Dienstag, 5. März 2024

Nur ein ästhetisches Problem? Gewässerschutz vor 80 Jahren

Als die Generation der heute über 80-Jährigen noch im Kindesalter stand, da wurde das Thema Gewässerschutz unter ganz anderen Vorzeichen diskutiert als heutzutage. Man vertraute weitgehend der Selbstreinigungskraft der grossen Flüsse. Aber schon damals zeigte sich, dass diese ihre Grenzen hat. Augenfällig und in die Nase stechend waren sie besonders bei kleinen Fliessgewässern, an denen grössere Bevölkerungszentren liegen, wie der Glatt oder der Töss.

Wissenschaftlich gearbeitet, trotz Besetzung der Landesgrenze

Anfangs Februar 1943, mitten im Zweiten Weltkrieg, reichten Mitarbeiter des Kantonalen Laboratoriums Zürich eine wissenschaftliche Arbeit zur Publikation ein, die die Gewässerqualität des Rheins zwischen Schaffhausen und Kaiserstuhl unter die Lupe nimmt. Ausgangslage waren konkrete Fragen aus dem nördlichen Nachbarkanton:


Zur Beantwortung dieser Fragen nahmen diese als Chemiker ausgebildeten Fachleute einerseits über mehrere Jahre hinweg Wasserproben entlang dieser Fliessstrecke; u.a. an der Rheinbrücke von Kaiserstuhl (je auf der schweizerischen, wie der deutschen Seite, letztere 1940 kriegsbedingt nicht möglich), befragten aber auch Personen, die mit dem Rhein aufgrund ihrer Tätigkeit intensiver zu tun haben.

Die Weiacher Gülle im Rhein ist noch das kleinste Problem

Zu den Beobachtungen des Fischereiaufsehers wird ausgeführt:

«Die Finanzdirektion des Kantons Zürich stellte uns auf Grund einer Anfrage an Fischereiaufseher H. KRAUER, in Dachsen, die folgenden Beobachtungen über den Rhein und seine Zuflüsse zur Verfügung. Zu verschiedenen Zeiten machten sich im Rhein an folgenden Stellen Verschmutzungen bemerkbar:  [...]

h) der Weiacherbach führte bei Regenwetter gelegentlich Jauche aus Überläufen der Miststöcke anliegender Ortschaften.» (S. 239-240)

In diesem Fachartikel ist das der einzige Hinweis auf Weiach. Betrachtet man das Einzugsgebiet unseres Dorfbaches, dann ist klar: Es kann sich nur um die Miststöcke im Dorfzentrum gehandelt haben, von denen Abwasser in den Mülibach bzw. den Sagibach und von dort in den Rhein gelangte. 

Auf S. 306 wird unserem damaligen Rhein attestiert: «Die Qualität des Rheinwassers im untersten Abschnitt der von uns untersuchten Stromstrecke von der Einmündung der Thur bis nach Kaiserstuhl ist, wie erwähnt, nicht einwandfrei. Eine wesentliche Besserung wird eintreten, sobald die projektierte Kläranlage bei Oberhausen an der Glatt und die im Bau begriffene Kläranlage der Stadt Winterthur in Betrieb genommen sind, was in absehbarer Zeit der Fall sein wird.»

Hier nehmen die Autoren besonders auf die Situation in der Staustrecke oberhalb des Kraftwerks Eglisau bei Rheinsfelden Bezug. Dieser Stausee hat durch seine veränderte Fliessdynamik auch die Reinigungswirkung beinträchtigt.

Schaffhausen als Dreckschleuder

Und ja: die Verunreinigungen von oberhalb der Mündung unseres Dorfbaches waren viel gravierender, insbesondere durch das Ballungsgebiet Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall. Trotzdem gaben die Fachleute nach eingehender Analyse bakteriologisch sozusagen Entwarnung:

«Es ergibt sich also der erfreuliche Schluß, daß der Rhein als Vorfluter den ihm übergebenen Abwässern nicht nur heute, sondern auch beim Ansteigen der Bevölkerungszahl von 30000 auf 50000 aller Voraussicht nach gewachsen sein wird.» (S. 300)

