Donnerstag, 29. April 2010

Füstlingen mit einem bymesser ermordet

Bei Mord und Totschlag ist heutzutage der Fall klar: ein Staatsanwalt erhebt Anklage gegen den (mutmasslichen) Täter. Noch vor einem halben Jahrhundert war diese Anklage sozusagen Privatsache.

Als der Weiacher Claus Graf ermordet wurde, mussten seine Brüder Hans und Werner einen Anwalt nehmen und vor Gericht auf Leib und Leben des Mörders Hans Meyer klagen. Da es sich um ein Kapitalverbrechen handelte, war letztlich die hohe Obrigkeit zuständig - mithin der Kleine Rat der Stadt Zürich (und nicht der Fürstbischof von Konstanz als Niedergerichtsherr).

Mit einer Verhandlung war es nicht getan. Es bedurfte dreier Anlässe. Alle fanden vor einem Landtag in der Öffentlichkeit statt, einmal in Kaiserstuhl (wahrscheinlich auf der Fluh wo heute das Gemeindehaus steht), einmal in Oberglatt im Neuamt auf offener Landstrasse. Unklar ist, wo die dritte Verhandlung durchgeführt wurde.

In Abwesenheit zum Tode verurteilt

Heute vor genau 500 Jahren, «am menttag vor santt Phylip und sant Jacobs, der heligen Zwoelff Potten tag», also am Montag, 29. April 1510, erging in Oberglatt das Urteil. Hans Meyer wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Im Katalog des Staatarchivs des Kantons Zürich ist die Urkunde mit der Signatur C I Nr. 2978 wie folgt erfasst:

«Titel: Hans Bärger, des Rats zu Zürich und Vogt im Nüwen Ampt, urkundet, dass an dem von ihm zu Oberglatt abgehaltenen Landtage das Gericht auf Klage der Brüder Hans und Wernly Graff von Wygach, dass Hans Meyer von da, der ihren Bruder Claus Graff ermordet habe, nach mehrmaligem Ausbleiben des Angeklagten erkannt habe, derselbe sei als Mörder zu verrufen, sein Vermögen als den Herren von Zürich verfallen zu erklären und den Verwandten des Ermordeten zu gestatten, den Mörder, wenn sie ihn an einem Orte treffen, wo ihnen keine obrigkeitliche Hilfe zu Gebote stehe, selbst vom Leben zum Tode zu bringen. Der Vogt siegelt.
Inhalt und Form: 29. April 1510, an mentag vor st. Philip und st. Jacobs tag. - Original, Pergament. - Siegel hängt.
Entstehungszeitraum: 29.04.1510
»

Für den vollen Wortlaut samt Kommentaren siehe den Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 48: Spätmittelalterliche Blutrache, obrigkeitlich kanalisiert.

Mit der Faust zugeschlagen? Nein, zugestochen

Warum es nicht um die unbeabsichtigten Folgen einer Prügelei - heute würde man das «Totschlag» nennen - ging, sondern um ein absichtlich begangenes Verbrechen, das erläutert nicht nur die Urkunde selber sondern auch eine Fundstelle in der Zeitschrift für deutsche Wortforschung (1902, S. 61), bzw. einem Fachartikel mit dem Titel «Die neuhochdeutschen adverbia auf -lings»:

«Aus dem Jahre 1510 wird aus Diener, OGl. ein Beispiel angeführt: "Mortlichen mit einem heimlichen bymesser füstlingen erstochen, dass biderb lüt, die daby gewesen sind, nit anders wyssend, denn er hett in nit mer denn trochenlich mit der fust geschlagen", ferner: "Ihre Gwör über die Achseln oder füstlingen in der Hand getragen".» (Zeitschrift für deutsche Wortforschung. Hrsg.: Friedrich Kluge, Werner Betz. 1902 - S. 61).

Dass es sich um unseren Fall handelt, wird zwar nicht explizit erwähnt, der sehr ähnliche Wortlaut und die Jahresangabe lassen uns dies aber fast sicher annehmen. Im Original liest sich die Passage nämlich wie folgt:

Claus Graff sei von Hanss Meyer «mortlichen mit eim heimlichen bymesser fústlingen erstochen und von dem laeben zu dem thod brächt hab, das biderb lút, die da by gewesen sind, nit anders wustend, denn er hetty jnn nit mer denn trochenlich mit der fust geschlagen» (Anmerkung: ú entspricht ü. Für den Text vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 48 und SSRQ, Bd. Neuamt)

Dieselbe Passage findet sich im Schweizerischen Idiotikon, dem Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache in Heft XLVII a auf Seite 1126.

Ein Bymesser ist eine gefährliche Waffe

Das Zuschlagen mit der Faust wäre sicher nicht als «mortlich», d.h. auf eine mörderische Weise, bezeichnet worden, wäre da nicht ein versteckter scharfer Gegenstand im Spiel gewesen. Was unter einem «bymesser» zu verstehen ist, erläutert indirekt das Grimm'sche Wörterbuch:

«BEIMESSER, n. culter appendens: ein beimesser, das wol schneidet, auf das du könnest die schindlen schnetzlen nach deinem begeren. WÜRTZ practica 214. (Deutsches Wörterbuch 1854, Bd. 1, Sp. 1380ff)».

Wie so ein Bymesser ausgesehen hat? Scharf war es sicher. Ein Dolch ist es aber nicht. Diesem jedoch sehr ähnlich, denn die Strafandrohung für einen damit begangenen Mord war dieselbe wie bei einem Dolch.

Quellen
  • Zeitschrift für deutsche Wortforschung (Hrsg.: Friedrich Kluge, Werner Betz) 1902, S. 61.
  • Baumgartner, Reifferscheid, Reichel: Die neuhochdeutschen adverbia auf -lings ... Verlag Karl J. Trübner, 1902.
  • Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil. Rechte der Landschaft. Erster Band. Das Neuamt. Aarau 1996. Nr. 10 Landtag über einen abwesenden Mörder. Original: StaZH C I Nr. 2978
  • Brandenberger, U.: Spätmittelalterliche Blutrache, obrigkeitlich kanalisiert. Wiacher ersticht Wiacher – In Abwesenheit als Mörder zum Tode verurteilt. Weiacher Geschichte(n) 48. Erstmals publiziert in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2003 – S. 15-16.

Mittwoch, 28. April 2010

Vom unkorrekten Gang der Kirchenuhr

Vor dem Bau des Grundwasserpumpwerks und der Reservoire war Wasser in der Gemeinde Weiach immer wieder knapp. Und knappe Ressourcen müssen gerecht geteilt werden.

Es wurde daher eine Wässerordnung aufgestellt, die genau festhielt, wer das Wasser der Dorfbäche zu welchen Zeiten auf seine Wiesen leiten durfte. Dass es dabei nicht immer mit rechten Dingen zuging, beweist folgender Ausschnitt aus einem Gemeindeversammlungsprotokoll:

«Auch solle dem Messmer angesinnet werden, das Kirchenzeit wan die Wasserkehr gehet, also von Morgen 8 bis Abends 6 Uhr weder hinter sich noch vor sich thun.» (Gemeindearchiv Weiach, Gemeindeversammlung vom 2. Juli 1828.)

Wie das Beispiel des schlaumeierischen Sigristen zeigt, war man auch damals ziemlich erfinderisch, wenn es darum ging, sich auf Kosten anderer ein grösseres Quantum zuzuschanzen als vorgesehen.

Der Sigrist droht mit dem Rücktritt

Glockenschlag und Geläut waren wichtige Fixpunkte im Leben der Dorfbewohner. Und deshalb legte man auch Wert auf einen korrekten Gang der Kirchenuhr, wie folgender Ausschnitt aus der Kirchenchronik von Emil Maurer (1965) beweist:

«Im Jahre 1856 wurde die Turmuhr unter Benützung der alten Zeiger, Gewichte und des Zifferblattes von Uhrmacher Joh. Rud. Frech aus Wiedikon renoviert. Es scheint, dass die Weiacher mit dieser Uhr kein Glück hatten. Es gingen ständig Klagen ein über den seit Jahren ungenauen Gang. Im Jahre 1878 drohte der damalige Messmer mit dem Rücktritt, „wenn die Sache nicht zum Stimmen komme mit der Uhr“.»

Quelle
  • Brandenberger, U.: Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Online-Ausgabe Dezember 2009, S. 41. (vgl. auch: Maurer, E.: Die Kirche zu Weiach. Weiach, 1965. Hrsg.: Evang.-ref. Kirchgemeinde Weiach.)

