Sonntag, 4. Juli 2021

Der Strassenrowdy möge bestraft werden

In der Züricher Freitags-Zeitung (nach ihrem Verleger, der einen stramm konservativen Kurs verfolgte, «Bürklizeitung» genannt) wurde am 7. November 1845 auf Seite 2 des Hauptblattes der folgende Wunsch an die Behörden platziert:

«Auf der Straße von Weiach ward die Chaise eines heimkehrenden Ehepaars durch die Schuld eines Weinfuhrmanns, der nicht ausweichen wollte, über einen Abhang gestürzt. Obschon die Eheleute fast gar nicht beschädigt wurden, so darf man dennoch erwarten, daß, zum warnenden Beispiel, gegen den Fuhrmann etwas scharf eingeschritten werde.»

Gemeint ist wohl die Strasse von Kaiserstuhl über Weiach nach der Stadt Zürich. Und es ist nicht unbedingt eine Stelle gemeint, die besonders eng ist, wo man also leicht ein Problem mit dem Kreuzen bekommt. 

Gerade diese Strasse war ja auf Weiacher Gemeindebann in besagtem Jahre mit grossem Aufwand als «Kunststrasse» von Ingenieuren geplant neu angelegt worden. Kein Vergleich zum bisherigen Zustand, wo es doch da und dort recht eng und steil werden konnte (z.B. zwischen Oberraat und Unterraat). 

Für den Abschnitt Stadel-Niederglatt-Rümlang ist der Ausbau allerdings erst zwischen 1847 und 1850 erfolgt (vgl. Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 6. Aufl., S. 71).

Auch wenn es der Fahrfehler des städtischen Ehepaars mit ihrer Chaise (einer leichten Kutsche) gewesen sein sollte: der Strassenrowdy möge bestraft werden!

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