Donnerstag, 12. Dezember 2019

Wunschlos glücklich mit dem neuen Geläute

In den ersten Tagen des Mai 1843 wurden die heute noch im Dachreiter hängenden und tagtäglich geläuteten Glocken der Weiacher Kirche eingeweiht. Etwas über einen Monat später erschienen die folgenden Zeilen in einer überregionalen Zeitung:

«Jüngst ging aus der Werkstätte des durch die Verfertigung harmonischer Kirchengeläute berühmten Glockengießers, Hr. Keller in Unterstraß, ein neues Meisterstück hervor. Die drei neuen, für die hiesige Kirche gegossenen Glocken entsprechen allen Erwartungen und lassen nicht das Mindeste zu wünschen übrig. Der volle und starke Klang, die reine Harmonie im G-dur-Akkorde, der feinkörnige Guß und die äußere Ausstattung des Werkes empfehlen den Meister von selbst. Die Kirchgemeinde hat daher in ihrer gestrigen Versammlung den einstimmigen Beschluß gefaßt, ihre Anerkennung und ihren aufrichtigen Dank gegen diesen bescheidenen und in seinen Forderungen äußerst billigen Künstler öffentlich auszusprechen, welches hiermit im Auftrage desselben geschieht. Weyach, den 12. Juni 1843.»

Die Formulierung des ganzen Beitrags klingt verdächtig nach bestellter Werbung – besonders der letzte Halbsatz nährt diesen Eindruck.

Das Adjektiv «berühmt» im einleitenden Satz wirkt etwas seltsam, weil wir aus der Retrospektive wissen, dass die Weiacher Glocken zu den ersten 50 Exemplaren aus dieser Giesserei zu zählen sind und in späteren Jahrzehnten noch weitere 750 folgten.

Quelle und weiterführende Literatur
  • Der Beobachter aus der östlichen Schweiz, Nummer 48, 16. Juni 1843 – S. 192.
  • Verzeichniß der Glocken aus der Gießerei von Jakob Keller in Unterstraß bei Zürich. Druck v. D. Bürkli, Zürich [1881]. [e.rara.ch]
  • Aus Unterstrass kamen 804 Glocken. WeiachBlog Nr. 271 v. 7. September 2006.

Mittwoch, 11. Dezember 2019

Den Sarg auf den Schultern zum Friedhof getragen

Letzten Sonntag war die Rede vom Weiacher Totenhäuschen (vgl. WeiachBlog Nr. 1435). In der dort erwähnten Jahreschronik von Walter Zollinger, dem langjährigen Dorfschullehrer und Präsidenten der Kirchenpflege Weiach, ist noch eine weitere Information zum Bestattungswesen vergangener Tage zu finden:

«Bis dahin [d.h. bis zum Jahr 1953] waren die Verstorbenen bei den Bestattungen immer von vier Leichenträgern, den Sarg auf den Schultern, zum Friedhof getragen worden. Nun hat die Gemeinde mit diesem Jahr einen Leichenwagen angeschafft, Kosten Fr. 4'145.-  Als Leichenführer wurde vom Gemeinderat gewählt: Karl Lassauer b. d. Kirche.»

Affaire à suivre

Ob es sich bei diesem Leichenwagen um denjenigen handelt, der im Tenn des Ortsmuseums Weiach steht, ist noch ungeklärt. Es gibt Gerüchte, dieses Exponat stamme aus Stadel oder Neerach. Von Daniel Bryner, Präsident der Ortsmuseumskommission, war zu erfahren, dass ihm dazu keine Aufzeichnungen vorliegen. Auch Arnold Meierhofer (genannt «Chueri-Noldi») weiss nichts Näheres.

Nun gilt es, sich im Gemeindearchiv kundig zu machen. Da die Gemeinde (für damalige Verhältnisse) viel Geld in die Hand genommen hat, besteht Hoffnung, dass im dazugehörenden Gemeinderatsbeschluss sachdienliche Hinweise zum gekauften Wagen zu finden sind. Und von da könnte es möglich sein, darauf zu schliessen, ob der Leichenwagen im Ortsmuseum der 1953 angekaufte sein kann - oder eher nicht.

Quelle
  • Zollinger, W.: Chronik des Jahres 1953. Typoskript. Weiach, Sommer 1955.
    Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung. Signatur: G-Ch Weiach 1953.

Montag, 9. Dezember 2019

Kirchenpflege gab Anstoss zur elektrischen Erleuchtung

Dass Theologen auch handfeste ökonomische Impulse geben können, ist aus heutiger Sicht ein eher erstaunlicher Umstand. Es darf jedoch konstatiert werden, dass Weiach einigen seiner Pfarrherren in dieser Hinsicht viel zu verdanken hat.

Lesern von WeiachBlog und Weiacher Geschichte(n) bekannt ist Pfr. Konrad Hirzel, der Co-Autor der Ortsbeschreibung von 1850/51, der auch Mitbegründer des Landwirthschaftlichen Vereins in Weiach war und als solcher viele praktische Umsetzungen angestossen und mitgetragen hat (vgl. Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 6. Aufl. – S. 56; pdf, 2.87 MB)

Eher unbekannt hingegen dürfte sein, dass auch Pfr. Arnold Zimmermann (Weiacher Pfarrer von 1897 bis 1903) zu diesen Impulsgebern gehörte. Der spätere Kirchenratspräsident (d.h. oberster Chef der Zürcher Kirche), Verfasser vieler theologischer Schriften und Ehrendoktor, hat sehr wohl mitbekommen, was in der Lebensumwelt seiner Gemeinde vor sich ging. Und entsprechend gehandelt.

Her mit dem elektrischen Strom!

Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert war klar, dass nach der Eisenbahn und der Wasserversorgung nun auch eine weitere Netzwerktechnologie ihren Siegeszug antreten dürfte: die Versorgung mit elektrischem Strom, sei es nun zur Beleuchtung oder als Kraftquelle für Maschinen.

Um 1900 hatte die etwa zwanzig Jahre zuvor eingeführte Stromversorgung in Städten wie Zürich bereits ihren exklusiven Luxuscharakter verloren und kurz vor der Jahrhundertwende wurden auch auf dem Land kleine Kraftwerke gebaut und in Betrieb genommen.

So zum Beispiel in unserer Nachbargemeinde Glattfelden, wo am 22. Mai 1898 eine Genossenschaft namens Licht- und Kraftwerk Glattfelden aus der Taufe gehoben wurde. Sie kaufte eine Mühle an der Glatt, entfernte das alte Mühlrad und liess durch die Maschinenfabrik Rieter zwei Turbinen (20 und 30 PS) installieren. Diese trieben dann eine Dreschmaschine und die Mühle selber an, später ein Sägewerk, die Strassenbeleuchtung und natürlich alle Hausanschlüsse. (Website LKWG; Seite Geschichte). Strom hatten die Glattfelder somit bereits 1899.

Kommission für Vorstudien bewilligt

Diese Aktivitäten blieben den Weiachern nicht verborgen. Und sie beschlossen, selber aktiv zu werden.

Einem begleitenden Bericht (Titel: «40 Jahre E.G.W.») zur Jahresrechnung 1952 der Elektrizitätsgenossenschaft Weiach ist in zusammengefasster Form zu entnehmen, welche Aktivitäten sich wenige Monate nach der Gründung der LKWG in Weiach entfalteten:

Im Protokoll der «Kommission für Vorstudien zur Erwerbung elektr. Kraft» lesen wir:

«Sonntag, den 29. Juli 1900 nahm die Gemeindeversammlung Weiach folgenden Antrag der Kirchenpflege an:

Es sei eine Kommission zu wählen, welche die Frage zu prüfen hat, ob nicht elektr. Kraft zu Beleuchtungs- und eventl. zu andern Zwecken gewonnen werden könnte und es sei derselben der zum Studium der Frage bzw. zur Zuziehung von Fachleuten erforderliche Kredit zu bewilligen.

