Mittwoch, 7. April 2021

Die Alamannen siedelten sich erst zwei Jahrhunderte später an

Im blauen Büchlein (der sog. «Chronik») des 1986 verstorbenen Ortshistorikers Walter Zollinger findet man die folgende Passage zum Übergang der Herrschaft von den Römern auf die Alamannen, die später durch die Franken (ebenfalls ein Germanenstamm) abgelöst worden seien:

«Im Verlauf des 5. Jahrhunderts nach Christus wurde die Römerherrschaft durch die von Norden her vordringenden Germanenstämme abgelöst. Schon um 260 bis 300 verbreiteten diese sporadischen Alemanneneinfälle Angst und Schrecken unter der römisch-helvetischen Bevölkerung südlich des Rheines. Und als dann das Römische Reich durch innere Zwistigkeiten geschwächt und deshalb gezwungen war, die bei uns stationierten römischen Söldner zurückzuziehen, drangen die Alemannen endgültig bei uns ein und nahmen das Land in Besitz; dies geschah etwa 450 nach Christus. Bereits 496 schlug aber der aus dem Geschlechte der Merovinger stammende Frankenkönig Chlodwig (466 bis 511) die Alemannen und nun beherrschten er und seine Nachkommen unser Land.» (Zollinger, W.: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, 1. Auflage. Weiach 1972 – S. 15)

An dieser Darstellung stimmt nach heutigen Erkenntnissen gleich einiges nicht, was hiermit richtiggestellt werden soll.

Eins muss man Zollinger zugutehalten. Er erweckt wenigstens nicht direkt (wie andere Autoren seiner Zeit) den Eindruck, dass anfangs des 5. Jahrhunderts ein «Alemannensturm» in Form eines Dammbruchs auf heute zürcherisches Gebiet erfolgt sei. Ein plötzliches, katastrophenartiges Einströmen mit anschliessender Besiedlung der eroberten Gebiete ist nämlich weder in den spärlichen schriftlichen Quellen noch in archäologischen Befunden festzustellen. Und zwar für keine Zeitperiode.

Helvetien ist nur zum Plündern gut

Was man nach heutigem Stand des Wissens sagen kann: 

1. In den Jahren ab 259 (Schlacht von Mediolanum, dem heutigen Mailand) gab es tatsächlich etliche grössere und kleinere Raubzüge von Alamannen, die teilweise weit ins Reichsgebiet vorgestossen sind. Helvetien war u.a. 277 betroffen. Diese Ereignisse haben die galloromanische Bevölkerung in unserer Gegend nachhaltig verunsichert und die bisher betriebene Latifundien-Landwirtschaft mit grossen Gutsbetrieben in etlichen Fällen zum Erliegen gebracht (vgl. dazu WeiachBlog Nr. 167). Dass der Schutz durch Grenztruppen wirklich effektiv war, darf für weite Zeiträume bezweifelt werden. 

2. Um das Jahr 300 (je nach Quelle: 298 oder 302) fand eine der grossen Schlachten der Römer gegen Alamannenheere in unserer unmittelbaren Nachbarschaft statt (vgl. Wikipedia-Artikel Schlacht von Vindonissa). Der siegreiche Kaiser Constantius I. konnte dadurch die Rheingrenze auf Jahrzehnte hinaus sichern.

3. Bis ins Jahr 378 gelang es den Römern, die Alamannen in ein Föderaten-Verhältnis zu manövrieren und sie damit teilweise zu neutralisieren. Den einen oder anderen Plünderungszug unternahmen sie dennoch.

4. Im Jahre 401 verlor unsere Gegend endgültig den Schutz durch die römischen Grenztruppen, der seit dem Ausbau der Verteidigungslinie Donau-Iller-Rhein (darunter der Wachtturm im Weiacher Hard) unter Kaiser Valentinian I. um 370 verstärkt worden war. Diese Preisgabe befahl der berühmte Magister militum (d.h. Heerführer) Flavius Stilicho (um 362 – 408) um gegen die Goten vorgehen zu können: 

«Weshalb die westgotischen foederati unter Alarich 401 Illyrien verließen und nach Italien zogen, ist nicht ganz geklärt. [...] Stilicho sah sich jedenfalls gezwungen, in großem Umfang Truppen von den Grenzen in Gallien und Britannien abzuziehen, um Alarich in Italien entgegenzutreten.» (Wikipedia-Artikel Stilicho)

5. Eine Art Dammbruch gab es im Jahre 406 tatsächlich. Nur eben nicht am Hochrhein. Eine grosse militärische Offensivaktion von Germanengruppen wurde (sehr wahrscheinlich zwischen Mainz und Worms) über den Rhein hinweg vorgetragen (vgl. den Wikipedia-Artikel Rheinübergang von 406). Die damals ins Römische Reich gelangten Kriegerverbände liessen sich nicht mehr vertreiben und verursachten in den Folgejahren mannigfaltige Probleme. So drangen beispielsweise die Wandalen 409 auf die iberische Halbinsel vor und setzten sich 429 in Nordafrika fest.

6. Bis ca. 430 sollen die Burgunden den Schutz der Grenze am Hochrhein noch aufrechterhalten haben.

7. Die gemäss Zollinger ab 450 erfolgte Landnahme der Alamannen in unserem Gebiet ist offenbar eher in westlicher Richtung (gegen die Franken) bzw. östlicher Richtung (gegen Noricum) erfolgt. Das erklärt auch, weshalb die Alamannen mit den Franken über Kreuz kamen, vgl. das nachstehende auführlichere Zitat aus dem Abschnitt Expansion und Unterwerfung des Wikipedia-Artikels Alamannen

«Ein Konflikt mit den benachbarten Franken führte nach Gregor von Tours irgendwann zwischen 496 und 507 zu entscheidenden Niederlagen der Alamannen gegen den fränkischen König Chlodwig I. aus dem Geschlecht der Merowinger. Dieser soll in Zusammenhang mit dem Sieg nach einer entscheidenden Schlacht den christlichen (katholischen) Glauben angenommen haben. Die Entscheidungsschlachten waren möglicherweise die Schlacht von Zülpich sowie die Schlacht bei Straßburg (506). Die nördlichen alamannischen Gebiete kamen dadurch unter fränkische Herrschaft. Der Ostgotenkönig Theoderich gebot der fränkischen Expansion zunächst Einhalt, indem er die südlichen Teile Alamanniens unter ostgotisches Protektorat stellte und Flüchtlinge der besiegten Alamannen unter seinen Schutz nahm. Aber schon 536/537 überließ der von byzantinischen Truppen bedrängte Ostgotenkönig Witigis dem Frankenkönig Theudebert I. unter anderem Churrätien und das Protektorat über "die Alamannen und andere benachbarte Stämme", um sich die Unterstützung der Merowinger zu erkaufen. Damit befanden sich alle Alamannen unter fränkischer Herrschaft.»

Hinweis: Die Machtübernahme durch die Franken in unserem Gebiet sieht das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) bereits im Jahre 531 (vgl. unten). [Gemäss dem Artikel über die Burgunder (Burgundiones) im HLS besiegelte eine neuerliche Niederlage bei Autun im Jahre 532 ihr Schicksal]

8. Die Alamannen hatten es trotz allem nicht so mit dem Wandern. Sie siedelten nach der Aufgabe des Obergermanischen Limes (nach 260) im ehemaligen Dekumatland (südwestlicher Teil des heutigen Baden-Württemberg) und interessierten sich für das Gebiet südlich des Rheins nur insofern, als sie dort Plünderungszüge durchführten.

Herrschaftsverhältnisse zwischen 400 und 700 n. Chr.

Wie Renata Windler, Ressortleiterin Archäologische Projekte bei der Kantonsarchäologie Zürich, im Historischen Lexikon der Schweiz (e-HLS) schreibt, sei «über die politische Ordnung vom 5. bis 7. Jahrhundert [..] wenig bekannt. Nominell gehörte das Gebiet bis 476 zum weströmischen Reich und dürfte in den folgenden Jahrzehnten in den Besitz des Burgunderreichs gelangt sein, bis es 531 an das Merowingerreich überging, als dessen Amtsträger für das 6.-7. Jahrhundert alemannische Herzöge belegt sind.» (Artikel Zürich (Kanton), Abschnitt 1.2 Frühmittelalter, 1.2.2. Formen der politischen Ordnung und Christianisierung)

Was hier nur zwischen den Zeilen steht: In den spätantiken und frühmittelalterlichen Schriftzeugnissen aus dieser Zeit nach dem Abzug von 401 findet sich wenig, was für die regionale Siedlungsgeschichte sachdienlich wäre. Damit bleibt zur Gewinnung von gesicherten Erkenntnissen nur die archäologische Herangehensweise (im wesentlichen die Auswertung von Grabbeigaben), womit Windler genau die richtige Fachfrau für diese Zeitperiode ist.

Für unsere Zwecke kann festgehalten werden, dass die Franken (mit den Merowinger-Königen an der Spitze) in unserer Gegend zuerst dauerhaft Fuss gefasst haben. Die Alamannen kamen erst später ab dem Ende des 6. Jahrhunderts als Siedler in unser Gebiet, wahrscheinlich veranlasst durch ihre Führungsschicht. Das macht auch durchaus Sinn, wenn man den Einfluss der Burgunden und die gallorömisch geprägte Kultur in Betracht zieht. Was will ein Alamanne da?

Ins gleiche Horn stösst auch Lucie Steiner in ihrem Artikel über die Völkerwanderung (ebenfalls im e-HLS):

«Die ersten Zeugnisse für die Anwesenheit von Germanen im Mittelland tauchen ab dem 6. Jh. auf und werden mit Vertretern der fränk. Herrschaft in Zusammenhang gebracht (Basel-Bernerring, Elgg). Daneben behauptete sich die rom. Bevölkerung weiterhin, und zwar nicht nur in den befestigten Orten Kaiseraugst und Arbon, sondern auch auf dem Land (Galloromanen). Erst ab dem 7. Jh. tauchten im Mittelland vermehrt Gegenstände und Bräuche aus dem germ. Kulturkreis auf, als eine eigentliche alemann. Einwanderung einsetzte, die sich namentlich anhand reicher Grabfunde in einigen Kirchen wie Bülach und Altdorf (UR) feststellen lässt. Es handelt sich dabei um den Anfang eines jahrhundertelangen Prozesses, der zur Herausbildung einer überwiegend germ. Sprach- und Kulturregion führte (Deutsch).» (e-HLS, Artikel Völkerwanderung)

Romanische Kultur war noch zwei Jahrhunderte vorherrschend

Nach dem Abzug der römischen Grenztruppen blieb die galloromanische Bevölkerung noch für rund 2 Jahrhunderte weitgehend unter sich. Sie musste zwar mit Überfällen von Norden her rechnen und sicherte sich daher mit befestigten Plätzen ab (sog. Kastelle), scheint aber weitgehend sich selbst überlassen worden zu sein. Verwaltungspraxis, Kultur und Sprache blieben somit stark provinzialrömisch geprägt.

