Um die vorletzte Jahrhundertwende herum war es noch der Bundesrat selber, der die Strafverfolgung bei Gefährdungen des Eisenbahnverkehrs unter sich hatte. Denn das Eisenbahnwesen war praktisch seit Gründung des Bundesstaates eine auf dessen Ebene gehobene Regelungsmaterie.
Alles geht über den Bundesratstisch
Die eigentliche Strafverfolgungstätigkeit delegierte der Bund aber in der Regel umgehend nach unten, wo das Verfahren dann von dem für den Begehungsort zuständigen Gericht geführt wurde.
So fungierte der Zürcher Regierungsrat laut seinem Protokoll am 7. Mai 1894 als Durchlaufstation, indem er den Strafantrag auf dem Dienstweg weiterreichte:
«Präsidialverfügungen. Die vom Bundesrathe zu hierseitiger Beurtheilung anhergesandten Akten betreffend eine am 14. Dezember 1893 in Weiach-Kaiserstuhl stattgehabte Eisenbahngefährdung gehen an die Justiz- und Polizeidirektion zur Erledigung.» (Signatur: StAZH MM 3.8 RRB 1894/0800)
Bezirksgericht Dielsdorf fällt das Urteil
Nach erfolgter gerichtlicher Beurteilung ging das Geschäft auf demselben Weg wieder nach oben, was sich kurz darauf im Protokoll des Bundesrates niederschlug (BRB 1894 2811):
«EJPD Randanträge v. 3. ds. [diesen Monats; d.h. Juli 1894]
Folgende Urteile in Eisenbahngefährdungsangelegenheiten gehen ad acta:
1.) Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 6. vorigen Monats [6.6.1894], eingesandt von der zürcherischen Justiz- und Polizeidirektion, wonach der der Eisenbahngefährdung in Weiach (Prot. vom 2. Mai No. 1773) angeklagte Albert Theiler in eine Strafe von 1 Tag Gefängnis und 10 fr. Geldbuße verfällt worden ist.» (Signatur: CH-BAR E1004.1#1000/9#8358*)
Ein Betriebsunfall der Nordostbahn
Theiler war wohl ein Angestellter der Schweizerischen Nordostbahn oder eines für diese tätigen Unternehmens. Denn das referenzierte Protokoll vom 2. Mai 1894 (BRB 1894 1773) nimmt Bezug auf einen Betriebsunfall. Ein N.O.B.-Zug Winterthur–Koblenz war bei seiner Ausfahrt aus der Station Weiach-Kaiserstuhl auf einen auf dem Aussfahrtsgleis stehenden, mit Eisenbahnschienen beladenen Rollwagen geprallt (Signatur: CH-BAR E1004.1#1000/9#8333*; vgl. Bild der Protokollseite).
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