Freitag, 30. Dezember 2016

Dezemberwetter 1966: «Verleiderisches» Wetter

Walter Zollingers Beurteilung des Dezembers vor 50 Jahren ist ziemlich vernichtend, was aber beim Vergleich mit dem November, der dem traditionellen Namen Wintermonat durchaus Ehre machte (s. WeiachBlog Nr. 1331), nicht wirklich verwundern kann:

«Dezember. Wir beginnen da gleich mit den

Höchsttemperaturen morgens +8° mittags +9° abends +8°
Tiefsttemperaturen morgens -3° mittags -2° abends -4°.

Also eigentlich milder als der Vormonat. Der Föhn regiert eben öfters und war bis ins Tiefland spürbar. Im grossen-ganzen aber ziemlich niederschlagsreich: vierzehn Mal leichter oder stärker regnerisch, achtmal Schneefall, an neun Tagen stürmische Winde, immer Hochnebeldecke oder trübe und stark bewölkt, ganz wenig Sonne.

Mein Tagebuch vom 13.12. hält fest: "Verleiderisches Wetter, nun schon seit bald einer Woche, auch nachts, Regen, Regen" - und am 30.12.: "Regnerisches, langweiliges Jahresende!" Also trotz der "grössern Wärme" gegenüber dem November eben doch ungefreut, nass, kalt. Der Jänner des neuen Jahres macht's hoffentlich doch etwas besser!
»

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 8. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 1. Januar 2018 um 21:37 MEZ]

Dienstag, 20. Dezember 2016

Gebäudeversicherungskataster bereits 1809 erstellt

Die Gründung einer staatlichen Brandassekuranzkasse für Gebäude wurde im hiesigen Kanton 1808 beschlossen - nachdem die Aargauer schon 1805 eine solche gegründet hatten (vgl. WeiachBlog Nr. 31: Die Habsburger sind schuld).

Diese Kassen gibt es bis heute: als kantonale Gebäudeversicherungen. In unserem Fall ist es die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (http://www.gvz.ch), welche eine wichtige Rolle beim Brandschutz einnimmt und unsere Feuerwehren massgeblich finanziell alimentiert. Zur Geschichte der GVZ vgl. den Artikel Weiacher Geschichte(n) 109 vom Dezember 2008.

Gemeinderat für Datenerfassung eingespannt

Die Brandassekuranz basiert auf detaillierten Aufnahmen aller Gebäude im Kanton (in der Anfangszeit waren einige hochriskante Anlagen, in denen mit Feuer und Sprengstoff hantiert wurde, nicht versicherbar). So kommt es, dass für die Zeit nach 1808 der Gebäudebestand in einem einzigen Verzeichnis nachvollzogen werden kann, den sogenannten Lagerbüchern.

Mehrere Jahre war der Verfasser dieser Zeilen der Ansicht, der erste Kataster aller versicherten Weiacher Gebäude sei 1812 erstellt worden. Denn die Einträge im ältesten Lagerbuch der GVZ datieren auf dieses Jahr. Das erste Gebäudeverzeichnis samt Nummerierungsplan und erster Schatzung muss aber bereits 1809 erstellt worden sein.

Das geht einerseits aus der «Memorabilia Tigurina» von 1820 hervor, wo es heisst, das im Dezember 1808 beschlossene Gesetz über die Brandassekuranz sei «auf den er¬sten May 1809» in Kraft gesetzt worden. Und weiter unten: «Zur Errichtung eines allgemeinen Brand-Catasters wurden die Gemeindräthe beauftragt, Schatzungs-Tabellen über alle in dem Bezirk ihrer Gemeinde gelegenen Gebäude zu verfertigen und solche zu diesem Endzweck der Regierungs-Commission einzugeben». (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 109, Kasten «Brand-Assekuranz» - das Zürcher Lexikon zum Thema)

Andererseits ergibt sich dies auch aus dem Regierungsratsbeschluss zum Brandunglück vom 19. November 1810 in Weiach. Das Protokoll der damals «Kleiner Rat» genannten Regierung führt den Eintrag unter dem 20. Dezember 1810 (StAZH MM 1.35 RRB 1810/1441). Dort wird das abgebrannte Objekt als «im Brandversicherungscadaster der Gemeinde Weyach mit No. 79» bezeichnetes Gebäude identifiziert.

Sind die Lagerbücher nur die Sicherungskopien?

Das in der Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach (erstellt im Sommer 2002) als «Nummerierungssystem 1812» bezeichnete Nummernschema ist also eigentlich ein «System 1809».

Es hat - wenig verwunderlich bei einem Projekt dieser Grössenordnung - offensichtlich einige Zeit gedauert, bis alle Gemeindecadaster bei der Assekuranzkasse eingetroffen sind und dort fein säuberlich in Folianten verzeichnet waren.

Vielleicht diente das Lagerbuch sogar lediglich als zentrale Kopie der in der Gemeinde geführten Verzeichnisse. Das würde jedenfalls den seltsamen Namen erklären. Die Bücher wären also quasi das Backup gewesen. Gut möglich, dass in der Praxis jeweils mit dem Original der Gemeinde gearbeitet wurde - die war ja näher dran. Und dass lediglich Mutationen im Lagerbuch nachgetragen wurden.

Denn bei der Feuerschau mussten - wieder gemäss Memorabilia Tigurina - die Gemeinderäte «durch die alljährlich vorzunehmende Feuerschau, die Vermehrung oder Verminderung des Assekuranzwerths der Gebäude» bestimmen. Meldungen an die Kasse waren nur erforderlich, wenn sich bei einer Versicherungssumme bis zu 5000 Gulden (und diesen Wert dürften in Weiach nur wenige Gebäude überschritten haben) eine Differenz von mehr als 20% Mehr- oder Minderwert ergab.

[Veröffentlicht am 1. Januar 2018 um 12:36 MEZ]

Mittwoch, 30. November 2016

Novemberwetter 1966: Ist dieser Winter ein Geck?

Walter Zollinger war sich punkto Beurteilung des Novembers vor 50 Jahren ziemlich sicher:

«November. Er verdient den Namen "Wintermonat", wenigstens was die Kälte anbetrifft, wohl. Ein einzigesmal zeigt das Thermometer am Morgen über +5°, nämlich am 10.11. mit +8°; sonst immer unter 5°C, meist um 0° und darunter. Aber auch Schnee fällt schon beizeiten, am 4.11. vor- und nachmittags, nachdem es vorher nachts leicht geregnet hatte. So kommt einem der Spruch in den Sinn:

"Fällt der Schnee in' Dreck,
so bleibt der ganze Winter ein Geck!"

Er bleibt, da es so kalt ist, zwar etliche Tage liegen. Mittags allerdings, wenn das Thermometer etwa über 0° steigt, gibt's dann eben wieder Nasschnee draus. Der Monat zeichnet sich ferner durch viele Hochnebeltage aus (12), auch ist's oft bedeckt oder stark bewölkt; Regen fällt sieben Mal, Schnee viermal. Etliche Morgen sind neblig bis in den späten Vormittag hinein. Eigentlich sonnige Tage sind selten, etwa an fünf Nachmittagen scheint die Sonne und hie und da noch schnell gegen Abend.

Höchsttemperaturen morgens +4° (1x+8°) mittags +9° (1x 14°) Föhn! abends +6° (1x +8°)
Tiefsttemperaturen morgens -5° mittags -2° abends -5°.
»

Dass im Herbst in Weiach - bedingt durch die Lage am Rhein - häufig Bodennebel auftritt, ist sattsam bekannt. Das muss man den Weycherinnen und Weychern nicht erklären. Es würde etwas fehlen ohne die dicke, feuchtkalte Nebelsuppe.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 7-8. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

Montag, 28. November 2016

In der Ehe-Frage kein SVP-Dorf

Punkto schlechter Stimmbeteiligung bestätigte sich in der Gemeinde Weiach das schlechte Resultat vom letzten September (vgl. WeiachBlog Nr. 1314). Am gestrigen Abstimmungssonntag war bei der nationalen Vorlage lediglich eine Beteiligung von 37.57% festzustellen, bei den kantonalen eine noch tiefere.

Was für die nationale Vorlage immerhin eine Platzierung einige Ränge weiter vom Schwanz weg ergibt als noch vor zwei Monaten. Der Trend bestätigt sich dennoch: Nur die Auslandschweizer/-innen mit Bürgerort im Kanton Zürich, sowie die Gemeinden Oberglatt, Opfikon, Kloten und Schlieren (gleiche Reihenfolge wie am 25.9. übrigens), gefolgt vom Kreis 1 der Stadt Zürich, Rümlang, Dietikon, Dällikon, Höri, Rorbas, Regensdorf und Oetwil a.S. liegen noch hinter Weiach.

Gemäss http://www.wahlen-abstimmungen.zh.ch sind die Zahlen für Weiach:

  • Atomausstiegsinitiative: 34.92% Ja
  • Umsetzung Kulturlandinitiative im PBG: 31.83% Ja
  • Eheschutz-Initiative: 24.70% Ja

Die ersten beiden Resultate sind keine Überraschung. Weiach liegt sowohl im kantonalen Mainstream als auch auf der Linie der Parolen der stärksten Partei (SVP).

Ganz anders sieht das bei der kantonalen Volksinitiative «Schutz der Ehe» aus. Sie sah eine Definition des Ehebegriffs in der Kantonsverfassung vor. Die Ehe sollte demnach eine «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» sein.

Die SVP gab dafür die Ja-Parole aus (nicht nur die für solche Vorlagen übliche Verdächtige, die EDU). Viele SVP-Stammwähler hielten in Weiach der sonst alles dominierenden Sünneli-Partei in diesem Punkt nicht die Stange. Und zwar sehr deutlich.

Mittwoch, 23. November 2016

Nachdenken über die Nach-Kies-Zeit

Zurückzublicken - im Sinne von identitätsstiftender Geschichtsbetrachtung - ist den Weiacher Gemeindevätern nicht so wichtig. Das sei vor allem teuer und stosse auf zu wenig Interesse, hat der Gemeinderat kürzlich befunden.

Deshalb gibt es bis auf Weiteres keine Neuauflage der Ortsgeschichte (erstmals 1972, dann 1984, letztmals 2003 und seit 2011 vergriffen). Auch die vielen Neuzuzüger werden im besten Fall auf den Webauftritt der Ortsmuseumskommission aufmerksam und stossen so auf die aktuelle, als Ausgabe August 2016 online publizierte Monographie Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes.

Nein, der Gemeinderat macht sich Gedanken zur Zukunft! Eine Zukunft, die in absehbarer Zeit in der Post-Kies-Ära mündet. Dann nämlich, wenn die 1962 operativ gewordene Weiacher Kies AG definitiv den Betrieb einstellt. Wenn die Einkünfte aus dem Kiesgeld für immer versiegen.

Was soll dann aus der Gemeinde werden? Eine Schlafsiedlung für die Agglomeration Zürich umgeben von Naturschutzgebieten und ein paar Bauern «pour la galérie»? Oder soll es auch wieder Industrieansiedlungen geben? Und wenn ja: welcher Art? Will man allenfalls sogar aktiv versuchen, den Oberflächenstandort für das Tiefen-Endlager auf das eigene Gemeindegebiet zu ziehen (vgl. WeiachBlog Nr. 656 vom 2. November 2008: Beyond Kieswerk – ein radioaktives Tiefenlager?)?

In der November-Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW) hat der Gemeinderat nun bekanntgegeben, dass man sich die kommunale Prospektivplanung eine ansehnliche Summe kosten lassen will:



Quelle
  • Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2016 - S. 5

Sonntag, 20. November 2016

An der Landstrasse ausgesetzter Säugling, November 1816

Das Jahr 1816 war das «Jahr ohne Sommer». Es war kalt, es regnete häufig und es ist kein Wunder, dass die wohlhabendere Gesellschaft es vorzog, im Haus zu bleiben und sich am Feuer mit Literatur zu beschäftigen. So entstand in der Villa von Lord Byron am Genfersee die Erzählung «Frankenstein» aus der Feder von Mary Shelley.

Für die unteren Schichten war dieser Sommer viel schwerer zu ertragen. Er stand am Beginn von Hunger und Elend. Der Ausbruch des Vulkans Tambora in Indonesien hatte so viel Asche in die Stratosphäre eingebracht, dass (zu) wenig Sonnenlicht auf die Erde fiel. So konnte kaum etwas vernünftig wachsen und sozusagen keine Ernte wollte gelingen. Einige Monate später folgte die grosse «Theuerung des Jahres 1817» (vgl. auch Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 4. Auflage - S. 36-37).

Suche nach Eltern erfolglos

Heute vor 200 Jahren wurden die Weyacher mit einer der Folgen dieses katastrophalen Sommers konfrontiert. Die Dorfwache fand nämlich an der Hauptstrasse Richtung Kaiserstuhl im Gebiet Bedmen ein ausgesetztes, ca. 2 Monate altes Mädchen. Dies geht aus dem Protokoll des Kleinen Rates vom 21. Dezember 1816 hervor.

