Donnerstag, 29. April 2010

Füstlingen mit einem bymesser ermordet

Bei Mord und Totschlag ist heutzutage der Fall klar: ein Staatsanwalt erhebt Anklage gegen den (mutmasslichen) Täter. Noch vor einem halben Jahrtausend war diese Anklage sozusagen Privatsache.

Als der Weiacher Claus Graf ermordet wurde, mussten seine Brüder Hans und Werner einen Anwalt nehmen und vor Gericht auf Leib und Leben des Mörders Hans Meyer klagen. Da es sich um ein Kapitalverbrechen handelte, war letztlich die hohe Obrigkeit zuständig - mithin der Kleine Rat der Stadt Zürich (und nicht der Fürstbischof von Konstanz als Niedergerichtsherr).

Mit einer Verhandlung war es nicht getan. Es bedurfte dreier Anlässe. Alle fanden vor einem Landtag in der Öffentlichkeit statt, einmal in Kaiserstuhl (wahrscheinlich auf der Fluh wo heute das Gemeindehaus steht), einmal in Oberglatt im Neuamt auf offener Landstrasse. Unklar ist, wo die dritte Verhandlung durchgeführt wurde.

In Abwesenheit zum Tode verurteilt

Heute vor genau 500 Jahren, «am menttag vor santt Phylip und sant Jacobs, der heligen Zwoelff Potten tag», also am Montag, 29. April 1510, erging in Oberglatt das Urteil. Hans Meyer wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Im Katalog des Staatarchivs des Kantons Zürich ist die Urkunde mit der Signatur C I Nr. 2978 wie folgt erfasst:

«Titel: Hans Bärger, des Rats zu Zürich und Vogt im Nüwen Ampt, urkundet, dass an dem von ihm zu Oberglatt abgehaltenen Landtage das Gericht auf Klage der Brüder Hans und Wernly Graff von Wygach, dass Hans Meyer von da, der ihren Bruder Claus Graff ermordet habe, nach mehrmaligem Ausbleiben des Angeklagten erkannt habe, derselbe sei als Mörder zu verrufen, sein Vermögen als den Herren von Zürich verfallen zu erklären und den Verwandten des Ermordeten zu gestatten, den Mörder, wenn sie ihn an einem Orte treffen, wo ihnen keine obrigkeitliche Hilfe zu Gebote stehe, selbst vom Leben zum Tode zu bringen. Der Vogt siegelt.
Inhalt und Form: 29. April 1510, an mentag vor st. Philip und st. Jacobs tag. - Original, Pergament. - Siegel hängt.
Entstehungszeitraum: 29.04.1510
»

Für den vollen Wortlaut samt Kommentaren siehe den Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 48: Spätmittelalterliche Blutrache, obrigkeitlich kanalisiert.

Mit der Faust zugeschlagen? Nein, zugestochen

Warum es nicht um die unbeabsichtigten Folgen einer Prügelei - heute würde man das «Totschlag» nennen - ging, sondern um ein absichtlich begangenes Verbrechen, das erläutert nicht nur die Urkunde selber sondern auch eine Fundstelle in der Zeitschrift für deutsche Wortforschung (1902, S. 61), bzw. einem Fachartikel mit dem Titel «Die neuhochdeutschen adverbia auf -lings»:

«Aus dem Jahre 1510 wird aus Diener, OGl. ein Beispiel angeführt: "Mortlichen mit einem heimlichen bymesser füstlingen erstochen, dass biderb lüt, die daby gewesen sind, nit anders wyssend, denn er hett in nit mer denn trochenlich mit der fust geschlagen", ferner: "Ihre Gwör über die Achseln oder füstlingen in der Hand getragen".» (Zeitschrift für deutsche Wortforschung. Hrsg.: Friedrich Kluge, Werner Betz. 1902 - S. 61).

Dass es sich um unseren Fall handelt, wird zwar nicht explizit erwähnt, der sehr ähnliche Wortlaut und die Jahresangabe lassen uns dies aber fast sicher annehmen. Im Original liest sich die Passage nämlich wie folgt:

Claus Graff sei von Hanss Meyer «mortlichen mit eim heimlichen bymesser fústlingen erstochen und von dem laeben zu dem thod brächt hab, das biderb lút, die da by gewesen sind, nit anders wustend, denn er hetty jnn nit mer denn trochenlich mit der fust geschlagen» (Anmerkung: ú entspricht ü. Für den Text vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 48 und SSRQ, Bd. Neuamt)

Dieselbe Passage findet sich im Schweizerischen Idiotikon, dem Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache in Heft XLVII a auf Seite 1126.

