Dienstag, 30. April 2019

Ein Gegner des Kirchenbaus landet im Zuchthaus

Bauprojekte, wie die 1705/1706 errichtete neue, grössere Kirche im Büel zu Weyach, waren (und sind) kostspielige Angelegenheiten. Es ist daher wenig verwunderlich, dass solchen Vorhaben zuweilen lautstarke Opposition erwächst. Und dies besonders bei Zeitgenossen, die sonst schon wenig zur Verfügung haben um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

In Weiach lebte anfangs des 18. Jahrhunderts Jahren die Mehrheit der Einwohner in latent prekären wirtschaftlichen Verhältnissen. Und da den Weiachern wohl bekannt war, wem sie diesen teuren Neubau zu verdanken hatten, nämlich ihrem eigenen Pfarrer Hans Heinrich Brennwald (vgl. Ratsmanual des Baptistalrats des Unterschreiber, 1705. – Pag. 31 – 25. Juni 1705. Signatur: StAZH B II 691), gingen die Emotionen hoch, als die Steuer an den Kirchenbau vor der Tür stand, d.h. es konkret ans Zahlen ging:

«Weilen Hanß Jacob Meÿerhoffer Kuhirt zu Weÿach, desgleichen Heirech [sic!] Meÿerhoffer daselbst[en] beÿ anlas der Steür an die Kirche, wüeste, ohngereimte und boßhafftige Rede, so wol über den Kirchenbauw als auch über H. Pfahrer usgestossen, darüber sie aber der gnaden begehrt, und beßerung angelobt;

wardt erkhenndt, daß sie beide für den Stillstand gestellt und Ihnen daselbst ernstlich zugesprochen werden solle; und weilen Hanß Jacob Mejerhoffer etliche tag die Gefangenschafft in Ötenbach usgestanden, Heinr[i]ch Mejerhoffer aber nit, sol er an statt der Gefangenschafft
[steht leer] Pfund bueß bezahlen auch sie beide d[en] 2 Weibel die Ihrenthalben hiereinbefinden worden, jeder 12 S[chilling] Cost[e]n entrichten.»

Die Obrigkeit in Zürich hat also radikal durchgegriffen und die verbalen Attacken auf ihr Projekt mit Verhaftung und ein paar Tagen im Zuchthaus Oetenbach (bis 1901 mitten in der Stadt Zürich, vgl. Bild) beziehungsweise einem entsprechenden Bussgeld geahndet. Ausserdem mussten sich die Fehlbaren vom Stillstand (d.h. der Kirchenpflege) ins Gewissen reden lassen. Getreu dem Motto: «Bestrafe zwei, erziehe hunderte.»


Bei den zwei erwähnten Weibeln handelte es sich mutmasslich um den hochobrigkeitlichen (von Zürich) eingesetzten und den vom Niedergerichtsherrn (Fürstbischof von Konstanz) eingesetzten Weibel (vgl. Die Rolle der Weibel am Dorfgericht Weiach, 1667. WeiachBlog Nr. 1345).

Für den Hinweis auf diese Fundstelle, sowie deren Transkription sei hiermit Herrn Dr. Philipp Zwyssig, Kunstdenkmäler-Inventarisation beim Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Abteilung Archäologie & Denkmalpflege, herzlich gedankt.

Quelle

Sonntag, 21. April 2019

Indikator 119. SVP-Wähleranteil 1995-2019

Eines der Merkmale des Internetzeitalters ist  Open Government Data (OGD), im Kanton Zürich open.zh.ch. Das ist sozusagen Big Data für jedermann. Datensätze werden auf von der öffentlichen Hand finanzierten Plattformen in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt. Und damit lassen sich - im Rahmen der erfassten Merkmale natürlich - Schlüsse ziehen. Auch auf Gemeindeebene.

Der Stadtblog des Tagesanzeigers ging gestern auf die Suche nach den Wohnorten der «krassesten Wähler», was OGD ZH zu diesem Tweet veranlasst hat:
Sind wir eine SVP-Gemeinde?

Für Weiach besonders interessant ist der Wähleranteil der Schweizerischen Volkspartei, wird doch immer wieder festgestellt, dass bei Volksabstimmungen Mehrheiten in eher rechtskonservativem Sinne zu verzeichnen sind.

Heute nehmen wir uns deshalb den Indikator 119 vor, den SVP-Wähleranteil in Prozent aller abgegebenen Stimmen, abrufbar über opendata.swiss.

Wie hoch war der SVP-Anteil in der Vergangenheit? Immer schon über 50%? Die Antworten mögen überraschen.

Denn Weiach (BFS-Nr. 102) ist im letzten Vierteljahrhundert - im Gegensatz zu Gemeinden wie Hagenbuch (östlich Winterthur) oder Hüttikon (im Furttal) - nicht konstant, wenn es um die Prozentwerte geht. Für den Kantonsrat sieht das über die letzten sieben Wahlen gesehen so aus:

KRW Wähleranteil SVP [%]
Jahr -- Weiach -- (Kanton)
1995 -- 52.5 -- (20.6)
1999 -- 36.7 -- (30.2)
2003 -- 52.8 -- (30.5)
2007 -- 45.4 -- (30.5)
2011 -- 50.5 -- (29.6)
2015 -- 59.8 -- (30.0)
2019 -- 58.1 -- (24.5)

Von Nibelungentreue kann keine Rede sein

Besonders bemerkenswert ist der Einbruch von 1999, vor allem verglichen mit den über den Kanton hinweg erzielten Resultaten der SVP. Wenn man die Platzierung unter allen Gemeinden, die es zum Zeitpunkt der jeweiligen Wahl gab, zum Massstab nimmt, dann wird die Volatilität der SVP-Treue noch offensichtlicher:

1995: Platz 17  von 169
1999: Platz 90  von 169 (!)
2003: Platz 22  von 172
2007: Platz 41  von 172
2011: Platz 15  von 172
2015: Platz 5    von 170
2019: Platz 3    von 161

Weiach, Hagenbuch und Hüttikon sind bei den Kantonsratswahlen 2019 die Spitzenreiter. Aber das kann - vor allem was Weiach betrifft - schon bei der nächsten Wahl wieder völlig anders aussehen.

Fazit

Darf man nun also sieben Datenpunkte verteilt über 24 Jahre allzu ernst nehmen? Ist Weiach ein SVP-Dorf? Fakt ist, dass sich die Demographie und die Bevölkerungszusammensetzung in dieser Zeit gerade in Weiach fundamental verändert haben. Fakt ist auch, dass die Stimmbeteiligung ebenfalls in dieser Zeit auf das Niveau anonymer Agglomerationen gesunken ist. Man kann also nicht sicher sein, ob die Grundstimmung auch bei den Wahlabstinenten noch ländlich-konservativ ist.

