Dienstag, 9. Mai 2023

Abraham (18), seit Jahren spurlos verschwunden

Die sog. Donnstags-Nachrichten sind ein Inserate-Blatt aus dem Alten Zürich, das ab 1730 einmal wöchentlich erschienen ist. Mit obrigkeitlicher Genehmigung.

Bei der ersten Ausgabe vom 23. Februar 1730 war dieser Umstand noch nicht ausdrücklich auf der Titelvignette vermerkt. Im Jahre 1776 hingegen sehr wohl. Da hatte die Zensurbehörde das Zürcher Staatsgebiet in eisernem Griff. Keine Zeile durfte eine Druckerei verlassen, es sei denn, mit offizieller Absegnung durch die Obrigkeit. Man stelle sich das vor: Selbst ein Inserateblättchen konnte nicht einfach produziert werden. Zu gross war die Angst der Regierenden vor staatsgefährdenden Umtrieben.


Dabei war das Anliegen der mutmasslichen Inserenten, der Familie Schurter in Weyach, ein völlig unverdächtiger Hilferuf. Es ging um ihren seit langer Zeit vermissten Sohn:

«Abraham Schurter, von Weyach, seines Alters 18 Jahre, hat einen grossen Kopf und gekrausene Haare, ist sonst kleiner Postur, Heinrich Schurter sel. Sohn von Weyach, wird schon etliche Jahre bey aller Nachfrag vermisset; als gehet das höfliche Ansuchen dahin, wem etwas von diesem Knab bewußt wäre, solches durch das Wochenblat, oder an den Ort seiner Geburt wüssenhaft zu machen.»

Wie man an den möglichen Anlaufstellen sieht, war der Wohnort der Eltern offensichtlich der Geburtsort. Damals hatten Hebammen und die Landärzte, wo vorhanden, ja noch eine überragende Rolle bei der Geburtshilfe. Dennoch überlebte aufgrund der mit Ländern des globalen Südens vergleichbaren Kindersterblichkeit längst nicht jedes Kind die ersten Jahre, sodass es besonders schmerzhaft war, dann auch noch einen Sohn zu verlieren, den man bis in die Adoleszenz gebracht hatte.

Hier ging es offensichtlich nicht um einen Ausreisser, wie im Jahr darauf (vgl. WeiachBlog Nr. 1745). Das Inserat gibt jedenfalls keinen Hinweis auf solche Abweichungen von der Normerwartung. 

Was die Ursache des Verschwindens war, ist bislang nicht geklärt. Ein Verbrechen oder ein Unfall, bei dem man die Leiche nicht gefunden hat? Oder einfach Abenteuerlust? Wir wissen es (noch) nicht. 

Vielleicht findet sich in den zu diesem Abraham noch zu konsultierenden Weiacher Kirchenbüchern neben seinem Taufeintrag auch einer, der das Rätsel einer Lösung zuführt.

Quelle und Literatur

  • Mit Hoher Verwilligung von Zürich auszugebende Donnstags-Nachrichten. No. XXVIII. Den 11. Heumonat, 1776 - Verschiedene Nachrichten [Nr.] 6  bzw. Donnstags-Nachrichten No. XXIX. Den 18. Heumonat, 1776. Verschiedene Nachrichten [Nr.] 14.
  • Brandenberger, U.: Fahndung nach jugendlichem Gewohnheitsausreisser, 1777. WeiachBlog Nr. 1745 v. 20. September 2021.

Samstag, 6. Mai 2023

Wie unabhängig sind die «Stimmen aus Weiach»? Ein Kommentar

In der vor einigen Tagen beim Bezirksrat eingereichten Aufsichtsbeschwerde (vgl. WeiachBlog Nr. 1910) werden diverse, teils gravierende Mängel in der Informationspolitik von Baukommission und Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Projekt «Zukunft 8187» moniert. 

Aufgrund einer Abwesenheit seines Präsidenten, Statthalter Daniel Widmer, hat sich der Bezirksrat zu seinem weiteren Vorgehen bezüglich dieser Beschwerde gegenüber WeiachBlog noch nicht geäussert. Eine Stellungnahme wird für nächste Woche erwartet.

Persönliche Meinungen...

Auf der Projekt-Website zukunft8187.ch ist in der Zwischenzeit etwas Neues publiziert worden. Nämlich die Seite «Stimmen aus Weiach», mit diesem einleitenden Disclaimer:

«Im Folgenden werden Meinungen aus der Bevölkerung zum geplanten Gemeindeinfrastrukturprojekt «Zukunft 8187» wiedergegeben.

Diese Kommentare werden unverändert publiziert. Sie stellen persönliche Meinungen dar und decken sich nicht zwingend mit der Meinung des Gemeinderates und der Baukommission.»

Also alles Stimmen aus dem Volk. Eingesandtes, das sich in den letzten Wochen ungefragt eingefunden hat. Ungeschminkt, unbeeinflusst und unzensiert. Würde man meinen. Nun, lesen wir die Statements – aktuell acht an der Zahl – einmal durch [Links durch WeiachBlog]:

«Ich stimme 2 x JA, damit wir unsere Einsatzbereitschaft mit einem zeitgemässen Depot mit Garderoben, Maschinenlager und Einstellhalle weiter verbessern können.» --- Fabian Zeindler – Feuerwehr GlaStaWei

«Ich stimme 2 x JA, da dieser Bau die Gemeinde attraktiver macht. Bildung ist das wichtigste Gut überhaupt, die aktuelle Raumsituation genügt nicht mehr und muss dringend verbessert werden. Bildung und ein Vereinsleben erfordern eine funktionierende Infrastruktur.» --- Philipp Kunz – Oberturner TV Weiach

«Eine Stimme für das Gemeindeinfrastrukturprojekt von Weiach! Als Mutter zweier schulpflichtigen Kinder würde es mich freuen, wenn sie von den neuen Räumlichkeiten (inkl. einer Turnhalle!) profitieren könnten!» --- Sara Reichert – Mitglied Familienverein

«Ich stimme 2 x JA für die Bildung der Kinder! Damit der Schulalltag reibungslos verlaufen kann, Schüler nicht auf dem Flur oder in ringhörigen Containern lernen müssen. Lehrpersonen einen angenehmen, modernen Arbeitsplatz haben und gerne in Weiach unterrichten.» --- Helene Zolliker – Schule Weiach

«Ich stimme 2 x JA, weil das jetzige, neu ausgearbeitete Projekt gegenüber dem «Balance» in allen Belangen, sei dies Kosten und Nutzen, total überzeugt!» --- Reto Liechti – Mitglied Familienverein

«Ich stimme 2 x JA, weil Weiach einen technisch zeitgemässen Gemeindesaal für gemütliche Stunden in der Gemeinschaft braucht.» Heidi Gehring — Mitglied Familienverein

«Ich stimme 2 x JA, weil mir der Nachwuchs des Turnverein Weiach am Herzen liegt und ich ihnen eine bessere Infrastruktur bieten möchte.» --- Andy Baltisser – Jugileiter

«Ich stimme für das Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt in Weiach! Als Mitglied der Mannechuchi Weych bin ich sehr interessiert an einer neuen Küche. Eine moderne und gut ausgestattete Küche welche auch mehr Platz anbietet, könnte die Warteliste der Neumitglieder schmälern.» --- Carlo Losurdo – Mitglied Mannechuchi Weych

... und alle finden alles toll

Was fällt einem da zuerst auf? Nun, drei Viertel fangen mit dem tupfgleichen Satzbeginn «Ich stimme 2 x JA» an. Eine höchst auffällige Häufung. Zumal keine einzige für das Projekt negative Stimme dabei ist. Dafür aber von den hauptinteressierten Kreisen (Turner und Familienverein) je drei.

Was muss man daraus schliessen? Wenn es aussieht wie Propaganda, quakt wie Propaganda und watschelt wie Propaganda, dann IST es wohl auch Propaganda (die Ente, die hier um der Verdeutlichung willen der Propaganda weichen musste, wird um Verzeihung gebeten).

Was da vermeintlich breit abgestützt daherkommt, ist bei näherem Hinsehen eine ziemlich einseitige Angelegenheit. S. Reichert, H. Zolliker und H. Gehring sind die Lebenspartnerinnen von je einem Mitglied der Baukommission, die dadurch nicht selber hinstehen müssen. Das wäre für ein Statement «aus dem Volch» ja auch etwas gar offensichtlich. 

Und die andern fünf Stimmen sind eindeutig als Angehörige eines Vereins oder einer öffentlichen Institution erkennbar, die bereits am 2020 gescheiterten Vorgängerprojekt Balance interessiert waren und nun auch für dieses daraus aufgeblasene Projekt lobbyieren.

Von langer Hand vorbereitete PR-Aktion der Behörden

Nun, Sie ahnen es vielleicht schon aufgrund der oben erwähnten «Tupfgleichheit»: die Sache hat einen weiteren Haken. Diese Statements sind von der Baukommission sozusagen bestellt worden. Das geht aus einem im März in den interessierten Vereinen und Organisationen verteilten (und durch ein Mitglied des Gemeinderats erläuterten) Flyer hervor.