Ein Bymesser ist eine gefährliche Waffe

Das Zuschlagen mit der Faust wäre sicher nicht als «mortlich», d.h. auf eine mörderische Weise, bezeichnet worden, wäre da nicht ein versteckter scharfer Gegenstand im Spiel gewesen. Was unter einem «bymesser» zu verstehen ist, erläutert indirekt das Grimm'sche Wörterbuch:

«BEIMESSER, n. culter appendens: ein beimesser, das wol schneidet, auf das du könnest die schindlen schnetzlen nach deinem begeren. WÜRTZ practica 214. (Deutsches Wörterbuch 1854, Bd. 1, Sp. 1380ff)».

Wie so ein Bymesser ausgesehen hat? Scharf war es sicher. Ein Dolch ist es aber nicht. Diesem jedoch sehr ähnlich, denn die Strafandrohung für einen damit begangenen Mord war dieselbe wie bei einem Dolch.

Quellen
  • Zeitschrift für deutsche Wortforschung (Hrsg.: Friedrich Kluge, Werner Betz) 1902, S. 61.
  • Baumgartner, Reifferscheid, Reichel: Die neuhochdeutschen adverbia auf -lings ... Verlag Karl J. Trübner, 1902.
  • Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil. Rechte der Landschaft. Erster Band. Das Neuamt. Aarau 1996. Nr. 10 Landtag über einen abwesenden Mörder. Original: StaZH C I Nr. 2978
  • Brandenberger, U.: Spätmittelalterliche Blutrache, obrigkeitlich kanalisiert. Wiacher ersticht Wiacher – In Abwesenheit als Mörder zum Tode verurteilt. Weiacher Geschichte(n) 48. Erstmals publiziert in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2003 – S. 15-16.

Mittwoch, 28. April 2010

Vom unkorrekten Gang der Kirchenuhr

Vor dem Bau des Grundwasserpumpwerks und der Reservoire war Wasser in der Gemeinde Weiach immer wieder knapp. Und knappe Ressourcen müssen gerecht geteilt werden.

Es wurde daher eine Wässerordnung aufgestellt, die genau festhielt, wer das Wasser der Dorfbäche zu welchen Zeiten auf seine Wiesen leiten durfte. Dass es dabei nicht immer mit rechten Dingen zuging, beweist folgender Ausschnitt aus einem Gemeindeversammlungsprotokoll:

«Auch solle dem Messmer angesinnet werden, das Kirchenzeit wan die Wasserkehr gehet, also von Morgen 8 bis Abends 6 Uhr weder hinter sich noch vor sich thun.» (Gemeindearchiv Weiach, Gemeindeversammlung vom 2. Juli 1828.)

Wie das Beispiel des schlaumeierischen Sigristen zeigt, war man auch damals ziemlich erfinderisch, wenn es darum ging, sich auf Kosten anderer ein grösseres Quantum zuzuschanzen als vorgesehen.

Der Sigrist droht mit dem Rücktritt

Glockenschlag und Geläut waren wichtige Fixpunkte im Leben der Dorfbewohner. Und deshalb legte man auch Wert auf einen korrekten Gang der Kirchenuhr, wie folgender Ausschnitt aus der Kirchenchronik von Emil Maurer (1965) beweist:

«Im Jahre 1856 wurde die Turmuhr unter Benützung der alten Zeiger, Gewichte und des Zifferblattes von Uhrmacher Joh. Rud. Frech aus Wiedikon renoviert. Es scheint, dass die Weiacher mit dieser Uhr kein Glück hatten. Es gingen ständig Klagen ein über den seit Jahren ungenauen Gang. Im Jahre 1878 drohte der damalige Messmer mit dem Rücktritt, „wenn die Sache nicht zum Stimmen komme mit der Uhr“.»

Quelle
  • Brandenberger, U.: Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Online-Ausgabe Dezember 2009, S. 41. (vgl. auch: Maurer, E.: Die Kirche zu Weiach. Weiach, 1965. Hrsg.: Evang.-ref. Kirchgemeinde Weiach.)

Dienstag, 27. April 2010

Rita Fuhrers «Bankwahnsinn»

Das Abschiedsfest der SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer sorgt für Aufsehen. Viele können nicht verstehen, wie man bei 950 geladenen Gästen rund 100'000 Franken ausgeben kann - und das in einer Zeit in der beim Kanton an allen Ecken und Enden gespart werden soll.

Ein Vergleich von Weiach...

Solche Beträge schlagen zwar die 320 Franken pro Person bei weitem nicht, welche der jährliche Ausflug des Gemeinderats und der Verwaltung von Weiach gemäss Tages-Anzeiger vom 12.11.2009 gekostet hat.

Trotzdem kommentierte ein Leser, der sich Herbert Schuhmacher nennt, den Tagi-Artikel am 18. November wie folgt:

«Die Weycher sind heute keine armen Schlucker mehr und das schuert offenbar den Neid. Dass die Tagi-Mitarbeiter nur 80 Franken fuer ein Firmenessen zur Verfuegung haben, dafuer koennen die Weycher nichts. Als ehemaliger Einwohner von Weiach mute ich den Behoerden durchaus eine verantwortungsvolle Budgetierung zu. Also, lieber Tagi, lass, die Weycher in Ruhe und goenne ihnen ihren Betriebsausflug!»