Man stelle sich vor: der Regierungsrat des Kantons Zürich beschäftigt sich mit einem KESB-Fall. Dass er auf der Traktandenliste der Regierung landete hatte vor allem mit der nicht gerade rosigen Finanzlage der Gemeinde Weyach zu tun, die natürlich hoffte, mit den zu erwartenden hohen Kosten nicht allein gelassen zu werden.

Das Protokoll gibt den Sachverhalt unter dem Titel «Aussetzung eines Kindes in der Gemeinde Weyach» umfassend wieder:

«Das L. Oberamt Regensperg berichtet sub dato 18ten hujus [d.h. Dezember] an den Kleinen Rath: Es habe der Nachtwächter in Weyach den 20sten Novembris, Abends um 9. Uhr, bey einem der äußersten Häuser an der Landstraße auf Kaiserstuhl, ein lebendes Kind weiblichen Geschlechts, sechs bis 10. Wochen alt, in einem Korbe auf einem Kißen, und mit schlechten Lappen bedeckt, gefunden. Darauf habe der Gemeindammann des Ortes sogleich die angemeßenen Nachsuchungen gemacht, allein diese, so wie die von dem Oberamte ohne Verzug, und endlich von der hierüber berichteten L. Kantons-Polizey-Commißion selbst veranstalteten sorgfältigen Nachforschungen, seyen bisher ohne Erfolg geblieben, und daher sehe sich das Oberamt im Falle, hievon die Hohe Regierung in Kenntniß zu setzen, und Hochdieselbe um eine angemeßene Verfügung für Bestimmung eines Status und des künftigen Unterhaltes dieses Kindes zu ersuchen; wobey zugleich die eigene Noth und vielen Armen-Unterstützungen, mit welchen die Gemeinde Weyach zu kämpfen habe, zu schonender Berücksichtigung empfohlen werde.»

Was, wenn sich solche Fälle häufen?

«Nach Anhörung dieses Berichtes haben UHHerren und Obern erkennt, davon dem L. Obergerichte Kenntniß zu geben, und dieses Tribunal als die competente Behörde einzuladen, daß es das Angemeßene über die Aussetzung und den Status dieses Kindes aussprechen und wieder einberichten möchte. Diese Verfügung wird dem Oberamte Regensperg mitgetheilt.»

Der Regierungsrat schaltete also umgehend das Löbliche Obergericht ein, um die Frage zu klären, wie mit einem ausgesetzten Säugling zu verfahren sei. Eine Staatsaffäre. «UHHerren», abgekürzt für «Unsere Hohen Herren», hatten den schlechten Sommer natürlich noch genau vor Augen und befürchteten wohl, dass solche Fälle sich häufen könnten.

Hohe Fahndungsprämie

Das Obergericht entschied postwendend - schon nach einer Woche (!), sodass der Regierungsrat bereits an Silvester 1816 den Fall wieder traktandiert hatte:

«Es berichtet die Behörde des Lobl. Obergerichts mit Zuschrift d. d. 28sten hujus an den Kleinen Rath, sie habe in Bezug auf das am 20sten passati [des vergangenen Monats; also November] zu Weyach gefundene Kind, nachfolgendes ausgesprochen:

1.) Solle durch die öffentlichen Blätter eine Belohnung von 160. Frk[en]. auf Entdeckung des Aussetzers geboten werden.

2.) Seye das Kind von dem Pfarramte Weyach in die h. Taufe aufzunehmen, und in dortiges Taufbuch einzutragen; und:

3.) Solle bis zu verhoffentlicher Entdeckung der Eltern, dieses Findelkind von der Gemeinde Weyach verpflegt werden, dieselbe aber dießfalls der wohlverordneten Allmosenpflege zu einem Beytrage empfohlen seyn.

Diese gerichtliche Verfügung ist dem Protocoll einzuverleiben, dem Obergerichte zu bescheinen, und der L. Allmosenpflege, so wie dem Oberamte Regensperg durch Protocolls-Extracte mitzutheilen.
»

Die Gemeindeväter von Weyach dürften nach dieser Mitteilung etwas ruhiger geschlafen haben. Das Obergericht hatte ja einen Beitrag aus dem Sozialhilfe-Fonds des Kantons in Aussicht gestellt.

Bemerkenswert ist die hohe Belohnung, die auf die Aufklärung des Falles ausgesetzt wurde: 160 Franken von 1816 entsprechen nach der Plattform Swistoval.ch im Jahre 2009 gerechnet nach Konsumentenpreisindex (KPI): 1'749 CHF bzw. nach dem Historischen Lohnindex (HLI) sogar 18'701 CHF.

Zu schlechter Gesundheitszustand

Wenn - wie anzunehmen ist - die Mutter des Findelkindes eine durchziehende Landstreicherin war, dann hatte diese wohl selber kaum genug zum Überleben. Das Mädchen hatte einen denkbar schlechten Start ins Leben. Lange dauerte dieses nicht. Denn schon am 16. Januar 1817 wurde es schon wieder zum regierungsrätlichen Traktandum:

«Das L. Oberamt Regensperg berichtet sub dato 13ten hujus an die hohe Regierung, daß das am 20sten November a. p. zu Weyach ausgesetzt gefundene Kind, über deßen Versorgung das L. Obergericht sub dato 28sten December richterlich verfügt, nach mehrtägiger Krankheit, am 11ten hujus verstorben seye.

Von dieser Anzeige wird der L. Kantons-Polizey-Commißion, mit Rücksicht auf die in Bezug auf diesen Gegenstand erhaltenen, nunmehr zum Theil keine weitere Execution bedürfenden Aufträge, Kenntniß gegeben, und dem L. Obergerichte (lt. Mißiven) Mittheilung gemacht.
»

Das Obergericht verdankte die Mitteilung umgehend, was am 23. Januar zu einem letzten regierungsrätlichen Protokolleintrag in dieser Angelegenheit führte:

«Ein Schreiben d. d. 21sten hujus, mit welchem das L. Obergericht dem Kleinen Rathe die Anzeige von dem erfolgten Tode des unlängst in Weyach ausgesetzt gefundenen Kindes verdankt, wird verlesen, und als keiner weitern Verfügung bedürfend ad acta gelegt.»

Gibt es weitere Unterlagen zu diesem Fall?

Die vom Obergericht erteilten Aufträge hatten sich mit dem Tod des Mädchens bis auf die Ausschreibung einer Belohnung von 160 Franken erledigt. Dieser Auftrag 1 zur Publikation in den «öffentlichen Blättern» scheint aber nicht mehr umgesetzt worden zu sein. Zumindest erhält man im online zugänglichen Archiv der NZZ mit dem Suchbegriff «Weyach» für die Jahre 1816-1818 keinen Treffer.

Ob der Weiacher Pfarrer Johann Heinrich Burkhard seinen Auftrag, das Kind zu taufen und ins Taufbuch einzutragen, ausgeführt hat, kann allenfalls eine Durchsicht des Kirchgemeindearchivs oder Pfarrarchivs ergeben. Und möglicherweise sind im Archiv der Politischen Gemeinde noch Armengut-Akten oder Gemeinderatsprotokolle von 1816/17 zu diesem Fall erhalten geblieben.

Bezüglich der beim Staatsarchiv des Kantons Zürich stehenden Bände ist leider festzustellen, dass für die fraglichen Jahre kein Taufbuch vorhanden ist. Wohl aber ein Totenregister: StAZH E III 136.3 müsste einen Eintrag zum 11. Januar 1817 enthalten. Es wäre schön, noch zu erfahren, ob man dem Findelkind wenigstens einen Namen gegeben hat.

Quellen

[Veröffentlicht am 31. Dezember 2017 um 22:45 MEZ]

Samstag, 19. November 2016

Kantonales Frauenstimmrecht mit fast 77% Nein abgelehnt

In den Jahreschroniken Zollingers findet man auch immer wieder Resultate von Volksabstimmungen, so derjenigen auf Kantonsebene, die vor just 50 Jahren - wieder einmal - das Frauenstimmrecht zum Thema hatte:

«An der kant. Abstimmung v. 19./20. Nov., an der die Einführung des Frauen-Stimm- und Wahlrechtes im Kt. Zürich mit 107'773 nein gegen 93'372 ja abermals verworfen wurde, partizipieren unsere Stimmberechtigten mit 103 nein zu 31 ja.»

Das Abstimmungsbüchlein konnte lange betonen, die politische Gleichberechtigung der Geschlechter sei in beinahe allen europäischen Staaten bereits verwirklicht. Das interessierte 53.6% der an diesem Wochenende an die Urne gehenden Männer im Kanton Zürich nicht. Sie legten ein Nein ein.

Der Nein-Anteil in Weiach lag bei 76.9%. Nur jeder vierte Weiacher Stimmbürger fand vor 50 Jahren das Frauenstimmrecht sinnvoll. Und damit waren die Weiacher Männer noch vergleichsweise fortschrittlich, wie die nachfolgende Karte des Statistischen Amts zeigt - es gab auch Gemeinden wie Bachs mit über 91% Nein-Stimmen! Selbst die Winterthurer waren dagegen. Angenommen wurde die Vorlage nur in der Stadt Zürich und in stadtnahen Seegemeinden.



Nachtrag vom 18. Dezember 2017

Der Schweizer Film Die göttliche Ordnung, der 2016 produziert wurde und dieses Jahr in die Kinos kam, zeigt plakativ und mit Humor wie auf dem Land die Stimmung punkto Frauenstimmrecht war. Grad so aufmüpfig wie in diesem Filmdrama waren die Weiacherinnen mit Garantie nicht.

Der Film ist übrigens bereits heute für helvetische Verhältnisse ein Blockbuster - mit bis dato 339'078 Eintritten (Abruf: 18.12.2017) und damit aktuell auf Platz 11 der ewigen Bestenliste der Schweizer Filme.

Quellen
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 - S. 12 [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966; abgeschlossen im August 1967].
  • Kanton Zürich. Direktion der Justiz und des Innern (Hrsg.): Verfassungsgesetz über die Abänderung von Art. 16 der Staatsverfassung (Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts). Abstimmung vom 20.11.1966. In: Abstimmungsarchiv (https://wahlen-abstimmungen.zh.ch/internet/justiz_inneres/wahlen-abstimmungen/de/abstimmungen/abstimmungsarchiv.html)
Weitere Beiträge zum Thema Frauenstimmrecht
[Veröffentlicht am 18. Dezember 2017 um 13:55 MEZ]

Freitag, 18. November 2016

Aus den MGW wird «S‘Weycher» - vorerst nur im Reglement

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» (MGW) im Volksmund seit längerem «Mitteiligsblatt» oder «Gmeindsblettli» genannt werden.

So hält es die Reformierte Kirchgemeinde, welche auch die Rubrik ihrer in den MGW publizierten, monatlichen Mitteilungen so benannt hat (http://www.kirche-weiach.ch/content/e12740/index_ger.html) und so wurde die Publikation teilweise auch durch die Turicensia-Abteilung der Zentralbibliothek Zürich in deren Katalog erfasst. Glaubt man der Primarschule, ist es das «Gemeindeblatt» (http://www.schule-weiach.ch/aktuell/gemeindeblatt/).

MGW seit Anbeginn



Der offizielle Titel des lokalen Publikationsorgans ist aber seit Beginn seines Erscheinens «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach», kurz «MGW» (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 91). Unbestritten und während über 34 Jahren, vom Juni 1982 (Nr. 1) bis zum August 2016 (Nr. 411):

mitteilungen für die gemeinde WEIACH. Publikationsmittel des Gemeinderates und der Behörden der Gemeinde Weiach. Mitteilungen der Dorfvereine. (Basis der Beschreibung: Ausgabe Juni 1982)

MGW Mitteilungen für die Gemeinde Weiach. Publikationsorgan der Gemeinde Weiach (Basis der Beschreibung: Ausgabe November 2005)

Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (Basis der Beschreibung: Ausgabe Januar 2007)

Der per Januar 2007 auf das Wesentliche reduzierte Titel hat sich in den letzten bald zehn Jahren nicht mehr verändert, die zwischenzeitlich auf dem Titelblatt verwendete – und damit offizialisierte – Abkürzung wird dort nicht mehr aufgeführt.

Neuer Titel «S’Weycher»?

Seit dem 12. Juli 2016 sieht das nach dem Willen des Gemeinderates anders aus. Ganz anders. Zumindest offiziell. Offiziell soll das Publikationsorgan nach dem an diesem Tag verabschiedeten «Reglement für das Mitteilungsblatt Weiach» ab August 2016 neu «S‘Weycher – Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach» genannt werden (vgl. Titelblatt im verlinkten PDF und Kommentar unten in diesem Beitrag). Nach dem Zweckartikel des Reglements lautet der Titel sogar nur «S’Weycher»:

«Zur Orientierung der Bevölkerung besteht seit 1985 das Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach, seit 2016 genannt "S'Weycher", dessen Inhalt politisch und konfessionell neutral ist.»

