Montag, 4. Mai 2020

Wider die verbotene Begierde, nach Preussisch-Pommern zu ziehen

Wir schreiben das Jahr 1770. Es geht auf den Winter zu. Fremde Bettler und Landstreicher streifen im Land umher. Die Einschleppung von Krankheiten muss befürchtet werden.

Und dann sind da auch noch Begehrlichkeiten ausländischer Herrscher. Zum Beispiel die von König Friedrich II. (genannt der Grosse). Er ist seit 1740 im Amt und hat Preussen mit dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763) zur militärischen Grossmacht avancieren lassen.

Und er ist es auch, der den Landesausbau und die sogenannte Peuplierung seiner neu erworbenen Gebiete im Sinne des Merkantilismus aktiv vorantreibt. Unter anderem mit dem Versprechen, Neusiedlern Freiheit der Religionsausübung und mehrere Jahre Steuererlass als Starthilfe zu gewähren.

Das betrifft vor allem das Gebiet des östlich der Oder (im heutigen Polen) liegenden Hinterpommern, das schon seit dem Westfälischen Frieden von 1648 zu Brandenburg-Preussen gehörte, aber auch die von Friedrich II. dazugewonnenen Pommerellen (Kleinpommern), eine Gegend die südlich von Danzig liegt. Nicht zu Preussisch-Pommern gehörten damals die Gegend um Stralsund und die Insel Rügen. Sie wurden Schwedisch-Pommern genannt.

Auswandern: früher gefördert, jetzt verboten

Das Auswandern von Zürchern nach Brandenburg-Preussen war ab 1685 eidgenössischerseits nicht nur toleriert, sondern von Bern und Zürich gar gefördert worden, sodass reformierte Schweizerkolonien entstanden. Und eigentlich hatte auch Friedrich II. einen guten Ruf (vgl. HLS-Artikel Preussen).

Trotzdem findet die Zürcher Regierung das Abwandern nach Preussisch-Pommern nun gar nicht toll und entwickelt Gegenstrategien. Darunter sind legislative Massnahmen wie Auswanderungsverbote, Informationskampagnen wie pfarrherrliche Propaganda ab der Kanzel gegen das Auswandern und nicht zuletzt das Verbreiten von Horrorgeschichten über schief gelaufene Emigrationsversuche.

Über diese Angelegenheit berichtet David von Moos im Dritten Theil seines Werks «Astronomisch-politisch-historisch- und kirchlicher Calender für Zürich»Auf den Seiten 673-674 findet man unter dem Jahr 1770 den nachstehenden Eintrag:

«Den 28. Winterm. [November] ward, wegen dem einerseits immer häufiger, und in allerhand Absichten, besonders wegen dem Besorgniß von allerhand aus dem Mangel herrührenden Krankheiten, gefährlicher werdenden Eindringens des Bättelvolks von aussen her, anderseits wegen der in dem Lande selbst alle Tage zunehmenden Begierde nach Preußisch-Pommern zu ziehen, vor Räth und Burger erkennt, eine Art Cordon an den Gränzen zu ziehen, und zu dem End hin zu Richtenschweil, an der Silbruek, zu Ottenbach, Altstätten, Höngg, Otelfingen, Weyach, Eglisau, Feurthalen, Trüllikon, Elgg, Wald, und Feldbach, Wachten auszustellen, und jeden dieser Posten mit 4 wakern Soldaten und einem Wachtmeister zu besezen. Es mußten auch die Hrn. Pfarrer auf der Landschaft eigene Predigten halten, um ihre Pfarrangehörige von dem Vorsaz zu emigrieren, abzuhalten.»

Vier Tage zuvor, am 24. November 1770, war die Gesetzesgrundlage, das «Mandat betreffend Auswanderungsverbot nach Preussisch-Pommern» (Signatur: StAZH III AAb 1.13, Nr. 82) erlassen worden. Dem sollten die in den Zürcher Grenzorten (u.a. in Weyach) postierten Militäraufgebote nun unmittelbar Nachachtung verschaffen.

Natürlich sollten sie auch in die umgekehrte Richtung wirken. Und die Funktion einer Grenzpolizei zwecks Abhaltung von Bettlern und anderem Gesindel wahrnehmen. Von einer Abriegelung kann bei diesem Mini-Aufgebot in Trupp-Stärke (1 je Grenzort!) selbstverständlich keine Rede sein. Nur von einer Beruhigungspille mit ein bisschen Abschreckungswirkung.

Sonntag, 3. Mai 2020

Ein Weiacher als Zeuge eines Raubmords im Endinger Wald, 1752

In den Sammlungen der Hathi Trust Digital Library, eines Projekts von Bibliotheken mehrheitlich aus den USA (vgl. Wikipedia), findet man auch die Vorgängerpublikation der Schweizerischen Monats-Chronik, die ab 1750 unter dem Titel «Monatliche Nachrichten einicher Merkwürdigkeiten» in Zürich erschienen ist. Verfasser und Herausgeber war Johann Kaspar Ziegler, ein Zürcher Buchdrucker, der damit eine zusätzliche Einnahmequelle erschloss.


Wie der Titel schon sagt, enthält dieses Blatt einen bunten Strauss an für die Leser der Limmatstadt interessanten Themen. Eine kritische Würdigung dieser Publikation gibt ein Artikel im Wochenblatt für die vier löblichen Kantone, Ury, Schwytz, Unterwalden und Zug vom 21. Juni 1817.

Auf S. 66 der Mai-Ausgabe 1752 findet sich die folgende, mit «P.S.» eingeleitete Kurznotiz:

«Den 30. Mey ward in dem Emdinger Wald ein Burger von Zürich, Namens Heinrich Kambli, von einem Strassenräuber, der dato in Baden soll gefangen seyn, erschossen. Mehrere Umständ darvon sollen in dem Nächsten Monat nachgebracht werden.»

Das dauerte dann doch etwas länger. In der Ausgabe Heumonat M DCC LII, also derjenigen über den Juli 1752, ist auf den Seiten 79-91 ein längerer Beitrag mit dem Titel «Merkwürdigkeiten von Räubern und Strolchen-Gesind» abgedruckt, der sich wie der Ermittlungsbericht einer Kriminalpolizei-Behörde liest.

In diesem Fall stammt er offenbar aus der Kanzlei des Landvogtes der Gemeinen Herrschaft Baden, die in diesen Jahren von den Siegern des Zweiten Villmergerkriegs von 1712 geführt wurde, d.h. im Wesentlichen von Zürich und Bern. Im Jahre 1752 war ein Berner Patrizier aus dem Geschlecht der von Grafenried als Landvogt im Amt.

Verbrecherbanden treiben im In- und Ausland ihr Unwesen

Der vom Herausgeber vorangestellte Text referiert zuerst die Ausgangslage, nämlich Verunsicherung der Bevölkerung durch mehrere dreiste Raubmorde und etliche Diebstähle:

«Man hat seit geraumer Zeit von allerhand Diebs-Geschichten, wie aussert Lands, also in der Schweiz, so viel gehört, daß wann man alles erzehlen wollte, man nicht wüßte, wo anzufangen, wo zu enden; Wobey es dennoch auch vielfaltig an zuverläßigen Nachrichten gemangelt.»

Als Reaktion auf diese Taten wurden gezielte Verhaftungsaktionen vorgenommen, sogenannte Bettel-Jagden, bei denen die Festgenommenen erkennungsdienstlich behandelt und (sofern nicht zur Fahndung ausgeschrieben) ins Ausland abgeschoben wurden. Weiter wurden die Wachen verstärkt und gesetzgeberische Massnahmen ergriffen, die das Untertauchen dieser zwielichtigen Gestalten verhindern oder doch zumindest erschweren sollten. Landvogt von Grafenried hatte eigens ein Mandat für die Grafschaft Baden erlassen, dessen Bestimmungen Ziegler zitiert und dann fortfährt:

«So nothwendig dergleichen Vorsorgen sind, so klug und vortrefflich sind sie, zumal ohne Zweifel vielem Unheil dadurch vorgebogen werden kan. Doch bleibt es auch dießfalls bey dem Ausspruch des Psalmisten: Wannn [sic!] der Herr die Stadt (und einen jeden Menschen) nicht behütet, so wachet der Wächter umsonst.»

