Donnerstag, 30. September 2021

Der Plan des Weiacher Kirchenbezirks von 1921

Gestern und heute vor 100 Jahren hat ein Grundbuchgeometer namens Knupp die Daten der «Pfrundlokalität Weiach» aufgenommen und darauf basierend einen exakten Plan gezeichnet, der den gesamten heute als «Kirchenbezirk» bezeichneten Bereich umfasst:























Im Vergleich zur Situation von 1821 (siehe WeiachBlog Nr. 1520) sind die Pfrundgüter geschrumpft. Verkauft worden waren die nordöstlich gelegene Wiese (die 2004 zum neuen Friedhofsteil Fuori le mure wurde), sowie die Grünlandparzelle auf der Hofwisen (dem Areal, das heute noch teilweise unüberbaut zwischen Oberdorf und Chälen liegt und zum guten Teil zum Schulgelände gehört).

Das Reich des damaligen Pfarrers Albert Kilchsperger und seiner Frau Elisa Meierhofer beschränkte sich also auf den eigentlichen Pfarrgarten südwestlich des Pfarrhauses (von Mauer gegen die Büelstrasse eingefriedet) sowie den Hofraum zwischen Waschhaus, Pfarrscheune und Pfarrhaus.

Seit dem Abbruch der südwestlichen Friedhofsmauer samt dem Torbogen im Jahre 1838 mussten die Kirchgänger nicht mehr den Pfarrhof durchqueren, um in den Friedhof und zur Kirche zu gelangen. Die beiden Bereiche waren seither entflochten. 

Zwecks Friedhoferweiterung hat man neu eine näher an der Büelstrasse liegende Mauer mit Bogen gebaut und das Terrain dahinter aufgefüllt. Platz wurde auch dadurch geschaffen, dass damals das alte Pfarrwaschhaus abgebrochen und Richtung Pfarrscheune ein Neubau erstellt wurde (vgl. den Vertrag zwischen dem kantonalen Baudepartement (als Eigentümervertreter des Pfarrhauses) und der Gemeinde Weiach (als Eigentümerin des Friedhofes und der Kirche), StAZH M 30.606).  


Zoomen wir auf dem Plan etwas näher, dann fallen zwei Details auf, die anders sind als heute:
  • an der Verbindungsmauer von 1859 zwischen dem Alten Gemeindehaus (erbaut 1857) und der Kirche ist aussen das Spritzenhaus angebaut. Zumindest Teile der Feuerwehrausrüstung waren also vor hundert Jahren nicht im Erdgeschoss des Gemeindehauses gelagert;
  • auf dem Pfrundgrundstück selber findet man ungefähr dort, wo sich heute eine Feuerstelle befindet, ein Bienenhaus, das als Eigentum des Pfarrers ausgewiesen ist.
Verschieben wir den Ausschnitt nach rechts, dann sieht man, dass sich die Südecke des Pfarrgartens damals weiter in Richtung Oberdorfstrasse erstreckt hat als heute. Der 1921 vermerkte Nachbar, Wagnermeister Johann Stuber, verfügte noch über weniger Platz als sein Nachfolger Albert Erb, der dem Kanton eine Fläche von 100 Quadratmetern abkaufen und nur deshalb 1955 einen Schopf erstellen konnte (vgl. WeiachBlog Nr. 1602). Eine Ecke dieses Lagergebäudes (heutige Assek-Nr. 247) steht nämlich auf der alten Parzellengrenze.


Was man auf diesem Ausschnitt auch sehr schön sieht, ist die  Richtungsangabe «nach Raat» auf der als «Gemeinde-Strasse» bezeichneten Büelstrasse. Sie korrespondiert auf der anderen Seite des Plans mit  «nach Kaiserstuhl» und diese beiden Angaben verraten den alten Verlauf der Hauptstrasse von Kaiserstuhl über Raat nach Zürich, als man die Stadlerstrasse noch nicht auf dem Reissbrett geplant und 1845/46 als «Kunststrasse» erstellt hatte (vgl. WeiachBlog Nr. 1511). Die alte Strasse verlief nämlich am Pfarrhaus vorbei. Und daran sieht man auch, dass Geometer Knupp alte Pläne vorgelegen haben müssen (vielleicht auch der von 1838; StAZH PLAN R 1190). 


Zum Plan gehörte selbstverständlich auch ein Flächenverzeichnis. Der Ersteller war schliesslich Grundbuchgeometer. Die Assekuranznummern sind diejenigen, die zwischen 1895 und 1955 Gültigkeit hatten. Und die Flächenangaben zeigen ein Total von 1982 m2, also rund 40 m2 weniger als in WeiachBlog Nr. 1602 errechnet.