Auf den Titelblättern vom September und Oktober 2016 ist nun aber rein gar nichts von diesem neuen Titel zu sehen. Auf Rückfrage von WeiachBlog erklärt Redaktorin Melissa Häfeli, der neue Titel werde erst verwendet, wenn man das nächste Mal das Design anpasse.

Vorerst bleibt alles wie immer

Nun, man wird sehen, was dannzumal tatsächlich als Titel verwendet werden wird. Das Reglement drückt sich ja auch nicht klar aus, welche Elemente zum Titel gehören und welche nicht (vgl. den textlichen Unterschied zwischen Titelblatt und Zweckartikel).

Bis dahin bleibt also alles beim Bewährten. Gepflogenheiten der Einheimischen oder Mundart-Anleihen des Gemeinderats hin oder her.

Der Wiachiana-Verlag (Herausgeber von Weiacher Geschichte(n), WeiachBlog und WeiachTweet) wird daher erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Neudesigns (mit neuem Titel) eine andere Kurzbezeichnung verwenden. Die dann wohl «WMB» lauten wird, für «Weycher Mitteilungsblatt» – ein Kompromiss zwischen dem Mundart-Titel ohne jede Erklärung und dem Titel mit erklärendem Zusatz.

Bemerkungen zum Reglement

Zum neuen Reglement seien hier noch zwei Hinweise platziert, auf je einen sachlichen und einen rein orthographischen Fehler:

Fehler 1: Art. 1 «besteht seit 1985 das Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach». Richtig wäre «1982», wie oben erwähnt und in den Quellen unten belegt.

Kann es sein, dass die Gemeinde selber in ihrem Archiv lediglich die Ausgaben ab 1985 aufbewahrt? Oder ist das bloss ein Tippfehler?

Fehler 2: Anhang 2. Adresse der Druckerei «Alte Bodenerstrasse 19». Gemeint ist natürlich die «Alte Badenerstrasse».

Quellen
[Veröffentlicht am 30. Dezember 2017 um 12:37 MEZ]

Donnerstag, 17. November 2016

Grössere Schwankungen beim Kiesgeldsegen

Das finanzielle Manna, das der Gemeindekasse aus dem Kiesabbau zufliesst, ist stark davon abhängig, ob es sich bei dem gerade abzubauenden Stück um Land im Besitz der Gemeinde handelt, oder eben nicht. Entsprechend schwanken die Erträge. Das war schon kurz nach Betriebsaufnahme feststellbar, was Walter Zollinger in seinen Jahreschroniken einige Kommentare entlockte:

«Aus dem Ertrag der Kiesausbeutung der Kies A.G. flossen pro 1964 nur noch Fr. 260'000.- in die Gemeindekasse. Dies rührt daher, dass man nun bereits mit der Ausbeutung auf Privatland begonnen hat, weil vom Gemeindeland ein grosser Teil als Depot für das Abdeckungsmaterial benützt wird und daher zur Ausbeutung vorläufig nicht in Frage kommt. Das wird sich aber bestimmt auf die Finanzlage des polit. Gutes wenig vorteilhaft auswirken.» (G-Ch Weiach 1964, S. 11)

Die Euphorie über und das Vertrauen in ab der Betriebsaufnahme konstant fliessende Erträge war wohl etwas zu gross gewesen. Schon im darauffolgenden Jahr waren drastische Massnahmen unumgänglich:

«Diese massive Steuererhöhung um 40% gegenüber den beiden Vorjahren musste aber wohl oder übel, im Hinblick auf die verschiedenen, bereits beschlossenen oder sogar schon begonnenen Bauvorhaben der polit. wie der beiden Schulgemeinden, geschluckt werden. Mitursache ist vor allem der bereits in der letztjährigen Chronik angedeutete Umstand, dass unser Kieswerk nur noch mit ungefähr Fr. 100'000.- Ertrag im Gemeindehaushalt eingerechnet werden kann (1963 rd. 339'000.-- und 1964 ca. 260'000.-). Macht sich wohl schon die Konkurrenz der beiden grossen Rafzerfelder Kieswerke bemerkbar?» (G-Ch Weiach 1965, S. 11)

Immerhin sahen die Zahlen dann ein Jahr später etwas besser aus: «Die Kiesentschädigung pro 1966 betrug Fr. 151'539.-» (G-Ch Weiach 1966, S. 13).

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chroniken der Jahre 1964, 1965 und 1966 [Originale in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 196x].

[Veröffentlicht am 18. Dezember 2017 um 00:42 MEZ]

Freitag, 11. November 2016

Bauer oder Sulzer-Inspektor? Hermann Zeindler zum 50. Todestag

Der Name Zeindler gehört nicht zu den sogenannt altverbürgerten Geschlechtern, also denen, die ihr Weiacher Bürgerrecht in die Jahre vor dem Ende des Ancien Régime zurückverfolgen können. Die Zeindler kommen urprünglich aus den heute zum Aargau gehörenden Gemeinden Remetschwil und Bellikon südlich von Baden (vgl. das Familiennamenbuch der Schweiz).

Und doch hat dieser Familienname mittlerweile eine beinahe 100-jährige Geschichte in unserem Dorf. 1920 hat nämlich der im Thurgau aufgewachsene Hermann Zeindler eine Hiesige geheiratet. And the rest is history...

Nicht ganz. Ohne Martha Meierhofer, die Gattin Hermanns, wäre Zeindler nämlich kein Weycher Name geworden. Das kann man dem Nachruf «Weiach. In Erinnerung an Hermann Zeindler» entnehmen, den Walter Zollinger in seine Jahreschronik 1966 eingeklebt hat. Leider - wie bei ihm üblich - ohne Angabe, aus welcher Zeitung. Es dürfte sich aber um eins der regionalen Blätter gehandelt haben:

«Hermann Zeindler wurde am 23. Juli 1893 im elterlichen Haus in Müllheim TG geboren, wo er mit neun Geschwistern aufwuchs und auch die Schulen besuchte. Da sein Vater für eine zwölfköpfige Familie sorgen musste, hatte auch Hermann Zeindler bereits während den Schuljahren durch kleinere Arbeitsleistungen sein Schärflein beizutragen. Nach Absolvierung der Schulen arbeitete er zwei Jahre bis zu seiner Konfirmation auf einem Gutsbetrieb in Oberwinterthur. Bis zur Rekrutenschule im Jahre 1913 arbeitete er zwecks Erlernung der französischen Sprache bei einem Grossbauern im Welschland. Anschliessend begab er sich nach Nizza, wo er sich als Heizungsmonteur ausbildete. Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Jahre 1914 wurde der Verstorbene in die Schweiz zurückgerufen, wo er während vier Jahren zeitweise dem Vaterland diente. In dieser Zeit erhielt er eine Anstellung als Heizungsmonteur bei der Firma Gebrüder Sulzer in Winterthur, wo er sich innert kürzester Zeit zum Chefmonteur hinaufarbeiten konnte. So hatte er unter anderem im Jahre 1916 bereits die Montageleitung der Spinnerei Letten, Glattfelden, unter sich, bei welcher Gelegenheit er seiner treuen und liebevollen Lebensgefährtin erstmals begegnete. Nach dem Kriege waren dem Verstorbenen wieder Tür und Tor für das Ausland geöffnet. So war er für die Firma Gebrüder Sulzer in Frankreich und Italien tätig, wo er sich auch grosse Sprachkenntnisse aneignete. Am 20. Oktober 1920 ehelichte er Martha Meierhofer. Dieser Ehe entsprossen drei Töchter und ein Sohn.

Nun stand der Verheiratete plötzlich vor der Entscheidung, entweder als Inspektor für die Firma Sulzer nach England zu gehen oder sich für das kleine Heimwesen seines Schwiegervaters zu entschliessen. Da seine Gattin ihre Eltern nicht im Stiche lassen wollte, entschieden sie sich für das Bauerngewerbe. Mit viel Intelligenz, Umsicht und grosser Liebe zur Scholle verstand er es, sich mit seiner Familie einen schönen Mittelbetrieb zu erschaffen. Ueberdies führte er während vierzig Jahren – bis zu seinem Tode – die Agentur der Schweizerischen Unfallversicherungs-Gesellschaft in Winterthur.

Leider litt der Verstorbene in den letzten Jahren immer mehr an einem schweren Asthma. Im Jahre 1959 zog Hermann Zeindler mit seiner Gattin in sein neu erstelltes Haus an der Stadlerstrasse, wo er mit seiner Lebensgefährtin einen geruhsamen Lebensabend zu verbringen hoffte. Leider verschlimmerte sich die Krankheit in den letzten Monaten zusehends. Freitag, den 11. November, besuchte er noch die Waldbesitzerversammlung, wo er auf dem Heimweg von einem Herzschlag getroffen wurde.

Heute trauern Gattin, Töchter und Sohn mit ihren Familien um einen guten, lieben und treubesorgten Vater.
»


Beim erwähnten Neubau handelt es sich um das Gebäude Stadlerstrasse 22, welches gemäss Gebäudeversicherung des Kantons Zürich das technische Gebäudealter 1957 aufweist (vgl. Brandenberger: Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach, 2002). Und bei der «Schweizerischen Unfallversicherungs-Gesellschaft» handelt es sich um die spätere «Winterthur Versicherungen» (2006 in der AXA aufgegangen).

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 26a. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 17. Dezember 2017 um 19:54 MEZ]

Montag, 7. November 2016

Wasserrohrbrüche an der Büelstrasse - Aktualität vs. Transparenz

Am 3. November hat die Gemeindeverwaltung Weiach den nachstehenden Beitrag mit dem Titel «Diverse Wasserrohrbrüche an der Büelstrasse» unter der Rubrik «Aktuelles» veröffentlicht (vgl. auch WeiachTweet Nr. 132 vom 4.11.2016, 13:19:

«Erneut kam es an der Büelstrasse zu einem Wasserrohrbruch. Insgesamt bereits der Vierte!

Das Problem bzw. die Ursache ist bekannt: Im betroffenen Abschnitt, handelt es sich um Leitungen, welche leider nicht die versprochene Lebensdauer überstehen und Jahre früher undicht werden (Materialschwäche). Dementsprechend war dieser Leitungsabschnitt auch noch nicht für eine Erneuerung im Fokus.

Weiteres Vorgehen:
Da es sich doch um ca. 210m Leitungslänge handelt und somit auch mit hohem Aufwand und Kosten verbunden ist, werden mehrere Lösungsvarianten angeschaut. Auch die Abhängigkeiten, wie die Kanalisation, Strom-, Telefon-, TV-Leitungen, usw. müssen bei dieser Grösse mitberücksichtigt werden.
Klar ist jedoch, dass dies kein Schnellschuss werden soll und die Leitungen nicht heute ausgetauscht werden.

Wir bitten bei den betroffenen Anwohnern um Verständnis. Uns ist klar, dass dies keine angenehme Situation ist uns es ist auch nicht in unserem Sinne, dies unnötig hinauszuzögern.

Der Gemeinderat Weiach
»

Offen und geradeheraus

Diese bemerkenswert offene Kommunikation fand ich wirklich erfrischend. Wird doch zeitnah zum Ereignis (Wasserrohrbruch Nr. 4) informiert. Und dazu der Weg über das Internet-Portal der politischen Gemeinde gewählt.

Das ist einerseits sinnvoll, denn die nächste Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach erscheint erst Anfang Dezember. Wirft aber andererseits Fragen auf. Immerhin handelt es sich bereits um den vierten Vorfall. Der Gemeinderat kennt das Problem also wohl schon seit einiger Zeit und hätte demzufolge auch schon in einer früheren Ausgabe der MGW informieren können, welche Massnahmen ins Auge gefasst werden. Denn offensichtlich schläft die fünfköpfige Exekutive in dieser Sache ja nicht. Nur wissen die Anwohner dazu anscheinend nicht genug. Sonst hätte man obigen Text nicht letzte Woche online zu stellen brauchen.

Schluss mit Rohrbruch-Glasnost?

Gross war meine Überraschung, dass die Meldung mit oben zitierten gemeinderätlichen Zeilen bereits wenige Stunden später, am Sonntag, 6. November, spurlos von der Gemeindewebseite verschwunden ist.

Was WeiachTweet zur Frage veranlasste, ob die Gemeinde mit Transparenz ein Problem habe (Nr. 141). Es ist ja schon vorgekommen, dass eine ganze Ausgabe der MGW spurlos von der Website gelöscht wurde (vgl. MGW Juni 2015 vom Netz getilgt, WeiachBlog Nr. 1214; Hintergrund war vor anderthalb Jahren eine Personalie der Gemeindeverwaltung, vgl. WeiachBlog Nr. 1216)

Aktuell, weil Verkehrsbehinderung

Auf telefonische Rückfrage von WeiachBlog zeigte sich der Gemeindeschreiber überrascht: die Gemeindeverwaltung habe die Rubrik Aktuelles gewählt, da es um eine kurzfristige Verkehrsbehinderung infolge eines Wasserrohrbruchs gegangen sei. Deshalb sei die Meldung auch kurz danach wieder gelöscht worden. Von mangelnder Transparenz könne keine Rede sein.