Wie man sich das Wunsch-Statement in etwa vorgestellt hat, steht unter dem vorgegebenen Motto «Ich stimme 2 x JA, weil...» in den Sprechblasen drin: 

«es an der Zeit ist, dass wir eine genormte Turnhalle ohne Gefahren nutzen können.» -- Max Muster, Mitglied TV Weiach. 

Derselbe Max ist auf dieser Vorlage auch gleich Mitglied der Mannechuchi, der Männerriege, der Feuerwehr, des Elternvereins und sogar Besucher der Bibliothek... Mit wortgleichem Statement. Man fragt sich, wie es der Gemeinderat noch verantworten kann, die Benützung einer solch baufälligen Turnhalle weiterhin zuzulassen.

«PR-Mission accomplished» kann man da nur sagen. 

Oder werden in den nächsten Tagen die Statements mit dem Satzbeginn «Ich stimme 2 x NEIN, weil...» auf derselben Webseite platziert?

Mittwoch, 3. Mai 2023

Bramen – Erinnerung an dornenvolle Vergangenheit

Wenn Sie in den letzten Jahren am Postautoterminal beim Bülacher Bahnhof waren, dann ist Ihnen vielleicht die auf einem Bus prangende Endhaltestelle «Bramenländli» aufgefallen (aktuell die Busse der ZVV-Linie 501). Diesen Bus kann man nehmen, wenn man eine lokale «Tour d'Aussenquartier» machen will. Es geht querbeet durch die Wohngebiete. Und am Schluss landet man im Bachenbülacher Industriegebiet. Nicht weit von der Druckerei entfernt, in der Monat für Monat das Weiacher Mitteilungsblatt aus den Printern kommt.

Auch in Kloten gibt's eine Haltestelle namens «Bramen». Wenn man die Flurnamendatenbank von ortsnamen.ch konsultiert, dann findet man heraus, dass dieser Name vor allem im Zürcher Unterland weitverbreitet ist: Bassersdorf, Berg am Irchel, Henggart, Illnau-Effretikon, Regensdorf, dazu einen «Bramenacker» auf Klotener Gemeindegebiet. Und auch auf Neeracher Gebiet findet man den Namen: «Im Bramen» heisst ein Landwirtschaftsbetrieb, ein sogenannter Aussiedlerhof zwischen den Siedlungszonen von Neerach und Riedt.

Mit Dornen durchsetztes Gestrüpp

Solche Randlagen, bevorzugt mit Steinhaufen am Rande von Ackerfluren, sind für diesen Namen typisch. Im Schweizerdeutschen Wörterbuch, dem Idiotikon, findet man heraus, weshalb:

«Brāmeⁿ  1. meist aber als unver. coll., Brombeerstrauch, -gesträuch, Rub. frut. 2. Brombeere.» (Id. V, 600)

Bramen steht also für ein dorniges Gestrüpp aus wuchernden Brombeersträuchern. Die Beere dieser weitherum vorkommenden Pflanze wird in unserm Land unter verschiedensten Bezeichnungen gehandelt: «Brāmber(i)» oder auch: «Framber,​ Fromber,​ Frumber,​ Brāme(n)ber,​ Brammerber,​ Brandber,​ Brēmber,​ Brōbereⁿ,​ Brōberech,​ Bromber,​ Brommerber,​ Bruber,​ Brumber(i),​ Brumberneⁿ,​ Brummeⁿber,​ Brumbeli.» (Id. IV, 1470).

In einem 1969 erschienenen, späteren Band des Idiotikons ist der Begriff «Bramendorn» explizit für Weiach belegt und zwar in der Bedeutung «(wilder) Brombeerstrauch».

Brombeerhecken bei Drosselart beliebt

Sinnigerweise gibt es im selben Eintrag auch noch einen indirekt mit Weiach verbundenen Beleg, ein Zitat aus dem 1557 bei Froschauer gedruckten sog. «Vogelbuoch»: «Diß [Vögelchen] hat sein wonung in bramentörnen, dann es isset die frücht derselbigen und holderbeere.» (Id. XIII, 1639)

Auch in der Ausgabe von 1600 findet man die Brombeerdornen in der Lebensraumbeschreibung einer kleinen Drosselart (vgl. S. 433):

«Bey den Kerntern [Kärntnern] wird ein Vogel Leimtrostel genennt / welcher den zweyen kleinern vorgenennten verwandt ist: er hat aber weisse Bein. Es ist auch das kleinste vögelein dieses geschlechts / das von den Saxen ein Ziepdruschel genennt wirt / sonst von gestalt und farb unserer Winsel änlich. Diß hat seine wohnung in bramendörnen: dann es isset die frücht derselbigen / und Holderbeer.»

Pfarrer Hüsli belegt frühneuzeitliche Verwendung

Dieses «Vogelbuoch» ist eine von Ruodolff Heüßlin besorgte Übersetzung des lateinischen Originalwerks von Conrad Gessner. Heüßlin (auch bekannt unter dem Namen Hüsli) war im Zeitraum vor dem Erscheinen dieses Werks aus unfreiwilligen Umständen für wenige Monate mit dem Amt des Weiacher Pfarrers betraut worden. Grund: er hatte sich an seiner vorherigen Stelle allzu obrigkeitskritisch geäussert. Mit diesem Werk, bei dem er durch mannigfache Zusätze faktisch zu Gessners Co-Autor avanciert, versuchte der mit einer kinderreichen Familie gesegnete Pfarrer (vgl. WeiachBlog Nr. 432) sich die Gunst der Zürcher Ratsherren sozusagen wieder zu erschreiben.

Das Wort Bramen war also Pfr. Hüsli geläufig und er hat es auch aktiv in der Übersetzung eingebracht, wie man auf den Seiten 204v-205r sehen kann (die Paginierung in lateinischen Ziffern erfolgt pro Blatt, also nur auf jeder zweiten Seite).

Auch in den amtlichen Besitzverzeichnissen verewigt

Dass die Bramen-Flurnamen schon zu Zeiten Hüslis und damit seit einem halben Jahrtausend nachweisbar sind, zeigt sich auf ortsnamen.ch an den Urbar-Einträgen zum eingangs aufgegriffenen Namen Bramenländli: 

1526: «... genannt Jm Bramenlannd ...; Jm usseren Bramenlannd» (Grosses Almosenamtsurbar, Signatur: StAZH G I 163, 411v.)

1555: «Jm Brämen Lannd..., Jm ußeren Bramen Lannd» (Urbar der Herrschaft Eglisau, Signatur: StAZH F II a 114, 70.) 

Dienstag, 2. Mai 2023

Rekonstruktion der Befestigung des Weiacher Kirchenbezirks

Weiacher Schülerinnen und Schüler haben sich vor einigen Tagen mit dem Thema der wehrhaften Weiacher Dorfkirche befasst, wie der Autor dieses Blogs jüngst von einem Mitglied der Schulpflege erfahren hat.

Wenig verwunderlich. Ein ins Auge springendes Charakteristikum der Anlage sind die (teilweise noch vorhandenen) Ummauerungen, die aus dem Kirchenbezirk anfangs des 18. Jahrhunderts eine kleine Festung werden liessen.

Bereits für den 1992 vom Pestalozzianum herausgegebenen Sammelband «Schulklassen sehen ihre Gemeinde» hat die hiesige 5./6. Klasse (Lehrer: Claudio Bernasconi) unter der Rubrik H («Was wir auch noch zeigen wollten: Aussergewöhnliches, anders als anderswo») die «Schiessscharten in der Friedhofmauer» herausgesucht und kurz beschrieben (vgl. WeiachBlog Nr. 1466, Abschnitt 27).

Wie muss man sich den Grundriss vorstellen?

Darüber, wie die Befestigungsanlage nach der Errichtung der Kirche (1706) und der Pfarrscheune (1707) in fertigem Zustand ausgesehen hat, gibt lediglich die aquarellierte Zeichnung von Johann Heinrich Meister aus dem Jahre 1716 einen kleinen Eindruck (vgl. WeiachBlog Nr. 1456). Ein Bauplan mit Massangaben ist hingegen nicht erhalten geblieben.

Wie man sich die wohl spätestens 1708 vollendete Anlage vorzustellen hat, zeigt die auf dem nachstehenden Plan der Amtlichen Vermessung mit roter Farbe gezogene Linie. Das ist die Aussenhaut der Befestigung. 


Diese Anordnung basiert auf einem historischen Plan, nämlich diesem hier, datiert auf das Jahr 1838. In der Westecke sind die Umrisse des nachträglich an die Mauer angebauten Schulhauses von 1802 zu sehen:


Wie dick waren die Mauern?

Die einzige noch im mutmasslichen Originalzustand erhaltene, nach den Vorgaben des Zürcher Festungsingenieurs Hans Caspar Werdmüller erstellte Befestigungselement ist die Nordostmauer zwischen der Kirche und der Pfarrscheune (heutiges Kirchgemeindehaus). 

Ihre Dicke beträgt (herausgemessen aus dem Katasterplan) gerade einmal 55 cm. Ein anonym bleiben wollender Weiacher hat jüngst auf Anfrage des Autors dieser Zeilen direkt am Objekt bei drei verschiedenen Schiessscharten die Mauerdicke bestimmt. Sie liegt in allen drei Fällen zwischen 57 und 58 cm. Die Abweichung zur Messung ab dem Plan ist also vergleichsweise gering.

