Dienstag, 29. September 2020

Der höchste Punkt auf Gemeindegebiet

Der höchste Punkt auf Weiacher Gebiet ist nicht etwa der Haggenberg. Nein, dieser Punkt liegt hart an der Gemeindegrenze im Gebiet Stüeli des Stadlerbergs auf 623.7 Metern über Meer. Dies befinden unisono die digitalen Terrain-Modelle des Kantons (2014) und des Bundes (2017). Hier das des Bundes:


Montag, 28. September 2020

Eine Schwelle ist nicht immer eine Türschwelle

Es gibt nicht viele Bauteile an alten Gebäuden in der Gemeinde Weiach, die eine dendrochronologische Datierung erfahren haben. Die (nach Wissensstand der Redaktion WeiachBlog) zweitälteste Probe stammt von einer Schwelle in der Pfarrscheune. Sie datiert auf das Jahr 1515, als die Schlacht von Marignano verloren ging und sich die Grossmachtträume der Eidgenossen in Luft auflösten.

In den Beiträgen WeiachBlog Nr. 355 und Nr. 1376 wird (seit 2007 bzw. 2018) behauptet, es handle sich dabei um eine Türschwelle.

Nun steht aber in der Chronologie des Erläuternden Berichts zum Gutachten Nr. 19-1998 der Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich (Verfasserin: Erika Tanner) explizit:

«Um 1515 Eichenschwelle mit Einkerbungen für entfernte Bundbalken auf der Nordmauer der heutigen Pfarrscheune könnte von einem nicht näher bekannten Vorgängerbau stammen. (Dendro-Analyse LN 363).»

Das bedeutet, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Türschwelle, sondern um eine Fachwerkschwelle geht, d.h.: «Ein waagerecht liegender, durchlaufender Balken, auf dem die gesamte Wand mit ihren Ständern, Streben und Bänder [sic!] aufsitzt.» (vgl. Wikipedia-Artikel Fachwerkschwelle sowie Türschwelle)

Ob diese ursprüngliche  Eichenschwelle auch wieder als Schwelle eingebaut worden ist, oder an anderer Stelle (z.B. als Rähm) wiederverwendet wurde, müsste man der von Tanner als Quelle genannten Dendro-Analyse LN 363 entnehmen können.

Die obgenannten WeiachBlog-Beiträge werden entsprechend korrigiert.

Quelle und Literatur

  • Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich (Hrsg.): Gutachten Nr. 19-1998. Weiach, Im Bühl, Pfarrscheune und Schopf Vers.-Nr. 243 sowie militärische Befestigungsanlage. Erläuternder Bericht vom 6. März 1999.
  • Brandenberger, U.: Hausjubiläen 2007. WeiachBlog Nr. 355 v. 8. Januar 2007.
  • Brandenberger, U.: Das älteste Gebäude in Weiach. WeiachBlog Nr. 1376 v. 28. Oktober 2018.

Sonntag, 27. September 2020

Singapurisierung voraus

Es war ein Stahlgewitter an Angstbotschaften, das gegen die sog. «Begrenzungsinitiative» (BGI; von deren Gegnern «Kündigungsinitiative» genannt) in den letzten Monaten über den Stimmberechtigten der Eidgenossenschaft niedergegangen ist. Und es hat erneut seine Wirkung nicht verfehlt. 

Die Wünsche der Wirtschaft, weiterhin faktisch unbegrenzt Personal zu Lohndumping-Zwecken aus dem Ausland rekrutieren zu können, haben sich erfüllt. Da war die Entlassungsrente ganz nützlich, kann man sich doch so auf Kosten Aller des Vorwurfs entledigen, die aussortierten, der Aussteuerung preisgegebenen Über-50-Jährigen im Regen stehengelassen zu haben.

Letzte Widerstandsnester

Dennoch hat es heute wieder einige gallische Widerstandsnester gegeben, die der Verdrängung des Autochthonen noch nicht kampflos Platz machen wollen. Wie man der Karte des Statistischen Amts entnehmen kann, sind diese Nester im Kanton Zürich ausnahmslos im Unterland, im Weinland und in der Bergzone des Oberlands zu finden.

Wenn es um Zuwanderung geht, dann bestätigen die Weiacher ihren seit Jahr und Tag bestehenden Ruf zuverlässig auf SVP-Linie abzustimmen auch in der heutigen Ausmarchung, wenn auch längst nicht mehr mit überwältigenden Prozentanteilen. So votierten nur 56.48% der Abstimmenden für die BGI. Und im Falle des Jagdgesetzes legten sogar nur 44.73% ein Ja ein.

Gerade letzteres zeigt, dass die Weiacher (im Gegensatz zu den Bachsern) mittlerweile mehrheitlich nur noch hors-sol-Landbewohner sind, die von den tatsächlichen Gegebenheiten in der Landwirtschaft etwa so viel Ahnung haben wie eine Kuh vom Tiefseetauchen. Anders kann man diese faktische Kriegserklärung an die Berggebiete nicht deuten.

Stimmbeteiligung auf Ghetto-Niveau

Bei der Stimmbeteiligung bestätigt sich der mittlerweile zur Regel gewordene Umstand, dass Weiach auch mit fast 49 % eins der schlechtesten Ergebnisse ausweist, das man kantonsweit nur haben kann. Man spielt da in einer Liga mit ghettoisierten Gebieten wie Schlieren, Dietikon, Oberglatt oder Opfikon. Zonen also, in denen sich der soziale Konsens quer durch die Gemeinde längst in einer Atomisierung und Partikularisierung aufgelöst hat.


Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich

Wagen wir noch einen Blick über die Kantonsgrenze, so fällt auf, wie viel höher die Stimmbeteiligungen in Kaiserstuhl (64.50 %) und Fisibach (58.84 %) ausgefallen sind. Mit dem immer noch sehr landwirtschaftlich geprägten Bachs (72.40 % Stimmbeteiligung) können es aber auch diese beiden nicht aufnehmen.

Stadt-Land-Graben zwischen Fisibach und Kaiserstuhl

Ebenfalls bemerkenswert der Unterschied zwischen dem Städtchen Kaiserstuhl und der Landgemeinde Fisibach. Bei der Begrenzungsinitiative ergeben sich die gleichen diametral verschiedenen Weltanschauungen wie beim Jagdschutzgesetz (JSG):

Kaiserstuhl:  35.57% Ja zur BGI //  30.14% Ja zum JSG
Fisibach:      61.88%  Ja zur BGI //  63.58% Ja zum JSG

Singapur ist die Zukunft

Mit der weiterhin ungezügelten Zuwanderung wird die 10- oder 12-Millionen-Schweiz, ein Stadtstaat in Mitteleuropa, unausweichlich. Die sozialen Spannungen zwischen den Autochthonen und den Zuwanderern aus aller Welt werden zunehmen. Und letztlich wird der Regierung nichts anderes übrigbleiben, als ein autokratisches System vom Schlage Singapurs zu institutionalisieren. Anders lassen sich Ruhe und Ordnung langfristig nicht mehr aufrechterhalten.

Samstag, 26. September 2020

Einweihung schon vor der Baubewilligung?

Eine Weiacher Wehrkirche avant la lettre ist im September 1967 in mindestens drei Schweizer Zeitungen beschrieben worden. Also eine, die es zum zugeschriebenen Zeitpunkt noch gar nicht gab. Ja gar eine, für die seitens der Hohen Obrigkeit zu Zürich noch nicht einmal eine Baufreigabe vorlag.

Bild: NZN, 7.9.1967

Die Baubewilligung erteilte Zürich nämlich erst im Jahre 1705. Eingeweiht wurde das Bauwerk 1706. Die letzten Teile der Anlage (z.B. die Pfarrscheune) dürften erst 1707 oder gar 1708 fertig geworden sein. 

In den Neuen Zürcher Nachrichten (einer eher katholisch geprägten Zeitung, sowie in zwei Walliser Blättern) erschienen dennoch die folgenden Angaben unbekannter Provenienz:

«Eine Totalrenovation erfährt in diesen Tagen die Kirche Weiach mit ihrem charakteristischen Dachreiter. Interessant ist der festungsähnliche Charakter dieses im Jahre 1704 eingeweihten Gotteshauses, sind doch heute noch in der rheinwärts gewandten Kirchhofmauer Schiessscharten zu sehen: Die Renovation wird unter der Leitung des bekannten Rüschlikoner Architekten Paul Hintermann durchgeführt.» 

Der ortskundigen Leserschaft wird gleich noch ein weiterer Fehler aufgefallen sein, sind doch sowohl in der nordwestlich wie in der nordöstlich den Friedhof abschliessenden Mauer Schiessscharten zu sehen. In letzterer solche vom Beginn des 18. Jahrhunderts, in der anderen nachempfundene aus den 1850er-Jahren (damals wurde diese Mauer verlegt, um Platz für einen neuen Vorbau zu schaffen.

Wie kommt man auf die Jahrzahl 1704?

Es liegt vielleicht eine Verwechslung mit dem Vollendungsjahr des (wie die Weiacher Kirche von Hans Caspar Werdmüller konzipierten) befestigten Kirchenbezirks von Schönenberg im Süden des Kantons Zürich vor.

Bild: www.villmergerkriege.ch

Diese (wohl älteste) Abbildung der Schönenberger Anlage (man beachte die Schiessscharten) stammt übrigens von Heinrich Meister, der im selben Jahr 1716 auch die Weiacher «Kirchenfestung» gezeichnet und aquarelliert hat.

Anzumerken ist allerdings, dass nach der Literatur das Pfarrhaus Schönenberg bereits 1701 erstellt wurde, Werdmüller die Anlage 1702 konzipiert habe und die Kirche 1703 eingeweiht worden sei.

Quelle
  • N.N.: Totalrenovation der Kirche Weiach ZH. In: Neue Zürcher Nachrichten, Band 63, Nummer 207, 7. September 1967, S. 7. Sowie: Walliser Volksfreund, 7. September 1967, S. 8; und: Walliser Bote, 8. September 1967, S. 7.

Freitag, 25. September 2020

Kaiserstuhl als kartographische Grossmacht

Gestern war die Rede vom auf Weiacher Gebiet verschwundenen Namen Sanzenberg. Den gibt's in reiner Form nur noch auf Bachser oder Fisibacher Gebiet, obwohl der Hügel zu einem grossen Teil auf Weiacher Gemeindeboden liegt (vgl. WeiachBlog Nr. 1587). Sei's einstweilen drum. 