Es gibt zwar einige Beispiele für germanische Siedler aus dem 5. Jahrhundert. Diese sind jedoch nach Ansicht Windlers den Grenztruppen zuzuschreiben (limitanei genannt; vgl. auch WeiachBlog Nr. 1475):

«Einzelne archäologische Überreste germanischer Prägung der Zeit um 400 und möglicherweise auch die Gräber bei Flaach (um 450 bis um 500) sind noch in Zusammenhang mit der spätantiken Grenzsicherung durch germanische Stammesgruppen zu sehen.» (e-HLS, Artikel Zürich (Kanton), 1.2.1 Bevölkerung und Besiedlung). Diese Germanen waren aber keine Alamannen, denn sie sollten ja die Galloromanen gegen alamannische Übergriffe schützen. Für das ablehnende Verhältnis der Alamannen zu den provinzialrömischen Nachbarn, vgl. WeiachBlog Nr. 169

Dass es auch im Zürcher Unterland mehrere Ansiedlungen von Gallorömern ausserhalb explizit befestigter Plätze gegeben haben muss, zeigen die Siedlungsbezeichnungen, die auf «-acum» (bzw. heute «-ach») enden: bspw. Bülach, Embrach, Weiach und Windlach. Da diese Endung eine Hofstelle anzeigt (auf Weiacher Gebiet soll das Landgut des Veius gestanden haben), kann man daraus ableiten, dass sie alle mehrheitlich landwirtschaftlich geprägt waren.

Eher nebeneinander als miteinander

Ab etwa dem Jahr 600 sind vermehrt alamannische Gruppen eingewandert (wie oben erwähnt wohl unter dem Einfluss ihrer Führungsschicht). Ihre Sprache und Kultur unterschied sich nicht nur deutlich von der galloromanischen, sondern grenzte sich auch gegen diese ab. Unter den Galloromanen im Gebiet der heutigen Schweiz gab es bereits früh christliche Gemeinden, nicht so bei den Alamannen. 

Da die Neuzuzüger in ihrer überwiegenden Zahl ebenfalls landwirtschaftlich tätig waren, ist es nachvollziehbar, dass sie offensichtlich in etlichen Fällen eigene Siedlungen gründeten, deren Namen konsequenterweise nach germanischen (alamannischen bzw. fränkischen) Benennungskonventionen gebildet wurden.

An der Flurnamenlandschaft etlicher Gebiete in der heutigen deutschsprachigen Schweiz lässt sich ablesen, dass die romanische Kultur sukzessive verdrängt bzw. die Romanen majorisiert und dadurch alemannisch akkulturiert wurden (wie das heute auch mit den Rätoromanen passiert, wo jede(r) auch Deutsch spricht). So ist zum Beispiel der Walensee eigentlich der «Walchensee», also der See der Welschen (d.h. Romanen), da hinter ihm Rätien begann. Selbst ennet dem Hochrhein, im mittleren Schwarzwald, soll sich bis ins 9./10. Jahrhundert noch eine romanische Sprachinsel gehalten haben, die sog. Schwarzwaldromania.

Den umgekehrten Prozess der Anpassung der eingewanderten germanischen Burgunden an die zahlreichere Stammbevölkerung kann man in der Westschweiz feststellen, wo die burgundische Führungsschicht bald einmal romanische Bräuche und Sprache annahm.

Aber selbst in der Alamannia, dem Einflussgebiet der Alamannen war es nicht so, dass christliche Elemente vollständig abgelehnt wurden, so gibt es schriftliche und archäologische Hinweise auf Synkretismus, d.h. der Vermischung von christlichen und germanischen Religionsvorstellungen und -gebräuchen. 

Auch technische Errungenschaften der Römer nahmen die Alamannen an, jedenfalls soweit sie in ihre Lebens- und Wirtschaftsweise passten. So wurde bereits im 5. Jahrhundert eine Weiterentwicklung des Pfluges vorgenommen, die demjenigen in den provinzialrömisch dominierten Gebieten deutlich überlegen war (doch davon mehr in einem späteren Beitrag).

Quellen und Literatur

  • Windler, R.: Besiedlung und Bevölkerung der Nordschweiz im 6. und 7. Jahrhundert. In: Fuchs, K. (Hrsg.): Die Alamannen. Theiss, Stuttgart 1997 – S. 261-268.
  • Brandenberger, U.: Römische Gutshöfe in Helvetien um 260 n. Chr. zerstört. WeiachBlog Nr. 167 v. 20. April 2006.
  • Brandenberger, U.: Die Alamannen – ein Fall verfehlter Integration. WeiachBlog Nr. 169 v. 22. April 2006.
  • Steiner, L.: Völkerwanderung. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15. April 2015, übersetzt aus dem Französischen. Stand: 6. April 2021.
  • Windler, R. et al.: Zürich (Kanton). In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24. August 2017. Stand: 7. April 2021.
  • Brandenberger, U.: Zu Höhe und Besatzung der römischen Wachttürme am Hochrhein. WeiachBlog Nr. 1475 v. 16. Februar 2020.

Sonntag, 4. April 2021

Wie kam der Leuenchopf zu seinem Namen?

Facebook Messenger entpuppt sich als niederschwelliger Fragenbriefkasten. In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag erhielt der WeiachBlog-Redaktor auf diesem Weg von einem jungen Weiacher die nachstehende Frage:

«Wie ich weiss sind Sie der Dorfhistoriker von Weiach. Ich wollte Sie mal fragen wie der Löwenkopf in Weiach zu seinem Namen gekommen ist? Wissen Sie das?»

Ja, eine gewisse Ahnung hatte ich. Nachsehen in den Unterlagen lohnt sich aber auch hier. Deshalb sei diese Frage dem anonym bleiben Wollenden herzlich verdankt. Eine ausführlichere Antwort wird heute als Osterei allen Interessierten frei Haus geliefert.

Wie fast immer bei Fragen der Toponomastik (also der Ortsnamenkunde) liegt die Herkunft des Namens im Dunkeln. Aber es gibt immerhin Deutungen, was längst nicht bei allen Weiacher Flurnamen der Fall ist.

Vor den Toren von Kapstadt

Ein Namensvetter unseres Löwenkopfs, der aus touristischer Sicht der bekannteste Weiacher Hausberg sein dürfte, ist als Teil des Tafelberg-Massivs einer der Hausberge der südafrikanischen Metropole Kapstadt. Gemeinsam ist den beiden Felsformationen, dass man sie nur zu Fuss erreichen kann.

Für den 669 Meter hohen Löwenkopf bei Kapstadt ist die Herkunft des Namens bis ins 17. Jahrhundert rückverfolgbar. Die 1652 am Kap gelandeten Holländer nannten den Berg «Leeuwen Kop», entweder wegen der an einen Sphinx-Kopf erinnernden Form, oder weil dort damals tatsächlich Löwen anzutreffen waren (vgl. den Wikipedia-Artikel Lion's Head). In der Nähe der namibischen Hauptstadt Windhoek gibt es überdies einen Berg namens Löwenhaupt.

In der Schweiz ist der Name einzigartig (wie eine Suche in der Online-Datenbank ortsnamen.ch ergibt), auch sonst ist er im deutschsprachigen Raum selten: bei Wellheim im oberbayerischen Landkreis Eichstätt (auf halber Strecke zwischen Nürnberg und München) gibt es einen Aussichtspunkt mit diesem Namen.

Noch im 19. Jahrhundert unbekannt

Für den Weiacher «Leuenchopf», wie er auf Landeskarten neueren Datums offiziell genannt wird, oder «Löiechopf», wie man ihn in Flurnamenlisten findet, gibt es keinerlei Belege aus der Periode vor der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. 

So wird in der sogenannten Ortsbeschreibung Weiach, die in den Jahren 1850/51 von Mitgliedern des Weiacher Landwirthschaftlichen Vereins zusammengestellt worden ist, lediglich der Name «Wörndel» erwähnt. Dass damit auch die Felsformation mit der prähistorischen Wall-Graben-Anlage gemeint war, ist anzunehmen.

Hedingers Deutung

Die älteste mir bislang bekanntgewordene Namensnennung datiert auf das Jahr 1937, als der Regensberger Regionalhistoriker Dr. h.c. Heinrich Hedinger folgende Beschreibung samt Erklärung publiziert hat: 

«Oben auf dem Wörndel mächtige Felskuppe, die vom Tale her aussieht wie ein Löwenkopf und auch so benannt wurde [...]»

Das Aussehen macht's. Also eine ähnliche Herleitung wie beim Kapstädter Pendant. Es ist denn auch bezeichnend, dass Hedinger diesen Satz einem touristischen Büchlein einverleibt hat: dem Wanderatlas der Zürcher Jllustrierten Nr. 10A. Zürich Nord-West (vgl. S. 76-77 im Original; rezipiert in: Weiacher Geschichte(n) Nr. 76, Gesamtausgabe S. 261).

In der Flurnamenliste von Lehrer Adolf Pfister (1936-1942 in Weiach), die mutmasslich in den ersten Jahren des 2. Weltkriegs erstellt worden ist (Teil des sog. Ortskundeordners im Archiv des Ortsmuseums) findet man ihn in Mundartform in der Notierung «Löiechopf». Da diese Liste lediglich Namen aufführt, gibt es jedoch keinen Hinweis auf den Ursprung.

Warum ein Löwe?

Dass es ein Löwe sein muss (und nicht sonst irgendein Tier), das hat wohl mit der Zugehörigkeit Weiachs zum zürcherischen Herrschaftsbereich zu tun. Denn der Löwe ist seit Jahrhunderten das Zürcher Wappentier. 1698 hat sich das in einer Karte niedergeschlagen, die in Form eines Löwenkopfes daherkommt (und wo Weiach Teil der Mähne ist, vgl. WeiachBlog Nr. 191).

Zollinger sieht's wie Hedinger

Walter Zollinger (1919-1962 Weiacher Lehrer), der als Ortschronist bekannte Kollege Pfisters, hat den Flurnamen in seiner lediglich als Typoskript vorliegenden Jahreschronik 1953 (Signatur: ZBZ Hs. G-Ch Weiach 1953) gleich zweimal erwähnt:

«Die Ueberreste von Refugien auf dem Wörndel (im Volksmund unserer Bewohner "Leuechopf" benannt), [...]» sowie:

«Zwei [..] hinter der "Fastnachtfluh" liegende Felskuppen erhielten ihres Aussehens wegen vom Volksmund die Namen "Güllefass" und "Leuechopf".»

Wie bei Zollinger üblich, wird die relative Lage von Ortsbezeichnungen vom Dorfzentrum aus beschrieben. Und er folgt für seine Erklärung der Namensherkunft derjenigen Hedingers, der für ihn auch sonst in vieler Hinsicht Vorbildcharakter hatte.

Zürcher Flurnamensammlung

Der Namenforscher Bruno Boesch hat 1958 von seinen Weiacher Gewährspersonen (u.a. der damalige Gemeindepräsident Albert Meierhofer-Nauer) die Form «Im Löiechopf» aufgenommen, die er überdies eng mit dem Flurnamen «Im Wörndl» verbindet und auf derselben Karteikarte Nr. 22 notiert hat (vgl. Eintrag bei Ortsnamen.ch).


(Quelle: StAZH O 471.1, Sammlung der Orts- und Flurnamen des Kantons Zürich, Belege 1951-1977)

Spätestens Mitte des 20. Jahrhunderts ist also diese Bezeichnung den Weiachern geläufig geworden. Wie man bei Boesch sieht, war aber den Alteingesessenen klar, dass der ursprüngliche Name «Wörndel» lautet. Auf seinem Plan macht es den Anschein, dass dieser Flurname direkt an der Felsnase hängt.

Früher war nur Wörndel Trumpf

Auf Landkarten des 19. Jahrhunderts sieht das allerdings anders aus. Bei der genauen Lokalisierung gerade dieser Flurnamen gibt es über die Jahrzehnte hinweg markante Verschiebungen.

