Montag, 28. November 2022

Die Trottenvielfalt im 19. Jahrhundert

«Zu Urgrossvaters Zeiten existierten in Weiach zwei Baumtrotten. Die eine war in der Kelle, an deren Platz heute eine besser eingerichtete Trotte steht. Die andere stand im Oberdorf & ist ebenfalls besser eingerichtet worden.»  -- Ruth Schulthess-Bersinger (1926-2013)

In den letzten 50 Jahren wurde in ortsgeschichtlichen Publikationen der Eindruck erweckt, es habe in Weiach nur zwei Trotten gegeben, eine an der Trottenstrasse (ehemals untere Rebstrasse; Namenspatronin dieser Strasse), die andere in der Chälen. So hat es auch Walter Zollinger (Lehrer in Weiach von 1919 bis 1962) in sein 1972 erschienenes blaues Büchlein geschrieben (vgl. S. 58-59). Und so hat es der WeiachBlog-Autor in den letzten rund 20 Jahren übernommen. Zollinger und – wie eingangs zitiert – Schulthess-Bersinger waren schliesslich Zeitzeugen, bzw. mit denselben direkt verwandt. Nur: dieser Eindruck täuscht gewaltig.

Grosse Mengen in kurzer Zeit zu verarbeiten

Warum an dieser Zweizahl etwas nicht stimmen kann, wird eigentlich nur schon klar, wenn man sich vor Augen führt, dass es auf dem Gemeindegebiet in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Tausende von Obstbäumen und über 20 Hektaren an Rebbergen gab (vgl. WeiachBlog Nr. 1865 für die Obstbäume sowie die Topographische Karton des Kantons Zürich (sog. Wildkarte) und der Topographische Atlas der Schweiz für die Rebberge). Die Wildkarte zeigt den Stand in der zweiten Hälfte der 1840er-Jahre, die Siegfriedkarte denjenigen der späten 1860er:

Dass zwei Trotten nie und nimmer ausreichen konnten, wird erst recht offensichtlich, wenn man sich dazu noch überlegt, wie die riesigen Mengen an Obst und Trauben innert nützlicher Frist verarbeitet werden sollten, gerade unter den Bedingungen des 19. Jahrhunderts, als es weder Kühllager noch Transportmöglichkeiten (wie die Eisenbahn) und man daher längst nicht den gesamten Ertrag an gewerbliche und industrielle Verarbeiter weit ausserhalb des Gemeindegebiets liefern konnte.

Aufzeichnungen der Gebäudeversicherung bringen Licht ins Dunkel

Wie die laufenden Auswertungen der Lagerbücher der kantonalen Gebäudeversicherung zeigen, konnte man in Weiach in der Mitte des 19. Jahrhunderts nicht nur zwei, sondern mindestens sechs Trottwerke finden (und das waren auch nur die versicherten unter ihnen, d.h. grössere, fix installierte Anlagen, teilweise in einem eigens dafür vorgesehenen Gebäude). 

Geordnet nach dem Nummerierungssystem 1809 sind dies (Originalwortlaut in kursiver Schrift):

  • N° 1b; Oberdorf
    doppelte Scheune, Stall & Trotte. Letztere war 1834 zu 200 Gulden versichert. Später wurden Wohnräume eingebaut und dafür das Trottwerk 1879 abgetragen. Am 27. Januar 1884 ist das Gebäude abgebrannt. Diese Trotte stand direkt neben der Mühle im Oberdorf, mutmasslich im heutigen Garten gegen das Haus Müliweg 4 (erstellt 1922; Wohnhaus von Walter Zollinger).
  • N° 1e; Leewingert
    Trottgebäude und Trottwerk.
    Heutiges Gebäude: Trottenstrasse 7. Diese Trotte gehörte ursprünglich ebenfalls zum Eigentum der Müller- und Untervogts-Dynastie Bersinger, wie man an der Nummer ablesen kann.
  • N° 36; Bey der Linden
    Diese Anlage bestand (wenn unscharfe Negativfoto ab Mikrofilm StAZH RR I 575.1 nicht täuscht) schon ab 1812. Im Jahre 1831 wurde der Vermerk «Die Trotte f. 200 inbegriffen» eingetragen. 1842 bis 1876 wird im Lagerbuch 1 Trottwerk genannt (PGA Weiach IV.B.06.01), danach fehlen einschlägige Einträge. Erst 1952 ist im Lagerbuch wieder von einer «Weinpresse» die Rede (Lagerbuch 1895-1954; PGA Weiach IV.B.06.02). Heutiges Gebäude: Oberdorfstrasse 7, bis 1830 Gasthof zum Sternen; sog. Alter Sternen, seit über 200 Jahren im Eigentum von Angehörigen der Familie Schenkel, die sich u.a. als Wirte und Tierärzte betätigt haben.
  • N° 68d; Unten in Kellen
    Trotthaus,Trotthausstüblianbau, Trottwerk (Einträge ab 1853); zwischen 1866 und 1871 geschlissen. Diese Trotte gehörte zwischen 1834 und 1863 den Gebrüdern Rudolf & Hans Heinrich Meyerhofer. Wo genau sie gestanden hat, ist noch ungeklärt. Aufgrund der Nummerierung ist zur Zeit der Einführung der Nummern (1809 oder früher) vom selben Eigentümer auszugehen. Eine räumliche Nähe zu N° 68a&c (heute Chälenstrasse 6) und N° 68b (heute Riemlistrasse 3) ist nicht zwingend anzunehmen (vgl. die Trotte Leewingert, die 150 m Luftlinie vom Hauptgebäude der Mühle entfernt ist).
  • N° 78c; An der Tobiasgass
    Trotthaus mit Trottstübli, Trotthausanbau, Trottwerk (Eintrag von 1853). Diese Trotte gehörte damals Jakob Meier, Küfer und dürfte, nach der Nummer zu schliessen, in der Chälen gestanden haben. Das Gebäude wurde 1858 «gänzlich geschlissen». Da dieses Gebäude das einzige in den Lagerbüchern ist, das diese Ortsbezeichnung trägt und der Autor auch sonst bisher an keiner andern Stelle darauf gestossen ist, kann sich die Tobiasgass auch im Büel oder Oberdorf befunden haben, wenn man die Gepflogenheit, Nummern mit Indizes den Eigentumsverhältnissen entsprechend zu vergeben, in Betracht zieht.
  • N° 87c; Hafnergass
    Trotthaus, Trottwerk, Holzhaus & Schweinställe (Eintrag von 1852). Dieses Gebäude gehörte 1834 «Jac. Baumgartner Gdamm»  (Gemeindeammann war damals die Bezeichnung für den Gemeindepräsidenten), also einem Mitglied der dörflichen Oberschicht. 1852 werden als neue Eigentümer genannt: «Heinrich & Ulrich Baumgartner, Zunftgerichtspräsidenten Söhne», 1858 nur noch Ulrich, der den Namenszusatz «alt Präsidentens» erhielt. Als Hafnergass wurde damals der unterste Teil der heutigen Stockistrasse bezeichnet, ca. bis auf die Höhe, wo die Zelglistrasse abzweigt. Im Lagerbuch 1895-1954 wird das Gebäude unter der Ortsbezeichnung Kellen geführt und mit «Trotthaus u. Speicher, Weinpresse» beschrieben.
    Dieses Gebäude ist am 7. Januar 1929 abgebrannt, zusammen mit den Gebäuden 87b und 87d. Wo genau sein Standort war und wo danach die von Ruth Schulthess-Bersinger 1941 beschriebene bessere Trotte gestanden haben soll, ist ungeklärt. Mutmasslich in der Liegenschaft N° 87a, heute Stockistrasse 4. Dieses Gebäude kam beim Brand 1929 laut Eintrag im Lagerbuch mit einem kleinen Schaden von 80 Franken davon, was für eine unmittelbare Nachbarschaft spricht.