Quelle
  • Situationsplan über die Pfrundlokalität Weiach. Pfrundlokalität mit Kirche, Pfarrhaus und Umgebung; Grundriss. Mit Verzeichnis der Flächeninhalte der Gebäude und Güter sowie mit Angabe der Namen der Eigentümer von angrenzenden Privatgrundstücken und -gebäuden. Entstehungszeitraum: 29.-30.9.1921. Massstab: 1 : 200 (Massstabsleiste von 40 Meter). Format B x H (cm): 80.0 x 50.0. Tinte, Grafitstift, Aquarell. Papier auf Gewebe. Signatur: StAZH PLAN R 1841.
Literatur
  • Brandenberger, U.: Wie sich der Kirchenbezirk Weiach seit 1821 verändert hat. WeiachBlog Nr. 1520 v. 5. Juni 2020.
  • Brandenberger, U.: Wie gross war eine Weiacher Jucharte im Jahre 1821? WeiachBlog Nr. 1602 v. 16. Oktober 2020.

Mittwoch, 29. September 2021

«Erfahrungen und Erwartungen zählen nicht»

Ein Gastbeitrag von Michael Frauchiger, Im See 20, zum letzten Abstimmungssonntag

Weiach ist die politisch wohl interessanteste Gemeinde im Zürcher Unterland. Zumindest für mich als «Zuzüger». Als Stadtkind, aufgewachsen in Winterthur, bin ich mich Parteien und dadurch voraussehbare Ausgangslagen gewöhnt. Ich wurde jedoch eines Besseren belehrt in dieser schönen Gemeinde. Nichts ist vorhersehbar, nichts ist sicher, nichts kommt so wie gedacht und oder erwartet.

Als ich anfangs August 2016 nach Weiach zog, fand ich es schon speziell, dass 4 von 5 Gemeinderäten Parteilos waren. Nach den Wahlen und dem Parteiaustritt von Thomas Steinmann waren es sogar 5 von 5 Parteilose. Für mich als jemand der stets die Parteizugehörigkeit als Grund-Kompass sah, erst etwas eigen. Ich habe mich in den letzten fünf Jahren in diese Gemeinde eingelebt, versuche das Wahl- und Abstimmungsverhalten zu verstehen und bin immer wieder erstaunt. Immer wieder aufs neue. 

Zuletzt am Sonntag, 26.9.2021. Es standen 2 eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: Die «99 %-Initiative» der JUSO, welche auch in Weiach erwartungsgemäss deutlich verworfen wurde und die Gesetzesänderung zur «Ehe für alle». 

Bild: Ja-Stimmen-Anteile «Ehe für alle»

Als Koordinator des SVP-JA zur Ehe für alle-Komitees habe ich in einer Gemeinde wie Weiach, wo doch bei den National- und Ständeratswahlen 2019 immerhin 56 % die SVP wählten, beim besten Willen nicht erwartet, dass die Vorlage so deutlich angenommen wird. Nein, ehrlich, ich habe eigentlich erwartet, dass die Vorlage in unserer Gemeinde abgelehnt wird. Dass das Ja mit 57 % ziemlich deutlich ausfällt, überraschte mich positiv.

Wieso erwartet man in Weiach eigentlich ein Nein, auch zu einer Vorlage, die generell nicht umstritten war in der Schweiz? Für mich liegt das in diversen Punkten. 

Die Weycher Stimmbürger entscheiden nicht nach Mainstream, Umfrageergebnissen oder sonst was. Nein, sie haben sich immer selbst treu an das gehalten, was für uns das Beste ist. Das ist eine Eigenschaft, welche ich in dieser Gemeinde enorm schätze. 

Den Weycherinnen und Weychern soll nicht gesagt werden, was das Beste ist oder das Schlechteste, zuletzt zeigte sich dies auch bei der Abstimmung über den Schulhauskredit. Von allen Seiten wurde gesagt, wie wichtig ein JA sei, aber die Weycher haben anders entschieden (vgl. WeiachBlog Nr. 1535). Dies sieht man nicht oft in kleinen Gemeinden.

Weiach ist und bleibt für mich eine der spannendsten Gemeinden im Unterland. In politischen Angelegenheiten, ob auf Gemeinde-, Bezirks- oder auch auf Kantonsebene, zeichnet sich Weiach durch seinen stets selbst gewählten Weg aus und das ist etwas, was in dieser Gemeinde beibehalten werden soll und muss.

Ihr Michael Frauchiger


[Lektorat, Verlinkungen und Bilder: Redaktion WeiachBlog]

Dienstag, 28. September 2021

Die älteste Erwähnung des Weiacher Dorfgerichts

Die Gemeinde Weiach hatte im 17. und 18. Jahrhundert bekanntlich das Privileg, über ein eigenes Dorfgericht zu verfügen, vor dem selbst Tötungsdelikte verhandelt wurden. Wenn auch nur um summarisch festzustellen, dass eine höhere Instanz zuständig sei. 