Die drei andern Mauern waren alle dicker (wenn man der Darstellung auf PLAN R 1190, s. oben, Glauben schenkt), nämlich rund 10 cm mehr als die Nordostmauer. Eine Erklärung für diesen Umstand gibt es bislang noch keine. Alle drei sind (wohl sämtlich noch im 19. Jahrhundert) abgebrochen und in zwei Fällen kurz darauf in versetzter Lage neu erstellt worden. Das Ziel war in beiden Fällen eine Erweiterung des Friedhofareals.

Wann die Südostmauer zwischen Pfarrscheune und Pfarrhaus beseitigt worden ist, wissen wir noch nicht. Aus dem Plan Diezingers von 1821 (StAZH PLAN R 1189, vgl. WeiachBlog Nr. 1520) kann man nicht schliessen, dass sie damals bereits entfernt war, denn auf diesem Plan ist auch die Mauer zwischen Kirche und Pfarrscheune lediglich als einfache, durchgezogene Linie dargestellt. Und auch auf dem ins Jahr 1838 datierten PLAN R 1190 ist sie deutlich zu erkennen.

Die geschwungene Stützmauer zwischen dem Alten Gemeindehaus und dem heutigen schmiedeisernen Eingangstor wurde im Rahmen der Erweiterung des Friedhofs 1838 errichtet. Sie ersetzte die ursprüngliche, in gerader Linie verlaufende Südwestmauer zwischen dem Schulhaus von 1802 (nach 1836 zum Sozialwohnungsbau umfunktioniert) und dem Pfarrhaus. 

Nahe dem Pfarrhaus wies diese Mauer ein Eingangsportal mit zwei Torflügeln auf, durch das man in den Pfarrhof und von dort durch eine Abschrankung am Pfarrwaschhaus vorbei in den Friedhof und damit zur Kirche gelangte. Die Dicke dieser Mauer ist auf rund 67 cm zu veranschlagen. Dieses Resultat ergibt eine Dreisatzrechnung, wenn man den Plan, der vor dem Abriss erstellt wurde, ausmisst und die dort im Aufriss ersichtliche Mauerdicke zur Länge der Nordwestfassade des Pfarrhauses (12 m) in Bezug setzt. Letztere hat sich nämlich seit damals in ihrer Länge nicht verändert.


Quelle: StAZH PLAN R 1193, datiert auf 1838

Die Nordwestmauer zwischen der Kirche und dem Vorgängerbau des heutigen Alten Gemeindehauses wurde abgebrochen als man dieses 1857 erstellt hat und bis 1859 durch die heutige Mauer ersetzt. Die entfernte Mauer war in ähnlicher Dicke ausgeführt wie die Südwestmauer mit dem Portal.

Schiessscharten und ihre Schussräume

Aus der Anordnung der Gebäude in den Ecken des ummauerten Bezirks ergeben sich auch die ungefähren Positionen derjenigen Schiessscharten, von denen aus man den Fuss der Mauern (sichttote Räume) beobachten und dadurch ein unbemerktes Anschleichen an den jeweiligen Mauerabschnitt verhindern konnte (vgl. die violetten Pfeile für die Beobachtungs- und allfällige Schussrichtung):



Zu beachten ist, dass anfangs des 18. Jahrhunderts die Westecke noch nicht durch ein Gebäude gebildet wurde. Darauf lässt die Darstellung von Meister 1716 schliessen. Das mutmasslich durch Fremdeinwirkung während der Franzoseneinquartierung 1799/1800 abgebrannte und 1802 wiederaufgebaute Schulhaus ist zu einem späteren unbekannten Zeitpunkt dort platziert worden.


Der auf das Jahr 1838 datierte PLAN R 1191 zeigt in der Südostmauer zwischen Pfarrhaus und Pfarrscheune unmittelbar neben der Haupteingangstüre (ins Erdgeschoss des Pfarrhauses) drei eindeutig als Schiessscharten zu identifizierende Maueröffnungen. Auch dieses Detail zeigt die Zugehörigkeit zur von Werdmüller konzipierten Befestigungsanlage.

Vorläuferprojekt Schönenberg

An der Südgrenze des Zürcher Herrschaftsgebiets, im heute zu Wädenswil gehörenden Schönenberg, hatte Werdmüller bereits 1703/04 eine Befestigungsanlage bauen lassen. Nach seinem dort umgesetzten Konzept wurde ab 1705 auch die Weiacher Anlage geplant. 

Johann Heinrich Meister, der Zeichner unserer Kirche, hat im selben Jahr 1716 neben der Weiacher Kirchenfestung auch die Befestigung von Pfarrhaus und Kirche Schönenberg in einem Aquarell verewigt (und bezeichnet sie darauf selber als «ad viv. del.» (ad vivum delineavit), also «nach der Natur gezeichnet»):


In den Umfassungsmauern sieht man die für stehende Schützen ausgelegten Schiessscharten. Solche findet man auch in Weiach. In der Nordostmauer zwischen Kirche und Pfarrscheune.

Woher das Interesse des damals im Teenager-Alter stehenden Künstlers an solchen befestigten Kirchenbezirken herrührt, ist einfach zu erklären. Erstens war der für die Reformierten erfolgreiche Zweite Villmergerkrieg von 1712 den Zürchern noch in frischer Erinnerung. Und zweitens studierte der junge Mann bereits Theologie, sodass er im Alter von 19 Jahren zum Pfarrer ordiniert werden konnte.

Quellen und Literatur
  • Meister, Joh. Heinr. (1700-1781): Prospect von dem Pfarrhaũß und Kirch Schönenberg, wie es von Mitnacht anzůsehen ist. Datiert auf 1716. Signatur: ZBZ GS PAS 4 : 32_2
  • Weiach: Pfrundgüter Garten und Baumgarten bei Kirche und Pfarrhaus und Hofwies; Grundrisse (Nr. 1); 1821. Signatur: StAZH PLAN R 1189
  • Weiach: Pfrundlokalität mit Kirche, Pfarrhaus und Umgebung; Grundriss (Nr. 2), 1838. Signatur: StAZH PLAN R 1190
  • Weiach: Pfarrhaus, Erdgeschoss und 1. Stock; Grundriss (Nr. 3). [nicht erwähnt, jedoch auf dem Plan neben dem Erdgeschoss dargestellt: der Keller]. Signatur: StAZH PLAN R 1191
  • Weiach: Pfarrhaus; Ansichten (Nr. 5), 1838. Signatur: StAZH PLAN R 1193
  • Doelker, Ch. (Hrsg.): Panorama Kanton Zürich. Schulklassen sehen ihre Gemeinde. Pestalozzianum-Verlag. Zürich 1992 – S. 199 & 216.
  • Brandenberger, U.: Ist die älteste Darstellung unserer Kirche nach der Natur gezeichnet? WeiachBlog Nr. 1456 v. 30. Dezember 2019.
  • Brandenberger, U.: Wie sich der Kirchenbezirk Weiach seit 1821 verändert hat. WeiachBlog Nr. 1520 v. 5. Juni 2020.

Dienstag, 25. April 2023

Aufsichtsbeschwerde gegen Projekt «Zukunft 8187» eingereicht

Wie aus Kreisen der Gegner des Gemeindeinfrastrukturprojekts «Zukunft 8187» verlautet, ist mit dem heutigen Datum beim Bezirksrat Dielsdorf eine sogenannte «Aufsichtsbeschwerde» eingereicht worden. Sie sei gestern Montag per Einschreiben auf den Postweg geschickt worden. 

Die mit nicht weniger als zehn Beilagen bewehrte Beschwerde moniert insbesondere die aus Sicht der Gegner mangelhafte Informationspolitik durch die federführende Baukommission bzw. den Gemeinderat.

Welche Folgen hat diese Beschwerde nun für das Projekt?  WeiachBlog beleuchtet in den nächsten Tagen die erhobenen Vorwürfe und lässt die Beteiligten zu Wort kommen.

Was ist eine Aufsichtsbeschwerde?

Laut der Webseite «Rechtsschutz & Aufsicht» des Kantons handelt es sich dabei um eine Art Auffanginstrument, das den Rechtsschutz in denjenigen Fällen sicherstellen soll, wo kein Rechtsmittel gegen eine konkrete Anordnung ergriffen werden kann:

«Jede Person kann die Aufsichtsbehörde über Unregelmässigkeiten einer beaufsichtigten Organisation informieren. Die Aufsichtsbeschwerde ist im Gesetz nicht vorgesehen und an keine Frist gebunden.

Für die Gemeinden und Zweckverbände etc. ist in der Regel der Bezirksrat als Aufsichtsbehörde tätig. Im Bereich der Fachaufsicht können spezialgesetzlich andere Zuständigkeiten wie z.B. einer Direktion des Regierungsrates vorgesehen sein.

Eine Besonderheit der Aufsichtsbeschwerde ist, dass die Aufsichtsbehörde sie grundsätzlich nur behandelt, wenn kein ordentliches Rechtsmittel (z.B. Rekurs) eingereicht werden kann.