Ich glaube ihm das. Nur: solch übereifrige Löschaktionen werfen halt schon Fragen auf. Zumal der Inhalt (siehe oben) ja noch einige Wochen bis Monate aktuell bleibt. Und er deshalb ebenso wie der gleichentags veröffentlichte Hinweis zum weiteren Ablauf in der Tempo-30-Angelegenheit (der nach wie vor online ist) keine tagesaktuelle Eintagsfliege darstellt.

Umgang mit den Kommunikations-Instrumenten will abgesprochen sein

Fazit: Guter Ansatz, aber mangelhafte Umsetzung. Gemeinderat und Verwaltung sollten die Kommunikationsabläufe unter die Lupe nehmen. Möglicherweise reicht schon eine Regieanweisung des Auftraggebenden an die Webredaktorin, wie lange der Beitrag unter Aktuelles stehenbleiben soll - befristet mit Ablaufdatum oder unbefristet.

Nachtrag vom 7. November, 22:00

Der WeiachTweet-Eintrag Nr. 142, der auf diesen Artikel hinweist, ist in seiner Zuspitzung schärfer als der Artikel-Titel. Was den Gemeindepräsidenten dazu bewogen hat, sein Dementi gleich Twitter anzuvertrauen:

Stefan Arnold bestätigt damit im Wesentlichen, was auch Gemeindeschreiber Wunderli betont hat. Nur leider bewirkt der «Handlingsfehler» auch jetzt noch, dass mit dem Text auf der Gemeindewebsite eben auch die damit verbundene Transparenz ins Nirwana entschwunden ist.

Für den Handling-Fehler mag die Webredaktorin verantwortlich sein. Für den Eindruck, der dadurch entsteht, liegt die Verwantwortung aber beim Gemeinderat.

Nachtrag vom 8. November, 13:30

Mittlerweile ist der eingangs zitierte Beitrag wieder online. Sogar auf dem bisherigen Listenplatz - nur mit neuer Adresse (https://www.weiach.ch/page/70/news/198). Wiederherstellen von aus der Rubrik Aktuelles gelöschten Beiträgen geht mit dem von der Gemeinde verwendeten System offenbar nicht. Aber sei's drum. Das Transparenzversprechen wurde eingelöst! Danke an alle Beteiligten.

Viel Erfolg beim Erneuern der schadhaften Leitung, wünscht WeiachBlog.

Dienstag, 1. November 2016

Fast ein halbes Jahrhundert als Chorleiter

Lehrer zu sein in einem kleinen Dorf mit rund 650 Einwohnern (was etwa der Bevölkerung von Weiach vor 50 Jahren entspricht), diese Stellung war zwar die einer Respektsperson. Aber auch mit vielen Erwartungen verbunden. So zum Beispiel, dass man sich in den dörflichen Vereinen tatkräftig einsetzt. Und das nicht nur als einfaches Mitglied. Nein, wer schon in der Schule vorne steht, von dem wird das auch im sonstigen Dorfleben erwartet.

Klar ist, dass auch ein Lehrer diese Pflichten nicht so viele Jahrzehnte auf sich nimmt, wenn er nicht auch von einem inneren Feuer beseelt ist, das ihm die Kraft dazu gibt. Klar ist aber auch, dass die Erwartungshaltung der übrigen «Dorfgenossen» (wie Zollinger sie zuweilen zu nennen pflegte) auch zur Last werden konnte. So ambivalent kann (und darf) man die Zeilen Walter Zollingers, die er sozusagen in eigener Sache in der Jahreschronik 1966 platzierte, auch verstehen:

«Für den Männerchor brachte der Oktober 1966 einen Wechsel im Dirigenten. Seit Sommer 1919, also volle 47 Jahre, hat der Unterzeichnete den Chor so "schlecht und recht", wie man etwa sagt, geleitet. Nun möchte er sich doch mit der Zeit, nachdem er 1962 in den Ruhestand als Lehrer trat, auch von den andern, vielerlei kulturellen Verpflichtungen "erlösen" lassen. Als neuer Dirigent konnte, nach langen anfänglich erfolglos scheinenden Bemühungen, ein junger Kollege aus Steinmaur, Herr Fredy Frei, gewonnen werden. Ein Glückauf dem Nachfolger wie dem Chor!»

Nun, nachdem Zollinger im fraglichen Jahr immerhin seinen 70. Geburtstag feiern konnte, wird ihm diesen Rücktritt wohl auch niemand wirklich ankreiden können. Solche Vereinstreue - und dazu noch als Dirigent - ist eine Leistung, die man gar nicht hoch genug einschätzen kann. Denn ganz so reibungslos läuft es ja auch in einem Verein, in dem alle (mehr oder weniger) freiwillig dabei sind, nicht immer ab.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 20. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 16. Dezember 2017 um 20:25 MEZ]

Montag, 31. Oktober 2016

Die Depothalter der LGW quittieren den Dienst

Kennen Sie sich mit den Konzernstrukturen und Verflechtungen der bäuerlichen Genossenschaften aus? Das Dach bildet die fenaco, ein heimlicher Gigant mit Milliardenumsatz. Was da alles dazugehört, deutet der Wikipedia-Artikel Fenaco an:

«Zur fenaco zählen über 80 Tochterfirmen, unter anderem das Nahrungsmittelunternehmen Frigemo, der Fleisch- und Fleischwarenhersteller Ernst Sutter AG, der Getränkehersteller Ramseier Suisse AG, die auf den Handel von Nutztieren spezialisierte Anicom sowie der Futtermittelhersteller UFA. Als wichtige Ergänzungsgeschäfte betreibt die fenaco die Detailhandelsketten Volg, Landi, Visavis (in der Westschweiz) und den Tankstellenshop TopShop und verkauft unter der Marke Agrola Heizöl und Treibstoffe. Weitere Unternehmen wurden gegründet, um die Logistikkette zu schliessen, beispielsweise das Transportunternehmen Traveco. Ferner übernahm die fenaco im Oktober 2014 sämtliche der Aktien der in der IT tätigen Bison Holding. Die fenaco gibt das grösste Schweizer Agrarmagazin UFA-Revue heraus.»

Die fenaco ist heute in den Sparten Agrar, Lebensmittelindustrie, Detailhandel, Energie und Diverses tätig (für aktuelle und detaillierte Informationen vgl. die Kurzgeschichte auf der fenaco-Website)

Der Verein ostschweizerischer landwirtschaftlicher Genossenschaften (deshalb das Akronym VOLG) wurde 1886 gegründet. Wann die hiesige Landwirtschaftliche Genossenschaft Weiach (LGW) diesem Dachverband beigetreten ist, ist mir derzeit nicht bekannt. Jedenfalls betrieb die LGW vor 50 Jahren ein VOLG-Depot an der Stadlerstrasse 4, wo es sich seit 1935 befindet (davor an der Chälenstrasse 6). Das war noch ein traditioneller Laden mit Tresen und vielen Schubladen in denen die Waren einsortiert wurden. Selbstbedienung - wie in den heute weitherum nach dem Aldi-Lidl-etc-Discounterprinzip auf die grüne Wiese geklotzten Industriebauten - gab es noch nicht.


Bild des VOLG-Depots aus der Jahreschronik 1956, S. 7 (Spätester Zeitpunkt der Entstehung des Fotos: Mai 1959)

In der Jahreschronik 1966 vermerkte Walter Zollinger einen Wechsel in der operativen Leitung des Ladens:

«Die Landwirtsch. Genossenschaft Weiach verlor mit dem 31. Okt. 66 das während 13 Jahren als Depothalter in ihrem Dienst gestandene Verkäufer-Ehepaar Hintermüller. Herr und Frau H. übernehmen ein VOLG-Depot in Weiningen/Limmattal. An ihrer Stelle übernimmt Frau Berger-Scheurer die Leitung des Ladengeschäftes. Zugleich tritt eine kleine Aenderung in den Öffnungszeiten des Ladens auf, nämlich:
von Montag bis Samstag: vorm. 7 1/2 - 12 1/2 Uhr,
von Montag bis Freitag: nchm. 2 - 6 1/2 Uhr,
am Samstagmittag: 1 1/2 - 4 Uhr,
Mittwochnachmittag geschlossen.
»

Bemerkenswert ist, dass die Öffnungszeiten zwar nicht so ausgedehnt sind wie heute - der VOLG Weiach mit Postagentur hat von Montag bis Samstag von 06:00 bis 21:00 durchgehend geöffnet - aber auch nicht so restriktiv, dass man sie sich kaum merken kann. Waren das noch Zeiten als es noch eine mindestens stündige Mittagspause gab.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 22. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 15. Dezember 2017 um 14:38 MEZ]

Sonntag, 30. Oktober 2016

Oktoberwetter 1966: gute Witterung für's «Gartnen»

Nach dem erfreulichen September (vgl. WeiachBlog Nr. 1316) war auch der Oktober wohl nach dem Geschmack des Dorfchronisten Walter Zollinger. Er schreibt in seiner Jahreschronik 1966:

«Oktober. Die erste Oktoberwoche bringt einige recht angenehme Herbsttage, wohl hie und da Nebel oder leichte Hochnebeldecke am Vormittag, sonst aber gute Witterung für's Obst pflücken und gartnen. Im ganzen notierte ich: fünf schöne Tage und neun schöne Halbtage, bewölkt oder Hochnebel hatten wir an vierzehn ganzen und elf halben Tagen, Nebel an 12 Vormittagen, Regen fiel, meist nachts oder abends, 22 Mal.

Der letzte Tag des Oktobers brachte bei -2°C einen ersten leichten Reif. In der Zeit vom 23. bis 25.10. ziemlich heftiger, einmal nachts sogar stürmischer Wind. - Mit dem 14.10. ist das Getreidedreschen offiziell fertig und auch mit Obsten geht's dem Ende entgegen. Es dünkt mich, in der Nachbarschaft wenigstens, der Ertrag sei noch recht zufriedenstellend.

Höchsttemperaturen morgens 15°, mittags 24°, abends 16°
Tiefsttemperaturen morgens +3° (1x -2°), mittags +5° (1x +3°) a. 31.10, abends +3° (1x -1°)
»

Solche Es-dünkt-mich-Aussagen sind typisch für Zollingers Chronisten- und Protokollstil. Sie sind das Salz in der Suppe und machen den Reiz der als Typoskripte überlieferten Texte aus.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 7. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 15. Dezember 2017 um 00:12 MEZ]

Samstag, 29. Oktober 2016

Die Uniformenweihe oder: Manufacturing consent

Im gestern publizierten Artikel (WeiachBlog Nr. 1318) wurde dargelegt, wie die Finanzflüsse des neuen wirtschaftlichen Elefanten auf Gemeindegebiet anfangs der 1960er-Jahre die Mehrheitsverhältnisse in den massgebenden Gremien und Versammlungen beeinflussten.

Fast 60% aller Einnahmen der politischen Gemeinde Weiach für das Jahr 1963 stammten aus dem Kiesgeschäft, dazu kamen Einnahmen der Armengemeinde (heute wäre das die Sozialhilfe). Schon allein dieser Umstand führt dazu, dass Mahner und Kritiker einen ungemein schweren Stand hatten.

Der Betreiber der Weiacher Kies AG, der im Bergbau des Ruhrgebiets grossgewordene Haniel-Konzern aus Duisburg, hatte aber noch weitere Instrumente im Köcher, mittels deren er sich die Zustimmung erkaufte. Es brauchte dazu nicht einmal die Beeinflussung über die Massenmedien, wie sie von Herman und Chomsky 1988 beschrieben wurde - und worauf der Titel dieses Beitrags anspielt. In diesem lokalen Mikrokosmos ging das wesentlich einfacher, sozusagen unter dem Radar und viel subtiler, wie man Zollingers Jahreschronik 1963 unter der Rubrik «Vereine und Genossenschaften» entnehmen kann:

«28./29. Sept.: Diese Tage verdienen ganz besondere Erwähnung: durch die Freigebigkeit der "Weiacher Kies A.G." war es unserer Dorfmusik möglich geworden, eigene, schmucke Uniformen anzuschaffen. In einer grossen Abendunterhaltung am Samstag wurden diese eingeweiht und mit einem Marschmusikdefilee und Festkonzert am Sonntagnachmittag weiter geehrt. Festhütte und Budenstadt fehlten selbstverständlich dabei nicht. (Nähere Beschreibung des Anlasses im Anhang).» (G-Ch Weiach 1963, S. 18)



Jede(r) in Weiach wusste, wer der Dorfmusik die Neueinkleidung ermöglicht hatte. Auswärtige konnten das nur wissen, wenn sie die Lokalpresse (s. Zeitungsausschnitt im Hintergrund oben) aufmerksam gelesen hatten. Und gerade deshalb wirkte die Spende jedes Mal, wenn die Musikanten die Uniform anzogen und damit öffentlich auftraten, in sozusagen homöpathischer Dosis weiter. Das funktionierte umso besser, weil auf diesen Uniformen natürlich nicht das Logo des Sponsors prangte (wie das bei Sportlern heute gang und gäbe ist) und man daran die implizite Interessenbindung eben gerade nicht ablesen konnte.