Mord im Endinger Wald

«Ein bey Anlaß des leztern Zurzacher Pfingst-Markts geschehener Mord ist davon ein Beweißthum. Der allererste von Baden hierüber erhaltene Bericht lautet von Wort zu Wort also:»

[Ab hier ist also der Wortlaut der Kanzlei der Gemeinen Herrschaft Baden wiedergegeben]

«Den 1. Brachm. [Juni] um den Mittag bekame Tit. [ein Platzhalter für Titulatur; hier würden alle Ehrentitel des Erwähnten folgen] Herr Landvogt in Baden die Nachricht, daß in dem Emdinger Wald eine Manns-Person tod zur Erden lige. Diese unvermuthete Zeitung [damals das Wort für Nachricht] bewoge Hoch-Denselben alsobald, den Herrn Graffschaffts-Untervogt samt dem Medico und Chirurgo abzuordnen, sich eilends an den bedeuteten Ort hinzubegeben, um ein Visum repertum einzuhollen, da dann nach eingenommenem Augenschein, und Zufolg der hinter dem entseelten gefundenen Schrifften, sich dieses geäussert hat, daß es Heinrich Kambli, Burger von Zürich seye, der mit einem Knaben von Weyach auf Zurzach, und von daselbst auf Baden zureisen Willens gewesen.»

Der Landvogt hat also drei Beamte aus seiner Verwaltung an den Fundort im Endinger Wald abkommandiert, die dort die kriminaltechnische Spurensicherung vornehmen mussten. Ein Visum repertum ist gemäss Brockhaus von 1841 ein Obduktionsbericht.

Dilettantische Ausführung. Weyacher hatte grosses Glück

Der Ermordete, ein Zürcher Bürger namens Heinrich Kambli, hatte auf seiner Reise über Zurzach nach Baden einen aus Weyach stammenden Gehilfen bei sich, der namentlich (möglicherweise aus Zeugenschutzgründen) nicht genannt wird, aber als Augenzeuge von grosser Bedeutung gewesen ist, wie man nachstehend sieht:

«Unterwegs am Fuß Zurzacher Bergs sind zwey fremde Kerls zu ihnen gestossen, deren der einte mit ihnen bis auf Emdingen in das so genante Wirthshaus zur Bettlerweid gegangen, der andere aber dorthin nachgekommen; allwo der Kambli nach Aussag des Wirths, eine halbe Maaß Wein begehrt, die er mit dem Knaben, der ihme den Rok [Jacke, vgl. den früheren Begriff «Waffenrock» für die Uniformjacke in der Schweizer Armee] getragen, aussert dem Haus, der andere Kerl, der mit ihnen kommen, 2 Schoppen nach einander unter der Hausthür, der lezte aber, der nachkommen, einen Schoppen darinnen im Haus getrunken, worauf alle 3 und der Knab den Weg weiter fortgesezt haben bis in den Emdinger-Wald, allwo, ungefehr in der Mitte desselben, besagter Knab, des Kamblis Rok auf der Schulter tragend, und voraus gehend, einen Schuß gehört, zurukschauend aber gesehen, daß Kambli etliche Schritte auf die Seite gesprungen, den Degen gezogen, zugelich aber zu Boden gefallen seye, und sich nicht mehr gereget habe, der von Statur längere habe den Schuß gethan, und einen grossen Sekel mit Geldt dem Todten aus dem Hosensak genommen, und seye schnell darvon geloffen, überdas  habe der einte von diesen beyden ihm Knaben den Rok vom Arm genommen, und ihne durchsucht, darinn aber nichts als Schrifften gefunden, die er dann weggeworfen; Und solches ist die Erzehlung dieses Knaben.» 

Der abgegebene Schuss muss Kambli gemäss dieser Zeugenaussage schwer verletzt und kurz darauf getötet haben. Der wohl noch jüngere und ledige Weyacher ist jedoch aufgrund der dilettantischen Ausführung dieses Raubmordes mit dem Leben davongekommen und wurde dadurch zu einem der beiden Kronzeugen im nachfolgenden Verfahren gegen den Haupttäter.

Was der Tote bei sich trug

Nachfolgend die kriminaltechnische Beschreibung der bei Kamblis Leiche vorgefundenen Gegenstände:

«Bey dem entseelten Körper fande man noch den Degen von Composition linker Seiten nebet ihm ligen, beyde Handschuh an den Händen, auf dem Leib zwey Hemder von Leinwand, zwüschen welchen ein lederner Sekel, darinn 133 neue Louis-d'ors gefunden worden, fehrner ware noch vorhanden, ein silber bordierter Hut, silberne Schuh-Schnallen, ein Stok mit Gmünder Silber beschlagen, inden Säken ware befindllich ein Sak-Kalender, (in welchem NB. dieseres unter anderm soll marquiert gewesen seyn; "Damit man wüsse, wer ich seye, so heisse ich Heinrich Kambli, bin Burger zu Zürich, habe so und so viel an Duplonen bey mir sc. Gott bewahre mich vor einem grossen Unglük.") Ferner eine Tabak-Tosen du Papier maché, eine Schild-Krottene, silberne, und möschene Dito, ein hölzern Trüklein, darin 3 Ring und 2 verguldte Medaillen, mehr ein Culant von Silber samt Ohren-Gehäng, auch ein Bürdelein Schlüssel, welche wie die Schrifften weisen, zu Coffres, die er an einem Ort ligen hatte, dienen mögen, ein Schermesser, samt andern Kleinigkeiten, nebst einigen Schillingen Münz.»

Man sieht hier deutlich, dass die Täter wohl spontan und überstürzt vorgegangen sind. Sonst hätten sie die 133 Goldmünzen auf dem Körper des Opfers gefunden und an sich genommen. Aber da war halt noch der Begleiter aus Weiach, den die Täter am Leben liessen. Deshalb musste es wohl schnell gehen.

Ein Bremgartner Wirt als Mitglied einer internationalen Räuberbande

Die nachfolgenden Ermittlungen ergaben Erstaunliches. Der Täter war nicht etwa ein Kriminaltourist:

«Man hatte bald genugsame Merkmahle, daß der Thäter seye Joseph Simoneng, von Giromeni aus dem Obern Elsaß gebürtig, seiner Profession ein Sekler, seit ein Par Jahren aber Adler-Wirth zu Bremgarten. Er ist deßwegen aufgesucht, im Canton Bern festgemacht, und zu Schenkenberg eingestekt, von dannen aber den 17. Brachmonat Abend um halb fünf Uhr wol verwahret gen Baden geliefert worden. 

Zur Verwillkommung ward ihm der spannische Mantel angelegt, welcher also aussihet; er hat zwey Band jedes einer Hand breit, und ungefehr eines halben Zolls dik, eines um den Leib, das ander um den Hals, welche beyde hinten mit Ringgen, dardurch ein diker Stab gestossen, mit Schlossen verwahrt, darzu noch an Händen und Füssen geschlossen. 

Als Dienstags darauf ihm sollte zu Mittag gebracht werden, hatte er alle Band entzwey, wie auch den Stab, mit welchem er schon ein grosses Loch in der Thüren gemacht.»

Dieser Ausbruchsversuch führte dazu, dass man den dringend der Tat Verdächtigen mit einem grossen Polizeiaufgebot bewachen und auf dem Weg aus dem Kerker zur peinlichen Befragung und zurück begleiten liess.

Peinliche Befragung

Simoneng wurde unter der Folter befragt, leugnete aber alles, selbst als er mit seinem Lehrling und Verwandten konfrontiert wurde. Dem waren die Gaunereien seines Chefs schon lange nicht mehr geheuer und er war offenbar froh, dass alles endlich ans Tageslicht kam. Als Mittäter wurde ein Berner namens Christian Schaller, von Beruf Schreiner und ca. 25-jährig identifziert, der in Zurzach arbeitete und nach der Tat dort nicht mehr auftauchte.

Die nachfolgenden Seiten lesen sich wie ein Fahndungsjournal mit Pseudonymen, Signalementen und Beschreibung der diesen Personen zugeschriebenen Taten sowie ihrem mutmasslichen Aufenthaltsort.

Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden gehörten Simoneng und Schaller zu einer 32-köpfigen Bande von Männern und Frauen aus halb Europa, deren Chef ein aus der Provence stammender Schuhmacher sei. Darunter auch ein sich als Adeliger ausgebender Hochstapler, der aber seit einem Jahr auf eigene Rechnung arbeite und Geschäftsleute und hochgestellte Personen ausnehme (vgl. Nr. 12 auf S. 84).

