Vorgestern Freitag hat sich WeiachBlog auf die Ablösung der Schreibweise «Weyach» durch «Weiach» eingelassen und erklärt, wie daraus heute ein Chuchichäschtli-Test wurde (vgl. WeiachBlog Nr. 1552).
Zufälligerweise ist in den letzten Wochen ein Nachnahmebrief des Gemeindammannamts Weiach vom 6. Mai 1884 auf der Online-Plattform Ricardo angeboten worden, fand aber für den verlangten Preis (140 Franken) keinen Abnehmer. Dass diese Ganzsache so teuer ist, hat seinen Grund wohl in der Briefmarke (Nr. 57 nach dem Schweizer Briefmarken-Katalog), die offenbar einen Katalogwert von bis zu 475 Franken hat, wenn sie ungelaufen ist. Zwischen 25 und 100 Franken muss aktuell hinblättern, wer eine solche Marke (und nur diese) auf Ricardo erwerben will.
Aus Weiacher Sicht interessant: hier sieht man auf ein und demselben Dokument sowohl die progressive Form «Weiach» (verwendet von der Zürcher Gerichtsbarkeit, zu deren Aufsichtsbereich die Betreibungsämter gehören), wie «Weyach» (verwendet von der Eidg. Postverwaltung, die sich neue Stempel bis 1904 gespart hat).
Der Brief ging an das Tit. Notariat Niederglatt (Tit. steht für Titulatur, ein Kürzel, das stellvertretend für alle sonst anzuführenden Ehrenbezeugungen verwendet wurde, manchmal noch mit Ausrufezeichen versehen). Das Notariat musste dem Pöstler 4 Franken und 15 Rappen hinblättern. Nicht gerade wenig, wie mit dem Swiss Historical Monetary Value Converter (www.swistoval) zu ermitteln ist. Der Historische Lohnindex ergibt einen heutigen Wert von rund 225 Franken für Nachnahme und Porto.
Schwierige Lage, enorm viele Betreibungen
Zu diesem Brief von Amtsstelle zu Amtsstelle gibt es noch eine Hintergrundgeschichte (die sich ausführlich in Weiacher Geschichte(n) Nr. 36 nachlesen lässt). Wir kennen den Namen des Absenders: Heinrich Meier. Und den des Empfängers: Notar Alexander Schmid (seit 1868 im Amt).
Es war damals schwierig, einen Gemeindeammann zu finden, der einerseits den ihm übertragenen Aufgaben gewachsen und andererseits (und vor allem) gewillt war, diese auch auszuführen. Denn immerhin musste der Betreibungsbeamte ja gegen die eigenen Dorfgenossen vorgehen.
Und Betreibungen gab es zu dieser Zeit in Weiach «abnorm viele», obwohl die Gemeinde nicht zu den ärmsten im Kanton zähle, wie die Aufsichtsbehörde befand (damals wie heute das Obergericht des Kantons Zürich). Es waren nach dem Rechenschaftsbericht 1884 «im Jahr ungefähr doppelt so viele als Einwohner».
Wenn man in die Statistik schaut, findet man für 1880 einen Höchststand von 743 Einwohnern, 1888 einen von nur noch 643. Mithin dürften es somit rund 1400 Betreibungen jährlich gewesen sein, die der Weiacher Gemeindammann zu bearbeiten hatte. Also fünf Stück an jedem Werktag! Dass die schlechte Zahlungsmoral der Weiacher etwas mit ihrer wirtschaftlichen Lage zu tun gehabt haben dürfte, darf angenommen werden. Es waren harte Jahre, die manchen dazu bewogen haben, wegzuziehen oder gar auszuwandern.
Weiacher Gemeindeammänner bestraft
Sowohl der am Anfang des Jahres 1884 zurückgetretene Gemeindeammann (ein Meierhofer), wie auch Heinrich Meier, der den oben abgebildeten Nachnahme-Brief abgeschickt hat, wurden von den Aufsichtsbehörden wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung bestraft. Der eben erwähnte Heinrich Meier sogar zweimal im selben Jahr 1885. Und zwar mit einer auch aus heutiger Sicht saftigen Busse von 60 Fr. im einen und 80 Fr. im anderen Fall. Umgerechnet mit dem Historischen Lohnindex HLI von Swistoval (www.swistoval.ch) ergäbe dies total 7600 CHF nach heutigen Geldwerten! Die musste er auch tatsächlich zahlen, denn bedingte Geldstrafen gab es damals noch nicht.
Sonntag, 26. Juli 2020
Samstag, 25. Juli 2020
Pfarrer Brennwald beim Bau der Kirche zu Tode geärgert
Der Weiacher Pfarrer Johann Heinrich Brennwald, geboren 1654, war massgeblich dafür verantwortlich, dass seine Gemeinde 1706 zu einer neuen Kirche kam. Denn er war es, der zuerst die beiden Obervögte des Neuamts und via diese schliesslich Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich davon überzeugt hat, dass es so nicht mehr weitergehen könne.
Der Mitbericht der Obervögte darüber, «in was schlechtem Zustand das Kirchli zu besagtem Weÿach, sich befinde, und wie, aus allerhand bÿ benigned-ohnverwerflichen gründen, die hoche nothwendigkeit erfordern, dass nun die Ehr und Lehr Gottes auch seine erkantnuss und forcht pflichtmesig zu beförderung, eine noüwe und weiterere Kirchen erbauwet werde, gestalten dermahliges Kirchli, eine von 750 Seelen bestehende gemeind zu fassen, allzu klein, darauß allerhand ohnordnungen [Unordnungen] entstehnd», bildete im Juni 1705 die Grundlage für einen Grundsatzentscheid des Rates (Quelle: StAZH B II 691. Ratsmanual des Baptistalrats des Unterschreiber, 1705. – Pag. 31 – 25. Juni 1705).
Lokaler Widerstand gegen das Kirchenbauprojekt
Damit begannen für den seit 1693 in Weiach amtierenden Pfarrherrn die Probleme. Zum einen waren die Weiacher selber gar nicht begeistert über dieses Bauvorhaben. Man kann sich die Gegenargumente gut vorstellen. Wozu ein solches Neubauprojekt? Wir haben doch im Oberdorf eine Kirche, haben sie erst 1644 vergrössert, 1658 den Turm neu gemacht. Die reicht doch vollends aus, oder nicht?
Dann war auch noch ziemlich viel Geld zu organisieren, damit es mit der Bauerei auch wirklich losgehen konnte. Denn einen Grossteil der Kosten musste Weiach selber tragen. Am 8. September 1705 hatten Bürgermeister und Rat entschieden, dass bis Martini (also innert nur zwei Monaten!) 1000 Gulden selber vorfinanziert werden müssten. Vorher werde sich der Staat nicht engagieren. Bei dieser Fundraising-Aktion musste sich Pfarrer Brennwald über sein Projekt und seine Person wüste Beschimpfungen gefallen lassen (vgl. Ein Gegner des Kirchenbaus landet im Zuchthaus. WeiachBlog Nr. 1395).
Eine Sonnenfinsternis...
Bevor Brennwald am 9. August 1706 mit den Worten «Gott erhalte dise Kirchen u. Thurm in beständigem wolstand u. behüte sie vor allem schaden bis an das end der welt. Amen» segnen konnte, da hing der Haussegen offenbar mehrmals ziemlich schief.
Sogar Sonne und Mond beteiligten sich in der Bauzeit mit einer grossen Sonnenfinsternis am 12. Mai 1706, bei welcher der Kernschatten über die Schweiz hinwegzog und auch unserer Gemeinde rund vier Minuten totale Finsternis bescherte.
Besonders viel Verdruss hatte Brennwald mit den direkt am Bau Beteiligten, wie man einer sogenannten «Supplication» (Bittschrift) seiner nächsten Angehörigen an den Zürcher Bürgermeister entnehmen kann. Sie schreiben darin:
«daß unser Vatter und Schwäher säll. eine zimmliche Zeit [1682-1693] den geringen und schlechten Helfferdienst zu Eglisau mit aller möglichsten Sorgfalt, Treuw und Fleiss versehen, [...] Er nun aus tragender hocher Gnad und Wolgewogenheit [...] den Pfarrdienst zu Weÿach erlangt und viel Jahr [1693-1707] selbigen nicht ohne grosse Mühe absonderlich wegen der beschwehrlichen Schularbeit versehen; ist darauf gut befunden worden, den Bau selbiger Kirchen vorzunemmen, bey welchem Bau ermelter unser liebe Vatter und Schwäher sell. sehr viel ausgestanden, grosse Kösten, Beschwerd und Verdruß gehabt, und welches das meiste ist, von den Arbeits Leüthen, wie es zu gehen pflegt, so vielmahlen zum Zorn gereizet worden, daß Er endtlich seine Krankheit daran erholt, welche Ihme den Lebensfaden so frühezeitig abgeschnitten» (StAZH E I 30.136, Nr. 47)
Am 23. November 1707 ist Johann Heinrich Brennwald an den Folgen einer nicht weiter spezifizierten schweren Krankheit verstorben. Sein Tod war offenbar absehbar, denn sein Nachfolger, Pfr. Wolf (der mit der Grabplatte in der Kirchenmauer, vgl. WeiachBlog Nr. 1544) wurde vom Rat auf Vorschlag des Antistes bereits am 17. November 1707 gewählt. (StAZH E I 30.136, Nr. 46)
Schuld am frühzeitigen Ableben mit nur 53 Jahren sind also, jedenfalls gemäss seiner Tochter und seinem Schwiegersohn, massgeblich auch die Handwerker.
Der Mitbericht der Obervögte darüber, «in was schlechtem Zustand das Kirchli zu besagtem Weÿach, sich befinde, und wie, aus allerhand bÿ benigned-ohnverwerflichen gründen, die hoche nothwendigkeit erfordern, dass nun die Ehr und Lehr Gottes auch seine erkantnuss und forcht pflichtmesig zu beförderung, eine noüwe und weiterere Kirchen erbauwet werde, gestalten dermahliges Kirchli, eine von 750 Seelen bestehende gemeind zu fassen, allzu klein, darauß allerhand ohnordnungen [Unordnungen] entstehnd», bildete im Juni 1705 die Grundlage für einen Grundsatzentscheid des Rates (Quelle: StAZH B II 691. Ratsmanual des Baptistalrats des Unterschreiber, 1705. – Pag. 31 – 25. Juni 1705).
Lokaler Widerstand gegen das Kirchenbauprojekt
Damit begannen für den seit 1693 in Weiach amtierenden Pfarrherrn die Probleme. Zum einen waren die Weiacher selber gar nicht begeistert über dieses Bauvorhaben. Man kann sich die Gegenargumente gut vorstellen. Wozu ein solches Neubauprojekt? Wir haben doch im Oberdorf eine Kirche, haben sie erst 1644 vergrössert, 1658 den Turm neu gemacht. Die reicht doch vollends aus, oder nicht?
Dann war auch noch ziemlich viel Geld zu organisieren, damit es mit der Bauerei auch wirklich losgehen konnte. Denn einen Grossteil der Kosten musste Weiach selber tragen. Am 8. September 1705 hatten Bürgermeister und Rat entschieden, dass bis Martini (also innert nur zwei Monaten!) 1000 Gulden selber vorfinanziert werden müssten. Vorher werde sich der Staat nicht engagieren. Bei dieser Fundraising-Aktion musste sich Pfarrer Brennwald über sein Projekt und seine Person wüste Beschimpfungen gefallen lassen (vgl. Ein Gegner des Kirchenbaus landet im Zuchthaus. WeiachBlog Nr. 1395).
Eine Sonnenfinsternis...
Bevor Brennwald am 9. August 1706 mit den Worten «Gott erhalte dise Kirchen u. Thurm in beständigem wolstand u. behüte sie vor allem schaden bis an das end der welt. Amen» segnen konnte, da hing der Haussegen offenbar mehrmals ziemlich schief.
Sogar Sonne und Mond beteiligten sich in der Bauzeit mit einer grossen Sonnenfinsternis am 12. Mai 1706, bei welcher der Kernschatten über die Schweiz hinwegzog und auch unserer Gemeinde rund vier Minuten totale Finsternis bescherte.
Ausschnitt aus der Supplication der Hinterbliebenen des Pfr. Brännwald (StAZH E I 30.136 Nr. 47) |
... und viel Ärger mit den Handwerkern
Besonders viel Verdruss hatte Brennwald mit den direkt am Bau Beteiligten, wie man einer sogenannten «Supplication» (Bittschrift) seiner nächsten Angehörigen an den Zürcher Bürgermeister entnehmen kann. Sie schreiben darin:
«daß unser Vatter und Schwäher säll. eine zimmliche Zeit [1682-1693] den geringen und schlechten Helfferdienst zu Eglisau mit aller möglichsten Sorgfalt, Treuw und Fleiss versehen, [...] Er nun aus tragender hocher Gnad und Wolgewogenheit [...] den Pfarrdienst zu Weÿach erlangt und viel Jahr [1693-1707] selbigen nicht ohne grosse Mühe absonderlich wegen der beschwehrlichen Schularbeit versehen; ist darauf gut befunden worden, den Bau selbiger Kirchen vorzunemmen, bey welchem Bau ermelter unser liebe Vatter und Schwäher sell. sehr viel ausgestanden, grosse Kösten, Beschwerd und Verdruß gehabt, und welches das meiste ist, von den Arbeits Leüthen, wie es zu gehen pflegt, so vielmahlen zum Zorn gereizet worden, daß Er endtlich seine Krankheit daran erholt, welche Ihme den Lebensfaden so frühezeitig abgeschnitten» (StAZH E I 30.136, Nr. 47)
Am 23. November 1707 ist Johann Heinrich Brennwald an den Folgen einer nicht weiter spezifizierten schweren Krankheit verstorben. Sein Tod war offenbar absehbar, denn sein Nachfolger, Pfr. Wolf (der mit der Grabplatte in der Kirchenmauer, vgl. WeiachBlog Nr. 1544) wurde vom Rat auf Vorschlag des Antistes bereits am 17. November 1707 gewählt. (StAZH E I 30.136, Nr. 46)
Schuld am frühzeitigen Ableben mit nur 53 Jahren sind also, jedenfalls gemäss seiner Tochter und seinem Schwiegersohn, massgeblich auch die Handwerker.
Freitag, 24. Juli 2020
Der Weiacher Chuchichäschtli-Test
Rechtschreibreformen sind dafür verantwortlich, dass man heute anhand der Aussprache recht genau unterscheiden kann, ob jemand schon länger in Weiach wohnt, bzw. von dort (und der näheren Umgebung) herkommt oder aber ein komplett Fremder ist und nicht dazugehört.
Fremde erkennen im Alten Testament
Es ist schon fast so etwas wie ein lokaler Chuchichäschtli-Test. Ausserhalb der Deutschschweiz (und anderen Gebieten, wo unser Dialekt wegen dem kratzenden «ch» als Halskrankheit empfunden wird) ist dieses Prinzip als Schibboleth bekannt, vgl. Richter 12 Verse 5-6 im Alten Testament der Bibel:
Dass das Trema wegfallen musste, ist auch der immer weiteren Verbreitung der Schreibmaschine geschuldet. Die hatte nun einmal einen begrenzten Satz von Typenhebeln. Was zu regionalen Unterschieden führte. Auf der Deutschschweizer Tastatur fehlt ja bis heute der Buchstabe ß (Eszett), der hierzulande in Druckerzeugnissen noch lange üblich war, wie man sich auch auf e-newspaperarchives.ch oder in WeiachBlog Nr. 1539 (für Liechtenstein) überzeugen kann. Und das obwohl in den 1930er-Jahren beschlossen wurde, das Eszett in der Schule nicht mehr zu lehren, womit für die Schweiz und Liechtenstein ein Sonderweg begann.
Frühere Erklärungsversuche...
Wollen Sie den Test bestehen? Ein paar zusätzliche Details geben ein Artikel und eine Audio-Datei, beide schon ziemlich älteren Datums:
...und die Wÿach-Frage
Fremde erkennen im Alten Testament
Es ist schon fast so etwas wie ein lokaler Chuchichäschtli-Test. Ausserhalb der Deutschschweiz (und anderen Gebieten, wo unser Dialekt wegen dem kratzenden «ch» als Halskrankheit empfunden wird) ist dieses Prinzip als Schibboleth bekannt, vgl. Richter 12 Verse 5-6 im Alten Testament der Bibel:
«5 Und Gilead besetzte die Furten des Jordan vor den Efraimiten. Und wenn ein Flüchtling von den Efraimiten sprach: Ich will hinüber!, sagten die Männer des Gilead zu ihm: Bist du Efraimit? Sagte er dann: Nein!, 6 so sagten sie zu ihm: Sag Schibbolet. Sagte er dann Sibbolet, weil er es nicht so aussprechen konnte, ergriffen sie ihn und machten ihn nieder an den Furten des Jordan.» (Zürcher Bibel, nach https://www.bibleserver.com/de/verse/Richter12,5 [Abgerufen am 24.7.2020])
Die Übersetzer der Zürcher Bibel merken zu Vers 6 an: «In diesem Vers zeigen sich Ausspracheunterschiede im Hebräischen der damaligen Zeit. Schibbolet bedeutet «Flut» oder «Ähre».»
Der Weiacher Schibboleth ist der Name des Ortes selber. Und wird glücklicherweise nicht so radikal für die Freund/Feind-Erkennung eingesetzt, wie es hier Gilead zugeschrieben wird.
Die Schreibweise «Weiach» (mit «i») setzte sich bis Ende des 19. Jahrhunderts gegen die Schreibung mit y («Weyach») durch. Die Progressiven schrieben schon in den 1830er-Jahren konsequent «ei» (vgl. Ignaz Thomas Scherr in WeiachBlog Nr. 1538). Eine solche Schreibung wird wie in «Vogel-Ei» ausgesprochen. Und nicht mit einer Art implizitem Trema als «ey».
Die Schreibweise «Weiach» (mit «i») setzte sich bis Ende des 19. Jahrhunderts gegen die Schreibung mit y («Weyach») durch. Die Progressiven schrieben schon in den 1830er-Jahren konsequent «ei» (vgl. Ignaz Thomas Scherr in WeiachBlog Nr. 1538). Eine solche Schreibung wird wie in «Vogel-Ei» ausgesprochen. Und nicht mit einer Art implizitem Trema als «ey».
Fehlendes Trema und trotzdem ein Spray
In manchen älteren Texten wird dieses sogenannte diakritische Zeichen durchaus verwendet. Da steht dann «Weÿach» (vgl. Bild: Weisses Register, 1717 erstellt), was den Leser dazu anleitet, die Buchstaben e und y (oder halt «i») nicht als Standard-Diphthong ei, ai, ey, ay (Aussprache: [aɪ̯] wie in Leim, Mais, Speyer, Mayer) zu verstehen, sondern eben als dialektalen Diphthong [ɛɪ̯], der nur in der lexikalischen Peripherie existiere (wie sich die Wikipedia ausdrückt) und wie in «Spray» ausgesprochen werde.
