Samstag, 30. Juni 2018

Wie es zur Bezeichnung «Chälenpack» kam

Nach dem Bauboom der letzten Jahrzehnte kann man sich ohne alte Karten und Fotografien kaum mehr vorstellen, wie Weiach früher ausgesehen hat.

Das heute durch die Schulanlage Hofwies belegte Areal inmitten des Dorfes war früher wirklich noch eine obstbaumbestandene Wiese («Hofwiese»), eine Art Pufferzone zwischen der westlich gelegenen Chälen (auf das Sagibachtal ausgerichtet) und dem östlich davon liegenden, auf den Mülibach und die Passage über Raat, Schüpfheim und Stadel nach Zürich ausgerichteten Oberdorf (dazu zählt teilweise auch das Büel, wo seit 1706 die Kirche steht).

Gibt es zwei Weiach oder nur eines?

In der Urkunde vom 8. Februar 1295 (StAZH C II 6, Nr. 466), die dem Fürstbischof von Konstanz die Niedergerichtsrechte über Weiach zuerkennt, kommt der Ortsbezeichnung Wiach gleich eine zweifache Funktion zu. Da ist die Rede von Rechten in einer «curie villicatus dicte Wiach, site prope Kaiserstůl» sowie solchen «in villa Wiach». Dies veranlasste den Historiker Konrad Wanner anfangs der 80er Jahre zu der These, es habe sozusagen zwei Wiach gegeben, zwei dicht beieinander liegende, jedoch rechtlich voneinander geschiedene Rechtsbereiche (vgl. Wanner, K.: Siedlungen, Kontinuität und Wüstungen im nördlichen Kanton Zürich (9.–15. Jh.). Zürich 1984.).

Wie wir aus der Abschrift der St. Blasianischen Urkunde vom 19. Juni 1279 wissen, war das Grundstück namens Cholun «situm in villa Wiach», also im Dorf Weiach gelegen. Da gibt es also keine Zweiteilung. Die Chälen gehört zum Dorf Weiach. Dies ist jedoch eine reine Kaufurkunde über Liegenschaften, sie betrifft keine gerichtsherrlichen Rechtstitel wie die Urkunde von 1295.

Hat die 1295 angedeutete, in späteren Dokumenten jedoch nicht mehr auftauchende Zweiteilung in Meierhof und Dorf die Grundlage für die bei einigen alteingesessenen Weiachern bis heute ausgeprägte Unterscheidung zwischen «denen aus der Chälen» und «denen aus dem Oberdorf» geliefert? (Für die Zweiteilung vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 52, vgl. Quellen)

Eher unwahrscheinlich. Dass Oberdorf und Chälen in der Wahrnehmung der Einheimischen nicht nur zwei klar gesonderte Bereiche bildeten, sondern auch ihre Bewohner sich klar voneinander abgrenz(t)en, hat seinen Ursprung doch eher in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Nachstehend meine Hypothese, die bereits als Anmerkung 39 in die 5. Auflage, Ausgabe Dezember 2017 der Monographie «Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes» Eingang gefunden hat (Fussnote 71 in der 6. Aufl., Ausgabe Juli 2018).

Woher kommen die vielen Taubstummen und Kropfträger?

Zwischen 1840 und 1855 wurde Weiach als Negativbeispiel in den medizinischen Fachzeitschriften halb Europas herumgereicht (vgl. WeiachBlog Nr. 103 und 104, s. Quellen), weil in der Chälen überproportional viele Taubstumme, Schwachsinnige, Kretins und Leute mit einem Kropf wohnten.

Natürlich wurde in den Fachblättern auch über die Ursachen für diese auffällige Häufung diskutiert. War die Beschaffenheit des Wassers dafür verantwortlich? Waren es die Trinkgewohnheiten der Bewohner? Oder doch die Wohnverhältnisse in den oft nicht unterkellerten Gebäuden entlang des noch nicht unter den Boden verbannten Sagibaches? An Genetik dachte in den Zeiten vor der Anerkennung der Vererbungslehre nach Gregor Mendel noch kaum jemand. Und so kam es, dass einige Herren Doktores die Ursache in den sozialen Verhältnissen selbst verorteten:

«Auch zählt dieser Theil von Weiach [Anm. d. Verf.: die Chälen] nach demselben Berichte meistens nur arme und dürftige Bewohner, bei denen eine oft ans Ekelhafte grenzende Unreinlichkeit herrscht.» (Meyer-Ahrens 1845).

Zum grossen Ärger der Weiacher aus dem Oberdorf kam der, wohl in diesen Jahren entstandene, im aktuellen Sprachgebrauch wieder verschwundene Übername «Weycher Chröpf» auf, der den Weiachern in den umliegenden Gemeinden angeheftet wurde (analog zum heute noch gebräuchlichen «Bachser Igel» für Einwohner von Bachs; vgl. Sutermeister 1869).

Es ist klar, dass die honorablen Oberdörfler sich darüber ärgerten, mit diesen Unterschichtlern in einen Topf geworfen zu werden. Und weil man nicht wusste, wo die Neigung zu Kröpfen herrührt, dürften wohl auch viele den Kontakt zu den mit Kröpfen belasteten Einwohnern gemieden haben. Das könnte ja ansteckend sein.

Auswirkungen im 20. Jahrhundert

Mit dieser alten Angelegenheit aus der Mitte des 19. Jahrhundert könnte man erklären, weshalb die Oberdörfler noch vor wenigen Jahrzehnten nicht mit dem «Chälenpack» in der gleichen Schulbank sitzen wollten (Erinnerungen der Kinder von Emma Erb-Saller, ehemals wohnhaft Oberdorfstrasse 1, vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 72).

Man könnte sich auch einen Reim darauf machen, wieso sich der Verfasser dieser Zeilen selber in den 70er-Jahren (zusammen mit anderen in der Chälen wohnhaften Primarschülern) im Raum Hofwiese mit den Oberdörflern Scharmützel mit Holzschwertern u. dgl. geliefert hat. Und das ganz selbstverständlich und unhinterfragt.

Schliesslich passt dazu auch die Erfahrung des Weiacher Gemeindeschreibers Peter Wunderli. Erst nach dem Umzug ins Oberdorf «konnte» ihn ein älterer Oberdörfler duzen.

Quellen
  • Dr. Meyer-Ahrens in Häsers Archiv der gesammten Medicin, 1845 – S. 526; vgl. WeiachTweet Nr. 286, 27. Dezember 2016.
  • Sutermeister, O.: Die schweizerischen sprichwörter der gegenwart in ausgewählter sammlung. Verlag J. J. Christen, 1869 – S. 51.
  • UBZH Nr. 1736. 19. Juni 1279. In: Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich. Band 5 (1900/01) – S. 81.
  • UBZH Nr. 2323. 8. Februar 1295. In: Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, Band 6 (1903) – S. 289.
  • Brandenberger, U.: Im Hochmittelalter gab es zwei Wiach. Was die Chälen vom Dorf trennte. Weiacher Geschichte(n) Nr. 52. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW), März 2004 – S. 14-16.
  • Brandenberger, U.: Les Français peints par eux-mêmes. WeiachBlog Nr. 103, 15. Februar 2006
  • Brandenberger, U.: The North British Review. WeiachBlog Nr. 104, 16. Februar 2006.
[Veröffentlicht am 10. April 2019 um 23:27 MESZ]

Freitag, 29. Juni 2018

Weiach in Lexikonartikeln und Heimatbüchern

Vor mehr als zehn Jahren (datiert auf 27. August 2007) ist der Beitrag «Urkundenbücher und Quellensammlungen» als WeiachBlog Nr. 508 erschienen. Er präsentierte diejenigen Werke, in denen die Mehrzahl der für die Weiacher Geschichte relevanten Dokumente ab dem Mittelalter im Druck versammelt sind, gab also Hinweise auf Primärquellen-Editionen.

Etwas weiter von den Quellen entfernt sind kurze Gesamtdarstellungen, wie sie sich in Lexika und sogenannten Heimatbüchern finden. Als letztere bezeichne ich Werke mit geographisch-geschichtlicher Fundierung, die auf der Basis von Quellen entstanden sind, auf die sie jedoch (aufgrund der Anforderungen an die kompakte Darstellung) im besten Fall hinweisen können.

Was dieser Beitrag enthält

Nachstehend werden in chronologischer Reihenfolge des Erscheinens alle mir bislang bekannt gewordenen Lexika und Heimatbücher aufgeführt, in denen der Ortsname Weiach zumindest am Rande Erwähnung findet.

Hinweis 1: Zusätzlich zu den eigentlichen Heimatbüchern enthält diese Liste auch ausgewählte Beiträge mit sehr starkem bis ausschliesslichem Weiach-Bezug, die in Regionalzeitungen erschienen sind.

Hinweis 2: Häufig verwendete Abkürzungen bei Signaturen: ZBZ = Zentralbibliothek Zürich; StAZH = Staatsarchiv des Kantons Zürich, NB = Schweizerische Nationalbibliothek.

In order of appearance...

Die Liste dieser im Druck erschienenen Darstellungen beginnt anfangs des 18. Jahrhunderts mit den zürcherischen Memorabilia Tigurina (ab 1704) sowie ihrem Vorläufer:
  • Fries, L.: Enchiridium chronologicum Tigurino-Helveticum, oder, Historisches Hand-Büchlein Zürich-Helvetischer Jahrzeit-Geschichten, darinnen nach Ordnung der Jahren alles, was in der Natur, auch geist- und weltlichen Sachen, bey Kriegs- und Friedens-Zeiten in der Statt und Landschafft Zürich, auch beyfällig in ganzem Helvetien, von erstem Anbeginn ermelter Statt bis zum Ausslauff des letsteren Jahr-Hunderts Merckwürdiges sich zugetragen, kurz begrifflich vorgestellet wird. Zürich 1701 – S. 214 und 224. [Online: Uni Heidelberg]
  • Bluntschli, J. H.: Memorabilia Tigurina, oder Merckwürdigkeiten Der Stadt und Landschafft Zürich [...] Samt einem Geschlechter-, Burgerlichen Dienst- und Aemter-Büchlein. Erstausgabe: Zürich 1704. Zweite Ausg.: Zürich 1711. Dritte Ausgabe: Zürich 1742 – Hauptartikel: S. 533 (vgl. den Artikel «Die Collatur gehört dem kleinen Rath zu Zürich». Weiach in Standardwerken von 1742 bis 1820. Weiacher Geschichte(n) Nr. 116; erstmals erschienen in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juli 2009 – S. 7-10; Gesamtausgabe S. 482; sowie den Beitrag: «Alte Lexika, herrschaftspolitisch betrachtet». WeiachBlog Nr. 372, 30. Januar 2007). [Dritte Auflage, 1742 online: e-rara.ch Nr. 28912]
Im Ausland wurde Weyach aus der Vogelperspektive wahrgenommen. Nämlich als Teil des Verwaltungsbezirks Neuamt:
  • Zedler, J. H.: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste; Halle u. Leipzig 1740. Artikel «Neuamt» – Bd. 24, Sp. 3. [Wikipedia]; (vgl. den Beitrag: «Obervogtei Neuamt, 1442–1798». WeiachBlog Nr. 9, 8. November 2005).
  • Büsching, A. F.: Staats- und Erdbeschreibung. Vierter Theil. Welcher die Vereinigten Niederlande, die Eidgenossenschaft samt denen derselben zugewandten Orten, Schlesien und Glatz, enthält. Hamburg 1760 – S. 278-279. Der 957 Seiten starke Teil 4 des 1767 bereits in 3. Auflage im Verlag J. C. Bohn publizierten Werks trägt den Titel «Die Vereinigten Niederlande, Helvetien, Schlesien und Glatz». [Google Books]; (vgl. den Beitrag: Büschings «Neue Erdbeschreibung». WeiachBlog Nr. 998, 29. April 2011).

