Sonntag, 6. Juni 2021

Sich zusammenraufen für mehr Umweltschutz?

Das 16. Jahrhundert war in Weiach (und nicht nur da) geprägt von einer stark zunehmenden Belastung der natürlichen Ressourcen. Eine wachsende Bevölkerung wollte ernährt werden. Kein Weg führte daran vorbei, Waldflächen hektarweise zu roden, die dann in Ackerland umgewandelt wurden – ob das die Obrigkeiten gern sahen oder nicht. Dadurch verstärkte sich der Druck auf die restlichen Waldflächen, wo Vieh geweidet, Laub für Einstreu und Schlafplätze von Mensch und Tier zusammengerecht und Brennholz gerüstet wurde.

Kaiserstuhler Ansprüche belasten zusätzlich

Auch das lokale Gewerbe brauchte Brennholz zum Betrieb seiner Öfen. Zu nennen sind Schmiede und Hafner, vor allem aber die herrschaftliche Ziegelhütte, die spätestens seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts mitten im Dorf stand und den Auftrag hatte, den Niedergerichtsherren (Fürstbischof und Familie Heggenzi) und ihren Untertanen regelmässigen Nachschub an Baumaterial zu sichern. Dieser Betrieb brauchte für jeden Brand von Ziegeln oder Kalk grosse Mengen an Holz. Sehr grosse Mengen, verglichen mit dem schwindenden Angebot. N.B.: Dass auch der auf Weiacher Gebiet gelegene Ofen-Hof ursprünglich zu diesem Zweck gegründet wurde (nämlich als Kalkbrennerei), ist zurzeit lediglich eine Hypothese.

Zusätzlich beanspruchten Auswärtige die Ressource Holz auch direkt, wie wir bereits gesehen haben. So wollten die Beauftragten des Fürstbischofs regelmässig Holz für die Kaiserstuhler Brücke sehen (1521; vgl. WeiachBlog Nr. 1663). Auch der Wächter auf dem oberen Turm zu Kaiserstuhl durfte auf Weiacher Gebiet holzen (1548; vgl. WeiachBlog Nr. 1664).

Trotz diesem starken Druck auf den Wald: ein wirksames Forstpolizeiregime gab es nicht. Den Abmachungen von 1548 (und allfälligen anderen Vereinbarungen) war offensichtlich nicht mit der erforderlichen Konsequenz nachgelebt worden. Weite Teile des Weiacher Gemeindewaldes wurden daher genutzt, wie es gerade passte. Auch und gerade von hochgestellten Personen (darunter der Kaiserstuhler Schultheiss). 

Hinweis: Die nachstehende Entwicklung wird nach den Vorbemerkungen zur Urkundenedition Nr. 180 in den Rechtsquellen Neuamt (Aarau 1996) geschildert, wie sie von Thomas Weibel transkribiert und zusammengestellt wurde. Eine Detaildurchsicht der nachstehend referenzierten Originaldokumente des Staatsarchivs ist durch den Autor noch nicht erfolgt und kann künftig zu abweichenden Einschätzungen führen.

Absolutes Holzschlagverbot! Paukenschlag und Canossagang

Irgendwann gegen Mitte der 1560er-Jahre dürfte einem der amtierenden Neuamts-Obervögte der Kragen geplatzt sein. Er verbot den Einwohnern von Weiach bei 18 lib. Busse, in ihren Wäldern Holz zu schlagen! 18 Pfund war ein ziemlich hoher Betrag, der grosse Hof Langensal in Fisibach wechselte 1563 für 900 Gulden (entsprechend 1800 Pfund) den Eigentümer (Aargauer Urkunden, Bd. XIII, Nr. 226). 

Die Gemeindeoberen sahen sich gezwungen, nach Zürich zu pilgern und dort Abbitte zu leisten, indem sie erklärten «hinfüro mit howen zimlicher, dann aber bißhar beschëchen, zufaren» (StAZH A 135.2 Nr. 116). Allzu viel Glauben dürften die (in Zürich residierenden) Neuamts-Obervögte diesen Beteuerungen angesichts der bisherigen Erfahrungen aber nicht geschenkt haben.

Die Rechenherren schreiten ein

Das zeigt sich u.a. an der darauf folgenden Entwicklung. Die Finanzkommission der Regierung (die sog. Rechenherren) wurde eingeschaltet. Die Rechenherren sandten einen Ausschuss nach Weiach (StAZH A 135.2 Nr. 117), wo sie eine Konferenz mit den Niedergerichtsherren abhielten. Sie erklärten ihnen, «üwer myner herren [also der Zürcher Regierung] gfallen syge gar nit, jemandem jnn syn rëchtsame zu gryffen, achtind ouch hieneben, das jnen niemans jnreden wurde.» 

Es wurde also vorsorglich betont, die Zürcher wollten in keiner Weise in fremde Kompetenzen eingreifen. Aber eben: die Probleme mit dem Weiacher Wald erforderten nun halt dringend Lösungen. Und als Inhaber der Hochgerichtsbarkeit (die Zürich über Weiach seit 1424 zustand) seien sie verpflichtet in diesem Bereich einzuschreiten:

«Diewyl hoch- und fronweld der hochen oberkeit zustëndig, das sy schirm unnd bann nach jrem guten bedungken unnd bestem nutz dar über machen unnd die underthonen umb dasselb straffen unnd büßen möchtind.»  Fronwälder sind die öffentlichen Wälder (in diesem Fall der Weiacher Gemeindewald). Da musste man sich nun für mehr Umweltschutz zusammenraufen.