Dienstag, 27. April 2010

Rita Fuhrers «Bankwahnsinn»

Das Abschiedsfest der SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer sorgt für Aufsehen. Viele können nicht verstehen, wie man bei 950 geladenen Gästen rund 100'000 Franken ausgeben kann - und das in einer Zeit in der beim Kanton an allen Ecken und Enden gespart werden soll.

Ein Vergleich von Weiach...

Solche Beträge schlagen zwar die 320 Franken pro Person bei weitem nicht, welche der jährliche Ausflug des Gemeinderats und der Verwaltung von Weiach gemäss Tages-Anzeiger vom 12.11.2009 gekostet hat.

Trotzdem kommentierte ein Leser, der sich Herbert Schuhmacher nennt, den Tagi-Artikel am 18. November wie folgt:

«Die Weycher sind heute keine armen Schlucker mehr und das schuert offenbar den Neid. Dass die Tagi-Mitarbeiter nur 80 Franken fuer ein Firmenessen zur Verfuegung haben, dafuer koennen die Weycher nichts. Als ehemaliger Einwohner von Weiach mute ich den Behoerden durchaus eine verantwortungsvolle Budgetierung zu. Also, lieber Tagi, lass, die Weycher in Ruhe und goenne ihnen ihren Betriebsausflug!»

Bei den 20 Personen, die hier ein 320-fränkiges Zückerchen spendiert erhielten, handelt es sich auch in der Mehrzahl um solche, die sich ehrenamtlich zugunsten der Gemeinde engagieren und um deren Lebenspartner. Die Gemeindeangestellten sind zwecks besserem Kennenlernen dabei.

... mit dem Kanton

Etwas anders wird die Sache bei den Mammutveranstaltungen gesehen, welche sich die Kantonsverwaltung zu Ehren von Frau Regierungsrätin Fuhrer geleistet hat. Damit kopiert sie das Verhalten von Konzernen aus der Privatwirtschaft, welche für die Belegschaft auch einmal einen ganzen Zirkus oder ein Theater mieten. Man glaubt offenbar, dies seinen Mitarbeitenden schuldig zu sein.

Nur wird das an der Steuerzahler-Basis überhaupt nicht goutiert - auch wenn der Anlass pro Kopf nur knapp über 100 Franken kostet.

Einer der beiden aktiveren Leserbriefschreiber aus unserer Gemeinde äussert sich im heutigen Tages-Anzeiger wie folgt:

«Bankwahnsinn in der Verwaltung.

Die Volkswirtschaftsdirektion verabschiedet ihre Chefin, Regierungsrätin Rita Fuhrer, Mitglied der Steuersenkungs-Volkspartei, im Rahmen eines Mitarbeiter- und Kennenlern-Anlasses. Kostenpunkt 100 000 Franken Steuergelder. Anscheinend bezahlt mit Budgetdifferenzen. Offenbar ist bei den Chefbeamten die Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht angekommen. Oder hat der Banksterwahnsinn bereits in die Verwaltung Einzug gehalten? Wie war das noch mit dem wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern?

Daniel Elsener, Weiach
»

Falls der Punkt mit der Budgetdifferenz zutrifft kann man sich wirklich fragen, warum ein Budget zwingend ausgeschöpft werden muss. Oder warum man mit den 100'000 Franken nicht eine anständig bezahlte Stelle alimentiert hat.

Vielleicht hat sich der Kanton ja gedacht, in der Privatwirtschaft (Catering, Gastwirtschaft, etc.) und in die Freude der Mitarbeiter sei das Geld besser investiert.

Sieht man sich die Kommentare zum Artikel Fuhrers Amt feierte bereits 2009 für 100'000 Franken an, dann gibt es aber durchaus auch Stimmen, die solche Ausgaben nicht daneben finden.

Quellen

Freitag, 23. April 2010

Abfallentsorgung im Mix von Hol- und Bringprinzip

Wohin mit Kehrichtsack und Grüngut?, fragte WeiachBlog am Samstag, 10. April 2010 und kündigte an, mit einer Artikelreihe versuchen zu wollen, etwas Licht in den Dschungel zu bringen.

Zwei Artikel zum Thema sind bereits erschienen: Grünabfuhr by Chübel-Chläusli vor bald drei Jahren, am 15. Mai 2007. Und: Im Webauftritt den Abfallkalender finden am 23. Februar 2010. Den Kalender findet man jeden Monat auf der letzten Seite der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach. Und dort steht vieles was man wissen muss.

177 Termine, zwei Dauerveranstaltungen und ein Angebot auf Anfrage

Die Dichte an Entsorgungsdienstleistungen ist eindrücklich. Pro Jahr werden die temporären Sammelpunkte wie folgt bedient:

  • 52-mal Kehrichtabfuhr
  • 39-mal Grüngutabfuhr (gleiche Standorte wie Kehricht)
  • 4-mal Häcksler (auf Anmeldung)
  • 4-mal Papier/Karton (gleiche Standorte wie Grüngut und Kehricht)

Gekennzeichnet sind diese temporären Sammelpunkte allerdings nicht. Wenn Sie wissen wollen, wo sie sind, fragen Sie am besten Ihre Nachbarn.

Weiter gibt es:

  • 3-mal Kleidersammlung (2x Depot Griesser, 1x Strassensammlung)

Bis auf die Kleidersammlung funktionieren obige Angebote nach dem Holprinzip. Jedenfalls muss man nicht allzu weit weg von seiner Wohnung um den Abfall loszuwerden. Für alles andere muss man auf den Bringmodus umschalten.

Je spezieller der Abfall desto weiter weg

Lediglich 1-mal pro Jahr kommt das Sonderabfallmobil vorbei (am 23.4.2010, 11.00-13.00 h auf dem Sternenparkplatz).

Dafür kann man Altöl jeden 1. + 3. Samstag im Monat, 10 - 11 h bei Enver Selimi an der Oberdorfstrasse 22 abgeben (als Sammelstelle dient das alte Gemeindewaschhäuschen im Oberdorf).

Für Grubengut (Keramik, etc.), Kleinmetall und alte Kühlschränke, etc. ist jeweils am Samstag von 9-11 Uhr die Entsorgungsanlage Hasli geöffnet. Sie befindet sich neben dem Schützenhaus.

Nur wer einen Tierkadaver zu entsorgen hat wird zu individuellen Zeiten bedient: O. Meierhofer am Dörndlihag 6 ist unter 079 352 71 76 erreichbar. Kein Wunder, das stinkt sonst schnell zum Himmel.

Dafür hat man im Prinzip dauernd Zugang zu den Containern für Aluminium, Konservendosen und Glasflaschen. Man findet sie auf dem Chälenplatz. Die Anwohner sind natürlich dankbar, wenn man das Glas nicht gerade zu Unzeiten entsorgt.

Auch Leuchtstoffröhren kann man jederzeit abgeben: bei Ernst Eberle Elektro GmbH an der Haslistr. 2.

Quelle

  • Abfallkalender in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2010 - S. 32.

[Veröffentlicht am 27.4.2010]

Dienstag, 20. April 2010

Warum es zur Milizarmee keine Alternative gibt

Seit der im Sommer 2008 mit dem Subprime-Debakel eingeläuteten Finanzkrise ist das Vertrauen in die Eliten nur noch an einem kleinen Ort. Der Normalbürger macht immer häufiger die Faust im Sack und manche fordern bereits offen die Köpfe der Abzocker.

Im Moment ist es an der Oberfläche noch ruhig. Aber das könnte sich ändern. Sollte die Wirtschaft der westlichen Hemisphäre vollends den Bach hinuntergehen (was bei der exorbitanten Geldmengenausweitung und den mangelhaften Eigenkapitalquoten der Grossbanken leider nicht ausgeschlossen ist - im Gegenteil), dürfte sich wohl selbst der Mittelstand nicht mehr ruhig halten.

Nicht einfach gegen das eigene Volk einsetzbar

In solchen Situationen wird sich die Schweiz glücklich schätzen können, wenn sie noch eine Milizarmee hat. Denn eine solche Armee kann man nicht einfach so mir nichts dir nichts zum Ordnungsdienst abkommandieren, sprich mit der Aufstandsbekämpfung betrauen.