Erwähnt. Sonst kurz und knapp


Auch Schweizer Publikationen ab der Mitte des 18. Jahrhunderts erwähnen über die Verwaltungszugehörigkeit hinaus höchstens ein paar beiläufige Details:
  • Leu, H. J.: Allgemeines Helvetisches, Eydgenössisches, Oder Schweitzerisches Lexicon. XIX. Theil / W. Zürich 1764 – S. 396. [e-Helvetica nbdig-12846_19]; Vollständiger Titel: Allgemeines helvetisches, eydgenössisches, oder schweitzerisches Lexicon, in welchem das, was zu wahrer Erkantnuss des ehe- und dissmahligen Zustandes und Geschichten der Helvetischen und Eydgenössischen oder Schweitzerischen, auch deroselben zugewandten und verbündeten Landen, auch deren darinnen befindlichen Orten, Geschlechtern, und fürnehmsten Personen, welche sich in geist- und weltlichem Stand, in den Wissenschafften und Künsten, in dem Krieg und sonsten hervorgethan und noch thun ; erforderlich seyn mag aus allen denen hievon handlenden gedruckten und geschriebenen Büchern und vielen sonst erhaltenen schrifftlichen Nachrichten in Alphabetischer Ordnung.Dieses Werk wurde durch den Zürcher Hans Jacob Leu ab 1747 herausgegeben. Die Fortsetzung erfolgte u.a. 1795 mittels der Supplements von Holzhalb (vgl. den Artikel: Weyach im 18. Jahrhundert – alte Lexika erzählen (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) Nr. 5; erstmals publiziert in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2000 – S. 25; sowie Weiacher Geschichte(n) Nr. 116, Gesamtausgabe S. 482).
  • Fäsi, J. C.: Johann Conrad Fäsis, Pfarrers der Gemeinde Uetikon an dem Zürich-See, und Mitglieds der Eidgenössischen Gesellschaft zu Schinznach, genaue und vollständige Staats- und Erd-Beschreibung der ganzen Helvetischen Eidgenoßschaft, derselben gemeinen Herrschaften und zugewandten Orten. Zweyte und verbesserte Auflage, Zürich 1768 – Bd. 1, S. 311. [e-rara.ch Nr. 19448]; (Für Weyach vgl. den Beitrag: Wie man nach dem Tode Bücher schreibt. WeiachBlog Nr. 999, 30. April 2011; sowie Weiacher Geschichte(n) Nr. 116, Gesamtausgabe S. 482-483).
  • Füesslin, J. C.: Staats- und Erdbeschreibung der schweizerischen Eidgenoßschaft. 4 Bde. Schaffhausen 1770-1772. Weiach erwähnt als Teil des Neuamt. In: Band 1, Schaffhausen 1770 – S. 69. [E-Helvetica nbdig-13425]; (Vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 116, Gesamtausgabe S. 482-483).
  • von Tscharner, V. B. et al.: Dictionnaire historique, politique et géographique de la Suisse, Genève 1788 – Tome 3, p. 2. [archive.org; eingefügt am 7.5.2020]

Teil und doch nicht Teil des Fürstbistums


Der Freiherr von Landsee, fürstbischöflich-konstanzischer Amtsträger zu Kaiserstuhl erwähnte Weiach nur der Vollständigkeit halber (obwohl es Teil des Fürstbistums war):
  • von Landsee, J. F.: Enchiridion Helveticum Constantiae Episcopalis oder kurz gefasste Topographische Beschreibung derer Städten, Orten, und Herrschaften in der Schweiz, welche in des Hochfürstlich-Bischöflichen Hochstifts und Bistums Constanz weltlicher Bottmässigkeit, auch derer fürnehmsten Stifter, Gottshäusern, und Klöster, welche in dem Bezirk dessen geistlichen Gehorsams gelegen seynd, nebst einem Anhang von der Eidgenossenschaft, oder denen XIII. löbl. Ständen, und derenselben Regierungs-Verfassung. Konstanz 1778 – S. 47. [e-rara.ch Nr. 24837]; (Für Weyach vgl. den Artikel: Weyach im 18. Jahrhundert – alte Lexika erzählen (Teil 3). Wie der Obervogt zu Kaiserstuhl die Welt sah... Weiacher Geschichten(n) Nr. 15; erstmals publiziert in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Februar 2001 – S. 14; sowie Weiacher Geschichte(n) Nr. 116, Gesamtausgabe S. 482).
  • Heidegger, H.: Handbuch für Reisende durch die Schweiz. Mit einem Anhange, von den Merkwürdigkeiten der im Handbuche vorkommenden Ortschaften. Zürich 1789 – S. 167.

Der erste ausführliche Artikel


Erst die Neuausgabe von Werdmüller in der Tradition der zürcherischen Memorabilia äusserte sich ausführlicher:
  • Werdmüller, A.: Memorabilia Tigurina, oder Merkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich berichtiget, vermehret, und bis auf itzt fortgesetzt. Theil I: Zürich, 1780. Theil II: Zürich 1790. Weyach in: Zweyter Theil, 1790 – S. 213-214. Dieses Werk enthält als erstes einen ausführlicheren Artikel über Weiach, vgl. den Artikel: Weyach im 18. Jahrhundert – alte Lexika erzählen (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) Nr. 6; erstmals publiziert in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Mai 2000 – S. 43.

Erster Eintrag in ausländischem Lexikon


Kurz vor dem Ende des Ancien Regime wurde Weiach erstmals in einem ausländischen Werk mit einem kurzen Eintrag beehrt. Und das erst noch in der heute üblichen Schreibweise:
  • Röder, Ph. L. H.: Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Schwaben oder vollständige alphabetische Beschreibung aller im ganzen Schwäbischen Kreis liegenden Städte, Klöster, Schlösser, Dörfer, Flecken, Höfe, Berge, Thäler, Flüsse, Seen, merkwürdiger Gegenden u.s.w: mit genauer Anzeige von deren Ursprung, ehmaligen und jezigen Besizern, Lage, Regimentsverfassung, Anzahl und Nahrung der Einwohner, Manufakturen, Fabriken, Viehstand, merkwürdigen Gebäuden, neuen Anstalten, vornehmsten Merkwürdigkeiten u.s.w. Zweiter Band. Ulm 1792 – Sp. 954.

Ergänzung zum Leu


Das Holzhalb'sche Supplement zu Leu's Lexicon nimmt (angesichts seiner Funktion als aktualisierende Weiterführung verständlich) lediglich ein Detail aus Werdmüllers Beschreibung auf:
  • Holzhalb, H. J.: Supplement zu dem allgemeinen helvetisch-eidgenössischen, oder schweizerischen Lexicon, so von weiland Herrn Hans Jakob Leu, Bürgermeister Löbl. Frey-Staats Zürich, in alphabetischer Ordnung behandelt worden. Sechster Theil. Zürich 1795 – S. 384-385; (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 116, Gesamtausgabe S. 483).
Der in Ulm 1796 erschienene zweite Band der Publikation von Leonhard Meister: Historisches Geographisch-Statistisches Lexikon von der Schweiz oder vollständige alphabetische Beschreibung allerin in der ganzen schweizerischen Eidgenossenschaft und den derselben zugewandten Orten liegenden Städte, Klöster, Schlösser, Freisize, Dörfer, Fleken, Berge, Gletscher, Thäler, Flüsse, Seen, Wasserfälle, Naturseltenheiten, merkwürdigen Gegenden u.s.w. mit genauer Anzeige von deren Ursprung, Geschichte, ehemaligen und jezigen Besizern, Lage, politischen, kirchlichen und militärischen Verfassung, Zahl, Nahrungsquellen, Industrie, Sitten der Einwohner, Manufakturen, Fabriken, Bibliotheken, Kunstsammlungen, öffentlichen Anstalten und Gebäuden, vornehmsten Merkwürdigkeiten sc. sc. enthält trotz des vollmundigen Titels keinen Eintrag zu Weiach. [Google Books].

Die Dürre nach der Helvetik

Die erste Publikation des 19. Jahrhunderts erwähnt lediglich den Ortsnamen:
  • Körner, H.: Kurze Erdbeschreibung der Schweiz zum Gebrauche der Jugend. Winterthur 1805 – S. 48. [e-Helvetica nbdig-58298]. Zweyte umgearbeitete Auflage, Winterthur 1817. [Google Books]
Die Memorabilia Tigurina von Erni, die erste Publikation des 19. Jahrhunderts, welche sich mit Weiach ausführlicher befasst, ist mit Vorsicht zu geniessen. Der Herausgeber hat die Umwälzungen der nachnapoleonischen Zeit nicht reflektiert:
  • Erni, J.H.: Memorabilia Tigurina. Neue Chronik oder fortgesetzte Merkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich. Zürich 1820 – S. 273 (Hauptartikel). Weitere Erwähnungen vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 116, Gesamtausgabe S. 483-485.

Erstmals in Deutsch und Französisch

Als erstes Schweizer Lexikon mit einem Eintrag über Weiach wurde das Handbuch des Basellandschäftler Pfarrers Markus Lutz nach einigen Jahren (1837 und 1861) ins Französische übersetzt:
  • Lutz, M.: Geographisch-statistisches Handlexikon der Schweiz für Reisende und Geschäftsmänner. Enthaltend vollständige Beschreibungen der XXII Kantone, deren Bezirke, Kreise und Aemter, so wie aller Städte, Flecken, Dörfer, Weiler, Schlösser und Klöster, auch aller Berge, Thäler, Wälder, Seen, Flüsse und Heilquellen, in alphabetischer Ordnung; nebst einem Wegweiser durch die Eidsgenossenschaft sammt Nachrichten für Reisende über Postenlauf, Geldeswerth und Gasthöfe. Bd. 2, M bis Z. Aarau 1822 – S. 692. [Münchener DigitalisierungsZentrum (MDZ)]
  • Lutz, M.: Vollständige Beschreibung des Schweizerlandes. Oder geographisch-statistisches Hand-Lexikon über alle in gesammter Eidgenossenschaft befindlichen Kantone, Bezirke, Kreise, Aemter, so wie aller Städte, Flecken, Dörfer, Schlösser, Klöster, auch aller Berge, Thäler, Seen, Flüsse, Bäche und Heilquellen nach alphabetischer Ordnung. Herausgegeben im Verein mit Vaterlandsfreunden von Markus Lutz, Pfarrer in Läufelfingen, im Kanton Basel. Dritter Theil, P bis Z. Zweite durchaus umgearbeitete und viel vermehrte Ausgabe. Aarau 1827-1835 – S. 470. [e-rara.ch Nr. 18516]

Blüte unter Meyer von Knonau, Vogel et al.

Ab den 1830er-Jahren dominieren die auf den Kanton Zürich fokussierten Publikationen von Gerold Meyer von Knonau und Friedrich Vogel für zwei Jahrzehnte die Szene – wenigstens, was das im Titel dieses Artikels gewählte Orchideenthema betrifft:
  • Meyer von Knonau, G.: Der Kanton Zürich, historisch, geographisch, statistisch geschildert. Beschreibung aller in demselben befindlichen Berge, Seen, Flüsse, Heilquellen, Städte, Flecken, merkwürdige Dörfer, so wie der Schlösser, Burgen und Klöster, nebst Anweisung denselben auf die genussvollste und nützlichste Weise zu bereisen. Ein Hand- und Hausbuch für Kantonsbürger und Reisende. St. Gallen/Bern 1834 – S. 317 (Haupteintrag). Weiach weiter erwähnt auf S. 14, 18, 65, 93, 96 u. 299. [e-Helvetica nbdig-40925]
  • Vogel, F.: Ortslexikon des Kantons Zürich oder alphabetische Aufzählung aller Ortschaften, Höfe und einzelnen Wohnungen des Kantons, die besondere Namen tragen, mit Angabe der bürgerlichen und kirchlichen Abtheilungen, in welche sie gehören, u.a.m. Zürich 1835 – S. 219 (Haupteintrag). Weitere Einträge über Weyach: S. 21, 22, 24, 31, 50, 70/71, 77, 85, 87, 97, 103, 112, 132, 152, 188, 189, 223 u. 259.
  • Lutz, M.: Dictionnaire geographique et statistique de la Suisse. Lausanne 1837 – Tome 2, S. 770 (Hauptartikel). [Google Books]
  • Die Volkszählung des Kantons Zürich am 9., 10. und 11. Mai 1836. Ein Nachtrag zu Gerold Meyer’s von Knonau Gemälde des Kantons Zürich, und Friedrich Vogels Ortslexikon des Kantons Zürich. Zürich 1837 – u.a. S. 50. [StAZH Dg 210]
  • Vogel, F.: Neues Ortslexikon des Kantons Zürich oder alphabetisches Verzeichniß aller Ortschaften, Höfe und einzelnen Wohnhäuser, die besondere Namen führen, mit Angabe der Gemeinde, zu welcher sie gehören, ihrer Lage u.s.f. und verschiedenen statistischen Notizen. Zweite, verbesserte und vermehrte Ausgabe. Zürich 1841 – S. 296 (Haupteintrag). [Stand Ende 1839]. [Google Books]
  • Vogel, F.: Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich. Zürich 1841 – S. 672 (Haupteintrag), weitere Einträge zu Weyach: S. 132, 136, 339, 367 und 733. [e-rara.ch Nr. 26390]
  • Schinz, H. R.: Der Kanton Zürich in naturgeschichtlicher und landwirtschaftlicher Beziehung dargestellt. Ein Handbuch für Schulen, so wie zur Belehrung und Unterhaltung für jedes Alter. Zürich 1842 – S. 44, 91 u. 118. [e-rara.ch Nr. 22589]
  • Meyer von Knonau, G.: Der Canton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. (Historisch-geographisch-statistisches Gemälde der Schweiz) Zweite Auflage. Teil I: St. Gallen und Bern, 1844; Teil II: St. Gallen und Bern, 1846 – S. II.521f (Hauptartikel), weitere Fundstellen: Bd. I. S. 51, 53, 55, 121, 152, 174 u. 273. Bd. II. S. 313, 364 u. 381. [Teil I 1844: e-rara.ch Nr. 27380]
  • Vogel, F.: Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1820. Zürich, 1845 (Nachdruck 1857) – S. 818 (Hauptartikel). Einer der ausführlichsten Lexikonartikel über Weiach, die je verfasst wurden, vgl. für weitere Erwähnungen v. Weiach die Ausgabe 1857. [e-rara.ch Nr. 26753]
  • Leuthy, J. J.: Geographisch-statistisches Handlexikon des Schweizerlandes. Zürich 1846 – S. 725 (Auf S. 733: «Weyach, siehe Weiach»). [StAZH Eh 300; e-rara.ch Nr. 67724] [S. 63, 234, 235, 306 u. 733 zu Weyach; S. 38, 88, 98, 114, 196, 336, 348, 374, 455, 525, 588, 625, 725 u. 739 zu Weiach]
  • Die Volkszählung im Kanton Zürich vom 18. bis 23. März 1850. Nach ihren interessantesten Beziehungen bearbeitet von Gerold Meyer von Knonau und Friedrich Vogel. Zürich 1851 – S. 154/155 u. 163. [StAZH Dg 211]
  • Kurzes Orts- und Bevölkerungs-Lexikon der Schweiz, enthaltend ein alphabetisches, bezirks- und kantonsweise geordnetes Verzeichniß der sämmtlichen Gemeinden, ihrer konfessionellen Bevölkerung mit Bezeichnung der Bezirks- und Kantonshauptorte und der Pfarrdörfer, nach amtlichen Quellen bearbeitet. Bern/Zürich 1851 – S. 161. [e-Helvetica nbdig-727852]
  • Vogel, F.: Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850. Zürich 1853 – S. 446 (Hauptartikel), weitere Fundstellen zu Weyach S. 180, 237, 244, 289, 317, 332, 379, 582, 631 u. 684. [e-rara.ch Nr. 26754]
  • v. Sprecher, A.: Vollständiges geographisch-statistisches Hand-Lexikon der Schweizerischen Eidgenossenschaft von M. Lutz. 2 Bde. Aarau 1856 – Zweiter Band, S. 444. [StAZH Eh 303:2]
  • Vogel, F.: Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1820. Zürich 1857 (Nachdruck der Ausgabe von 1845) – S. 818 (Hauptartikel). Weitere Einträge zu Weyach: S. 9, 159, 183, 186, 190, 193, 194, 200, 262, 458, 468, 752 u. 754. [e-rara.ch Nr. 26753]