Was die Swisstopo hinbekommt, das toppte das heutige UVEK bereits vor über 140 Jahren locker. Die damals Post- und Eisenbahndepartement genannte Organisation brachte es rund zweieinhalb Jahre nach Eröffnung der Eisenbahnlinie Winterthur–Koblenz (am 1. August 1876) tatsächlich fertig, den von der Nordostbahn als «Weiach-Kaiserstuhl» festgesetzten Bahnhofsnamen gross und fett als «Kaiserstuhl» auf seine amtliche Karte zu setzen. Immerhin haben sie ihn wenigstens korrekt auf Zürcher Gebiet platziert.



Interessant an dieser Karte vom April 1879 ist auch der Stand der damals erst geplanten Bahnstrecken: Eglisau–Schaffhausen, Dielsdorf–Niederweningen und – man höre und staune – der Strecke Zürich–Rapperswil der Goldküste entlang.

So hat dieselbe Karte übrigens in der Fassung vom März 1876 ausgesehen, damals noch vom Eisenbahn- und Handelsdepartement (dem heutigen WBF) herausgegeben. Die Strecke Winterthur war zwar weitgehend fertiggestellt. Aber noch nicht für den Linienverkehr eröffnet:


Man erkennt sofort, welche Art von Fehler dem Kartenzeichner Rudolf Leuzinger da unterlaufen ist. Copy&Paste würde man das heute nennen. Vorlage übernommen, überall die Bahnhöfe ergänzt. Rest beibehalten. Zumindest in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Das Resultat sieht man auf der Karte von 1879.

Quellen
  • Officielle Uebersichtskarte der Schweiz. Eisenbahnen vom Monat März 1876. Schweiz. Eisenbahn- & Handelsdepartement, [Bern 1876]. Verfügbar in: Zentralbibliothek Zürich Kartenabteilung; Signatur: 4 Hb 46:8. URI: https://doi.org/10.3931/e-rara-82197 
  • Officielle Uebersichtskarte der Schweiz. Eisenbahnen vom Monat April 1879. Schweiz. Post- & Eisenbahndepartement, [Bern 1879]. Verfügbar in: Zentralbibliothek Zürich Kartenabteilung, Signaturen: 16 Hb 46:21 & 4 Hb 46:10. URI: https://doi.org/10.3931/e-rara-82199

Donnerstag, 24. September 2020

Wie der Sanzenberg den Weiachern abhanden kam

Noch vor wenigen Jahren war klar: der Sanzenberg ist einer der drei Weiacher «Hausberge». Neben dem Haggenberg im Süden und dem Stein/Ebnet/Wörndel im Osten ist er die westliche Flankierung, die den alten Dorfkern von Bachs und Fisibach trennt. Tempi passati.

Denn nun hat die Swisstopo mit einer punktgenauen Verortung (ähnlich wie im Fall Fasnachtflue, vgl. WeiachBlog Nr. 1566) dafür gesorgt, dass nur noch die im südlichen Abschnitt liegende höchste Erhebung auf 566 m ü.M. diesen Namen trägt, obwohl er eigentlich für den ganzen Hügelzug steht. Die Auswirkung? Sanzenberg ist kein Weiacher Name mehr. Weil die höchste Erhebung des Hügels nun einmal eindeutig auf Bachser Territorium liegt.

Dass aber tatsächlich der gesamte Hügel Sanzenberg genannt wird, zeigt sich schon an der Bezeichnung für die auf Fisibacher Gebiet südöstlich des Dorfzentrums erhöht liegende Ackerflur, die (auch gemäss Swisstopo) Sanzeberg lautet.

Risiken und Nebenwirkungen punktgenauer Verortung

Der Sanzenberg gehört also, wenn man Swisstopo und ortsnamen.ch glauben will, nicht mehr zu Weiach: Wer den Flurnamen auf www.ortsnamen.ch eingibt, der wird auf diese letztgenannte Ackerflur Sanzeberg verwiesen. Die gehört zur Gemeinde Fisibach. Und damit zum Kanton Aargau. Oder auf die Erhöhung Sanzenberg, die gemäss Datenbankeintrag auf Gemeindegebiet von Bachs liegt.

Kleiner Trost: Immerhin gehört die Sanzenbergwisen noch zu Weiach. Diese Ackerflur liegt nämlich grad östlich anschliessend an den Aargauer Sanzeberg oberhalb des Weiacher Hasli.

Auf alten Karten ist die Darstellung verständlicher

Konsultiert man ältere Karten, dann ist offensichtlich: Der Sanzenberg ist Teil einer übergeordneten Namensebene, die für den ganzen Hügelzug steht. Und der beginnt aus Aargauer Sicht bereits dort, wo sich dessen erster nördlicher Ausläufer aus der Ebene erhebt (gleich östlich des Fisibacher Dorfkerns):

Das Plateau des Sanzenbergs gehört etwa zu gleichen Teilen Bachs und Weiach. Ein kleines Stück zu Fisibach.
Ausschnitt aus Blatt IX der sog. Wildkarte aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.

Bis zum Jahre 1999 erstreckte sich der Flurname über beider Gemeinden Gebiet. Von 2000 bis 2012 platzierte ihn die Swisstopo nur noch auf Weiacher Gebiet; in der Dialektform Sanzeberg. Dann von 2013 bis 2015 erneut gemeindegrenzenquerend und als Sanzenberg. Seit dem Schriftartenwechsel von 2016 und bis heute ist der Name (wie oben erwähnt) an den höchsten Punkt gebunden und nur noch auf der Bachser Seite eingezeichnet.

Man verstehe mich recht. Es geht hier nicht um Gemeindepatriotismus. Sondern um die korrekte Darstellung dieser Art von Hügelzug-Bezeichnung auch auf grossmassstäblichen Karten (wie 1:25'000). Denn: Welcher Betrachter switcht schon zwischen den Massstäben hin und her und kommt bei einem solchen Plateauberg auf die Idee, die an der zufälligerweise um wenige Meter höchsten Stelle platzierte Bezeichnung auf das ganze Plateau zu übertragen (oder gar auf den gesamten Hügelzug)?

Weitere seltsame Zuordnungen

Warum der Landbach, der das gesamte Rafzerfeld entwässert und bei Herdern (Gemeinde Hohentengen, Deutschland) in den Rhein mündet, gemäss ortsnamen.ch zu Weiach gehören soll, das muss mir die Swisstopo auch noch erklären. Oder warum Weiach und Bachs nun Teil des Studenlands sein sollen. 

Literatur

  • Brandenberger, U.: Zum Namen «Studenland». Neue Erkenntnisse, frische Thesen. WeiachBlog Nr. 1178 vom 28. Juni 2014.
  • Brandenberger, U.: Fasnachtflue. Falsche Geolokalisierung mit Folgen. WeiachBlog Nr. 1566 vom 14. August 2020.

Mittwoch, 23. September 2020

Dem Kindsvater wird das Betreten der Gemeinde verboten!

Die Nutzung der natürlichen Ressourcen der Gemeinde (insbesondere des Holzertrags) war einst eng mit dem Gemeindebürgerrecht bzw. der Niederlassungsbewilligung verknüpft. Damit sollte die Überforderung der limitierten Mittel verhindert werden. Als Kontrollorgane dienten auch im 19. Jahrhundert noch der Stillstand (d.h. die Kirchenpflege) und mit ihm verbunden die Behörden der Armengemeinde.

Das Institut der Ehe wurde zur Aufrechterhaltung sowohl der sittlichen Ordnung wie auch zur Populationskontrolle eingesetzt (erst 1874 mit der Revision der Bundesverfassung nicht mehr zulässig). Im Bewilligungsprozess vor der Heirat war eine Kontrolle des verfügbaren und auch nach der Niederkunft fliessenden Einkommens sowie Vermögens enthalten. Wer zu arm war, dem konnte (und musste) der Pfarrer die Einsegnung verweigern. Die Verhinderung von wildem Zusammenleben diente der proaktiven Verminderung des Risikos unehelicher Kindern, die mangels Ressourcen bei der Kindsmutter dann der Allgemeinheit zur Last fielen.

Verräterische Bauchwölbung bei Ledigen führt zu Vorladung

Auch im Jahre 1844 wachte der Stillstand mit Argusaugen über der Gemeinde. Verräterische  Bauchwölbungen bei unverheirateten Weibspersonen fielen da natürlich rasch auf. Und führten zu einer Vorladung ins Pfarramt, wo Pfr. Hans Conrad Hirzel die Frau dann über den Verursacher zu befragen hatte. So war das auch am 23. Juli 1844, wie Hirzel im Stillstandsprotokoll (pag. 61/62) vermerkt.

An der vierten Sitzung vom 13. August 1844 wurde der Fall vor dem Stillstand wie folgt abgehandelt:

«Ein zweytes Geschäft war der Matrimonialfall der Anna Rüedlinger, welche unterm 23ten July auf vorhergeganger Citation vor Pfarramt die Anzeige machte, daß sie sich mit Felix Hag von Dettnang Königr. Würtemberg verlobt habe, u. von demselben seit dem Januar dieses Jahres schwanger befinde, daß Hag sich gegenwärtig auf seiner Schreinerprofession in Glarus befinde, jedoch auf den ersten Ruf bereit sey, ihre Angaben zu bekräftigen. Das Pfarramt berichtet, es habe hierauf durch Androhung öffentlicher Ausschreibung des Vaters die Rüedlinger aufgefordert, demselben zu berichten, daß er sich vor hiesiger Kirchenbehörde zu stellen habe, worauf den wirklich Hag erschienen sey u. folgende Erklärung ad Protokoll gegeben habe, "Er bekenne sich als Verlobter der Anna Rüedlinger u. als Vater des Kindes mit welchem sie gegenwärtig schwanger gehe, u. sey Willens, alles was in seinen Kräften stehe zu thun, dieselbe ehlichen zu können, auch werde er für sein Kind von dessen Geburtsstunde an als Vater sorgen, was er alles mit seiner eigenhändigen Nahmensunterschrift bekräftigen wolle." -  Es habe Haag den ehrerb. Wunsch ausgesprochen, es möchte ihm die Gemeindsvorsteherschaft durch Ausstellung der nöthigen Zeugnisse für seine Verlobte zu seiner Heirath mit derselben behülflich seyn, u. damit zugleich das Versprechen gegeben, noch diesen Herbst nach Hause zu reisen, um seine Papiere für Niederlassung in der Schweiz nachzusuchen u. alsdann sich in der Gemeinde zu setzen, um desto sicherer zu seinem Zwecke zu kommen.

Herr Präsident Willi fügt hinzu, daß die Ausstellung der gemeindräthlichen für die R. unmöglich sey bevor der Verlobte in hier sich niedergelassen habe, und zu diesem Ende mit den nöthigen Papieren von Hause versehen sey.