Quellen

  • Lagerbuch Weiach der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons Zürich, 1812-1895. -- Staatsarchiv des Kantons Zürich. Signatur: StAZH RR I 575.1.
  • Brandassekuranzlagerbuch der politischen Gemeinde Weiach, 1834-1894. -- Archiv Pol. Gde. Weiach, Signatur PGA Weiach IV.B.06.01.
  • Lagerbuch 1895-1954 (auf der Umschlagvignette: Gebäudeschätzungsprotokoll 1895- sowie Bd. II) -- Archiv Pol. Gde. Weiach, Signatur PGA Weiach IV.B.06.02.
  • Zitat von R. Schulthess-Bersinger, vgl.: Brandenberger, U.: «Die Trotte im Oberdorf war unser Eigentum». Ein Vortrag von Ruth Bersinger an der Bezirksschule, November 1941 (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) 89. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2007 – S. 9-12. Hier: Gesamtausgabe S. 329.

Sonntag, 27. November 2022

Jetzt kommt die Glettise-Polizei!

«In der Schweiz würde man eine schwere Strommangellage daran erkennen, dass Frauen und Männer mit zerknitterten Blusen und Hemden herumlaufen. Bereits in der zweiten Eskalationsstufe könnte der Bundesrat den Haushalten zwecks Stromsparen verbieten, ihre Kleider zu bügeln.»  -- Christof Forster (NZZ Online vom 23.11.2022)

In alten Häusern findet man sie noch. Elektrische Installationen, bei denen ein ganzes Wohngeschoss samt Küche an gerade einmal einer einzigen 6 A-Sicherung hängt. Wer das nicht mehr im Kopf hat und Mikrowelle und Wasserkocher gleichzeitig betreiben will, dem haut es die Sicherung heraus. Nur eine einzige Steckdose in der Wohnung hat dann noch Strom: die für das Glettise (schweizerdeutsch für: Bügeleisen). Diese Steckdose verfügt über eine separate Absicherung. Und früher wurde auch der Strom für diese Dose anders abgerechnet. Weil halt so ein Glettise im Einsatz viel mehr Strom zupft als eine Glühbirne. Deren Anzahl vor hundert Jahren übrigens auch den Strompreis mitbestimmt hat.

Schlafwandler am Aufwachen

Für die meisten heute Lebenden sind solche Begrenzungen Erzählungen aus grauer Vorzeit. Gedanken macht sich darüber kaum eine(r). Der Strom kommt halt eben aus der Steckdose. Zuverlässig und auf Knopfdruck (solange man die Rechnung bezahlt). Nur deshalb ist die erratische Politik der letzten Jahre überhaupt denkbar geworden. Wären grössere Teile der Stimmberechtigten wacher gewesen und hätten sich zeitig für eine kohärente Stossrichtung eingesetzt, dann wäre der zum Scheitern verurteilten Energiestrategie 2050 schon längst der Stecker gezogen worden. Aber auch in der Schweiz woll(t)en allzu viele Zeitgenossen glauben, man könne grüne Stromträume mit explodierendem Bedarf locker in Einklang bringen. 

Die letztlich bewusst herbeigeführte Instabilität der europäischen Stromversorgungsnetze hat nun – kombiniert mit ständig steigendem Verbrauch – dazu geführt, dass sich die Schweizer Elektrizitätswirtschaft (v.a. der VSE), das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), die OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) und letztlich der Bundesrat in den letzten Monaten sehr intensiv Gedanken machen. Die Herausforderung: wie kann man die inländischen Netze vor dem Zusammenbruch schützen, wenn die Netze europäischer Partner kollabieren und man selber nicht genug produzieren kann?

Wenn es in den Strassen regelmässig knattert

Wenn die heimische Produktionskapazität nicht mehr ausreicht und man die Differenz zur eigentlich nachgefragten Menge (selbst unter Einsatz von beträchtlichen Finanzmitteln) nicht importieren kann, dann sind turnusmässige Abschaltungen ganzer Städte und Regionen letztlich das einzige Mittel, um den Zusammenbruch abzuwenden. So praktiziert das der Kosovo aus Geldmangel schon seit über 20 Jahren. Wenn die heimische Braunkohle (wegen schwankendem Energiegehalt) nicht genügend Strom hergibt, dann muss kontingentiert werden. Die Kosovaren sind sich das gewohnt. Wer während den reihum gehenden Abschaltperioden Strom braucht, der hat ein Aggregat. Das hört man dann auch. Denn dann knattert vor oder hinter vielen Häusern ein privates Kleinstkraftwerk.

«Mikromanagement»«Verbotsorgie»?

Um es nicht so weit kommen zu lassen, muss man an vielen Punkten den Hebel ansetzen. Auch und gerade beim Verbrauch: den Zwecken, für die elektrischer Strom eingesetzt wird, aber auch bezogen auf die Charakteristika der Strom verbrauchenden Applikationen (Einschaltstrom, etc.). 

Wie breit die in Helvetien nun geplanten Massnahmen aufgegleist sind, zeigt die Medienmitteilung vom 23. November. Im Anhang findet man da verschiedene Verordnungen, die auf dem Landesversorgungsgesetz (LVG; SR 531) basieren sowie – besonders wichtig – die dazugehörenden Erläuterungen (im juristischen Fachjargon «Kommentar zu...» genannt)

Nun schnöden Schreiberlinge im Solde der Alten Tante von der Falkenstrasse (a.k.a. NZZ) selbst im Newsteil ihrer Zeitung in geradezu populistischer Manier über die ins Alltagsleben des Bürgers eingreifenden Massnahmen. 

Die eingangs zitierte Passage stammt aus einem Artikel, der nicht als Kommentar gekennzeichnet ist. Forster konnte sich den Begriff Mikromanagement dennoch nicht verkneifen. Im Kommentar selber setzt sein Kollege David Vonplon noch einen drauf:

«Erst jetzt, kurz vor Wintereinbruch, hat Wirtschaftsminister Guy Parmelin endlich sein Massnahmenpaket vorgelegt, das die Versorgung in einem solchen Extremszenario sicherstellen soll.»

«Extremszenario»?

Hätte Larmepain, wie er verwaltungsintern auch zuweilen genannt wird, die Massnahmen bereits vor Monaten kommuniziert, dann wäre dies mit Sicherheit auch kritisiert worden. Als verfrüht, überhastet, was auch immer. Denn die Lageentwicklung war und ist ja eine durchaus dynamische. Dafür sorgt schon die von skrupellosen Ideologen befeuerte Energiepolitik in unserem nördlichen Nachbarland. Hand in Hand mit den Folgen des Krieges um die Ukraine. Man wusste also noch im Sommer nicht, wie es herauskommen würde (das war erst nach dem Nordstream-Attentat klarer). 

Was NZZ-Journi Vonplon offensichtlich nicht ganz verstanden hat: Das wirkliche Extremszenario wäre ein mehrere Tage oder gar Wochen dauernder landesweiter Blackout, ein totaler Stromausfall in allen 26 Kantonen. Und damit verbunden ein Zivilisationsbruch von potentiell apokalyptischen Ausmassen. 