Die Kommission wurde bestellt aus den Herren Ad. Funk zur Mühle, J. Baumgartner zur Säge und Pfr. Zimmermann, und derselben ein Kredit von Fr. 1000.- erteilt.»

Dieser Kommission und damit wohl einem Grossteil der damaligen Ortsbewohner schwebte sogar ein eigenes, kleines «aus den beiden Dorfbächen zu speisendes Elektrizitätswerk» vor. Fast zwei Jahre lang dauerten diese Vorstudien, bestehend in Planvorlagen, Offerten der Firmen Rieter, Winterthur, und der Motor A.G., Baden, Gutachten des kant. Wasserrechtsingenieurs, Besuch anderer kleiner Kraftwerke, wie Glattfelden, Rorbas, Wassermessungen an unsern beiden Bächen, Besprechungen über die Rentabilität solcher Kleinanlagen etc. etc. -

Unterm 10. Januar 1902 aber beschloss man, «in Anbetracht des Umstandes, dass zur Zeit die Gewinnung elektrischer Energie unmöglich ist, die Kommission aufzulösen. Dagegen ist ein Gemeindeglied zu bestimmen, das die Angelegenheit im Auge behalten und wenn irgendwoher in annehmbarer Weise Kraft bezogen werden kann, der Gemeinde einen diesbezüglichen Antrag stellen soll.»

Der Pfarrer redet an der Gemeindeversammlung für das Vorhaben

Es war also nicht der Gemeinderat, sondern die Kirchenpflege unter ihrem Präsidenten Pfr. Arnold Zimmermann, die in diesem Bereich die Initiative ergriffen hat. Der Herr Pfarrer höchstpersönlich vertrat den Antrag der Pflege an der Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde und schaffte es, die Stimmberechtigten trotz Gegenwind zu überzeugen, wenn auch nicht gerade zu elektrisieren.

Ausführlichere Details bringt Willi Baumgartner-Thut in einem lesenswerten zweiseitigen Beitrag für die Mitteilungen der Gemeinde Weiach (Baumgartner 2000). Wie man der Abbildung der ersten Protokollseite entnehmen kann, hiess das von der Gemeindeversammlung am Sonntagnachmittag erkorene Gremium mit vollem Namen Kommission für Vorstudien zur Erwerbung elektrischer Kraft in Weiach.

Die Ernüchterung folgt auf dem Fuss

Die Kommission traf sich zu insgesamt fünf Sitzungen. Sie musste allerdings bald erkennen, dass Weiach halt nur mit zwei Dorfbächen aufwarten kann – und von der Natur nicht mit einem mittelgrossen Flüsschen bedacht wurde, wie Glattfelden (am Unterlauf der Glatt kurz vor der Einmündung in den Rhein) oder Rorbas (an der Töss, ebenfalls kurz vor der Mündung in den Rhein). Diese beiden Fliessgewässer haben das Potential für ein wirtschaftlich zu betreibendes Kommunalkraftwerk, die Weiacher Bäche nicht annähernd, wie den Kommissionsmitgliedern nach entsprechenden Messungen auch der Wasserrechtsingenieur beschied.

Die oben genannte Motor A.G. war nicht einmal bereit, zu einem Vortrag nach Weiach zu kommen, was nicht verwundert, da sie damals schon in wesentlich grösseren Dimensionen dachte und die Rentabilität im Blick hatte. Diese 1895 von der BBC zur Finanzierung ihres Anlagengeschäfts gegründete Firma, mit vollem Namen Motor A.G. für angewandte Elektrizität (nach Fusion 1923: Motor-Columbus) hatte als Zielmärkte die ganze Schweiz und Norditalien vor Augen. Bereits 1908 erreichte diese Firmengruppe den ersten überregionalen Verbund aus dem Speicherwerk Löntsch im Glarnerland (Klöntalersee) und dem Laufkraftwerk Beznau am Unterlauf der Aare.

Die Muttergesellschaft BBC, 1891 von Charles Eugen Lancelot Brown und Walter Boveri gegründet (heute: Asea Brown Boveri, ABB), war ein wichtiger Treiber der Elektrifizierung unseres Landes (Steigmeier 2009).

Weiterführende Literatur
  • 40 Jahre E.G.W.  In: Elektrizitäts-Genossenschaft Weiach. 40. Jahresrechnung pro 1952 vom 1. Januar bis 31. Dezember 1952. Rechnungssteller: E. Baumgartner, Verwalter. Beilage zu Zollinger, W.: Chronik des Jahres 1952, Signatur. G-Ch Weiach 1952.
  • Baumgartner, W.: Kommission für Vorstudien zur Erwerbung elektrischer Kraft in Weiach. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 2000 – S. 10-11.
  • Steigmeier, A.: Motor-Columbus. In: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 8. Januar 2009
  • Baumgartner, W.: 100 Jahre Elektrizitätsgenossenschaft Weiach. Die Chronik 1912–2012. Herausgegeben von der Elektrizitätsgenossenschaft Weiach, Weiach 2012.
  • Paquier, S.: Elektrizitätswirtschaft. In: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 26. Januar 2016.
  • Licht- und Kraftwerk Glattfelden (LKW) – Geschichte. https://www.lkwg.ch/firma/geschichte/  [Zugriff am 9.12.2019]

Sonntag, 8. Dezember 2019

Als der Gemeinderat endlich das «Totenhäuschen» renovieren liess

Manche kleinere Renovation ist in der Bauchronologie der Jubiläumsbroschüre «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. (2., korr. u. erg.  Aufl., April 2007; pdf, 17156 kB) nicht aufgeführt. So zum Beispiel diese hier:

«Die Kirchenpflege liess die westliche, stark verwitterte Giebelseite der Kirche, der Gemeinderat den ebenfalls unansehnlich gewordenen Vorbau zur Kirche (sog. "Totenhäuschen") endlich wieder instand stellen.» (Zollinger, W.: Chronik des Jahres 1953. G-Ch Weiach 1953 – S. 11).


Foto Walter Zollinger nach der Renovation 1953

Bei dem von Zollinger erwähnten «Totenhäuschen» handelt es sich um den linken Teil dieses Vorbaus zur Weiacher Kirche. Diese Bezeichnung passt zum Umstand, dass offensichtlich die politische Gemeinde für dessen Renovation zuständig war, denn das Bestattungswesen gehörte bereits damals zu deren Aufgaben.

Dass 1953 der Vorbau renoviert worden war, zeigt sich übrigens auch an Fotografien aus der Zeit der Gesamtrestaurierung ab Mitte der 1960er-Jahren (Vorbau nicht eingerüstet):


Die Kirche während der Restaurierung, 19. Oktober 1966 (Foto: Kantonales Hochbauamt Zürich; Signatur: 3067/62).


Wozu diente das «Totenhäuschen»?

Der Riegelvorbau ist dank der Erweiterung des Friedhofs im Nachgang zum Bau des Alten Gemeindehauses von 1857 entstanden. Die Mauer zwischen Kirche und Gemeindehaus wurde 1859 an den Verlauf der Nordwestfassaden angeschlossen, ist also nicht mehr im Originalzustand von 1706 erhalten.

Das «Totenhäuschen» wird auch im Turmkugeldokument von 1863 und daraus zitierend in der Jubiläumsbroschüre auf S. 51 erwähnt: «Der Vorbau konnte so um eine «Leichenkammer» erweitert werden. «Die erste erwachsene Person, die auf dem erweiterten Kirchhofe ihre Ruhestätte fand, war eine im Schnee auf Weiachergebiet verunglückte Frau von Hohenthengen, welcher das dortige Pfarramt das Begräbniss in Hohenthengen verweigerte, da sie eine Protestantin sei.» [...]. Die damalige Leichenkammer ist heute das Sigristenzimmer.» (vgl. auch WeiachBlog Nr. 309). 

