Donnerstag, 11. März 2021

Das Flugblatt der Initianten rechnet einen massiven Verlust vor

Mittlerweile ist es geraume Zeit her, dass der WeiachBlog-Artikel Nr. 1622 mit dem Titel Vor der Zweiten Schlacht um die Balance auf der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Weiach, wenn...» etliche Reaktionen ausgelöst hat. Und zwar fast ausschliesslich von erklärten Gegnerinnen und Gegnern der Initiative zur Kündigung der Anschlussverträge mit Kaiserstuhl und Fisibach.

An der Informationsveranstaltung vom 9. Februar trat eine Gruppierung mit dem Namen «Eusi Schuel» auf, die dezidiert auf der Linie der amtierenden Behörden politisiert und am 11. Februar 2021 erstmals im Zürcher Unterländer erwähnt wurde. WeiachBlog wird morgen in einem Beitrag auf deren Profil, Vorgehensweise und Programm eingehen.

Die einzige Wortmeldung bis zur Gemeindeversammlung?

Heute sei das – besonders von Exponenten genannter Gruppierung beklagte – bisher fehlende Statement der Initianten aufs Tapet gebracht. Es ist bis heute das einzige schriftliche Dokument, welches das Licht der Welt erblickt hat und per Post in alle Weiacher Briefkästen verteilt wurde. 

Auf eine Konfrontation haben die Initianten bislang bewusst verzichtet. Wie in Hintergrundgesprächen zu erfahren war, insbesondere weil sie sich durch Schulpflege und Gemeinderat nicht in einer Art und Weise respektiert sehen, wie es im politischen Diskurs gerade auf Gemeindeebene eigentlich üblich sein sollte. Der Redaktor des WeiachBlog kann das nachvollziehen. Er war an der Informationsveranstaltung vom 12. Juni 2020 dabei, als es um das Bauprojekt ging. Und hat live mitbekommen, wie da von offizieller Seite versucht wurde, dem Hauptinitianten der nächste Woche zur Abstimmung gelangenden Initiative, alt Gemeindepräsident Werner Ebnöther, das Wort abzuschneiden.

Erläuterungen der Initianten zu ihrem Flugblatt wird es daher erst am 16. März geben: an der ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung, die von der Schulpflege an einen noch ausserordentlicheren Ort verlegt wurde: in den grossen Saal des Ebianum in Fisibach. Das Baggermuseum der Firma Eberhard hat zumindest einen Anknüpfungspunkt an Weiach. Die Firmengruppe ist die Mehrheitsaktionärin der Weiacher Kies AG.

Anknüpfung an das Balance-Flugblatt

Schon allein das unverwechselbare Design zeigt, dass diese Wortmeldung aus derselben Ecke stammt, wie damals das Flugblatt vor dem Balance-Urnengang (vgl. WeiachBlog Nr. 1524). Auch die Argumentationslinien folgen ähnlichen Wegen:


Primarschulgemeinde Weiach

Gemeindeversammlung vom 16. März 2021

Ein klares Ja zur Initiative 

«Auflösung der Anschlussverträge mit Fisibach und Kaiserstuhl«

Warum ?

Die Betriebsrechnungen der Primarschule Weiach zeigen, dass wir seit 2017 jedes Jahr über 300'000 mehr Steuern einziehen mussten, seit die Kindergärtner und Primarschüler der beiden Aargauer-Gemeinden bei uns zur Schule gehen.

Wir mussten deshalb den Steuerfuss der Primarschulgemeinde seit 2016 um 12% erhöhen, damit diese Mehrkosten gedeckt werden konnten.

Was den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 10.06.2015 erklärt und versprochen wurde, traf bei weitem nicht ein:

- Keine Spur davon, dass die Primarschule Weiach auf Befehl des Kantons Zürich geschlossen würde (Falschaussage der Primarschulpflege)

- Die Zahl der Aargauerschüler stieg viel stärker an als erklärt wurde (statt 35 kamen 57 Schüler) 

- die Schulkosten stiegen massiv

- die Schulhaus-Infrastruktur platzte aus allen Nähten

Die Betriebskosten der Primarschule sind seit 2016 aus dem Ruder gelaufen. Durch den Zuzug der vielen Schüler aus Fisibach und Kaiserstuhl sind wir mit dem bestehenden Vertrag gezwungen, um einen Drittel grössere Erweiterungsbauten vorzunehmen. Die Kosten müssten voll durch die Weiacher-Steuerpflichtigen bezahlt werden. Die Aargauer zahlen da nicht mit, da für sie der RSA-Tarif gilt. Auf jeden Fall müsste der Steuerfuss infolge dieser Erweiterungen nochmals massiv erhöht werden. Vermögen besitzt die Primarschulgemeinde keines, weshalb ein solcher Ausbau zu 100% fremdfinanziert werden müsste. 

Fisibach und Kaiserstuhl zahlen einfach pro Schüler einen «Discountpreis» gemäss RSA-Tarif, den Rest muss diese beiden Gemeinden nicht kümmern. Fisibach konnte sogar in dieser Zeit den Steuerfuss um 3% senken! 

Die Weiacher Steuerpflichtigen kommen für den jährlichen Verlust auf. Umgerechnet zahlt jede Weiacher-Familie durchschnittlich CHF 400 pro Jahr mehr Steuern, damit die Fisibacher- und Kaiserstuhler-Schüler bei uns zur Schule gehen dürfen.

Nachkalkulation der Primarschulkosten 2017 - 2021

Rechnungs-Jahr Verlust Entspricht Steuer-%

Rechnung 2017 272'184     9.07

Rechnung 2018 364'869     11.58

Rechnung 2019 344'292     10.43

Budget 2020        386'032     11.13

Budget 2021        318'458     8.68

Verlust für 5 Jahre 1'685'834

Nebenstehende [hier obenstehend] Tabelle zeigt auf, wieviel mehr Steuern von den Weiacher Steuerpflichtigen eingezogen werden musste. Deshalb mussten die Steuern in dieser Zeit um 12% erhöht werden. Die Erhöhung durch die Schulhauserweiterung ist da noch nicht berücksichtigt!

Rechnerisch gesehen bedeutet dies für die Jahre 2017 bis 2021 einen Verlust von 1'685'834, der durch Weiacher Steuern gedeckt werden muss. Aufgerechnet auf 30 Jahre ergibt dies einen finanziellen Verlust von über 10 Millionen Franken!

Abstimmungsmethode

Es ist bedauerlich, dass sich in der heutigen Corona-Zeit die Primarschulpflege weigert, die Stimmberechtigten über dieses wichtige Geschäft an der Urne abstimmen zu lassen. Nur diese Art von Abstimmung würde zu einem breit abgestützten Resultat führen.

Kommen Sie an diese Versammlung 

Unterstützen sie uns, damit wir ein finanzielles Desaster in unserer Gemeinde verhindern können. 

Achtung: Der Abstimmungsort befindet sich im EBIANUM in Fisibach

Am 16. März 2021 muss dieser Initiative zwingend mit JA zugestimmt werden.

Besorgte Initiantinnen und Initianten von Weiach

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Kommentar WeiachBlog

Bei einem direkten Vergleich des Beleuchtenden Berichts der Schulpflege (mit von der RPK und dem Gemeinderat sekundiertem Inhalt) mit diesem Flugblatt fällt auf:

  • die Schulpflege erwähnt die belegbaren, mit Buchhaltungsdaten unterfütterten Zahlen zu den letzten Jahren (isnbesondere 2017 und 2018) mit keinem Wort. Diese Angaben machen lediglich die Initianten! Und zwar mittels aus den Jahresrechnungen zwecks Nachkalkulation herausgezogenen Daten.
  • dafür macht die Schulpflege basierend auf nicht deklarierten Annahmen Angaben zu einem Gewinn, der sich ergeben soll und extrapoliert diesen nach einer nicht nachvollziehbaren Rechnung dann noch um 30 (!) Jahre in die Zukunft. Zu diesem Schritt hätten sich die Initianten nicht unbedingt auch hinreissen lassen müssen. Denn solche Betrachtungen sind ohne die zugehörigen Szenarien völlig unbrauchbar.
Leider ist auch der – erst nach mehrmaligem Nachhaken auf die Website der Schulgemeinde gestellten – Präsentation zum 9. Februar (vgl. separate Seite) keine über den Beleuchtenden Bericht hinausgehende sachdienliche Information zu entnehmen. Die in WeiachBlog Nr. 1622 geforderten Datengrundlagen sind bis zum Redaktionsschluss heute Abend nicht beigebracht worden.