StAZH KAT 38. Grösseres Kanzleiregister oder Weisses Register bis 1739, Band XVI: Trucken 462-497 - S. 35
Die Schreibweise «Weïach» wäre eigentlich im 19. Jahrhundert noch möglich gewesen (und hätte den Schibboleth verhindert). Aber schon nach der Reform von 1902 und spätestens seit der neuesten Reform 1996 wäre das Problem dann doch entstanden:
StAZH KAT 38. Grösseres Kanzleiregister oder Weisses Register bis 1739, Band XVI: Trucken 462-497 - S. 35
«Im Deutschen wird das Trema heute nicht mehr in seinem ursprünglichen Sinne zur Kennzeichnung einer abweichenden Aussprache im Lautzusammenhang verwendet. Während bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts Tremata in der deutschen Schrift nur gesetzt werden sollten, um in einzelnen Fällen Missverständnisse auszuschließen, rieten die deutschen Rechtschreibregeln von 1902 bis 1996 von der Nutzung des Tremas generell ab. So sollte statt des französischen „Zaïre“ das Wort „Zaire“ geschrieben werden (siehe Das Trema in der deutschen Rechtschreibung im 19. Jahrhundert). Die aktuellen Regeln seit der Rechtschreibreform von 1996 befassen sich gar nicht mehr mit dem Trema.» (Auszug aus dem Wikipedia-Artikel «Trema», Version v. 3. April 2020)
Dass das Trema wegfallen musste, ist auch der immer weiteren Verbreitung der Schreibmaschine geschuldet. Die hatte nun einmal einen begrenzten Satz von Typenhebeln. Was zu regionalen Unterschieden führte. Auf der Deutschschweizer Tastatur fehlt ja bis heute der Buchstabe ß (Eszett), der hierzulande in Druckerzeugnissen noch lange üblich war, wie man sich auch auf e-newspaperarchives.ch oder in WeiachBlog Nr. 1539 (für Liechtenstein) überzeugen kann. Und das obwohl in den 1930er-Jahren beschlossen wurde, das Eszett in der Schule nicht mehr zu lehren, womit für die Schweiz und Liechtenstein ein Sonderweg begann.
Frühere Erklärungsversuche...
- Brandenberger, U.: Wîach Wijach Wygach Wyach Weyach Weych Weiach. ei oder ey ? – Wie es zur Schreibweise «Weiach» kam. Weiacher Geschichte(n) Nr. 2. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Januar 2000 – S. 16.
- Brandenberger, U.: «Weyach, nicht Weiach...» (Besonderheiten, historische Anekdoten, Mentalität der Bewohner. Tonbandinterview für die Datenbank Onoma anlässlich der Expo.02.) In: Interview des Tages. Schweizer und Schweizerinnen stellen ihre Gemeinden vor, 12.10.2002, Weiach (ZH). Yverdon 2002.
...und die Wÿach-Frage
Die Frage, wie es von den alten Schreibweisen «Wiach» oder «Wyach» zu «Weyach» gekommen ist, die ist nach wie vor ungeklärt. Diese Änderung ist möglicherweise dem Versuch geschuldet, das in der lokalen Mundart verwendete, zerquetschte «e» vor dem «i» irgendwie in der Schrift abzubilden. Ein möglicher Ansatz liegt in der manchmal beobachteten Schreibweise «Wÿach», wo man die Punkte über dem y auch als über den Buchstaben gestelltes kleines «e» deuten könnte (in Frakturschrift vereinfacht mit Strichen oder Punkten dargestellt), das hier aber VOR dem i stehen würde und nicht danach wie bei ä, ö oder ü.
Aber das sind vorerst wilde Spekulationen ohne wirkliche Beherrschung des linguistischen Werkzeugkoffers. Konzediert der Autor dieser Zeilen und freut sich über fachliche Einlassungen auch zum oben Aufgeführten, sollte es da Fehler drin haben.
Aber das sind vorerst wilde Spekulationen ohne wirkliche Beherrschung des linguistischen Werkzeugkoffers. Konzediert der Autor dieser Zeilen und freut sich über fachliche Einlassungen auch zum oben Aufgeführten, sollte es da Fehler drin haben.
Donnerstag, 23. Juli 2020
Weiacher Pfarrhaus ab 1963 mit Zentralheizung
Holz gibt, wie der Volksmund sagt, mehrmals warm. Beim Fällen des Bäumes, beim Rücken, beim Zersägen, beim Spalten und schliesslich, wenn es im Ofen brennt. Heisst: Heizen ist zeitaufwendig. Das war früher jedem klar, auch dem Regierungsrat des Kantons Zürich, der sich – man glaubt es kaum – am 25. Juli 1963 mit der Holzheizung des Weiacher Pfarrhauses befassen musste:
«Für die Beheizung des sehr geräumigen Pfarrhauses Weiach, in dem sich die Wohnung des Pfarrers auf den ersten und zweiten Stock verteilt, stehen ein Kachelofen und sechs Oefen zur Verfügung. Das Zubringen des Heizmaterials und das Unterhalten des Feuers beansprucht in Kälteperioden eine volle Arbeitskraft. Zudem lassen sich ein Schlafzimmer und das Badezimmer nicht heizen. Das Pfarrerehepaar widmet seine Arbeitskraft der seelsorgerischen und der sozialen Tätigkeit in der Gemeinde, und die Kinder besuchen tagsüber auswärtige Schulen, weshalb nicht genügend geheizt werden kann. Zur Besserung der Verhältnisse ist die Einrichtung einer Zentralheizung mit Oelfeuerung auf den Beginn der Heizperiode 1963/64 unerlässlich. Die Kosten sind auf Fr. 38 000 veranschlagt, welcher Betrag im Voranschlag nicht enthalten ist. Die Baudirektion wird ermächtigt, mit der zweiten Serie 1963 den erforderlichen Nachtragskredit auf Konto 3010.705.02 einzuholen und mit den Arbeiten unverzüglich zu beginnen.»
Schon bemerkenswert, dass a) man davon ausging, dass sonst ja die Kinder diese Heizarbeit ausführen könnten (mussten sie in anderen Haushalten schliesslich auch) und dass b) an sehr kalten Tagen eine volle Arbeitskraft für diese Öfen veranschlagt wurde. Jedenfalls billigte der Regierungsrat die Sichtweise der zuständigen Direktion:
«Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Ersatz der Einzelofenfeuerung durch eine Zentralheizung mit Oelfeuerung im Pfarrhaus Weiach im Kostenbetrage von Fr. 38 000 zu Lasten des Kontos 3010.705.02 wird zugestimmt.
II. Die Baudirektion wird ermächtigt, mit der zweiten Serie 1963 den erforderlichen
Nachtragskredit einzuholen und mit den Arbeiten sofort zu beginnen.
III. Mitteilung an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.»
Mit anderen Worten: Pfarrer Robert Wyss (ab August 1962 in Weiach) und seine Frau waren die ersten, die in den Genuss einer Zentralheizung gekommen sind. Alle früheren Pfarrer mussten selber dafür sorgen, dass ihre Öfen befeuert wurden.
Quelle
«Für die Beheizung des sehr geräumigen Pfarrhauses Weiach, in dem sich die Wohnung des Pfarrers auf den ersten und zweiten Stock verteilt, stehen ein Kachelofen und sechs Oefen zur Verfügung. Das Zubringen des Heizmaterials und das Unterhalten des Feuers beansprucht in Kälteperioden eine volle Arbeitskraft. Zudem lassen sich ein Schlafzimmer und das Badezimmer nicht heizen. Das Pfarrerehepaar widmet seine Arbeitskraft der seelsorgerischen und der sozialen Tätigkeit in der Gemeinde, und die Kinder besuchen tagsüber auswärtige Schulen, weshalb nicht genügend geheizt werden kann. Zur Besserung der Verhältnisse ist die Einrichtung einer Zentralheizung mit Oelfeuerung auf den Beginn der Heizperiode 1963/64 unerlässlich. Die Kosten sind auf Fr. 38 000 veranschlagt, welcher Betrag im Voranschlag nicht enthalten ist. Die Baudirektion wird ermächtigt, mit der zweiten Serie 1963 den erforderlichen Nachtragskredit auf Konto 3010.705.02 einzuholen und mit den Arbeiten unverzüglich zu beginnen.»
Schon bemerkenswert, dass a) man davon ausging, dass sonst ja die Kinder diese Heizarbeit ausführen könnten (mussten sie in anderen Haushalten schliesslich auch) und dass b) an sehr kalten Tagen eine volle Arbeitskraft für diese Öfen veranschlagt wurde. Jedenfalls billigte der Regierungsrat die Sichtweise der zuständigen Direktion:
«Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Ersatz der Einzelofenfeuerung durch eine Zentralheizung mit Oelfeuerung im Pfarrhaus Weiach im Kostenbetrage von Fr. 38 000 zu Lasten des Kontos 3010.705.02 wird zugestimmt.
II. Die Baudirektion wird ermächtigt, mit der zweiten Serie 1963 den erforderlichen
Nachtragskredit einzuholen und mit den Arbeiten sofort zu beginnen.
III. Mitteilung an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.»
Mit anderen Worten: Pfarrer Robert Wyss (ab August 1962 in Weiach) und seine Frau waren die ersten, die in den Genuss einer Zentralheizung gekommen sind. Alle früheren Pfarrer mussten selber dafür sorgen, dass ihre Öfen befeuert wurden.
Quelle
- Regierungsrat des Kantons Zürich: Pfarrhaus Weiach. Beschluss vom 25. Juli 1963. Signatur: StAZH MM 3.108 RRB 1963/2936.
Mittwoch, 22. Juli 2020
Berufskleidung für Gemeindepräsidenten, Anno 1495
Die Untervögte der Gemeinden am Zürichsee erhielten von der Stadt einen Amtsrock, der ihre Stellung heraushob und sie als Gemeindevorsteher kennzeichnete. So eine Auszeichnung wollten ihre Amtskollegen in anderen Gemeinden selbstverständlich auch haben.
Am 30. Dezember 1494 beratschlagten Bürgermeister Röist und beide Räte der Stadt Zürich (Kleiner Rat und Grosser Rat) daher über die Bitte der Untervögte der stadtnahen Gemeinwesen Fluntern, Hottingen, Oberstrass und Unterstrass (Vier Wachten) ihnen ebenfalls eine Amtstracht zu verabfolgen.
Das Regest im Katalogeintrag des Staatsarchivs zeigt, dass man sich in der Sache gar nicht einig war. Die einen argumentierten, wenn man bereits den Vögten am See Röcke gewährt habe, dann solle dies auch für Untervögte in Stadtnähe so sein. «Als Gegenargument wird vorgebracht, dass es zu viele Kosten verursache, da die Bitte um Röcke dann auch von anderen Untervögten käme. Deshalb solle den Untervögten der Vier Wachten für dieses Mal eine abschlägige Antwort erteilt werden. Nichtsdestotrotz sollen die Untervögte bei der nächsten Vergabe von Röcken mit der Bitte vorstellig werden, damit der Rat erneut darüber befinde.»
Es war natürlich allen klar, dass man den anderen Untervögten die Amtstracht nicht gut würde verweigern können. Schon wenige Tage später, am «sambstag nach Dorothee», dem 7. Februar 1495, entschieden sich die Räte für die Untervögte im Neuamt (und damit auch in Weyach), in Alt-Regensberg, Wipkingen, Dübendorf, Schwamendingen, Ossingen, Stammheim, Weiningen, Wiedikon, Altstetten, Dietlikon und Erlenbach, Amtskleidung herauszugeben. Ob die Kollegen der Vier Wachten tatsächlich leer ausgingen, darüber steht im Katalog nichts.
Diese Beschlüsse findet man im Beschlussprotokoll des Natalrats des Jahres 1495. Der Kleine Rat bestand aus zwei Ratshälften mit je 25 Ratsherren, die sich halbjährlich jeweils im Juni und im Dezember ablösten (für ein Schaubild s. das e-HLS). Im Juni galt der Johannistag (24. Juni; nach Johannes dem Täufer, bzw. Johannes Baptista) als Wechseltermin (deshalb wurde die an diesem Tag übernehmende Ratshälfte «Baptistalrat» genannt), im Dezember fand der Wechsel an Weihnachten statt (deshalb als «Natalrat» bezeichnet).
Quelle
Am 30. Dezember 1494 beratschlagten Bürgermeister Röist und beide Räte der Stadt Zürich (Kleiner Rat und Grosser Rat) daher über die Bitte der Untervögte der stadtnahen Gemeinwesen Fluntern, Hottingen, Oberstrass und Unterstrass (Vier Wachten) ihnen ebenfalls eine Amtstracht zu verabfolgen.
Das Regest im Katalogeintrag des Staatsarchivs zeigt, dass man sich in der Sache gar nicht einig war. Die einen argumentierten, wenn man bereits den Vögten am See Röcke gewährt habe, dann solle dies auch für Untervögte in Stadtnähe so sein. «Als Gegenargument wird vorgebracht, dass es zu viele Kosten verursache, da die Bitte um Röcke dann auch von anderen Untervögten käme. Deshalb solle den Untervögten der Vier Wachten für dieses Mal eine abschlägige Antwort erteilt werden. Nichtsdestotrotz sollen die Untervögte bei der nächsten Vergabe von Röcken mit der Bitte vorstellig werden, damit der Rat erneut darüber befinde.»
Diese Beschlüsse findet man im Beschlussprotokoll des Natalrats des Jahres 1495. Der Kleine Rat bestand aus zwei Ratshälften mit je 25 Ratsherren, die sich halbjährlich jeweils im Juni und im Dezember ablösten (für ein Schaubild s. das e-HLS). Im Juni galt der Johannistag (24. Juni; nach Johannes dem Täufer, bzw. Johannes Baptista) als Wechseltermin (deshalb wurde die an diesem Tag übernehmende Ratshälfte «Baptistalrat» genannt), im Dezember fand der Wechsel an Weihnachten statt (deshalb als «Natalrat» bezeichnet).
Quelle
- Beschluss von Bürgermeister und beiden Räten von Zürich zur Herausgabe von Amtsröcken an Untervögte verschiedener Orte. Signatur: StAZH B II 26 (S. 14, Eintrag 1)
Montag, 20. Juli 2020
In Tyrannos!
Heute vor 76 Jahren ist einer der vielen Versuche gescheitert, Adolf Hitler vom Leben zum Tod zu befördern.
In Deutschland ist der 20. Juli ein Gedenktag. Ein Tag, bei dem aber meist nur die Person im Fokus steht, welche die Bombe in die ostpreussische Kommandozentrale Wolfsschanze getragen hat: Claus Schenk Graf von Stauffenberg. Viele weitere Namen von rund 200 hingerichteten Beteiligten sind lediglich Interessierten und Spezialisten bekannt.
Was das mit uns zu tun hat, mögen Sie sich fragen. Sehr viel. Jede Diktatur, jeder Tyrann braucht nämlich die implizite Zustimmung einer schweigenden Mehrheit. Einer Mehrheit, die aus Angst nichts sagt, nichts tut, nichts wissen will.
Wer sich mit den vorgefertigten Narrativen nicht zufrieden gibt, wer etwas sagt, gar Taten folgen lässt, den lässt das Regime das spüren. Das fängt mit Shitstorms und diffamierenden Medienbeiträgen an. Und es endet in der Kriminalisierung des Dissidenten. Wenn gar nichts mehr hilft, verschwindet er oder sie in der Psychiatrie, oder wird physisch exterminiert.
Die Essenz ist die Inszenierung von Angst vor aller Augen. Sie ist es, die eine Diktatur erst möglich macht. Weil alle, die zur schweigenden Mehrheit gehören doch eigentlich nur in Ruhe ihr Leben leben möchten. Und sich deshalb dazu konditionieren lassen, wegzuschauen und nicht nachzudenken.
Bestrafe einen, erziehe Tausende. Das funktioniert seit Jahrtausenden so. Ausgenützt wird das Bedürfnis, dazugehören zu wollen. Ausgenützt wird, dass die Menschen bei Gefahr zusammenstehen (sei sie nun eingebildet oder wirklich vorhanden).
Nicht Adolf Hitler oder die Nazis sollen thematisiert werden. Das sind nur Symptome. Nein, es geht um die tiefliegenden Ursachen: diese Mechanismen der Schweigespirale, die müssten obligatorischer Schulstoff sein. Auch bei uns.
Nur ein Ausbrechen aus diesem Kreislauf der Angst wird uns davor bewahren, immer wieder dieselben Fehler zu machen, nur halt jeweils in neu gestalteter Verpackung.
Zugegeben: Das ist eine kollektive Herkulesaufgabe, die nur zu bewältigen ist, wenn jede(r) sie sich selber stellt. Oder um es mit Gottfried Keller zu sagen: Wenn der Bürger vor die Türe tritt, um zu sehen, was es gibt.
In diesem Sinne, wie es der Titel sagt: Wider die Tyrannen!
In Deutschland ist der 20. Juli ein Gedenktag. Ein Tag, bei dem aber meist nur die Person im Fokus steht, welche die Bombe in die ostpreussische Kommandozentrale Wolfsschanze getragen hat: Claus Schenk Graf von Stauffenberg. Viele weitere Namen von rund 200 hingerichteten Beteiligten sind lediglich Interessierten und Spezialisten bekannt.
Was das mit uns zu tun hat, mögen Sie sich fragen. Sehr viel. Jede Diktatur, jeder Tyrann braucht nämlich die implizite Zustimmung einer schweigenden Mehrheit. Einer Mehrheit, die aus Angst nichts sagt, nichts tut, nichts wissen will.
Wer sich mit den vorgefertigten Narrativen nicht zufrieden gibt, wer etwas sagt, gar Taten folgen lässt, den lässt das Regime das spüren. Das fängt mit Shitstorms und diffamierenden Medienbeiträgen an. Und es endet in der Kriminalisierung des Dissidenten. Wenn gar nichts mehr hilft, verschwindet er oder sie in der Psychiatrie, oder wird physisch exterminiert.
Die Essenz ist die Inszenierung von Angst vor aller Augen. Sie ist es, die eine Diktatur erst möglich macht. Weil alle, die zur schweigenden Mehrheit gehören doch eigentlich nur in Ruhe ihr Leben leben möchten. Und sich deshalb dazu konditionieren lassen, wegzuschauen und nicht nachzudenken.
Bestrafe einen, erziehe Tausende. Das funktioniert seit Jahrtausenden so. Ausgenützt wird das Bedürfnis, dazugehören zu wollen. Ausgenützt wird, dass die Menschen bei Gefahr zusammenstehen (sei sie nun eingebildet oder wirklich vorhanden).
Nicht Adolf Hitler oder die Nazis sollen thematisiert werden. Das sind nur Symptome. Nein, es geht um die tiefliegenden Ursachen: diese Mechanismen der Schweigespirale, die müssten obligatorischer Schulstoff sein. Auch bei uns.
Nur ein Ausbrechen aus diesem Kreislauf der Angst wird uns davor bewahren, immer wieder dieselben Fehler zu machen, nur halt jeweils in neu gestalteter Verpackung.
Zugegeben: Das ist eine kollektive Herkulesaufgabe, die nur zu bewältigen ist, wenn jede(r) sie sich selber stellt. Oder um es mit Gottfried Keller zu sagen: Wenn der Bürger vor die Türe tritt, um zu sehen, was es gibt.
In diesem Sinne, wie es der Titel sagt: Wider die Tyrannen!
Sonntag, 19. Juli 2020
Sommerschulen bringen «gar großen nuzen», 1771/72
Die Zürcher Schulumfrage des Jahres 1771/72 ist eine grosse Enquête des alten Zürcher Stadtstaates, mit der Daten zu verschiedensten Aspekten des Schulwesens erhoben werden sollten. Über Weiach gibt es auch in den Antworten zu Glattfelden eine Passage.
Verfasst hat die Glattfelder Antworten der dazumalige Pfarrer, Hartmann Escher (1720-1788), seit 1769 in Glattfelden und vorher ab 1753 in Weyach. Junker Escher konnte also vergleichen.
Und einen grossen Unterschied gab es damals zwischen Glattfelden und Weiach, wie man dem Punkt 8 in Kapitel «C. Ueber den Nuzen des Schul-Unterrichts, und den Schaden des Versaumnisses» entnehmen kann:
Frage C8: «Verspüret man an denen Orten, wo Sommer-Schulen sind, einen so merklichen Nuzen von denselben, und hingegen wo keine sind, einen so merklichen Schaden der Unterlassung, daß wirklich zu wünschen wäre, daß man aller Orten Sommer-Schulen einführte?»