Einige der zu dieser Bande gehörenden Personen hätten zu einer noch grösseren 58-köpfigen Bande gehört, deren Anführer mit dem Spitznamen Grand Louis bereits früher gefasst und in Bremgarten hingerichtet worden war. Dann folgen sämtliche Beschreibungen all derjenigen Personen, die diesem Verbund zugeordnet wurden.

Exekution in Baden

Anschliessend an die kaum endenwollende Liste findet sich die Exekutionsmeldung:

«Dienstags den 8. Augstmonat ist der gewesne Adlerwirth von Bremgarten wegen seiner an dem Glaser Kambli begangenen Mordthat und anderen Uebelthaten zu Baden im Aergäu durch das Rad vom Leben zum Tod hingerichtet worden, daß er den Herzstoß zuerst bekommen.»

Aus diesen letzten Worten kann man entnehmen, dass die mit Juli bezeichnete Ausgabe anscheinend erst gegen Mitte August erschienen sein kann. Sonst hätte man den Hinrichtungstag und den Ablauf der Exekution nicht schon beschreiben können.

Quelle
  • Ziegler, J. K. (Hrsg.): Monatliche Nachrichten einicher Merkwürdigkeiten, in Zürich gesammlet, und herausgegeben, vom Jahre MDCCLII. [Hier: Heumonat MDCCLII, Zürich 1752]  – S. 79-91 (Weyach erwähnt auf S. 80).

Samstag, 2. Mai 2020

Weiacher Pfarrer 1629 der Pest zum Opfer gefallen

Seuchenzüge mit vielen Toten gab es auch im 17. Jahrhundert. Und sie führten dazu, dass der Weiacher Seelsorger innert wenigen Monaten mehrere Male ersetzt werden musste. So wie es vor 1591 der Fall war, als der hiesige Pfarrer noch nicht in seiner Gemeinde wohnte.

Wie schwer es die Zürcher getroffen hat, das zeigt die folgende Passage aus der 3. Auflage der Memorabilia Tigurina von 1742:

«An. 1628 und folgendem Jahr erzeigten sich gar schwere Sterbens-Läuff in den Eydgenössischen Landen, dardurch in der Stadt und Landschafft Zürich über 7000 Personen gestorben.» (S. 446)

Dass dieser Aderlass ein beträchtlicher war, kann man erahnen, wenn man einem Beitrag von Meinrad Suter im Historischen Lexikon der Schweiz das Folgende entnimmt:

«Das nach den spätmittelalterlichen Krisen einsetzende Wachstum dauerte bis um 1570. Damals zählte der Kanton rund 80'000 Einwohner. Die erneute Verknappung der Nahrungsmittel und klimabedingte Missernten bis 1590 sowie die Pestzüge von 1611, 1629 und 1635 führten zu starken Bevölkerungschwankungen [sic!] mit Verlusten bis zu 40% und insgesamt zur Stagnation.»

Im Amt seuchenbedingt verstorben ist u.a. Pfarrer Nummer 70 nach der Weiacher Pfarrerzählung (WPZ). Die WPZ ist eine konsolidierte Liste nach allen verfügbaren Quellen, die sämtliche namentlich bekannten Seelsorger ab 1520 verzeichnet, d.h. inklusive Kaplane nach katholischem Ritus vor der Reformation.

Ein Leben zwischen Bodensee und Toggenburg

Nummer 70, das war Hans Jakob Böschenstein. Fast alles, was wir über ihn wissen, findet man in geraffter Form im «Zürcher Pfarrerbuch 1519-1952» von Dejung/Wuhrmann, erschienen 1953:

«Böschenstein, Hans Jakob, von Stein a. Rh. (+1629). Ord. 1598, schon 1595 Pfr. in Mogelsberg (Toggenburg), 1600 in Mammern, 1606 in Helfenschwil, 1612 in Wattwil, dann in Lichtensteig (Toggenburg), wo er wegen seiner Aussprache nicht beliebt war. Er kam 1624 als Diakon nach Bülach, 1628 als Pfr. nach Weiach, starb an der Pest.
Lit.: H. G. Sulzberger, Evang. Geistliche des Kts. Thurgau, 1863, S. 131.»

Wann dieser Mann geboren wurde, wissen wir leider nicht. Es dürfte aber vor 1575 gewesen sein, denn in der Regel musste man schon über 20 Jahre alt sein, um als Pfarrer arbeiten zu können. Zumal bei der offiziellen Ordination, die er im Jahre 1598 in Zürich erhielt. Weshalb Böschenstein im bereits fortgeschrittenen Alter in den Zürcher Herrschaftsbereich wechselte, ist bisher nicht geklärt. Es ist gut möglich, dass dieser Umzug nicht ganz freiwillig erfolgt ist.

Was Sulzberger und Boesch berichten

Die im Pfarrerbuch zuletzt genannte Literaturstelle in H[uldreich] Gustav Sulzbergers Verzeichnis der reformierten Pfarrer des Thurgaus ist unter der Pfarrei Mammern eingereiht und lautet wie folgt:


In Paul Boeschs Beitrag von 1932 über die Beziehungen des Toggenburgs zu Zürich finden sich weitere Hinweise auf diesen Pfarrer:

«Hans Jakob Böschenstein von Stein am Rhein, in Zürich examiniert 1598; im gleichen Jahr nach Mogelsberg, 1606 nach Helfenschwil, 1607 nach Mammern, 1612 nach Wattwil; bis 1624.»

Da es sich hierbei um ein «Verzeichnis der evangelischen Geistlichen, die im 16. Jahrhundert von Zürich ins Toggenburg kamen» handelt, ist nur das Jahr des Wegzugs aus dem Toggenburg vermerkt. Man beachte, dass Boesch die Zeit Böschensteins in Mammern nach der Pfarrei in Helfenschwil einordnet und nicht vorher (wie Sulzberger und das Zürcher Pfarrerbuch).

Wattwil und Lichtensteig wurden vom gleichen Pfarrer betreut

Auf S. 340 bringt Boesch einen weiteren Hinweis auf Böschenstein. Er steht im Zusammenhang mit dem Skandal-Pfarrer Zacharias Schörli (der nach seiner Ordination im Jahr 1589 für einige Monate Weiacher Pfarrer war, siehe WPZ 62). Schörli wurde 1612 Pfarrer von Mogelsberg (also ein Amtsnachfolger Böschensteins, der dort ab 1595 als Pfarrer gearbeitet hatte, vgl. oben). Boeschs Fussnote 97 erwähnt, dass «Pfarrer Böschenstein in Wattwil» in einem Schreiben vom 25. Juni 1615 an die Zürcher über das als skandalös empfundene Verhalten Schörlis informiert habe.

Daraus könnte man nun ableiten, dass Böschenstein frühestens im Herbst 1615 nach Lichtensteig gewechselt habe, einem Engagement, das nur von Dejung/Wuhrmann explizit erwähnt wird. Ebenfalls bei Boesch findet man aber auf S. 319 den Hinweis, dass Böschensteins Vorgänger Conrad Emisegger, der am 14. September 1611 an der Pest starb, «seinen beiden Gemeinden Wattwil und Lichtensteig» während 36 Jahren und 7 Monaten treu gedient habe. Wattwil war also wohl der Amtssitz des reformierten Pfarrers und Lichtensteig wurde von dort aus mitbetreut.

Verloren gegangene Chronik

Böschenstein hat sich offenbar in grösserem Umfang als Chronist betätigt. Seine diesbezüglichen Arbeiten sind aber gemäss Boesch nicht im Original erhalten. Wir kennen sie nur indirekt, indem der Toggenburger Chronist des 18. Jahrhunderts, Hans Jacob Ambühl (1699-1773), Schulmeister in Wattwil, im 2. Band seiner «Schauplatz Helvetisch und Eidgnössischen Geschichten etc.» betitelten Chronik mehrfach Auszüge aus Böschensteins Arbeit bringe, so beispielsweise ein Schmachgedicht in 18 Strophen über das Jahr 1599 (vgl. Boesch a.a.O., S. 326-327).

Er scheint auch sonst ein Mann gewesen zu sein, der Aufzeichnungen einen hohen Wert beimass. Er war es nämlich, der das Tauf- und Ehebuch der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wattwil begründete. Gemäss einer Festschrift von 1998 beginnt dieses Verzeichnis bereits im Jahre 1611. Also im Jahr vor dem offiziell vermeldeten Amtsantritt, vgl. oben. Interessant ist, dass erst sein Nachfolger Adam Kübler ab 1624 das Wattwiler Sterbebuch führte.

