Samstag, 22. Mai 2021

Schlauer Holzhändler umgeht Kaiserstuhl und spart Stapelgeld

Vor 1848 waren die Kantone noch weitgehend eigenständige Staaten. Kaiserstuhl war somit von Zürich aus gesehen Ausland. Das am Südufer des Rheins klebende Dreiecksstädtchen machte nach 1800 eine schwere Zeit durch (u.a. wegen dem Verlust praktisch des gesamten Gemeindegebietes, das auf dem Nordufer gelegen war und nun zum Grossherzogtum Baden gehörte). 

Auch sonst lief in der auf Handelsverkehr spekulierend geplanten und 1255 von einem Adeligen-Konsortium gegründeten Stadt nicht mehr allzu viel, ja es kam sogar so weit, dass der Weiacher Ziegeleibetreiber in den 1820er-Jahren in der Stadt Häuser abzubrechen und aus den Steinen Kalk zu brennen begann.

Noch weniger Geld in der Stadtkasse?

Umso erboster war der Stadtrat daher, dass ein Raater Unternehmer auf die Idee gekommen war, Kaiserstuhl rechts liegenzulassen. Sie beschwerten sich bei ihrem Bezirkstatthalter in Zurzach, der die Klage seinem Amtskollegen auf Schloss Regensberg zukommen liess. Von dort gelangte sie an den Zürcher Regierungsrat, der sie am 26. Mai 1831 auf der Traktandenliste hatte (RRB 1831/0483):

«Das L. Oberamt Regensperg übermacht dem Regierungsrathe 

- eine vom Oberamte Zurzach für den Stadtrath in Kaiserstuhl eingelegte Klage gegen Conrad Walder, Ladenhändler, von Raad der Gemeinde Stadel, daß er mit seinen aus dem Schwarzwalde bezogenen Laden den Ausladungsplatz von Kaiserstuhl übergehe und dieselben erst im sogenannten Griesgraben, der Gemeinde Weyach, auslade; 

- sodann eine auf Aufforderung des Oberamtes Regensperg von Jacob Kunz von Raad, in deßen Auftrag der beklagte Conrad Walder handelt, eingegebene Beantwortungsschrift, in welcher derselbe die Prätension des Stadtrathes Kaiserstuhl, daß er Kunz oder der bey ihm angestellte Walder die Laden, die er aus dem Schwarzwalde beziehe, in Kaiserstuhl abladen und daselbst ein Stappelgeld bezahlen müße, bestreitet.

Der Regierungsrath übermacht diese Acten dem Finanzrathe zur Prüfung und Begutachtung.»

Bereits zu Brettern geschnittenes Holz aus dem Schwarzwald wurde also rheinaufwärts transportiert und am Standort des Weiacher Rheinhofs, wo der Griesgraben an den Rhein stösst, umgeladen.

Im Ortslexikon des Kantons Zürich von Friedrich Vogel aus dem Jahre 1835 hiess die Ansiedlung «Am Rhein» und umfasste zwei Wohngebäude. Auf der zwischen 1843 und 1851 entstandenen Topographischen Karte des Kantons Zürich, der sogenannten Wild-Karte (Bild unten), heisst der Hof «Griesgraben». Wie auch immer man ihn genannt hat: strassentechnisch ist er natürlich nicht ansatzweise so gut erschlossen wie das Städtchen.


Ausladen im Griesgraben aus Zürcher Sicht erlaubt

Der Finanzrat holte im Juni die nötigen Informationen ein, sodass der Regierungsrat bereits weniger als zwei Monate nach dem ersten Beschluss am 23. Juli 1831 einen zweiten fasste (RRB 1831/0804; vgl. Bild unten):

«Da im Monath May d. J. das L. Oberamt Regensberg der Regierung den Bericht erstattet hat, daß das Oberamt Zurzach Nahmens des Stadtrathes Kaiserstuhl eine Klage über Conrad Walder, Ladenhändler von Raat eingelegt, weil derselbe die in Kadelburg gekauften und Rheinaufwärts transportirten Bretter nicht an der Schifflände zu Kaiserstuhl, sondern in dem sogenannten Griesgraben zu Weyach auslade, so hat der Regierungsrath, nach Anhörung eines dießfalls von dem L. Finanzrathe mit Weisung d. d. 8. hujus [im aktuellen Monat; d.h. 8. Juli 1831] hinterbrachten Berichtes über die dießfalls vorgenommene nähere Untersuchung, woraus sich auch der wesentliche Umstand ergeben, daß der Walder die Entrichtung des Waßerzolles keineswegs in Widerspruch legt, hingegen das freye Ausladungsrecht in Anspruch nimmt, erkennt, da keine den freyen Paß und Handel hemmende Verträge zwischen den Ständen Zürich und Aargau rücksichtlich des Waarentransportes Rheinaufwärts bestehen, so seye auch kein Grund vorhanden, dem Walder die Ausladung im Griesgraben zu untersagen, wenn derselbe den Waßerzoll in Kaiserstuhl entrichte.»

Eines muss man der Zürcher Staatskanzlei lassen. Der hier Schreibende war Meister im Verfassen ellenlanger Sätze, in denen von der Vorgeschichte bis zum Fazit der berichterstattenden Verwaltungsstelle sämtliche Erwägungen Platz haben. Man bekommt kaum Luft vor lauter Kommata.

Der eigentliche Entscheid gibt den Ball dann wieder zurück in den Bezirk: «Hiervon wird dem Statthalteramte Regensberg mit dem Auftrage Kenntniß gegeben, dem Oberamt Zurzach in diesem Sinne Bescheid auf seine Beschwerde zu geben.»

Offenbar scheint der Aargauer Regierungsrat in der Folge entweder nicht angerufen worden zu sein, oder er hat es nicht für nötig angesehen, sich in dieser Angelegenheit mit den Zürcher Kollegen zu streiten. Das in der Nähe von Zurzach aufgeladene Holz aus deutschen Landen liess also kein Stapelgeld in die Kaiserstuhler Stadtkasse fliessen.

Unbekannt ist auch, ob in der Folge weitere findige Geschäftsleute den Umladeplatz Griesgraben genutzt haben. Wenn dem so war, dann müsste dort mindestens ein fester Steg errichtet worden sein. Sonst wird das mit dem Ausladen etwas gar mühsam. 

Dass der Raater Holzhändler seine Laden ausgerechnet über den Verladepunkt Kadelburg zu sich holte, ist übrigens geschichtlich interessant, war doch Kadelburg eine der wenigen Gemeinden im heutigen Landkreis Waldshut, die nach der Reformation zum neuen Glauben wechselte und trotz Druck standhaft bei diesem Entscheid blieb, sodass auch immer wieder Kadelburger in Gemeinden des reformierten Zürich einheirateten (oder umgekehrt).

Quellen
  • Beschwerde des Stadtrathes Kaiserstuhl gegen den Ladenhändler Conrad Walder von Raad der Gemeinde Stadel, wegen Übergehung des Ausladungsplatzes in Kaiserstuhl. Regierungsratsbeschluss vom 26. Mai 1831. S. 250-251. Signatur: StAZH MM 2.1 RRB 1831/0483
  • Beschluß, betreffend die Beschwerde des Oberamtes Zurzach, daß Conrad Walder von Raat seine Rheinaufwärts geführten Laden zu Weyach und nicht zu Kaiserstuhl auslade. Regierungsratsbeschluss vom 23. Juli 1831. S. 279-280. Signatur: StAZH MM 2.2 RRB 1831/0804

Freitag, 21. Mai 2021

Knappes Ruhegehalt für 37 Jahre als Handarbeitslehrerin

Wissen Sie, was ein «Gschnurpf» ist? Das Wort kommt von «schnurpfe» und steht für «unsorgfältige, unsachgemässe, rasch hingeschmissene usw. Näharbeit oder Flickerei». (Quelle: berndeutsch.ch)

Die Bezeichnung «Schnurpfgotte» für die in früherer Zeit noch als Arbeitslehrerinnen benannte Berufsgruppe spricht also nicht gerade für hohe Wertschätzung der von ihnen vermittelten Fähigkeiten. Oder ist damit eher die mangelnde Leistungsbereitschaft der mit Nähen und Flicken zwangsbeglückten Mädchen gemeint?

Wie dem auch immer sei: Was diese Handarbeitslehrerinnen vor etwas mehr als einem Jahrhundert ihren Schützlingen beibringen mussten, das steht en détail und auf die einzelnen Ausbildungsjahre heruntergebrochen im Lehrplan für die Arbeitsschulen des Kantons Zürich vom 7. März 1894. Der hat in die kantonale Gesetzessammlung Eingang gefunden und ist heute unter der Signatur StAZH OS 23 (S. 463-468) elektronisch abrufbar.

Für die Qualitätssicherung sorgten übrigens auch lokale Kräfte. Die hiesige Arbeitslehrerin wurde nämlich von Vorläuferorganisationen des heutigen Frauenvereins Weiach unterstützt, ab 1908 Frauenverein der Arbeitschule Weiach genannt (vgl. WeiachBlog Nr. 1529 für dessen Statuten; darin Links auf weiterführende Beiträge).

Aus Gesundheitsrücksichten aus dem Schuldienst entlassen

Heute vor 100 Jahren hat eine Wachtablösung auf der Position der Weiacher Arbeitslehrerin im Protokoll der Zürcher Regierung ihren Niederschlag gefunden (RRB 1921/1621): 

«Der Regierungsrat,

nach Entgegennahme eines Antrages der Erziehungsdirektion und des Erziehungsrates,

beschließt:

I. Anna Baumgartner, Arbeitslehrerin in Weiach, geboren 1858, die vom Erziehungsrat aus Gesundheitsrücksichten auf ihr Gesuch hin auf 30. April 1921 von ihrer Lehrstelle und aus dem zürcherischen Schuldienst entlassen wurde, erhält mit Rücksicht auf das Alter (62), die Zahl der Dienstjahre (37) und die Zahl der von ihr wöchentlich erteilten Unterrichtsstunden (12) ein jährliches Ruhegehalt von Fr. 1400, das vom 1. Mai 1921 an zur Ausrichtung gelangt.

II. Mitteilung an die Gesuchstellerin, die Schulpflege Weiach, sowie die Direktionen der Finanzen und des Erziehungswesens.»

Ob Anna Baumgartner eine gebürtige Weiacherin war, oder eingeheiratet hat und ob sie während ihrer ganzen Dienstzeit in Weiach tätig war, also von 1884 bis 1921, das müssen vertiefende Abklärungen (z.B. im Archiv der Primarschule Weiach) zu ergründen versuchen.

Ruhegehalt wurde regelmässig überprüft

Bekanntlich gibt es die AHV erst seit der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Das heisst also: hier hat der Staat dafür gesorgt, dass seine Lehrkräfte nach vielen Dienstjahren finanziell nicht ins Bodenlose fallen. Das vom Regierungsrat gesprochene Ruhegehalt war nämlich nicht etwa ein Einzelfall oder ein Almosen in einem besonderen Fall. Nein, da gab es eine gesetzliche Grundlage: die Verordnung betreffend die Leistungen des Staates für das Volksschulwesen vom 31. Juli 1906 (StAZH OS 27 (S. 455-475))

«§ 30. Lehrer, welche nach wenigstens dreißigjährigem Schuldienst aus Alters- oder Gesundheitsrücksichten mit Bewilligung des Erziehungsrates freiwillig in den Ruhestand treten, haben Anspruch auf einen lebenslänglichen, vom Staate zu verabreichenden Ruhegehalt, welcher wenigstens die Hälfte ihrer bisherigen Barbesoldung betragen soll (§ 313 des Unterrichtsgesetzes).»

Die Höhe dieses Ruhegehalts war nicht nur vom bisherigen Lohn abhängig, sondern auch von den Vermögensverhältnissen, weshalb immer im Einzelfall entschieden wurde. Und: nach jeweils drei Jahren wurde überprüft, ob die Voraussetzungen zur Auszahlung des Ruhegehalts noch gegeben waren. Das war also nicht eine Pension, die man so oder so hatte (wie heutzutage eine AHV-Rente).

Sind 1400 Franken viel Geld?