Grobsinnlich wahrnehmbare Schmutzstoffe

Damit waren die Regierungen der Kantone Zürich und Schaffhausen aber längst nicht aus dem Schneider, wie man weiter unten auf derselben Seite lesen kann. Da redeten die Autoren der Obrigkeit nämlich wie folgt ins Gewissen:

«Eine sehr schlimme und unästhetische Erscheinung bilden aber die dem Rhein in ihrer Gesamtheit übergebenen, ungelösten, insbesondere die grobsinnlich wahrnehmbaren Schmutzstoffe. Das Baden im Rhein unterhalb des Haupteinlaufes der Schaffhauser Abwässer ist hauptsächlich deswegen so unappetitlich, weil das eingeleitete Abwasser noch fast alle größeren Schwebestoffe wie Küchenabfälle, Obstreste, Korke, Kotballen, Papier, Lumpen usw. enthält, die sich nicht nur in der Badeanstalt Neuhausen, von den Brücken und vom Ufer aus, sondern noch flußabwärts bis weit unterhalb des Rheinfalls bemerkbar machen. Dieser bemühende Zustand veranlaßte den Kantonschemiker von Schaffhausen in seinem eingangs erwähnten Gutachten aus dem Jahre 1930, von einer Erweiterung der Badeanstalt Neuhausen abzuraten. Auch aus einem Schreiben der zürcherischen Gesundheitsdirektion an den Gemeinderat Neuhausen vom 13. April 1934 geht hervor, «daß es nach unserem Empfinden unhygienisch und unästhetisch ist, vollständig ungereinigtes, häusliches Abwasser in einen Vorfluter einzuleiten, auch wenn derselbe eine noch so große Verdünnung des Abwassers gewährleistet.»» (S. 300)

Schon damals seit Jahrzehnten verboten: der Rhein als Schuttabladeplatz

Die erwähnten Schmutzstoffe, so die Gutachter, könne man mittels Absetzbecken und Sieben aus dem Abwasser herausholen, was das geschilderte Problem weitgehend beheben werde. 

Allerdings gab es da auch noch grossen Handlungsbedarf in einem Bereich, der eigentlich schon längst hätte angegangen werden müssen: 

«Wir dürfen die Besprechung der zu treffenden Maßnahmen nicht abschließen, ohne auf eine weitverbreitete Unsitte aufmerksam zu machen, die zwar für die Wasserbeschaffenheit eines Stromes von der Größe des Rheins keine wesentliche Bedeutung hat, die aber die Lebensbedingungen der Fische, die Möglichkeiten des Fischfangs und das ästhetische Empfinden stört. Wir meinen damit das Verunreinigen des Rheins mit festen Abfallstoffen, wie es leider auch bei vielen anderen Gewässern geübt wird, und verweisen hierzu auf die Beobachtungen von JAAG (1938, S. 60) für die rechte Stromseite der Strecke von Neuhausen bis zum Rheinfall: «Vieles, was der Strom an Abfällen von Schuttabladeplätzen, Kehricht und aus den nur wenig weiter oben in den Strom eingeleiteten Abwässern von Schaffhausen und Neuhausen mitführt, bleibt auf dieser breiten Kiesbank des Gleithanges liegen: Tierkadaver, Pflanzenreste, Küchengeschirr und vieles anderes, sodaß diese Uferstrecke im Spätherbst dem Naturfreund oft ein wenig anmutiges Bild bietet.»

Derartigen Verunreinigungen ist keine Kläranlage gewachsen. Man kann nur die Bevölkerung immer wieder darüber aufklären, daß ein Gewässer keine Schuttablage ist, und immer wieder die Ufer kontrollieren und vorhandenen Schutt wegräumen lassen, wenn möglich auf Kosten der Schuldigen. Vollständigkeitshalber sei erwähnt, daß auch diese Art der Verunreinigung nach dem Bundesgesetz betreffend die Fischerei vom 21. Dezember 1888 und der Spezialverordnung zum Art. 21 vom 17. April 1925 verboten ist. Es wäre indessen erfreulicher, wenn man im allgemeinen ohne Gesetzesgewalt zum Ziele käme.» (S. 306-307)

Quelle

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