Aber selbst eine Strommangellage (vor der man unser Land mit diesen Massnahmen zu wappnen sucht) wäre gemäss Nationaler Risikoanalyse Katastrophen und Notlagen Schweiz 2020 ein Ereignis, das die Kosten der Corona-Massnahmen in den Schatten stellen könnte (vgl. das Gefährdungsdossier Strommangellage des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS).

Nationale Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz». Gefährdungsdossier Strommangellage, S. 12.

Schon beim oben dargestellten Szenario Gross (12 Wochen Strommangellage mit 30 % Unterdeckung des Bedarfs und zwei Wochen turnusmässigen Abschaltungen) gehen die Experten von aggregierten Schäden im Bereich von 300 Milliarden Schweizer Franken und mehr aus. Da gibt es aber auch noch ein Szenario Extrem. Und selbst dieses basiert lediglich auf einer viermonatigen Unterdeckung von 40 %, dafür aber Netzabschaltungen während 4 Monaten.

Es braucht einen Sinneswandel

Nur zur Erinnerung: die von der NZZ kritisierten Eskalationsstufen-Massnahmen (vgl. Bild unten) mögen vielleicht wie Tropfen auf heisse Steine aussehen. Aber diese Stufen sind auch nur vorbeugende Vorkehren, um das oben beschriebene Strommangel-Szenario à la Kosovo abzuwenden, das notabene auch in vielen anderen Ländern dieser Welt den Alltag prägt, bspw. in der durchaus industrialisierten Republik Südafrika.

Eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente ist nun einmal das Verhalten der privaten Verbraucher, die jetzt im Schnellverfahren (wieder) lernen müssen, welche ihrer Strom fressenden Applikationen wie gravierende Auswirkung auf die Netzstabilität haben. Entweder indem sie sehr viele Kilowattstunden fressen oder einen hohen Einschaltstrom fordern, bspw. wenn der Kompressor anläuft.


Abbildung: Das Glettise-Verbot. Ausschnitt aus der Vernehmlassungsversion der Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie (Anhang 2 über Totalverbote im Eskalationsschritt 2)

Ohne ein ordentliches Krisenbewusstsein wird eine Kontingentierung umso unausweichlicher. Wie bei Allmenden, die nicht übernutzt werden dürfen, weil nur eine begrenzte Menge Grünfutter darauf wächst, so muss auch bei der Elektritzitätsversorgung ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass das System an die Grenze gekommen ist. Wenn nötig, mit dem Holzhammer! Die Regelungen, die dabei für den Durchschnittseinwohner herauskommen, mögen kleinlich wirken. Wichtig sind sie dennoch. Und wenn nicht materiell, so doch zumindest psychologisch.

Um den Kreis zum Eingangsstatement zu schliessen: Dieses Lamento über zerknitterte Blusen und Hemden kann auch nur von Angehörigen der komplett abgehobenen Krawatten- und Foulardträger-Kaste (oder einem ihrer Domestiken) herausgeblasen werden. Für die Büezer an der Basis wirken diese Zeitgenossen je länger je mehr wie die Perückenträger des Ancien Régime (vgl. WeiachBlog Nr. 828).

Quellen

Samstag, 26. November 2022

Selbstbedienung beim Schulhausbauprojekt offiziell verboten

Ab 1826 äuffneten die Weyacher (laut ihrem Pfarrer Hans Conrad Hirzel) einen Schulfonds, eine separate Kasse, die es zur Zeit der Helvetik (gemäss Stapfer-Enquête IV.13.a) noch nicht gegeben hat. 

Weiach verfügte damit bereits einige Jahre vor der Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung über einen solchen Finanzierungstopf (für alle Schulgenossenschaften verpflichtend wurde er erst mit dem Gesetz über die Organisation des gesammten Unterrichtswesens im Canton Zürich vom 28. September 1832).

Die Baukommission erhält ein Pflichtenheft

Wenn man im ältesten Lagerbuch der kantonalen Gebäudeversicherung (Archiv der Politischen Gemeinde Weiach, IV.B.06.01) die Seite 137 mit dem Alten Schulhaus aufschlägt, dann findet man im ersten Eintrag 1836 als Eigentümerin die Schulgenoßenschaft Weyach, die Vorläuferin der Primarschulgemeinde. Aus dieser Genossenschaft wurden zwei Mitglieder der siebenköpfigen Baukommission gewählt (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 107).

Diese Kommission war eine ungewöhnliche Einrichtung, für die (nach Meinung der Weyacher) weder die Gemeindeordnung noch die einschlägigen kantonalen Gesetze Bestimmungen enthielten. Deshalb wurde deren Pflichtenheft anlässlich des Beschlusses, ein neues Schulhaus erstellen zu wollen, im Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 1833 im vollen Wortlaut festgehalten. Da heisst es u.a.:

«Hat die Commißion die Pflicht auf sich, beÿ Anschaffung der Baumaterialien ihr Augenmerk auf gute und dauerhafte Waare zu richten, und zu dem Angeschaften möglichst gute Sorge zu haben, daß nichts gewaltthätig verderbt und entwendet werde, und Ubertreter des Erstern zum Schadensersatz angehalten und des Letztern dem Richter zur Bestraffung zu überweisen, auch sollen sie nicht berechtiget sein weder klein noch großes für sich zu behalten noch Jemandem erlauben [etwas zu nehmen].» (Gemeindeversammlungsprotokoll Weiach, 10. Oktober 1833, Traktandum 5, Schulhausbau, Pflichten der Baukommission, Auszug)

Kollektivistische Grundhaltung?

Von Genossenschaftern zu Genossen war offenbar kein weiter Weg. Zumindest einige der damaligen Weiacher scheinen eine Art kollektivistische Einstellung gehabt zu haben, die sich dann ähnlich wie bei den Genossen im real existierenden Sozialismus im ehemaligen Ostblock auswirkte. Ganz nach dem Motto: Das Material haben wir ja alle bezahlt, indem wir dafür gearbeitet und via Steuern in den Schulfonds eingezahlt haben, oder etwa nicht? Also kann man sich da bedienen, richtig? 

Wie ausgeprägt auch immer die Angelegenheit war: Es kommt wohl nicht ganz von ungefähr, dass Walter Zollinger in seinen Aufzeichnungen mehrfach die Begriffe «Dorfgenossen», «Kirchgenossen» und «Gemeindegenossen» verwendet.

Samstag, 19. November 2022

Oberglatter Aufstand gegen die Weiacher Kies AG

Bekanntlich hält die Gemeinde Weiach seit der Gründung der Weiacher Kies AG durch den Haniel-Konzern aus Duisburg an der Firma eine Minderheitsbeteiligung. Der Gemeinderat entsendet ein Mitglied in den Verwaltungsrat des grössten Industriebetriebs auf Gemeindegebiet.

Wenn diese Firma in eine Kontroverse gerät, die fast die Hälfte der Einwohner einer Gemeinde im Zürcher Unterland veranlasst, einen Protest an die Adresse des Regierungsrates zu unterzeichnen, dann wird man im Weiacher Gemeindehaus hellhörig.