Das vom Regierungsrat genehmigte Ruhegehalt ist nach dem Historischen Lohnindex (HLI) von Swistoval in heutigen Geldwerten (Basis 2009) auf ca. 18350 Franken zu veranschlagen. Nach der Verordnung von 1906 müsste das also mehr als 50% des letzten Lohnes ausmachen.

In einer Novellierung dieser Verordnung betreffend die Leistungen des Staates für das Volksschulwesen vom 28. November 1913 (StAZH OS 29 (S. 649-673)) ist in § 20 der Mindestlohn festgelegt:

«Die Jahresbesoldung der Arbeitslehrerinnen beträgt für die wöchentliche Stunde mindestens Fr. 45.» 

Dazu kam eine vom Dienstalter abhängige Zulage pro Wochenstunde. Bei mehr als 19 Dienstjahren hatte man den Plafonds von Fr. 30 erreicht. Mit anderen Worten: Anna Baumgartner verdiente also ab 1913 mindestens 900 Franken pro Jahr. Umgerechnet nach dem HLI sind das rund 29900 Franken Jahreslohn. 

Dann kam der Erste Weltkrieg und mit ihm eine enorme Teuerung. Wie stark die war, das kann man erahnen, wenn man sich § 11 im Gesetz über die Leistungen des Staates für das Volksschulwesen und die Besoldungen der Lehrer (keine Verordnung mehr: jetzt also durch den Kantonsrat verabschiedet; vgl. StAZH OS 31 (S. 274-283)) vom 2. Februar 1919 ansieht:

«Die Arbeits- und Haushaltungslehrerinnen beziehen einen [sic!] Grundgehalt von 120 Fr. für die wöchentliche Jahresstunde. [...]  Der Staat richtet den Arbeits- und Haushaltungslehrerinnen Dienstalterszulagen aus von 5–50 Fr., beginnend mit dem zweiten Dienstjahr und mit jährlicher Steigerung um 5 Fr. für die wöchentliche Jahresstunde.»

Im Jahre 1920 hatte Anna Baumgartner also einen Jahreslohn von 2040 Franken. Umgerechnet mit dem HLI ergibt das 31150 Franken. Das heisst: Ihr Ruhegehalt betrug gerade knapp unter 60% des letzten Lohnes. Grosse Sprünge konnte man da nicht mehr machen.

Quelle

Mittwoch, 19. Mai 2021

Das doppelte Brandunglück eines Weyacher Hafners

Neben der obrigkeitlich konzessionierten Ziegelhütte gab es in Weyach auch Hafner, also Ofenbauer, die ihre eigenen Öfen zum Brennen der dazu nötigen Bauelemente betrieben. Einen von diesen Handwerkern traf es am 2. Oktober 1814 mit voller Wucht, wie man dem Protokoll des Kleinen Rats (d. h. des Regierungsrats) des Kantons Zürich entnehmen kann:

«Die von Herrn Bezirksstatthalter Angst mit Zuschrift vom 2ten d. M. gemachte bedauerliche Anzeige, daß gleichen Tags morgens um 8. Uhr die Brennhütte des Ludwig Meyerhofer, Hafners zu Weyach, ein Raub der Flammen geworden, – bedarf, da das Gebäude nicht aßecuriert ist, keiner Verfügung; einzig soll der Herr Bezirksstatthalter Angst eingeladen werden, auf den Fall, daß die Brennhütte wieder aufgebaut wird, dafür Sorge zu tragen, daß solches auf eine Weise geschehe, daß dadurch für die Zukunft die benachbarten Häuser-Besitzer weder gefährdet noch beschädiget werden.» (RRB 1814/0963, 4. Oktober 1814)

Die Brennhütte war also nicht versichert! Moment mal, denken Sie jetzt vielleicht. Gab es da nicht ab 1808 die kantonale Gebäudeversicherung, bei der doch jedes Haus versichert sein muss? Ja, diese kantonale Feuer-Societät (wie sie auch genannt wurde) hat am 1. Mai 1809 den Betrieb aufgenommen.

Einige brandgefährliche Gewerbe waren nicht versicherbar

Aber bereits der Gesetzesentwurf an den Grossen Rat (vom 11. November 1808) hatte einige Gebäudenutzungen explizit von der Deckung ausgenommen, sodass das Gesetz am 16. Dezember mit folgendem Wortlaut verabschiedet wurde: 

«§. 2. Es sollen alle und jede, im Kanton gelegene Häuser, Scheunen oder Stadel, Stallungen und Trotten, mit Inbegriff der Trottbette und Trottbäume; alle Back-, Färb- [im Original: «Farb»] und Waschhäuser, Schmied-, Schlosser-, Rothgießer-, so wie andere dergleichen Werkstätte und Fabrikgebäude; auch alle Kirchen und Pfarrhäuser, ohne Unterschied, und überhaupt alle und jede, im folgenden Artikel nicht bestimmt ausgenommene Gebäude, in der Brand-Versicherungs-Anstalt begriffen, und derselben einverleibt werden. 

§. 3. Von dieser Anstalt werden einzig ausgenommen, alle Pulvermühlen und Pulvermagazine, Schmelz-, Glas- und Ziegelbrennereyen; ferner alle einzeln und abgelegen stehende Gebäude, deren Schatzungswerth unter 100. Gulden ist; auch versteht es sich von selbst, und wird nur zu Vermeidung jedes Mißverständnisses ausdrücklich bemerkt, daß der Werth der Mobilien und der auf den Häusern haftenden Gerechtigkeiten, bey der Assecuranz-Anstalt nie in Anschlag und Schätzung kommen kann.»


Hafnerhütten mit Brennöfen wurden also als Ziegelbrennereien angesehen. Und erhielten aufgrund der als zu hoch empfundenen Brandrisiken keine Deckung.

Scharfe Auflagen für den Wiederaufbau

Der Regierungsrat lud – wie man dem Entscheid vom 4. Oktober entnehmen kann – den Bezirkstatthalter ein, einen allfälligen Wiederaufbau im Auge zu haben. Diesen Hinweis kann man als reine Höflichkeitsgeste verstehen, jedoch auch dahingehend, dass das Gesetz von 1808 punkto Aufgaben des Statthalters nach einem Brand offenbar als nicht explizit genug angesehen wurde. Da heisst es nämlich (vgl. die unterstrichene Passage): 

«§. 33. Damit endlich alle Theilnehmer an dieser Brandversicherungs-Anstalt nicht befürchten dürfen, daß, aus Zutrauen auf dieselbe, die Wachsamkeit gegen Feuersgefahr überhaupt vermindert werden möchte, – so sind anmit alle Gemeinden, so wie auch alle Orts- und Polizey-Behörden des Kantons, auf das Ernstlichste aufgefordert, die bereits bestehenden Feuer-Polizeylichen Verordnungen auf das strengste und mit besonderer Wachsamkeit zu handhaben; ansonsten für dießfällige Nachläßigkeit, sowohl der Urheber, eines allfälligen Unglücks, als auch die zur Aufsicht verordneten Personen, zur gerechtesten Ahndung und Strafe gezogen würden. Zu dem Ende hin liegt es in den besonderen Absichten der Regierung, daß die Vollziehungs- und Gemeindsbeamteten, bey Wiederaufbauung abgebrannter Häuser, sich angelegen seyn lassen, nach den Umständen möglichster Maaßen darauf einzuwürken, daß dieselben einerseits nicht allzu nahe zusammengestellt, und anderseits mit Rauchfängen versehen und mit Ziegeln gedeckt werden. Es sollen daher auch die Gemeindsvorsteherschaften pflichtig seyn, über die vorhabende Art und Weise eines jeden, an die Stelle abgebrannter Gebäude aufzuführenden Baues, der Assekuranz-Commission einen bestimmten und ausführlichen Plan einzugeben, damit solche im Fall sey, auf diesen Zweck hin zu arbeiten, und nöthigen Falls das Erforderliche zu bestimmen und zu verfügen.»

Die Befürchtung, dass man es nun, da man ja jetzt eine Versicherung habe, mit dem Brandschutz nicht mehr allzu genau nehmen könnte, die ist hier in aller Deutlichkeit herauszulesen. 

Auch interessant ist, wie bereits 1808 vorgesehen war, dass daraufhin gewirkt werden sollte, abgebrannte Strohdachhäuser nach dem Wiederaufbau nicht wieder mit Stroh eindecken zu lassen. Erst mit dem § 9 des Gesetzes vom 24. Januar 1832 wurden neue Stroh- und Schindeldächer dann tatsächlich verboten.

Ob Ludwig Meyerhofer seine Brennhütte wieder aufbauen durfte und wenn ja, unter welchen Auflagen und an welchem Platz, ist Gegenstand vor Ort zu tätigender Nachforschungen im Gemeinde- bzw. Staatsarchiv.

Quellen und Literatur 

Montag, 17. Mai 2021

Mobilmachung im Januar 1871. Die Sicht eines 11-jährigen Knaben.

Jakob Meyerhofer (1860-1920) war seit 1868 Zögling der Zürcher Blinden- und Taubstummenanstalt. Die Lehrkräfte hielten die Kinder und Jugendlichen zur Führung von Tagebüchern an. 

In WeiachBlog Nr. 1651 (mit einem Bericht über den Eisenbahnbau bei Weyach an Ostern 1873) wurde erwähnt, es sei lediglich einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass einige von diesen Aufzeichnungen erhalten geblieben sind. Der sah in diesem Fall so aus:

«Die in den Jahren 1871, 73 und 75/76 verfassten Tagebücher blieben im elterlichen Hause und wurden von der Halbschwester Albertine bei ihrer Verheiratung mitgenommen und im Estrich ihres Hauses eingelagert. Über ihre Enkelin, Frau Elisabeth Hermann-Meierhofer, gelangten sie zu ihrer Tochter Christine Abla-Hermann, wohnhaft in Ägypten, und ihrer Nichte Ursula Jucker-Meierhofer in Neerach. Sie bemühten sich um eine definitive Sicherung dieser Dokumente und liessen durch die Herren Willi Dolderer, Zürich, und Albert Meier, Neerach, Transkriptionen erstellen. Die Originale wurden im Herbst 2004 dem Staatsarchiv Zürich übergeben.» (Gottfried Ringli in der Einführung zur Edition der Tagebücher Meyerhofers)

Dass es auch für die Jahre 1868 bis 1870 Tagebücher gegeben hat, kann angenommen werden. Für 1872 und 1874 dürfte dies mit Sicherheit zutreffen. Über den Verbleib dieser beiden Dokumente ist jedoch nichts bekannt.

Die ehemalige Zürcher Blinden- und Taubstummenanstalt an der Künstlergasse 10, am heutigen Platz des Hauptgebäudes der Universität Zürich (abgerissen 1909). Hier schrieb Jakob Baumgartner seine Tagebücher.

«Die Soldaten müssen tragen schwer.»

Unter dem Samstag, 21. Januar 1871 (d.h. kurz nach seinem 11. Geburtstag) schrieb Jakob u.a.:

«Am Mittwoch Abends [d.h. am 18. Januar] kamen zwei Soldaten in die Anstalt. Sie schliefen in der Anstalt. Sie assen und schliefen am Donnerstag u. Freitag in der Anstalt. Die Soldaten gingen heute fort. Sie fahren heute mit vielen anderen Soldaten nach Basel. Am Donnerstag Morgens sahen wir viele Soldaten auf dem Acker hinter der Anstalt. Die Soldaten versammelten sich auf dem Acker. Ein Offizier ritt auf dem Pferd. Einige Soldaten trommelten. Einige Soldaten bliesen die Trompete. Die Soldaten haben eine Uniform = Soldatenkleidung. Sie tragen einen Tornister, eine Flinte, eine Patrontasche, ein Bajonnet, einen Brodsack u. eine Suppenschüssel. Die Flinte u. der Tornister u. der Brodsack sind schwer. Die Soldaten müssen tragen schwer. In dieser Woche konnten wir nicht schlittenfahren. [Geschlittelt wurde wahrscheinlich auf dem steilen Teil der Künstlergasse bis zum Haus zum Rechberg am Hirschengraben.] Am Dienstag u. am Mittwoch ist der Schnee einwenig geschmolzen. Am Donnerstag schneite es wieder. Der Schnee ist nass, weil das Wetter nicht kalt ist.»

