Freitag, 30. September 2022

Ein Meer von Hochstämmern. Eine Rückblende ins Jahr 1886

Im 19. Jahrhundert wurde das Pflanzen von Obstbäumen in unserer Gemeinde bekanntlich stark gefördert. Eine wichtige Rolle spielte dabei der Weiacher Pfarrer Konrad Hirzel, der mit seinen Mitstreitern in der Ortssektion des Zürcherischen Vereins für Landwirthschaft und Gartenbau (seit 1992 unter dem Namen «Zürcher Bauernverband» bekannt) durch Anlegen einer Baumschule auf dem Areal der Hofwiese insbesondere die Dorfjugend im Obstbau unterwiesen hat.

Dass solche Bemühungen auch in anderen Gemeinden des Bezirks reiche Früchte trugen, kann man einer vom Kanton im April 1886 erhobenen Statistik entnehmen. Darin sind aus heutiger Sicht geradezu schwindelerregende Zahlen enthalten. Auch von anderen Bezirken unseres Kantons.

Im Kanton Zürich gab es an diesem Stichtag insgesamt mindestens 727'880 Apfelbäume, 564'574 Birnbäume, 106'353 Kirschbäume, 164'213 Zwetschgen- und Pflaumenbäume sowie 24'958 Nussbäume (s. Quelle 1887, S. 116).  Total sind das über 1.68 Millionen Hochstammbäume, mehr als der Kanton heute Einwohner hat. Der zählte damals etwa 330'000 Einwohner, heute rund das Fünffache! Zum Vergleich: 2001 wurden im Kanton Zürich nur noch 184'681 Hochstammbäume gezählt (s. Quelle 2003; Bäume von Nicht-Landwirten nicht erfasst).

Wird eine Besteuerungsgrundlage erhoben?

Dass ich im vorstehenden Abschnitt von «mindestens» rede, hat mit den damaligen Umständen der Erhebung zu tun. Aber auch mit zeitlosen Aspekten. Namentlich mangelndem Vertrauen in die Redlichkeit der Absichten der Daten sammelnden Obrigkeit. Hier die Erläuterungen in vollem Wortlaut (vgl. Quelle 1887, S. 104):

«Die nachfolgenden Tabellen dürfen nicht ohne einige Vorbemerkungen dem Leser übergeben werden. Die Obstbaumzählung traf leider in eine etwas ungünstige Zeit. Starker Schneefall und Sturm hatten am 28. September 1885 schweren Schaden an den Obstbäumen in vielen Theilen des Landes angerichtet. Viele, viele Bäume wurden ganz zu Grunde gerichtet, andere eines mehr oder weniger grossen Theils ihrer Krone beraubt. Die Stimmung der betroffenen Landwirthe war darob sehr bedrückt! Auf Gesuche um eine staatliche Beisteuer an den erlittenen Schaden trat die Regierung wegen der daraus zu ziehenden Konsequenzen nicht ein und man musste sogar, um nicht falsche Hoffnungen zu erwecken, auf eine Erhebung dieses Schadens verzichten.

Nun kam in Verbindung mit der Viehzählung die Obstbaumzählung. Wohl Manche erblickten in derselben eine Art Inventarisation zu Besteuerungszwecken. So unbegründet dieser Verdacht auch war und so sehr man sich auch Mühe gab, über Zweck und Nutzen der Obstbaumzählung Aufklärung zu verbreiten, — es gingen doch genügend Mittheilungen ein, die zeigten, dass eine Reihe von Besitzern ihren Obstbaumbestand zu niedrig angegeben hatten. Es betrifft dies namentlich einige Gemeinden des Bezirks Horgen, soll aber auch anderswo vorgekommen sein. Da nun die Viehzählung Hauptsache war und deren Resultate aus den Zählkarten zusammengestellt und innert festgesetzter Frist nach Bern berichtet werden mussten, ging es nicht an, die Zählkarten noch einmal an die Gemeindebehörden zur Revision zurückzusenden. Man musste nehmen, was gegeben war. In den meisten Theilen des Kantons ist übrigens die Obstbaumzählung mit anerkennenswerthem Eifer und Pünktlichkeit vollzogen worden und nur für wenige Gemeinden sind die nachfolgenden Zahlen als Minimalzahlen zu betrachten. Manchenorts mag man auch darum weniger Bäume, als vorhanden, angegeben haben, weil man die beschädigten nicht mitzählte und in ihr vollständiges Ausheilen Zweifel setzte.»

Acht Hochstämmer auf jeden Einwohner

Die in der nachstehenden Tabelle für den Bezirk Dielsdorf aufgeführten Zahlen dürften also eher am unteren Rand der tatsächlichen Bestände liegen. Zumal es damals ja nicht, wie heutzutage, für jeden auch noch so beschädigten Baum einen Direktzahlungsbeitrag gab. 

Zum Zeitpunkt dieser Obstbaumzählung lebten im Bezirk Dielsdorf (damals noch mit Affoltern, das seit 1934 zur Stadt Zürich gehört) gerade einmal 13000 Menschen. Im selben Gebiet gab es aber über 100'000 Obstbäume!

Für Weiach sind folgende Zahlen erhoben worden (vgl. Tab. 41 Hochstämme, s. Quelle, S. 111):

  • 2939 Apfelbäume (<15 J.: 1203; >15 J.: 1736)
  • 1271 Birnbäume (<15 J.: 454;  >15 J.: 817)
  • 490 Kirschbäume (<15 J.: 161; >15 J.: 329)
  • 868 Zwetschgen- und Pflaumenbäume (<15 J.: 357; >15 J.: 511)
  • 169 Nussbäume (<15 J.: 31; >15 J.: 138)

Total somit 5737 Hochstämmer! 

Ausgehend von ca. 670 Einwohnern (deren Zahl zwischen 1880 und 1888 von 743 auf 643 abgenommen hat) liegt Weiach also leicht über dem Bezirksdurchschnitt.

Verteilt man diese Weiacher Hochstämmer gleichmässig auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ca. 40 % der Gesamtfläche der Gemeinde von 957 ha), dann ergibt sich ein Schnitt von 15 Hochstämmern pro Hektare. Da vieles davon aber Ackerfläche war, muss die statistische Obstbaumdichte (besonders um den alten Dorfkern herum) wesentlich höher gelegen haben. Alte Fotos bestätigen diesen Umstand auch noch Jahrzehnte später.

Ziel von Ausmerzaktionen oder wertvolle ökologische Nischen?

Sollten Sie sich übrigens je gewundert haben, weshalb manche Obstbaumruinen stehengelassen werden: diese Bäume dienen als Nistgelegenheiten und damit der Artenvielfalt. Deshalb bekommt der Bewirtschafter auch Geld dafür, solange sie als Hochstamm-Feldobstbaum erkennbar sind.

So ändern sich die Zeiten. Noch anfangs Februar 1955 hat die Bezirkssektion desselben eingangs erwähnten Landwirtschaftlichen Vereins dafür gesorgt, dass in Weiach rund 100 Obstbäume sogenannt «nicht mehr gangbarer Sorten» mittels Traktor und Seilwinde umgerissen werden (vgl. WeiachBlog Nr. 55).

Quellen

  • Die Ergebnisse der Viehzählung vom 21. April 1886 sowie der damit verbundenen Güter- und Obstbaumzählung [Ursprüngliche Zählung: Jahr 1886, 1. Heft. Rückwirkend nummeriert als Heft 35 der Statistischen Mitteilungen betreffend den Kanton Zürich]. Verlag Orell Füssli & Co. Zürich 1887. URL: https://doi.org/10.20384/zop-2202
  • Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Feldobstbau nach Arten (Hochstammbäume)  T 07.02.02.02.07. Neuenburg 2003. [Excel-Tabelle]

Sonntag, 25. September 2022

Brieflich abstimmen will gelernt sein

Per heutigem Abstimmungssonntag zählte Weiach 1214 Stimmberechtigte. 516 davon nahmen ihr Recht in Anspruch. Womit Weiach wieder einmal zusammen mit denjenigen Agglomerationsgemeinden mit der stärksten Migrationshintergrund-Quote am Schluss der Rangliste auftaucht. Einer der zehn Wahlkreise mit den tiefsten Stimmbeteiligungen.

Mehr als 95 Prozent stimmten brieflich

Bemerkenswert: von diesen 516 wählten nur gerade 24 den traditionellen Weg und legten ihre Stimmzettel höchstpersönlich in die Urne, der Rest (492; also mehr als 95 Prozent) stimmte brieflich ab. Da wird es natürlich umso wichtiger, dabei alles richtig zu machen.

Erster Punkt der Anleitung auf der Gemeindewebsite: «Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.» Vier von diesen 492 beherzigten diesen Punkt nicht. Sie legten zwar den Stimmrechtsausweis bei, unterzeichneten ihn aber nicht wie vorgeschrieben. Folge: Stimmzettel ungültig! Was man auch noch falsch machen kann: Stimmzettel und unterschriebenen Stimmrechtsausweis im selben Couvert.

Zweimal Nein und zweimal Ja

Das seit einiger Zeit mit einer Banknotenzählmaschine unterstützte Resultat des Wahlbüros:

  • Massentierhaltungsinitiative (MTI):  178 Ja zu 327 Nein  (Beteiligung 42.34 %)
  • Zusatzfinanzierung AHV über die Mehrwertsteuer:  280 Ja zu 224 Nein  (Beteiligung 42.26 %)
  • AHVG Erhöhung Rentenalter und Ausfinanzierung des Zusatzjahrs für Frauen: 248 Ja zu 257 Nein  (Beteiligung 42.17 %)
  • Verrechnungssteuergesetz:  244 Ja zu 243 Nein  (Beteiligung 41.52 %)
Bei der MTI liegt Weiach mit 64.75 % Nein ziemlich gut im nationalen Durchschnitt. Ebenso bei der Zusatzfinanzierung der AHV. Bei der Änderung des AHV-Gesetzes neigte sich die Waage auf die Nein-Seite, war aber auch nicht weit vom nationalen Endresultat 50.57 % Ja entfernt. Ebenso das Resultat bei der Verrechnungssteuer, nur spiegelverkehrt.

Gerade letzteres Verdikt mit nur einer einzigen Stimme, die den Ausschlag auf die Ja-Seite gab, zeigt doch eindrücklich, wie wichtig im Extremfall eben auch vier Stimmen sein können, die (ob aus Unwissen oder Unachtsamkeit) mangels Unterschrift für ungültig erklärt wurden.