P.S.

Fragt sich beim Blick auf die Anzahl der Gemeinden (vgl. bspw. 1995 und 1999) nur noch, wie die seltsamen Gemeindeanzahlen zustandekommen. Denn im ausgehenden 20. Jahrhundert gab es im Kanton Zürich noch 171 politische Gemeinden, heute (nach diversen Fusionen seit 2014) noch 162 - sagt zumindest die Wikipedia.

Quelle
  • KRW Wähleranteil SVP [%]  (Hrsg. Statistisches Amt Kanton Zürich)  https://opendata.swiss/de/dataset/krw-wahleranteil-svp  [Zuletzt aktualisiert: 25. März 2019]

Montag, 15. April 2019

Von Fälldaten und Baujahren

«Ehem. Pfarrscheune 1707d» wird als Datierung des Weiacher Kirchgemeindehauses in der Fachliteratur angegeben. So z.B. im Kunstführer durch den Kanton Zürich, herausgegeben 2008 von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (S. 249).

Was bedeutet diese Jahrzahl nun konkret? Ist damit das Baujahr gemeint?

Antwort: Nein. Der Zusatz «d» - manchmal auch in Klammern gesetzt «(d)» - bezeichnet das Jahr, in dem das beprobte Bauholz gefällt wurde, also das Fälldatum. Das «d» steht für «dendrochronologisch bestimmt».

Die u.a. auf dendrochronologische Untersuchungen spezialisierte Firma Preßler mit Sitz in Recklinghausen im Ruhrgebiet erklärt das so: «In einschlägigen Publikationen hat sich eingebürgert, dass nur das Fälljahr angegeben und als solches mit einem (d) ausgewiesen wird. Inschriftlich bekannte Datierungen erhalten den Zusatz (i) und archivalische Datierungen (a).»

Dendro plus 1 oder 2 = Baujahr

Die Angabe «1707d» ist somit als sogenannter «Terminus post quem» zu verstehen, also als Zeitpunkt NACH dem der Bau erfolgt sein muss. Frage: Wie viel danach?

In der Regel wurden Hölzer in vorindustrieller Zeit saftfrisch verarbeitet, also ziemlich zeitnah nach dem Holzschlag. Das hat gleich mehrere Gründe.

1. Die Verarbeitung frischen Holzes ist für lediglich mit Beilen ausgerüstete Zimmerleute wesentlich einfacher als die von trockenem Material. Dazu wieder Preßler: «Sägen, Beilen, Bohren, Stemmen können im saftfrischen Zustand des Holzes beinahe doppelt so schnell ausgeführt werden wie an getrockneten Hölzern». Ausserdem ergibt sich bei frischem Holz eine glatte Oberfläche, trockenes Holz neigt zu Absplitterungen und Abfaserungen.

2. Dass man das Bauholz nicht lange herumliegen liess, hat nicht nur mit sonst drohendem Schädlingsbefall zu tun. Meist waren die Stämme mitten im Dorf auch bei anderen (landwirtschaftlichen) Arbeiten im Weg. Es gab zudem Vorschriften, wonach Holz nicht über die Bäche gelegt werden durfte (vgl. WeiachBlog Nr. 431).

Der Anreiz schnell zu bauen war also auch dann vorhanden, wenn man nicht gezwungen war, nach einem Dorfbrand rasch viele neue Wohn- und Ökonomiebauten zu errichten und zu diesem Zweck halt auch einmal im Frühling oder Sommer Holz schlagen musste .

Preßler bringt für die kurze Zeitspanne auch Belege: «Zusätzliche Untersuchungen an inschriftlich oder archivalisch datierten Gebäuden ergaben eine 90 % Übereinstimmung und eine maximale Zeitdifferenz von 2 Jahren zwischen Fälljahr und Baujahr».

Baujahr 1708 für die Pfarrscheune dürfte also keine abwegige Annahme sein.

Quelle
  • Preßler GmbH, Planung und Bauforschung (Hrsg.): Interpretation dendrochronologischer Datierungen. URL: http://www.pressler.com.de/deutsch/interpretation-der-datierungen-1

Mittwoch, 3. April 2019

«Man höre auch die andere Partei!»

«Audiatur et altera pars» ist ein Kernelement der römischen Rechtsprechung. Das Gericht soll auch die Gegenseite anhören, oder anders formuliert: Beide Seiten sind anzuhören, nicht nur die klagende.

Über den Suizid des Oberstufenschülers Johann Hermann Baltisser, der sich im Spätherbst 1905 in Zürich-Aussersihl ereignete, wurde wohl vor allem in den Zürcher Gazetten berichtet. Ob die Todesursache (der Jugendliche hatte sich mit der Dienstwaffe seines Vaters das Leben genommen) den Ausschlag gab oder nicht: das Ereignis fand auch im «Berner Intelligenzblatt» (intelligenzblatt.unibe.ch) vom 5. Dezember 1905 seinen Niederschlag. In WeiachBlog Nr. 1151 (vgl. Quellen) ist der Volltext dieses Berner Beitrags enthalten. Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen kommen darin nicht gerade gut weg.



Mit den Worten im Titel dieses WeiachBlog-Artikels hebt eine Art Gegendarstellung in der zweitletzten Ausgabe der «Zürcher Wochen-Chronik» des Jahres 1905 an (Titelblatt s.oben), die sich zwar eher auf Berichte in der zürcherischen Presse bezieht, die Linie des Berner Artikel aber ebenso kontert. In welche Richtung die Sichtweise der Gegendarstellung tendiert, kann man schon anhand des Rubrikentitels erahnen - einer Vignette mit Schuluniform und Rute:



Baltisser habe bei Pflegeeltern in Aadorf (Kt. Thurgau) keine gute Erziehung erhalten, sei dann zu einem «sehr achtbaren Elternpaar in Weiach» gekommen, dem er «bei seiner bösen Veranlagung saure Tage» bereitet habe.

Nicht erläutert wird in der Wochen-Chronik, ob es sich bei diesem Elternpaar um Verwandte gehandelt hat, was man beim typisch weiacherischen Nachnamen Baltisser aber annehmen muss.

Gezeichnet wird das Bild eines renitenten, absolut respektlosen Jungen, der auf Drohungen, man werde ihn «bei weiterem schlechten Verhalten in einer Anstalt unterbringen» jedesmal gedroht habe, «sich vorher im Rhein ertränken oder erschießen» zu wollen.

Zum Schluss wird dann noch angedeutet, dass sein Sekundarlehrer in Aussersihl noch «weitere Tatsachen» zu berichten wisse, so dass man zur Erkenntnis gelange, es sei für einen Lehrer «ein eigentliches Unglück», «solche Elemente» in die Klasse zu bekommen.