Die vielen individuellen Nutzniesser taten dazu ein übriges, wie man an anderer Stelle in derselben Jahreschronik 1963 sieht: «Gottfried Nauer am Bach verkauft sein Bauerngewerbe samt Haus an die Kies A.G. Weiach, behält aber vorläufig noch das Wohnrecht.» (G-Ch Weiach 1963, S. 22). Bei diesem Handel profitierte nicht nur Nauer am Bach. Auch die Gemeinde hatte etwas davon, und zwar dank der Handänderungssteuer.

Ebenfalls ein schlauer Schachzug des Haniel-Konzerns war die Einbindung der Gemeinde in den Verwaltungsrat der Weiacher Kies AG.

All diese Umstände haben dazu geführt, dass es in der Gemeinde praktisch unmöglich war (und immer noch ist), am Kiesabbau im Allgemeinen oder an der Weiacher Kies AG im Besonderen substantielle Kritik zu üben, ohne massive Anfeindung in Kauf nehmen zu müssen.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1963 – S. 18, 22 und 39-41 (unpaginierter Anhang). [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1963].

Freitag, 28. Oktober 2016

«Und das Unheil schreitet fort». Kritik Zollingers an der Kiesausbeutung

Wie WeiachTweet Nr. 102 vom 18. Oktober 2016 meldet, sind die Bachelor-Studierenden des Studiengangs Umweltnaturwissenschaften im Wintersemester 2016/17 auf die Weiacher Kiesgrube angesetzt worden.

Die Fallstudie wird im Rahmen des Faches «Umweltproblemlösen I» durchgeführt und umfasst auch historische Betrachtungen zum Kiesabbau. Bei ihren Recherchen ist eine auf die historischen Aspekte fokussierte Studierendengruppe auf die Weiacher Geschichte(n) und den WeiachBlog gestossen.

Als Ergänzung zu den bereits publizierten Beiträgen zum Weiacher Kiesabbau (http://weiachergeschichten.ch/kies) habe ich noch etwas in den unveröffentlichten Unterlagen gekramt. Eine besonders interessante Quelle sind auch zu diesem Thema die Jahreschroniken von Walter Zollinger. Da diese nach der Ablieferung an die Zentralbibliothek Zürich erst einmal für 25 Jahre unter Verschluss gekommen sind, hat sich Zollinger nicht gescheut, auch seine persönliche Meinung dezidiert kundzutun.

Die Gegner können nur noch die Faust im Sack machen

Wie war die Stimmung in Weiach kurze Zeit nach der Betriebsaufnahme des ersten Kiesabbaus im industriellen Massstab in unserem Land?

Kurz gefasst: die Opposition dürfte die Faust im Sack gemacht haben. Der Grund dafür ist die Art und Weise wie traditionell über Gemeindeangelegenheiten abgestimmt wurde (und häufig auch heute noch wird). Nämlich in der Gemeindeversammlung mit offenem Handmehr. Da muss man zu seiner Entscheidung stehen (können). Und wer will schon öffentlich ein solch lukratives Projekt torpedieren und damit einem Nachbarn und der Gemeinde Schaden zufügen? Immerhin war (und ist) das durch den Kiesabbau fliessende Geld für die Landeigentümer (darunter auch die Gemeinde) hochwillkommen. Deutliche Hinweise zu diesem Thema gibt der WeiachBlog-Beitrag Nr. 963, Jahreschronik 1961: Gelddenken und das neue Kieswerk.

Die Ergebnisse der Gemeinderechnung waren jedenfalls eindrücklich, wie Zollinger in der Jahreschronik 1963 rapportiert: «Erstmals genoss nun das Gemeindegut die ihm zukommenden Einnahmen aus dem Vollbetrieb der "Weiacher Kies A.G.", nämlich den ansehnlichen Betrag von Fr. 339'061.90, sodass, zusammen mit dem Vorschlag aus den Waldungen (Fr. 59'874.95), den Einnahmen aus den Grundsteuern (Fr. 25'000.-), aus Gebühren und Bussen (Fr. 15'504.75) und den Staatsbeiträgen sowie der Personalsteuer (Fr. 45'000 rd.) wiederum sämtliche finanziellen Verpflichtungen im ordentlichen, wie im a.o. Verkehr getilgt werden konnten. Darüber hinaus reichte es erst noch zu Einlagen von zusammen Fr. 58'504.- in den Steuerausgleichsfonds sowie in den Fonds für a.o. Ausgaben.

Immerhin ist zu erwarten, dass diese Fonds in den nächsten Jahren weitgehend wieder "abgebaut" werden könnten. Die in Aussicht genommenen Arbeiten an der dringend nötig gewordenen Grundwasserfassung am Rhein werden bestimmt hohe Summe verschlingen. Ohne die nun hoffentlich regelmässig fliessenden Einnahmen aus der Weiacher Kiesi, wie sie im Volk einfach geheissen wird, wäre an solch ein Projekt gar nicht zu denken, oder dann nur mit gewaltiger Steuererhöhung.
» (G-Ch Weiach 1963, S.11-12)

Angesichts dieses finanziellen Mannas, das da dank der «Kiesi» sozusagen vom Himmel fiel, verwundert es nicht, dass kritische Stimmen einen äusserst schweren Stand hatten. Zollinger selber war einer dieser Kritiker und hat über eine Gemeindeversammlung im Sommer 1963 die nachstehenden Zeilen verfasst:

«In der Gemeindeversammlung vom 15. Juni wurden folgende Anträge mit 50:38 Stimmen (bei 17 Stimmenthaltungen) gutgeheissen:

a. Antrag des Gemeinderates und der Armenpflege betr. Genehmigung des Vertrages über Kies- und Sandausbeutungsrecht zwischen der Polit. Gemeinde Weiach und der Armenpflege mit der Firma "Weiacher Kies A.G." zu Lasten von ca. 620 Aren Armenland im Hard (südlich der Bahnlinie).

b. Antrag betr. Genehmigung des Vertrages über Kies- und Sandausbeutungsrecht betr. Genehmigung des Vertrages über Kies- und Sandausbeutungsrecht zwischen der Politischen Gemeinde Weiach und der Firma "Weiacher Kies A.G." zu Lasten von ca. 460 Aren Acker im Hard (anschliessend an Armenland).

In der Diskussion wurde ausgiebig geredet; denn diese Erweiterung des Kiesausbeutungsrechtes oberhalb die Bahnlinie war sehr umstritten. Leider konnte diese, wie das obgenannte Abstimmungsergebnis zeigt, nicht abgewehrt werden. Die Anhänger bzw. Nutzniesser der Kies A.G. (z.T. Arbeitnehmer, z.T. Landbesitzer im Bereich der Kiesi) sind bereits zu zahlreich geworden. "Und das Unheil schreitet fort", muss man wohl dazu sagen; denn kaum 14 Tage nach diesen Beschlüssen begann bereits der vermehrte Wegtransport von Kies und Sand ----- per Lastwagen! 50, 60 solch schwere Kerle rasseln nun seither während 5 Wochentagen beständig dorfauf und -ab zum grossen Aerger auch vieler Ja-Stimmer vom 15.6.; heute sähe das Abstimmungsresultat vielleicht schon etwas anders aus. ("Ja, wenn wir das gewusst hätten".).

Zwei, allerdings nur mündlich vom Tisch des Vorsitzenden aus gemachte Aussprüche vom 15.4.61 (erster Vertrag), sind damit nicht inne gehalten worden. Es hiess damals, dass man kein Land oberhalb der Bahnlinie für das Kieswerk benötigen werde und dass sozusagen alles Material per Bahn weggeführt werde und die Strassen deshalb nur für Transporte in die nähere Umgebung, also minim, benützt werden müssten. Und jetzt?! Ich gebe zu, ich war auch einer der Neinstimmer am 15.6.63. und bereue es nicht. Nur schade, dass nicht mehr Mitbürger die kommende Gefahr einsehen wollten, die Gefahr nämlich, dass so unsere "Land-Dorf-Ruhe" gestört und noch mehr unser liebes schönes Ackergebiet im Hard nach und nach zerstört werden wird.
» (G-Ch Weiach 1963, S.12-13)

Risiken und Nebenwirkungen des offenen Handmehrs

Mit dem Vorsitzenden ist wohl der damals amtierende Gemeindepräsident Albert Meierhofer-Nauer gemeint, der sich stark für das Kieswerk-Projekt eingesetzt hat. Mit Blick auf die relativ grosse Anzahl an Stimmenthaltungen kann man sich fragen, was wohl gewesen wäre, hätte die Gemeinde zum Schicksalsthema «Kieswerk» eine geheime Urnenabstimmung durchgeführt. Wenn diese 17 Enthaltungen alle von Männern kamen (das Frauenstimmrecht gab es noch nicht), die es sich entweder nicht leisten konnten oder wollten, öffentlich zu ihrer ablehnenden Haltung zu stehen, dann wären diese beiden Geschäfte wohl nicht bewilligt worden.

Interessant ist einerseits, wie stark sich die unterschiedlichen Meinungen im Resultat der Abstimmung niedergeschlagen haben - zumal in einer Gemeinde, in der Vorlagen häufig «mit offensichtlichem Mehr» durchgewunken werden, so dass es der Präsident oft gar nicht für nötig hält, ein Gegenmehr oder gar Enthaltungen explizit ermitteln zu lassen. In den Protokollen sieht das dann fast so aus, als hätte es keine Gegenstimmen gegeben.

Andererseits ist es bemerkenswert, wie schnell mündlich gemachte Zusagen auch von Gemeindepolitikern zu Makulatur werden, wenn es die wirtschaftlichen Interessen gebieten. Das zeigt die Zollinger'sche Bemerkung über die «Aussprüche» vom 15. April 1961 sehr deutlich (vgl. zu dieser Abstimmung den WeiachBlog-Beitrag Nr. 979 vom 4. Februar 2011: Vertrag über die Kiesausbeutung genehmigt.)

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1963 – S. 11-13. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1963].

Samstag, 22. Oktober 2016

Heymathlosigkeit eines unehelichen Knaben

Mit unehelichen Kindern ist das so eine Sache. Meist stellt sich da schnell die Frage, wer bezahlen muss. Denn Kinder sind teuer. Und Alleinerziehende sind in der Regel nicht auf Rosen gebettet. Das war auch vor 200 Jahren nicht anders. Am 22. Oktober 1816 landete die «Heymathlosigkeit des unehelichen Knaben der Elisabetha Hauser von Weyach» sogar auf der Traktandenliste des Regierungsrates in Zürich!

Im Protokoll wird vermerkt: «Die von dem L. Ehegerichte mit Zuschrift d. d. 15ten hujus zu Hoher Verfügung einberichtete Heymathsangelegenheit für den unehelichen Knaben einer gewißen Elisabetha Hauser von Weyach, – wird der L. Commißion des Innern zu näherer Prüfung und Hinterbringung ihres gutächtlichen Berichts und Antrages überwiesen.»

Das «L.» ist eine Höflichkeitsformel und steht für «Löbliche». Damals war es das Ehegericht, das meist aufgrund der Weigerung der Heimatgemeinde des Kindsvaters, für den Knaben zahlen zu müssen, den Regierungsrat um dessen «Hohe Verfügung» ersuchte. Die Bürgerrechtsfrage schlug sich unmittelbar in der Zuweisung der Sozialfälle nieder. Für diese aufkommen musste die Heimatgemeinde. So viel war klar. Nur eben: was tun, wenn diese Frage nicht geklärt war.

Die Commission des Innern benötigte dafür rund zweieinhalb Monate. Und am 8. Februar 1817 landete das Geschäft wieder auf dem Regierungsratstisch:

«Nach Anhörung und in Genehmigung eines sorgfältigen Berichts und Gutachtens der L. Commißion des Innern d. d. 5ten hujus [d.h. des laufenden Monats], über die von dem L. Ehegerichte hoher Verfügung unterworfene Ausmittlung eines Heymaths- und Bürgerrechtes für den unehelichen Sohn einer gewißen Elisabetha Hauser von Weyach, welcher Ao. 1803. zu Auggen im Badischen geboren, und Joh. Georg getauft, über deßen bürgerlichen Status aber niemahls gerichtlich abgesprochen worden, indem zwar die Mutter zu jener Zeit bey der Matrimonialbehörde in Basel ihre Paternitätsklage gegen einen gewißen Jacob Schwender von Eptingen, Kantons Basel, anhängig gemacht, aber nicht prosequirt, und auch jene gerichtliche Stelle das Geschäft unregelmäßiger Weise hängen laßen, – haben UHHerren und Obern, da sich aus dem Berichte ergiebt, daß es wegen so langer Verjährung nicht mehr möglich ist, für diesen jungen Menschen das väterliche Bürgerrecht auszumitteln, und sich daher die Gemeinde Weyach bereit erklärt hat, ihn als ihren Angehörigen aufzunehmen, erkennt, es solle demselben in Betrachtung seiner bedauerlichen Lage und Vermögenslosigkeit das hiesige Landrecht gnädigst unentgeldlich ertheilt, und seine Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Weyach Obrigkeitlich bestätigt seyn.