Bei den 20 Personen, die hier ein 320-fränkiges Zückerchen spendiert erhielten, handelt es sich auch in der Mehrzahl um solche, die sich ehrenamtlich zugunsten der Gemeinde engagieren und um deren Lebenspartner. Die Gemeindeangestellten sind zwecks besserem Kennenlernen dabei.

... mit dem Kanton

Etwas anders wird die Sache bei den Mammutveranstaltungen gesehen, welche sich die Kantonsverwaltung zu Ehren von Frau Regierungsrätin Fuhrer geleistet hat. Damit kopiert sie das Verhalten von Konzernen aus der Privatwirtschaft, welche für die Belegschaft auch einmal einen ganzen Zirkus oder ein Theater mieten. Man glaubt offenbar, dies seinen Mitarbeitenden schuldig zu sein.

Nur wird das an der Steuerzahler-Basis überhaupt nicht goutiert - auch wenn der Anlass pro Kopf nur knapp über 100 Franken kostet.

Einer der beiden aktiveren Leserbriefschreiber aus unserer Gemeinde äussert sich im heutigen Tages-Anzeiger wie folgt:

«Bankwahnsinn in der Verwaltung.

Die Volkswirtschaftsdirektion verabschiedet ihre Chefin, Regierungsrätin Rita Fuhrer, Mitglied der Steuersenkungs-Volkspartei, im Rahmen eines Mitarbeiter- und Kennenlern-Anlasses. Kostenpunkt 100 000 Franken Steuergelder. Anscheinend bezahlt mit Budgetdifferenzen. Offenbar ist bei den Chefbeamten die Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht angekommen. Oder hat der Banksterwahnsinn bereits in die Verwaltung Einzug gehalten? Wie war das noch mit dem wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern?

Daniel Elsener, Weiach
»

Falls der Punkt mit der Budgetdifferenz zutrifft kann man sich wirklich fragen, warum ein Budget zwingend ausgeschöpft werden muss. Oder warum man mit den 100'000 Franken nicht eine anständig bezahlte Stelle alimentiert hat.

Vielleicht hat sich der Kanton ja gedacht, in der Privatwirtschaft (Catering, Gastwirtschaft, etc.) und in die Freude der Mitarbeiter sei das Geld besser investiert.

Sieht man sich die Kommentare zum Artikel Fuhrers Amt feierte bereits 2009 für 100'000 Franken an, dann gibt es aber durchaus auch Stimmen, die solche Ausgaben nicht daneben finden.

Quellen

Freitag, 23. April 2010

Abfallentsorgung im Mix von Hol- und Bringprinzip

Wohin mit Kehrichtsack und Grüngut?, fragte WeiachBlog am Samstag, 10. April 2010 und kündigte an, mit einer Artikelreihe versuchen zu wollen, etwas Licht in den Dschungel zu bringen.

Zwei Artikel zum Thema sind bereits erschienen: Grünabfuhr by Chübel-Chläusli vor bald drei Jahren, am 15. Mai 2007. Und: Im Webauftritt den Abfallkalender finden am 23. Februar 2010. Den Kalender findet man jeden Monat auf der letzten Seite der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach. Und dort steht vieles was man wissen muss.

177 Termine, zwei Dauerveranstaltungen und ein Angebot auf Anfrage

Die Dichte an Entsorgungsdienstleistungen ist eindrücklich. Pro Jahr werden die temporären Sammelpunkte wie folgt bedient:

  • 52-mal Kehrichtabfuhr
  • 39-mal Grüngutabfuhr (gleiche Standorte wie Kehricht)
  • 4-mal Häcksler (auf Anmeldung)
  • 4-mal Papier/Karton (gleiche Standorte wie Grüngut und Kehricht)

Gekennzeichnet sind diese temporären Sammelpunkte allerdings nicht. Wenn Sie wissen wollen, wo sie sind, fragen Sie am besten Ihre Nachbarn.

Weiter gibt es:

  • 3-mal Kleidersammlung (2x Depot Griesser, 1x Strassensammlung)

Bis auf die Kleidersammlung funktionieren obige Angebote nach dem Holprinzip. Jedenfalls muss man nicht allzu weit weg von seiner Wohnung um den Abfall loszuwerden. Für alles andere muss man auf den Bringmodus umschalten.

Je spezieller der Abfall desto weiter weg

Lediglich 1-mal pro Jahr kommt das Sonderabfallmobil vorbei (am 23.4.2010, 11.00-13.00 h auf dem Sternenparkplatz).