Antwort Pfr. Escher: «Wenn ich Weyach betrachte, da keine sommerschuhl gewesen, und Glattfelden, allwo gehalten worden, / so verspühre bey letsterem einen gar großen nuzen. /»
Mit anderen Worten: die Leistungen der Schüler scheinen von mehr Schulstunden profitiert zu haben. Was allerdings die Eltern dazu sagten, die ihre Kinder in den arbeitsintensiven Sommermonaten entbehren mussten, steht auf einem anderen Blatt.
Quelle
Verfasst hat die Glattfelder Antworten der dazumalige Pfarrer, Hartmann Escher (1720-1788), seit 1769 in Glattfelden und vorher ab 1753 in Weyach. Junker Escher konnte also vergleichen.
Und einen grossen Unterschied gab es damals zwischen Glattfelden und Weiach, wie man dem Punkt 8 in Kapitel «C. Ueber den Nuzen des Schul-Unterrichts, und den Schaden des Versaumnisses» entnehmen kann:
Frage C8: «Verspüret man an denen Orten, wo Sommer-Schulen sind, einen so merklichen Nuzen von denselben, und hingegen wo keine sind, einen so merklichen Schaden der Unterlassung, daß wirklich zu wünschen wäre, daß man aller Orten Sommer-Schulen einführte?»
Antwort Pfr. Escher: «Wenn ich Weyach betrachte, da keine sommerschuhl gewesen, und Glattfelden, allwo gehalten worden, / so verspühre bey letsterem einen gar großen nuzen. /»
Mit anderen Worten: die Leistungen der Schüler scheinen von mehr Schulstunden profitiert zu haben. Was allerdings die Eltern dazu sagten, die ihre Kinder in den arbeitsintensiven Sommermonaten entbehren mussten, steht auf einem anderen Blatt.
Quelle
- Zürcher Schulumfrage 1771/1772 online. Glattfelden. Signatur: StAZH E I 21.3.79
Samstag, 18. Juli 2020
Lehrerwohnhaus Neureben und Baulandpreise Anno 1965
Noch im 19. Jahrhundert wohnten die Schulmeister im Schulhaus selber. Mit steigenden Anforderungen, insbesondere als eine dritte Lehrkraft angestellt werden musste, war das nicht mehr möglich. Die Lehrer mussten sich sonstwo im Dorf eine Wohnung suchen.
Um geeignete Lehrkräfte besser von einem Umzug nach Weiach überzeugen zu können, ging die Primarschulgemeinde neue Wege, wie dem Kapitel «Schulwesen» in der Jahreschronik 1965 von Walter Zollinger zu entnehmen ist:
«Am 20. Januar, anlässlich der Budgetversammlung, wurden noch die beiden nachfolgenden Kaufverträge genehmigt und die dazu nötigen Kredite bewilligt:
Man sieht: Damals konnte eine Exekutive nicht einfach für sechsstellige Beträge Land kaufen, so wie heute der Gemeinderat (vgl. WeiachBlog Nr. 1532). Aber auch die Primarschulpflege hat heute wesentliche grössere Kompetenzen: 50'000 CHF gemäss Art. 21 Ziff. 7 der Gemeindeordnung 2010 der Primarschule Weiach.
Landpreise auch inflationsbereinigt nur ein Drittel der heutigen
Berechnet man aus obigem Chronikeintrag die Quadratmeterpreise, so kommt man auf:
18.24 CHF/m2 für das grössere Wiesengrundstück
22.35 CHF/m2 für das kleinere Bungert-Grundstück
Umgerechnet mit dem Historischen Lohnindex HLI wären das heute ca. CHF 100-125. Und selbst nach dem BIP-Index käme man lediglich auf max. CHF 185 (s. www.swistoval.ch).
Berücksichtigen muss man allerdings, dass es sich hier um noch unerschlossenes Bauland handelt. Trotzdem: Nimmt man die real erzielbaren Werte von heute (CHF 300 und 400 im Durchschnitt, vgl. die Daten des kantonalen Statistikamts), dann sind da schon signifikante Steigerungen zu verzeichnen, die nicht auf die Teuerung, sondern wohl allein auf den Sogeffekt der Metropolitanregion Zürich zurückzuführen sind.
Je stadtnäher desto teurer
Ein anderer Effekt ist aber immer noch festzustellen. Je näher an der Stadt eine Gemeinde liegt, desto höher steigen die Baulandpreise.
Das zeigen die Zahlen aus einer Studie, die 1962 in der Fachzeitschrift Geographica Helvetica erschienen ist, ganz deutlich. Die sogenannte «lokale Differenzierung der Bodenpreise» für die Gemeinden Dielsdorf und Opfikon-Glattbrugg zeigt Tabelle 7. Angegeben werden: «Geläufige Bodenpreise in verschiedenen Zonen der Gemeinde, in Franken». Dass die Angabe pro Quadratmeter erfolgt, erwähnt der Autor nicht explizit.
Dielsdorf
Bauland im Dorf: 1946/47: CHF 4-8; 1955/56: CHF 10-15; 1960: CHF 20-39
Kulturland außerhalb Bauzone: 1946/47: CHF 1-1.5; 1955/56: um 1.5 CHF; 1960: CHF 2-4
Opfikon-Glattbrugg
Wohnzone Glattbrugg: 1940/45: 9-15; 1950: 11-22; 1954/55: 25-40; 1957: 50; 1959/60: 50-103
Rein landwirtschaftl. Land: 1940/45: 0.7-1; 1950: 0.9-1.2; 1954/55: 1.3-8; 1957: 10; 1959/60: 9-20
Bemerkenswert ist der scharfe Preisanstieg beim Kulturland in Opfikon-Glattbrugg ab Mitte der 50er-Jahre. Die Preisentwicklung in Dielsdorf ist dagegen geradezu moderat.
Und: im ländlichen Bezirkshauptort sind die Baulandpreise ebenfalls noch im Rahmen derjenigen in Weiach, aber doch klar höher.
Heute dürften die Median-Quadratmeterpreise für Bauland in Dielsdorf bei rund 800 CHF liegen. Und in Opfikon-Glattbrugg bei mindestens 1400 CHF. In Weiach dagegen nur bei 400 CHF.
Quellen und Literatur
Um geeignete Lehrkräfte besser von einem Umzug nach Weiach überzeugen zu können, ging die Primarschulgemeinde neue Wege, wie dem Kapitel «Schulwesen» in der Jahreschronik 1965 von Walter Zollinger zu entnehmen ist:
«Am 20. Januar, anlässlich der Budgetversammlung, wurden noch die beiden nachfolgenden Kaufverträge genehmigt und die dazu nötigen Kredite bewilligt:
- mit Josef Bütler z. "Wiesental" über 795 m2 Wiesen im Riemli für Fr. 14'500.--
- und Arnold Nauer, Landwirt Kellen über 358 m2 Baumgarten im Riemli für Fr. 8'000.--,
Man sieht: Damals konnte eine Exekutive nicht einfach für sechsstellige Beträge Land kaufen, so wie heute der Gemeinderat (vgl. WeiachBlog Nr. 1532). Aber auch die Primarschulpflege hat heute wesentliche grössere Kompetenzen: 50'000 CHF gemäss Art. 21 Ziff. 7 der Gemeindeordnung 2010 der Primarschule Weiach.
Landpreise auch inflationsbereinigt nur ein Drittel der heutigen
Berechnet man aus obigem Chronikeintrag die Quadratmeterpreise, so kommt man auf:
18.24 CHF/m2 für das grössere Wiesengrundstück
22.35 CHF/m2 für das kleinere Bungert-Grundstück
Umgerechnet mit dem Historischen Lohnindex HLI wären das heute ca. CHF 100-125. Und selbst nach dem BIP-Index käme man lediglich auf max. CHF 185 (s. www.swistoval.ch).
Berücksichtigen muss man allerdings, dass es sich hier um noch unerschlossenes Bauland handelt. Trotzdem: Nimmt man die real erzielbaren Werte von heute (CHF 300 und 400 im Durchschnitt, vgl. die Daten des kantonalen Statistikamts), dann sind da schon signifikante Steigerungen zu verzeichnen, die nicht auf die Teuerung, sondern wohl allein auf den Sogeffekt der Metropolitanregion Zürich zurückzuführen sind.
Je stadtnäher desto teurer
Ein anderer Effekt ist aber immer noch festzustellen. Je näher an der Stadt eine Gemeinde liegt, desto höher steigen die Baulandpreise.
Das zeigen die Zahlen aus einer Studie, die 1962 in der Fachzeitschrift Geographica Helvetica erschienen ist, ganz deutlich. Die sogenannte «lokale Differenzierung der Bodenpreise» für die Gemeinden Dielsdorf und Opfikon-Glattbrugg zeigt Tabelle 7. Angegeben werden: «Geläufige Bodenpreise in verschiedenen Zonen der Gemeinde, in Franken». Dass die Angabe pro Quadratmeter erfolgt, erwähnt der Autor nicht explizit.
Dielsdorf
Bauland im Dorf: 1946/47: CHF 4-8; 1955/56: CHF 10-15; 1960: CHF 20-39
Kulturland außerhalb Bauzone: 1946/47: CHF 1-1.5; 1955/56: um 1.5 CHF; 1960: CHF 2-4
Opfikon-Glattbrugg
Wohnzone Glattbrugg: 1940/45: 9-15; 1950: 11-22; 1954/55: 25-40; 1957: 50; 1959/60: 50-103
Rein landwirtschaftl. Land: 1940/45: 0.7-1; 1950: 0.9-1.2; 1954/55: 1.3-8; 1957: 10; 1959/60: 9-20
Bemerkenswert ist der scharfe Preisanstieg beim Kulturland in Opfikon-Glattbrugg ab Mitte der 50er-Jahre. Die Preisentwicklung in Dielsdorf ist dagegen geradezu moderat.
Und: im ländlichen Bezirkshauptort sind die Baulandpreise ebenfalls noch im Rahmen derjenigen in Weiach, aber doch klar höher.
Heute dürften die Median-Quadratmeterpreise für Bauland in Dielsdorf bei rund 800 CHF liegen. Und in Opfikon-Glattbrugg bei mindestens 1400 CHF. In Weiach dagegen nur bei 400 CHF.
Quellen und Literatur
- Wehrle, R.: Agrargeographische Untersuchungen im Raume von Zürich. Der Einfluß der Stadtausdehnung auf die Landwirtschaft. In: Geographica Helvetica, 17/1 (1962) – S. 37.
- Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1965. Typoskript in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich, Signatur: G-Ch Weiach 1965 – S. 15.
- Gemeindeordnung der Primarschule Weiach vom 30. September 2010
- Statistik Kanton Zürich (Hrsg.): Transaktionen und effektive Quadratmeterpreise von unbebautem Wohnbauland (inkl. Abbruchliegenschaften) nach Gemeinden, 1974-2018.
Freitag, 17. Juli 2020
Fahndung nach Originalquelle «Weiacher Drohung 1540»
Im Zusammenhang mit der vollständigen Überarbeitung und Erweiterung der Jubiläumsbroschüre 300 Jahre Kirche Weiach (für die Printausgabe 2006, vgl. u.a. StAZH Dc W 15.1d ) versucht der hier Schreibende nun seit etlichen Monaten, die Originalquelle einer der ältesten Nachrichten zum eigenständigen religiösen Leben der Gemeinde Weiach aufzuspüren. Dieses Unterfangen erweist sich als wahre Detektivarbeit. Was folgt, ist ein Werkstattbericht.
Wie funktionierte die Seelsorge zwischen 1531 und 1540?
Was nach der Reformation seelsorgetechnisch in Weiach abgelaufen ist, liegt noch weitgehend im Dunkeln (vgl. dazu Wann löste sich Wyach von der katholischen Kirche? WeiachBlog Nr. 958 v. 7. Januar 2011). Der berühmte Theodor Bibliander soll bereits 1531 Pfarrverweser zu Weyach gewesen sein (gemäss Leu's Lexicon, Bd. IV (1750), S. 11, sowie Allgemeine Deutsche Biographie, Band 2 (1875), S. 612). Was danach geschah, ist völlig unklar.
Es dürfte so gewesen sein, dass bis 1540 (oder 1542?) Verweser in Weiach tätig waren, diese aber nicht allzu regelmässig dort auftauchten und die Seelsorge daher zu wünschen übrig liess. Es könnte sein, dass die Obrigkeit in Zürich diese Prädikanten 1540 überhaupt nicht mehr entsenden wollte (da zu teuer) und die Weiacher daraufhin rebelliert haben.
Schwer erklärbar ist jedenfalls, dass sie erst nach einer Durststrecke von mehr als 8 Jahren auf die Idee gekommen sein sollen, einen ihnen fix zugeteilten Pfarrer zu fordern, wenn sie nicht vorher schon sporadisch einen hatten (und zwischendurch halt nach Glattfelden oder Stadel in die Kirche gingen, wenn sie eine Predigt hören wollten, ein Kind taufen lassen mussten, etc., wenn dieser nicht verfügbar war).
Ein Zitat? Vielleicht. Doch aus welcher Quelle?
« ... zue Wyach ist ein erbar, gross Volck, gehörend über Rhyn zur Kilchen gen Dengen und diewyl dieselben am Babschtumb sind, sy wie eine Herd, die kein Hirt hat und zerstreut ist, mangelnd des Worts Gottes und der Sakramenten; dann sy von Stadel und Glattfelden eben wyt gelegen sind.»
Mit diesem Wortlaut sollen die Weiacher im Jahre 1540 die Forderung nach einem Prädikanten untermauert haben, der ihnen in ihrer eigenen Gemeinde Predigten mit reformatorischer Ausrichtung hält und sie auch sonst seelsorglich betreut. Das war ihnen umso wichtiger, als sie dieses Bedürfnis im nahen Kaiserstuhl nicht mehr abdecken konnten, denn dort war man bereits 1531 wieder zum Katholizismus zurückgekehrt.
Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich (BmuR), d.h. die Regierung des alten Stadtstaates, die im Wesentlichen noch nach der Brunschen Zunftverfassung von 1336 funktionierte, waren aber der Ansicht, dass die in Weiach Lebenden nach Stadel in die Kirche gehen sollten. Dorthin kam für Predigten und Kasualien ein Anthony Wysshoupt, der im Städtchen Bülach wohnte. Man kann sich denken, wie ausgeprägt die Betreuung bei diesen Verhältnissen war. Und dies auch noch eine Wegstunde entfernt.
Das alles passte den Weiachern überhaupt nicht, worauf sie gedroht haben sollen: «eh giengend (wir) nach Keiserstuel und achtend nüt der waaren leer!» Sie würden also eher wieder katholisch werden wollen (wie die Kaiserstuhler ein paar Jahre zuvor) als nach Stadel zu pilgern. Und daraufhin erhielten sei einen eigenen Prädikanten zugeteilt (wenn auch nicht einen bei ihnen wohnhaften).
So wie oben zitiert steht dieser Text in der ersten ortsgeschichtlichen Monographie über Weiach, dem blauen Büchlein von Walter Zollinger 1972, S. 29 (Printausgabe u.a. als StAZH Dc W 28 verfügbar). Mit etlichen Abänderungen punkto Schreibweisen findet man diese Passagen auch in der Einleitung zur Jahreschronik 1965 desselben Autors (Typoskript, Handschriftenabteilung ZB Zürich, G-Ch Weiach 1965, S. 1).
Originalquelle in den Pfrundakten?
Zollinger merkt sowohl in der Monographie 1972 wie im Typoskript 1965 an, diesen Text aus Aufzeichnungen entnommen zu haben, die von Pfr. Ernst Wipf (in Weiach 1903-1907) erstellt und im Pfarrarchiv hinterlassen wurden. Dort und in Archivalien des Weiacher Ortsmuseums (aus dem Pfarrarchiv extradiert) sind zwar noch etliche Transkripte von dieser Hand zu finden. Der oben aufgeführte Text ist in den bisher durchgesehenen Unterlagen nicht enthalten. Es stellt sich also die Frage: woher stammt das Zitat?
Das naheliegendste Suchfeld waren die Pfrundakten im Staatsarchiv. Aus den Pfrundakten Weiach (im Staatsarchiv unter StAZH E I 30.136) können diese Zitate nicht stammen, denn die ältesten dort enthaltenen Dokumente datieren auf das Jahr 1544. Darin geht es lediglich um die Frage, ob die Weiacher sich an die katholischen Feiertage zu halten haben oder nicht. Auch in späteren Dokumenten in diesem Dossier ist keine Rede von der Anfangszeit der Pfarrerentsendung nach Weiach, die gemäss Zürcher Pfarrerbuch 1542 eingesetzt haben soll (Pfr. Niklaus Ländi). Anderer Meinung ist Bluntschli in der dritten Auflage seiner Memorabilia Tigurina von 1742. Er setzt den Amtsantritt von Ländi auf das Jahr 1540.
Hilft das «Blaue Register» weiter?
Doch zurück zur Suche nach der Quelle. Weil die Pfrundakten nichts Sachdienliches enthalten, geht man jetzt am besten systematisch vor und forscht in den alten Findmitteln des Staatsarchivs nach, den handschriftlich erstellten Katalogen. Die verzeichnen nämlich auch Aktenstücke, welche noch nicht den Weg in den Onlinekatalog gefunden haben.
Das nach der Farbe der Einbände so genannte Blaue Register im Staatsarchiv des Kantons Zürich, ein Aktenverzeichnis aus der zweiten Hälfte des 18. Jh., bietet gemäss AdFontes eine «aussergewöhnliche thematische Erschliessungstiefe» bis auf einzelne Aktenstücke hinunter, vor allem für die Bestände A [Akten], E I [Religions- und Schulsachen, darunter die oben erwähnten Pfrundakten] und B VIII [Auswärtiges]. Und: man kann auch nach Orten zu einer bestimmten Zeit suchen, was hier besonders hilft. Aber auch da deutet kein Eintrag auf das Gesuchte hin.
Was steht in den Ratsmanualen?
Aufgrund des von Zollinger genannten Entscheiders (Bürgermeister und Rat) könnte es sein, dass die gesuchten Zitate in den Ratsmanualen zu finden sind. Leider ebenfalls Fehlanzeige, denn von den Ratsmanualen ist ausgerechnet für das fragliche Jahr keines mehr im Archiv zu finden. Und das schon seit dem 18. Jahrhundert, wie dem Katalogeintrag zu entnehmen ist:
«Die Lücke von 1516 bis 1545 entstand um 1700 durch Verlust. Für diese Zeit sind deshalb ersatzweise die damaligen Rats- und Richtebücher (Signaturen B VI 246 - B VI 256) zu konsultieren, die neben Ratserkenntnissen in Gerichtssachen auch solche in Verwaltungssachen enthalten.»
Auch Zollingers Gewährsperson Pfr. Wipf kann demnach diesen Text anfangs des 20. Jahrhunderts nicht in den Ratsmanualen gefunden haben.
Zwischenhalt
Bis jetzt also keine Spur! Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Es gibt noch ein paar Aktenbestände, die man systematisch ansteuern kann. Namentlich solche, die mit den Ratsmanualen im Zusammenhang stehen.
Wenn allerdings auch da nichts zu finden ist, dann wird man wohl nur noch auf das zufällige Auffinden einer chronikalischen Überlieferung hoffen können, sofern diese einst digitalisiert und online verfügbar gemacht wird. Das wäre dann allerdings keine Originalquelle mehr.
Weiteres Vorgehen
Erstens steht immer noch eine minutiöse Durchsicht der Bestände des Pfarrarchivs Weiach aus. Was bei dessen aktuellem Ordnungzustand leider eine sehr zeitaufwändige Angelegenheit sein dürfte.