Stimmberechtigte, die nach objektiven Erkenntnissen zu einer Entscheidungsgrundlage kommen wollen, werden durch beide Betrachtungen (sowohl die der Gegner, wie die der Initianten) im Unklaren belassen. 

Sie müssen sich (wie auch die auf eine der beiden Seiten neigenden «Gläubigen») darauf verlassen, dass wenigstens an der Gemeindeversammlung nachvollziehbar erklärt wird, wie diese diametral auseinanderklaffenden Betrachtungsweisen zustande gekommen sind.

Gerne hätte WeiachBlog aus seinen ausführlichen Kontakten mit beiden Seiten zitiert, was jedoch bei Hintergrundgesprächen (off-record) nicht geht. Die Hauptkontrahenten halten sich maximal bedeckt.

Wenn den Initianten auf der eingangs genannten Facebookseite Feigheit vorgeworfen wird, dann ist das verständlich. Allerdings ist im Gegenzug auch bei den Behörden eine gewisse Feigheit vor den Stimmberechtigten zu konstatieren (fehlende Datengrundlagen).

Fazit: Der Souverän muss am Abend des 16. März seine Pflicht tun. Und die Offenheit in aller Deutlichkeit und Konsequenz einfordern. Die Grundlagen müssen endlich auf den Tisch! Geschieht dies nicht, dann ist diese Vorlage schlicht nicht entscheidungsreif.

Montag, 8. März 2021

Mit vier kleinen Kindern in den Aargau abgeschoben!

«Jeder Schweizer kann sich an jedem Orte des Landes niederlassen.» (Art. 45  Abs. 1 aBV)

Wenn Sie um die 50 oder jünger sind, dann kennen Sie nichts anderes. Diese (heutzutage auch schon wieder veraltete) Formulierung mit generischem Maskulinum stand aber so erst seit dem 1. Januar 1979 in der alten Bundesverfassung von 1874, die 1999 durch die heutige ersetzt worden ist.

1848: Juden werden diskriminiert. Jesuiten gleich ganz verboten.

Wenn wir an den Beginn des Bundesstaates zurückgehen, also ins Jahr 1848, dann war dieses Recht noch nicht allen gegeben (vgl. die Bundesverfassung von 1848). Schweizer jüdischen Glaubens wurde es verweigert. Und auch christliche Schweizer mussten allerhand Bedingungen erfüllen, um sich innerhalb der Schweiz am Ort ihrer Wahl niederlassen zu dürfen.

«Keinem Schweizer, der einer der christlichen Konfessionen angehört, kann die Niederlassung in irgend einem Kanton verweigert werden, wenn er folgende Ausweisschriften besitzt:
a. einen Heimathschein oder eine andere gleichbedeutende Ausweisschrift;
b. ein Zeugniß sittlicher Aufführung,
c. eine Bescheinigung, daß er in bürgerlichen Rechten und Ehren stehe;
und wenn er auf Verlangen sich ausweisen kann, daß er durch Vermögen, Beruf oder Gewerbe sich und seine Familie zu ernähren im Stande sei.
Naturalisirte Schweizer [d.h. eingebürgerte Ausländer] müssen überdieß die Bescheinigung beibringen, daß sie wenigstens fünf Jahre lang im Besitze eines Kantonsbürgerrechtes sich befinden.» (Art. 41 Abs. 1 BV 1848)

«Der Niedergelassene kann aus dem Kanton, in welchem er niedergelassen ist, weggewiesen werden:
a) durch gerichtliches Strafurteil;
b) durch Verfügung der Polizeibehörden, wenn er die bürgerlichen Rechte und Ehren verloren hat, oder sich eines unsittlichen Lebenswandels schuldig macht, oder durch Verarmung zur Last fällt, oder schon oft wegen Uebertretung polizeilicher Vorschriften bestraft werden mußte.» (Art. 41 Abs. 6 BV 1848)

Juden mussten sich an den für sie vorgesehenen Orten (wie Lengnau oder Endingen im Aargau) niederlassen. Nur Jesuiten wollte man ganz und gar nicht dulden (vgl. Art. 58).

1874: Auch Juden geniessen jetzt das Recht auf frei gewählte Niederlassung

In der Totalrevision von 1874 wurden diese Bestimmungen im Art. 45 untergebracht. Und auch da gab es noch mannigfache Einschränkungen, wenn man nicht die nötigen finanziellen Mittel hatte oder  wiederholt wegen Vergehen bestraft worden bzw. armengenössig war:


Schweizer Juden wurden nicht mehr aufgrund ihres Glaubens benachteiligt. Jesuiten waren immer noch unerwünscht.

Bundesverfassung erzwingt Regierungsratsbeschlüsse

Im gestern veröffentlichten Beitrag über den Fall Albertine Gaido-Kessler (WeiachBlog Nr. 1627) wurde das armenrechtliche Argument ausländerrechtlich abgestützt. Im Falle der Abschiebung einer ganzen Familie aus Weiach in den Aargauer Heimatort des Familienoberhauptes (vgl. den letzten Abschnitt des Beitrags) wurde mit zwei Zitaten aus dem Weiacher Gemeinderatsprotokoll belegt, dass der Kantonsverweis für Albertine keineswegs ein Einzelfall gewesen ist.

Der Fall Zimmerli-Meier gipfelte in einem Regierungsratsbeschluss vom 10. April 1930, der diesen Verwaltungsakt besiegelt hat. Die Regierung durfte diesen Entscheid nicht an irgendeine kantonale Amtsstelle delegieren. Dass sie sich höchstselbst damit zu befassen hatte, war dem Wortlaut von Art. 45 Abs. 5 der Bundesverfassung geschuldet (s. oben), der auch vorsah, dass der Heimatkanton vorgängig zu orientieren sei.

Die Heimatgemeinde wird zum Zahlen gezwungen

Der RRB trägt den Titel «Heimschaffung» und zeigt auf, welche fatalen Folgen die Weigerung der Heimatgemeinde des Familienvorstandes für die gesamte mittlerweile sechsköpfige Familie hatte:

«Auf Antrag der Direktion des Armenwesens

beschließt der Regierungsrat:

I. Zimmerli, Paul, geboren 1902, dessen Ehefrau Gertrud geborene Meier, geboren 1902, und deren Kinder Elsa Gertrud, geboren 1924. Paul Alfred, geboren 1925, Nelli, geboren 1927, und Ernst, geboren 1928, von Safenwil, Kanton Aargau, wohnhaft in Weiach, werden gestützt auf Artikel 45, Absatz 3, der Bundesverfassung aus armenrechtlichen Gründen heimgeschafft.

Den Eheleuten Paul und Gertrud Zimmerli-Meier wird die Rückkehr in den Kanton Zürich ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Direktion des Armenwesens unter Androhung der Überweisung an den Strafrichter im Falle des Ungehorsams (§ 80 des Strafgesetzbuches) untersagt.

II. Mitteilung an die Armenpflege und den Gemeinderat Weiach, die Direktion des Armenwesens, sowie durch Schreiben an den Regierungsrat des Kantons Aargau.» (StAZH MM 3.44 RRB 1930/0794)

Das genannte Strafgesetzbuch war noch das des Kantons Zürich (das eidgenössische StGB wurde erst 1937 beschlossen und trat am 1. Januar 1942 in Kraft). Man erkennt das auch daran, dass von Gesetzesparagraphen und nicht (wie auf Bundesebene üblich) von Gesetzesartikeln die Rede ist.

Am selben Tag hat der Regierungsrat übrigens entschieden (vgl. StAZH MM 3.44 RRB 1930/0795), gleich noch einen weiteren Aargauer in seine Heimat abschieben zu lassen: Otto Hoppeler-Maier von Hermetschwil, der zu diesem Zeitpunkt in der Heilanstalt Burghölzli (d.h. in der Psychatrie) einsass. Aus denselben armenrechtlichen Gründen und unter Berufung auf den nämlichen Verfassungsartikel wie bei der Familie Zimmerli-Meier.