Nach älterer Ansicht überstreicht der Wörndel eine Fläche, die bei Boesch mit der Bezeichnung «Winzlen» belegt wird. So bei der Wildkarte aus den Jahren 1843 bis 1865 (vgl. Abbildung unten), wie bei den davon abgeleiteten Ausgaben der Siegfriedkarte (ca. 1880 und ca. 1930), die auf maps.zh.ch einsehbar sind:

Der Leuenchopf hat das Szepter übernommen

Spätestens seit Boesch ist es nun so, dass der Wörndel sozusagen den Löffel abgeben musste. Das zeigt sich an neueren Verortungen der Swisstopo, wo der Wörndel vom Plateau verdrängt wurde und mittlerweile den Westabhang unterhalb des Leuenchopfs bezeichnet. 

Das Zürcher Amt für Raumentwicklung hat diese Sichtweise 1:1 übernommen und zeigt sie auf seinem aktuellen Vektor-Übersichtsplan (vgl. maps.zh.ch) so an:


Mit einem Augenzwinkern darf bemerkt werden, dass der Leu Vortritt bekommt, sei logisch, denn der Geodatenkatalog der Zürcher trägt ja auch den Namen «Geolion» (da ist der Löwe eingebaut). 

Auf einigen Karten des Bundesamts für Landestopografie (swisstopo) seit der Mitte der 1950er-Jahre ist es sogar so, dass es nur noch den Leuenchopf gibt.

Fazit: die rund 505 m ü.M. erreichende Felsformation hat dauerhaft den jüngeren Namen angenommen. Im swissNAMES3D (Geografische Namen der Landesvermessung) stehen die beiden Namen zwar einträchtig nebeneinander und beide werden als «offiziell» bezeichnet. Aber die neue Hierarchie ist klar.

Freitag, 2. April 2021

Tiefsitzende Angst, Jesus Christus und die Weiacher Hexen

Heute ist Karfreitag. Einer der höchsten Feiertage in christlich geprägten Gesellschaften. Gedacht wird an diesem Tag der Kreuzigung von Jesus Christus, dem abrupten brutalen Ende seines irdischen Daseins als Mensch aus Fleisch und Blut.

Was dieser symbolträchtige Tag ausgerechnet mit Hexen zu tun hat? Gar mit den fünf Frauen aus Weiach, die als solche denunziert, verhaftet, gefoltert, verurteilt und verbrannt worden sind? Darum soll es nachstehend gehen.

Gemeinsam ist Jesus und den Hexen, dass einflussreiche Kreise Angst vor ihnen hatten. Oder zumindest glaubten, Angst haben zu müssen. 

Jesus, die Pharisäer und Pilatus

Jesus war ein bunter Hund. Dazu noch einer der Klartext redete und damit zu viel Anklang bei den Leuten fand. Er fiel den Priestern negativ auf, da er unter anderem mit geschäftsschädigenden Forderungen Furore machte, man denke nur an die Episode, als er die Geldwechsler aus dem Tempel warf. Darüber hinaus bewirkte er Wunder mit Spontanheilungen von Kranken, mit der mysteriösen Vermehrung von Lebensmitteln, usw. usf. War er ein Zauberer? Das warf man ihm (zumindest offiziell) nicht vor.

Im Lukas-Evangelium (Lk 23,2-5) findet man die folgenden Anklagepunkte seitens der jüdischen Autoritäten: Jesus verführe das Volk. Er zahle dem Kaiser keine Steuern. Überdies behaupte er, er sei Messias und König. Also: Volksverhetzung, Steuerhinterziehung und Amtsanmassung.

Dann war da Pilatus. Der wusch bekanntlich seine Hände in Unschuld. Eigentlich wollte er diesen Jesus gar nicht verurteilen. Aber er hatte Angst. Angst vor der Reaktion derjenigen, die diesen Angeklagten verurteilt und beseitigt sehen wollten. Da passt man sich besser an, man will ja auch keinen Ärger mit den Vorgesetzten in Rom.

Dem spirituellen Machtvakuum zum Opfer gefallen

Bei den Hexenprozessen, die von Weiacher Boden ausgingen, war das in mancher Hinsicht ähnlich. Ein heiligenmässiges Leben wird diesen Frauen kaum zuzuschreiben sein. Aber sie waren negativ aufgefallen, waren oft Aussenseiter oder gehörten zu unterprivilegierten Familien. Und: sie lebten in einer Zeit des Umbruchs, die in Weiach überdies durch eine Art spirituelles Machtvakuum gekennzeichnet war. Wie kam es dazu?

Mit der Reformation, die spätestens zu Beginn der 1530er-Jahre umgesetzt wurde, verloren die Weiacherinnen und Weiacher die seelsorgerliche Betreuung. Sie waren beim Bibellesen weitgehend auf sich selber gestellt, oder konnten nur noch heimlich und gegen die obrigkeitlichen Weisungen aus Zürich in die Messe nach Kaiserstuhl oder Hohentengen gehen oder einen Priester treffen. 

Erst in den 1540ern erhielten die Weiacher neugläubige Prädikanten fix zugeteilt. Aber die wechselten oft (teilweise nach wenigen Wochen) und waren auch nicht in Weiach ansässig. Bis 1589 zählt man über 60 von ihnen! Und das in einer Zeit der Unsicherheit, des beschleunigten Wandels, der rasanten Überbevölkerung und der zunehmenden Streitereien im Dorf.

Die Suche nach Sündenböcken ging bei Problemen deshalb ungehindert vor sich. Denn es gab ja keine Obrigkeit vor Ort, die mitbekam, wenn sich die Weiacher in etwas hineinsteigerten, keinen, der ihnen bei Bedarf im persönlichen Gespräch und von der Kanzel herab auch ins Gewissen reden konnte. Deshalb ist es bezeichnend, dass vier der fünf als Hexen Hingerichteten in die Zeit fallen, als Weiach keinen bei Ihnen wohnhaften Pfarrer hatte.

Und selbst Ursula Baltassin, die fünfte als Hexe verbrannte Weiacherin, starb in einer Zeit, als Weiach keine stabile Persönlichkeit als spirituelle Stütze hatte: in der Amtszeit von Hans Lux Wydler (1609-1618). Da gab es bereits 1613 Klagen, er haushalte schlecht und 1614 musste er «wegen Exzessen» in Zürich vor dem Examinatorenkonvent, der kirchlichen Aufsichtsbehörde, antraben. 1618 schliesslich erstach er im Streit seine Ehefrau und flüchtete ausser Landes.

Die Gerichtsherren fanden sich in einer ähnlichen Lage wie weiland Pilatus. Wenn es vor Ort Probleme gab und in Weiach zu deren vermeintlicher Lösung der Kopf einer Hexe gefordert wurde, dann gaben die Behörden in Kaiserstuhl und Zürich gerne einmal nach. Aus Angst vor dem Verlust der Kontrolle in der Grenzgemeinde. Und wohl auch aus Konkurrenzdenken. Denn keiner konnte es sich leisten, vor den Untertanen als Schwächling dazustehen. Ob sie letztlich an Hexerei glaubten oder nicht, ist völlig irrelevant. Es ging primär um Fragen des Machterhalts.

Wir haben die Verantwortung

Und was heisst das jetzt für uns? Wir leben genauso in Zeiten wachsender Unsicherheit. Die Welt gerät aus den Fugen. Alles scheint verrückt geworden zu sein. Regierungen versuchen die Kontrolle zu behalten. Nicht nur bezüglich aus dem Ruder laufender Gesundheitsrisiken. Nein, es geht auch in vielen anderen Bereichen um Deutungshoheit und letztlich um den Machterhalt.

Wir brauchen keinen Gemeinderatsbeschluss, der diese Justizmorde anerkennt. Oder einen feministischen Abendspaziergang zum Gedenken an die fünf eingangs genannten Opfer. 

Nein, die Weiacher Opfer des Hexenwahns sollen jede und jeden von uns immer wieder von neuem daran erinnern, wie schnell wir doch bereit sind, unsere eigenen Dämonen und Ängste auf andere zu projizieren. Daran, wie schnell wir geneigt sind Sündenböcke zu suchen und abstrafen zu lassen.

Wenn wir daraus unsere Lehren für den Alltag ziehen, dann sind diese fünf Frauen wenigstens nicht umsonst gestorben. 

Frohe Ostern!

[Veröffentlicht am 3. April 2021 um 00:37 MESZ]

Montag, 29. März 2021

Politikabstinenz. Eine Mitteilung des Wiachiana-Verlags

Heute um 14:22 wurde die nachstehende Mitteilung in eigener Sache auf der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Weiach, wenn...» veröffentlicht:

In den letzten Monaten sind auf WeiachBlog mehrere Beiträge erschienen, die als unzulässige einseitige Einmischung in innere Angelegenheiten der in Weiach Wohnenden empfunden werden können. 

Es wurde der Vorwurf laut, der Chronist lasse es an der für diese Funktion nötigen Neutralität mangeln. Ja, es wurde ihm Spalterei und Hetze vorgehalten.

Damit sich die Wogen wieder glätten können und Drittpersonen nicht in Schwierigkeiten geraten, habe ich mich entschieden, ab sofort keine aktuellen politischen Themen mehr aufzugreifen, weder auf WeiachBlog noch in dieser Facebook-Gruppe.

So ist garantiert, dass sich niemand über mangelnde Neutralität ärgern muss.

Ich wünsche der Gemeinde bei der Bewältigung der bevorstehenden Herausforderungen (Einheitsgemeinde, Bauvorhaben auf dem Campus Hofwies, Weiterentwicklung, etc. pp.) viel Glück und Gottes Segen.

Ulrich Brandenberger

Freitag, 26. März 2021

Ein Zebra einsperren?

Derzeit kursiert in den Social Media ein regierungskritischer Witz in einem Stil, wie er weiland zu Zeiten der DDR oder der Sowjetunion hinter vorgehaltener Hand gepflegt wurde:

Parmelin und Berset sitzen im Bundeshaus-Restaurant und haben es sichtlich lustig. Ein Journalist, der das mitbekommt, geht auf die beiden zu und fragt, was sie denn so erheitere. «Wir planen die Massnahmen für die nächste Welle», erklärt Berset. «Darf man fragen, wie die aussehen?», antwortet der Journalist. «Mais bien sûr», antwortet Parmelin, «wir werden 8,5 Millionen Menschen und ein Zebra einsperren!» -- «Aber warum denn ein Zebra?», fragt der Journi entgeistert. Da klopft Berset dem Parmelin auf die Schulter und sagt: «Siehst Du, es funktioniert! Keiner interessiert sich für die 8,5 Millionen!»

In Abwandlungen mit angepassten Zahlen und anderen politischen Akteuren gibt es den Witz gegen die Corona-Massnahmen auch für Deutschland (mit Spahn und Lauterbach) und Österreich (mit Anschober und Kurz). Eine Schweizer Variante findet man auf dem Twitter-Auftritt des Weiacher Imageberaters Hanspeter Bühler.

Aufmerksamkeitssteuerung

Die Promoter der Campus Hofwies-Ideologie wenden im Kern genau diese Zebra-Taktik an. Die Aufmerksamkeit wird gezielt umgelenkt. Beispiel gefällig?

Von den Steuerzahlern in Kaiserstuhl und Fisibach, die nicht ihren fairen Anteil an den Kosten der Weiacher tragen müssen (nur maximal 85% der Vollkosten, vgl. WeiachBlog Nr. 1631), wird geschickt abgelenkt. Wie? Indem man ein grosses Geschrei erhebt, es sei unfair, die Kaiserstuhler und Fisibacher Kinder (!) für die höheren Kosten des Schulbetriebs in Weiach verantwortlich zu machen. 

Warum man nicht die Erklärung brachte, die am Gemeindeversammlungsabend im Ebianum gegeben wurde? [Die war, nur damit das hier festgehalten ist, dass die massive Erhöhung des Steuerfusses der Primarschulgemeinde um 12% auf die vor Abschluss des Schulanschlussvertrags angefallenen Kosten der Schulhaussanierung (weinrote Hülle des Schulhauses von 1976) und den Neubau des Kindergartens Farbtupf zurückzuführen sei.] 