Samstag, 24. September 2022

Konkubinatsverbot aufheben? Aber scho sicher nöd!

Vor 50 Jahren stellte sich noch eine satte Mehrheit der Weiacherinnen und Weiacher einer Abstimmungsvorlage entgegen, die den Einzug von Verhältnissen wie in Sodom und Gomorrha bedeuten würden. Jedenfalls drohten solche nach Meinung wohl doch so einiger konservativ denkender Stimmberechtigter, wenn man das Konkubinat, das Zusammenleben von Mann und Frau ohne Trauschein (auch «wilde Ehe» genannt), für zulässig erklärt:

«Am 24. September fand im Kanton eine fünffache Abstimmung statt, wobei schliesslich alle Vorlagen mit bedeutendem Ja-Stimmen-Mehr angenommen wurden. Immerhin gab es zwei Vorlagen, die eine recht kräftige Zahl von Nein-Stimmen auf sich vereinigten: die Erhöhung der Strassenverkehrsgebühren um 25 Prozent, anderseits die Aufhebung des sogenannten Konkubinatsverbotes.  [...]  Anders lagen die Verhältnisse beim Konkubinatsverbot. Hier haben die Bezirke Zürich, Affoltern, Meilen, Hinwil und Uster überhaupt keine Nein-Mehrheiten aufgebracht. Im Bezirk Horgen war es einzig Hirzel, das verwarf. Nein-Mehrheiten brachten im Bezirk Pfäffikon 2, im Bezirk Winterthur 5, im Bezirk Andelfingen 8, und im Bezirk Bülach 6 Gemeinden, während im Bezirk Dielsdorf einzig Weiach eine ablehnende Mehrheit aufwies. Insgesamt 23 Gemeinden waren für Weiterbestand des Konkubinatsverbotes.» (Quelle: Neue Zürcher Nachrichten, Band 67, Nummer 245, 19. Oktober 1972; Kasten Wer stimmte Nein?)

Die Gemeinde Hirzel (seit 1.1.2018 Teil der Stadt Horgen) sieht man auf den – auf aktuellen Gemeindestand gebürsteten – Karten des Kantons leider nicht. Mit Historisierung hat es das Abstimmungarchiv nicht so. Das kann die Detailanalyse behindern.

62.66 % Nein, kantonaler Rekord?

So sieht es aus, wenn man die Karte auf der App von Statistik Zürich anschaut: 59 Ja zu 99 Nein lautete das Verdikt in Weiach. Geht es nur nach den heute noch bestehenden Gemeinden, dann hat Weiach die höchste Ablehnungsquote im Kanton.

Kein Problem, es gibt ja noch das Amtsblatt des Kantons Zürich. Bedauerlicherweise fehlen in der Beschlussfassung, die für das Abstimmungsarchiv von Statistik Zürich digitalisiert worden ist, ausgerechnet die vier entscheidenden Seiten, auf denen bspw. Hirzel oder Sternenberg aufgeführt wären. Die sind nur im Amtsblatt drin (wenn der Fehler nicht bereits damals in der Druckerei gemacht wurde). Und da könnten die Nein-Mehrheiten noch höher gewesen sein als in Weiach.

Heisst: Affaire à suivre. Zum Beispiel in der Nationalbibliothek. Die haben das kantonalzürcherische Amtsblatt ebenfalls in gedruckter Form. Der Jahrgang 1972 ist unter der Signatur OP 1335 zu finden.

Nachtrag vom 26. September

Christian Sieber antwortete auf Twitter: «Im Excel gibt es die Daten auch im historischen Bestand der Gemeinden. Weiach bleibt beim Nein an der Spitze, gefolgt von Oberstammheim, Sternenberg und Truttikon. Auch wenn im PDF vier Seiten fehlen, sind die Daten vollständig. @statistik_zh». 

Replik WeiachTweet: «Tatsächlich. Gut versteckt im «Datenexport» (bei Downloads) und dort im zweiten Tab «Vorlage 1595 - historisch». Merci! -- Visualisierung auf Karte ist trotzdem etwas irreführend. Weil historische Daten auf aktuellen Gemeindestand umgelegt. Diesbezügl. Hinweis wäre ein Desiderat.» (s. Abstimmungsarchiv Kt. ZH)

Im Aargau war es erlaubt

«Im Gegensatz zu anderen Kantonen wird im Kanton Aargau das Konkubinat geduldet. Im Nachbarkanton Zürich zum Beispiel ist diese Unsitte gesetzlich verboten. Dies hat zur Folge, dass in Regionen, die an den Kanton Zürich grenzen, die Konkubinatsfälle im Zunehmen begriffen sind. Diese Zustände erwecken immer grösseres Ärgernis und bringen den lokalen Behörden vor allem dann viel Unannehmlichkeiten, wenn sich unmündige Kinder getrennter oder geschiedener Ehen in solchen Milieus aufhalten müssen. Ich frage deshalb den Regierungsrat an, welche Möglichkeiten er sieht, um diesem unerfreulichen Zustand wirksam zu begegnen.»  

Diese sog. Kleine Anfrage richtete der Gemeindeammann von Spreitenbach und sozialdemokratische Grossrat Robert Locher am 2. Mai 1967 an die Aargauer Regierung. Selbst ein SP-Mitglied bezeichnete das Zusammenleben ohne Trauschein also noch als «Unsitte», wenn ihm wohl auch eher die «Familienverhältnisse» solcher wilder Beziehungen bedenklich erschienen. Stichwort: Kindeswohl!

Zölibat durchsetzen

Das Konkubinat war ab dem 15. Jahrhundert insbesondere in der Eidgenossenschaft mit hohen Strafen belegt worden, nicht zuletzt auf Betreiben der katholischen Kirche, die dem Zölibat Nachachtung verschaffen musste. Unter Klerikern war es damals nämlich eine weit verbreitete Unsitte, mit einer Frau mehr oder weniger offen zusammenzuleben. In einigen Bistümern regelte man solche Fälle mit Bussgeldern und sah dann darüber hinweg. 

In reformiert gewordenen Kantonen behielt man das Verbot vor allem als Instrument zur Verhinderung von Nachwuchs bei Paaren bei, die wirtschaftlich nicht in der Lage waren, für Kinder angemessen zu sorgen. Das Konkubinat war juristisch denn auch explizit als das Zusammenleben von Mann und Frau ohne kirchlichen (und damit staatlichen) Segen definiert.

Kanton Zürich: Wo kein Kläger, da kein Richter

Noch 1971 war das Zusammenleben von Mann und Frau ohne Trauschein nur in der Westschweiz, im Tessin, sowie im Aargau und im Kanton Schaffhausen generell erlaubt. In den beiden Basel, den beiden Appenzell, im Wallis, im Thurgau, in Graubünden sowie in den Kantonen Zürich, Zug, Glarus und Luzern galt ein Verbot. Die Strafverfolgungsbehörden gingen der Sache allerdings nur auf Antrag nach. Ein Offizialdelikt hingegen (wo die Behörden von sich aus ermitteln müssen), war das Konkubinat hingegen in den Urkantonen (Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden) sowie im Kanton St. Gallen.

Quellen

  • Liebeskarte der Schweiz. Die freien, halbfreien und verbotenen Gebiete des unverheirateten Zusammenlebens (Aus: Wochenzeitschrift «Sie+Er», Nr. 34/1971), Abb. vgl. Zehnder, P.: Zur «Unsitte der Konkubinatsfälle» 1967. Zeitgeschichte Aargau. Online-Angebot.
  • Head-König, A.-L.: Konkubinat. In: Historisches Lexikon der Schweiz (e-HLS), Version vom 10. September 2007, übersetzt aus dem Französischen.
[Um zwei Abschnitte erweitert am Veröffentlichungstag um 14:31 MESZ]

Dienstag, 20. September 2022

Unverschämte Forderung des Weibels für Bekanntmachungen

Wie jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen und jeder Verein, so hatte auch die am 24. Oktober 1912 gegründete Milchgenossenschaft Weiach jährlich ihre Generalversammlung durchzuführen.

Die musste natürlich ordnungsgemäss angekündigt werden. Wie das in den ersten Jahren gemacht wurde, ob schriftlich oder mündlich, geht aus den WeiachBlog vorliegenden Unterlagen (s. unten) nicht hervor.

Was man darin unter dem 13. Januar 1916 allerdings finden kann, ist eine Streitigkeit über den Preis dieser Dienstleistung:

«Die von Joh. Willi, Waibel aufgestellte Rechnung für Bekanntmachungen der Generalversammlung wurde dahin beanstandet: Die Gebühren von 2,50 Fr. für Bekanntmachen einer Generalversammlung seien zu hoch, und hat der Vorstand Dieselben auf 1,50 Fr. herabgesetzt mit der Beschlussfassung, dass wenn Willi mit dieser Reduktion nicht einverstanden sei, die Waibelstelle einem Andern zu übertragen sei.»

Umgerechnet mit dem Historischen Lohnindex von Swistoval ergibt sich für die Forderung des Weibels ein Wert von CHF 76.16 (Ausgangsjahr 1916; Zieljahr 2009). Demnach war die Genossenschaft der Meinung, sie wolle nur CHF 45.70 bezahlen.

Nun muss man sich aber ansehen, was der Weibel damit seinerzeit für eine Kaufkraft hatte. 

Pro abgelieferten Liter Milch (1 l = 1.03 kg) erhielt ein Genossenschaftsmitglied 19.2 Rappen (19.8 Rp./kg). Umgerechnet nach dem Konsumentenpreisindex wären das heute CHF 1.52. Wohlverstanden: Was der Bauer für den Liter erhielt. Davon können heutige Landwirte nicht einmal träumen. Gemäss Marktbeobachtung des Bundesamts für Landwirtschaft lag das Milchgeld 2021 bei knapp unter 70 Rappen pro kg. Zurückgerechnet auf 1916 wären das 9 Rappen gewesen.

Die Konsumenten mussten mehr hinlegen. Der Bundesrat hatte am 25. März 1916 eine Deckelung des Milchpreises auf 27 Rappen pro Kilogramm beschlossen (vgl. RRB SG 1916 1193). Damit sollten die Ladenpreise für Konsummilch in einem für die Bevölkerung noch halbwegs erträglichen Rahmen gehalten werden. Das wären dann also (wiederum hochgerechnet auf heutige Geldwerte) rund 2.15 Franken pro Liter. 