Dass dem so ist, musste die Zürcher Regierung bereits im 17. Jahrhundert, anlässlich des Bauernkriegs von 1653 feststellen. Im Weiacher Kirchturmdokument von 1659 schrieb Pfarrer Ernj zu diesem Thema:

«Alls man zält 1653 sind die Berner und Luzerner buren wider ire Oberkeit loss gezogen, denselbigen zween Oberkeiten sind ze hilf komen die heren von Zürich ... sambt anderen mehr orten ..., aber es hat etlichen die Köpf kostet.»

Gemeint: unter den aufständischen Bauern. Dass die Hiesigen aber durchaus Sympathien für den Aufstand der Emmentaler und Entlebucher Bauern hatten, zeigte sich als die Unterländer unter dem Kommando des zürcherischen Junkers Grebel gegen die widerspenstigen Berner und Luzerner ausrücken sollten.

In Niederweningen und Schöfflisdorf (und vielleicht auch an anderen Orten) weigerte man sich nämlich offen, diesem Aufgebot Folge zu leisten: «sie wellint nit ins Bernpiet, die Puren tot ze schlagen», las sich das dann in den obrigkeitlichen Protokollen.

Den Kopf der Perücken gefordert

Solche Aufstände erschreckten die Gnädigen Herren zutiefst. Sie versuchten bis zum Ende des Ancien Régime mittels Abschreckung an der Macht zu bleiben:

«Pfyffer erzählt folgenden merkwürdigen Fall vom Jahr 1732. Beat Knübühler von Willisau hatte im betrunkenen Zustande, als er zu Luzern zu den auf dem Unterthor aufgesteckten Rebellenköpfen (von 1653, dem Bauernkriege her) hinaufschaute, ausgerufen: "Es wird eine Zeit kommen, wo die Perüken da hinauf müssen." Ferner hatte er geäussert, er wolle noch Schultheiss in Luzern werden. Derselbe wurde dafür eine Stunde neben den Pranger gestellt, mit einem Zeddel am Halse mit der Inschrift: "Wegen rebellischen Reden". Ferner ward er zu Willisau in seinem Hause für seine Lebenszeit an die Kette geschlagen und angeguntet (d.i. die Kette an der Wand befestigt).» (Osenbrüggen)

Wenn eine Regierung auf diese Weise ihre Ratlosigkeit dokumentieren muss, ist das schon schlimm genug. Dann sollte sie wenigstens nicht auch noch ein stehendes Heer von bezahlten Söldnern zur Verfügung haben.

Quellen
  • Walter Zollinger: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach. Chronik Weiach. 1271-1971 (1. Aufl. 1972, 2., ergänzte Aufl. 1984.) - Kapitel Bauernunruhen.
  • Eduard Osenbrüggen: Deutsche Rechtsalterthümer aus der Schweiz – S. 42-43.

Montag, 19. April 2010

Journalistische Hüllen von Tamedias Gnaden

Der «Zürcher Unterländer» (ZU) und das «Neue Bülacher Tagblatt» (NBT) wechseln von der NZZ–Mediengruppe zum Tamedia-Konzern. Was da am 15. April bekanntgegeben wurde, tönt nach einem normalen Besitzerwechsel. Ist es aber nicht.

Der letzte Donnerstag ist ein weiterer Trauertag für die Pressefreiheit. Früher hatte die Unterländer Medienlandschaft noch echte Vielfalt zu bieten. Früher, das war, als die Lokalmedien des Zürcher Unterlands noch von lokal verankerten Unternehmern mit Herzblut geführt wurden. Früher, das war vor der Zeit der Stadtzürcher Usurpatoren.

Im Vergleich mit diesen Zeiten kommt man nicht umhin, ZU und NBT nun definitiv als lebende Tote zu bezeichnen: journalistische Hüllen von Tamedias Gnaden.

Renditedenken über alles

Dass dem so ist, kann Steffen Riedel, der Chefredaktor des «Zürcher Unterländers», auch mit der Publikation von Beschwichtigungen wie: «Journalistisch bleiben die Zeitungen eigenständig» nicht widerlegen - höchstens noch ein bisschen vernebeln.

Denn wo seit ein paar Tagen der Hammer hängt, sieht man allein schon an der Diktion des neuen Herrschers:

«Martin Kall, Vorsitzender der Tamedia-Unternehmensleitung, versicherte, dass ZU/NBT beziehungsweise die Zürcher Landzeitungen weitergeführt würden. Voraussetzung seien deutliche Ergebnisverbesserungen durch Kosteneinsparungen und Umsatzsteigerungen.» (ZU, 16.4.2010)

Heisst im Klartext: Wenn es nicht mehr rentiert, werden «Zürcher Unterländer», «Neues Bülacher Tagblatt» und wie die neu akquirierten Satelliten sonst noch heissen, knallhart liquidiert. Da wird Tamedia-Chef Kall keine Sekunde zögern.

Kampfmittel Regionalausgaben

Ende Juli 2006 bezeichnete Dagmar Appelt, die damalige Chefredaktorin des Neuen Bülacher Tagblatts, die Tamedia AG als «Medien-Schlachtschiff, das — koste es, was es wolle — noch so gerne in die Gewässer des Zürcher Unterlandes vordringen möchte.» Mit dieser Einschätzung lag sie völlig richtig.

Wie im Spätmittelalter der Stadtstaat Zürich die alteingesessenen Freiherren an die Wand spielte und sie dann aus dem Geschäft drängte, so hat sich in den letzten Jahren die Tamedia fast die ganze Zürcher Medienlandschaft unter den Nagel gerissen.

Dabei hatte die Tamedia allerdings auch Spielglück, denn ohne die überraschende Wende im Machtpoker mit der NZZ wäre man kaum so weit gekommen.

Die Lage heute: Nur Winterthur und das Weinland sind vom «Medien-Schlachtschiff» von der Zürcher Werdstrasse noch nicht erobert worden.

Fehlt nur noch die Übernahme der alten Tante von der Falkenstrasse (aka Neue Zürcher Zeitung) und des Winterthurer Landboten. Dann ist das Monopol perfekt.

Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan...

Die im Herbst 2006 gegründeten Tages-Anzeiger-Regionalausgaben haben - rückblickend beurteilt - wie Belagerungsmaschinen gewirkt. Sie waren eine wichtige Speerspitze des Angriffs, halfen sie doch mit, die Medienlandschaft im Unterland sturmreif zu schiessen.

Die Regionalausgaben hatten im wesentlichen den Zweck, das Feld zu besetzen und durch Abgraben von Werbeeinnahmen und Abwerben von Journalisten die Basis der unabhängigen Lokalzeitungen zu untergraben.

Nun wird man zusehen können, wie die kostspieligen, bereits letzten Herbst massiv reduzierten Regionalausgaben aus dem Tages-Anzeiger verschwinden werden. Denn: Journalistische Vielfalt ist teuer. Und Synergie-Effekte durch die Werberäume der neuen Untertanen sind in ihrer finanziellen Wirkung auch begrenzt.

Die hart erkämpften Markennamen «Zürcher Unterländer» und «Neue Bülacher Tagblatt» wird man kaum aufgeben. Sie sind zu stark verankert im Unterland.

Wo kann man demnach noch sparen? Meine Prognose: die Mohren in den Tagi-Regionalredaktionen haben ihre Schuldigkeit getan. Jetzt kann man sie wieder wegrationalisieren - einen nach dem anderen.

Quelle

Frühere Artikel zum Thema

Freitag, 16. April 2010

Ämterverteilung im neuen Gemeinderat

Seit dem 7. April ist klar, wer im Gemeinderat welche Dossiers betreut. An diesem Tag fand nicht nur die Wachtablösung statt. An diesem Termin hat der neue Gemeinderat sich auch gleich konstituiert. Sandra Zrinski berichtete Tages-Anzeiger Unterland am 13. April unter dem Titel Konstituiert. Gemeinderat hat Ressorts zugeteilt (S. 23):

«Weiach – Die neu gewählten Weiacher Gemeinderäte haben die Ressorts untereinander aufgeteilt. Paul Willi übernimmt als Gemeindepräsident die Führung und den Vollzug der Geschäfte der Behörde und hat die Finanzen unter sich. Emanuel Galimberti ist zuständig für den Hochbau, Ernst Eberle für den Tiefbau und die Gemeindewerke. Thomas Steinmann führt die Abteilungen Sicherheit, Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt. Die Bereiche Gesundheit und Sozialwesen hat Michael Bärtsch unter sich.»