Mehrmals verheiratet

Pfarrer Böschenstein dürfte mindestens zweimal verheiratet gewesen sein.

Aus der Ehedatenbank des Staatsarchivs des Kantons Zürich geht hervor, dass ein Herr Hans Jakob Böschenstein am 21. November 1611 im Zürcher Grossmünster mit einer Barbara Sprüngli getraut wurde (EDB 1045; StAZH TAI 1.737; StadtAZH VIII.C. 3). Diese Frau muss wenige Jahre später gestorben sein (vielleicht an Kindbettfieber).

Im Online-Archivkatalog des Staatsarchiv des Kantons St. Gallen wird nämlich eine «Barbara Frei (1617) Gemahlin des Pfarrers Hans Jakob Böschenstein in Wattwil» erwähnt.

Quellen und Literatur
  • Sulzberger, H. G.: Biographisches Verzeichniss der Geistlichen aller evangelischen Gemeinden des Kantons Thurgau von der frühesten Zeit bis auf die Gegenwart. Frauenfeld 1863 – S. 131.
  • Boesch, P.: Die Beziehungen zwischen dem Toggenburg und Zürich seit der Reformation bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. In: Zeitschrift für schweizerische Geschichte, 12 (1932), Heft 3 – S. 309, 319, 326-327, 340.
  • Dejung, E.; Wuhrmann, W.: Zürcher Pfarrerbuch 1519-1952, Zürich 1953.
  • Staatsarchiv des Kantons St. Gallen: Wappen Frei, Wappen Frey. In: Kartei Familienwappen.
    Sammlung Staatsarchivar Schönenberger, ca. 1940-1957. Signatur: StASG ZFD 2/0573.
  • Grünenwald, E.; Hartung, K.: Im Wandel der Zeit 1848-1998. Wattwil 1998 [Hrsg. Evang.-ref. Kirchgemeinde Wattwil] – S. 8
  • Brandenberger, U.: Weiacher Pfarrerzählung (WPZ). Kombinierte Liste nach allen Quellen. (Ab 1520, d.h. inklusive Kaplane nach katholischem Ritus vor der Reformation). Unveröffentlicht, erstellt Oktober 2018.
  • Staatsarchiv Zürich (Hrsg.): Zürcher Ehedaten 16.–17. Jahrhundert geordnet nach Familienname des Mannes (A–F), Stand 15. März 2019, Zürich 2019 – S. 579.
[Überarbeitete, wesentlich vermehrte Version vom 3. Mai 2020]

Freitag, 1. Mai 2020

Galoppierender Amtsschimmel – archivarisch überfordert

In diesen Zeiten des helvetischen Gouvernantenstaats, der mittels «ausserordentlicher Lage» nach Art. 7 des Epidemiegesetzes regiert, da möchte man eines nicht sein: Jurist im Rechtsdienst des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Diese armen Tröpfe müssen nämlich seit einigen Wochen die COVID-19-Verordnung 2 kuratieren (von kurieren kann keine Rede sein). Der genannte, schon in WeiachBlog Nr. 1485 als «Sumpfblüte» bezeichnete Erlass wuchert aufgrund der fast täglichen magistralen Bocksprünge fröhlich vor sich hin. Mit mittlerweile 14 in Kraft gesetzten und noch zwei weiteren geplanten Novellierungen. Da findet man dann zum Beispiel Art. 4h bis oder Art. 4n Abs. 3 ter und andere verschachtelte Ungetüme.

Bibliotheken und Archive sind nicht systemrelevant

Es würde mich nicht wundern, wenn die Verantwortlichen seit Wochen neben dem Computer campieren. Da können einem schon mal die Kategorien und Prioritäten durcheinander kommen.

Beispiel gefällig? Noch vor wenigen Tagen stand auf der BAG-Seite «Neues Coronavirus: Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen»:

«Der Bundesrat verbietet weiterhin öffentliche und private Veranstaltungen».

Darunter fallen u.a.: «Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren und Skigebiete, botanische und zoologische Gärten und Tierparks.»  Dieser Text entspricht inhaltlich 1:1 dem Art. 6 Abs. 2 Bst. d der Verordnung.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Bibliotheken sind also aus der Sicht der Beamten zu Bundesbern «Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe»!! Als ob die Lesesäle von grossen Bibliotheken in Universitätsstädten von sich verlustierenden Studierenden bevölkert würden. Man kann sich über so viel Ignoranz nur wundern. Zumal diejenigen, die solches verfasst haben, samt und sonders Hochschulabsolventen sind. Zur Ehrenrettung nehmen wir jetzt einmal Übermüdung und daraus abzuleitende Zuordnungsfehler an.

Archive dürfen öffnen und bleiben doch geschlossen

Gewisse Zweifel am Verstand dieser Bundesbediensteten kommen dann allerdings auf, wenn man den aktuellen Stand an selbiger Stelle oben zitierter BAG-Seite liest:

«Ab 11. Mai 2020 dürfen gewisse Einrichtungen unter strengen Vorgaben wieder öffnen. Bedingung ist ein Konzept, mit dem die Öffentlichkeit [...] vor einer Ansteckung geschützt sind. Die Betreiber [...] sind für deren Schutz verantwortlich

Unter diese Einrichtungen fallen jetzt plötzlich auch «Museen, Bibliotheken, Archive (ohne Lesesäle)». [Vgl. Nachtrag vom 7. Mai 2020 unten]

Der grosse Fortschritt: erstmals überhaupt werden Archive explizit erwähnt. Faktisch ist das aber ein Verbot bis auf Weiteres. Denn wenn Archive ihre Lesesäle nicht öffnen können, was bringt das dann? Rein gar nichts! Archivalien dürfen nun einmal aus gutem Grund nur in Lesesälen konsultiert werden.

Wie man die Öffnung von Archiven erlauben kann und gleichzeitig auf den völlig abstrusen Klammerzusatz kommt, die Öffnung von Lesesälen zu verbieten, das ist wohl nur Gott bekannt.

Lieber Bundesrat! Sonst wird überall gesunder Menschenverstand angemahnt. Sonst setzt man bei allen Betrieben auf deren Eigenverantwortung und auf von ihnen massgeschneiderte Schutzkonzepte. Weshalb galoppiert hier der Amtsschimmel? Kann ja wohl nicht wahr sein.

Ideale Opfer

Aber so kommt das offensichtlich heraus, wenn Magistraten die ordre herausgeben, möglichst viel Kontakt zu verhindern und doch nicht alles zusperren können.

Museen, Archive und Bibliotheken sind die idealen Opfer. Die generieren keine Steuereinnahmen (jedenfalls keine direkt zuschreibbaren) und hängen zu fast 100% von der öffentlichen Hand ab. Da wird sich garantiert kein Widerstand regen.

Und die kleine Minderheit an Wissenschaftern, die für ihre Arbeit auf Archive zwingend angewiesen ist, die ist sowieso quantité négligeable.

N.B.: Angehörige der ETH Zürich erhalten von der ETH-Bibliothek die benötigte Literatur kostenlos zugestellt. Alle anderen müssen mit Ausleihen warten, bis die Bibliothek wieder aufgeht. Eine Unterscheidung, die irgendwie an WeiachBlog Nr. 499 erinnert.

Nachtrag vom 7. Mai 2020

Wie obrigkeitsstaatlich der Rechtsdienst des BAG offensichtlich tickt, das sieht man auch an den gestern veröffentlichten «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 29. April 2020. Version vom 6. Mai 2020, 14:00 Uhr / Gültig ab 11. Mai 2020, 0:00 Uhr» zum ab dann geltenden Art. 6 Abs. 3 Bst. e:

«Bst. e: Ab dem 11. Mai dürfen neu auch Museen sowie Bibliotheken und Archive geöffnet werden. Ausgenommen sind Lesesäle, da diese zu einem unerwünschten Personenaufkommen führen können.» (S. 20; Hervorhebung: WeiachBlog)

Für wie unfähig hält man in Bundesbern die Manager grösserer Bibliotheken (und an die wurde hier ja offensichtlich gedacht), dass man ihnen nicht zutraut, den Zutritt zu und die Nutzung ihrer Lesesäle so zu regeln, dass die Vorgaben des Bundes zu Social Distancing etc. eingehalten werden können?

