Sonntag, 15. September 2024

Der Anschlagkasten vor dem VOLG, est. 1959

Wissen Sie, wann und von wem die Vitrinen linkerhand des Eingangs zum VOLG-Laden an der Stadlerstrasse 4 finanziert wurden? Anhand des Artikeltitels kann man in etwa erahnen, wer das gewesen sein könnte.

Wann, das sagt der Titel ohne Umschweife. Walter Zollinger hat in seiner Jahreschronik 1959 die folgende Fotografie eingeklebt:


Wenn man sechseinhalb Jahrzehnte später vor dem VOLG steht, dann erkennt man diese Vitrinen fast unverändert wieder. Lediglich etwas verkleinert kommen sie in der Nähe des Ablaufrohrs daher. Und rechts desselben gibt es heute eine weitere kleine Vitrine.

Gesamtrenovation des Milchlokals

Wie man der Bildlegende entnehmen kann, war der Anschlagkasten Teil eines Umbaus der Milchhütte. Die Motivation erläutert Zollinger auf derselben Seite des Typoskripts im Lauftext:

«Die Milchgenossenschaft Weiach war gezwungen, ihr Milchlokal zu vergrössern, da sich, vor allem abends zur Hüttenzeit zwischen 18.30 und 19.30 Uhr[,] die Milchlieferanten und die Milchkonsumenten nicht in die Haare, wohl aber in den Weg gerieten. Ende April bis Mitte Juli musste daher das Gemeindeschlachthaus als Provisorium herhalten. Ab 16.7. aber präsentierte sich dann das umgebaute u. vergrösserte, zugleich mit modernen Einrichtungen versehene "neue" Milchlokal wieder aufs Beste. Zudem wurde ein anderer "Fahrplan" eingeführt:

Milchkunden von 18.30 bis 19.00 Uhr

Milchlieferanten von 19.00 bis 19.30 Uhr, 

sodass nun für alle genug Platz vorhanden ist.» (G-Ch Weiach 1959, S. 12) 

Beleuchtete Informationsplattform für Behörden und Vereine

Die Milchgenossenschaft hat 2009 ihren Zweck geändert und nennt sich heute Bauerngenossenschaft Weiach. Und das Gemeindeschlachthaus musste 1974 dem Ausbau der Sternenkreuzung weichen. 

Die Gemeinde, genauer: das «politische Gemeindegut», war es auch, das den Kasten finanziert hat:

«Am Milcheinnahmegebäude wurden neue, nachts beleuchtete Anschlagkasten für Behörden und Vereine errichtet; Kosten Fr. 3030.»  (G-Ch Weiach 1959, S. 8) 

Umgerechnet nach dem Landesindex der Konsumentenpreise wären das heute ca. 13'500 Franken (vgl. LIK-Rechner).

Der Anschlagkasten diente zusammen mit dem Weibel-Amt der Information der Öffentlichkeit. War also ein Vorläufer der «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» bzw. der heutigen Website www.weiach.ch.

Quelle

  • Zollinger, W.: Jahreschroniken Weiach 1952-1967. Originale: Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Hier: Chronik des Jahres 1959. Signatur: G-Ch Weiach 1959 – S. 8 & 12.

Samstag, 14. September 2024

Ein schmaler Trottoirstreifen wird geteert

Zollingers Jahreschronik 1959, Typoskript abgeschlossen am 31. Juli 1961, an die Zentralbibliothek Zürich abgeschickt mit Brief vom 24. August 1962, lässt auch Rückschlüsse auf den Ausbauzustand der Strassen auf dem Gemeindegebiet zu. Wir erfahren so, dass ein unscheinbares Stück Asphalt ins AHV-Alter gekommen ist:

«In der Zeit von Mitte Juli bis Mitte August erhält das bisher nur kiesige und deshalb ungern benutzte Trottoir rechtseitig [sic!] der Strasse von der Brunngasse bis Raat hinauf einen guten Teerbelag. Nun wird es deutlich eher begangen, sogar hie und da noch als "Radfahrerweg" gebraucht.» (G-Ch Weiach 1959, S. 14)

Die Brunngass mündet etwa dort in die Stadlerstrasse, wo vis-à-vis der Müliweg mit Steinblöcken abgetrennt und nur für Fussgänger und Zweiradfahrer passierbar ist.

Wer die Stadlerstrasse (RVS 566) befährt, der kennt dieses schmale Band westlich der 1845/46 gebauten Kunststrasse Richtung Raat.

Viel Platz hat es nicht zwischen der Fahrbahn und der Pflanzlinie der Birkenallee. So ist es denn vor allem auch diese Baumreihe, die die Trottoirbreite definiert. Nicht ganz 100 Birken, die Automobilisten ab und zu zum Verhängnis werden:

Foto: Kantonspolizei Zürich, 31. März 2010

Quellen und Literatur
  • Zollinger, W.: Jahreschroniken Weiach 1952-1967. Originale: Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Hier: Chronik des Jahres 1959. Signatur: G-Ch Weiach 1959 – S. 14.
  • Steiner, B.; Eggmann, V.: Weiacher Tagebuch mit 99 Birken. (Reihe: Zürcher Baumgeschichten XXI.) In: Tages-Anzeiger, 23. April 1988 – S. 21.
  • Brandenberger, U.: VW Golf crasht in Birke bei Dorfeingang. WeiachBlog Nr. 810, 31. März 2010.

Donnerstag, 12. September 2024

SVP-Vizepräsident, parteilos. Ein identitätspolitischer Spagat.

Weiach hat sich jahrzehntelang dagegen gesträubt, in parteiorganisatorischer Hinsicht auf kommunaler Ebene sozusagen kolonisiert zu werden. Dass dies seit einigen Jahren mit der SVP Stadlerberg nun doch der Fall ist, steht für eine Zeitenwende.

Parteibücher haben in der hiesigen Gemeindepolitik nichts verloren

Einen solchen Vorgang hat es seit den Zwischenkriegszeiten unseligen Angedenkens nicht mehr gegeben. In den 1920er- und 30er-Jahren dürfte es nämlich auch bei uns so etwas wie politische Ortsgruppen landesweiter Parteien und Bewegungen gegeben haben, wie Walter Zollinger 1972 in seinem blauen Büchlein rekapituliert:

«Der Generalstreik vom November 1918 zeigte mit erschreckender Deutlichkeit die entstandene Kluft zwischen der vom aufkommenden Marxismus beeinflussten Arbeiterschaft und dem wohlhabenden, alteingesessenen Bürgertum. Auch in unserem Bauerndorf bildeten sich gegen Ende der zwanziger Jahre, allerdings nur vorübergehend, solche Splittergruppen (Sozialisten, Jungbauern, Fröntler). Die zu jener Zeit und am Anfang der dreissiger Jahre um sich greifende starke Arbeitslosigkeit (Stempeln gehen) bildete für diese Bewegungen natürlich einen günstigen Nährboden. Zum guten Glück aber glätteten sich, bei uns wenigstens, die zeitweise hoch gehenden Wogen allmählich wieder. Heute gibt es in der Gemeinde selber keine festorganisierten politischen Parteien mehr.» (Zollinger 1972, S. 70)

Daran haben sich Generationen von Politikern gehalten. Auch Albert Meierhofer-Nauer, Posthalter und Gemeindepräsident von 1941 bis 1966, der 1935 auf der Bäuerlichen Liste in den Kantonsrat gewählt wurde und ab 1937 faktisch der Fraktion der damals neugegründeten BGB (Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei; heutige SVP) angehörte. Ob er Parteimitglied war, spielte für die kommunale Funktion keine Rolle.

Dreimal als Parteiloser gewählt...

In Zeiten des alles durchdringenden Internet und Social Media könnte man ein ähnliches Vorgehen nun allerdings wesentlich kritischer beurteilen. 

Der seit 2014 amtierende Weiacher Gemeindepräsident Stefan Arnold ist jedes Mal als Parteiloser angetreten und gewählt worden (vgl. zuletzt WeiachBlog Nr. 1801). So präsentiert er sich auch seit acht Jahren auf seinem Twitter-Auftritt (heute X genannt, vgl. Screenshot unten).

Wer sich über die SVP Stadlerberg informieren will, stösst allerdings auf der Kontakt-Seite auf einen parteipolitisch eindeutig einsortierten Stefan Arnold. Er figuriert dort als «Vizepräsident und Ansprechperson für Interessenten» (vgl. nachstehendes Bild):

... jetzt aber parteilich eingefärbt

Ein parteipolitisch engagierter Stefan Arnold ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden. Allerdings sollte sich der Gemeindepolitiker Arnold dann doch überlegen, ob die Anpassung des Twitter-Profils im heutigen Umfeld nicht angemessen wäre. 

Die bisherige Parteilosigkeit wurde beim Lexikon-Eintrag Weiach in der deutschsprachigen Wikipedia bislang noch beibehalten. Zumindest dort muss der Transparenz halber die Zugehörigkeit zur SVP dokumentiert werden, denn nach Lexikon-Definition ist ein Parteiloser, «wer ein politisches Amt oder Mandat ausübt bzw. anstrebt, jedoch keiner politischen Partei angehört».


Dass Arnolds X-Account auch nach der Machtübernahme durch Elon Musk nicht etwa seit Jahren verwaist ist, beweisen übrigens gelegentliche kurz und knapp formulierte Einwürfe an die Adresse politischer Kontrahenten, wie jüngst, am 5. September 2024, als Arnold auf einen Tweet von SP-Nationalrat Fabian Molina reagiert hat.

