Oder: Ein Plädoyer wider zentralisierte Mahnmale.
Mit Denkmälern ist das so eine Sache. Die sollen ja etwas ausdrücken, an etwas erinnern. An Vorbilder und deren Tugenden, die auch in Zukunft weitergeführt werden sollen.
Oder eben gerade an das Gegenteil. An Schandtaten, die nie wieder passieren dürfen. Beispielsweise Justizmorde. Staatlich sanktionierte Beseitigung von Personen, die den Vorwurf der Hexerei gestanden haben und dafür hingerichtet wurden.
Um letzteres geht es einem feministisch inspirierten Verein: Pro Mahnmal.
Ein Patriarchatsproblem?
Alles schön und gut. Das Problem ist, dass sich hier Feministinnen eines Themas bemächtigen, sich unsere Hexen krallen und zu einem politischen Statement gegen das böse Patriarchat aufbauen. Primär wird damit die Frauenfeindlichkeit der Zürcher Ratsherren angeprangert.
Denn diese böse, machtgierige Herrscherclique – so das implizite Narrativ – habe die Hexenprozesse aus reiner Misogynie und zwecks Unterdrückung weiser Frauen organisiert oder zumindest Folter und Todesurteile aus reiner Niedertracht angeordnet.
Das mag im einzigen Stadtzürcher Fall, in dem die reiche Witwe Agatha Studlerin durch Ertränken in der Limmat vom Leben zum Tode befördert wurde, ja tatsächlich zutreffen. Für diesen Fall Studler gibt es an Agathas ehemaligem Wohnhaus «Zur Meerkatze» (Untere Zäune 1) eine Plakette, die diesen Justizmord thematisiert. Gut so.
Effekthascherische Zahlenakrobatik
Nun betreibt der Verein Pro Mahnmal aber weiterhin seine Agenda, bedrängt die linke Zürcher Stadtregierung, redet ihr ein Schuldbewusstsein ein (was nicht allzu schwierig ist) und will ein zentrales Mahnmal. Dafür steht die aktuell noch formal höchste Zürcherin ein: Sylvie Fee Matter, Kantonsratspräsidentin 2023/24.
Auf der Website des Vereins und in den Worten von Pfrn. Sibylle Forrer anlässlich der GV 2024 tönt das dann so:
Frage 1: Tausende? Allein im Einflussbereich von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich? Das ist völlig übertrieben. Wieso werden hier europäische Zahlen mit denen von Zürich (80 Opfer) zusammengemixt?
Frage 2: Das Mahnmal soll nur an die Todesopfer erinnern? Was ist mit denjenigen, die sich von der Folter nicht haben brechen lassen und daher von Rechts wegen nicht hingerichtet werden durften? Sind das etwa keine Opfer, nur weil sie mental zu stark waren oder ganz einfach Glück hatten?
Aktion Hexenklau
Pro Mahnmal will also die Errichtung eines zentralen Mahnmals mitten in der alten Stadt.
Das ist – mit Verlaub – in etwa dasselbe wie cultural appropriation durch die Herrscherklasse (aka «alte weisse Männer») ehemaliger Kolonialmächte! Hier wird sozusagen zum Hexenklau aufgefordert.
Denn, wie oben erwähnt: Es stammt gerade einmal ein einziges wegen Schadenzauberei/Hexerei hingerichtetes Opfer aus der Stadt. Alle anderen kommen von der Landschaft.
Stellt die Zürcher Stadtregierung nun so ein Mahnmal wie einen Solitär auf, dann nimmt sie den Gemeinden der Zürcher Landschaft quasi ihre Hexen weg. Sie übernimmt Verantwortung für etwas, was in erster Linie Gemeinden angeht, aus denen heraus Hexenprozesse angestossen wurden.
Die Erinnerung gehört auf die Landschaft
Denn diese Landbewohner waren es in erster Linie, die die Herren Land- und Obervögte in vielen Fällen überhaupt erst dazu gezwungen haben, zwecks Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung die Verhaftung einer angeblichen Hexe anzuordnen – und damit auch das ganze damals übliche Instrumentarium der Strafverfolgung in Anschlag zu bringen. Vom Kerker, über psychische bis zur physischen Folter. Und im Extremfall zur Hinrichtung.
Ich erinnere an den Fall der angeblichen Weiacher Hexe Christa Baumgartner:
«Wiewol die Boumgarterin von Wygach vor jaren (alß sy ettwas bös arggwons halb gefanngen ward) keynerdings gichtig ald bekanntlich [geständig], sonnder ganntz reyn und unschuldig sin wolt, wirt sy doch (wie du wol weyßt) uß menngerlej ursachen yetz abermals sovyl verlümbdet, das zů besorgen, sy nit glaßluter, sonnder gar ful, schalckhafft unnd der boßheyt hafft und ergëben syge.» (StAZH B IV 16, fol. 300; Missiven, Brief an den fürstbischöflich-konstanzischen Obervogt zu Rötteln bei Kaiserstuhl, 12. Juni 1546 st.v.)
Diese Frau war auch nach ihrer zweiten Verhaftung nicht der Hexerei geständig und blieb deshalb am Leben. Die Schuld an ihrem Martyrium trägt die Weiacher Dorfgemeinschaft. Damit hat die Stadt nichts zu schaffen.
Über die Stadtmauern hinaus
Deshalb darf es nicht nur ein zentrales Denkmal geben. Das kann die Stadt Zürich errichten, wenn sie will. Passenderweise in der Nähe der Stelle auf den Kiesbänken der Sihl, wo die meisten Hexen verbrannt wurden.
Nein, dieses Mahnmal-Projekt sollte in etwa so umgesetzt werden wie bei den Holocaust-Stolpersteinen (vgl. für die Schweiz: stolpersteine.ch). Nur so wird endlich auch über den Tellerrand der Stadt hinaus gedacht!
Hexenerinnerungssteine gehören in diejenigen Gemeinden, aus denen die hingerichteten Hexen und Hexer stammen. Fünf nach Weiach und acht nach Wasterkingen, beispielsweise. Einer nach Zürich-Höngg und zwei nach Zürich-Altstetten (vgl. Sigg, Hexenprozesse mit Todesurteil, 2012).
Wenn man sich denn nur auf die Hingerichteten beschränken will. Das greift aber zu kurz. Momentan kann man die Gesamtzahl der Verfolgten nur grob schätzen. Deshalb lieber noch etwas länger forschen. Die Grundlagen hat das Staatsarchiv des Kantons Zürich ja nun geliefert (vgl. Quellenstudie Hexereiprozesse StAZH, Version 3.0).
Weiterführende Literatur zu den Weiacher Hexenprozessen
- Wiachiana Doku Bd. 1, Fünfte. erw. Auflage, Oktober 2023 (PDF, 3.76 MB)
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