Zweitens wird eine Anfrage an das Projekt eRQZH gerichtet, denn gemäss Katalogeinträgen wird für viele der in Frage kommenden Bestände eine «Verzeichnung von Einzeleinträgen im Rahmen des Projekts Elektronische Rechtsquellen-Edition Zürich (Projekt eRQZH)» angestrebt.
Und drittens sind bei einem nächsten Besuch im Staatsarchiv die sogenannten «Ratschläge» (eine Unterabteilung des Fonds B II (Stadtbücher und Ratsmanuale), sowie die Fonds B IV (Missiven), B V (Ratsurkunden) und B VI (Gerichtsbücher) zu durchsuchen. Dazu die Akten des Neuamts-Obervogts.
Unterlagen des Neuamts-Obervogts sichten?
Wie steht es mit den Protokollen der Obervogtei Neuamt aus den fraglichen Jahren (wie von StAZH-Mitarbeiter Martin Leonhard vorgeschlagen)?
Man kann sich fragen, ob das Durchsehen der Klasse A 135 (und hier insbesondere des Dossiers A 135.1 über die Jahre 1367 bis 1551) so viel bringt, nachdem bereits das «Blaue Register» – die Bestände A, E I und B VIII tiefenerschliessend – keinen Treffer ergeben hat. Das stimmt besonders dann, wenn man annimmt, dass die Ersteller des Blauen Registers exakt gearbeitet haben.
Nun machen Menschen allerdings Fehler, das war auch vor Jahrhunderten nicht anders. Ergo: doch hineinschauen. Wer weiss, was sich da findet.
Finden sich Notizen in den «Ratschlägen»?
Zu diesen «Ratschlägen» sei die nachfolgende Erläuterung von Meinrad Suter aus dem Online-Katalog wiedergegeben:
«Beim Bestand Ratschläge handelt es sich um ehemals lose Akten, die bereits vor 1700 zu fünf Foliobänden zusammengebunden und mit einem Inhaltsverzeichnis pro Band versehen wurden (neu eingebunden 1943). Die zeitgenössische Bezeichnung "Ratschläge" bezieht sich auf den Inhalt. Dieser besteht vornehmlich aus Protokollen und Notizen (Protokollentwürfe, Konzepte) über Beratungen von Ratskommissionen und Ratsverordneten, zumeist zuhanden von Bürgermeister und Rat. Teilweise sind den Ratschlägen auch Aktenbeilagen beigegeben. Inhaltlich betreffen die Ratschläge alle Geschäftsbereiche und Angelegenheiten des Rates: Erneuerung oder Erlass von Mandaten, Instruktionen an Tagsatzungen, Verordnungen, Handwerksordnungen, Getreidehandel, Zollsachen, Bausachen - kurzum sämtliche Geschäftsbereiche des Rates der Stadt Zürich.»
Aus diesem wirklich breit gestreuten Sammelsurium wird besonders die Signatur B II 1080 von Interesse sein, mit dem Originaltitel: «Pars I, Rathschläg ohne Jahr-Zahl, auch etliche mit Jahr-Zahl. - Pars II, Rathschläg und Erkanntnussen von anno 1472 bis und mit 1549». Teil 1 betrifft die Jahre 1535 bis 1585, Teil 2 die Jahre 1517 bis 1549. Auch hier sollen Einzeleinträge im Rahmen von Projekt eRQZH erfasst werden.
Ist im Briefwechsel etwas zu finden? Missiven
Der Fonds B IV heisst «Missiven», das sind im wesentlichen Kopien ausgehender Briefe. «Abschriften und Entwürfe (Konzepte) der aus Stadtschreiberei und Unterschreiberei ausgegangenen Korrespondenz, ausgehende Schreiben des Zürcher Rats», erläutert der Katalog zu diesem Fonds. Wenn es nämlich so gewesen ist, wie Zollinger beschreibt, dann müssen Briefe zwischen Zürich und Weiach hin- und hergegangen sein. Und die Zitate wären dann nur ein kleiner Ausschnitt daraus.
Die Jahrgangsbücher enthalten auch Material weiterer Jahre (sog. Entstehungszeitraum), wie man aufgrund der Katalogeinträge vermuten muss. Daher sind die folgenden Signaturen ins Visier zu nehmen:
Ratsurkunden als Ergänzung zu den Ratsmanualen
Der Begriff Ratsurkunden für den Fonds B V ist für heutige Leser etwas irreführend. Gemäss Katalogeintrag handelt es sich dabei um:
«Entwürfe und Abschriften von durch obrigkeitliche Autorität und Vermittlung zustande gekommenen Urteilen und Verträgen in privaten und körperschaftlichen Angelegenheiten; Erkenntnisse, Beschlüsse von Rat und Rechenrat; Instruktionen für Gesandte auf Tagsatzungen und Konferenzen.»
Von besonderem Interesse sind diese Unterlagen aus denselben Gründen wie bei den «Ratschlägen: «Sachlich ergänzen die Ratsurkunden über weite Strecken die Ratsmanuale, in denen offenbar längst nicht alle Geschäfte eingetragen sind, über die eine Urkunde oder Erkenntnis ausgefertigt wurde.»
Konkret wird es um die folgenden Dossiers gehen: B V 4 (1528 bis 1533), B V 5 (1534 bis 1538), B V 6 (1539 bis 1543), B V 8 (1529 bis 1554), B V 9 (1533 bis 1552), B V 10 (1517 bis 1555). Eine ganze Menge wie man sieht, mit jeweils hunderten von Seiten. Glücklicherweise gibt es Register dazu (da muss man dann allerdings auf akkurate Arbeit der Archivare früherer Jahrhunderte hoffen).
Wie funktionierte die Seelsorge zwischen 1531 und 1540?
Was nach der Reformation seelsorgetechnisch in Weiach abgelaufen ist, liegt noch weitgehend im Dunkeln (vgl. dazu Wann löste sich Wyach von der katholischen Kirche? WeiachBlog Nr. 958 v. 7. Januar 2011). Der berühmte Theodor Bibliander soll bereits 1531 Pfarrverweser zu Weyach gewesen sein (gemäss Leu's Lexicon, Bd. IV (1750), S. 11, sowie Allgemeine Deutsche Biographie, Band 2 (1875), S. 612). Was danach geschah, ist völlig unklar.
Es dürfte so gewesen sein, dass bis 1540 (oder 1542?) Verweser in Weiach tätig waren, diese aber nicht allzu regelmässig dort auftauchten und die Seelsorge daher zu wünschen übrig liess. Es könnte sein, dass die Obrigkeit in Zürich diese Prädikanten 1540 überhaupt nicht mehr entsenden wollte (da zu teuer) und die Weiacher daraufhin rebelliert haben.
Schwer erklärbar ist jedenfalls, dass sie erst nach einer Durststrecke von mehr als 8 Jahren auf die Idee gekommen sein sollen, einen ihnen fix zugeteilten Pfarrer zu fordern, wenn sie nicht vorher schon sporadisch einen hatten (und zwischendurch halt nach Glattfelden oder Stadel in die Kirche gingen, wenn sie eine Predigt hören wollten, ein Kind taufen lassen mussten, etc., wenn dieser nicht verfügbar war).
Ein Zitat? Vielleicht. Doch aus welcher Quelle?
« ... zue Wyach ist ein erbar, gross Volck, gehörend über Rhyn zur Kilchen gen Dengen und diewyl dieselben am Babschtumb sind, sy wie eine Herd, die kein Hirt hat und zerstreut ist, mangelnd des Worts Gottes und der Sakramenten; dann sy von Stadel und Glattfelden eben wyt gelegen sind.»
Mit diesem Wortlaut sollen die Weiacher im Jahre 1540 die Forderung nach einem Prädikanten untermauert haben, der ihnen in ihrer eigenen Gemeinde Predigten mit reformatorischer Ausrichtung hält und sie auch sonst seelsorglich betreut. Das war ihnen umso wichtiger, als sie dieses Bedürfnis im nahen Kaiserstuhl nicht mehr abdecken konnten, denn dort war man bereits 1531 wieder zum Katholizismus zurückgekehrt.
Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich (BmuR), d.h. die Regierung des alten Stadtstaates, die im Wesentlichen noch nach der Brunschen Zunftverfassung von 1336 funktionierte, waren aber der Ansicht, dass die in Weiach Lebenden nach Stadel in die Kirche gehen sollten. Dorthin kam für Predigten und Kasualien ein Anthony Wysshoupt, der im Städtchen Bülach wohnte. Man kann sich denken, wie ausgeprägt die Betreuung bei diesen Verhältnissen war. Und dies auch noch eine Wegstunde entfernt.
Das alles passte den Weiachern überhaupt nicht, worauf sie gedroht haben sollen: «eh giengend (wir) nach Keiserstuel und achtend nüt der waaren leer!» Sie würden also eher wieder katholisch werden wollen (wie die Kaiserstuhler ein paar Jahre zuvor) als nach Stadel zu pilgern. Und daraufhin erhielten sei einen eigenen Prädikanten zugeteilt (wenn auch nicht einen bei ihnen wohnhaften).
So wie oben zitiert steht dieser Text in der ersten ortsgeschichtlichen Monographie über Weiach, dem blauen Büchlein von Walter Zollinger 1972, S. 29 (Printausgabe u.a. als StAZH Dc W 28 verfügbar). Mit etlichen Abänderungen punkto Schreibweisen findet man diese Passagen auch in der Einleitung zur Jahreschronik 1965 desselben Autors (Typoskript, Handschriftenabteilung ZB Zürich, G-Ch Weiach 1965, S. 1).
Originalquelle in den Pfrundakten?
Zollinger merkt sowohl in der Monographie 1972 wie im Typoskript 1965 an, diesen Text aus Aufzeichnungen entnommen zu haben, die von Pfr. Ernst Wipf (in Weiach 1903-1907) erstellt und im Pfarrarchiv hinterlassen wurden. Dort und in Archivalien des Weiacher Ortsmuseums (aus dem Pfarrarchiv extradiert) sind zwar noch etliche Transkripte von dieser Hand zu finden. Der oben aufgeführte Text ist in den bisher durchgesehenen Unterlagen nicht enthalten. Es stellt sich also die Frage: woher stammt das Zitat?
Das naheliegendste Suchfeld waren die Pfrundakten im Staatsarchiv. Aus den Pfrundakten Weiach (im Staatsarchiv unter StAZH E I 30.136) können diese Zitate nicht stammen, denn die ältesten dort enthaltenen Dokumente datieren auf das Jahr 1544. Darin geht es lediglich um die Frage, ob die Weiacher sich an die katholischen Feiertage zu halten haben oder nicht. Auch in späteren Dokumenten in diesem Dossier ist keine Rede von der Anfangszeit der Pfarrerentsendung nach Weiach, die gemäss Zürcher Pfarrerbuch 1542 eingesetzt haben soll (Pfr. Niklaus Ländi). Anderer Meinung ist Bluntschli in der dritten Auflage seiner Memorabilia Tigurina von 1742. Er setzt den Amtsantritt von Ländi auf das Jahr 1540.
Hilft das «Blaue Register» weiter?
Doch zurück zur Suche nach der Quelle. Weil die Pfrundakten nichts Sachdienliches enthalten, geht man jetzt am besten systematisch vor und forscht in den alten Findmitteln des Staatsarchivs nach, den handschriftlich erstellten Katalogen. Die verzeichnen nämlich auch Aktenstücke, welche noch nicht den Weg in den Onlinekatalog gefunden haben.
Das nach der Farbe der Einbände so genannte Blaue Register im Staatsarchiv des Kantons Zürich, ein Aktenverzeichnis aus der zweiten Hälfte des 18. Jh., bietet gemäss AdFontes eine «aussergewöhnliche thematische Erschliessungstiefe» bis auf einzelne Aktenstücke hinunter, vor allem für die Bestände A [Akten], E I [Religions- und Schulsachen, darunter die oben erwähnten Pfrundakten] und B VIII [Auswärtiges]. Und: man kann auch nach Orten zu einer bestimmten Zeit suchen, was hier besonders hilft. Aber auch da deutet kein Eintrag auf das Gesuchte hin.
Was steht in den Ratsmanualen?
Aufgrund des von Zollinger genannten Entscheiders (Bürgermeister und Rat) könnte es sein, dass die gesuchten Zitate in den Ratsmanualen zu finden sind. Leider ebenfalls Fehlanzeige, denn von den Ratsmanualen ist ausgerechnet für das fragliche Jahr keines mehr im Archiv zu finden. Und das schon seit dem 18. Jahrhundert, wie dem Katalogeintrag zu entnehmen ist:
«Die Lücke von 1516 bis 1545 entstand um 1700 durch Verlust. Für diese Zeit sind deshalb ersatzweise die damaligen Rats- und Richtebücher (Signaturen B VI 246 - B VI 256) zu konsultieren, die neben Ratserkenntnissen in Gerichtssachen auch solche in Verwaltungssachen enthalten.»
Auch Zollingers Gewährsperson Pfr. Wipf kann demnach diesen Text anfangs des 20. Jahrhunderts nicht in den Ratsmanualen gefunden haben.
Zwischenhalt
Bis jetzt also keine Spur! Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Es gibt noch ein paar Aktenbestände, die man systematisch ansteuern kann. Namentlich solche, die mit den Ratsmanualen im Zusammenhang stehen.
Wenn allerdings auch da nichts zu finden ist, dann wird man wohl nur noch auf das zufällige Auffinden einer chronikalischen Überlieferung hoffen können, sofern diese einst digitalisiert und online verfügbar gemacht wird. Das wäre dann allerdings keine Originalquelle mehr.
Weiteres Vorgehen
Erstens steht immer noch eine minutiöse Durchsicht der Bestände des Pfarrarchivs Weiach aus. Was bei dessen aktuellem Ordnungzustand leider eine sehr zeitaufwändige Angelegenheit sein dürfte.
Zweitens wird eine Anfrage an das Projekt eRQZH gerichtet, denn gemäss Katalogeinträgen wird für viele der in Frage kommenden Bestände eine «Verzeichnung von Einzeleinträgen im Rahmen des Projekts Elektronische Rechtsquellen-Edition Zürich (Projekt eRQZH)» angestrebt.
Und drittens sind bei einem nächsten Besuch im Staatsarchiv die sogenannten «Ratschläge» (eine Unterabteilung des Fonds B II (Stadtbücher und Ratsmanuale), sowie die Fonds B IV (Missiven), B V (Ratsurkunden) und B VI (Gerichtsbücher) zu durchsuchen. Dazu die Akten des Neuamts-Obervogts.
Unterlagen des Neuamts-Obervogts sichten?
Wie steht es mit den Protokollen der Obervogtei Neuamt aus den fraglichen Jahren (wie von StAZH-Mitarbeiter Martin Leonhard vorgeschlagen)?
Man kann sich fragen, ob das Durchsehen der Klasse A 135 (und hier insbesondere des Dossiers A 135.1 über die Jahre 1367 bis 1551) so viel bringt, nachdem bereits das «Blaue Register» – die Bestände A, E I und B VIII tiefenerschliessend – keinen Treffer ergeben hat. Das stimmt besonders dann, wenn man annimmt, dass die Ersteller des Blauen Registers exakt gearbeitet haben.
Nun machen Menschen allerdings Fehler, das war auch vor Jahrhunderten nicht anders. Ergo: doch hineinschauen. Wer weiss, was sich da findet.
Finden sich Notizen in den «Ratschlägen»?
Zu diesen «Ratschlägen» sei die nachfolgende Erläuterung von Meinrad Suter aus dem Online-Katalog wiedergegeben:
«Beim Bestand Ratschläge handelt es sich um ehemals lose Akten, die bereits vor 1700 zu fünf Foliobänden zusammengebunden und mit einem Inhaltsverzeichnis pro Band versehen wurden (neu eingebunden 1943). Die zeitgenössische Bezeichnung "Ratschläge" bezieht sich auf den Inhalt. Dieser besteht vornehmlich aus Protokollen und Notizen (Protokollentwürfe, Konzepte) über Beratungen von Ratskommissionen und Ratsverordneten, zumeist zuhanden von Bürgermeister und Rat. Teilweise sind den Ratschlägen auch Aktenbeilagen beigegeben. Inhaltlich betreffen die Ratschläge alle Geschäftsbereiche und Angelegenheiten des Rates: Erneuerung oder Erlass von Mandaten, Instruktionen an Tagsatzungen, Verordnungen, Handwerksordnungen, Getreidehandel, Zollsachen, Bausachen - kurzum sämtliche Geschäftsbereiche des Rates der Stadt Zürich.»
Aus diesem wirklich breit gestreuten Sammelsurium wird besonders die Signatur B II 1080 von Interesse sein, mit dem Originaltitel: «Pars I, Rathschläg ohne Jahr-Zahl, auch etliche mit Jahr-Zahl. - Pars II, Rathschläg und Erkanntnussen von anno 1472 bis und mit 1549». Teil 1 betrifft die Jahre 1535 bis 1585, Teil 2 die Jahre 1517 bis 1549. Auch hier sollen Einzeleinträge im Rahmen von Projekt eRQZH erfasst werden.
Ist im Briefwechsel etwas zu finden? Missiven
Der Fonds B IV heisst «Missiven», das sind im wesentlichen Kopien ausgehender Briefe. «Abschriften und Entwürfe (Konzepte) der aus Stadtschreiberei und Unterschreiberei ausgegangenen Korrespondenz, ausgehende Schreiben des Zürcher Rats», erläutert der Katalog zu diesem Fonds. Wenn es nämlich so gewesen ist, wie Zollinger beschreibt, dann müssen Briefe zwischen Zürich und Weiach hin- und hergegangen sein. Und die Zitate wären dann nur ein kleiner Ausschnitt daraus.
Die Jahrgangsbücher enthalten auch Material weiterer Jahre (sog. Entstehungszeitraum), wie man aufgrund der Katalogeinträge vermuten muss. Daher sind die folgenden Signaturen ins Visier zu nehmen:
- B IV 9 (Originaltitel: Missiven alhier aussgangen ab Anno 1538, N.° 7.); 1531 bis 1546
- B IV 10 (Originaltitel: Missiven alhier aussgangen ab Anno 1539, N.° 8.); 1537 bis 1539
- B IV 11 (Originaltitel: Missiven alhier ausgangen ab Anno 1540 [...]); 1534 bis 1548
- B IV 12 (Originaltitel: Missiven alhier aussgangen ab Anno 1541, N.° 2.); 1530 bis 1543
- B IV 13 (Originaltitel: Missiven alhier aussgangen ab Anno 1542, N.° 3.); 1541 bis 1543
Ratsurkunden als Ergänzung zu den Ratsmanualen
Der Begriff Ratsurkunden für den Fonds B V ist für heutige Leser etwas irreführend. Gemäss Katalogeintrag handelt es sich dabei um:
«Entwürfe und Abschriften von durch obrigkeitliche Autorität und Vermittlung zustande gekommenen Urteilen und Verträgen in privaten und körperschaftlichen Angelegenheiten; Erkenntnisse, Beschlüsse von Rat und Rechenrat; Instruktionen für Gesandte auf Tagsatzungen und Konferenzen.»
Von besonderem Interesse sind diese Unterlagen aus denselben Gründen wie bei den «Ratschlägen: «Sachlich ergänzen die Ratsurkunden über weite Strecken die Ratsmanuale, in denen offenbar längst nicht alle Geschäfte eingetragen sind, über die eine Urkunde oder Erkenntnis ausgefertigt wurde.»
Konkret wird es um die folgenden Dossiers gehen: B V 4 (1528 bis 1533), B V 5 (1534 bis 1538), B V 6 (1539 bis 1543), B V 8 (1529 bis 1554), B V 9 (1533 bis 1552), B V 10 (1517 bis 1555). Eine ganze Menge wie man sieht, mit jeweils hunderten von Seiten. Glücklicherweise gibt es Register dazu (da muss man dann allerdings auf akkurate Arbeit der Archivare früherer Jahrhunderte hoffen).