Nachstehend der Originalbeitrag:



Fazit: Erziehungsfragen werden nicht erst heute kontrovers diskutiert. Geändert hat nur der Umstand, dass Name und Herkunft des Jugendlichen heutzutage kaum mehr genannt würden - man denke nur an den «Fall Carlos».

Quellen

Donnerstag, 28. März 2019

«Mitteilungsblatt». Weit mehr als nur ein neuer Name

So richtig realisiert habe ich es erst mit der März-Nummer der «Mitteilungen». Da prangt – wie jeden Monat seit der Gründung im Juni 1982 – ein Titelbild von Hans Rutschmann. 

Doch zwei Elemente sind anders: Der Titel ist neu. Und das Logo auch. Ein Vergleich der Titelblätter der letzten vier Ausgaben zeigt, was geändert wurde:


Aus den «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» wurde ein «Mitteilungsblatt». Und statt dem stilisierten Gemeindewappen wird neu das seit dem Jahre 2000 in Gebrauch stehende Logo der Politischen Gemeinde verwendet (zum Logo vgl. Anhang 5 der Monographie Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, s. Quellen).

Epochale Veränderung: Primat der Elektronik

Es geht nicht nur um einen neuen Titel. Nein, in der Kommunikation der Politischen Gemeinde Weiach sind in den letzten Monaten epochale Veränderungen vorgenommen worden, hin zum Primat der elektronischen Publikation. Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. Oktober 2018 ist seit dem 1. November 2018 die Internetseite www.weiach.ch das offizielle, amtliche Publikationsorgan (vgl. den nachstehenden Volltext):

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Weiach

«Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes und der dazugehörenden Verordnung zum Gemeindegesetz haben sich auch die kantonalen Vorgaben für die amtlichen Publikationen auf den 01. Januar 2018 geändert.

Die Änderungen haben zur Folge, dass Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse im gesamten Wortlaut publiziert werden müssen (mit der alten Fassung genügte die Bezeichnung des Beschlusses und die Fristansetzung mit Hinweis, dass der Beschluss in der Gemeinderatskanzlei aufliegt). 

Als amtliches Publikationsorgan ist aktuell das Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach definiert. 

Die Amtliche Publikation im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach ist aufgrund der nur einmal im Monat erscheinenden Ausgabe sehr träge und verzögert u.a. Fristenläufe von Rekursfristen, Anordnungsfristen etc. bis zum endgültigen Eintritt der Rechtskraft.

Ausserdem erscheint das Mitteilungsblatt als Amtliches Publikationsorgan nicht mehr zeitgemäss, als dass auch das neue Gemeindegesetz es den Gemeinden erlaubt, die Publikationen amtlich im Internet (Homepage der Gemeinde) zu veröffentlichen. Es müssen nur noch die Publikationen gemäss Planungs- und Baugesetz § 6 im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht werden.

Der Gemeinderat Weiach hat an der Sitzung vom 16. Oktober 2018 entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Weiach wird per 01. November 2018 die Internetseite der Gemeinde bestimmt und die Geschäftsordnung des Gemeinderates entsprechend ergänzt. Die Publikationen erfolgen, wenn vorhanden, jeweils am letzten Arbeitstag jeder Woche. Wo es das übergeordnete Gesetz vorsieht erfolgen die amtlichen Publikationen zusätzlich in den vorgegebenen Publikationsorganen.

Unter der Rubrik des Gemeinderates im Mitteilungsblatt wird wie bis anhin auf die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse aufmerksam gemacht.»  (MGW, November 2018 – S. 4-5)

So weit klar. Nur hinkt die Praxis dem gemeinderätlichen Willen gleich in mehrfacher Hinsicht hinterher, wie nachstehend erläutert wird.

Impressum veraltet

Die «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» wurden in deren Impressum bis Ende Oktober 2018 noch mit einem gewissen Recht als «Publikationsorgan der Gemeinde Weiach» bezeichnet, wobei man ganz korrekt eigentlich von der «politischen Gemeinde» hätte reden müssen.

Umso erstaunlicher ist es, dass auch nach der mit Namenswechsel verbundenen Designanpassung diese Bezeichnung weiterhin – und nun etwas irreführend – im Impressum steht. Natürlich findet man das Mitteilungsblatt seit März 2006 auch in elektronischer Version auf der Gemeindewebsite, bisher als blosse Informationskopie (vgl. WeiachBlog Nr. 121).

Seit 1. November 2018 ist die Printversion aber keine amtliche Publikation mehr, sondern eher ein informelles Format, ein Verlautbarungsorgan des Gemeinderates, das aber keine Rechtskraft mehr entfalten kann. Diese Funktion scheint seit dem 7. Dezember 2018 die neue Kategorie «Amtliche Publikationen» unter der Rubrik «Aktuelles» zu übernehmen.

Name nicht reglementskonform

Das seit dem 1. August 2016 in Kraft stehende «Reglement für das Mitteilungsblatt Weiach» legt im Zweckartikel den Namen neu fest: «Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach, seit 2016 genannt "S'Weycher"». Der eigentlich per sofort zu erwartende Namenswechsel wurde auf die nächste Design-Anpassung vertagt, wie die damals verantwortliche Redaktorin mitteilte (vgl. WeiachBlog Nr. 1326).

Reglementskonform hätte man jetzt einen Titel in der Form S'Weycher. Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach o.ä. erwartet. Ob man den erklärenden Zusatz auf der Titelseite oder erst im Impressum unterbringt ist zweitrangig. Stattdessen scheint der Haupttitel nun schlicht «Mitteilungsblatt» zu lauten.

Marke entsorgt. Kein neues Alleinstellungsmerkmal.

Wie nennt man die Publikation denn nun offiziell? «Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach»? «Gemeinde Weiach Mitteilungsblatt»? In diesem Punkt besteht Klärungsbedarf, denn Mitteilungsblätter jeglicher Couleur gibt es wie Sand am Meer. Und der Schriftzug «Gemeinde Weiach» im Logo wird nicht automatisch als Titelbestandteil gesehen.

Logo erweckt falschen Eindruck

Mit dem Logo wurde auch eine eher unglückliche Wahl getroffen, denn dieses Bildzeichen steht seit dem 1. Mai 2000 ausschliesslich für die politische Gemeinde. Die beiden anderen als Gemeinde bezeichneten Körperschaften, die Primarschulgemeinde und die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde führen je ein eigenes Logo (vgl. WeiachBlog Nr. 928 für das Logo der Schule Weiach).

