Dienstag, 8. Juni 2021

Wie ein römischer Kardinal den Weiacher Forstdienst gründete

Ein Mann der Kirche, ein Kardinal gar, ist dafür verantwortlich, dass wir seit etwas mehr als 450 Jahren einen Weiacher Gemeindeförster haben. Marcus Sitticus III. von Hohenems (1533-1595), ein Vorarlberger Hochadeliger, mütterlicherseits mit familiären Verbindungen zur Mailänder Nobilität, hat kraft seines Amtes als Staatsoberhaupt des Fürstbistums Konstanz seinen Namen zuoberst auf die Gründungsurkunde des Weiacher Forstdienstes setzen lassen.

Am 15. Juli 1567 nach julianischem Kalender (d.h. 25. Juli nach dem heute geltenden gregorianischen Kalender) wurde nämlich die Pergamenturkunde offiziell besiegelt, mit der die sog. Holzordnung, eine eigentliche Weiacher Forstpolizeiverordnung, in Kraft trat. Eine ihrer Bestimmungen verlangte, dass ein Gemeindebürger als holz vorster amten müsse (vgl. WeiachBlog Nr. 1347). Im Gegensatz zu vielen anderen kommunalen Angestellten wissen wir deshalb beim Förster auf den Tag genau, seit wann es sein Amt gibt.

Der grosse Abwesende

Nun war Merck Sittich, wie er in der Urkunde von 1567 genannt wird, mit einem der letzten Condottiere, den rücksichtslosen oberitalienischen Söldnerführern, eng verwandt. Mit ihm unternahm er in jungen Jahren mehrere Kriegszüge. Von da aus baute er sich ein Beziehungsnetz und machtpolitische Erfahrung auf. Eine theologische Ausbildung erhielt er nicht, das war dem Papst aber auch völlig egal, als er ihn zum Kardinal machte. Interessant war für den Pontifex das diplomatische Geschick Mercks. Und so kam er wohl auch 1561 zu seinem Amt als Bischof von Konstanz. 

In sein Bistum nördlich der Alpen verirrte sich der hohe Herr aber höchstens bei besonderen Gelegenheiten. Sein Lebensmittelpunkt, wie man heute sagen würde, war eindeutig in den Machtzirkeln des päpstlichen Hofes in Rom. Man hat ihn wohl auch nicht wirklich vermisst: das Tagesgeschäft seines Staates, der von Meersburg am Bodensee aus regiert wurde, lief auch ohne seine physische Präsenz.

Und so dürfte der Erstgenannte in diesem Pergament der Einzige gewesen sein, der nicht nur nie in Weiach war, sondern möglicherweise auch keinen blassen Schimmer von den dortigen Problemen hatte. Ganz im Gegensatz zu Magnus Bässler, seinem Obervogt auf dem Schloss Rötteln vis-à-vis von Kaiserstuhl, dem Zürcher Bürgermeister Bernhard von Cham (1508-1571; reichster Eidgenosse seiner Zeit) oder Johanns Melchior Heggenzer († 1587), dem Herren von Wasserstelz. 

Diese drei Spieler (der Zürcher Bürgermeister hatte auch noch die Ratsherren Stampfer, Röist und Meyer, die ihn massgeblich unterstützten) waren die entscheidenden Figuren bei der Lösung des Weiacher Umweltproblems Nr. 1 dieser Tage: dem Wald.

Eine multilaterale Vereinbarung wird zurechtgezimmert

Der WeiachBlog-Beitrag vom Sonntag, 6. Juni hat eine Frage gestellt, die auch uns Heutige beschäftigt: Soll man sich zusammenraufen, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen? Und zwar so, dass der Raubbau an der Natur beendet wird, damit auch künftige Generationen noch etwas haben, wovon sie leben können? Das ist eine Herausforderung, die nur mit gemeinsamen Kräften angegangen werden kann. 