Gewehr, Brotsack und Tornister! Selbst der Redaktor des WeiachBlog hat in seinem ersten WK in der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre noch einen Landsturmsoldaten mit «Haaraff» einrücken sehen. Einen Brotsack, wie ihn die Sattlerei Fruet beim Alten Bahnhof Weiach damals noch herstellte, hat er selber noch gefasst.


Auf der Siegfriedkarte von 1880 (Ausschnitt: https://maps.zh.ch/s/sox2j6jd) sieht man den «Acker», auf dem sich die von Jakob beschriebenen Soldaten versammelt haben. Die Anstalt war in dem südsüdöstlich des Politechnikums (heute Hauptgebäude der ETHZ) gelegenen Gebäude untergebracht.

Erneute Mobilmachung aufgrund des Kriegsverlaufs

Die Beschreibung im Tagebuch passt auf den Tag genau zur Lageentwicklung. Im Dezember 1870 näherten sich die Kampfhandlungen zwischen Deutschen und Franzosen wieder der Schweiz. Der Bundesrat beschloss daher, Truppen für den Grenzschutz im Jura aufzubieten. General Herzog übernahm am Dienstag, 17. Januar 1871 erneut den Oberbefehl. Weil sich abzeichnete, dass die französische Armée de l'Est, die sogenannte Bourbakiarmee, zur Schweizer Grenze abgedrängt werden würde, verschob Herzog in Eilmärschen Truppen in die Grenzregion (d.h. den heutigen Kanton Jura sowie Kanton Neuenburg). 

Dass es sich bei diesen beiden in der Anstalt einquartierten Soldaten um ein Vorausdetachement oder einen Kadervorkurs (KVK) gehandelt hat, ist daher sehr wahrscheinlich. Unbekannt ist, ob es Zürcher Truppen waren, die da mobilisiert wurden, was aber naheliegt, denn damals war die Schweizer Armee noch aus vielen kantonalen Kontingenten zusammengewürfelt. 

General Herzog deckte die Mängel punkto Ausrüstung, Ausbildung und Organisation in seinen beiden Berichten über die Grenzbesetzung von 1870 und 1871 schonungslos auf und scheute auch nicht vor deutlicher Kritik an den Herren Bundesräten zurück. Bis dahin blockierte Bestrebungen zur Zentralisierung und Reform der Armee erhielten starken Auftrieb und wurden nach Annahme der Bundesverfassung von 1874 umgesetzt.

Quelle

  • Tagebücher 1871, 1873 und 1875/76 von Jakob Meyerhofer von Weiach (ZH), 1868-1876 Schüler an der Blinden- und Taubstummenanstalt Zürich. Mit einer Einleitung von G. Ringli und G. Wyrsch-Ineichen. Hrsg.: Kantonale Gehörlosenschule, Zürich 2004. Fundstelle: 1871 – S. 3.
  • Senn, H.: Artikel Deutsch-Französischer Krieg. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.03.2010.

Samstag, 15. Mai 2021

Dem Nachbar aufs Dach steigen

Das braucht man jetzt nicht mehr, wenn man nicht gleich jeden einzelnen Ziegel einzeln begutachten will. Und auch das sollte man sich um des lieben Friedens willen verkneifen. Aber Spass beiseite!

Bei einer Auflösung von 5 cm sind die auf dem GIS des Kantons Zürich verfügbaren Orthofoto-Luftaufnahmen von Ende August 2020 immerhin so gut, dass man jedes einzelne Dachfenster scharf erkennen kann. Ein deutlicher Auflösungssprung im Vergleich zu den Orthofotos der Jahre 2014 bis 2018.

Im Fall unseres Kirchenbezirks hat die Kamera aus dem Orbit die Renovationsarbeiten an der Kirche selber festgehalten: https://maps.zh.ch/s/8loiiiui. Zu erkennen ist eine weisse Umrandung: das Baugerüst.


Auch der Fixit-Schriftzug auf einem Hallendach im Kieswerk-Areal ist  wenn auch mittlerweile schwach  nach wie vor aus der Luft lesbar: https://maps.zh.ch/s/ekqbh7op, vgl. WeiachBlog Nr. 463.

Quelle

  • GIS Kanton Zürich, Orthofoto Sommer 2020: 
    https://geolion.zh.ch/geodatensatz/show?giszhnr=527

Freitag, 14. Mai 2021

Eindringlinge werden «so gleich auf der Stelle tod geschossen»

Schiessbefehl an der Grenze? Das gab es nicht nur in der DDR. Nein, genau heute vor 300 Jahren hat auch der Schwäbische Reichskreis in Ulm ein solches Vorgehen beschlossen. Aus Angst vor einer Pandemie. Statt Republikflüchtlinge sollten Eindringlinge sofort unschädlich gemacht werden.

Der Schwäbische Kreis war eine Unterorganisation des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation und umfasste ein Gebiet, das man heute in etwa mit dem Umfang des Bundeslandes Baden-Württemberg vergleichen kann. Zu ihm gehörten auch die Nachbarstaaten des damaligen Zürcher Herrschaftsgebietes (das mit Dörflingen und der Grafschaft Sax im im heutigen St. Galler Rheintal noch wesentlich raumgreifender war): namentlich Liechtenstein, das Hochstift Konstanz, sowie die Grafschaft Klettgau.

Quelle: Wikipedia-Beitrag Schwäbischer Reichskreis

Gebiete der beiden letzteren lagen den Weyachern direkt vor der Nase. Der Beschluss aus Ulm war also ziemlich relevant für die Bewohner des Zürcher Unterlands. Es verwundert denn auch nicht, dass das entsprechende Mandat aus Ulm sich in der Sammlung Zürcher Mandate der Stadtschreiberkanzlei findet. Und es ist anzunehmen, dass der Inhalt durch die Pfarrer von den Kanzeln verkündet wurde, wie das bei Erlassen aus Zürich der Fall war. 

Zu diesem Zeitpunkt war die sogenannte Marsilianische Pest schon etliche Monate alt. Man wusste also eigentlich was da lief, die gesundheitlichen Auswirkungen hielten sich in engen Grenzen, die wirtschaftlichen Schäden dagegen nahmen exorbitante Ausmasse an. Die Handelshäuser drängten darauf, den Verkehr endlich wieder aufnehmen zu dürfen. Die Abgeordneten in Ulm einigten sich auf eine Art Kompromiss. Mit radikalen Massnahmen gegen Personen aus dem Seuchengebiet, gegen die sich die Zürcher Vorkehrungen wie ein Sonntagsausflug ausnehmen. Die Zürcher Erlasse finden Sie in den WeiachBlog-Beiträge Nr. 1510 (18. Mai 2020), Nr. 1599 (9. Oktober 2020) und Nr. 1606 (31. Oktober 2020). Hier folgt das Mandat aus Ulm im Volltext:

Präambel: Vorsicht ist die beste Medizin

«Nachdeme von zimlicher Zeit her auß Frankreich wegen der in der Stadt Marseille und dortiger Gegend in der Provence Anfangs ein- und seithero in andere angelegene Provinzien weiter umgerissenen leidigen Contagion sehr bedauerliche Nachricht eingeloffen / und täglichen noch einlauffen; Und nun bey deren gefährlichen Beschaffenheit in allewege nöthig ist / daß nicht allein wie jede Christliche Obrigkeit selbsten davor Sorge tragen wird / die Göttliche Allmacht und Barmherzigkeit um Tilg- und Abwendung dieses Ubels einbrünstig und eyfrig angeruffen / sondern auch anbey menschlicher Vorsicht nach alle möglichste Veranstaltung vorgekehret werde / damit dasselbe in die Gränzen des geliebten Teutschen Vatterlandes nicht ebenmässig einbringen möge; So hat man ab Seithen derer Fürsten und Stände bey gegenwärtiger allgemeiner Creyß-Versammlung deßwegen heilsame Praecautiones vorzukehren vor nöthig befunden / sich über folgende Verordung verglichen / und solche überall in dem Creyß durch offene Patentes kund zumachen beliebet / damit sich männiglich / frembd und einheimisch / darnach richten / darob ernstlich halten / und sich vor einverleibter Straffe hüten möge.»

Art. 1: Absolute Handelssperre für Frankreich, Savoyen und Genf

«Diesemnach Fürsten und Stände dieses Creyses heilsamlig verordnen / daß nicht allein niemand wer der auch seye / mit Marseille, Toulon und andern in der Provence, Languedoc, Dauphiné, auch an der Rhone gelegenen Orthen, ingleichen mit dem Savoyischen Gebieth und der Stadt Genff einiges Commercium pflegen / sondern auch auß dem ganzen Königreich Frankreich und dessen incorporirten Provinzien / (allein Elsaß dermahlen noch außgenommen/) einige Waaren mehr / sie mögen Nahmen haben / wie sie wollen / beschreiben / oder in den Schwäbis. Creyß einführen solle; Allermassen sämtliche Stände und Obrigkeiten / welche an dieser heilsamen Verordnung ohne dem Theil tragen / ohne Anstand daran seyn werden / allen Handel und Wandel / auch in alle Gemeinschaft mit ganz Frankreich (nur allein wie vorgemeldet / Elsaß der Zeit noch außgenommen/) auch mit ermeldtem Savoyischen Gebieth und der Stadt Genff denen Ihrigen zuverbieten / denen bey den Haupt-Pässen und Uberfahrten bestellten Befehlshaberen und Wachten aber / bey Leib- und Lebens-Straff gemessen anbefohlen wird / nach dem Exempel der in andern benachbarten Landen gemachten Verordnungen ernstlich dahin besorgt zuseyn / daß in diesem Löbl. Schwäbis. Creyß durchauß keine Französische Waaren eingelassen werden; sondern falls dergleichen hereinpracticiret werden wolten / sollen selbige / sie mögen angetroffen werden wo sie wollen / ohne weitere Consideration so gleich an einem besondern Orth öffentlich verbrennet / und die Fuhr-Leute oder Eigenthümer / bey deren Attrapir- und Außkundschafftung an Leib und Leben gestrafft / die Schiffe versenket / odre auch wie die Wagen / verbrennet / und die Pferde confisciret werden: Von welchen Confiscationen hernach deren Angebern / welche es Ambts halber zuthun / nicht ohne hin schuldig sind / die Helfte abzureichen.» 

Art. 2: Handelsgüter aus anderen Gebieten nur mit Gesundheits-Attesten

«Diejenige Kauffmanns-Güther und Waaren aber / welche auß Elsaß / Lothringen / der Schweitz / und andern frembden Landen und Orthen / ausserhalb Frankreich / und besagtem Savoyischen Gebieth und der Stadt Genff herkommen / sollen anderst nicht passiret werden / sie seyen dann mit richtigen und beglaubten Attestatis von der Obrigkeit des Orths, woher sie kommen / versehen / daß sie in dem Land selbst / und an solchen Orthen / wo reine und gesunde Lufft ist / gewachsen / gesammlet / fabricirt / oder verarbeitet / auch gepacket / und durch keine verdächtige Orth geführet / nicht weniger die darzu gebrauchte rohe Materialien an unverdächtigen Orthen eingekauffet / oder von solchen hergebracht worden.»