Eine solche lokale Richterbank stellten damals längst nicht mehr alle Dorfschaften. Im Falle von Weiach blieb das sonst ab der Frühen Neuzeit sukzessive zugunsten des Amtsgerichts abgeschaffte Dorfgericht nur deshalb bis zum Ende des Ancien Régime erhalten, weil die Konkurrenz zwischen dem Fürstbistum Konstanz (Niedergerichtsherr) und dem Zürcher Stadtstaat (Hochgerichtsherr) eine derartige Delegation nach unten quasi erzwungen hat. 

Entstanden ist das Dorfgericht mutmasslich aus dem Twing und Bann des Niedergerichtsherrn heraus. Diese Funktion lag seit 1295 beim Fürstbistum Konstanz. 

Notarielles Grundstücksgeschäft vor einem Ad-hoc-Gericht

Folgt man der Auffassung von Thomas Weibel im Rechtsquellenband Neuamt von 1996, dann gab es unser Dorfgericht nachweislich seit Spätherbst 1352, also bereits Jahrzehnte vor dem Übergang der Hochgerichtsbarkeit an die Stadt Zürich im 15. Jahrhundert (Pfandsache Grafschaft Kyburg 1424 bzw. Eigentumsübergang Neuamt 1442). Die Anmerkung 3 zu RQNA Nr. 193 hält fest:

«Im Spätmittelalter gab es auch zu Weiach noch keine feste Richterbank. Im Zusammenhang mit einer 1352 vor dem Gericht zu Weiach getätigten Aufgabe eines Hofes ist vermerkt:

Dis beschach ze Wiiach, da ze gegen waren: Joh[ans] Wirch, Stadlers, Cuonrat Wirch, sin bruoder, Peter Meiier von Herdern, Joh[ans] von Stadeln, Joh[ans] Meiier von Wiiach, Cuonrat Meiier, sin bruoder, Lütolt Meiier, Uolrich und ander erber lüten vil.

Den Vorsitz des Gerichtes hatte Cuonrat, der vogt schulthesse ze Keyserstuol, inne (StAZH C II 6 Nr. 769).»

Bei diesem Hof handelt es sich um den sog. Büel-Hof, der einen grossen Teil der damals bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet von Weiach umfasste (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 52 und Nr. 54). 

Mit der «Aufgabe» ist nicht gemeint, dass die Bewirtschaftung eingestellt wurde, vielmehr haben die Lehensnehmer dem Lehensherr (hier das Kloster St. Blasien) den Hof gegen Zahlung einer Entschädigung zurückgegeben, sodass dieser ihn neu verleihen konnte bzw. musste.

Quelle

  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 439. [RQNA 193 Anmerkung 3]

Montag, 27. September 2021

Leeberen. Kantonale Scheuklappen in der Flurnamenforschung

Was auch immer man im Leben vorhat: Die für die Zielerreichung aufzuwendenden Ressourcen sind begrenzt. Man muss sich also einschränken. 

Wenn es gilt, Material für ein Orts- und Flurnamenbuch des Kantons Zürich zu sammeln, heisst das: Konzentration der Quellen auf das Kantonsgebiet. Für die historischen Belege also: Urkundenbücher und Regestenwerke über den Kanton Zürich sowie im Staatsarchiv des Kantons Zürich verfügbare Urbare durchforsten.

Aargauer Urkunden vergessen

Dabei kann man den Fokus aber auch zu eng setzen, wie man an den in den 1950er- bis 1970er-Jahren von Bruno Boesch (1911-1981) und Jörg Rutishauser im Hinblick auf ein Zürcher Namenbuch aufgenommenen Daten sieht. Auf diese Vorarbeiten stützen sich nämlich die aktuell von Mitarbeiterinnen des Schweizerischen Idiotikons verfassten Texte für das Zürcher Siedlungsnamenbuch, die gerade sukzessive in die Online-Datenbank von ortsnamen.ch eingearbeitet werden.

Eine Quelle fehlt da durchwegs: das Urkundenbuch über das Stadtarchiv Kaiserstuhl, das 1955 als Nr. 13 in der Reihe Aargauer Urkunden erschienen ist. Der Bearbeiter dieses Bandes, Paul Kläui (1908-1964), hat die Regesten teils sehr ausführlich gestaltet und in einigen Fällen ganze Flurnamenverzeichnisse ins gedruckte Werk eingerückt. Da Kaiserstuhl als Sitz des Priesters einer Grosspfarrei sowie als Wirtschaftszentrum für die ganze Region Bedeutung hatte, sind neben Urkunden, die Weiach betreffen, u.a. auch solche enthalten, in denen es um Steinmaur, Raat oder Windlach geht. Für diese vier zürcherischen Ortschaften vermerkt Kläui im Namenregister auch Flurnamen.