Es wird beschlossen, die Sache noch für einstweilen beruhen zu lassen, u. die Rüedlinger aufzufordern, dem Pfarramt von Zeit zu Zeit über den Aufenthaltsort des Verlobten Anzeige zu machen.
»

Die Vorsicht der Gemeindevorsteherschaft ist verständlich, denn schliesslich konnte sie ja nicht wissen, welche Verpflichtungen dieser Felix Haag aus Tettnang (nahe der bayerischen Grenze nördlich des Bodensees) zu Hause noch hatte. Es konnte ja durchaus sein, dass er dort Schulden hinterlassen hatte, gar verheiratet war oder sonstige Verpflichtungen auf ihn warteten. Deshalb wollte man zuerst das schriftliche Placet des zuständigen Oberamtes im Königreich Württemberg sehen. 

Der Fall wird dem Gericht übergeben

Welche Probleme der Schreiner Haag zu Hause auch immer gehabt haben mag: Er scheint es jedenfalls nicht zustande gebracht zu haben, die geforderten Unterlagen innert der gewährten Frist zusammenzubringen. Das muss man aus dem Protokolleintrag vom 16. Dezember 1844 schliessen:

«In Betreff des Paternitätsfalls der Anna Rüdlinger wird, nachdem sich ergeben, daß ihr Verlobter Felix Haag von Dettnang, nicht im Stande ist, das ihr gegebene Eheversprechen zu vollziehen, mit Einmuth beschlossen, den Fall dem Gerichte zu überweisen, & dem Haag das fernere Betreten der Gemeinde alles Ernstes zu untersagen. -- Die Weisung unterm 16ten ausgestellt u. an Hrn Statthalter abgeschickt.»

Das Bezirksgericht liess die Sache nicht lange liegen, denn bereits unter dem 5. Januar 1845 wird im Protokoll notiert:

«zum Schlusse der Sitzung vorgelegt: das Paternitäts-Urtheil betr. den Status des unehl. geb. Kindes der Anna Rüedlinger.»

Mutter und Kind mussten also ohne den Vater auskommen. Ob der an den Unterhalt wie versprochen auch etwas beitrug, oder selbst dazu nicht imstande war, bzw. sein wollte, diese Frage bleibt weiteren Recherchen vorbehalten.

Für die Gemeinde war klar, dass man diesen Haag hier nicht mehr sehen wollte. So versuchte man, weitere uneheliche Kinder der Anna Rüedlinger zu verhindern, die (wie man annehmen muss) dann ebenfalls dem Armengut zur Last gefallen wären.

Quellen und Literatur
  • Protocoll der Kirchenpflege Weÿach, 1838-1884, pag. 61-62. (Signatur: ERKGA Weiach, IV.B.6.2)

Dienstag, 22. September 2020

Glockensprüche 1843: So viele Varianten wie Chronisten

Die Inschriften auf den Glocken, die seit dem Mai 1843 im Glockenstuhl des Dachreiters hoch auf der Weiacher Dorfkirche hängen, waren schon mehrfach Thema in diesem Blog. 
  • 6. Mai 2006: Titel Den Nobelpreisträger im Glockenturm? (WeiachBlog Nr. 183), wo die Fassung nach Emil Maurer aus dem Jahre 1965 besprochen wird. 
  • 7. Mai 2006. Titel Aktenzeichen «Glockensprüche 1843» ungelöst. (WeiachBlog Nr. 184), wo es um die Variante nach Marcel Hintermann von 1955 geht.  
  • April 2007. Untertitel Kirche, Glocken und Pfarrhaus (Weiacher Geschichte(n) Nr. 89), wo die Fassung nach Ruth Bersinger von 1941 abgedruckt wurde, und schliesslich am 
  • 22. Juni 2015 mit der Lösung: Was auf den Weiacher Glocken wirklich draufsteht. (WeiachBlog Nr. 1217) und der Fassung nach Ulrich Brandenberger.
Keine dieser Fassungen ist in jeder Hinsicht gleich wie die andere. Das verwundert auch wenig, denn Transkribieren ist eine harte Arbeit. Man muss aufpassen wie ein Häftlimacher, dass einem nicht unbewusst «korrigierte» Formulierungen in die Feder (oder heute: die Tastatur) fliessen. In der Regel  erfasst man beim Lesen ja ganze Wörter oder Satzzusammenhänge. Buchstabieren muss man nur in Zweifelsfällen. So ist eine falsch notierte Schreibweise schnell passiert. 

Dazu kommt noch das unterschiedliche Erkenntnisinteresse. Wer primär am Inhalt interessiert ist, für den sind kleinere Abweichungen kein Beinbruch. Solange der Sinn der gleiche bleibt, passt das schon. 

Fassung nach Salomon Vögelins Glockenbuch Ms. J 432

Bei einem Sammler von Glockeninschriften kommt noch eine weitere Verfälschungsgefahr hinzu. Nämlich die, dass er sich an vermeintlich gleich lautende andere Glockensprüche erinnert und diese dann unbewusst (und entgegen dem Original) kopiert.

So könnte es bei Kirchenrat Salomon Vögelin (1774-1849) gewesen sein, dem das Gloken-Buch, die Handschrift Ms. J 432 in der Zentralbibliothek Zürich zugeschrieben wird.

N° 1. Mittagsglocke

Für die Weiacher Mittagsglocke (hier «Mittag-Glocke» genannt) überliefert er folgenden Spruch, der unter einem «Crucifix» stehe:


Wo immer wird mein Ruf erschallen,
Soll jeder gern zum Tempel wallen,
wo Gottes Wort rein wird verkündet,
Die Seele Trost und Labung findet.

Die einzige inhaltliche Differenz zu allen bisher diskutierten Fassungen steht in der ersten Zeile mit dem Substantiv «Ruf» statt «Ton» (vgl. auch den Abschnitt Sitzberg zeigt, wie die Glockengiesserei Keller arbeitete unten).

Die menschlichen Figuren neben dieser Inschrift werden als «Sinnbilder der vier Jahreszeiten» gedeutet. Der alte Mann im warmen Mantel und die Trachtenfrau mit reicher Ernte wären dann als Winter und Herbst zu interpretieren. Auf der anderen Seite müssten demnach allegorische Figuren zu finden sein, die für Frühling und Sommer stehen.

N° 2. Betzeitglocke

Für die Betzeitglocke (hier «Bet-Glocke» genannt) überliefert Vögelin folgenden Spruch:


Bist müde von der Arbeit du,
so lade ich dich ein zur Ruh
Und wenn dann froh der Tag erwacht,
Mein Ruf dich wieder munter macht,
Gedenk o Mensch zu jeder Frist,
Daß du in Gottes Händen bist.

Auch bei diesem wohl nicht nur auf der Weiacher Betzeitglocke zu findenden Spruch liegt eine auffallende Differenz zu allen oben aufgeführten Publikationen vor. In der fünften Zeile steht gemäss Vögelin auf der Glocke «Gedenk o Mensch zu jeder Frist», sonst überall «Oh Mensch! Gedenk zu jeder Frist», teils mit, teils ohne Ausrufezeichen, und in den Schreibungen «O» statt «Oh».

N° 3. Totenglocke

Für die Totenglocke (hier «Todtenglocke» genannt) überliefert Vögelin:


Du eilest jezt der Heimath zu
In deine ew'ge Himmelsruh,
wo dein Heiland Jesus Christ
Ewig nun dein Alles ist.

Bei dieser kleinsten Glocke gibt es in allen vier Zeilen Abweichungen zu den eingangs aufgeführten Fassungen.

In der ersten Zeile steht «jetzt» bei allen ausser Brandenberger («ietz») versus «jezt» bei Vögelin, der auch das Substantiv Heimat als einziger mit «th» schreibt. In der zweiten Zeile gibt es Unterschiede bei der Verwendung des Auslassungszeichens (bei Hintermann fehlend, Maurer schreibt gar «ewige»; Bersinger, Brandenberger und Vögelin sehen ein solches Zeichen). Die dritte Zeile kennt eine Abweichung bei Bersinger, die «Jesu» schreibt. 

Am auffallendsten die letzte Zeile mit dem Adverb «nun». Hier liegt (wie bei der Mittagsglocke) eine inhaltliche Differenz vor. Hier folgt lediglich Maurer der Fassung nach Vögelin. Bersinger, Hintermann und Brandenberger sehen an dieser Stelle ein «nur».

Wie man WeiachTweet Nr. 1721 vom 6. September 2018 entnehmen kann, findet man denselben Glockenspruch wie auf der Weiacher Totenglocke auch auf der kleinsten Glocke im oberösterreichischen Kollerschlag (sinnigerweise auch eine Grenzgemeinde: https://bit.ly/2wKXdC7), man beachte die Wahl des Adverbs in der vierten Zeile (Hervorhebung: WeiachBlog):

«Du eilest jetzt der Heimat zu
in deine ew`ge Himmelsruh,
wo dein Heiland Jesus Christ
ewig nur dein Alles ist.»

Bleibt noch Stierlin

Dem Redaktor dieses Beitrags ist mindestens ein weiterer Chronist bekannt. Die Weiacher Glockensprüche in der Fassung von Pfr Leonhard Stierlin in seinem Werk Die Kirchengeläute im Canton Zürich (ZBZ Ms. Ρ 6047 – S. 99). Anlässlich meines letzten Besuchs in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich fehlte die Zeit um auch diese Glockensprüche originalgetreu abzuschreiben.

Sitzberg zeigt, wie die Glockengiesserei Keller arbeitete

Ein Vergleich mit dem Geläute der 1838 errichteten Kirche von Sitzberg (Gemeinde Turbenthal), die sowohl zürcherischen wie auch thurgauerischen Gläubigen auf den Hügeln des Tössberglands in Winterszeiten den Gottesdienstbesuch überhaupt erst ermöglichte, ein solcher Vergleich zeigt, dass die Weiacher ihre Glockensprüche wohl aus einem Katalog ausgewählt haben.

Vergleiche dazu WeiachTweet Nr. 1719. Der in Fraktur gedruckte Text (auf den auch der bit.ly-Link verweist, stammt aus Friedrich Vogels Memorabilia Tigurina von 1841, S. 562:


Wie man sieht war der Autor dieser Zeilen vor zwei Jahren noch nicht so sicher, wann die Weiacher ihr neues Geläute bestellt hatten.