Gouvernantenstaat. Q.E.D.

P.S. Und auch hier wurden die Archive, die ohne Lesesäle nun einmal nicht funktionieren, wieder nicht berücksichtigt. Das Staatsarchiv des Kantons Zürich hat aber offenbar doch eine Lösung für das Problem gefunden, die ab dem 26. Mai für die Wiederaufnahme des Publikumsbetriebs umgesetzt wird:

Konsultation von Unterlagen ab 26. Mai in eingeschränktem Rahmen möglich
06.05.2020 - Mitteilung

«Ab Dienstag, 26. Mai 2020, besteht für Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, auf Voranmeldung Unterlagen im Staatsarchiv zu konsultieren. Die Zahl der dafür zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze ist gemäss den Auflagen des Bundes beschränkt. Teilen Sie uns deshalb bitte vorgängig ihre Ankunfts- und voraussichtliche Aufenthaltszeit mit. Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Ihr gewünschter Besuchstermin möglich ist. Als Depot für den Tages-Badge müssen Sie Ihre Identitätskarte hinterlegen (kein Bargeld).

Die Konsultation von Unterlagen ist während der regulären Öffnungszeiten möglich. Für Akten-Bestellungen benutzen Sie bitte unseren Online-Bestellschalter; vor Ort sind nach Absprache weitere Bestellungen möglich.»

Montag, 27. April 2020

Gesang auf den Strassen und der Ruf des Nachtwächters

Heimatliebe (und Gefühle überhaupt) würden die Schweizer durch das Singen ausdrücken. Das ist die Quintessenz, welche die Autorin Louise Griesser Patteson (1853-1922) aus dem Umstand zog, dass in ihrer alten Heimat selbst in kleinen Gemeinden mit wenigen hundert Einwohnern (wie Weiach) mehrere Musik- und insbesondere Gesangsvereine existierten.

Und in der Tat gab es da früher einiges, was zwar nicht immer von jahrzehntelanger Dauer war, aber doch immer wieder neu gegründet wurde. Zu nennen wären im 20. Jahrhundert insbesondere die Dorfmusik (eine Blasmusikformation, 1913 und 1957 aus der Taufe gehoben), der Männerchor (Gründung 1891) und der Kirchenchor (einer 1886 und einer 1930 gegründet). Offensichtlich war das Bedürfnis da - im Gegensatz zu heute.

Strassen blockiert durch sonntagnachmittägliches Singen

Patteson beschreibt das Singen als beliebte Freizeitbeschäftigung, vor allem am Abend nach dem Einnachten und am Sonntagnachmittag:

«The Swiss people express their love of country and of kindred largely through song. Even a village as small as Weiach with only a few hundred inhabitants had its female chorus, and its male chorus. One of the pleasantest memories of my home life as a child is the Sunday street singing. During Sunday afternoon the village maidens dressed in their picturesque costumes would form in a row that blocked the public highway from side to side, and promenade back and forth through the village. Sometimes they sang in the daytime, but always soon after dark there would be the loveliest singing. Pretty soon the male chorus would be heard, and later it was a mixed chorus that continued far into the evening.»

Auch der Ruf des Nachtwächters war ein Gesang

Bis spätabends wurde also gesungen. Aber nicht zu lange, denn schliesslich musste man am nächsten Tag wieder an die Arbeit. Für die Ermahnung sorgte der Nachtwächter:

«When that singing ceased, the refrain was taken up by a lone troubador, the night watchman. At ten o’clock he started his rounds, armed with a long cane and sang out in Swiss:

“Loset was i eu will sage!
Die Glock het Zehni gschlage.
Jetzt betet und jetzt gond is Bett,
Und wer a ruehig Gwisse het
Schlaf sanft und wohl! Im Himmel wacht
A heiter Aug die ganzi Nacht.”

The eleven o’clock chant warned any who still prolonged merriment [Vergnügungen] or worked over time, to desist:

“Loset was i eu will sage
Die Glock het Elfi gschlage
Und were no a der Arbet schwitzt
Und were no bi de Charte sitzt
Dem biet i jetzt zum letzte Mal
S ’isch hochi Zit—und schlafet wohl.

And so the warning became more urgent every hour until three o’clock, the night watchman’s last call. Freely interpreted these chanted warnings would be:

1. Listen to what I tell you: the clock has struck ten. Now pray and go to bed, and whoever has a good conscience will sleep well. In heaven an eye watches throughout the night.

2. Listen to what I tell you: the clock has struck eleven. Now whoever is still sweating at his work, or whoever yet may be playing cards, I tell you now for the last time—it’s high time, good-night.»

Von einer Polizeistunde ist in diesen Zeilen interessanterweise keine Rede. Entweder hat Luisa Griesser diese Massnahmen in ihrer Kindheit nicht wahrgenommen. Oder es gab sie tatsächlich nicht und die Ermahnungen des Nachtwächters waren ausreichend.

In Zeiten, als es noch viele Strohdächer gab (vor den Massnahmen der Gebäudeversicherung gegen diese brandgefährliche Eindeckung), da war ein Feuerwächter besonders wichtig, der frühzeitig Alarm schlagen konnte. Vor anderen Gefahren konnte er aber selbstverständlich auch warnen.

Quellen und Literatur
  • Patteson, S. L.: When I Was a Girl In Switzerland. Lothrop, Lee & Shepard Co., Boston 1921 [Elektronische Fassung auf archive.org; PDF, 11 MB] – S. 68-70.

Sonntag, 26. April 2020

Kirchensitzordnung nach Geschlecht, Amt, Zivilstand und Alter

Heutzutage kann man sich in der Kirche zum Gottesdienst an einen beliebigen Platz setzen. Einverstanden, nicht ganz. Denn es würde wohl schlecht ankommen, wenn man sich ins Chorgestühl oder gar auf die Kanzel setzte. Aber sonst: kein Problem.

Mitte des 19. Jahrhunderts gab es sogar noch Besitztitel an bestimmten Sitzplätzen in der Kirche, die den Besitzer wechseln konnten. Ein erhalten gebliebenes Zertifikat für einen «Weiber-Ort», ausgestellt im Jahre 1848 vom damaligen Pfarrer Hirzel, wurde in WeiachBlog Nr. 233 vorgestellt.

In ihrer Autobiographie «When I Was a Girl In Switzerland» beschreibt Louise Griesser Patteson (1853-1922), eine gebürtige Weiacherin, die in ihrem 15. Lebensjahr in die USA auswanderte, wie die Kirche ihrer Jugend aussah und wo sich die Gottesdienstbesucher zu setzen hatten:

«The church auditorium was long and narrow; the far end of it formed a half-circle. The body of the edifice was divided lengthwise by a wide aisle, on one side of which sat the men and boys, on the other side the women and girls. On the wall next to the women’s side there was an enclosure similar to an opera box, long enough to seat several people. This was for Frau Pfarrer and her family.» (S. 127-128)

Diese Beschreibung der Weiacher Kirche als rechteckiger Saal, dessen Sitzreihen durch einen Mittelgang unterbrochen werden, ist korrekt. Nicht ganz den richtigen Eindruck erweckt hingegen die Beschreibung des chorseitigen Abschlusses als «Halbkreis», was eher einer Apsis entspricht als dem tatsächlich anzutreffenden dreiseitigen Polygon auf der Nordostseite.

Die herausgehobene Stellung der Pfarrfamilie zeigt sich daran, dass sie über einen separaten Bereich verfügte (vgl. WeiachBlog Nr. 1497 v. gestern über die Pfarrersfrau als eine Art First Lady). Auf welcher Seite die Frauen sassen und auf welcher die Männer, wird von Patteson nicht erwähnt (vgl. dazu unten die Aussage der amtierenden Kirchgemeindepräsidentin).

Amtsträger sassen im Chorgestühl

Die Mitglieder des Stillstandes sowie der Vorsänger sassen für alle Besucher sichtbar auf den geschnitzten Chorstühlen, die sich entlang der Wände des Chorpolygons aufreihen:

«The half-circle in front was lined with seats similar to opera chairs, each chair having a partition so high that the occupants could not see each other unless they bent forward and looked around. In those stately chairs sat the officers and other dignitaries of the church. They always wore tall silk hats, which during prayer they held in front of their faces.» (S. 128)

Die Beschreibung, dass die Stillständer in der Kirche seidene Hüte trugen, habe ich bislang in keinem anderen Schriftstück gefunden. Bekannt war bisher, dass die Mitglieder der Kirchenpflege schwarze Mäntel tragen sollten (dies forderte beispielsweise Pfr. Hartmann Escher kurz nach seinem Amtsantritt 1753; vgl. WeiachBlog Nr. 226).