Nicht erst im 16. Jahrhundert erwähnt

Die meisten der Weiacher Flurnamenbelege stammen aus dem 16. Jahrhundert und sind damit nicht älter als die aus Urbaren gezogenen Fundstellen nach Boesch/Rutishauser. Für den Flurnamen Leeberen (https://search.ortsnamen.ch/de/record/7063757) hingegen stösst man auf eine wesentlich ältere Fundstelle: in einer Pergamenturkunde mit abgefallenem Siegel, ausgestellt im Jahre 1407!

Das Regest Nr. 43 (AU XIII, S. 29) ist datiert auf «samstag nach sant Uolrichs tag des bischofs», d.h. den 9. Juli und lautet:

«Vor Pantlion von Mandach, schultheiss ze Keiserstuol, der im Namen des hochwirdigen fuirsten bischofs Albrechtz von Konstanz ze Keiserstuol in der stat an offner strasse zu Gericht sitzt, verkaufen Cuonrat Gaessler und mit im sin tochter Gret dem Johans Scherer genant Bik ein wisen und ein aeckerli dar an, die gelegen werin ze Lewren an Wigacher bach, die ze der obren siten stosset an Johans Saltzmans wisen und ze der nidren siten an Cuonratz Wirtz wisen und ze der vordren siten an des Rafzers wisen, um 14 1/2 Pfund hlr. für ledig eigen. Fertigungs- und Währschaftsformel. Siegler: der Schultheiß. - Orig. Perg. StAK Urk. 30. S. abgef.» (vollständiger Originaltext; kursive Abschnitte von Kläui)

Das verkaufte landwirtschaftliche Grundstück befindet sich eindeutig auf Weiacher Gemeindegebiet, nämlich am «Wigacher bach» (Schreibweise mit g im Kanzleistil), d.h. dem Dorfbach nördlich des heutigen Dorfkerns.

Abb.: Die Archäologische Zone Nr. 4 Weiach-Leeberen 
(Quelle: Kantonsarchäologie Zürich auf maps.zh.ch)

Der Flurname «Lewren» passt in der Schreibweise zu «vnder Lewern» (1526 in StAZH G I 164, 644v), bzw. «bj der Oberen Leweren» (1560 in StAZH F II a 318, 250.) aus der Sammlung Boesch/Rutishauser.

Und man kann sogar anhand der Anstösser Vermutungen darüber anstellen, wo sich das Verkaufsobjekt exakt befunden hat, nämlich direkt am Ostrand des Bacheinschnitts, sehr nahe an den nicht konservierten Fundamentresten des zweiten spätrömischen Wachtturmes auf Weiacher Gebiet. Denn «obren siten» dürfte sich hier auf die Laufrichtung des Bachs beziehen, d.h. südlich. «Vordren siten» wäre dann in Richtung Rheinsfelden und die hintere Seite das Bachtobel.

Ein wehrhafter Heiliger

Der oben erwähnte Festtag des Hl. Ulrich ist der 4. Juli, der 1407 auf einen Montag fiel. Dieser Heilige wurde auch im Machtbereich des Bistums Konstanz verehrt. Es handelt sich um Ulrich von Augsburg, (890-973), einen Abkömmling des Hochadels, der sich bei den Ungarneinfällen schon 924 und bis zur Schlacht auf dem Lechfeld am 10. August 955 grosse Verdienste erworben hat. Er soll sich durch persönliche Tapferkeit im Kampf ausgezeichnet haben.

Eine auf diesen Heiligen bezogene Reliquie in Kreuzform, das sog. Ulrichskreuz, war «im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit als Amulett und Wallfahrtsmitbringsel aus Augsburg, auch mit teufelsbeschwörenden Sprüchen, im gesamten süddeutschen Raum und im Elsass» weit verbreitet (Quelle: Wikipedia-Artikel Ulrichskreuz; Stand 27.9.2021).

Der 4. Juli gehörte nach dem Festkalender der Diözese Konstanz zu den sog. festa fori. Das ist gemäss Ad Fontes die «Bezeichnung für die hervorragenden kirchlichen Festtage, an denen nicht gearbeitet wird und an denen das bürgerliche Leben ruht (z.B. kein Gericht, keine Schule)».

Die von Mandach als fürstbischöfliche Amtsträger

Dass der Kaiserstuhler Schultheiss 1407 ein Zürcher Unterländer Ministerialadliger aus dem Hause derer von Mandach war, hängt mit der im Mai 1406 durch Fürstbischof Marquard von Randeck gewaltsam beendeten Abspaltung zusammen. Die Familien Escher und Grebel hatten versucht, die Stadt Kaiserstuhl unabhängiger zu machen und sie indirekt habsburgischer Oberhoheit zu unterstellen. Pantaleon von Mandach wurde von Marquards Nachfolger Fürstbischof Albrecht Blarer offensichtlich als zuverlässiger eingestuft (obwohl es im Jahre 1301 auch unter seinen Verwandten solche gab, die versucht hatten, den damaligen Fürstbischof auszutricksen).