Nachtrag vom 13. September, 21:43

Im Register der Interessenbindungen, Stand: 1. Juli 2024, legt Gemeindepräsident Arnold offen, dass er als Vorstandsmitglied der SVP Stadlerberg fungiert:


Montag, 9. September 2024

«Amerikanische Luftgangster», revisited. Zum 80. Jahrestag.

««Ich erinnere mich, als ob dies alles erst vor kurzem geschehen wäre.» Mit diesen Worten beginnt die Weiacher Zeitzeugin von den Ereignissen des 9. September 1944 zu erzählen. Es war der Tag, als die US-Luftwaffe in Weiach und Rafz Güterzüge beschoss und mehrere SBB-Angestellte zum Teil schwer verletzte.»

So beginnt der Artikel von Ben Kron, Redaktor beim Tages-Anzeiger Unterland der am 21. August 2008 erschienen ist. Die Zeitzeugin war Mina Moser (1911-2017; vgl. WeiachBlog Nr. 1349). Kron weiter:

«Am 9. September 1944 war sie zu Hause, als sie durchs Fenster tief fliegende Flugzeuge sah, die aus ihren Bordwaffen schossen. «Zuerst dachte ich, dass sie gegeneinander kämpfen.» Wenig später sei aber ihr Bruder heimgekehrt und habe erzählt, dass die Flieger beim Bahnhof Weiach einen Güterzug beschossen hätten. [...] «Auch an den Schienen sah man Einschusslöcher von den Kugeln», so die Weiacherin.»

Das ist Oral History par excellence. Zeitgeschichte direkt aus dem Munde derjenigen, die persönlich dabei gewesen sind. Oder in unmittelbarer Nähe, wie Mina.

Die Weltgeschichte schlägt zu

Auch Geschichten über Geschichte haben nach einiger Zeit ihre Geschichte. Vor bald 25 Jahren hat der Tages-Anzeiger in der Reihe «Rund um den Kanton» einen Artikel von Christoph Schilling mit dem Titel: «Ein Ausflug in die Atom-Zone 2. Kaiserstuhl ist Grenzgebiet» publiziert:

«Später wurde es um die Gegend ein bisschen ruhig. Doch im Zweiten Weltkrieg streifte Weltgeschichte die Region. Zum Beispiel in Form von vier amerikanischen Jagdbombern, die im September 1944 im Weiacher Feld einen SBB-Güterzug beschossen. Die Flugzeuge kamen vom Rafzerfeld her und setzten viermal zum Angriff an. Die Dampflok mit den 13 Wagen erhielt 71 Treffer, Zugführer und Heizer wurden schwer verwundet.»  (Tages-Anzeiger, 3. August 2000)

Blocherrede warf ihre Schatten voraus

Sein Berufskollege Wüthrich hat den Beitrag in der Schweizerischen Mediendatenbank SMD gefunden und für einen Blick-Artikel über eine bevorstehende Rede von Bundesrat Christoph Blocher in Rafz verwurstet:

«Das Rafzerfeld war im September 1944 auch Ausgangspunkt eines Angriffs von vier amerikanischen Jagdbombern auf einen SBB-Güterzug bei Weiach. Die Flugzeuge kamen vom Rafzerfeld her und setzten viermal zum Angriff an. Die Dampflok und die 14 Güterwagen erhielten mehr als 70 Treffer. Der Lokführer und der Heizer wurden schwer verwundet.» (Blick, 6. Mai 2005)

So schnell wird im «Blocher-Fieber» aus einem «Zugführer» also ein «Lokführer» (was beleibe nicht dasselbe ist!) und geschehen überdies noch wundersame Wagen-Vermehrungen. Wenn man sich als Blick-Journi schon so offensichtlich bei seinem Tagi-Kollegen bedient, dann sollte man wenigstens korrekt kopieren.

Andere Literatur ignoriert

Nun ist es keineswegs so, dass es keine anderen Artikel zum Thema gegeben hätte. 

(1) Wüthrichs Berufskollege Riedel war im Jahr zuvor im Zürcher Staatsarchiv und hat in einem Rapport der Kantonspolizei Zürich auch entsprechende Fotos gefunden. Er spricht – wie Schilling – von 13 Wagen. Und mindestens einer davon war ein Personenwagen, kein Güterwagen. Vgl. Riedel, S.: «Ungebildete Luftgangster». Rafz / Weiach. Versehentlich SBB-Züge beschossen. (Blickpunkt Region). In: Zürcher Unterländer, 9. September 2004 – S. 5. Bei diesem Dossier dürfte es sich um einen Teilbereich von StAZH N 1102.4 handeln, der noch bis 31. Dezember 2024 der Schutzfrist untersteht.

(2) Auch die Nr. 41 der Reihe Weiacher Geschichte(n) war bereits online verfügbar, damals noch auf der Geocities-Plattform. Dort wird aus der zeitgenössischen Tagespresse zitiert, die aufgrund von Augenzeugenberichten kolportieren, die US-Jagdflugzeuge hätten dreimal zum Angriff angesetzt. (vgl. den Artikel: Weiacher Geschichte(n) Nr. 41.)

Entgegen der Behauptung von Wüthrich wurde – laut den unmittelbar nach dem Ereignis publizierten Augenzeugenberichten – der Lokführer nur leicht verwundet, der Zugführer und der Heizer hingegen schwer. Vgl. Weiacher Geschichte(n) 41, S. 86: Schwerverletzte: Zugführer Wuhrmann u. Heizer Hösli; Leichtverletzte Lokführer u. Kondukteur (bzw. Kondukteursaspirant je nach Quelle). 

Auf welche Quellen stützte sich Schilling?

Das hat Schilling in seinem Atomzone-Artikel richtig beschrieben. Stellt sich die Frage: Woher wusste er das? Haben die Kaiserstuhler in ihren Archiven entsprechende Unterlagen? Der zum Zeitpunkt der Blocherrede für den Schweizerischen Beobachter tätige Schilling bestätigte den Abkupferungsvorgang indirekt mit den Worten: «Seit im Schweizer Journalismus praktisch allen Redaktionen die SMD [...] zur Verfügung steht, wird einander abgeschrieben, dass es nur so klöpft.»

Er könne sich leider nicht mehr daran erinnern, wo er die Informationen herhabe, verwies jedoch auf die Standardwerke zur Geschichte des Kantons Zürich (GKZ; 3 Bde.) sowie die Geschichte des Kantons Aargau von Gautschi (vgl. Links unten, sowie Quellen und Literatur).

Gang in die Zentralbibliothek

Der Autor der Weiacher Geschichte(n) – damals gab es den WeiachBlog noch gar nicht – begab sich daraufhin am 8. Juni desselben Jahres in die Zentralbibliothek Zürich. Und konnte Schilling Bericht erstatten:

«Sie erinnern sich offensichtlich noch sehr genau. Von der GKZ Bd. 3 erwartete ich solche Angaben weniger, zumal ich die Standardwerke zur Geschichte des Kantons Zürich schon ziemlich genau durchforstet habe (jedenfalls soweit ein Index [erg.: mit dem Stichwort Weiach] vorhanden war).

Meine heutigen Nachforschungen in der Zentralbibliothek haben das auch bestätigt. Die Passagen über Kriegszerstörungen betreffen vor allem die Bombenangriffe auf Zürich
[...].

Dass Gautschi auch einen Band der Geschichte des Kantons Aargau verfasst hat, wusste ich bisher nicht. Ich habe ein interessantes und flüssig geschriebenes Werk kennengelernt (unterschätze nie die Standardwerke über Nachbargebiete) und Sie haben mit ihrer Vermutung  passend zum Thema  einen Volltreffer gelandet.»

Wie ein Angriff im Kanton Zürich zum Aargauer Thema wurde

Die Quelle für den Tagi-Artikel aus dem Jahre 2000 dürfte Gautschis Band III 1885-1953 sein, Kapitel 30, Grenzverletzungen und Kriegsschäden, Seite 482:

«Die schwersten Neutralitätsverletzungen auf Aargauergebiet ereigneten sich in den letzten Kriegsmonaten, als die Luftüberlegenheit der Allierten derart drückend war, dass sie es sich leisten konnten, am hellen Tage mit Bombern und Jagdflugzeugen lohnende Ziele im deutschen Grenzgebiet anzugreifen, wobei mehrmals die Schweizer Grenze unbeachtet blieb.

So wurde am Samstag, 9. September 1944, um die Mittagszeit, auf der Strecke KaiserstuhlZweidlen ZH ein SBB-Güterzug durch vier amerikanische Jagdflugzeuge mit Bordwaffen schwer beschossen. Die Flugzeuge kamen aus der Gegend des Rafzerfeldes und setzten viermal zum Angriff an. Die Zugskomposition, die aus einer Dampflokomotive und 13 Wagen bestand, erhielt 71 Treffer, wovon 28 in die Lokomotive. Vom Personal wurden der Zugführer und der Heizer schwer verwundet; zwei weitere Personen erlitten leichtere Verletzungen.»

Es gab einst eine Polizeistation Kaiserstuhl

Wäre diese Beschreibung nicht noch von vielen weiteren Vorfällen umgeben, die wirklich auf Aargauer Territorium erfolgten, müsste man Gautschi mangelnde Geographiekenntnisse ankreiden. Zum Zeitpunkt des Angriffs fuhr der Zug nämlich klar auf Zürcher Gebiet. Dass es dennoch einen Aargauer Bezug gibt, hat mit dem Verfasser des der Schilderung zugrundeliegenden Rapports zu tun. 