Auf der Gemeindewebsite sind die Details und Kontaktdaten unter den entsprechenden Personen abgelegt. Sie werden hier wiedergegeben; Postanschriften, Telefonnummern und e-mail-Adressen werden aber weggelassen.

Michael Bärtsch: Gesundheit und Sozialwesen

Dass Michael Bärtsch zum Ressortvorstand Gesundheit und Sozialwesen bestimmt würde, war vorauszusehen. Ist er doch hauptberuflich in der Gastronomie tätig. Bätsch sitzt von Amtes wegen in der Sozialhilfekommission:
  • Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung
  • Spitäler und Krankenheime, Spitex
  • Lebensmittelkontrolle, Hygiene, Fleischschau
  • Friedhof- und Bestattungswesen
  • wirtschaftliche und persnöliche Sozialhilfe, Zusatzleistungen
  • Altersheime, Invalideneinrichtungen
  • Offene Jugendarbeit in der Gemeinde
Ernst Eberle: Tiefbau und Gemeindewerke

Als Ressortvorstand Tiefbau und Gemeindewerke behält Ernst Eberle seine früheren Funktionen. Er sitzt von Amtes wegen im Bauausschuss und in der Quartierplankommission:
  • Erstellung und Unterhalt der bestehenden und neuen Tiefbauten
  • Kiesgruben, Deponien, Auffüllungen auf Gemeindegebiet
  • Öffentliche Gewässer und Brunnen
  • Generelle Entwässerungs- und Wasserplanung
Emanuel Galimberti: Hochbau

Als Ressortvorstand Hochbau übernimmt Emanuel Galimberti das Dossier vom neuen Gemeindepräsidenten Paul Willi. Wie Eberle sitzt er im Bauauschuss und in der Quartierplankommission:
  • Baupolizei
  • Bau, Unterhalt und Verwaltung der gemeindeeigenen Hochbauten
  • Ortsplanung, Bau- und Zonenordnung, Quartierpläne
Thomas Steinmann: Sicherheit, Landwirtschaft, Wald und Umwelt

Auch die Ressortzuteilung für Steinmann ist keine Überraschung. Als Berufsmilitär ist er für den Bereich Sicherheit prädestiniert. Darüber hinaus betreut er Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt-Dossiers. Von Amts wegen sitzt Steinmann in der Sicherheitskommission Glattfelden-Stadel-Weiach:
  • Polizeiwesen - Verkehr, Sicherheit, Gewerbe, Waffenerwerb
  • Sicherheitszweckverband, Feuerwehr und Zivilschutz
  • Militärische Belange
  • Tierschutz, Hundekontrollen und Hundeabgaben
  • Landwirtschafts- und Forstwesen inkl. Waldwege
  • Naturschutz und Rebbau, Jagd- und Fischerei
  • Verwaltung der landwirtschaftlichen Grundstücke der Gemeinde
  • Grundbuchvermessung, Melioration
  • Abfuhr- und Entsorgungswesen
  • Umweltschutz auf kommunaler Ebene
  • Fernwärmeverbund, Fernwärmeleitungsnetz
Steinmann ist bis zur Konstitutierung der neuen Primarschulpflege auch noch Mitglied dieser Behörde. Dort betreut er das Ressort Liegenschaften.

Paul Willi: Gemeindepräsident und Finanzvorstand

Eine besondere Machtfülle ist bei Paul Willi konzentriert. Der im Hauptberuf bei ABB tätige Manager ist seit dem 7. April auch der Säckelmeister der politischen Gemeinde. Er sitzt von Amtes wegen im Verwaltungsrat der Weiacher Kies AG, im Bauauschuss und in der Quartierplankommission:

  • Führung und Vollzug der Geschäfte des Gemeinderates
  • Kultur, Sport und Wirtschaftsförderung
  • Öffentlicher Verkehr
  • Vormundschaftswesen
  • Gemeindehaushalt, Finanzplanung und Budget
  • Gemeindeversicherungen
  • Steuerwesen inkl. Grundsteuern
[Veröffentlicht am 27.4.2010]

Donnerstag, 15. April 2010

Plötzlicher Kindstod

Ob es nun heute passiert oder vor Jahrzehnten geschah: «Der plötzliche und unerwartete Tod eines scheinbar gesunden Kindes ist eines der schrecklichsten Ereignisse, das in einer Familie auftreten kann und eines der heikelsten Probleme, mit dem Ärzte konfrontiert werden.»

So die Website sids.ch, welche sich mit dem «Sudden infant death syndrome», dem plötzlichen Kindstod befasst.

Das Problem sei nicht neu, erscheine aber umso einschneidender. Grund: die gesunkene Sterblichkeitsrate bei Säuglingen. Plötzlicher Kindstod sei daher «die häufigste Todesursache zwischen 14 Lebenstagen und dem Ende des ersten Lebensjahres geworden.»

Gemeinderat betroffen

Auch die dörfliche Führungsschicht war vor solchen Ereignissen nicht gefeit: «Am 13. April ist das ca. 3/4-jährige Susy Griesser (Fam. Gottlieb Griesser, Baumeister) im Bettchen erstickt.» (G-Ch 1960, S. 17)

Was vor 50 Jahren und ein paar Stunden in Weiach zum Tod von Susy geführt hat, darüber soll hier nicht weiter spekuliert werden. Denn trotz intensiver Forschung ist bis heute nicht klar, was die Ursachen für solche Todesfälle sind.

Wie vorbeugen?

Viel mehr interessiert, was aus heutiger Sicht punkto Präventionsmassnahmen als geeignet angesehen wird.

sids.ch meint: Hitzestau ist ein häufig unterschätztes Problem.

Natürlich soll auch gegen das Ersticken vorgebeugt werden, indem man verhindert, dass die Decke über den Kopf rutscht, z.B. mit einem Schlafsack.

Im übrigen wird auch das Stillen empfohlen. Das stärkt den Organismus gegen Infektionen und Allergien.

Gemäss einem deutschen Kinderarzt muss man besonders Hunde und Katzen unter Kontrolle haben: «Niemals ein Haustier unbeaufsichtigt beim Baby lassen! Besonders Katzen suchen warme Plätzchen zum Schlafen und haben schon Babys im Bettchen erstickt.»

[Veröffentlicht am 16. April 2010]

Mittwoch, 14. April 2010

Aprilwetter 1960: Nicht schuld an schlechtem Obstertrag

Wie für die ersten drei Monate des Jahres 1960, so hat der Weiacher Primarschullehrer Walter Zollinger auch seine Aufzeichnungen für den April vor 50 Jahren in der entsprechenden Jahreschronik verarbeitet:

«April: Ein meist "durchzogener Geselle". Sehr viel gab's bedeckte oder stark bewölkte Halb- und Ganztage, daneben allerdings auch sonnige Zeiten, nämlich an 9 ganzen Tagen und 11 mal während eines kurzen Teils des Tages. Regen fiel 12mal, davon 4 mal nur nachts. Dazu kommen noch 4 neblige Morgen; oftmals wehte auch ein ziemlich heftiger Wind. Der 26. und 27.4. brachten nochmals Schneegestöber, sodass Wiesen und Bäume schneebedeckt wurden, wie im strengsten Winter (0°, -2°C). "Schade um die vorherige Blütenpracht!" meint meine Notiz. Ein Glück nur, dass die Temperaturen wenigstens sonst nie mehr unter 0°C sanken! Sie hielten sich an den Morgen und Vormittagen so zwischen +2 und +8°, an den Nachmittagen war's immer über 10°, ausgenommen die oben erwähnten beiden Tage des 26./27. April. Höchsttemperaturen brachten die Tage vom 7. bis 9.4., nämlich solche von 23°, 22°, 23° an den Nachmittagen. Das wiederholte sich nochmals in ähnlicher Weise vom 20. bis 22.4. (20°, 21°, 22°C).