Wie man an dieser Abbildung der 1837 bei Keller in Unterstrass gegossenen Glocken der Kirche Sitzberg sieht (Quelle: WeiachTweet Nr. 1720), gab es Vorlagen, aus denen die Kunden auswählen konnten. Gleichzeitig war es aufgrund der Lettern leicht möglich, diese Art von Inschriften individuell auf den jeweiligen Kunden zuzuschneiden. Und es ist nicht ausgeschlossen, dass schon dadurch Varianten auftraten, ganz einfach deshalb, weil die Glockengiesser nicht wie Kopiermaschinen gearbeitet haben. 

Die andere Erklärungsschiene ist  wie oben erwähnt  das Vorliegen simpler Transkriptionsfehler, die da noch dazu kommen.

Quellen
  • Vögelin, S.: Gloken-Buch oder Verzeichniß aller in den Kirchen des Cantons Zürich theils ehemals theils jezt befindlichen Gloken und derselben Inschriften. ZBZ Ms. J 432 – S. 295-296.
  • Vögelin, S.: Glockenbuch oder Verzeichniß aller in den Kirchen des Cantons Zürich theils ehemals, theils jetzt befindlichen Glocken und der Inschriften derselben, mit Angabe des Gewichtes, der Tonqualität und der Tonhöhe der Glocken. ZBZ Ms. Ρ 6313 – S. 425-427.
  • Brandenberger, U.: «Die Trotte im Oberdorf war unser Eigentum». Ein Vortrag von Ruth Bersinger an der Bezirksschule, November 1941 (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) Nr. 89. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2007 – Gesamtausgabe S. 329-330.

Montag, 21. September 2020

An welchen Tagen fanden 1843 Glockenaufzug und -weihe statt?

Am 2. Mai 1843 wurde im Rahmen der Sitzung der Weiacher Kirchenpflege bekanntgegeben, dass die neuen Glocken fertiggestellt und abholbereit seien. Die Pflege  (damals noch häufig «Stillstand» genannt) beschloss daraufhin, bereits am darauffolgenden Sonntag zur feierlichen Glockenweihe zu schreiten (vgl. WeiachBlog Nr. 1579 für den vollen Wortlaut).

Die Chronisten sind sich nicht einig

In der Literatur über die Ereignisse dieser Tage vom 2. Mai bis zur Glockenweihe gibt es verschiedene Angaben:

Pfarrer Konrad Hirzel war für den Inhalt des sog. Turmkugeldokuments Nr. 8 vom 20. August 1855 (KTD-8) verantwortlich, Lehrer Jakob Morf für die Niederschrift:

«Am 4ten Mai [1843] wurden die neuen Glocken unter grossem Jubel von Jung und Alt glücklich auf den Thurm gebracht und zum ersten Mal geläutet. Sonntags den 6ten war feierlicher Gottesdienst zur Glockenweihe.»

Abgesehen davon, dass bereits in den Sätzen davor irrtümlich die Jahreszahl 1842 genannt wird, so ergeben sich zu den späteren Chronisten Datierungsunterschiede:

Emil Maurer (Die Kirche zu Weiach, 1965) schreibt: «Der Guss der Glocken war am 2. Mai 1843 fertig. Am 4. Mai wurden die Glocken [...] abgeholt. Glockenaufzug am 5. Mai 1843. Glockenweihe am 7. Mai 1843.»

Woher Maurer das exakte Datum für den Glockenaufzug hat, ist unklar. Aus dem Protokoll der Kirchenpflege geht nicht hervor, an welchem Tag er stattfand.

Walter Zollinger (Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, 1972) stützt sich (wie wir bereits in WeiachBlog Nr. 1583 bei der Frage nach den Glockengewichten gesehen haben) direkt auf das Kirchenpflegeprotokoll und erwähnt keinen Glockenaufzug: «Am 7. Mai 1843 konnten die Weiacher Kirchgenossen ein neues Geläute einweihen.»

Fand die Beteiligung der Schüler am Glockenaufzug Niederschlag in anderen Protokollen?

Die erste Diskrepanz betrifft also den Aufzug: Hirzel/Morf: 4. Mai; Maurer: 5. Mai. Hirzel/Morf können rein mit den vorliegenden Angaben aus dem Kirchenpflegeprotokoll (Signatur: ERKGA Weiach, IV.B.6.2) nicht widerlegt werden. 

Es bleibt also offen, ob der Aufzug unter Beteiligung der Schulkinder am 4., 5. oder 6. Mai stattfand, bis allfällige sich in den Akten der Primarschulpflege oder der Politischen Gemeinde findende Einträge genaueren Aufschluss zur Datierung ergeben. Zu konsultieren wären:
  • PGA Weiach IV.B.02.04 Protokoll des Gemeindraths, 1839-1850
  • SGA Weiach IV.B.2.a Protokoll der Schulpflege, 1831-1852

Glockenweihe: War der 7. Mai 1843 ein Sonntag?

Die zweite Diskrepanz betrifft die Glockenweihe: 6. oder 7. Mai? Gemäss der Website ewigerkalender.de war der 7. Mai 1843 ein Sonntag. Wenn dieser nach dem Osteralgorithmus des Mathematikers C.F. Gauss berechnete Gregorianische Kalender nicht ausgerechnet hier fehlerhaft ist, dann haben sich Hirzel bzw. Morf bezüglich Datum nicht aber bezüglich Wochentag geirrt. 

Und dem ist auch so. Der Protokolleintrag vom 2. Mai 1843 ist da eindeutig: «Die Glockenweihe soll nächsten Sonntag den 7. May statt finden» (ERKGA Weiach, IV.B.6.2., pag. 54). Der Umstand, dass am Montag, 8. Mai bereits die Abrechnung mit dem Glockengiesser gehalten wurde, zeigt, dass dieser feierliche Gottesdienst wohl auch wie geplant durchgeführt wurde.

Welcher Pfarrer weihte die neuen Glocken?

«Die Glockenweihe soll nächsten Sonntag den 7. May statt finden, es wird an diesem Tage nur ein Gottesdienst gehalten, der morgens um 10 Uhr beginnt, die nähere Anordnung wird dem Hrn. Pfr. überlassen.» (Stillstand Weiach, Achte Sitzung den 2. Mai 1843)

Die Frage ist also: Um welchen Pfarrer handelt es sich im Mai 1843? Noch um Pfr. Keller, schon um Pfr. Hirzel, oder um einen Vikar, dessen Namen wir bislang nicht kennen?

Kaspar Wirz listete in seinem Etat des Zürcher Ministeriums nach Pfr. Joh. Heinrich Keller auf: «1843. Hs. Konrad Hirzel, [...] - 43 wurden unter ihm alle drei Glocken umgegossen».

Gemäss Protokolleintrag des Regierungsrates vom 25. April 1843 wurde Keller am 17. April zum Pfarrer von Mönchaltorf gewählt (vgl. StAZH MM 2.76 RRB 1843/0664). Aus dem Protokolleintrag vom 21. Juli 1843 geht hervor, dass Hans Conrad Hirzel am 9. Juli zum neuen Weiacher Pfarrer gewählt worden war.

Fazit: Wirz irrt hier ganz klar. Der Guss und die Glockenweihe fallen eindeutig noch in die Amtszeit von Keller. Wir müssen auch annehmen, dass Pfr. Keller den Weihegottesdienst hielt. Sein Name wird im Protokoll zwar nicht explizit genannt. Aber es kann wohl nur der amtierende Pfarrer gemeint sein. Denn auch für die letzte Sitzung (vom 10. Juni 1843) vor der Wahl und dem Amtsantritt von Hirzel ist im Stillstandsprotokoll Kellers Handschrift festzustellen.

Folgt man den Protokollen des Regierungsrates und berücksichtigt die eben erwähnte Handschriftenanalyse, so kann Hirzel im Mai 1843 kaum schon Vikar gewesen sein. Obwohl Pfr. Keller allen Grund gehabt hätte, schnell von Weyach wegzukommen, steht doch unter dem Namen Kellers bei Wirz: «Er hatte hier viel Verdruß durchzumachen und folgte daher gerne einem Rufe nach Mönchaltorf». Und im Pfarrerbuch 1952: «Wegen vieler Verdrießlichkeiten ließ er sich 1843 nach Mönchaltorf wählen».

Machtkampf zwischen Pfarrer und Dorfaristokratie

Dass da einiges im Argen lag, zeigt sich nur schon daran, dass das Protokollbuch der Kirchenpflege in den späteren Jahren seiner Amtszeit (1837-1843) teilweise für Monate beim Bezirksgericht oder gar beim Obergericht des Kantons Zürich lag, da es von diesen zwecks Beweisaufnahme eingefordert worden war. 

Die Probleme hatten sich schon früh abgezeichnet. Im Stillstandsprotokoll wird bereits unter dem Palmsonntag 1838 (vgl. pag. 2 des Protokolls) über einen Machtkampf zwischen Pfr. Keller (als Präsident des Stillstandes und der Schulpflege) und der Dorfaristokratie (vertreten durch den Gemeinderatspräsidenten und den Gemeindeammann) berichtet. Die Auseinandersetzung entbrannte ob der Frage, wer befugt sei, einem hiesigen Gesangsverein das Benützen der Kirche zu gestatten, der Stillstand als Gesamtgremium oder der Pfarrer (aufgrund seiner Amtsbefugnisse oder als Präsident des Stillstandes).

Irgendwie bezeichnend, dass unter Keller auch noch die grosse Glocke von 1682 gesprungen ist. Denn die stammte aus einer Zeit, als die Pfarrer noch von der Hohen Obrigkeit zu Zürich ausgewählt und nach Weiach entsandt wurden. Die Stellung des Pfarrers war eine weitaus stärkere als kurz nach der liberalen Staatsumwälzung. Keller hatte das Pech, der erste von den Weiachern selbst gewählte Seelsorger zu sein.

Quellen und Literatur
  • Protocoll der Kirchenpflege Weÿach, 1838-1884, pag. 54. (Signatur: ERKGA Weiach, IV.B.6.2)
  • Anerkennung der Wahl des Hrn. H. Keller bisher Pfarrer in Weiach zum Pfarrer in Mönchaltorf. Regierungsratsbeschluss vom 25.04.1843 (Signatur: StAZH MM 2.76 RRB 1843/0664)
  • Anerkennung der Wahl des Hrn. Hs. Conrad Hirzel aus Zürich als Pfarrer in Weiach. Regierungsratsbeschluss vom 21.07.1843 (Signatur: StAZH MM 2.78 RRB 1843/1295)
  • Wirz, K.: Etat des Zürcher Ministeriums von der Reformation bis zur Gegenwart. Aus gedruckten und ungedruckten Quellen zusammengestellt und nach Kirchgemeinden geordnet, Zürich 1890
  • Brandenberger, U.: Wie die Weiacher Glocken in den Dachreiter kamen. WeiachBlog Nr. 1579 vom 14. September 2020.
  • Brandenberger, U.: Wie schwer ist die grosse Glocke von 1843 wirklich? WeiachBlog Nr. 1583 vom 18. September 2020.