Memorabilien sind nicht mehr so gefragt, Statistische Darstellungen umso mehr

Der Trend zum statistisch aufgewerteten Lexikon setzt sich in den 1860er-Jahren fort. Die Tradition der Memorabilia Tigurina hingegen läuft 1870 aus. Zeichen der industrialisierten Zeit des fin-de-siecle:
  • Lutz, M.: Dictionnaire geographique et statistique de la Suisse. Nouvelle édition, refondue et augmentée. Lausanne 1861 – Tome 2, S. 499 (Hauptartikel). [Google Books]
  • Weber, H. (Hrsg.: Fink u. Comp.): Neues Vollständiges Ortslexikon der Schweiz. Ein unentbehrliches Handbuch für Jedermann. Zürich 1862 – S. 581 (Hauptartikel). (Auf S. 576: «Weiach, siehe Weyach»).
  • Näf, A.: Geschichte der Kirchgemeinde Glattfelden mit Hinweisungen auf die Umgebung. Bülach 1863.
  • Stettler, J. R.: Schweizerisches Orts- und Gewerbe-Lexikon. Erster Band: Die Ortschaften und Gemeinden der Schweiz. Bern 1864 – S. 252-253 (vgl. Nachtrag 1872).
  • Nüscheler, A.: Die Gotteshäuser der Schweiz. Historisch-antiquarische Forschungen. Zweites Heft: Bisthum Constanz. Erste Abtheilung: Archidiakonate Breisgau, Klettgau, vor dem Schwarzwald und Thurgau. Zürich 1867 – S. 15 (vgl. Die Weiacher Kirche in Nüschelers «Gotteshäusern», WeiachBlog Nr. 930 v. 14. Oktober 2010).
  • von Escher, G.: Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860. Zürich 1870 – S. 685-686 (Hauptartikel). Weitere Einträge zu Weiach: S. 323, 340, 341, 421, 561 u. 731. [e-rara.ch Nr. 26609]
  • Weber, H.: Neues vollständiges Ortslexikon der Schweiz. Nach den zuverlässigsten Quellen bearbeitet von H.W. Ein unentbehrliches Handbuch für Jedermann. Neue Ausgabe. Zürich 1870 – S. 581.
  • Stettler, J. R.: Nachtrag zum Schweizerischen Ortslexikon. Enthaltend sämtliche seit 1864 eingetretenen Veränderungen und neuerrichteten Bahn-, Post- und Telegraphenstationen. Nach amtlichen Quellen ergänzt bis 1. October 1871. Bern 1872 – S. 58.
  • Weber, H.: Geschichtliches, Geographisch-statistisches Handlexikon des Kantons Zürich. Ein Handbuch für Jedermann. Zürich 1873 – S. 226 (Hauptartikel). Weitere Einträge zu Weiach: S. 12, 20, 67, 88, 91, 149 u. 196.

Lokales Interesse an der Ortsgeschichte

Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts kommen die Regionalgeschichten auf. In Form von Zeitungsartikeln und daraus entstehenden Separatdrucken:
  • [N.N.]: Aus alten Zeiten. B. Bezirk Dielsdorf. 16. Weiach. In: Bülach-Dielsdorfer Volksfreund, Nr. 22, 16. März 1878 – S. 2, Lokales.
  • Steiger, H.: Neues Orts- und Bevölkerungs-Lexikon der Schweiz. Nach officiellen Quellen zusammengestellt von H. Steiger, Secretär des eidgenössisch-statistischen Bureau. Zürich 1881.
  • Biedermann, C.: Geschichte des Bezirkes Dielsdorf. Bülach 1882. [ZBZ BU 332; StAZH Dc D 20]
  • Wild, A. (Hrsg): Am Zürcher Rheine. Taschenbuch für Eglisau und Umgebung. Unter Mitwirkung von Gelehrten und Freunden der Heimatskunde herausgegeben von Albert Wild, Pfarrer zu Eglisau. Erster Theil: Eglisau in der Gegenwart und Vergangenheit, Zürich 1883 [ZBZ IV GG 819]. Zweiter Theil: Die Umgebung von Eglisau, Zürich 1884 [ZBZ IV GG 819 a]. Weiach erwähnt in Bd. 1 S. 62, 64, 146, 153, 163, 212, 255, 273 u. 353. Bd. II S. 12, 104, 120, 138, 140, 144, 149, 159, 223, 229-233, 237, 239-247, 250, 252-254, 258, 261 u. 263. Weiacherberg erwähnt in Bd. II S. 218, 223, 226, 228, 232, 238, 239, 241, 243, 245-260, 262 u. 263. Weiacherfluh in Bd. II S. 132 u. 199. Weiacherhard erwähnt in Bd. II S. 144 u. 214.
  • Weber, H.; Henne am Rhyn, O.: Neues vollständiges Ortslexikon der Schweiz. 2. Aufl. St.Gallen 1886 – S. 651.
  • Lambelet, G.: Neues Orts- und Bevölkerungs-Lexikon der Schweiz. Nach offiziellen Quellen zusammengestellt von G.L., Statistiker des eidgenössischen statistischen Bureaus. Zürich 1889.
  • Wirz, K.: Etat des Zürcher Ministeriums von der Reformation bis zur Gegenwart. Aus gedruckten und ungedruckten Quellen zusammengestellt und nach Kirchgemeinden geordnet. Zürich 1890.
  • Eidg. Statistisches Bureau (Hrsg.): Schweizerisches Ortschaftenverzeichnis. Bern 1895 – S. 8.

Von Bedeutung für den Weltverkehr

Kurz vor dem Ende des 19. Jahrhunderts war Weiach sogar in Publikationen aus dem Deutschen Kaiserreich «von irgendwelcher Bedeutung für den Weltverkehr»:
  • Ritter, K.: Ritters geographisch-statistisches Lexikon. Über die Erdteile, Länder, Meere, Buchten, Häfen, Seen, Flüsse, Inseln, Gebirge, Staaten, Städte, Flecken, Dörfer, Weiler, Bäder, Bergwerke, Kanäle etc. Ein Nachschlagewerk über jeden geographischen Namen der Erde von irgendwelcher Bedeutung für den Weltverkehr. 8., vollst. umgearb., vermehrte und verb. Aufl. Leipzig 1895.
  • Ritters geographisch-statistisches Lexikon. 8., vollständig umgearbeitete, vermehrte und verbesserte Auflage. 2. Abdruck mit einem Nachtrage. Leipzig 1898 – S. 1095.
  • Penzler, J.: Ritters Geographisch-Statistisches Lexikon über die Erdteile, Länder, Meere, Häfen, Seen, Flüsse, Inseln, Gebirge, Staaten, Städte, Flecken, Dörfer, Bäder, Kanäle, Eisenbahnen, Post- und Telegraphenämter u.s.w : ein Nachschlagewerk über jeden geographischen Namen der Erde von irgendwelcher Bedeutung für den Weltverkehr. 9., vollständig umgearbeitete, sehr stark vermehrte und verbesserte Auflage. Leipzig 1906 – S. 1227. [ZBZ LS 91 BAB 010:2]
  • Eidg. Statistisches Bureau (Hrsg.): Schweizerisches Ortschaftenverzeichnis. Bern 1906 – S. 8. [StAZH Eh 312]
  • Lexikon der Schweiz für Handel und Verwaltung. Bibliothek des Geographischen Lexikons der Schweiz. Neuenburg 1908 – S. 758-759.
  • Schweizerisches Orts-Lexikon. Nach amtlichen Quellen bearbeitet von G. Brunner, Beamter des statistischen Bureau bei der Generaldirektion der S.B.B. Vierte, vollständig umgearbeitete Auflage. Neuchâtel 1909 – S. 77. [StAZH Eh 318]

GLS und HBLS: die grossen Schweizer Lexika bis zum 2. Weltkrieg

In den gross angelegten Standardwerken Geographisches Lexikon der Schweiz und Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz durfte Weiach natürlich auch nicht fehlen:
  • Brunner, H.: Geographisches Lexikon der Schweiz. Deutsche Ausgabe. Sechster und letzter Band, Tavetsch (Val) – Zybachsplatte. Neuenburg 1910 – S. 592 (Hauptartikel).
  • Penzler, J.: Ritters Geographisch-statistisches Lexikon über die Erdteile, Länder, Meere, Häfen, Seen, Flüsse, Inseln, Gebirge, Staaten, Städte, Flecken, Dörfer, Bäder, Kanäle, Eisenbahnen, Post- und Telegraphenämter u.s.w. Zweiter Band. L-Z. Neunte revidierte Auflage, [Revidierter Neudruck der 9. vollständig umgearb. sehr stark verm. und verb. Auflage] Leipzig 1910. [StAZH Eh 258:2]
  • Wettstein, O.: Heimatkunde des Kantons Zürich, Zürich 1913 – S. 182 u. 196-197.
  • Binder, G.; Heer, A.: Unsere Heimat. Der Schule und dem Volk des Kantons Zürich gewidmet. Druck und Verlag: Art. Institut Orell Füssli. Zürich 1914 bzw. 1915.
  • Eidg. Statistisches Bureau (Hrsg.): Schweizerisches Ortschaftenverzeichnis. Bern 1920 – S. 13 u. 76. [StAZH Eh 320]
  • Binder, G.: Aus dem Volksleben des Zürcher Unterlandes. Schweizerisches Archiv für Volkskunde, 25/26. Basel 1925. [ZBZ DU 1107]
  • Jacot, A.: Schweizerische Verkehrs-Karte mit Orts-Lexikon. Jubiläumsausgabe 25'000 Orte. Zwölfte/Dreizehnte Auflage. Zürich 1926 – S. 176 u. 227.
  • Schweizerische Post- und Telegraphenverwaltung (Hrsg.): Ortsbuch der Schweiz. Bern 1928 – S. 814.
  • Illustrierter Führer durch den Bezirk Dielsdorf. Verkehrsverein des Bezirks Dielsdorf (Hrsg.) unter Mitwirkung des Schulkapitels, landwirtschaftlicher, gewerblicher und weiterer Fachkreise. Kilchberg 1932 [NB N 33630/16; Z DU 1953; Z FY 5005]
  • Schwyzer, J.: Wanderungen im Zürichgau. Plaudereien. 4 Bändchen. Zürich, 1931-1938. Band 1, 2. Auflage: Zürich 1933 – S. 26-28.
  • Tribolet, H.: Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz [HBLS]. Deutsche Ausgabe. Siebenter und letzter Band, Tinguely – Zyro. Neuenburg 1934 – S. 454. [Total 7 Bände + ein Supplement, 1921-1934].
  • Statistisches Bureau des Kantons Zürich (Hrsg.): Bevölkerung, Ortschaften und Gemeindeeinteilung des Kantons Zürich. Zürich 1934 – S. 30-31.