War die Forderung des Weibels wirklich derart unverschämt? Ohne weitere Details (wie Angaben zum Arbeitsaufwand) ist das kaum zu eruieren. Klar ist nur: Unsere Vorfahren spürten die kriegsbedingte Teuerung schon damals am eigenen Leib. Zwischen 1914 und 1918 verdoppelten sich nämlich die Konsumentenpreise. Und die Löhne hielten damit nicht Schritt.

Quelle

  • Baumgartner-Thut, W.: Milchgenossenschaft Weiach gegründet 1912. Dokumentation zur Sonderausstellung Milchwirtschaft im Ortsmuseum Weiach, 20. September 2003 – S. 25 (unpaginiert; Expl. von Adolf Bütler)

Montag, 19. September 2022

Chole, Chlütter, Kies und Schotter? Grussadresse 750-Jahr-Feier

Was kommt einem etwas weiter von Weiach entfernt lebenden Schweizer zuerst in den Sinn, wenn er unseren Ortsnamen hört? Kies! Eindeutig. Dafür sorgen schon die seit 2009 auf die Farben der Eberhard-Gruppe umgespritzten Schüttgüterwagen der Weiacher Kies AG, die auf dem Schienennetz verkehren.

Beim Präsidenten des Zürcher Regierungsrates, Ernst Stocker, der aus Wädenswil stammt, liegt überdies die volkstümliche Assoziation von Kies mit Geld nahe. Weil er seit 2015 die Finanzdirektion unter sich hat.

Auch in den 598 Jahren, die Weiach nun mittlerweile zum Zürcher Herrschaftsgebiet gehört, spielten finanzielle Erwägungen für die Leitungsgremien der Handelsstadt Zürich eine wesentliche Rolle. Denn die Weiacher Zehntenerträge flossen direkt in die Kassen und Vorratskammern des Almosenamts, d.h. der Sozialhilfebehörde der Stadt.

Stocker (im Ancien Régime bis 1798 hätte man ihn als Bürgermeister des Zürcher Stadtstaates bezeichnet) beehrte unsere Gemeinde zur Eröffnung der 750-Jahr-Feier mit seiner Anwesenheit und hielt eine kurze Ansprache.

Wie er sich an diesem Abend genau ausgedrückt hat, das bleibt den damals Anwesenden vorhalten. Für die Nachwelt haben wir via seinen Kommunikationsbeauftragten den folgenden Text erhalten, den WeiachBlog nachstehend in vollem Wortlaut und ohne Bearbeitung veröffentlicht. Dialektfärbungen sind also genau so gewollt. Schliesslich hat der Herr Regierungsrat seine Rede ja auch in Mundart gehalten.

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident (Stefan Arnold),

Geschätzter OK-Präsident (Stephan Liechti)

Geschätzte Besucherinnen und Besucher

Ich danke für die Einladung zu diesem Jubiläumsfest, und ich danke für die Gelegenheit, dass ich an diesem einmaligen Anlass dabei sein und das Wort ergreifen darf. Ich wünsche der Gemeinde Weiach zu ihrer 750-Jahr-Feier alles Gute und darf Ihnen an dieser Stelle auch die Glückwünsche vom ganzen Regierungsrat überbringen. 

Ich habe die Einladung zu dieser Feier sehr gerne angenommen. Sie denken jetzt vielleicht: Ja klar, er ist ja Finanzdirektor. Und als Finanzdirektor ist er immer auf der Suche nach – sagen wir es mal salopp – Chole, Chlütter, Kies und Schotter, um die Löcher in seiner Kasse zu stopfen. 

Kein Wunder also zeigt er sich gerne in dem Dorf, wo durch den Abbau von seinem steinigen Rohstoff bekannt und wohlhabend geworden ist. Vielleicht hofft er insgeheim noch, dass er zwei, drei Bahnwaggons oder einen Extrabatzen nach Zürich mitnehmen kann. 

Ich muss zugeben: Zu einem Extrabatzen sagt ein Kassenwart natürlich nie Nein. Es ist auch wahr, dass ich mir schon ein paar Mal gewünscht habe, das Geld würde einfach auf der Strasse oder unter dem Boden liegen. Aber das Kies ist nicht der Grund, warum ich gerne ins Zürcher Unterland gekommen bin. 

Vielmehr möchte ich dem OK und der ganzen Gemeinde meinen Dank dafür aussprechen, dass sie die erste Erwähnung von der Gemeinde vor 750 Jahren zum Anlass für dieses grosse Fest genommen hat. Gerade ein Finanzdirektor hat allen Grund, Dorffester zu schätzen, und ich sage Ihnen auch warum.

Meine Damen und Herren, Jahr für Jahr nimmt die Zürcher Bevölkerung zu. Zwar nicht so stürmisch wie hier in Weiach, wo sich die Einwohnerzahl im letzten Jahr verdoppelt hat – aber immerhin. Sie wächst stetig, und das heisst auch: Zürich zieht die Leute an, unser Kanton ist attraktiv. 

Ein wesentliches Merkmal von dieser Attraktivität ist: Er bietet auf vergleichsweise kleinem Raum eine schon fast unglaubliche Vielfalt. 

Das gilt zum Beispiel für unsere Wirtschaft. Zürich hat etliche internationale Unternehmen, aber auch viele Familienbetriebe, wie sie hier in Weiach zu sehen sind. Es gibt den internationalen Finanzplatz, IT-Unternehmen und immer mehr Firmen im Life-Sciences-Bereich – aber eben auch ein starkes lokales Gewerbe. 

Das Gewerbe liefert nicht nur qualitativ hochstehende Arbeit ab. Es bildet in grossem Stil Nachwuchs aus und trägt somit dazu bei, dass es in Zürich überdurchschnittlich viele junge Erwachsene mit einem Sek-II-Abschluss gibt – das heisst junge Leute mit einer Berufslehre, einer Berufsmatur oder Matur. 

Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz. Er hat mit Zürich und Winterthur die grösste und die sechstgrösste Stadt, hat eine ausgedehnte Agglomeration. Und doch sind wir der fünftgrösste Landwirtschaftskanton. In unserem Kanton steht die Hälfte aller Hochhäuser in der Schweiz, es gibt aber auch ganz viele intakte Dorfkerne.

So ist es auch mit den Festen. Zu Zürich gehören Grossanlässe wie das Sechseläuten und die Streetparade. Es gibt Parties in Clubs, Festivals, aber eben auch währschafte Dorffeste wie hier in Weiach. Auch Dorffeste gehören zur Vielfalt und Breite von den Angeboten, die das Leben in unserem Kanton so attraktiv machen. 

Bei einem Dorffest geht es in erster Linie um Freude, Unterhaltung und die Aussicht auf Kontakte. 

Ich danke Ihnen für Ihren Beitrag zum Festkalender im Zürcher Unterland. So ein Fest bietet auf begrenztem Platz während einer begrenzten Zeit Gelegenheit, dass sich Menschen treffen, unterhalten, und miteinander anstossen und reden können. Sie schaffen damit den Rahmen und die Bühne für gemeinsame Erlebnisse und Erinnerungen. 

Sie, meine Damen und Herren, leisten mit ihrem freiwilligen Engagement bei der Organisation eines solchen Jahrhundertanlasses einen unbezahlbaren Beitrag dazu, dass unser Kanton lebendig, gesellig und attraktiv bleibt.

Ich bin überzeugt, dass sich alle gerne an Ihre Feier zum 750-jährigen Bestehen von Weiach erinnern werden. Soweit ist es aber noch nicht. Zuerst feiern wir.

Vielen Dank.

Regierungspräsident Stocker (links) mit Gemeindepräsident Arnold (im Timbersports-Shirt)
Bildquelle: Instagram-Seite des OK 750 Jahre Weiach

Dazu ist lediglich noch anzumerken, dass die Verdoppelung der Bevölkerungszahl «in den letzten Jahren» erfolgt ist. Nicht allein «im letzten Jahr», wie der Text es ausdrückt.

Quelle

Sonntag, 18. September 2022

Den Handel dank Gesundheitszertifikaten wiederbelebt

Seit dem Sieg über die katholischen Stände im Zweiten Villmergerkrieg von 1712 waren die Reformierten die Herren über die Gemeine Landvogtei Baden, die aus staatsrechtlichen Gründen immer noch «Grafschaft Baden im Aargau» genannt wurde.

Damit oblag ihnen auch die Kontrolle über die Zurzacher Messe, einen weitherum bedeutenden Warenumschlagsplatz der damaligen Zeit. Dieser Marktplatz hatte aufgrund der seit 1720 grassierenden Pest, die in der südfranzösischen Hafenstadt Marseille ausgebrochen war, schon massiv gelitten. Sobald man also glaubte, es verantworten zu können, wurde der Markt wieder erlaubt. 

Vorsicht vorbehalten

Das hinderte allerdings die regierenden Orte nicht daran, ihren eigenen Untertanen aus Sicherheitsgründen zu verbieten, dorthin zu fahren, wie ein kurzfristig erlassenes Mandat der Zürcher im Fall des Pfingstmarktes 1722 beweist (vgl. WeiachBlog Nr. 1830, sowie zweitletzten Abschnitt unten).

Heute vor 300 Jahren wurden in der Kanzlei der Grafschaft Baden namens der drei regierenden Stände Zürich, Bern und Glarus, die Regelungen für den Herbstmarkt erlassen, den man unter Einschränkungen durchführen liess. Wie das auch in heutiger Zeit nicht anders ist: je nach Herkunft und Güterkategorien wurden für Einfuhr und Marktzulassung bestimmte behördliche Atteste verlangt.

Die Seuchengefahr hat nachgelassen, hurra!