Rats- und Richtebücher. Weil die Ratsmanuale fehlen
Bleiben noch die Rats- und Richtebücher, die im Halbjahrestakt abwechselnd vom Baptistalrat bzw. Natalrat geführt wurden. Darunter besonders der mit dem Titel «Raths-Buecher ab Anno 1534 ad Annum 1540» bezeichnete Band (Signatur: StAZH B VI 254). Er umfasst 224 Blätter. Dass sie durch einen 13 Blätter umfassenden Index erschlossen sind, erleichtert die Arbeit etwas.
Die «Raths- und Richt-Buecher ab Anno 1538 ad Annum 1544» (Signatur: StAZH B VI 255) dürften eher weniger Erfolg versprechen, denn, so der Onlinekatalog: «Die Richtbücher enthalten hier fast nur noch Beamtenlisten, Todesurteile und Verurteilungen zum Halseisen.»
Bleiben noch die Rats- und Richtebücher, die im Halbjahrestakt abwechselnd vom Baptistalrat bzw. Natalrat geführt wurden. Darunter besonders der mit dem Titel «Raths-Buecher ab Anno 1534 ad Annum 1540» bezeichnete Band (Signatur: StAZH B VI 254). Er umfasst 224 Blätter. Dass sie durch einen 13 Blätter umfassenden Index erschlossen sind, erleichtert die Arbeit etwas.
Die «Raths- und Richt-Buecher ab Anno 1538 ad Annum 1544» (Signatur: StAZH B VI 255) dürften eher weniger Erfolg versprechen, denn, so der Onlinekatalog: «Die Richtbücher enthalten hier fast nur noch Beamtenlisten, Todesurteile und Verurteilungen zum Halseisen.»
Mittwoch, 15. Juli 2020
«Isch halt so!»
Kleine Reminiszenz von einem Nicht-genannt-sein-wollenden, ein mittlerweile nicht mehr unter den Lebenden weilender älterer Herr aus Weiach, der weiland die Bezirksschule in Kaiserstuhl besucht hatte.
Das Städtchen ist ja ein Hort des Katholizismus und das seit seiner Gründung (von einem kurzen Intermezzo 1530/31 abgesehen, vgl. WeiachBlog Nr. 1543). In der Stadt findet man die Kirche St. Katharinen, vor den Toren vis-à-vis des Gasthofs zum Kreuz die Friedhofs-Kapelle zu den Vierzehn Nothelfern, in Fisibach die Agatha-Kapelle und ennet dem Rhein oberhalb des Schlosses Rotwasserstelz (Rötteln) auf Hohentengener Gebiet die Antonius-Kapelle.
Als Weiacher Reformierter taucht man da in eine ganz andere Welt ein. Eine mit Messgewändern, Weihrauch, lateinischen Begriffen und dergleichen, die einem jungen Menschen schon etwas spanisch vorkommen können. Zum Beispiel die Abkürzung IHS, ein sogenanntes Nomen sacrum, das sich von den ersten drei Buchstaben des Namens Jesu ableitet, wenn man ihn griechisch schreibt. IHS findet man auf etlichen Portalen von Kirchen und Kapellen, sei es eingemeisselt oder aufgemalt.
Die Familie des Nicht-genannt-sein-wollenden besass landwirtschaftliche Flächen auch in diesem von alter Tradition geprägten Gebiet, ging ab und zu ins Städtchen für Besorgungen etc. und so kam es, dass ihm die Inschriften nicht entgingen und er dann halt auch einmal fragte, was denn dieses IHS bedeute. Antwort seines Vaters: Das heisse «Isch halt so!» und habe mit der Religion zu tun, weil die Katholiken selber keine Ahnung hätten, warum sie glauben, was sie eben glauben.
Als in der Schulstube die Rede einmal auf dieses IHS gekommen sei, habe er ganz spontan mit «Isch halt so!» geantwortet und eisiges Schweigen des Lehrers geerntet. Danach habe er sich seine Unwissenheit von katholischen Gspänli immer wieder neckend vorhalten lassen müssen.
Hier scheint der jahrhundertealte Kulturkampf zwischen Reformierten und Katholiken durch, wo erstere sich nur auf die Heilige Schrift abstützen und all das ablehnen, was in den Urfassungen der Bücher des Alten und Neuen Testaments nicht erwähnt wird.
Täufer gehen da bekanntlich besonders weit mit diesem Anspruch. So weit, dass die reformiert gewordenen Zürcher und Berner Obrigkeiten diese kommunistisch anmutenden Anwandlungen rabiat bekämpften, weil man sonst wirklich die gesamte Gesellschaft hätte umbauen müssen. Samt allen Herrschaftsstrukturen.
P.S.: Den Ausspruch «Ist so, weil ist so!» kennen auch einige Armeeangehörige von ihren Vorgesetzten, die auch nicht immer wissen (wollen), weshalb eine bestimmte Anordnung nun einmal so und nicht anders daherkommt. Und die ihnen unterstellte allzu hartnäckige «Frögli» mit diesem zugegebenermassen platten Spruch ausbremsen müssen.
Das Städtchen ist ja ein Hort des Katholizismus und das seit seiner Gründung (von einem kurzen Intermezzo 1530/31 abgesehen, vgl. WeiachBlog Nr. 1543). In der Stadt findet man die Kirche St. Katharinen, vor den Toren vis-à-vis des Gasthofs zum Kreuz die Friedhofs-Kapelle zu den Vierzehn Nothelfern, in Fisibach die Agatha-Kapelle und ennet dem Rhein oberhalb des Schlosses Rotwasserstelz (Rötteln) auf Hohentengener Gebiet die Antonius-Kapelle.
Als Weiacher Reformierter taucht man da in eine ganz andere Welt ein. Eine mit Messgewändern, Weihrauch, lateinischen Begriffen und dergleichen, die einem jungen Menschen schon etwas spanisch vorkommen können. Zum Beispiel die Abkürzung IHS, ein sogenanntes Nomen sacrum, das sich von den ersten drei Buchstaben des Namens Jesu ableitet, wenn man ihn griechisch schreibt. IHS findet man auf etlichen Portalen von Kirchen und Kapellen, sei es eingemeisselt oder aufgemalt.
Die Familie des Nicht-genannt-sein-wollenden besass landwirtschaftliche Flächen auch in diesem von alter Tradition geprägten Gebiet, ging ab und zu ins Städtchen für Besorgungen etc. und so kam es, dass ihm die Inschriften nicht entgingen und er dann halt auch einmal fragte, was denn dieses IHS bedeute. Antwort seines Vaters: Das heisse «Isch halt so!» und habe mit der Religion zu tun, weil die Katholiken selber keine Ahnung hätten, warum sie glauben, was sie eben glauben.
Als in der Schulstube die Rede einmal auf dieses IHS gekommen sei, habe er ganz spontan mit «Isch halt so!» geantwortet und eisiges Schweigen des Lehrers geerntet. Danach habe er sich seine Unwissenheit von katholischen Gspänli immer wieder neckend vorhalten lassen müssen.
Hier scheint der jahrhundertealte Kulturkampf zwischen Reformierten und Katholiken durch, wo erstere sich nur auf die Heilige Schrift abstützen und all das ablehnen, was in den Urfassungen der Bücher des Alten und Neuen Testaments nicht erwähnt wird.
Täufer gehen da bekanntlich besonders weit mit diesem Anspruch. So weit, dass die reformiert gewordenen Zürcher und Berner Obrigkeiten diese kommunistisch anmutenden Anwandlungen rabiat bekämpften, weil man sonst wirklich die gesamte Gesellschaft hätte umbauen müssen. Samt allen Herrschaftsstrukturen.
P.S.: Den Ausspruch «Ist so, weil ist so!» kennen auch einige Armeeangehörige von ihren Vorgesetzten, die auch nicht immer wissen (wollen), weshalb eine bestimmte Anordnung nun einmal so und nicht anders daherkommt. Und die ihnen unterstellte allzu hartnäckige «Frögli» mit diesem zugegebenermassen platten Spruch ausbremsen müssen.
Dienstag, 14. Juli 2020
Aus welchem Steinbruch stammt Pfarrer Wolfs Grabplatte?
Bekanntlich gibt es nur einen einzigen Grabstein, der direkt in eine der Aussenmauern der Weiacher Dorfkirche eingelassen ist.
Dieser Stein ist dem Pfarrherrn mit der längsten Amtszeit in der Gemeinde gewidmet: Johann Rudolf Wolf (1672-1747), vgl. dazu WeiachBlog Nr. 193. Er war auch der erste Pfarrer, der über seine gesamte Amtszeit hinweg in der 1705/06 erbauten Kirche im Bühl tätig war.
Gemäss dem Weiacher Tauf-, Ehe- und Totenregister, das von den hiesigen Pfarrern zwischen 1609 und 1753 geführt wurde (StAZH E III 136.1, S. 1) ist Wolf am 14. November 1747 gestorben, eine Angabe, die mit der auf dem Grabstein übereinstimmt. Was nicht weiter verwundert, hat doch ein Amtsnachfolger dieses Datum von Hand im Register nachgetragen.
De Quervains Karteikarte
Zur Frage, wo das Material für den Stein herkommt, hat sich Francis de Quervain (1902–1984), Schweizer Geologe, Mineraloge und Petrograph, in seinem mehrbändigen nachgelassenen Typoskript indirekt geäussert, vgl. die Abbildung:
Die Information ist kurz und etwas irreführend: «Weiach ZH – Kirche – Grabplatten von Pfarrherren (Wolf), 18. Jh. – Plattensandstein der marinen Molasse und Bergstein». Dazu die Jahresangabe «1982».
Irreführend andererseits, weil auch weitere Grabsteine in der Friedhofmauer an Pfarrer und deren Angehörige erinnern, jedoch sämtliche Steine (ausser den oben abgebildeten) aus dem 19. und 20. Jahrhundert stammen. Die Steine von Wolf und seiner Schwester sind die einzigen, die aus dem 18. Jahrhundert erhalten geblieben sind.
Nun soll es allerdings um die im Titel gestellte Frage gehen. Woher stammen die Steine?
In einem Meeresbecken entstanden
Mit den Begriffen «Plattensandstein», «marine Molasse» und «Bergstein» hat de Quervain drei wesentliche Stichworte gegeben.
«Als Plattensandstein werden umgangssprachlich und in bestimmten Berufen mehrere Arten von Sandstein zusammengefasst, die in zahlreichen Steinbrüchen im mittleren und südlichen Baden-Württemberg am Schwarzwaldrand abgebaut werden. Sie entstanden im Oberen Buntsandstein. Die Bezeichnung Plattensandstein rührt davon, dass aus diesem Material mehr oder weniger ebene Platten von etwa 6 cm Dicke und mehr gewonnen werden können.» (Wikipedia-Artikel Plattensandstein; abgerufen 14.7.2020)
Die Formation, um die es hier geht, wurde vor 243 bis 244.5 Millionen Jahren abgelagert. Sie lag vor der Nordwestküste der Vindelizischen Schwelle, die Teil des sog. Vindelizisch-Böhmischen Festlandes war. Die marine Molasse oder Meeresmolasse ist in einem Sedimentbecken entstanden, das Verwitterungsschutt von diesem Festland aufgenommen hat.
Geht man dem Begriff «Bergstein» nach, dann findet man im Werk von Prof. Max Otto Herrmann aus dem Jahre 1914 die folgende Passage: «Kalksandst. (sog. Bergsteine) der Gegend v. Engen, die man in den Ruinen des Hegaus, z.B. auf dem Hohenstoffeln, verwendet sieht.»
Das alles würde auf eine Herkunft des Sandsteins aus der näheren Umgebung hindeuten, allenfalls aus Süddeutschland, vielleicht gar aus dem Raum Engen im Hegau.
Rorschach oder doch Bäch?
Nun gibt es aber auch noch eine Publikation de Quervains aus dem Jahre 1962, wo er (passend zu anderen Angaben in seinen Karteikarten zu Weiacher Objekten) schreibt:
«Im nördlichen Kantonsteil wurde der Plattensandstein im 17./18. Jahrhundert ebenfalls viel verwendet, hier aber wiederum von Rorschach stammend.» (de Quervain, S. 15)
Damit grenzt er den am Rhein (wohl aufgrund der einfacheren Transportierbarkeit per Schiff) häufiger verwendeten Rorschacher Plattensandstein von dem ab, der in der Stadt Zürich verwendet wurde und aus dem am Zürichsee gelegenen Bäch (Gemeinde Freienbach SZ) stammt. Den muschelhaltigen groben Sandstein von Zweidlen, der v.a. für Mühlsteine verwendet wurde (vgl. de Quervain, S. 3) kann man wohl ausschliessen.
Woher nun Pfr. Wolfs Grabstein stammt, bleibt daher weiterhin offen. Beantworten könnte man die Frage wohl nur, wenn aufgrund von Materialeigenschaften eine Zuordnung zu einem bestimmten Steinbruch gelingt. Oder über einen Hinweis, der sich in einem Wolf'schen Familienarchiv noch auffinden lässt.
Quellen und Literatur
Dieser Stein ist dem Pfarrherrn mit der längsten Amtszeit in der Gemeinde gewidmet: Johann Rudolf Wolf (1672-1747), vgl. dazu WeiachBlog Nr. 193. Er war auch der erste Pfarrer, der über seine gesamte Amtszeit hinweg in der 1705/06 erbauten Kirche im Bühl tätig war.
Gemäss dem Weiacher Tauf-, Ehe- und Totenregister, das von den hiesigen Pfarrern zwischen 1609 und 1753 geführt wurde (StAZH E III 136.1, S. 1) ist Wolf am 14. November 1747 gestorben, eine Angabe, die mit der auf dem Grabstein übereinstimmt. Was nicht weiter verwundert, hat doch ein Amtsnachfolger dieses Datum von Hand im Register nachgetragen.
De Quervains Karteikarte
Zur Frage, wo das Material für den Stein herkommt, hat sich Francis de Quervain (1902–1984), Schweizer Geologe, Mineraloge und Petrograph, in seinem mehrbändigen nachgelassenen Typoskript indirekt geäussert, vgl. die Abbildung:
Die Information ist kurz und etwas irreführend: «Weiach ZH – Kirche – Grabplatten von Pfarrherren (Wolf), 18. Jh. – Plattensandstein der marinen Molasse und Bergstein». Dazu die Jahresangabe «1982».
Irreführend einerseits, weil auf der beigefügten Fotographie nicht nur der eigentliche Grabstein von Pfr. Wolf zu sehen ist (links), sondern auch derjenige seiner Schwester (rechts), wie die Umschrift verrät: «Jungfrauw Elsbetha Wolf: | Herren Johann Růdolf Wolfen sel. des Regiments und gewesenen | LandVogts der Herrschafft | Grüeningen, Ehelich nachgelasne Jungfrauw Tochter». Pfr. Wolf stammte also aus einem regimentsfähigen Geschlecht (vgl. dazu den e-HLS-Artikel zur Familie Wolf). Sein Vater gleichen Namens war (ausweislich der Umschrift) Landvogt der Herrschaft Grüningen gewesen, einer Landvogtei die im Südwesten des Zürcher Staates, im Gebiet des heutigen Bezirks Hinwil lag.
Irreführend andererseits, weil auch weitere Grabsteine in der Friedhofmauer an Pfarrer und deren Angehörige erinnern, jedoch sämtliche Steine (ausser den oben abgebildeten) aus dem 19. und 20. Jahrhundert stammen. Die Steine von Wolf und seiner Schwester sind die einzigen, die aus dem 18. Jahrhundert erhalten geblieben sind.
Nun soll es allerdings um die im Titel gestellte Frage gehen. Woher stammen die Steine?
In einem Meeresbecken entstanden
Mit den Begriffen «Plattensandstein», «marine Molasse» und «Bergstein» hat de Quervain drei wesentliche Stichworte gegeben.
«Als Plattensandstein werden umgangssprachlich und in bestimmten Berufen mehrere Arten von Sandstein zusammengefasst, die in zahlreichen Steinbrüchen im mittleren und südlichen Baden-Württemberg am Schwarzwaldrand abgebaut werden. Sie entstanden im Oberen Buntsandstein. Die Bezeichnung Plattensandstein rührt davon, dass aus diesem Material mehr oder weniger ebene Platten von etwa 6 cm Dicke und mehr gewonnen werden können.» (Wikipedia-Artikel Plattensandstein; abgerufen 14.7.2020)
Die Formation, um die es hier geht, wurde vor 243 bis 244.5 Millionen Jahren abgelagert. Sie lag vor der Nordwestküste der Vindelizischen Schwelle, die Teil des sog. Vindelizisch-Böhmischen Festlandes war. Die marine Molasse oder Meeresmolasse ist in einem Sedimentbecken entstanden, das Verwitterungsschutt von diesem Festland aufgenommen hat.
Geht man dem Begriff «Bergstein» nach, dann findet man im Werk von Prof. Max Otto Herrmann aus dem Jahre 1914 die folgende Passage: «Kalksandst. (sog. Bergsteine) der Gegend v. Engen, die man in den Ruinen des Hegaus, z.B. auf dem Hohenstoffeln, verwendet sieht.»
Das alles würde auf eine Herkunft des Sandsteins aus der näheren Umgebung hindeuten, allenfalls aus Süddeutschland, vielleicht gar aus dem Raum Engen im Hegau.
Rorschach oder doch Bäch?
Nun gibt es aber auch noch eine Publikation de Quervains aus dem Jahre 1962, wo er (passend zu anderen Angaben in seinen Karteikarten zu Weiacher Objekten) schreibt:
«Im nördlichen Kantonsteil wurde der Plattensandstein im 17./18. Jahrhundert ebenfalls viel verwendet, hier aber wiederum von Rorschach stammend.» (de Quervain, S. 15)
Damit grenzt er den am Rhein (wohl aufgrund der einfacheren Transportierbarkeit per Schiff) häufiger verwendeten Rorschacher Plattensandstein von dem ab, der in der Stadt Zürich verwendet wurde und aus dem am Zürichsee gelegenen Bäch (Gemeinde Freienbach SZ) stammt. Den muschelhaltigen groben Sandstein von Zweidlen, der v.a. für Mühlsteine verwendet wurde (vgl. de Quervain, S. 3) kann man wohl ausschliessen.
Woher nun Pfr. Wolfs Grabstein stammt, bleibt daher weiterhin offen. Beantworten könnte man die Frage wohl nur, wenn aufgrund von Materialeigenschaften eine Zuordnung zu einem bestimmten Steinbruch gelingt. Oder über einen Hinweis, der sich in einem Wolf'schen Familienarchiv noch auffinden lässt.
Quellen und Literatur
- Herrmann, O.: Gesteine für Architektur und Skulptur. Zweite, umgearbeitete und vermehrte Auflage des Anhanges aus dem Werke des Verfassers "Steinbruchindustrie und Steinbruchgeologie". Berlin 1914 – S. 82 u. 105.
- de Quervain, F.: Der Stein in der Baugeschichte Zürichs. In: Vierteljahrsschrift der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich, Hundertundsiebenter Jahrgang. Zürich 1962 – S. 3 u. 15.
- de Quervain, F.: Gesteinsarten an historischen Bau- und Bildwerken der Schweiz. Aufzeichnungen 1954-1983. (Hrsg.: Institut für Denkmalpflege, Eidg. Techn. Hochschule Zürich). Zürich 1984 – Band 6, S. 231.
- Brandenberger, U.: Der Grabstein in der Kirchenmauer. WeiachBlog Nr. 193 v. 16. Mai 2006.
Montag, 13. Juli 2020
Einmal Reformation und zurück, bitte!