Was am 18. Oktober 1972 in der NZZ zu lesen war, tönte allerdings noch nicht so spektakulär und trug auch einen eher irreführenden Titel:

Gegen zusätzlichen Lastwagenverkehr in Rümlang

«Wm. In Kürze wird auf dem Industriegelände in Rümlang eine Betonaufbereitungsanlage in Betrieb genommen werden. Der Werkverkehr wird der Gemeinde Oberglatt eine unzumutbare Belastung bringen. Die Bevölkerung ist beunruhigt durch die zu erwartende Zunahme des Lastwagenverkehrs und der damit verbundenen Immissionen von Staub, Lärm und Abgasen. Vor allem aber ist eine zusätzliche Gefährdung der Schulkinder und Betagten vorauszusehen. Darum hat sich in Oberglatt eine Aktionsgruppe gebildet, welche die menschlichen Interessen der Betroffenen wahrzunehmen gewillt ist. Als erster Schritt wird eine von möglichst vielen Einwohnern unterzeichnete Eingabe an den Regierungsrat gerichtet werden, die eine sofortige Sanierung der Zufahrtsverhältnisse fordert.»

Genau am heutigen Datum vor 50 Jahren erschien dann aber  ebenfalls in der NZZ, aber aus der Feder eines anderen Journalisten – eine ganzseitige (!) Reportage zu diesem Thema. Und im Zentrum der Kontroverse stand die Weiacher Kies AG. Der saftige Titel:

Entrüstung im Glattal

«aer. Seit einigen Wochen sehen sich vor allem Behörden und Bevölkerung von Oberglatt mit schwerwiegenden Verkehrsproblemen konfrontiert. Sie müssen befürchten, daß sich bald einmal ein intensiver Lastwagenverkehr mitten durch ihr langgezogenes Dorf zwängen wird. Anlaß zu diesen Befürchtungen gibt die Erschließung eines neuen Industriegebiets in Rümlang, wo sich neben anderen Betrieben die Weiacher Kies AG mit einer Betonaufbereitungsanlage angesiedelt hat. Bereits ist in verschiedenen Pressemitteilungen und Stellungnahmen über diese Anlage berichtet worden. In Oberglatt hat sich ein Aktionskomitee gebildet, das die Opposition zu sammeln sucht und sich bereits mit einer von 1300 Personen unterzeichneten Eingabe an den Regierungsrat gewandt hat, um auf die Dringlichkeit des Problems hinzuweisen. Zudem hat der aus der Region stammende Kantonsrat Hans Maag (Stadel) zu dieser Sache eine Interpellation eingereicht. [Vgl. Text des Vorstosses in der  Archivdatenbank des Staatsarchivs]

Kies- und Betontransporte 

«Im Mittelpunkt der Kritik steht die Anlage der Weiacher Kies AG, die demnächst ihren Betrieb aufnehmen soll. Dieses sogenannte Transportbeton-Aufbereitungswerk dient der Herstellung von Fertigbeton, mit dem von Rümlang aus verschiedene Baustellen in der Agglomeration Zürich beliefert werden sollen. Nach einem in der modernen Bauindustrie üblich gewordenen Verfahren wird nämlich heute das Kiesmaterial zum großen Teil nicht mehr auf den einzelnen Baustellen zu Beton verarbeitet. Diese Aufgabe übernehmen zentrale Aufbereitungswerke wie die neue Anlage in Rümlang. Der Aktionsradius dieser «Betonfabriken» ist allerdings beschränkt auf 10 bis 15 Kilometer, da der Beton innert einer relativ kurzen Zeitspanne auf der Baustelle weiterverarbeitet werden muß. Das ist auch der Grund dafür, daß der von der Weiacher Kies AG in der Rhein-Talsohle zwischen Glattfelden und Weiach geschürfte Kies nicht am Orte der Ausbeutung zu Fertigbeton aufbereitet werden kann. 

Eine Folge der geschilderten Umstellung auf die Lieferung von Fertigbeton ist die starke Konzentration des damit verbundenen Transportverkehrs auf gewisse Routen. Das bringt zum einen gewisse Vorteile; so ist über längere Distanzen der Transport dieses wichtigen Baumaterials per Bahn möglich geworden [Vgl. WeiachBlog Nr. 1868 mit Bild der Förderbandanlage für die Nationalstrasse N3]. Anderseits ist damit für bestimmte Gebiete eine starke Zunahme des Lastwagenverkehrs fast unumgänglich geworden. Denn zumindest der Abtransport des Materials von der Aufbereitungsanlage zur Baustelle läßt sich nur über die Straße ausführen, wobei für diese Aufgabe Spezialfahrzeuge verwendet werden müssen. 

Für die Anlage in Rümlang, bei der auch der Antransport des Kiesmaterials per Lastauto erfolgen soll, ist nach den Angaben des technischen Leiters der Weiacher Kies AG, Josef Hess, pro Arbeitstag mit über 200 Fahrten zu rechnen. Nach seinen Ausführungen beträgt die Kapazität der Anlage nach einer Anlaufszeit von einem bis zwei Jahren 50 000 bis 60 000 Kubikmeter Beton im Jahr. Für den Antransport des dazu erforderlichen Kiesmaterials werden täglich durchschnittlich 40 Anhängerzüge eingesetzt werden müssen. Für den Abtransport des Betons hingegen muß mit 75 Fahrzeugen pro Tag gerechnet werden. Nimmt man dazu die notwendig werdenden Leerfahrten – für den Zu- und Abtransport können nicht dieselben Lastwagen verwendet werden –, so ergibt sich die Zahl von 230 Fahrten. Bei einem größeren Bauvolumen kann die Zahl der täglichen Fahrten nach den Angaben von Josef Hess jedoch auch einmal bis aufs Doppelte ansteigen.» 

Parallelen Ausbau der Verkehrinfrastruktur verschlafen

Beim angesprochenen neuen Industriegebiet handelt es sich um die Riedmatt, die sich auf Rümlanger Gebiet zwischen der Gemeindegrenze und der Bahnlinie befindet. Dieses Gebiet hatte man ab 1971 erschlossen. Den Oberglattern war nicht entgangen, dass dort (laut NZZ) rund 40 Betriebe ihre Lager- oder Produktionshallen ansiedeln wollten. Von diesen zeugte ein ganzer Wald von Baugerüststangen. Der Ausbau der Zufahrtsstrassen um das Industriegebiet herum wurde allerdings äusserst stiefmütterlich behandelt. Und was das für sie bedeuten würde, war den Oberglattern ebenfalls klar, wie etwas weiter unten in der NZZ-Reportage erläutert wird:

«Da die Zu- und die Wegfahrt zum Industriegebiet Riedmatt über Rümlang erschwert sind – die für den Lasttransport in Frage kommende Zufahrt zur ausgebauten Hauptstraße RümlangZürich wird durch einen Bahnübergang täglich während zehn bis zwölf Stunden blockiert , befürchtet man in Oberglatt, daß nicht nur das von Weiach über Stadel, Niederglatt herangeführte Kiesmaterial durch Oberglatt nach Rümlang gefahren wird. Es muß vielmehr damit gerechnet werden, daß auch der aus dem Industriegebiet kommende Transportverkehr seinen Weg zur Hauptsache über Oberglatt nimmt.»

Dass die Weycher und Raater oder wahlweise auch die Windlemer, besonders aber die Stadler und Neeremer nicht ebenfalls auf die Barrikaden gingen, erklärt sich aus dem Umstand, dass damals bereits seit 2 Jahren die sogenannte «Kiesstrasse» existierte. Diese Umfahrungsstrasse beginnt am Rand des Neeracher Rieds und zieht sich am östlichen Rand der Ebene gegen den Strassberg entlang bis sie westlich von Aarüti in die alte Hauptstrasse Basel-Winterthur einmündet.