Der April förderte den Blühet ziemlich gut. Es heisst in meinen täglichen Aufzeichnungen unterm 7. April: "Aprikosen- u. Pfirsichspaliere blühen, Birnspaliere kommen bald, Blütenansatz gut." Und unter 13.4. sind auch die blühenden Kirschbäume erwähnt. Hoffentlich hat der Schneefall v. 26./27. nicht zuviel zerstört!
»

Der April war nicht schuld

Offenbar war es nicht dieser späte Schneefall, der die Obsternte 1960 zu einem weniger erfreulichen Ergebnis brachte, wie man dem Teil über die Landwirtschaft entnehmen kann:

«Herr Verwalter A. Chittoni von der landwirtschaftlichen Genossenschaft meldet für das Jahr 1960 die folgenden Ablieferungen:

Tafelobst: 51'235 kg
Mostobst: 149'500 kg
Steinobst: 200 kg

Diese Zahlen widerspiegeln deutlich den ungünstigen Sommer
[...]. Auch zum Ausreifen des Obstes war der fortwährend feuchte August, trotz des starken Behanges, nicht überaus geeignet. Das Tafelobst litt deshalb und musste vielfach selbstverwendet oder dann eben als "Mostobst" abgestossen werden.»

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1960 - S. 4 & 8. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1960].

[Veröffentlicht am 16. April 2010]

Dienstag, 13. April 2010

Wie Pfarrer Hartmann Escher nach Glattfelden kam

«Mittwochs den 7. Christm.» wurde seitens des Kleinen Rats (heute wäre das der Regierungsrat des Kantons Zürich) über die Besetzung von Pfarrstellen beraten und entschieden:

«Auf Absterben Jkr. Pfarrer Meisen sel. von Glattfelden, haben Unsere Gn HHerren Jhro Eminenz Herrn Cardinal von Mörspurg zu Dreyern vorgeschlagen: 

- Herr Exspectant Rudolf Däniker, 
- Junker Pfarrer Escher, von Weyach, und 
- Herr Pfarrer Wirz, zu Frauenfeld. 

 Aus welchen Herr Cardinal Junker Pfarrer Escher ausgewehlt, welchen Hochgedachte Gn. Herren einhellig bestätiget haben.» 

Abgedruckt war diese offizielle Mitteilung «den 15. Christmonat, 1768» in Nummer 50 (No. L.) der sogenannten «Donnstags-Nachrichten», einer «Mit Hoher Verwilligung» der Gnädigen Herren von Zürich herausgegebenen Zeitung. 

Pfarrwahl-Recht beim Bischof von Konstanz 

Der oben genannte Kardinal, Franz Konrad von Rodt, war seit 1750 Fürstbischof von Konstanz mit Residenz in Meersburg am Bodensee. Dass der Kleine Rat den Pfarrer nicht einfach selber bestimmen konnte – wie er es in Weiach und Dutzenden von anderen Kirchgemeinden tat – hängt mit der besonderen Geschichte der Pfarrei Glattfelden zusammen. 

Sie entstand nämlich etwa ein Jahrhundert vor der Reformation, wie man Arnold Nüschelers Buch «Die Gotteshäuser der Schweiz: Historisch-antiquarische Forschungen» entnehmen kann: 

Die Kollatur von Glattfelden gehörte dem Fürstbischof von Konstanz, seit Bischof Otto am 30. Oktober 1421 beschlossen hatte, «dass von nun an auf ewige Zeiten in der Kirchgemeinde Glattfelden ein beständiger, daselbst in eigner Person wohnhafter Vikar gehalten werde, dessen Wahl er sich und seinen Nachfolgern vorbehält und dessen Einkommen er bestimmt» (Nüscheler, Band 2, S. 14f). 

Unter einer Kollatur verstand man das Recht, einen Pfarrer einzusetzen sowie seine Besoldung zu bestimmen. Nach der Zürcher Reformation war es daher noch bis 1804 so, dass ein in Meersburg am Bodensee residierender katholischer Reichsfürst den protestantischen Pfarrer von Glattfelden einzusetzen hatte.

Recht der Hohen Gerichtsbarkeit auf den Dreyer-Vorschlag

Die Zürcher Regierenden durften lediglich einen Dreier-Vorschlag machen, was der Rat auch in diesem Fall tat - so konnte er die Auswahl wenigstens auf die den Zürchern Genehmen einschränken. 

Warum sich der Bischof ausgerechnet für Escher entschieden hat? Man kann es sich denken: Mit den fürstbischöflich-konstanzischen Amtsträgern hatte Hartmann Escher sicher kein schlechtes Verhältnis - sie kannten ihn von seiner Zeit in Weiach seit 1754 und waren aufgrund seines Leistungsausweises wohl voll davon überzeugt, dass er sich für die gut bezahlte Pfarrstelle von Glattfelden eignen und ihrer würdig sein würde.

Frühere Artikel zu Pfarrer Escher
[Veröffentlicht am 16. April 2010]

Montag, 12. April 2010

Im EU-Amtsblatt erfasst

Ja, auch Weiach ist der EU-Gesetzesmaschinerie nicht entkommen. Die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, in denen es ja auch um wirtschaftliche Interessen geht, hinterlassen ihre Spuren.

«Weiacher Kies» als Markenname hat schon vor Jahrzehnten in mehrere, zwischen 1967 und 1979 abgeschlossene Staatsverträge über den «Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen» Eingang gefunden, so in jene zwischen der Schweiz und: Deutschland (1967), der Tschechoslowakei (1973; gilt heute für Tschechien und die Slowakei), Spanien (1974), Frankreich (1974), Portugal (1977) und Ungarn (1979). Für die Details vgl. Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Online-Ausgabe Dezember 2009, Fussnote 171 auf S. 79).

Bitte tief Luft holen

Nun hat es auch der Weiacher Wein geschafft. Kein Witz! Das kann man auf http://searcheuropa.eu/ leicht nachprüfen, indem man den Ortsnamen eintippt.

Dann stösst man auf die Ausgabe L 136/2 DE des Amtsblatts der Europäischen Union, datiert auf den 30. Mai 2009. Dort ist folgender Text abgedruckt (zum Lesen tief Luft holen): «Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen».

Da gab es also schon einmal ein Abkommen - abgeschlossen am 21. Juni 1999. Dessen Titel ist sogar noch langatmiger: «Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Schlussakte - Gemeinsame Erklärungen - Mitteilung über das Inkrafttreten der sieben Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen Freizügigkeit, Luftverkehr, Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße, öffentliches Beschaffungswesen, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen und Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen».

Den Text findet man im Amtsblatt Nr. L 114 vom 30/04/2002 S. 0132 - 0368

Übersetzungen am Laufmeter

Mittlerweile ist die EU gewachsen und das obige Dokument mit dem Ortsnamen Weiach wurde schon in 21 Sprachen übersetzt.

Kommt noch dazu, dass gemäss Artikel 3 des Abkommens von 2009 gilt: «Die Fassungen des Abkommens einschließlich aller Anhänge, Protokolle und der Schlussakte in bulgarischer, tschechischer, estnischer, ungarischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, rumänischer, slowakischer und slowenischer Sprache sind gleichermaßen verbindlich.» Fragt sich bloss: warum sind nicht alle einundzwanzig Sprachen aufgeführt?

Wo man Weiach findet

Im neusten Zusatzabkommen wird in «ANHANG IV ANHANG 7 ANLAGE 2 B» auf «Geschützte Namen gemäß Artikel 6» verwiesen. Weiach ist unter dem Titel «Züricher Unterland» beim Abschnitt «B. Geschützte Namen von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz» zu finden.

Da hat sich offensichtlich ein teutonischer Beamter verewigt, denn korrekterweise müsste es nun wirklich «Zürcher Unterland» heissen, wenn man denn schon explizit geographische Namen aufführt.

Aber eben: der teutonische Kulturimperialismus erweist sich als stärker. Selbst in den Übersetzungen, so in englischer Sprache, bleibt diese falsche Bezeichnung drin.

[Veröffentlicht am 16. April 2010]

Sonntag, 11. April 2010

Sonntagsflohmarkt Weiach

Es gilt wieder die Sommerzeit, die Tageslichtdauer übersteigt die der Nachtdunkle und auch der Schnee ist endlich angenehmeren Temperaturen gewichen.

Für Heinz Stricker, den Veranstalter des Sonntagsflohmarkts Weiach Grund genug, im Internet wieder einige Termine anzukündigen. So z.B. auf Local.ch für «Sonntag, 11.04.2010 10:00 - Sonntag, 17.10.2010 17:00».

Um eine Dauerveranstaltung handelt es sich natürlich nicht. Das Eingabeformular sieht wohl keine Mehrfachanlässe vor. Auf Oldfashion.ch ist anderes möglich:

«Flohmarkt Weiach
09.05.2010, Sonntag - 17.10.2010, Sonntag (wiederkehrend)
nächster Termin: 09.05.2010, Sonntag 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Flohmarkt auf dem alten Bahnhofs-Areal
Beim Imbiss Mr. Bigfood
Veranstaltungsort: Weihach
»

(Hach, wie schön lässt sich doch auch ein einfacher Ortsname vertippen).