Dafür kann man Altöl jeden 1. + 3. Samstag im Monat, 10 - 11 h bei Enver Selimi an der Oberdorfstrasse 22 abgeben (als Sammelstelle dient das alte Gemeindewaschhäuschen im Oberdorf).

Für Grubengut (Keramik, etc.), Kleinmetall und alte Kühlschränke, etc. ist jeweils am Samstag von 9-11 Uhr die Entsorgungsanlage Hasli geöffnet. Sie befindet sich neben dem Schützenhaus.

Nur wer einen Tierkadaver zu entsorgen hat wird zu individuellen Zeiten bedient: O. Meierhofer am Dörndlihag 6 ist unter 079 352 71 76 erreichbar. Kein Wunder, das stinkt sonst schnell zum Himmel.

Dafür hat man im Prinzip dauernd Zugang zu den Containern für Aluminium, Konservendosen und Glasflaschen. Man findet sie auf dem Chälenplatz. Die Anwohner sind natürlich dankbar, wenn man das Glas nicht gerade zu Unzeiten entsorgt.

Auch Leuchtstoffröhren kann man jederzeit abgeben: bei Ernst Eberle Elektro GmbH an der Haslistr. 2.

Quelle

  • Abfallkalender in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2010 - S. 32.

[Veröffentlicht am 27.4.2010]

Dienstag, 20. April 2010

Warum es zur Milizarmee keine Alternative gibt

Seit der im Sommer 2008 mit dem Subprime-Debakel eingeläuteten Finanzkrise ist das Vertrauen in die Eliten nur noch an einem kleinen Ort. Der Normalbürger macht immer häufiger die Faust im Sack und manche fordern bereits offen die Köpfe der Abzocker.

Im Moment ist es an der Oberfläche noch ruhig. Aber das könnte sich ändern. Sollte die Wirtschaft der westlichen Hemisphäre vollends den Bach hinuntergehen (was bei der exorbitanten Geldmengenausweitung und den mangelhaften Eigenkapitalquoten der Grossbanken leider nicht ausgeschlossen ist - im Gegenteil), dürfte sich wohl selbst der Mittelstand nicht mehr ruhig halten.

Nicht einfach gegen das eigene Volk einsetzbar

In solchen Situationen wird sich die Schweiz glücklich schätzen können, wenn sie noch eine Milizarmee hat. Denn eine solche Armee kann man nicht einfach so mir nichts dir nichts zum Ordnungsdienst abkommandieren, sprich mit der Aufstandsbekämpfung betrauen.

Dass dem so ist, musste die Zürcher Regierung bereits im 17. Jahrhundert, anlässlich des Bauernkriegs von 1653 feststellen. Im Weiacher Kirchturmdokument von 1659 schrieb Pfarrer Ernj zu diesem Thema:

«Alls man zält 1653 sind die Berner und Luzerner buren wider ire Oberkeit loss gezogen, denselbigen zween Oberkeiten sind ze hilf komen die heren von Zürich ... sambt anderen mehr orten ..., aber es hat etlichen die Köpf kostet.»

Gemeint: unter den aufständischen Bauern. Dass die Hiesigen aber durchaus Sympathien für den Aufstand der Emmentaler und Entlebucher Bauern hatten, zeigte sich als die Unterländer unter dem Kommando des zürcherischen Junkers Grebel gegen die widerspenstigen Berner und Luzerner ausrücken sollten.

In Niederweningen und Schöfflisdorf (und vielleicht auch an anderen Orten) weigerte man sich nämlich offen, diesem Aufgebot Folge zu leisten: «sie wellint nit ins Bernpiet, die Puren tot ze schlagen», las sich das dann in den obrigkeitlichen Protokollen.

Den Kopf der Perücken gefordert

Solche Aufstände erschreckten die Gnädigen Herren zutiefst. Sie versuchten bis zum Ende des Ancien Régime mittels Abschreckung an der Macht zu bleiben:

«Pfyffer erzählt folgenden merkwürdigen Fall vom Jahr 1732. Beat Knübühler von Willisau hatte im betrunkenen Zustande, als er zu Luzern zu den auf dem Unterthor aufgesteckten Rebellenköpfen (von 1653, dem Bauernkriege her) hinaufschaute, ausgerufen: "Es wird eine Zeit kommen, wo die Perüken da hinauf müssen." Ferner hatte er geäussert, er wolle noch Schultheiss in Luzern werden. Derselbe wurde dafür eine Stunde neben den Pranger gestellt, mit einem Zeddel am Halse mit der Inschrift: "Wegen rebellischen Reden". Ferner ward er zu Willisau in seinem Hause für seine Lebenszeit an die Kette geschlagen und angeguntet (d.i. die Kette an der Wand befestigt).» (Osenbrüggen)

Wenn eine Regierung auf diese Weise ihre Ratlosigkeit dokumentieren muss, ist das schon schlimm genug. Dann sollte sie wenigstens nicht auch noch ein stehendes Heer von bezahlten Söldnern zur Verfügung haben.