«Nachdeme die der Grafschaft Baden im Ergäu regierende Lobl. Orth / Zürich / Bern und Glarus auf (Gott sey Danck) erhaltene gute und erfreuliche Zeitungen / wie daß die an bekanten Orthen in Franckreich / nun lange Zeit dahero grassierte leydige Seuche / zimlichre massen / ja vast allenklichen nachgelassen / zum besten und Wideräuffnung deß gemeinnützigen Commercii sich verglichen / daß der nun etlichmahl / während diser Contagions-Gefahren unterblibene Zurzacher-Marckt / hinfüro widerum solle gehalten werden:»

Es gelten strenge Vorschriften

«Als haben zu dem Ende ermelte [d.h. oben erwähnte] regierende Lobl. Orth zu annoch diß jähriger Haltung diseres Marckts / die Zeit von dem 19. bis auf den 26. könftigen Monats Octobris, da auf bedeuteten 26. Tag / der so genannte Marckts-Tag seyn solle / ausgesetzet : Sie wollen aber / daß hierbey hernachfolgende Precautiones und klahre Bedingnussen observiert werden. Benanntlichen»

«1mo» Ohngiftfähiges aus der Schweiz, Deutschland und Nordfrankreich

Waren, die als nicht heikel galten, durften zwar eingeführt und verkauft werden, allerdings, nur wenn sie von vertrauenswürdigen Frachtpapieren mit obrigkeitlichen Attesten begleitet waren:

«Sollen die Eydgenössische und Teutsche / wie auch / die auß denen Septentrional-Provintzen einführende Französische ohngifftfähige Waaren unter glaubwürdigen Certificaten und Sanitet-Scheinen / auf besagten Zurzacher-Marckt eingeführt und eingelassen werden mögen. Hingegen»

«2do» Pelze, Federn, Baumwolle und Wolle sind heikel, Seide ein Spezialfall

Bei diesen Warenkategorien waren die Behörden allerdings vorsichtig. Die hatte man ja auch schon im Weiacher Erlufftungshaus (vgl. dazu die weiterführenden Artikel unten) über mehrere Wochen hinweg dem Sauerstoff aussetzen müssen, da man glaubte, dass der Pesterreger auf diese Weise bekämpft werden könne. Für Waren direkt aus Frankreich galt ein Totalverbot. Bei anderen Waren kam es auf Herkunft, Handelsrouten und Behandlung an:

«Sollen die Französische in der Eydgnoßschaft und zugewandten Orthen sich befindende Beltz- Feder-Baumwollen- und andere Wullen-Waaren / sie seyen gleich außgepackt und verarbeitet in die Eydgnoßschaft gekommen oder nicht / auf besagten Marckt gar nicht; 

Was aber diejenige in der Eydgnoßschaft gelegene / daselbst gespunnene und ver[..]bricierte Baumwollen ansihet / mag selbige ohn Bedencken auf dem Marckt admittiert : 

So danne denen Beltz- und Baumwollen-Waaren / welche auß Canada über Rochelle etc. annoch möchten gebracht werden : wie auch aller Americanischen Baumwollen / so über Engel- oder Holland / oder auch über bemelte Septentrional-Provintzen Franckreichs ankommen / als Waaren von gesunden und ohnverdächtigen Or[..]en die Einlassung in Zurzach mit sicheren Sanitets-Zeugnussen gestattet ; 

Die Französische in der Eydgnoßschaft ligende Seyden-Waaren aber nicht anderst / als wann sie mit Oberkeitlichen Certificaten begleitet / daß sie daselbsten seyen außgepackt / und allbereit in denen Läden und Magazinen gelegen und erlufftet worden : eingelassen noch admittiert werden:

Die übrige in der Eydgnoßschaft gelegene Französische Waaren [..]nn / welche wollen den Zugang haben / sollen mit Oberkeitlichen Scheinen bey der Einfurh in Zurzach / versehen seyn / daß sie mit glaubwürdigen Sanitets-Scheinen bey ihnen ankommen seyen.»

«3tio» Waren aus Italien nur mit Zertifikaten

«So hat es derjenigen von denen Italienischen See-Küsten harkommenden Französischen Waaren halber / disere Meynung / daß die Einfuhr auf ermelten Marckt nicht solle gestattet seyn / sie habind dann glaubwürdige Attestata, daß sie schon vor Johanni 1721. [24. Juni; d.h. mehr als ein Jahr] allda gelegen seyen;

Hingegen sollen allen Italienischen Waaren so in Italien fabriciert, gewachsen und gefallen / in so sehr dieselbe ihre erforderliche und authentische Sanitets-Schein mitbringen / der Paß und die Einfuhr gestattet werden.»

Zürich, Bern und Glarus behalten sich für ihr jeweiliges Gebiet andere Regeln vor

«Bey welch allem dann die regierende Lobl. Orth einerseits ihre für [..]ro eigene Städt und Land / nach deroselben Convenienz errichtete besondere Veranstaltungen / sich hiemit vorbehalten thun / so daß disere des Zurzacher-Marckts halber überein gekommene Verordnung denenselben nichts derogieren noch benehmen solle;»

Strafandrohung für Umgehungsversuche

«Und anderseits in allen seinen Puncten und Articulen genau und beflissen statt gethan werde ; hierauf gehörige Acht zuhalten die erforderliche Aufseher bestelt haben / alles mit dem außtruckenlichen Anhang / daß wofehrn sich jemand hierüber gelusten liesse in ein ald anderen Weg hierwider zuthun oder zuhandlen / derselbe nach Gebühr und Beschaffenheit seines Verbrechens alles Ernsts abgestraft werden solle : Darnach sich Jedermänniglich zuhalten / und ihme selbst vor Straff / Schaden und Ungelegenheit zuseyn wol wüssen wird.»

«Urkund nachgesezter Signatur, so geben den 18. Septembris 1722.
Canzley der Grafschaft Baden im Ergäu.»

Quelle
  • Mandat der Städte Zürich, Bern und Glarus betreffend Wareneinfuhr zum Markt in Zurzach in der Grafschaft Baden wegen Seuchengefahren, 18. September 1722. Signatur: StAZH III AAb 1.9, Nr. 11  
Frühere Artikel zum Thema Marsilianische Pest
  • Mit Mörsern gegen die Pest. Das «Erlufftungshaus» von 1720/21 (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) 9. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 2000 – S. 9.
  • Europäisches Handelshemmnis und lokale Einnahmequelle. Das «Erlufftungshaus» von 1720/21 (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) 10. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2000 – S. 13-14.
  • Die Pest aus Marseille. WeiachBlog Nr. 359 v. 14. Januar 2007.
  • COVID-19 und Marsilianische Pest. Ein kleiner Rechtsvergleich. WeiachBlog Nr. 1510 v. 18. Mai 2020.
  • Vom Leben mit dem zweiten Pest-Mandat, d.d. 9. September 1720. WeiachBlog Nr. 1599 v. 9. Oktober 2020. 
  • Vor 300 Jahren: Zürich sperrt Handels- und Reiseverkehr mit Genf. WeiachBlog Nr. 1606 v. 31. Oktober 2020.  
  • Die Weiacher Quarantäne-Baracke von 1720/21. WeiachBlog Nr. 1618 v. 15. Januar 2021.
  • Eindringlinge werden «so gleich auf der Stelle tod geschossen». WeiachBlog Nr. 1652 v. 14. Mai 2021.
  • Ärger über absonderliche Quarantänevorschriften. WeiachBlog Nr. 1660 v. 28. Mai 2021.
  • Grenzkontrollen und sanitätspolizeiliche Massnahmen. WeiachBlog Nr. 1761 v. 26. Oktober 2021.
  • Zürcher Regierung verbietet Besuch des Zurzacher Pfingstmarkts. WeiachBlog Nr. 1830 v. 5. Juni 2022.
[Veröffentlicht am 19. September 2022 um 00:20 MESZ]

Dienstag, 6. September 2022

«De Weiacher Dorffäscht - Blues»

Nicht nur das offizielle OK 750 Jahre Weiach ist im Endspurt für das Dorffäscht, das eigentlich bereits letztes Jahr hätte stattfinden sollen. Auch das Material für die vielen verschiedenen Musikangebote wird wohl bereits in Last- und Lieferwagen verladen, damit es dann rechtzeitig am Wochenende auf Platz ist. Wenn ich im Programm richtig gezählt habe, dann sind es nicht weniger als 11. Plus natürlich das Musical «Die Tigerin von Weiach» vor historischer Kulisse. Musik in Weiach, aber alles ausserhalb ersonnen und komponiert.

Etwas hier ansässiges Lokalkolorit darf aber auch nicht fehlen. Hermann Strittmatter (1941-2025), Tanzmusik-Alleinunterhalter aus der Chälen, hat sich als Komponist betätigt, eigens einen Song für den Anlass getextet, vertont und aufgenommen - sein Opus 167:

De Weiacher Dorffäscht - Blues (MP3-Datei, Grösse: 5 MB; Dauer: 4:17)

Lyrics

De Weiacher Dorffäscht - Blues

Intro

Refrain

Das isch de Weiacher Dorffäscht-Blues
de ghört me nöischtens i jedem Huus
En jede kännt en und singt grad mit
i eusem Dorf isch de Blues en Hit
Mir mached hüt es Riese-Fäscht
gönd bis am Morge nöd i’s Näscht
und singed de Weiacher Dorffäscht-Blues – oh yeah!

1. Vers

Wänn’s i eusem Dorf emal en Grund zum Fäschte git
hälfed alli Lüüt und alt und jung macht zünftig mit
überall hät’s Ständ, a jedem Egge hät’s e Beiz
es Fäscht i eusem Dorf, das het en ganz en b’sundre Reiz

Und am Frytig zabig gaht’s dänn würklich ändlich los
all’s isch uf der Gass und d’Stimmig eifach riesegross
Und uf einisch ghört me us’re Beiz en schöne Klang
Was isch das für’en Song, wie heisst de wunderschöni Gsang?

Refrain

Intro

2. Vers

In Züri kännt me s’Sächsilüüte, s’Chnabeschüsse au
z'Basel sind am Morgestraich die meischte Beppi blau
s’Albanifäscht isch lässig und au d’OLMA in St.Galle
doch niene hät’s mir so wie da bi eusem Dorffäscht g‘falle

Z’Luzärn, da händ’s es Seenachtsfäscht am Vierwaldstättersee
in Bregänz git’s es Freiliechtspiel, das han’ich au scho gseh
In München steht ein Hofbräuhaus, was dört lauft, isch nümm’ gsund
Drum blib ich lieber da bi eus, das hät en guete Grund:

Refrain 1x

Refrain 1x mit Halbtonerhöhung

Quelle und weiterführender Link

[Nachtrag Lebensdaten vom 9. April 2025 gemäss Amtliche Publikation Todesanzeige]

Sonntag, 28. August 2022

Das umstrittene Emplacement der Station Weiach-Kaiserstuhl

Heute vor 150 Jahren, am 28. August 1872, berichtete die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) unter der Rubrik «Eidgenossenschaft» über den Baubeginn eines für den Norden des Kantons Zürich (Unterland und Winterthur) sowie das aargauische Studenland epochensetzenden Grossprojekts: die Eisenbahnlinie Winterthur-Koblenz.