Zirka 30 Aussteller

Dafür wird auf Local.ch der Anlass werbemässig besser verkauft:

«jeweils am 2. Sonntag im Monat findet in Weiach ein Flohmarkt statt. Ca. 30 Aussteller bieten alles an, was den Besuch eines Flohmarktes interessant macht. Ein Imbiss-Stand sorgt für das leibliche Wohl. Die Daten: 11.4./9.5./13.6./11.7./8.8./12.9./17.10.2010».

Ein Eintrittsgeld wird nicht verlangt. Was Wunder, hofft man doch seitens der Marktfahrer und des Veranstalters auch auf spontane Kundschaft, die zufällig auf der Hauptstrasse Nr. 7 (Basel-Winterthur) am Flohmarkt vorbeifährt.

Weiterführender Weblink

Bilder von einem der Flohmärkte im Jahre 2008 findet man unter http://www.bigfood-weiach.ch/Flohmarkt/

[Veröffentlicht am 16. April 2010]

Samstag, 10. April 2010

Wohin mit Kehrichtsack und Grüngut?

Wer seine Verantwortung gegenüber der Umwelt wahrnehmen will und Abfälle trennt, der hat es in Weiach nicht gerade einfach. Anders als in vielen städtischen Gebieten gibt bei uns keinen zentralen Recycling-Punkt, an dem man alles loswird, was nicht in einen Kehrichtsack gehört.

In dieser Artikelreihe wird versucht, etwas Licht in den Dschungel zu bringen.

Sich informieren ist das A und O - der Abfallkalender

In Weiach muss man sich gut organisieren und genau wissen, wo - und vor allem - wann man welche Abfälle entsorgen darf. Wie das geht, verrät der Abfallkalender, der jeweils auf der letzten Seite der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach zu finden ist.

Einmal pro Woche - ausser im Winter: Grüngutabfuhr

Wie die Kehrichtsäcke wird Grüngut jede Woche einmal abgeholt. Allerdings nur von März bis November. Die Standorte der Sammelpunkte haben sich für die Zwischenlagerung für ein paar Stunden als geeignet erwiesen. Sie sind nirgendwo publiziert, man muss sie bei den Nachbarn erfragen oder durch genaue Beobachtung selber finden.

Der Schönheitsfehler an dieser Lösung: Normalerweise isst man auch im Winter Gemüse und dabei fallen nun einmal Rüstabfälle an. Wer sich nun selber keinen Zugang zu einem Komposthaufen organisieren kann, hat ein Problem - und die Abfälle landen im Kehrichtsack. In Weiach muss man sich punkto Rüstabfälle schon selbst zu helfen wissen - was zeigt: unsere Behörden denken immer noch landwirtschaftsorientiert.

Häckseldienst gegen Grossandrang

Im März sowie Ende Oktober, anfangs November wird an vier Tagen ein Häckseldienst angeboten. Der Grund ist einfach: die grossen Mengen an Gartenstauden, die dann erfahrungsgemäss anfallen, würden einerseits die normale Grünabfuhr überlasten - andererseits verwenden viele Gartenbegeisterte ihr eigenes Grüngut gerne gleich wieder zum Mulchen. Man kann deshalb bei der Anmeldung fürs Häckseln angeben, ob das Häckselgut mitgenommen oder an Ort und Stelle zurückgelassen werden soll.

Freitag, 9. April 2010

CHF 51.10: eine Unterschlagung ersten Grades

Den Tatbestand der Unterschlagung gibt es auch im heute geltenden Schweizer Strafgesetzbuch. Er gilt nach Artikel 138 als «strafbare Handlung gegen das Vermögen» und wird als Veruntreuung bezeichnet. Das mögliche Strafmass ist beträchtlich: das StGB erlaubt «Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe».

Wie hoch die Strafandrohung im kantonalzürcherischen Strafgesetzbuch angesetzt wurde, wäre noch zu eruieren. Die Grenze für einen Fall ersten Grades scheint vor rund 140 Jahren jedenfalls bei rund 100 Franken gelegen zu haben.

«Dem Jakob Schenkel von Weiach, Metzgerknecht, 25 Jahre alt, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hierorts nicht bekannt ist, wird anmit auf diesem Wege zur Kenntniß gebracht, daß er durch Urtheil des Bezirksgerichtes Horgen vom 15. Brachmonat d. J. der Unterschlagung ersten Grades im Betrage von 51 Frkn. 10 Rp. schuldig erklärt und zu einer einmonatlichen Gefängnißstrafe und zu Tragung der Kosten verurtheilt wurde. Gegen dieses Urtheil steht ihm das Mittel der Appellation innerhalb 10 Tagen vom Tage der Publikation an offen.

Horgen, den 14. Heumonat 1868.
Im Namen des Bezirksgerichtes:
Der Gerichtsschreiber,
V. Hauser.
»

Quelle

Donnerstag, 8. April 2010

Kleine Wohnungen im unteren Mittelfeld

Wie hoch sind die Mietpreise in Weiach? Sind sie wegen dem noch relativ tiefen Steuerfuss höher als anderswo? Welchen Einfluss hat die Entfernung zu städtischen Ballungszentren und die für Zürcher Verhältnisse vergleichsweise schlechte Anbindung an den Öffentlichen Verkehr?

Die erste Frage ist noch relativ einfach zu beantworten. Ein aktuelles Inserat aus dem Zürcher Oberländer zeigt wo die Messlatte für einen der immer häufigeren Einpersonen-Haushalte mittlerweile liegt:

«Zu vermieten in Weiach per sofort o. n. V. 2 1/2-ZimmerDachwohnung Laminat-/Plättliböden, Geschirrspüler, Glaskeramikherd, eigene Waschmaschine, Parkplatz vorhanden. Mietzins Fr. 1350.- inkl. NK.»

Mit anderen Worten: 4000 Franken Monatseinkommen muss man schon haben, um sich diese Wohnung ohne grössere Probleme leisten zu können. Nach Entrichten des Mietzinses liegen aber nicht mehr grosse Sprünge drin.

Im Schaffhausischen kommt die Einzelperson am günstigsten weg

Was den Einfluss des Steuerfusses oder des öV anbelangt, so kann man aufgrund der verfügbaren Daten kaum eine Aussage treffen als die: wahrscheinlich wirkt der Steuerfuss eher preistreibend, die Lage und öV-Anbindung eher preissenkend. Und zwar unabhängig von der Ausstattung, Fläche und genauen Lage der Wohnung.

Macht man die Probe aufs Exempel und vergleicht im Umkreis von 20 km um Weiach die Angebote an Mietwohnung mit gleicher Zimmerzahl, so stellt man fest: verglichen mit einigen Gemeinden im Kanton Schaffhausen wie Gächlingen, in denen man eine 2 1/2-Zimmerwohnung noch für unter 1000 Franken (jeweils inkl. Nebenkosten) mieten kann, ist Weiach teuer. In Obersiggenthal im Aargau erhält man eine Dachwohnung zu 1160 Franken monatlich. In Niederglatt eine für 1290 und in der Stadt Zürich eine in der Nähe des Letzipark für 1385 Franken. 1350.- für Weiach ist also eher viel.

Hochfelden und Kaiserstuhl teurer

Stimmt das wirklich? In der Umgebung wird für ähnlich schlechte Verkehrsanbindung nämlich mehr verlangt: In Hochfelden ist eine «moderne 2 1/2-Zimmer-Wohnung in ländlicher Umgebung» für 1438 Franken im Angebot. Und in Kaiserstuhl, dem Nachbarstädtchen von Weiach, eine «grosse rustikale 2 1/2-Zimmer-Wohnung in der Stadtmauer» für 1450 Franken pro Monat. Also doch wieder eher ein moderater Preis in Weiach - zumal Kaiserstuhl eine wesentlich höhere Steuerbelastung aufweist.

Was im konkreten Einzelfall teuer und was günstig ist, das kann jede(r) einzelne Wohnungssuchende eigentlich nur für sich allein eruieren. Und zwar indem seine/ihre Präferenzen z.B. über den Weg einer Nutzwertanalyse sortiert und gewichtet werden.