Insofern ist die Wahl des Logos ein Missgriff und letztlich auch ein Etikettenschwindel. Denn das Mitteilungsblatt wird zwar von einer Angestellten der politischen Gemeinde redaktionell zusammengestellt, die inhaltliche Verantwortung aber liegt seit der Gründung bei sehr unterschiedlichen Entitäten, von den obgenannten Gemeinden über einheimische Vereine und Gruppierungen bis hin zu auswärtigen Stellen aller Art. Das wurde bis im Januar 2019 auch durch die mit den entsprechenden Logos versehenen Abschnitte im Blatt klar dokumentiert. Und mit dem für alle stehenden Wappen auf dem Titelblatt.

Die Wahl des Logos könnte hingegen - wenn man es so interpretieren will - als Ausdruck einer Dominanzstrategie verstanden werden. Als Versuch, den Schritt Richtung Einheitsgemeinde auch auf dem Titelblatt des publizistischen Weiacher Aushängeschilds vorwegzunehmen.

Fazit

Die Reform ist auf halbem Wege steckengeblieben und punkto Logo auf dem falschen Gleis. Die Kommunikationsstrategen der Politischen Gemeinde müssen in diesem operativen Bereich bei Name, Logo und Impressum nachbessern. Und zwar so, dass das Erzeugnis auch äusserlich wieder der Intention des Gründers Mauro Lenisa (1948-2018) entspricht: ein Publikationsmittel des Gemeinderates und der Behörden der Gemeinde Weiach zu bieten und gleichzeitig für die Mitteilungen der Dorfvereine offen zu sein (vgl. Titelbild MGW Juni 1982). Nicht mehr - aber auch nicht weniger. Damit der unverwechselbare Charakter des Weycher Mitteilungsblattes wieder klar heraussticht.

Quellen

Donnerstag, 21. März 2019

Weiacher Kapelle gemäss Paul Kläui aus dem 15. Jahrhundert

Dass es in Weiach bereits im Mittelalter eine erste Kapelle gegeben hat, ist seit längerem bekannt (vgl. Maurer 1965 und Brandenberger 2007). Die zeitliche Einordnung hingegen liegt im Dunkeln. Behauptet wurde - auf Basis von Fehlinterpretationen von Nüschelers «Die Gotteshäuser der Schweiz» (vgl.WeiachBlog Nr. 436 sowie Nr. 930) - eine Errichtung im Jahre 1281, bzw. aufgrund einer Zollinger'schen Formulierung (vgl. WeiachBlog Nr. 449) eine im Jahre 1381. Beide Jahrzahlen halten einer Überprüfung nicht stand.

Paul Kläui hat in der Einleitung zu seinem Kaiserstuhler Urkundenbuch festgehalten: «In der Stadt bestand seit unbekannter Zeit eine Kapelle der hl. Katharina, in die im Laufe der Zeit vier Pfründen gestiftet wurden.» (Kläui 1955). Die eigentliche Pfarrkirche der Pfarrei Kaiserstuhl (so hiess die Grosspfarrei auch offiziell) stand, wie von Siegfried Wind herausgearbeitet, ausserhalb der Stadtmauern - in Hohentengen (Wind 1940).

Zufallsfund in süddeutscher Fachzeitschrift

Bei der Suche nach einem Urkundenbuch für die Grafschaft Klettgau, bzw. das Gebiet des heutigen Landkreises Waldshut hat sich nun vor wenigen Tagen ein Zufallsfund ergeben, der etwas Licht ins Dunkel bringt.

Im Freiburger Diözesan-Archiv, einer Fachpublikation, die schon seit 1865 erscheint, hat der obgenannte Paul Kläui in dem 1956 herausgegebenen Band 75 einen Beitrag über die Grabungen in der Kirche Hohentengen publiziert. Diese wurden nach dem verheerenden Grossbrand vom 27. Oktober 1954 auch auf seine Anregung hin durchgeführt. Nachstehend das erste Kapitel (Die Kirchengemeinde Hohentengen):

«Die Kirche Hohentengen lag an der alten großen Straße, die vom Schweizer Mittelland über Baden an der Limmat nach Schaffhausen und Ulm lief. Westlich des Dorfes Hohentengen überquerte sie — seit spätestens Ende des 13. Jahrhunderts auf einer Brücke — den Rhein und stieg am nördlichen Ufer ziemlich steil in östlicher Richtung zum Plateau an, auf dem das Gotteshaus Hohentengen bis heute steht. Sie führte unmittelbar südlich an ihm vorbei. Dieser Rheinübergang hat in zähringischer Zeit erhöhte, im einzelnen noch näher zu untersuchende Bedeutung erlangt. Am schweizerischen Ufer wurde im 12. Jahrhundert durch den Bau des bis zur Gegenwart die Gegend beherrschenden Turmes der Freiherren von Kaiserstuhl der Übergang gesichert, während ihn am Nordufer die Burg Rötelen bewachte.

Dieser Verkehrslage entsprach die Ausdehnung der alten Pfarrei Hohentengen. Nördlich des Rheines gehörten zu ihr nicht nur, wie heute noch, die badischen Dörfer bis hinauf zur Küssaburg (Günzgen, Herdern, Stetten, Bergöschingen und Küßnach), sondern auch das zürcherische Dorf Wasterkingen und vor der Stadtgründung im 13. Jahrhundert wohl auch das Gebiet von Eglisau. Südlich des Flusses waren nach Hohentengen kirchgenössig das Städtchen Kaiserstuhl, das 1255 von den Freiherren von Regensberg in die Pfarrei hineingegründet und auch Sitz des Leutpriesters von Hohentengen wurde, das aargauische Dorf Fisibach und die Zürcher Gemeinden Weiach und Glattfelden. Der große Umfang der Pfarrei läßt ohne weiteres erkennen, daß es sich um eine Urpfarrei handelt. Sie grenzte im Süden an die beiden alten Großpfarreien Steinmaur und Bülach (diese 811 erwähnt). Dazu paßt das Marienpatrozinium,
[282] wenn man auch von diesem allein den Schluß auf eine Urpfarrei nicht ziehen dürfte. Im Spätmittelalter war die Kirchgemeinde durch eine Reihe von Kapellen erschlossen. Es bestanden solche in Kaiserstuhl und Glattfelden (14. Jahrhundert), in Weiach und Wasterkingen (15. Jahrhundert). [Hervorhebung durch WeiachBlog] Der Zerfall der Großpfarrei begann schon vor der Reformation, da Glattfelden 1421 zur selbständigen Pfarrei erhoben wurde. Im Gefolge der Reformation trennten sich die zürcherischen Gemeinden Wasterkingen und Weiach ab; erst 1816 wurde auch die Stadt Kaiserstuhl mit Fisibach von der badischen Mutterpfarrei gelöst.»

Wie kommt es zur zeitlichen Festlegung?

