürich, Graph. Sammlg. Signatur: ZH, Weiach I, 5

Bereits das Turmkugeldokument Nr. 3 vom 1. September 1763 über die Renovation des Dachreiters enthält Angaben zum Auftrag an den Baumeister (und Maler) Volkart aus Nöschikon. Erwähnt wird, dass er «Oel» und «Farb» selber mitbringen musste, um den von ihm neu beschindelten Dachreiter mit einem Schutzanstrich zu versehen. (Kirchenbauw 2007)

Welche Farbe dieser Anstrich hatte, ist leider nicht bekannt. Wenn wir dem Verlag von Heinrich Keller glauben wollen, dann war es spätestens nach der zweiten Dachreiter-Renovation vom Sommer 1820 (Turmkugeldokument Nr. 5) ein kräftiges Rot. Auch Pfr. Joh. Heinrich Burkhard hat in seinem Dokument vom August 1820 nur erwähnt, dass der Auftragnehmer aus dem Schwarzwald «den ganzen Helm nebst Knopf und Fahnen zweyenmahl mit Oelfarbe anzustreichen» hatte. (Kirchenbauw 2007)

Quellen und Literatur
  • Keller, H.: Weyach. [Ortsplan und Kirche] [um 1820]. Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung, Signatur: PAS 547.
  • Keller, H.; Scheuermann, S. J. J.: Der Canton Zürich mit seinen nähern Angränzungen. Zürich 1828. ETH-Bibliothek Zürich, Signatur: Rar K 295. Link: http://dx.doi.org/10.3931/e-rara-20744 (Auf dem Umschlag: Kellers Karte des Cantons Zürich, mit vorzüglicher Hinsicht auf Straßen und Wege und die wichtigern Ortsgebäude. Gestochen von J. J. Scheurmann. Zürich, bey Heinrich Keller, Untere Zäune N.° 367, 1828)
  • Keller, H.; Scheuermann, S. J. J.: Der Canton Zürich mit seinen nähern Angränzungen. Zürich 1831. Zentralbibliothek Zürich, Signatur: 16 Kb 05: 3. Link: http://dx.doi.org/10.3931/e-rara-32229
  • Keller, H.: Weyach. [Karte von Weiach; unterhalb eine kleine Illustration der Dorfkirche] [nicht nach 1850]. Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung. Unkolorierte Radierung,  Signatur: Res 441; e-rara-70704. Kolorierte Radierung, Signatur: ZH, Weiach I, 5; e-rara-70737.
  • Hess, J.: Das Leben des Heinrich Keller von Zürich, Landkarten- und Panorama-Zeichners (1778-1862). Neujahrsblatt der Künstlergesellschaft in Zürich, Jg. 25, Zürich 1865.
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. 2., korrigierte und ergänzte Auflage, April 2007 (pdf, 17156 kB) – S. 49.

Freitag, 21. August 2020

Züri-Vieri

«07.07.07». Am 7. Juli 2007 war das offenbar, als ich einen der mittlerweile ältesten Artikelentwürfe in der Software von Blogger deponiert habe. Mit einem Ausschnitt von der frisch renovierten Fassade des Baumgartner-Jucker-Hauses im Dorfzentrum von Weiach (gleich bei der Bushaltestelle «Weiach, Gemeindehaus»):



Zimmermannshandwerk...

Das abgebildete Detail der Zimmermannskunst ist ein «Züri-Vieri». Man sieht diese Konstruktion an alten Fachwerkhäusern im Zürcher Unterland immer noch recht häufig.

Einen Wikipedia-Artikel, der das Züri-Vieri behandelt, gibt es seit 2013. Der Schweizer Fachbegriff lautet «Flugsparrendreieck» (dieser Sparren liegt frei vor dem Giebel eines Gebäudes). Der Beitrag ist zwar nur zwei Absätze kurz. Aber mit vier [!] Quellen hinterlegt:

«Das Flugsparrendreieck, Sparrendreieck oder umgangssprachlich auch Züri-Vieri ist eine Stützkonstruktion für Vordächer, die ihren historischen Ursprung in der Region Zürich hat. Flusparrendreiecke verhindern das Abrutschen der Flugsparren von steilen Sparrendächern. Sie sind bei Wand- und Zwischenpfetten oder nur bei Wandpfetten angeordnet.[1]

Die Holzkonstruktion wurde ab dem 17. Jahrhundert und wird auch heute noch [2] mit Erfolg angewandt. Die meist kunstvoll verzierten Sparrendreiecke, die visuell an die Zahl 4 erinnern, stellen ein Beispiel der Zimmermannskunst dar.[3] Flugdreiecke wurden als dekorative Elemente auch bei Pfettendächern angebracht, obwohl sie dort keine statische Funktion haben.[4]

Solche Steildächer waren in unserer Gegend häufiger, als man noch Stroh zur Eindeckung verwendete.