So nannte man die Winterthur-Waldshuter-Bahn nun, nachdem die Nordostbahn die Konzession an sich gezogen hatte (vgl. ausführlich dazu WeiachBlog Nr. 1857). Die NOB hatte bereits seit 1859 einen Anschluss ans grossherzoglich-badische Bahnnetz, vgl. den Ausschnitt aus der Dufourkarte (Blatt 3, Stand 1869) und wollte deshalb die Strecke von Winterthur direkt in ihren bestehenden Bahnhof Koblenz münden lassen.


Kantone sind sich nicht einig. Konzessionen zwingen trotzdem zum Baubeginn

«Da am 31. August die Fristen für den Beginn der Erdarbeiten, welche durch die aargauische und die Bundeskonzession anberaumt sind, ablaufen, hat die Nordostbahndirektion diese Arbeiten im Gebiete der zürcherischen Gemeinde Weiach und in demjenigen der aargauischen Gemeinde Fisibach am 23. August eröffnen lassen. Einstweilen haben dieselben zwar nur einen bescheidenen Umfang, weil bis jetzt die hoheitliche Genehmigung der Tracepläne von den beiden Kantonsregierungen nur für ein Bruchstück der Bahn erhältlich war, nämlich im Kt. Zürich für die Bahnstrecke von Rheinsfelden abwärts bis zur Kantonsgrenze bei Kaiserstuhl und im Kanton Aargau für die Bahnstrecke durch die Gemeinden Kaiserstuhl und Fisibach; selbst auf dieser kurzen Bahnstrecke waltet noch eine Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Kantonsregierungen über das Emplacement der vereinigten Station Weiach-Kaiserstuhl und war daher die Einleitung des ordentlichen Expropriationsverfahrens bis jetzt bloß für die Gemeinde Fisibach, und zwar auch hier erst Anfangs August möglich. Durch gütliche Auseinandersetzung mit einer Anzahl von Expropriaten gelang es indessen, die rechtzeitige Inangriffnahme der Arbeiten in beiden Kantonen zu ermöglichen.»

Die Enteignungen sind bis zu einer Einigung blockiert

Da hat die Nordostbahn ja gerade noch einmal Glück gehabt. Zwischen den Zeilen kann man hier allerdings auch Kritik an den beiden Kantonsregierungen herauslesen. Im nächsten Abschnitt wird das noch deutlicher:

«Dieselben [d.h. die Bauarbeiten] sollen von jetzt ab ununterbrochen fortgesetzt werden. Es läßt sich annehmen, daß dem Gesuche der Nordostbahndirektion, es möchten sich die beiden Regierungen über das Emplacement der Station Weiach-Kaiserstuhl mit einander in's Benehmen setzen, bald werde entsprochen werden und eine Verständigung hierüber sich ohne längeren Verzug werde erzielen lassen, womit wenigstens die Möglichkeit geboten wäre, die Expropiationen und Bauten auf der ganzen, zirka 7 Kilometer langen Strecke von Rheinsfelden bis Rümikon an die Hand zu nehmen. Daher wird dieser Tage die öffentliche Ausschreibung des Unterbaues der genannten Bahnstrecke erfolgen, im Kostenvoranschlage von ca. Fr. 400,000.»

Könnte bitte endlich jemand über unsere Trassenpläne befinden?

Und sollten es die Herren Regierungsräte bis dahin immer noch nicht begriffen haben, wird die Nordostbahndirektion in ihrem offenen Brief nun noch ganz deutlich:

«Auch darf man wohl der Hoffnung Raum geben, daß über den weiteren Inhalt der seit längerer Zeit den Regierungen unterbreiteten Tracepläne der Entscheid nicht mehr allzu lange auf sich werde warten lassen. Eine weitere Verzögerung wäre namentlich im Gebiete des Kantons Zürich, wo sich die bedeutendsten und zeitraubendsten Bauobjekte befinden, sehr zu bedauern und müßte ernsten Zweifeln darüber rufen, ob der konzessionsgemäße Termin für Vollendung der ganzen Linie auch bei Anstrengung aller Kräfte werde eingehalten werden können. Wie man sich erinnert, hat die Nordostbahndirektion schon vor geraumer Zeit ihre Geneigtheit zu mündlicher Besprechung der noch waltenden Hauptdifferenz, ob über die Wagenbreche oder durch den Dettenberg und über Bülach nach der Kreuzstraße bei Glattfelden gebaut, und ob von der Kreuzstraße die Bahn längs der Glatt oder über Eglisau und dem Rhein entlang nach Rheinsfelden geführt werden solle, der Kantonalbehörde zu erkennen gegeben. Eine Rückäußerung auf diesen Vorschlag ist ihr indessen bis jetzt nicht zu Thei[l] geworden.»

Wie in WeiachBlog Nr. 1857 nachzulesen ist, sind die Trassenpläne bereits in der zweiten Hälfte des Aprils eingereicht worden, die Regierungen hatten also schon mindestens vier Monate der kostbaren Zeit ihres Konzessionärs ins Land gehen lassen! Da kann man verstehen, dass die NOB auf die Idee verfallen ist, den Druck auf die Regierenden öffentlich über die Zeitungsschiene zu verstärken.

Auch nach dieser Intervention hat es noch über zehn Monate gedauert, bis die Pläne für die Station Weiach-Kaiserstuhl im Juni 1873 schliesslich auch vom Eidgenössischen Departement des Innern genehmigt worden sind (vgl. WeiachBlog Nr. 1784 vom 30. Januar 2022)

Und selbst damit waren nicht alle offenen Fragen entschieden, wie man an der noch auf Herbst 1874 datierenden Korrespondenz des Weiacher Gemeinderates sieht (vgl. WeiachBlog Nr. 1783 vom 29. Januar 2022).

Quelle

[Veröffentlicht am 29. August 2022 um 02:15 MESZ]

Samstag, 27. August 2022

Nordostbahn wollte Strecke Winterthur-Waldshut nicht bauen

Der in WeiachBlog Nr. 1856 vorgestellte Übersichtsplan der Linie Winterthur-Koblenz war das Druckmittel in der Hand eines ungewöhnlichen Auftraggebers: der Stadt Winterthur.

Winterthur hatte spätestens ab Januar 1867, als das Bezirksamt Zurzach auch die Gemeinden des Bezirks Winterthur anfragte, welcher Bedarf für eine Eisenbahnlinie nach Westen bestehe, vom Regierungsrat sozusagen grünes Licht erhalten.

Eine Lücke im Dispositiv

Denn obwohl die Nordostbahn sich für den Bau der Herdöpfelbahn (Bülach-Regensberg-Bahn) beim Kanton Zürich mit einer Klausel vertraglich abgesichert hatte, so gab es da doch eine entscheidende Lücke:

«Die Konzession für eine untere Glatthalbahn vom 3. Juli 1857 muß als erloschen betrachtet werden, dagegen verpflichtet die zürcherische Conzession vom 1. Juli 1863 für die seither ausgeführte Eisenbahn von Oerlikon nach Bülach mit Abzweigung nach Dielsdorf in § 3 den Kanton Zürich während 30 Jahren eine weitere Eisenbahn, welche sich von der zwischen Zürich und der Station Kemptthal befindlichen Strecke der Nordostbahn aus bis an die badische oder bis an die aargauische zwischen dem Rhein und dem Ortmeiler Berge liegende Grenze oder in der Richtung nach diesen Grenzen hinziehen würde, weder selbst auszuführen, noch eine Konzession für deren Herstellung zu ertheilen und im Falle der Verleihung der Konzession für Ausführung einer Zweigbahn oder einer sonst irgendwie in die conzedirte Bahnlinie einmündenden Bahn, also selbstverständlich auch einer eine Fortsetzung derselben bildenden Eisenbahn der Nordostbahngesellschaft von allen Bewerbern den Vorrang einzuräumen.» (Regierungsratsbeschluss v. 26. Januar 1867; StAZH MM 2.175 RRB 1867/0170)

Nun liegt Kemptthal zwar sozusagen vor den Toren der Stadt Winterthur, ist aber nicht Winterthur, was die Frage offen lässt, wie nun eine Linie zu beurteilen sei, die der Töss und dem Rhein entlang führt. Die passage obligé bei Kaiserstuhl hatte die Nordostbahn per Konzession gesichert. Eine Linie von Winterthur bis zur Glatt hingegen nicht.

Der Zschokke-Plan

Seitens der Nordostbahn zeigte man wenig Interesse an einer Linie Winterthur–Waldshut. Und so liessen die Winterthurer Lobbyisten den Ingenieur Zschokke einen Plan ausfertigen, wie eine solche Bahnlinie aussehen könnte. 

Am 24. August 1870 ersuchte der Stadtrat Winterthur beim Regierungsrat «Namens der dortigen Stadtgemeinde für sich, beziehungsweise zu Handen einer noch von ihr zu gründenden Aktiengesellschaft um Ertheilung der Konzession für den Bau & Betrieb einer Eisenbahn von Winterthur über Rorbas & Glattfelden bis an die Kantonsgrenze bei Weiach.» (Regierungsratsbeschluss v. 30. August 1870; StAZH MM 2.189 RRB 1870/1986)

Der gestern gezeigte Plan wurde auf Wunsch der Regierung nachgereicht. Seitens des Regierungsrats gab es da keine grundsätzlichen Einwände. 

Die Nordostbahn spielt ihre Trümpfe aus

Eine Entwicklung sehr zum Missfallen der Nordostbahn, der eine Bahnlinie durch diese wirtschaftlich strukturschwache Gegend schlicht zu wenig rentabel erschien. Ausserdem hatte sie seit dem 18. August 1859 bereits eine Bahnlinie von Zürich über Turgi nach Koblenz und über den Rhein nach Waldshut in Betrieb genommen.

Hinter den Kulissen setzte die Nordostbahn nun sämtliche Hebel in Bewegung, unter anderem, indem sie beim Kantonsrat lobbyierte. Sie nutzte ausserdem den Umstand, dass mit der grossherzoglich-badischen Regierung ein Exklusivrecht zum Anschluss an das badische Eisenbahnnetz in Waldshut bestand, geschickt aus.