Ganz einfach: diese Erklärung hat keinen emotionalen Wert. Kinder hingegen (oder eben Zebras) wecken die Emotionen. Und werden geschickt instrumentalisiert. 

Gefühle sind das A und O

Als netter Nebeneffekt brauchte die Schulpflege auf die sachlich einzig gerechtfertigte Forderung: «Die Behauptung der Projektgegner [von Balance] bedarf einer transparenten Überprüfung», wie sie zuerst der Kaiserstuhler Stadtammann Ruedi Weiss geäussert hat (ZU, 12.9.2020, vgl. Quellen), erst gar nicht mehr einzugehen.

Denn für die in Fisibach am 16. März 2021 mehrheitlich anwesende Klientel geht es nicht um Zahlen, sondern primär um Gefühle. Die wurden an diesem Abend auch perfekt orchestriert bedient.

Als Tüpfli auf dem i musste Eusi-Schuel-Stratege Frank Lehmann nur noch die im abendlichen In-Fight im Ebianum gefallene Aussage «Das lässt mich kalt» des zum Lord Voldemort von der Fasnachtsflue hochstilisierten Hauptinitianten Werner Ebnöther emotional wirken lassen und schon war die Frontstellung klar und das Ziel der Fangemeinde deutlich vor Augen geführt.

So gesehen ist das Resultat der Abstimmung über die Kündigungsinitiative keine Überraschung, umso weniger als viele Weiacherinnen und Weiacher, die die Vorlage befürwortet hätten, der Gemeindeversammlung fernblieben. Sei es aus Protest gegen den Tagungsort, Angst vor Corona, oder aus welchen Gründen auch immer.

P.S.: Mit Zebras ist nicht zu spassen

Die Wirkmacht von Zebras kennt die Weiacher Gemeindepolitik übrigens aus jahrelanger eigener Erfahrung. 

Als der Kanton 2009 die Zebrastreifen über die Stadlerstrasse entfernte, da regte sich hartnäckiger Widerstand. Besonders die Eltern schulpflichtiger Kinder gingen auf die Barrikaden. Denn, so ihre Vorstellung: Nur auf einem Zebrastreifen ist mein Kind sicher! Da konnte der Gemeinderat argumentieren wie er wollte. Auch der Kanton und all seine Verkehrsfachleute bissen bei den Zebra-Aktivisten auf Granit. Und sie trugen den Sieg davon. Seit 2013 gibt es die Zebrastreifen wieder und der Kanton zahlte laut den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach sogar dafür! (Vgl. Weiterführende Beiträge unten)

Federführend bei diesem zähen Ringen war übrigens eine Gruppierung namens F.O.R.U.M Weiach, gegründet am 27. Oktober 2007 (vgl. WeiachBlog Nr. 551 bis 553). Sie ist so etwas wie eine ältere Schwester des Familienvereins Weiach (gegr. 2019) oder der IG Eusi Schuel (gegr. 2021). In dieser Gruppe wurde der Zebra-Kampf vorbereitet und geführt.

Mit den Zebraisten musste man rechnen. Sie als Gegner zu haben? Sehr dumme Idee, da konnte man als Gemeindepolitiker nur verlieren. Also wurden sie integriert (um es nicht gleich «kooptiert» zu nennen). Mit Andy Brüngger (Gemeinderat) und Carlo Losurdo (RPK) sitzen heute gleich zwei dem F.O.R.U.M. zuzurechnende Personen an den Schalthebeln der Macht.

Ein Zebra einsperren? Das will gut überlegt sein. Es sei denn, man will es sowieso zu Tisch bitten.

Quellen und weiterführende Beiträge
  • Brandenberger, U.: «Zebrastreifen braucht es hier nicht». WeiachBlog Nr. 750 v. 22. Januar 2010.
  • Brandenberger, U.: Wenn Volkes Stimme Fussgängerstreifen fordert. WeiachBlog Nr. 1135 v. 10. Mai 2013.
  • Abazi, A.: Schule Weiach plant grenzübergreifend. In: Zürcher Unterländer. 12. September 2020 – S. 5.

Montag, 22. März 2021

Stimmrechtsbeschwerde gegen Abstimmungen im Ebianum

Am 16. März 2021 fand die wohl erste exterritoriale Weiacher Schulgemeindeversammlung statt (vgl. WeiachBlog Nr. 1622). Coronabedingt in einem Saal, der grössere Kapazität hat als der Gemeindesaal unter der Weiacher Turnhalle oder die Turnhalle selber: dem grossen Saal des Ebianum in Fisibach.

Die nachstehenden Erörterungen enthalten Überlegungen, die letztlich auch auf andere Gemeindeversammlungen zürcherischer Gemeinden ohne Parlamentsbetrieb anwendbar sind. Sie zeigen Sicherheitslücken auf und machen Vorschläge für deren Behebung. Deshalb werden in der Folge auch Details aufgeführt, die den an dieser Gemeindeversammlung Anwesenden wohlbekannt sind.

Der Standort und die Sitzanordnung

Der erwähnte grosse Saal nimmt unter normalen Bedingungen mehr als 700 Personen auf. Mit dem von der Betreibergesellschaft aufgestellten Schutzkonzept, das einen Abstand von 1.5 Metern von Sitz zu Sitz verlangt, sind es weniger als 300. Das reichte gerade aus, um die 276 Personen aufzunehmen, die an diesem Dienstagabend nach Fisibach gekommen waren. 

Die Sitzreihen für die nach offiziellen Angaben 240 anwesenden Stimmberechtigten waren in sechs Sektoren unterteilt, für die je ein Stimmenzähler zuständig war. Dahinter sassen die Nichtstimmberechtigten in zuerst drei, danach - als es für die Stimmberechtigten nicht mehr ausreichte - noch zwei Reihen. Es gab keine Barriere welche die Nichtstimmberechtigten von Stimmberechtigten trennte.

Rechts auf der Seite waren Plätze für die Medien (nicht stimmberechtigt) ausgeschieden. Vorne links war das Schulbüro platziert, in der Mitte die Rednertribüne, rechts davon der Tisch der Schulpflege (stimmberechtigt).

Die behandelten Geschäfte

Zwei Geschäfte standen auf der Traktandenliste: 1. die Initiative zur Kündigung der RSA-Anschlussverträge mit den Aargauer Gemeinden Kaiserstuhl und Fisibach, sowie 2. ein Kredit über 395'000 Franken für die Planung und sog. Totalunternehmer-Submission neuer Schulräumlichkeiten.

Beide Geschäfte (die sachlich eng miteinander verknüpft sind) waren stark umstritten und haben Anlass zu einer in der Gemeindegeschichte bisher beispiellosen Politmarketing-Kampagne gegeben, vgl. WeiachBlog Nr. 1630. Wie man anhand der grossen Zahl an Anwesenden (die rund 20% aller Stimmberechtigten entspricht) feststellen kann, war die Mobilisierungswirkung gross.

Der Antrag der Rekurrentin

Innerhalb der für Stimmrechtssachen nach dem zürcherischen Verwaltungsrechtspflegegesetz (Art. 19 Abs. 1 lit. c VRG) gesetzlich vorgesehenen Frist von 5 Tagen (vgl. § 22 Abs. 1 VRG) hat nun eine Stimmberechtigte Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf eingereicht (der zuständigen Behörde gemäss § 10 Abs. 1 BezVG). Das entsprechende Schreiben sowie eine Aufgabebestätigung der Schweizerischen Post vom Samstag liegen der Redaktion WeiachBlog in Kopie vor. 

Die Rekurrentin, welche mit den Initianten des Traktandums 1 nichts zu tun hat, beantragt die Wiederholung der Gemeindeversammlung bzw. der beiden Abstimmungen. Dies begründet sie im Wesentlichen damit, dass keine genügende Überprüfung der Stimmberechtigung stattgefunden habe.

Das Anmeldeformular

Im Vorfeld der Schulgemeindeversammlung war auf der Website der Schule ein elektronisches Anmeldeformular aufgeschaltet, das vorerst den Anschein machte, als gebe es eine Anmeldepflicht (ein Eindruck, der durch den bei solchen Formularen üblichen Hinweis auf Pflichtfelder verstärkt wurde). Nach Intervention einer Stimmberechtigten (mit der späteren Rekurrentin nicht identisch) brachte die Schulverwaltung oberhalb des Formulars einen Hinweis an, wonach Stimmberechtigte selbstverständlich auch ohne Anmeldung erscheinen dürften. Man sei einfach froh um eine Anmeldung, weil man so die Transportkapazität des eigens bestellten Shuttlebusses sowie die Zahl der zu betreuenden Kinder im Voraus planen könne.

Der Knackpunkt: Mangelhafte Einlasskontrolle

Weiach ist in den letzten zehn Jahren extrem stark gewachsen. Die Bevölkerung hat sich verdoppelt. Noch in den 80er- oder 90er-Jahren wären Nichtstimmberechtigte (auch in kleinerer Zahl) an einer Gemeindeversammlung sofort aufgefallen, zumal dort immer in etwa dieselben Personen aufzutauchen pflegen. Mit dem gewaltigen Zuwachs an neuen Stimmberechtigten ist es nun aber sehr viel schwieriger geworden, die Stimmberechtigung sozusagen per Augenschein festzustellen. Die obligate Frage des Versammlungsleiters, ob die Stimmberechtigung eines Anwesenden bestritten werde, wird daher immer illusorischer, denn es will sich ja niemand blamieren und einen Neuzuzüger zu Unrecht beschuldigen.

Die Mobilisierungswirkung der IG Eusi Schuel hat sich auf alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern erstreckt. Auch viele tatsächlich stimmberechtigte Personen dürften in Weiach zum ersten Mal an einer Gemeindeversammlung teilgenommen haben.

Es stellt sich daher die Frage, wie die Stimmberechtigung überprüft wurde. Am Abstimmungsabend waren im Erdgeschossbereich des Ebianums zwei Tische aufgebaut, wo je eine Person anhand der Anmeldungslisten das Eintreffen der Stimmberechtigten erfasste. Wer nicht angemeldet war, wie beispielweise die Rekurrentin sowie deren Mutter, wurde lediglich nach dem Namen und einer Telefonnummer gefragt. Es fand also die in Pandemiezeiten üblich gewordene Erfassung zwecks Contact Tracing statt. Ein amtlicher Ausweis zur Identitätsüberprüfung wurde nicht verlangt.

Für die Rekurrentin (und eine weitere mit ihr nicht verwandte Person, die zu einem anderen Zeitpunkt erschienen ist) war nicht ersichtlich, dass eine eigentliche Überprüfung der Stimmberechtigung durch sofortigen Abgleich mit dem Stimmregister stattgefunden hätte. Diese konnte somit lediglich für die bereits vorgängig angemeldeten Personen erfolgt sein, wenn überhaupt. Es entstand für die Rekurrentin der Eindruck, dass hier jedermann hätte hereinspazieren und anschliessend als Stimmberechtigte(r) in den Saal gehen können.

Anders als bspw. bei Delegiertenversammlungen politischer Parteien üblich, oder wie bei einer Urnenabstimmung im Abstimmungslokal hatten die Stimmberechtigten überdies auch keine Stimmrechtskarten zur Verfügung, die ein weiteres Element der Legitimation hätten sein können.