Die Person, die eine Aufsichtsbeschwerde erhebt, hat keinen Anspruch darauf, dass die Aufsichtsbehörde in ihrem Sinn tätig wird. Vielmehr entscheidet die Aufsichtsbehörde nach freiem Ermessen, in welcher Form sie die Aufsichtsbeschwerde behandelt und erledigt. Gemäss der im Kanton Zürich gängigen Praxis sollte die Aufsichtsbehörde die Person aber zumindest über das Ergebnis des Verfahrens informieren.»

Jedermann ist beschwerdeberechtigt

Eine solche Aufsichtsbeschwerde kann somit auch von einer Person erhoben werden, die nicht in der Gemeinde stimmberechtigt ist, gegen die sie gerichtet ist. Die beschwerdeführende Person muss auch kein schutzwürdiges Interesse belegen können.

Im Gegenzug ist der Bezirksrat lediglich gehalten, die Beschwerde entgegenzunehmen und sie zu «behandeln». In welcher Form auch immer. Einen Rechtsanspruch auf Antwort gibt es nicht. 

Allerdings hat so eine Beschwerde eine aufscheuchende Wirkung. Die Aufsichtsbehörde kann nach dem Erhalt nicht mehr behaupten, von den darin beschriebenen Vorgängen keine Kenntnis zu haben. Getreu dem alten Grundsatz «Quod non est in actis, non est in mundo» - beziehungsweise seines Kehrwertes. Weil es eben nun in den Akten steht, kann das dort Stehende auch nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Es ist aktenkundig geworden.

Freitag, 7. April 2023

Ritten Weiacher Hexen auf Wölfen in den Karfreitag?

Ein Rudel Wölfe kann für Menschen gefährlich werden. Auch Geschichten über Wölfe können das. Dann nämlich, wenn man selber darin eine Hauptrolle spielt und sich andere Menschen zu Rudeln zusammentun, um einen deswegen zur Strecke zu bringen. 

So erging es Anna Winkelmann aus Mettmenstetten. Sie wurde 1494 der Hexerei verdächtigt, «weil Kinder behaupteten, sie sei auf einem Wolf über Wiesen, Häge und Gräben geritten und im Unwetter trocken angetroffen worden. Da aber erwachsene Zeugen den Wolf für einen Esel erklärten und überhaupt bezweifelten, daß es die Winkelmannin gewesen sei, war eine Verurtheilung ausgeschlossen (Nachgänge).» (Zitiert nach: Schweizer, P.: Der Hexenprozess und seine Anwendung in Zürich. In: Zürcher Taschenbuch auf das Jahr 1902, S. 29) 

Ein Nachgänger tat in der Zeit vor 500 Jahren in etwa das, was heute die Staatsanwaltschaft tut: Die Durchführung einer Strafuntersuchung samt Zeugenbefragung. Das Verfahren gegen die Winkelmannin wurde damals eingestellt. Es hätte aber auch anders kommen können. Davon handelt dieser Artikel.

Die Kirche redet dagegen, aber der Volksglaube bleibt bestehen

Der Volksglaube an magische Kräfte, die in der Lage wären, Wölfe zu bannen und sie zu gehorsamen Reittieren zu machen, ist schon Jahrzehnte vorher nachzuweisen. So galt der Wolf anfangs des 15. Jahrhunderts im Südtirol und in Bayern gar einigen als Glücksbringer, was wiederum von der Kirche nahestehenden Kreisen als Aberglauben eingestuft wurde. 

Zwischen 1428 und 1430, als im Wallis bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten, wurde einer der Gruppierungen in dieser Auseinandersetzung Verschwörung unterstellt: sie habe durch zauberische Mittel derart viel Macht gewonnen, dass sie sich in Wölfe verwandeln und die Regierung an sich reissen könne.

Und wo kirchliche Würdenträger noch im Hochmittelalter jeden als ungläubig bezeichneten, der an so etwas glaubte, nämlich eine Verwandlung in eine andere Gestalt (also z.B. des Menschen in einen Werwolf), so macht dieser Volksglaube im Spätmittelalter eine unverhoffte Karriere. Daran konnten selbst aufklärerische Schriften nichts ändern. Im Gegenteil.

Die Macht der Bilder schlägt jeden Text

Der Konstanzer Jurist Ulrich Molitor sprach sich in seinem Werk De lamiis et phitonicis mulieribus (auch De laniis..., nach 1489 in vielen Auflagen erschienen, vgl. auch Weiacher Geschichte(n) Nr. 18) eigentlich gegen den Hexenglauben aus. Er war der Meinung, es gebe weder des Fliegens kundige Hexen, noch würden diese Hexensabbate veranstalten. Die unter Folter erpressten Geständnisse seien fragwürdig. Und trotzdem hat ausgerechnet sein im Original in Latein verfasstes gedrucktes Werk enorm dazu beigetragen, dass diesen Vorstellungen Vorschub geleistet wurde.

Denn das noch junge Druckereigewerbe, das seine Schrift gross herausbrachte, setzte auf eine höchst absatzfördernde Innovation: den Holzschnitt. Und diese Illustrationen machten viel grösseren Eindruck als alles, was der Gelehrte geschrieben hatte:

«Ganz gegen die Absichten des Autors verdichten die Bilder in Molitors Hexenbuch die konkretistischen Vorstellungen von wolfreitenden und tierverwandelten Hexen. Bilder haften tiefer im Gedächtnis als Worte. Sie liefern den Grund für die Annahme, dass etwas existiert, das dem gleicht, das darauf zu sehen ist.», schreibt Elmar M. Lorey in seinem Aufsatz Wie der Werwolf unter die Hexen kam.

Das in Molitors Werk gedruckte Bild, das einen auf einem Wolf reitenden Menschen zeigt, ist ja wohl eindeutig, oder? Also muss es ja stimmen, was man sich erzählt, wenn sogar in hochgelehrten Büchern genau solche Abbildungen zu finden sind.

Die Verschwörung der drei Weiacher Hexen

Je weniger kirchliche Autoritäten vor Ort einwirken können, desto eher machen sich solche Vorstellungen selbständig und steigen in den Rang von Tatsachen auf. So war es in Weiach kurz nach der Reformation, in den 1530er-Jahren. Die Kaiserstuhler waren wieder zum katholischen Glauben zurückgekehrt (vgl. WeiachBlog Nr. 1543). Misstrauen keimte zwischen ihnen und den Weiachern auf. Die katholischen Priester und Kaplane hatten im refomierten Gebiet nichts mehr zu sagen und gleichzeitig war reformierte Seelsorgearbeit Mangelware. Gerade in Weiach. Vor 1540 hatten die Weiacher nicht einmal einen eigenen Pfarrer und auch danach wohnte er nicht im Dorf:

«1539 folgt plötzlich wieder eine große Scheiterhaufen-Exekution nach Reichs- und kaiserlichen Rechten (d. h. nach römischem Recht) gegen drei Hexen auf einmal, Anna Hämmerli, Schlotterelsi und Kilchhensin, alle drei von Weyach. Entscheidend sind hier wiederum nicht die wenig begründeten Anklagen, sondern die eigenen mit Hülfe der Folter erwirkten Geständnisse, so unglaublich und einander widersprechend sie auch erscheinen. Jede hat sich dem Teufel ergeben, der aber jeder in anderer Kleidung und mit anderm Namen, Arlibus, Belzibock und Karlifas erschien. Alle drei wollen auf Wölfen in der Charfreitagsnacht gegen Zurzach hin auf einen hohen Berg (welchen eine Steickhart, die andere Sanzenberg nennt; letzterer liegt südlich von Kaiserstuhl, noch im Kanton Zürich) geritten, daselbst mit ihren [Wechsel S. 39/40] drei Teufeln gegessen und getrunken und Landhagel gemacht haben, wie sie überhaupt seit zehn Jahren alle Ryffen und Hagelwetter der Gegend verursachten (Nachgänge, Richtbuch, Nr. 255, Fol. 45).» (Schweizer, ZTB 1902, S. 39/40)

Es dürfte wohl auch diesem Prozess geschuldet sein, dass die Zürcher Regierung 1540 zur Einsicht kam, es sei wohl unabdingbar, den Weiachern endlich einen eigenen Pfarrer zu spendieren.

Wolfsritte für ein paar hundert Meter Luftlinie? Lohnt sich das?

Was die per Wolf zurückgelegten Entfernungen betrifft, so waren die drei Weiacherinnen höchst bescheiden. Denn der bei Paul Schweizer «Steickhart» genannte Berg wird 1890 in der NZZ als «Schleikhard» bezeichnet. Die heutige Bezeichnung ist «Schleikert», ein Hügel auf dem Südufer des Rheins gegenüber der Burgruine Weisswasserstelz. 

Die NZZ erläutert die Örtlichkeit mit der Fussnote «Steil zum Rhein abfallender Höhenzug». Und der weiteren Erläuterung im Lauftext: «Damals führte noch keine Straße unten herum, dagegen war der heute noch begangene Weg über des Schleikhard's bewaldeten Buckel vorhanden, der auf der Morgenseite zum Tobel der „Hölle“ hinuntersteigt, durch welches der „Fisibach“ mühsam den Weg zum Rheine findet.» (E.M.: Historische Erzählungen. In: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 199, 18. Juli 1890, Zweites Blatt, S. 2).