Freitag, 18. September 2020

Wie schwer ist die grosse Glocke von 1843 wirklich?

In WeiachBlog Nr. 1217 (sowie in «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006, S. 41) wird basierend auf Zollinger 1972 (S. 52) das Gewicht der grossen Glocke (der sog. Mittagsglocke) mit 690 kg angegeben, das der mittleren Glocke (Betzeitglocke) mit 340 kg und das der kleinen Glocke (Totenglöcklein) mit 195 kg. (O-Ton Zollinger: «Die Glocken wiegen etwa 12 1/2 Zentner (390 Pfund, 680 Pfund, 1380 Pfund.») Zollingers Zahlen würden gesamthaft exakt 12 1/4 Zentnern, d.h. 1225 kg entsprechen.

Zollinger selber hat offensichtlich die Zahlen für die einzelnen Glocken dem Protokoll der Kirchenpflege vom 8. Mai 1843 entnommen. Dieser Eintrag vermerkt nämlich die genauen Gewichte in Pfund und notiert für die Mittagsglocke 1380 Lb, sowie ein Gesamtgewicht von «24 1/2 Ctr.» (vgl. WeiachBlog Nr. 1579, Abschnitt: Der Glockengiesser erhält seinen Lohn):


Das Turmkugeldokument Nr. 8 vom 20. August 1855 vermerkt keine individuellen Angaben, lediglich ein «Totalgewicht von 24 ½ Centner», was ebenfalls offensichtlich auf dem obgenannten Protokolleintrag der Kirchenpflege basiert. 

Das Jubiläumsbuch des Sigristen-Kantonalverbands von 1975 schliesslich folgt ebenfalls Zollinger, wenn auch in Kilogramm umgerechnet und verbunden mit den Tonhöhen: «as 690 kg, c’’ 340 kg und es’’ 195 kg». 

Differenz: 50 Pfund!

Vergleicht man diese Angaben nun mit dem mutmasslich 1881 erstellten Verzeichnis der von der Giesserei Jakob Keller in Unterstrass angefertigten Glocken, so ergibt sich eine auffällige Differenz:


Vgl. S. 4:


Glocke Nr. 48 (die grosse Weiacher Glocke) wiegt nach dieser Aufstellung 1330 Pfund, Glocke Nr. 49 bringt 680 Pfund auf die Waage und die kleinste Weiacher Glocke (Opus 50) immerhin noch 390 Pfund. Rechnet man das auf Kilogramm um (d.h. mit Faktor 0.5) dann ergeben sich die Werte 665 kg, 340 kg und 195 kg.

Die Memorabilia Tigurina von 1853 redet von «3 Glocken, im Gewicht von 24 Zentner». Emil Maurer übernimmt 1965 in seiner Schrift Die Kirche zu Weiach diese Sichtweise, indem er schreibt: «Das Gesamtgewicht beträgt 1200 kg» (S. 11). Das sind 2400 Pfund à 500g, was exakt der Summe von 1330+680+390 entspricht. 

Beide Gewichtsangaben in Vögelins Glockenbuch!

Diese Differenz von 50 Pfund (d.h. 25 kg) findet man auch in dem auf Salomon Vögelin (1774-1849) zurückgehenden Glockenbuch (Signatur ZBZ Ms. J 432) auf Seite 296 sogar gleich nebeneinander dargestellt. Die Angabe von «13 Ctr. 80» (d.h. 1380 Pfund) ist hier gestrichen und bei der Angabe 1330 Pfund die Differenz durch Unterstreichung sogar noch hervorgehoben. Auch einem der Bearbeiter dieses Werks ist also diese Diskrepanz aufgefallen:


Leider hatte ich nur die Gelegenheit den Mikrofilm zu konsultieren (das Original ist aus konservatorischen Gründen für die Benutzung gesperrt). Es ist daher nicht klar, welche Tintenfarbtöne die jeweiligen Einträge haben. Die von anderer Hand eingefügte Notiz betr. Glockengiesser, Ort und Gussjahr zeigen offensichtlich eine andere Farbe, bei der Streichung des Eintrags «13 Ctr. 80» ist dies nicht so klar.

Zwei weitere Glockenbücher im Bestand der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich haben sich auf die Angabe 1330 Pfund festgelegt: 

So das in Mikroschrift verfasste Büchlein Die Kirchengeläute im Canton Zürich von Pfarrer Leonhard Stierlin, das überdies das Gesamtgewicht von 2400 Pfund nennt (ZBZ Ms. P 6047 – S. 99).

Und so ebenso die Handschrift ZBZ Ms. Ρ 6313 – S. 425-427, die denselben Titel wie Ms. J 432 trägt und wahrscheinlich eine Abschrift derselben darstellt und eindeutig nach 1843 erstellt worden sein muss (denn für Weiach ist eine von Beginn weg klare Aufteilung in altes und neues Geläute erkennbar).

Was ist da passiert?

Vor dem Auffinden der beiden Angaben (wovon die höhere gestrichen) in Vögelins Glockenbuch Ms. J 432 und vor allem der eindeutigen Angabe im Protokoll der Kirchenpflege hätte man noch einen Lesefehler beim Setzen des Kellerschen Glockenverzeichnisses annehmen können. Jetzt aber stehen zwei gleichwertige Angaben unversöhnlich im Raum.

Die in den Firmenunterlagen der Glockengiesserei Keller mutmasslich richtig abgeschriebene Zahl 1330 Lb und die Angabe von 1380 Lb im Kirchenprotokoll. Beide Werte haben hohe Glaubwürdigkeit: Wie WeiachBlog Nr. 1579 (Abschnitt: Glocken abholen, aufziehen und einweihen) entnommen werden kann, hat die Kirchenpflege ja eigens einen oder mehrere Vertreter nach Unterstrass entsandt, der oder die nicht nur den Transport überwachen, sondern auch beim Wägen dabei sein sollte(n)! Denn nach dem Gewicht des Glockenmetalls wurde offensichtlich auch massgeblich abgerechnet.

Haben die Weiacher beim Wägen geschlafen? Oder hat die Glockengiesserei der Kirchenpflege 50 Pfund Glockenmetall zu viel verrechnet?

Da es gemäss handschriftlichen Einträgen in diesem Verzeichnis von 1881 (vgl. S. 9 und 11 im e-rara-Exemplar der ZBZ) ein älteres Verzeichnis gibt, das die Glocken bis 1863 umfasst, könnte dort das Gewicht der Weiacher Glocken ebenfalls verzeichnet sein. Ein Quervergleich dürfte sich lohnen.

Offene Fragen: Hat das Verzeichnis etwas mit Stierlin zu tun? Wo findet man dieses Verzeichnis? Im Bestand Glockengiesserei Jakob Keller in Unterstrass bei Zürich (Stadtarchiv Zürich, Signatur StArZH VII.479)? Affaire à suivre.

Quellen und Literatur
  • Protocoll der Kirchenpflege Weÿach, 1838-1884, pag. 54. Signatur: ERKGA Weiach, IV.B.6.2
  • Vögelin, S.: Gloken-Buch oder Verzeichniß aller in den Kirchen des Cantons Zürich theils ehemals theils jezt befindlichen Gloken und derselben Inschriften. (o.J.; Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich, Signatur: Ms. J 432) – S. 296.
  • Vogel, F.: Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850. Zürich 1853. Verfügbar als e-rara 26754
  • Verzeichniß der Glocken aus der Gießerei von Jakob Keller in Unterstraß bei Zürich. Zürich [1881] – S. 4. Verfügbar als e-rara 62253
  • Zollinger, W.: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach. (Chronik Weiach. 1271-1971). 1. Aufl. 1972 – S. 52. (PDF, 4639 KB)
  • Zürcher Kirchen. Verzeichnis der evangelisch-reformierten Kirchen des Kantons Zürich. Erschienen im Eigenverlag des Sigristen-Kantonalverbandes Zürich zum Jubiläum seines 50-jährigen Bestehens im September 1975 – S. 136.
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. Herausgegeben von der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach und der Ortsmuseumskommission Weiach. Weiach 2006 – S. 41. (Online-Ausgabe 2007, PDF, 17156 KB)
  • Brandenberger, U.: Was auf den Weiacher Glocken wirklich draufsteht. WeiachBlog Nr. 1217 vom 22. Juni 2015.
  • Brandenberger, U.: Wie die Weiacher Glocken in den Dachreiter kamen. WeiachBlog Nr. 1579 vom 14. September 2020.

Donnerstag, 17. September 2020

Neues Geläute in weniger als hundert Tagen

Die ganz Aufmerksamen werden es schon bemerkt haben: Der Autor dieser Zeilen hat sich vor mittlerweile 14 Jahren ziemlich verhauen. In einer Datierungsangelegenheit, die sogar in der Jubiläumsbroschüre von 2006 auf S. 41 verewigt ist.

Nachstehend ein Lehrstück, warum Archive (und insbesondere die dort aufbewahrten Behördenprotokolle) die unverzichtbaren Anlaufstellen in solchen Zweifelsfragen sind. Eines, das überdies zeigt, wie rasch vor zwei Jahrhunderten auch grössere Vorhaben umgesetzt werden konnten.

Grosse Glocke am 22. Januar 1842 gesprungen?

Hätte der Autor dieser Zeilen 2006 mehr Zeit investieren können und nicht nur das älteste Stillstandsprotokollbuch, sondern auch das zweitälteste konsultiert gehabt, dann wäre klar gewesen: Das stimmt nicht. 1843 ist die richtige Antwort.

Massgebend ist immer die Primärquelle par excellence, d.h. die zeitnah erfolgte Aufzeichnung der Direktbetroffenen. Wie aus dem Protokollband der Kirchenpflege über die Jahre 1838-1884 (ERKGA Weiach IV.B.6.2 – pag. 51, Sitzung vom 23. Januar 1843) eindeutig hervorgeht, ist der irreparable Schaden an der grossen Glocke am 22. Januar 1843 «beym Läuten» entstanden. 

Deshalb kann man auch den Schadenszeitpunkt exakt bestimmen, denn die durch den Sprung entstehende klangliche Veränderung ist sicher sofort aufgefallen. Und da Glocken für den geordneten Ablauf des Lebens in der Gemeinde einst unverzichtbar waren, musste auch rasch Abhilfe geschaffen werden.

Die Mehrheit der Chronisten liegt richtig

Die überwiegende Mehrheit der chronikalischen Überlieferungen und anderer Sekundärquellen verweist auf die korrekte Jahrzahl.  