Wie wichtig Angaben dazu sind, woher eine bestimmte Information stammt, das hat sich grad vor einigen Tagen wieder einmal gezeigt. Nämlich bei der Frage, wann die Kaiserstuhler ihren kurzen kollektiven Ausflug in die Welt der Reformation getan haben. War das 1530/31? Oder hat die Rekatholisierung wirklich erst 1534 stattgefunden?
Letzteres muss man annehmen, wenn man WeiachBlog Nr. 329 v. 29. November 2006 liest. Oder den Artikel WeiachBlog Nr. 1483 v. 13. März 2020 (in dem die Jahrzahl 1534 aus dem Beitrag von 2006 übernommen wurde). Der Haken daran: Der Autor hat keine Angabe dazu gestellt, woher diese Zahl stammt. Eigene Überlegungen? Quellen? Fehlanzeige.
Nun gibt es aber auch Beiträge MIT Quellenangaben, so WeiachBlog Nr. 958 v. 7. Januar 2011, der auf 1531 hinweist und den HLS-Artikel über Kaiserstuhl von Franziska Wenzinger Plüss referenziert, wo sie den Reformationsabstecher mit den Worten: «1530 bestand vorübergehend eine ref. Mehrheit.» en passant streift.
Katholizismus ante portas
Warum interessiert das aus Weiacher Sicht überhaupt? Nun, Kaiserstuhl hat als Nachbarstädtchen seit seiner Gründung Mitte des 13. Jahrhunderts immer einen wichtigen Einfluss ausgeübt, wirtschaftlich wie kulturell. Dort waren nicht nur finanzkräftige Geschäftsleute wie die Escher oder die Grebel wohnhaft (bis zum gescheiterten Putsch gegen den Fürstbischof kurz nach 1400), dort war auch der Priester der Grosspfarrei Hohentengen ansässig, zu der Weiach seit dem Frühmittelalter gehört hat. Und: auf Rotwasserstelz am nördlichen Brückenkopf von Kaiserstuhl war der Amtssitz des fürstbischöflich-konstanzischen Obervogts, zu dessen niedergerichtlichem Herrschaftsbereich Weiach bis 1798 gehörte. Dieser Obervogt musste qua Amtseid im Sinne seines Dienstherrn katholisch handeln. Dazu kam dann noch, dass Kaiserstuhl zwar (im Gegensatz zu Klingnau) einen eigenen Schultheiss und einen Stadtrat hatte, aber dennoch sehr stark vom Wohlwollen des Fürstbischofs abhängig war.
Zurück zur kurzen Episode mit reformatorischem Anstrich. Wenn man etwas recherchiert, dann gibt es etliche online verfügbare Informationen, die alle auf die Zeit zwischen 1529 und 1531 hinweisen. Die sollen hier ausgebreitet und in den Kontext gestellt werden. In dieser Zeit hatte sich der Gegensatz zwischen sogenannt Altgläubigen und Neugläubigen derart hochgeschaukelt, dass militärische Auseinandersetzungen nicht mehr unmöglich erschienen. Zumal das mächtige Bern 1528 auf die reformatorische Seite gewechselt hatte. In Zürich und Bern gab die Regierungspolitik den Takt vor. In den Gemeinen Herrschaften aber, wie es die Grafschaft Baden in unmittelbarer Nähe von Weiach war, stellte sich die Frage, auf welche Seite es gehen sollte.
Zwingli als Influencer avant la lettre
«Der Landfriede nach dem ersten Zusammentreffen in Kappel 1529 (1. Kappeler Krieg), das noch friedlich beigelegt wird, überlässt es den Gemeinden in den Gemeinen Herrschaften, ihren Glauben selbst zu wählen. Ab 1529 bricht sich die Reformation in vielen Orten in der Grafschaft Baden und den Freien Ämtern Bahn.» (Widmer-Dean et. al, S. 5)
So beschreibt der Reader Geschichten zur Reformation im Aargau von Widmer-Dean und di Fronzo aus dem Jahre 2016 die Entwicklung der Glaubenlandschaft ab dem Sommer 1529 nachdem ein erster Waffengang gerade noch abgewendet werden konnte.
Von der anderen Seite her, also aus dezidiert antizwinglischer Sicht, geht Thomas Fassbind, ein katholischer Pfarrer und Würdenträger im Kanton Schwyz, die Sache an. Er schreibt in seinem 1834 herausgegebenen grossen Werk über die Geschichte seines Kantons:
«Die Zeit der Friedensunterhandlungen [nach dem 1. Kappelerkrieg von 1529] benutzte der für sich und sein neues Lehrsystem allzueifrige Zwingli, um die Proselitenmacherei rasch zu betreiben. Die Regierung des löbl. Standes Zürich, von Zwingli selbst wieder mächtig influenzirt, gieng dem Reformator kraftvoll an die Hand. Herrn Johann Jakob Hottingers Geständniß zufolge fanden reformsüchtige Geistliche und Weltliche zu Zürich Beifall, Ermunterung und Hülfe. Man gieng so weit, daß man Ortschaften, wie Baden und Kaiserstuhl, geradehin im Namen von Zürich aufforderte, den katholischen Gottesdienst abzuschaffen und den protestantischen einzuführen. Umsonst protestirten die V katholischen Orte. Zwingli wollte das Eisen schmieden, da es glühend war.» (Fassbind, S. 137)
Wenn plötzlich weite Kreise Bücher kaufen
Proselytenmacherei ist ein negativ besetzter Begriff, der das Abwerben von Gläubigen bezeichnet (vgl. Wikipedia). Für die Fünf Orte (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern undwar die Bearbeitung der Stadt Kaiserstuhl (aber auch von Zurzach) auch strategisch besonders sensitiv, da sich dort die wenigen von ihnen über die Gemeine Herrschaft Baden mitkontrollierten Rheinübergänge nach Norden befanden. Auch deshalb waren ihnen die Aktivitäten der Zürcher nicht geheuer. In der Innerschweiz erinnerte man sich schliesslich noch gut des Alten Zürichkriegs von 1440 bis 1446, wo die Zürcher mit den Habsburgern gegen sie gemeinsame Sache gemacht hatten.
Ob es nun dem (aus Sicht der katholischen Stände) Unterwanderungseinfluss der Zürcher Regierung zuzuschreiben ist, oder die Reformationsbewegungen in den Gemeinden der Grafschaft Baden dem eigenen Antrieb entsprangen: Es gab damals jedenfalls etliche Problemkreise, die man der katholischen Kirche entgegenhalten und als Reformgrund anführen konnte. Von offen praktiziertem Ämterkauf über kaum verheimlichte Liebschaften der Weltgeistlichen und Klosterbewohner (trotz offiziellem Zölibat) bis hin zur Frage, ob das Gepredigte auch dem entspreche, was tatsächlich in der Bibel stehe und all die Heiligenbilder nicht den Blick auf das Wesentliche versperren würden. Seit der Einführung des Buchdrucks konnten sich immer grössere Kreise Zugang zu Informationen verschaffen, auf welche der geistliche Stand vorher das Monopol hatte. Das konnte nicht ohne Folgen bleiben.
Staatsarchivar Meyer von Knonau mit neutraler Darstellung
Der Zürcher Staatsarchivar Gerold Meyer von Knonau hatte in seiner Erdkunde der schweizerischen Eidsgenossenschaft von 1839 eine etwas weniger polemische Sicht auf die Entwicklung der Lage als Fassbind:
«1530 beschloß die Mehrheit der Einwohner in Gegenwart des Landvogts von Baden die Einführung der Reformation, allein im folgenden Jahre wurde dieselbe wieder abgeschafft.» (G-MvK, S. 190)
Der 1927 erschienene Band IV des Historisch-biographischen Lexikons der Schweiz gibt noch ein Detail mehr als Meyer von Knonau:
«1530 nahm K. auf Drängen Zürichs den neuen Glauben an, kehrte aber schon nach dem 2. Kappelerkriege 1531 zum alten zurück.» (HBLS, Bd. IV – S. 439)
Hatten die Zürcher also offenbar etwas nachgeholfen, wie schon Fassbind 1834 wissen wollte? Das ist sogar sehr gut möglich. Vor allem wenn der Landvogt zu diesem Zeitpunkt ein Zürcher und Anhänger der Reformation gewesen sein sollte.
Pfarrer Bollinger wird neugläubig und muss fliehen
Wo in anderen Orten in der Grafschaft Baden bereits ab 1529 die Wende zum protestantischen Gottesdienst umgesetzt wurde (mit allen üblen Folgen wie Bilderstürmerei, etc.), da muss man für Kaiserstuhl annehmen, dass der dortige Pfarrer, Matthias Bollinger, noch länger am Alten festhielt – aus welchen Gründen auch immer. Der fürstbischöfliche Einfluss und/oder eine starke altgläubige Fraktion mit politischer Macht mögen da ihre Wirkung gehabt haben.
Pater Siegfried Wind gibt zu Pfr. Bollingers Wirken in seinem Artikel aus dem Jahre 1940 folgende Details:
«2. Mai 1528 - 12./13. Okt. 1531 (öfters erwähnt): Matthias Bollinger, Neugläubig. Hat Kaisertuhl im März 1531 vorübergehend auf Seite der Neugläubigen herübergezogen. Aber nach dem Siege der Katholiken bei Kappel (11. Okt. 1531) hat er das Weite gesucht [Fn-1]»
Fn-1: Strickler, Aktensammlung zur Schweiz. Reformationsgesch. I. Bd. Nr. 1980; III. Bd. Nr. 214; 226, 6; 265; IV. Bd. Nr. 64 -- Eidgen. Absch. IV. Bd., Abt. 1 b, S. 496 und S. 519 Nr. 13.
Wind sieht die Sache also anders als Meyer von Knonau, das HBLS und Wenzinger Plüss: statt auf 1530 – es soll gegen Jahresende gewesen sein – verortet Wind den Umschwung Richtung Reformation an einem späteren Punkt auf der Zeitachse: im März 1531.
Zurück zum alten Glauben
In Kaiserstuhl gewann also die katholische Fraktion die Oberhand und machte die reformatorischen Neuerungen rückgängig. Fassbind (1839) bemerkt dazu: «In der Landvogtei Baden nahm noch im Winter von 1531 auf 1532 die Stadt Kaiserstuhl und mehrere Dorfgemeinden wieder den katholischen Glauben an.»
Das war aber nicht überall so. Die Mehrheits- und Machtverhältnisse in der jeweiligen Gemeinde bestimmten, was nach der Niederlage der Zürcher im 2. Kappelerkrieg passierte:
«Nach dem Sieg der altgläubigen Orte im 2. Kappeler Krieg und dem Tod Zwinglis wird im zweiten Kappeler Landfrieden der Grundsatz der konfessionellen Autonomie beschlossen: Jeder Ort sollte frei über seine Konfession entscheiden. [...] Offen blieb allerdings, was in den von reformierten und katholischen Orten gemeinsam verwalteten Gemeinen Herrschaften geschehen sollte. Die altgläubigen Orte, die sehr viel öfter turnusgemäss die Landvögte stellen, bringen dort die Reformation zum Stehen bzw. machen sie rückgängig.» (Widmer-Dean et. al, S. 5)
Kapelle als Erinnerung an den Kampf gegen die Reformation?
Auch im Schweizerischen Kunstführer über Kaiserstuhl ist ein Hinweis auf die Reformationsepisode enthalten. Franziska Wenzinger Plüss und Brigitte Frei-Heitz äussern sich da vorsichtig zur Frage, ob die Kapelle vor den Toren der Stadt etwas mit dem kurzen reformatorischen Intermezzo zu tun haben könnte. War die Kapelle ein antireformatorisches Bauwerk der katholischen Fraktion?
«Vor der Stadt Kaiserstuhl befindet sich die um 1530 erbaute Kapelle der Vierzehn Nothelfer mit polygonalem Chor, Treppengiebel und elegantem Glockentürmchen mit Spitzhelm. Nothelfer sind Heilige, die in Zeiten besonderer Sorge um Fürbitte angerufen werden. Möglicherweise steht die Errichtung der Kapelle im Zusammenhang mit den Ereignissen der Reformation. 1531 kehrte Kaiserstuhl nach einer kurzen Zeit des Eingehens auf das reformierte Glaubensbekenntnis zum katholischen Glauben zurück.» (Website Pfarrei Kaiserstuhl-Fisibach, abgerufen 12.7.2020)
Innerzürcherischer Machtkampf
Neben den Kaiserstuhlern selber und ihrem Priester Bollinger gab es noch weitere Akteure. Weiter oben war ja vom fürstbischöflich-konstanzischen Obervogt die Rede. Der war just in diesen entscheidenden Jahren ein Zürcher. Dazu noch einer mit Top-Beziehungen in höchste Kreise. Und einer, der der Reformation offenbar mehr als nur skeptisch gegenüberstand:
«Cornelius (Cornel, Cornell) Schultheiß (Schultheß) vom Schopf, Junker, 1505-1514 Achtzehner der Konstaffel im Großen Rat, seit 1514 im Kleinen Rat, nahm als Kriegsrat an den italienischen Feldzügen teil, Parteigänger der Franzosen, obschon im Pensionenprozeß ihm nicht Annahme von Pensionen nachgewiesen werden konnte; "hält zäh fest am überlieferten Glauben"; "in seiner hohen gesellschaftlichen und politischen Stellung einer der gefährlichsten Gegner Zwinglis", Georg Gerig, S.30.; [...] 1526 Juni 18 und Oktober 30 als "Amtmann" oder Vogt des Bischofs von Konstanz in Kaiserstuhl mit Residenz auf Schloß Rötteln auf dem rechten Rheinufer erwähnt (Strickler II, Nr. 291), auch 1531 November 24 als solcher erwähnt, EA 4 1b, S. 1223. [...]» (Zwinglis sämtliche Werke Bd. VI, Teil 2, S. 423)
Die Passage mit dem gefährlichsten Gegner Zwinglis findet sich in «Georg Gerig, Reisläufer und Pensionenherren in Zürich 1519-1532, Zürich 1947.» Es gab also auch unter den Regierungsmitgliedern solche, die gegen die Reformation waren.
Ihnen entgegen standen glühende Befürworter, darunter auch Angehörige des einflussreichen Escher-Clans, die als ehemalige Kaiserstuhler noch immer ein wachsames Auge auf die dortige Entwicklung hatten, zumal dann, wenn sie selber in der Nähe ein öffentliches Amt ausübten:
«In der Nähe von Kaiserstuhl, in Eglisau, war Meister (Zunftmeister) Konrad Escher [...] Landvogt von 1525 bis 1531. [...] Nur war Konrad Escher offenbar eifriger Anhänger der Reformation, häufig Ratsverordneter in Fragen der Säkularisation der Klöster, der Beseitigung der Bilder und der Messe [...]» (Zwinglis sämtliche Werke Bd. VI, Teil 2, S. 423)
Bei dieser Konstellation ist klar: die beiden Amtsträger arbeiteten zwar bei der Verfolgung von Täufern zusammen (denn diese galten beiden als zu radikal und letztlich staatsfeindlich). Sie hatten auch sonst regelmässig miteinander zu tun. In der Reformationsfrage aber waren sie erbitterte Gegner. Und beide wussten, dass die Escher mit dem Fürstbistum seit Beginn des 15. Jahrhunderts noch eine Rechnung offen hatten.
Möglich ist, dass Konrad Escher offen oder verdeckt die reformatorische Fraktion unterstützte. Denn ein Umsturz in Richtung Reformation hätte allenfalls auch eine Entfremdung von der Herrschaft des Bischofs und letztlich die Rückkehr der Escher nach Kaiserstuhl bedeuten können. Umso beunruhigter dürfte die fürstbischöfliche Regierung gewesen sein. Und umso wachsamer Cornel Schultheß. Nicht auszuschliessen, dass er es war, der massgeblich für den Umschwung zurück zum alten Glauben sorgte, sobald sich die Gelegenheit dazu bot.
Quellen und Literatur
Letzteres muss man annehmen, wenn man WeiachBlog Nr. 329 v. 29. November 2006 liest. Oder den Artikel WeiachBlog Nr. 1483 v. 13. März 2020 (in dem die Jahrzahl 1534 aus dem Beitrag von 2006 übernommen wurde). Der Haken daran: Der Autor hat keine Angabe dazu gestellt, woher diese Zahl stammt. Eigene Überlegungen? Quellen? Fehlanzeige.
Nun gibt es aber auch Beiträge MIT Quellenangaben, so WeiachBlog Nr. 958 v. 7. Januar 2011, der auf 1531 hinweist und den HLS-Artikel über Kaiserstuhl von Franziska Wenzinger Plüss referenziert, wo sie den Reformationsabstecher mit den Worten: «1530 bestand vorübergehend eine ref. Mehrheit.» en passant streift.
Katholizismus ante portas
Warum interessiert das aus Weiacher Sicht überhaupt? Nun, Kaiserstuhl hat als Nachbarstädtchen seit seiner Gründung Mitte des 13. Jahrhunderts immer einen wichtigen Einfluss ausgeübt, wirtschaftlich wie kulturell. Dort waren nicht nur finanzkräftige Geschäftsleute wie die Escher oder die Grebel wohnhaft (bis zum gescheiterten Putsch gegen den Fürstbischof kurz nach 1400), dort war auch der Priester der Grosspfarrei Hohentengen ansässig, zu der Weiach seit dem Frühmittelalter gehört hat. Und: auf Rotwasserstelz am nördlichen Brückenkopf von Kaiserstuhl war der Amtssitz des fürstbischöflich-konstanzischen Obervogts, zu dessen niedergerichtlichem Herrschaftsbereich Weiach bis 1798 gehörte. Dieser Obervogt musste qua Amtseid im Sinne seines Dienstherrn katholisch handeln. Dazu kam dann noch, dass Kaiserstuhl zwar (im Gegensatz zu Klingnau) einen eigenen Schultheiss und einen Stadtrat hatte, aber dennoch sehr stark vom Wohlwollen des Fürstbischofs abhängig war.
Zurück zur kurzen Episode mit reformatorischem Anstrich. Wenn man etwas recherchiert, dann gibt es etliche online verfügbare Informationen, die alle auf die Zeit zwischen 1529 und 1531 hinweisen. Die sollen hier ausgebreitet und in den Kontext gestellt werden. In dieser Zeit hatte sich der Gegensatz zwischen sogenannt Altgläubigen und Neugläubigen derart hochgeschaukelt, dass militärische Auseinandersetzungen nicht mehr unmöglich erschienen. Zumal das mächtige Bern 1528 auf die reformatorische Seite gewechselt hatte. In Zürich und Bern gab die Regierungspolitik den Takt vor. In den Gemeinen Herrschaften aber, wie es die Grafschaft Baden in unmittelbarer Nähe von Weiach war, stellte sich die Frage, auf welche Seite es gehen sollte.
Zwingli als Influencer avant la lettre
«Der Landfriede nach dem ersten Zusammentreffen in Kappel 1529 (1. Kappeler Krieg), das noch friedlich beigelegt wird, überlässt es den Gemeinden in den Gemeinen Herrschaften, ihren Glauben selbst zu wählen. Ab 1529 bricht sich die Reformation in vielen Orten in der Grafschaft Baden und den Freien Ämtern Bahn.» (Widmer-Dean et. al, S. 5)
So beschreibt der Reader Geschichten zur Reformation im Aargau von Widmer-Dean und di Fronzo aus dem Jahre 2016 die Entwicklung der Glaubenlandschaft ab dem Sommer 1529 nachdem ein erster Waffengang gerade noch abgewendet werden konnte.