Quellen
  • Walter Zollinger: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach. Chronik Weiach. 1271-1971 (1. Aufl. 1972, 2., ergänzte Aufl. 1984.) - Kapitel Bauernunruhen.
  • Eduard Osenbrüggen: Deutsche Rechtsalterthümer aus der Schweiz – S. 42-43.

Montag, 19. April 2010

Journalistische Hüllen von Tamedias Gnaden

Der «Zürcher Unterländer» (ZU) und das «Neue Bülacher Tagblatt» (NBT) wechseln von der NZZ–Mediengruppe zum Tamedia-Konzern. Was da am 15. April bekanntgegeben wurde, tönt nach einem normalen Besitzerwechsel. Ist es aber nicht.

Der letzte Donnerstag ist ein weiterer Trauertag für die Pressefreiheit. Früher hatte die Unterländer Medienlandschaft noch echte Vielfalt zu bieten. Früher, das war, als die Lokalmedien des Zürcher Unterlands noch von lokal verankerten Unternehmern mit Herzblut geführt wurden. Früher, das war vor der Zeit der Stadtzürcher Usurpatoren.

Im Vergleich mit diesen Zeiten kommt man nicht umhin, ZU und NBT nun definitiv als lebende Tote zu bezeichnen: journalistische Hüllen von Tamedias Gnaden.

Renditedenken über alles

Dass dem so ist, kann Steffen Riedel, der Chefredaktor des «Zürcher Unterländers», auch mit der Publikation von Beschwichtigungen wie: «Journalistisch bleiben die Zeitungen eigenständig» nicht widerlegen - höchstens noch ein bisschen vernebeln.

Denn wo seit ein paar Tagen der Hammer hängt, sieht man allein schon an der Diktion des neuen Herrschers:

«Martin Kall, Vorsitzender der Tamedia-Unternehmensleitung, versicherte, dass ZU/NBT beziehungsweise die Zürcher Landzeitungen weitergeführt würden. Voraussetzung seien deutliche Ergebnisverbesserungen durch Kosteneinsparungen und Umsatzsteigerungen.» (ZU, 16.4.2010)

Heisst im Klartext: Wenn es nicht mehr rentiert, werden «Zürcher Unterländer», «Neues Bülacher Tagblatt» und wie die neu akquirierten Satelliten sonst noch heissen, knallhart liquidiert. Da wird Tamedia-Chef Kall keine Sekunde zögern.

Kampfmittel Regionalausgaben

Ende Juli 2006 bezeichnete Dagmar Appelt, die damalige Chefredaktorin des Neuen Bülacher Tagblatts, die Tamedia AG als «Medien-Schlachtschiff, das — koste es, was es wolle — noch so gerne in die Gewässer des Zürcher Unterlandes vordringen möchte.» Mit dieser Einschätzung lag sie völlig richtig.

Wie im Spätmittelalter der Stadtstaat Zürich die alteingesessenen Freiherren an die Wand spielte und sie dann aus dem Geschäft drängte, so hat sich in den letzten Jahren die Tamedia fast die ganze Zürcher Medienlandschaft unter den Nagel gerissen.

Dabei hatte die Tamedia allerdings auch Spielglück, denn ohne die überraschende Wende im Machtpoker mit der NZZ wäre man kaum so weit gekommen.

Die Lage heute: Nur Winterthur und das Weinland sind vom «Medien-Schlachtschiff» von der Zürcher Werdstrasse noch nicht erobert worden.

Fehlt nur noch die Übernahme der alten Tante von der Falkenstrasse (aka Neue Zürcher Zeitung) und des Winterthurer Landboten. Dann ist das Monopol perfekt.

Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan...

Die im Herbst 2006 gegründeten Tages-Anzeiger-Regionalausgaben haben - rückblickend beurteilt - wie Belagerungsmaschinen gewirkt. Sie waren eine wichtige Speerspitze des Angriffs, halfen sie doch mit, die Medienlandschaft im Unterland sturmreif zu schiessen.

Die Regionalausgaben hatten im wesentlichen den Zweck, das Feld zu besetzen und durch Abgraben von Werbeeinnahmen und Abwerben von Journalisten die Basis der unabhängigen Lokalzeitungen zu untergraben.

Nun wird man zusehen können, wie die kostspieligen, bereits letzten Herbst massiv reduzierten Regionalausgaben aus dem Tages-Anzeiger verschwinden werden. Denn: Journalistische Vielfalt ist teuer. Und Synergie-Effekte durch die Werberäume der neuen Untertanen sind in ihrer finanziellen Wirkung auch begrenzt.