Art. 3: Ohne Quarantänenachweis keine Einreise

«Was aber die Persohnen betrifft / da ist auß denen vorbemerkten inficirt- oder verdächtigen Orthen und Provinzien ebenfalls auf keine Weise jemand zu passiren / sondern wer daher kommt / so gleich bey denen Haupt-Pässen und Uberfahrten ab- und zurück zuweisen / mit denen andern aber / welche sonsten auß Frankreich / der Schweitz / und anderen frembden Orthen herkommen / zur Zeit dieser Unterscheid zuhalten / daß ein jeder / weß Stands oder Würden der auch seye / durch einen richtigen und beglaubten Gesundheits-Pass odre Fede, worinnen die Persohn nach ihrem Alter / Statur, Haaren / Barth und Kleidung / auch ihre Wohnung und Heimath / oder wo dieselbe sich sonsten aufzuhalten pflege / beschrieben / darzuthun schuldig seyn solle / daß er auß keinem angesteckten oder verdächtigen Orth weder außgereyset / noch unter Wegs in dergleichen gewesen seye / noch mit andern angesteckten Orthen und Persohnen Gemeinschafft gepflogen / sondern daß er sich wenigst 40. Tag die nächsten zurück / an einem gesunden / uninficirten Orth in denen benachbarten Provinzien beständig aufgehalten / oder vor Eintritt in den Creyß an dessen Gränzen 6. Wochen lang Quarantaine gemacht habe;»

Art. 4: Todesstrafe für Eindringlinge. Schiessbefehl an der Grenze

«Widrigen falls da Persohnen von verdächtigen Provinzien und Orthen ohne genugsam beglaubte Fede in diesen Creyß sich ein- und durchschleichen wolten : Wann sie an denen Pässen und Uberfahrten von der Wacht / sich zu retiriren erinnert worden / sich aber widersetzen / oder sonsten durchpracticiren wolten / so gleich auf der Stelle tod geschossen / oder da sie bey unerlaubten Passagen und verbottenen Neben-Fahrten würklich sich hereingeschlichen hätten / und ertappet wurden / nachdeme Sie von jedes Orths Obrigkeit / wo sie herübergekommen / examiniret worden / ohne weitern Process offentlich aufgehenkt / die Schiff- und Fuhr-Leuthe aber / welche dergleichen Persohnen über- oder hereingeführet / ingleichem die Unterthanen und Wachten / so dieselben an den Posten oder Uberfahrten passiren lasen / mit empfindlicher / auch allenfalls da es geflissentlich geschehen wäre / an Leib und Leben gestraffet / anbey mit denen Schiffen und Wagen / wie vorhin wegen der verdächtigen Waaren gemeldet / verfahren / oder solche samt den Pferden confiscirt / und denen Angebern ebenfalls / wie oben gemeldet / die Helffte von denen Gelt-Straffen und Conficationen verabfolget werden solle;» 

Art. 5: Organisation der Kontrollen. Inpflichtnahme der Wirte

«Allermassen dann auch fehrner / damit solches alles also genau beobachtet / und erfüllet werde / nicht allein an denen Haupt- und zumahlen auch denen Ordinari See- und Rhein-Passagen und Uberfahrten / (welche durch die daselbst belegene Herrschafften besonders werden bekannt gemachet werden /) nicht weniger an denen geschlossenen Orthen und Pässen / auch bewandten Dingen nach in denen Flecken und Dörfferen / (wie deßwegen von Creyses wegen die Verordnung abgefaßt worden/) betraute / beeydigte Inspectores und Wachten / welche die Reysende fleissig examiniren / ingleichem die Signa, und neben selbigen die Stöck mit daran gehefften Patenten aufzustellen / und anbey die Neben-Uberfahrten über den Rhein und See / so viel frembde Persohnen und Waaren betriftt / gänzlich zuverbieten / sondern auch allen Gastgebern und Wirthen anzubefehlen / der Schluß gefasset worden / bey Verlurst ihrer Ehre und Guts niemand / der nicht mit einem gültigen - von der Obrigkeit und Wachten / allwo er passirt / recognoscirten / und von neuem unterschriebenen Pass, wie oben bemerket worden / versehen / zubeherbergen / sondern sogleich der Obrigkeit hiervon die Anzeig zuthun / damit dieselbe gegen solche Ubertretter / welche sich heimlich und boshafftig eingeschlichen / der Gebühr nach / und zwar mit Erkennung Leib- auch wol gar Lebens-Straff verfahren möge.»

Art. 6: Für Juden gibt es keine Ausnahmen

«Wobey derer im Land und der Nachbarschafft wohnenden bekandten Juden halber hiermit nachtrucksam verordnet und befohlen wird / daß dieselbe durch ihre gewöhnlich habende Geleithe von der Schuldigkeit / dergleichen genugsam beglaubte Attestata und Fede dannoch vorzuweisen / keines wegs entbunden / und enthoben / sondern dieselbe und ihre Haußgenossen sich der obbeschriebenen Fede zubedienen / gleichwie sonten männiglich gehalten seyn / die frembde Juden aber / wie auch die mit Waaren herumziehende Savoyards gar nicht passiret / weniger den Einheimischen gestattet werden solle / daß sie frembde heimlich hereinzüglen / und ihnen Unterschleiff geben / und diß bey Leib- und Lebens-Straff.» 

Art. 7: Abhaltung von Bettler, Vaganten, etc.

«Ubrigens aber so viel andere Vaganten / Bettler und dergleichen Gesind belanget / ist ob deme / was unterm 6ten Maij, verwichenen Jahrs hierunter von Creyses wegen heilsamlich verordnet worden / ernstlich zuhalten / und selbe / sie haben gleich Fede oder Pässe / oder nicht / sogleich ab- und zurückzuweisen / und ihnen darbey anzuzeigen / daß sie auf weiteres Betretten mit denen in vorgehenden affigirt- und publicirten Verordnungen geschärfften Straffen / ohnnachläßlichen angesehen / auch nach Befinden gar am Leben gestrafft werden sollen.» 

Art. 8: Reisende brauchen einen Gesundheitspass

«So fehrne aber jemand auß diesem Creyß in die Fehrne verreysen wolte / wurde selbiger von seiner Obrigkeit sich wissen mit einem Gesundheits- oder Sanitäts-Pass oder Fede (darinnen ebenfalls der Nahm / die Statur der Persohn / die Farb / Haar / und Alter beschrieben und gemeldet werden solle / daß sie die nächste 40. Tage zurück sich allda als einen gesunden Orth / wo reine Lufft seye / aufgehalten /) zuversehen / damit er an Fortgang seiner Reyse nicht gehindert werde / deßgleichen er auch ein beglaubtes Attestatum von dem Orth / wo er gewesen / und passiret / bevor er wieder eingelassen wird / zurück zubringen hat.»

Art. 9: Öffentliche Bekanntmachung des Mandats

«Gleichwie nun dieses alles um so mehrers die Wolfahrt des gemeinen Wesens so wol überhaupt / als auch die Conversation des Creyses / und eines jeden Hoch- und Löbl. Stands erheischet / insonderheit aber dergleichen Praecautions-Mittel / welche der Höchste segnen wolle / ohnumgänglich erfordert werden; Als ist dieses Patent, damit diesem allen desto mehr nachgelebet werde / auch sich keiner mit der Unwissenheit entschuldigen könne / so fort an gewöhnlichen Orthen / Pässen und Uberfahrten zuverkündigen und zu affigiren. 

Ulm / den 14. Maij, Anno 1721.

Der Fürsten und Stände des Löbl. Schwäbischen Creyses / bey gegenwärtig-allgemeinem Convent, anwesende Rähte / Bottschaften und Gesandte.»

Wie man sieht, wurde das Reisen doch nicht gänzlich verboten. Aber auf Personen aus unverdächtigen Gebieten eingeschränkt und davon abhängig gemacht, ob man seine Aufenthaltsgeschichte lückenlos nachweisen konnte oder nicht.

Quelle und Literatur

  • Mandat der Stände des Schwäbischen Kreises betreffend sanitätspolizeiliche Massnahmen wegen der Pest in Marseille, 14. Mai 1721. Einblattdruck. Signatur: StAZH III AAb 1.9, Nr. 3.
  • Brandenberger, U.: COVID-19 und Marsilianische Pest. Ein kleiner Rechtsvergleich. WeiachBlog Nr. 1510 v. 18. Mai 2020.
  • Brandenberger, U.: Vom Leben mit dem zweiten Pest-Mandat, d.d. 9. September 1720. WeiachBlog Nr. 1599 v. 9. Oktober 2020.
  • Brandenberger, U.: Vor 300 Jahren: Zürich sperrt Handels- und Reiseverkehr mit Genf. WeiachBlog Nr. 1606 v. 31. Oktober 2020.
  • Brandenberger, U.: Die Weiacher Quarantäne-Baracke von 1720/21. WeiachBlog Nr. 1618 v. 15. Januar 2021.

[Veröffentlicht am 15. Mai 2021 um 02:18 MESZ]

Donnerstag, 13. Mai 2021

Jakob Meyerhofer (13): «Ich freue mich sehr über die Eisenbahn.»

Im gestrigen Beitrag ging es um die 1865 eingeweihte Herdöpfelbahn, welche das Zürcher Unterland (oder wenigstens die Bezirkshauptorte) erstmals per Schiene mit der Stadt Zürich verbunden hat. Für die Weyacher war der nächstgelegene Bahnhof in Niederglatt (bis zum 1. August 1876, als Weiach-Kaiserstuhl feierlich eingeweiht wurde).

Einem glücklichen Zufall verdanken wir, dass die Tagebücher von Jakob Meyerhofer, geboren am 9. Januar 1860, einem aus Weiach stammenden stark hörbehinderten Buben, erhalten geblieben sind. 

Jakobs Tagebuch des Jahres 1873 wurde durch Willi Dolderer, 8052 Zürich, transkribiert und 2004 von der Kantonalen Gehörlosenschule herausgegeben (vgl. Quellenangaben unten). 

Internat mit Aufzeichnungspflichten

Der junge Weyacher hatte das Glück, im Juni 1868 in die Blinden- und Taubstummenanstalt in der Stadt Zürich aufgenommen zu werden. Diese wurde als Internat geführt und hatte den Zweck, die behinderten Zöglinge auf eine einfache Erwerbstätigkeit vorzubereiten, die ihren Einschränkungen angepasst schien. 

Die Zöglinge mussten Hefte führen, in denen sie den Lehrstoff für Rückgriff in späteren Jahren unter Anleitung notierten. Und: die Lehrkräfte hielten sie auch an, Aufsätze über ihre Ferienerlebnisse zu verfassen, wie den nachstehend in vollem Wortlaut wiedergegebenen über die Osterferien, verfasst am Mittwoch, 16. April 1873:

«Am letzten Freitag, Sonntag u. Montag waren Festtage, denn es war der Charfreitag u. die Ostern. Ueber diese Festtage hatten wir Ferien, u. die meisten Zöglinge durften schon am Donnerstag nach Hause gehen, um die Ihrigen zu besuchen. Auch ich durfte nach Hause zu meinen l. Eltern. [l. ist die Abkürzung für liebe/n, etc.] 

Am Donnerstag Mittag begleitete Herr Kläger mich, den Heinrich Griesser u. die Pauline Frei. Er kaufte Billet für uns. Wir einstiegen in die Eisenbahn. Ich u. Griesser fuhren auf der Eisenbahn nach Niederglatt. Dort stiegen wir aus u. gingen zu Fuss von Niederglatt nach Weyach. Ich sah meine l. Mutter in dem Weinberg. Die Mutter winkte mir. Ich ging in den Weinberg u. grüsste die Mutter u. die Geschwister. Ich trank Wein u. ass Bauernbrod. Dann ging ich mit den Geschwistern nach Hause. Da kam mein l. Vater. Ich grüsste den l. Vater.

Am Abend kamen die Mutter u. der Vetter Jakob Meierhofer u. der Knecht nach Hause. Der Knecht fütterte das Vieh mit Heu. Der Knecht heisst Johannes Lombele. Wir tranken Kaffee u. assen Brod u. Kartoffeln. Dann gingen wir zu Bette.

Am Freitag war der Charfreitag. Es war schlechtes Wetter. Es regnete. Am Vormittag putzte der Bruder Johannes meine Schuhe u. die Schuhe der Eltern. Ich schnitt die Runkelrüben mit der Runkelrübenaxt. Die Mutter lag im Bette, weil sie unwohl war. Die Schwester Elise wusch die Bänke u. die Stühle u. die Taburete mit dem Lappen u. Wasser. Am Nachmittag blieben die Geschwister im Hause. Sie spielten mit dem Ball in der Stube. Der Vater ging fort. Am Abend tranken wir Kaffee u. assen Brod u. Kartoffeln. Ich schälte die Kartoffeln. Schang raffelte die Kartoffeln mit der Raffel. Wir gingen um halb 9 Uhr zu Bette.

Backtag und Zeitungslesen

Am Samstag Vormittag backte die Mutter die Kohlwähen u. dann die Bauernbrode. Die Mutter gab mir 2 Stücke Wähen. Ich ass die Wähen u. trank Wein. Ich hülste Böhnli aus.