Die Weiacher Kapelle soll also aus dem 15. Jahrhundert stammen, die spätere Pfarrkirche des Städtchens Kaiserstuhl, die Kapelle St. Katharinen, aus dem 14. Jahrhundert. Wie Kläui diese – im Vergleich zum Urkundenbuch neue – Information gewonnen hat, ist leider nicht bekannt. Allenfalls lässt sich diese offene Frage über seinen wissenschaftlichen Nachlass (Paul Kläui; StAZH W I 31) oder durch Rückfrage bei Franziska Wenzinger Plüss (vgl. ihre einschlägige Abhandlung von 1992) erhellen.

Interessant ist jedenfalls, dass Paul Kläui von verschiedenen Ortschaften, die zur Grosspfarrei Hohentengen gehörten (u.a. Lienheim und Fisibach) keine Kapelle erwähnt, explizit aber - und mit Jahrhundertangabe! - für Kaiserstuhl, Glattfelden, Weiach und Wasterkingen.

Bei dem in der Weidgangsstreit-Urkunde von 1594 (vgl. WeiachBlog Nr. 1353) erwähnten «gmür» der «alten capelen» dürfte es sich um diese gemäss Kläui im 15. Jahrhundert erstellte Kapelle gehandelt haben.

Dass es davor eine gegeben hat ist wenig wahrscheinlich, zumal ja Kaiserstuhl aufgrund seiner verkehrstechnischen Lage sicher schon Jahrzehnte vorher eine hatte (obgenannte und bis heute bestehende Kirche St. Katharinen) und auch die Pfarrkirche in Hohentengen nicht weit weg war. Da war es naheliegender, die bereits bestehenden Einrichtungen zu alimentieren und zu nutzen.

In gleicher Weise dürfte der Kirchhof in Weiach - samt dem Friedhof - erst eine nachreformatorische Errungenschaft gewesen sein, wenn man davon ausgeht, dass die Toten in der Regel bei der Pfarrkirche beerdigt wurden, die Weiacher also in Hohentengen.

Auch die Formulierung der Klage der Weiacher an den Rat von 1540 gibt einen Hinweis in diese Richtung. Darin erklären sie explizit, «gehörend über Rhyn zur Kilchen gen Dengen» zu sein (Brandenberger 2007, S. 4). Dort waren wohl auch etliche Vorfahren der damaligen Weiacherinnen und Weiacher beerdigt.

Quellen

Donnerstag, 28. Februar 2019

Ein Koranübersetzer als Pfarrer in Weyach?

Der berühmte Theologe und Koranübersetzer Theodor Bibliander (1509-1564) sei in jungen Jahren –zu Beginn der Zürcher Reformation – Pfarrer in Weiach gewesen, habe ich Ende Januar auf WeiachTweet keck behauptet. Mit der Allgemeinen Deutschen Biographie (ADB) von 1875 als Belegstelle:

WeiachTweet Nr. 2019 (31. Januar 2019, 14:55 MEZ)
WeiachTweet Nr. 2020 (31. Januar 2019, 15:00 MEZ)

Im Monument Schweizer Lexikographie des 18. Jahrhunderts

Die ADB, ein Standardwerk deutscher Provenienz, stützt sich wahrscheinlich auf den Bibliander-Artikel im Leu'schen Lexicon, dem umfangreichsten Schweizer Lexikon des 18. Jahrhunderts (erschienen in Bd. IV von 1750 auf S. 11, vgl. Link in den Quellen unten):



«...versahe auch zugleich die Pfarr Weyach mit Predigen», heisst es da unmissverständlich. Aber irgendetwas stimmt da möglicherweise nicht.

Nur bei Leu und in der ADB

Das vermutete ich selber bereits vor Jahren, als ich 2005 über die Wikipedia auf den ADB-Eintrag aufmerksam wurde (die Leu'sche Belegstelle habe ich erst 2010 gefunden, vgl. die Diskussion zum Wikipedia-Artikel Theodor Bibliander).

Denn nicht nur die späteren Biographie-Lexika (wie bspw. die Neue Deutsche Biographie von 1955 –aus demselben Verlag wie die ADB), sondern vor allem die einschlägigen Verzeichnisse Zürcher Provenienz erwähnen Theodor Bibliander nicht:

«Eine Verbindung von Th. Bibliander mit Weiach findet sich weder in der Liste der Pfarrer von C. Wirz, Etat des Zürcher Ministeriums von der Reformation bis zur Gegenwart. Aus gedruckten und ungedruckten Quellen zusammengestellt und nach Kirchgemeinden geordnet (Zürich 1890) noch im Zürcher Pfarrerbuch 1519-1952 von Emanuel Dejung und Willy Wuhrmann (Zürich 1953).» (WG(n) 2005)

Fehler in den Listen oder Verwechslung im «Leu»?

Jetzt kann man den Verdacht äussern, Dejung und Wuhrmann hätten bei Wirz abgeschrieben und dieser das Wirken von Theodor Bibliander in Weiach übersehen. Oder dies sei schon 1777 Pfr. Esslinger passiert, als er seine Handschrift Conspectus ministerii turicensis verfasste.



Mindestens so plausibel ist aber die Möglichkeit einer bereits im 18. Jahrhundert aufgetretenen Verwechslung, wie der Titel des am 23. Juni 2005 begonnenen Diskussionsbeitrags "T. Bibliander" = verschiedene Personen? (vgl. Abbildung oben) schon andeutet:

«In beiden Listen [Wirz und Dejung/Wuhrmann] ist jedoch ein T. Bibliander verzeichnet. Buchmann (Bibliander), 3) Tobias (+1564). Ord. 1563, dann Pfr. in Weiach, starb schon 1564 an der Pest. (Dejung/Wuhrmann) und 1563. Tobias Buchmann, ordin. 63. Er starb im Sept. 64. (Wirz). Dieser Pfarrer ist ziemlich sicher nicht identisch mit Theodor Bibliander (obwohl gleicher Todesmonat), da dieser wesentlich früher in Weiach tätig gewesen sein muss – vor 1532. Könnte durchaus ein Sohn von Theodor oder dessen Bruder Heinrich gewesen sein.»

Woher die Person, die den Eintrag Bibliander, Theodorus im Leu'schen Lexicon verfasst hat, die Information zur Predigttätigkeit in Weyach hatte, bleibt nach wie vor im Dunkeln. So lange, bis eine Primärquelle gefunden wird, die diese Sachverhaltsdarstellung stützt.

In der Zwischenzeit erwähnt die Bibliander-Forschung mit guten Argumenten weiterhin keinen Einsatz ihres Protagonisten in der frühreformatorischen, jungen Kirchgemeinde Weiach.

Quellen
[Veröffentlicht am 17. Juni 2019 um 14:01 MESZ]

Freitag, 8. Februar 2019

Ex libris Bundesrat Delamuraz

«Habent sua fata libelli», hat WeiachBlog am 11. September 2017 getitelt (vgl. WeiachBlog Nr. 1350). Was zu Deutsch bedeutet, dass auch Bücher (und deren Inhalte) ihre Schicksale haben. Heute soll vom Schicksal eines ganz besonderen Exemplars die Rede sein, das mit Jean-Pascal Delamuraz in Verbindung steht.