Mittwoch, 7. April 2010

Wachtablösung - Neuer Gemeinderat konstituiert

Nach den ungewöhnlich turbulenten Wahlen zum Gemeinderat werden heute abend die drei Zurücktretenden, Gregor Trachsel, Boris Macullo und Max Griesser, offiziell verabschiedet, wie der neue Gemeindepräsident, Paul Willi jun., in den MGW vom April schreibt:

«Als erster Schritt erfolgt am 7. April 2010 die Konstituierung, d.h. die Zuteilung der entsprechenden Ressorts und die Wahl des Vizepräsidenten. Diese Entscheidungen werden innerhalb des neu gewählten Gemeinderates getroffen. Am gleichen Tag werden die abtretenden Gemeinderäte die laufenden Geschäfte den neuen Ressortvorstehern übergeben.»

Heute abend wird Gregor Trachsel das Gemeindepräsidium abgeben. Fertig «getrechselt» also. Und wahrscheinlich ist er gar nicht so unglücklich darüber. Denn seine Weiacher haben ihm das Amt sicher nicht immer einfach gemacht.

Was die neue Crew betrifft, so lassen wir ihr erst einmal Zeit für die Einarbeitung. Nach den berühmten 100 Tagen - d.h. nach der Sommerpause darf man dann gespannt sein, in welche Richtung die Neuen die Gemeinde führen wollen.

Quelle
  • Willi, P.: Dank des Präsidenten. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2010, S. 3.

Dienstag, 6. April 2010

SVP gegen SP. Ständeratswahlen vor 50 Jahren

«Anlässlich der Ständeratswahl vom 3. April, allwo sich die beiden Regierungsräte Meier und Meierhans gegenüberstanden, brachten unsere Stimmbürger für den Bauernvertreter Rudolf Meier, Eglisau 95 Stimmen auf. Für den Sozialdemokraten Dr. P. Meierhans wurden deren 22 eingelegt.»

So kommentierte Walter Zollinger in seiner Chronik des Jahres 1960 (S. 20) die Präferenzen seiner «Dorfgenossen», wie er sie zuweilen zu nennen pflegte. Dieses Wort war natürlich im Sinne von Eidgenossen und nicht etwas sozialistischen Genossen zu verstehen.

Datenbank verrät den Wahlsieger

Wer von den beiden Kandidaten zusammen mit dem FDP-Ständerat Ernst Vaterlaus ins Stöckli einzog kann man aus der «Datenbank der Ratsmitglieder seit 1848» herausfiltern.

Beide Kontrahenten sassen mehrere Jahre miteinander im Nationalrat:
  • Paul Meierhans, SP, geboren 30.8.1895, gest. 18.3.1976, war Nationalrat vom 2.12.1935 bis Juni 1950.
  • Rudolf Meier, SVP, geboren 30.1.1907, gest. 30.6.1986, war Nationalrat vom 06.12.1943 bis 2.12.1951 und nach einem Unterbruch Ständerat vom 7.6.1960 bis 3.12.1967.

Der von den Weiachern favorisierte Kandidat hatte also das Rennen gemacht.

Montag, 5. April 2010

Ehe vor dem Bezirksgericht geschlossen

Weiacher Ehen werden heutzutage vor dem Zivilstandsbeamten in Bülach besiegelt. Vor Gericht wird meist nur noch über deren Ende und die finanziellen Folgen der gescheiterten Verbindung entschieden.

Dass Richter vor 150 Jahren durchaus auch dafür vorgesehen waren, eine Ziviltrauung durchzuführen, dies kann man dem «Amtsblatt des Kantons Zürich» von 1859 entnehmen:

«Rudolf Meierhofer von Weiach, wohnhaft in Tößriedern, und Regina Berchtold von Tößriedern, Kirchgemeinde Eglisau, haben sich die Ehe versprochen und verlangen, daß diese Ehe im Sinne des § 110 des privatrechtlichen Gesetzbuches vor hiesigem Bezirksgerichte vollzogen werde. Allfällige Einsprachen gegen diese Ehe sind binnen zehn Tagen von heute an bei der unterzeichneten Stelle schriftlich anzumelden.

Bülach, den 22. Heumonat 1859.
Der Bezirksgerichtsvizepräsident:
F. Meier
»

Quelle
  • Amtsblatt Kanton Zürich, 1859, S. 829, Nr. 26

Nachtrag vom 20. April 2011

Das Privatrechtliche Gesetzbuch für den Kanton Zürich, Ausgabe 1856, gibt den oben erwähnten Paragraphen wie folgt wieder:

«§ 110. Wenn die beiden Verlobten dem Bezirksgerichtspräsidenten zu Protokoll eröffnen, daß sie zwar eine ächte Ehe einzugehen wünschen, aber aus ernsten religiösen Gründen sich der kirchlichen Form der Trauung nicht unterziehen können, so ordnet der Gerichtspräsident die geeignete öffentliche Bekanntmachung an, welche die Stelle des Aufgebotes vertritt. Sind im Uebrigen keine Behinderungsgründe gegen eine Ehe dieser Personen vorhanden, so wird dieselbe durch eine feierliche Erklärung der ehelichen Gesinnung vor Bezirksgericht vollzogen. Der Bezirksgerichtspräsident sorgt dafür, daß von solchen Ehen sowohl in dem Pfarrbuche der Heimatsgemeinde der Ehegatten Vormerkung genommen als dem Gemeindrathe ihres Heimatsortes davon Kenntniß gegeben werde.»

Sonntag, 4. April 2010

Reisläufer am österlichen Abendmahl

Dem 68-jährigen Norbert Emmerich aus Heidelberg verdanken wir eine umfangreiche Zusammenstellung über die Schweizer, welche nach dem Dreissigjährigen Krieg die zerstörte Kurpfalz neu belebten (vgl. Artikel im Scienceblog Zeittaucher).

Da die Zeiten auch nach dem Westfälischen Frieden alles andere als konfliktfrei blieben, brauchte der Kurfürst zur Sicherung seines Territoriums militärische Verbände. Wie die Siedler holte er sich auch Soldaten mittels offizieller Abkommen (Militärkapitulationen) aus protestantischen Deutschschweizer Kantonen:

«Die durch Militärkapitulationen überlassenen Truppen bildeten besondere Abteilungen unter eigenen Offizieren und Fahnen und mit eigener Gerichtsbarkeit. Wahrscheinlich waren die beiden Kompagnien der Hauptleute Bürkli und Meister, die von 1678 bis 1682 mit vielen Soldaten in den Heidelberger Kirchenbüchern auftauchten, solche Truppen. In der Kompagnie des Hauptmann Bürkli dienten offenbar (fast) nur Soldaten aus dem Kanton Zürich und in der Kompagnie des Hauptmann Meister solche aus dem Kanton Schaffhausen. Beim Hauptmann Bürkli handelt es sich um Heinrich Bürkli aus Zürich, der 1688 in kaiserliche Dienste trat und es dort bis zum General-Feldmarschall brachte. Die Heirat von Soldaten und die Taufe ihrer Kinder sind in den Heidelberger Kirchenbüchern aufgeführt, nicht jedoch ihr Tod. Informationen zum Tod von Soldaten kann man durch "Verkündungen" in Schweizer Kirchenbüchern erlangen, die aber in nennenswerter Zahl nur in Zürcher und Thurgauer Kirchenbüchern enthalten sind.» (Emmerich, 2009 - S. 22-23)

Soldat aus Weych

Und so wundert es uns auch nicht, in Emmerichs Buch im Zusammenhang mit dieser Kompagnie Bürkli einen Hinweis auf einen Johann Meyer aus Weych zu finden:

«[Nr.] 833 Johann MEYER (M)
* Weich ZH, + nach 1679
[...] Abendmahl in Heidelberg zu Ostern 1679, Soldat in der Kompagnie des Hptm. Bürkli.
» (Emmerich, 2009 - S. 279)

Mehr über Johann Meyer (Abstammung sowie Geburts- und Todesdaten) kann man allenfalls aus den Weiacher Kirchenbüchern erfahren, die ab 1609 geführt wurden.

Sein Vorgesetzter in Heidelberg, der Militärunternehmer Hans Heinrich Bürkli, war übrigens der einzige Schweizer, der es je zum General-Feldmarschall des kaiserlichen Heeres gebracht und damit den höchsten militärischen Rang des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation bekleidet hat.

Die Tätigkeit in kurpfälzischen Diensten war ab 1669 sozusagen Bürklis Eintrittskarte ins Deutsche Reich, denn sein Vater und er selber waren in Frankreich militärisch sozialisiert worden.