Inserat in: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 190, 14. April 1871, S. 4

Das Machtkalkül des Alfred Escher

In einem Bericht über die Generalversammlung der Nordostbahngesellschaft vom 29. April 1871 gab die Neue Zürcher Zeitung den folgenden Einblick in die Überlegungen der Direktion unter Alfred Escher (NZZ, Nr. 223, 2. Mai 1871, S. 1-2):

«Als zweites und Haupttraktandum folgte der (bereis gestern mitgetheilte) Antrag der Direktion betreffend den Bau einer Eisenbahn von Winterthur bis an die Kantonsgrenze bei Weiach. Referent über diesen Gegenstand war Hr. Dr. A. Escher, der seine Aufgabe in zwei Theile zerlegte, in eine Schilderung der thatsächlichen Verhältnisse und in die Auseinandersetzung der Motive, welche die Direktion zu dem fraglichen Antrag geführt haben. Der Redner drückte sich im Wesentlichen folgendermaßen aus: 

In der letzten Generalversammlung des vorigen Jahres [also im Frühjahr 1870] wurde der Vorschlag gemacht, die Nordostbahn möchte von sich aus den Bau einer Eisenbahn Winterthur–Waldshut an die Hand nehmen, ein Vorschlag, welcher ununterstützt geblieben ist. Einige Zeit später hat der Stadtrath von Winterthur die Initiative ergriffen und in verschiedenen Richtungen große Thätigkeit für die Verwirklichung dieses Planes an den Tag gelegt. Es wurde ein Traçe ausgemittelt und dabei als Hauptpostulat geltend gemacht, daß die Einmündung der Bahn Winterthur–Waldshut zwischen Koblenz und der Rheinbrücke erfolge und die Bahnstrecke von diesem Punkt bis Waldshut durch die Züge der Winterthur-Waldshuterbahn befahren werden sollen. Inwiefern der Stadtrath von Winterthur berechtigt war ein solches Begehren zu stellen, wird später erörtert werden; es muß für jetzt genügen, die Standpunkte beider Parteien anzugeben. Die Nordostbahn erklärte, daß die Einmündung bei der Rheinbrücke bei Koblenz bis Waldshut nur mit ihrer Zustimmung geschehen könne, während der Stadtrath von Winterthur ein Recht hiefür zu haben glaubte. 

Die Kosten sind gigantisch...

Das Traçe der Bahn wurde nach den Anforderungen einer internationalen Linie disponirt. Die Steigungsverhältnisse sind günstig, das Maximum beträgt 12 ‰ und zwar nur auf eine sehr kurze Strecke. Es wurden auch Kostenberechnungen aufgestellt und Schritte gethan, um möglichst zuverlässige Ansätze zu gewinnen, dieß durch die Bauunternehmer Zschokke und Näf, die Voranschläge einreichten, bezüglich welcher sie 1 1/2 Jahre verbindlich sein sollten. Die Voranschläge gehen auf 8 Millionen Fr. Herr Ingenieur Koller in Basel kam zu einem ähnlichen Resultat, und es scheint diese Rechnung richtig zu sein, wenn man sie mit den Kosten anderer ähnlicher Linien in Vergleichung bringt. Für die Bahn Zürich–Zug–Luzern belief sich der Kilometer auf 180,000 Fr. Kosten, für Winterthur–Waldshut kommt dieselbe Summe heraus. Von den Gesammtkosten fallen auf den Kanton Zürich 5, auf Aargau 3 Mill. Fr.»  

Nach dem Historischen Lohnindex HLI von Swistoval entspricht dieser Kilometerpreis nach heutigen Geldwerten ca. 13 Millionen CHF. Die Gesamtkosten für diese rund 27 Kilometer belaufen sich also auf über eine halbe Milliarde Franken. Legt man den BIP-Index als Massstab an, der für Grossprojekte laut Swistoval-Anleitung geeigneter ist, dann ist es ein Mehrfaches: rund 3 Milliarden.

... die Zahlungsbereitschaft aber auch

«Nachdem in dieser Weise Trace und Kosten festgesetzt waren, ist der Stadtrath Winterthur mit der Vorlage behufs finanzieller Betheiligung an die Gemeindsversammlung gelangt und diese hat 1 Mill. Fr. beschlossen; ja es scheint das Einverständniß vorhanden gewesen zu sein, unter Umständen auch noch erheblich höher zu gehen. Hierauf wurden bei zürcherischen und aargauischen Gemeinden Schritte wegen finanzieller Betheiligung gethan; es ergab sich ein Resultat von 600,000 Fr.» 

Man kann sich nun selbst ausrechnen, wie sehr man sich diese Bahnlinie gewünscht hat, bei solch hohen, nicht einfach aufzubringenden Geldbeträgen.

Konzession erzwingt raschen Baubeginn

«Nun handelte es sich um die erforderliche Konzession, zunächst um diejenige für den Kanton Zürich; diese lautet nach der seit einiger Zeit üblichen Chablone, die sich von frühern Konzessionen, abgesehen von der Bestimmung über Steuerpflicht, nicht erheblich unterscheidet. In dieser Konzession wurde das Prioritätsrecht der Nordostbahngesellschaft ausdrücklich vorbehalten (vergleiche die Eisenbahnkonzession vom Jahr 1852 nach Gundetsweil, § 2 und § 43 der Konzession Winterthur–Weiach). Nachdem die Zürcher Konzession erwirkt worden war, wurde die aargauische erhältlich gemacht; diese lautet genau so wie diejenige der Nordostbahn für die Bötzberglinie. In der Zürcher Konzession ist die Angriffnahme des Baues innerhalb 2 Jahren festgesetzt, in der Aargauer Konzession heißt es, die Linie müsse binnen einem Jahr in Angriff genommen, und binnen 5 Jahren vollendet werden. In der Aargauer Konzession ist wegen der Priorität der Nordostbahn nichts enthalten und zwar deshalb, weil die Priorität nur für Zweigbahnen, nicht aber für einmündende Bahnen aufgenommen wird. Da nun diese Linie nicht als Zweigbahn betrachtet wird, so war es auch nicht nöthig, der Priorität zu erwähnen. Diese Konzession wurde schließlich von der Bundesversammlung genehmigt.» 

Winterthur will Direktanschluss an Waldshut erzwingen

«Ein weiterer Schritt des Stadtraths von Winterthur war das Begehren, daß die Linie Winterthur–Weiach in diejenige der Nordostbahn bei Koblenz einmünden solle und diese von jener bis Waldshut befahren könne. Zwischen dem Bundesrath und [dem Grossherzogtum] Baden nämlich haben Unterhandlungen betreffend Anschluß der Linie bei Kreuzlingen und Konstanz stattgehabt, und es stellte nun auf Anregung Winterthurs die Regierung von Zürich das Verlangen, es möchte bei diesem Anlaß auch der Anschluß bei Waldshut gesichert werden. Der Bundesrath hat seinen Abgeordneten auch in diesem Sinne instruirt; Baden jedoch dieses Ansinnen im letzten Sommer abgelehnt. Der Stadtrath von Winterthur hat sich nun auch an die Direktion der Nordostbahn gewendet und deren Zustimmung nachgesucht. Da wir das Recht zu haben glauben, diese Art des Anschlusses nicht zuzugeben und da es sich hier um eine Konkurrenzlinie handelte, so haben wir das Gesuch abgelehnt. Hierauf wandte sich Winterthur an den Bundesrath um Bewilligung des Befahrens der genannten Nordostbahnstrecke von Koblenz bis Waldshut. Dieses Gesuch ist beim Bundesrath zur Stunde noch anhängig. Schließlich hat die Regierung von Zürich der Nordostbahn zur Entscheidung eine Frist bis zum heutigen Tag bestimmt und es gilt nun, über diese Frage einen Entschluß zu fassen.»

Inside Nordostbahn. Von juristischen Winkelzügen und strategischen Geschäftsinteressen

«Die Direktion geht nun von der Ansicht aus, daß es für die Nordostbahn das Beste wäre, wenn die Winterthur-Waldshuter Bahn nicht zu Stand käme. Es entsteht nun aber die Frage, ob man das allfällige Zustandekommen dieser Linie vom Standpunkt des Anschlusses aus verhindern könne. Es lassen sich da verschiedene Arten denken. Eine erste Art ist die, daß die fragliche Bahn in die Nordostbahn bei der Rheinbrücke einmündet und die Bahnstrecke von da selbständig befährt. Es muß nun aber bei Erörterung dieses Rechtsverhältnisses an die Spitze der Satz gestellt werden, daß für die Inhaber der Winterthur-Waldshuter Bahn ein Recht diese Bahnstrecke zu befahren nicht besteht. Es ist da zwischen schweizerischem und badischem Gebiet zu unterscheiden. Die fragliche Strecke liegt bis Mitte Rhein auf Schweizerboden. Man könnte nun zur Erhärtung dieses Standpunkts auf Art. 13 des Bundeseisenbahngesetzes verweisen und sagen, ein schicklicher Anschluß der Winterthur-Waldshuter Bahn könne nur bei der Rheinbrücke stattfinden, und es müsse demnach die Nordostbahn die vorhin genannte Bahn auf ihren Schienen fahren lassen. Die Auslegung dieses Artikels kann nun aber keineswegs diejenige sein, daß die Bahn A das Recht hat, auf der Bahn B zu fahren. Es besagt dieß auch eine bundesräthliche Botschaft aus dem Jahr 1858. 

Wie stehen nun die Verhältnisse auf badischem Gebiet ? Als im Jahr 1857 ein Vertrag zwischen der Nordostbahn und [dem Grossherzogtum] Baden betreffend Herstellung der Linie Turgi-Waldshut abgeschlossen wurde, fand eine Bestimmung als Art. 5 des Vertrags Aufnahme, wonach Baden die Verpflichtung einging, daß die Nordostbahn allein den Betrieb auf der Linie bis Mitte Rhein und Waldshut haben solle. Dieser Vertrag wurde dem Bundesrath und der Regierung von Aargau bekannt gegeben und von beiden Behörden genehmigt.»

Im schlimmsten Fall bringen die Winterthurer gar das Geld zusammen!

