Sonntag, 18. Juli 2021

Bei den Sozialhilfekosten fiel Weiach nicht auf

Vor rund 150 Jahren hatte Weiach 742 Einwohner (gemäss Volkszählung 1870). Im selben Jahr zählte man in der Kirchgemeinde Weiach insgesamt 41 unterstützte Arme. Das ergibt also eine Sozialhilfequote von rund 5.5 Prozent. Wie man der nachstehenden Tabelle entnehmen kann, war das ein Wert knapp über dem Bezirksdurchschnitt von 5.3 Prozent.


Die Unterschiede innerhalb des Bezirks, der damals nur noch für wenige Monate den Namen des Städtchens auf dem Lägernsporn trug, sind allerdings gross. Auffallend vor allem die sehr tiefen Zahlen für Hüttikon und Otelfingen (mit Boppelsen). Sowie die sehr hohe von Niederweningen.

Wie man in der Tabelle sieht, fehlt u.a. die Politische Gemeinde Neerach. Die Armenpflege war damals noch eine Domäne des Stillstandes (also der Ortskirche). Neerach hat ja bis heute keine eigene Kirche, sondern gehört zu Steinmaur.

Weiacher Armengut 1870

Einer Zusammenstellung über die Armenausgaben aller Gemeinden des Kantons (vgl. Quelle unten) kann man entnehmen, wie die finanziellen Verhältnisse aussahen. Das Weiacher Armengut verfügte 1870 über ein Reinvermögen von 25600 Franken (ca. 1.8 Mio. CHF nach heutigen Werten, wenn wir den Historischen Lohnindex HLI von Swistoval zur Umrechnung verwenden). Das sogenannte Steuerkapital für Armensteuern belief sich auf 713300 Frkn.

Im genannten Jahr wird der Gesammtbetrag der Armenausgaben für Weiach mit 2355 Frkn. angegeben (ca. 170'000 CHF). Der Ueberschuss der Armenausgaben über den Ertrag des Armengutes, der Rückerstattungen, Bußen und Gebühren belief sich auf 1057 Frkn. Abzüglich eines allfälligen Staatsbeitrag musste diese Summe durch das Erheben von Armensteuern finanziert werden.

Über den Stadlern wurde das Füllhorn ausgeschüttet

Für den ordentlichen Staatsbeitrag hatte der Kanton 60'000 Franken zur Verfügung. Davon wurde Weiach 50 Frkn. zugeteilt. 

Aus dem sog. Kredit für außerordentliche Unterstützungen sprach der Kanton den Stadlern (als einzigen im Bezirk) einen Zusatzbeitrag. Damit erhielt die Kirchgemeinde Stadel (bestehend aus damals drei politischen Gemeinden: Stadel, Raat-Schüpfheim und Windlach) immerhin 36 Prozent der ungedeckten Kosten als Staatsbeitrag. Bachs bekam immerhin noch 20 Prozent. Weiach hingegen nur 5 Prozent. Den Rest mussten sie selber aus Armensteuern decken. 


Ein Sozialfall kostete 4750 Franken pro Jahr

Es wird auch damals schon so gewesen sein wie heute: Nämlich, dass halt der eine Unterstützungsbedürftige stärker gestützt werden musste, als die andere. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Durchschnittskosten in den Gemeinden des Bezirks (vgl. Tabelle unten, sortiert nach Durchschnittskosten in der letzten Spalte). Die sind nämlich recht unterschiedlich:


Regensdorf gab fast das Doppelte von dem aus, was ein Sozialhilfeempfänger in Rümlang gekostet hat (und das bei vergleichbaren Grössenordnungen in der Anzahl der Bezüger). Durchschnittlich kostete ein Sozialfall im Bezirk 65.93, umgerechnet v. Swistoval 4750 CHF pro Jahr. In Weiach lediglich 57.44 Frkn., also indexiert 620 CHF weniger).

Auffallend ist der extrem tiefe Wert von Hüttikon. Da würde man auf den ersten Blick einen statistischen Ausreisser nicht ausschliessen. Hier dürfte es sich aber um einen anderen Effekt handeln. Hüttikon gehört nämlich erst seit 1868 zur evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Otelfingen-Boppelsen. Vorher war Hüttikon (das erst 1803 zum Kanton Zürich gekommen war) zur reformierten Kirchgemeinde Würenlos AG pfarrgenössig. Es kann gut sein, dass die 1870 für Hüttiker Arme bereits nichts mehr zahlten und Otelfingen es noch nicht tat, man hatte sich dort schliesslich lange dagegen gewehrt, die finanzschwachen Hüttiker aufnehmen zu müssen (vgl. HLS-Artikel Hüttikon). Interessant ist auch, dass sowohl Hüttikon wie auch Otelfingen-Boppelsen sehr tiefe Sozialhilfquoten hatten. Sie bestritten ihre Sozialhilfeausgaben aus dem Kapitalertrag des Armengutes und mussten somit auch keine Armensteuern erheben.

Steuersatz auf 2.4 Promille plafoniert

Warum die Stadler so viel Geld erhielten? Das wird klar, wenn man sich ansieht, wie hoch die Steuersätze ohne Staatsbeitrag ausgefallen wären. Sie lagen bei 0.45 Promille des Steuersubstrats für Dällikon, hingegen bei 3.74 Promille für Stadel! Die Bachser hätten 2.68 Promille bezahlt, die Weiacher 1.48 Promille. Dank den Staatsbeiträgen reduzierte sich der Satz für die Stadler auf 2.39, für die Bachser auf  2.14 und für Weiacher auf 1.41 Promille. In Neerach zahlte man den Steinmaurer Ansatz: 1.30 Promille.

Quellen

  • Regierungsrat des Kantons Zürich (Hrsg.): Zusammenstellung der Armenausgaben der Gemeinden des Kantons Zürich während des Jahres 1870 und der dießfälligen Beiträge des Staates 1871. Zürich 1871 – S. 9.
  • Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Daten der Eidgenössischen Volkszählungen ab 1850 nach Gemeinden.

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