Die hart erkämpften Markennamen «Zürcher Unterländer» und «Neue Bülacher Tagblatt» wird man kaum aufgeben. Sie sind zu stark verankert im Unterland.

Wo kann man demnach noch sparen? Meine Prognose: die Mohren in den Tagi-Regionalredaktionen haben ihre Schuldigkeit getan. Jetzt kann man sie wieder wegrationalisieren - einen nach dem anderen.

Quelle

Frühere Artikel zum Thema

Freitag, 16. April 2010

Ämterverteilung im neuen Gemeinderat

Seit dem 7. April ist klar, wer im Gemeinderat welche Dossiers betreut. An diesem Tag fand nicht nur die Wachtablösung statt. An diesem Termin hat der neue Gemeinderat sich auch gleich konstituiert. Sandra Zrinski berichtete Tages-Anzeiger Unterland am 13. April unter dem Titel Konstituiert. Gemeinderat hat Ressorts zugeteilt (S. 23):

«Weiach – Die neu gewählten Weiacher Gemeinderäte haben die Ressorts untereinander aufgeteilt. Paul Willi übernimmt als Gemeindepräsident die Führung und den Vollzug der Geschäfte der Behörde und hat die Finanzen unter sich. Emanuel Galimberti ist zuständig für den Hochbau, Ernst Eberle für den Tiefbau und die Gemeindewerke. Thomas Steinmann führt die Abteilungen Sicherheit, Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt. Die Bereiche Gesundheit und Sozialwesen hat Michael Bärtsch unter sich.»

Auf der Gemeindewebsite sind die Details und Kontaktdaten unter den entsprechenden Personen abgelegt. Sie werden hier wiedergegeben; Postanschriften, Telefonnummern und e-mail-Adressen werden aber weggelassen.

Michael Bärtsch: Gesundheit und Sozialwesen

Dass Michael Bärtsch zum Ressortvorstand Gesundheit und Sozialwesen bestimmt würde, war vorauszusehen. Ist er doch hauptberuflich in der Gastronomie tätig. Bätsch sitzt von Amtes wegen in der Sozialhilfekommission:
  • Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung
  • Spitäler und Krankenheime, Spitex
  • Lebensmittelkontrolle, Hygiene, Fleischschau
  • Friedhof- und Bestattungswesen
  • wirtschaftliche und persnöliche Sozialhilfe, Zusatzleistungen
  • Altersheime, Invalideneinrichtungen
  • Offene Jugendarbeit in der Gemeinde
Ernst Eberle: Tiefbau und Gemeindewerke

Als Ressortvorstand Tiefbau und Gemeindewerke behält Ernst Eberle seine früheren Funktionen. Er sitzt von Amtes wegen im Bauausschuss und in der Quartierplankommission:
  • Erstellung und Unterhalt der bestehenden und neuen Tiefbauten
  • Kiesgruben, Deponien, Auffüllungen auf Gemeindegebiet
  • Öffentliche Gewässer und Brunnen
  • Generelle Entwässerungs- und Wasserplanung
Emanuel Galimberti: Hochbau

Als Ressortvorstand Hochbau übernimmt Emanuel Galimberti das Dossier vom neuen Gemeindepräsidenten Paul Willi. Wie Eberle sitzt er im Bauauschuss und in der Quartierplankommission:
  • Baupolizei
  • Bau, Unterhalt und Verwaltung der gemeindeeigenen Hochbauten
  • Ortsplanung, Bau- und Zonenordnung, Quartierpläne
Thomas Steinmann: Sicherheit, Landwirtschaft, Wald und Umwelt

Auch die Ressortzuteilung für Steinmann ist keine Überraschung. Als Berufsmilitär ist er für den Bereich Sicherheit prädestiniert. Darüber hinaus betreut er Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt-Dossiers. Von Amts wegen sitzt Steinmann in der Sicherheitskommission Glattfelden-Stadel-Weiach:
  • Polizeiwesen - Verkehr, Sicherheit, Gewerbe, Waffenerwerb
  • Sicherheitszweckverband, Feuerwehr und Zivilschutz
  • Militärische Belange
  • Tierschutz, Hundekontrollen und Hundeabgaben
  • Landwirtschafts- und Forstwesen inkl. Waldwege
  • Naturschutz und Rebbau, Jagd- und Fischerei
  • Verwaltung der landwirtschaftlichen Grundstücke der Gemeinde
  • Grundbuchvermessung, Melioration
  • Abfuhr- und Entsorgungswesen
  • Umweltschutz auf kommunaler Ebene
  • Fernwärmeverbund, Fernwärmeleitungsnetz
Steinmann ist bis zur Konstitutierung der neuen Primarschulpflege auch noch Mitglied dieser Behörde. Dort betreut er das Ressort Liegenschaften.