«Es muß übrigens bemerkt werden, daß der Anschluß der Winterthurerbahn an die Nordostbahn nicht die einzige Möglichkeit ist und daß, wie wir eine eigene Brücke gebaut haben, dieß auch von Seite der Winterthur-Waldshuterlinie geschehen kann. Zu erwähnen ist ferner, daß die Winterthur-Waldshuterbahn in die Station Koblenz einmünden kann und diese Einmündung unter dem Schutze der Bundesgesetzgebung steht. Es erhellt nun aus dem vorhin Bemerkten, daß man die Möglichkeit eines Anschlusses der Winterthur-Waldshuterbahn an die Nordostbahn ins Auge fassen muß und daher nicht gesagt werden kann, daß vom Standpunkt des Anschlusses der Bau der Winterthurerbahn verhindert werden könnte. 

Unrentable Linie bauen um die Rentabilität der Konkurrenz nicht zu fördern

«Man nimmt ferner an, die fragliche Linie werde nicht gebaut werden, weil Drittpersonen die benöthigten Geldmittel nicht zusammenbringen. Dieser Satz kann nicht zugegeben und muß beachtet werden, daß Winterthur diese Linie unter seine spezielle Protektion genommen hat. Neben der Stadt Winterthur kommt aber noch der Stand Zürich in Betracht; nach der Verfassung nämlich (Art. 26) haben diejenigen Gebietstheile des Kantons, welche in Hinsicht auf Bevölkerung und Verkehr mit denen auf gleicher Linie stehen, welche mit Staatshülfe zu Eisenbahnen gelangt sind, ebenfalls Anspruch auf Staatsunterstützung, und es müßten vielleicht deßhalb 2 Millionen in Anspruch genommen werden. Heutzutage treten Bauunternehmer auf, welche bei Zuschlag des Baues gewisse finanzielle Betheiligung zusichern. Im Fernern weiß man, wie es geht; wenn auch noch nicht alle Mittel vorhanden sind, so fängt man eben doch an. Es wäre also vermessen zu behaupten, Niemand anders als die Nordostbahn könne die Linie bauen, sonst werde sie gar nicht gebaut. [...] Die Direktion ist deßhalb der Meinung: wenn die Bahn zu Stande kommt, so erwächst der Nordostbahn geringerer Schaden, wenn sie baut, als wenn Drittpersonen bauen. Es kann eine einzelne Linie an und für sich durchaus nicht rentabel sein, ihr Besitz aber der Rentabilität anderer Bahnen Vorschub leisten, und dieser Gesichtspunkt verdient alle Beachtung. Denkt man sich ferner, die Linie Winterthur-Waldshut gehe in die Hand derer über, die der Vereinigten Schweizerbahn nahe stehen, so würde der Verkehr nicht nach der Linie Rorschach–Romanshorn–Zürich, sondern nach Rorschach–St. Gallen–Zürich abgeleitet werden. 

Escher: Wir werden es nicht bereuen!

«Dann ist ferner ins Auge zu fassen, daß wir im Verein mit der Centralbahn die Bötzberglinie bauen; die Linie Winterthur-Bötzberg-Basel wird nun die Konkurrenz aushalten mit der Linie Winterthur-Waldshut-Basel [...] Es läßt sich sogar denken, daß die Nordostbahngesellschaft eine Konvenienz darin finden kann, den Waarenverkehr über Winterthur–Waldshut–Turgi [in die] Westschweiz gelangen zu lassen, anstatt denselben über Zürich zu leiten.

Sodann ist zu bemerken, daß die eisenbahnpolitische Stellung der Nordostbahn erheblich gestärkt wird, wenn sie die kürzere Linie besitzt, dadurch bei den Unterhandlungen mit Baden eine kräftigere Stellung einnehmen kann. Wenn wir nicht im Besitz der Linie Winterthur–Waldshut sind, so wird der Verkehr aus der Vorarlbergerbahn nach Rorschach–St. Gallen–Winterthur–Waldshut gehen. Es ist überhaupt in's Auge zu fassen, daß sowohl Waldshut als Winterthur bereits wichtige Knotenpunkte sind oder es noch werden können. Wir sind seiner Zeit vor einer ähnlichen Frage gestanden, als es sich um eine Fusion mit der Rheinfallbahn handelte. Daß wir damals zugegriffen und die Schaffhauserbahn übernommen haben, ist von Niemanden bereut worden, wir werden es auch heute nicht zu bereuen haben. 

Einsparung an der Bözberg-Linie dank Winterthur-Waldshut

«Die Linie Winterthur-Waldshut kostet 8 Millionen, und es frägt sich dabei, ob die ganze Last auf die Nordostbahn fällt. Bis jetzt ist eine Geneigtheit von Winterthur aus, uns zu unterstützen, nicht zu Tage getreten; es wurden in Bern Unterhandlungen gepflogen, Winterthur wollte sich aber dießfalls nicht herbeilassen; inwiefern dieß von Seite anderer Gemeinden der Fall ist, wird die Zukunft lehren. Uebrigens glauben wir, daß in Einer Richtung eine Erleichterung eintreten wird. Es unterliegt keinem Zweifel, daß Winterthur-Waldshut und die Bötzberglinie in Wechselwirkung stehen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, ist es nicht nöthig, von vornherein die Bötzbergbahn zweispurig zu bauen, sondern nur die Tunnel- und Kunstbauten und eine zweispurige Expropriation vorzunehmen, wodurch eine Ersparniß von 3 Millionen eintritt. Die Direktion ist entschlossen, auch die Linie auf Aargauerboden auszuführen und nicht bloß die Bahn auf Zürchergebiet. 

Man hat gesagt, die Winterthur-Waldshuter Bahn gebe ein schlechtes Ergebniß. Wir glauben dieß auch, sagen aber gleichzeitig, daß wir größern Schaden haben, wenn wir den Bau dieser Linie unterlassen. Schließlich die Bemerkung, daß der Antrag der Direktion vom Verwaltungsrath einstimmig angenommen worden und in diesem Sinne auch einstimmig begutachtet wird.

Hierauf wird freies Wortbegehren eröffnet und da dieß von keiner Seite geschieht, der in der vorgestrigen Nummer unseres Blattes bereits mitgetheilte Antrag als einstimmig angenommen erklärt.»

Ein voller Erfolg für Alfred Escher, dessen Rede hier vom NZZ-Korrespondenten wohl stenografisch mitgeschrieben wurde. Denn man hat fast den Eindruck, ihm direkt zuzuhören.

Damit waren die Würfel gefallen. die Nordostbahn hat die Konzession an sich gezogen, was die Winterthurer mit Zähneknirschen und unter Protest akzeptieren mussten.

Die Nordostbahn reicht eigene Trassen-Pläne ein

Fast genau ein Jahr nach dieser (für unsere Gegend) denkwürdigen NOB-Generalversammlung sind dann die Pläne für den Trassenverlauf beim Regierungsrat eingereicht worden. 

Auch zu diesem Punkt lassen wir die Neue Zürcher Zeitung ausführlich zu Wort kommen (NZZ, Nr. 210, 26. April 1872 (Zweites Blatt), S. 1-2.):

«Zürich. * Die Pläne für die Eisenbahnlinie Winterthur–Weiach, also für den ganzen auf zürcherischem Gebiet liegenden Theil der Linie Winterthur–Koblenz, sind dieser Tage von der Nordostbahndirektion festgestellt und zur weiteren Beschlußfassung an den Regierungsrath überwiesen worden. Daher dürften zur Zeit einige Aufschlüsse über den dermaligen Stand dieser Angelegenheit vielen Lesern erwünscht sein. Wie man sich vielleicht erinnert, ist die Eisenbahnkonzession für die genannte Linie von der Nordostbahndirektion in der Meinung übernommen worden, daß zunächst die vom Stadtrathe Winterthur, als ursprünglichem Konzessions-Inhaber, angenommene, durch Herrn Ingenieur Zschokke bearbeitete Zugsrichtung als maßgebend betrachtet werden, immerhin aber die allfällig durch die weiteren Studien sich als wünschbar anzeigenden Abänderungen mit Genehmigung des Regierungsrathes vorbehalten bleiben sollen.»

Der Zschokke-Moser-Plan

«Dieser Verständigung getreu ließ die Nordostbahndirektion durch ihren Ober-Ingenieur für den Bahnbau, Hrn. Moser, in erster Linie Pläne auf Grundlage des Zschokke'schen Trace über Töß, Neftenbach, Embrach, Rorbas, Wagenbreche und Glattfelden nach Kaiserstuhl ausarbeiten. Schon hier erzeigten sich jedoch eine Reihe von Aenderungen als unvermeidlich, worunter einige von größerer Bedeutung, sowie sich leider auch bei dieser Linie wieder die vom früheren Konzessionsinhaber aufgestellten Kostenberechnungen als stark hinter der Wirklichkeit zurückbleibend erwiesen; während man nämlich seiner Zeit in Winterthur sich mit dem Gedanken trug, die ganze Linie bis Waldshut mit ca. Fr. 7,200,000 ausführen zu können, würde das ursprüngliche Zschokke' sche Trace nach der revidirten Berechnung des Hrn. Moser schon bis Weiach-Kaiserstuhl Fr. 7,497,000 kosten, und auch nach den von Hrn. Moser daran vorgenommenen Abänderungen beansprucht dieses Theilstück immer noch Fr. 6,517,000 oder Fr. 240,000 per Kilometer. [...]»

Richtige Streckenführung spart richtig Geld

Was wohl die Aktionäre der Nordostbahn zu diesem um einen Drittel erhöhten Kilometerpreis wohl gesagt haben mögen? Immerhin hatte Alfred Escher ja die 180'000 Franken von Zschokke im Jahr zuvor noch als plausibel verkauft. Aber immerhin war es nicht noch teurer:

«Eine größere Abweichung vom Zschokke'schen Trace findet bei Glattfelden Statt, indem hier die Bahn bis unterhalb der Ortschaft am rechten Glattufer bleibt, statt schon oberhalb auf das linke Ufer überzusetzen; aus dieser Abänderung erklärt sich zu einem großen Theile die Kostenersparniß beim Zschokke-Moser'schen Trace gegenüber dem ursprünglichen Trace des Hrn. Zschokke. Die Linie wird 27,153 Meter lang, hat eine mittlere Steigung von 5,16 und eine Maximalsteigung von 12 ‰, und die Gesammtsumme der zu überwindenden Steigungen und Gefälle beträgt 140 Fuß.»