Vom Weiacher Dorfzentrum auf den Schleikert sind es gerade einmal dreieinviertel Kilometer. Und dass der Sanzenberg noch viel näher liegt, das muss einer Weiacher Leserschaft nun wahrlich nicht erläutert werden.

Geständnisse sind aktenkundig

Wie man in den Transkripten von Otto Sigg, alt Staatsarchivar, aus den Jahren 2012/13 sehen kann, haben diese drei Weiacherinnen ihr Todesurteil sozusagen selber geschrieben. [Die Zitate in diesem Abschnitt stammen alle aus dem Verhörprotokoll vom 26. Juni 1539 (StAZH B VI 255, fol. 45r ff.).]

Eigentlich war es wie noch zu Zeiten von Anna Winkelmann. Ohne Geständnis hätte man die drei Frauen aus Weiach nicht verurteilen können. Wie auch? Es gibt ja keine unwiderlegbaren Sachbeweise. 

Aber Anna Hämmerli gab halt eben zu, etwas mit Wölfen angestellt zu haben: 

«Item, so seien sie auch alle drei eines Males auf Wölfen geritten auf einen hohen Berg, haben also eine Wollust oder Kurzweil gesucht und seien auch miteinander zu Rat geworden, einen ganzen Landeshagel zu machen. Doch sei die Sache ihnen gefehlt [fehl gegangen] und habe der Hagel nun hin und her geschlagen.

Item, so habe sie, auch Els Kellerin, so man nennt Schlotter Elsi, und Kirchhensin, den ferndrigen [letztjährigen] grossen Reif in einer weiten Heide auf einem hohen Berg, so gegen Zurzach abhin liege, gemacht. Und nämlich, als der Böse gesagt habe, er wollte ihnen wohl dazu verhelfen, dass sie allen Wein in der Gegend um Kaiserstuhl verderbten: solchem bösen Eingeben haben sie abermals gefolgt und haben zwei Mal, nämlich am hohen Donnerstag in der Nacht früh und in der Nacht vor dem stillen Freitag, des Teufels Rat vollstreckt, daraus dann gemeldete Reife gefolgt seien.»

Da ist es also, das Geständnis, sie seien auf einen Berg nahe Kaiserstuhl geritten und hätten dort mit Hilfe ihres Geliebten, eines Teufels, um die Zeit des Karfreitags einen verheerenden Frosteinbruch verursacht. Die von Hämmerli beschuldigte Elsa Keller, genannt Schlotterelsi, bestätigte das auch noch (möglicherweise aufgrund von Suggestivfragen):

«Und hätten sie ein Reifli, doch nicht gross, gemacht auf einem Berg, so gegen Zurzach abhin liege und Steighart heisse. Welcher [dieser] Reif sei um die Stadt Kaiserstuhl gelegen und [sei] nicht über [den] Rhein gekommen.

Item, so ist sie gichtig [geständig] geworden, dass sie den ferndrigen [letztjährigen] Reif auf genanntem Berg der Kirchhennsin und der Hämmerlin habe geholfen zu machen. Und sie haben alle drei das zwei Mal, mit Namen an des hohen Donnerstags Abend [Vortag des hohen Donnerstags] in der Nacht auf dem Steighart Berg und an des stillen Freitags Abend [Vortag von Karfreitag] in der Nacht auf Legishalden, aus des Teufels Anrichten getan und gemacht.»

Sollte mit dieser Legishalden eine Flur auf dem heutigen Gemeindegebiet von Dübendorf, nördlich Gockhausen über dem S-Bahn-Tunnel Stettbach-Stadelhofen, gemeint sein, dann wäre die Benutzung eines Wolf-Taxis wenigstens etwas verständlicher.

Auch die Dritte im Bunde, Katrin Angst, genannt Kilchhensin, erzählte den Ermittlern etwas von Wolfsritten:

«Item, weiter hat sie gesagt, wie sie drei auf Wölfen auf den Happenstab geritten seien, [Wölfe], die ihnen der Teufel gebracht habe. Und [sie haben] darauf [auf dem Happenstab] gegessen und getrunken, und ihrer jede sei daselbst bei ihrem Buhlen gelegen.

Item, mehr hat sie gesagt, wie es sich gegeben habe fern [im letzten Jahr, d.h. 1538], da seien sie drei am Mittwoch zu Nacht vor dem Hohen Donnerstag auf dem Santzenberg zusammen gekommen, desgleichen am Hohen Donnerstag zu Nacht seien sie drei aber[mals] zusammen gekommen auf dem Stein oben. Da sei der Böse jederer Buhle zu ihnen gekommen und habe sie etwas [zu] stampeneien gelehrt. Das haben sie getan und also die zwei Reifen gemacht am Hohen Donnerstag und am Karfreitag.»

Wo sich dieser «Happenstab» befunden haben könnte, ist dem WeiachBlog-Redaktor nicht bekannt. Dafür aber weiss jeder Weycher und jede Weycherin ganz genau, wo sich der «Stein» befindet. Das war und ist nämlich neben dem Sanzenberg und dem Haggenberg einer der drei Hausberge des Dorfes.

Was sind Stampeneien?

Diesen Begriff findet man im Schweizerdeutschen Wörterbuch Idiotikon (Id. XI, 449): «Dann da [beim 'Besägnen und Lochßnen'] werden gebraucht der Phantaseyen und Stempeneyen, Worten und Zeichen von so seltzamer wunderlicher Art... Gwerb 1646.» Gemeint sind also Handlungen, die zu Unfug, Schwierigkeiten, Lumpereien, etc. führen.

Und dann wird im Wörterbuch explizit der Weiacher Kriminalfall herangezogen: «Bes. von Teufels- und Hexenwerk. "Etwan by zechen jaren hab sy ein kleins ryffli gemacht, und namlich iren der böß etwas stämpeneyen zetuon angeben, daruß gemelt ryffli erfolget.» 1539, Z RB. "Deszglychen am hochen dornstag [Anm. WeiachBlog: donnstag] znacht sygint sy dryg aber zuosammen kommen uffem Stein oben; da syge der böß jettlicher buol zuo innen kommen und sy ettwas stämpeneyen geleert.»

Das Kochrezept, einen Frost herbeizuhexen

Im Einvernahmeprotokoll (StAZH A 27.159), d.h. den Voruntersuchungen durch die Nachgänger, ist notiert, wie man sich solche Stämpeneien konkret vorstellen kann:

«[Erwirken eines Reifs, um die Reben in der Gegend um Kaiserstuhl zu verderben]: Der Böse [habe] sie [die drei Angeklagten] also geheissen, eine Pfanne [aufzusetzen] und darin Wein und Milch zu tun und demnach mit einer Rute darin, so sie es [den Wein und die Milch] über das Feuer haben, zu schlagen, also über aus ins Feuer zu spritzen und verbrennen zu lassen. Das haben sie zweimal, nämlich am Hohen Donnerstag in der Nacht früh und in der Nacht vor dem stillen Freitag, getan, und auch zu solchem Eis genommen und das zerschlagen, daraus dann gemeldeter Reif gefolgt sei.» (zit. aus Sigg 2012, S. 29/30)

Quellen und Literatur
  • Schweizer, P.: Der Hexenprozess und seine Anwendung in Zürich. In: Zürcher Taschenbuch auf das Jahr 1902 - S. 1-63.
  • Lorey, E. M.: Wie der Werwolf unter die Hexen kam. Zur Genese des Werwolfprozesses. URL: https://www.elmar-lorey.de/werwolf/genesetext.htm  [Stand: Juli 2004, ca. 50 Druckseiten]
  • Sigg, O.: Hexenprozesse mit Todesurteil. Justizmorde der Zunftstadt Zürich. Vom bösen Geist in Stadt und Land Zürich und im aargauischen Kelleramt. Dokumentation zu den 79 mit Todesurteil endenden sogenannten Hexenprozessen im Hoheitsgebiet der Stadt Zürich 1487-1701. Auf Grund von Quellen des Staatsarchivs Zürich bearb. durch Otto Sigg. 1. Aufl., Druck: Buchmodul.ch, Frick 2012. 2. Aufl., Offizin Verlag, Zürich 2013.
[Veröffentlicht am 1. Juli 2023 um 00:32 MESZ]

Samstag, 1. April 2023

Ulrich Herzog (28) mit der «Atlantic» untergegangen

Die «Atlantic» war plakativ formuliert so etwas wie die «Titanic» des 19. Jahrhunderts. Ein (für die Erstklasspassagiere) luxuriöses, modernes Schiff. Untergegangen infolge von Fehlern der Crew. Beide wurden sie von der White Star Line betrieben und beide wurden in derselben Werft (Harland & Wolff in Belfast) gebaut.

In Dienst gestellt hat man die «Atlantic» Anfang Juni 1871. Und bereits im April 1873 war sie Geschichte.

Holzstich aus Harper's Weekly, April 1873

Dieses Schiff wurde aus Stahl gefertigt und erhielt seinen Hauptantrieb durch eine vierzylindrige Dampfmaschine mit 600 PS und 11 Kesseln. Sie verfügte ausserdem über vier mit Segeln ausgestattete Masten. Das Leben an Bord verteilte sich auf 3 Decks, spartanisch eingerichtet für die breite Masse, höchst luxuriös für die Oberschicht. Die mit Teakholz ausgeführten Wände der Kabinen und Aufenthaltsräume der Ersten Klasse waren mit Damast bespannt und mit Blattgold verziert.