Neu in den Online-Katalog aufgenommen

Vor wenigen Tagen habe ich auf Swissbib, dem Metakatalog für Schweizer Bibliotheken, einen neuen Eintrag entdeckt. Wo vorher noch lediglich vier Fundstellen für die Dorfchronik von Zollinger (Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach 1271-1971) verzeichnet waren, gab es da nun plötzlich deren fünf.


Der Neuzugang erfolgte bei der Bibliothek am Guisanplatz (BiG) in Bern, dem Zusammenschluss einer ganzen Reihe von Bibliotheken der Bundesverwaltung.

Erste oder doch zweite Auflage?

Die Erstausgabe von Zollingers blauem Büchlein datiert, wie mittlerweile in Online-Bibliothekskatalogen korrekt angegeben wird (vgl. WeiachBlog Nr. 1351), auf das Jahr 1972. Weiter gibt es eine zweite Auflage, die 1984 publiziert wurde.

Das Problem: sowohl bei der 1. wie bei der 2. Auflage fehlt jeglicher Publikationsvermerk. Ein Impressum müssen in der Schweiz lediglich Zeitungen und Zeitschriften aufweisen. Autor und Herausgeber (die Politische Gemeinde Weiach) haben also durchaus rechtskonform gehandelt. 

Den Katalogisierern der Bibliotheken aber bereitet das heute noch Kopfzerbrechen. Denn: wo eine Angabe zum Publikationsdatum fehlt, da muss diese indirekt erschlossen werden. Der einzige Hinweis ist das Vorwort Zollingers, das irrtümlich auf Ostern 1971 datiert ist. Publiziert wurde das Werk erst an Ostern 1972 (vgl. WeiachBlog Nr. 19).

Nach gut zwölf Jahren war die 1. Auflage (500 Exemplare) vergriffen. Der Gemeinderat entschloss sich zu einer – mit zusätzlichen Bildern aufgewerteten – Neuauflage (wieder 500 Exemplare). Und natürlich fehlen auch da Angaben zum Publikationsdatum.  

Wie man die erste und die zweite Auflage unterscheidet? Vgl. dazu WeiachBlog Nr. 1365.

Die BiG hat die zweite Auflage!

Dass es überhaupt eine zweite Auflage gibt, können die Bibliothekare nicht wissen, denn in der Schweiz gibt es (anders als bspw. in Frankreich) kein sogenanntes Dépôt légal, also ein Gesetz, welches Druckereien und Verlagen die Abgabe eines oder mehrerer Pflichtexemplare vorschreibt. Deshalb ist diese zweite, erweiterte Auflage auch in keiner gedruckten Bibliographie erfasst, auch in der Schweizer Nationalbibliographie nicht.

Der Autor des WeiachBlog hat deshalb bei der BiG angefragt, ob es sich bei ihrem Exemplar um die erste oder die zweite Auflage handle. Der Befund: es ist die zweite Auflage! Damit verfügt die BiG als bisher einzige öffentliche Bibliothek (soweit bekannt: weltweit) über ein solches Exemplar.

Entsprechend ist auch beim Eintrag in der Datenbank von Alexandria (dem Bibliotheksverbund der Bundesverwaltung) das Publikationsjahr bereits angepasst worden:

Es scheint fast, als sei unser Dorfkünstler Hans Rutschmann (der in wenigen Tagen 91 Jahre alt wird und von dem sämtliche Titelblätter der «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» seit Juni 1982 stammen) bei dieser Gelegenheit sozusagen zum Coautor befördert worden. 

Die Detailangaben sind indes etwas präziser:

Mit den eckigen Klammern deutet die Bibliothek an, dass die darin stehenden Angaben indirekt erschlossen wurden – in diesem Fall aus dem Hinweis des WeiachBlog-Autors.

Ein Geschenk an und von Delamuraz

Und was hat das alles mit dem 1998 verstorbenen Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz zu tun? Laut einem Stempel auf der ersten Innenumschlagseite (dem Vorsatzblatt) kam dieses Exemplar der «Chronik Weiach» als «Cadeau de Jean-Pascal Delamuraz» 1998 in die Bestände der damaligen Eidgenössischen Militärbibliothek (EMB). Es wurde auf einer Katalogkarte verzeichnet. Und ist nun vor kurzem in den Online-Katalog des Bibliotheksverbunds Alexandria aufgenommen worden.


Wie aber gelangte Delamuraz in den Besitz der «Chronik»? Die plausibelste Antwort lautet: Parteizugehörigkeit. 

Am 4. Juni 1986 empfing der knapp zweieinhalb Jahre im Amt stehende Waadtländer Bundesrat die Weiacher Jungbürger (vgl. WeiachBlog Nr. 1386). Organisator der Reise nach Bern war der damalige Weiacher Gemeindepräsident Mauro Lenisa (1948-2018, vgl. WeiachBlog Nr. 1384). Und der war – was viele nicht wissen, weil es in der Gemeindepolitik bis heute keine Rolle spielt – Mitglied der FDP, der Partei, für die Delamuraz 1983 in den Bundesrat gewählt wurde. 

Fazit: Einen wasserdichten Beweis gibt es zwar nicht. Aber die «Chronik» könnte das Gastgeschenk für die «Kurzaudienz» gewesen sein.

[Veröffentlicht am 10. April 2019 um 13:55 MESZ]

Mittwoch, 30. Januar 2019

Landrecht für die Lieberts

Landrecht? Das war früher die Bezeichnung für das Kantonsbürgerrecht:

«Ein gemeinsames Bürgerrecht gab es nicht. Die Landleute besassen das sog. Landrecht, das im 16. Jh. aus der hoheitl. Schirmgewalt entstanden war und durch die Land- und Obervögte, im 18. Jh. durch den Kl. Rat erteilt wurde. Der Besitz des Landrechts war Voraussetzung, um auf der Landschaft Gemeindegenosse zu werden. Die Stadtbürger besassen ihr eigenes Stadtbürgerrecht.» (Suter 2017)

Es war vor dem Ende des Ancien Régime also anders als heute, wo zwar die Gesetze die Voraussetzungen festlegen, aber formell der Erwerb des Gemeindebürgerrechts das Kantonsbürgerrecht und auch die Staatsbürgerschaft als Schweizer begründet.

Der Kleine Rat wurde seit der liberalen Staatsreform von 1831 als Regierungsrat bezeichnet. Ihm kam dieses Recht auch in den Jahrzehnten darauf zu.