Neben dem nun gegen Wind und Wetter optimal geschützten Eingangsportal war ein weiterer Raum erstellt worden. Ob diese «Leichenkammer» nun tatsächlich ein Aufbahrungsraum gewesen ist? Wenn dem so war, dann scheint er spätestens ab den 1960er-Jahren nicht mehr als solcher genutzt worden zu sein.

Leichenaufbahrung erfolgte eigentlich zuhause

Wie alt Gemeindeschreiber Hans Meier auf Anfrage von WeiachBlog erklärte, habe es seit seinem Amtsantritt 1961 keinen Fall gegeben, wo eine Leiche in diesem Anbau aufgebahrt worden sei. 

Wie früher üblich haben die Weiacher ihre Toten in der Regel zuhause behalten – bis sie dann spätestens nach 3 bis 4 Tagen in einem öffentlichen Trauergeleit zur Beerdigung begleitet wurden.

Nur in den Fällen, wo dies nicht möglich gewesen sei, habe er jeweils mit der Gemeinde Stadel Kontakt aufgenommen. Dort habe es damals bereits einen Aufbahrungsraum gegeben. [Bei Todesfällen im Spital wurden die Verstorbenen wohl in deren Kühlräumen aufgebahrt.]

Was Walter Zollinger als «Totenhäuschen» und Pfr. Ludwig Schweizer im Turmkugeldokument von 1863 (OM Weiach KTD 9) als «Leichenkammer» bezeichnen, kann deshalb bis zur Gesamtrestaurierung 1965 auch lediglich ein Magazin für die Aufbewahrung der Gerätschaften für den Totengräber gewesen sein.


Der Riegelvorbau – links das Sigristenzimmer – am 15. September 2011 (Aufnahme: Roland zh; Wikimedia Commons)

Nach 1965 wurde das Totenhäuschen zum Sigristenzimmer. Die Gerätschaften für den Totengräber wurden im ehemaligen Gemeindewaschhäuschen Büelstrasse (vis-à-vis Haupteingang Friedhof) aufbewahrt.

Aus Arrestzellen werden Leichenraum und Toiletten

Noch bis Mitte der 1970er-Jahre wurden die beiden Arrestzellen im Alten Gemeindehaus von der Schweizer Armee genutzt, wenn ein Verband im Dorf einquartiert war (vgl. auch WeiachBlog Nr. 1434 von gestern Samstag).

Mit dessen Umbau und Renovation Ende der 1970er-Jahre hob man diese Zellen auf und richtete die Funktionalität in den unteren Räumen auf das Bestattungswesen aus. Es wurden ein «Leichenraum» sowie Toiletten für die Friedhofs- und Kirchenbesucher eingebaut. 

Davon dass die Gemeinde Weiach bei diesem Vorhaben auch von Bundesbeiträgen profitierte, zeugt das Dossier E7291B#1980/16#133* im Schweizerischen Bundesarchiv:


Das ehemals im Erdgeschoss des Alten Gemeindehauses einquartierte Feuerwehrlokal war bereits 1948 in den Westanbau des neuen Gemeindehauses verlegt worden und 1976 von dort ins Untergeschoss der Mehrzweckhalle Hofwies.

Der Eingang zu den Toiletten liegt friedhofseitig an der linken Ecke des Gemeindehauses – diskret mit aufgemaltem Hinweis bezeichnet.


Der Leichenaufbahrungsraum, eingebaut im unteren Geschoss des Alten Gemeindehauses; 15. September 2011 (Aufnahme: Roland zh; Wikimedia Commons)

Quellen
  • Schweizer, L.: Turmkugeldokument vom 19. Juli 1863. Edition: Wiachiana Fontes, Bd. 1. Original: Archiv des Ortsmuseums Weiach, OM Weiach KTD 9.
  • Zollinger, W.: Chronik des Jahres 1953. Typoskript. Handschriftensammlung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1953 – S. 11.
  • Brandenberger, U.: Telefonate mit alt Gemeindeschreiber Hans Meier und alt Gemeinderat u. Kirchenpfleger Willi Baumgartner-Thut vom 8. Dezember 2019.

Samstag, 7. Dezember 2019

Ausrüstung des Weiacher Arrestlokals war mangelhaft

Weiach hatte zwar 1798 sein eigenes Dorfgericht verloren. Dafür gab es Haftzellen. Vor rund 90 Jahren befanden sie sich neben dem Feuerwehrlokal im Erdgeschoss des Alten Gemeindehauses.

Ruth Schulthess-Bersinger, geb. 1926, beschrieb sie in ihrem Bezirksschul-Vortrag von 1941 als
«zwei dunkle Abteile, mit Gittern an den Fensterchen» (vgl. Weiacher Geschichten Nr. 89,  Gesamtausgabe S. 329).

Allzu viel Augenmerk schenkten die Gemeindeoberen diesen «dunklen Löchern» allerdings nicht, wie man aus zwei Einträgen in Gemeinderatsprotokollen schliessen muss:

«Lt. Bericht des Statthalteramtes sind die Arrestlokale im Gemeindehaus innert 4 Wochen instand zu stellen.»  (Gemeinderatssitzung vom 2. November 1929; vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 110  Gesamtausgabe S. 442).

«Lt. Verfügung des Statthalteramtes Dielsdorf sind im Arrestlokal der Gemeinde Weiach zwei neue Wolldecken anzubringen.» (Gemeinderatssitzung vom 9. Januar 1932, Traktandum 5)

Die Aufsichtsbehörde des Bezirks sorgte so für die Einhaltung von Mindeststandards für die in den Weiacher Arrestzellen Eingebuchteten.

Quelle
  • Protokoll des Gemeinderates 1928-1934 [Archiv der Politischen Gemeinde Weiach; Signatur: IV B 02.11] – S. 195 für den 9. Januar 1932.

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Brandursache: Aufbewahrung von Asche im Schopf

Im Beitrag über die Vereinsfahnen war gestern auch vom Brand des Bedmenhofs am Vortag des Bezirkssängerfests in Weiach, dem 21. Juni 1952, die Rede. Nach dem Wiederaufbau sah dieser dann so aus (wobei man konstatieren darf, dass sich seither nicht viel geändert hat, vgl. Google Street View):

G-Ch Weiach 1952, Abb. 4

Pressespiegel e-newspaperarchives.ch über diesen Brand

Im aktuell umfassendsten retrodigitalisierten Archiv Schweizer Zeitungen findet man die folgenden Beiträge zu diesem Brandunglück, drei aus «Die Tat», einer aus den «Freiburger Nachrichten»:


Aus der genannten Ursache ersieht man, dass damals die Küche noch mit einem Holzkochherd ausgerüstet war. Erst in den folgenden Jahren erhielten die Weiacher Haushalte Elektrokochherde. 


Interessant ist die Differenz bezüglich der mutmasslichen Schadensumme um den Faktor 10, noch dazu in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben derselben Zeitung.  

Die Freiburger Nachrichten scheinen sich wie die «Tat» einer Agenturnachricht bedient zu haben: 


Sängerkameraden sammeln für die brandbetroffene Familie


Mittwoch, 4. Dezember 2019

Weiacher Fahnen mit Turnerkreuz, Armbrust und Lyra

Wer sich etwas auf die Fahne schreibt, der sendet eine Botschaft. Durch die Fahne als identitätsstiftendes Objekt – und das darauf Dargestellte. Farben, Muster, Figuren, Text.