Quelle und Literatur

  • Kläui, P.: Die Urkunden des Stadtarchivs Kaiserstuhl. Aargauer Urkunden Bd. 13 (AU XIII), Verlag Sauerländer, Aarau 1955 – Nr. 43, S. 29.
  • Leonhard, M.: Mandach, von. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 8. Dezember 2009.

Sonntag, 26. September 2021

Nicht unter dem eigenen Stand verheiratet

Der älteste Eintrag der 1730 gegründeten Donnstags-Nachrichten von Zürich in dem Weyach erwähnt wird, findet sich in «Num. XXI. Den 24. May. 1731». Und es geht um eine amtliche Mitteilung:

«Vergangnen Sonntag sind folgende Ehen verkündet worden:
Bey dem Grossen Münster.
1. Herr Hans Konrad Keller / V.D.M und Jungfer Anna Barbara Wolff / Herrn Pfarrer und Decani Wolffen zu Weyach Jgfr. Tochter.
»

Man sieht hier, dass ein zum Verbi Divini Minister (also Diener des Gotteswortes) Ausgebildeter eine Pfarrerstochter geheiratet hat. Die Hierarchie blieb damit gewahrt und die Tochter war erfolgreich unter die Haube gebracht. Sie ging mit Kranz und Schäppeli zur Hochzeit, wie sich das für eine anständige Frau der damaligen Zeit gehörte.

Wenn man nun in der Ehedatenbank des Zürcher Staatsarchivs nachschaut, dann findet man auch die Vermählung selber. Und zwar unter dem Datum 29. Mai 1731.

Der Eintrag mit der bandwurmartigen Signatur StAZH TAI 1.740 (Teil 1); StadtAZH VIII.C.6., EDB 2594 lautet: «Keller, Hans Konrad, getraut mit Wolf, Anna Barbara» und ist mit Zusatzinformationen versehen. Beim Bräutigam: «Herr; getraut zu Weiach» und bei der Braut: «Jf.» (für Jungfer).

Im ältesten Weiacher Kirchenbuch (seit 1609 geführt) ist diese Trauung selbstverständlich auch eingetragen (Signatur: StAZH E III 136.1, EDB 720). Wohl vom stolzen Brautvater selber. Beim Bräutigam ist notiert: «Herr; VDM» und bei der Braut wie durch den Grossmünsterpfarrer der Umstand, dass sie noch Jungfrau war, sowie: «Pastor. loci Filia», was so viel heisst wie: «Tochter des Pfarrers des Ortes».

Doppelt genäht hält besser. Ob auch die Ehe gehalten hat und eine glückliche war, konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden.

Samstag, 25. September 2021

Cheisere – ein jahrhundertealter Weiacher Familiennamenzusatz

Wer in Weiach aufgewachsen oder schon länger dort ansässig ist, der oder die hat den Übernamen «Cheisere» oder «Kaisers» sicher auch schon gehört. Gemeint ist eine Familie, die den hiesigen Allerweltsnamen Meierhofer trägt und in den letzten Jahrzehnten an der Bachserstrasse ansässig war. 

Zwecks Unterscheidung hat dieser Familienzweig von seinem dörflichen Umfeld einen Namenszusatz verpasst bekommen, der aber bei der schriftlichen Fixierung (anders als in gewissen Gemeinden der Westschweiz, bspw. nach dem Muster Perret-Gentil-dit-Maillard, u.ä.) nicht in diesen Eingang gefunden hat.

Dem Schreibenden ist bislang nicht bekannt, worauf die Namensgebung ursprünglich zurückgeht. Bei einem Zusatz wie «s' Presidänte» wäre das schon etwas klarer. Eine mögliche Erklärung findet sich in der Ehedatenbank des Zürcher Staatsarchivs:

Unter dem 28. August 1736 ist die Trauung des Weiachers Ulrich Meierhofer mit der Eglisauerin Magdalena Kaiser (geboren 20. Januar 1708) in den Kirchenbüchern eingetragen (Signatur: StAZH E III 136.1, EDB 756).

Eheverzeichnis und Schuldenruf

Wo sonst meist eine zeitliche Einordnung fehlt, ist das hier anders. Für den Namen «Kaisers» liegt uns sowohl in handschriftlicher wie in gedruckter Form je ein sog. terminus ante quem vor, d.h. der Zeitpunkt, vor dem er schon existiert haben muss.

In demjenigen Band, der noch von Pfr. Escher angelegt wurde (vgl. WeiachBlog Nr. 1748), steht unter dem 30. September 1800 ein Handeintrag zur Eheschliessung von Hans Jakob Meierhofer «Kaiser» mit Elisabeth Vogel, der Witwe des Rudolf Baumgartner «Balli». (Signatur: StAZH E III 136.2, EDB 346).