Die Kunstführer kommen

In der Zwischenkriegszeit sind Kunstführer en vogue. Dazu - sozusagen als geistige Landesverteidigung vor Ort - auch vermehrt die sog. Bezirkschroniken: heimatkundliche Darstellungen auf regionaler Ebene.
  • Jenny, H.: Kunstführer der Schweiz. Ein Handbuch, unter besonderer Berücksichtigung der Baukunst. Küssnacht am Rigi 1934 – S. 175. [NB N 36585]
  • Jenny, H.: Kunstführer der Schweiz. Ein Handbuch, unter besonderer Berücksichtigung der Baukunst. 2. Aufl. Bern [1935] – S. 175. [NB N 40092]
  • Hedinger, H.: Wanderatlas der Zürcher Jllustrierten Nr. 10A. Zürich Nord-West. Zürich, 1937 –S. 76-77.
  • Jenny, H.: Kunstführer der Schweiz. Ein Handbuch, unter besonderer Berücksichtigung der Baukunst. 3. Aufl. Bern 1940 – S. 175. [NB N 45606]
  • Fietz, H.: Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich [Kdm]. Band II: Die Bezirke Bülach, Dielsdorf, Hinwil, Horgen und Meilen. [Kunstdenkmäler der Schweiz, Band 15]. Basel 1943 – S. 143-144.
  • Chronik Bezirke Bülach / Dielsdorf / Pfäffikon. Geschichte. Industrie, Handel, Gewerbe. Geschichtlicher Teil verfasst von P. Kläui. Zürich 1944 – S. 68.
  • Rüd, E.: Heimatkundliches aus dem Zürcher Unterland. Separatdruck aus der Bülach-Dielsdorfer Wochen-Zeitung. Bülach [1945] – S. 170-172.
  • Schaad, Th.: Heimatkunde des Kantons Zürich. I. Teil: Andelfingen/Bülach/Dielsdorf. Zürich, 1945 – S. 64.
  • Schweizer Lexikon in 7 Bänden. Encyclios Verlag. Zürich 1945-1948.
  • Hahnloser H.R. (Hrsg.): Kunstführer der Schweiz. Ein Handbuch unter besonderer Berücksichtigung der Baukunst. 4., zum Teil revidierte Aufl. Kanton Zürich teilweise revidiert durch Dr. Samuel Guyer. Bern [1946] S. 578. [NB N 54616]
  • Kläui, P.; Dejung, E.; Ganz, W.: Kanton Zürich. Band I. Zollikon, 1948 – S. 190-194.
  • Schweizer Lexikon in zwei Bänden. Encyclios Verlag. Zürich 1948-1950.
  • Dejung, E.; Wuhrmann, W.: Zürcher Pfarrerbuch 1519–1952. Zürich 1953.

Mit der Lupe heranzoomen

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs folgt noch einmal eine letzte Blüte der Bezirkschroniken, Heimatartikel und -bücher:
  • Hintermann, M.: Rund um Kaiserstuhl. Kaiserstuhl, Fisibach, Bachs, Weiach, Hohentengen, Herdern, Günzgen, Stetten, Lienheim. [SA der Artikelserie «Von Rheinau bis Waldshut» in der Beilage «Grenzheimat» im «Zurzacher Volksblatt» 1952-1953]. Selbstverlag. Oberglatt 1955 – S. 40-44. Weitere Fundstellen: S. 7-8 u. 13.
  • Ess, J. J.: Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland. Hg. von der Zürcherischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege ZAW. 1. Auflage, Zürich 1958 – S. 52-53. [ZBZ TU 609: 5 ed. 1]
  • b.s.: Porträt einer Zürcher Gemeinde. Weiach. In: Zü[rcher] Wo[che], 21. Oktober 1960 (vgl. Keineswegs steinreich. Ein Porträt der Gemeinde Weiach in der «Zürcher Woche», 1960. Weiacher Geschichte(n) Nr. 78. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach Mai 2006 – S. 17-18; Gesamtausgabe: S. 271-272).
  • Nussberger, P.; Schneiter, E.: Kanton Zürich. Heimatgeschichte und Wirtschaft. Bezirkschroniken des Kantons Zürich. Band V: Pfäffikon Bülach Dielsdorf. Zürich, 1962 – Teil I, S. 177-178; Teil II, S. 37, 156 u. 218.
  • Meierhofer-Nauer, A.: Historischer Beitrag. In: Mühlheim, E. (red.): Weiacher Kies. Stäfa 1963 (vgl. Das «Weiacher Kies»-Buch von 1963. WeiachBlog Nr. 986 v. 11. Februar 2011).
  • sl.: Weiach. In: Volksrecht (Zeitung), 67. Jahrgang, Nr. 203, Samstag, 29. August 1964. [StAZH III Pz Weiach, Nr. 5]

Longseller Wanderführer

Wandern war seit den 1920ern im Trend. Da konnten natürlich ab dem Ende der 50er-Jahre auch die dazugehörenden Reiseführer nicht ausbleiben. Parallel dazu tauchen die ersten rein auf Weiach bezogenen ortsgeschichtlichen Darstellungen auf:
  • Ess, J. J.: Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland. Hg. von der Zürcherischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege ZAW. 2. Auflage, Zürich 1964 – S. 53-54. [ZBZ TU 609: 5 ed. 2]
  • Maurer, E.: Die Kirche zu Weiach. Hrsg.: Evang.-ref. Kirchgemeinde Weiach. Weiach 1965. (PDF, 1146 KB, mit Bildern. Kommentare von Ulrich Brandenberger, Stand: April 2019. Internes Arbeitspapier)
  • Eidg. Statistisches Bureau (Hrsg.): Schweizerisches Ortschaftenverzeichnis. Bern 1965-67 – Bd. III, S. 274.
  • Maurer, E.: Eine neue Orgel für die Kirche Weiach. Hrsg.: Kirchenpflege Weiach. Weiach 1966 (PDF, 227 KB, ohne Bilder; interne Arbeitskopie).
  • Heinrich Gutersohn. Geographie der Schweiz. Band III: Mittelland. Teil 2: Luzern, Zug, Aargau, Schwyz, Zürich, St.Gallen, Thurgau, Schaffhausen. Bern 1969 – S. 200 u. 215. [ZBZ LS 91 DAA 300:3:2]
  • Hedinger, H.: Das Zürcher Unterland. Schweizer Heimatbücher, Nr. 153. Bern 1971 – u.a. S. 71. [NB, Lesesaal (Ebene 2), Signatur: JB 914.9457]
  • Ess, J. J.: Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland. Hg. von der Zürcherischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege ZAW. 3. Auflage, überarbeitet von Max Brunner, NZZ-Verlag, Zürich 1971.
  • Farnum, J. H.: 17 Ausflüge zu den alten Römern in der Schweiz. Übersetzt aus dem Englischen von Heidi Meyer-Küng. Bern 1972 – S. 9-15, 49-50.
  • Kunstführer durch die Schweiz. Begründet von Hans Jenny [vgl. ab 1934 oben]; Hrsg. von der Gesellschaft für schweizerische Kunstgeschichte. 5., vollst. neu bearb. Aufl. Wabern 1971-1982 – Bd. 1, S. 845 [NB N 123623/1]
  • Kunstführer durch die Schweiz. Begründet von Hans Jenny. Hrsg. von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte. 6., durchgesehene Auflage, 1975 – S. 845. Gemäss Nationalbibliothek ist 1976 Erscheinungsjahr [NB N 139492]
  • Bautz, F. W.; ab 1992 Bautz, T. (Hrsg.): Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon. Bd. 1-2, Hamm 1990-1991; Bd. 3-18, Herzberg 1992-2001; Bd. 19-38, Nordhausen 2001-2017. Weiacher Bezug in Band II (1990) Sp. 1075-1076, Band XV (1999) Sp. 510-514, Band XXI (2003) Sp. 155-158. [Online: https://www.bbkl.de]
  • Ziegler, P.: Die Gemeindewappen des Kantons Zürich. Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. 49 (142. Neujahrsblatt). Zürich 1977 – S. 106.
  • Bär, G.: Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland. Hg. von der Zürcherischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege ZAW. 4. Auflage, Verlag NZZ, Zürich 1977.

Auch in den Museumsführern drin

In den letzten vier Jahrzehnten bis zur Gegenwart findet Weiach neben den schon seit Jahrzehnten als Longsellern aufgelegten Wanderführern nun auch in Museumsführern Eingang - Ortsmuseum sei Dank:
  • Schärer, M. R.: Schweizer Museumsführer mit Einschluss des Fürstentums Liechtenstein. Begründet von Claude Lapaire. 2. Auflage. Bern 1980 – Nr. 471.
  • Debrunner, W.: Pfarrbücher und Bevölkerungsverzeichnisse [der Zürcher Landschaft]. Hrsg. v. Staatsarchiv des Kt. Zürich. Zürich 1982, 60 S. (Sonderabdruck aus: Gesamtinventar des StAZH)
  • Neues Schweizerisches Ortslexikon. 23. Auflage. München/Luzern 1983 – S. 333. [ZBZ LS 91 DAA 060]
  • Weiach – lebendiges Dorf in der nordwestlichen Ecke des Zürcher Unterlandes; sowie: Lenisa, M.: Weiach – eine Dorfgemeinschaft verwirklicht sich. In: Neues Bülacher Tagblatt, Mittwoch, 18. April 1984.
  • Iseli, Lindenmeyer, Weilenmann: Geographie für die 5. Klasse. Bd. 5: Zürcher Unterland. Zürich 1984.
  • Sigg, O.; Pretto, A.: Kurzführer durch die zürcherischen Ortsmuseen. In: Zürcher Taschenbuch auf das Jahr 1985 [auch als SA unter dem Titel: Zürcher Ortsmuseen]
  • Keller-Schoch, G.: Geschichte zum Anfassen. Ein Führer durch 54 Zürcher Ortsmuseen. Hrsg.: Pestalozzianum. Fachstelle Schule und Museum. Zürich 1985 – S. 96-97.
  • Hudson, K; Nicholls, A.: The Directory of Museums and Living Displays. 3rd edition. New York 1985 – S. 776. [ZBZ LS 00 LCA 201]
  • Bär, G.: Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland. Hg. von der Zürcherischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege ZAW. 5., überarb. Auflage, Zürich 1986 – S. 77-78 u. 158-159.

Vom VZGV über den Wospi bis zur Wikipedia

Das letzte klassische Heimatbuch war das zum Jubiläum der Gemeindeschreiber aufgelegte Büchlein. Weiter führte der Wospi sozusagen die Tradition der lokal fokussierten Gemeindebeschreibungen fort.
  • [Meier, H.]: Weiach. In: Die Gemeinden im Kanton Zürich. Zum Jubiläum 125 Jahre Verein Zürcherischer Gemeinderatsschreiber und Verwaltungsbeamter 1856-1981. Hrsg.: VZGV. 1. u. 2. Aufl. Zürich 1981 – S. 269; Neue, überarb. Auflage. Zürich 1990. [3. Aufl.] – S. 257.
  • Schweizer Lexikon 91. 6 Bände. Verlag Schweizer Lexikon. Luzern 1991-1993 – Bd. VI S. 605.
  • Doelker, Ch. (Hrsg.): Panorama Kanton Zürich. Schulklassen sehen ihre Gemeinde. Pestalozzianum. Zürich 1992 – S. 199 u. 216.
  • Baer, G.: Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland. Hg. von der Zürcherischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege ZAW. 6. Auflage, Zürich 1992.
  • Weibel, Th: Historische Kurzbeschreibungen der Siedlungen im Neuamt. Hrsg. vom Staatsarchiv des Kantons Zürich, Zürich 1995 – S. 53ff.
  • Brülisauer, J. et al. (Red.): Schweizer Museumsführer mit Einschluss des Fürstentums Liechtenstein. Hrsg. vom Verband der Museen der Schweiz. 7. Auflage. Basel/Berlin 1996 – Nr. 733.
  • Eichhörnchen, Einhörner, Eichenlaub. Die Gemeindewappen des Kantons Zürich. Zürich 1998.
  • Schweizer Lexikon. 12 Bände. Verlag Schweizer Lexikon, Volksausgabe. Visp, 1998-1999 – Bd. XII, S. 186.
  • Weiach. In: WochenSpiegel (wospi) Nr. 6 / 19.Jg., 11. Februar 1999 – S. 18.
  • Schulthess, H.: Historisches Ortsverzeichnis des Zürchergebietes. Wallisellen 2000.
  • Appenzeller, W.: Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland. Hrsg. von den Zürcher Wanderwegen (ZAW), 8., neu bearb. Aufl.; NZZ Verlag, Zürich 2001 – S. 68.
  • Schweizer Museumsführer. Museen, Sammlungen und Ausstellungsorte in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein; 9. Aufl., Verlag Friedrich Reinhardt, Basel 2002 – Nr. 797.
  • Museums of the World. 10th revised and enlarged edition. [Handbook of International Documentation and Information, Volume 16]. München 2003 – Vol. I, S. 596 [ZBZ LS 00 LCA 200:1]
  • Wikipedia, die freie Enzyklopädie. Hauptartikel «Weiach» von Brandenberger, U. et al. Dynamischer Text mit Hyperlinks. Ab 16. Mai 2003; laufende Revisionen.
  • Ritter, Ch.; Wunderli, P.: Gemeindeporträt. Weiach – von Wachstumsproblemen und anderen Besonderheiten. In: wospi (Wochenspiegel), 9. Oktober 2003 – S. 14-16.
  • Appenzeller, W.: Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland. Hrsg. von den Zürcher Wanderwegen (ZAW), 9., nachgeführte Aufl.; Zürich 2003.