So handschriftlich das Glockenbuch von Kirchenrat Sal. Vögelin, mit dem Eintrag (mutmasslich von L. Stierlin): «Diese Glocke [gemeint ist die 1682 gegossene grosse Glocke] zersprang im Jänner 1843» (ZBZ Ms. P 6313).

In gedruckter Form u.a. Friedrich Vogel: «Im Jahr 1843 zersprang eine der größern Glocken im Kirchthurm, was Veranlassung zu Anschaffung eines neuen Geläutes gab.» (Memorabilia Tigurina 1853, S. 446). Er hat sich insofern geirrt, als er offensichtlich davon ausgegangen ist, dass auch das alte Geläute aus drei Glocken bestanden habe.

Emil Maurer: «Dieses Geläute ersetzt die zwei alten Glocken, von denen die grössere im Jahre 1843 defekt geworden war.» (Maurer 1965, S. 11)

Oder Walter Zollinger: «Am 7. Mai 1843 konnten die Weiacher Kirchgenossen ein neues Geläute einweihen. Am 22. Januar zuvor war beim Läuten die grösste Glocke plötzlich gesprungen.» (Zollinger 1972, S. 52). Auch daraus geht eigentlich klar hervor, dass 1843 gemeint ist. Und es lässt auch vermuten, dass Zollinger wohl die eingangs erwähnte Originalquelle konsultiert hat.

Wie es zur falschen Angabe gekommen ist

Auf die Jahrzahl 1842 für das Zerspringen der grösseren Glocke ist der Autor dieser Zeilen gekommen, weil er sich letztlich doch zu sehr auf die nachstehende Passage verlassen hat: «Von der Glockengiesserei Keller, Zürich-Unterstrass, wurde 1842 das Geläute gegossen in: as 690 kg, c’’ 340 kg und es’’ 195 kg.» (Sigristen-Kantonalverband Zürich, 1975 – S. 136).

In kritischer Beschäftigung mit diesem Zitat erging er sich dann in Mutmassungen: «Ob die Glocken wirklich schon 1842 gegossen wurden? Der Auftrag dazu ist wohl in diesem Jahr erteilt worden. Nach Zollinger 1972 war es nämlich am 22. Januar 1842, als «beim Läuten die grösste Glocke von 1682 plötzlich gesprungen» sei. Die Jahrzahl auf den Glocken ist – nach allem was ich bisher weiss – klar 1843. Das ist also entweder ein Fall von Vordatierung (im Wissen darum, dass die Glockenweihe 1843 stattfinden würde) oder der Guss war erst im Jahre 1843 vollendet.» (WeiachBlog Nr. 196)

Also Fehlinterpretation von Zollingers Aussage in Verbindung mit einer bei genauerem Hinsehen offensichtlich falschen Jahrzahl in der Transkription des Turmkugeldokuments Nr. 8 und der Angabe in der Sigristenbroschüre (s. oben). Und: mangelnde Vorstellungskraft, wie schnell Handwerksbetriebe damals arbeiten konnten. Das alles hat zum Fehler beigetragen.

Auftragslage bei Keller nicht von Belang

Es wäre somit auch später kein Werweissen darüber nötig gewesen, ob die damals noch vergleichsweise junge Glockengiesserei Keller (Opus 1 von 1828) den Auftrag 1842 überhaupt hätte ausführen können.  

Wädenswil hatte nämlich bei der Giesserei Jakob Keller ein ganzes Geläute bestellt, ausgeliefert wurden 5 Glocken, darunter ein Riese von 8884 Pfund (fast viereinhalb Tonnen), die zweitgrösste Glocke wog 4487 Pfund, die mittlere 2635, die zweitkleinste 1065 und die kleinste immerhin noch 536 Pfund. Total also 8.8 Tonnen. Das war ein in der Firmengeschichte bis dahin beispielloser Grossauftrag. (Vgl. Verzeichniß 1881, S. 4)

Die sehr schnelle Ausführung des Weiacher Geläutes zeigt, dass Jakob Keller den Wädenswiler Grossauftrag bereits gut bewältigt hatte und in der Lage war, zwischen Ende Januar und Anfang Mai 1843, also in nur gut drei Monaten den gesamten Auftrag abzuwickeln. Von der Auftragserteilung über die Abholung der einzuschmelzenden Glocken in Weiach, den Guss bis zur Auslieferung der fertigen Glocken. Die Weiacher mussten also nicht mehr als ein Jahr auf ihr neues Geläute warten!

Fällige Korrekturangaben

In der gedruckten Ausgabe der Kirchenbroschüre von 2006 lässt sich der Fehler natürlich nicht mehr korrigieren, ebenso in den Ausgaben der Monographie über die Gemeinde Weiach (Geschichte eines Unterländer Dorfes ab 2006 bis 2018). 

Dafür wird in den einschlägigen Artikeln von WeiachBlog direkt im Text der Korrekturhinweis «[recte: 1843; vgl. WeiachBlog Nr. 1582 v. 17. September 2020]» angebracht, so in WeiachBlog Nr. 196 und in WeiachBlog Nr. 930 vom 14. Oktober 2010.

Ferner erhält die Anmerkung 22 im OCR-Reprint von Emil Maurers 1965 erschienener Schrift Die Kirche zu Weiach die nachstehende neue Form:

Korrekte Jahresangabe! Aufgrund der Formulierung bei Zollinger 1972 («Am 7. Mai 1843 konnten die Weiacher Kirchgenossen ein neues Geläute einweihen. Am 22. Januar zuvor war beim Läuten die grösste Glocke plötzlich gesprungen» – S. 52) sowie insbesondere der Jahresangabe im Verzeichnis der evangelisch-reformierten Kirchen des Kantons Zürich. (Sigristen-Kantonalverband Zürich, 1975 – S. 136) hat Brandenberger angenommen, die grössere Glocke von 1682 sei bereits am 22. Januar 1842 während des Läutens gesprungen. (Vgl. u.a. Brandenberger, U.: Kirchen im Dutzend. WeiachBlog Nr. 196 v. 19. Mai 2006 sowie ders.: Die Weiacher Kirche in Nüschelers «Gotteshäusern». WeiachBlog Nr. 930 v. 14. Oktober 2010).

Wie aber aus dem Protokollband der Kirchenpflege über die Jahre 1838-1884 (ERKGA Weiach IV.B.6.2 pag. 51, Sitzung vom 23. Januar 1843) eindeutig hervorgeht, ist das ein Irrtum. Der irreparable Schaden an der grossen Glocke ist am 22. Januar 1843 entstanden. Den «Jänner 1843» überliefert auch das Glockenbuch von Kirchenrat Sal. Vögelin (ZBZ Ms. P 6313), mit einem Eintrag von mutmasslich anderer Hand: «Diese Glocke zersprang im Jänner 1843 u. [...unleserlich...] mit N° 2 zu einem neuen Geläute umgegossen».

Quellen und Literatur 
  • Protocoll der Kirchenpflege Weÿach, 1838-1884, pag. 51. Signatur: ERKGA Weiach, IV.B.6.2
  • Vogel, F.: Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850. Zürich 1853. Verfügbar als e-rara 26754
  • Verzeichniß der Glocken aus der Gießerei von Jakob Keller in Unterstraß bei Zürich. Zürich [1881] – S. 4. Verfügbar als e-rara 62253
  • Maurer, E.: Die Kirche zu Weiach. Weiach 1965 – S. 11 [im Original unpaginiert]. OCR-Fassung. Stand August 2020 (PDF 1168 KB; unveröffentlicht).
  • Zollinger, W.: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach. (Chronik Weiach. 1271-1971). 1. Aufl. 1972 – S. 52. (PDF 4639 KB)
  • Zürcher Kirchen. Verzeichnis der evangelisch-reformierten Kirchen des Kantons Zürich. Erschienen im Eigenverlag des Sigristen-Kantonalverbandes Zürich zum Jubiläum seines 50-jährigen Bestehens im September 1975 – S. 136.
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. Herausgegeben von der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach und der Ortsmuseumskommission Weiach. Weiach 2006 – S. 41. (Online-Ausgabe 2007, PDF 17156 KB)
  • Brandenberger, U.: Kirchen im Dutzend. WeiachBlog Nr. 196 vom 19. Mai 2006.
  • Brandenberger, U.: Die Weiacher Kirche in Nüschelers «Gotteshäusern». WeiachBlog Nr. 930 vom 14. Oktober 2010.

Mittwoch, 16. September 2020

Der mittelalterliche Friedenswunsch klingt auch heute mit

Junker Conrad Escher vom Luchs hat die Inschrift auf der kleineren Weiacher Glocke in seine handschriftliche Sammlung aufgenommen: «O • Rex • glorie • Criste • veni • cum • pace» soll sie gelautet haben (vgl. WeiachBlog Nr. 1580 vom 15. September 2020). Mehr wissen wir von dieser Glocke nicht. Aber die Inschrift hat es in sich. Denn sie verweist auf einen alten Friedenswunsch der über 1000 Jahre zurückreicht.

Dokumentierte Inschriften und ihre Datierung

Die Datenbank von Deutsche Inschriften Online führt für die exakte Wortkombination «O Rex Glorie Criste Veni Cum Pace» (Christe ohne h, wie von Escher überliefert) 4 Treffer zwischen 1449 und 1516 auf. Für die Variante «O Rex glorie Christe veni cum pace» sind es 6 Treffer mit Datierungen zwischen der Mitte des 13. Jh und 1511.

Nimmt man die Erlöser-Nennung heraus, so resultieren für «O Rex Glorie Veni Cum Pace»
14 Treffer ab 1275 bis 1499. Für «O Rex gloriae veni cum pace» 9 Treffer zwischen 1408 und 1519.

Für die bei Maurer 1965 überlieferte Fassung für die Inschrift der bis 1843 im Dachreiter hängenden kleineren Glocke mit «nobis» («O rex gloria, veni nobis cum pace») gibt es hingegen für das Gebiet des heutigen Deutschland keinen einzigen Treffer. In der Schweiz schon:

Die «Witticher Glocke» in der Kirche von Rein (Gemeinde Rüfenach AG, Bezirk Brugg) trägt mit Gussjahr 1439 die Umschrift «o rex gloriae christe veni nobis cum pace» («O König der Herrlichkeit, Christus, komm zu uns mit Frieden»; vgl. Website der Reformierten Kirche des Kantons Aargau). Benannt ist sie nach der Stifterin, dem Kloster Wittichen im Schwarzwald, welches bis 1544 das Kollaturrecht in Rein ausübte.