Von diesem Beschluße wird dem L. Ehegerichte und dem Oberamte Regensperg zu Handen der Gemeinde Weyach und des Joh. Georg Hauser, unter Beylage einer besondern Ausfertigung für denselben als Landrechtsurkunde, Kenntniß gegeben.
»

Fazit: Die Basler hatten wohl einfach den Umstand ausgenützt, dass Elisabeth Hauser nahe der Stadt Freiburg im Breisgau wohnte und daher nicht fristgerecht und persönlich bei der Vormundschaftsbehörde Druck machte. So konnte man der Gemeinde Eptingen (die damals noch zur Stadt Basel gehörte - die Kantonsteilung erfolgte erst 1833) die Kosten für ein uneheliches Kind ersparen.

Die Gemeinde Weyach hat sich wohl auch deshalb bereit erklärt, Johann Georg Hauser als Bürger aufzunehmen, weil er zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Jahre alt und seine Mutter Gemeindsbürgerin war. Bei diesem Alter konnte man zumindest hoffen, dass sich die Kosten in Grenzen halten - und sich auf die Kosten für eine Lehre beschränken würden.

Quellen
  • Heymathlosigkeit des unehelichen Knaben der Elisabetha Hauser von Weyach. - RRB vom 22. Oktober 1816. Signatur: StAZH MM 1.60 RRB 1816/1158. Viewer mit Volltext und Digitalisat: https://www.archives-quickaccess.ch/stazh/rrb/ref/MM+1.60+RRB+1816/1158
  • Landrechtsertheilung für den in der Gemeinde Weyach aufgenohmenen Joh. Georg Hauser, unehelichen Sohn der Elisabetha Hauser von dort. - RRB vom 8.2.1817. Signatur: StAZH MM 1.62 RRB 1817/0150.
    Viewer mit Volltext und Digitalisat: https://www.archives-quickaccess.ch/stazh/rrb/ref/MM+1.62+RRB+1817/0150

[Veröffentlicht am 14. Dezember 2017 um 20:05 MEZ]

Freitag, 30. September 2016

Septemberwetter 1966: durchwegs 2 bis 5 °C über Vorjahreszahlen

Entgegen seinen sonstigen Gepflogenheiten stellte Walter Zollinger in der Weiacher Jahreschronik 1966 die Temperatur-Daten an den Beginn seines September-Eintrags. Mit gutem Grund. Die Zahlen zeigen Erfreuliches:

«Höchsttemperaturen morgens 17° (1x 18°), mittags 25° (1x 26°), abends 20°
Tiefsttemperaturen morgens 7° (1x 5°), mittags 14° (1x 13°), abends 11° (1x 10°).

Der September hat also, was die Wärme anbetrifft, noch ordentlich nachgeholt; er steht durchwegs 2° bis 5° über den letztjährigen Zahlen. Im Speziellen gab es zehn ganz schöne Tage, dazu sechs je schöne Nachmittage und Abende. An dreizehn Vormittagen lag Nebel, dann waren je vier Vor- und Nachmittage bewölkt und ebensoviele bedeckt durch Hochnebel, leichte Regen oder Schauer fielen nur sieben Mal während des ganzen Monates; hingegen wehten immer wieder ordentlich kühle Winde, meist morgens und abends. - Gegen Ende des Monats werden die ersten Direktträger gewümmt und das Obst pflücken hat schon um den 20. September herum "bäumig" begonnen.
»

Kein Vergleich zum September 1965, als man auf den Oktober hoffen musste. Für mehr Wärme und sonnigere Tage zum besseren Ausreifen.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 6-7. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 14. Dezember 2017 um 19:11 MEZ]

Mittwoch, 28. September 2016

Zuerst war nur das Erdgeschoss als Museum vorgesehen

Details zur Entstehung und frühen Geschichte des Ortsmuseums Weiach findet man auch in den Jahreschroniken von Walter Zollinger. In der Jahreschronik 1966 gibt es einen Eintrag zur Gemeindeversammlung vom 28. September 1966, also von heute vor 50 Jahren:

«Genehmigung des mit den Erben der Frl. Luise Liebert abgeschlossenen Kaufvertrages über den Erwerb des Wohnhauses Vers.-Nr. 297 mit 418 m2 Hofraum, Gemüse- und Baumgarten im Oberdorf. Erteilung des erforderlichen Kredites von Fr. 30'000.-- f. d. Kaufpreis.» (G-Ch Weiach 1966, S. 12).

Mit diesem Kauf war der Grundstein für das Ortsmuseum gelegt. Unter der Rubrik «Volkskunde/Kulturelles» gibt Zollinger seiner Freude über diesen Erfolg Ausdruck:

«Unter dieser Rubrik kann aber auch die erfreuliche Tatsache gemeldet werden, dass nun ein lang gehegter Wunsch, besser ein Plan des Berichterstatters endlich in Erfüllung zu gehen scheint: Nachdem die Gemeindeversammlung (siehe dort) dem Kauf des Liebert-Hauses im Oberdorf mehrheitlich zugestimmt hatte, wurde vom Gemeinderat alsbald darauf eine "Ortsmuseums-Kommission" gewählt und derselben vorläufig die untern Wohnräume (Stube, Schlafzimmer, Küche, Küchenkammer) für die Einrichtung des Ortsmuseums zur Verfügung gegeben. Was mit den obern vier Räumen geschehen soll, ob Ausbau zu einer Wohnung oder ebenfalls zu Museumsräumen, soll später gemeinsam durch Gemeinderat und Kommission beraten und ein entsprechender Antrag vor eine weitere Gemeindeversammlung gebracht werden. Die Kommission, ihre Zusammensetzung ist im Anhang ersichtlich, ging jetzt daran, die oben erwähnten Räume nach und nach, meist "eigenhändig", durch Frondienste in den gewünschten Stand zu stellen und an die Bevölkerung zu appellieren, passende Gegenstände bereit zu halten. Dies alles erfordert selbstverständlich seine Zeit, sodass mit der endgültigen Eröffnung erst in einem spätern Jahr gerechnet werden darf. Aber immerhin, die Entstehung eines Ortsmuseums Weiach ist damit gesichert; dessen freut sich der Unterzeichnete mächtig.»

Nach obiger Mitteilung hat Zollinger dieses Bild eingeklebt:


Hinweis vom 12.12.2017

Der oben erwähnte Anhang (mit Zusammensetzung der Kommission) ist unter dem 1. Februar 2017 als WeiachBlog Nr. 1336 publiziert.

Quellen
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 26. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966; abgeschlossen im August 1967].
  • Brandenberger, U.: Wie Weiach zu einem Ortsmuseum kam. WeiachBlog Nr. 653 vom 27. September 2008

[Veröffentlicht am 12. Dezember 2017 um 00:55 MEZ]

Sonntag, 25. September 2016

Unterirdisch tiefe Stimmbeteiligung in Weiach

Am heutigen Abstimmungssonntag liegen die Abstimmenden der Gemeinde Weiach für einmal voll im Mainstream. Jedenfalls was ihre Voten zu den Vorlagen betrifft. Das eigentlich Interessante sind nicht die Resultate (Pro Nachrichtendienstgesetz und Contra alle anderen Vorlagen), nein, das ist die Stimmbeteiligung.

Man muss es einfach einmal festhalten: Nur die Auslandschweizer/-innen mit Bürgerort im Kanton Zürich, sowie die Gemeinden Oberglatt, Opfikon, Kloten und Schlieren weisen noch tiefere Beteiligungen auf. Und verhindern, dass Weiach als Schlusslaterne dasteht.

Lediglich 324 der 957 in Weiach Stimmberechtigten (knapp über ein Drittel) haben entweder ihr Couvert eingereicht oder am Abstimmungstag selber die Zettel eingeworfen. Der Rest glänzt durch Desinteresse, demonstrative Stimmabstinenz, Läck-mer-doch oder was auch immer.

Braucht es da noch etliche Bundesfeier-Appelle im Stile von Béatrice Wertli (vgl. WeiachBlog Nr. 1291) - oder sind die Weiacher einfach strukturell stimmfaul? Bleibt nur noch die Frage: Waren die Beteiligungswerte schon immer so tief?

Nachtrag vom 26.9.2016

Wie heute von alt Gemeindeschreiber Hans Meier zu erfahren war sei die Stimmbeteiligung in früheren Zeiten nicht so schlecht gewesen, dass sich Weiach auf den hintersten Rängen der Wahlkreise im Kanton Zürich habe finden lassen.

Samstag, 24. September 2016

Warum verlor Habsburg-Laufenburg 1313 den Zürichgau?

Die nachstehende, ziemlich ausführlich geratene Abhandlung erläutert die Verhältnisse des Hochgerichts (also der späteren Landesherrschaft, welche die heutigen Kantons- und Landesgrenzen bestimmt). Sie gibt Auskunft über die Hintergründe, die in der alten Landgrafschaft Zürichgau liegen und mit den Machtverhältnissen zwischen den beiden Linien des Hauses Habsburg zu tun haben.

Ab der Ausgabe September 2016 der Monographie «Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes» (4., überarbeitete Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach») ist unter dem Titel «Von Gerichtsbarkeiten, von Zehnten und anderen Abgaben» zum Thema Hochgerichtsbarkeit festgehalten:

«Die Ausübung derselben lag bei uns ab 1173 in den Händen der Grafen von Kyburg, nach deren Aussterben im Mannesstamme 1264 bei den Habsburgern, ab 1424 mit der pfandweisen Übernahme der Grafschaft Kyburg bei der Stadt Zürich».

Zollinger und Kläui

Mit dieser Formulierung wird die noch aus der 1. Auflage Zollingers von 1972 stammende Frage umschifft, welchem Zweig der Habsburger für das Gebiet von Weiach die Hochgerichtsbarkeit zustand – der älteren Linie Habsburg-Österreich oder der jüngeren Linie Habsburg-Laufenburg. Der damalige Wortlaut:

«Die hohe Gerichtsbarkeit umfasste die Beurteilung schwerer Vergehen: Frevel, Diebstahl, Mord und dergleichen; Verbrechen also, für welche sogar die Todesstrafe, das sogenannte Blutgericht als Sühne drohte. Die Ausübung derselben lag bei uns vornehmlich in Händen der Grafen von Habsburg-Laufenburg, später ab 1313 der Grafschaft Kyburg, zeitweise wenigstens zur Hälfte auch des Bischofs von Konstanz, ab 1424 dann bei der Stadt Zürich [Anm-27].»

Bis auf den Satzteil «zeitweise wenigstens zur Hälfte auch des Bischofs von Konstanz» stimmt das auch aus heutiger Sicht. Der Bischof von Konstanz hatte in Weiach nach aktuellem Stand der Forschung nie hochgerichtliche Rechte inne, sondern lediglich niedergerichtliche. Der Irrtum ist wohl aufgrund einer Falschinterpretation von Angaben Paul Kläuis in Aargauer Urkunden XIII, S. 12 entstanden. Was die 1295 vom Fürstbischof erworbene Niedergerichtsbarkeit betrifft gab es diese Hälfte sehr wohl. Und zwar ab 1450 als die Heggenzer vom Fürstbistum eine Hälfte übernahmen, bis 1605, als die Herren von Landsberg (Erben der Heggenzer) ihre Hälfte des Niedergerichts Weiach ans Fürstbistum zurückverkauften. Ab da war der Fürstbischof wieder im Besitz der vollen Rechte.

Zurück zur Hochgerichtsbarkeit. Die oben referenzierte Anmerkung 27 lautet: «Aargauer Urkundenbuch, Band XIII, Seiten 10 und 12». Sie zeigt, dass sich Zollinger zumindest teilweise direkt auf Kläui stützte. Hier die diesbezügliche Passage auf S. 10: «In bezug auf das Blutgericht gehörte Kaiserstuhl anfãnglich zur Landgrafschaft Zürichgau, die unter den Grafen von Habsburg-Laufenburg stand und 1313 an Habsburg-Österreich überging.»

Die von Zollinger erwähnte Grafschaft Kyburg war eine territoriale Konsolidierung von Besitztümern der Linie Habsburg-Österreich, die sich aus dem Kiburger-Erbe und früheren Besitzansprüchen zusammensetzte und einer einheitlichen Verwaltung unterstellt wurde. Die Grafschaft wurde im ausgehenden 14. Jahrhundert mehrfach verkauft und verpfändet (u.a. an die Grafen von Toggenburg), 1424 an die Stadt Zürich, zwischenzeitlich ging sie im Alten Zürichkrieg 1442 ohne das Neuamt (zu dem Weiach gehörte) wieder an Habsburg-Österreich zurück, das es 1452 erneut an Zürich verpfändet. Beim Zürcher Stadtstaat blieb sie bis heute.