EXPO.02 zu LSG, Kantonskunstführer und HLS

Die wichtigsten Publikationen des 21. Jahrhunderts umfassen eine toponomastische Referenzpublikation (Lexikon der schweizerischen Gemeindenamen) im Nachgang zur Landesausstellung EXPO.02 (Projekt Onoma), die Zürcher Ausgabe des Kunstführers durch die Schweiz, die von Mitarbeitern der kantonalen Denkmalpflege besorgt wurde, sowie das neue historische Standardwerk, das Historische Lexikon der Schweiz, das komplett in den drei Landessprachen Deutsch, Français und Italiano erschienen ist und nun in elektronischer Form weitergeführt wird.
  • Kristol, A.: «Weiach». In: Lexikon der schweizerischen Gemeindenamen – LSG [dreisprachig. Centre de dialectologie, Université de Neuchâtel (ed.)]. Frauenfeld, 2005 – S. 960.
  • Die Gemeinde Weiach – ein Kurzporträt. (Rubrik Gemeindeporträt) In: wospi (Wochenspiegel), 15. September 2005 – S. 24.
  • Kunstführer durch die Schweiz. Hrsg.: Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte; Vollständig neubearbeitete Ausgabe, 1. Aufl., Bern 2005 – S. 925 [NB JA 709.494 KFS (Lesesaal Ebene 1)]
  • Böhmer, R.; Müller, Th.: Kunstführer durch den Kanton Zürich, Zürich 2008 – S. 249.
  • Steinemann, B.: Herzlich willkommen in Weiach. Rubrik Willkommen in... In: wospi. Der Wochenspiegel für das Zürcher Unterland, Nr. 45, 10. November 2010 – S. 15.
  • Appenzeller, W.: Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland. Hrsg. von den Zürcher Wanderwegen (ZAW), 10. Aufl.; Zürich 2010.
  • Historisches Lexikon der Schweiz. Hauptartikel «Weiach» von M. Illi. Druckversion: Bd. 13. Deutsch, Basel 2014 – S. 329; Bd. 13 Français, Bâle/Hauterive 2014 – S. 393; Bd. 13 Italiano, Basilea/Locarno 2014 – S. 421-422. Elektronische Version: Deutsche Originalfassung, Französische Übersetzung; Italienische Übersetzung, Stand: 11. Januar 2015. Weitere 11 Artikel in denen Weiach erwähnt wird, vgl. Suchmaschine auf hls-dhs-dss.ch

[Veröffentlicht am 8. Juni 2019 um 16:50 MESZ]

Donnerstag, 31. Mai 2018

Die Urkunde von 1287: Ortszuweisung richtiggestellt

Das älteste erhaltene Schriftstück, in dem der Ortsname «Wiach» erscheint, stammt vom Jahreswechsel 1166/1167: eine Urkunde aus den Archiven des Klosters Allerheiligen in Schaffhausen (vgl. WeiachBlog Nr. 586). Bei diesem «Wiach» handelt es sich um das heutige «Wiechs um Randen», nicht um Weiach. Das war aber nicht der einzige Zweifelsfall.

Ein Weiach mit Fragezeichen

Im Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich (UBZH) findet man als Nr. 1999 in Bd. 5 ein Dokument, das bis vor kurzem mit folgenden Eckdaten im Online-Katalog des Staatsarchivs des Kantons Zürich verzeichnet war:

Signatur: C I, Nr. 2808
Titel: Der Edle Rudolf von Wädenswil und seine Töchter verkaufen dem Johanniterhaus Bubikon die Burg Wädenswil und die dazu gehörigen Besitzungen und Rechte in Wädenswil und Richterswil.
Entstehungszeitraum: 17.07.1287
Entstehungszeitraum, Streudaten: 03.09.1287 - 05.09.1287
Anzahl Bestelleinheiten: 1
Archivalienart: Urkunde/Urkundenabschrift
Dokumentspezifische Merkmale
Ausstellungsort: Burg Wädenswil / Weiach (?) / Hünenberg
Kollation: Original, Pergament, Latein. Alle 8 Siegel hängen.

Weiach? Mit Fragezeichen? Diese Wädenswiler Urkunde würde zwar nicht die älteste, aber doch immerhin die fünftälteste Nennung des Ortsnamens enthalten - nach der ersten erhaltenen Erwähnung von 1271.

Für die geprüften Fundstellen vor dem Beginn des 14. Jahrhunderts (Zählung nach Elementa Toponomastica Wiachiana): 1271 (ETW 1); 1276 (ETW 2); 1279 (ETW 3); 1281 (ETW 4); 1295 (ETW 5) und 1298 (ETW 6).

Kopfregest passt nicht zu den Kommentaren

Im Kopfregest (UBZH V, 339; herausgegeben 1900/01) haben die Bearbeiter als einen der  Ausstellungsorte tatsächlich «Weiach (?)» notiert. Im Text selber (Kopie des Originals gleich darunter) findet man Weiach jedoch nicht.



Der einzige Hinweis in der Urkunde, der zu diesem ominösen «Weiach (?)» passt, findet sich im UBZH auf Seite 342. Die zur Datumsangabe gehörende Nennung zum 3. September 1287 wurde von den damaligen Bearbeitern selber als «apud Wike»  transkribiert und in der dazugehörigen Fussnote auch gleich als «Die Burg Wikon, Pf. Rieden, Ct. Luzern...» erklärt.

Die für mich plausibelste Hypothese wäre, dass der im elektronischen Archivkatalog gelandete Eintrag als irrtümlich für die Druckausgabe nicht korrigiertes Relikt einer unklaren Lesung der später als «apud Wike» aufgenommenen Passage zu verstehen ist.

Wädenswil-Connection?

Martin Leonhard vom Staatsarchiv des Kantons Zürich hat sich diese Passage freundlicherweise ebenfalls angesehen und überprüft, ob auch im Original «apud Wike» steht. Wenn das nämlich nicht der Fall wäre (und man die Ortsbezeichnung als «Wich», «Wiach» o.ä. lesen müsste), dann würde es aus Sicht der Weiacher Ortsgeschichte spannend. Man müsste sich dann nämlich fragen, was die Edlen von Wädenswil mit Weiach zu tun hatten. Leonhard antwortete am 25. April 2018:

«Zu Ihrer Frage betr. UBZH 5.342: Die Verzeichnung im Archivkatalog geht auf die (widersprüchlichen) Angaben im Urkundenbuch zurück: "Weiach (?)" im Kopfregest vs. "Die Burg Wikon, Pfr. Rieden [heute: Reiden], Ct. Luzern" im Kommentar. Die Orts- und Flurnamen des Bezirks Willisau, in dem Wikon liegt, sind in der Reihe der Luzerner Namenbücher noch nicht bearbeitet. Das Lexikon der Schweizerischen Gemeindenamen führt den Beleg nicht auf (Wikon ist auch eine Gemeinde), die dortigen Belege zu Wikon einerseits, und zu Weiach anderseits schliessen Weiach aber wohl aus (vgl. vorläufig https://search.ortsnamen.ch/, zukünftig dann http://www.ds.uzh.ch/zuerchersiedlungsnamen/)»

Entsprechend hat Leonhard im Archivkatalog den Vermerk «Weiach (?)» durch «Wikon (?)» ersetzt.

Wike: der Beweis im Original

Ist also die Annahme plausibel, dass es sich beim Eintrag «Weiach (?)» im Kopfregest lediglich um ein redaktionelles Versehen der Bearbeiter gehandelt hat? Ja, sagt Leonhard: «Die Lesung «a predicta Elisabeth apud Wike» scheint mir hier sehr plausibel»:


Und fügt hinzu: «In den Urkundenbüchern sind im Gegensatz zu den Lesungen noch verschiedene Ortszuweisungen etwas seltsam, weswegen jeweils Vorsicht geboten ist.» (e-mail vom 2. Mai 2018).

Daraus lässt sich schliessen, dass die Bearbeiter der Kopfregeste und die Erarbeiter der Kommentare ihre Arbeiten nicht genügend abgeglichen haben. 118 Jahre später ist nun zumindest dieser Punkt bereinigt.

[Veröffentlicht am 2. Juni 2019 um 12:17 MESZ]

Dienstag, 22. Mai 2018

Gemeindepräsident Lenisa im Interview, Mai 1983

In den ersten Jahren der «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» (MGW) erschien «Unter uns», eine Interviewserie mit Personen des öffentlichen Interesses aus unserem Dorf (vgl. den Einführungsartikel WeiachBlog Nr. 784 vom 5. März 2010).

Dem letzten Interview (mit dem in Weiach stationierten Kantonspolizisten, erschienen am 6. März 2010) folgt nachstehend das erste Interview der Reihe.

Befragt wurde Mauro Lenisa, der Begründer der MGW und erste Gemeindepräsident von Weiach, der nicht von Geburt weg Gemeindebürger war. Lenisa wurde damit quasi zum Trendsetter, denn seit seiner Amtszeit ist das Präsidentenamt bis auf eine Ausnahme (Paul Willi) immer von Hierhergezogenen bekleidet worden, die gleich ihm bei Amtsantritt das Bürgerrecht erhielten.

Lesen Sie, was die Lokalpolitik damals vor 35 Jahren umgetrieben hat:

UNTER UNS...

In lockerer Folge wird auf dieser Seite berichtet werden aus unserer Gemeinde.

Heute z.B. über
Herrn Mauro Lenisa
Gemeindepräsident

23. Mai 1983
R. Brandenberger

R.B. - Herr Lenisa, wie kommt jemand mit Berner Mundart und einem italienischen oder romanischen Namen in eine Zürcher Gemeinde?

M.L. - Ich bin Berner Bürger und dort aufgewachsen - daher das Berndeutsch. ich kann aber auch Zürichdeutsch, wenn es gewünscht wird! Die Herkunft meines Namens wird noch von der Heraldischen Gesellschaft abgeklärt; das Wappen weist eher nach Norditalien. - In Bern machte ich den Abschluss als Elektroniker, kam dann nach Zürich zur Swissair und absolvierte noch das Abendtechnikum. Anstatt eines kleineren älteren Heimwesens mit Umschwung fanden wir hier schliesslich Bauland und eine neue Heimat. Nach Amtsantritt habe ich noch das Weiacher Bürgerrecht bekommen und bin sehr stolz darauf!

R.B. - Seit etwas mehr als einem Jahr sind Sie nun Gemeindepräsident. Würden Sie immer noch Ja sagen, wenn man sie nochmals anfragen würde, oder müssten Sie sich geraume Bedenkzeit erbitten?

M.L. - Ich würde ganz sicher wieder Ja sagen. Dieses Amt ist etwas vom Interessantesten und Erlebnisreichsten, was ich schon je getan habe. Es ist anregend der vielen Bereiche wegen, mit denen ich mich jetzt beschäftigen muss.

R.B. - Danke! Das hört man heutzutage nicht oft. Und für uns ist es ein grosser Vorteil!

M.L. - Ich weiss nicht...

R.B. - Doch, sicher! Eine positive Einstellung und Freude an der Arbeit beeinflusst doch immer deren Qualität und Ergebnis! -- Betrachten Sie die Tatsache, dass Sie im Dorf relativ "neu" sind, als Vorteil oder als Nachteil?

M.L. - Als Vorteil. Ich bin weniger an gewisse Randbedingungen gebunden. Bedürfnisse kann ich aus der Gemeinde heraushören, aber im Gemeinderat doch so entscheiden, wie ich es für richtig halte. Beispiel: hätte ich auch eigenes Land, wäre die Melioration für mich auch schwieriger. Ich kann auch Dinge aufgreifen, die für die Leute im Dorf längst selbstverständlich geworden sind, an die sie deshalb gar nicht mehr denken.

R.B. - In letzter Zeit denke ich oft, hätte ich doch nur besser gelernt auf der Schreibmaschine zu schreiben. Bringt Sie Ihre jetzige Situation auch auf ähnliche Gedanken?

M.L. - Das Maschinenschreiben ist für mich gottlob kein Problem, denn erstens habe ich eine Frau, die es gut kann, und zweitens eine Kanzlei, die sofort alles zackig erledigt. Als politischer "Nicht-Profi" kann ich natürlich nicht auf allen Gebieten "in" sein; dafür gibt es aber Kurse, z.B. über Nutzungsplanung und Bauwesen, über die Finanzen. Keine Kurse existieren über Melioration, dafür sehr viel Literatur. Der kantonale Gemeindepräsidentenverband organisiert sehr aktiv in eigener Regie Kurse ganz verschiedener Art, z.B. über das Leiten komplizierter Gemeindeversammlungen.

R.B. - Besteht vom Staat her ein Angebot an Kurs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Gemeindeväter und Gemeinderäte?

M.L. - Eigentlich nicht; Zürich hat zwei Schulen, ferner die Handelshochschule St. Gallen (für finanzielle Belange), die regelmässig ihr Angebot präsentieren.

R.B. - Sind Sie der Ansicht, unsere staatsbürgerliche Ausbildung im Laufe verschiedener Schulen (inkl. RS) sei genügend?

M.L. - Nein, eindeutig nicht. Da Sie die RS erwähnen: Gerade dort liesse sich in dieser Hinsicht viel mehr bieten. Zu diesem Thema habe ich schon viel Material gesammelt und habe vor, künftig im Gemeindeblatt periodisch zu informieren über verschiedene staatsbürgerliche Einrichtungen.

R.B. - Wahrscheinlich ist es fast unmöglich, Ihre zeitliche Belastung durch die Gemeinde genau anzugeben. Wie liesse sich das umschreiben?