Paul Willi: Gemeindepräsident und Finanzvorstand

Eine besondere Machtfülle ist bei Paul Willi konzentriert. Der im Hauptberuf bei ABB tätige Manager ist seit dem 7. April auch der Säckelmeister der politischen Gemeinde. Er sitzt von Amtes wegen im Verwaltungsrat der Weiacher Kies AG, im Bauauschuss und in der Quartierplankommission:

  • Führung und Vollzug der Geschäfte des Gemeinderates
  • Kultur, Sport und Wirtschaftsförderung
  • Öffentlicher Verkehr
  • Vormundschaftswesen
  • Gemeindehaushalt, Finanzplanung und Budget
  • Gemeindeversicherungen
  • Steuerwesen inkl. Grundsteuern
[Veröffentlicht am 27.4.2010]

Donnerstag, 15. April 2010

Plötzlicher Kindstod

Ob es nun heute passiert oder vor Jahrzehnten geschah: «Der plötzliche und unerwartete Tod eines scheinbar gesunden Kindes ist eines der schrecklichsten Ereignisse, das in einer Familie auftreten kann und eines der heikelsten Probleme, mit dem Ärzte konfrontiert werden.»

So die Website sids.ch, welche sich mit dem «Sudden infant death syndrome», dem plötzlichen Kindstod befasst.

Das Problem sei nicht neu, erscheine aber umso einschneidender. Grund: die gesunkene Sterblichkeitsrate bei Säuglingen. Plötzlicher Kindstod sei daher «die häufigste Todesursache zwischen 14 Lebenstagen und dem Ende des ersten Lebensjahres geworden.»

Gemeinderat betroffen

Auch die dörfliche Führungsschicht war vor solchen Ereignissen nicht gefeit: «Am 13. April ist das ca. 3/4-jährige Susy Griesser (Fam. Gottlieb Griesser, Baumeister) im Bettchen erstickt.» (G-Ch Weiach 1960, S. 17)

Was vor 50 Jahren und ein paar Stunden in Weiach zum Tod von Susy geführt hat, darüber soll hier nicht weiter spekuliert werden. Denn trotz intensiver Forschung ist bis heute nicht klar, was die Ursachen für solche Todesfälle sind.

Wie vorbeugen?

Viel mehr interessiert, was aus heutiger Sicht punkto Präventionsmassnahmen als geeignet angesehen wird.

sids.ch meint: Hitzestau ist ein häufig unterschätztes Problem.

Natürlich soll auch gegen das Ersticken vorgebeugt werden, indem man verhindert, dass die Decke über den Kopf rutscht, z.B. mit einem Schlafsack.

Im übrigen wird auch das Stillen empfohlen. Das stärkt den Organismus gegen Infektionen und Allergien.

Gemäss einem deutschen Kinderarzt muss man besonders Hunde und Katzen unter Kontrolle haben: «Niemals ein Haustier unbeaufsichtigt beim Baby lassen! Besonders Katzen suchen warme Plätzchen zum Schlafen und haben schon Babys im Bettchen erstickt.»

[Veröffentlicht am 16. April 2010]

Mittwoch, 14. April 2010

Aprilwetter 1960: Nicht schuld an schlechtem Obstertrag

Wie für die ersten drei Monate des Jahres 1960, so hat der Weiacher Primarschullehrer Walter Zollinger auch seine Aufzeichnungen für den April vor 50 Jahren in der entsprechenden Jahreschronik verarbeitet:

«April: Ein meist "durchzogener Geselle". Sehr viel gab's bedeckte oder stark bewölkte Halb- und Ganztage, daneben allerdings auch sonnige Zeiten, nämlich an 9 ganzen Tagen und 11 mal während eines kurzen Teils des Tages. Regen fiel 12mal, davon 4 mal nur nachts. Dazu kommen noch 4 neblige Morgen; oftmals wehte auch ein ziemlich heftiger Wind. Der 26. und 27.4. brachten nochmals Schneegestöber, sodass Wiesen und Bäume schneebedeckt wurden, wie im strengsten Winter (0°, -2°C). "Schade um die vorherige Blütenpracht!" meint meine Notiz. Ein Glück nur, dass die Temperaturen wenigstens sonst nie mehr unter 0°C sanken! Sie hielten sich an den Morgen und Vormittagen so zwischen +2 und +8°, an den Nachmittagen war's immer über 10°, ausgenommen die oben erwähnten beiden Tage des 26./27. April. Höchsttemperaturen brachten die Tage vom 7. bis 9.4., nämlich solche von 23°, 22°, 23° an den Nachmittagen. Das wiederholte sich nochmals in ähnlicher Weise vom 20. bis 22.4. (20°, 21°, 22°C).