Im Gegensatz zur früher oft gehörten Story, dass man als Armengenössiger immer in der Heimatgemeinde gelandet sei, war das oft nicht der Fall. War man ein sogenannt würdiger Armer, dann unterstützte einen die Heimatgemeinde auch am Ort des Aufenthalts. Nur die wirklichen Problemfälle wurden abgeschoben. Dafür sorgte schon der Umstand, dass die Regierung alles absegnen musste.

Quelle

Sonntag, 7. März 2021

Albertine Gaido-Kessler des Kantons Zürich verwiesen

Ja, Sie haben richtig gelesen. Des Kantons, nicht des Landes verwiesen. Was heute in der eidgenössischen Gesetzgebung geregelt ist und einen Gerichtsentscheid in Strafsachen erfordert (vgl. die Weisungen des Staatssekretariats für Migration), das war noch in den 1930ern teilweise kantonal geregelt. Das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer aus dem Jahre 1931 hielt in Art. 10 Abs. 1 fest:

«Der Ausländer kann aus der Schweiz oder aus einem Kanton nur ausgewiesen werden:
a. wenn er wegen eines Verbrechens oder Vergehens gerichtlich bestraft wurde oder wenn er durch schwere oder wiederholte Missachtung von Ordnungsvorschriften das Gastrecht missbraucht hat;
b. wenn er infolge Geisteskrankheit die öffentliche Ordnung gefährdet;
c. wenn er oder eine Person, für die er zu sorgen hat, der öffentlichen oder privaten Wohltätigkeit zur Last fällt oder mit Sicherheit demnächst dauernd zur Last fallen wird.»

In Absatz 3 wurden überdies die Ausweisung gemäss Bundesverfassung und durch strafgerichtliches Urteil explizit vorbehalten. 

Entsprechend konnte ein ausländischer Staatsangehöriger aus dem Kanton weggewiesen werden, allerdings nur in besonderen Fällen: «Die Ausweisung soll nur ausnahmsweise auf das Gebiet eines Kantons beschränkt werden.» (Art. 10 Abs. 2)

Wer einen Ausländer heiratet, verliert sein Schweizerbürgerrecht

Im Fall der gebürtigen Schwyzerin Albertine Gaido-Kessler aus den Jahren 1932 bis 1940 kommt noch ein weiteres Element hinzu. Die Bürgerrechtsgesetzgebung der Schweiz sah vor, dass eine Schweizerbürgerin, die einen Ausländer heiratet, automatisch ihr Bürgerrecht verliert, da sie ja nun dasjenige ihres Mannes erworben hatte. Das war schon seit Jahren so Usus, vgl. WeiachBlog Nr. 1607 über das Schicksal der Witwe Scheerli.

Und so kam es, dass die junge Albertine Kessler nach ihrer Heirat mit einem in Weiach ansässigen Italiener namens Gaido nun auch Ausländerin war. Sie wurde jetzt als Bürgerin von Issiglio angesehen, einer kleinen Gemeinde in den südlichen Voralpen des Piemont, etwa auf halbem Weg zwischen dem Matterhorn und Turin.

Alteingesessene Weiacherinnen und Weiacher kennen die Gaido als Schuhmacherfamilie, die in unserer Gemeinde zu einer Zeit tätig war, als Schuhe noch ein reparierbarer Wertgegenstand waren, der einem kundigen Handwerker ein Einkommen verschaffen konnte. Bis 1950 stellten sie oberhalb der Werkstatt von Albert Erb, d.h. an der Oberdorfstrasse 1, auch Schuhe her, und zwar von A-Z (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 101, Gesamtausgabe S. 394).

Noch jung, aber schon einiges auf dem Kerbholz

Mit einer Kantonsverweisung musste sich Ende der 30er-Jahre tatsächlich noch der Regierungsrat befassen. Die Regierungsratsbeschlüsse seit 1803 sind durch das Staatsarchiv des Kantons Zürich transkribiert worden und können von jedermann mit einem Internetanschluss im Volltext in der Archivdatenbank gefunden werden. Auch der Fall Albertine Gaido-Kessler. Mit voller Namensnennung und haarkleinen Details. Sollte die Betroffene noch leben, kann sie heute ihren 111. Geburtstag feiern.

Doch lesen Sie selbst, was in dieser sog. Präsidialverfügung steht:

«Gaido, Albertine, genannt Dina, geborene Keßler, Tochter des † Anton und der Rosa geb. Hofstetter, geboren am 7. März 1910 in Schübelbach, Kanton Schwyz, als ledig dort heimatberechtigt, verheiratet mit Domenico Gaido, getrennt lebend, keine Kinder, zuständig nach Issiglio, Italien, zuletzt wohnhaft gewesen in Weiach, zurzeit in Haft bei der Kantonspolizei Zürich, wurde im Mai und August 1932 von der Stadtpolizei Zürich aufgegriffen und wegen Geschlechtskrankheit in die dermatologische Klinik eingewiesen. Für die Spitalkosten mußte die zürcherische Staatskasse aufkommen. An diese Unterstützungsauslagen von Fr. 256.50 hat Frau Gaido bisher nichts zurückerstattet. Der Regierungsrat beschloß daher im Herbst 1932 aus armenpolizeilichen Gründen die Kantonsverweisung der Albertine Keßler. Wegen unerlaubter Rückkehr in den Kanton Zürich mußte sie einmal gerichtlich bestraft werden. Albertine Keßler verheiratete sich im Jahre 1935 in Siebnen mit Domenico Gaido, wodurch die frühere Ausweisung hinfällig wurde. Hierauf übersiedelte sie mit ihrem Mann zu dessen Eltern nach Weiach. Anfänglich ging Frau Gaido in die Fabrik [gemeint ist mutmasslich die Schäftenäherei Walder beim Bahnhof Weiach-Kaiserstuhl, allenfalls die Spinnerei Letten bei Rheinsfelden]. Sie erschien aber öfters unentschuldigt nicht zur Arbeit oder blieb unter Vorwänden davon fern. Sie verfiel bald wieder in ihren liederlichen Lebenswandel und trieb sich in dubioser Gesellschaft und vagierend herum. Ihrem Ehemann ist sie inzwischen davongelaufen, sodaß dieser jetzt das Begehren um Trennung eingereicht hat. Mitte Oktober 1937 wurde Frau Gaido verhaftet, weil sie wegen Logisgeldbetruges und wegen Unterschlagung von Schlüsseln gesucht war. Ferner wurde gegen sie wegen betrüglichen Erhebens von Kleidern von einem Warenhaus Strafanzeige erstattet. Das erste Verfahren wurde eingestellt, im übrigen wurde Frau Gaido am 18. Januar 1938 vom Bezirksgericht Zürich wegen einfachen Betruges im Betrage von Fr. 151.60 zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Es erscheint somit geboten, Frau Gaido gestützt auf Artikel 10, Absatz 1, lit. a, des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931 dauernd aus dem Gebiete des Kantons Zürich auszuweisen.

Der Regierungsrat,
auf Antrag der Polizeidirektion und in Anwendung von Artikel 10, Absatz 1, lit. a, des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931, 
beschließt:

I. Gaido geb. Keßler, Albertine, genannt Dina, geboren am 7. März 1910 in Schübelbach, zuständig nach Issiglio. Italien, zurzeit in Haft bei der Kantonspolizei Zürich, wird dauernd aus dem Gebiete des Kantons ausgewiesen. Die Polizeidirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.

II. Der weitere Aufenthalt im Kanton Zürich und das Wiederbetreten desselben ohne die Bewilligung der zürcherischen Polizeidirektion wird der Ausgewiesenen verboten unter Androhung der Überweisung an den Strafrichter zur Bestrafung gemäß Artikel 23 Absatz 1, des oberwähnten Bundesgesetzes vom 26. März 1931 (Gefängnis bis zu 6 Monaten und Buße bis Fr. 10000), sowie nachheriger polizeilicher Ausschaffung im Zuwiderhandlungsfalle.