Variante mit Dettenberg-Tunnel und Eglisau kommt ins Spiel 

«Neben diesem Trace hat aber die Nordostbahndirektion durch Herrn Moser für den Fall der Zustimmung des Regierungsrathes und unter Voraussetzung angemessener Betheiligung der nächstinteressirten Landesgegend an den Mehrkosten, noch ein zweites Trace ausarbeiten lassen, das nicht erst bei der schwierigen Gegend der sogenannten Wagenbreche das Tößthal verläßt, sondern schon bei Rorbas in der Gegend der Haumühle, von wo aus die Linie mittelst Durchbohrung des Dettenberges nach Bülach und von da über Eglisau und Rheinsfelden nach Kaiserstuhl geführt werden soll. Dieses Projekt ist zwar 30,030 Meter lang, also circa 3 Kilometer länger als das Zschokke-Moser'sche Trace; aber dafür bietet es wesentlich günstigere Gefällsverhältnisse. welche den Uebelstand der Mehrlänge auch für den Transitverkehr vollständig ausgleichen: mittlere Steigung 3.48 ‰ (statt 5.16), Maximalsteigung 8 ‰ (statt 12), Gesammtsumme der Steigungen und Gefälle 104 Fuß (statt 140). 

Daß es zugleich den Bedürfnissen des Lokalverkehres weit besser entspricht, fällt in die Augen, weil dadurch Winterthur, Bülach und Eglisau (mit dem Rafzerfeld) in direkte Schienenverbindung mit einander gesetzt werden, deren Vortheile mittelst der Bülach-Regensbergerbahn auch Regensberg und Zürich zu Gute kommen. Faßt man überdies die Absicht ins Auge, auch von Bülach nach Schaffhausen eine Eisenbahn zu bauen, ferner das von der Nationalbahn auf die Tagesordnung gesetzte Bahnprojekt Bülach–Baden, so läßt sich an der überwiegenden Vorzüglichkeit des Trace über Bülach für eine rationelle Weiterentwicklung des zürcherischen Eisenbahnnetzes nicht zweifeln. Ungünstig sind nur die bedeutenden Mehrkosten: Fr. 9,056,000 oder 301,565 per Kilometer, wovon übrigens circa 1 1/2 Mill. für die Strecke Bülach–Eglisau verwendet und somit auch einer allfälligen Eisenbahn Bülach–Schaffhausen zudienen werden; diese Mehrkosten werden zu einem großen Theil für den Bau des Dettenbergtunnels beansprucht, welcher eine Länge von 1800 Meter erhält.»

Konzessionsfristen setzen Druck auf: die Zeit drängt

Der NZZ-Beitrag schliesst mit den Worten: «Mit den Erdarbeiten an der Linie Winterthur–Weiach ist nach Maßgabe der Bundeskonzession bis Ende Juni zu beginnen. Daher werden alle Vorbereitungen getroffen, um sofort nach erfolgtem regierungsräthlichem Beschluse die Expropriationen vornehmen und den Bau selbst an geeigneter Stelle eröffnen zu können.» Mehr dazu im WeiachBlog-Artikel von morgen Sonntag.

[Veröffentlicht am 29. August 2022 um 01:01 MESZ]

Freitag, 26. August 2022

Bahnstation Kaiserstuhl-Weiach. Die Winterthurer Pläne von 1870

Am 2. Dezember 1870 hatte sich der Deutsch-französische Krieg, der 1871 zur Gründung des (zweiten) Deutschen Kaiserreichs führen sollte, in der seit Wochen andauernden Belagerung der Stadt Paris festgebissen. Denn die nach der Gefangennahme von Kaiser Napoleon III. bei Sedan anfangs September gebildete provisorische Regierung war nicht bereit, auf die preussische Forderung nach Abtretung von Elsass-Lothringen einzugehen.

In unserer Gegend wurde an dem geplant, was sich schon damals als kriegswichtig erwies und (wie man im Ukrainekonflikt heutiger Tage sieht) immer noch sein kann: Eisenbahnlinien.

WWW gescheitert. Es lebe WWW!

Das Projekt einer Verlängerung der Glattthal-Bahn von Wallisellen über Weiach nach Waldshut war in den späten 1850er-Jahren gescheitert (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 19).

In den 1860ern, einer Zeit, in der es im Kanton Zürich politisch in grossen Schritten Richtung Direkter Demokratie ging (eingeführt mit der Verfassung von 1869), entwickelte man besonders in Winterthur Konkurrenzpläne zu den Vorhaben der Schweizerischen Nordostbahn, die man u.a. wegen der massgebenden Rolle Alfred Eschers und des ausländischen Grosskapitals propagandistisch zur Herrenbahn umbenannt hatte (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 20). Die in Winterthur ansässige Schweizerische Nationalbahn (die Volksbahn) spielte dabei 1875-1880 eine wesentliche Rolle.

Die Winterthurer planten eine möglichst direkte Linie nach Westen. Den Anschluss an die Badische Bahn bei Waldshut. Bülach und das Rafzerfeld liessen sie rechts und links liegen. (ZBZ Kartensammlg. 16 Kc 46:2)

An diesem 2. Dezember 1870 kupferte die NZZ eine Meldung aus der Winterthur Zeitung ab, einem Konkurrenzblatt des Landboten (Zeitung der Demokratischen Partei). Diese Zeitung bezeichnete sich damals selber als «Organ des liberalen Fortschritts» (Blaser 1958), was ihre weltanschauliche Nähe zur NZZ zeigt:

«Zürich. Die „Winterthurer Zeitung“ beingt [sic!] folgende Beschreibung der Bahnlinie Winterthur–Waldshut nach dem ihr vorgelegenen Situationsplan: "Die Bahn würde am südlichen Ende des Bahnhofes Winterthur die Zürcherlinie verlassen und quer durch das Tößfeld sich ziehen, um unterhalb Töß, zwischen Töß und Niedertöß, die Töß zu überschreiten. Von da an zöge sie sich längs des Höhenzuges am linken Ufer der Töß bis unterhalb Pfungen, wo nahe beim Uebergang der Straße über die Töß die erste Station „Neftenbach-Pfungen“ vorgesehen ist. Die Bahn folgt weiter dem linken Ufer der Töß und, links der Straße, den Höhenzügen, durchschneidet herwärts der Ziegelhütten die Straße und gelangt zu der zweiten Station „Embrach“. Von da gelangt sie, nochmals die Straße durchschneidend, nach Rorbas, wo die dritte Station sich eingezeichnet befindet. Weiter folgt die Bahn dem linken Ufer der Töß bis zu deren Einmündung in den Rhein und biegt dann links ab, die vierte Station „Bülach-Rafzerfeld“ bildend, von der überdieß noch eine Verbindungsbahn nach Bülach abzweigt. Die Bahn gewinnt sodann oberhalb Glattfelden das Glattthal, überschreitet die Glatt und bildet in der Nähe von Zweidlen die – fünfte – Station Glattfelden, etwa eine Viertelstunde von letzterm Ort entfernt. Von da folgt die Bahn ziemlich parallel dem Rheine bis Weiach und führt dann ziemlich hart an Kaiserstuhl vorbei, zwischen beiden Orten findet sich, etwas näher Kaiserstuhl, die – sechste – Station „Kaiserstuhl-Weiach“ eingezeichnet. Von Kaiserstuhl abwärts tritt die Bahn hart an den Rhein und folgt seinen Krümmungen bis Rümikon, das ebenfalls mit einer – der siebenten – Station beglückt ist. Die Bahn zieht sich hinter dem Orte durch, immer nahe am Rhein bei Mellikon vorbei nach Reckingen, das wiederum eine Station – die achte – erhält und von da nach Zurzach, neunte Station, und über Rietheim beim Laubberg vorbei dem Rheine entlang nach Koblenz, wo sie hart bei der Brücke in die Linie Zürich–Waldshut einmündet. So das projektirte Trace, wie es auf dem ziemlich obenhin entworfenen Situationsplan sich darstellt."»

Seltsame Stationsnamen

Wer die heutige Bahnlinie von Winterthur nach Koblenz kennt, dem fallen die seltsamen Bahnstationen auf, beziehungsweise das Fehlen heutiger Haltepunkte: Winterthur Töss und Wülflingen haben eine Station erhalten. Neftenbach wird im Stationsnamen nicht erwähnt. Die Stationen Embrach und Rorbas sind zusammengelegt. 

Vor allem aber gibt es keine Station Bülach-Rafzerfeld, die zwar tatsächlich auf Bülacher Gebiet, nördlich des Hardwaldes im Raum Heimgarten platziert worden wäre. Dafür hätte es weder einen Bahnhof Eglisau, noch eine Station Zweidlen gegeben. Denn der Bahnhof Glattfelden sollte im Raum Aarüti zwischen Glattfelden und Zweidlen erbaut werden. 

Und weil die heute Weiach-Kaiserstuhl benannte ehemalige Station näher am Städtchen liegt (oder doch aus alphabetischen Gründen) sollte sie Kaiserstuhl-Weiach heissen. 


Bereits in diesem Planungsstand ist die Position der Station auf Weiacher Gebiet an derselben Stelle, an der dann Jahre später auch gebaut wurde.

Die Schraffenkarte, die als Grundlage für die rot eingezeichnete, geplante Trasse diente, zeigt beim Verlauf der Kantonsgrenze zwischen Weiach und Kaiserstuhl den Stand vor 1860. Somit dürften auch die detailgenau eingezeichneten Wege diesem früheren Stand entsprechen.

Quellen

  • Winterthur-Weiach-Waldshut-Bahn, 1867-1873 (Dossier). Signatur: StAZH O 104.
  • Neue Zürcher Zeitung, Nummer 622, 2. Dezember 1870 (Erstes Blatt), S. 2. 
  • Übersichtsplan der Eisenbahn Winterthur-Waldshut, Massstab 1:50'000. Wurster, Randegger u. Co., Winterthur [187-?]. Signatur Original: Zentralbibliothek Zürich, 16 Kc 46: 2 Expl 2, https://doi.org/10.3931/e-rara-33742.
  • Blaser, F.: Bibliographie der Schweizer Presse. QSG N.F. IV. Abt, Bd. VII. Basel 1958 - S. 1137. [Online e-Helvetica Nationalbibliothek: nbdig-59378_2]