Die zu obigem Lauftext gehörende Anmerkung 14 auf S. 624 gibt nämlich folgende Quellenangabe: «Polizeistation Kaiserstuhl (Bugmann) an Polizeikommando; Kaiserstuhl, 10. September 1944. PKAr.» [= Polizeikommando-Archiv, Aarau]

Der Zürcher Kantonspolizist Bill hatte also 1944 einen Aargauer Kollegen namens Bugmann, der in Kaiserstuhl stationiert war und seinerseits ebenfalls einen Bericht an seine Vorgesetzten verfasst hat.

Wieviele Treffer waren es?

Laut dem Rapport der Polizeistation Kaiserstuhl (Bugmann) waren es 71 Treffer. Der Rapport der Polizeistation Weiach (mutm. Pol Sdt Bill) spricht hingegen laut der Literatur von 77 Treffern:

«Unmittelbar nach dieser Attacke [auf einen Güterzug zwischen Lottstetten und Rafz] beschossen vier amerikanische Kampfflugzeuge zwischen 13.03 und 13.05 Uhr einen weiteren Güterzug, der mit einer Dampflokomotive von Weiach-Kaiserstuhl nach Zweidlen unterwegs war. 77 Geschosse trafen die aus 12 Güterwagen und einem Personenwagen bestehende Zugskomposition. Auch dieser Angriff verletzte vier Personen und richtete beträchtlichen Sachschaden an.» (Gut 2003, S. 336; Kapitel 5.3.3 Luftangriff auf einen Güterzug bei Rafz (1944); sowie Fn-69)

Interessanterweise ist hier von einem Güterwagen weniger die Rede als im Aargauer Rapport, den Willi Gautschi verwendet hat. Auch die Zeitangaben differieren um bis zu zehn Minuten, vgl. den Augenzeugenbericht in der NZZ (Bild unten).

Fussnote 69 lautet: «StAZ N 1102.4 Neutralitätsverletzungsschäden, Beschiessung von S.B.B.-Güterzügen durch U.S.A.-Flieger am 9.9.1944, Polizeirapport der Pol.Stat. Weiach v. 10.9.1944.»

Dossier im Bundesarchiv

«Das Ereignis hat also nicht nur in den Akten der Zürcher Kantonspolizei Eingang gefunden. Sondern auch in die der Aargauer Kapo. Und wahrscheinlich dürfte es im Bundesarchiv auch noch ein Dossier geben.», führt die e-mail Brandenbergers an Schilling weiter aus.

Ein solches Dossier gibt es tatsächlich: CH-BAR E2001E#1967/113#1629*. Es befasst sich allerdings primär mit den materiellen Schäden der Grenzverletzung durch die US-Jagdflugzeuge und den ins Diplomatische reichenden Fragen der Entschädigungsmodalitäten.

Zwei oder vier Jagdflugzeuge?

«Nach nochmaliger Durchsicht der von den damaligen Tageszeitungen publizierten (und von mir [in Weiacher Geschichte(n) Nr. 41] verwerteten) Augenzeugenberichten scheint es im übrigen so zu sein, dass jeweils nur zwei Flugzeuge am eigentlichen Angriff beteiligt waren, derweil die beiden andern als Späher über dem Geschehen kreisten. Das würde erklären, weshalb der eine Zeuge davon sprach, VIER Flugzeuge hätten sich aus dem Rafzerfeld Richtung Kaiserstuhl bewegt und ein anderer davon, es seien ZWEI Flugzeuge gewesen (die nördlich Weiach angegriffen hätten). Das könnte ein Standard-Verfahren für den Jagdkampf gewesen sein.»  Soweit die Auszüge aus dem e-mail an Schilling.

In welchem Garten stand der Augenzeuge?

Quelle: NZZ, N° 1532, 11.9.1944

«Ich befand mich gerade in einem etwa 600 Meter von der Bahnstation Weiach-Kaiserstuhl entfernten Garten, als von jenseits des Rheins kommend, das Motorengebrumm fremder Flugzeuge immer stärker vernehmbar war.» (vgl. auch – leicht abweichend – die Variante im Wehnthaler, in: WG(n) 41, S. 85)

Dieser Abstand trifft lediglich für die Gärten der Kaiserstuhler Vorstadt sowie des Weiacher Bedmen zu. Beim Augenzeugen könnte es sich also auch um einen Kaiserstuhler gehandelt haben (und nicht zwingend einen Weiacher, wie ich im März 2003 noch angenommen habe).

Wie man der Litanei obiger Fragenstellungen entnehmen kann, besteht noch etlicher Forschungsbedarf, insbesondere was die Auswertung der beiden Polizeirapporte sowie der Fotodokumentation betrifft.

Ausgewählte Quellen und Literatur

  • Polizeistation Kaiserstuhl (Bugmann) an Polizeikommando; Kaiserstuhl, 10. September 1944. PKAr [Polizeikommando-Archiv]. Mutmasslich Staatsarchiv des Kantons Aargau. Signatur: unbekannt.
  • Polizeirapport der Pol.Stat. Weiach v. 10.9.1944. In: Neutralitätsverletzungsschäden, Beschiessung von S.B.B.-Güterzügen durch U.S.A.-Flieger am 9.9.1944. Staatsarchiv des Kantons Zürich. Signatur: StAZH N 1102.4, mutmasslich Nr. 11.
  • Angriffe amerikanischer Flieger auf schweizerische Eisenbahnzüge und Flugzeuge. In: Neue Zürcher Zeitung. Morgenausgabe, N° 1532, 11. September 1944, S. 1.
  • Beschiessung von 2 fahrenden Güterzügen bei Rafz und Weiach durch amerik. Jäger am 9. September 1944. Dossier im Schweizerischen Bundesarchiv, 1944-1948. Signatur: CH-BAR E2001E#1967/113#1629*
  • Geschichte des Kantons Aargau, Bde. 1-3. – Halder, N.: Bd. 1: 1803–1953. Verlag zur Neuen Aargauer Zeitung, Aarau 1953, 367 S. – Staehelin, H.: Bd. 2: 1830–1885. Baden Verlag AG, Baden 1978, 469 S. – Gautschi, W.: Bd. 3: 1885–1953. Baden Verlag AG, Baden 1978, 673 S.
  • Geschichte des Kantons Zürich, Bde. 1-3. – Bd. 1: Frühzeit bis Spätmittelalter. Zürich 1995. 536 S. – Bd. 2: Frühe Neuzeit, 16. bis 18. Jahrhundert. Zürich 1996. 551 S. – Bd. 3: 19. und 20. Jahrhundert. Zürich 1994. 518 S.
  • Brandenberger, U.: Amerikanische «Luftgangster»? 9. September 1944: US-Luftwaffe beschiesst Güterzüge bei Rafz und Weiach. Weiacher Geschichte(n) Nr. 41. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2003 – S. 11-16.
  • Gut, F.: Mit der Pranke und dem Zürcher Schild. Gelebte Polizeigeschichte im 20. Jahrhundert. Staatsgewalt, Gefahren, Recht und Sicherheit im Spiegel einer bewegten Zeit. Verlag NZZ, Zürich 2003 – S. 336.
  • Riedel, S.: «Ungebildete Luftgangster». Rafz / Weiach. Versehentlich SBB-Züge beschossen. (Blickpunkt Region). In: Zürcher Unterländer, 9. September 2004 – S. 5
  • Kron, B.: Als die US-Luftwaffe Weiach beschoss. Geschichte und Geschichten aus dem Unterland. In: Tages-Anzeiger Unterland, 21. August 2008, S. 54.
  • Brandenberger, U.: In memoriam Mina Moser-Nepfer, 12.3.1911-27.7.2017. WeiachBlog Nr. 1349, 31. August 2017.
[Veröffentlicht am 10. September 2024 um 03:01]

Sonntag, 8. September 2024

Wehrmannspoesie von der Spitze des «Römerturms»

Pistolenschützen aus unserer Region ist es ein Begriff, das sog. «Römerturmschiessen». Organisiert wird es vom 1931 gegründeten Pistolenklub Kaiserstuhl und Umgebung. Durchführungsort ist jeweils der 1956 erbaute Schiessstand auf Weiacher Boden (Schützenweg 8), mit Kugelfang am Haslirain, direkt hinter dem ehemaligen Lager der Holz Benz AG südlich der Hauptstrasse Nr. 7 (Basel–St. Margrethen).

Der Begriff «Römerturm» für das Kaiserstuhler Wahrzeichen, das die südseitige Spitze des befestigten Stadtmauerdreiecks bildet, ist zwar im Volksmund nach wie vor verankert, transportiert aber eine durch den Stand der historischen Forschung nicht bestätigte Vorstellung, nämlich, dass zumindest seine Fundamente aus der Zeit des Römischen Reichs (um 400 n. Chr. in unserer Gegend untergegangen) stammen. 

Nicht von den Römern gebaut

Diese bis weit ins 20. Jahrhundert kolportierte Vermutung lässt sich jedoch nicht belegen, weder mit archäologischen Funden noch mit typologischen Befunden des Baustils. Der Obere Turm, wie er laut Franziska Wenzinger Plüss im Historischen Lexikon der Schweiz genannt wird, ist «archäologisch um 1260 datiert» und wurde «nach einem Brand 1360 auf die heutige Höhe aufgestockt». Er ist also dem Hochmittelalter zuzurechnen und wurde wohl im Zusammenhang mit der Gründung der Stadt Kaiserstuhl unter Beteiligung der Freiherren von Regensberg erbaut.