Von der anderen Seite her, also aus dezidiert antizwinglischer Sicht, geht Thomas Fassbind, ein katholischer Pfarrer und Würdenträger im Kanton Schwyz, die Sache an. Er schreibt in seinem 1834 herausgegebenen grossen Werk über die Geschichte seines Kantons:
«Die Zeit der Friedensunterhandlungen [nach dem 1. Kappelerkrieg von 1529] benutzte der für sich und sein neues Lehrsystem allzueifrige Zwingli, um die Proselitenmacherei rasch zu betreiben. Die Regierung des löbl. Standes Zürich, von Zwingli selbst wieder mächtig influenzirt, gieng dem Reformator kraftvoll an die Hand. Herrn Johann Jakob Hottingers Geständniß zufolge fanden reformsüchtige Geistliche und Weltliche zu Zürich Beifall, Ermunterung und Hülfe. Man gieng so weit, daß man Ortschaften, wie Baden und Kaiserstuhl, geradehin im Namen von Zürich aufforderte, den katholischen Gottesdienst abzuschaffen und den protestantischen einzuführen. Umsonst protestirten die V katholischen Orte. Zwingli wollte das Eisen schmieden, da es glühend war.» (Fassbind, S. 137)
Wenn plötzlich weite Kreise Bücher kaufen
Proselytenmacherei ist ein negativ besetzter Begriff, der das Abwerben von Gläubigen bezeichnet (vgl. Wikipedia). Für die Fünf Orte (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern undwar die Bearbeitung der Stadt Kaiserstuhl (aber auch von Zurzach) auch strategisch besonders sensitiv, da sich dort die wenigen von ihnen über die Gemeine Herrschaft Baden mitkontrollierten Rheinübergänge nach Norden befanden. Auch deshalb waren ihnen die Aktivitäten der Zürcher nicht geheuer. In der Innerschweiz erinnerte man sich schliesslich noch gut des Alten Zürichkriegs von 1440 bis 1446, wo die Zürcher mit den Habsburgern gegen sie gemeinsame Sache gemacht hatten.
Ob es nun dem (aus Sicht der katholischen Stände) Unterwanderungseinfluss der Zürcher Regierung zuzuschreiben ist, oder die Reformationsbewegungen in den Gemeinden der Grafschaft Baden dem eigenen Antrieb entsprangen: Es gab damals jedenfalls etliche Problemkreise, die man der katholischen Kirche entgegenhalten und als Reformgrund anführen konnte. Von offen praktiziertem Ämterkauf über kaum verheimlichte Liebschaften der Weltgeistlichen und Klosterbewohner (trotz offiziellem Zölibat) bis hin zur Frage, ob das Gepredigte auch dem entspreche, was tatsächlich in der Bibel stehe und all die Heiligenbilder nicht den Blick auf das Wesentliche versperren würden. Seit der Einführung des Buchdrucks konnten sich immer grössere Kreise Zugang zu Informationen verschaffen, auf welche der geistliche Stand vorher das Monopol hatte. Das konnte nicht ohne Folgen bleiben.
Staatsarchivar Meyer von Knonau mit neutraler Darstellung
Der Zürcher Staatsarchivar Gerold Meyer von Knonau hatte in seiner Erdkunde der schweizerischen Eidsgenossenschaft von 1839 eine etwas weniger polemische Sicht auf die Entwicklung der Lage als Fassbind:
«1530 beschloß die Mehrheit der Einwohner in Gegenwart des Landvogts von Baden die Einführung der Reformation, allein im folgenden Jahre wurde dieselbe wieder abgeschafft.» (G-MvK, S. 190)
Der 1927 erschienene Band IV des Historisch-biographischen Lexikons der Schweiz gibt noch ein Detail mehr als Meyer von Knonau:
«1530 nahm K. auf Drängen Zürichs den neuen Glauben an, kehrte aber schon nach dem 2. Kappelerkriege 1531 zum alten zurück.» (HBLS, Bd. IV – S. 439)
Hatten die Zürcher also offenbar etwas nachgeholfen, wie schon Fassbind 1834 wissen wollte? Das ist sogar sehr gut möglich. Vor allem wenn der Landvogt zu diesem Zeitpunkt ein Zürcher und Anhänger der Reformation gewesen sein sollte.
Pfarrer Bollinger wird neugläubig und muss fliehen
Wo in anderen Orten in der Grafschaft Baden bereits ab 1529 die Wende zum protestantischen Gottesdienst umgesetzt wurde (mit allen üblen Folgen wie Bilderstürmerei, etc.), da muss man für Kaiserstuhl annehmen, dass der dortige Pfarrer, Matthias Bollinger, noch länger am Alten festhielt – aus welchen Gründen auch immer. Der fürstbischöfliche Einfluss und/oder eine starke altgläubige Fraktion mit politischer Macht mögen da ihre Wirkung gehabt haben.
Pater Siegfried Wind gibt zu Pfr. Bollingers Wirken in seinem Artikel aus dem Jahre 1940 folgende Details:
«2. Mai 1528 - 12./13. Okt. 1531 (öfters erwähnt): Matthias Bollinger, Neugläubig. Hat Kaisertuhl im März 1531 vorübergehend auf Seite der Neugläubigen herübergezogen. Aber nach dem Siege der Katholiken bei Kappel (11. Okt. 1531) hat er das Weite gesucht [Fn-1]»
Fn-1: Strickler, Aktensammlung zur Schweiz. Reformationsgesch. I. Bd. Nr. 1980; III. Bd. Nr. 214; 226, 6; 265; IV. Bd. Nr. 64 -- Eidgen. Absch. IV. Bd., Abt. 1 b, S. 496 und S. 519 Nr. 13.
Wind sieht die Sache also anders als Meyer von Knonau, das HBLS und Wenzinger Plüss: statt auf 1530 – es soll gegen Jahresende gewesen sein – verortet Wind den Umschwung Richtung Reformation an einem späteren Punkt auf der Zeitachse: im März 1531.
Zurück zum alten Glauben
In Kaiserstuhl gewann also die katholische Fraktion die Oberhand und machte die reformatorischen Neuerungen rückgängig. Fassbind (1839) bemerkt dazu: «In der Landvogtei Baden nahm noch im Winter von 1531 auf 1532 die Stadt Kaiserstuhl und mehrere Dorfgemeinden wieder den katholischen Glauben an.»
Das war aber nicht überall so. Die Mehrheits- und Machtverhältnisse in der jeweiligen Gemeinde bestimmten, was nach der Niederlage der Zürcher im 2. Kappelerkrieg passierte:
«Nach dem Sieg der altgläubigen Orte im 2. Kappeler Krieg und dem Tod Zwinglis wird im zweiten Kappeler Landfrieden der Grundsatz der konfessionellen Autonomie beschlossen: Jeder Ort sollte frei über seine Konfession entscheiden. [...] Offen blieb allerdings, was in den von reformierten und katholischen Orten gemeinsam verwalteten Gemeinen Herrschaften geschehen sollte. Die altgläubigen Orte, die sehr viel öfter turnusgemäss die Landvögte stellen, bringen dort die Reformation zum Stehen bzw. machen sie rückgängig.» (Widmer-Dean et. al, S. 5)
Kapelle als Erinnerung an den Kampf gegen die Reformation?
Auch im Schweizerischen Kunstführer über Kaiserstuhl ist ein Hinweis auf die Reformationsepisode enthalten. Franziska Wenzinger Plüss und Brigitte Frei-Heitz äussern sich da vorsichtig zur Frage, ob die Kapelle vor den Toren der Stadt etwas mit dem kurzen reformatorischen Intermezzo zu tun haben könnte. War die Kapelle ein antireformatorisches Bauwerk der katholischen Fraktion?
«Vor der Stadt Kaiserstuhl befindet sich die um 1530 erbaute Kapelle der Vierzehn Nothelfer mit polygonalem Chor, Treppengiebel und elegantem Glockentürmchen mit Spitzhelm. Nothelfer sind Heilige, die in Zeiten besonderer Sorge um Fürbitte angerufen werden. Möglicherweise steht die Errichtung der Kapelle im Zusammenhang mit den Ereignissen der Reformation. 1531 kehrte Kaiserstuhl nach einer kurzen Zeit des Eingehens auf das reformierte Glaubensbekenntnis zum katholischen Glauben zurück.» (Website Pfarrei Kaiserstuhl-Fisibach, abgerufen 12.7.2020)
Innerzürcherischer Machtkampf
Neben den Kaiserstuhlern selber und ihrem Priester Bollinger gab es noch weitere Akteure. Weiter oben war ja vom fürstbischöflich-konstanzischen Obervogt die Rede. Der war just in diesen entscheidenden Jahren ein Zürcher. Dazu noch einer mit Top-Beziehungen in höchste Kreise. Und einer, der der Reformation offenbar mehr als nur skeptisch gegenüberstand:
«Cornelius (Cornel, Cornell) Schultheiß (Schultheß) vom Schopf, Junker, 1505-1514 Achtzehner der Konstaffel im Großen Rat, seit 1514 im Kleinen Rat, nahm als Kriegsrat an den italienischen Feldzügen teil, Parteigänger der Franzosen, obschon im Pensionenprozeß ihm nicht Annahme von Pensionen nachgewiesen werden konnte; "hält zäh fest am überlieferten Glauben"; "in seiner hohen gesellschaftlichen und politischen Stellung einer der gefährlichsten Gegner Zwinglis", Georg Gerig, S.30.; [...] 1526 Juni 18 und Oktober 30 als "Amtmann" oder Vogt des Bischofs von Konstanz in Kaiserstuhl mit Residenz auf Schloß Rötteln auf dem rechten Rheinufer erwähnt (Strickler II, Nr. 291), auch 1531 November 24 als solcher erwähnt, EA 4 1b, S. 1223. [...]» (Zwinglis sämtliche Werke Bd. VI, Teil 2, S. 423)
Die Passage mit dem gefährlichsten Gegner Zwinglis findet sich in «Georg Gerig, Reisläufer und Pensionenherren in Zürich 1519-1532, Zürich 1947.» Es gab also auch unter den Regierungsmitgliedern solche, die gegen die Reformation waren.
Ihnen entgegen standen glühende Befürworter, darunter auch Angehörige des einflussreichen Escher-Clans, die als ehemalige Kaiserstuhler noch immer ein wachsames Auge auf die dortige Entwicklung hatten, zumal dann, wenn sie selber in der Nähe ein öffentliches Amt ausübten:
«In der Nähe von Kaiserstuhl, in Eglisau, war Meister (Zunftmeister) Konrad Escher [...] Landvogt von 1525 bis 1531. [...] Nur war Konrad Escher offenbar eifriger Anhänger der Reformation, häufig Ratsverordneter in Fragen der Säkularisation der Klöster, der Beseitigung der Bilder und der Messe [...]» (Zwinglis sämtliche Werke Bd. VI, Teil 2, S. 423)
Bei dieser Konstellation ist klar: die beiden Amtsträger arbeiteten zwar bei der Verfolgung von Täufern zusammen (denn diese galten beiden als zu radikal und letztlich staatsfeindlich). Sie hatten auch sonst regelmässig miteinander zu tun. In der Reformationsfrage aber waren sie erbitterte Gegner. Und beide wussten, dass die Escher mit dem Fürstbistum seit Beginn des 15. Jahrhunderts noch eine Rechnung offen hatten.
Möglich ist, dass Konrad Escher offen oder verdeckt die reformatorische Fraktion unterstützte. Denn ein Umsturz in Richtung Reformation hätte allenfalls auch eine Entfremdung von der Herrschaft des Bischofs und letztlich die Rückkehr der Escher nach Kaiserstuhl bedeuten können. Umso beunruhigter dürfte die fürstbischöfliche Regierung gewesen sein. Und umso wachsamer Cornel Schultheß. Nicht auszuschliessen, dass er es war, der massgeblich für den Umschwung zurück zum alten Glauben sorgte, sobald sich die Gelegenheit dazu bot.
Quellen und Literatur
- Faßbind, Th.: Geschichte des Kantons Schwyz. Von dessen ersten Gründung bis auf die helvetische Staatsumwälzung. IV. Band: Vom Anfang der Reformation in der Eidgenossenschaft bis zur Stiftung des goldenen Bundes. Schwyz 1834 – S. 137 u. 305.
- Meyer von Knonau, G.: Erdkunde der schweizerischen Eidsgenossenschaft. Ein Handbuch für Einheimische und Fremde. Zweiter Band. Zweite, ganz umgearbeitete, stark vermehrte Auflage. Zürich 1839 – S. 190.
- Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz (HBLS), Bd. IV, Neuenburg 1927 – S. 439.
- Wind, S.: Zur Geschichte der katholischen Pfarrei Kaiserstuhl im Aargau. In: Zeitschrift für schweizerische Kirchengeschichte, Vol. 34 (1940) – S. 19-20.
- Nr. 138. Ratschläge betreffend Verhandlungen mit Bern. 19. bis 22. Mai 1529. In: Corpus Reformatorum, Volumen XCIII, Pars II, Huldreich Zwinglis sämtliche Werke, Band VI, II. Teil, Zürich 1968 – S. 423.
- Brandenberger, U.: Wann löste sich Wyach von der katholischen Kirche? WeiachBlog Nr. 958 v. 7. Januar 2011.
- Widmer-Dean, M.; di Fronzo, L.: Geschichten zur Reformation im Aargau aus dem Zeitraum von 1500 – 1570. Ein Reader. Menziken/Aarau, November 2016 – S. 5.
Sonntag, 12. Juli 2020
Ein protestantischer «Hetzer» aus Kaiserstuhl
In den rund 50 Jahren, nachdem die Weiacher 1540 die Zuteilung eines eigenen Pfarrers erzwungen hatten, kam es häufig vor, dass ein frisch ordinierter VDM (Verbi divini minister; d.h. Diener des Gottesworts) durch den Zürcher Rat erst einmal nach Weiach abkommandiert wurde.
Ein Pfarrhaus gab es da noch nicht. Woche für Woche musste der Weiacher Pfarrer den Weg aus der Stadt Zürich ins entlegene Dörfchen am Rhein unter die Füsse nehmen. Keine sehr attraktive Stelle und noch dazu schlecht entlöhnt. Logische Konsequenz: Sobald sich eine neue Gelegenheit ergab, entschwanden diese Pfarrer in andere Gefilde.
So erging es den Weiachern auch mit Pfr. Mathias Spiller, einem ursprünglich aus Kaiserstuhl stammenden jungen Mann, der mit 25 Jahren ordiniert wurde. Er war 1557 bereits der zweite neue Pfarrherr, den man den Weiachern – sozusagen frisch ab Presse – angedeihen liess. Und schon 1558 wurde er als Pfarrer nach Altstätten (im heutigen St. Galler Rheintal) berufen.
In einer Gegend mit brüchigem Landfrieden
Altstätten stand mit den niederen Gerichten unter der Kontrolle des Fürstabts von St. Gallen, und war hochgerichtlich seit 1490 ein Untertanengebiet der Eidgenossen, verwaltet von Rheineck aus als Teil der Gemeinen Landvogtei Rheintal. Vor allem aber war es eine gemischtkonfessionelle Gemeinde, was zu erheblichen Problemen führte:
«Nachdem z.Z. der Reformation 1528 grosse Teile der Bürgerschaft der Aufforderung des Stadtammanns Hans Vogler Folge leisteten, sich dem St. Galler Fürstabt zu widersetzen und den neuen Glauben anzunehmen (Bildersturm 30.11.1528), kehrte nach dem Landfrieden von 1531 etwa die Hälfte der Einw. zum alten Glauben zurück. Die Kirche wurde fortan parität. genutzt. Die Zeit bis zum Landfrieden von 1712, der die Gleichstellung beider Konfessionen verbürgte, war konfliktreich. V.a. im 17. Jh. häuften sich handfeste Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Reformierten. Oft waren diese im Recht des St. Galler Fürstabts begr., auch den ref. Pfarrer einzusetzen. Das Arbeitsverbot für Neugläubige an kath. Feiertagen führte im Sommer 1658 fast zu Bürgerkämpfen.» (e-HLS, Artikel «Altstätten (Gemeinde)», 7.10.2010).
Spärliche Eckdaten...
Doch zurück zu Pfr. Spiller. Blättert man in den Standardwerken über die Zürcher Pfarrerschaft, so findet man nicht allzu viele Angaben über Spiller, der nach der Weiacher Pfarrerzählung (WPZ) die Nr. 22 trägt.
Ein Pfarrhaus gab es da noch nicht. Woche für Woche musste der Weiacher Pfarrer den Weg aus der Stadt Zürich ins entlegene Dörfchen am Rhein unter die Füsse nehmen. Keine sehr attraktive Stelle und noch dazu schlecht entlöhnt. Logische Konsequenz: Sobald sich eine neue Gelegenheit ergab, entschwanden diese Pfarrer in andere Gefilde.
So erging es den Weiachern auch mit Pfr. Mathias Spiller, einem ursprünglich aus Kaiserstuhl stammenden jungen Mann, der mit 25 Jahren ordiniert wurde. Er war 1557 bereits der zweite neue Pfarrherr, den man den Weiachern – sozusagen frisch ab Presse – angedeihen liess. Und schon 1558 wurde er als Pfarrer nach Altstätten (im heutigen St. Galler Rheintal) berufen.
In einer Gegend mit brüchigem Landfrieden
Altstätten stand mit den niederen Gerichten unter der Kontrolle des Fürstabts von St. Gallen, und war hochgerichtlich seit 1490 ein Untertanengebiet der Eidgenossen, verwaltet von Rheineck aus als Teil der Gemeinen Landvogtei Rheintal. Vor allem aber war es eine gemischtkonfessionelle Gemeinde, was zu erheblichen Problemen führte:
«Nachdem z.Z. der Reformation 1528 grosse Teile der Bürgerschaft der Aufforderung des Stadtammanns Hans Vogler Folge leisteten, sich dem St. Galler Fürstabt zu widersetzen und den neuen Glauben anzunehmen (Bildersturm 30.11.1528), kehrte nach dem Landfrieden von 1531 etwa die Hälfte der Einw. zum alten Glauben zurück. Die Kirche wurde fortan parität. genutzt. Die Zeit bis zum Landfrieden von 1712, der die Gleichstellung beider Konfessionen verbürgte, war konfliktreich. V.a. im 17. Jh. häuften sich handfeste Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Reformierten. Oft waren diese im Recht des St. Galler Fürstabts begr., auch den ref. Pfarrer einzusetzen. Das Arbeitsverbot für Neugläubige an kath. Feiertagen führte im Sommer 1658 fast zu Bürgerkämpfen.» (e-HLS, Artikel «Altstätten (Gemeinde)», 7.10.2010).
Spärliche Eckdaten...
Doch zurück zu Pfr. Spiller. Blättert man in den Standardwerken über die Zürcher Pfarrerschaft, so findet man nicht allzu viele Angaben über Spiller, der nach der Weiacher Pfarrerzählung (WPZ) die Nr. 22 trägt.
Der Weiacher Eintrag in Kaspar Wirz' Etat des Zürcher Ministeriums von 1890 lautet:
«1557. Mathias Spiller v. Kaiserstuhl, geb. 32., ordin. 57. - Er wurde 58 Pfr. in Altstetten (St.Gl), später in Glattfelden.»
Im Zürcher Pfarrerbuch von 1953 findet man auch nicht viel mehr:
«Spiller, 2) Mathias, von Kaiserstuhl, seit 1578 von Zürich (1532-1607). Ord. 1557, dann Pfr. in Weiach, 1558 in Altstätten, St. G., 1560 in Glattfelden, 1595 Dekan, hatte längere Zeit den Kapitelsdiakon von Winterthur als Helfer. Lit.: HBLS VI S. 471.»
Spiller wurde also erst mit 46 Jahren Bürger der Stadt Zürich. Und nach dem Historisch-biographischen Lexikon der Schweiz (HBLS), Bd. VI von 1931, ist er Begründer des Zürcher Stammes der Spiller:
«Spiller Mathias, von Kaiserstuhl, 1532-1598, Bürger von Zürich 1578, Pfarrer in Weiach 1557, in Altstätten (St. Gallen ) 1558, in Glattfelden 1559, Dekan 1595. Sie erlosch im Mannesstamm 1749. Wappen: in Blau auf grünem Dreiberg drei gold. Spindeln. K. Meyer: Wappenbuch, 1674. Dürsteler St. K. Wirz: Etat.»