Eine Weiacher Fahne, das ist für uns Heutige klarerweise eine mit einem achtstrahligen Stern in gewechselten Farben, der auf dem blau-silbern schräggeteilten Zürcherschild liegt. Diese Blasonierung – die kein bestimmtes Verhältnis des Sterns zum Zürcherschild vorschreibt – wurde jedoch erst am 28. November 1931 offiziell durch den Gemeinderat angenommen. Davor gab es nach bisherigen Erkenntnissen kein offizielles Wappen.

Der Männerchor erbte seine Fahne vom Gesangverein

In früheren Zeiten war der Weiacher Stern nur sechsstrahlig und ohne Teilung. Und er lag auch nicht auf dem Zürcherschild. Entsprechend erschien er auch auf Fahnen. So auf der mit der Jahrzahl 1860 und dem Text «Gesangverein Weiach» beschrifteten Seidenfahne, die heute zum Sammlungsbestand des Ortsmuseums gehört. In der Mitte prangt ein goldener sechsstrahliger Stern auf hellblauem Grund.


Diese Fahne wurde später durch den 1891 gegründeten Männerchor Weiach geführt. Ab wann, ist mir unbekannt. Erwiesen ist, dass sie bis 1952 in Gebrauch war, wie Walter Zollinger in seiner ersten Jahreschronik überliefert:

«Von ganz besonderer Bedeutung war der Sommer 1952 für unseren Männerchor. Er hatte sich eine neue Fahne (die alte stammt aus dem Jahr 1860) vom bekannten Heraldiker Adrian Boller, Kilchberg schaffen lassen. Sie zeigt im blauweissen Zürcherschild den Weiacher Stern, ebenfalls blauweiss geteilt, dazu die Lyra, das Zeichen der Sänger. Turnverein und Schützengesellschaft besitzen bereits dieselben Fahnenbilder, nur je mit ihrem entsprechenden Wahrzeichen (Turnerkreuz, Armbrust). Es gibt ein erhebendes Bild, wenn jeweilen zu festlichen Anlässen die drei Fahnen gemeinsam im Winde flattern! - Am 22. Juni also fand in Weiach bei strahlendem Sonnenschein der Bezirkssängertag, verbunden mit der Fahnenweihe, statt. Der Männerchor Niederglatt war als "Göttisektion" auserkoren und brachte zum Feste sogar den Niederglatter Storch mit. "Es entwickelte sich ein Sängerleben, wie es so urchig u. fröhlich nur in einem Bauerndorf möglich ist, wo Feste zu den Seltenheiten gehören", schrieb der Berichterstatter Hs. Eckinger im "Zürichbieter".» (Zollinger, W.: Jahreschronik 1952. Typoskript. ZBZ Hs, Signatur: G-Ch Weiach 1952 – S. 12)

Fotographie mit den drei Weiacher Fahnen im Vordergrund und den Fahnen anderer Chöre des Bezirks im Hintergrund (Bild mutmasslich von Walter Zollinger geschossen).

Bezirkssängertag und Brand am Vorabend

Dieser Anlass blieb den Weiachern auch noch aus einem feurigen Grund in Erinnerung:

«Am 21. Juni hingegen, ausgerechnet am Samstag vor der Fahnenweihe des Männerchors, war der stattliche Bauernhof des Hans Meierhofer-Wiesendanger im Bedmen einem Grossbrand zum Opfer gefallen. In der Folgezeit erstand nun am selben Platz ein imposanter Neubau; ein wirklich prächtiges Gebäude: das Wohnhaus ein Riegelbau, anschliessend eine mächtige Scheune mit Vieh-, Pferde-, Schweinestallungen u. geräumigem Wagenschopf. Es stellt auch heute wieder das ansehnlichste Bauernhaus des Dorfes vor.» (G-Ch Weiach 1952).

Das Gebäude steht bis heute an der Kaiserstuhlerstrasse 19, vom Dorfkern aus gesehen direkt nach dem Restaurant Wiesental.

Erster Auslandeinsatz der neuen Fahne

«Am 13. Juli sodann führte der Männerchor im benachbarten deutschen Dorf Hohenthengen ein Sängertreffen durch, wozu auch die drei Schweizer-Männerchöre Kaiserstuhl, Glattfelden und Weiach geladen waren und damit zum erstenmal seit dem Krieg die früheren freundschaftlichen Bande mit den Grenznachbarn wieder anknüpfen durften.» (G-Ch Weiach 1952)

Interessant, wie Zollinger den Ortsnamen unseres deutschen Nachbarorts schreibt: nach alter Sitte mit «th». Das passt. Man knüpfte ja an alte Zeiten an. An solche, wo die Hohentengemer noch den Zürchern Heerfolge leisteten.

Was bedeutet die Jahrzahl 1860?

Wenn man auf einer Fahne eine Jahrzahl sieht, dann ist nicht auf Anhieb klar, wofür diese steht. Für das Gründungsjahr oder für das der Anschaffung des edlen Tuches, also für das Jahr der Fahnenweihe?, so fragte ich in WeiachBlog Nr. 792. Die Antwort ist nach wie vor offen.

Üblicher ist es, dass die Jahrzahl der Anschaffung der Fahne auf dieselbe draufkommt – ähnlich wie bei einer Hausaufrichte o.ä., wo auch die Jahrzahl dieses Ereignisses angebracht wird – dasselbe für die Glocken der Kirche Weiach. Das schliesst aber nicht aus, dass doch das Gründungsjahr des Vereins auf der Fahne verewigt wurde. Bei Fussballvereinen ist das Gründungsjahr ja manchmal sogar Teil des Namens.

Weiterführende Artikel
  • Alter der Fahne oder Jahr der Vereinsgründung? WeiachBlog Nr. 792 v. 13. März 2010
  • Dorfzeichen, Wappen und Logo. Wie unsere Gemeinde zu ihren Erkennungszeichen kam (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) Nr. 84. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2006 – S. 11-15.
  • 75 Jahre offiziell anerkanntes Wappen. Wie unsere Gemeinde zu ihren Erkennungszeichen kam (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) Nr. 85. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Dezember 2006 – S. 14-21.

Dienstag, 3. Dezember 2019

Keine Allerheiligen-Connection und ein paar Kalenderbetrachtungen

Die älteste erhaltene Erwähnung des Ortsnamens «Wiach», in der es um die heutige Gemeinde im Zürcher Unterland geht, stammt aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Ein Bild davon vermittelt der Beitrag WeiachBlog Nr. 1400.

In diesem Beitrag hier geht es ebenfalls um ein «Wiach», das allerdings die Ortschaft «Wiechs am Randen» (vorderösterreichisch, heute Baden-Württemberg, Deutschland) bezeichnet. Und es wird erklärt, warum Weiach keine Allerheiligen-Connection hat, jedenfalls keine aus dem 12. Jahrhundert. Daneben wird noch über Datierungsstile raisonniert, also darüber, wann das Kalenderjahr beginnt. Das muss nicht zwingend der 1. Januar sein.

Die Schenkung des Anno von Busilingin

Die älteste mir bekannte Erwähnung eines Wiach datiert auf 1166 oder 1167 und findet sich in einer Urkunde des Schaffhauser Klosters Allerheiligen (heute im Staatsarchiv des Kantons Schaffhausen; Signatur: StASH Urkunden 1/80).

So sieht sie aus. Und Wiach steht in der vierten Zeile:



Beschreibung StASH: «Bischof O(tto) von Konstanz bestätigt eine von Anno von Busilingin schon im Jahre 1131 unter Abt Adelbert I. gemachte Schenkung, wonach derselbe seine Besitzung in Busilingin und Wiach mit Ausnahme von zwei Höfen an Allerheiligen und die Zehenten in Nordhaldun, Burron und Wile an St. Agnesen vergabte.»