Im oberen Stock des Ebianums, wo sich der grosse Saal befindet, wurden Nichtstimmberechtigte in den hintersten Teil des Saales verwiesen. Mangels Stimmrechtskarten o.ä. konnten die Platzanweiser am oberen Ende der Treppe jedoch nicht mit Sicherheit feststellen, welcher Kategorie die eintreffende Person zuzuweisen ist. Man vertraute ganz einfach darauf, dass sich schon niemand unlauter verhalten werde.

Es ist daher nachvollziehbar, dass die Rekurrentin den Verdacht hegt, es könnte hier einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen sein.

Wie wahrscheinlich ist es, dass das Ergebnis beeinflusst wurde?

Man wird sehen, wie der Bezirksrat im Falle dieses Rekurses den § 27b VRG interpretiert, der da lautet: «Die Wiederholung einer Volkswahl oder Volksabstimmung wird nur dann angeordnet, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass die Unregelmässigkeit den Ausgang der Wahl oder Abstimmung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat

Das Resultat der Abstimmung beim Traktandum 1 fiel mit 69 Ja zu 159 Nein vordergründig sehr deutlich aus (Ja-Anteil von 28.75% der anwesenden Stimmberechtigten), was die Initiativgegner zur Bemerkung veranlasst hat, die Initianten seien mit ihrem Vorhaben «kläglich gescheitert» (vgl. Website der IG Eusi Schuel).

Rechnen wir nach: Ausgehend von 240 durch die Versammlungsleitung als Stimmberechtigte ausgewiesenen Personen im Saal ergibt sich die Zahl von 12 impliziten Enthaltungen. Diese Enthaltungen können dadurch verursacht worden sein, dass die vom Wortführer der Initianten am Schluss seines Eintretensvotums verlangte Geheimabstimmung nicht die erforderliche Stimmenzahl von 25% der anwesenden Stimmberechtigten erreicht hat. 

Der Umstand, dass viele Initiativbefürworter offensichtlich nicht begriffen haben, wie wichtig eine Geheimabstimmung im Rahmen der Gemeindeversammlung für die Erzwingung einer Urnenabstimmung gewesen wäre, das war das grosse Glück der Phalanx der Initiativgegner. Mit anderen Worten: der Ausgang war wesentlich knapper als es den Anschein macht.

Denn: etliche Befürworter, die sich in Abhängigkeitsverhältnissen zur politischen Gemeinde oder der Schulgemeinde, bzw. zu Personen befinden, von denen bekannt war, dass sie Gegner der Initiative sind oder sein dürften, haben sich dadurch nicht getraut, mit JA zu stimmen oder sahen sich gar genötigt, mit NEIN zu votieren, weil sie sonst mit Schwierigkeiten bis hin zur Entlassung rechnen müssten.

[Ergänzung vom 22.3. 21:15: Seitens einer Exponentin der IG Eusi Schuel wurde der Redaktor darauf hingewiesen, dass es auch den umgekehrten Fall gebe. Stimmberechtigte, die Angst davor hatten, einem der Initianten durch ein NEIN-Votum negativ aufzufallen und von diesem in der Folge keine Aufträge mehr zu erhalten. Die hätten dann mit JA gestimmt. Auch eine Verfälschung der Willensäusserung in diese Richtung ist selbstverständlich nicht auszuschliessen.]

Die verhinderte Urnenabstimmung

Geht man nun von lediglich sechs Stimmenden aus, die entgegen ihrer eigentlichen Intention mit NEIN gestimmt haben, und zählt man die Hälfte der Enthaltungen dazu, dann wäre bereits ein Quorum von mehr als einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten überschritten (d.h. mind. 81). Das hinwiederum wäre die für eine Urnenabstimmung nötige Anzahl gewesen.

Es kann also sein, dass wenige Nichtstimmberechtigte im Saal, z.B. interessierte Eltern aus Fisibach, die unberechtigterweise mit NEIN gestimmt haben, den Ausgang der Abstimmung so beeinflusst haben, dass dadurch dem Wortführer der Initianten das Begehren, darüber abstimmen zu lassen, ob eine Urnenabstimmung durchgeführt werden soll, von vornherein als sinnlos erschien. 

Wie man bei der Abstimmung über das Grossbauprojekt Balance gesehen hat (vgl. WeiachBlog Nr. 1535), unterliegen jedoch Urnenabstimmungen insbesondere in dieser Angelegenheit nicht den bei Gemeindeversammlungen mit offenem Handmehr wirkenden Psychodynamiken. 

Ausserdem hätte die Initiative in der Urnenabstimmung mit der dort möglichen Briefwahl nur schon deshalb wesentlich grössere Chancen gehabt, weil viele als Initiativbefürworter bekannte ältere Personen sich aufgrund der Corona-Empfehlungen aktuell nicht trauen, Grossveranstaltungen zu besuchen, wie sie eine Gemeindeversammlung mit über 250 Teilnehmern nun einmal darstellt.

Da die Schulpflege dies wusste, kommt ihr Entscheid, trotz den gegebenen Umständen einer besonderen Lage durch die Pandemie, nicht nur eine Gemeindeversammlung durchzuführen, sondern sie noch dazu in Fisibach stattfinden zu lassen, einer nicht legitimen Beeinflussung der Zusammensetzung des Elektorats gleich.

Leserkommentare per e-mail

Am 23. März um 15:13 ist folgender Text eingegangen (e-mail-Adresse der Redaktion bekannt):

«Ich kann diesen Artikel nur bestätigen und wie folgt ergänzen:

Vor mir sassen mehrere Leute die im Gespräch ihre Herkunft nicht preisgeben wollten. Ebenfalls warf das Bild, bei dem Weiacher und Aargauer Kinder weinend getrennt wurden ein falsches Licht auf die Vorlage. Die von der RPK präsentierten Zahlen lassen sich für mich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Fisibach als Beispiel konnte die Steuern um 3% senken, die Zahlen von Kaiserstuhl blieben für mich unter Verschluss. Was ist die Begründung dass Weiacher Steuergeld in Millionenhöhe bisher und zukünftig in den Nachbarkanton verschleudert werden? Dass Weiach sogar finanziell durch die Nachbargemeinden Profit mache ist eine klare Lüge. Ich bin sehr gespannt auf das Resultat der Stimmrechtsbeschwerde. Eine Urnenabstimmung hätte wohl ein anderes Resultat bewirkt. Eine Überprüfung der Teilnehmerliste würde vermutlich ebenfalls Ungereimtheiten zu Tage fördern

Gruss weiacher1291»  -- Update 23.3. 17:44

Freitag, 19. März 2021

«Alles in grösster Unordnung»? Eine Ursachenforschung.

«Und unterm 18. Heumonat 1804 geht ein Schreiben des Gemeinderates Weiach an das «Justic- und Policey-Departement des Canthons Zürich», in welchem die Gemeindevorsteher bekennen: «So steht es leider überhaubt in unserer gemeind, dass sowohl in schuld- und grundzinssachen ... alles in grösster unordnung stehet, sodass unmöglich seye, die sach in ordnung zu bringen.» Und es mussten in jenen Tagen sogar zwei Gemeindeabgeordnete vor der Justiz- und Polizeikommission erscheinen «betreffend Schuld- und Grundzinsbereinigung», nämlich Gemeindeammann Ulrich Baumgartner und Kirchenpfleger Heinrich Baumgartner [...]. Wohl steht dann in einem Protokoll vom 1. Brachmonat 1809, es seien «von der Regierung die Bereinigung des Grundzinses und des Schuldenstandes in der gemeinde Weyach anerkannt» worden. Aber die oben erwähnte Unordnung reichte vermutlich bis gegen die vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts.» (Zollinger, W.: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, 1. Auflage. Weiach 1972 – S. 45-46; Vgl. 6. Aufl. Trub 2018-2021 – S. 50)

«Bekennen»? «Alles in grösster Unordnung»? Was war da los, am 18. Juli 1804? Diese Zeilen des Weiacher Lehrers Walter Zollinger – abgedruckt in seinem blauen Büchlein, der sog. «Chronik», die heute noch in vielen Weiacher Bücherregalen steht – erwecken den Eindruck, dass da jemand ganz gewaltig versagt hatte. Und dass dieser Jemand die Weyacher Gemeindeväter seien (der Gemeindeammann war die damalige Bezeichnung für den Gemeindepräsidenten).

Hatten die ihren Laden nicht im Griff? Nein, in diesem Fall darf man die Weyacher Verantwortungsträger in Schutz nehmen. Es spricht nämlich sehr viel dafür, dass sie an diesen Zuständen nicht schuld sind.

Eine Folge des Zusammenbruchs des Ancien Régime

Weiach gehörte zwar hochgerichtlich (heute würde man sagen: politisch) seit 1442 zum Neuamt und damit zum Zürcher Stadtstaat, nicht aber was das Grundbuch anlangte. In diesem Bereich war zwischen 1295 und 1802 das Fürstbistum Konstanz, genauer: dessen «Amt Kaiserstuhl» zuständig.

Die fürstbischöflich-konstanzische Kanzlei auf Schloss Rötelen (am nördlichen Brückenkopf bei Kaiserstuhl) führte auch das Protokoll des Dorfgerichts Weiach. Vor diesem Gericht (das in der Regel an der heutigen Oberdorfstr. 7 tagte) mussten Weiacher Grundstücksgeschäfte gefertigt werden. Diese Kanzlei war es demzufolge auch, die die Akten dieser Rechtsgeschäfte bei sich archivierte.

Der Friede von Lunéville von 1801 führte zu einem tief greifenden inneren Umbau des Hl. Römischen Reiches deutscher Nation. Unter dem Einfluss des siegreichen Frankreichs entstand im Südwesten aus der Markgrafschaft Baden ein Gebilde, das sich ab 1803 Kurfürstentum Baden und ab 1806 Grossherzogtum Baden nennen konnte. Es war gross genug, um im Konzert der deutschen Staaten etwas zu sagen zu haben und gleichzeitig klein genug, um Frankreich nicht gefährlich zu werden.

Mit der juristischen Auflösung des Fürstbistums Konstanz im Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 (de-facto schon im Spätherbst 1802 infolge Übernahme der Herrschaft durch badische Beamte), damit des Wegfalls des fürstbischöflich-konstanzischen Obervogts auf Schloss Rötelen – und mit ihm den dort angestellten Kanzlisten, war auch das Archiv sozusagen verwaist.

Eine Lücke von 1802 bis 1814

Mit dem faktischen Verschwinden der fürstbischöflich-konstanzischen Verwaltung, die sich bereits im Verlauf des Jahre 1802 aufzulösen begann, entstand somit eine Lücke. Die Markgrafschaft Baden war mit sich selber beschäftigt und dürfte sich um Akten, die nicht unmittelbar die neu erworbenen Territorien betrafen, kaum gekümmert haben. Aktenbestände wurden entweder in toto abtransportiert oder weiterhin vor Ort in einer Art Dornröschenschlaf belassen.

Derweil hatten die Weiacher zunehmend ein Problem mit dem Grundbuch. Schon im Zweiten Koalitionskrieg 1799/1800 war das fürstbischöfliche Archiv auf Rötelen nicht mehr zugänglich, später nur unter erschwerten Bedingungen, weil die Kaiserstuhler Brücke von einer der Kriegsparteien zur Sicherung ihres Rückzugs verbrannt worden war.

Zudem war den Weiachern in den Kriegswirren ihr Gemeindehaus abgebrannt (mutmasslich mitsamt dem alten Gemeindearchiv). Und womöglich gingen auch andere Besitztitel von Privaten verloren.

Wenn Urkunden verloren gegangen sind, dann kann man nicht mehr beweisen, wem was gehört. Das Problem ist nach Kriegen ein leider allzu bekanntes, es trat u.a. nach 1999 auch im Kosovo auf.