Interessant ist, dass alle genannten Glocken klar in der vorreformatorischen Zeit gegossen wurden. Man kann also davon ausgehen, dass auch die Weiacher Glocke mit dieser Inschrift aus dem 15. Jahrhundert stammte oder gar noch älteren Ursprungs ist.

Die Datierung auf das 15. Jahrhundert passt zur zeitlichen Einordnung, die Paul Kläui für die Weiacher Kapelle angibt (die schon 1594 nur noch ein altes Gemäuer war), vgl. WeiachBlog Nr. 1390 vom 21. März 2019. Es ist durchaus möglich, dass die Weiacher die Glocke von der Kapelle (die im Bedmen gestanden hat) in die nach der Reformation im Oberdorf errichtete Kirche übernommen haben.

+ O REX . GLORIE . VENI . CVM . PACE . AM(EN).

Wie alt die Weiacher Glocke tatsächlich war, kann man nur erahnen. Denn dieses Glockengebet war im Mittelalter sehr weit verbreitet und das in ganz Mitteleuropa. Besonders aufschlussreich ist die folgende Erläuterung:

«Der Text O rex glorie veni cum pace – zunächst noch ohne das Wort Christe – ist bereits auf einer im Jahr 1200 gegossenen Glocke in St. Martin am Ybbsfeld (Niederösterreich) verwendet worden. Das Gebet leitet sich, wie Jörg Poettgen gezeigt hat, aus dem liturgischen Formular der Kirchweihe her, die der Glockensegnung nahe steht, da beide liturgische Handlungen dem Bischof vorbehalten waren. Rex glorie ist in Ps. 23 als Ehrentitel Gottes gebraucht und zusammen mit anderen Elementen dieses Psalms in eine Wechselrede zwischen Bischof und Diakon eingegangen, die beim Einzug des Bischofs während der Kirchweihe gesungen wurde.[Fn-5] Diese Wechselrede endet mit dem bischöflichen Friedenswunsch nach Lc. 10,5 Pax huic domui ‚Friede sei diesem Haus‘. Das Gebet O rex gloriae leitet auch den mittelalterlichen Wettersegen gegen Blitze ein (Benedictio contra fulgura).»

Auszug Fn-5: «Jörg Poettgen, Zur Theologie früher Glockeninschriften am Beispiel deutscher Glocken des 12. und 13. Jahrhunderts. In: Jahrbuch für Glockenkunde 11/12 (1999/2000), S. 69–80.»

(Quelle: DI 88, Landkreis Hildesheim, Nr. 6† (Christine Wulf); In: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di088g016k0000601.)

Hat also der Bischof von Konstanz diese Glocke und die Kapelle, in der sie hing, einst feierlich geweiht? Wir dürfen es annehmen. Wann das war bleibt vorerst im Dunkeln. Vielleicht findet sich in den fürstbischöflichen Aufzeichnungen (heute mehrheitlich im Generallandesarchiv Karlsruhe) ja dereinst ein Hinweis, der einer solchen Amtshandlung auch eine Jahrzahl zuordnet, wer weiss.

In den Gefilden, die später zum Königreich Württemberg gehörten (also in Süddeutschland) ist der Friedensruf jedenfalls seit dem späten 13. Jahrhundert überliefert (DI 25, Lkr. Ludwigsburg, Nr. 15† (Anneliese Seeliger-Zeiss und Hans Ulrich Schäfer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di025h009k0001508.).

Dass solche Glocken gerade in dieser Zeit so beliebt waren, verwundert wenig, denn nach dem Tod des Stauferkönigs Friedrich II. versuchten verschiedene kleinere Adelige in Warlord-Manier ihre Macht auszuweiten, was unweigerlich in kleinkriegerischen Auseinandersetzungen mündete, unter denen die Bevölkerung stark zu leiden hatte. Auch das Städtchen Kaiserstuhl verdankt seine Entstehung diesen unsicheren Zeiten.

Friedensruf datiert auf die Zeit vor den ersten Kreuzzügen

Wie Friedrich Winfried Schubart (1847-1918) in einem 16 Seiten umfassenden Aufsatz schreibt, habe dieser Spruch seines Wissens «niemals und nirgends auf anderen Kirchengeräten als eben gerade nur auf Glocken als Inschrift Verwendung gefunden.» (S. 7)

Rex gloriae, der Ehrenname des Herrn, sei «zweifellos hergenommen aus Psalm 24, der einzigen Stelle heiliger Schrift, welche sich dieses Ausdrucks bedient». Am Palmsonntag, an dem Jesus in Jerusalem Einzug hielt, sei im Tempel der 24. Psalm gesungen worden, wo es heisst: «et introibit rex gloriae» (Vulgata).  Der Spruch sei «den Glocken der christlichen Kirchen aufgegossen, damit sie, so oft sie läuten, seinen königlichen Einzug erbitten und verkünden». (Schubart, S. 8)

Papst Nikolaus III. habe 1279 in der Bulle Pro pace selbst das Gebet um Frieden unter den christlichen Fürsten angeordnet, das bei jeder Messe zu halten sei. In diese Zeit fällt auch die Entstehung des Pro pace-Läutens, bei dem man mit dem Klöppel dreimal an die Glocke schlug.

Der Ursprung des Friedensrufs liegt aber noch weiter zurück. Schon Innozenz III. (1198-1216) habe zum Ausdruck bringen wollen, so Schubart, «der Ruf nach Frieden, das «clamare ad Dominum: dona nobis pacem», sei so sehr der Notschrei, die vox populi oder ecclesiae jener Zeit gewesen, daß er sogar zum Gebet in der allerheiligsten Stunde des Meßopfers geworden sei.» Also bereits viele Jahre vor seinem Pontifikat.

Pax Dei. Das kirchliche Gebot des Gottesfriedens

Nach Schubart passt diese Schilderung sehr gut auf die Zeit, als der sogenannte «Gottesfrieden» (pax Dei) die Gemüter im elften und zwölften Jahrhundert beseelt habe, beginnend um 1041 in Aquitanien (im heutigen Südfrankreich), nach einigen Jahren in ganz Europa. (Schubart, S. 12)

Der Gottesfrieden sollte darin bestehen, «daß von Mittwoch Abend nach Sonnenuntergang bis Montag früh nach Sonnenaufgang alle Fehde u.s.w. ruhen solle». (Schubart, S. 13)  Oder, wie sich der Bischof Ivo von Chartres ausdrückte: «Daher beschwören und bitten wir euch und gebieten kraft göttlicher Autorität, daß ihr wenigstens die vier Tage, an welchen der Herr ganz besonders für das Heil eurer Seelen gearbeitet hat, in unverbrüchlichem Frieden hinbringt». (zit. n. Schubart, S. 14)

«Der Gottesfrieden war nicht eine auf ein Land sich erstreckende Einrichtung, sondern eine von der ganzen Kirche damaliger Zeiten eingeführte und befohlene Ordnung, so daß aus seiner Allgemeinheit sich am besten auch die oben betonte Allgemeinheit des Friedensgebets auf den Glocken erklären läßt.» (Schubart, S. 14)

So wurde für jene Glocken, welche die Pax Dei, den Gottesfrieden, einzuläuten bestimmt waren, O rex gloriae, Christe, veni cum pace zur allgemein üblichen Inschrift.

«Darum schwindet auch der Spruch als Glockeninschrift wieder nach und nach, als die kirchliche Einrichtung des Gottesfriedens ihre ursprüngliche Bedeutung verlor, und der Landfriede als staatliche Ordnung an seine Stelle trat.» (Schubart, S. 15)  Im Gebiet von Weiach wurde der Zürcher Stadtstaat zum Garanten des Landfriedens.

Schubart nennt das Glockengebet eine «Friedensurkunde ferner Vergangenheit»Schöner kann man es kaum ausdrücken. So wie dieser Wunsch aus fast 1000 Jahren Entfernung zu uns herüberklingt, so ist letztlich auch die älteste bekannte Weiacher Glocke noch heute täglich gegenwärtig.

Denn wie wir den Glockenbüchern entnehmen können, wurde sie zusammen mit der grossen Glocke von 1682 eingeschmolzen und zu den heutigen Glocken umgegossen (vgl. z.B. ZBZ Ms. J 432, S. 295). Das schon im Mittelalter klingende Metall vermittelt so den Friedensruf Tag für Tag auch uns Heutigen.

Quellen und Literatur
  • Schubart, F. W.: O rex gloriae, Christe, veni cum pace. Amen. Ein uraltes Glockengebet. Ein Beitrag zur Glockeninschriftenkunde. Dessau 1896 (e-rara-83197; https://www.e-rara.ch/bau_1/content/titleinfo/23512523)
  • Maurer, E.: Die Kirche zu Weiach. Weiach 1965 (OCR-Fassung m. Anmerkungen, Stand: August 2020, PDF 1168 KB, unveröffentlicht)
  • Deutsche Inschriften Online; www.inschriften.net (Fundstellen im Text erwähnt)

Dienstag, 15. September 2020

Früheres Weiacher Geläute im Escherschen Glockenbuch

Im grossen Werk «Die Gotteshäuser der Schweiz» von Arnold Nüscheler steht zu den Weiacher Glocken: «Im Thurm der [...] Kirche hingen zwei seither umgegossene Glocken, wovon die eine aus dem Jahre 1682 stammte, und die andere die Inschrift trug: "O . Rex . glorie . Christe . veni . cum . pace"» (Bd. 2, S. 15 - Zürich 1867; vgl. WeiachBlog Nr. 930). Die dazu gehörende Fussnote verweist auf  «Vögeli, G.B.».

Gemeint ist ein sogenanntes Glockenbuch, handschriftliche Aufzeichnungen, die von Privatleuten erstellt wurden. Im obgenannten Fall ist eines der Glockenbücher gemeint, die Kirchenrat Salomon Vögelin (1774-1849) zugeschrieben werden, namentlich die im 19. Jahrhundert entstandenen und weitergeführten Bände Ms. P 6313 und Ms. J 432, die beide in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich aufbewahrt werden.

Glockenliebhaber Junker Conrad Escher

In diesem Artikel soll es um ein Glockenbuch gehen, das bereits im 17. od. 18. Jahrhundert geschrieben worden ist. Die Memorabilia Tigurina von 1742 verweist auf das Werk und seinen Autor mit den Worten: «Aller, oder doch der vornehmsten Glocken in dem Zürich-Gebieth, Ueberschrifften, hat Jckr. Conrad Escher sel. vom Steinernen Erckel gar fleißig, mit grosser Mühe zusammen geschrieben». (Mem.Tig. 1742 - S. 188-189)

So ganz sicher waren sich der Herausgeber Blunschli oder seine Korrespondenten dann doch nicht, wie umfassend das Werk Junker Conrad Eschers ausgefallen sei. Wichtig ist der Hinweis «sel.», denn der gibt uns einen Hinweis darauf, dass das Werk (jedenfalls soweit es von ihm selber zu Papier gebracht wurde und nicht spätere Hände mitgewirkt haben) vor 1742 entstanden sein muss.