... oder philatelistische Kostbarkeit?

Ein «Züri-Vieri» kann aber auch eine Briefmarke sein. Eine aus der Zeit, als der Kanton noch ein eigener Staat mit Posthoheit war, d.h. vor dem 1. Januar 1849 (denn bis 1848 war die Schweiz ein Staatenbund, kein Bundesstaat).

Die Zürcher waren bei der neuen Errungenschaft der Briefmarken ausserordentlich schnell. Im Mai 1840 erschien in England die weltweit erste Briefmarke, die «One Penny Black». Und schon weniger als drei Jahre später klebten auch die Stadtzürcher Marken der Kantonalpost auf ihre Briefe: Ein Züri-Vieri für eine Zustellung in der Stadt, ein Züri-Sächsi für andere Orte im Kantonsgebiet.


Vom 1. März 1843 bis 30. September 1854 konnten die Zürcher mit diesen Briefmarken ihre Post frankieren. Weitere Details im Wikipedia-Artikel über diese beiden (ersten und einzigen) Zürcher Kantonalbriefmarken.

Donnerstag, 20. August 2020

Fundraising-Kampagne mit Vordruckbriefen, Anno 1929

Die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Weiach (die sich vor 90 Jahren noch völlig zu Recht lediglich «Kirchenpflege Weiach» nennen konnte) hat innert weniger Tage eine Fundraising-Aktion aus dem Boden gestampft, die in der Geschichte der Gemeinde wohl ihresgleichen sucht.

Nach dem Angebot des Spenders in spe aus Amerika vom 10. bzw. 20. April 1929 blieb auch nichts anderes übrig als schnell zu handeln. Und so griff die Kirchenpflege zum Mittel eines Vordrucks, der ausser dem genauen Datum (einem Tag im Mai), Adresse, Anrede und Unterschriften so ziemlich alles automatisierte, was die damalige Technik hergab.

Das (einst in einem Ordner abgeheftete) erhalten gebliebene Original im Archiv der Kirchgemeinde trägt die Unterschriften von Walter Zollinger (Präsident) und Jakob Willi (Aktuar):


Obwohl der Autor des WeiachBlog überzeugt ist, dass seine treuen Leserinnen und Leser ohne Ausnahme problemlos in der Lage sein werden, den Text wie oben dargestellt zu entziffern (Bild wenn notwendig durch Anklicken vergrössern), so wird für Computerhirne hier dennoch eine Transkription bereitgestellt:

Die Kirchenpflege Weiach erlaubt sich, mit einer grossen Bitte an Sie zu gelangen. 

Ein Herr Albert Meier geb. 1852 von Wasterkingen, der von 1878-1884 in Weiach wohnte und hernach nach Amerika auswanderte, hat zum Andenken an seine l. Frau und seinen l. Vater, die beide in Weiach gestorben u. beerdigt sind, unserer Kirchgemeinde an eine neue Orgel 10'000 Franken geschenkt. Er stellte aber die Bedingung, dass durch freiwillige Gaben in und ausser der Gemeinde weitere 5'000 Fr. bis zum 15. Okt. 1929 aufgebracht würden, einen schon bestehenden Orgelfond von 1450 Fr. inbegriffen. Um das Legat nun wirklich zu erhalten, müssen wir noch 3550 Fr. auf freiwilligem Wege sammeln. Da wir diese Summe wohl kaum innerhalb der Gemeinde zusammen bringen werden, möchten wir auch auswärtige Bürger oder Freunde von Weiach und darunter auch Sie höfl. bitten, uns einen angemessenen Beitrag an eine neue Orgel zu schenken, damit uns jenes schöne Legat nicht verloren geht, und wir bald an einen Orgelbau heran treten können. Die Kirchgemeinde ihrerseits hätte ausserdem für nötige Umbauten etc. noch etliche Tausend Franken auf dem Steuerwege zu leisten.

Mit Ihrer freundlichen Gabe würden Sie mithelfen, unsere einfachen, gottesdienstlichen Feiern zu bereichern und das Leben in unserer evangelischen Kirche zu fördern. Unserer dankbaren Anerkennung mögen Sie zum Voraus versichert sein.

Gef. Gaben können an die Kirchengutsverwaltung Weiach gesandt werden.

In der angenehmen Hoffnung, dass Sie unserer Bitte entsprechen werden,
zeichnen achtungsvoll

Namens der Kirchenpflege Weiach
der Präsident: [sig.] W. Zollinger.
der Aktuar: [sig.] Jb. Willi.

Quelle und Literatur
  • ERKGA Weiach, Signatur: II.B.5.06.7 Orgel
  • Maurer, E.: Eine neue Orgel für die Kirche Weiach. Weiach, 1966. Hrsg.: Kirchenpflege Weiach – S. 8.
  • Brandenberger, U.: Zeitgeschmack und Holzwurmsorgen. Vor 75 Jahren wurde die erste grosse Weiacher Orgel festlich eingeweiht. Weiacher Geschichte(n) Nr. 68. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juli 2005 – S. 11-17. (Gesamtausgabe: S. 214-220)

Dienstag, 18. August 2020

Indikator 267. Fremdgegangene Hektaren inklusive.