Erst ab 1814 wurden Grundbuchgeschäfte der Kanzlei Weiach mehr oder weniger lückenlos in der Neuamtskanzlei geführt. Schon vorher hatte man sich jedoch intensiv darum bemüht, das Problem in den Griff zu bekommen. Das einleitende Zitat zeugt davon.

Als Notbehelf erstellt: die Hofbeschreibung von 1809/10

Zur Gerichtsherrschaft Weiach gibt es übrigens im Katalogeintrag des Staatsarchivs des Kantons Zürich eine aufschlussreiche Erläuterung, die wir nachstehend im vollen Wortlaut einrücken:

«Die Kanzlei der zur Obervogtei Neuamt gehörenden Gerichtsherrschaft Weiach befand sich ausserhalb des Zürcher Herrschaftsgebiets auf dem bischöflich-konstanzischen Schloss Rötelen. Sie ist in den gedruckten Landschreiberverzeichnissen aus der Zeit vor 1798 noch nicht aufgeführt. Auch in den Staatskalendern des frühen 19. Jahrhunderts erscheint sie nicht. 1806 fand aber eine bereits 1803/1804 thematisierte Bereinigung der Kanzlei Weiach zwischen der Zürcher und der badischen Regierung statt, bei der auch die Aushändigung von Archivalien zur Sprache kam; eine zweite Bereinigung mit Anfertigung einer Hofbeschreibung erfolgte 1809/1810, eine dritte fand 1814 statt; in diesem Jahr setzt auch die Reihe der Grundprotokolle ein. Ein formeller Beschluss zur Vereinigung mit der Kanzlei Neuamt fehlt, ist aber indirekt 1817 in der Bezeichnung (Kanzlei) Neuamt, Rümlang und Weiach dokumentiert.» (Quelle: Katalogeintrag zum Fonds B IX 26)

Die letzte Aussage ist nicht ganz richtig. Die Gründung der Kanzlei Neuamt, Rümlang und Weyach wurde bereits Mitte 1810 durch die Regierung aufgegleist: Beschluß, betreffend die Vereinigung mehrerer Notariats-Canzleyen, und die Cautionsleistung der Notarien vom 7. August 1810 (Signatur: StAZH MM 1.33 RRB 1810/0925). Die eigentliche Fusion der drei Kanzleien erfolgte jedoch erst «bey sich ergebenden Vacanzen».

Sechzehn Regierungsbeschlüsse!

Wie sich die konkrete Situation für den Weiacher Grundbesitzer entwickelt hat, kann man erahnen, wenn man sieht, dass Weyach allein wegen dieser Verwicklungen in den Jahren der Mediationszeit von 1803 bis 1813 nicht weniger als neunmal, 1814/15 sogar siebenmal Thema eines Beschlusses der Kantonsregierung (damals noch Kleiner Rat genannt) geworden ist:

MM 1.1 RRB 1803/0335
Capital- und Grundzins-Bereinigungsbegehren der Gemeinde Weyach.
18.06.1803

MM 1.2 RRB 1803/0582
Die Gemeinde Weyach verlangt eine Bereinigung ihrer Capital u. Grundzinsschulden.
18.07.1803

MM 1.5 RRB 1804/0165
Bedingniße der Gemeindsburgerrechtsertheilung in Weyach, Mißbräuche in Ansehung der dortigen Gemeindswaldungen, und verlangte Bereinigung des dortigen Schuldenzustandes.
26.01.1804

MM 1.8 RRB 1804/1124
[1.] Vorläufige Verfügungen wegen der von der Gemeinde Weyach gewünschten Capital- und Grundzins-Bereinigungen. 2. Allgemeine Verfügung wegen solchen Bereinigungen.
23.06.1804

MM 1.16 RRB 1806/0084
Récharge an die Churbadische Regierung, wegen den Erfordernißen zur Bereinigung der Capital- und Grundzins-Schulden von Weyach.
23.01.1806

MM 1.16 RRB 1806/0133
Kurfürstlich Badische Regierung zu Mörspurg antwortet, in Ansehung der verlangten Originalakten, zu Bereinigung der Canzley Weyach, zu Ausscheidung der acquirierten Constanzischen, nun Churbadischen Gefälle.
04.02.1806

MM 1.32 RRB 1810/0495
Schreiben an den Großherzoglich-Baadischen Gesandten, um Extradition der hier mangelnden Schulden-Protocolle der Gemeinde Weyach.
26.04.1810

MM 1.33 RRB 1810/0618
Recepiße des Großherzoglich Baadischen Gesandten, wegen der reclamierten Protocolle zu Bereinigung der Schuldcanzley Weyach.
24.05.1810

MM 1.34 RRB 1810/1221
Zu Weyach wird neben der Schuldenbereinigung auch eine Grundzinsbereinigung vorgenohmen.
30.10.1810

MM 1.47 RRB 1814/0017
Auftrag zu Bereinigung der Schuldcanzley Weyach.
08.01.1814

MM 1.52 RRB 1815/0041
Entscheid der Streitfrage wegen des zu beobachtenden Münzfußes bey Abbezahlung der Weyacher-Capitalbriefe.
14.01.1815

MM 1.52 RRB 1815/0093
Hülfsgesuch des Gemeindraths zu Weyach, wegen der Schuldcanzleybereinigungskosten.
02.02.1815

MM 1.53 RRB 1815/0543
Der Gemeindrath Weyach beschwert sich wegen der von dem Spitalamt und Amt St. Jacob geforderten Aufgab auf Gültbriefe bey der dortigen Schuldenbereinigung.
30.05.1815

MM 1.54 RRB 1815/0677
Unterstützung für die Gemeinde Weyach an ihre Schuldbereinigungskosten.
06.07.1815

MM 1.54 RRB 1815/0678
Abweisung des Gemeindraths von Weyach, welcher glaubte, nach der dasigen Schuldcanzleybereinigung, den Lobl. Aemtern am Spital und St. Jacob keine Gültaufgabe zahlen zu müßen.
06.07.1815

MM 1.54 RRB 1815/0797
Der Gemeindrath zu Weyach dankt für den Obrigkeitlichen Beytrag von 800 Franken an die dasigen Schuldcanzleybereinigungskosten.
19.08.1815

Montag, 15. März 2021

Regionales Schulabkommen: Kostendeckungsgrad nur 85 %

Am Dienstag geht es in einer ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung um die Frage, ob der Schulanschlussvertrag zwischen Weiach auf der einen sowie Kaiserstuhl und Fisibach auf der anderen Seite gekündigt oder beibehalten werden soll. In diesem Zusammenhang schwirrt das Kürzel «RSA» für «Regionales Schulabkommen» herum. Eine kleine Orientierungshilfe.

1. Es geht auch ohne Abkommen

Man muss unterscheiden zwischen den Verträgen und den Abkommen. Von letzteren gibt es in der Schweiz mehrere. Dem Abkommen der Nordwestschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz RSA NW EDK (um dessen Fassung 2009 es im Folgenden geht) haben sich die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, Wallis, Jura und Zürich angeschlossen (wobei Zürich nicht zur NW EDK gehört, sondern zur Ostschweizer Konferenz).

Dieses Abkommen für sich (ohne ergänzende Verträge) ermöglicht individuelle Lösungen, so zum Beispiel den Besuch eines weiterführenden Bildungsangebots in einem anderen Kanton durch einen einzelnen Schüler. Wenn der Wohnsitzkanton und der Standortkanton der Bildungseinrichtung diese Möglichkeit vorsehen, dann ist sie im Fall des RSA NW EDK im Anhang II zum Abkommen ersichtlich und wird auf Gesuch des betreffenden Schülers hin bewilligt.

Grundsätzlich kann eine Schulgemeinde mit einer Nachbargemeinde ennet der Kantonsgrenze auch ohne Abkommen zwischen ihren Kantonen eine Vereinbarung abschliessen, also ganz ohne RSA. Ein Beispiel für eine solche Lösung: die Gemeinden Erlinsbach SO und Erlinsbach AG in der Nähe von Aarau. Sie führen gemeinsam die Schule Erzbachtal und haben dafür einen Gemeindeverband mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet (vgl. dessen Satzungen).

Dass so etwas möglich ist, wird auch in der Aargauer Zeitung vom 5. Oktober 2013 explizit festgehalten:

«Gemäss Irène Richner vom kantonalen Departement Bildung, Kultur und Sport ist eine interkantonale Zusammenarbeit möglich. Diese kann von der einfachen Zuweisung von Schülern bis hin zur Bildung einer Kreisschule reichen. «Die Gemeinden könnten grundsätzlich selbstständig Schüler in ausserkantonale Schulen schicken – dann haben sie das Schulgeld jedoch selber zu bezahlen», so Richner. Weil die Kantone Aargau und Zürich jedoch dem Regionalen Schulabkommen RSA beigetreten sind, besteht die Möglichkeit, kantonsübergreifend von einzelnen Schulangeboten Gebrauch zu machen. Der Kanton übernimmt dann einen Teil der Kosten.» (Rohner 2013)

2. Die Regeln sind nicht in Stein gemeisselt

Für Fisibach und Kaiserstuhl wurden 2015 drei Verträge abgeschlossen, einer mit der Primarschulgemeinde Weiach, einer mit der Oberstufenschulgemeinde Stadel und einer mit der Kantonsschule Zürcher Unterland in Bülach. 

In diesem Fall nehmen die Verträge das Abkommen als Grundlage. Sie regeln das, was im RSA nicht enthalten ist bzw. sein kann. Oder sie ändern dort festgelegte Vorgaben ab. 

Wir halten fest: 1. Der Kanton übernimmt nur einen Teil der Vollkosten. 2. Abweichungen von den Vorgaben des RSA sind möglich.

Wenn also (wie das in der Diskussion der Situation, um die es am Dienstagabend geht) der Eindruck vermittelt wird, das Abkommen sei unabänderlich und es gebe keinen Handlungsspielraum, dann wird den Stimmberechtigten nicht reiner Wein eingeschenkt. Alles eine Frage des Willens.

3. Vollkosten-Erstattung kann vereinbart werden

Das RSA NW EDK regelt in einem Anhang I, der alle drei Jahre neu ausgehandelt wird, Standardentschädigungen pro Schülerin/Schüler für die gängigsten Kategorien von Ausbildungsgängen.

Vom 1.8.2015 bis 31.7.2017 lag der Kantonsbeitrag für Kindergärtner noch bei 8500 CHF, für Primarschüler bei 12000 CHF. In der Folgeperiode (1.8.2017-31.7.2019) wurden 9700 CHF für Kindergartenschüler und 13500 CHF für Primarschüler festgelegt. Aktuell liegen die Beiträge bis Mitte 2021 auf folgenden Niveaux: 

Wie oben erwähnt: Dieser Betrag deckt nicht die Vollkosten ab! Gemäss Michael Gerber, Mitglied der Kommission Regionales Schulabkommen NW EDK für den Kanton Basel-Landschaft, liegt der Deckungsgrad bei rund 85 %. 

Diese Zahl findet man auch im «Staatsvertrag Dornach Arlesheim» (offizieller Titel vgl. Quellen unten). Im Paragraphen über den Kantonsbeitrag heisst es:

«In Abweichung des ordentlichen Tarifs gemäss Anhang I zum RSA 2009 leistet der Kanton Solothurn dem Kanton Basel-Landschaft pro Schülerin oder Schüler pro Schulsemester einen Kantonsbeitrag in der Höhe der durchschnittlichen Vollkosten. Der jeweils geltende RSA Tarif entspricht 85 % der Vollkosten.» (SO 413.414, §2 Abs. 1, Stand: 1.8.2016)

Wir halten fest: Wenn diese Regelung zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft den Sinn und Geist des RSA NW EDK nicht verletzt, dann muss es auch möglich sein, eine solche Abmachung zwischen den Kantonen Aargau und Zürich einzuführen. Und zwar dergestalt, dass die Steuerzahler von Kaiserstuhl und Fisibach einen erhöhten Beitrag mitfinanzieren müssen, der 100 % der Weiacher Vollkosten entspricht!