Im Zürcherischen Wochenblatt vom 7. März 1803 ist überdies ein «Ulrich Meyenhofer, Kaisers genannt von Weyach» erwähnt:


Bei diesem ab 1801 zweimal wöchentlich erscheinenden Zürcherischen Wochenblatt handelt es sich um dasselbe Print-Produkt, das ab 1730 einmal pro Woche unter dem Titel Donnstags-Nachrichten in der von Johann Jakob Lindinner (1683-1740) gegründeten Buchdruckerei Berichthaus und ab 1781 gleichenorts als Donnstags-Blatt produziert wurde.

Der Anlass für die Namensnennung ist leider ein unerfreulicher, handelt es sich doch um die Aufforderung des Distriktsgerichts Bülach an die Gläubiger des Genannten, mit ihren Schuldtiteln zur öffentlichen Konkursverhandlung zu erscheinen.

Quelle

Freitag, 24. September 2021

Das Tauff-Buch des Junkers Escher

Im Staatsarchiv liegen gut behütet die noch vorhandenen Weiacher Taufbücher, wobei die ältesten Aufzeichnungen auf das Jahr 1609 zurückgehen. Man darf nur Kopien davon einsehen. Fotografien ab diesen Kopien sind dann zwar schwarz-weiss, liefern aber immer noch bessere Resultate, als wenn nur ein Mikrofilm zur Verfügung stünde (ebenfalls schwarz-weiss). 

Das zweitälteste Taufbuch mit der Signatur StAZH E III 136.2, um das es in diesem Artikel geht, wurde von Pfr. Junker Hartmann Escher eröffnet. Dieser Pfarrer ist uns kein Unbekannter. Er hat auch das älteste erhalten gebliebenen Stillstandsaktenbuch der Kirchgemeinde Weiach begonnen und damit viele Details über die Herausforderungen der damaligen Zeit überliefert, samt Auseinandersetzungen zwischen dem Pfarrer und anderen Amtsträgern im Dorf.

Escher selber hat seinen Aufzeichnungen im ersten Teil dieses Bandes den folgenden Titel gegeben:


Tauff-Buch 

«Darinnen aufgezeichnet sind die Kinder der Christenlichen Gemeinde 
Weÿach 
welche durch die H. Tauff in den Gnaden-Bundt Jesu sind aufgenohmmen worden.

Ward angefangen under dem Dienst H. Eschers dieser Zeit Pfarrherren allhier. A. 1754.»

Von anderer Hand ist darunter notiert: «1754-1860». Zum Startjahr s. unten.

Weiter unten auf der Titelseite findet sich ein Widmungsgedicht, das mutmasslich ebenfalls von Pfr. Escher stammt: 

«Jesu Bluth wasch ab von Sünden
Die die Tauff empfangen;
Laß Sie seine gnade finden
Daß sie an Ihm hangen.»

Taufen bereits ab November 1753

Angefangen hat Pfarrer Escher das Buch wohl tatsächlich erst 1754. Aber einige der darin verzeichneten Kasualien, in diesem Fall Taufen, hat er bereits im November und Dezember 1753 vorgenommen, wie man der Seite 5 entnehmen kann (Ausschnitt vgl. Bild unten).

Die erste von Junker Hartmann Escher gefeierte Taufe fand am 18. November 1753 statt. 
Täufling war ein Felix, Sohn des Hans Conrad Kläusli und der Maria Näff. Als «Tauffzeugen» fungierten Felix Baumgartner Fridlis und Maria Maag, Heinrich Schneiders Frau. Unklar ist, ob sie auch die Patenfunktion übernahmen, was aber angenommen werden darf.


Quelle
  • Tauf- und Eheregister ab 1753. Signatur: StAZH E III 136.2. Eingangs: Notiz über die Wahl und Amtseinführung von Pfr. Hartmann Escher 1753 (von ihm selbst verfasst). Anschl. Taufen 1753-1860, S. 5-178 (zusätzlicher Inhalt gemäss Online-Katalog des Staatsarchivs: Einige unbedeutende Notizen über Taufe unehelicher Kinder. - 1800: Zahl der im 18. Jahrhundert in Weiach getauften Kinder. - 1819: Bericht über die Feier des Reformationstages). Ab S. 179 folgen Einträge zu Ehen ab Amtsantritt Eschers.

Donnerstag, 23. September 2021

Die Weiacher Nähschule. Auf lokale Initiative 1844 gegründet.

Der Frauenverein Weiach entstand in seiner heutigen Form im Jahre 1929 bekanntlich aus einem Unterstützungsverein zugunsten der hiesigen Handarbeitsschule heraus, dem «Frauenverein der Arbeitschule Weiach» (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 59).