Ein Handwerker aus dem Süddeutschen

Die Familie der letzten Eigentümerin des Ortsmuseums Weiach, Luise Liebert, stammt ursprünglich aus Süddeutschland. Heute vor 150 Jahren erteilte der Regierungsrat des Kantons Zürich das Zürcher Landrecht an: «Liebert, Vater nebst Ehefrau u. Jb. Liebert, Sohn v. Schneitheim». Jakob Liebert jun. war der Vater von Luise und wurde erst im Alter von über 35 Jahren eingebürgert.


Der vollständige Protokolleintrag lautet wie folgt:

«Die Bürgerversammlung der Gemeinde Weiach hat unterm 15. November v. Js. dem Jb. Liebert, Vater, seiner Ehefrau u. seinem majorennen unverehelichten Sohn Jb. Liebert, Geschirrhändler, von Schneitheim Kgrch. Württemberg, welche sich schon seit dem Jahr 1834 in der dortigen Gemeinde als Niedergelassene aufgehalten haben, das Gemeindsbürgerrecht ertheilt.

Der Gemeindrath Weiach stellt nun mit Zuschrift vom 25. Januar d. Js. das Gesuch, daß denselben das Landrecht ertheilt werden möchte, indem er erklärt, daß die gesetzlichen Ausweise geleistet worden seien, namentlich, daß die Familie Liebert sich immer unklagbar betragen habe u. daß die gesetzliche Einkaufsgebühr bezahlt worden sei. Dem Gesuche ist eine Urkunde beigelegt, woraus sich ergibt, daß die Familie Liebert aus ihrem heimatlichen Bürgerrechtsverbande entlassen worden sei.

Der Regierungsrath, auf den Antrag der Direktion des Innern, beschließt:

1. Sei den beiden Jakob Liebert, Vater u. Sohn das Landrecht ertheilt u. deren Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Weiach bestätigt, in der Meinung, daß von den Petenten innert Monatsfrist eine Landrechtsgebühr von Frk. 200 bezahlt werde.

2. Sei nach Erfüllung dieser Bedingung von der Staatskanzlei die Landrechtsurkunde auszufertigen.

3. Mittheilung an die Finanzdirektion im Auszuge, an den Gemeindrath Weiach, an die Gesuchsteller, sowie an die Direktion des Innern.
»


Man beachte, dass die Ehefrau Lieberts nicht einmal namentlich erwähnt wurde, denn ihr neues Bürgerrecht war von dem ihres Ehemannes abhängig. Umgekehrt war das auch bei Frauen so, die einen Ausländer heirateten. Sie verloren mit der Heirat ihr Landrecht und auch das Gemeindebürgerrecht. Waren also keine Schweizerinnen mehr.

Kriegerische Umstände in der alten Heimat

An diesem 30. Januar 1869 also wurden die Lieberts auch mit offiziellem Segen aus Zürich zu Schweizern – und hörten auf Württemberger zu sein. Schneitheim wird heute übrigens Schnaitheim genannt und gehört zur Stadt Heidenheim an der Brenz in Baden-Württemberg, ca. 30 km nördlich von Ulm nahe der bayrischen Grenze.

Die Lieberts schätzten sich wohl doppelt glücklich, Schweizer geworden zu sein. Denn noch 1866 führte ihre alte Heimat Württemberg zusammen mit Nassau und Hessen und in einer Koalition mit Österreich-Ungarn Krieg mit Preussen, was dazu führte, dass die Württembergische Armee bei Tauberbischofsheim (drei Wochen nach der kriegsentscheidenden Schlacht bei Königgrätz) eine empfindliche Niederlage erlitt.

Ausländische Handwerksmeister hatten ein Problem

In Weyach hatte sich Jakob Liebert sen. als Hafner betätigt. 1835, 1841 und 1845 wurde seine Niederlassungsbewilligung vom Regierungsrat bestätigt, ebenso 1848 und 1850, allerdings nur unter der Bedingung, dass ihm die Ausübung eines selbstständigen Handwerks verboten sei und bei Zuwiderhandlung der Entzug der Niederlassung drohe. Bemerkenswert ist unter diesen Umständen, dass es in der Sammlung des Ortsmuseums eine Ofenkachel von 1834 mit Lieberts Namen gibt. Waren die Vorschriften 1834 noch liberaler? Man muss es annehmen. Und versteht, warum sich die Lieberts auf den Handel mit Geschirr verlegt haben. Nun, mit dem Bürgerrecht in der Tasche, war ihnen auch die volle Gewerbefreiheit gegeben.

Quellen
  • Regierungsrat des Kantons Zürich: Landrechtsertheilung, 30. Januar 1869. Signatur: StAZH MM 2.183 RRB 1869/0171 - S. 176-178.
  • Suter, M.: Artikel «Zürich (Kanton)». Kapitel 2.3.1 Das Zürcher Regiment, der Staat und die Staatsverwaltung. In: Historisches Lexikon der Schweiz (e-HLS), Version vom 24.08.2017.
  • Brandenberger, U.: 50 Jahre Ortsmuseum Weiach. Wiachiana Dokumentation Nr. 4, September 2018 – S. 28. (Bild des Grabsteins von Jakob Liebert jun. oben)
[Veröffentlicht am 16. Juni 2019 um 18:54 MESZ]

Mittwoch, 16. Januar 2019

Wie die Weiacher Jungbürger vom Bundesrat empfangen wurden

Vor kurzem ist Mauro Lenisa von uns gegangen (vgl. WeiachBlog Nr. 1384). In seiner Funktion als Gemeindepräsident hat er mehreren Jahrgängen von Weiacher Jungbürgerinnen und Jungbürgern zu einem staatsbürgerlichen Aha-Moment verholfen. Alle zwei Jahre reiste er mit den frisch in die vollen Bürgerrechte Aufgenommenen in die Bundesstadt und erklärte ihnen dort den Parlamentsbetrieb und die hohe Politik.

So auch dem Schreibenden, der sich noch gut an die Verwunderung seiner Jahrgangskollegen erinnert, die angesichts der Verhältnisse im Nationalraatssaal Platz griff. Denn da hörte von den wenigen Anwesenden kaum jemand zu. Viele lasen sogar Zeitung, während sich am Rednerpult ein anderer Politiker ins Zeug legte.

Jean-Pascal Delamuraz hautnah erlebt

Beim Durchblättern der ersten Ausgaben der von Mauro Lenisa gegründeten «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» ist mir deshalb der nachstehend abgedruckte Beitrag von Karin Klose besonders aufgefallen. Denn die Jahrgänge 1965 und 1966 sassen nicht nur auf den Tribünen der heiligen Hallen der Bundespolitik, sie kamen sogar in den Genuss einer Privataudienz bei Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, der zu diesem Zeitpunkt seit etwas mehr als zwei Jahren Vorsteher des Eidg. Militärdepartements war (EMD 1984-1986; EVD 1987-1998).