Der Indikator 267 von Statistik Kanton Zürich. Das ist die «Landwirtschaftliche Nutzfläche in ha nach Gemeinden».

Die Werte dazu kann jede(r) frei herunterladen und verwenden, denn das sind OGD (Open Government Data). Wie man sich dabei verhauen könnte, punkto Aussagekraft, davon handelt dieser Beitrag.  Und so sehen die Daten aus:

INDIKATOR_JAHR
INDIKATOR_VALUE
1985
277
1990
283
1996
298
2000
285
2005
331
2007
336
2008
329
2009
338
2010
336
2011
333
2012
327
2013
325
2014
315
2015
306
2016
275
2017
274
2018
271

Was glauben Sie, wie werden diese Werte ermittelt? 

Variante A: Die Zahlen werden aus den von den Landwirtschaftsbetrieben gemeldeten landwirtschaftlichen Nutzflächen zusammengerechnet, d.h. Betriebsstandort Gde X = Beitrag 100% für die Zahlen, die in Indikator 267 ausgewiesen werden.

Variante B: Es erfolgt eine Flächenausscheidung, weil in vielen Fällen Lw-Betriebe in verschiedenen Gemeinden, Kantonen oder gar Staaten (für Kt. ZH Deutschland) Nutzflächen bewirtschaften.

Erwarten würde man natürlich Variante B, denn sonst kann man nicht herausfinden, ob die landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gemeindegebiet im Zeitverlauf quantitativ zu- oder abnehmen.

Statistik Kanton Zürich antwortete auf meine Frage lediglich mit dem Hinweis: «Die landwirtschaftliche Nutzerfläche [sic!] (in ha) entspricht der tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Fläche und wird im Rahmen der Landwirtschaftlichen Strukturerhebung erfasst», sowie dem Verweis auf das entsprechende BFS-Dokument.

Die eigentliche Frage, welche Variante denn nun die richtige sei (wenn überhaupt eine davon), konnten sie nicht beantworten, sondern verwiesen auf den tatsächlichen Lieferanten des Datensatzes, das Bundesamt für Statistik.

Es ist nicht die Fläche pro Gemeinde...

Telefonische Rückfrage beim BFS ergibt, dass Variante A zutrifft! Aus der Anzahl Hektaren pro Gemeinde (für Weiach 271 ha per Jahresende 2018) geteilt durch die Anzahl Betriebe (Weiach Ende 2018: 11 Betriebe) ergibt sich tatsächlich die durchschnittliche Anzahl Hektaren pro Betrieb (inkl. Flächen in anderen Gemeinden bzw. Kantonen, aber ohne Ausland): ca. 24.5 Hektar pro Betrieb, das ist mehr als doppelt so viel wie noch 1985 mit 11 Hektar pro Betrieb.

Indikator 267 gibt also nicht die wahre Fläche pro Gemeinde an, sondern die Fläche, welche die auf dem Gebiet der Gemeinde mit ihrem Hauptstandort gemeldeten Betriebe angegeben haben. Die müssen für diese Flächen auch nicht zwingend Direktzahlungen beziehen. Das BFS hat dafür eigene Kriterien, z.B. mind. 1 ha Fläche oder 300 Hühner sowie sieben weitere Grenzwerte (vgl. das oben verlinkte Dokument).

Wollte man die tatsächliche landwirtschaftliche Fläche auf der Gemeindefläche eruieren, dann müsste man die Arealstatistik zu Rate ziehen, die nach Aussagen meines BFS-Gesprächspartners jedoch nur stichprobenweise erhoben wird.

Man könnte es auch genauer haben.

Wenn man nun weiss, dass die im AGIS für die ganze Direktzahlungsbürokratie erfassten Flächen mehr als nur parzellenscharf und in jedem Fall mit der Standortgemeinde der Parzelle hinterlegt sind, dann müsste es ein Leichtes sein, diese Werte flächendeckend und sehr exakt für jede Gemeinde zu errechnen. Und das Jahr für Jahr.

Das geschieht aber nicht, weil die Arealstatistik nur für Raumplanungszwecke erfasst wird. Da reicht es aus, repräsentative Stichproben zu nehmen.

Verstehen Sie jetzt, warum die oben aufgeführten Hektar-Zahlen so stark schwanken? Je nachdem welcher Betrieb aus welcher Gemeinde welches Land pachtete bzw. tatsächlich bewirtschaftet, ändert halt auch der erfasste Wert.

Fazit: Caveat emptor und Anfrage beim BFS fast obligatorisch. Nicht nur für Indikator 267!