III. Mitteilung an: a) Albertine Gaido-Keßler, in extenso durch die Polizeidirektion gegen Empfangschein, b) die Polizeidirektion. c) die Direktion des Armenwesens, d) das Polizeiamt Zürich, e) das Zentralkontrollbureau.
»

1932 war Albertine also – damals noch als Schweizerbürgerin  als Sozialfall aus dem Kanton Zürich ausgewiesen worden, hielt sich aber nicht daran. Solche Kantonsverweise waren durchaus nicht unüblich. Vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 110, Gesamtausgabe S. 447, wo aus dem Weiacher Gemeinderatsprotokoll zitiert wird:

«Arbeitsscheuer» Aargauer wird 1930 samt Familie abgeschoben

Im Bereich der Sozialfürsorge («Armenpflege» genannt) wehte damals ein scharfer Wind. Den bekam auch eine Weiacher Familie zunehmend zu spüren: «Lt. Bericht des Gemeinderates Safenwil [sei] Paul Zimmerli-Meier zur Säge Weiach wegen Vernachlässigung der Familienpflichten und arbeitsscheuem Lebenswandel zu warnen, damit später, sofern eine Besserung nicht eintreten sollte, Zimmerli in die Zwangsarbeitsanstalt versorgt werden könne. Ebenso soll demselben mitgeteilt werden, dass die Unterstützungen bis zur Wiederaufnahme von Arbeit sistiert werden.» (27. Juli 1929)

Der Kanton fackelte da nicht mehr lange: «Lt. Protokollauszug des Regierungsrates des Kt. Zürich von 10. IV. 1930 wird die Familie Zimmerli-Meier von Safenwil Kt. Aargau wohnhaft in Weiach aus armenrechtlichen Gründen aus dem Kanton Zürich ausgewiesen.» (26. April 1930)

Die Zürcher Verwaltung liess im Fall Albertine Gaido-Kessler den Regierungsrat eine unbefristete Ausweisung aus dem Kanton Zürich verhängen. Sozusagen ein Rayonverbot für den ganzen Kanton. Sollen sich andere Kantone mit dieser missratenen Person herumschlagen, zum Beispiel ihre alte Heimat Schwyz. Wie man anhand einer Akteneinheit im Staatsarchiv Luzern erahnen kann, hielt sich Albertine 1939 und 1940 in Luzern auf und muss auch dort negativ aufgefallen sein.

Dass seitens der Zürcher nicht gleich ein Landesverweis aus der Schweiz erfolgte, ist wohl auch dem Umstand zu verdanken gewesen, dass Albertine gebürtige Schweizerin war und womöglich nicht einmal der italienischen Sprache mächtig gewesen ist. Gewissermassen mildernde Umstände also.

Quellen
  • Kantonsverweisung. Regierungsratsbeschluss Nr. 177 vom 25. Januar 1938. Signatur: StAZH MM 3.56 RRB 1938/0177.
  • R 5874 Kessler Albertine, Luzern, von Italien, 1939-1940. Ausweisungen im Jahr 1940. Signatur: StALU A 1326/288 im Staatsarchiv des Kantons Luzern.
  • Weitere Materialien unter dem Aktenzeichen N02383, Signatur: BAR E4264#1985/196#1763* im Bundesarchiv Bern. Diese Akten des Bundesamts für Polizeiwesen aus den Jahren 1938-1940 wurden 1985 abgeliefert und unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen mehr.

Montag, 1. März 2021

Tod durch eine Fräse. Das Fabrikgesetz von 1877 in der Praxis.

Die Zürcher waren knapp dagegen und es war nur den Innerschweizer Kantonen zu verdanken, dass die 17. Vorlage, die in der Geschichte des Bundesstaates zur Volksabstimmung vorgelegt wurde, doch noch das Plazet des Volkes gefunden hat.

Die umstrittene Vorlage: das Fabrikgesetz. Mit vollem Namen: «Bundesgesez betreffend die Arbeit in den Fabriken». Angenommen am 21. Oktober 1877 mit 51.5 % Ja (Quelle: BBl 1877 IV 651). Der Parlamentsbeschluss, das Fabrikgesetz anzunehmen, war gerade einmal sieben Monate her. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Und die Abstimmung fand noch vor der Publikation des Referendumsergebnisses statt. So schnell ging das damals. Vgl. die Chronologie zum Fabrikgesetz und das Resultatarchiv der Bundeskanzlei über die Volksabstimmungen.

Den vollen Wortlaut findet man im Bundesblatt: BBl 1877 II 483. Die alten Ausgaben dieses amtlichen Publikationsorgans des Bundes wurden vom Bundesarchiv digitalisiert und sind unter 
www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch abrufbar.

Die Definition einer Fabrik? Bereits ab zwei Mitarbeitern war auch ein kleiner Gewerbebetrieb eine Fabrik und fiel unter die Bestimmungen dieses Gesetzes, das als wesentlicher Meilenstein für den Schutz der Arbeitnehmer gilt (vgl. u.a. die Wikipedia).

Mechanische Werkstätte am Mülibach

Auch in Weiach gab es deshalb Fabriken. So die Werkstätte des Herrn Etzensberger, die in der Liegenschaft Stadlerstrasse 3 untergebracht war. Dieses Gebäude wurde 1878 über den damaligen Verlauf des Mülibach hinweg gebaut, sodass er unter dem Haus durchfloss und seine Wasserkraft den Maschinen geliehen hat.


Das neue Gesetz stipulierte nicht nur Haftpflichtregeln für die Fabrikherren, nein es verlangte auch die Untersuchung von Vorfällen mit Verletzungs- oder gar Todesfolgen:

«Art. 4  Der Fabrikbesizer ist verpflichtet, von jeder in seiner Fabrik vorgekommenen erheblichen Körperverlezung oder Tödtung sofort der kompetenten Lokalbehörde Anzeige zu machen. Diese hat über die Ursachen und Folgen des Unfalles eine amtliche Untersuchung einzuleiten und der Kantonsregierung davon Kenntniß zu geben.» (BBl 1877 II 485)

Stoss durch einen Rebstickel war tödlich

Das tat die Zürcher Regierung u.a. am 2. Juli 1881. Der Beschluss Nr. 1281 trägt den Titel «Hafner v. Birmensdorf; Verletzung in d. mech. Werkstätte Etzensberger in Weiach».

Der Regierungsratsbeschluss hat folgenden Wortlaut:

«Gemäß Art. 4 des eid. Fabrikgesetzes [vgl. oben] machte der Gemeindrath Weiach mit Zuschrift vom 7. April die Mittheilung, daß Jakob Christof Hafner, Mühlemacher, von Birmensdorf, am 2. April in der mechan. Werkstätte des Hrn. Jakob Etzensberger, in Weiach, beim Rebstickelfräsen durch den Stoß eines Stickels auf die Magengegend verunglückt & an den Folgen dieses Unfalles gestorben sei.
Die Direktion des Innern betraute hierauf Hrn. Ingenieur Hirzel-Gysi, in Winterthur, Mitglied der Fabriksektion, mit der Vornahme einer Untersuchung in Bezug auf allfällig zu treffende Schutzvorrichtungen im Etablissement des Hrn. Etzensberger & es erstattet nun Hr. Hirzel folgenden Bericht:

Der Verunglückte sei ein geübter Arbeiter gewesen, habe jedoch die Unvorsichtigkeit begangen, statt die Stange seitwärts von sich zu halten, dieselbe hintenhergehend mitten vor sich zu nehmen; die nämliche Fräse sei, wenn in der Werkstätte aufgestellt, mit Verdeck versehen, welches an der Decke aufgehängt sei; überhaupt sei für Sicherung der Arbeiter in dieser Werkstatt nichts versäumt worden. Er habe nun Hrn. Etzensberger gerathen, ein Verdeck am Fräsentisch anzubringen, welches dann auch beim Gebrauch außerhalb der Werkstatt an der Fräse bleibe und bei den Arbeiten wenig hinderlich sei; Hr. Etzensberger habe sich mit diesem Vorschlag vollkommen einverstanden erklärt & sei gewillt, diese Schutzvorrichtung von sich aus anzubringen.

Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern,
beschließt:

1. Von der getroffenen Anordnung des Hrn. Ingenieur Hirzel-Gysi wird Vormerk genommen.
2. Im Uebrigen ist für den Regierungsrath keine Veranlaßung weder zu administrativem Vorgehen in dieser Angelegenheit, noch, abgesehen von der Kostenfrage, zu einer Ueberweisung ans Gericht vorhanden.
3. Mittheilung an das Statthalteramt Dielsdorf für sich & zu Handen des Gemeindrathes Weiach und des Hrn. Etzensberger und an Fabrikinspektor Schuler, in Mollis.
»

Man stelle sich vor, wie ein solcher Vorfall heutzutage für den Betriebsinhaber ausgehen würde. Eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung mit Befragung durch Polizei und Staatsanwaltschaft wäre das mindeste, was ihm blühen würde. 

So aber musste Etzensberger lediglich die Hinterbliebenen entschädigen. Und die angeordneten Arbeitssicherheitsvorkehrungen umsetzen.

Der in Ziffer 3 des Beschlusses genannte Fabrikinspektor war übrigens seit 1878 ein eidgenössisch ernannter Amtsträger, einer von dreien. Fridolin Schuler (1832-1903), im Fabrikkanton Glarus praktizierender Allgemeinmediziner, war für die Ostschweiz zuständig. Er hat massgeblich an der Entstehung des Gesetzes mitgewirkt.

Quelle
  • Regierungsratsbeschluss vom 2. Juli 1881. Scan des Originals - Transkription. Signatur: StAZH MM 2.233 RRB 1881/1281. [Das Original hilft bei der Korrektur von Transkriptionsfehlern, wie u.a. im Fall des Herkunftsorts von Mühlemacher Hafner, fälschlich «Birmersdorf»]

Sonntag, 28. Februar 2021

Nahe Verwandte: Die Kirchen von Niederhasli und Weiach

Mit ihrem himmelwärts strebenden, achtseitigen Spitzhelm auf dem Dachreiter gilt die evangelisch-reformierte Pfarrkirche von Weiach als Wahrzeichen des Dorfes. Ganz so einzigartig wie dieses Bauwerk wirkt, ist es im Zürcher Unterland allerdings nicht.

Emil Aftergut vergleicht in seiner Dissertation aus dem Jahre 1922 die Weiacher Kirche von 1706 explizit mit der 1683 erbauten Kirche Unterdorf in Affoltern bei Höngg (seit 1934: Zürich-Affoltern).

Darauf hat der Redaktor des WeiachBlog bereits in seiner Schrift zum 300-jährigen Jubiläum des Weiacher Gotteshauses hingewiesen.


Links die Kirche Unterdorf, Zürich-Affoltern, rechts die Kirche Weiach
(Abb. 9 auf S. 18 der Monografie «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach»)

Nun gibt es aber noch ein weiteres Bauwerk, das unserer Kirche sehr ähnlich sieht. Und dieses liegt geographisch sogar noch näher als Affoltern. Es handelt sich um die Reformierte Kirche Niederhasli.

Im Gegensatz zur Weiacher Kirche, die auf einem neuen Bauplatz errichtet wurde, steht die Niederhasler Kirche an der Nöschikonerstrasse am Platz ihrer Vorgängerinnen. Die Baugeschichte reicht nachweislich bis mindestens ins Jahr 1188 zurück, als die damalige Kapelle von der Kirche in Bülach abgelöst wurde.


Die Kirche von Niederhasli im Jahre 1943 (aus: Hauswirth, S. 145)

Der heutige Zustand datiert auf das Jahr 1703 zurück, als gemäss dem Niederhasler Chronisten Hauswirth, die 1469 fertiggestellte alte Kirche den Anforderungen nicht mehr genügte: «Die Barockzeit brachte die damals übliche Erweiterung zur Saalkirche. Anlass zum grossen Umbau gab die Baufälligkeit des Turmes.» 

Die Baupläne wurden offensichtlich nicht nur einmal verwendet

Man habe zwar eigentlich zuerst nur einen neuen Dachreiter bauen wollen, erläutert Hauswirth weiter. Als die Baukommission (bestehend aus dem Obervogt und einem weiteren Ratsherrn aus Zürich) jedoch feststellen musste, dass der Chor der Kirche aus dem 15. Jahrhundert (ein Wiederaufbau nach der Zerstörung der mittelalterlichen Kirche im Alten Zürichkrieg am 7. Juni 1443) zu alterschwach geworden war, entschloss sie sich, den heutigen polygonalen Chorabschluss erstellen und den Dachreiter darauf anbringen zu lassen.

Der genannte Obervogt war der des Neuamts, derselben Verwaltungseinheit, der auch Weiach von 1442 bis 1798 angehört hat. Es verwundert daher nicht wirklich, dass die Ähnlichkeit des Bauplans zu dem von Weiach frappant ist. Die Masse des Langhauses sind zwar nicht gleich, aber ähnlich:
  • Niederhasli: 9 m breit, ca. 19 m langer Saal (gemessen ohne Chorpolygon);
  • Weiach: 10 m breit, ca. 21 m langer Saal (ohne Chorpolygon) [geändert am 28.2. um 10 Uhr nach Fietz 1943; ursprüngliche Angabe: 12 m, aus dem Katasterplan herausgemessen].
Die Niederhasler Kirche konnte kleiner gebaut werden, weil es in den anderen Ortsteilen der damals (und noch bis 1840) Nöschikon und Niederglatt umfassenden Gemeinde weitere Gotteshäuser gab.

Als es 1705 um den Neubau der Weiacher Kirche ging, musste der Neuamts-Obervogt also nicht wieder bei Null anfangen, sondern konnte auf frische Erfahrungen aus der erfolgreichen Erweiterung in Niederhasli zurückgreifen.

Bemerkenswert ist es daher, wenn Pfr. Heinrich Brennwald im Weiacher Turmkugeldokument Nr. 2 von 1706 vermerkt, dass gleich eine ganze Reihe von Handwerkern aus Niederhasli und Nöschikon stammten, so der Maurermeister und einer seiner sieben Mitarbeiter, dann zwei der vier Steinhauer, sowie – mit einer Ausnahme – alle Zimmerleute!

Auch die Innenausstattung weist Ähnlichkeiten auf. So ist beispielsweise die Weiacher Kanzel mitsamt Schalldeckel in ähnlichem Stil gestaltet wie die von Niederhasli aus dem Jahre 1703 (vgl. Hauswirth S. 148 und Brandenberger 2006, S. 35).

Die Weiacher Kirche ist daher so etwas wie die jüngere Schwester der Kirche Niederhasli.

Quellen und Literatur
  • Brennwald, H.: Turmkugeldokument Nr. 2 vom 9. August 1706. Signatur des Originals: OM Weiach KTD 2. Volltext-Edition in Brandenberger, U.: Zeitkapsel Turmknopf. Weiacher Turmkugeldokumente Bd. 1. Wiachiana-Verlag, Trub 2017 (in Überarbeitung).
  • Aftergut, E.: Reformierte Kirchen im Kanton Zürich von der Reformation bis zur Romantik, Diss. Univ. Zürich 1922.
  • Fietz, H.: Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich [Kdm]. Band II: Die Bezirke Bülach, Dielsdorf, Hinwil, Horgen und Meilen. (Kunstdenkmäler der Schweiz, Band 15). Basel 1943 – S. 143-144.
  • Hauswirth, F.: Niederhasli. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Hrsg. vom Gemeinderat Niederhasli. Niederhasli 1988 – S. 144-145 u. 148. [Kapitel über die Kirchen: pdf, 9.0 MB]
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. Herausgegeben von der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach und der Ortsmuseumskommission Weiach. Weiach 2006 – S. 18. [Online-Ausgabe 2007]
  • Brandenberger, U.: Pfarrer Brennwald beim Bau der Kirche zu Tode geärgert. WeiachBlog Nr. 1553 v. 25. Juli 2020.