Vor Halifax auf eine Klippe aufgelaufen

Auf ihrer letzten Fahrt sollte die «Atlantic» nach New York übersetzen. Nach der Abfahrt in Liverpool am 20. März 1873 kam der Dampfer auf seiner 19. Atlantikquerung gut voran, geriet aber am 26. März vor der Küste von Nova Scotia in einen heftigen Sturm, der mehrere Tage anhielt. 

Am 31. März entschied sich der Kapitän, ausserplanmässig.den Hafen Halifax anzulaufen um dort Kohlen zu bunkern. Durch schweren Wellengang und heftige Winde wurde das Schiff vom Kurs abgetrieben und verpasste die Einfahrt in die Bucht von Halifax. Diesen Umstand bekam der Kapitän jedoch nicht mit. So rammte sein Schiff am 1. April mitten in der Nacht an der Felsenküste ein Unterwasserriff namens Marr’s Rock.

Diese Klippe wurde vielen Passagieren der «Atlantic» zum Verhängnis. Durch die hohen Wellen wurde das Schiff mehrmals angehoben und erneut gegen die Klippen geworfen. Da viele zum Zeitpunkt der Havarie unter Deck schliefen und das Haupttreppenhaus geflutet wurde kamen etliche gar nicht erst aus dem Schiff heraus. Zahlreiche Passagiere wurden von Bord gespült. Die zu Wasser gelassenen Rettungsboote wurden mehrheitlich weggespült oder zerschellten an den Felsen. 

Keine einzige Frau und nur ein Kind haben überlebt!

Da das Schiff nur gerade 50 Meter vom Ufer entfernt auf dem Felsen festsass, gelang es einem Offizier mit einigen Mannschaften, eine Seilverbindung zum Land aufzubauen. Auf diese Weise konnten Dutzende Menschen gerettet werden. Weitere wurden von Fischerbooten gerettet. Beim fünften Anprall auf die Klippe kenterte die «Atlantic» und sank.

Die traurige Bilanz dieser Sturmnacht an einer Halbinsel südwestlich von Halifax (laut Wikipedia): 545 Tote, darunter alle Frauen und - bis auf einen Knaben - alle Kinder. Weiter 19 von 31 Erstklasspassagieren. Überlebt haben 412 Personen, darunter fast alle Mitglieder der Besatzung. Die Opferzahlen variieren je nach verwendeten Quellen (s. unten die Angaben auf der Gedenksäule). Es dürften sich insgesamt rund 950 Personen auf dem Schiff aufgehalten haben.

Rauschen im Blätterwald

Die Schiffskatastrophe war am Zielort des Ocean-Liners natürlich Schlagzeilenthema Nr. 1. So in der New York Times (NYT):

«AN AWFUL DISASTER. Total Wreck of the White Star Steam-Ship Atlantic-Over Seven Hundred Lives Lost», titelte die Zeitung am 2. April (vgl. PDF-File verlinkt in Wikipedia). In den folgenden Tagen veröffentlichte die NYT Passagierlisten.

Und natürlich kam auch bald der Skandal ans Licht, dass nur Männer überlebt hatten: «THE WRECKED ATLANTIC; Personal Narratives--The Hatches Battened Down on Women and Children--Inhuman Conduct of the Crew.» (NYT 06-Apr-1873)

Grosse Aufregung: Wer ist schuld?

Die Untersuchungskommission lastete die Schuld mehrheitlich dem Kapitän und seinen Offizieren an. Insbesondere wurde kritisiert, dass offenbar nicht so viel Kohle geladen war, wie der Kapitän dies behauptet hatte. Weiter wurden der Besatzung Navigationsfehler sowie das Unterlassen der Besetzung zusätzlicher Ausgucke trotz schlechter Sicht vorgeworfen.

So schreibt die St. Galler Zeitung am 9. April 1873: «Der erste Lieutenant des "Atlantic", dem im Momente der Katastrophe die Führung des Dampfers anvertraut war, ist nicht umgekommen, sondern wurde am Nachmittage nach dem Unglücke im Tackelwerk des Wracks gefunden und ans Land gebracht. Falsche Berechnung von Fahrgeschwindigkeit und Strömung sollen einen falschen Kurs zur Folge gehabt haben. Die Aufregung an den englischen Häfen ist groß. Offiziere und Mannschaft sowohl als auch die Kompagnie selbst kommen in der Presse nicht am besten weg. Wer die eigentlichen Schul[d]igen sind, wird jedenfalls erst durch die angehobene gerichtliche Untersuchung ermittelt werden.»  (vgl. auch New York Times, 19. April 1873: «THE ATLANTIC DISASTER; Decision of the Halifax Commission Careless Before, Brave After the Wreck Capt. Williams Suspended.)

Abgleich der Namenslisten erweist sich als schwierig

Die Immigrant Ships Transcribers Guild führt ein ganzes Seitenbündel zu diesem Unglück. Dort kann man sehen, dass sich der Abgleich all dieser Listen als nicht gerade einfach erweist. Denn häufig wurden die Namen so geschrieben, wie sie halt für den Schreiben tönten.

Auf Seite 4 von 7 ist unter den STEERAGE PASSENGERS LOST auch der im Titel dieses Artikel erwähnte junge Weiacher aufgeführt. Er erscheint mit Nr. 679 in der New York Times vom 4. April als «Ulrich Herzog».

«Steerage» steht als Begriff für das Zwischendeck. Google Translate beschreibt dieses Deck als 
«the part of a ship providing accommodations for passengers with the cheapest tickets». Auf diesem haben sich die meisten Passagiere aufgehalten. Viele von ihnen waren Auswanderer.

Ein Friedhof für fast die Hälfte der Opfer

Wo Ulrich Herzog begraben wurde und ob man seine Leiche überhaupt je gefunden bzw. identifiziert hat, ist nicht bekannt. Es könnte sein, dass sich sein Grab im «SS Atlantic Heritage Park» (180 Sandy Cove Road, Terence Bay, Nova Scotia, Canada B3T-1Y5) befindet:

«The Ismay family donated the monument pictured below in 1915; Thomas Henry Ismay was the founder of the White Star Line, which owned the SS Atlantic. The monument reads:



Near this spot
was wrecked the
S.S. 'Atlantic'
April 1st, 1873
When 562 persons
perished, of whom 277
were interred
in this church yard.

This monument is
erected as a sacred memorial
by a few sympathetic friends.

Jesus said
'I am the resurrection and the life.'




Die Kunde vom Unglück gelangt auch in die Heimat der Auswanderer

Bereits am 2. April berichtet die Neue Zürcher Zeitung in ihrem Zweiten Blatt des Tages (Nr. 168) unter der Rubrik «Telegramme»: 

«Paris, 2. April. Der Dampfer „Atlantic“ mit 1000 Personen an Bord hat bei der Mars-Insel neben Canada Schiffbruch gelitten. Man versichert, es seien 700 Personen ertrunken.»

Eine der ersten Schweizer Zeitungen (so ergibt es zumindest aktuell die Suche bei e-newspaperarchives.ch), die über die aus dem Kanton Zürich stammenden Opfer des Unglücks berichtet hat, ist seltsamerweise das Berner Intelligenzblatt vom 23. April 1873, S. 5:

«Auf dem verunglückten Auswandererschiff "Atlantic" befanden sich laut "Z.Pr." auch eine Anzahl Zürcher. Nach Mittheilungen des "Volksfreunds" sind von Letzteren gerettet: Lee von Glattfelden; Schmid von Glattfelden; Albrecht von Stadel und Mülli von Schöfflisdorf.
Vermißt werden: Herzog, Sattler von Weiach und Heinrich Meier von Glattfelden.
»


Die Züricherische Freitagszeitung, Nummer 17, 25. April 1873 - S. 3 bringt nur die Herkunftsorte der vom Unglück betroffenen Zürcher, differenziert aber nicht zwischen Geretteten und Ertrunkenen:

«Auf dem untergegangenen Auswanderungsschiff „Atlantic" befanden sich auch einige Zürcher von Glattfelden, Schöfflisdorf, Stadel und Weiach; vier werden als gerettet, zwei als vermißt bezeichnet.» 

Erbschaftskurier überlebt, aber das Geld ist weg

Über die konsularisch-diplomatischen Kanäle gelangten die Informationen über vom Schiffsunglück direkt betroffene Schweizer via Bern auch nach Zürich. 