M.L. - Da sind zunächst die fixen Daten: Jeden 2. Dienstag Gemeinderatsitzung, mit Protokoll, Beschlüssen und Anträgen, dazu meist jede Woche am Montag Vorbereitungssitzung (ohne Protokoll und Beschlüsse) zur Information, Diskussion und Meinungsbildung. Ferner Kommissionsarbeiten und -sitzungen. Also: tägliches Arbeitspensum 3-4 Std. Ich achte darauf, nach Möglichkeit den Freitagabend frei zu haben. Samstag- und Sonntagmorgen sind meistens für Büroarbeiten, nachmittags frei; es sei denn, ich sei beansprucht von behördlichen Anlässen.

R.B. - Könnten Sie sich vorstellen, dass allenfalls [Ihre] Kinder unter Ihrem Amt zu leiden hätten? Und Ihre Frau?

M.L. - Ich glaube nicht, dass meine Frau unter dem Amt zu leiden hat - so schlimm ist es noch nicht! Ich glaube, auch die Kinder müssten es nicht, da ich ja mittags meistens heimkomme und abends erst an Sitzungen muss, wenn die Kinder ohnehin ins Bett müssen.

R.B. - Wenn Sie Zeit haben für sich, für ein Hobby - für welches dann?

M.L. - Da sind zunächst einmal verschiedene Hausvaterpflichten, z.B. Gartenarbeiten. Dann bin ich Mitglied des Schiessvereins; ich gehe auch ab und zu fischen. Neben Weiterbildung bleibt auch etwa Zeit für ein Konzert (klassische Musik). Walter Minder und ich haben schon an Quartalskonzerte in der Kirche gedacht, bei denen man z.B. Musikstudenten Konzertmöglichkeiten anbieten könnte. Bedenken habe ich etwas vom Interesse her; versuchen können wir es ja trotzdem einmal!

R.B. - Wieder zurück zu den Amtsgeschäften: Von mir aus gesehen dürften die Nagra, die Melioration und der Zonenplan Ihre grössten Sorgen sein. Und von Ihnen aus?

M.L. - Von mir aus auch. Der Prioritätenplan sieht so aus: 1. Nagra, 2. Melioration, 3. Nutzungsplan. 

Die Melioration ist nun gerade an erster Stelle, da die beschlussfassende Versammlung unmittelbar bevorsteht. Beim Nutzungsplan sind zuerst die Probleme der zukünftigen Landwirte zu überdenken, vor allem jener Jungbauern, die in der Kernzone wohnen, oder Landwirtschaftlich genutztes Land innerhalb der Bauzone besitzen, und deshalb durch das Erbrecht, beim Generationenwechsel, die Gefahr des Aufgebens des Betriebes besteht.

Bei der Nagra ist das Hauptproblem, dass so schnell wie möglich wieder alles abgeräumt und normalisiert wird. (D.h. bis auf jene 1-2 m2, wo die Uni und die ETH noch ihre Messungen vornehmen wollen).

R.B. - Besteht ein Zeitplan?

M.L. -  Jawohl. Da die Granitschichten ca. 500 m tiefer liegen, geht die Bohrung schneller voran. Da wir bereits gut die Hälfte der Bohrung erreicht haben, könnte sie vermutlich im September fertig sein.

R.B. - Dann wird sofort abgeräumt?

M.L. - Ich hoffe es; das muss an der nächsten Sitzung der Aufsichtskommission abgeklärt werden. Das Bohrwerk kommt ohnehin sofort weg, da es andernorts wieder gebraucht wird.

R.B. - Sie sagten, Aufsichtsbehörde. Wie setzt sich diese zusammen?

M.L. - Sie ist vom Bundesrat bestimmt worden und wird auch von ihm beaufsichtigt. Sie besteht aus Vertretern der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, Bundesamt für Energiewirtschaft, Sektion Grundwasserschutz Bundesamt für Umweltschutz, Eidg. Fachkommission für die Nutzung geothermischer Energie Institut für Geophysik ETH Hönggerberg, Sektion III der Schweiz. Naturforschenden Gesellschaft, Leiter der Abteilung für Energiewirtschaft und öffentlicher Verkehr, Direktion der Volkswirtschaft des Kantons Zürich und dem Gemeinderat K. Griesser und ich. Weitere Teilnehmer werden nach Bedarf eingeladen. Diese Sitzungen sind in der Regel monatlich.
Im September wird der Gemeinderat nach Bern reisen. Wir konnten mit Herrn Bundesrat Schlumpf ein Treffen vereinbaren. Unter Anderem werden wir auch das Thema Energiepolitik anschneiden.

R.B. - Das tönt tatsächlich beruhigend: sozusagen postwendend Antwort aus dem Bundeshaus! -- Zum Schluss noch einige kleinere Fragen: Es ist bedauerlich und beschämend, dass seinerzeit versäumt wurde, unseren alten Presi öffentlich, mit allen Ehren zu verabschieden und ihm wenigstens symbolisch für die vielen Jahre treuer, grosser Arbeit zu danken. Ich erinnere mich nämlich, dass es seinerzeit binnen Stunden möglich war beispielsweise, für einen kaum flüggen Sportler ein Freudenfest zu organisieren... Das heisst nichts gegen den Sportler!

M.L. - Der Gemeinderat hat die Arbeit des alten Präsidenten gewürdigt und ihm jenes Bild geschenkt als anerkennendes Andenken, das er sich schon lange gewünscht hatte.

R.B. - Werden die beiden kleinen Weiher links und rechts der Raater Strasse tatsächlich trockengelegt? Und der Radweg bis hinauf nach Raat?

M.L. - Beide Weiher sind in Privatbesitz. Aus Haftpflichtgründen (Schadenforderungen) hat der Besitzer das Wasserrecht löschen lassen. Den unteren kleineren Weiher möchte der Gemeinderat auf alle Fälle erhalten. Es muss nun erst der Meliorationsentscheid abgewartet werden. ev. könnte die Gemeinde beide Mühliweiher erwerben und sanieren, aber das gäbe eine teure, umfangreiche Aktion. 

Ähnlich liegt das Problem beim Sagiweiher; eine Kommission klärt nun die Möglichkeiten ab, damit der Weiher ev. auch öffentlich zugänglich gemacht werden könnte. Diese Kommission stellt dann einen Antrag an den Gemeinderat. 

Aus Kostengründen wurde seinerzeit auch von einer Sanierung des alten Schwimmbades abgesehen; ich sähe jedoch die Möglichkeit, dass die geplante Schwimmbadanlage unter der Turnhalle entweder zu einem Saale und das Becken zu einem Zivilschutzraum (Lagerraum für Notverpflegung, Trinkwasser, Kommandozentrale) oder aber zum Sommer-Hallenschwimmbad würde, wenn die Fensterfront geöffnet und die Wiese davor benützt werden könnte.

Was den Radweg entlang der Stadlerstrasse betrifft, so wurde dieser anlässlich der Richtplanung festgelegt. Die Projektierung ist Sache des Kantons, ebenfalls der Landerwerb. Eine elegante Lösung wäre via Melioration, da hier auf Realersatz plädiert werden könnte!

R.B. - Welches war in Ihrem Amte bisher das schönste Erlebnis?

M.L. - Die Einweihung des Krankenheims in Dielsdorf: sie hat mich sehr gefreut und beeindruckt. Vor allem jene alten Frauen (z.T. in Rollstühlen), die zusammen noch ein Liedlein gesungen haben! - erfreulich ist auch immer wieder der Kontakt im Dorfe, obwohl meist Probleme dazu Anlass geben. - Schön und sehr eindrücklich war jener Besuch im grossen Gemeindewald mit dem Ober- und Gemeindeförster und die Feststellung, dass unser Förster sozusagen jeden Baum kennt und von ihm etwas zu berichten weiss! Einziger Nachteil: unser Wald ist überaltert. Das z.T. da oft die Besitzer jener Waldparzellen auch zur älteren Generation zählen und somit ihren Besitz unmöglich noch pflegen können. Bestünde hier nicht die Möglichkeit, dass Einwohner ohne Waldbesitz (aber Brennholz brauchen) bei jenen älteren Waldbesitzern Holz kaufen und holen würden? Dann wäre allen 3en geholfen: dem Wald, dem Besitzer, und jenem, der Brennholz braucht! Me müessti eifach rede mitenand...

R.B. - ... und im Gemeindeblatt kommt eine entsprechende Anregung! - 

M.L. - Damit wären wir auch beim schlechten Erlebnis: die schlechte Stimmbeteiligung. Beim letzten Wahlbericht habe ich oben eine persönliche "Widmung" angebracht; ich weiss nur nicht, ob sie auch beachtet wurde ...

R.B. - Sie würden also sagen, grössere Stimmbeteiligung sei Ihr grösster Wunsch an unsere Gemeinde?

M.L. - Ja, sicher, rede mitenand, guter Dorfgeist, und aktivere Stimmbeteiligung! - 

Quelle
  • Brandenberger, R.: Unter uns... Mauro Lenisa, Gemeindepräsident. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juni 1983 – S. 29-32.

Montag, 30. April 2018

Erste oder zweite Auflage der «Chronik Weiach»?

Das unten abgebildete Büchlein wird von den Weiachern nach seinem Rückentitel auch als «Chronik» bezeichnet. Viele wissen nicht, dass es zwei Auflagen gibt. Rein vom Äusserlichen her ist es schwierig, diese zwei Auflagen voneinander zu unterscheiden. Dieser Beitrag erklärt, wo die Unterschiede liegen.

Die beiden ersten Auflagen der ersten – und bisher einzigen – mit Hardcover versehenen Monographie zur Geschichte der Gemeinde Weiach wurden 1972 bzw. 1984 publiziert: «Zollinger, W.: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach. (Chronik Weiach. 1271-1971). Hrsg.: Gemeinderat Weiach. 1. Auflage 1972; 2., ergänzte Auflage 1984» ist eine mögliche bibliographische Angabe.



Beide Auflagen sind – nach so langer Zeit wenig verwunderlich – nur noch antiquarisch erhältlich. Das abgebildete Exemplar beim Antiquariat Heinz Ballmert in Krauchenwies (Baden-Württemberg, Deutschland). Handelt es sich da um die erste oder die zweite Auflage?

Zweite Auflage mit eingefaltetem Planblatt

Die 2. Auflage ist fast textgleich mit der 1. Auflage und unterscheidet sich rein äusserlich durch nichts von ihr. Man erkennt die zweite Auflage am angereicherten Inhalt: über das Buch verteilt sind Zeichnungen von Hans Rutschmann sowie drei weitere Luftaufnahmen eingefügt worden. Vor dem hinteren Umschlag gibt es zudem einen eingefalteten Übersichtsplan der Gemeinde (1:5000) sowie einen Ausschnitt des Dorfkerns.


Aufgrund dieser Angaben war das Antiquariat Ballmert in der Lage, festzustellen, dass es sich beim oben abgebildeten Exemplar um die 2. Auflage handelt. Entsprechend ist auch der Eintrag auf zvab.com angepasst worden.

Nur indirekte Angaben im Buch selber

Wie die erste Auflage, so weist auch die zweite, erweiterte Auflage nur indirekte Angaben zum Erscheinungsjahr auf. Aber beide dieselben. Nämlich die - irreführende - Angabe «Dielsdorf, an Ostern 1971» (vgl. S. 8 sowie WeiachBlog Nr. 19):



Bibliothekaren und Antiquaren blieb daher bis vor wenigen Jahren nur die naheliegende Annahme, dass es a) nur eine Auflage gebe und b) diese 1971 publiziert worden sei.

In diese Richtung geht auch die auf den am 16. April 2012 datierte Erklärung des Inhabers des Antiquariats Marco Pinkus in Zürich, Götz Perll auf meine Anfrage per e-mail, ob es sich bei dem feilgebotenen Exemplar um die 1. oder die 2. Auflage handle (Perll verfügte über die 1. Auflage):

«Normalerweise verwenden wir für die Angabe des Erscheinungsjahr die Angabe, die auf dem Titelblatt steht oder im Impressum. Wenn an beiden Stellen keine solche Angabe gemacht wird, benützen wir ein "Hilfsjahr" und setzen das in Klammer. Im vorliegenden Fall benützten wir das am Schluss des Vorwort gesetzte Datum, eben, 1971. Hätte dort kein Datum gestanden, hätten wir, ebenfalls in Klammern gesetzt, das im Titel verwendete 1971 verwendet. Das ist nicht etwa ein von uns willkürlich gewähltes Vorgehen, sondern wird so auch von Bibliotheken und/oder Landesbibliotheken gehandhabt - es gibt hierfür genau definierte ISO-Normen, die allerdings nicht überall genau gleich konsequent eingehalten werden.

P.S. Dass die von Ihnen erwähnte zweite Auflage von 1984 weder von der Landesbibliothek noch den Zürcher Bibliotheken und der deutschen Nationalbibliothek verzeichnet wird, ist sicher darauf zurückzuführen, dass es die Gemeinde, respektive der Verlag oder die Druckerei versäumt haben, bei Erscheinen die notwendigen Exemplare dahin abzuliefern.
»

Mit diesem Postscriptum hat Perll zweifellos recht. Wobei man auch darauf verweisen muss, dass es – im Gegensatz zu Deutschland und Frankreich – hierzulande bis heute keine gesetzliche Verpflichtung zur Ablieferung von Belegexemplaren an die Nationalbibliothek gibt.