Wie dem auch immer sei: Es gab über Jahrhunderte hinweg einen Turmwächter, der laut einem Entscheid von 1548 das Recht auf 8 Klafter Holz aus dem Weiacher Gemeindewald hatte (vgl. WeiachBlog Nr. 1664). Durchaus gerechtfertigt, denn er diente den Weychern von seinem erhöhten Standort aus ja auch als Feuerwächter.

Militärischer Beobachtungspunkt

Für die heisse Phase des Zweiten Weltkriegs, als die Schweiz im Frühjahr 1940 jederzeit mit dem Angriff deutscher Divisionen rechnen musste, ist die Besetzung des Turms mit einer Wache schriftlich belegt. 

Jeder, der schon einmal im Militär Wache geschoben hat, weiss, wie langweilig das sein kann. Es läuft – glücklicherweise – in aller Regel nichts. Jedenfalls nichts, was des Meldens pflichtig und würdig wäre. Wie es in den Tagesberichten der Multinationalen Brigade Süd der KFOR bei den meisten obligatorischen Berichtspunkten jeweils hiess: «NSTR» (nothing significant to report), manchmal scherzhaft – und leicht vulgär – gar «ABNSTR» (absolutely bloody nothing...). Vorteil: Solche Berichte lesen sich in Windeseile, wenn man sich nach einigen Tagen Abwesenheit wieder auf den neusten Stand bringen muss.

NSTR?

Zu den Pflichten des Kommandanten (oder eines dazu bestimmten Offiziers) gehört es, die Wachtjournale zu konsultieren. Und da fand sich am «Sonntag, den 31. März 1940» ein poetisches Äquivalent zu diesem NSTR:

«Der Abend so schön, so sonnig und klar,
die Wacht auf dem Turm ist wunderbar,
das Bild das wir haben vor Augen so schön,
die Sonne bescheint es im Abendglüh'n.
Ich schaue hinüber auf das schöne Schloss =
[Röteln]
Dass [sic!] Bild, es ist einzig, ein wahrer Genuss.
Ich blicke hinüber, hinab und hinauf
drum weil ich nichts melde, so schreib ich das auf.»

Hauptmann Rohrer, Kdt V/269, kopierte diese Zeilen ins Tagebuch und vermerkte darunter:

«Heute gedichtet von der Wache auf dem Römerturm 
= Füs. Boll, Eduard, 1896, Bachs, Landwirt u. Meisterschütze.
»

Sozusagen eine Statusmeldung der Motivation, mit der die Wacht am Kaiserstuhler Rhein von den nicht mehr ganz jugendlichen Wehrmännern absolviert wurde.

Quelle

Samstag, 7. September 2024

Meldehunde-Übung zwischen Kaiserstuhl und Weiach

Gemäss dem im Zweiten Weltkrieg geltenden Dienstreglement musste der Einheitskommandant ein Tagebuch führen (Ziff. 72). In einem dafür eigens vorgesehenen Büchlein. Mit fixen Berichtspunkten und vorgeschriebenen Beilagen (z.B. die Tagesbefehle). Am Ende des Aktivdienstes haben die meisten – leider längst nicht alle – Einheiten ihre Tagebücher dem Armeearchiv abgeliefert. Deshalb findet man sie heute noch im Schweizerischen Bundesarchiv.

Wie hält man die Verbindung aufrecht?

Dem Eintrag zum 17. Mai 1940 im Tagebuch Gz. Füs. Kp. V/269 kann man entnehmen, dass man sich – vielleicht angestossen durch den Telefonverwirrungsvorfall am 19. April (vgl. WeiachBlog Nr. 2140) – auch Gedanken zur Frage gemacht hat, wie man denn kommuniziert, falls die Telefonverbindungen ausfallen (z.B. gekappt durch Saboteure) und es nicht möglich oder opportun ist, einen Soldaten als Meldeläufer einzusetzen, um die vorgesetzte Stelle zu orientieren.

Pestalozzi-Kalender 1941 (Ausgabe für Knaben), S. 306.

Die Antwort auf diese Frage war schon im 1. Weltkrieg erprobt worden: Meldehunde! 

Der Schweizer Soldat vom 6. März 1940 beschreibt sie wie folgt: «Nicht weniger wichtig und anstrengend [als derjenige der Verwundetensuchhunde] ist der Dienst der Meldehunde. Je paarweise mit ihren Führern zu einer Equipe zusammengestellt, haben sie den Melde- und Verbindungsdienst bis zu den äußersten Posten am Gegner sicherzustellen und die Kriegsgeschichte ist reich an Beispielen, in welchen ganze Grabenbesatzungen ihr Leben nur der restlosen Pflichterfüllung eines Meldehundes zu verdanken haben. Bei Nacht und Nebel, mitten im größten Kampflärm findet sich der Meldehund mit seiner Meldung zurück zum rückwärtigen Posten, keuchend vor Anstrengung läßt er sich die Meldekapsel abnehmen, ein leichtes Flattieren ist ihm Lohn genug, um, wenn es verlangt wird, den gleichen Weg wiederum unter die Läufe zu nehmen.»

Und so verwundert es nicht, dass man diese wertvollen Mitstreiter auch im Grenzfüsilierbataillon 269 ausprobiert hat. Für die Meldungsübermittlung zwischen den Kommandoposten der Grenzfüsilierkompanie V/269 im herrschaftlichen Haus zur Linde vor den Toren Kaiserstuhls zum Kommandoposten des Grenzfüsilierbataillons 269 im alten Dorfkern von Weiach:


«2115-2400: Übung für Meldehunde.
Organisation: 2 Mann + 3 Hunde.
Aufgabe: Verbindung herstellen zwischen KP V/269 und KP Bat 269 in Weiach. Benötigte Zeit feststellen.
Der als zuverlässig bekannte Hund: "Gürk" durchläuft die Strecke hin und zurück in zusammen 12-14 Minuten. "Cany" lief in der gleichen Zeit. – Der Lernhund "Lei" konnte den Weg noch nicht finden.»

Brieftaube auf vier Pfoten

Die zurückgelegte Strecke entspricht etwa vier Kilometern. Rennen Sie die mal mit einem Schnitt von 3 min/km! – Die angegebene Zeit scheint auch die Auswechslung der Nachricht in der am Hundehalsband befestigten Metallkapsel zu umfassen. Wenn man einen solchen Meldehund hat, dann ersetzt der also locker einen Meldefahrer auf dem Velo, der sich beeilen muss, um diese Zeit zu erzielen.

In späteren Jahrzehnten gab es in der Schweizer Armee das fliegende Äquivalent, eingesetzt vom Brieftaubendienst, dessen Kragenspiegel eine goldene Taube auf silbergrauem Grund zeigte. Tauben können längere Strecken zurücklegen, sind unauffälliger als Hunde und weniger in Gefahr vom Feind (oder einem Jäger, der einen wildernden Hund identifiziert) abgeschossen zu werden.

Berichte in der ASMZ schon 1883, vom späteren General 1934 eingeführt

In der Fachliteratur der Offiziere, der Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitung (ASMZ) wird schon etliche Jahre vor der Jahrhundertwende über Versuche in Deutschland und Frankreich berichtet, solche sog. Kriegshunde für Armeezwecke dienstbar zu machen.

Kriegshunde wurden bei der Schweizerischen Armee «nach vielen zaghaften Anläufen» offiziell jedoch erst 1934 eingeführt: Laut der Zeitschrift des Rotkreuzdienstes auf Initiative des damaligen Kommandanten des 1. Armeekorps, dem späteren General Guisan. Der Artikel beschreibt die Ausbildung dieser Hunde, die vor allem als Verwundetensuchhunde auf dem Gefechtsfeld zum Einsatz kommen sollten. Meldehunde waren da nur eine weitere Einsatzvariante. Ein solcher Militärhund wurde seinem militärdienstpflichtigen Hundeführer fix zugeteilt, der ihn ausser Dienst bei sich zu Hause auf eigene Kosten pflegen und füttern musste. Dafür war er immerhin hundesteuerfrei. Und nach fünf Jahren ging er ins Eigentum des Hundeführers über.

Quellen

[Veröffentlicht am 8. September 2024 um 18:11 MESZ]

Freitag, 6. September 2024

Weiacher Stationsbeamter entging kaltblütigem Verbrecher

Heute vor 80 Jahren wurde das 1876 erbaute Stationsgebäude Weiach-Kaiserstuhl von einem Einschleichdieb heimgesucht. Der minderjährige Täter, der aus der Anstalt Bellechasse entwichen war, hatte in einem unbewachten Moment das Büro geplündert.

Und so wurde er zwölf Tage später im Schweizerischen Polizeianzeiger zur Verhaftung ausgeschrieben:

Serienverbrecher, spezialisiert auf SBB-Büros

Einen simplen Einschleichdieb hätte man nicht mit gleich drei Bildern gesucht. Hier ging es mittlerweile um wesentlich Gravierenderes, wie man der Neuen Zürcher Zeitung, Nummer 1564 vom 16. September 1944 auf Seite 6 entnehmen kann:

«Da wir die Fahndung nach dem flüchtigen Mörder des Dr. Waldemar Ullmann in Mammern unterstützen möchten, bringen wir das Bild des Täters. Es handelt sich um Thalmann Emil. geb. 30. Oktober 1925 in Luzern, von Tannegg (TG), Sohn des Emil und der Therese, geb. Göllers, ledig. Hilfsarbeiter. Signalement: 172 cm, Statur schlank, Haare dunkelblond rötlich, Stirne gewölbt. Augen hellblau, Nase leicht wellenförmig, Zähne vorn vollständig, Gesicht länglich, trägt hellbeigefarbenen Mantel, ohne Hut. Thalmann hat am 14. September um 20 Uhr 20 in Mammern Dr. med. Waldemar Ullmann mit einer automatischen Pistole, Kal. 6,85 mm, durch mehrere Schüsse getötet. Der Täter ist am 30. August 1944 aus der Anstalt Belle-Chasse entwichen. Seither hat er auf den Bahnstationen Sihlbrugg, Reckingen und Weiach Einbruch- und Einschleichediebstähle verübt. Thalmann ist ein gemeingefährlicher Bursche. Das Publikum wird von der Polizei um Mithilfe bei der Fahndung nach diesem Verbrecher ersucht. Mitteilungen sind zu richten an das Polizeikomando [sic!] Zürich oder Thurgau oder an den nächsten Polizeiposten.»