So sah das offensichtlich nach Mitte der 1560er-Jahre auch die Zürcher Regierung, wenn es um den Weiacher Gemeindewald ging. Der war nämlich massiv übernutzt worden. Unsere damalige kommunale Führungsriege selber hatte es an entschlossenen Gegenmassnahmen für mehr Nachhaltigkeit fehlen lassen. Und daher konnte sie auch Auswärtige (wie den Kaiserstuhler Schultheiss) nicht gut kritisieren oder gar bei deren Obrigkeiten anzeigen, wenn die sich ebenso ungeniert bedienten, wie es ihnen gerade passte. Sie waren auch nicht viel besser.

Die Zürcher Regierung lud daher zu einer multilateralen Konferenz der drei Obrigkeiten, die im damaligen Weiach etwas zu sagen hatten: dem Fürstbischof von Konstanz, der Regierung des Stadtstaates Zürich sowie einem Schaffhauser Adeligen, der einen Teil der fürstbischöflichen Rechte verliehen bekommen hatte. In mehreren Arbeitsschritten über etliche Monate hinweg kam dann die Holzordnung zustande.

Die Präambel der Holzordnung

In der Präambel werden zuerst Legitimationsangaben gemacht, namentlich genannt sind die Staatsoberhäupter und ihre wichtigsten Titel. Gleich danach folgen die sog. Erwägungsgründe, die (aus Sicht der Herausgeber des Erlasses) dazu geführt haben, dass es diese massiv in die Gemeindeautonomie eingreifende Kodifikation überhaupt gibt und wie sie im Einzelnen daherkommt: 

«Wir Merck Sittich, der römischen kilchen cardinal, ouch bischoffe zuo Costanntz unnd herr der Rychennow etc., sodenne wir, bürgermeister unnd rath der statt Zürich, unnd jch, Johanns Melchior Heggentzer von Wassersteltzen, rö[misch] key[serlicher] m[ajestä]t unnd d[urchlauch]th ertzhertzog Ferdinanden zuo Österrych rath etc., bekennend unnd thuonnd khund mencklichem mit disem brief, nachdem unns angelangt, das die gemeinde zuo Wyach, alda unns, bürgermeister unnd rath der statt Zürich, die hoch oberkeit, unnd unns, dem cardinal unnd mir Hanns Melchior Heggentzer, die nider grichtsherligckeit zuogehörig ist, jre fronweld und gemeinen höltzer ußrütint, ußhowint, nit widerumb jnschlachint [aufforsten], das holtz verkouffint unnd das erlößt gelt unnutzlichen vertzerint unnd sich harjnne dermassen haltind, das es jnen mitler zyt zuo grossem nachtheil unnd höchstem verderben reichen wurde, sind wir verursachet unnd ouch von oberkeits wegen unnsers vermeinens schuldig gewesen, söllichem jr, der gmeind, schaden zu fürckommen, sy zuo jrem nutz zefürdern unnd harjnne ein gepürlich jnsechen zethuond, unnd habennt unns deßhalben miteinandern also vereint, das unnsere dartzuo verordneten, als namlich von unnser, deß cardinals, wegen der fromm, wyß, unnser gethrüwer lieber vogt zuo Keiserstuol, Mangnus Bäßler, sodenne jnn unser burgermeister unnd rath der statt Zürich nammen die edlenn, vesten, frommen unnd wysen herr Bernhart von Cham, burgermeister, deßglychen Jacob Stampfer, Jacob Röüst unnd Ludwig Meyer, unnsere gethrüwen lieben miträth, mitsampt mir, Johanns Melchior Heggentzer, die handlung für ougen nemmen unnd hierüber ein ordnung stellen, wie unnd wellicher massen die gmeind zu Wyach sich hinfüro mit dem holtzhow jnn jren fronwelden unnd gemeinen höltzern halten, unnd was sy thuon oder lassenn söllint. Wellichem ansechen vermelte verordneten statt gethan, erstlich dero von Wyach höltzer unnd fronweld besichtiget, unnd als sy den mangel unnd gepresten (als obstat) darjnn funden, volgentz nachgemelte ordnung gestelt unnd angesechen, namlich:»

Diese Einleitung der Holzordnung von 1567 (eine Art schriftlich fixierter Bankrotterklärung der Gemeindepolitik) zeigt deutlich, dass dies nicht dem freien Willen der Weiacher entsprang, ebensowenig wie 29 Jahre später die erste Gemeindeordnung (GO 1596), zu deren integralem Bestandteil die Bestimmungen der Holzordnung (ohne die Präambel) wurden. 