Treffen die von Kläui erwähnten Verhältnisse von Kaiserstuhl auch für Weiach zu? Auf die Frage nach der Zugehörigkeit zum Zürichgau gehen wir weiter unten ein. Zunächst interessiert der Übergang von 1313.

Nachwirkungen des Kiburger-Erbes

Das Jahr 1313 stellt also bezüglich Hochgerichtsbarkeit eine Zäsur dar. Die Frage ist nur, von welcher Art diese war. Das von Zollinger verwendete Wort «vornehmlich» zeigt das Problem auf. Wenn man nämlich in der Fachliteratur nachsieht, dann gibt es Hinweise dafür, dass das Blutgericht für das Gebiet von Weiach tatsächlich nicht zwingend der Linie Habsburg-Laufenburg zustand, welche 1232/39 entstanden war. Aber auch mit Beweisen untermauerte Gegenpositionen, die genau die Auffassung Kläuis stützen.

Bruno Meyer stellt 1948 in seinem Aufsatz über das Verhältnis von Habsburg-Laufenburg und Habsburg-Österreich im Zusammenhang mit der 1273 erfolgten Heirat von Anna, der Tochter des 1264 verstorbenen letzten Kiburgers, mit Eberhard von Habsburg-Laufenburg fest:

«Bemerkenswert ist, daß alle diese [im Zusammenhang mit der Heirat vorgenommenen] ganz verschiedenen, jedoch miteinander verbundenen Handlungen deutlich dem einen Gedanken folgen, die Bildung geschlossener Herrschaften zu ermöglichen. Dieser steht in vollem Gegensatz zur Leitidee bei der Ausscheidung von 1232/39, denn damals wurde zur Sicherung des Familienerbes bewußt so geteilt, daß die Rechte übereinandergriffen.» (S. 324)

Grafentitel wichtig für die Legitimation

Die alten Gaue des Frühmittelalters hatten im 13. Jahrhundert faktisch stark an Bedeutung verloren, die althergebrachten Gaugrafen-Titel aber, an denen die Hochgerichtsrechte letztlich hingen, waren dennoch von beträchtlichem Wert.

Das galt vor allem für den Titel Graf im Zürichgau, weil der Zürichgau reichsunmittelbar war und daher die Stellung der Habsburger als Reichsfürsten stützte. Vgl. dazu Meyer 1948, S. 329:

«Das rechtlich, jedoch nicht räumlich verbindende Element war die Grafschaft im nördlichen Zürichgau, mitten im Bereich der älteren Linie, die allen Gliedern der Familie als reichsunmittelbare Grafschaft den Rang bestimmte. [Fn-40]»

Genau deshalb legte die im Wettbewerb mit dem erfolgreicheren Habsburg-Österreich stehende Laufenburger-Linie auf die explizite Nennung ihres Titel eines Grafen im Zürichgau in diversen Urkunden, die sie kraft dieses Amtes besiegeln durften, auch so grossen Wert. Hätten sie dieses Recht auf den Grafentitel nicht unbestrittenermassen gehabt, dann hätte die mächtige Österreich-Linie dies wohl kaum akzeptiert und ihnen 1313 dieses Recht nicht auch noch abgekauft.

Gehörte Weiach zum Zürichgau?

Konsultiert man nur Lexika, dann kommt man zum Schluss, dass der Zürichgau vor allem südlich der Stadt Zürich, nicht aber nördlich gegen den Rhein gelegen habe. Gemäss Historischem Lexikon der Schweiz, Artikel «Zürichgau» gehörte die Nordwestecke des heutigen Kantons Zürich nicht zum Zürichgau:

«Frühma. Bezeichnung für die südlich und östlich des namengebenden röm. Kastellorts Zürich gelegene Landschaft, die etwa von Uznach bis in die Nähe von Winterthur reichte. […] Im späten 10. Jh. sind die Nellenburger und von 1077 bis zu ihrem Aussterben 1172 die Lenzburger als Landgrafen des Zürichgaus bezeugt. Der Teil westlich der Limmat und des Zürichsees gelangte an die Habsburger, der östliche zunächst an die Kyburger, bevor er im 13. Jh. mit der Landgrafschaft Thurgau vereint wurde.»

Anders sieht das der Verfasser des Artikel «Thurgau» im selben Lexikon, wo in der Einleitung auch Gebiete westlich Winterthur als zum Zürichgau gehörig angesprochen werden:

«Quellen aus dem 8. Jh. verwenden die Bezeichnung Thurgau für ein Gebiet, das im Norden von Bodensee und Rhein, im Westen von der Reuss und im Süden und Osten durch eine Linie begrenzt war, die ungefähr vom Gotthard über den Glärnisch bis zum Hörnli und von dort über den Säntis bis zum Bodensee verlief. Im 9. Jh. bezeichnete der Name Thurgau in etwa das Gebiet zwischen Winterthur, Toggenburg, Alpstein, Bodensee und Rhein, während die westlich von Winterthur gelegenen Gebiete jetzt offenbar dem Zürichgau zugeordnet wurden.»

Der Zürichgau wurde also später wieder Teil des Thurgau. Dazu hatte Weiach schon im Frühmittelalter gehört. Aber zum Zürichgau?

Für die Zugehörigkeit zum Zürichgau – zumindest zur Zeit als die Habsburger sich Grafen im Zürichgau nennen durften – liefert Paul Blumer 1916 eine fundierte Erklärung ab:

«Meine Auffassung wird (…) durch eine Reihe positiver Hinweise auf eine landgräfliche Stellung der Habsburger und speziell der jüngeren Linie auch im nordwestlichen Zürichgau [gestützt]. Zunächst der deutliche Wortlaut der Stelle in der Chronik des Otto von St. Blasien. Dieses Kloster lag dem Zürichgau ziemlich nahe, hatte auch Besitzungen hier und im anstossenden Thurgau, u. a. in letzterem nahe der Zürichgaugrenze das Dorf Lufingen. Ein Übergang des nordwestlichen Zürichgauteiles an die damaligen Thurgaugrafen, die Grafen von Kiburg, wäre Otto deshalb gewiss nicht unbekannt gewesen; seine Ausdrucksweise, die davon nichts, vielmehr den Übergang des ganzen Zürichgaues an Habsburg besagt, wäre also ganz unverständlich. Entspricht aber Ottos Bericht den Tatsachen, so ist wohl kein Zweifel, dass auch dieser Teil des Zürichgaues bei der Bruderteilung anno 1232 an Rudolf den Alten [Anm. WeiachBlog: auch «der Schweigsame» genannt], den Begründer der Laufenburger Linie, gekommen ist. Dafür finden sich denn auch ganz bestimmte Zeugnisse. Sie datieren alle aus der Zeit nach dem Aussterben der Kiburger [nach 1264], so dass auch die Annahme ausgeschlossen ist, der nordwestliche Zürichgauteil sei deswegen im Besitze der älteren Linie gestanden, weil er ihr bei der Bruderteilung zugefallen sei.» (Blumer S. 159)

Und weiter hinten in derselben Rezension, welche die Erkenntnisse Carl Speidels zum Zürichgau zerpflückt, zeigt sich Blumer überzeugt: «so gehen wir sicherlich nicht fehl, wenn wir daraus [diverse von ihm als Beweise angeführte Urkunden] nicht nur schliessen, dass die Landgrafschaft der Grafen von Habsburg-Laufenburg sich auch über den nordwestlichen Zürichgau (in welchem Niederweningen, Schöfflisdorf und Regensberg gelegen waren) erstreckt habe.» (S. 162).

Das Wehntal gehörte also damals zum Zürichgau. Noch etwas weiter hinten führt Blumer dann seine Auffassung von den Grenzen des Zürichgaus zur Zeit der Habsburger an:
«Man sieht also, dass im Gegensatz zur Annahme Speidels und zur früher herrschenden Ansicht der Bericht Ottos von St. Blasien volles Vertrauen verdient, dass die Landgrafschaft bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts in den Händen der Habsburger, speziell des Laufenburger Zweiges blieb, und dass ein Mann aus diesem Zweige [Rudolf III. von Habsburg-Laufenburg] bis zuletzt bei Zürich Landgericht abhielt und seine landgräfliche Gewalt anerkanntermassen auch über das Gebiet zwischen Limmat, Aare, Rhein und Allmannkette ausübte.» (S. 165)

Als Allmann-Kette bezeichnete u.a. Johannes Stumpf 1547 diejenige Berg- und Hügelformation, welche die Wasserscheide zwischen Töss und Glatt bildet (vgl. den Wikipedia-Artikel Allmen mit Quellenangaben). Also eine Linie vom Bachtel bis in die Gegend zwischen Rheinsfelden und Tössriedern. Folgt man dieser nicht weiter untermauerten Auffassung Blumers, dann gehören Weiach und Kaiserstuhl tatsächlich zum Zürichgau.

Nach dem Übergang der Rechte am Zürichgau an die Österreich-Linie verlor der Titel an Gewicht. Wieder Blumer: «Nach 1313 begegnet der Name und Begriff Zürichgau nur noch im Rahmen der Kirchen- oder aber der klösterlichen Gutsverwaltung, nachdem im 14. Jahrhundert durch das Verschwinden der für den ganzen Zürichgau zuständigen «Landtage» und die Angliederung der einzelnen Gebietsteile an die Landgrafschaften im Aargau und Thurgau, nach praktischen Ueberlegungen der gemeinsamen Herren, die Landgrafschaft Zürichgau als jurisdiktionelle und administrative Einheit gänzlich zerfallen war.» (S. 170)

Hochgerichtsbarkeit vor 1313 bei Habsburg-Laufenburg oder Habsburg-Österreich?

Nun gibt es aber auch noch die Gegenposition zu Blumer. Was die von Meyer im Abschnitt «Nachwirkungen des Kiburger-Erbes» erwähnten Handlungen waren, erläutert Georg von Wyss (ADB, 1879):

Eberhard, ein Sohn des Linienbegründers, Rudolfs (des Schweigsamen) von Habsburg-Laufenburg, «wurde im Frühjahr 1273 Gemahl der jungen Gräfin Anna von Kiburg und dadurch Besitzer der kiburgischen Herrschaften im Aargau und in den burgundischen Landschaften zwischen der Aare und dem Jura, überließ aber bei diesem Anlasse käuflich an Graf Rudolf, den nachmaligen König, alle kiburgischen Besitzungen im untern Aargau und die habsburg-laufenburgischen Güter und Rechte in Schwyz und Unterwalden.»

Aus diesem Übergang der kiburgischen Güter im untern Aargau kann man nun schliessen, dass das Gebiet von Weiach schon ab 1273 faktisch unter der Kontrolle der Linie Habsburg-Österreich stand. Das ändert aber nichts am Umstand, dass sich die Laufenburger-Linie als Grafen im Zürichgau sahen (und dessen oben skizzierte Grenzen und auch die Verwendung des Titels durch die Laufenburg-Linie scheint die Österreich-Linie zumindest anfangs des 14. Jahrhunderts nicht bestritten zu haben).

Im Streit um die Weiacher Güter des verstorbenen Rudolf von Kloten wurde im Jahre 1309 Graf Rudolf III. von Habsburg-Laufenburg von beiden Streitparteien zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts ernannt (vgl. WeiachBlog Nr. 1310). Graf Rudolf, der sich mit der älteren Linie Habsburg-Österreich wieder vertrug (nachdem er ein paar Jahre zuvor noch auf der Seite von deren Gegnern um die Königswürde gegen sie gekämpft hatte) liess sich daher ab 1305 als Graf im Zürichgau bezeichnen.

Der Handel von 1313

Die Ereignisse, die die definitive Machtübernahme der Linie Habsburg-Österreich als Inhaber der Hochgerichtsbarkeit markieren, werden von Blumer wie folgt beschrieben:

«Im Jahre 1313 versprachen sie [die Herzöge von Habsburg-Österreich] den Grafen von Habsburg-Kiburg die Belehnung mit der Landgrafschaft Burgund und im folgenden Jahre wurden die Vettern auf diesem Wege ihre Lehensmannen und verpflichteten sich ihnen ausserdem zu Kriegsdiensten und allerlei Vergünstigungen. In der Verleihung der Landgrafschaft Burgund darf aber hauptsächlich die Entschädigung für den Verzicht auf Erbansprüche an der Landgrafschaft Zürichgau gesehen werden, welche gleichzeitig eine Anerkennung des Bestehens solcher Ansprüche in sich schloss. Wie sie sich mit dem Zweige der Grafen von Habsburg-Rapperswil, deren Stammvater Rudolf sich » - wie wir in WeiachBlog Nr. 1310 gesehen haben - «noch im Jahre 1305 Landgraf im Zürichgau nannte und 1310 noch als solcher amtete, auseinandergesetzt haben mögen, verschweigen uns leider die Quellen. Vielleicht war die Belehnung mit der Landgrafschaft im Klettgau hier die Abfindung.» (S. 164)

Nach wie vor offene Fragen

Meyer 1948 vertritt in Fussnote 40 seines Aufsatzes über die beiden Habsburger-Linien dennoch die Auffassung, dass es mit den Hochgerichtsrechten der Laufenburg-Linie nicht so weit her gewesen sei:

«Die Landgrafschaft im Zürichgau ist bis zu deren Übergang an die ältere Linie im Jahre 1313 (s. hinten) verhältnismäßig selten erwähnt. (...) Die Rechte der Landgrafschaft dürften sehr gering gewesen sein. Ein Teil davon muß schon vor der Aufzeichnung des habsburgischen Urbars [d.h. um ca. 1300] an die ältere Linie übergegangen sein, wie sich deutlich daraus ergibt, daß sie dieses als Rechte «von der grafschaft wegen von Habsburg» anführt (Habsburg. Urbar I, S. 116 ff.).»