Das Zürcher Pfarrerbuch dürfte übrigens mit den Lebensdaten richtig liegen. Spiller ist 1598 nicht etwa im Amt gestorben, sondern hat (möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen) bereits 1597 «vorläufig resignirt», ist also zurückgetreten, wie man der Geschichte der Kirchgemeinde Glattfelden von Arnold Näf entnehmen kann (S. 102).
... aber doch für einen Aufruhr gut
Alles völlig unspektakulär, könnte man meinen. Nun gibt es da aber doch ein Detail, das erhebliches Aufsehen erregt hat. Eines, das mit dem Abschnitt über Altstätten oben schon angedeutet wird und direkt mit den konfessionellen Streitigkeiten zwischen Katholiken und Protestanten zusammenhängt.
Wie der Vater des Spiller zu seiner protestantischen Pfarrerkarriere stand, ist nicht bekannt. Gut möglich, dass er noch vor der Geburt von Mathias Kaiserstuhl verlassen musste, als dieses nach einer kurzen reformierten Episode rekatholisiert worden war.
Ob ihm dieser Aspekt der Familiengeschichte bewusst war, ist ebenfalls unbekannt. Jedenfalls war Mathias das, was man heutzutage wohl «meinungsstark» nennen würde. Er war einer, der mit seiner Glaubensüberzeugung nicht hinter dem Berg hielt. Auch nicht auf der Kanzel, wie man einem Altstätter Büchlein von 1861 entnehmen kann:
«5) 1558. Mathias Spihler, von Kaiserstuhl, vorher Pfarrer in Weiach. 1559 wurde er seiner Pfarrstelle entsetzt, weil er gepredigt: sie - die Evangelischen - haben den alten, wahren, ungezweifelten christlichen Glauben. Dies wurde als dem Landsfrieden zuwider angesehen und deswegen dem Landvogt Gisler von Uri die Weisung ertheilt, insofern der Prediger "der Gnaden begere", solle er ihn einen Tag und eine Nacht in den Thurm legen und sodann aus dem Rheinthal verweisen; würde er aber der Gnaden nicht begehren, so solle er ihn vor das Recht stellen und das Recht als über Einen, der wider den aufgerichteten Landsfrieden gepredigt, ergehen lassen. Er kam in gleichem Jahr als Pfarrer nach Glattfelden, ward 1578 auch Bürger in Zürich, 1595 Dekan des Regensberger Kapitels, und starb 1598.» (Gedenkblätter 1861 - S. 47-48)
Dieser fünfte reformierte Altstätter Pfarrer, erst kurz zuvor vom St. Galler Fürstabt eingesetzt, wurde also sozusagen zu einem Sicherheitsproblem, weil katholische Scharfmacher in diesem Kampf um die wahre christliche Lehre keine Konzessionen machen wollten. So kam es, dass Spiller im Schnellverfahren abgesetzt und ausgewiesen wurde.
Wieder zurück im Unterland
Insgeheim hatten die Zürcher Ratsherren wohl Freude an diesem streitbaren Pfarrer Spiller. Und da traf es sich gut, dass zu ebendiesem Zeitpunkt der Glattfelder Pfarrer Rudolf Gwerb «mit dem Alter gar überrungen, kindlich, kontrakt und unvermöglich» geworden sei (wie Arnold Näf S. 101 überliefert), man ihn also dringend pensionieren musste.
Mit dem Kollator der Glattfelder Pfarrerstelle, dem Fürstbischof von Konstanz, gab es trotz des Aufsehens, das Spiller in Altstätten erregt hatte, offenbar keine unüberwindbaren Probleme, sodass er noch im gleichen Jahr die gut dotierte Stelle in unserem Nachbardorf antreten konnte und dort auch fast vier Jahrzehnte im Amt blieb:
«Matthias Spiller, 1560-1598, vorher zu Altstetten im Rheinthal, wo er Gefängniß erlitten. Er hatte 3 Frauen und hob aus der Taufe als Taufpathe 57 Kinder, seine erste Frau 35, die zweite 15 und die dritte 2; dagegen scheint er selber kinderlos gewesen zu sein. Von ihm wurden 888 Kinder getauft und 181 Ehen eingesegnet.»
Dazu drei Bemerkungen
1. Wie oben erwähnt, scheint Spiller bereits 1559 das Amt angetreten zu haben und schon 1597 zurückgetreten zu sein. Insgesamt verbleiben rund 38 Jahre in Glattfelden, die – deutet man das Fehlen von Klagen in den hier zitierten Werken korrekt – anscheinend problemlos verlaufen sind. Im Gegensatz zu Altstätten war Glattfelden ja auch nicht konfessionell gemischt, sondern rein protestantisch. Dafür sorgte die Oberhoheit der Stadt Zürich.
2. Aus der Aussage «Gefängniß erlitten» wird nicht ganz klar, ob Spiller um Gnade gebeten hat oder eben nicht und dann tatsächlich vor Gericht gestellt wurde (vgl. Zitat aus den Gedenkblättern oben). Im Gefängnis war er jedenfalls.
3. Diese Aussage Näfs punkto Kinderlosigkeit konstrastiert mit den Angaben im HBLS (s. oben). Wenn letzteres richtig liegt, dann muss es doch Nachwuchs gegeben haben – sonst wird man nicht Stammvater einer ganzen Linie. Hat Spiller Kinder adoptiert, allenfalls solche, die eine seiner Ehefrauen aus früherer Ehe mitgebracht hatte?
Quellen und Literatur
- Einige Gedenkblätter zum 40 jährigen Jubiläum des Herrn Pfarrer J.C. Bänziger in Altstätten, gefeiert den 20. Oktober 1860. Altstätten. Druck und Verlag von R. Unteregger, 1861 – S. 47-48.
- Näf, A.: Geschichte der Kirchgemeinde Glattfelden mit Hinweisungen auf die Umgebung. Bülach 1863 – S. 101 u. 102.
- Wirz, K.: Etat des Zürcher Ministeriums von der Reformation bis zur Gegenwart. Aus gedruckten und ungedruckten Quellen zusammengestellt und nach Kirchgemeinden geordnet. Zürich 1890.
- Tribolet, H.: Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz. Deutsche Ausgabe. Bd. 6, Neuenburg 1931 – S. 471.
- Dejung, E.; Wuhrmann, W.: Zürcher Pfarrerbuch 1519–1952. Zürich 1953.
- Vogel, J.: Altstätten (Gemeinde). In: Historisches Lexikon der Schweiz Online (e-HLS), Version vom 7.10.2010. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/001340/2010-10-07/
Montag, 6. Juli 2020
Keine Beschwerden gegen Weiacher Pfarrer beim Kirchenrat
Wer einen Archivbesuch plant, der oder die tut gut daran, sich vorgängig mit der Struktur des Archivplans vertraut zu machen. Denn die sogenannte Tektonik bildet die Grundlage jeder archivischen Ordnung, sie bestimmt nämlich die Gliederung aller Bestände im Archiv. Und wer die Tektonik versteht, findet auch was er sucht. Oder findet heraus, wo wahrscheinlich wenig bis nichts zu finden sein dürfte.
Von dicken Büchern...
Wo früher vor Ort noch dicke Folianten, von fleissigen Archivaren handschriftlich erstellt, später mit der Schreibmaschine getippte Findmittel durchsucht werden mussten, da beginnt diese Arbeit heutzutage am heimischen Computer, im Idealfall lange bevor man sich physisch ins Archiv begibt.
... über die Volltextsuche...
Natürlich kann man auf eine simple Volltextsuche abstellen. Aber die findet halt auch heute längst nicht alles, was für die eigene Forschungsfrage von Belang ist, denn viele Archivalien sind entweder überhaupt noch nicht tiefenerschlossen, oder aber die Findmittel, Regesten, o.ä., in denen diese Arbeit (zumindest teilweise) geleistet wurde, sind noch nicht vollständig digitalisiert und in den Online-Katalog eingepflegt.
... zur Tektonik-Auswertung
Spätestens da schlägt dann die Stunde der Archivplansuche, wo die oben erwähnte Tektonik ins Spiel kommt. Nehmen wir den Online-Katalog des Staatsarchivs des Kantons Zürich als Beispiel.
Da kann man dank dieser Suchoption für die Kirchgemeinde Weiach feststellen, dass es zwischen 1806 und 1928 offenbar keine Beschwerden gegen Weiacher Pfarrherren dieser Zeit bis zum Kirchenrat geschafft haben. Jedenfalls nicht solche, die die Eröffnung eines Dossiers gerechtfertigt hätten (vgl. T 27.9). Vielleicht gab es «konfuse Beschwerden» aus Weiach (vgl. T 27.1). Aber man darf doch feststellen, dass die Bachser und die Stadler Beschwerden gegen insgesamt drei ihrer Pfarrer anhängig gemacht haben, die Weiacher gegen die ihren aber keine einzige.
Wirklich keine Beschwerden?
Auch wenn es nun so aussieht, dass es keine Beschwerden gab, so wären zur definitiven Klärung der Frage dann doch noch einige andere Bestände zu sichten, die man ebenfalls über die Tektonik findet.
So T 6 und T 7 über die Bezirkskirchenpflegen (denn bei dieser Aufsichtsbehörde werden Unstimmigkeiten zuerst manifest, vor allem wenn sie zwischen Pfarrer und Kirchenpflege entstanden sind), weiter T 11.9 über die Visitationen im Bezirk Dielsdorf (der vor 1871 Bezirk Regensberg hiess), dann T 13 über Wahlen und Entlassungen von Pfarrern, Helfern, Vikaren, Errichtung neuer Stellen, wo es auch Hinweise auf Probleme geben kann und nicht zuletzt auf T 21.17 über die Pfarrstelle Weiach von 1837 bis 1910.
Schliesslich sollte man noch in T 46 Kirchliche Gemeindebehörden (Stillstände) hineinschauen. Im Jahre 1837 durften die Weiacher erstmals eigenständig ihren Pfarrer wählen und damit wurde der Stillstand, dessen Jahresberichte sich in dieser Archivklasse befinden könnten, mit viel grösserer Macht ausgestattet. Vorher war der Pfarrer nämlich noch unabhängiger, da von der Obrigkeit gewählt. Jetzt musste er viel stärker auf die Wünsche der Stillständer achten.
Sonntag, 5. Juli 2020
Alt Lehrer Meierhofer der Brandstiftung beschuldigt
Vor drei Tagen hat WeiachBlog über die radikalen Säuberungsmassnahmen der Schulreformer um Ignaz Thomas Scherr berichtet (vgl. WeiachBlog Nr. 1538). Auch der Weiacher Schulmeister genügte deren neuen Anforderungen nicht mehr und wurde in den Ruhestand versetzt.
Wie dieser Schulmeister hiess, wie hoch seine Pension ausfiel und dass er bei seiner Absetzung erst 51 Jahre alt war, das kann man Zeitungen entnehmen, die mehr als zwanzig Jahre später erschienen sind. Alt Lehrer Rudolf Meierhofer geriet nämlich im höheren Alter noch ins Visier der Strafverfolgungsbehörden und musste vor dem Geschworenengericht in Zürich antreten:
«Zürich. Schwurgericht. Gestern [d.h. am 4. März 1856] wurde noch ein Fall von Brandstiftung verhandelt, der gerechtermaßen mit einer Freisprechung endigte. In der letzten Stunde des 7. Januar brach in einer Stube im obern Stockwerk der den Gebrüdern Grieser gehörenden Wohnung in Weiach Feuer aus, das aber bald wieder gelöscht werden konnte. Der Verdacht fiel auf Rudolf Meierhofer, einen 73jährigen Mann, der die Stube ganz allein bewohnte. Er war bis 1834 Schullehrer gewesen, wurde damals aber entlassen und lebte von einer kleinen Pension von 50 alten Fr. für sich. Man wußte nichts Böses über ihn, als daß er etwas gern ins Glas guckte. Das Haus sollte schon längst abgerissen werden und er am 14. Januar die Wohnung verlassen. Darüber scheint er etwas ungehalten gewesen zu sein und im Wirthshause äußerte er sich kurz vor dem Brand, ehe er das Haus verlasse, werde es noch etwas absetzen. Das war Alles, was gegen ihn vorlag. Den Eigentümern des Hauses kam der Brand nicht gerade ungelegen, doch waren sie als sehr gut beleumdet von jedem Verdachte frei. Dagegen ist die Möglichkeit einer zufälligen Entstehung des Feuers nicht ausgeschlossen. Die Geschwornen sprachen nach kurzem Besinnen das Nichtschuldig und der gutmüthige alte Mann zog frei von hinnen.» (Eidgenössische Zeitung, Nummer 65, 5. März 1856, S. 259)
Die 1838 gegründete Eidgenössische Zeitung erschien damals täglich, selbst am Samstag und Sonntag. Die bereits seit 1705 herausgegebene Freitagszeitung war hingegen immer noch ein Wochenblatt. Gerichtsberichterstattung gab es auch in diesem Blatt. Einleitend ist jeweils aufgeführt, wer die Richter waren. In der fraglichen März-Woche 1856 war die Zusammensetzung die folgende:
«Schwurgericht. — Präsident Hr. Oberrichter DändIiker. Richter Herren A. von Orelli und Gerichtspräsident Denzler. Geschworne: Herren Präsident Nägeli von Marthalen, Obmann, Paur von Zürich, Hotz von Hinweil, Hegetschweiler von Ottenbach, Welti auf dem Stock Enge, Kuhn von Dübendorf, Lüssi von Wyla, Suter von Schönenberg, Baumann von Horgen, Scherer von Niederhasle, Kienast von Riesbach, Bindschädler von Zürich.»
Im weiteren Verlauf des Berichts dann die Kurzfassung zum Weiacher Brandfall:
«Dienstag[, 4. März 1856]. Der 73 jährige R. Meierhofer war in Verdacht gerathen, daß er in dem Hause zu Weiach Feuer eingelegt habe, in welchem er eine Stube allein bewohnte; er hatte sich mißmuthig gezeigt, weil er ausziehen mußte, da das Haus niedergerissen werden sollte. Die Eigenthümer des Hauses waren als sehr gut beleumdet von keinem Verdacht getroffen. Aber auch den alten Mann sprachen die Geschwornen nach kurzem Besinnen frei, dem man weiter nichts vorwerfen konnte, als daß er gern ins Glas gucke, und dabei vielleicht im Wirthshaus eine verfängliche Aeußerung gethan hatte.» (Zürcherische Freitagszeitung, Nummer 10, 7. März 1856, S. 3)
Interessant ist, dass ein sehr guter Leumund der Eigentümer (Gebrüder Griesser) bereits völlig ausreichend war, um jeglichen Verdacht (und offenbar auch Ermittlungen und Strafverfahren) von ihnen fernzuhalten. Und das, obwohl ihnen der Brand nicht ungelegen gekommen ist. Dafür hat man sich auf den abgehalfterten Schulmeister eingeschossen.
Quellen und Literatur
Wie dieser Schulmeister hiess, wie hoch seine Pension ausfiel und dass er bei seiner Absetzung erst 51 Jahre alt war, das kann man Zeitungen entnehmen, die mehr als zwanzig Jahre später erschienen sind. Alt Lehrer Rudolf Meierhofer geriet nämlich im höheren Alter noch ins Visier der Strafverfolgungsbehörden und musste vor dem Geschworenengericht in Zürich antreten:
«Zürich. Schwurgericht. Gestern [d.h. am 4. März 1856] wurde noch ein Fall von Brandstiftung verhandelt, der gerechtermaßen mit einer Freisprechung endigte. In der letzten Stunde des 7. Januar brach in einer Stube im obern Stockwerk der den Gebrüdern Grieser gehörenden Wohnung in Weiach Feuer aus, das aber bald wieder gelöscht werden konnte. Der Verdacht fiel auf Rudolf Meierhofer, einen 73jährigen Mann, der die Stube ganz allein bewohnte. Er war bis 1834 Schullehrer gewesen, wurde damals aber entlassen und lebte von einer kleinen Pension von 50 alten Fr. für sich. Man wußte nichts Böses über ihn, als daß er etwas gern ins Glas guckte. Das Haus sollte schon längst abgerissen werden und er am 14. Januar die Wohnung verlassen. Darüber scheint er etwas ungehalten gewesen zu sein und im Wirthshause äußerte er sich kurz vor dem Brand, ehe er das Haus verlasse, werde es noch etwas absetzen. Das war Alles, was gegen ihn vorlag. Den Eigentümern des Hauses kam der Brand nicht gerade ungelegen, doch waren sie als sehr gut beleumdet von jedem Verdachte frei. Dagegen ist die Möglichkeit einer zufälligen Entstehung des Feuers nicht ausgeschlossen. Die Geschwornen sprachen nach kurzem Besinnen das Nichtschuldig und der gutmüthige alte Mann zog frei von hinnen.» (Eidgenössische Zeitung, Nummer 65, 5. März 1856, S. 259)
Die 1838 gegründete Eidgenössische Zeitung erschien damals täglich, selbst am Samstag und Sonntag. Die bereits seit 1705 herausgegebene Freitagszeitung war hingegen immer noch ein Wochenblatt. Gerichtsberichterstattung gab es auch in diesem Blatt. Einleitend ist jeweils aufgeführt, wer die Richter waren. In der fraglichen März-Woche 1856 war die Zusammensetzung die folgende:
«Schwurgericht. — Präsident Hr. Oberrichter DändIiker. Richter Herren A. von Orelli und Gerichtspräsident Denzler. Geschworne: Herren Präsident Nägeli von Marthalen, Obmann, Paur von Zürich, Hotz von Hinweil, Hegetschweiler von Ottenbach, Welti auf dem Stock Enge, Kuhn von Dübendorf, Lüssi von Wyla, Suter von Schönenberg, Baumann von Horgen, Scherer von Niederhasle, Kienast von Riesbach, Bindschädler von Zürich.»
Im weiteren Verlauf des Berichts dann die Kurzfassung zum Weiacher Brandfall:
«Dienstag[, 4. März 1856]. Der 73 jährige R. Meierhofer war in Verdacht gerathen, daß er in dem Hause zu Weiach Feuer eingelegt habe, in welchem er eine Stube allein bewohnte; er hatte sich mißmuthig gezeigt, weil er ausziehen mußte, da das Haus niedergerissen werden sollte. Die Eigenthümer des Hauses waren als sehr gut beleumdet von keinem Verdacht getroffen. Aber auch den alten Mann sprachen die Geschwornen nach kurzem Besinnen frei, dem man weiter nichts vorwerfen konnte, als daß er gern ins Glas gucke, und dabei vielleicht im Wirthshaus eine verfängliche Aeußerung gethan hatte.» (Zürcherische Freitagszeitung, Nummer 10, 7. März 1856, S. 3)
Interessant ist, dass ein sehr guter Leumund der Eigentümer (Gebrüder Griesser) bereits völlig ausreichend war, um jeglichen Verdacht (und offenbar auch Ermittlungen und Strafverfahren) von ihnen fernzuhalten. Und das, obwohl ihnen der Brand nicht ungelegen gekommen ist. Dafür hat man sich auf den abgehalfterten Schulmeister eingeschossen.
Quellen und Literatur
- Eidgenössische Zeitung, Nummer 65, 5. März 1856, S. 259
- Zürcherische Freitagszeitung, Nummer 10, 7. März 1856, S. 3
- Brandenberger, U.: Unfähige Lehrer zu Dutzenden in den Ruhestand versetzt. WeiachBlog Nr. 1538 v. 2. Juli 2020
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