Das Resultat war eine obrigkeitlich dekretierte Forstpolizeiverordnung, mit der der Selbstbedienungsmentalität in den Weiacher Wäldern der Riegel geschoben werden sollte. 

In den nächsten Tagen wird das, was nach dem namlich: folgt, d.h. die einzelnen Bestimmungen, Punkt für Punkt erläutert und die verschiedenen Überlieferungen verglichen (für eine Übersicht vgl. WeiachBlog Nr. 1347). 

Auch über die Ratsherren Jacob Stampfer und Ludwig Meyer wird noch zu lesen sein. Die hatten nämlich als Neuamtsobervögte die Notbremse gezogen. Und mussten nun auch die Umsetzung überwachen.

Quelle

  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 388-389 (RQNA Nr. 180 Weiacher Holzordnung von 1567, Präambel).

Montag, 7. Juni 2021

Nur eine Mühle? Untervogt Bersinger als Grossgrundbesitzer

Über die ehemalige Mühle im Oberdorf zu Weiach und ihre Besitzer sind (im Gegensatz zur Mühle Otelfingen) bislang keine grossen Arbeiten erschienen. Es besteht noch etlicher Forschungsbedarf. Zu den bisherigen Erkenntnissen wird auf den WeiachBlog-Beitrag Nr. 203 vom 26. Mai 2006 verwiesen.

Vor einigen Tagen ist der Ortschronist nun über e-newspaperarchives.ch auf ein Inserat in der Zürcherischen Freitagszeitung N°. 23 vom 7. Brachmonat 1811 (also 7. Juni) gestossen. Darin bietet der damalige Eigentümer der Mühle, der frühere Weiacher Untervogt Bersinger, der während der Helvetik Richter am Distriktsgericht Bülach war, die jahrzehntelange Wirkungsstätte seiner Familie in toto zum Kauf an.

Mühlenbetrieb zwischen 1748 und 1752?

Nach einem Brand im Jahre 1748 war die Mühle neu aufgebaut worden. Ob mit einiger Verzögerung, wie das im Ortsmuseum Weiach aufbewahrte Deckentäfermittelstück mit der Jahrzahl 1752 nahelegt, oder nicht, ist eine offene Frage. 

Es ist durchaus möglich, dass die für den Mühlenbetrieb relevanten Teile sehr schnell wiederaufgebaut wurden, man sich jedoch mit der Einrichtung der Wohnräume noch Zeit liess. Denn eine Verzögerung von 3-4 Jahren hätte sich der einzige obrigkeitlich konzessionierte Mühlenbetrieb vor Ort nicht leisten können. Da wären die Weiacher Landwirte wohl auf die Barrikaden gegangen, v.a. wenn man bedenkt, dass zur Zeit des Ancien Régime in der Regel Mahlzwang herrschte. Das heisst: wer in Weiach Getreide anbaute, der musste es vom Weiacher Müller mahlen lassen. Dieser konnte im Gegenzug aber auch keinen abweisen. Da die Bezahlung in Form eines Anteils am Mehl erfolgte, dürften auch mangelnde Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit keine Rolle gespielt haben.