Sonntag, 21. Februar 2021

Mehr Hunde als Rindviecher

Bekanntlich gehört Weiach zur Agglomeration Zürich. In den letzten Jahren ist die Gemeinde bevölkerungsmässig explosionsartig gewachsen. Mit Zuwachsraten wie sie sonst nur der Bevölkerungsdynamik von Drittweltstaaten entsprechen. 

Die weltweit zu beobachtende Verstädterung hat auch unser Dorf mit voller Wucht erfasst. Ablesbar ist das auch an einem statistischen Indikator: der Tierverkehrsdatenbank der Identitas AG in Bern. Diese Firma erfasst im Auftrag des Bundes alle individuell nachzuverfolgenden Heim- und Nutztiere. 

Bundesrechtliche Tierdatensammlung

Ende 2020 ist die einjährige Frist zur Meldung aller Ziegen und Schafe in der Schweiz abgelaufen. Schon länger besteht eine Meldepflicht für Rindvieh, Hunde und Equiden (letztere seit 2016). Unter die Equiden fallen Pferde, Wildpferde, Esel, Halbesel und Zebras sowie alle Kreuzungen unter den genannten Arten.

Auf der frei zugänglichen Website tierstatistik.identitas.ch findet man eine Fülle von Informationen, u.a. dazu, welche Rassen gehalten werden, oder zur Grösse der Tierhaltungen. Sogar die beliebtesten Tiernamen. 

Der jeweilige Hauptstandort der Tierhaltung bestimmt sozusagen den zivilrechtlichen Wohnsitz eines Tieres. So kann man für die Weiacher Tierhalter folgende Daten per 31. Januar 2021 herauslesen:

201 Hunde, 6 Ziegen, 81 Equiden, 115 Rindvieh, 0 Schafe

(Vgl. https://tierstatistik.identitas.ch/de/map-dogs-commune.html; Ersetze «dogs» durch goats, equids, cattle, sheep für die jeweilige Kategorie)

Städte sind auf den Hund gekommen

Es gibt also in Weiach mehr Hunde als Rindviecher. Schweine dürfte es zwar mehr geben als Hunde, sie werden vom Bund aber (noch) nicht individuell über ihren gesamten Lebensweg zurückverfolgt. Vergleicht man nun die Weiacher Identitas-Zahlen mit denen von Fisibach (56 Hunde, 45 Equiden, 299 Rindviecher), dann wird schnell klar, dass der westliche Nachbar noch etwas bäuerlicher geprägt ist.

Die Einwohner des Städtchens Kaiserstuhl (41 Hunde, aber keine Nutztiere) liegen punkto Hundedichte etwas unter Weiach. Von den Nachbargemeinden haben nur die Bachser mehr Hunde pro 100 Einwohner als die Weiacher. Weiach rangiert denn auch unter den 500 Gemeinden mit der höchsten Hundedichte pro Person von 2211 Schweizer Gemeinden.

Mit Fisibach haben die Bachser allerdings den hohen Rindviehbestand gemein: Die Weiacher zählen 6.4 Rinder pro 100 Einwohner, die Bachser mehr als das 10-fache: 83.4. Zum Vergleich: Noch 1971 hielten Weiacher Bauern insgesamt 490 Stück Rindvieh. Damals zählte Weiach rund 690 Einwohner. Also 71 Stück pro 100 Einwohner.

Was die Frage aufwirft: Seit wann ist Weiach kein Bauerndorf mehr? Schon seit den 1970ern?

Samstag, 20. Februar 2021

Heirat trotz Verbot. Wer waren die Wagemutigen?

Heinrich Näf (geboren um 1695) und Verena Matzinger (getauft 5. September 1697). Das sind mit höchster Wahrscheinlichkeit die beiden Personen, welche 1720 die Weiacher Gemeindeoberen zu einem amtlichen Eheverbot veranlasst haben (vgl. WeiachBlog Nr. 166 v. 19. April 2006). Und danach zur Ausbürgerung des Ehemannes, als sie dennoch die Frechheit hatten, im Schaffhausischen zu heiraten. Herausgefunden hat dies der Genealoge Willi Müller aus Wilchingen SH.

Die Eheschliessung fand erst am 20. Februar 1721 in der Kirche Buchberg-Rüdlingen statt (also genau heute vor 300 Jahren). Da war die Ursache für den Verheiratungswunsch bereits seit Wochen auf der Welt. Jakob wurde im Dezember 1720 geboren und war am 30. Dezember ebenfalls in dieser Kirche hoch über dem Rhein und dem Dorf Rüdlingen getauft worden. 

Es spricht für den werdenden Vater, dass er zu der von ihm Geschwängerten stand und schon während der Schwangerschaft die Ehe beantragt hat, trotz der Gegenwehr aus Weiach. Mit den erwähnten Folgen: Eheverbot und 1721 nach Bekanntwerden der Verehelichung Genehmigung des Entzugs des Weiacher Bürgerrechts und lebenslänglichem Landesverweis durch Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich.

Damit hat Weiach versucht, sich allfälliger Unterhaltsforderungen für das unehelich gezeugte Kind zu entledigen. Ob dies gelungen ist? Das Personenblatt führt als Bürgerort des Jakob Näf denselben wie für seinen Vater auf: Weiach. Haben die Schaffhauser die Ausbürgerung von Heinrich Näf ganz einfach nicht akzeptiert und als ungültig betrachtet? 

Wahrscheinlicher ist, dass - dem noch Ende 1720 geltenden Zustand folgend - Heinrich Näf im Februar 1721 zu Recht noch als Weiacher Bürger mit Zürcher Landrecht betrachtet wurde.

Hat Näf nach seiner Ausbürgerung das Schaffhauser Landrecht erworben? Hat er das Bürgerrecht von Rüdlingen erhalten (von dort stammte Verena Matzinger)? Oder ist er mit seiner jungen Familie ausgewandert? Letzteres scheint nicht ganz abwegig, denn aus der Familientafel der Herkunftsfamilie der Ehefrau Näfs geht deutlich hervor, dass nur von Verena und ihrem Bruder Hans Konrad (geb. 1706) kein Sterbedatum bekannt ist!

Wie so häufig bei Geschichtsmosaikstückchen mit Weiach-Bezug gilt: Es besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.

Quellen und Literatur
  • Brandenberger, U.: Verbotene Heirat – Bürgerrecht weg! WeiachBlog Nr. 166 v. 19. April 2006 mit Verweis auf ders.: Heiraten verboten! Armenwesen und Finanzen vor 150 Jahren. Handout zum Vortrag anlässlich der GV 2005 der Anlegervereine Midas und Heureka. Zürich, 14. März 2005.
  • Müller, W.: Familien Geschichten Müller Meyer Rahm Schlatter. www.zurfernsicht.ch/tng
  • Brandenberger, U.: Persönliches Telefongespräch vom 31. Dezember 2020 mit Willi Müller.
[Veröffentlicht am 21. Februar 2021 um 22:58; Korrektur zweitletzter Abschnitt, fehlendes Sterbedatum am 24.2.2021]

Freitag, 19. Februar 2021

Vor der Zweiten Schlacht um die Balance

Am 28. Juni letzten Jahres erlitt das von Gemeinderat und Schulpflege Weiach gemeinsam auf den Weg gebrachte Grossbauprojekt «Balance» (Investitionsvolumen: 19.7 Mio Franken) an der Urne Schiffbruch (vgl. WeiachBlog Nr. 1535).

Nun steht Weiach vor dem zweiten Schlagabtausch in diesem Themenkomplex. Dabei geht es um die Frage, ob das 2015 abgeschlossene Schulabkommen zwischen den Gemeinden Fisibach, Kaiserstuhl und Weiach auf den Ablauf der damals vereinbarten Rahmenfrist gekündigt werden soll oder nicht. Diese Kündigung wird in einer am 15. September 2020 durch alt Gemeindepräsident Werner Ebnöther und Mitunterzeichner eingereichten Einzelinitiative verlangt. Über diese Vorlage soll nun am 16. März abgestimmt werden.