Ist mit Reckingen die Ortschaft im Goms gemeint? Die hat nämlich auch eine Bahnstation. Wahrscheinlicher ist, dass sich der Redaktor verschrieben und die Schreibweise der badischen Ortschaft sowie des Laufkraftwerks übernommen hat. Und so ist es auch, wie man dem Schweizerischen Polizeianzeiger entnehmen kann. 

Die Sortierkassette landete im Aborthäuschen

Der Text zu den erkennungsdienstlichen Lichtbildern des Polizeikommandos Schwyz, eingebracht durch die Kantonspolizei Zürich, lautet nämlich wie folgt (Absätze eingefügt durch WeiachBlog):

«14 363. Thalmann, Emil, des Johann Emil und der Theresia Göller, 30.10.25 Luzern, von Tannegg/TG, Handl., früher im Schloss Eugensberg, Salenstein, am 30.8.44 aus Strafanstalt Belle-Chasse entwichen (Art. 13 280, J. 1944), 172 cm, Sta. schlank, H. d'blond-rötl., Sti. gewölbt, zurückw., A. h'blau, N. leicht wellig, Z. vollst., Ges. längl, h'beigef. Mantel, kein Hut, 

Einschl.Diebst., beg. 6.9.44, 14.15-15.45 Uhr, im Stationsgebäude SBB in Weiach-Kaiserstuhl (während sich der Stationsbeamte im Güterschuppen befand), wobei entwendet wurden aus Billettkasse : Fr. 500-600 z. N. der SBB, samt rotem Blechschächtelchen, sowie 1 Schlüssel zum Billettschrank; eine mitentwendete Sortierkassette wurde nachher leer im nahen Aborthäuschen gefunden. 

Th. ist zweifellos auch Täter eines Einbr.Vers. in das Stationsbureau SBB in Sihlbrugg, beg. 4.9.44, 12.30-17.40 Uhr (Art. 14 377, J. 1944); ferner Einst.Diebst. in das Stationsbureau SBB in Rekingen/AG, beg. 6.9.44, 12.30-13 Uhr (durch zertrümmertes Fenster eingestiegen), wobei Bargeld, 2 Bureauschlüssel und 470 Güteranweiskarten abhanden kamen und die Telephonleitungen des Dienst- und eidg. Telephons durchschnitten wurden.

Th. wird auch vom Pol.Kdo. Frauenfeld gesucht wegen Mordes durch Erschiessen, beg. 14.9.44, 20.20 Uhr, in Mammern, an Waldemar Ullmann (Art. 14 362, J. 1944). (Schusswaffe.) Cliché 6313. Pol.Kdo. Zürich.»

Lebhafte Mitwirkung der Bevölkerung an der Fahndung

Diese Gewalttat erschütterte die Ostschweiz, insbesondere den Thurgau, wo man das Opfer kannte und schätzte. Entsprechend beteiligte sich die Öffentlichkeit an der Suche nach dem gemeingefährlichen Gewaltverbrecher. In der Ausschreibung stand nicht von ungefähr der Hinweis Schusswaffe. Für die Polizisten bestand Lebensgefahr, denn Thalmann machte rücksichtslos von der Waffe Gebrauch. Gross war die Erleichterung als der Gesuchte nach sechs Tagen (und einem weiteren Mord an einem Polizisten) endlich verhaftet werden konnte.

Ausführliche Prozessberichterstattung

Als dem Verbrecher rund 13 Monate später der Prozess gemacht wurde, da war das Interesse der Öffentlichkeit gross. Und die Neue Zürcher Zeitung berichtete entsprechend ausführlich (Titel: Der Mordprozeß Thalmann. In: NZZ, Sonntagausgabe, Nummer 1617, 28. Oktober 1945, S. 6):

«Strömender Regen hinderte die Bevölkerung nicht, sich in den Mittagsstunden des Freitags vor dem Rathaus in Weinfelden einzufinden, wo die Kriminalkammer des Obergerichts unter dem Vorsitz von Obergerichtspräsident Dr. Plattner zur Verhandlung über den Doppelmörder Emil Thalmann zusammentrat.

Der Täter 

Emil Thalmann, geboren am 30. Oktober 1925 in Luzern, Bürger von Tannegg (Thurgau), ist nach Charakter trotz seiner Jugend der Typ des gemeingefährlichen, rücksichtslosen und gefühlskalten Schwerverbrechers. Seine äußere Erscheinung entspricht diesem Bild allerdings nicht. Er ist ziemlich groß und kräftig, seine regelmäßigen, eher weichen Gesichtszüge sind unauffällig. Trotzdem war die unter den Kleidern verborgene Fesselung und die ständige Bewachung durch einen Polizisten keine überflüssige Sicherheitsmaßnahme; denn Thalmann ist nicht nur ein zu allem entschlossener Verbrecher, sondern auch ein raffinierter Ausbrecher, der bisher noch aus jeder Anstalt entweichen konnte. Teilnahmslos folgte er den Verhandlungen, und selbst bei der Schilderung seiner Mordtaten zeigte er nicht die geringste Gefühlsbewegung. 

Unverkennbar kam die Persönlichkeit des Angeklagten zum Durchbruch, als ihm Gelegenheit zu einem Schlußwort gegeben wurde. Zuerst polemisierte er gegen den amtlichen Verteidiger, der ihm aufgezwungen worden sei, dann gegen den Gerichtspräsidenten, dem er schon bei einer früheren Gelegenheit gegenüberstand; und so machte er sich zum Ankläger gegen alle, die sich im Laufe der Jahre schon mit ihm zu beschäftigen hatten. Den Jugendanwalt in Luzern, der unermüdlich das Beste für Thalmann wollte, nannte er einen „Feigling, der ihn in die „schlechteste Anstalt nach Ober-Uzwil gesteckt habe. Auch über die Behandlung in der Irrenanstalt St. Urban beklagt er sich. Dr. Ullmann, der Leiter der Kuranstalt Mammern, bei dem sein Vater Arbeit gefunden hatte und der sich dafür einsetzte, daß Thalmann ins Elternhaus zurückkehren konnte, wird von ihm als „Wucherer“ bezeichnet, der die Familie auseinander gerissen habe und· in Schulden und damit ihn zu neuen Diebstählen getrieben habe. Thalmann übergeht seine zahlreichen in diese Zeit fallenden Einbrüche in Stationsgebäude, bei denen er teilweise Beamte mit der Schußwaffe bedrohte, und die Schüsse, durch die er bei einer solchen Gelegenheit am 22. April 1943 in Sisikon einen Bahnbeamten schwer verletzte [daher die Bilder der Kapo SZ! – Anm. WeiachBlog], er verweilt dafür umso ausführlicher bei der Behandlung im „Narrenhaus“ Münsterlingen (er war dort zu erneuter Begutachtung eingewiesen). Trotz seiner Gefährlichkeit ordnete die Kriminalkammer im Dezember 1943 seine Einweisung in eine geschlossene Erziehungsanstalt an. In der ganzen Schweiz war Bellechasse die einzige Anstalt, die sich nach monatelangen Verhandlungen bereit erklärte, Thalmann aufzunehmen. Man ist nicht erstaunt, daß er sich in endlosen Ausführungen über die schlechte Verpflegung äußert. Eine ernste Mahnung des Präsidenten, nun endlich zur Sache zu sprechen, bleibt erfolglos. Nachdem auch die zweite Mahnung nichts nützt, wird Thalmann abgeführt.

Anklagebegründung 

Staatsanwalt Dr. Gsell hob einleitend die für einen Minderjährigen außerordentliche Gefährlichkeit des Angeklagten hervor und betonte, daß die Bevölkerung dauernd vor einem solchen Menschen geschützt werden muß, auch wenn er nach dem Gesetz höchstens zu zwanzig Jahren Zuchthaus verurteilt werden kann. Es ist traurig, daß man bei einem so jungen Menschen, der eigentlich erst am Anfang seines Lebens steht, jede Hoffnung auf Besserung aufgeben und nur noch an die Sicherung denken muß. Eine gewisse Erklärung dieser Erscheinung kann in den Jugend- und Familieneinflüssen des Angeklagten erblickt werden, in der Hauptsache muß sie aber in ihm selbst gesucht werden. Als sein Vater von Dr. Ullmann als Gärtner in den Dienst der „Stiftung Eugensberg“ genommen wurde, fand auch der Angeklagte dort Beschäftigung, nachdem er wegen seiner als Jugendlicher begangenen Verfehlungen in verschiedenen Anstalten untergebracht worden war, immer versagt und immer wieder durchgebrannt war. Und als er wegen der neuen Delikte nach Bellechasse eingewiesen wurde, verstand er es, durch scheinbares Wohlverhalten eine Fluchtgelegenheit zu schaffen. Am 30. August 1944 entfloh Thalmann und am gleichen Tag beging er den ersten einer Reihe von Velodiebstählen. Auf gestohlenen Rädern schlug er sich durch die halbe Schweiz, unterwegs beging er Einbrüche in Stationsgebäuden und Diebstähle in Bauernhäusern. Am 6. September fielen ihm im Bahnhof Weiach bei einem Einbruch fast tausend Franken in die Hände [Die Differenz zur Ausschreibung im Polizeianzeiger ist bemerkenswert – Anm. WeiachBlog]. In einer Waffenhandlung in Olten kaufte er eine Pistole und zwölf Patronen. 

