Der Online-Katalog des Staatsarchivs des Kantons Zürich verzeichnet nicht nur die generellen Sachgebiete zu einem bestimmten Dossier. Manchmal gibt er auch Hinweise auf Trouvaillen der eher unerwarteten Art, wie sie der Titel dieses Beitrags zum Ausdruck bringt.
So beispielsweise beim Konvolut «Korrespondenz 1828 - 1888 - Gemeindewaldung Weiach» mit der Signatur StAZH Z 31.1300. Unter der Rubrik «Inhalt und Form» liest man doch tatsächlich:
«Enthält zahlreiche Briefe; u. a. Mitteilung vom 7. Februar 1828 an den Forstmeister, dass der Gemeinderatsweibel den für vier Tage in Regensdorf bei Wasser und Brot inhaftierten Gemeindeförster Rudolf Meyerhofer vertreten werde, [...]».
Handelt es sich wirklich um Regensdorf...?
Was sich unser damaliger Förster hat zuschulden kommen lassen, geht allenfalls aus diesem Schreiben von 1828 hervor.
Mit einigem Erstaunen vermerkt der hier in die Tasten hauende Ortshistoriker aber, dass da auch nach Augenreiben immer noch RegensDORF steht. Nicht RegensBERG.
Nun ist es tatsächlich so, dass in der per Eingemeindung 1896 massiv gewachsenen Stadt Zürich dringend Platz geschaffen werden musste. Daher verlegte man das Zuchthaus auf eine grüne Wiese im Furttal und riss die jahrhundertelang als Gefängnis und Arbeitshaus genutzten Gebäude des ehemaligen Dominikanerinnen-Klosters Oetenbach ab.
So kam es, dass Regensdorf ab dem Jahr 1901 für viele Zürcher zum Synonym für schwedische Gardinen geworden ist. Kein Wunder, denn sie hiess ja auch explizit Strafanstalt Regensdorf. Da ist die heutige Bezeichnung Justizvollzugsanstalt Pöschwies schon neutraler.
...oder doch eher um Regensberg?
Wie oben erwähnt geht es hier aber um einen Straffall von 1828. Damals gehörte Weyach zwar bereits zu demjenigen Verwaltungsgebilde, das später zum Bezirk Regensberg (ab 1871: Bezirk Dielsdorf) werden sollte. Das war aber noch ein sogenanntes Oberamt. Und der Oberamtmann fühlte sich schon fast wieder wie weiland ein Landvogt auf Schloss Regensberg. So sahen es jedenfalls etliche Untertanen. Was Wunder, schliesslich war dort oben auch das Bezirksgericht ansässig. Entsprechend gab es da auch Arrestzellen.
Es ist daher ziemlich sicher, dass Rudolf Meyerhofer seine Strafe im Städtchen auf dem Lägernsporn absitzen musste, oder wie man damals sagte «auf dem Buk». Ein für viele höchst negativ konnotierter Ort, an den man entsprechend ungern erinnert wurde. Was in den 1860ern im Kampf um die Verlegung des Bezirkshauptorts ins Tal nach Dielsdorf von den Befürwortern dieser Änderung auch gnadenlos instrumentalisiert worden ist.
Rückmeldung Staatsarchiv (Nachtrag vom 22. April 2024)
Martin Leonhard, stellvertretender Abteilungsleiter Individuelle Kundendienste im Staatsarchiv, teilt heute per e-mail mit:
«Tatsächlich wurde der Brief in Z 31.1300 bei der Verzeichnung falsch gelesen. Wie Sie in der beiliegenden Arbeitskopie sehen, informierte der damalige Weiacher Gemeindeammann Johannes Baumgartner den «Herrn Forstmeister» am 07.02.1828 darüber, dass am Vortag der Weiacher Förster Rudolf Meyerhofer wegen Verleumdung und «sehr grober Aufführung gegen mich» vom Amtsgericht Regensberg zu vier Tagen Haft bei «Wasser und Brod» verurteilt worden sei. Wo dieser seine Strafe verbüssen musste – naheliegend wäre Regensberg –, erwähnt Baumgartner aber nicht.»
Signatur des Briefes: StAZH Z 31.1300, Nr. 1
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