Das genannte Werk findet man in der oben schon erwähnten Handschriftenabteilung unter dem Kürzel EL 67.203 (vollständige Signatur: FA Escher v. L. 67.203; alte Signatur der Stadtbibliothek: Ms. J 258). Zu diesem Band wird im Katalog III zu den Handschriften der Zentralbibliothek Zürich (Sp. 191-192) der Autor identifiziert als «Hans Konrad Escher, 1661-1710 [vom Luchs]». Dass er ein Luchs-Escher war, zeigt sich schon an seinem Adelstitel.

Der Autor selber oder einer der späteren Besitzer der Handschrift, Hans Wilpert Zoller, hat den Titel gesetzt: «Inscriptionen welche an denen meisten Gloggen der Statt und Landschafft Zürich auch anderstwo sich befinden samtt derselben Ursprung und vilerhand darbey sich zugetragnen Historien und Denkwürdigkeiten. Zusamen getragen von Hans Conrad Escher zum Steinernen Erggel. Anno 1700 vor und nach.» (gem. Katalog III der Handschriften ZBZ)

Neben den Glockeninschriften sind also noch viele weitere campanologisch (d.h. glockenkundlich) interessante Schriften in diesem Werk versammelt, darunter «Gloken vertreiben Zauberey, Kranckheiten, Unzieffer, Ungewitter und Gspengster (Bl. 153-156)» oder «Glocken erledigen die Belagerte von ihren Feinden (Bl. 167)».

Die Weiacher Glocken ab 1682

Kommen wir nun wieder zu den eingangs erwähnten Weiacher Glocken zurück. In Eschers Werk findet man dazu auf Blatt 50 die detailliertesten Informationen, die zu ihnen verfügbar sind.

Vorderseite von Bl. 50 (50r):

«Zu Wejach sind 2 Glocken mit folgenden Umbschriften
Die erst und grösst am Crantz

Durch hitz und feuwer bin geflossen ich,
Johann Fuesli von Zurich hat gossen mich [in Ms. P 6313: «Füessli» u. «Zürich»]
Anno M • DC • LXXXII»

Darunter
[Darstellung zweier Wappen mit Helmzier: Wappen Escher mit Stern und Noppenglas, Wappen Waser]

Herr Johann Caspar Æscher des Raths und Statthalter.
Herr Johann Heinrich Waser des Raths
beide Obervögt des Neüw Ambts»

Auff der andern Seiten
[Zwei weitere Wappen]

Herr Hans Rudolf Seeholzer Pfarrer zu Weyach
Herr Johann Kramer des Regiments, Landtschriber im Neuambt

Diese Glocke war also wohl von den damals amtierenden Obervögten und dem Landschreiber des Neuamt, sowie dem aktuellen Weiacher Pfarrer in toto gestiftet, oder zumindest massgebend mitfinanziert.

Hergestellt wurde sie in der bekanntesten Zürcher Glockengiesserei der Neuzeit, bei Johannes Füssli in Zürich (dessen Wirkstätte dort lag, wo heute der sog. Glockenhof zu finden ist, d.h. an der Sihlstrasse 35 in Zürich). Auch in einem vor dem Buchblock in das Eschersche Glockenbuch eingebundenen Minibüchlein (S. 29) ist «Johans Füßly» als Giesser genannt, bei dem die Glocke «durch hiz und feur» gegangen sei.

Auf der Rückseite von Bl. 50 (50v) ist die zweite Glocke nur kurz erwähnt:

Die 2. Glok

☩ O • Rex • glorie • Criste • veni • cum • pace

Das Kreuz ist als sogenanntes Kruckenkreuz oder vierfaches Tau-Kreuz dargestellt, da es Querbalken an den vier Enden der Kreuzarme aufweist. Die Inschrift, die so nur auf Glocken zu finden ist, verweist auf ein höheres Alter dieser Glocke (vgl. WeiachBlog Nr. 1581).

Montag, 14. September 2020

Wie die Weiacher Glocken in den Dachreiter kamen

Bekanntlich hat die Weiacher Dorfkirche im Bühl im Jahre 1843 ein neues Geläute erhalten (vgl. u.a. WeiachBlog Nr. 179). Man hätte auch einfach die während des Läutens am 22. Januar 1843 gesprungene grössere der beiden Glocken einschmelzen und zu einer wiederum brauchbaren Glocke umarbeiten lassen können.

Das wollten die Weiacher aber nicht. Sie liessen sich von Glockengiesser Jakob Keller (1793–1867) davon überzeugen, gleich ein komplett neues Geläute herstellen zu lassen (Stillstandsprotokoll, Sitzung v. 8. Februar 1843, pag. 51).

Schwerere Glocken verlangen bessere Befestigung

Dieses neu aus drei statt zwei Glocken bestehende Geläute war wesentlich schwerer als das bisherige. So war bereits in der Sitzung vom 4. März 1843 klar, dass die Statik des Dachreiters und die Befestigung der Glocken in demselben sorgfältig geprüft werden mussten.

Danach liess man noch wertvolle Zeit verstreichen und musste dann – kurz vor dem eigentlichen Glockenaufzug – die Zimmerleute im Schnellzugstempo arbeiten lassen.

Sehen wir uns diese Endspurtphase genauer an (pag. 54):

«Siebente Sitzung den 24. April 1843.» (Laufende Traktandennummer 15)

«Die Mitglieder besammelten sich sammt dem Glockengießer, Hr. Keller v. Unterstraß auf dem obern Kirchboden um die weitern» Vorkehrungen zur «zweckmäßigen Befestigung des Thurmes zu treffen, es hatte sich [..] gezeigt daß ein Theil des Balkenwerks sehr morsch ist (!) und daher eine sorgfältigere Befestigung der 4 Tragpfosten des Thurmes erfordert. Die Zimmerleute erhielten sodann die Anweisung, die Befestigung nach dem von Mühlemacher Meyerhofer angelegten Bilde ins Werk zu setzen.»

Davon, dass diese morschen Balken ersetzt worden wären, steht im weiteren Verlauf des Protokolls erstaunlicherweise nichts. Vielleicht war das auch selbstverständlich. Nach dem Namen zu schliessen kann der erwähnte Mühlenhersteller tatsächlich Weiacher Wurzeln haben, sodass Maurer mit seiner Angabe «Joche und Glockenstuhl aus Eichenholz durch Weiacher Handwerker erstellt» in Die Kirche zu Weiach von 1965 (S. 15) recht hätte.

Glocken abholen, aufziehen und einweihen

Danach ging es Schlag auf Schlag. Schon die «Achte Sitzung den 2. Mai 1843» brachte die Mitteilung, dass der grosse Tag des Aufzugs nahte (Laufende Traktandennummer 16):

«Die neuen Glocken sind fertig u. sollen noch vor nächsten Sonntag aufgehängt werden. Die Abholung derselben ward auf den 4. Mai festgesetzt und die Hrn. Friedensr. Meyerhofer, Gemeindammann Bgtr [Baumgartner] u. Gemeindr. Meyerhofer beauftragt theils beim Wägen derselben theils beim Transporte gegenwärtig zu seyn. Herr Schenkel im Sternen hatte sich verpflichtet sie um 3 fl. 20 ß. abzuholen. Da bey dem Heraufziehen der Glocken u. den damit verbundenen Arbeiten viele Männer in Anspruch genommen werden müssen und nach dem Wunsche des Hrn. Keller auch die Schulkinder dabey behilflich seyn sollen, so wird Hr. Friedensr. Meyerh. beauftragt, für ein erforderliches Quantum Wein u. Brot besorgt zu seyn, damit man den Schulkindern u. den betreffenden Bürgern einen Trunk reichen könne. Nach dem die Glocken gehängt sind soll im Wirthshause für den Stillstand ein bescheidenes Nachtessen auf Kosten der Kirchengüter angeordnet werden; der Arbeiter den Hr. Keller bereits geschickt hat wird im Wirthshause auf Kosten der Kirchengüter logiert. - Die Glockenweihe soll nächsten Sonntag den 7. May statt finden, es wird an diesem Tage nur ein Gottesdienst gehalten, der morgens um 10 Uhr beginnt, die nähere Anordnung wird dem Hrn. Pfr. überlassen.»

Interessant ist, dass Pfarrer und Stillstand nicht von selber auf die Idee kamen, die Schulkinder bei diesem einmaligen Anlass einzubeziehen. Der Vorschlag dazu kam von Glockengiesser Keller. Da der Pfarrer nicht namentlich genannt wird, könnte es sich um den noch amtierenden (am 17. April 1843 nach Mönchaltorf berufenen) Pfarrer Joh. Heinrich Keller handeln. Möglich wäre aber auch sein Nachfolger Konrad Hirzel, wenn dieser bereits als Verweser in Weiach tätig war.

Der Glockengiesser erhält seinen Lohn

Aufzug und Weihegottesdienst dürften nach Plan verlaufen sein, jedenfalls findet sich im Protokoll kein Vermerk dazu. Unter der Traktandennummer 17 folgt die nun fällige Bezahlung des Giessers:

«Montags den 8. May hielt der Stillstand mit Hrn. Keller Abrechnung. Die 3 Glocken wiegen: die Mittagsglocke 1380 Lb, die Betglocke 680 Lb u. die Todtenglocke 390 Lb, - also zusammen 24 1/2 Ctr; die Gesammtkosten mit dem von Hrn. Keller gelieferten Eisenwerk belaufen sich auf 1898 fl. 30 ß. davon wurden ihm 800 fl. in baar bezahlt; dem Arbeiter wurden für 3 Taglöhne u. Trinkgeld 8 fl. (!) bestimmt, rücksichtlich des Trinkgeldes für Herr Keller beschloß man die Ansichten u. den Willen der Gemeinde zu vernehmen. Weil das Wetter regnerisch war, so ließ man auch Herrn Keller u. s. Arbeiter in einer Chaise nach Zürich führen.»

Eine Chaise ist eine leichte Kutsche mit halbem Verdeck. So kamen Jakob Keller und sein Mitarbeiter nicht völlig durchnässt in Unterstrass an (zu Fuss hätte die Reise mehrere Stunden gedauert).

Quelle
  • Protocoll der Kirchenpflege Weÿach, 1838-1884, pag. 51-54. Signatur: ERKGA Weiach, IV.B.6.2