Erst einmal die Pfründe sichern

Dagegen konnten die Niedergerichtsherren (also Fürstbischof Merck Sittich sowie Johanns Melchior Heggentzer von Wassersteltzen) nicht viel sagen, sie wollten aber «ouch noch dartzu zereden haben». Denn wenn es um Strafen geht, dann gibt es Bussgelder. Sie verlangten daher, dass alle Bussen unter 9 Pfund ihnen gehören sollten (9 Pfund war die maximale Bussenkompetenz, die einem Niedergerichtsherrn zustand).

In der Folge wurde zu Weiach eine Gemeindeversammlung einberufen und dort der «gantzen gmeind vorgehalten, worumb jr, myn herren [also die Zürcher], unnd die grichtzherren [Fürstbischof und Heggenzer] vorhabens weren, jnnen über die höltzer und wie sy damit umbgan söllten, ordnung zegeben [...]» (StAZH A 135.2 Nr. 118 S. 1). Man machte den Weiachern also klar, dass und weshalb die Obrigkeiten ihnen in diesem Punkt die Gemeindeautonomie aberkannt hatten.

Weiacher Wald war «schier nüt dann gstrüpp»

Im Anschluss daran nahm der Ausschuss einen Augenschein vor Ort und stellte fest (StAZH A 135.2 Nr. 119), «das die gmeind Wygach ein trëffenliche große wyte von holtz» habe, «aber dasselb der mertheil gar und dermaßen geschënt unnd ußghowen, das schier nüt dann gstrüpp unnd dhein [kein] recht grogen holtz gwachsen, dann sy hin unnd wider ghouwen unnd die höw nit wider jngeschlagen.» 

Die kommunale Waldfläche bestand wohl im Wesentlichen aus Niederwald mit buschartigem Aufwuchs, der in kurzen Abständen umgehauen wurde, um an Brennholz zu kommen. Gezielt aufgeforstet und eingehagt (gegen Frass durch Vieh und Wild) wurde aber nicht. 

Immerhin war nicht alles verloren, denn da wird konzediert: «Ußgenommen jm Hard, da stat wol holtz.» Der Hardwald gegen Rheinsfelden war also noch ein Hochwald mit grossen Bäumen, worunter insbesondere Eichen gewesen sein dürften, denn die brauchte man ja für die Kaiserstuhler Brücke.

Auch die eingangs dieses Beitrags erwähnten Rodungen stellten die Rechenherren fest: «Deßglychen by den 30 jucharten [über 10 Hektaren] gar ußgrüth, zuo achern gmacht und theilt, da jeder von einem stuck, das größer dann j juchart jst, so es frucht threit, der gmeind j vtl. roggen geben muoß.»

Die Gemeindefinanzen sind ein Desaster

Die Fachleute für öffentliche Finanzen kritisierten im Weitern offen, dass noch zusätzlich Raubbau betrieben worden sei und unterstellten gar Misswirtschaft bei den Gemeindefinanzen:

«Unnd wiewol sy [also die Gemeinde] vil holtzes verkoufft, [...] haben sy doch nüt jm gmeinen seckel [d.h. der Gemeindekasse], sonnder sind ob 200 gl. schuldig.»

Die Gemeinde war also mit über 200 Gulden verschuldet, was, wie wir ebenfalls oben gesehen haben, durchaus nicht wenig Geld war.

Kybernetisches Problem. Lösung benötigt zusätzliche Stellschrauben

Klar war immerhin eines: Mit Strafandrohungen als einziger Stellschraube war es nicht getan. Es musste ein kohärentes System geschaffen werden. Unter Einbindung aller Stakeholder. Und dieser Prozess hatte mit dem Ziehen der Notbremse durch den Neuamtsobervogt (18 lib. Bussandrohung) seinen Anfang genommen. 

Die Angelegenheit kann mit Fug und Recht als eine Weiacher Ausprägung der sogenannten Allmendeproblematik (englisch plakativer als tragedy of the commons bezeichnet) verstanden werden. Es galt, eine gangbare Lösung zu finden, mit der alle Stakeholder zwar nicht glücklich, aber doch gleichmässig unzufrieden sein würden. Eine Lösung, die die natürlichen Ressourcen so weit zu schützen imstande wäre, dass am Ende nicht alle in die Röhre schauen würden: Weiacher, Kaiserstuhler, und alle beteiligten Obrigkeiten.

Wir können nun in der Retrospektive beobachten, ob und wie ihnen die Steuerung gelungen ist. Davon wird die Sommerserie 2021 handeln, die ab dem 8. Juni auf WeiachBlog erscheint.

Sommerserie 2021: Thema Gemeindeordnung

Wenn Sie sich nun fragen, weshalb der Ortschronist diese jahrhundertealten Forstpolizeisachen gerade jetzt aufgenommen hat, dann sei auf das nächste Abstimmungswochenende vom 13. Juni 2021 verwiesen. Denn da stimmen die Weiacher Stimmberechtigten der heutigen Tage u.a. über die Einheitsgemeinde ab und damit über eine neue Gemeindeordnung, die GO 2022. 

Die Initiative Ebnöther zur Fusion von Primarschulgemeinde und Politischer Gemeinde ist ja nicht zuletzt ein Versuch, eine Antwort auf die geradezu epochalen Herausforderungen zu finden, mit denen Weiach sich – nach einem rasanten Bevölkerungszuwachs in kurzer Zeit – aktuell konfrontiert sieht.

Die Parallelen zur Situation Mitte des 16. Jahrhunderts sind augenfällig. Und es kommt nicht von ungefähr, dass die aufgrund der oben geschilderten Sachlage in Sachen Forstpolizei zusammengestellte Holzordnung von 1567 dann wenige Jahre später in ihren wesentlichen Punkten Teil der ersten Weiacher Gemeindeordnung (GO 1596) geworden ist.

Quelle

  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt. Aarau 1996  S. 388 (Vorbemerkungen zur Nr. 180 Weiacher Holzordnung von 1567).

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