Schulpflege will keine Urnenabstimmung

Gemäss Seite 11 des (unpaginierten) Beleuchtenden Berichts der Primarschulpflege lautet das Begehren wie folgt:

«Die Primarschulpflege Weiach wird beauftragt, die mit den Aargauer-Gemeinden Fisibach und Kaiserstuhl abgeschlossenen RSA-Anschlussverträge bezüglich Schulung der Kindergärtner und Primarschüler in Weiach nach der 10-jährigen Laufzeit oder auf den nächstmöglichen Kündigungstermin aufzulösen. Diese Anschlussverträge wurden am 10.06.2015 an der Versammlung der Primarschulgemeinde Weiach genehmigt und laufen bis Juli 2026. Die Primarschulpflege Weiach wird beauftragt, die Auflösung dieser Verträge den Weiacher Stimmberechtigten in Form einer Urnenabstimmung vorzulegen. Die Auflösung dieser Verträge muss bis spätestens Juni 2023 rechtskräftig bekannt gegeben wenden [sic!] (Kündigungsfrist ist 3 Jahre).»

Entgegen der Forderung der Initianten hat die Primarschulpflege entschieden, anlässlich einer ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung über die Initiative befinden zu lassen. Es wird also erneut (wie 2015) nur eine exklusive kleine Minderheit der Weiacher Stimmberechtigten ihren Willen zum Ausdruck bringen (können).

Ausserkantonale Versammlung im Ebianum

Darüber hinaus wurde anlässlich der Informationsveranstaltung vom 9. Februar bekanntgegeben, dass die Versammlung nicht (wie üblich) in Weiach selber, sondern ausserkantonal im grossen Eventsaal des Ebianums (Baggermuseum der Firma Eberhard) in Fisibach durchgeführt werden soll. Dort stehe mehr Platz zur Verfügung. Gemäss Aussagen eines Vertreters der Schulpflege gegenüber WeiachBlog werden unter Corona-Schutzkonzept-Bedingungen 274 Plätze bereitstehen (also lediglich knapp über ein Drittel der vom Ebianum angegebenen 750 Personen Maximalkapazität).

Auch wenn diese Anordnungen den Vorschriften der Weiacher Schulgemeindeordnung und den Usanzen des Kantons Zürich nicht widersprechen und damit als legal zu beurteilen sind, stellt sich doch die Frage ob sie auch legitim seien. Und da gibt es schon einige Zweifel, wirkt sich doch die Verlegung des Versammlungsorts in Verbindung mit den seit Monaten von Bund und Kanton über alle Kanäle verbreiteten Aufforderungen an Risikogruppen (d.h. v.a. Personen über 70) möglichst keine Fremden zu treffen und zuhause zu bleiben, faktisch wie ein gruppenspezifisch installiertes Hindernis gegen die Ausübung der bürgerlichen Rechte aus.

Der Kerngehalt des Streits

Der Titel dieses Beitrags ist auch eine Anspielung auf den eigentlichen Kern, um den es bei dieser Auseinandersetzung geht, nämlich um die Frage, ob die gewählte Organisationsform des RSA-Vertrags für die vorliegende Konstellation zu einem für alle drei Partnergemeinden als ausgewogen zu beurteilenden Ergebnis führt. 

Letztlich geht es darum, ob das Weiterführen oder eben gerade die Kündigung des Vertrags dazu führen wird, dass die Gemeinde Weiach aus dem (finanziellen) Gleichgewicht gerät.

Konkret: Müssen die Weiacher Steuerzahler jedes Jahr draufzahlen, wie es die Initianten um Werner Ebnöther behaupten (vgl. WeiachBlog Nr. 1524)? Oder ist es im Gegenteil so, dass jedes Jahr ein finanzieller Gewinn herausschaut, der sich über die Jahrzehnte zu einer Millionensumme auftürme, wie es die Primarschulpflege in ihrem Beleuchtenden Bericht (auf S. 6 unten) darstellt?

Alles hängt davon ab, welche Zahlen man verwendet, ob sie für diesen Zweck geeignet sind und ob daraus die richtigen Schlüsse gezogen werden. Klar ist nur: mindestens eine der beiden Seiten liegt falsch. Die grosse Herausforderung für den Stimmberechtigten, der in diesem erbittert geführten Streit den Schiedsrichterpart übernehmen muss, ist es nun, den tatsächlichen Verhältnissen auf die Spur zu kommen.

Bekanntlich ist die Wahrheit immer das erste Opfer in jedem Krieg, denn Kriege beginnen immer auf der Propagandaebene. Ziel muss es also sein, Fakten von verführerischen Interpretationsangeboten zu unterscheiden und zu eruieren, was wirklich im besten Interesse der Gemeinde liegt.

Auf der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Weiach, wenn...» wird von einem der IG «Eusi Schuel» nahestehenden Aktivisten behauptet, es sei «endgültig geklärt wie Positiv es Finanziell für unsere Gemeinde ausfällt wenn wir die Zusammenarbeit mit den Aargauer gemeinden weiterführen».

Von den Initianten wird diese Sicht auf die Dinge wohl heftig bestritten. Nachdem die Genannten sich mit ihren Zahlen nach wie vor bedeckt halten, gilt es aktuell, sich die bereits publizierten Zahlen der Primarschulpflege genauer anzusehen. 

Die Grundlagen müssen auf den Tisch

Aus dem Beleuchtenden Bericht (S. 6 unten) wird in keiner Art und Weise klar, mit welchen Szenarien, Annahmen und auf Basis welcher Datengrundlagen die präsentierten Zahlen im Detail erarbeitet und zum prospektiven Endergebnis von 8.2 Millionen (über einen Zeitraum von 30 Jahren) verrechnet wurden.

Noch weniger Fleisch am Knochen hat die Aussage der RPK Weiach, die auf S. 4 ohne vertiefte sachliche Erörterung zum Schluss kommt, die Initiative sei abzulehnen, zumal sonst als unmittelbare Folge der umgesetzten Kündigung eine Steuerfusserhöhung von 5-10 Prozent drohe. Interessant ist dabei der Umstand, dass die Primarschulpflege sich (auf S. 6) dahingehend äussert, die RPK habe «unabhängig eine eigene Berechnung» angestellt. Es fragt sich: inwiefern unabhängig? Mit eigenen Szenarien, eigenen Datengrundlagen?

Weiter wurde WeiachBlog zugetragen, dass Gemeindepräsident Stefan Arnold anlässlich einer der beiden Informationsveranstaltungen vom 9. Februar die Aussage gemacht habe, auch die Politische Gemeinde habe eigene Betrachtungen zum Thema angestellt und sei ebenfalls zum gleichen Schluss gekommen. Auch hier die Frage: Welche Überlegungen sind das im Detail? Wurden eigene Szenarien zugrundegelegt?

Die Präsidien der Schulpflege, der RPK und der Politischen Gemeinde werden hiermit aufgefordert, bis spätestens Ende Februar ihre jeweiligen Grundlagen in elektronischer Form so zugänglich zu machen, dass die Stimmberechtigten sich ein eigenes Bild zur Frage machen können, welche unterschiedlichen Überlegungen hinter den gleichlautenden Empfehlungen stehen (und zwar auch ohne, dass sie in Scharen in die jeweiligen Sekretariate pilgern und dort Akten wälzen gehen). 

Gerade in diesem Bereich ist der Lösungsweg das entscheidende Kriterium. Denn umstritten ist ja ebendiese Gültigkeit des Endresultats.

WeiachBlog freut sich auf eine ergebnisoffene Diskussion mit Befürwortern und Gegnern der Initiative.

Dienstag, 9. Februar 2021

Weiacher Radrennfahrerin Seraina Trachsel wird 40

Walter Baumgartner (*1953), seine Söhne Tobias und Benjamin. Und: Sereina Trachsel (*1981). Das sind die Weiacher Namen, die in den Ranglisten des Radrennsportes höchste Ränge erreicht haben. 

Sereina Trachsel, die heute 40 Jahre alt wurde, ist die mit Abstand erfolgreichste, wenn es um die Anzahl Titel geht (Quelle: Wikipedia): 

2004
  • MaillotSuiza.svg Schweizermeisterin – Strassenrennen
2005
  • MaillotSuiza.svg Schweizermeisterin – Strassenrennen
  • MaillotSuiza.svg Schweizermeisterin – Mannschaftszeitfahren
2007
  • MaillotSuiza.svg Schweizermeisterin – Strassenrennen

Der erste dieser Titel kam ziemlich überraschend, schlug die bis dahin im Radsport nicht bekannte, bereits 23-jährige Sereina doch im luzernischen Pfaffnau sämtliche Favoritinnen. 