Am 28. April (vom Kanzlisten irrtümlich auf einer mit 26. April 1873 vordatierten Seite des Regierungsratsprotokolls notiert) findet man die Zuschrift des Bundesrates «betr. die beim Untergang des Schiffes Atlantic verunglückten Zürcher»:


«Der Bundesrath theilt mit Zuschrift vom 25. dieß auf Grund eines Berichtes des schweiz. Konsulates in New-York und unter Vorbehalt späterer genauern Mittheilungen, die Namen der zürch. Angehörigen mit, welche beim Schiffbruch des Dampfers Atlantic in der Nacht vom 31. März/1. April in der Nähe von Halifax umgekommen oder gerettet worden sind, nämlich:

1. Umgekommen:
Albrecht Heinrich von Stadel 28 Jahre alt
Herzog Ulrich, von Weiach 28 Jahre alt
[...]
2. Gerettete»[Auszug mit den Unterländern]
Von Glattfelden: Schmid Jakob (31), Meier Heinrich (32), Lee Rudolf (29)
Von Schöfflisdorf: Mülli Albrecht (22) und Mülli Johann (22)

Ein Vergleich mit dem Intelligenzblatt (s. oben) ergibt, dass laut behördlichen Erkenntnissen der Stadler Albrecht und nicht der Glattfelder Meier ums Leben gekommen ist.

«Im Weitern fügt der Bundesrath bei; Die Geretteten seien inzwischen in New-York eingetroffen, von der dortigen schweiz. Hülfsgesellschaft aufs Beste aufgenommen worden und hätten dann, jeder mit 10 Dollar Reisegeld versehen, ihre Weiterreise ins Innere des Landes unternommen. Lee von Glattfelden soll in der Heimat, wohin er aus Amerika auf Besuch gekommen, kürzlich eine Erbschaft von Fr. 6 000 erhalten haben, welche er in Baarschaft bei sich getragen und bei der Katastrophe natürlich verloren habe.»

Unter Verwendung von Swistoval.ch, dem Swiss Historical Money Value Converter der Uni Bern, beläuft sich diese Summe von 6000 Franken umgerechnet nach dem Historischen Lohnindex HLI auf heutige Werte auf rund 325'000 Franken.

«Es wird verfügt: [...] II. Den Gemeindräthen der übrigen interessirten Gemeinden [u.a. Weiach] wird von vorstehendem Berichte Kenntniß gegeben.»  (StAZH MM 2.200 RRB 1873/1024)

Wie viele tote Schweizer sind es wirklich?

Derweil versuchte man immer noch, die Passagierlisten mit den Listen der Geretteten und Umgekommenen abzugleichen, was alles andere als einfach war. Die Opferzahl umfasste nach einem Monat 62 Schweizerbürger, wie die Neue Zürcher Zeitung, Nummer 219, 2. Mai 1873 berichtet:

«Schiffbruch des Atlantic. Das Bundesblatt vom 29. April führt unter den ca. 600 Ertrunkenen des Atlantic 62 Angehörige der Schweiz auf, darunter zwei Zürcher, nämlich Hrch. Albrecht von Stadel, 28 Jahre alt und Ulrich Herzog von Weiach, 28 Jahre alt. 
Der schweiz. Konsul in Liverpool ist vom Bundesrathe beauftragt, sorgfältige Erkundigungen über die Zahl und die Namen der Schweizer einzuziehen, welche sich auf dem Atlantic eingeschifft haben.»

Das entspricht den Zahlen, die im Bundesblatt (BBl 1873 II 192) samt den Namen der Opfer veröffentlicht wurden.

Wieder einen Monat später publizierte dann die Zeitung Le National Suisse aus Neuchâtel in der Ausgabe Nummer 130 vom 1. Juni 1873 eine Liste, die noch 21 Opfer dazurechnete:

«En date du 23 mai, le Consul suisse à Liverpool a envoyé au Conseil fédéral une liste complète des passagers du steamer l'Atlantic, échoué le 1° avril dernier devant Halifax. Cette liste, comme toutes celles de ce genre, ne renferme que l'indication des noms, de l'âge et du port d'embarquement, sans faire mention de l'origine des passagers, de telle sorte que l'on n'a, pour découvrir leur nationalité, que le nom de famille et le lieu d'embarquement.» 


Die Gemeinden Movelier (damals bernisch, heute Kt. Jura) und Sevelen im St. Galler Rheintal waren wesentlich stärker betroffen als Weiach oder Stadel (je 1 Opfer), haben sie doch durch dieses Unglück 22 bzw. 28 ihrer Bürger verloren, darunter ganze vielköpfige Familien.

[Veröffentlicht am 25. Juni 2023 um 09:25 MESZ]

Freitag, 31. März 2023

Mehr Brote verkauft dank süddeutschen Einkaufstouristen

Die Schweiz ist traditionellerweise kein Selbstversorger mit Brotgetreide. Das ist schon seit Jahrhunderten so. Die Binnenproduktion deckt den Bedarf nicht. Ohne Import explodieren die Brotpreise. Dann droht Aufruhr. Das war und ist jeder nicht auf Revolution erpichten und somit völlig lebensmüden Obrigkeit sonnenklar. Zumal, wenn sie – wie in den Kantonen der Eidgenossenschaft – nicht über ein schlagkräftiges stehendes Söldnerheer verfügt.

Die Zürcher Regierung hat daher (wie in WeiachBlog Nr. 1000 beschrieben) bereits kurz nach der Reformation staatliche Lagerhäuser betrieben, dank denen die gröbsten Preisausschläge bei Missernten zumindest etwas abgefedert werden konnten. Ausgangs des 18. Jahrhunderts gab es sogar Höchstpreisgrenzen, oberhalb derer staatlich interveniert und die Brot- und Mehlpreise für die nachweislich Bedürftigen gedeckelt wurden.

Soll man Importabgaben erheben? Und wie hoch dürfen sie sein?

Importzölle auf das Grundnahrungsmittel Brot (bzw. die dafür nötigen Getreide) sind daher eine heikle Angelegenheit. Und man sollte sie nicht zu hoch ansetzen. Auch wenn man damit allenfalls die einheimische Getreideproduktion ankurbeln kann. Gedanken zum Thema machte sich die «Neue Zürcher-Zeitung» (damals mit Bindestrich geschrieben) im Sommer 1890 in einem dreiteiligen Artikel. Darin werden die im Grenzgebiet auftretenden Preisdifferenzen zwischen dem Badischen (d.h. zum Deutschen Reich gehörendem Gebiet) und der Schweiz detailliert dokumentiert.

Aus unserer lokalhistorischen Sicht interessant sind die Angaben zu Kaiserstuhl, denn die dortigen Preise dürften sich nicht wesentlich von denen unterschieden haben, die auch von den Weiacher Bäckereien für ihre Brote verlangt wurden.

In Deutschland war's teurer!

«Auf dem badischen Ufer gegenüber von Kaiserstuhl waren in der zweiten Hälfte des Monats Dezember 1889 die Mehlpreise 2 1/2 bis 3 Mark für 100 Kilo höher als auf unserem Ufer.»

Dasselbe konnte man auch beim fertig gebackenen Brot feststellen: «Am 23. Dezember 1889 kosteten», so listete die NZZ auf, «2 Kilo Mittelbrod» (laut Idiotikon 5, 972 eine Art Halbweissbrot) in Kaiserstuhl 65 Rp. In der badischen Nachbarschaft hingegen umgerechnet 72.5 Rp. Einsparpotential für deutsche Kunden immerhin 10 %!

«2 Kilo Schwarzbrod» war in Kaiserstuhl für 55 Rp. zu haben. Ennet dem Rhein im Badischen musste man dafür umgerechnet 62.5 Rp. hinlegen. Die Hohentengener zahlten also im Städtchen für Ruchbrot sogar 12 % weniger.

Da lohnte sich der Gang am Hl. Nepomuk vorbei über die damals noch holzgedeckte Brücke. Denn bei der Rückkehr galt am deutschen Zoll beim Schloss Rötteln eine Freigrenze von 3 Kilo Brot pro Person und Tag. (NZZ, 16. Juni 1890)

Wir leben brottechnisch immer noch im Paradies

Was würde ein solcher 2-Kilo-Laib von 1889 in heutigen Preisen kosten? Nun, der wäre wirklich teuer. Laut dem Historischen Lohnindex (HLI) von swistoval.ch wären das in Kaiserstuhl 27 Franken für das Ruchbrot (im Badischen umgerechnet 30.85). Und 32 Franken für das Halbweissbrot (im Badischen umgerechnet 35.80)!

Da können wir uns wahrlich nicht beklagen über die heute zu bezahlenden Brotpreise. Selbst im März 2023 nicht. Bei der Migros kosten 2 Kilo Ruchbrot IP SUISSE aktuell weniger als 5 Franken. In einer gewerblichen Bäckerei zahlte man laut statista.com 2018 rund 10 Franken für 2 Kilo Ruchbrot. Für 2 Kilo einer Roggenmischung müssen allerdings laut Google aktuell rund 17 Franken hingeblättert werden.

Quellen und Literatur

Dienstag, 21. März 2023

Out of Kaiserstuhl. Zum Untergang der Credit Suisse

Da steht er nun, verloren, den Hauptbahnhof im Rücken. Die ETH ennet der Limmat am Berg droben, sie ist noch da, ein kleiner Trost. Aber dort, wohin seine Statue den Blick richtet, entlang der Bahnhofstrasse zum Paradeplatz, da klafft seit einigen Stunden eine Lücke. Der prestigiöse Hauptsitz der Credit Suisse mag noch vorhanden sein. Zu besichtigen ist nur noch eine institutionelle Ruine. Oder sollte man eher sagen: eine seelenentkernte Hülle?