«I got the idea then that the object in having those seats face the congregation was to keep a watchful eye on the boys and girls in the low front benches.»  (S. 128-129)

Diese Einschätzung dürfte nicht ganz falsch gewesen sein, war doch der Stillstand gleichzeitig für das Armenwesen verantwortlich und hatte über Jahrhunderte als erste Instanz des Sitten- und Ehegerichts zu dienen. Diese Kontrollfunktion wurde durch die Platzierung im Chor gezielt akzentuiert. Da sass die Obrigkeit in Stellvertretung. Für jedermann sicht- und fühlbar. Eine Variante des Bentham'schen Panoptikums.

Sitzordnung auch nach Alter und Zivilstand

Zusätzlich zu den Platzierungsregeln nach Geschlecht und Amt gab es gemäss Patteson auch noch solche nach Alter und Zivilstand:

«Immediately behind the children on either side of the aisle sat the young, or rather, the unmarried people. Folks were counted as young until they were married, and sat in the young people’s seats. On the other hand, no matter how young a youth or lady married, they had to take their place after that with the married, and be counted as “old folks”.»  (S. 129)

Verheiratete sassen also im Rücken des unverheirateten Jungvolkes und ganz vorne die Kinder. Eine weitere Überwachungsmöglichkeit.

Von solchen Regeln wissen heute noch lebende Weiacherinnen und Weiacher nicht zu berichten, wohl aber von einer bis in die 60er-Jahre hinein informell eingehaltenen Geschlechtertrennung.

Elsbeth Ziörjen erinnert sich, dass noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein die Frauen links und die Männer rechts vom Mittelgang sassen (aus der Sicht des Gottesdienstbesuchers). Elly Meierhofer sei die erste Frau gewesen, die sich zu ihrem Mann auf die rechte Seite gesetzt habe.

Quellen und Literatur
  • Patteson, S. L.: When I Was a Girl In Switzerland. Lothrop, Lee & Shepard Co., Boston 1921 [Elektronische Fassung auf archive.org; PDF, 11 MB] – S. 127-129.
  • Brandenberger, U.: Besitzerzertifikat für den Sitzplatz in der Kirche. WeiachBlog Nr. 233 v. Sonntag, 25. Juni 2006.
  • Persönliches Gespräch mit Elsbeth Ziörjen-Baumgartner, Präsidentin der evang.-ref. Kirchenpflege Weiach, 19. April 2020.

Samstag, 25. April 2020

Frau Pfarrer, Schundliteratur und die Weiacher Bibliothek ab 1861

Wenn in der für amerikanische Leser verfassten Autobiographie «When I Was a Girl In Switzerland» von Louise Griesser Patteson (1853-1922) eine «Frau Pfarrer» erwähnt wird, dann muss man genau hinschauen. Denn die Autorin verwendet diese «Amtsbezeichnung» für zwei verschiedene Personen: Katharina Wipf (*1829), die Ehefrau von Pfr. Schweizer (1855 bis 1865 in Weiach), sowie die Ehefrau von Pfr. Stünzi (1866 bis 1897 in Weiach), von der dem Schreibenden bislang weder Ledigname noch Geburtsjahr bekannt sind.

Ihre Amtsbezeichnung trug diese Frau nicht einfach so. Sie war eine für das gesellschaftliche Leben relevante Institution mit eigenem Wirkungskreis, fast so wie eine First Lady, die heutzutage in den USA auch eine eigene Abkürzung (FLOTUS), einen Twitter-Account, etc. hat. Nur eben in diesem Fall auf kommunaler Ebene.

Engagement für gute Literatur und gegen Schnaps

Ein Teil ihrer informellen Autorität leitete sich (neben dem Amt des Mannes) auch von ihrer höheren Bildung ab, denn noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein war es nicht sehr üblich, einer aus der bäuerlichen Lebenswelt stammenden Frau eine Ausbildung zu finanzieren, die über eine Grundausbildung hinausging. Bürgerliche Haushalte hielten es da anders. Für deren junge Frauen gab es höhere Töchterinstitute und dergleichen.

Deshalb war die Pfarrersfrau auch geradezu prädestiniert für eine führende Rolle in den frauenspezifischen Interessenvereinigungen auf kommunaler Ebene. So bei der Handarbeitsschule oder beim Frauenverein, die beide eng zusammenhingen.

Ein Blick in die Liste der Präsidentinnen des Frauenvereins Weiach zeigt das auch für das 20. Jahrhundert deutlich: mit Frau Pfr. Kilchsperger (1913–1928), Frau Pfr. Hauser (1947–1956) und Frau Pfr. Wyss (1969–1980) sind rund 35 Jahre von der jeweiligen Pfarrersfrau geprägt worden (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 59, S. 171).

Dass sie sich dabei durchaus auch mit Exponenten anderer Vereine im Dorf anlegte, zeigt der folgende Protokollausschnitt vom Dezember 1949: «Frau Pfarrer war an der Kindervorstellung des Turnvereins. Sie sagte solch schlechte Theater seien doch nichts für die Kinder, und wir möchten nun die Vereine anfragen, ob Sie in Zukunft diese Kindervorstellungen nicht weglassen möchten? Frl. Vollenweider [1906-1952 (!) Lehrerin in Weiach] unterstützte dies lebhaft. Um dies zu erreichen wurden Unterschriften gesammelt. (ca 25)» (Weiacher Geschichte(n) Nr. 59, S. 167-168).

Auch den Kampf gegen das Brennen und Trinken von Schnaps schrieben sich Pfarrfrauen durch die Jahrzehnte hinweg immer wieder auf die Fahne (so z.B. Frau Pfr. Hauser, vgl. Protokoll der Vorstandssitzung des Frauenvereins vom 13. Oktober 1948, vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 59, S. 167).

Kampf gegen Lesesucht und Schundliteratur

Bereits im ausgehenden 18. Jahrhundert wurde darüber lamentiert, dass immer mehr Leute (vor allem Jugendliche und Frauen galten als Risikogruppen) zum Vergnügen wahllos lesen würden. Statt religiöse Literatur zur moralischen Stärkung zu konsultieren, werde Schädliches konsumiert, das die Leute von ihrer Arbeit abhalte, oder wie es Johann Franz Freiherr von Landsee, der fürstbischöflich-konstanzische Obervogt zu Kaiserstuhl, im Jahre 1778 ausdrückte (vgl. WeiachBlog Nr. 205):

«Jedermänniglich, wessen Stands und Alters derselbe auch seyn mag, will bey dieser Zeit lesen, und wie oft kommen einem solchen Bücher zu Handen, woraus derselbe nicht allein keinen Nutzen, sondern öfters an Religion und Sitten Schaden, und Nachtheil erwerbet?»

Die vielen neuen Bücher, die damals auf den Markt kamen, waren eben zu einem Grossteil keine religiöse Literatur mehr. Sondern Belletristik. Bücher also, die ihre Leserinnen in Traumwelten abgleiten liessen. Der Begriff der «Lesesucht» wurde geprägt (vgl. den sehr lesenswerten Wikipedia-Eintrag dazu). Mitte des 19. Jahrhunderts kam dann der Begriff der Schundliteratur auf, der seinen Bedeutungsinhalt über die Jahrzehnte bis heute mehrfach verändert hat (vgl. den Wikipedia-Artikel).

Frau Pfarrer Schweizer hilft bei der Gründung der Gemeindebibliothek

Nun zur eingangs erwähnten Autobiographie, die der Pfarrfrau auf S. 131 eine aktive Rolle bei der Entstehung der bis heute bestehenden Weiacher Gemeinde- und Schulbibliothek zuschreibt:

«Frau Pfarrer also organized among the church ladies a missionary society; and, last of all, she instituted a public circulating library

Auf den vorstehenden Seiten schreibt Patteson noch eindeutig von «our new Frau Pfarrer», also von Frau Pfarrer Stünzi. Ihr Mann trat sein Amt in Weiach jedoch erst 1866 an, nachdem Pfr. Schweizer im Oktober 1865 plötzlich verstorben war.