Landwirtschaftliche Güter in Wiechs gehörten also bereits im 12. Jahrhundert dem Kloster Allerheiligen, solche in Weiach ziemlich sicher nicht. Das wurde schon 2003 in Anmerkung 21 der dritten Auflage der ortsgeschichtlichen Monographie über Weiach angedeutet. Vergleiche dazu WeiachBlog Nr. 586, zu dessen Abschnitt «Fussnote 21 reloaded» vor einigen Monaten kurze Korrekturhinweise hinzugefügt wurden.

Die drei wesentlichen Punkte daraus seien hier etwas ausführlicher beleuchtet:

1. Busilingin ist nicht Büsingen

Da wäre einmal die 2003 fälschlich gewählte Identifizierung von Busilingin als Büsingen, einer vormals vorderösterreichischen Enklave in der Schweiz. Diese liegt nahe wegen der geographischen Nachbarschaft zur Stadt Schaffhausen und damit zum Kloster Allerheiligen. Aber es ist ein «false friend».

Mit Busilingin ist das heutige Büßlingen gemeint (vgl. Korrektur vom 9. April 2019 zu Nr. 586), das seit der Gemeindereform von 1974 wie Wiechs am Randen zur Stadt Tengen im Landkreis Konstanz gehört. Dies lässt sich u.a. aus dem Topographischen Wörterbuch des Großherzogtums Baden von Albert Krieger aus dem Jahre 1904 schliessen.

Wiechs am Randen und Büßlingen sind nicht etwa Nachbardörfer. Sie liegen nicht nur auf unterschiedlichen Höhenstufen (Wiechs auf 620 bis 670 m ü. M., Büßlingen auf ca. 490 m ü.M.). Dazwischen liegen auch die schaffhausischen Ortschaften Altdorf und Hofen (wenn man nach dem heutigen Strassenverlauf geht).

2. Wirtschaftseinheiten desselben Hofes liegen benachbart

Die von mir 2003 in Unkenntnis des Textzusammenhangs der Urkunde von 1166/1167 (siehe Bild oben) angenommene mögliche Verortung von Wiach mit dem heutigen Weiach ist nicht mehr haltbar, wenn man liest: «predium, quod in eadem villa [Busilingin] et in Wiach jure hereditario possederat».

Den Begriff predium (oder praedium) erklärt das Lateinisch-Teutsche Juristische Hand-Lexicon von  1753 wie folgt:

«Praedium rusticorum, ein Bauren- oder Feld-Gut, als da ist der Acker und die Gebäude, so zum Ackerbau, zur Verwahrung der Frucht und zur Viehzucht gehören, der Meyerhof genannt.»

Anno von Busilingin war also kein gewöhnlicher Bauer, sondern eher jemand, der wohl mindestens zum Ministerialadel gehörte. Dieser liess seine landwirtschaftlichen Güter an einem Ort und seinem Umfeld von einem Meier verwalten.

Der Textzusammenhang zeigt, dass es um einen möglicherweise grösseren Meierhof geht, der in zwei Ortschaften Land, bzw. Bewirtschaftungseinheiten besitzt. Das würde auch wirtschaftlich Sinn machen, denn es handelt sich – wie im vorstehenden Abschnitt erläutert – um zwei verschiedene Höhenstufen.

Wiechs und Büßlingen liegen auf der Strasse ca. 5 km auseinander. Weiach und Büßlingen hingegen rund 43 km (über die Kaiserstuhler Rheinbrücke). Schon allein daraus lässt sich ableiten, dass Wiach eher Wiechs sein muss als Weiach. Betriebe desselben Meierhofs lagen mit Vorteil relativ nahe beeinander, dann konnte der Meier auch eher zum Rechten schauen. Wäre mit Wiach tatsächlich Weiach gemeint, so hätten die Vertragsparteien wohl eher von zwei separaten Meierhöfen gesprochen. In der Urkunde steht aber der Singular: «predium».

3. Datierungsstil der Urkunde

Die Urkunde (vgl. Bild oben; Signatur. StASH Urkunden 1/80) wird vom Schaffhauser Staatsarchiv auf den 27. Dezember 1166 datiert. Gewisse Urkundenbücher (wie Hidber Bd. 2, Nr. 2238 von 1877 sowie QSG Bd. 3, Nr. 72 von 1883; s. unten) datieren sie aber auf den 27. Dezember 1167! Wer hat Recht?

Der Artikel «Kalender» im Historischen Lexikon der Schweiz (e-HLS) erläutert die Grundlagen des Problems Datierung:

«In Bezug auf den Jahresanfang galten versch. Stile: In den Bistümern Basel, Konstanz und Chur sowie im deutschsprachigen Teil des Bistums Lausanne galt der Natalstil (25. Dez.). Im französischsprachigen Teil der Diözese Lausanne war im 11. und 12. Jh. auch der Natalstil in Gebrauch; im Laufe des 13. Jh. setzte sich aber der Annuntiationsstil (25. März) durch, der in der bischöfl. Kanzlei bis 1536 angewandt wurde. Im 13. Jh. kam auch der Osterstil vor. In der Diözese Genf galt im 12. Jh. der Natalstil, im 13. Jh. bis 1276 der Osterstil, danach der Annuntiationsstil; ähnlich war es im Bistum Sitten. Im Laufe des 16. Jh. setzte sich im Gebiet der Schweiz - in den einzelnen Gebieten zu versch. Zeiten - der Circumcisionsstil (1. Januar) des sog. bürgerl. Jahres durch.»

Bei Datierungen aus dem Gebiet der heutigen Schweiz ist also höchste Vorsicht geboten bei allem, was auf das 16. Jahrhundert und ältere Zeiten im Mittelalter zurückdatiert.

Die Datierungsrichtlinien der Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ) sehen nicht umsonst vor, dass der Stil explizit erwähnt werden muss: «Circumcisionsstil (Jahresanfang am 1. Januar), Annu[n]tiationsstil (25. März) oder Natalstil (25. Dezember) muss vermerkt werden.»

Natalstil (25. Dezember) oder Circumcisionsstil (1. Januar), das ist hier die Frage

Der Hinweis vom 16. Mai 2019 am Fusse des Beitrags WeiachBlog Nr. 586 («Die Urkunde (Signatur. StASH Urkunden 1/80) ist auf den 27. Dezember 1166 datiert. Aufgrund des damals üblichen Natalstils begann das Jahr 1167 bereits an Weihnachten, weshalb in Urkundenbüchern teils die im Original stehende Jahrzahl 1167 erwähnt wird.» ) geht etwas zu voreilig davon aus, dass die StASH-Variante die richtige sei.

Der Bearbeiter der Nr. 72 des Bandes Die ältesten Urkunden von Allerheiligen in Schaffhausen, Rheinau und Muri (Basel 1883, S. 123-124; Quellen zur Schweizer Geschichte (QSG), Bd. 3) hat die folgende Bemerkung an den Schluss seiner Urkundenbeschreibung gesetzt:

«Weil die Urkunde in Schaffhausen gegeben wurde, wo schon im 11. Jahrhundert das Jahr mit 1. Januar, nicht mit Weihnachten begonnen wurde (wie sich aus Nr. 16, 22, 23, 24, 25 bestimmt ergibt), nehme ich als Jahr der Urkunde 1167, nicht 1166 an, wie sonst zweifelsohne aufgelöst werden müsste.»

Ein sehr deutlicher Hinweis auf die Annahme, dass die Kanzlisten im Kloster Allerheiligen den Circumcisionsstil verwendet haben. So kommen Baumann et al. auf den 27. Dezember 1167.