Der Zürcher Freisinn ist am Ende

Alfred Eschers Kind, die Schweizerische Kreditanstalt, 1856 von ihm massgeblich mitinitiiert, ist tot. An jahrelanger angelsächsisch-amerikanischer Banking-Verwahrlosung zugrunde gegangen. Jämmerlich verreckt, weil Managernieten, Finanzmarktaufsicht, Nationalbank, Bundesrat und Parlament es in organisierter Verantwortungslosigkeit seit 2008 versäumt haben, ihre Krankheit adäquat zu bekämpfen. Es versäumt haben, unseren Finanzplatz gegen die Schikanierung durch fremde Regulatoren zu schützen.

Die Pleite der Credit Suisse weist weit über die rein finanztechnische Dimension hinaus, so weltfinanzsystemerschütternd sie auch sein mag. An ihrer Beerdigung läutet auch die Totenglocke für den Zürcher Freisinn. Auch dieser wurde massgeblich von Alfred Escher (1819-1882) geformt und angeführt. 

Diese Wirtschaftsfreisinnigen waren federführend bei der staatsstreichartigen Einführung des Bundesstaates im Herbst 1848. Den haben sie den Verlierern des Sonderbundskrieges von 1847 aufgezwungen. Ohne diesen Bundesstaat hätte der beispiellose wirtschaftliche Aufschwung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht in dieser Form stattgefunden. Wenn überhaupt, dann viel langsamer. 

Das politische System des Princeps Escher war im Kanton Zürich bereits mit der neuen Verfassung von 1869 Geschichte (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 55). Jetzt ist auch das wirtschaftliche «System Escher» definitiv erledigt. Will heissen: Der alte Zürcher Freisinn ist final entzaubert und nicht einmal mehr ein Hologramm seiner selbst. Die paar Repräsentanten, wie Walter B. Kielholz, die noch in der realen Welt herumgeistern, sind aus der Zeit gefallen.

Quo vadis Alfred? Quo vadis Confoederatio Helvetica?

Eigentlich könnte man die Escher-Statue nun entfernen – was ja auch einige Linke aufgrund von (tatsächlichen oder vermeintlichen?) Kolonialismus-Verstrickungen der Familie Escher vom Glas fordern. Nur wohin mit ihr? Am konsequentesten wäre eine Verbannung dorthin, wo die Escher ursprünglich herkommen. In die kleine, auf Dreiecksgrundriss in sich ruhende Ministadt Kaiserstuhl am Rhein, deren erste Jahrzehnte (1255-1400) eng mit der Geschichte der wirtschaftlich und politisch schon im Spätmittelalter erfolgreichen Familie Escher verbunden sind.

Dieser Ort hat einen Symbolcharakter eigener Art. Seit dem 1. Januar 2022 ist die Stadt Kaiserstuhl nämlich kraft Volksentscheid ihrer Einwohner jeder Eigenständigkeit beraubt. Fortan wird sie aus der Ferne regiert. Wer www.kaiserstuhl.ch ansurft, landet auf der Website von Zurzach. Kaiserstuhl? Das ist nur noch eine historische Kulisse ohne kommunales Rückgrat.

Vielleicht sollte man Alfreds Statue doch besser nicht dorthin verfrachten, um das Menetekel SKA nicht zur selbsterfüllenden Prophezeiung für den Kredit der Schweiz werden zu lassen. 

Auf einer höheren territorialen Ebene ist nämlich nicht nur die SKA, sondern auch Alfred Eschers Projekt Schweiz, mitsamt seiner Neutralität, seiner weltanschaulichen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Strahlkraft – nach Meinung der Anführer des Welthegemons und obgenannter Freisinniger, die in seinem Fahrwasser mitschwimmen – ein Auslaufmodell. Nur noch überlebensfähig, wenn es die Eigenständigkeit verliert und die direktdemokratischen Rechte entkernt. Vor allem aber den Artikel 94 des Militärstrafgesetzbuchs ersatzlos streicht (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 29) und endlich im Gleichschritt unter blaugelben Fahnen mitmarschiert.

Warten wir also noch ab. Wenn unsere Eidgenossenschaft abgedankt hat und nicht nur wirtschaftlich von der City of London und der Wallstreet aus gelenkt, sondern auch politisch zu 100 % von Brüssel regiert wird (und wir dank «Good Governance» wieder beim absolutistischen Feudalismus und seiner euphemistisch als «gute Policey» bezeichneten Regierungspraxis angekommen sind), dann...

Ja, dann ist es noch früh genug, ihm in der alten fürstbischöflich-konstanzischen Heimat seine letzte Ruhestätte zu geben. Eine Bahnhaltestelle gibt's vor den Stadttoren seit 1995 nun auch. Dort hätte Alfred wenigstens noch den Blick auf das 1876 eröffnete Werk eines seiner frühverstorbenen Kinder, eine Strecke der Schweizerischen Nordostbahn (1853-1901).

Mittwoch, 15. März 2023

Patent Alfred Griesser. Zugstrange für Zugtiergeschirre

Nein, nicht Patent Ochsner. Es geht hier zwar auch um etwas, was zum Einführungszeitpunkt im Alltag präsent war. Und Ja, Sie haben richtig gelesen: «Strange». Nicht «Stange». Das zusätzliche «r» macht den Unterschied – gerade bei dieser Erfindung.

Der Eintrag zum Patent von Alfred Griesser aus Weiach unter der Signatur: StAZH PAT 2, 124 a, Nr. 104692 hat von den Erfassern des Zürcher Staatsarchivs zwar einen sonst formell wohl korrekten Eintrag im Online-Katalog erhalten. Aber Enthusiasten des Pferdefahrsports waren offensichtlich nicht unter ihnen. Sonst wäre die «Strange» nicht zur «Stange» geworden. Dieses Hilfsmittel ist nämlich auch Rösselern der Gegenwart wohlbekannt.

Durchs weltliche Kloster des Albert Einstein geprüft

Die heute vor 100 Jahren beim Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum, dem heutigen staatlichen Institut gleichen Namens, dem IGE, eingereichten Unterlagen sind zwar nicht durch Hände und Kopf des Albert Einstein gegangen. Der wohl berühmteste Mitarbeiter der Bundesverwaltung und des IGE war zu diesem Zeitpunkt längst Nobelpreisträger. Für seine wissenschaftlich bahnbrechenden Überlegungen, die er ausserhalb der Arbeitszeit zu Papier gebracht hatte. 

Einstein hat die Arbeit als «technischer Experte 3. Klasse» bei der er Erfindungen auf ihre Patentierbarkeit prüfen musste, dennoch sehr geschätzt. Laut Website des IGE hat er die Institution so charakterisiert: «das weltliche Kloster, wo ich meine schönsten Gedanken ausgebrütet habe». Da kann jedes andere Schweizer Bundesamt einpacken.

Strassen mit vielen Schlaglöchern? Griesser schafft Abhilfe!

Doch Scherz beiseite und zurück in die landwirtschafliche Welt des Alfred Griesser. Ihm ging es in seiner Innovation um die Verbesserung der Leistung der Zugtiere. Je coupierter eine Wiese, je holpriger ein Wald- oder Feldweg, desto eher bleibt ein Wagen in diesen Unebenheiten hängen. Und das resultiert in unangenehmen Schläge auf die Zugeinrichtung, was die Zugtiere alles andere als schont.

An diesem Punkt setzt Griessers Erfindung an, eingereicht durch seinen Vertreter J.H. Hoerni in Zürich (mutmasslich der Patentanwalt), wie man im Digitalisat der Patentschrift beim Europäischen Patentamt auf espacenet nachlesen kann:

«Gegenstand vorliegender Erfindung ist eine Zugstrange für Zugtiergeschirre, die einen in der Zugrichtung federnden Teil aufweist.»

Nach der technischen Erläuterung werden die Vorteile erläutert:

«Die Wirkungsweise der erwähnten Zugstrange ist folgende:

Tritt beim Fahren infolge eines Hindernisses, zum Beispiel einer Erhöhung im Fahrweg, ein Widerstand auf, der plötzlich einen stärkeren als den normalen Zug bedingt, so muß dieser stärkere Zug dank der Anordnung des federnden Teils der Zugstrange von den Zugtieren nicht plötzlich, sondern nach und nach ausgeübt werden, bis der durch das Hindernis verursachte Widerstand überwunden ist, indem die Feder zuerst gespannt und nach Überwindung des Hindernisses entspannt wird.

Der Vorteil der gezeichneten und beschriebenen Zugstrange liegt darin, daß bei ihrer Verwendung sowohl Zugtiere, wie Fahrzeuge geschont werden.

Patentanspruch:

Zugstrange für Zugtiergeschirre, dadurch gekennzeichnet, daß dieselbe einen in der Zugrichtung federnden Teil aufweist.»

Technische Zeichnungen, heute für jedermann zum Nachbau

Wer will, kann die Zugstrange Patent Griesser heute selber nachbauen. Denn der Patentschutz ist längst abgelaufen: «Auf beiliegender Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt, und zwar zeigt: Fig. 1 eine teilweise Vorderansicht dieses an eine Zugwage anhängten Ausführungsbeispiels, Fig. 2 eine Draufsicht im Längsschnitt dazu, und Fig. 3 ein Schaubild.»

[Veröffentlicht am 24. Juni 2023 um 07:07 MESZ]