Wenn es sich bei dieser «public circulating library» nicht um eine Konkurrenzgründung gehandelt hat, was sehr unwahrscheinlich ist, oder die Bibliothek erst mehrere Jahre nach der Gründung den aktiven Betrieb aufnahm, dann muss aufgrund des Gründungsdatums der Weiacher Jugend- und Volksbibliothek (Schuljahr 1861/62; Annahme durch Schulpflege am 3. Januar 1862) angenommen werden, dass die als Mitbegründerin genannte Frau Pfarrer deren Vorgängerin war: Katharina Schweizer, geborene Wipf. Hier hat Patteson nach mehr als 50 Jahren möglicherweise etwas durcheinandergebracht.

Sob-stuff!

Die folgende Passage Pattesons (ebenfalls von S. 131) liest sich wie eine Begründung für die Einrichtung einer Volksbibliothek, in der gute Schriften (wie man das damals nannte) verfügbar sind:

«Previous to the establishment of the library I just read whatever I happened to find. I think that the public mind, juvenile and adult, was fed all sorts of sensational stuff. I remember reading one story entitled “Genoveva”, which retailed the marital unhappiness of a woman whose jealous husband had banished her to a forest. There was nothing at all in the book to feed a child’s aspirations, nor to stimulate wholesome imagination. It was just a mass of “sob-stuff”, but it passed as a children’s book. Another book I remember reading at that time (it had only a paper cover) detailed the life history of a man who had poisoned his father and mother, and who was condemned to death. I even remember his name, Jacob Furrer, and the fact that he was a butcher’s apprentice, and much more that need not be told here. All this rubbish was impressed on a young mind which was eager for better things. And what a lasting impression it made! Over fifty years have elapsed, and the narrative is as fresh in my mind as if it had been read yesterday.»

Der Begriff «sob-stuff» wird im Cambridge Dictionary mit «spoken or written stories that are intended to cause very sad feelings» erläutert. Solche Printprodukte wurden oft über den Kolportagebuchhandel vertrieben, d.h. von Hausierern für wenig Geld verkauft. Am besten laufen natürlich reisserische Geschichten, wie die von einem jungen Metzgerlehrling, der seine Eltern umbringt. Louise Patteson hat wohl so ein Schriftchen über den Fall Johann Heinrich Furrer aus dem Zürcher Oberland gelesen (vgl. Quellen und Verweise unten). Schriften zu diesem aufwühlenden Doppelmord mit Todesurteil und nachfolgender, heftig diskutierter Begnadigung dürften sich bestens verkauft haben.

Patteson erklärt im weiteren Verlauf auch, wo sie diesen «sob-stuff» verschlungen hatte, nämlich auf dem Kachelofen, der auch als Brotbackofen diente:

«I recall that when I read that story I was staying home from school because I had the mumps. Could it be this fact made me more impressionable? I was nursing myself on top of the hospitable tile stove, which is an integral part of every Swiss living-room. The tile stove with a feather-bed on top was the usual refuge for any member of the family who had a slight indisposition.

The firing of the tile stove was done in the kitchen, just on the other side of the wall. On baking day the ashes were scrupulously removed and the ten to twelve big loaves of rye bread lifted in, one at a time, on a wooden spade, and slid off on the bare stone bottom. This made wonderfully savory bread. The cooking range was beside the oven door, and overhead in the sooty chimney hung the hams, sausages, bacon, etc., being “smoked”.»

Ein Pädagoge und zwei Malerinnen des ausgehenden 18. Jahrhunderts

Etwas weiter hinten (S. 133-135) beschreibt die Autorin, welche Erkenntnisse sie dank der «guten Literatur» in der Weiacher Bibliothek gewinnen konnte:

«After the library was opened we children had access to the best of children’s books. I remember reading at that time, and also hearing discussed in the family, Pestalozzi’s famous classic, “Leonard and Gertrude”.»

Gemeint ist Johann Heinrich Pestalozzis Lienhard und Gertrud. Ein Buch für das Volk von 1781. Der Hauptprotagonist Lienhard lässt sich zu oft zu Wirtshausbesuchen verführen, was seine ganze Familie in Schwierigkeiten bringt. Womit wir wieder beim Thema Alkohol wären.

«There was also circulation of excellent magazines. I recall seeing in magazines and poring over with pride and admiration pictures of some of my distinguished countrywomen, including Miss Angelica Kauffmann. This was a revelation to me. Up to that time I had never had but one woman teacher, and she only teacher of sewing. I had never known but one woman to visit a school, our Frau Pfarrer in the sewing-school. I had never seen a woman inside of our regular schoolrooms except to sweep and to dust and to scrub. I had never seen a woman in the church except on similar errands, or as a humble worshiper. We did not even have women to teach in the Sunday School. Naturally I was surprised and delighted to learn that Switzerland had two world-famed artists in Angelica Kauffmann and Mary Moser.»

«Da sieht man, was Lesen im Kopf einer Frau anrichten kann!», würde Freiherr von Landsee einwerfen. Und sich dann damit beruhigen, dass Louise Patteson in ihrem Leben doch nicht alles verkehrt gemacht hat, Gemeindebibliothek sei Dank.

«I was further surprised and delighted to learn that the brilliant Madame de Stael was of Swiss birth and parentage. In magazines I also saw for the first time pictures of Pestalozzi and of Zwingli and other Swiss notables.

How much I owe to our good Frau Pfarrer for the part she had in establishing that first public library in our village may never be exactly determined. I do know that the first paper I ever read before a women’s club was on the life of Angelica Kauffmann. And I became so interested as time went on in the life-work of Pestalozzi, that the first return to my native land was primarily to visit all the places where he had lived and taught. I believe much, if not all, of this is due to the unostentatious labors of our good Frau Pfarrer in the little village of Weiach on the Rhine.»

Womit die Gründerinnen und Gründer unserer Gemeindebibliothek von ennet dem grossen Teich postum ein dickes Lob einfahren durften, das bis heute seinen Nachhall hat. Einige der ersten Bücher, die in dieser Bibliothek auflagen, sind übrigens heute Teil der Sammlung des Ortsmuseums Weiach.

Quellen und Verweise
  • Johann Heinrich Furrer. (Der Mörder seiner Aeltern) Canton Zürich 1864. In: Der Neue Pitaval. Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit. Begründet vom Criminaldirector Dr. J. E. Hitzig und Dr. W. Häring (W. Alexis). Fortgesetzt von Dr. A. Bollert. Neue Serie. Zweiter Band. Arnstadt 1867.
  • S. Louise Patteson: When I Was a Girl In Switzerland. Lothrop, Lee & Shepard Co., Boston 1921 [Elektronische Fassung auf archive.org; PDF, 11 MB] – S. 131, 133-135.
  • Süess, P.: Eine Wurst, Arsen und die Todesstrafe: Der Fall Furrer. Blog Nationalmuseum, 16. Juli 2024.

Freitag, 24. April 2020

Der Amerikanische Bürgerkrieg im Weiacher Schulzimmer

Der Sezessionskrieg zwischen den Nord- und den Südstaaten der USA (der auch noch viele andere Namen hat) dauerte vom 12. April 1861 bis 23. Juni 1865. Begonnen hatte dieser Konflikt allerdings bereits im Dezember 1860 mit der Sezession von South Carolina und war eigentlich erst Mitte Juli 1870 mit der Wiederzulassung von Georgia zur Union abgeschlossen (mehr zu Ursachen, Ablauf und Hintergründen im entsprechenden Wikipedia-Artikel).

Der brutal geführte Bürgerkrieg, der einer der ersten war, die fotographisch dokumentiert wurden, war auch in Weiach Gesprächsthema. Nicht nur in der Schulstube der 4.-6. Klasse, was schon sehr bemerkenswert ist. Sondern auch unter den Einwohnern des Dorfes, wie sich Louise Griesser Patteson, 1853 geboren und 1867 in die USA ausgewandert, in ihrer Autobiographie erinnert:

«It was during the years 1862 to 1865, while the Civil War raged in this country, that I attended the grammar school. I remember well how, whenever the term “United States” occurred in our history or geography, the teacher would say “United (but now disunited) States”.

During this time the main topic of conversation between my father and his friends was the great civil war in America. “If only this war were over”, was a phrase I heard over and over again. Every Saturday the newspaper was delivered to us by a woman. I remember the enormous black headlines telling of President Lincoln’s assassination, and how the grief over that tragedy clouded the rejoicings over the close of the war.