Diese Vereinigung sponserte aktiv die Ausbildung in der Nähschule, wie man sie landläufig nannte und auch heute noch häufig nennt. Das kann man dem Protokoll vom 27. November 1910 entnehmen, wo die Weihnachtsgeschenke für die Handarbeitsschülerinnen aufgeführt sind (vgl. WeiachBlog Nr. 1530):

I. Kl.: Schere und Centimeter
II. Kl.: Nähschachtel u. Namenbüchli
III. Kl.: Stoff für Schürzen
IV. Kl.: Wolle für Binden
V. Kl.: Stoff für Schürzen
VI. Kl.: Stoff für Leibröcke.

Dieses Engagement kommt nicht von ungefähr, denn was heute institutionalisiert und aus Steuergeldern finanziert wird, das war im 19. Jahrhundert weitgehend privater Initiative überlassen. Und basierte meist auf der kommunalen Stufe.

Noch die Verordnung betreffend das Volksschulwesen vom 31. März 1900 bestimmte in § 122: «Das gemäss dem erziehungsrätlich genehmigten Lehrplan obligatorische Arbeitsschulmaterial, und zwar sowol für die Uebungsstücke wie für die Nutzgegenstände, ist den Schülerinnen durch die Gemeinde unentgeltlich abzugeben. Hiebei sind nicht inbegriffen die Strick-, Näh- und Stecknadeln, Masstab, Nähkissen, Schere und drgl.»

Diese Ausschlussliste erklärt denn auch, weshalb ausgerechnet die obgenannten Gegenstände als Geschenke ausgewählt worden sind.

Von der allgemeinen Armenschule zu Handarbeitslehrgängen

Wie aber ist diese Nähschule entstanden? Nun, die Weiacher lebten auch im 19. Jahrhundert nicht im luftleeren Raum und so bekamen sie mit, dass andernorts sogenannte Armenschulen gegründet wurden, an denen finanziell nicht auf Rosen gebetteten Kindern praktische Fähigkeiten gelehrt wurden, die sie in ihrem späteren Leben nutzbringend anwenden konnten. Darunter fallen die damals als «Wehrli-Schulen» bezeichneten landwirtschaftlichen Internate (in der Tradition der bernischen Armenschule Hofwyl, die 1804 gegründet worden war). 

Für junge Frauen hiess das: Arbeiten in Haus, Garten und Küche. Und vor allem Flicken und Anpassen von Kleidern. In der Landwirthschaftlichen Ortsbeschreibung Weiach von 1850 wird die Gründung einer Weiacher Handarbeitsschule erwähnt:

«Für die weibliche Jugend besteht schon seit 6 Jahren eine Nähschule, in der auf Erlernung der nöthigen weiblichen Arbeiten strenge gehalten u. wozu die Kinder der ärmeren Familien unter Bezahlung des Schulgeldes von der Armenpflege verpflichtet werden.» (Ortsbeschreibung 1850/51, Allgemeiner Theil, Bevölkerung)

An dieser Gründung (die wohl im Jahre 1844 erfolgt ist) dürfte der damalige Pfarrer Konrad Hirzel (ab 1843 in Weiach und Autor obiger Zeilen) zwar nicht ganz unschuldig gewesen sein. Ohne einen breiteren Konsens und die Überzeugung, damit entscheidendes gegen die weitverbreitete Armut zu tun, wäre diese Nähschule aber wohl nie aus der Taufe gehoben worden.

Mittwoch, 22. September 2021

Die Essensrationen im Arbeitslager Weiach, 1944

«Ohne Mampf kein Kampf», ist die Devise des Soldaten. Egal in welcher Armee oder bei welchem sonstigen Arbeitseinsatz: Wer chrampft, der muss auch etwas Nahrhaftes zwischen die Zähne bekommen. 

Im Zweiten Weltkrieg gab es – im Gegensatz zur Situation in vielen Lagern im Ausland – in schweizerischen Arbeitslagern offenbar keine Probleme mit den Essensrationen. Sprich, sie waren zumindest ausreichend.

So stellt es zumindest Silvano Longhi in seinem Werk über die Lebenssituation der italienischen Juden in der Schweiz dar: «Die Verpflegung in den Arbeitslagern war fast immer deutlich besser als in den militärisch geführten Lagern, auch weil für arbeitende Männer Sonderrationen vorgesehen waren.»

Fluchtpunkt Schweiz für italienische Juden 

Nach dem Zusammenbruch des Mussolini-Regimes in Italien wurde es für die Juden besonders gefährlich. Denn mit der Wehrmacht kamen auch SS-Einheiten, die Jagd auf diese spezielle Art von Feinden des Nazi-Staates machten.

Wenn ein italienischer Jude nicht Militärangehöriger war (und dadurch in ein Internierungslager kam) wurde er in der Schweiz meist in einem zivilen Arbeitslager untergebracht. Eines davon, das Lager Zweidlen-Weiach, stand auf Weiacher Gemeindegebiet, direkt vis-à-vis des Ofenhofs (vgl. WeiachBlog Nr. 1699 für ein Luftbild). 