Am Nachmittag legten Elise u. ich die Bauernbrode in die Multe. Die Mutter wand den Faden von dem Haspel auf das Spuhlrad. Der Knecht spaltete das Holz. Die Schwester Elise wusch die Gelten mit dem Lappen u. mit Sand u. Wasser in der Küche. Da kam ein Mädchen u. gab uns die Zeitung Volksfreund. 

[Gemeint ist der Bülach-Dielsdorfer Volksfreund, später Neues Bülacher Tagblatt genannt. Dieses Konkurrenzblatt der Bülach-Dielsdorfer Wochenzeitung (später Zürcher Unterländer) hatte Jakobs Vater offenbar abonniert.]

Am Abend kam der Nachbar, Heinrich Bersinger u. las die Zeitung. Ich u. Johannes Meierhofer holten die Aepfel aus dem Keller. Ich schnitt die Aepfel. Ich u. Johannes nahmen die Kernenhäuser von den Aepfeln. Dann gingen wir zu Bette.

Am Sonntag u. Montag war Osterfest. Am Sonntag Vormittag putzte ich meine Schuhe u. die Schuhe des Vaters. Die Eltern anzogen die schwarzen Sonntagskleider. Sie gingen in die Kirche. Sie kamen um halb 11 Uhr. Die Schwester Elise wischte den Boden mit dem Besen. Dann putzte Elise die Bänke u. die Sessel. Dann bekamen wir ein gutes Mittagessen. Wir anzogen die Sonntagskleider. Da kam Heinrich Griesser. Meine Mutter gab dem Griesser u. mir die Aepfel. Griesser ging wieder fort. Die Mutter u. ich u. die Geschwister besuchten den Grossvater. Der Grossvater ist 5 Wochen lang krank. Er hat Hirnerweichung. Der Grossvater liegt im Bette. Sein Kopf ist blass. Die Mutter war traurig, weil der Grossvater krank ist. Er muss wahrscheinlich sterben. Er zittert an dem Leib. Er hat Schmerzen an dem Kopfe.

Ein Augenzeuge des Eisenbahnbaus auf Weiacher Gebiet!

Am Abend gingen der Vater u. ich u. Johannes Meierhofer auf das Feld. Der Vater hat gesagt, dass er eine Wiese für 670 Franken gekauft habe. [Nach Historischem Lohnindex von Swistoval: rund 36'000 Franken] 

Dann sahen wir auf dem Felde, wie die Eisenbahn gebaut wird. Da stehen einige Erdwaggons. Auf dem Boden sind Schienen. Ich freue mich sehr über die Eisenbahn. Dann gingen wir nach Hause. Der Knecht fütterte das Vieh. Da kam die Base u. redete mit der Mutter. Dann gingen wir zu Bette.

Am Montag putzte ich meine Schuhe u. die Schuhe des Vaters. Elise wischte den Boden in der Stube. Ich u. Johannes holten Wasser in die Küche. Die Mutter legte Eier in die Pfanne. Dann nahm die Mutter die Eier aus der Pfanne. Die Eier wurden schwarz gefärbt von dem Farbholz. Ich bekam 6 schwarze Eier von der l. Mutter. Die Geschwister bekamen 2 Eier. Ich freute mich über die Eier. Ich ass 2 Eier u. ein halbes Brödli.

Weiacher Jungschützen, unbewohntes Wasserschloss, Wirtshausbesuch

Am Nachmittag gingen die Eltern u. die Geschwister u. ich von Weyach zuerst nach Kaiserstuhl u. dann fast nach Zurzach. [Wie man nachstehend sehen wird, war der Ausflug wesentlich kürzer] 

Ich sah bei Weyach viele Jünglinge. Sie schossen in die Scheiben auf einem Acker. Ich sah, dass viele Bäume u. Steine abgehauen wurden. Da wird die Eisenbahn gebaut. Wir gingen zuerst bei der Sägemühle vorbei [unterhalb Fisibach] u. dann zu dem Schloss auf dem Rhein. Das Schloss heisst Schwarzwasserstelz. Es hat einen Thurm; es ist alt. Bei dem Schloss steht eine alte Brücke. In dem Schloss wohnen gar keine Leute. Bei dem Schloss steht ein Wohnhaus. In dem Wohnhause wohnt nur eine Frau. Sie heisst Frau Baumgartner; sie ist von Weyach. Das Wohnhaus steht bei dem Rhein. Die Mutter redete mit der Frau Baumgartner. Ich sah eine Angel liegen. 

Dann gingen wir in den Wald u. dann nach Kaiserstuhl. Die Mutter kaufte Kaffebohnen u. Kaffezusatz in dem Laden. Der Vater kaufte viele Nägel für 1 Franken. Die Krämerin gab den Geschwistern u. mir Bonbon. In dem Laden sind viele verschiedene schöne Sachen. 

Dann gingen wir in das Wirtshaus. Der Vater; ich u. die Geschwister tranken Bier u. assen Brödli u. die Mutter trank den rothen Wein u. ass auch Brödli. Der Vater gab der Witherin [gemeint ist wohl die Wirtin] 1 Franken 20 Sangtim. Sehr viele Leute waren im Wirthshause. Viele Leute sangen dort laut. Fast alle Leute tranken Bier u. assen Weggli. Dann gingen wir wieder nach Hause.

Am Abend schälte ich Kartoffeln mit dem Messer. Elisabetha raffelte die Kartoffeln mit der Raffel. Wir gingen zu Bette.

Am Dienstag Morgens anzog ich die Sonntagskleider. Ich putzte meine Schuhe. Dann ass ich Butterbrod.u. trank Wein. Dann nahm ich Abschied von den l. Eltern u. Geschwistern. Albert Griesser begleitete mich u. den Griesser von Weyach nach Niederglatt. Ich schwitzte sehr. Albert Griesser kaufte Billet für mich u. für den Griesser. Dann einstiegen wir in die Waggon; wir fuhren allein auf der Eisenbahn von Niederglatt nach Zürich. Ich kam in die Anstalt u. grüsste die Lehrerschaft. Ich habe Bauernbrod, gedörrte Zwetschgen u. 4 Eier in die Anstalt gebracht.»

Man sieht: Jakob nutzte (wie von Alfred Escher angeregt) die Bülach-Regensberg-Bahn als Passagier. Und noch etwas zieht sich wie ein roter Faden durch: die Kinder mussten ganz selbstverständlich ihre Aufgaben im Haushalt wahrnehmen, beispielsweise Schuheputzen und Küchenhilfsarbeiten.

Verwendete Quellen und weiterführende Literatur

  • Tagebücher 1871, 1873 und 1875/76 von Jakob Meyerhofer von Weiach (ZH), 1868-1876 Schüler an der Blinden- und Taubstummenanstalt Zürich. Mit einer Einleitung von G. Ringli und G. Wyrsch-Ineichen. Hrsg.: Kantonale Gehörlosenschule, Zürich 2004.  Fundstelle: 1873 – S. 23-24.
  • Brandenberger, U.: Herdöpfelbahn. Tourismus-Ankurbelung mit Seitenhieben. WeiachBlog Nr. 1650 v. 12. Mai 2021.

Mittwoch, 12. Mai 2021

Herdöpfelbahn. Tourismus-Ankurbelung mit Seitenhieben

Der diesjährige Muttertag könnte wettermässig nicht schöner ausgefallen sein. Auf Twitter erging sich der Herr Gemeindepräsident in Lobeshymnen über die Naturschönheit ausserhalb des bebauten Gebiets. In der Facebookgruppe «Du bisch vo Weiach, wenn...» hat diesen Part der Vizepräsident der Schulpflege übernommen. Ebenfalls Frühlingserwachen herrschte im Unterland vor 156 Jahren. Da war das Ypsilon endlich in Betrieb. Ypsilon?

Die Züricherische Freitagszeitung vom 5. Mai 1865 machte gross auf mit einem sich über die ganze Titelseite und Teile der zweiten Seite erstreckenden Beitrag zur Eröffnung der «Herdöpfelbahn», wie sie im Volksmund genannt wurde (französisch tönt das ganz nobel: Chemin de fer des pommes de terre). Gemeint ist die Eisenbahnstrecke von Zürich-Oerlikon nach Oberglatt, wo sie sich bis Bülach bzw. bis Dielsdorf verzweigte. Dieses Y wurde von einer damals noch eigenständigen Bahngesellschaft betrieben, der Bülach-Regensberg-Bahn. Und die hiess so, weil die beiden Bezirkshauptorte damit mehr oder weniger direkt ans Eisenbahnnetz angebunden wurden (Hinweis: Dielsdorf wurde erst 1871 Bezirkshauptort).

Die ca. 1870 entstandene Fotografie zeigt den Alten Kopfbahnhof Bülach, der noch an der Kasernenstrasse lag. (Quelle: Wikipedia, vgl. auch Bülach Ansichtskarten)

Lesen Sie nachstehend den vollen Wortlaut dieses langen Artikels des Herausgebers der Freitagszeitung, Friedrich Paul David Bürkli (1818-1896), bestehend aus einer volkswirtschaftlichen Vorlesung zum Einstieg, gefolgt von einer touristischen Ode und abgeschlossen durch eine ausführliche Beschreibung der Einweihungsfeierlichkeiten aus Sicht der Honoratioren [ergänzende Anmerkungen durch WeiachBlog in eckigen Klammern]:

Wird das überhaupt rentieren?

«Die Zweigeisenbahn von Zürich nach Bülach und Dielstorf wurde letzten Sonntag [30. April] eingeweiht und mit dem 1. Mai dem Verkehr übergeben, also gleich an einem recht passenden Tage.

Die Wahrheit zu gestehen: es wird Manchem die Herstellung von Eisenbahnen, die mit Dampflokomotiven täglich mehrmals befahren werden sollen, nach zwei fast ausschließlich landwirthschaftlichen Bezirken ohne besonders stark bevölkerte Ortschaften als ein beinahe eben so abenteuerliches Unternehmen erschienen sein, wie selbst das Projekt einer Alpenbahn durch den Gotthardt, und im Verhältniß betrachtet, als ein noch fast gewagteres.

Man sagte wohl, es werde sich ein Verkehr so stark, wie er noch nicht bestehe, erst durch diese Bahnen neu entwickeln können, und wir wollen das gerne glauben. Kleinmüthige aber bezweifeln es noch immer, und von diesen Zweifeln angesteckt haben wir gar oft die Karte unsers Kantons angeschaut und uns gefragt, woher, wie, womit und wohin. Je länger diese Betrachtungen und Erwägungen fortgesetzt werden, desto mehr beruhigt man sich über die Rendite der Bahn und ihren volkswirthschaftlichen Nutzen. 

Bald aber auch wird sich Jedem die Ueberzeugung aufdrängen, daß, sofern die gehegten Erwartungen sich auch nur einigermaßen erfüllen, deren vollständige Verwirklichung erst eintreten könne, wenn die Wünsche für noch weitere Ausdehnung erfüllt werden.

Es ist bekannt, daß an diese Bahnen erst dann ernstlich gedacht wurde, als das Bedürfnis nahe trat, sie zu haben, um gegebenen Falles sie weiter an den Rhein zu führen und der von den Vereinigten Schweizerbahnen drohenden Konkurrenz einer untern Glattthalbahn einen Bengel zwischen die Beine zu werfen. Dieser Bengel dürfte aber dereinst von selbst weiter ausschlagen und sich bis an den Rhein, wenigstens bis in die Nähe desselben verlängern. [Die untere Glattthalbahn war ein Bahnprojekt, das um 1857 geplant worden war und von Wallisellen über Weiach nach Waldshut hätte führen sollen, vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 19]

Eine fernere Rücksicht beim Baue dieser Bahnen war noch die, daß man zwei Bezirken — Bülach und Regensberg — von welchen die neuste Statistik zeigte, daß sie mit den andern nicht gleiche Fortschritte in der nationalökonomischen Entwicklung hielten, brüderlich die Hand zum Vorwärtskommen reichen wollte. Jeder fühlte, daß dieß eine Pflicht sei, welche einiger Opfer werth. 