Publikationsort Dielsdorf oder Weiach?

Auch denkbar – und in diesem Falle bezüglich des Jahres richtiger – wäre die Angabe «Dielsdorf o.J.» für Druckort und Erscheinungsjahr gewesen, wie sie von der Kantonalen Denkmalpflege in ihrem 9. Bericht verwendet wurde («Literatur: W. Zollinger, 1271–1971 Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, Dielsdorf o.J., S. 32 f.»; vgl. Quellen), wobei man sich auch über die korrekte Ortsangabe streiten kann. Gilt der Sitz des Herausgebers, d.h. der Gemeinderatskanzlei, dann wäre es Weiach. Gilt der Sitz der Druckerei Akeret, bzw. der Wohnsitz von Zollinger zum Publikationszeitpunkt, dann bleibt es Dielsdorf.

Folgt man der Darstellung im Wikipedia-Artikel Erscheinungsort, so ist die aus der Zeit der Druckerverleger (wie Froschauer in Zürich im 16. Jahrhundert) stammende Ortsangabe eigentlich ein Verlagsort (und nicht der Druckereiort). Aus diesem Grund ist ab der 3. Auflage auch konsequent der Verlagsort angegeben: 3. Auflage Weiach 2003 (Gemeindekanzlei), 4. Auflage 2004-2011 Weiach, 2012-2016 Trub (Wohnort des Verfassers und Verlegers), 5. Auflage 2017 Trub (Sitz des Wiachiana-Verlags).

Quellen
[Veröffentlicht am 10. April 2019 um 03:10 MESZ]

Montag, 2. April 2018

Eine Zürcher Trommel in Hohentengen

Wer die Werbetrommel rührt, der will Kriegsknechte anwerben. So war das früher. Denn Trommeln und Pfeifen bildeten die Begleitmusik auf dem Marsch in den Kampf.

Es versteht sich von selbst, dass die Obrigkeiten schon vor Jahrhunderten sehr genau darauf achteten, wer in ihrem Herrschaftsbereich Soldaten anwarb. Denn in der Regel hatte die Inhaberin der hohen Gerichtsbarkeit auch das Mannschaftsrecht inne, konnte also auf ihrem Gebiet die Militärdienstpflicht durchsetzen.

Da wirft der obige Titel natürlich Fragen auf. Was hat die süddeutsche Gemeinde Hohentengen am Hochrhein, unmittelbar nördlich von Weiach im baden-württembergischen Landkreis Waldshut gelegen, mit dem Mannschaftsrecht der Zürcher zu tun?

Eine Erklärung liefert Gerold Meyer von Knonau (1843-1931) im Anzeiger für Schweizerische Geschichte von 1877 unter Pt. «107. Kleinere Mittheilungen» in einer sogenannten Miszelle, also einem kurzen Beitrag, den er mit seinem Kürzel MvK zeichnete. Wir drucken ihn hier integral ab, da ein direkter inhaltlicher Zusammenhang mit dem Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 87 sowie dem Beitrag WeiachBlog Nr. 504 besteht (vgl. Quellen):

Eine zürcherische Trommel im Gemeindehause von Hohenthengen.

«Als ich im Januar dieses Jahres vor der Section Uto des Alpenclub einen Vortrag über unsere schweizerischen Grenzen hielt, welcher nächstens im Jahrbuche des S. A.-C, XII. Jahrgang, erscheinen wird, theilte mir nachher ein Mitglied eine Notiz mit, welche als eine Hinweisung auf eine rechtshistorische Curiosität hier als Miscelle einen Platz verdienen mag. Der Herr, welchem ich die Mittheilung verdanke, hatte wenige Tage vorher im Gemeindehause des gegenüber Kaiserstuhl auf dem rechten Rheinufer liegenden Dorfes Hohenthengen - dessen Kirche ist die Mutterkirche von Kaiserstuhl - dem Acte einer Civiltrauung als Zeuge beigewohnt und war als Zürcher nicht wenig durch den Anblick einer grossen Kriegstrommel mit den zürcherischen Farben in Erstaunen gesetzt worden, welche da, wie es schien, wohl geehrt, innerhalb der gelbrothen Grenzpfähle des grossherzoglich badischen Gebietes gewissermassen an officieller Stätte aufbewahrt wird. Zwar wusste schon der Ortsvorsteher zu sagen, dass die Hohenthenger vor der Staatsumwälzung militärisch zu Zürich zählten und 1814 gerne zürcherisch geworden wären: aber Bürgermeister Reinhard habe sie nicht gewollt, um nicht katholische Kantonsangehörige zu bekommen. Indessen liegt doch die Sache noch etwas anders, wenn auch jene Angaben in der Hauptsache richtig waren.

Gleich den Nachbarorten Lienheim und Herdern stand Hohenthengen unter der Landeshoheit der fürstlich Schwarzenberg'schen Regierung in der gefürsteten Landgrafschaft Klettgau, welche zu Thiengen ihren Sitz hatte; die niederen Gerichte verwaltete der bischöflich Constanz'sche Obervogt, auf Schloss Rötteln bei Kaiserstuhl. Die in der gemeineidgenössischen Herrschaft Grafschaft Baden regierenden Kantone hinwieder übten das Schutzrecht über diese drei Dörfer - 1733 ist von eidgenössischen «Salve-Garda-Stühden» zu Hohenthengen die Rede - ; sie verlegten im Nothfalle Schutzwachen dahin und übten im Namen der Eidgenossenschaft daselbst das Mannschaftsrecht aus.

Von diesen durch die Erschütterungen der Napoleon'schen Zeit mit allen anderen feudalen Einrichtungen hinweggeräumten verwickelten Beziehungen ist die alte zürcherische Trommel zu Hohenthengen ein kleines Denkmal.

Als Illustration aus dem 16. Jahrhundert sei hiezu noch auf Folgendes (Abschiede, Bd. IV, Abtheil. 1 a, p. 800 und 801) hingewiesen. Nach der Niederwerfung des Bauernaufstandes im Klettgau durch den Grafen Rudolf von Sulz, Ende 1525, schrieb der Landvogt zu Baden, der Urner Türler, an die Luzerner Regierung und die eidgenössischen Boten am 4. November, dass nach dem Kampfe viele Bauern nach Kaiserstuhl entronnen seien, auch wehklagende Weiber und Kinder: «die man nun inglan hat, das ich nun da nit han mögen erweren, denn sy under einandern gefründt sind, dessglichen ir kilchgnossen und nachburen, dass sy sy nit hand wellen usschlachen». Am 9. meldet Türler, er sei auf Rudolfs Einladung auf Schloss Küssenberg geritten, wo er auch «von wegen den dryen dörfern, so in siner grafschaft ligen und aber minem herren von Kostenz zuogehörig sind und mit einer grafschaft Baden reisen müessend» gesprochen und beruhigende Zusicherung erhalten habe, dass der Kaiserstuhler Vogt auch künftig im Namen von Constanz den Eid empfangen solle ohne Nachtheil für die Eidgenossen, die Grafschaft Baden oder die von Kaiserstuhl. M.v.K.»

Der im Abschnitt über den Bauernkrieg von 1525 genannte Graf von Sulz war damals Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit im Klettgau, die 1687 nach dem Aussterben im Mannesstamme über eine Heirat an das Haus Schwarzenberg gelangte.

Eidgenössischer Schutz für das Amt Rötteln

Meyer von Knonau hat in seiner Miszelle nicht erläutert, aus welchem Rechtsgrund die Eidgenossen das Mannschaftsrecht nicht nur in den linksrheinischen (heute aargauischen) Teilen der fürstbischöflich-konstanzischen Herrschaft Kaiserstuhl (auf den Sitz des Obervogts bezogen auch Amt Rötteln genannt) ausübten, sondern auch in den fürstbischöflichen Besitzungen rechts des Rheins (heute Deutschland).

Dieses Mannschaftsrecht dürfte mit den mittelalterlichen Abmachungen zusammenhängen, welche nicht nur das am nördlichen Brückenkopf bei Kaiserstuhl thronende Schloss Rötteln zum für die Eidgenossen «offenen huß» erklärten, sondern auch den Rest des fürstbischöflichen Gebietes deren Schutz unterstellte.

Damit ist Hohentengen nicht schlecht gefahren. Die in der Miszelle erwähnten Unverletzlichkeits- oder Neutralitäts-Zeichen, genannt «Salva Quardia», machten nämlich jedem Eindringling klar, unter wessen (militärischem) Schutz das Gebiet stand (Bild aus Fuchs 1992).
 

Die Dorfschaft Hohentengen erhielt zwischen 1618 und 1798 mehrmals das Recht, ein solches bemaltes Schild aus Blech an ihren Grenzen aufzustellen. Dadurch blieben sie bei Plünderungen oft verschont – im Gegensatz zu anderen sulzischen Klettgauern (u.a. in Griessen, Stetten, Günzgen und Bergöschingen). Als beispielsweise im Dreissigjährigen Krieg eine kleine Abteilung Schweden Proviant zu erpressen versucht, musste sie auf Druck der Eidgenossen bald aus dem fürstbischöflich-konstanzischen Amt Rötteln abziehen.

Diese enge Verbindung zur Eidgenossenschaft hat die Hohentengemer vor 200 Jahren ganz von selbst dazu gebracht, sich ernsthaft um einen Beitritt zur Schweiz zu bemühen. Auch wenn ihnen das als Verrat ausgelegt wurde.

Quellen
[Veröffentlicht am 28. März 2019 um 11:45 MEZ]

Mittwoch, 7. März 2018

Der Hut des Stationsvorstandes

Die Kultur der Eisenbahn hierzulande hat sich in den letzten 50 Jahren radikal verändert.

Hin zu einem unpersönlichen, fast schon rund um die Uhr aufrechterhaltenen, auf Stunden, halbe und gar Viertelstunden getakteten S-Bahn-und-Bus-System, das nur noch Haltestellen, aber sonst keine Fixpunkte mehr kennt.

Wie fundamental der Wandel über uns gekommen ist, erkennt man am «Lied vo de Bahnhöf» von Mani Matter (1936-1972), dem leider viel zu früh verstorbenen Chansonnier und Barden der Nation. Gemäss dem Katalog des Schweizerischen Literaturarchivs (Teil der Nationalbibliothek) ist es vor 1966 entstanden.

Der Text ist simpel und tiefgründig zugleich (typisch Mani Matter eben). Er atmet das Warten richtiggehend:

«Das isch ds lied / vo de bahnhöf wo dr zug / geng scho abgfahren-isch / oder no nid isch cho / und es stöh / lüt im rägemantel dert und tüe waaarte / Und ds Gepäck / hei si abgsteut und zwöi chind / luegen am outomat / ob nid doch dert no meh / usechöm / aus die caramel wo si / scho hei gässe / Und dr bahnhofvorstand telefoniert / d'mütze hanget ar wand / und im wartsaal isch gheizt / sitzt e maa / won e stumpe roukt wo schtinkt / und list ds Amtsblatt / Mängisch lütet / e gloggen und en ar-/ beyter mit schwarze händ / stellt e weyche me weis / nid für was / dänk für d'güeterwäge wo / vor em Schopf stöh / Und dr bahnhofvorstand / leit d'mützen a / s'fahrt e schnällzug verby / und es luftet no gäng / wäretdäm / as dr vorstand scho sy huet / wieder abziet // Das isch ds lied / vo de bahnhöf wo dr zug / geng scho abgfahren isch / oder no nid isch choooooo...»


Auch die Station Weiach-Kaiserstuhl (Bild: Lesegesellschaft Bülach, 1977) war einst ein solcher Bahnhof. Mit Bahnhofvorständen, die man kannte, die auch öffentliche Ämter in der Gemeinde übernahmen. Wie Emil Maurer als Präsident der evangelisch-reformierten Kirchenpflege. Oder Armin Stäuble in der Schützengesellschaft.

Und der Vorstand war nicht allein, da gab es immer mehrere Mitarbeiter auf der Station - einige hatten schwarze Hände. Die Glocke, die ab und zu läutete, fehlte natürlich auch nicht.

Kurzum: die Station war bedient, sauber und aufgeräumt. Und beheizt. Beheizte Wartsäle - was für ein Luxus längst vergangener Tage. Oder gar: verrauchte Wartsäle! Damals hatten sich Nichtraucher anzupassen.

Besonders hübsch: die Matter'sche Schilderung der Amtsinsignie des Bahnhofvorstands, seines Hutes. Der Hut trug die Rangabzeichen, ablesbar war der Rang an der Anzahl der Streifen.

Beliebt waren diese Hüte nicht gerade - waren ihre Träger im Hausinnern, hingen sie an der Wand. Draussen (und erst recht um dem Schnellzug die Reverenz zu erweisen) gehörte der Hut aber auf den Kopf.

Vor 50 Jahren sowieso. Das Videostandbild zeigt den Diensthabenden der Station Weiach-Kaiserstuhl im Sommer 1959. Filmaufnahmen von Lehrer Kurt Ackerknecht: https://youtu.be/AuRamuAA9aw?t=483

Sonntag, 4. März 2018

Weiach sagt «Nein, aber». Der No Billag-Extremwert.