Zum Verkauf stand der gesamte Betrieb

Wie dem auch gewesen sein mag: das technische Gebäudealter war zum Zeitpunkt des Inserats rund 60 Jahre und die Anlage dürfte damit in gutem Zustand gewesen sein. Doch lesen wir das Inserat. Da findet man nämlich mehr als nur die Mühle selber:

Züricher Freitags-Zeitung 1811 N°. 23, den 7. Brachmonat

«Zum Verkauf wird angetragen: Ein Haus samt Hofstatt, Kraut- und Baumgarten, benamtlich eine doppelte Behausung, worin die Mülle, 2 Mahlhäuffen und Rellen, eine Beymülle, ein Mahlhauffen und der Platz zu einem Stampferecht; eine doppelte Scheuer und Bestallung, samt einer Trotten, ein Holz- und Wagenschopf, nebst einem Beygebäud zu Weingeschirr, und ein s. v. Schweinstall mit 4 Abtheilungen, ein Waschhaus, zusammen circa 4 Juch. groß; ferner eine Trotten, samt Krautgarten und Hanfbündt, circa 2 Vierling groß; die Gebäude sind alle wohl gebauen und eingerichtet. 2 Juchart 2 Mäßli Reben, 23 dito 2 Vierling 3 Mäßli Heuwachs, 21 dito 1 Mäßli Ackerfeld, 93 dito Holz und Boden, der größten Theil mit bewachsenem Holz besetzt. Alle diese Stück und Güter sind allbereit von der besten Qualität und Zehenden frey, ausgenommen die Reben geben den Zehenden; Grundzinß ist wenig darauf. Kaufliebhabere können alles in Augenschein nehmen und alles sammethaft oder stückweis ankauffen. Die Bedingnisse wird man zu Gunsten des Käuffers so leidentlich als möglich machen, und ist sich zu erkundigen bey Hrn. Alt-Untervogt Bersinger zu Weyach.»

«s.v.» steht für «salva venia», was «mit Erlaubnis, mit Verlaub [zu sagen]» bedeutet. Die Abkürzung wird vorangestellt, wenn ein als unanständig geltendes Wort folgt.

 Was ist eine Relle? Kleine Mühlenkunde

Ein weiteres, inhaltlich gleiches, aber orthographisch durchaus verschiedenes Inserat erschien am 10. Brachmonat (10. Juni) 1811 im Zürcherischen Wochenblatt (vgl. Quellen). Interessant daran ist, dass der Begriff «Rellen» im Wochenblatt «Rendlen» lautet. 

Gemeint ist dasselbe, nämlich eine «Einrichtung zum Entspelzen oder Rellen von Dinkel», wie man im Mühleglossar der Otelfinger Kunsthistorikerin Erika Feier-Erni lesen kann. Diesen Arbeitsgang musste man natürlich dem eigentlichen Mahlen vorschalten. 

Der Mahlhaufen (auch Mahlgang oder Mahlwerk genannt) war die «Produktionseinheit zur Erzeugung von Mehl, mit den beiden Mühlsteinen und dem Getreiderumpf als Hauptbestandteilen». Als Mühlsteine dienten gemäss Feier-Erni: «Zwei runde Steine, zwischen denen das Korn zermahlen wird. Man unterscheidet den fest auf dem Boden verankerten Bodenstein und den beweglichen Läuferstein darüber». Als Getreiderumpf (auch Rumpf, Gosse oder Trichter genannt) wurde der «trichterähnliche Einfüllstutzen für das Getreide» bezeichnet.

Und was war eine Beimühle? Andreas Mahler erklärt es in einem Artikel in der Badischen Zeitung. Sie werde als solche bezeichnet, «weil sie zu einer bestehenden Hauptmühle hinzugebaut wurde». Und er erklärt auch weshalb: «Erst die Beimühle trug zu einer ganzjährigen Arbeitsauslastung des Müllers bei.» Andere Autoren (wie Feier-Erni) sehen das nicht ganz gleich:

In einer Stampfmühle (auch Beimüli genannt) konnten Knochen zu Knochenmehl verarbeitet, Hirse von ihrer Hülle befreit oder auch Hanf geklopft werden (Feier-Erni, S. 11 mit weiteren Angaben).