Diese Opfer brachte der Kanton als solcher, der ganz wohl eine Einbuße erleiden kann, die sich indirekte reichlich ihm lohnen wird. Durch das Wohlergehen eines Theiles wird das Wohlergehen des Ganzen befördert, und wenn sogar die Eidgenossenschaft in Einsicht dieses Satzes Millionen für Hebung einzelner Landestheile ausgibt, um wie viel mehr darf ein Kanton Etwas wagen, der seinen Mitbürgern so viel näher steht. 

Die Nordostbahn ferner hatte, nicht nur weil sie sich dadurch eines gefährlichen Konkurrenzunternehmens entledigen konnte, sondern auch, weil sie ihr übriges Bahnnetz dadurch alimentiren wird, ein großes Interesse, selbst bei möglicher Einbuße, es in dieser Weise zu vervollständigen. 

Die beiden Großmächte, Staat und Nordostbahn, machten aber den Bezirken Regensberg und Bülach mit dieser Gabelbahn nicht ein Geschenk, das diese Nichts kostete. Vielmehr strengten sich die Bezirke und ihre Gemeinden aufs Löblichste an, um die ihnen zugewendete Gunst zu verdienen, und selbst die Privaten brachten dem gemeinnützigen Werke große Opfer. 

So mag es gehen, wie es will; es wäre allfälliger Schaden bei dem Unternehmen (das im Ganzen nur 1,900,000 Frk. kostete, also gerade so viel, als der Konkurs von Caspar Schultheß und Komp. beträgt) auf viele Schultern vertheilt, von denen er keine wund drucken würde. [Nach Historischem Lohnindex von Swistoval sind das umgelegt auf 2009 rund 150 Mio CHF]

Unser Kanton hat schon Straßen und andere öffentliche Anstalten hergestellt, die sich weit weniger direkte rentiren, als diese Bahnen, und deren Herstellung doch Niemand je bereut hat oder bereuen wird. Warum also nicht auch diese Eisenbahnstraßen, die ihn nur 600,000 Frk. kosten, und immerhin einen Zins ertragen werden? [Der Kanton übernahm einen Drittel der Kosten, die Gemeinden ein weiteres Drittel und die Nordostbahn das letzte Drittel]

Mit Recht wurde bemerkt, mit der Bülach-Regensbergerbahn sei eine Neuerung von höchster Bedeutung eingeleitet, welche die Kosten des Versuches gar wohl werth sei,— die: allmälig an der Stelle der gewöhnlichen Heerstraßen Schienenwege einzuführen, welche mit einfachern Herstellungsbedingungen und wohlfeilerm Betriebe, als die Haupteisenbahnen, auch bei weniger reichen Einnahmen doch wenigstens ihren Betrieb bezahlen, und so bei erleichtertem und schnellerm Verkehr dem Lande große Summen an Zeit und Geld ersparen, die, wenn sie auch nicht in die Kasse der Bahnverwaltung fallen, doch dem Lande zu gut kommen. 

Bei dem Bau der vorliegenden Bahnen ist die Hauptbedingung erfüllt, daß nemlich die wohlfeile Herstellung es möglich mache, auch bei geringern Einnahmen so gut zu bestehen, wie bei den Eisenbahnen erster Klasse mit ihren größern Einnahmen. 

Die Nordostbahn, welche es übernahm, diese Bahnen zu erbauen und zu betreiben, konnte bei dem Baue ihre Erfahrungen im Sparen und wohlfeilen Bauen gehörig verwerthen. Es wird wol kaum je eine Eisenbahn so wohlfeil gebaut worden sein, als diese Gabelbahn. Da kam zwar zu Statten, daß der Bahnhof in Zürich schon da war, der Damm und die Brücke nach Wipkingen schon da waren, der Rötheltunnel schon da war, daß mit Ausnahme einer Brücke über die Glatt fast keine Kunstbauten nöthig waren; aber immerhin waren ganz bedeutende Erdarbeiten erforderlich, hohe Dämme, etwelche Einschnitte. Doch auch diese wußte man so wohlfeil herzustellen, daß, während sonst ein Baukonto von 200,000 Fr. per Kilometer nichts Außerordentliches ist, hier der Kilometer Bahnstrecke auf nur 95,000 Fr. zu stehen kam. [Daraus kann man ablesen, dass es rund 20 Schienenkilometer waren: 16 bis Bülach und dazu noch 4 ab Oberglatt bis Dielsdorf] Günstig war auch, daß man die Schienen der größern Bahnen, welche für die schweren Lokomotiven und Wagen zu schwach wurden, ganz gut für die mit den leichtern und kleinern Lokomotiven und kleinern Wagen zu befahrenden Zweigbahnen anwenden und ihnen wohlfeil abtreten konnte.

Die Befürchtungen, daß der Betrieb zu kostspielig sein möchte für diese kleinen Bahnen, sind eben dadurch gehoben, daß keine besondere Gesellschaft den Betrieb leiten muß, sondern die große Nordostbahn, welcher es eine Nebensache und welche daher eine Menge Ausgaben nicht zu berechnen haben wird. Ueberdieß erfordern die kleinern Lokomotiven und übrigen Vereinfachungen geringere Kosten, als der Betrieb größerer Bahnen. Die Bahn wird 3 Lokomotiven, 12 Personenwagen und 30 Güterwagen bekommen. 

Woraus aber soll die Bülach-Regensbergerbahn überhaupt leben? — Soll sie gedeihen, so müssen vor Allem die Bewohner jener Gegenden alle Vorurtheile nach und nach überwinden lernen. Sie müssen  einsehen, daß sie durch Benutzung der Bahn sich selbst nutzen; denn wie Hr. Präsident Dr. A. Escher sagte, nur wenn die Bahn, wie sie ist, erfreulich gedeiht, bekommt man Muth, sie weiter zu führen. Soll damit gesagt sein, daß die Bülacher und Regensberger ihr Geld auf die Bahn werfen sollen, um es nur zum Theil als Dividenden wieder zu bekommen? Das wäre thöricht, und ist auch nicht erforderlich. Wenn die Leute berechnen lernen, daß auch für den Bauer Zeitgewinn Geldgewinn ist, so ist uns nicht bange, daß sie ihr gehöriges Kontingent an Personen- und Gütertaxen liefern werden. 

Die Städter sollen ihr Umland per Bahn erkunden

Indeß nicht nur von ihnen her, sondern auch zu ihnen hin kann und wird für gehörige Speisung der Bahn gesorgt werden. Sehen wir uns wiederum die Karte an. Viel Güter werden von Zürich, Winterthur sc. erst nach diesen Bezirken geführt werden, wenn einmal der erleichterte Verkehr zu Anlegung zahlreicher Fabriken und anderer industrieller Etablissements eingeladen haben wird. 

Dagegen glauben wir uns nicht zu täuschen, wenn wir Bülach und Regensberg einen zahlreichen Personenbesuch versprechen. Engländer und Russen werden zwar weniger zu ihnen kommen — die haben interessantere Wege. Dagegen gibt es für Schweizer und namentlich Zürcher von Stadt und Land hier eine einladende Gelegenheit zu zahlreichen Ausflügen in bisher ihnen sehr wenig bekannte, aber sehr interessante Gegenden. 

Nur einige Beispiele! Nehmen wir einmal von Zürich die Fahrt nach Bülach. Wer nicht weiter will, führt bloß nach Glattbruck, macht da einen kleinen Spaziergang zu Fuß nach Kloten und kehrt entweder nach Glattbruck zurück, oder geht noch weiter nach Bülach, um von da wieder per Dampf heimzukehren. Oder er fährt sofort nach Bülach. Von da macht er eine herrliche Fußtour entweder durch das Bülacher Hard nach Eglisau, über Rafz nach Rheinau unf Schaffhausen, oder nach Rorbas, Freienstein, um oder über den Jrchel (Teufen, Berg, Flaach — Buch, Dorf, Goldenberg) nach Andelfingen, wo wieder eine andere Bahn, die Schaffhauser-Winterthurer, den ein wenig Ermüdeten aufnimmt, und ihm zuruft: „Freund, wohin willst du nun weiter getragen sein?" Wir können auch von Bülach nach Dielstorf entweder per Eisenbahn fahren oder zu Fuß spaziren und von dort wieder heimfahren, oder weitere Ausflüge machen. 

Fahren wir direkt nach Dielstorf, so haben wir in der Nähe Regensberg, die interessante Burg, wo die Leute nicht alle so bös sind, wie die Freit.-Zeitung sie einst schilderte. Von da der Gang auf die herrliche Lägern. Wenn erst der Förster den Fußweg über dieselbe wieder vom Dorngestrüpp gereinigt hat (oder hat er's schon?), so gibt's nichts Anregenderes als die Tour längs des Grates derselben nach Baden hinunter; aber auch der Weg diesseits über Boppelzen, Otelfingen, Würenlos nach Baden ist nicht zu verachten, noch weniger, weil nicht so bekannt, der jenseits der Lägern, hinter ihr durch durchs Surbthal, über Schöfflisdorf, Niederweningen und das durch seine Gypsgruben (die von Professor Mousson beschrieben sind) interessante Ehrendingen. Da in Baden hat man dann schon wieder die Eisenbahn zur Benutzung. [Die Spanischbrötlibahn war seit 1847 in Betrieb] Wem Baden zu bekannt ist, der gehe über das lieblich gelegene Steinmaur entweder durch das wahrhaft idyllische Bachserthälchen, oder über Stadel und das reiche Weiach ins alterthümliche, seltsam an einen Abhang gebaute Kaiserstuhl, von dem er die interessante Rheinburg Schwarzwasserstelz (mitten im Rhein [noch bis 1875]) oder die melancholisch stimmende prächtige Ruine Weißwasserstelz besuchen kann. Hat er dann auf dem Marsche Appetit bekommen, so sind wol noch in Rötheln, gegenüber Kaiserstuhl, die schmackhaften Fische zu finden.

So wäre noch Vieles anzuführen — Liebhaber von Ausflügen können nur sagen: Herz, was willst du? oder Bouche, que veux tu? wie der Franzose prosaischer sagt. 

Solche Gedanken, wie diese einleitenden, mochten wol bei Manchem die Feier der Einweihung am Sonntage erheitern. 

Beschreibung der Einweihungsfeierlichkeiten

Zu diesem Feste war die erste Bedingung des Gelingens, schönes Wetter, da, wenn auch der etwas bewölkte Himmel anfangs Regen gedroht hatte, nachher aber nur noch im Stande war, die vorhandenen schönen Aussichten in die fernen Berge zu verschleiern. Gegen 12 Uhr fuhr der Festzug von Zürich ab, in schönen, geschmückten Wagen — der Prunk der Zürich-Zug-Luzernfeier fehlte natürlicher und zweckmäßiger Weise. Die Zahl der eingeladenen Behörden und Gäste und sonst Mitfahrenden war indeß auch bedeutend. In Oerlikon hielt man zuerst, um die von Winterthur eintreffenden Gäste aufzunehmen. 

Bei der Station Rümlang stand die ganze Bevölkerung zum Empfange des Zuges bereit. Eine Musik und der Männerchor taten ihr Möglichstes zur Begrüßung der Ankommenden. Zwei geschmückte kleine Mädchen überreichten der Direktion einen Ehrenkranz mit anerkennender Inschrift. Andere Inschriften sprachen die Hoffnungen von der Bahn und ihre Bedeutung aus. Eine Reihe von schmucken größern „Kindern" in der Landestracht und mit den guldglänzigen Schäpli (einem mauerkronartigen Kopfputz, wie man ihn am Einsiedler Muttergottesbild sieht) paradirten in linealgrader Linie, am linken Flügel mit einigen Schlotterhoslenen beflankt, von denen Einer den philosophischen Bauer vorstellte, ein Andrer die berühmte Strumpflismeten besorgte, ein Dritter eine riesige Klungele Schnüre darbot; auf dem rechten Flügel spielten ein Bratisgeiger und ein Rohrflötist, beide in Tracht, lustige Tänze, unbekümmert um Gesang und Musik auf dem linken. 