In Oberglatt hingegen gab es die heute bestehende Direktverbindung vom Bhf Oberglatt entlang der Bahnlinie ins Industriegebiet Riedmatt noch nicht (vgl. die Karte unter https://maps.zh.ch/s/f5sx9pzu). Wer von Norden her dorthin wollte, der entschied sich (im Wissen um die oft geschlossene Rümlanger Barriere) beim Bahnhof Oberglatt links abzubiegen und durchs Dorf hindurch zu fahren. Jeder einzelne Kiesbomber von Weiach in die Riedmatt würde sich also seinen Weg durch Oberglatt bahnen.  

Begreiflicher Unwille der Bevölkerung 

«Die zu erwartende starke Verkehrszunahme hat in Oberglatt zu einem Sturm der Entrüstung geführt. Wer die heute dort bestehenden Verkehrsverhältnisse kennt, wird verstehen, weshalb sich nicht weniger als 1300 der rund 3000 Gemeindebewohner der Unterschriftenaktion des Aktionskomitee  angeschlossen haben. Die Lage ist nämlich schon jetzt sehr prekär. Auf der Route zwischen dem Bahnhof von Oberglatt, dem alten Dorfkern und dem neuen Industriegebiet gibt es eine Reihe äußerst gefährlicher Stellen.»

Der NZZ-Reporter führt weiter aus, dass sich die Oberglatter vom Kanton im Stich gelassen fühlten: Die Gemeindebehörden hätten sich seit Jahren vergeblich um eine Sanierung der mißlichen Verhältnisse bemüht. Diesen Vorwurf wollte allerdings der Kreisingenieur nicht auf sich sitzen lassen und warf der Gemeinde seinerseits vor, sie sei «zu spät aus ihrem Dauerschlaf erwacht». Allein waren die Oberglatter mit ihrem Protest nicht:

«Denn auch in Niederglatt ist die Sammlung der Opposition durch eine Aufforderung der Gemeindebehörden in Gang gekommen. Hier werden Maßnahmen zur Entlastung des Durchgangsverkehrs von den Transporten der Weiacher Kies AG verlangt. Direkte Zusammenarbeit im Bemühen um eine Sanierung der Verkehrsverhältnisse ist mit der Gemeinde Rümlang zu erwarten. Man ist sich in Rümlang bewußt, daß die mit der Erschließung des Industriegebiets Riedmatt entstehenden Schwierigkeiten nicht einfach auf die Nachbargemeinde abgeschoben werden können, zumal auch die Verkehrsverhältnisse im eigenen Ort sanierungsbedürftig sind.»

Mit dem Gleisanschluss wird es nichts

«Neben dem Ausbau des bestehenden Straßennetzes schlägt man in Oberglatt den Bau eines Geleiseanschlusses für die Weiacher Kies AG vor. Damit könnte der Antransport des Kiesmaterials auf den Schienenweg verwiesen werden, was eine starke Entlastung bringen würde. Diese Lösung kommt jedoch nach Angaben der Rümlanger Gemeindebehörden nicht mehr in Frage, da im neuen Industriequartier die möglichen Geleiseanschlüsse bereits an andere Firmen vergeben worden sind, nachdem sich die Weiacher Kies AG nie um diese Möglichkeit bemüht hat. Für diese Firma kommt nach den Ausführungen von J. Hess ein Transport per Bahn über die relativ kurze Strecke von Weiach nach Rümlang aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage. Für den Entlad der Kieszüge wäre eine Geleiselänge von rund 400 Metern notwendig. Der Bau einer solchen Anlage und der Schienentransport brächten nach den Ausführungen des technischen Leiters der Weiacher Kies AG eine relativ hohe Verteuerung des Kiesmaterials, was sich beim heute herrschenden Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Betonlieferanten nachteilig auswirken würde. 

Eine weitere Möglichkeit wäre der Bau einer speziellen Kiesstraße, die von der Hauptstraße zwischen dem Bahnhof Oberglatt und Rümlang direkt zum Transportbetonwerk geführt werden müßte und zumindest den Dorfkern von Oberglatt nicht mehr berühren würde. Nach der heute geltenden Gesetzgebung kann jedoch die Weiacher Kies AG zum Bau dieser Straße nicht gezwungen werden, auch von der öffentlichen Hand wird sie kaum finanziert werden. Hinzu kommen Schwierigkeiten wegen der Besitzverhältnisse bei den für diese Lösung benötigten Grundstücken, so daß eine Kiesstraße kaum realisiert werden kann.»

Vergegenwärtigt man sich die Lage des heute nicht mehr existierenden Betonwerks, die Parzelle  Rümlang-5835, ein kleines Stück Land zwischen Wibachstrasse und Riedmattstrasse (vgl. https://maps.zh.ch/s/ychbdxns), dann wird auch klar, dass es mit dem Bahnanschluss grössere Problem gegeben hätte, nicht zuletzt was die Entflechtung von Strasse und Schiene anging.

Lösungsmöglichkeiten 

Wie schon der oben angesprochene Zwist zwischen den Oberglatter Gemeindebehörden und dem Kreisingenieur zeigt, waren die Probleme nur durch bessere Zusammenarbeit zu lösen. Der NZZ-Journalist appellierte auch an die Leitung der Haniel-Tochter, ihren Teil beizusteuern:

«Zu hoffen ist sodann, daß auch die Weiacher Kies AG und die in ihren Diensten stehenden Transportfirmen mit ihren Chauffeuren für die Probleme der beunruhigten Bevölkerung Verständnis aufbringen und größtmögliche Rücksicht walten lassen. Keinesfalls sollte es dazu kommen, daß die Chauffeure durch ein verstecktes Akkordsystem zu unzulässiger Fahrweise ermuntert werden. Wie Josef Hess erklärte, wird seine Firma die Möglichkeit prüfen, wie die Kiestransporte während der Zeiten vor Schulbeginn und nach Schulschluß eingeschränkt werden können

In ihrem Schlussfazit verschonte die NZZ die Weiacher Kies AG genauso wenig mit Kritik wie die anderen an diesem Planungsdebakel Beteiligten: 

Keine rechtzeitige Koordination 

«Betrachtet man den Fall Riedmatt, so ist man geneigt, von mangelnder Koordination zu sprechen. Dieser Mangel ist zum einen begründet in unserer Gemeindeautonomie. Sie kann zur Folge haben, daß Probleme, die eigentlich eine ganze Region berühren, zu spät oder überhaupt nicht in den ihnen gebührenden größeren Zusammenhang gestellt werden. Im Falle des Industriegebiets Riedmatt ist die gegenseitige Information zwischen den betroffenen Gemeinden zwar angelaufen, sie hätte aber schon früher erfolgen sollen. An der notwendigen frühzeitigen Zusammenarbeit scheint es auch im Verhältnis zwischen Gemeinden und Kanton gemangelt zu haben. Auch die Weiacher Kies AG hat die frühzeitige Zusammenarbeit nicht gesucht. Sie hat nach Angaben der Rümlanger Gemeindebehörden ihr Land über einen Dritten erworben und die Gemeinde gewissermaßen vor ein Fait accompli gestellt. Eine frühzeitige Information und Koordination wäre hier jedoch am Platze gewesen. Die Interessen der Wohnbevölkerung hätten dann von Anfang an gewahrt werden können, zu einem Zeitpunkt, als noch Lösungsmöglichkeiten offenstanden, die jetzt nicht mehr in Frage zu kommen scheinen.