Unbestritten ist, dass eine Mühle in der Regel mehrere ineinandergreifende Betriebszweige umfasst hat. Das war auch in Weiach so. Im Inserat wird explizit ein Schweinestall mit vier Abteilen genannt. Die dort gehaltenen Schweine verwerteten die beim Mahlen anfallenden Nebenprodukte wie Spreu und Kleie, ein hochwertiges, praktisch kostenloses Tierfutter, was den Müller quasi automatisch auch zum Schweinemäster machte. Nicht für den Eigengebrauch bestimmte Tiere wurden an Dritte verkauft.

Beträchtlicher Land- und Waldbesitz

Eine Jucharte umfasste je nach der Art der Nutzung eine unterschiedlich grosse Fläche (vgl. dazu WeiachBlog Nr. 116). Gehen wir vom Kaiserstuhler Mass aus, dann sind es etwa 3600 Quadratmeter. Allein die Hausparzelle der Mühle umfasste also bereits rund anderthalb Hektaren. Als Vierling wurde eine Viertelsjucharte bezeichnet, also ca. 9 Aren, womit die Hausparzelle der separaten Trotte rund 1800 Quadratmeter (2 Vierling) umfasste.

Was im Zusammenhang mit einem Flächenmass unter einem Mässli zu verstehen ist, dazu schweigt sich Anne-Marie Dubler im Historischen Lexikon der Schweiz aus. Man darf aber annehmen, dass damit dasselbe wie ein Quärtli gemeint ist, also eine weitere Viertelung des Vierlings.

Die von Bersinger im Inserat genannten 2 Juchart 2 Mässli Reben würden dann (eine Kaiserstuhler Jucharte vorausgesetzt) rund 76.5 Aren entsprechen. 23 Juchart 2 Vierling 2 Mässli Heuwachs wären entsprechend rund 8.5 Hektaren Dauerwiesland. 21 Juchart 1 Mässli Ackerfeld sind umgerechnet ca. 7.6 Hektaren Ackerland. Das ergibt mit 16.85 Hektaren eigener landwirtschaftlicher Nutzfläche einen für damalige Verhältnisse ziemlich grossen Bauernhof. Dazu kommen noch die 93 Jucharten Holzboden, was rund 33.5 Hektaren Privatwald entspricht. 

Damit gehörte dem alt Untervogt rund 5 Prozent der in Privatbesitz stehenden landwirtschaftlichen Flächen sowie ca. 10 Prozent der gesamten Privatwaldfläche auf Weiacher Gebiet (berechnet aufgrund der Angaben in der Ortsbeschreibung von 1850/51).

Nach den heute üblichen agrarbürokratischen Berechnungsmethoden kumuliert der Aufwand für diese Flächen auch ohne jede Tierhaltung bereits auf rund 1 SAK (Standardarbeitskraft; vgl. Art. 3 LBV i.V.m. Art. 2a VBB für den Wald). Und das unter Berücksichtigung des heutigen Mechanisierungsniveaus.

Den Zehnten bereits abgelöst

Man darf den ehemaligen Untervogt angesichts der Angaben im vorstehenden Abschnitt somit ohne zu übertreiben als ziemlich wohlhabenden Zeitgenossen bezeichnen. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, dass er 1798/99 über genügend liquide Mittel verfügt hat, um die Feudallast des Zehnten auf seinem Land mit Ausnahme der Reben (nasser Zehnten) ein für allemal abzulösen, wie eine Bescheinigung vom 7. April 1799 ausweist (StAZH K II 85). Auf diesen Umstand weist er auch im Inserat explizit hin.

Trotten als weiteres Standbein. Gewissheit dank Brandassekuranz

Neben der Mühle verfügte Bersinger noch über Trotten zum Pressen von Trauben, eine davon in der Mühle selber und die zweite an der heutigen Trottenstrasse.

Man mag nun fragen, woher der Verfasser dieses Beitrags sich dessen so sicher ist, dass es sich tatsächlich um die Weiacher Mühle handelt, zumal ja nur der Standort des Verkäufers angegeben ist.