Eine solche Erhöhung im Vergleich zu den Kantonsbeiträgen nach RSA 2009 ist im Fall von Weiach umso eher gerechtfertigt, als die Anzahl der zu übernehmenden Schüler weit über das Mass hinausgeht, wofür die auf dem RSA NW EDK basierenden Entschädigungsansätze berechnet wurden. Auch hier: eine Frage des Willens.

4. Weiach subventioniert jedes Aargauer Kind mit 2200 Franken pro Jahr

Rechnen wir das einmal durch. Und zwar unter der Annahme, dass die Schülerzahlen von Fisibach und Kaiserstuhl gleichverteilt seien auf zwei Kindergarten- und sechs Primarschuljahrgänge, was dem Primarschulanteil eine Gewichtung von 75 % gibt:

Kantonsbeitrag AG 2019/21


    

Kindergarten pro Kind und Jahr

10'100

25%

2'525

  

Primarstufe pro Schüler und Jahr

13'600

75%

10'200

  
   

12'725

  


Bei x Schülern

 

x=80

1'018'000

  
      

Bei Kostendeckungsgrad  gem SO 413.414 von

85%

  
      

Angemessene Entschädigung

1'197'647

  
      

Verlust pro Jahr

 

179'647

 


Verlust pro Kind u. Jahr

/80

2'191

  

Legt man einen Kostendeckungsgrad von 85 % zugrunde, sind es also pro Kind aus Kaiserstuhl und Fisibach mindestens 2200 Franken, die die Weiacher Steuerzahler Jahr für Jahr subventionieren.

Mit den RSA-Ansätzen 2019/21 gerechnet ergibt dies innert 5 Jahren (unter der Annahme gleichbleibender Schülerzahlen) einen Verlust von rund CHF 900'000! 

Der durch die vielen Schüler aus dem Aargau (aktuell 50 % plus, verglichen mit der Schülerzahl aus Weiach) ausgelöste Mehrbedarf an Schulräumen wird hier noch gar nicht berücksichtigt. Ob es sich tatsächlich nur um 10 Prozent handelt, wie die Schulpflege im Beleuchtenden Bericht behauptet, auch das darf bezweifelt werden.

Dass bauliche Mehrkosten und/oder mangelnde bauliche Entwicklungsmöglichkeiten auch bei einem Deckungsgrad von 100 % nach den RSA-Ansätzen zu einer Vertragskündigung führen können, zeigt sich gerade am Beispiel vor den Toren der Stadt Basel. Die Baselbieter Schülerzahlen im Raum Arlesheim wachsen, weshalb der Kanton den Solothurnern signalisiert hat, sie müssten nun eine eigene Lösung finden (vgl. BZ vom 8. April 2019).

5. Es werden keine Freundschaften auseinandergerissen

Von den Initiativgegnern wird ja wortreich beklagt, dass durch eine Kündigung der Verträge Freundschaften (zwischen Kindern) auseinandergerissen würden. Das trifft nicht zu, wie man dem Text des RSA entnehmen kann:

«Auszubildende, die in eine ausserkantonale Schule aufgenommen werden, dürfen wegen Kündigung des RSA nicht von der Schule gewiesen werden; der zahlungspflichtige Kanton hat den Kantonsbeitrag bis zum Ende der ordentlichen Ausbildung weiter zu leisten»(RSA 2000 - Art. 20).

Im RSA 2009 ist diese Verpflichtung als Art. 19 in leicht veränderter Formulierung enthalten: «Kündigt ein Kanton das Abkommen oder streicht er die Zahlungsbereitschaft für einen Ausbildungsgang, bleiben seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen für die zum Zeitpunkt des Austritts eingeschriebenen Auszubildenden weiter bestehen».

Quellen
  • Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz NW EDK (ed.): Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009).
  • Rohner, N.: Fisibach/Kaiserstuhl: Primarschule muss Standorte aufheben – gehen Schüler nun in Kanton Zürich? In: Aargauer Zeitung, 5. Oktober 2013.
  • Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, im Sekundarschulkreis Birseck des Kantons Basel-Landschaft vom 3. Mai 2016 (Stand 1. August 2016); SO 413.414
  • «AG 12 Gilt nur für die Gemeinden Fisibach und Kaiserstuhl (Volksschulstufe vertraglich geregelt)». Anhang II zum RSA 2009. Codeliste zur Bestimmung der Zahlungsbereitschaft im RSA 2009. s/Deklaration der Wohnsitzkantone in den Listen der beitragsberechtigten Schulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Luzern, Solothurn, Wallis und Zürich zum RSA 2009, Stand: 1.8.2016 
  • Hofer, D.: Dornachs Schüler sind im Baselbieter Progym unerwünscht. Steigende Zahlen: Der Kanton Baselland fordert von Dornach eine eigene Lösung fürs Progym. In: BZ Basel, 8. April 2019.
  • Sekretariat der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz NW EDK: http://www.nwedk.ch/regionales-schulabkommen sowie http://www.nwedk.ch/komm-rsa-nw-edk

Samstag, 13. März 2021

Hände hoch! Die erste Weiacher Politmarketing-Kampagne

Weiacher Lokalpolitik ist kein Aufreger. Jedenfalls nicht im Normalfall. Wenn die Gemüter kurz erhitzt werden, wie beispielsweise bei Kampfwahlen (z.B. 2010 mit einem kurzfristig ins Rennen geschickten Kandidaten für das Gemeindepräsidium, vgl. WeiachBlog Nr. 766), dann glätten sich die Wogen rasch wieder. Zumal an der Oberfläche, wo es offensichtlich ist.

Wenn die Aufregung länger dauert

Treten solche Oberflächenphänomene über eine längere Zeit auf, dann kann man sicher sein, dass es um eine grosse Entscheidung geht. 

So anfangs der 1960er-Jahre in der Frage, ob im Hard industrieller Kiesabbau zugelassen werden soll (wobei vor allem der Kulturlandverlust für Kritik sorgte; vgl. WeiachBlog Nr. 1318). Völlig zu Recht: die Weiacher Kies AG prägt Landschaft, Gemeindekasse und Selbstverständnis nun seit Jahrzehnten.

So auch anfangs der 1980er-Jahre, als die NAGRA (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) in Weiach, Böttstein, Siblingen und anderwärts Probebohrungen abteufte, um herauszufinden, ob der Untergrund sich für ein Atomabfall-Endlager eigne (weil befürchtet wurde, die Probebohrung sei nur die Ouverture für ein tatsächliches Endlager). Ebenfalls zu Recht: Im Perimeter Nördlich Lägern wird heute wieder ein Oberflächenstandort Weiach evaluiert.

Das Thema anfangs der 20er-Jahre? Die Nachwehen einer zu schnell gewachsenen Gemeinde, sichtbar und zum Zankapfel geworden beim Raumproblem von Kindergarten und Primarschule. 

Am 28. Juni 2020 lehnten die Weiacher Stimmbürger an der Urne das Grossprojekt Balance ab (vgl. WeiachBlog Nr. 1535). Mit diesem kühnen Bauvorhaben hätten Gemeinderat und Schulpflege den mit Raumplanungs- und Schulvertragsentscheiden und nachfolgender Untätigkeit selbst verursachten gordischen Knoten durchschlagen wollen. Im Vorfeld des Urnengangs war der übliche Kampf der Flugblätter zu beobachten. Nur eine Aktion der Lehrerschaft, bei der Schulkinder als Propaganda-Briefträger eingesetzt wurde, sorgte für Aufsehen.

Eine IG für eine Abstimmung

Nicht so 2021! Im Abstimmungskampf um die von alt Gemeindepräsident Werner Ebnöther und Mitunterzeichnern eingebrachte Kündigungsinitiative, die eine Auflösung des Schulanschlussvertragswerks mit Kaiserstuhl und Fisibach verlangt (vgl. die Position der Initianten in WeiachBlog Nr. 1629), ist das ganz anders. 

Am 9. Februar machte sich die IG Eusi Schuel erstmals in der Öffentlichkeit bemerkbar. Ins Bewusstsein der an der Informationsveranstaltung der Primarschulpflege zur Initiative nicht Anwesenden gelangte die Gruppierung am 11. Februar über einen Artikel im Zürcher Unterländer. Darin kam sie mit mehreren Statements zu Wort, so u.a. von Renate Weingart, die sich bereits im Vorfeld der Balance-Abstimmung (zusammen mit Gregor Trachsel, Architekt und alt-Gemeindepräsident) für das Bauprojekt engagiert hatte.

Am 22. Februar ging die erste eigens für eine Weiacher Abstimmung geschaffene Website ans Netz:

Professionell durchgestylt bis ins Detail

Das war aber noch längst nicht alles. Erstaunt erlebten die Weiacher in den darauffolgenden Tagen das Ausrollen einer Politmarketing-Kampagne, wie sie die Gemeinde noch nicht gesehen hat. Eine, wie man sie sonst nur von der Abstimmungspropaganda auf kantonaler oder nationaler Ebene kennt. Eine derart professionell designte, auf Weiach fokussierte Kampagne ist ein absolutes Novum.

Die Aktivisten der Weiacher Aktionsgemeinschaft WAG haben die NAGRA noch mit selbst gemalten Transparenten und dergleichen bekämpft. Gemeinsamkeiten hat die heute aktive Truppe der IG Eusi Schuel in drei Aspekten. Erstens: die Protagonisten sind samt und sonders erst vor wenigen Jahren zugezogen (also keine Alteingesessenen), zweitens: sie verfolgen einen Graswurzelansatz und drittens: es treibt sie das Gefühl an, im Kampf gegen einen mächtigen Gegner zu stehen.

Die Mittel hingegen sind die des 21. Jahrhunderts: Ein Mix aus Website (eusi-schuel.ch, Startseite vgl. oben), Flyern, Kleinplakaten und grossen Strassenwerbebannern, je mit unterschiedlichen Slogans.


Diese Slogans sind ein wichtiges Element. Sie sollen die Betrachter zum Denken anregen. Und durch die unterschiedlichen Botschaften auch überraschen, sagt ihr Texter, Werber Frank Lehmann. Der obige Handzettel ist nur einer von acht. Drei weitere sind auf der Kampagnen-Seite https://www.eusi-schuel.ch/unsere-kampagne abgebildet.

Die bislang letzte Aktion war ein Meer aus grünen Luftballonen in Schulkinderhänden, deren Absender sich anhand des Designs leicht zuordnen lässt:

Ferngesteuert?

Die Ballonkinder vom Freitagmittag haben bei etlichen Weiachern die Überzeugung verfestigt, es handle sich bei der ganzen Kampagne um eine von der Schulpflege ferngesteuerte Geschichte. Zwischen die Behörden, die Schulleitung und diese Aktivisten passe kein Blatt Papier! Selbst finanzielles Engagement seitens der Behörden aus dem Aargau wird nicht ausgeschlossen. Ebenfalls zu kritischen Bemerkungen führte der Dank an die Firma Printandcut - Nicole Kessler, Fisibach auf der Website der IG. Weiter erregt Aufsehen, dass Lehmann und Weingart im OK von 750 Jahre Weiach tätig sind, wo auch weitere erklärte Gegner der Initiative Einsitz haben, so u.a. Gregor Trachsel, aber auch der ehemalige Fisibacher Gemeindeschreiber Vögele.