Mit einer hauchdünnen Mehrheit von nur rund 3600 Stimmen (bei fast 2.3 Mio eingelangten Stimmzetteln) wurde die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) am 14. Juni 2015 angenommen. Der Kanton Zürich lehnte die Vorlage damals ab (47.93% Ja). Und die Weiacher fielen mit ihren 38.64% Ja-Anteil nicht wirklich aus dem Rahmen.

Wieder einmal mit kantonsweitem Extremwert

Wie sieht es nun mit der seit Monaten heftigst debattierten No-Billag-Initiative aus? Seit heute 15:56 ist nun auch offiziell: Weiach ist im Kantonsvergleich wieder einmal für einen Extremwert gut. Diesmal als Gemeinde mit dem höchsten Ja-Anteil für die No-Billag-Initiative.

Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren sagten in Weiach immerhin 45.49% - allerdings bei einer Stimmbeteiligung von tiefen 45.02%.

Die Billag-kritische Haltung konzentriert sich im übrigen auf einige Agglomerationsgebiete wie Schlieren, Schwamendingen, Opfikon oder Oberglatt, sowie ein paar der traditionell konservativ geprägten Gemeinden im Weinland und im Tösstal. Das monatelange Stahlgewitter der Initiativgegner hat seine Wirkung auch in diesen Gebieten nicht verfehlt.

Trend zu tiefer Stimmbeteiligung hält an

Die tiefe Stimmbeteiligung wurde schon angesprochen. Die Weiacher sind zwar kantonsweit auch diesmal nicht das Gebiet mit der roten Schlusslaterne. Aber die vergleichsweise lustlose Beteiligung von 45.02% (bei der No-Billag-Initiative) kontrastiert doch ziemlich auffällig mit denen der Nachbargemeinden: Bachs 62.41%, Stadel 51.11%, Glattfelden 51.29%, Fisibach 60.31%, Kaiserstuhl 59.07% - das steuerfussmässig spitzenplatzierte Neerach eifert mit 57.59% eher den Vorbildern am Zürichsee nach.

Dass die Gemeinde Weiach sicher kein bäuerlich geprägtes Dorf mehr ist (wie Bachs), das liegt bei einem Blick auf die Bauentwicklung und die damit einhergehende Bevölkerungsexplosion auf der Hand. Aber dass man sich auf einem Niveau mit Agglomerationswüsten wie Oberglatt und Schlieren wiederfindet? Bedenklich.

Donnerstag, 22. Februar 2018

Zivil-militärische Zusammenarbeit, Weiach Anno 1986

Zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) - bzw. im internationalen Civil-military cooperation (CIMIC) - ist die Nutzbarmachung von zivilen Ressourcen für die militärische Seite und vice versa. Es handelt sich um einen wichtigen Teil jeder militärischen Operation, jedenfalls dann, wenn Streitkräfte beabsichtigen, bei der Lokalbevölkerung in positiver Erinnerung zu bleiben. Es geht also um «winning hearts and minds».

Als das Land noch eine Armee war

All diese Begriffe waren den Schweizer Wehrmännern in den 80er-Jahren noch völlig unbekannt und doch wurde genau das praktiziert. Wer zu Zeiten der alten Armee 61 jung war erinnert sich mit Garantie an Soldaten auf dem Schulareal, die Militär-Biscuits oder gar -Schoggi verteilten. Was wenig verwunderlich ist, denn damals hatte die Schweiz nicht nur eine Armee, sie war in gewissem Sinne eine. Wie das?

Mehr als 10% aller im Land lebenden Personen waren auf die eine oder andere Weise in der Gesamtverteidigung eingebunden. Mehr oder weniger jeder männliche Schweizer zwischen 20 und 50, der einen Bleistift gerade halten konnte, war in der Schweizer Armee (damals noch offiziell Schweizerische Armee genannt) eingeteilt und sei es im Hilfsdienst. Oder halt im Zivilschutz. Und wer mit 50 von der Armee aus dem Landsturm entlassen wurde, der fasste noch für weitere 10 Jahre einen gelben Zivilschutzhelm.

Einquartierung auf dem Dorfe war Standard

Es hätte gar nicht genügend Waffenplätze und bundeseigene Unterkünfte gegeben für alle diese Einheiten, die regelmässig ihre Mobilmachungsübungen und Wiederholungskurse absolvierten. Deshalb gab es auch die Verpflichtung, gemeindeeigene Zivilschutzanlagen für die Armee zur Verfügung zu stellen. Kontaktperson für die Truppe war der Ortsquartiermeister.

Im Vorsommer 1986 war das Bewachungsdetachement 97 im Dienst und in Weiach einquartiert. Und man war seitens des Kommandanten und seiner Offiziere offenbar zufrieden, wie man dem nachstehenden Dankesschreiben vom 5. Juni 1986 entnehmen kann, das an «Gemeinderat und Bevölkerung von Weiach» gerichtet ist:


Der damalige Gemeindepräsident Mauro Lenisa, selber aktiver Offizier, hat das Schreiben tel quel in den «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach», Ausgabe Juli 1986, auf S. 15 abdrucken lassen.

Wie man sieht, erlebte Weiach sozusagen das volle Programm einer solchen - mit älteren Wehrmännern bestückten - Territorialeinheit: Schiessausbildung in der Grube der Weiacher Kies AG und Bewachungsübung am Objekt Bahnhof Weiach-Kaiserstuhl (vom Kommandanten schmeichelhafterweise als «Bahnhof Weiach» bezeichnet - ohne Nennung des Nachbarstädtchens).

Der Kontakt zur Zivilbevölkerung wurde insbesondere auch von den Subalternoffizieren und höheren Unteroffizieren des Bewachungsdetachements gepflegt. Die waren nämlich in den genannten Privatzimmern einquartiert.

Der Schreibende kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass diese Privatzimmer und die Gespräche mit den Gastgebern zu den angenehmsten und interessantesten Erlebnissen seiner 27 Jahre dauernden Offizierslaufbahn gehören.

[Veröffentlicht am 4. März 2019 um 21:30 MEZ]

Freitag, 2. Februar 2018

Wie alt ist die erste deutschsprachige Urkunde mit Weiach-Bezug?

Um es vorwegzunehmen, die «Weinbau-Urkunde» von 1309 ist es nicht (die habe ich übrigens freihändig so benannt, weil es darin u.a. um einen «aker heisset der alte Wingarte» geht; vgl. Wie das Kloster Oetenbach in Weiach zu Grundbesitz kam, WeiachBlog Nr. 1309). Sie gehört aber mit zu den ältesten noch erhaltenen Dokumenten über Weiacher Belange, die in deutscher Sprache verfasst wurden.

Die älteste erhaltene Nennung des Ortsnamens Wiach von 1271 in einem Einnahmenverzeichnis der Zürcher Fraumünsterabtei und auch Urkunden aus den Jahren 1279, 1281 sowie einer von 1295, die den Übergang der niederen Gerichtsbarkeit in den Besitz des Bischofs von Konstanz besiegelt, sind alle noch in lateinischer Sprache abgefasst.

Um die im Titel gestellte Frage zu beantworten, wird hauptsächlich auf das Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich (UBZH) abgestellt - darin sind die obgenannten Dokumente erfasst. Zwar ist dort nicht immer der volle Wortlaut abgedruckt, aber auch über das Regest (die Zusammenfassung der relevanten Inhalte) kann oft auf die Sprache geschlossen werden. Denn wo im Regest Latein vorkommt, da muss davon ausgegangen werden, dass auch das Original in dieser traditionellen Kanzleisprache verfasst wurde.

Abzuklären ist also für eine Reihe von Zweifelsfällen: Latein oder Deutsch? Und dies insbesondere bei Nachträgen in den späteren Bänden des UBZH, die meist nur Kurzregeste enthalten.

Eine Urkunde des Johanniterhauses Leuggern von 1276?

In UBZH Bd. 12, S. 143 ist mit Nr. 2365a ein Dokument vom 2. Februar 1296 aufgenommen worden. «Unter den Zeugen» heisst es im Regest zu dieser Verkaufsurkunde, sei ein «Konrad von Weiach» gewesen. Die dazugegebene Fussnote 3 lautet: «Konrad von Weiach (Wiiach) kommt schon 1276 vor Sept. 24 als Zeuge in einer Urk. des Johanniterhauses Leuggern vor (Staats-A. Aargau, Leuggern nr. 36).»

Leuggern liegt im Bezirk Zurzach an der Einmündung der Reuss in den Rhein. «Die Johanniter teilten ihren neu erworbenen Besitz zunächst der Kommende Bubikon im Zürcher Oberland zu. 1250 erfolgte die Gründung der Kommende Leuggern», steht dazu im Wikipedia-Artikel Leuggern (Stand: 10.9.2016).

Die Urkunde «Leuggern nr. 36» trägt heute die Signatur «StAAG U.21/0036». Gemäss persönlicher Mitteilung von Sarah Biäsch vom Staatsarchiv des Kantons Aargau (e-mail vom 18.1.2018) ist dieses Dokument in lateinischer Sprache verfasst, wie man auch am handschriftlichen Regest des Aargauer Staatsarchivs aus dem 19. Jahrhundert sehen kann.



Die Winzeln-Urkunde von 1295?

Im Anhang «Freiherren von Winzeln?» zitiert Walter Zollinger 1972 in seinem blauen Büchlein «Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» aus UBZH Nr. 2365a:

«Und unterm 20. Dezember 1295 finde ich folgende Notiz: «Peter von Winzeln (Petrus de Winzelon), Bürger von Waldshut, verkauft mit Willen seines Sohnes Peter und seiner Kinder, seinen Leibeigenen Konrad Sohn Ulrichs von Vogelsang um 5 Pfund dem Deutschordenshaus Beuggen.»»

Was dieses Dokument mit Weiach zu tun hat, erläutert Fussnote 2, wo die Bearbeiter des Urkundenbuchs schreiben: «Jedenfalls vom Winzelnhof bei Weiach, worauf auch der Zeuge Konrad von Weiach deutet. Vgl. Bd. II nr. 527 u. 748 u. Berichtigung dazu u. nr. 660a. Peter von Winzeln hat kein eigenes Siegel und siegelt daher mit dem der Bürgerschaft von Waldshut.»

Beuggen gehört heute zur süddeutschen Stadt Rheinfelden (Baden), vgl. den Wikipedia-Artikel Schloss Beuggen. Weiter siehe Boxler, Horst: Die Herren von Winzeln als Waldshuter Bürger. In: Land zwischen Hochrhein und Südschwarzwald, Bd. 1 (1994) - S. 68-75.

Achtung: Falsche Datierung und weitere Fehler

Bei dieser Winzeln-Urkunde ist Zollinger (und möglicherweise bereits derjenige, der aus dem UBZH exzerpiert hat) aufgrund unglücklicher Typographie einem Irrtum erlegen. Und zwar aufgrund der impliziten Annahme, ein fett gedrucktes Datum müsse sich auf den unten folgenden Text beziehen (daher auch die Formulierung «Und unterm 20. Dezember 1295 finde ich»). Dem ist jedoch im UBZH nicht so. Der Eintrag 1295 Dezember 20 gehört zum gleich obendran abgedruckten Regest, korrekt ist mithin 1296 Februar 2:

Nr. 2365a
Peter von Winzeln [Fn-2] (Petrus de Winzelon, domicellus), Bürger von Waldshut, verkauft mit Willen seines Sohnes Peter und seiner andern Kinder seinen Leibeigenen Konrad, Sohn Ulrichs von Vogelsang, um 5 [Pfundzeichen] dem Deutschordenshaus Beuggen. Unter den Zeugen: Konrad von Weiach [Fn-3].
1296 Februar 2

Aufgrund des Einschubs von Namen und Funktion des Verkäufers im Regest (der so im Original stehen dürfte) ist davon auszugehen, dass auch der Rest der Urkunde in Latein verfasst ist.

Zu beachten ist übrigens auch die von Zollinger aufgrund der Auslassung des Wortes «andern» gemachte Bedeutungsverschiebung. Die im Original-Regest genannten Kinder wären die Geschwister des Sohnes Peter. Bei Zollinger wird aber der Eindruck erweckt, bei diesen Kindern handle es sich um die des Sohnes, also die Enkel von Peter senior.

Bleibt nur noch UBZH 2439a von 1298!

Der letzte zu prüfende Zweifelsfall ist ein ebenfalls in Nachtragsbänden des UBZH (Bd. XII, 147) unter Nr. 2439a aufgeführtes Regest. Es datiert auf den 13. April 1298. Seine Ausstellung in Klingnau wird als unsicher ausgewiesen. Der entscheidende Satz aus diesem Dokument stammt (wie im Winzeln-Fall) aus der Liste der anwesenden Zeugen:

«Die das sahent und hortent, das was […], C. von Wiach, […]»

Ob es sich nun bei diesem C. von Wiach um den bereits 1276 und 1296 erwähnten Konrad von Weiach gehandelt hat, soll hier nicht weiter erörtert werden.

Fakt ist: Diese Urkunde mit Regest UBZH Nr. 2439a ist wohl die älteste in deutscher Sprache in der Wiach als Ortsname vorkommt! Und die einzige, die noch aus dem 13. Jahrhundert stammt.

[Veröffentlicht am 3. März 2019 um 13:30 MEZ]