Die Katalog-Bearbeiter des Staatsarchivs Schaffhausen (StASH) gingen hingegen von der Verwendung des Natalstils aus, was dann bei Daten zwischen 25. Dezember und 1. Januar zur Verwendung der Jahrzahl des Vorjahres führt. Deshalb 27. Dezember 1166.

Ebenfalls für 1166 würde die Formulierung «Fer. III.  VI. Kal. Jan.» sprechen (vgl. Hidber unten).
Fer. steht für «Feria». Kal. Jan. für «Kalendas Januarii». Feria ist die Bezeichnung des Wochentags, die man damals ab dem Sonntag zählte. Der dritte Tag der Woche ist dann der Dienstag.
«VI. Kalendas Januarii» = am 6. Tage vor den Kalenden des Januars. Da man den 1. Tag des genannten Monats mitzählte, kommt man auf den Dienstag, 27. Dezember. Gemäss Ewigem Julianischen Kalender von Nimtsch würde dieser Wochentag für 1166 sprechen, nicht für 1167.

Einschätzung des Schaffhauser Staatsarchivars

Der Schaffhauser Staatsarchivar erklärte auf Anfrage von WeiachBlog, dieses Datierungsproblem sei vor kurzer Zeit gerade wieder ein Thema gewesen. Der Leiter des Archivs des Schwarzwald-Baar-Kreises in Villingen-Schwenningen habe die von Baumann et al. 1883 genannten Urkunden (vgl. oben zitierte Bemerkung) jüngst selber alle konsultiert. Sein Fazit: Es deute viel auf 1167 hin, es könnte aber auch 1166 richtig sein.

Ohnehin sei es im 12. Jahrhundert wichtiger gewesen, was in der Urkunde stand, wer sie ausgestellt und besiegelt hatte, sowie, wer die Zeugen waren. Darauf, welches exakte Datum draufstand, habe man nicht allzu grosses Augenmerk gehabt.

Da es aus dieser Zeit zudem sehr wenige Urkunden gibt und sich Kanzlisten auch einmal in der Datierung geirrt haben können, ist die Zuschreibung des Datierungsstils mit grösseren Unsicherheiten behaftet. Je nach Argumentation tendiere man deshalb auf die eine oder eben die andere Seite. (Dr. Roland E. Hofer, Staatsarchivar des Kantons Schaffhausen, mdl. Auskunft v. 3.12.2019)

Blick in die Urkundenbücher

Hidber Nr. 2238 (Hidber, Basilius: Schweizerisches Urkundenregister, Bd. 2, Bern 1877 – S. 216)

Baumann et. al.: Die ältesten Urkunden von Allerheiligen in Schaffhausen, Rheinau und Muri. (Quellen zur Schweizer Geschichte, Bd. 3)  Basel 1883 – Nr. 72, S. 123-124

Überarbeitete Fassung der ortsgeschichtlichen Monographie

Für die Ende Dezember erscheinende Version 6.20 von Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 6. Auflage erhält die Fussnote-42 (ehemals Anmerkung 21) auf S. 15 folgende Fassung:

«Eine noch frühere Nennung des Ortsnamens «Wiach» erfolgte in einer Urkunde des Klosters Allerheiligen vom 27. Dezember 1166 bzw. 1167 (StASH Urkunden 1/80; vgl. Die ältesten Urkunden von Allerheiligen in Schaffhausen, Rheinau und Muri. Basel 1883 – Nr. 72, S. 123-124 (Quellen zur Schweizer Geschichte, Bd. 3) sowie WeiachBlog Nr. 586, 29. Dezember 2007). Darin wird durch den Bischof von Konstanz bestätigt, dass ein «Anno de Busilingin» im Jahre 1131 dem Kloster zur Beförderung seines und seiner Vorfahren Seelenheil «predium, quod in eadem villa et in Wiach jure hereditario possederat» (ein Gut, das er in diesem Dorf und in Wiach besessen hat) überschrieben habe. Aus dieser Formulierung erschliesst sich, dass Busilingin (als Büßlingen identifiziert) und dieses «Wiach» nahe beieinander gelegen haben müssen, denn es geht um einen einzelnen Meierhof und nicht um mehrere. Die Fachwelt ist daher – meines Erachtens zu Recht – der Ansicht, dass es sich bei diesem Wiach um Wiechs am Randen, an der schaffhausischen Nordgrenze nahe Bargen SH, gehandelt hat. Beide Ortschaften, Büßlingen und Wiechs, gehören heute zur Stadt Tengen, Landkreis Konstanz. «Wiach» am Rhein ist hier also nicht gemeint. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass spätere Nennungen von «Wiach» sich auf Weiach beziehen und fälschlicherweise Wiechs am Randen zugeschrieben werden. Vgl. auch WeiachBlog Nr. 1431 v. 3. Dezember 2019.»

Quellen und weiterführende Artikel
  • Lexicon juridicum romano teutonicum das ist: vollständiges Lateinisch-Teutsches Juristisches Hand-Lexicon, 4. Aufl. Nürnberg 1753 – S. 544.
  • Hidber, B.: Schweizerisches Urkundenregister. Herausgegeben mit Unterstützung der Bundesbehörden von der allgemeinen geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz. Bd. 1, Bern 1863; Bd. 2, Bern 1877.
  • Baumann, F. L.; Meyer von Knonau, G.; Kiem, M.: Die ältesten Urkunden von Allerheiligen in Schaffhausen, Rheinau und Muri. Quellen zur Schweizer Geschichte (QSG), Bd. 3. Basel 1883. e-helvetica.admin.ch > nbdig-56934_2.pdf
  • Gehörte Weiach einst dem Kloster Allerheiligen? WeiachBlog Nr. 586 v. 29. Dezember 2007.
  • Die älteste erhaltene Erwähnung: StAZH C II 2, Nr. 79 e. WeiachBlog Nr. 1400 v. 17. Juni 2019.

Montag, 2. Dezember 2019

Parkierungskonzept-Flyer wirft Fragen auf

An der Gemeindeversammlung vom 28. November war keines der traktandierten Geschäfte das grosse Thema, weder das Budget 2020 noch das Einbürgerungsgeschäft.

Nein, die Aufmerksamkeit konzentrierte sich offensichtlich auf ein Thema, das noch vor wenigen Jahren keines gewesen wäre: das wilde Parkieren. Die seitens des Gemeinderates präsentierte Lösung für dieses Problem war sogar einen Aufmacher im Zürcher Unterländer wert.

Innerhalb eines Jahres hat der Gemeinderat ein «Parkierungskonzept für das Parkieren auf öffentlichem Grund» erarbeiten lassen. Man habe «eng mit der Kantonspolizei Zürich und einem Ingenieurbüro zusammengearbeitet, um die kritischen Stellen in Weiach zu identifizieren», so der Gemeindepräsident gemäss Unterländer.

Kommunikation mit den Abwesenden auf dem Prüfstand

Da die überwiegende Mehrheit der Weiacher sich weder an Informationsanlässen noch an Gemeindeversammlungen blicken lässt, ist es von grossem Interesse, wie der Gemeinderat zu diesem Thema schriftlich kommuniziert. Denn diese Zielgruppe muss sich allein auf Schriftliches abstützen.

Am 1. Dezember wurde unter der Rubrik Aktuelles das 4-seitige Dokument «Parkieren in Weiach» aufgeschaltet (PDF, 5.7 MB).

Im Dateinamen wird es zwar als Flyer bezeichnet, in der Ankündigung vom 1. Dezember und im Dokument selber (S. 1) nennt man das Papier aber explizit «Broschüre». Bei der auf Seite 4 unter dem Titel Weitere Informationen (S. 4) aufgeführten Broschüre «Parkieren in Weiach» scheint es sich um diesen Flyer zu handeln.