Vor Oberglatt und Niederglatt wieder Musik und Männerchöre, wieder geschmückte Stationshöfe. Hr. Pfarrverweser Kuhn hielt eine launige Ansprache, in der er sich nach Bedankung für die Bahn entschuldigte, daß die Bauern nur für sich getischt haben, und die Ankommenden nach Bülach vertröstete, wo man ihnen einen Bessern einschenken werde. Da kamen denn die Regensberger auf der Bahn von Dielstorf zum Anschluß. In Niederglatt stieg man aus, die Bahnbrücke über die Glatt zu beaugenscheinigen, die, sauber gebaut, doch eben nur das Interesse hat, daß sie die einzige Kunstbaute der neuen Bahnstrecke ist. Ein Stuck Damm war da allerdings gegen die Mühle zu herabgestürzt, aber ein unbedeutendes, und es war in aller Eile vollständig der Schaden wieder hergestellt worden. 

Als wieder Alle eingestiegen waren, ging's rasch über den hohen Erddamm Bülach zu. 

Bülach ist bekanntlich kein Dorf, sondern hatte Stadtrecht, und macht auch ganz die Gattung einer Stadt. Wie hat auch es sich verändert, seit wir es im Jahre 1828 zum ersten Male auf einer für den 10jährigen Knaben ermüdenden Fußtour nach Rheinau und Schaffhausen sahen! — 

Eine Menge Leute war da um den Bahnhof versammelt und bildete Spalier, daß man wirklich meinte, man befinde sich m einer Stadt; das Gedränge war fast so stark wie an einem Sechseläuten in Zürich bei der Münsterbrücke. 

Kanonenschüsse zuerst. Musik und Männerchor mit ziemlich kunstreichem schönem Gesang. [Man vergleiche die Beurteilung der Musik in Rümlang oben...] Weißgekleidete Mädchen mit Rosaflorschärpen trugen Guirlanden, mit denen sie die — Lokomotiven bekränzten. 

Dann bildete sich der Zug. Zuerst vier Dragoner als Wegbahner, dann die Musik, dann die weiß-rosa gekleidete Unschuld, dann junge, grün uniformirte Tellenbuben mit Armbrusten u. s. w. Der Schmuck der Häuser und Leute war um so schöner, als die Sonne ihn hell und warm beschien. 

Im Wirthshause zum Kopf  [Goldener Kopf vor dem nördlichen Stadttor] — ein großer Kopf, der viele hundert Köpfe faßte — wurde die Gesellschaft mit einem guten Essen erlabt und, was noch mehr galt, mit geistiger Speise in Form von Toasten gespiesen. Zuerst ergriff Hr. Regierungspräsident Zehnder im Namen des Komité das Wort. Er findet die Bedeutung der Bahn vornehmlich darin, daß sie der erste Versuch sei, an die Stelle der großen Fahrstraßen einfach angelegte Eisenbahnen einzuführen, um den Verkehr im Kanton selbst zu heben; es ist dieß eine neue Richtung der Eisenbahnpolitik, die Bahn aber nicht ein Werk der Spekulation, sondern der Gemeinnützigkeit; sein Hoch galt der Vereinigung der verschiedenen Kräfte zu gemeinnützigem Streben. Er konnte zur rechten Zeit landen mit seiner Rede. Hr. Statthalter Meier von Bülach brachte sein Hoch auf Regierung und Nordostbahndirektion; er scheint gleich unserm Statthalter von Zürich kein großer Stegreifredner zu sein. Hr. Oberst Ziegler, der Mitwirkung des Volkes gedenkend, den Bewohnern des Bezirks. Hr. Dr. Sulzberger, als Präsident des Großen Raths, gedachte der glücklichen Ueberwindung der Streitigkeiten, welche dem Erstehen des Werkes vorausgegangen, bis endlich Staat, Gemeinden und Privaten [sic!] sich geeinigt, welche mächtige Trinität er hochleben ließ. Der Letzte wird der Erste sein, hieß es da mit dem Reden, als Hr. Präsident Dr. A. Escher aufstand und sein Hoch den Fortschrittsbestrebungen des Kantons brachte, grade am Eisenbahnwesen desselben nachweisend, wie weit und über alle Erwartung unser Kanton hier vorwärts gekommen sei. Da sei keine Gefahr der Versumpfung und des Erstickens im eigenen Fette, wie man sie dem Kanton unverständiger Weise vorgeworfen. Auf die Straßenkorrektionen [ab den 1830er-Jahren] seien die Pferdebahnprojekte gefolgt, die sich aber in der Ausführung zu Dampfbetrieb erweitert haben. Man werde sicher die Hände auch jetzt noch nicht in den Schooß legen, sondern, wenn der Ertrag es als rathsam erscheinen lasse, die Schienenwege weiter führen. Wie mit den Eisenbahnen, so sei es mit dem Schulwesen gegangen, das jetzt in dem Prachtbau des Polytechnikums [ETH Zürich Hauptgebäude; 1858-1864 durch Gottfried Semper] gipfle, so in manchen andern Zweigen der Verwaltung, und es habe nicht den Anschein, daß man so bald befriedigt ausruhen werde. Solchen Fortschrittsbestrebungen galt sein Hoch. 

Nun war's hohe Zeit, auf den sog. Lindenhof sich zu begeben, wo ein prächtiges Tröpflein zum Nachtisch längst parat stand. Heiß brannte die Sonne, da die paar Linden ihre Blätter noch nicht entfaltet haben; aber munter und fröhlich bewegte sich Alles durcheinander. 

Von Bülach nach Dielsdorf

Gegen 5 Uhr fuhr man höchlich befriedigt mit dem Aufenthalte im freundlichen Bülach nach Dielstorf hinüber, — bis Oberglatt auf bereits bekanntem Wege hinein, dann auf neuem hinaus. Unterwegs hielt der Zug unerwartet still. Was hat's gegeben? Ein Funken aus der Lokomotive hatte die Wimpel und Tücher, mit denen sie geschmückt war, in Brand gesteckt, und helle Flammen züngelten einige Momente um das eiserne Dampfroß. Das wurde aber nicht scheu, stand auf Geheiß still und ließ sich ganz ruhig den versengten Schmuck abreißen. Bald pfiff's wieder — und wir waren in Dielstorf. 

Wir berichten ungenau, wir waren nur bei Dielstorf; denn der Endpunkt dieses Bahnzweiges liegt etwas weit rechts ab vom eigentlichen Dorfe. Warum wol? Geneigter Leser, du wirst es leicht errathen, wenn du die Karte ansiehst. Soll die Bahn je über Dielstorf hinaus, so durfte sie nicht in dessen Herz hinauf, sondern mußte unten bleiben, um ohne Knick, sondern nur mit Kurve, und ohne Steigung ins Surbthal einmünden zu können, von wo sie wol einst die Endiger- und Längnauer-Juden ins europäische Eisenbahnnetz aufnehmen wird, wie dieselben bereits in die europäische Völkerfamilie aufgenommen sind. 

Wieder Begrüßung durch den Männerchor; wieder brachten geschmückte junge Mädchen Blumen, dieß Mal nicht für das Dampfroß, sondern Sträuße für dessen Herren, die Herren Eisenbahndirektoren. Die Zahl der Menschen, die man hier beisammen fand, war fast noch größer, als in Bülach. Es muß der ganze Bezirk sich Rendezvous gegeben haben. Unabläßiges Kanoniren von der Burg herab [d.h. vom Schloss Regensberg] hatte sie wohl ans Stelldichein erinnert! 

In der Post sammelten sich die von dem Zuge Hergebrachten, und nicht lange mußten sie warten, so kam der Festzug. 

Von diesem Festzuge hatten vorzeitig veröffentlichte Programme bereits viel verrathen, aber auch Falsches berichtet. Was sie indeß nicht ahnen lassen konnten, das war der Geschmack, das Geschick, der Takt, die Anmut, der Humor, mit dem er angeordnet und ausgeführt war. 

Ohne zu schmeicheln, darf man sagen, diese Leute verdienen mit der Stadt Zürich in nächste und engste Verbindung gesetzt zu werden. An ihrem Zuge verbanden sie mit ländlicher Unbefangenheit wahrhaft urbane Beweglichkeit und Freiheit bei den Szenen, Bildern und Aktionen, die sie darzustellen hatten. Man hat bei den Umzügen in der Stadt wohl mehr Massenhaftigkeit, mehr Prunk und Glanz, reichere Kostüme u. s. w. gesehen; aber an sinniger Anordnung und an anständiger Haltung blieben die Regensberger [d.h. Bewohner des Bezirks] in Nichts zurück. Nichts von rohen Uebertreibungen, übermüthigen Neckereien gegen die Zuschauer, undisziplinirtem Ausschreiten, Voreilen, Zurückbleiben. — Die alte Zeit wurde durch den Freiherrn Leuthold von Regensberg, den Gegner der Stadt Zürich, mit geharnischtem Gefolge, das lange Speere trug, Alle beritten, dargestellt. Dann kam der Landvogt mit Richtern und Waibel zu Fuß. Der kluge und schlaue Kleinjogg neben dem Dr. Hirzel, seinem Gönner und Freunde, und hinter ihnen einige über den Wechsel der Zeiten erstaunte Junker. Eine schmucke Bauernhochzeit aus dem Wehnthal. Die alten Boten mit Wagen und zu Fuß. Schließlich das einspännige Postwägelchen mit schwarzer Trauerfahne. Die Gegenwart wurde durch die vier Jahreszeiten symbolisirt, der Frühling: durch Kindergruppen, — Feldarbeiter, Rebleute, Gärtner, — Rätscherinnen zu Wagen [vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 94]; der Sommer: wieder durch Kindergruppen, — Heuer und Krieser, — Erntewagen; der Herbst: abermals durch Kindergruppen, — Winzer, Weinfuhr, Sauser- und Jassergesellschaft, — Pflug und Egge, Säemann, — Kabisschnätzler zu Wagen; der Winter: durch Kindergruppen, Samiklaus, — Jägerzug zu Wagen und zu Fuß, — Lichtstubete.  Die Zukunft: ein wirkliches kleines Straßen-Lokomotiv, als Zukunftslokomotiv des Surbthals, das einen Passagierwagen schleppte; Darstellung künftiger Industrie; Viehgruppe; Käserei; Ausfuhrartikel: Wagen mit Rinde, Gyps, Stein; des schweizerischen Alpenklupps Sektion Lägern; Englische Touristen; Studenten, die geologisiren, entomologisiren, botanisiren; auf dem Ferienreischen sich befindende Schuljugend.

Dieser Zug soll nächsten Sonntag wiederholt werden, und wer uns nicht glauben will, daß diese Landleute es uns Städtern gleich thun können, der mag selbst hinfahren und sehen. 

Wie in der Post die Herren, so vergnügte sich nachher das Volk in den übrigen Wirtschaften und auf den Plätzen, wo Karoussel und andere Lustbarkeiten veranstaltet waren. Nirgends bemerkte man Rohheiten oder Exzesse, wenigstens so lange und so weit man das fröhliche Leben beobachten konnte. Wenig wurde mehr gerednert; Herr Statthalter Ryffel [vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 55] hielt eine freundliche, launige Ansprache, Herr Lehrer Peter gedachte der Wünsche des Sees und Hr. Staatsschreiber G. Keller verglich die Politiker und Staatsmänner mit dem Büblein des heiligen Augustinus, die erkennen müssen, daß es ihnen so wenig, als jenem Büblein mit dem Meere, möglich sei, den Willen und das Wesen des Volkes in ihre Sandgrübchen auszuschöpfen.»

Das Meer mit dem Löffel trockenlegen

Gottfried Keller, der Dichter im hohen Staatsamt, nahm da offenbar kein Blatt vor den Mund, wenn es um die Ermahnung von Exekutive und Legislative ging. 