Quellen

  • Gegen zusätzlichen Lastwagenverkehr in Rümlang. In: Neue Zürcher Zeitung Nr. 487, 18. Oktober 1972, Ausgabe 02 – S. 19. 
  • Interpellation Kantonsrat Maag Hans (Stadel) v. 30. Oktober 1972. Signatur: StAZH MM 3.137 RRB 1973/0100 
  • Entrüstung im Glattal. Problemreiche Erschließung des neuen Rümlanger Industriegebiets. In: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 541, 19. November 1972 – S. 39.

[Veröffentlicht am 20. November 2022 um 01:20 MEZ]

Freitag, 18. November 2022

Seuchengefahr geringer. Polizeimassnahmen weiter in Kraft.

Hängen Ihnen die Corona-Massnahmen zum Hals heraus? Willkommen im Club der Lebenden und Toten. Unsere Vorfahren hatten vor 300 Jahren ein ähnliches Gefühl: Es ist überstanden und jetzt soll (und muss) das Leben weitergehen wie vorher. Die Zürcher Regierung war da allerdings anderer Meinung.

Keine Toten: Abriegelung und Zertifikaten sei Dank

Das Coronavirus dieser Tage war das Pestbakterium (von dessen Existenz man damals noch keine Ahnung hatte). In Marseille hatte es tödliche Schneisen insbesondere in den ärmeren Quartieren geschlagen, so sehr, dass die Stadt 1720 von ihrem Umland vollständig abgeriegelt wurde (einige Mauern aus der damaligen Zeit kann man heute noch besuchen, bspw. die 25 km lange Mur de la Peste im Département Vaucluse). 

Diese und weitere drastische, vornehmlich den Waren- und Personenverkehr beschränkende Massnahmen quer durch Europa (vgl. frühere Artikel unten für eine Übersicht zu den für Zürich relevanten Mandaten) konnten von den Regierenden durchaus als Erfolg gewertet werden, auch wenn selbst ihre Experten im Sanitätsrat die tieferen medizinischen Ursachen noch lange nicht durchschaut hatten.

Denn anders als im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit, oder auch noch 1611/12, beim letzten gravierenden Pestzug, der das Zürcher Gebiet um mehr als 25 Prozent (!) seiner Einwohner gebracht hatte, musste man aufgrund der Marsilianischen Pest in Zürich keine Opfer beklagen. Es sei denn solche aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen, die in ähnlicher Form in weiten Teilen Europas durchgesetzt wurden.

Kontrolle ist immer gut. Massnahmen sollen bleiben

Und dann also dieses erneute Pestmandat, das am 16. November 1722, also vorgestern vor 300 Jahren, von der Zürcher Regierung erlassen wurde und kurz darauf auch auf dem Tisch des damaligen Weiacher Pfarrers Wolf lag. Der hatte sich schon mit der Betriebsorganisation des Weiacher «Erlufftungshauses» herumschlagen müssen, das 1720/21 auf Anordnung der Regierung für die Quarantäne von Handelswaren eingerichtet worden war (vgl. WeiachBlog Nr. 1618). Und er war nicht gerade begeistert über die wenig praxistauglichen Anordnungen des Sanitätsrates (vgl. WeiachBlog Nr. 1660).

In welcher Form Pfarrer Wolf die nachstehenden Informationen der Dorfgemeinschaft mitgeteilt hat, wissen wir nicht. Aber auch die normalsterblichen Weyacherinnen und Weyachern dürften über den Inhalt wohl letztlich wenig erbaut gewesen sein. Denn mit diesem Mandat wurde der Aufwand aus der Krisenzeit in gewissen Bereichen auf unbestimmte Zeit zementiert:

Einblattdruck ; 45 x 35 cm (verzeichnet bei Schott-Volm, Policeyordnungen Zürich als Nr. 1490)
Abgebildetes Exemplar: Zentralbibliothek Zürich, M&P 3: 9 -- URL: https://doi.org/10.3931/e-rara-86262

Lockerungen im Stil von 1722

Wie mit den Texten der vorangegangenen Mandate praktiziert, soll auch der volle Wortlaut dieses siebten Pestmandats auf WeiachBlog eingestellt werden. Lediglich die Zwischentitel und in eckigen Klammern gesetzte Bemerkungen sind redaktionelles Beiwerk:

«Wir Burgermeister und Rath der Stadt Zürich / entbiethen allen und jeden Unseren Angehörigen zu Stadt und Land / Unseren gnädigen günstigen Willen / und darbey zuvernehmen;

Demnach die in bekanten Provinzen Franckreichs schon so lange Zeit und so starck grassierte leydige Seuche / durch Gottes sonderbahre Güte / deren Wir das schuldige Danck-Opfer mit Bußwürckendem Herzen darfür abzustatten höchstens verbunden sind ; nach allen versicherten Berichten / nun vast völlig ihre Endschaft erreicht und aufgehöret hat; Wir deßwegen / die / in Unseren die Zeitharo außgefertigten Sanitäts-Mandaten [vgl. die Liste unter Zürcher Pestmandate 1720-1722 unten] diserem höchst-gefährlichen Uebel entgegen gesezte Verordnungen / so vil als der dißmahlige Umstand der Zeit zugeben mag / zu moderieren und zu minderen Uns vorgenohmen / und ist hierauf Unser Befehl / Will und Meynung: [weiter unter I.]»

Art. 1: Keine bewaffneten Patrouillen mehr auf den Strassen

«I. Daß die / Unseren Angehörigen auf der Landschaft / nunmehro beschwehrlich fallende / vor ohngefahr zweyen Jahren angeordnete und damahls höchst-nöthig befundene Patrouillie-Wachten / von nun an und nach Publication dises Unsers Mandats / sollen abgestellt und aufgehebt werden; Jedoch und weilen niemahlen mehrere Sorgfalt und Vorsichtigkeit erforderet wird / als wann man einer erst kürzlich nahe gewesener Gefahr entkommen zuseyn vermeynet / als hat es disere klahre und austruckenliche Meynung / Daß [weiter unter II.]»

Damit wurde Artikel 9 des Mandats vom 9. September 1720 (vgl. WeiachBlog Nr. 1599), der eine bewaffnete, mobile Regionalpolizei eingeführt hatte, per sofort aufgehoben.

Art. 2: Dorfwachen und Grenzwache müssen weitergeführt werden 

«II. In ansehung diser / Unserem Land-Volck abnehmenden Beschwerd / hingegen die Dorf- und Gränz-Wachten / nach Innhalt Unserer vorigen / und sonderheitlich des unterm 21. Wintermonat verwichnen 1721sten Jahrs in Truck publicierten Mandats [vgl. Anmerkung unten] fleissig und mit allem Ernst continuiert / und selbige so wol Nachts als Tags söllen gehalten werden ; Dergestalten / daß deren bestelten / oder dem Umgang nach betreffenden Wächteren Pflicht seyn solle / auf alle ankommende Personen / Wahren und Güter geflissene Aufsicht zutragen / und keine derselben passieren zulassen / sie seyen dann mit ihren Pässen und Sanität-Scheinen versehen / und so etwas Verdächtiges von Wahren ald Personen sich ereignen thäte / solche in Arrest zubehalten / und darvon dem daselbstigen Ober- oder Landvogt ohnverzogenlich Nachricht zuertheilen; Besonderbar und vornehmlich sollen die Wachten an denen Gränz-Ohrten / als gegen Cappel / Wedenschwyl / der Sill und Reuß nach / Herrschaft Gröningen / Eglisau / Stein ; in der Grafschaft Kyburg / zu Rhynau / Feurthalen / Langwisen / Diesenhoffen / etc. disere jetzbedeute Puncten wie auch aller Orthen / auf das genaueste observieren und denenselben / von ihnen / bey Oberkeitlicher schwerer Straff und Ungnad in allweg Statt gethan ; Zu dem Ende / an die Untervögte / Weibel / und andere Vorgesezte / jedes Orths Unser ernstlicher Befehl ist / daß sie die Rund so Tags so Nachts / darum sie dann im überigen Wachtfrey sind / unter sich umgehen lassen und fleissig gewahren sollen / ob hierin Unserer Ordnung nachgekommen werde / da sie dann die Saumseligen gebührend zuleyden erinneret / widrigen Fahls und da von dem eint- ald anderen Klag einkommen solte / sie die Vorgesezte hierum zu unverschohnter Oberkeitlicher Abstraffung gezogen werden; Damit und aber mit mehrerem Nachtruck solches könne geschehen / so sollen [weiter unter III.]»