Nicht aufgeschaltet wurde hingegen das ebenfalls auf S. 4 aufgeführte Basisdokument «Parkierungskonzept Weiach mit Beilagen». Damit hätten sich möglicherweise einige der nachstehenden, durch den Flyer aufgeworfenen Fragen beantworten lassen. Aber eben: zeitgerechte und nachvollziehbare Internetkommunikation gehört (noch) nicht zu den Stärken dieser Gemeindeverwaltung.

Was gilt jetzt wo genau? Und ab wann genau?

Dass man nicht auf Trottoirs und vor fremden Einfahrten parkieren soll und dass der Verkehr nicht behindert werden darf (auch nicht der mit breiteren landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Lastwagen), das versteht sich von selbst. Und auch, dass auf der Stadlerstrasse (RVS 566 = Kantonsstrasse) das Parkieren nicht erlaubt ist - obwohl das nirgends erwähnt ist. Die als Hauptstrassen geltenden Kaiserstuhlerstrasse bzw. Glattfelderstrasse fallen sowieso nicht unter die Gemeindehoheit.

Aber auch beim Rest steckt der Teufel im Detail. Und man kann sich schon lebhaft vorstellen, wie parkierwillige und gesetzestreue Weiacher spätestens im Frühjahr 2020 (wann immer das datumsmässig sein mag) mit dem Messband bewaffnet ihre Strassen ausmessen, um ja keinen Fehler zu machen, der dem Ortspolizisten zu einem Bussgeldbescheid Anlass geben könnte.

Unter der Lupe

Auf der ersten Seite des Flyers werden die relevanten Massangaben anhand einer schematischen Darstellung präsentiert, für die ältere Semester schon einmal eine Lupe brauchen. Der Autor dieser Zeilen hat daraus das Nachstehende destilliert (aber vielleicht ist auch alles ganz anders):
  1. Jeweils fünf Meter vor Einmündungen anderer Strassen, dem «Einlenkerbereich», darf nicht parkiert werden. Und zwar auch auf der gegenüberliegenden Seite der Einmündung nicht.
  2. Wo auf einer Strasse ein Parkfeld aufgemalt ist, da darf in beide Richtungen nach «5-6 Personenwagen-Längen = ca. 30.00 Meter» wieder frei parkiert werden. Zwischen den Parkfeldern müssen also mehr als 60 Meter liegen, damit man dort sein Fahrzeug auf der Strasse abstellen darf.
  3. Gemeindestrassen mit einer Breite ab 5 Metern sind für das Parkieren zugelassen. Sobald aber zwischen Fahrbahnrand und Autotüre nur noch 2.50 Meter bleiben, dann ist das Parkieren wegen Verkehrsbehinderung verboten. Auf einer Strasse mit 4.50 Metern Breite herrscht also faktisch bereits Parkverbot.
Bei der Lektüre des Flyers wird man den Eindruck zuweilen nicht los, mit einer Art Denksportaufgabe konfrontiert zu sein. Es ist nicht auf den ersten Blick trennscharf definiert, was genau auf welcher Strasse gilt. Vor allem fehlt eine Liste aller derjenigen Strassen (bzw. Strassenabschnitte), auf denen a priori ein Parkverbot herrscht.

Wann wird sanktioniert? Einwohner anders als Auswärtige?

Unklar ist vor allem, wie diese «5-6 Personenwagen-Längen»-Regel im Strassenbild unmissverständlich kommuniziert wird. Gilt sie nur für Einwohner von Weiach, bei denen angenommen wird, dass sie diese Vorschrift intus haben? Wie erfahren Auswärtige, was Sache ist?  Bei der Tempo-30-Zone im Oberdorf ist das ja relativ einfach. Die ist an allen Eingängen klar signalisiert. Wird das bei den mit Parkfeldern auszustattenden Strassen (Chälenstrasse, Oberdorfstrasse, Seerenstrasse) auch so sein?

Verkehrssicherheit ohne Trottoir?

Von den drei mit Parkfeldern auszurüstenden Strassen hat die Seerenstrasse durchgehend ein Trottoir. Also kein Problem für die Fussgänger. Für den oberen Teil der Oberdorfstrasse mit fünf Parkfeldern oberhalb der Mühle ist dies auch der Fall, ebenso für das erste Parkfeld an der Chälenstrasse. Alles kein Problem.

Ganz anders sieht das mit dem sechsten Parkfeld der Oberdorfstrasse und den oberen drei Parkfeldern an der Chälenstrasse aus. Im Oberdorf ist die Verkehrssicherheit ja durch die 30er-Zone verstärkt worden. Aber in der Chälen? Da herrscht nach wie vor «Generell 50»!


Als die Baubewilligung für die Gebäude Chälenstrasse 23, 25 und 27 erteilt wurde, hat es die Gemeinde versäumt, die Weiterführung des Trottoirs bis zur Liegenschaft Nr. 29 durchzusetzen, angeblich aus Gründen des Ortsbildes, das nun mit den für den Ersatzbau direkt an der Strasse gewählten Materialien und Farben definitiv im Eimer ist.

(Foto: D. Meier, Chälenstr. 13)

Kein Trottoir also, obwohl weiter hinten Dutzende von Wohnungen der Überbauung Im Bruchli liegen und obwohl dorthin schon seit Jahren reger Verkehr herrscht.

Welcher «Experte» kommt auf solche Ideen?

Die Chälenstrasse ist vor allem im hinteren Teil (trottoirloser Teil nach Einmündung Stockistrasse) zu stark befahren und zu schmal, um noch auf der Fahrbahn parkierte Fahrzeuge tolerieren zu können.

Wie kann man da bloss auf die Idee kommen, ausgerechnet in der Kurve beim Steingarten der Liegenschaft Chälenstr. 22 einen Parkplatz platzieren zu wollen?

Ist das eine verkappte Verkehrsberuhigungsmassnahme, mit der die Einführung einer Tempo-30-Zone im Quartier Chälen verhindert werden soll? Denn würde am eben beschriebenen Ort kein Parkfeld auf die Strasse gemalt, dann müsste jedermann, der mit gesundem Menschenverstand und der Vorgabe «Verkehrssicherheit» ausgerüstet ist, vom Vorhaben ausgerechnet dort parkieren zu wollen, umgehend Abstand nehmen.

So sieht das wieder einmal danach aus, dass die Bewohner der hinteren Chälen diskriminiert werden, weil man die 60 Meter-Regel mit der Platzierung dieser vier Felder durchsetzen will. Der Gemeinderat nimmt schlicht in Kauf, dass es dort irgendwann verletzte oder gar tote Fussgänger gibt. Es sei denn, man würde nun endlich auch im Westen des alten Dorfkerns die im Oberdorf bereits bestehende 30er-Zone einführen.

«Ohne zeitliche Beschränkung»?

Schliesslich wäre da noch die Angabe «ohne zeitliche Beschränkung» zu den auf der Strasse mit weisser Farbe zu markierenden Feldern (vgl. Bild Chälenstrasse oben).

Bei den blauen Feldern der Parkierungsanlage Ortsmitte wird die sattsam bekannte Parkscheibe zum Einsatz kommen, wohl verbunden mit Tafeln, die auf die zeitlichen Einschränkungen und die Maximalparkzeit von sechs Stunden hinweisen.

Was ist nun mit der 48-Stunden-Beschränkung für Parkieren auf öffentlichem Grund ohne Bewilligung? Gilt die auf den weissen Parkfeldern nicht? Oder doch? Eine «Parkkarte 8187» wird ja offenbar nicht eingeführt.

Im Text erwähnter Artikel

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Nachtrag vom 3. Dezember 2019

Nun gibt es neben der Meldung unter Aktuelles auch eine eigene Webseite zum Parkierungskonzept. Zwar etwas versteckt und nur über die Suchfunktion auffindbar, aber immerhin.