Von da an musste die Konkurrenz mit der zähen Bergspezialistin rechnen. Und Sereina erwies sich keineswegs als Eintagsfliege, sondern verteidigte im Folgejahr den Titel und holte ihn 2007 noch ein drittes Mal. Damit gehört die Weiacherin mit Barbara Heeb, Nicole Brändli und Jennifer Hohl zu den wenigen die diesen Titel dreimal geholt haben. Nur Edith Schönenberger (6x in Folge) und Luzia ZBerg (4x) waren seit der Erstaustragung 1982 häufiger Schweizermeisterin im Strassenrennen.

2008 wurde Sereina aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen nicht für die Teilnahme an den Olympischen Spielen selektioniert.

Mit dem vorübergehenden Aus für das Schweizer Frauenradteam Bigla per Ende 2009 hat sie ihre kurze, aber überaus erfolgreiche Radkarriere an den Nagel gehängt.

Heute lebt sie mit ihrer Familie in Luzern.

Sereina auf WeiachBlog

[Veröffentlicht am 10. Februar 2021 um 00:45 MEZ]

Mittwoch, 3. Februar 2021

Nicht den ganzen Eichenwald abgeholzt!

In der jüngsten Ausgabe des hiesigen Mitteilungsblatts ist ein vom Projektteam Musical Weiach geführtes Interview mit Raimund Wiederkehr abgedruckt. Das Musical mit dem Titel «Die Tigerin von Weiach» soll (wenn es die Corona-Vorschriften des Direktoriums der Helvetischen Republik zu Bern dannzumal zulassen) im September 2021 anlässlich der 750-Jahr-Feier als Freilichtspiel zur Aufführung gelangen. 

Wiederkehr, der Komponist der dazugehörenden Musik, sagt da an einer Stelle, das Stück spiele «in einer der dramatischsten Zeiten der Schweiz und Weiachs, als hier französische Soldaten stationiert waren, die nicht nur den ganzen stattlichen Eichenwald abholzten (historisch verbürgt), sondern auch sonst die Dorfgemeinschaft gehörig aufmischten.» (Mitteilungsblatt Gemeinde Weiach, Februar 2021 – S. 30)

Ganz so schlimm war's nicht

Dass sie letzteres getan haben, da kann der Redaktor des WeiachBlog nicht widersprechen. Das dürfte schon so gewesen sein. Keineswegs «historisch verbürgt» ist allerdings, dass die Franzosen gleich den ganzen Eichwald abgeholzt hätten. So schlimm haben sie dort dann doch nicht gehaust. 

Und im Übrigen ist auch nicht gesichert, dass sie für diese Schäden allein verantwortlich waren. Es ist nämlich mit schriftlichen Quellen belegt, dass bei Weiach zur fraglichen Zeit im Jahre 1799 auch helvetische Truppen campiert haben (vgl. u.a. die Aufzeichnungen von Hans Jakob Kern sowie Amtl. Sammlg. Akten Helv. Rep.)

Die unmittelbarste gedruckte Quelle für den im Wald angerichteten Schaden ist das Neue republikanische Blatt vom 24. Nivose VIII (nach dem Revolutionskalender; also dem 14. Januar 1800), wo es wörtlich heisst «der schöne Weyacher Wald» sei «verheert» worden. So ein Bericht, in dem es primär um Schäden in der Gemeinde Glattfelden ging (vgl. WeiachBlog Nr. 1485 für den Volltext) und wo nicht näher spezifiziert wurde, um welchen Wald auf Weiacher Boden es gegangen ist. Gemeint war aber wohl der weitherum bekannte Eichenbestand im Hardwald.

Ein Viertel geschlagen?

Aus einer Distanz von nicht ganz einem halben Jahrhundert zur Helvetik hat uns der Zürcher Beamte Friedrich Vogel in seinem Standardwerk Die alten Chroniken im Artikel über Weiach folgenden Wortlaut hinterlassen:

«In dem Kriegsjahr 1799 litt Weyach vorzüglich großen Schaden durch theilweise Verheerung und Abnutzung des herrlichen Eichwaldes, wo französische Truppen lange Zeit kampirten. Ein Viertheil desselben soll geschlagen worden sein.» (Vogel 1845/57 – S. 818; Vgl. WeiachBlog Nr. 383 v. 10. Februar 2007)

Woher diese Angabe von einem Viertel stammt, ist leider nicht bekannt.

Spätere Zeiten forderten auch ihren Tribut

Im Abschnitt über den Waldbau der Ortsbeschreibung Weiach von 1850/51 hat sich der frühere Zunftgerichtspräsident Baumgartner (die Zunft Stadel war eine Untereinheit des Bezirks) zu diesen Franzosenschäden wie folgt geäussert:

«Die Hardwaldung, vor allen andern Waldbezirken der Augapfel der Gemeinde, [...] misst 296 Juchart und hat noch gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts ungeachtet der für Hochbestand nicht sehr günstigen Bodenbeschaffenheit eine der schönsten Eichwaldungen  des Cantons gegolten. [...] Zu Anfang dieses Jahrhunderts schlugen die Franzosen im obern Theil dieser Waldung ein Lager auf, wobei ein bedeutendes Revier umgehauen und theilweise verbrannt wurde, dasselbe hat daher den Namen Franzosenhau behalten. Die Zahl der übrig gebliebenen Hochstämme belief sich noch im Jahre 1820 auf ca. 4'000. Es ist aber diese Zahl seit jener Zeit durch Absterben und Wegnahme zu Bauten und sonstigem Bedarf, ferner zur Äufnung des Armengutes auf ca. 2'500 zurückgekommen.»

Der Flurname Franzosenhau (den es auf Weiacher Gebiet gleich zweimal gibt), bezeichnet in diesem Fall den Abschnitt, der heute südlich der Bahnlinie an der Grenze zum Zweidler Gebiet liegt. Er reichte zur Zeit der Helvetik und auch zur Zeit der Ortsbeschreibung noch bis an den früheren Verlauf der Hauptstrasse Nr. 7 heran (vgl. WeiachBlog Nr. 568 v. 21. November 2007).

Bei der Schätzung mit Jahrzahl 1820 dürfte sich Baumgartner auf den Wirtschaftsplan der Gemeindewaldung Weiach von 1821 bezogen haben (vgl. StAZH Z 31.1298).

Fazit: ein grosser Teil der Eichenstämme im Hardwald ist nicht nur den Franzosen, sondern ebenso der Sozialhilfe zum Opfer gefallen. Dieser Verlust wäre den Fremden also höchstens mittelbar anzulasten.

Quellen und Literatur

  • Neues republikanisches Blatt. Herausgegeben von Escher und Usteri. Band I. N. XI. Bern, 14. Januar 1800. (24. Nivose VIII) – S. 44.
  • Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1820 neu bearbeitet von Friedrich Vogel, Sekretär des Baudepartements. Zürich 1845 (Nachdruck 1857) – S. 818. 
  • Baumgartner, alt Zunftgerichtspräsident: Waldbau. In: Ortsbeschreibung Weiach Anno 1850/51, Handschrift aus den Turmkugeldokumenten; Signatur: OM Weiach KTD 7.
  • Hildebrandt, Walter: Bülach in den Kriegswirren der Jahre 1798-1800. Handschriftliche Aufzeichnungen von Hans Jakob Kern (1774-1840). In: Neujahrsblatt für Bülach und das Zürcher Unterland 1939 – S. 5-15.
  • Amtliche Sammlung der Acten aus der Zeit der Helvetischen Republik (1798-1803). 16 Bände. Bern 1886 bis Freiburg 1966. Bd. 4, pp. 192f, 1493f; Nr. 50 zum 17. April 1799.
  • Projektteam Musical Weiach (ed.): «Die Tigerin von Weiach» – das Musical zum Fest. Interview mit Raimund Wiederkehr. In: Mitteilungsblatt Gemeinde Weiach, Februar 2021 – S. 30-31.