I had no idea then I would ever see America, much less that I would become a citizen of this great and good country.»

Wenn man weiss, dass Louises Vater kurz danach in die USA emigrierte, dann erstaunen diese Gespräche und vor allem der Wunsch, der Bürgerkrieg möge zu Ende gehen, allerdings wenig. Denn einer solchen Auswanderung geht ja in der Regel eine längere Abklärungsphase voraus. Einfach so ins Blaue hinein tut man einen solchen Schritt nicht. Und da waren nicht endenwollende Kriegsnachrichten aus dem anvisierten Land natürlich ein brennendes Thema. Man wusste ja schliesslich 1862 nicht, wie lange der Krieg dauern und in welchem Zustand er das Land zurücklassen würde.

Das von Louise Patteson erwähnte Blatt kann jedenfalls nicht die Zürcherische Freitagszeitung  gewesen sein, denn da gab es keine grossen Schlagzeilen. In der genannten Freitagszeitung wurde die von den Südstaaten gegründete Konföderation übrigens als «Sonderbund» bezeichnet. Das kannten die Leser aus eigener eidgenössischer Erfahrung von 1845 bis 1847. Auch diese Abspaltung katholischer Kantone hatte ja zu einer – wenn auch wesentlich kürzeren und viel weniger blutigen – militärischen Auseinandersetzung geführt, dem Sonderbundskrieg von 1847 (vgl. den Beitrag von René Roca im e-HLS zum Sonderbund und dessen Auflösung mit militärischen Mitteln).

Quelle
  • S. Louise Patteson: When I Was a Girl In Switzerland. Lothrop, Lee & Shepard Co., Boston 1921 [Elektronische Fassung auf archive.org; PDF, 11 MB] – S. 94-95.

Donnerstag, 23. April 2020

Vom Lehrer regelmässig schikaniert und geschlagen

Lehrer waren früher Respektspersonen, über jede Kritik erhaben, vor allem von Seiten ihrer Schüler. So wie auch die Pfarrherren. Das hatte Folgen, wie Louise Patteson, geborene Luisa Griesser (1853-1922), 1867 die USA ausgewandert, in ihrer Autobiographie über ihre Kindheit in Weiach beschreibt:

«Teachers were supplied by some district or cantonal board, the same as ministers. In a Swiss village in those days, next to the Herr Pfarrer, the schoolmaster was the august personage.»

Was die Zuteilung der Pfarrer betrifft, so stimmt diese Angabe ab den 1830ern nicht mehr. Nach der liberalen Staatsumwälzung durften die Kirchgemeinden ihren Pfarrer selber wählen. Davor bestimmte der Kleine Rat (heute: Regierungsrat) den Weiacher Pfarrer.

Die Häufigkeit, mit der Luisa in der Unterstufe (1.-3. Klasse) als Strafe sogenannte Tatzen bekam, wird von ihr mit dem schlechten Verhältnis zwischen ihrem Vater und dem Lehrer erklärt:

«My father had been one of a group of men in Weiach who had become dissatisfied with the teacher. This made it unpleasant for me from the start. He underrated my work wherever he could, and did many things, the injustice of which I realized when I became old enough to judge of such things. For instance, he gave me all the way from six to a dozen “taps” on the bare hand with his broad ruler almost daily, just because my handwriting did not suit him. Yet I know that I always loved to write, and so naturally would do my very best in that branch. But there was no attempt to recognize effort; only results were considered.

Once the teacher discovered that I was sitting on some books. I was short of stature and the desk was high, and I tried to raise myself to a more comfortable position. One was a broad flat book, something like the ordinary geography. He took that book and hit me across the head and the back with it several times.

In springtime we girls used to make our own balls to play with, in the way I have already described [vgl. WeiachBlog Nr. 1492]. One year I had such a pretty ball, I just loved to look at it. Once the teacher caught me doing so. He took the ball away from me and kept it a long time, just when I most wanted to play with it.

One might wonder why I did not complain to my parents of such treatment. The fact is that in my young days I was so imbued with the infallibility and the superiority of a schoolmaster, it never occurred to me to make complaints at home about harsh treatment in school.

For three years I submitted to this treatment in all meekness; then I was promoted to the grammar school.»

Eine solche Art von Demut hatte natürlich auch damit zu tun, dass ein Kind in vielen Fällen zuhause gleich noch einmal abgestraft wurde. In der Annahme, dass die Lehrperson ja schon gute Gründe gehabt haben musste und die Strafe gerechtfertigt war. Gut möglich, dass Luisa als Unterstufenschülerin noch nichts vom gespannten Verhältnis zwischen dem Lehrer und ihrem Vater wusste.

Der Verfasser des WeiachBlog kann sich noch an Episoden aus den 1970ern erinnern, als er von einem Werklehrer erwischt und an den Haaren ab Boden gehoben wurde. Ein Schreckerlebnis von dem er zuhause auch nie etwas erzählt hat. Denn der Ärger des Lehrers war durchaus gerechtfertigt. Was für ein Kontrast zu heute. Solche Übergriffe können sich Lehrpersonen unserer Tage nicht mehr leisten.

Hinweis: Ob es sich beim oben beschriebenen Lehrer um J. Jakob Morf gehandelt hat, der schon an einer früheren Lehrerstelle Probleme hatte und 1867 in Weiach wegen «Unfähigkeit» ins Visier der Bildungsdirektion geriet, ist bislang nicht bekannt.

Quelle
  • S. Louise Patteson: When I Was a Girl In Switzerland. Lothrop, Lee & Shepard Co., Boston 1921 [Elektronische Fassung auf archive.org; PDF, 11 MB] – S. 91-93.

Mittwoch, 22. April 2020

Wie der Sigrist alle drei Glocken läutete

Wenn man früher in der Nähe der Kirche wohnte, dann war die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man den Sigrist entweder selber in der Familie hatte oder zumindest nicht weit entfernt. 

So war das auch bei der an der Büelstrasse wohnhaften Louise Griesser Patteson (1853-1922), die 1920 eine Autobiographie über ihre Kindheit in Weiach zu Papier brachte:

«I do not remember having more than three playmates during those early years. One was Vreneli, the sexton’s daughter. Her father always rang the church bell on Sundays, and when there was a wedding or a funeral, and every evening at six o’clock when it was “betzyt”, meaning prayer time.» (S. 21)

Die drei Glocken im Dachreiter der Weiacher Kirche wurden 1843 in Unterstrass gegossen. Sie wiegen 195 kg (Kleine Glocke – Totenglöcklein),  340 kg (Mittlere Glocke – Betzeitglocke) und 665 kg (Grosse Glocke). 

In der Regel dürfte es so gewesen sein, dass der Sigrist allein läutete, nämlich für die Betzeit, sowie bei Beerdigungen. Aber für das volle Geläute, da fehlte dann doch eine Hand. Und ein Angehöriger musste mithelfen. Und wenn es ans Arbeiten geht, dann wurden auch Kinder früh dafür eingespannt:

«After my school-days began, I had every succeeding year less time for play. Already during the years of the primary school [gemeint: 1.-3. Klasse] certain tasks were definitely assigned to me. This is a common custom in Switzerland, and a Swiss child takes to it naturally.» (S. 153)

«Vreneli also had the usual tasks of carrying wood and water, etc. Another of her tasks was to help her father ring the church bells. She could ring the small one, and he could ring two at one time.» (S. 155)

Um die Glocken läuten zu können, musste man noch bis in die zweite Hälfte der 1950er-Jahre in den Dachreiter steigen und die Glockenseile in die Hand nehmen.

«Once I went with her into the belfry to help; but when those three bells began to ring it made such a deafening roar I was scared all but to death. I began to cry and I ran down the narrow stairs and out of the church as fast as I could, and never went up there again.» (S. 155)

An Gehörschutz dachte damals offensichtlich keiner...

Quelle und weiterführende Literatur
  • S. Louise Patteson: When I Was a Girl In Switzerland. Lothrop, Lee & Shepard Co., Boston 1921 [Elektronische Fassung auf archive.org; PDF, 11 MB] – S. 21, 153 u. 155.
  • Weiacher Geschichte(n) Nr. 72 v. November 2005 (Gesamtausgabe S. 235-236) 
  • Elektrisch geläutet wird erst seit 50 Jahren. WeiachBlog Nr. 366 v. 24. Januar 2007.