Die Antwort findet man in der Gesetzgebung von 1808 sowie in den danach erstellten sog. Lagerbüchern der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (für Weiach 1812 erstellt). § 9 des Gesetzes, betreffend eine allgemeine Brandversicherungsanstalt für die Häuser und Gebäude im Canton Zürich vom 16. Dezember 1808 (sozusagen die Geburtsurkunde der heutige GVZ) hielt fest:

«Sollten in der einten oder anderen Gemeinde noch nicht alle Häuser oder einzelnen Gebäude nummeriert seyn, so hat jeder Gemeindrath zu veranstalten, daß fördersammst jedes Haus mit der in der Ordnung fortlaufenden Nummer so bezeichnet werde, daß da, wo ein Eigenthümer mehrere Gebäude besitzen sollte, dieselben alle, gleiche Nummer, aber dabey abändernde Buchstaben, als z. B. No. 10.a, 10.b, 10.c erhalten.» 

Dank dieser Bestimmung darf man annehmen, dass auch zwei nicht unmittelbar benachbarte Gebäude desselben Eigentümers dieselbe Nummer mit Buchstabenindex erhalten haben, eine Usanz, die man 1895 bei der ersten Umnummerierung aufgegeben hat.

Das Gebäude mit der Nummer 1 war damals die Mühle (heute Assekuranznummer 305, Müliweg 7). Für weitere Bauten im Eigentum des Müllers wurden die Indizes A bis E vergeben. Für 1A und 1D wissen wir (noch) nicht, worum es sich handelte. Das Gebäude 1C (heute Assekuranznummer 303) ist die Scheune der Mühle, bei oder in der jeweils das Fischessen der Männerriege Weiach stattfindet (sog. «Mülischür» vgl. WeiachBlog Nr. 244). 

Trottenstrasse 7 wurde 1811 wohl nicht verkauft

Die Nummern 1B und 1E wurden für das seit 1955 mit der Assekuranznummer 289 bezeichnete Gebäude an der Trottenstrasse 7 vergeben, das als Trotthaus diente. Diese Baute war es wohl, die Ruth Schulthess, geborene Bersinger, in ihrem 1941 an der Bezirksschule Kaiserstuhl gehaltenen Vortrag gemeint hat (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 89, Gesamtausgabe S. 329). 

Da in diesem Vortrag erwähnt wird, diese Trotte sei nach wie vor in ihrem Familienbesitz und werde noch aktiv betrieben, sowie abgeleitet aus dem Wissen, dass die Mühle 1893 nachweislich nicht mehr einem Bersinger gehört hat (vgl. WeiachBlog Nr. 1662), kann man schliessen, dass diese Liegenschaft 1811 nicht verkauft (oder von einem anderen Bersinger aus der Untervogtsfamilie übernommen wurde).

Quellen und Literatur

Sonntag, 6. Juni 2021

Sich zusammenraufen für mehr Umweltschutz?

Das 16. Jahrhundert war in Weiach (und nicht nur da) geprägt von einer stark zunehmenden Belastung der natürlichen Ressourcen. Eine wachsende Bevölkerung wollte ernährt werden. Kein Weg führte daran vorbei, Waldflächen hektarweise zu roden, die dann in Ackerland umgewandelt wurden – ob das die Obrigkeiten gern sahen oder nicht. Dadurch verstärkte sich der Druck auf die restlichen Waldflächen, wo Vieh geweidet, Laub für Einstreu und Schlafplätze von Mensch und Tier zusammengerecht und Brennholz gerüstet wurde.