War Rudolf III. von Habsburg-Laufenburg also 1310 noch Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit in Weiach? Nominal offenbar schon. Und das hatte in der jüngeren Linie seit Anbeginn (also der Linientrennung 1232/39) Tradition. Denn folgt man Georg von Wyss in der Allgemeinen Deutschen Biographie (ADB) von 1879, so hat «Graf Rudolf der Schweigsame», der Begründer der jüngeren Linie «aus dem väterlichen Erbe Laufenburg, Burg und Stadt, die Landgraffschaft im Zürichgau, die habsburgischen Güter in Sempach, Schwyz, Sarnen, Stans und Buochs, die Landgrafschaft im Klettgau» und weitere Güter erhalten.

Hat die Laufenburger-Linie also irgendwann nach 1240 die Landgrafschaft Klettgau verloren? Oder war ihre Belehnung mit dem Klettgau im Jahre 1313 bloss eine Bestätigung bereits bestehender Rechte?

Quellen
  • Trösch, Erich: Thurgau. In: Historisches Lexikon der Schweiz, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D7393.php; Stand: 22.5.2017 – Einleitung.
  • Erhart, Peter: Zürichgau. In: Historisches Lexikon der Schweiz, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8573.php; Stand: 28.2.2014.
  • Höber, Hilmar: 700 Jahre Weiach. In: Neue Zürcher Zeitung, Freitag, 15. Oktober 1971, Mittagausgabe Nr. 481 – S. 21. (zit. n. WeiachBlog Nr. 453 vom 11. Mai 2007).
  • Kläui, Paul: Die Urkunden des Stadtarchivs Kaiserstuhl. Aargauer Urkunden Bd. XIII, Aarau 1955.
  • Meyer, Bruno: Habsburg-Laufenburg und Habsburg-Österreich. In: Zeitschrift für Schweizerische Geschichte 28 (1948), S. 310–343 (doi:10.5169/seals-76876).
  • Blumer, Paul: Beiträge zur Geschichte des Zürichgaus. In: Anzeiger für schweizerische Geschichte, Band 14, Heft 3, 1916. [Besprechung der namensgleichen Dissertation von Carl Speidel, Zug 1914]
  • von Wyss, Georg: Artikel Habsburg-Laufenburg, Graf Rudolf v. In: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 284–288, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Habsburg-Laufenburg,_von&oldid=3071110 (Version vom 12. Dezember 2017, 17:47 Uhr UTC)

[Veröffentlicht am 13. Dezember 2017 um 21:00 MEZ]

Sonntag, 18. September 2016

Waldwirtschaft im Wandel der Zeit

Wer heute die Ausstellung im Ortsmuseum Weiach verpasst hat, der hat am kommenden Sonntag nochmals die Gelegenheit am Müliweg 1 vorbeizuschauen. Es lohnt sich!

Denn die kuratierende Ortsmuseumskommission bringt jedes Jahr ein Thema aufs Tapet, das für die Vergangenheit der Gemeinde von Bedeutung war - und es im diesjährigen Fall auch für die Gegenwart ist: die Bewirtschaftung der Waldflächen nämlich.


Bereits im Jahre 1567 erhielt Weiach eine Holzordnung, erlassen von den Obrigkeiten zu Zürich um den Bestand und die Qualität des Waldes zu erhalten. Diese holzigen Rechtsvorschriften wurden 1596 Teil der ersten Gemeindeordnung (vgl. WeiachBlog Nr. 879).

Ein passenderes Thema könnte man für Weiach kaum wählen. Denn 461 ha, also fast die Hälfte des Gemeindegebiets von 9.57 Quadratkilometern, sind private und öffentliche Waldungen.

Förster hatten früher viele Gegner

Ein grosser Anteil dieser Flächen ist in Gemeindebesitz, was auch die fixe Anstellung eines Försters im Vollpensum rechtfertigt. Alexander Good ist zwar nebenbei auch noch Gemeindepolizist - aber im Hauptamt eben doch ein «Hölziger».

Die Amtsvorgänger Goods waren teilweise derart unbeliebt bei den Weiachern, dass sie tätliche Angriffe befürchten mussten und einige Förster daher von der Obrigkeit das Recht erhielten sich zu bewaffnen.

Aber davon wird in der Ausstellung wohl kaum die Rede sein. Es gibt ja auch noch handfeste Objekte aus der alten Zeit, wo man den Bäumen noch ohne Motorsägen und Holzvollernter zu Leibe gerückt ist.

Sonntag, 11. September 2016

Die ersten «Gvätterlischüler»

An diesem Wochenende vor genau 50 Jahren wurde der erste Weiacher Kindergarten feierlich eingeweiht. Das Gebäude am heutigen Kindergartenweg 2 wird von Walter Zollinger in seiner 1972 publizierten Monographie «Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» mit folgenden Worten erwähnt:

«Auch der Kindergarten an der Riemlistrasse, ein Geschenk der Weiacher Kies AG, sowie die Teilhaberschaft am Bau des Oberstufenschulhauses in Stadel brachten dem Schulgut vermehrte finanzielle Belastung.» (1. Aufl. - S. 77)

Man ersieht daraus, dass die kurze Stichstrasse ihren Namen erst später erhalten hat, nämlich 1992 als es um die Einführung der Polizeinummern für alle Gebäude in der Gemeinde ging. Und weil sich die Weiacherinnen und Weiacher als Adressaten der Zollinger'schen Schrift natürlich noch gut an die Einweihung erinnern konnten, hat der Autor diese im blauen Büchlein auch weggelassen.

Ein wohlgelungenes Dorffestchen für den neuen Kindergarten

In seiner für 25 Jahre in den Gewölben der Zentralbibliothek unter Verschluss gehaltenen Jahreschronik 1966 fand dieses Ereignis allerdings sehr wohl Erwähnung. Zollinger nimmt in den vorangehenden Zeilen Bezug auf die Einweihung des Oberstufenschulhauses (vgl. WeiachBlog Nr. 1308) und schreibt deshalb:

«In Weiach selber gestaltete sich 8 Tage später (10./11.9.) die Einweihung des Kindergartens im Riemli zu einem wohlgelungenen Dorffestchen, an dem neben den Schülern der 1.-6. Kl. wiederum sämtliche Ortsvereine mitwirkten. Ueber die Veranstaltung ist ein Filmband augenommen worden, es befindet sich im Besitze von Herrn Dir. Schmid von der Kies A.G., durfte aber seither bei internen Anlässen der Bevölkerung schon mehrmals gezeigt werden. Zur ersten Kindergärtnerin wählte die Schulpflege auf Beginn des Wintersemesters Frl. Barbara Stadelmann, Schwester unserer Nähschullehrerin Susi Stadelmann und bereits am 22. Dezember wurden die Mütter der ersten "Gvätterlischüler" (Jahrgänge 1958 und 1959) zur ersten Weihnachtsfeier eingeladen. Ueber den Schulbetrieb im Kindergarten wacht eine Kommission aus drei Frauen: Rosa Baumgartner-Thut, Ruth Schaller-Roggenstein, Josefa Bersinger-Aufdermaur.» (G-Ch Weiach 1966, S. 17)

Begleitet wird dieser Text von zwei Fotos des neuen Gebäudes, von denen eines hier wiedergegeben sei:

Wie sich das «Dorffestchen» inhaltlich präsentiert hat, zeigt das der Jahreschronik beigelegte und im Exemplar der Zentralbibliothek gebundene Programmblatt:


Kindergarten-Einweihung Weiach
Samstag und Sonntag, den 10./11. Sept. 1966

Programme:

Samstag, den 10. September 1966

13.45 Uhr Konzert der Dorfmusik Weiach b. Gasthof Sternen
Besammlung der Schüler beim Schulhaus
Besammlung der Kinder (Jahrg. 1960+1961) in der Chelle (Haus Kölliker).
14.00 Uhr Einweihungsfeier beim Kindergarten. Uebergabeakt, umrahmt von Musikvorträgen, Kinderchören, Gedichten. Glockengeläute.
Anschliessend freie Besichtigung.
16.00 Uhr Festzug vom Kindergarten zum Festplatz (Baugeschäft Griesser).
ca. 17.00 Uhr Ballonwettfliegen. Kindertanz.
ca. 18.00 Uhr Ende des Kinderfestes.
20.00 Uhr Abendunterhaltung in der Festhalle.
Bunte Darbietung der Ortsvereine:
Musik- und Liedervorträge, Volkstanz, Reigen, Freiübungen, Barrenturnen usw.
Anschliessend an das Programm TANZ bis 2.00 Uhr mit dem Orchester "Manila".

Sonntag, den 11. September 1966

12.00-14.00 Uhr Besichtigung des Kindergartens.
13.00 Uhr Beginn der Kinderwettspiele. Start b. Kindergarten.
14.00 Uhr Konzert der Dorfmusik in der Festhalle.
16.00-19.00 Uhr Tanz mit dem Duo "Schacher".
17.00 Uhr Rangverlesen der Kinderwettspiele.
20.00-24.00 Uhr TANZ und gemütliches Beisammensein in der Festhalle.

Die Festwirtschaft ist in Betrieb am Samstag: 15 - 02 Uhr, am Sonntag: 13 - 24 Uhr.
Das Festbändeli für Erwachsene zu Fr. 1.-- ist für beide Tage gültig und berechtigt zum freien Zutritt zu allen Veranstaltungen und Tanz.
Die Veranstalter hoffen, dass die Kindergarten-Einweihung mit Beteiligung der ganzen Bevölkerung zu einem frohen Gemeindefest wird.
Wir laden dazu alle Einwohner freundlich ein.

Schulpflege und Ortsvereine.


Ein weiteres, der Jahreschronik beigelegtes Blatt gibt die Details zur samstäglichen Abendunterhaltung preis:

Kindergarten - Einweihung in Weiach
I0. September I966
Abendunterhaltung um 20.00 Uhr
Programm:
I. Dorfmusik
2. Turnverein, Freiübungen
3. Damenturnverein, Freiübung
4. Kirchenchor
5. Volkstanz
6. Turnverein, Barren-Kür
7. Männerchor
8. Damenturnverein, Reigen
9. Dorfmusik

Mittlerweile verkauft und dem Abbruch geweiht

Nachdem die Schulgemeinde Weiach noch 2004 in eine Stützmauer beim Kindergarten 60'000 Franken investiert hat (vgl. WeiachBlog Nr. 44), war das einstige Geschenk schon wenige Jahre später zum Dispo-Bestand verkommen. Warum hat dieser Blog am 12. Oktober 2010 erklärt:

«Seit Beginn des Schuljahres 2010/11 logiert im Alten Schulhaus neu neben der Gemeinde-Bibliothek auch der Kindergarten. Damit wird die Strassenbezeichnung «Kindergartenweg» für die von der Riemlistrasse abzweigende Sackgasse, an der neben dem mittlerweile verwaisten Kindergarten-Gebäude auch die dem Abbruch geweihte ehemalige Neuapostolische Kirche steht, quasi zur historischen Reminiszenz.» (WeiachBlog Nr. 928)

Und wie man den MGW, Augustausgabe 2016, auf Seite 4 entnehmen kann, hat für das oben im Bild gezeigte erste Kindergartengebäude auch bald das letzte Stündchen geschlagen:


Nachdem sich etliche Neuzuzüger in den Bauten, die auf dem Gelände der abgebrochenen Neuapostolischen Kirche (Kindergartenweg 4) erstellt worden sind, bereits an die Adresse Kindergartenweg gewöhnt haben - und dies bald auch die Bewohner der Reiheneinfamilienhäuser, die anstelle des ersten Kindergartens geplant sind, tun werden, wird die Umsetzung des Vorschlag einer Umbenennung noch unwahrscheinlicher (vgl. WeiachBlog Nr. 1226 vom 26. Juli 2015). Die historische Reminiszenz findet künftig nur noch in der Erinnerung statt.

[Veröffentlicht am 19. September 2016 um 00:46 Uhr]