Doch zurück zu den Rationen. Longhi lässt Lagerinsassen zu Wort kommen:

«In fast allen Memoiren und in vielen Briefen steht die Verpflegung im Zentrum, der Tenor ist dabei mit Blick auf die Arbeitslager fast immer gleich: So berichtet Mario Stock über das Lager Lajoux: „Das Essen ist bei Weitem besser als in Adliswil, zweimal die Woche Fisch und die anderen Tage Fleisch.“» [Fn-151] 

Eine erstaunliche Aussage über ein Lager in den Franches Montagnes im heutigen Kanton Jura, denn in vielen Schweizer Haushalten dürfte solcherlei damals keineswegs selbstverständlich gewesen sein.

250 Gramm Brot pro Tag

«Franco Levi schreibt über seine Erfahrungen in Hinterguldental: „Die Fülle von Brot überraschte mich: ein Viertel eines ein-Kilo-schweren Brotes, das war die Ration eines Tages Schwerarbeit.“» [Fn-152] 

250 Gramm Brot entsprechen rund 600 Kilokalorien. Das ist nicht gerade viel, wenn man bedenkt, dass bereits der Grundumsatz für einen 80 kg schweren Mann bei rund 2500 Kilokalorien/Tag liegt, bei körperlicher Arbeit steigt dieser Wert schnell auf 3500 an. In diesem Tal im Solothurner Jura muss es also noch anderes zu essen gegeben haben. Diese Ration allein reicht nicht.

«„Das Essen ist insgesamt gut“, so Carlo Cederna mit Blick auf das Lager in Weiach, „das Brot z. B. ist viel mehr … Abends Kartoffeln und Käse, was viel mehr ist, als ich in anderen Lagern hatte.“» [Fn-153: Cederna, Tagebuch, Einträge vom 9. und 10.2.1944: ASTi, Fondo Broggini.]

Mit diesem letzten Zitat haben wir noch eine Momentaufnahme für den Februar 1944 in Weiach: Brot, Kartoffeln und Käse. Also etwa das, was auch in Bauernhaushalten auf den Tisch kam.

Quelle

  • Longhi, S.: Exil und Identität. Die italienischen Juden in der Schweiz (1943–1945). De Gruyter, Berlin/Boston 2017 – S. 85.

WeiachBlog-Artikel zum Arbeitslager Zweidlen/Weiach
  • «Jugoslaven». Das Arbeitslager Zweidlen/Weiach im Jahre 1945. Nr. 1688 v. 7. Juli 2021.
  • Aus dem «Arbeitslager Zweidlen/Weiach» Entwichene. Nr. 1695 v. 14. Juli 2021.
  • Emigranten und Flüchtlinge. Ein rechtlicher Unterschied. Nr. 1696 v. 15. Juli 2021.
  • Arbeitslager Zweidlen/Weiach. Der Luftbildbeweis von 1944. Nr. 1699 v. 19. Juli 2021.
  • Luftaufklärung. Zum Flurnamen «Rodig» im Hard. Nr. 1700 v. 20. Juli 2021.

Montag, 20. September 2021

Fahndung nach jugendlichem Gewohnheitsausreisser, 1777

Die sog. Donnstags-Nachrichten ist eine der ältesten Zeitungen, die im Alten Zürich zur Zeit des ausgehenden Ancien Régime erschienen sind. Die Zeitung enthielt insbesondere Inserate, darunter solche von Privatpersonen, aber auch solche von offiziellen Stellen, die das Blatt als öffentliches Publikationsmittel nutzten.

So auch der Stillstand von Weyach, vertreten durch Pfarrer Johannes Irminger, der folgenden Text in die Ausgaben vom 25. Dezember 1777 und 1. Januar 1778 einrücken liess:

«Claus Meyerhofer, von Weyach, 15 Jahr alt, der schon etliche mal entloffen, ist, unter dem Vorwand, Kienholz in Zürich zu verkauffen, gewüß wieder in dem Bettel umherziehende; wer Nachricht von demselbigen hat, wird höflich ersucht, dem Pfarrer des Orts Nachricht zu ertheilen, um ihne wieder einmal einholen zu können.»

Unter einem Kienholz (häufiger Kienspan genannt) wird ein aus harzreichem Material gespaltenes, längliches Stück Holz verstanden, das man zu dieser Zeit als Lichtquelle verwendet hat (in wohlhabenderen Haushalten wohl schon als Anfeuerholz).

Quelle
  • Donnstags-Nachrichten, No. LII. Den 25. Christmonat, 1777. [Verschiedene Nachrichten  Nr. 7]; sowie: No. I. Den 1. Jenner, 1778. [Verschiedene Nachrichten Nr. 14].