Am Abend des 14. September nach 20 Uhr erschlich er sich unter dem falschen Namen „Schenk“ den Zutritt zu Dr. Ullmann. Im Sprechzimmer überreichte er ihm einen Brief, in dem er auf erpresserische Weise eine angebliche Lohnforderung von 3700 Franken geltend machte. Der mit seinem richtigen Namen unterzeichnete Brief schloß mit den Worten „meinen Lohn oder Ihr Blut!“. Während Dr. Waldemar Ullmann diesen Brief las und dabei die wahre Person des späten Besuchers erkannte, verriegelte Thalmann die Zimmertüre und machte seine Pistole schußbereit. Es scheint dann zu einem Handgemenge gekommen zu sein, in dessen Verlauf Thalmann aus nächster Nähe fünf Schüsse gegen sein Opfer feuerte, die sofort tödlich wirkten. Er konnte unbemerkt entfliehen, doch bestand nach dem aufgefundenen Drohbrief kein Zweifel über die Täterschaft. 

Bei einem Einbruch in einem Bauernhof bei Mammern fiel Thalmann am 16. September neben einem Fahrrad und Kleidern auch das Stilett in die Hände, das er bei der Verhaftung unter dem Kopfkissen verborgen hatte. Unterdessen war die Fahndung unter lebhafter Mitwirkung der Bevölkerung auf breiter Basis aufgenommen worden. Starke Polizeikräfte verschiedener Kantone verfolgten jede mögliche Spur und überwachten den Verkehr. Im Rahmen dieser Aktion standen am Vormittag des 18. September Korporal Johann Altorfer und ein Begleiter von der Kantonspolizei Zürich auf der Frauenfelderstraße zwischen Attikon und Wiesendangen Wache. In einem Radfahrer glaubten sie Thalmann zu erkennen, und unverzüglich nahmen sie seine Verfolgung auf. Thalmann benützte seinen Vorsprung, um unbemerkt seine Waffe schußbereit zu machen. Sobald Korporal Altorfer ihn erreichte, tötete er ihn durch einen Kopfschuß. Thalmann konnte fliehen. Sobald er merkte, daß ihm der Polizist zu folgen versuchte, schoß er auf ihn. Der erste Schuß verfehlte das Ziel, der zweite prallte am Brillenfutteral des Polizisten ab, ohne eine Verletzung zu verursachen. 

Bei einem weitern Einbruch in der Nähe von Winterthur stahl Thalmann neben andern Gegenständen einen Militärkarabiner und Munition, denn für seine Pistole hatte er nur noch eine Patrone. Die am Abend des 20. September in einem Gasthof in Felben bei Frauenfeld erfolgte Verhaftung Thalmanns wurde von der Bevölkerung der ganzen Gegend zwischen Zürich- und Bodensee als Befreiung empfunden, denn es war jedermann klar, daß dieser Verbrecher jeden Widerstand mit Gewalt zu brechen gewillt war. 

Der Staatsanwalt schilderte das bewegte Leben des Angeklagten, dessen außerordentliche Gefährlichkeit schon früh erkannt wurde. Schon im Jahre 1943 hatte der Psychiater in Münsterlingen Thalmann eines Mordes für fähig erklärt. Tatsächlich hat er nach seinem eigenen Zugeständnis den Mordplan gegen Dr. Ullmann schon in Bellechasse erwogen. Vorbereitung und Ausführung zeigen, wie planmäßig und überlegt er vorging. Einen berechtigten Grund zu Haßgefühlen gegen Dr. Ullmann konnte er nicht haben. Der Getötete war ein allgemein beliebter, gütiger Mensch, der in andern Leuten immer nur das Gute und Anständige sehen wollte; diesem Idealismus ist er schließlich zum Opfer gefallen. 

Auch bei der Abgabe der Schüsse auf die Polizisten war Thalmann zum voraus entschlossen, nicht vor der Vernichtung von Menschenleben zurückzuschrecken, um sich die Fortsetzung der Flucht zu ermöglichen. In Einklang mit der ganzen Persönlichkeit des Angeklagten offenbaren diese Taten „seine besonders verwerfliche Gesinnung und seine Gefährlichkeit“; es handelt sich daher um wiederholten Mord und Mordversuch (Art. 112 StGB). Die dreizehn Diebstähle (mit einem Deliktsbetrag von annähernd 5000 Franken) und ein gleichartiger Diebstahlsversuch sind in doppelter Hinsicht qualifiziert, weil sie gewerbsmäßig begangen wurden und weil sie ebenfalls die besondere Gefährlichkeit des Täters offenbaren (Art. 137, Zif. 2 StGB). Bei der wiederholten Verletzung militärischer Geheimnisse (Art. 106 MStGB), begangen durch Photographieren eines im Reduit gelegenen Militärflugplatzes und militärischer Objekte an der Grenze, konnten die Motive nicht eindeutig abgeklärt werden. 

Thalmann ist bisher dreimal psychiatrisch begutachtet worden. Eine Geisteskrankheit konnte nicht festgestellt werden, wenn auch die Möglichkeit eines spätern Ausbruches von Schizophrenie nicht ausgeschlossen ist. Er ist hochgradig verschlossen, trotzig, bindungsunfähig, ein asozialer Psychopath. Nach den Gutachten muß Thalmann zweifellos als vermindert zurechnungsfähig gelten. Zugleich wird aber seine dauernde Gemeingefährlichkeit hervorgehoben. Als Minderjähriger kann Thalmann aber nicht lebenslänglich, sondern höchstens auf die Dauer von zwanzig Jahren ins Zuchthaus geschickt werden (Art. 100 StGB). Diese Bestimmung ist für den Richter zwingend, wenn sie auch in einem solchen Fall unbefriedigend ist. Die Verminderung der Zurechnungsfähigkeit zwingt den Richter zudem zu einer weitern Reduktion der Strafe. Der Antrag des Staatsanwaltes lautet auf neunzehn Jahre Zuchthaus. Aber gegenüber einem so gefährlichen Schwerverbrecher muß ein dauernder Schutz gesucht und gefunden werden. Deshalb ist im Sinne von Art. 14 StGB seine dauernde Verwahrung anzuordnen. 

Rechtsanwalt Dr. Meyer (Arbon) ist die undankbare Aufgabe der amtlichen Verteidigung des Angeklagten übertragen worden. Unter höhnischem Lächeln Thalmanns führt er aus, daß sich aus dem Inhalt der Gutachten im Gegensatz zu deren Schlußfolgerungen die vollständige Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten ergebe, weshalb von einer Bestrafung Umgang zu nehmen sei, was allerdings nicht ausschließen könne, daß Thalmann wegen seiner unbestreitbaren Gemeingefährlichkeit in eine Heil- oder Pflegeanstalt eingewiesen werden müsse. Falls jedoch das Gericht nur eine Verminderung der Zurechnungsfähigkeit annehmen sollte, so müsse der Anschlag auf Dr. Ullmann als Totschlag betrachtet werden, denn der Angeklagte habe in erster Linie Geld erhalten wollen und erst im Verlauf des Handgemenges geschossen und sich daher in einer heftigen und entschuldbaren Gemütsbewegung befunden. Bei den Schüssen auf die Polizisten handle es sich um einfache vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB), oder um Totschlag (bzw. Versuch hierzu), denn die Qualifikationsgründe des Mordtatbestandes seien nicht gegeben.

Das Urteil

Nach einer geheimen Beratung von weniger als einer Stunde Dauer eröffnete Obergerichtspräsident Dr. Plattner das Urteil (das Dispositiv, das mit den Anträgen des Staatsanwaltes übereinstimmt, wurde in Nr. 1612 der „N.Z.Z. veröffentlicht). 

Der kurzen Urteilsbegründung ist zu entnehmen, daß das Gericht in den Ausführungen der Verteidigung keinen Widerruf des Geständnisses erblickt und der Ansicht ist, es entspreche den Tatsachen und sei von der Anklage rechtlich richtig gewürdigt worden. Insbesondere mit Bezug auf die Delikte gegen Leib und Leben ist der Tatbestand des Mordes (bzw. Mordversuches) erfüllt, denn in allen diesen Fällen tritt die besondere Gefährlichkeit des Täters deutlich in Erscheinung. Die Art, wie sich Thalmann zur Nachtzeit unter falschem Namen bei Dr. Ullmann einschlich, die Türe abschloß und die Waffe bereit machte, die Art, wie er sofort die Pistole gegen die Polizisten zog, der Diebstahl eines Karabiners mit Munition, als die eigenen Patronen auszugehen begannen, und schließlich die Bereithaltung der drei Waffen im Gasthof in Felben zeigen deutlich, daß bei Thalmann die Tötung absichtlich gegenüber jedermann vorhanden war, der ihn an seiner Flucht hindern wollte; darin liegt seine Gefährlichkeit. 