[Anmerkung: Ein Erlass vom 21. Wintermonat (d.h. November) 1721 ist leider in keiner dem Verfasser dieses Beitrags bekannten Sammlung enthalten. Möglicherweise liegt ein Schreibfehler des Kanzlisten oder ein Versehen des Setzers vor und eigentlich wäre der Erlass vom 21. Weinmonat (d.h. Oktober) 1721 gemeint gewesen, vgl. WeiachBlog Nr. 1761.]

Es sollten also insbesondere die Grenzkontrollen auf den Hauptachsen (in unserer Gegend vornehmlich bei Eglisau) in unverminderter Konsequenz beibehalten werden. Bemerkenswert ist, wie stark schon damals auf Gesundheitszertifikate gesetzt wurde. Ohne eine lückenlose Verfolgung des Reisewegs mittels Bescheinigungen behördlicher Art war Personen- und Warenverkehr weiterhin nicht möglich. 

Amtsträger in den Gemeinden mussten zwar persönlich nicht Wache schieben, waren aber unter Strafandrohung verpflichtet, die Wachen im Turnus bei Tag und bei Nacht zu beaufsichtigen und einreissende Disziplinlosigkeit sofort zu unterbinden, Meldung des Fehlbaren an die Obrigkeit inklusive.

Auch wenn Weiach hier nicht explizit genannt ist: Die Grenzlage des Dorfes hat die Dorfwache natürlich (zumindest in der Theorie) stärker gefordert als irgendwo inmitten des Zürcher Herrschaftsgebiets. Denn da gab es ja keine bestelten (d.h. eigens angestellten) Grenzwachen, wie bspw. in Eglisau. Und seit der Aufhebung des Erlufftungshauses war da auch kein Militär samt Mörser mehr zur Bewachung vor Ort. 

Wenn also die Neuamtsobervögte ihren Auftrag ernst genommen haben, dann hatte die Weiacher Dorfwache als erste Speerspitze gegen die Grafschaft Baden durchaus ihre Funktion. Dort waren zwar seit dem Zweiten Villmergerkrieg 1712 die Zürcher, Berner und Glarner gemeinsam am Ruder, aber über die Prioritäten des jeweiligen Landvogts konnte man sich dennoch nicht ganz gewiss sein.

Art. 3: Regelmässig organisierte Jagd auf Bettler

«III. Die vormahls angestellte Betel-Jegenen widerum von neuem vorgenohmen / alles und jedes Bettel- und Strolchen-Gesind an jedwederem Orth und Bezirck zusamen getrieben / und von Wachten zu Wachten / bey vermeidung hoher Straff und Ungnad / nicht allein gegen den fehlbahren Wächteren / sonderen den Vorgesezten der Dörfferen selbst / wofehrn sie die fehlbahre Wächter nicht angeben wurden / aussert Unsere Bottmässigkeit / den nächsten und Haubt-Pässen nach hinaus geführt; darmit des folgenden Tags nach Publication dieses Mandats der Anfang gemacht / und ins könftig allwegen zu Anfang jedes Monats mit gleichem Ernst und Eifer darmit fortgefahren werden. [weiter unter Schlussformel]»

Die Regierung erhoffte sich also von regelmässigen, hier monatlich angeordneten Säuberungsaktionen eine Verminderung der Gefahren durch Bettler und Kleinkriminelle. Das Problem dabei ist offensichtlich: wenn man diese Randständigen einfach via Hauptachsen über die Grenze abschob, dann waren die schnell wieder im eigenen Herrschaftsgebiet drin. An einen lückenlosen, undurchdringlichen Schutzwall entlang der Grenzen war ja nicht zu denken. Die Infiltration durch Waldgebiete (wie die über den Sanzenberg und Stadlerberg) war ja keine Hexerei. Und wenn andere, benachbarte Obrigkeiten zu denselben Mitteln griffen, dann schob man sich natürlich gegenseitig die Probleme zu. Symptombekämpfung statt Lösungsansätze.

Bekräftigende Schlussformel

«Und gleichwie durch des Höchsten ohnverdiente Gnad und Güte / bis dahin Unser Land gesunder Zeiten genossen / und von der Plag der Pestilenzialischen Kranckheiten verschonet geblieben; Also leben Wir der zuversichtlichen Hoffnung / es werde gegenwertiges / die fehrnere Wohlfahrt des Vaterlands abzweckendes Mandat / in steiffer Beobachtung gehalten / und selbigem gehorsamlich nachgelebt werden / darzu Wir dann jedermänniglich bestgemeynt vermahnen thun.

Geben den Sechszehenden Wintermonat / von der Heilwerthen Gebuhrt Unsers Erlösers gezehlt / Eintausent / Sibenhundert / Zwanzig und Zwey Jahr.  -- Canzley der Stadt Zürich.»

Mit diesem letzten Mandat zur Marsilianischen Pest schliesst WeiachBlog den Artikelzyklus ab. Besonderer Dank geht an Herrn Chr. Sieber, Staatsarchiv des Kantons Zürich, für die 2020 digitalisierten Einzelblattdrucke aus der Zürcher Mandatssammlung.

Quelle
  • Mandat der Stadt Zürich betreffend Anpassung der Massnahmen anlässlich des Rückgangs der Pest aus Marseille, 16. November 1722. Signatur: StAZH III AAb 1.9, Nr. 14  
Zürcher Pestmandate 1720-1722
  • COVID-19 und Marsilianische Pest. Ein kleiner Rechtsvergleich. WeiachBlog Nr. 1510 v. 18. Mai 2020.
  • Vom Leben mit dem zweiten Pest-Mandat, d.d. 9. September 1720. WeiachBlog Nr. 1599 v. 9. Oktober 2020. 
  • Vor 300 Jahren: Zürich sperrt Handels- und Reiseverkehr mit Genf. WeiachBlog Nr. 1606 v. 31. Oktober 2020.  
  • Grenzkontrollen und sanitätspolizeiliche Massnahmen. WeiachBlog Nr. 1761 v. 26. Oktober 2021.
  • Zürcher Regierung verbietet Besuch des Zurzacher Pfingstmarkts. WeiachBlog Nr. 1830 v. 5. Juni 2022.
Mandate Dritter (in Zürcher Archiven)
  • Eindringlinge werden «so gleich auf der Stelle tod geschossen». WeiachBlog Nr. 1652 v. 14. Mai 2021.
  • Den Handel dank Gesundheitszertifikaten wiederbelebt. WeiachBlog Nr. 1860 v. 18. September 2022.
Grundlagen zum Thema Marsilianische Pest
  • Ruesch, H.: Das «Erlufftungshaus» in Weiach (1720/21). Eine Studie zur Geschichte der obrigkeitlichen Pestprophylaxe im alten Zürich. In: Zürcher Taschenbuch auf das Jahr 1980. Zürich 1979 – S. 123-136. URL: http://doi.org/10.5169/seals-985375
  • Mit Mörsern gegen die Pest. Das «Erlufftungshaus» von 1720/21 (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) 9. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 2000 – S. 9.
  • Europäisches Handelshemmnis und lokale Einnahmequelle. Das «Erlufftungshaus» von 1720/21 (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) 10. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2000 – S. 13-14.
  • Die Pest aus Marseille. WeiachBlog Nr. 359 v. 14. Januar 2007.
  • Die Weiacher Quarantäne-Baracke von 1720/21. WeiachBlog Nr. 1618 v. 15. Januar 2021.
  • Ärger über absonderliche Quarantänevorschriften. WeiachBlog Nr. 1660 v. 28. Mai 2021.