In der Geschichte vom Büblein mit dem Meere wird über Augustinus von Hippo (354-430) erzählt, dass der Kirchenlehrer am Strand spazierenging, als er Pause von der Arbeit an seiner Schrift über die Heilige Dreifaltigkeit machte. Da sei ihm ein kleiner Bub aufgefallen, der ein Loch in den Sand gegraben hatte und mit einem Löffel Wasser aus dem Meer ins Loch füllte. Auf die Frage des Augustinus, warum er das mache, antwortete der Bub, er wolle das Meer ausschöpfen und so trockenlegen. Augustinus habe dem Kind mitleidvoll klarzumachen versucht, dass dies doch wohl unmöglich sei, denn das Meer sei viel zu gross. Da habe das Kind entgegnet: «Ich werde es wohl eher fertigbringen, das Meer mit meinem Löffel trockenzulegen, als du es zustandebringen wirst, mit deinem Verstand dem Geheimnis der Dreifaltigkeit auch nur ansatzweise auf den Grund zu gehen. Es ist viel zu gross.» Dann sei der Bub verschwunden. (nach Faessler 2018)

Das im Entstehen begriffene Buch war also das kleine nasse Loch im Sand. Dem Umstand, dass Augustinus sein Buchprojekt daraufhin nicht aufgegeben hat, verdanken wir sein 15 Bände umfassendes Werk über die Dreifaltigkeit. Aber er war ja immerhin ein Heiliger und kein Politiker. Doch weiter mit den letzten Abschnitten von Bürklis Leitartikel:

«Nicht ungern vernahm man aus dem Munde des Hrn. Präsidenten der Nordostbahn [Alfred Escher], daß die Heimfahrt von "nach 9" auf nach 10 Uhr verschoben sei. Es verschaffte dieß Gelegenheit, die "Burg", welche man in der schönen Beleuchtung der untergehenden Sonne gesehen hatte, noch einmal in elektrischem Lichte erglänzen zu sehen. Dafür kam man dann aber auch punkt mit der Polizeistunde in Zürich an und begab sich ruhig nach Hause. — „Meine Herren, es ist Feierabend!" Ja Feierabend, der Abend und das Ende einer schönen Feier. 

Die Regensberger Waffenfabrik

Es ist uns nicht möglich gewesen, die Menge der Inschriften mitzutheilen, sowie wir auch der Reden nur andeutend erwähnen konnten. Die Litteratur brachte neben einer historischen Festschrift des Hrn. J. Utzinger (Geschichte der Gegend und Straßen Bülachs und der Bahn [vgl. Literatur unten]), ein schönes Gedicht des sinnigen Dichters Konrad Meier von Bülach (jetzt in Zürich) und ein von dem Boten ausgetheiltes Tagblatt von Regensberg, das feine Witze enthalten soll, die aber für uns ferner Stehenden nicht alle vollverständlich sind. Einer geht auch auf den Redaktor der Freit. Zeitung [den Verfasser Bürkli selber]: Es wird nemlich in Regensberg eine Waffenfabrik angekündigt, welche Schwerter, Spieße und Gewehre gegen die Angriffe der sonderbündischen Generale Burkley, Schewchzer, Wodman u. Comp, verfertige. [Mit Schewchzer ist Friedrich Scheuchzer, der Herausgeber der Bülach-Regensberger Wochenzeitung (heutiger Zürcher Unterländer) gemeint]. Den geringen Aerger darüber haben wir mit einem vollen Glase des besten von den Regensberger Ehrenweinen weggeschwemmt, und einem der Waffenfabrikanten darauf mit der alten Freundschaft aus den Universitätsjahren die Hand gedrückt. 

Um diese Festbeschreibung machen zu können, nahmen wir die Einladung zum Feste an, waren auf Unangenehmes in Regensberg gefaßt, fanden aber nur freundliche Worte, und sehen auch hierin, daß die Bauern den neugebackenen Aristokrätlein weit voraus sind.»

Ein Seitenhieb auf all die Herren im Umfeld des Eisenbahnkönigs Escher (wozu auch der Statthalter Ryffel gehörte) und der freisinnigen Regierung der ersten Jahre des Bundesstaats.

Und wer weiss, vielleicht hat dieser Leitartikel ja zu Ausflügen über Weiach nach Kaiserstuhl angeregt. Weiacher Post und Passagiere haben ab da jedenfalls den Zug nach Zürich ab Station Niederglatt genommen, wenn auch nur für wenige Jahre (nämlich bis zur Eröffnung der Linie Winterthur-Bülach-Eglisau-Koblenz am 1. August 1876).

Quelle und Literatur

Mittwoch, 5. Mai 2021

Gab es eine römische Grenzbesetzung am Hochrhein?

«Angesichts solcher Beispiele müssen wir uns fragen, wie wir auch nur annähernd wissen können, was wir alles nicht wissen; und wie sollen wir mit dem umgehen, was wir wissen? Wir schaffen uns Verständigungsvehikel, angefangen etwa bei den spät eroberten und schon bald nach 260 wieder preisgegebenen sog. decumates agri über den ‚Rhein-Iller-Donau-Limes‘ hin zu einer angeblich existierenden ‚grand strategy‘ und einer vermeintlichen ‚defence-in-depth‘ in der Spätantike. In Ansätzen umschreiben alle diese Begriffe eine historische Realität, aber sie sind auch allesamt inadäquate Bausteine bei der Konstruktion unseres Bildes von der Vergangenheit. Die Notwendigkeit, weit zurückliegende, auf ganz anderen Voraussetzungen beruhende Prozesse zu beschreiben, zwingt zu Vereinfachungen und Transpositionen.» (Dietz S. 64)

Diese Worte stammen aus dem Munde von Karlheinz Dietz, einem Althistoriker, geäussert an einem Kolloquium Ende März 2007, das von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften organisiert wurde. Die Beispiele, die er anspricht, betreffen Probleme, die beim Vergleich von Textbefunden (z.B. in den Notitia dignitatum) mit archäologischem Fundmaterial und den damit verbundenen Analyseergebnissen auftreten.

Seine Erkenntnis kann natürlich genauso auf näher liegende Abschnitte unserer Vergangenheit übertragen werden. Es ist immer so, dass man mit heutigen Augen und Konzeptideen versucht, das Vergangene zu deuten, einzuordnen und sich so einen Reim darauf zu machen. Aber es sind und bleiben in vielen Fällen Kunstgriffe nötig.

In seinem Artikel befasst sich Dietz mit der Frage, wie die Verteidigung der Nordgrenze des römischen Reiches in der Spätantike wirklich ausgesehen hat.

Kampf ab Grenze? Oder nur Feststellung und Meldung eines Übergangs?

Wie sah das aus entlang des Rheins in unserer Gegend? Haben die Limitanei (Grenztruppen, vgl. WeiachBlog Nr. 1475) tagein, tagaus während Jahren auf den unter Valentinian I. gebauten Türmen Wache geschoben? War die Besatzung in ruhigeren Zeiten mehrheitlich mit Landwirtschaft beschäftigt? Gehörte sie zu einer Art Milizformation, die im WK-System die Grenzüberwachung übernahm?

Es ist durchaus möglich, dass die Wachttürme nicht dauernd besetzt waren, sondern nur bei erhöhter Gefahr, so wie man das auch in heutiger Zeit lagebezogen zu handhaben pflegt. 

Man darf also nicht landläufigen Vorstellungen über die Grenzbesetzung im Zweiten Weltkrieg folgend eine Parallele ziehen, wie man das als Leser von Des Kaisers neue Grenze, dem jüngsten Beitrag von Katrin Brunner auf dem Blog des Nationalmuseums über die Aktivitäten Valentinians I. vielleicht zu tun geneigt ist.

Bei den Grenzbesetzungen während der Weltkriege des letzten Jahrhunderts war die Intensität selbst mitten im Krieg sehr unterschiedlich, je nach der Lageentwicklung auf den Kriegsschauplätzen rund um unser Land. Die nachrichtendienstliche Einschätzung der Lage dürfte auch in der Spätantike eine gewisse Rolle gespielt haben. So wurden Händler, die mit der Alamannia (in den Agri decumates, d.h. dem heutigen Baden-Württemberg) und in Helvetien Geschäfte machten, wohl auch über ihre Beobachtungen befragt. Und zwar von beiden Seiten.

Denn es war ja nicht so, dass nur die Alamannen in die römischen Gebiete eingefallen wären. Nein, auch die Römer selber versuchten von der Zeit Julius Cäsars bis in die Spätantike mit Offensivaktionen gezielt und proaktiv Gefahrenherde für das Reichsgebiet bereits in Feindesland zu identifizieren und auch dort zu bekämpfen (wie es Valentinian I. mit den Alamannen gemacht hat). So wurde das jedenfalls bis zum Ende des 4. Jahrhunderts gehandhabt. Dass die römischen Truppen dabei mit alamannischen Siedlungen pfleglicher umgegangen sind als ihre Kontrahenten mit den gallorömischen im Reichsgebiet, ist auch nicht sehr wahrscheinlich. Die beiden Seiten standen sich in Härte und Grausamkeit wohl in nichts nach.

Wie ging man bei Eindringen feindlicher Verbände römischerseits vor? Es ist wahrscheinlich, dass die Limitanei im Kampf ab Grenze nur für die Bekämpfung von mehr oder weniger grossen bewaffneten Räuberbanden geeignet waren und alles was darüber hinaus ging umgehend mittels Feuerzeichen zum nächsten Legionsstandort und von dort in die Kommandozentrale (für unser Gebiet in Vesontio, d.h. Besançon) gemeldet werden musste. Von dort aus wurden dann die Gegenmassnahmen auch unter Einsatz von comitatenses (Feldheer-Verbänden) geplant und umgesetzt.

Völlige Entblössung der Grenze nach 401?

Hat Stilicho Ende des Jahres 401 zur Bekämpfung der Goten unter Alarich die Limitanverbände vollständig abgezogen (und das erst noch in der Absicht, sie nicht zu ersetzen)? Diesen Schluss könnte man aus dem Punkt 4 (unter dem Titel Helvetien ist nur zum Plündern gut) des Beitrags WeiachBlog Nr. 1638 ziehen, wenn es da heisst: «Im Jahre 401 verlor unsere Gegend endgültig den Schutz durch die römischen Grenztruppen [...].»

Folgen wir Dietz, dann stimmt das nicht: «Tatsächlich ist es viel wahrscheinlicher, dass Stilicho Teile des Gallien schützenden Bewegungsheeres und nicht die Limitanverbände abgezogen hat. Nach Claudians blumigen Worten sei sogar eine Legion aus dem äußersten Britannien herbeigekommen und durch die rheinischen Truppen verstärkt worden, „die den blonden Sigambrern entgegengestellt waren, und diejenigen, die die Chatten und die wilden Cherusker im Zaum hielten“. Sie alle zogen nach Italien „und ließen den Rhein nach Abzug der Wachposten durch den bloßen Schrecken gesichert zurück“. Der Dichter aus Alexandria fragt an dieser Stelle, ob irgendeine spätere Zeit glauben werde, dass Stilicho den Limes all seines Schutzes beraubt und die Flussufer ungeschützt zurückgelassen habe und die Barbaren dennoch stillgehalten hätten. Nein, so billige Rhetorik glauben wir nicht!» (Dietz S. 72)

Korrekterweise müsste man es also so formulieren, dass grosse Teile der beweglichen Feldheere abkommandiert wurden. Dieses Vorgehen war seit Jahrhunderten Usus und dürfte von den Zeitgenossen zu diesem Zeitpunkt deshalb nicht als die Wende empfunden worden sein, die wir heute erkennen. 

Neu war am Beginn des 5. Jahrhunderts in der Retrospektive dann aber, dass u.a. aus nicht mehr behebbarem Mangel an finanziellen Mitteln (Dietz spricht S. 69 von «immer drückender werdenden Auswirkungen von verlorenem, verwüstetem oder verlassenem Land auf das schwindende Steueraufkommen») die Rückkehr und erneute Stationierung der comitatenses in der bisherigen Stärke offenbar unterblieb. Sie erfolgte jedenfalls nicht so, wie das nötig gewesen wäre, um einerseits die Abschreckung aufrechtzuerhalten und andererseits trotz Dissuasion in Masse eindringenden Gegner wirkungsvoll und innert nützlicher Frist vernichtend schlagen zu können (wie es Stilicho noch 401 gegen Alarich gelungen war). So kam es dann, dass zum Jahreswechsel 406/407 über den Rhein ins Reichsgebiet vorgedrungene germanische Kampfgruppen zum Dauerproblem wurden.

Quelle und Literatur