Karin Klose ist in Weiach keine Unbekannte. Sie war Präsidentin der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde und ist seit Jahren Präsidentin der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Weiach. In den Kontrollen von Karin und ihren RPK-Kollegen ist schon mancher Punkt ans Tageslicht befördert worden, der dann in einer Gemeindeversammlung zu mehr als nur kritischen Bemerkungen geführt hat.

Nachstehend der Beitrag von Karin in der Juli-Ausgabe 1986 der MGW im vollen Wortlaut samt Bildern. Bemerkungen des WeiachBlog-Autor sind in eckigen Klammern gesetzt.

Jungbürgerfeier 1986, Jahrgänge 1965 + 1966

Mittwoch, 4. Juni, 6.30 Uhr, Bahnhof Weiach: 12 Regenschirme mit ihren Besitzern warten auf die Abreise. Der Zug kommt - wir steigen ein. Nun konnte unsere Jungbürgerfeier beginnen.

Bei Kaffee und Gipfeli fuhren wir über Winterthur - Zürich nach Bern. Kurz nach 9 Uhr kamen wir in der Bundeshauptstadt an und schlenderten gemütlich Richtung Bundeshaus. Mit gemischten Gefühlen traten wir in den bekannten und doch unbekannten Tempel der Demokratie.

Ein Weibel führte uns in den linken Flügel, wo wir auf Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz warteten. [Das Bundeshaus Ost ist traditionell der Sitz des EMD] Kurz nach 10 Uhr betrat der EMD-Vorsteher das Sitzungszimmer. In sehr gutem Deutsch erklärte er uns in einer kurzen Ansprache die Aufgaben des Bundesrates und verglich unsere föderalistische Staatsform mit der des Auslandes.

Für Fragen blieb uns leider nur sehr wenig Zeit; es reichte nur für die drei folgenden:
- Was halten Sie von einer Frau im Bundesrat?
- Haben Sie noch Zeit für Hobbies, wenn ja, für welche?
- Was geschieht nun bezüglich des neuen Kampfpanzer Leopard II?

Er finde es positiv, dass auch eine Frau im Bundesrat vertreten ist. [Die erste Bundesrätin, Elisabeth Kopp, wurde im Dezember 1983 zusammen mit Otto Stich und Delamuraz gewählt]

Bei der Frage nach seinen Hobbies antwortete er: "Mein grösstes Hobby ist meine Familie!" Sehr gerne entspannt er sich bei klassischer Musik. Ein grosser Teil seiner Zeit gehöre natürlich auch seinem Boot auf dem Lac Leman. 

Auf die letzte Frage folgte eine lange, ausführliche Antwort, welche ohne militärische Kenntnisse nur sehr schwer zu verstehen ist.

Anschliessend knipste unser Gemeindepresi noch ein Foto. Super, oder?



[Delamuraz mit Krawatte in der Mitte, rechts aussen Pfr. Koelliker]

Nachdem wir Monsieur Delamuraz "au revoir" gesagt hatten, ging es weiter in den National- und Ständerat. Amüsant war es, die Nationalräte zu beobachten, wie "interessiert" sie dem Referenten "zuhörten". Im Ständerat war das Klima schon ein wenig anders - sympathischer. Vielleicht war aber auch nur das Thema "packender".

Um ca. 11 Uhr verliessen wir das Bundeshaus und genehmigten uns ein Gläschen Wein. Nach einem kurzen Spaziergang an der Zytgloggen vorbei kamen wir beim Restaurant "Casino" an. Beim gemütlichen Beisammensein erklärte uns Herr Lienhard die Pflichten gegenüber der Gemeinde, wie Wegzug, Neuzuzug, Heirat, Geburt, u.s.w.

Darauf wurde dann endlich unser langersehntes Mittagessen aufgetischt. Nach Stroganoff mit Reis, Salat, Suppe und zum Dessert Zwetschgenmousse, sahen wir uns frisch gestärkt die Altstadt an.

Manche suchten eine der gemütlichen Beizli auf, anderen gefiel das "Lädele" besser, und einige bestaunten, wie das Foto zeigt, die schönen Brunnen.
Ungefähr eine Stunde später fanden wir uns beim abgemachten Treffpunkt wieder ein, und schon ging es weiter Richtung Münster.

In 1 1/2 Stunden erzählte uns der Münsterpfarrer allerlei Wissenswertes über "sein" Gotteshaus.

Der Münsterbau begann 1421 nach Plänen und unter der Leitung von Matthäus Ensinger im spätgotischen Flamboyant-Stil. Der Einbau der komplizierten Netzgewölbe im Mittelschiff erfolgte erst nach der Reformation in den Jahren 1573-1575. Beim Turmbau stellte der wenig druckfeste Melassesandstein [Molassesandstein] unlösbare Probleme. Man liess es daher auf der 1521 erreichten Höhe von rund 61 m bewenden. Erst die moderne Bautechnik erlaubte die Vollendung des Turmes in den Jahren 1889-1893 bis zu einer Höhe von ca. 100 m. Vielleicht hatten [sic!] wir etwas weniger gekeucht, wenn es bei der alten Höhe geblieben wäre... Dafür wurden wir mit einem wunderschönen Ausblick über die Stadt Bern belohnt.

Nach einem kurzen Abschiedstrunk in einem der vielen gemütlichen Cafés verabschiedeten wir uns von der Bundeshauptstadt.

Nach dem Nachtessen im Zürcher "Chropf" schnappten wir uns den letzten Zug nach Weiach. [Der fuhr damals noch vor 22 Uhr!] Dort war es dann ziemlich ruhig, und alle stellten fest, dass diese Jungbürgerfeier etwas ganz tolles und eindrückliches gewesen ist. Eine Möglichkeit mehr, sich wieder einmal zu sehen.

V.l.: I. Troxler, R. Willi, S. Meierhofer, R. Angst, K. Klose, H. Lienhard, A. Schmid, M. Lenisa, M. Baltisser, F. Duttweiler, R. Baltisser  [Foto: Pfr. Koelliker]

Im Namen aller Jungbürger möchte ich mich recht herzlich bei Herrn Lenisa, Herrn Pfarrer Kölliker und Herrn Lienhard bedanken.

Leider war trotz des Top-Programms die Zahl der Teilnehmer sehr bedenklich. Es wird für Jungbürger etwas organisiert, und die Gelegenheit etwas Einmaliges zu erleben, wird nicht wahrgenommen. Wirklich schade.

K.K. [Karin Klose]

Quelle
  • Jungbürgerfeier 1986, Jahrgänge 1965 + 1966. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juli 1986 - S. 19-21
[Veröffentlicht am 10. April 2019 um 13:00 MESZ]