Dort heisst es einleitend: «Die Gemeinde Weiach hat ein neues Parkierungskonzept für das Parkieren auf öffentlichem Grund entwickelt. In den folgenden Dokumentationen finden Sie die nötigen Informationen, um ihr Fahrzeug auf Gemeindegebiet korrekt abzustellen und die Neuerungen ab Frühjahr 2020 bezüglich des Parkierens in Weiach.» Nach diesem Text stehen drei Links:

Bei den beiden 9-Megabyte-Dateien handelt es sich um Ortspläne des ausführenden Planungsbüros Plane Raum aus Zürich.

Das sind offensichtlich die Beilagen zum nach wie vor nicht verfügbaren Dokument Parkierungskonzept Weiach mit Beilagen.

Der Plan Heutige Situation zeigt hellblau eingefärbt alle Strassenabschnitte auf, die sich zum Parkieren eignen. Zusätzlich wird die ungefähre Anzahl Parkplätze angegeben.

Der Plan enthält überdies die genauen Orte sämtlicher Strassenverkehrsunfälle der letzten 5 Jahre im überbauten Gebiet von Weiach: rund 60 Punkte, davon einige wenige rot, was Unfälle im Zusammenhang mit (falsch) parkierten Fahrzeugen bezeichnet.

Es zeigt sich auf diesem Plan auch, dass der offenbar einzige Strassenabschnitt mit signalisiertem Parkverbot derjenige vor den Mehrfamilienhäusern an der Steinbruchstrasse ist.

Überall sonst ist wildes Parkieren bisher nicht verboten, sofern man die Verkehrssicherheit beachtet. Und genau daran hat es ja in jüngster Zeit gehapert, sonst wäre der Gemeinderat nicht auf die Idee gekommen, das Thema aktiv anzugehen.

Der Plan Konzeption PP zeigt auf, welche Strassen und Strassenabschnitte sich nach Ansicht der Experten weiterhin für freies Parkieren eignen (grün) und welche gar nicht (violett; Parkieren nicht zulässig. Strassen die sich grundsätzlich für das Parkieren nicht eignen).

Diejenigen Abschnitte der Chälenstrasse, Oberdorfstrasse und Seerenstrasse, auf welchen Parkfelder vorgesehen sind (orange; Markierung der Parkfelder. Strassen auf denen das Parkieren durch die Bezeichnung von Parkfeldern klar geordnet wird) sind farblich gekennzeichnet. Hier wird die sonst universell geltende «5-6 Personenwagen-Längen»-Regel mittels Parkfeldern eingeschränkt.

In die Parkplatzbewirtschaftung der Privatstrassen Im Bruchli, Kindergartenweg und Birkenweg mischt sich die Gemeinde nicht ein (gelbe Markierung). Vergessen wurde dabei der Steinweg (zwischen Chälenstrasse und Herzogengasse).

Seltsamerweise gibt es auch öffentliche Strassen ohne Fahrverbot, wie die Herzogengasse, die Zelglistrasse, die Bachserstrasse, die Sackgasse Im Bungert, sowie der westliche Teil der Seerenstrasse, die überhaupt nicht eingefärbt sind - auch nicht violett. Da geht man offenbar davon aus, dass diese Strassen schmal genug sind, sodass keiner auf die Idee kommt, dort parkieren zu wollen.

Sonntag, 1. Dezember 2019

Unverständlicher Juristensprech, Anno 1884

Vor etwa zwei Wochen habe ich bereits aus einer Vorgängerzeitung des heutigen Thuner Tagblatts zitiert. Deren Redaktoren scheinen die Unterländer Zeitungen gelesen oder zumindest Korrespondenten gehabt zu haben, welche dies taten.

Vindikationen? Restitution? Ediktalladung? Litisdenunziation?

War es in WeiachBlog Nr. 1419 ein Inserat aus dem Bülach-Dielsdorfer Volksfreund (späteres Neues Bülacher Tagblatt), so soll es heute um einen Leser-Beitrag in der Bülach-Dielsdorfer Wochenzeitung gehen (heute: Zürcher Unterländer):

«Zürich. Ein Einsender der „Bül. Wochenztg." zieht gegen den Mißbrauch zu Felde, daß viele Gerichtskanzleien selbst auf dem Lande ihre Auskündigungen oft mit seltsamen, dem einfachen Manne unverständlichen lateinischen Schnörkeln verzieren. „Vor nicht gar langer Zeit kam ein Gemeindegenosse zu mir mit der Bitte, ihm folgende Stelle aus dem Erlaß einer Notariatskanzlei in's Deutsche zu übersetzen: „Für die von ihm angemeldeten Vindikationen ist Restitution ertheilt worden". Das veranlaßte mich, in solchen Publikationen nachzusehen, und zu meiner Verwunderung fanden sich da noch viele solcher Petrefakten, die den sämmtlichen Bauern von Batzenegg bis Weiach unverständlich bleiben, z. B. Ediktalladung, Litiganten, Litisdenunziation, Kridar ec. ec. Es wäre bald an der Zeit, deutsche Erlasse von diesen Ueberresten aus einer Periode traurigen Andenkens zu befreien" — und zwar nicht nur im Kt. Zürich, auch im Kt. Bern. Die Vindikationen und Manifestationen und Restitutionen dürften wohl verschwinden. Am besten wär's, wenn man auch die Liquidationen gründlich abschaffen könnte.»

Die Batzenegg ist eine Ortsgegend in der ehemaligen Gemeinde Sternenberg, an der Grenze zum Thurgau. Von Batzenegg bis Weiach bedeutet also quer durch den Kanton Zürich.

Und ich bin sicher, dass auch die Nichtjuristen unter den Lesern des WeiachBlog bei den meisten der obigen Fachbegriffe höchstens einen blassen Schimmer von deren Bedeutung haben.

Endlose Erwägungskaskaden heutiger Tage

Bevor man nun die Praxis vergangener Tage belächelt sei angemerkt:

1. Heute ist diese Krankheit in den Copy-und-Paste-Stuben der Fliessbandarbeiter des Rechts angekommen, juristischen Mitarbeitern von Staatsanwaltschaften, die sozusagen im Akkord Strafbefehle produzieren.

2. Auch heutige Bezirksräte und Vormundschaftsbehörden sind keineswegs davor gefeit, für den Laien kaum bis gar nicht verständliche Entscheide zu produzieren. Das kann man einem Blogbeitrag von Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum, entnehmen. Er zitiert aus einem Urteil des  Obergerichts des Kantons Zürich von 2012, das mehr als nur die Stirn gerunzelt hat:

«Der [..] Entscheid des Bezirksrates ist in einem einzigen Satz abgefasst, der sich über mehrere Seiten hinzieht. Die Amtssprache im Kanton Zürich ist Deutsch (Art. 48 KV), und die deutsche Sprache wird grundsätzlich in Hauptsätzen gesprochen und geschrieben. Die aus dem vorletzten Jahrhundert stammende Technik des "in der Erwägung dass..., dass ..." ist heute für den durchschnittlichen Leser und selbst für Rechtsmittelinstanzen nur noch schwer verständlich. Sie verleitet auch dazu, Banalitäten auszudrücken wie etwa die mitunter anzutreffende Floskel "nach Einsicht in die Akten ..." – in einem ordentlich formulierten Entscheid würde niemand schreiben: "Das Gericht hat Einsicht in die Akten genommen". Lange und komplizierte "dass..., dass..."- Entscheide kommen jedenfalls in die Nähe der ungenügenden Begründung, was eine Verletzung des rechtlichen Gehörs bedeutete (Tarkan Göksu, Dike-Kommentar ZPO [PrintAusgabe], Art. 53 N 24 ff.).»

Autsch.

Quellen