Dass Verschwörungstheorien kursieren, kann Frank Lehmann verstehen. Er versicherte aber im Chat mit WeiachBlog am Freitagabend, dass es keinerlei Verbindung gebe und sie völlig unabhängig seien. Auch zwei andere Aktivistinnen der IG haben unabhängig von ihm ins gleiche Horn gestossen. Ihnen gehe es nicht um Machtspiele, sondern um die Kinder. Und darum, dass Freundschaft zwischen den Gemeinden erhalten bleibe.

In wenigen Stunden entstanden

Dass die Anliegen von Schulpflege und IG so viele Gemeinsamkeiten aufweisen, lässt sich erklären: der Effekt von Copy&Paste. Sie hätten sich erst im Februar zusammengefunden und die IG in wenigen Stunden auf die Beine gestellt, sagt Lehmann. Die Kampagne sei mit etwas Hilfe von befreundeten Grafikern, etc. selber entwickelt worden. Auch die rund 2000 Franken für das Material stammten aus ihren eigenen Mitteln. Sie bräuchten und wollten auch keine Sponsoren.

Und in der Tat: Wäre die IG Eusi Schuel ferngesteuert, dann müsste man sich schon fragen, ob die Schulpflege dann wirklich so dämlich gewesen wäre, eine solche Ballonaktion zuzulassen. Und das, nachdem man ihr schon die letztjährige Briefaktion der Lehrerschaft übel genommen hat (vgl. WeiachBlog Nr. 1534).

Zum Abschluss des Chats gab Frank Lehmann seiner Hoffnung Ausdruck, dass am nächsten Dienstag ein Votum im Sinne der IG herauskommt: «Vielleicht gibt es ja noch Menschen die wie Menschen denken...».

[Veröffentlicht am 15. März 2021 um 00:53 MEZ]

Donnerstag, 11. März 2021

Das Flugblatt der Initianten rechnet einen massiven Verlust vor

Mittlerweile ist es geraume Zeit her, dass der WeiachBlog-Artikel Nr. 1622 mit dem Titel Vor der Zweiten Schlacht um die Balance auf der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Weiach, wenn...» etliche Reaktionen ausgelöst hat. Und zwar fast ausschliesslich von erklärten Gegnerinnen und Gegnern der Initiative zur Kündigung der Anschlussverträge mit Kaiserstuhl und Fisibach.

An der Informationsveranstaltung vom 9. Februar trat eine Gruppierung mit dem Namen «Eusi Schuel» auf, die dezidiert auf der Linie der amtierenden Behörden politisiert und am 11. Februar 2021 erstmals im Zürcher Unterländer erwähnt wurde. WeiachBlog wird morgen in einem Beitrag auf deren Profil, Vorgehensweise und Programm eingehen.

Die einzige Wortmeldung bis zur Gemeindeversammlung?

Heute sei das – besonders von Exponenten genannter Gruppierung beklagte – bisher fehlende Statement der Initianten aufs Tapet gebracht. Es ist bis heute das einzige schriftliche Dokument, welches das Licht der Welt erblickt hat und per Post in alle Weiacher Briefkästen verteilt wurde. 

Auf eine Konfrontation haben die Initianten bislang bewusst verzichtet. Wie in Hintergrundgesprächen zu erfahren war, insbesondere weil sie sich durch Schulpflege und Gemeinderat nicht in einer Art und Weise respektiert sehen, wie es im politischen Diskurs gerade auf Gemeindeebene eigentlich üblich sein sollte. Der Redaktor des WeiachBlog kann das nachvollziehen. Er war an der Informationsveranstaltung vom 12. Juni 2020 dabei, als es um das Bauprojekt ging. Und hat live mitbekommen, wie da von offizieller Seite versucht wurde, dem Hauptinitianten der nächste Woche zur Abstimmung gelangenden Initiative, alt Gemeindepräsident Werner Ebnöther, das Wort abzuschneiden.

Erläuterungen der Initianten zu ihrem Flugblatt wird es daher erst am 16. März geben: an der ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung, die von der Schulpflege an einen noch ausserordentlicheren Ort verlegt wurde: in den grossen Saal des Ebianum in Fisibach. Das Baggermuseum der Firma Eberhard hat zumindest einen Anknüpfungspunkt an Weiach. Die Firmengruppe ist die Mehrheitsaktionärin der Weiacher Kies AG.

Anknüpfung an das Balance-Flugblatt

Schon allein das unverwechselbare Design zeigt, dass diese Wortmeldung aus derselben Ecke stammt, wie damals das Flugblatt vor dem Balance-Urnengang (vgl. WeiachBlog Nr. 1524). Auch die Argumentationslinien folgen ähnlichen Wegen:


Primarschulgemeinde Weiach

Gemeindeversammlung vom 16. März 2021

Ein klares Ja zur Initiative 

«Auflösung der Anschlussverträge mit Fisibach und Kaiserstuhl«

Warum ?

Die Betriebsrechnungen der Primarschule Weiach zeigen, dass wir seit 2017 jedes Jahr über 300'000 mehr Steuern einziehen mussten, seit die Kindergärtner und Primarschüler der beiden Aargauer-Gemeinden bei uns zur Schule gehen.

Wir mussten deshalb den Steuerfuss der Primarschulgemeinde seit 2016 um 12% erhöhen, damit diese Mehrkosten gedeckt werden konnten.

Was den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 10.06.2015 erklärt und versprochen wurde, traf bei weitem nicht ein:

- Keine Spur davon, dass die Primarschule Weiach auf Befehl des Kantons Zürich geschlossen würde (Falschaussage der Primarschulpflege)

- Die Zahl der Aargauerschüler stieg viel stärker an als erklärt wurde (statt 35 kamen 57 Schüler) 

- die Schulkosten stiegen massiv

- die Schulhaus-Infrastruktur platzte aus allen Nähten

Die Betriebskosten der Primarschule sind seit 2016 aus dem Ruder gelaufen. Durch den Zuzug der vielen Schüler aus Fisibach und Kaiserstuhl sind wir mit dem bestehenden Vertrag gezwungen, um einen Drittel grössere Erweiterungsbauten vorzunehmen. Die Kosten müssten voll durch die Weiacher-Steuerpflichtigen bezahlt werden. Die Aargauer zahlen da nicht mit, da für sie der RSA-Tarif gilt. Auf jeden Fall müsste der Steuerfuss infolge dieser Erweiterungen nochmals massiv erhöht werden. Vermögen besitzt die Primarschulgemeinde keines, weshalb ein solcher Ausbau zu 100% fremdfinanziert werden müsste. 

Fisibach und Kaiserstuhl zahlen einfach pro Schüler einen «Discountpreis» gemäss RSA-Tarif, den Rest muss diese beiden Gemeinden nicht kümmern. Fisibach konnte sogar in dieser Zeit den Steuerfuss um 3% senken! 

Die Weiacher Steuerpflichtigen kommen für den jährlichen Verlust auf. Umgerechnet zahlt jede Weiacher-Familie durchschnittlich CHF 400 pro Jahr mehr Steuern, damit die Fisibacher- und Kaiserstuhler-Schüler bei uns zur Schule gehen dürfen.

Nachkalkulation der Primarschulkosten 2017 - 2021

Rechnungs-Jahr Verlust Entspricht Steuer-%

Rechnung 2017 272'184     9.07

Rechnung 2018 364'869     11.58

Rechnung 2019 344'292     10.43

Budget 2020        386'032     11.13

Budget 2021        318'458     8.68

Verlust für 5 Jahre 1'685'834

Nebenstehende [hier obenstehend] Tabelle zeigt auf, wieviel mehr Steuern von den Weiacher Steuerpflichtigen eingezogen werden musste. Deshalb mussten die Steuern in dieser Zeit um 12% erhöht werden. Die Erhöhung durch die Schulhauserweiterung ist da noch nicht berücksichtigt!

Rechnerisch gesehen bedeutet dies für die Jahre 2017 bis 2021 einen Verlust von 1'685'834, der durch Weiacher Steuern gedeckt werden muss. Aufgerechnet auf 30 Jahre ergibt dies einen finanziellen Verlust von über 10 Millionen Franken!

Abstimmungsmethode

Es ist bedauerlich, dass sich in der heutigen Corona-Zeit die Primarschulpflege weigert, die Stimmberechtigten über dieses wichtige Geschäft an der Urne abstimmen zu lassen. Nur diese Art von Abstimmung würde zu einem breit abgestützten Resultat führen.

Kommen Sie an diese Versammlung 

Unterstützen sie uns, damit wir ein finanzielles Desaster in unserer Gemeinde verhindern können. 

Achtung: Der Abstimmungsort befindet sich im EBIANUM in Fisibach

Am 16. März 2021 muss dieser Initiative zwingend mit JA zugestimmt werden.

Besorgte Initiantinnen und Initianten von Weiach

-----------

Kommentar WeiachBlog

Bei einem direkten Vergleich des Beleuchtenden Berichts der Schulpflege (mit von der RPK und dem Gemeinderat sekundiertem Inhalt) mit diesem Flugblatt fällt auf:

  • die Schulpflege erwähnt die belegbaren, mit Buchhaltungsdaten unterfütterten Zahlen zu den letzten Jahren (isnbesondere 2017 und 2018) mit keinem Wort. Diese Angaben machen lediglich die Initianten! Und zwar mittels aus den Jahresrechnungen zwecks Nachkalkulation herausgezogenen Daten.
  • dafür macht die Schulpflege basierend auf nicht deklarierten Annahmen Angaben zu einem Gewinn, der sich ergeben soll und extrapoliert diesen nach einer nicht nachvollziehbaren Rechnung dann noch um 30 (!) Jahre in die Zukunft. Zu diesem Schritt hätten sich die Initianten nicht unbedingt auch hinreissen lassen müssen. Denn solche Betrachtungen sind ohne die zugehörigen Szenarien völlig unbrauchbar.
Leider ist auch der – erst nach mehrmaligem Nachhaken auf die Website der Schulgemeinde gestellten – Präsentation zum 9. Februar (vgl. separate Seite) keine über den Beleuchtenden Bericht hinausgehende sachdienliche Information zu entnehmen. Die in WeiachBlog Nr. 1622 geforderten Datengrundlagen sind bis zum Redaktionsschluss heute Abend nicht beigebracht worden.

Stimmberechtigte, die nach objektiven Erkenntnissen zu einer Entscheidungsgrundlage kommen wollen, werden durch beide Betrachtungen (sowohl die der Gegner, wie die der Initianten) im Unklaren belassen. 

Sie müssen sich (wie auch die auf eine der beiden Seiten neigenden «Gläubigen») darauf verlassen, dass wenigstens an der Gemeindeversammlung nachvollziehbar erklärt wird, wie diese diametral auseinanderklaffenden Betrachtungsweisen zustande gekommen sind.

Gerne hätte WeiachBlog aus seinen ausführlichen Kontakten mit beiden Seiten zitiert, was jedoch bei Hintergrundgesprächen (off-record) nicht geht. Die Hauptkontrahenten halten sich maximal bedeckt.

Wenn den Initianten auf der eingangs genannten Facebookseite Feigheit vorgeworfen wird, dann ist das verständlich. Allerdings ist im Gegenzug auch bei den Behörden eine gewisse Feigheit vor den Stimmberechtigten zu konstatieren (fehlende Datengrundlagen).

Fazit: Der Souverän muss am Abend des 16. März seine Pflicht tun. Und die Offenheit in aller Deutlichkeit und Konsequenz einfordern. Die Grundlagen müssen endlich auf den Tisch! Geschieht dies nicht, dann ist diese Vorlage schlicht nicht entscheidungsreif.