Bei den militärischen Delikten hätte wohl auch Anklage wegen Landesverrats erhoben werden können. Thalmann hat zeitweise erklärt, er habe Beziehungen zu Agenten des deutschen Nachrichtendienstes aufgenommen gehabt; später machte er geltend, er habe die verbotenen Aufnahmen nur gemacht, um sich nach seiner beabsichtigten Flucht nach Deutschland gegen eine Auslieferung an die Schweiz zu sichern. 

Bei der Strafzumessung mußte das Gericht die Minderjährigkeit und die Verminderung der Zurechnungsfähigkeit berücksichtigen. Diesen Strafmilderungsgründen stehen aber die Häufung schwerer Verbrechen und die Gesinnung und außerordentliche Gefährlichkeit des Täters gegenüber, der keinerlei Reue und Einsicht zeigt. Unbegründet sind vor allem seine Vorwürfe gegen Dr. Ullmann. Die niedrige Entlöhnung hat Thalmann sich selbst und seinen unbefriedigenden Leistungen zuzuschreiben; seine Arbeit hat noch an keinem Ort befriedigt. Das Gericht glaubt, daß in Abwägung der Milderungs- und Schärfungsgründe nur eine geringe Reduktion der Maximalstrafe gerechtfertigt ist und hält die beantragte Strafe von neunzehn Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust für angemessen. In Uebereinstimmung mit dem Gutachten muß aber wegen der außerordentlichen Gefährlichkeit des Angeklagten die Strafe allein als ungenügend angesehen werden. Für solche Fälle sieht das Strafgesetz Maßnahmen vor. Gegenüber Thalmann kommt nur die Verwahrung im Sinne von Art. 14 StGB in Betracht. Der Vollzug der Strafe ist daher vorläufig einzustellen. In einem spätern Zeitpunkt wird zu entscheiden sein, ob nach der Verwahrung die Strafe noch zu vollziehen ist.»

Ungewöhnliche Verworfenheit. Ein geborener Verbrecher?

Dieser Fall – wenige Jahre nach der definitiven Abschaffung der Todesstrafe durch die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches – hat selbst einem erfahrenen Gerichtsberichterstatter zu denken gegeben. Der Prozessbericht schliesst jedenfalls mit einem Kommentar der besonderen Art:

«Wer täglich großen und kleinen Verbrechern ins Gesicht blickt und sich bemüht, dabei etwas tiefer in ihre Seele zu sehen, wird eigentlich in jedem Fall noch irgendwo einen guten Kern versteckt finden. Ein Besserungs- und Erziehungsstrafrecht will diesen Kern entwickeln und fördern und stützt darauf seine Hoffnung auf eine Resozialisierung. Im Laufe der Jahre sieht man so Hunderte von Verbrechern kommen und gehen, aber es können Jahre vergehen, bis man darunter einem Menschen begegnet, bei dem jedes Suchen nach dem guten Kern vergeblich ist, wie bei Emil Thalmann. Trotz seiner Jugend ist bei ihm nicht das geringste Zeichen menschlichen Fühlens festzustellen, keine Spur von Reue und kein Bedauern mit den wertvollen Menschen, die ihm zum Opfer fielen. Es gehört eine ungewöhnliche Verworfenheit und ein erschreckendes Maß selbstsüchtiger Gefühlskälte dazu, daß ein Minderjähriger, der gefesselt und bewacht als doppelter Mörder vor dem Richter steht, sich über das Essen in einer Anstalt beklagt, in der er sich durch scheinheiliges Wohlverhalten planmäßig die Möglichkeit zur Flucht verschaffte, um die wiedergewonnene Freiheit sofort planmäßig zur Verübung neuer, schwerster Verbrechen zu benützen.

Man spricht heute nicht mehr leichthin von einem „geborenen Verbrecher“. Besonders wenn es sich um einen so jungen Menschen handelt, sträubt sich das Gefühl dagegen, endgültig den Stab über ihn zu brechen. Aber als Emil Thalmann am späten Abend von einem Polizisten gefesselt zur Bahn geführt wurde, um in die Strafanstalt gebracht zu werden, ließen sein zusammengekniffener Mund und die finsteren Blicke ahnen, daß er nicht an Reue und Sühne, sondern an Flucht und Rache dachte.»

Donnerstag, 5. September 2024

Kompensation für Lastwagenfahrten durch 30er-Zone?

Die Eberhard-Gruppe führt derzeit Vorarbeiten für den Kiesabbau Hasli aus. Wer die Unterlagen zur Abbaubewilligung nicht genau studiert hat, den haben die grossflächigen Terrainabbaggerungen auf Gemeindeparzellen rund um den alten Ortskern auf dem linken Fuss erwischt. 

Nicht nur der Kiesabbau selber wird massig Lastwagenverkehr generieren, die sogenannten ökologischen Ausgleichsmassnahmen sorgen jetzt schon dafür. Und kommen wenig ökologisch daher. 

Eine Frage von allgemeinem Interesse

In der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Weiach, wenn...» wurde in diesem Zusammenhang die Frage in den Raum gestellt, wie denn «die hunderten von Lastwagenfahrten durch die 30er Zone kompensiert» würden. 

Die Reaktionen in den Kommentaren zu dieser bebilderten Frage sind durchwegs kritisch, vorsichtig formuliert. Von den Emojis bis zu den schriftlichen Eingaben: «Katastrophal» ist da zu lesen. Oder mit Bezug auf den Text der Erklärtafel, der naturnahe Flächen verspricht: «Naturnah... Wenn man sieht, wieviel Arbeit darin steckt.... CO2 leck mich am Arsch. Sorry, aber das ist doch ein Witz».

Diese und viele andere Fragen zum Thema kann man jetzt an drei verschiedenen Orten eingeben: 
  • beim Kanton, der den Gestaltungsplan Hasli nur unter dieser Auflage bewilligt hat,
  • beim Unternehmen, das den Abbau ausführen will, d.h. der Eberhard-Gruppe, oder
  • bei der Gemeinde Weiach, die ihre Parzellen für diese Kompensationsmassnahme zur Verfügung stellt.
Wenn man eine Antwort von der Gemeinde will, sie aber nicht bekommt, wie einer der Diskutanten es mit den Worten an den Verfasser des Beitrags ausdrückt: «kannst mal bei der Gemeinde anfragen, wirst aber -sofern es bei dir gleich läuft wie bis dato bei meiner Anfrage- vermutlich keine Anwort erhalten», dann gibt es da ein wirkungsvolles Instrument, das Sie als Stimmberechtigte in der Hand haben: die Anfrage nach § 17 Gemeindegesetz.

Das Recht auf schriftliche Antwort und Replik an der Gemeindeversammlung

§ 17 GG-ZH. Anfragerecht.

Abs. 1: «Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeindevorstand.»

Abs. 2: «Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.»

Abs. 3: «In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.»

Die Gemeinde Weiach führt diesen Paragraphen auch auf ihrer Website unter Politik > Gemeindeversammlung auf und betont: «Jedem Stimmberechtigtem steht das Recht zu, über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse eine Anfrage an den Gemeindevorstand einzureichen.»

Die Hürde ist also nicht hoch. Nur eine Bedingung (stimmberechtigt in der Gemeinde) und eine Vorschrift (schriftlich einreichen). Dann muss der Gemeinderat liefern.

Nachtrag vom 10. September 2024

Eigentlich sind es zwei Vorschriften. In die schriftliche Eingabe sollte auch «Anfrage nach § 17 Gemeindegesetz» oder «zur Beantwortung in der Gemeindeversammlung» hineingeschrieben werden, vgl. Abs. 1 oben. Dann ist es wasserdicht.

Mittwoch, 4. September 2024

Kampf der Wohnungsnot vor 100 Jahren

«Wo-wo-Wonige?!?!» – Mit diesem Kampfruf haben sich bereits vor Jahrzehnten (in den 1980ern) etliche Gruppierungen Gehör zu verschaffen versucht. Mittels Demonstrationen auf der Strasse, mit Zeitungsartikeln und über Vorstösse in Parlamenten. 

Das Thema ist zwar primär immer noch ein städtisches. Aufgrund der Überschwemmung der Schweiz mit Zehntausenden Neuankömmlingen jedes Jahr (unter welchem Titel auch immer sie hereinfluten) wird es aber auch auf dem Land zusehends zu einem. In Gebieten, die man einst als Bauerndörfer bezeichnen konnte, heute aber zu primär vorstädtischen Siedlungszonen mutiert sind. 

Beileibe kein neues Problem

Am heutigen Datum vor 100 Jahren setzte die Staatskanzlei des Kantons Zürich jedenfalls das Stichwort «Wohnungsnot» über eines der Regierungsratsgeschäfte des Tages: 

«Mit Beschluß vom 24. März 1924 hat der Kantonsrat dem Regierungsrat einen Kredit von Fr. 500,000 erteilt für die Gewährung kantonaler Subventionen von 5% der Bausumme an Wohnungsbauten mit Zwei-, Drei- und Vier-Zimmerwohnungen und Wohnungen für kinderreiche Familien. Von seiten des Bundes konnte ein gleich hoher Kredit erhältlich gemacht werden, sodaß nun insgesamt Fr. 1,000,000 zur Verfügung stehen und Subventionen von zusammen 10% ausgerichtet werden können.»

Mitte Mai 1924 stellte der Regierungsrat dann die Grundsätze für die Subventionierung von Wohnbauten im Sinne dieses Beschlusses auf. Die Baudirektion nahm danach «gestützt auf eine Rundfrage über die in den einzelnen Gemeinden herrschenden Wohnverhältnisse» eine Kreditzuteilung auf vorläufiger Basis vor. Der Löwenanteil ging natürlich an städtische Gemeinden. Aber auch kleine Gemeinden liess man nicht leer ausgehen. Für sie stand allerdings nur noch «eine Reserve von ungefähr 10% zur Verfügung», also rund 100'000 Franken.