Quelle

Samstag, 3. April 2010

Grosser Schaden durch Hagel, Anno 1583

Auch die Gemeinde Weiach wird ab und zu von verheerenden Hagelstürmen überzogen. Von einem Hagelzug im Jahre 1838 wird im WeiachBlog-Artikel vom 31. Mai 2006 berichtet. Das ist lange her.

Bereits aus dem 16. Jahrhundert gibt es aber schon eine Nachricht über einen Hagelsturm, der von Weyach bis ins Rafzerfeld die Kulturen vernichtete:

«A. 1583. den 23. Brachm. fiel ein grausamer Hagel mit grossem Sturm-Wind / der thate zu Wiedickon, Leimbach, im Silfeld, und dort herum / grossen Schaden. So thate auch in diesem Jahr der Hagel zu Weyach, Affholtern, Rafz, und daselbst herum, grossen Schaden. Escher. Chron. ad h.a.»

Diesen Eintrag findet man im ersten Teil von Johann Jacob Scheuchzers «Natur-Geschichte des Schweitzerlandes» aus dem Jahre 1746. Teil 1 widmet sich ausschliesslich der «Erzehlung seltsamer Natur-Geschichten des Schweitzerlandes».

Dazu gehören natürlich auch Hagelzüge, die unter dem Titel «Von den wässerigen und windichten Luft-Geschichten des Schweitzer-Lands» abgehandelt werden.

Was für ein poetischer Titel für ein derart vernichtendes Naturschauspiel.

Quelle
  • Johann Jacob Scheuchzers [...] Natur-Geschichte des Schweitzerlandes [...], samt seinen Reisen über die Schweitzerische Gebürge. Aufs neue herausgegeben, und mit einigen Anmerkungen versehen von Joh. Georg Sulzern. Erster Theil. Zürich, bey David Geßner, Gebdr. 1746 - S. 238.

Freitag, 2. April 2010

Wikipedia-Videos über Weiach

Sie kennen sicher die Ansagen auf einigen grösseren Bahnhöfen und Zügen. Die immergleiche Stimme - in der Regel die einer professionellen Sprecherin - gibt Zugsdestinationen, Abfahrtszeiten, Gleisangaben usw. bekannt.

An gewissen Eigenheiten, den unnatürlichen Übergängen im Sprechverlauf, kann man manchmal deutlich hören, dass die Ansage von einem Computer aus vorfabrizierten Elementen zusammengestückelt wurde. Die Textbausteine werden von SBB-Angestellten eingegeben. Die Software lässt sie über Lautsprecher ertönen.

Ähnliche Erfahrungen macht man als Hörer mit einem Video über Weiach, den man auf 45info.com findet. Die Firma hinter dieser Website hat sich die deutschsprachige Wikipedia vorgenommen und sie in «120.000 Informations-Clips» verarbeitet. Werbebotschaft: «Jedes Thema hören, sehen und verstehen in 45 Sekunden».

Sprachsynthese by Voice Reader

Der Text und die Tonbildschau, die man dabei präsentiert bekommt, basieren auf dem Material der jeweiligen Artikel der Wikipedia. Verwendet wird jeweils die Einleitung eines Artikels. Und das komplett - ohne Rücksicht auf im Artikel vorhandene Fehler.

Die Sprachsynthese stammt von «Linguatec Voice Reader». Die synthetische Sprecherin, genannt Julia, liefere «Audiobeiträge von herausragender Qualität», behauptet die Firma Linguatec, die sinnigerweise an der Gottfried-Keller-Straße 12 in München-Pasing ansässig ist.

Um wirklich eine herausragende Qualität zu erreichen, muss Julia aber noch viel lernen. Das wird schnell klar, wenn man sich die zu Weiach einschlägigen Artikel ansieht:

http://de.45info.com/video/Weiach
http://de.45info.com/video/Reformierte+Kirche+Weiach

Und: um etwas wirklich verstehen zu können wesentlich mehr als nur die einleitenden Sätze eines Wikipedia-Artikels. Aber das wissen die Verantwortlichen von Linguatec hoffentlich auch selber.

Fazit

Netter Versuch, aber nicht wirklich überzeugend. Vor allem Eigennamen wird das Programm wohl noch lange falsch interpretieren und dementsprechend in Sprache umwandeln. Es sei denn, man würde sich bei Wikipedia konsequent des Internationalen Phonetischen Alphabets bedienen und damit alle Texte hinterlegen.

[Veröffentlicht am 4. April 2010, 06:22]

Donnerstag, 1. April 2010

Alleebäume weg vom Strassenrand?

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall von gestern (vgl. WeiachBlog vom 31. März) ist wieder einmal die Diskussion über die Alleebäume entbrannt. Was das Gebiet von Weiach betrifft geht es um die Birken entlang der Stadlerstrasse zwischen Raat und dem Dorfeingang.

Noch am Nachmittag des Unfalltages wurde bereits die Forderung laut, Bäume entlang von Strassen müssten weichen.

«Das sagen Blick.ch-Leser

joe macjoe, schweiz - 13:48 | 31.03.2010
» Ein Baum hat so nahe an der Strasse nichts zu suchen. Es sollte min. 2 m von einer Hauptstrasse keine solchen Hindernisse stehen. Hunderte male ist so etwas schon passiert und niemand lernt daraus. Auch hohe Trottoir-Kanten sind sehr gefährlich, vorallem für Töfffahrer. Ich plädiere für solche Sicherheiten und nicht dass wir z.b. rund um Bern noch 60 fahren dürfen auf einer Autobahnlänge von 11 km!!! (wohlverstanden auf der A1)

Fasnacht Fritz, Oberglatt - 15:07 | 31.03.2010
» Genau Joe. Zufälligerweise kenne ich die Stelle und diese Strasse sehr gut. Um da die Herrschaft zu verlieren, muss man einiges schneller als mit 80 km/h fahren. Da reichen dann 2 Meter Sturzraum locker aus, um eine Kollission zu vermeiden. Bei 120 km/h beispielsweise macht das dann satte 0.06 Sekunden aus, die der Lenker mehr Zeit gehabt hätte, um zu reagieren. Zuerst denken, dann schwatzen. Und bei Strassen, die durch Wälder führen, holzt man am besten gleich den ganzen Wald weg, was?

Stefan Bühler, Zürich - 15:23 | 31.03.2010
» Joe Macjoe: Hallo??? Ist jetzt der Baum daran Schuld wenn jemand mit überhöhter Geschwindigkeit aus der Kurve rutscht??? Ist wohl nicht dein ernst! Schau dir doch mal das Auto an, der ist nicht mit 10 km/h in diese Kurve gefahren und dann davon abgekommen! Bleib mal auf dem Boden der Tatsachen! Ein Baum am Strassenrand sollte zu doppelter Vorsicht auffordern!

Andreas Tschui, Grenchen - 15:36 | 31.03.2010
» Wie man auf den Bildern abschätzen kann, befindet sich der Baum nahezu 2 m von der Strasse entfernt. Frage ist doch eher, mit wieviel Km/h ist der Fahrer dahergerast...? Und zum Votum von Joe: Um Bern wird die Stadttangente saniert. Dass dort im Baustellenbereich 60 Km/h vorgeschrieben wird ist doch verständlich, schliesslich arbeiten Menschen auf diesem Teilstück....
»

(vgl. den schon gestern referenzierten Blick-Artikel)

Die Bäume sind nicht das Problem

Für den Verfasser dieses Blogs steht fest: Anpassen müssen sich die Autofahrer. Nicht die Natur. Die Birken gehören zu dieser Strasse wie die die Kirche zum Dorfbild. Sie sind ein Teil unserer Lebensqualität.

Oder noch deutlicher: Wer nicht fähig ist, auf dieser Strasse zu fahren, ohne einen der Bäume zu rammen, der muss halt damit rechnen durch eine dieser Birken aus dem Verkehr gezogen werden.

Presseartikel Print
  • Junger Autofahrer prallte in Baum und starb. In: Tages-Anzeiger Unterland, 1. April 2010 - S. 20.
  • Autofahrer tödlich verunglückt. In: Der Landbote, 1. April 2010.
  • Nachrichten. In: Limmattaler Tagblatt / MLZ, 1. April 2010.
  • Tödlicher Verkehrsunfall (2). In: Der Bund, 1. April 2010.
  • In Baum geprallt und gestorben. In: Neue Zürcher Zeitung, 1. April 2010.