Kaiserstuhler Ansprüche belasten zusätzlich

Auch das lokale Gewerbe brauchte Brennholz zum Betrieb seiner Öfen. Zu nennen sind Schmiede und Hafner, vor allem aber die herrschaftliche Ziegelhütte, die spätestens seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts mitten im Dorf stand und den Auftrag hatte, den Niedergerichtsherren (Fürstbischof und Familie Heggenzi) und ihren Untertanen regelmässigen Nachschub an Baumaterial zu sichern. Dieser Betrieb brauchte für jeden Brand von Ziegeln oder Kalk grosse Mengen an Holz. Sehr grosse Mengen, verglichen mit dem schwindenden Angebot. N.B.: Dass auch der auf Weiacher Gebiet gelegene Ofen-Hof ursprünglich zu diesem Zweck gegründet wurde (nämlich als Kalkbrennerei), ist zurzeit lediglich eine Hypothese.

Zusätzlich beanspruchten Auswärtige die Ressource Holz auch direkt, wie wir bereits gesehen haben. So wollten die Beauftragten des Fürstbischofs regelmässig Holz für die Kaiserstuhler Brücke sehen (1521; vgl. WeiachBlog Nr. 1663). Auch der Wächter auf dem oberen Turm zu Kaiserstuhl durfte auf Weiacher Gebiet holzen (1548; vgl. WeiachBlog Nr. 1664).

Trotz diesem starken Druck auf den Wald: ein wirksames Forstpolizeiregime gab es nicht. Den Abmachungen von 1548 (und allfälligen anderen Vereinbarungen) war offensichtlich nicht mit der erforderlichen Konsequenz nachgelebt worden. Weite Teile des Weiacher Gemeindewaldes wurden daher genutzt, wie es gerade passte. Auch und gerade von hochgestellten Personen (darunter der Kaiserstuhler Schultheiss). 

Hinweis: Die nachstehende Entwicklung wird nach den Vorbemerkungen zur Urkundenedition Nr. 180 in den Rechtsquellen Neuamt (Aarau 1996) geschildert, wie sie von Thomas Weibel transkribiert und zusammengestellt wurde. Eine Detaildurchsicht der nachstehend referenzierten Originaldokumente des Staatsarchivs ist durch den Autor noch nicht erfolgt und kann künftig zu abweichenden Einschätzungen führen.

Absolutes Holzschlagverbot! Paukenschlag und Canossagang

Irgendwann gegen Mitte der 1560er-Jahre dürfte einem der amtierenden Neuamts-Obervögte der Kragen geplatzt sein. Er verbot den Einwohnern von Weiach bei 18 lib. Busse, in ihren Wäldern Holz zu schlagen! 18 Pfund war ein ziemlich hoher Betrag, der grosse Hof Langensal in Fisibach wechselte 1563 für 900 Gulden (entsprechend 1800 Pfund) den Eigentümer (Aargauer Urkunden, Bd. XIII, Nr. 226). 

Die Gemeindeoberen sahen sich gezwungen, nach Zürich zu pilgern und dort Abbitte zu leisten, indem sie erklärten «hinfüro mit howen zimlicher, dann aber bißhar beschëchen, zufaren» (StAZH A 135.2 Nr. 116). Allzu viel Glauben dürften die (in Zürich residierenden) Neuamts-Obervögte diesen Beteuerungen angesichts der bisherigen Erfahrungen aber nicht geschenkt haben.

Die Rechenherren schreiten ein

Das zeigt sich u.a. an der darauf folgenden Entwicklung. Die Finanzkommission der Regierung (die sog. Rechenherren) wurde eingeschaltet. Die Rechenherren sandten einen Ausschuss nach Weiach (StAZH A 135.2 Nr. 117), wo sie eine Konferenz mit den Niedergerichtsherren abhielten. Sie erklärten ihnen, «üwer myner herren [also der Zürcher Regierung] gfallen syge gar nit, jemandem jnn syn rëchtsame zu gryffen, achtind ouch hieneben, das jnen niemans jnreden wurde.» 