Der April förderte den Blühet ziemlich gut. Es heisst in meinen täglichen Aufzeichnungen unterm 7. April: "Aprikosen- u. Pfirsichspaliere blühen, Birnspaliere kommen bald, Blütenansatz gut." Und unter 13.4. sind auch die blühenden Kirschbäume erwähnt. Hoffentlich hat der Schneefall v. 26./27. nicht zuviel zerstört!
»

Der April war nicht schuld

Offenbar war es nicht dieser späte Schneefall, der die Obsternte 1960 zu einem weniger erfreulichen Ergebnis brachte, wie man dem Teil über die Landwirtschaft entnehmen kann:

«Herr Verwalter A. Chittoni von der landwirtschaftlichen Genossenschaft meldet für das Jahr 1960 die folgenden Ablieferungen:

Tafelobst: 51'235 kg
Mostobst: 149'500 kg
Steinobst: 200 kg

Diese Zahlen widerspiegeln deutlich den ungünstigen Sommer
[...]. Auch zum Ausreifen des Obstes war der fortwährend feuchte August, trotz des starken Behanges, nicht überaus geeignet. Das Tafelobst litt deshalb und musste vielfach selbstverwendet oder dann eben als "Mostobst" abgestossen werden.»

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1960 - S. 4 & 8. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1960].

[Veröffentlicht am 16. April 2010]

Dienstag, 13. April 2010

Wie Pfarrer Hartmann Escher nach Glattfelden kam

«Mittwochs den 7. Christm.» wurde seitens des Kleinen Rats (heute wäre das der Regierungsrat des Kantons Zürich) über die Besetzung von Pfarrstellen beraten und entschieden:

«Auf Absterben Jkr. Pfarrer Meisen sel. von Glattfelden, haben Unsere Gn HHerren Jhro Eminenz Herrn Cardinal von Mörspurg zu Dreyern vorgeschlagen: 

- Herr Exspectant Rudolf Däniker, 
- Junker Pfarrer Escher, von Weyach, und 
- Herr Pfarrer Wirz, zu Frauenfeld. 

 Aus welchen Herr Cardinal Junker Pfarrer Escher ausgewehlt, welchen Hochgedachte Gn. Herren einhellig bestätiget haben.» 

Abgedruckt war diese offizielle Mitteilung «den 15. Christmonat, 1768» in Nummer 50 (No. L.) der sogenannten «Donnstags-Nachrichten», einer «Mit Hoher Verwilligung» der Gnädigen Herren von Zürich herausgegebenen Zeitung. 

Pfarrwahl-Recht beim Bischof von Konstanz 

Der oben genannte Kardinal, Franz Konrad von Rodt, war seit 1750 Fürstbischof von Konstanz mit Residenz in Meersburg am Bodensee. Dass der Kleine Rat den Pfarrer nicht einfach selber bestimmen konnte – wie er es in Weiach und Dutzenden von anderen Kirchgemeinden tat – hängt mit der besonderen Geschichte der Pfarrei Glattfelden zusammen. 

Sie entstand nämlich etwa ein Jahrhundert vor der Reformation, wie man Arnold Nüschelers Buch «Die Gotteshäuser der Schweiz: Historisch-antiquarische Forschungen» entnehmen kann: 

Die Kollatur von Glattfelden gehörte dem Fürstbischof von Konstanz, seit Bischof Otto am 30. Oktober 1421 beschlossen hatte, «dass von nun an auf ewige Zeiten in der Kirchgemeinde Glattfelden ein beständiger, daselbst in eigner Person wohnhafter Vikar gehalten werde, dessen Wahl er sich und seinen Nachfolgern vorbehält und dessen Einkommen er bestimmt» (Nüscheler, Band 2, S. 14f). 

Unter einer Kollatur verstand man das Recht, einen Pfarrer einzusetzen sowie seine Besoldung zu bestimmen. Nach der Zürcher Reformation war es daher noch bis 1804 so, dass ein in Meersburg am Bodensee residierender katholischer Reichsfürst den protestantischen Pfarrer von Glattfelden einzusetzen hatte.

Recht der Hohen Gerichtsbarkeit auf den Dreyer-Vorschlag

Die Zürcher Regierenden durften lediglich einen Dreier-Vorschlag machen, was der Rat auch in diesem Fall tat - so konnte er die Auswahl wenigstens auf die den Zürchern Genehmen einschränken. 

Warum sich der Bischof ausgerechnet für Escher entschieden hat? Man kann es sich denken: Mit den fürstbischöflich-konstanzischen Amtsträgern hatte Hartmann Escher sicher kein schlechtes Verhältnis - sie kannten ihn von seiner Zeit in Weiach seit 1754 und waren aufgrund seines Leistungsausweises wohl voll davon überzeugt, dass er sich für die gut bezahlte Pfarrstelle von Glattfelden eignen und ihrer würdig sein würde.

Frühere Artikel zu Pfarrer Escher
[Veröffentlicht am 16. April 2010]