... umgeschwenkt auf den dürren Hinweis «Auf unserer Homepage finden Sie nur noch den «Beleuchtenden Bericht», der für Ihre Entscheidungsfindung massgebend ist» (vgl. Screenshot Website vom 22. Mai 2023):
Seit dem 22. Mai kurz nach Mitternacht findet man auf der Einstiegsseite der Website zukunft8187.ch nur noch eine «Wichtige Mitteilung». Kernbotschaft derselben:
«Inzwischen liegt der «Beleuchtende Bericht» zum Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt «Zukunft8187» vor. Die Gemeinde und die Baukommission dürfen sich aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Abstimmungsvorlage äussern.»
Dann folgt der oben zitierte Satz, man solle nur den Beleuchtenden Bericht für die Entscheidungsfindung nutzen. Also sozusagen alles aus dem Gedächtnis löschen, was in den letzten Monaten kommuniziert worden ist? Schwierig bis unmöglich für diejenigen, die das Projekt eng verfolgt haben.
Verfahrene Situation führt dazu, dass das Verfahren alles diktiert
Aber so sind offenbar die Regeln. Der Gemeinderat darf als offizielles Dokument ausschliesslich das Material veröffentlichen, was er der Rechnungsprüfungskommission (RPK) vor Monaten (faktisch offenbar schon Anfang Jahr!) vorgelegt hat und auf dessen Basis diese ihren Entscheid getroffen hat. Und kein Iota mehr. Einzig die beiden Entscheide der RPK sind nun integraler Bestandteil des Beleuchtenden Berichts geworden.
Das ist der Grund für ein (ohne diese Zusatzinformation) reichlich kryptisch wirkendes Postskriptum:
Der neue Webauftritt ist Teil einer Absicherungsstrategie, der auch die eigentlich geplante letzte Infoveranstaltung vom 1. Juni 2023 (weniger als drei Wochen vor dem Abstimmungstermin) zum Opfer gefallen ist.
Bereits fünf Tage vor diesem radikalen Schritt, sämtliche bisher verfügbaren Informationen zugunsten des Beleuchtenden Berichts auszublenden (und sie den Stimmberechtigten damit quasi vorzuenthalten) hat der Gemeindeschreiber auf Anfrage von WeiachBlog mitgeteilt, der Anlass müsse «deshalb abgesagt werden, weil nach dem Versand des beleuchtenden Berichts sich der Gemeinderat nicht mehr zur Abstimmungsvorlage äussern darf». Dies sei «bei der Terminplanung nicht berücksichtigt» worden. (e-mail Diethelm vom 17. Mai 2023)
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