Auch Profis und Koryphäen können sich irren. Nicht nur die nebenamtlichen Ortschronisten, ob Zollinger oder Brandenberger.
Man stellt das allerdings erst dann fest, wenn man wirklich tief in die Materie vordringt. Und beispielsweise im Rechtsquellenband Neuamt von 1996 (RQNA; offiziell SSRQ ZH NF II/1) alle Signaturen zwecks Bestellplanung mit den Einträgen im Online-Katalog des Staatsarchivs des Kantons Zürich (StAZH) abgleicht.
Der Bearbeiter dieses Bandes, Thomas Weibel, gibt für das von ihm bei der Nr. 183 gewählte und für die Transkription verwendete Dokument die Angabe: «StAZH A 99.7 Fasz. Weiach, Papier. Dorsualnotiz: Ordnungen der gmeind Wyach». Von diesem Papier haben Sie bereits erfahren, wenn Sie die Sommerserie 2010 zur Gemeindeordnung 1596 gelesen haben (vgl. WeiachBlog Nr. 884 zur Präambel).
Im Katalog stellt sich nun heraus, dass es eine Signatur StAZH A 99.7 gar nicht gibt. Nie gegeben hat. Denn auch mit der Suchfunktion «Frühere Signaturen» in der Feldsuche des Online-Katalogs läuft man ins Leere. Was also ist da los?
Naheliegendster Schluss: Weibel hat sich vertippt. Das ist bei wochenlangen Archiv-Sessions schnell passiert, wenn die alphanumerischen Signaturen sich so ähnlich sind. Denkbar wären folgende Fehler:
- eine Auslassung, sodass A 199.7 gemeint ist (in diesem Dossier fürstbischöflich-konstanzischer Provenienz gibt es viele Dokumente mit Weiach-Bezug). Das Problem dabei ist, dass die Faszikel nicht nach Gemeinden, sondern nach den vierstelligen Nummern des Generallandesarchivs Karlsruhe (GLA) bezeichnet waren (und immer noch sind, wie der WeiachBlog-Autor selber feststellen konnte, z.B. Fasz. 2454).
- eine Zahlenverwechslung, sodass A 97.7 gemeint wäre. In diesem Dossier gibt es Unterlagen mit Weiach-Bezug, auch einen Faszikel Weiach; und schliesslich
- wäre noch ein Verrutschen von A 99.6 denkbar. Auch in diesem Dossier gibt es (oder gab es Mitte der 1990er-Jahre) einen Faszikel Weiach, mit – wie wir dem Online-Katalog entnehmen können – vier weiachbezogenen Dokumenten (StAZH A 99.6, Nr. 41-Nr. 44). Davon wurden zwei von Weibel zur Illustration der Einzugsbrief-Problematik in der Rechtsquellensammlung verwendet und sind daher im Online-Katalog einzelverzeichnet. Das Dokument Nr. 41 datiert auf den 27. Februar 1598 und wurde in der Vorbemerkung von Nr. 186 erwähnt.
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