Dienstag, 8. November 2022

«Polizei sagt Lastwagen den Krieg an»

Sie finden, die Grünen in Deutschland seien Extremisten, wenn sie fordern, den Warenverkehr auf Lastenfahrräder umzustellen? Da liegen Sie falsch: das sind alles blosse Epigonen. 

Denn schon exakt heute vor einem halben Jahrhundert gab es Journalisten, die nicht etwa geschrieben haben, man müsse den Lastwagen den Kampf ansagen, oder eine Spezialmilitäroperation in die Wege leiten.

Halter und Lenker ins Visier genommen

Nein, nein. Ein richtiger Krieg musste es für die 1935 von Gottlieb Duttweiler gegründete Zeitung Die Tat und deren Redaktor mit dem Kürzel «srt» dann schon sein. Er führt denn auch gleich Beispiele aus drei verschiedenen Landesgegenden an, wie die Gegenmassnahmen ausgesehen haben:

«Rigoros vorgehen will die Basler Polizei künftig gegen all jene Fahrzeughalter und -lenker, deren Vehikel falsch oder zu stark beladen sind. Auf diese Weise soll, wie aus einer Mitteilung des Polizeidepartements Basel-Stadt hervorgeht, verhindert werden, dass Material wie Kies, Kehricht oder Industrieabfälle verloren wird, die Strassen beschmutzt und darüber hinaus andere Strassenbenützer gefährdet. Die hohen Kosten der nach Verschmutzungen notwendigen Strassenreinigungen sollen auf die Verschmutzer abgewälzt werden. 

Da sich in jüngster Zeit auch im Kanton Zürich eine vermehrte Opposition gegen die stetig zunehmenden Lastwagenimmissionen bemerkbar gemacht hat, erkundigten wir uns bei verschiedenen Polizeidienststellen des Kantons nach deren Massnahmen gegen die das Strassenverkehrsgesetz missachtenden Lastwagenchauffeure und -halter. Die Polizeiposten der Ortschaften Dielsdorf, Rümlang, Oberglatt und Bülach, alles Gemeinden, deren Einwohner unter dem starken Lastwagenverkehr im Zusammenhang mit der Kiesgrube Weiach zu leiden haben, erklärten sich jedoch ausnahmslos für inkompetent, da Verkehrskontrollen Sache der zentral in Zürich geleiteten Verkehrsabteilung seien. Tatsächlich führt die Verkehrsabteilung der zürcherischen Kantonspolizei seit längerer Zeit gezielte Verkehrskontrollen durch, die u. a. auch zur Erfassung von Strassenbenützern führen sollen, deren Lastwagen entweder überladen sind oder sonstige technische Mängel aufweisen. Die Resultate seien, wie ein Sprecher betonte, überaus schlecht. Trotz der Erhöhung der Gewichtslimiten würden die Fahrzeuge regelmässig überladen. Offenbar nehmen verantwortungslose Transportunternehmer die zu gewärtigenden Bussen in Kauf, da der aus dem Ueberladen erzeugte Profit diese übersteigen. Die Leitung der Verkehrsabteilung hat inzwischen auch die Verkehrspatrouillen angewiesen, ein spezielles Augenmerk auf die Lastwagen zu richten.» 

Interessant, wie damals das Wort «inkompetent» (in der Bedeutung «unzuständig») noch nicht als abwertend empfunden wurde. Doch weiter im Text:

«Auch die St. Galler Gemeinde Uznach kennt das Problem der Lastwagenimmission. Die zwischen dem Kieswerk Gommiswald und der Kieswäscherei am See gelegene Ortschaft erlebt täglich etwa 6600 Lastwagendurchfahrten. Eine Umfahrungsstrasse ist geplant, doch nicht von heute auf morgen zu realisieren. Der Gemeinde gelang es nun nach Auskunft der Polizei nach einer Aussprache mit dem Unternehmer, die Chauffeure zu einem tolerierbaren Fahrverhalten zu bewegen. Die Lastwagen durchfahren den Kern des Dorfes mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h. Auch die Fälle von überladenen Fahrzeugen sind selten geworden. Immerhin leiden die Dorfbewohner nach wie vor stark unter den Immissionen. Von den 1969 anlässlich der 500-Jahr-Feier Uznachs vorgenommenen Häuserrenovationen ist nichts mehr zu sehen. Auf einer Strassenlänge von 15 Metern kann abends jeweils eine Schaufel von Lastwagen stammendem Schmutz weggetragen werden ... srt»

Vor 50 Jahren waren also die sogenannten «Kiesbomber» (bspw. der Kipper Hanomag-Henschel F 221) offensichtlich gleich in mehrfacher Hinsicht ein Problem. Durch Belästigung mit Lärm und verlorenem Ladegut. Generell aufgrund von Sicherheitsrisiken infolge Überlast und Defekten. Oder aufgrund des Akkordsystems und der dadurch bedingten riskanten Fahrweise. Fahren wie im Wilden Westen sozusagen, vgl. WeiachBlog Nr. 332.

Kanton Zürich setzte für Autobahnbau schon früh auf Kieszüge

Das Einzugsgebiet der Kiestransporter war (und ist) aus Kostengründen auf einen relativ kleinen Umkreis um den Abbauperimeter der Weiacher Kies AG verteilt. Für grössere Strecken und Mengen setzte die Mutterfirma Haniel konsequent auf den Bahntransport. Die ockerfarbenen Schüttgüterwagen waren ab der Betriebsaufnahme ein schlagendes Verkaufsargument. 

So zum Beispiel für den Kanton Zürich, der die Anlieferung des Kieses zum Bau der Autobahn A3 ab Zürich-Brunau über den Seerücken Richtung March-Gaster, Glarnerland und Walensee bereits 1963 (!) über das Schienennetz zu Umladepunkten im Sihltal und von dort mittels Förderbändern in die Nähe der Trasse bewerkstelligen liess. Erst von diesen Endpunkten aus fuhren dann wieder Lastwagen.


Es ging schon damals längst ohne Krieg gegen die Kiesbomber. Endpunkt des Förderbandes der Weiacher Kies AG (vgl. Tafel am mittleren Turm) von Langnau am Albis über den Zimmerberg nach Thalwil und per Lastwagen zur Autobahnbaustelle A3. -- Bildquelle ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Baumann, Heinz / Com_L12-0102-0001-0017 / CC BY-SA 4.0.  DOI Link: http://doi.org/10.3932/ethz-a-000897118

Quelle und Literatur