4600 Franken für zwei Weiacher Bauherren

«Im Laufe der Monate Juli und August sind bei der Baudirektion bereits von einer Anzahl
Gemeinden Bauprojekte eingereicht worden, die von den Gemeindebehörden
vorschriftsgemäß begutachtet sind.» Diese Vorprüfung dürfte auf Basis der oben erwähnten regierungsrätlichen Grundsätze erfolgt sein. 

Am 4. September 1924 lag der Regierung dann eine ganze Reihe baureifer Projekte vor, die diesen Vorschriften laut Bericht der Baudirektion entsprachen: 

«Es wird dadurch der Bau von 133 Wohnungen, die alle zu verhältnismäßig billigem Zins abgegeben werden können, unterstützt.»  Ein günstiger Mietzins dürfte also eins der Kriterien gewesen sein. 

Auch der Weiacher Gemeinderat hatte Projekte geprüft. Drei Wohnungen in Weiach wurden so vor genau 100 Jahren vom Regierungsrat Subventionen zugesprochen.













Den Bauherren H. Grießer und A. Baltisser wurde also je ein klassisches Bauernhaus mit Wohnteil, Scheune und Stall genehmigt. 

Bei Griesser wurde 59 % Wohnanteil festgestellt, weshalb er von den Gesamtkosten von 51'000 Franken auch nur 30'000 anerkannt bekam. Dafür war aber der Mietzins der beiden neuen Wohnungen tief (560.-), weshalb er auch 3000 Franken Subvention erhielt (428.-/Zimmer).

Baltisser hingegen hatte zwar fast 70 % Wohnanteil, veranschlagte für die eine Wohnung jedoch einen vergleichsweise hohen Mietzins (500.-). Für die erhielt er aber immerhin 1600 Franken Subvention zugesprochen (400.-/Zimmer). 

Das ergibt dann die versprochenen 10 % Subvention.

Das technische Gebäudealter 1924 führt die kantonale Gebäudeversicherung übrigens für die Gebäude Glattfelderstrasse 10, Steinbruchstrasse 17, Chälenstrasse 32 sowie Dörndlihag 7 (ehemals Kaiserstuhlerstrasse 45). Die beiden erstern sind die wahrscheinlichsten Kandidaten für die oben beschriebenen Bauernhäuser.

Quelle

Montag, 2. September 2024

Steckbrieflich gesucht: Heupresser aus dem Luzernischen

Heupresser? Heutzutage sind das von starken Traktoren gezogene, vollautomatisierte Ballenpressen, die in der Regel Rundballen produzieren und sie in feines Kunststoffnetz eingewickelt auf der abgeernteten Wiese ablegen. Von wo sie dann mit ebenso potenter Maschinerie abtransportiert und unter Dach gelagert werden müssen.

Mit einigen Modellen kann man wahlweise auch Siloballen herstellen, die das Pressgut luftdicht abschliessen und dann draussen gelagert werden können. Das wären dann diese Haufen aus weissen, grünen, etc. zylinderförmigen Gebilden, die so manchem Städterauge auf ästhetischer Ebene das Landschaftserlebnis empfindlich stören.

Wie war das vor einhundert Jahren bzw. kurz davor im 1. Weltkrieg? Einen Eindruck, wie das auch bei uns gewesen sein könnte, gibt ein Foto, das von Armeeangehörigen der Donaumonarchie Österreich-Ungarn geschossen wurde, s. unten.

Kurz gesagt, war diese Presserei noch weitgehend Handarbeit. So wie im Video des US-Amerikaners Robert Lee Garner über Traditional Hay Baling: «Slow and tedious», wie er es nennt. Ob man damit nun Heu oder Stroh presst: Es war und ist schweisstreibend. Zumal man ja nicht bei Regenwetter Heu pressen kann, es sei denn in einer grossen Scheune.

Ein Beziehungsschwindler?

Eine ähnliche Arbeit verrichtete wohl auch ein gewisser Franz Wyniger, der im Februar 1916 im Schweizerischen Polizeianzeiger (SPA) steckbrieflich gesucht wurde:

«Wyniger, Franz, ca. 36 Jahre, aus dem Kanton Luzern, gewesener Heupresser; 166 Cm., Schnurrbart dunkel, Gesicht braun; ist des Diebstahls im Betrage von ca. 400 Fr. in Banknoten, begangen Ende Dezember 1915, zum Nachteil der Witwe Elisabetha Briner in Weiach, beschuldigt und der Bezirksanwaltschaft Dielsdorf zuzuführen.»

Die Anzahlung für ein Haus mit Scheune und einer Hektare

Vier Hunderter (im Bild unten die Rückseite des 100-Franken-Note der zweiten Serie von 1911), das wären mit dem Landesindex der Konsumentenpreise umgerechnet heute etwa 4500 Franken, wobei der Warenkorb natürlich kaum mehr vergleichbar mit dem heutigen ist, man den Wert, den diese Summe dargestellt hat, also mit höchster Vorsicht betrachten muss:

Mäher von Ferdinand Hodler. Quelle: Wikipedia

Bei einer Grundpfandverwertung im Februar 1916 waren 400 Franken die zu leistende Anzahlung bei einem erwarteten Erlös von mindestens 25'000 damaligen Franken für ein Wohnhaus mit Scheune, Schopfanbau und rund einer Hektare Land dazu (vgl. Zürcher Oberländer).

Heupressen in Nordalbanien

Und jetzt noch das oben versprochene zeitgenössische Foto einer grossen Heupresse auf dem Balkan im osmanischen Einflussbereich. Hier bei der 1916 bis 1918 von Österreich besetzten Stadt Skutari (heute: Shkodër), im Norden Albaniens. Man sieht zwei Landarbeiter mit traditionellen albanischen Filzhüten und Leibbinden und vor der Presse stehend einen kaiserlichen Soldaten, erkennbar an Mützenform und Ceinturon, samt angehängter Seitenwehr:


Quellen
  • Schweizerischer Polizeianzeiger (SPA), Nr. 35, 11. Februar 1916, S. 218. Digitalisat des Exemplars im Schweizerischen Bundesarchiv. Signatur: CH-BAR E4260D-01#1000/838#8*
  • K&K Kriegsarchiv. Bildersammlung. Heupresse, Skutari, 1916-1918. Digitalisat des Exemplars im Österreichischen Staatsarchiv. Signatur: AT-OeStA/KA BS I WK Fronten Albanien, 54.

Sonntag, 1. September 2024

Katarische Flugkapitänin mit A350 über Weiach

Amna Khalid Al Obaidly. So heisst die Katari, die vor einigen Monaten als erste Frau in der Geschichte der Qatar Airways (50'000 Mitarbeitende) die Lizenz als Captain auf dem Airbus A350 erworben hat. 

Mit dem Vogel aus Toulouse war die nationale Fluglinie Katars 2021 zwar nicht so ganz zufrieden – die Farbe blätterte offenbar ab – aber für eine gute PR-Story taugt er natürlich dennoch. Die Botschaft ist wie bei der Fussball-WM: Wir sind modern, wir fördern Frauen. Auch im Cockpit. Und nicht nur als Kabinenpersonal.

Qatar Airways ist also spätestens seit Februar 2024 nichts mehr für Zeitgenossen, die sich vor männerfreien Cockpits fürchten. In korrekter Dienstkleidung, für katarische Pilotinnen heisst das: mit Kopftuch, flogen Amna und ihre Copilotin von Doha nach Zürich.

Am 25. Februar diesen Jahres wurde das Video über den Anflug auf die Piste 14/32 des Zürcher Flughafens auf Youtube gestellt. Und mittlerweile hat der 3:07 Minuten lange Clip bereits über 2.9 Mio. Aufrufe. 

Letzthin wurde er von der Marketing-Abteilung in Doha mit einem Short promoted. Der wurde dem Autor dieser Zeilen eingespielt. Sonst hätte er ihn kaum gefunden. Denn allzu airlineaffin ist er trotz seiner Vergangenheit als Swissair-Kind nicht geworden.

Rechts und links des ILS-Leitstrahls

Aus der Weiacher Froschperspektive ist natürlich das interessant, was aus den Cockpit-Fenstern am Boden zu sehen ist.

Bei 0:11 bis 0:13 erkennt man vom Sitzplatz der Copilotin aus linkerhand Fisibach, den Rhein und rechterhand Lienheim.

Ab 0:33 bis 0:50 befindet sich der A350 über Weiacher Gebiet. Bei 0:37 (vgl. Screenshot oben) springt in der linken Bildhälfte auf dem Weiacher Kies-Areal das petrolfarbene Dach der 2011 erstellten Halle Im Hard 7.1 (GVZ-Nr. 890) der Eberhard-Gruppe ins Auge.

Bei 0:48 ist rechterhand kurz der Sanzenberg mit dem Sagibachtal zu sehen, letzteres erkennbar an den beiden gekiesten Strassen, rechts die Chälenstrasse und links die Bachserstrasse.

Quelle

  • Qatar Airways (eds.): Beautiful Landing in Zurich, Switzerland (4K). Text: «Welcome back to the flight deck of our #Airbus A350, as we descend into beautiful #Zurich. This time, we're joining two female Qatari pilots - including Capt. Amna (Qatar's First Female Captain) - who have taken us on this journey from Doha.»