Es wurde also vorsorglich betont, die Zürcher wollten in keiner Weise in fremde Kompetenzen eingreifen. Aber eben: die Probleme mit dem Weiacher Wald erforderten nun halt dringend Lösungen. Und als Inhaber der Hochgerichtsbarkeit (die Zürich über Weiach seit 1424 zustand) seien sie verpflichtet, in diesem Bereich einzuschreiten:

«Diewyl hoch- und fronweld der hochen oberkeit zustëndig, das sy schirm unnd bann nach jrem guten bedungken unnd bestem nutz dar über machen unnd die underthonen umb dasselb straffen unnd büßen möchtind.»  Fronwälder sind die öffentlichen Wälder (in diesem Fall der Weiacher Gemeindewald). Da musste man sich nun für mehr Umweltschutz zusammenraufen.

Erst einmal die Pfründe sichern

Dagegen konnten die Niedergerichtsherren (also Fürstbischof Merck Sittich sowie Johanns Melchior Heggentzer von Wassersteltzen) nicht viel sagen, sie wollten aber «ouch noch dartzu zereden haben». Denn wenn es um Strafen geht, dann gibt es Bussgelder. Sie verlangten daher, dass alle Bussen unter 9 Pfund ihnen gehören sollten (9 Pfund war die maximale Bussenkompetenz, die einem Niedergerichtsherrn zustand).

In der Folge wurde zu Weiach eine Gemeindeversammlung einberufen und dort der «gantzen gmeind vorgehalten, worumb jr, myn herren [also die Zürcher], unnd die grichtzherren [Fürstbischof und Heggenzer] vorhabens weren, jnnen über die höltzer und wie sy damit umbgan söllten, ordnung zegeben [...]» (StAZH A 135.2 Nr. 118 S. 1). Man machte den Weiachern also klar, dass und weshalb die Obrigkeiten ihnen in diesem Punkt die Gemeindeautonomie aberkannt hatten.

Weiacher Wald war «schier nüt dann gstrüpp»

Im Anschluss daran nahm der Ausschuss einen Augenschein vor Ort und stellte fest (StAZH A 135.2 Nr. 119), «das die gmeind Wygach ein trëffenliche große wyte von holtz» habe, «aber dasselb der mertheil gar und dermaßen geschënt unnd ußghowen, das schier nüt dann gstrüpp unnd dhein [kein] recht grogen holtz gwachsen, dann sy hin unnd wider ghouwen unnd die höw nit wider jngeschlagen.» 

Die kommunale Waldfläche bestand wohl im Wesentlichen aus Niederwald mit buschartigem Aufwuchs, der in kurzen Abständen umgehauen wurde, um an Brennholz zu kommen. Gezielt aufgeforstet und eingehagt (gegen Frass durch Vieh und Wild) wurde aber nicht. 

Immerhin war nicht alles verloren, denn da wird konzediert: «Ußgenommen jm Hard, da stat wol holtz.» Der Hardwald gegen Rheinsfelden war also noch ein Hochwald mit grossen Bäumen, worunter insbesondere Eichen gewesen sein dürften, denn die brauchte man ja für die Kaiserstuhler Brücke.

Auch die eingangs dieses Beitrags erwähnten Rodungen stellten die Rechenherren fest: «Deßglychen by den 30 jucharten [über 10 Hektaren] gar ußgrüth, zuo achern gmacht und theilt, da jeder von einem stuck, das größer dann j juchart jst, so es frucht threit, der gmeind j vtl. roggen geben muoß.»

Die Gemeindefinanzen sind ein Desaster

Die Fachleute für öffentliche Finanzen kritisierten im Weitern offen, dass noch zusätzlich Raubbau betrieben worden sei und unterstellten gar Misswirtschaft bei den Gemeindefinanzen:

«Unnd wiewol sy [also die Gemeinde] vil holtzes verkoufft, [...] haben sy doch nüt jm gmeinen seckel [d.h. der Gemeindekasse], sonnder sind ob 200 gl. schuldig.»

Die Gemeinde war also mit über 200 Gulden verschuldet, was, wie wir ebenfalls oben gesehen haben, durchaus nicht wenig Geld war.

Kybernetisches Problem. Lösung benötigt zusätzliche Stellschrauben

Klar war immerhin eines: Mit Strafandrohungen als einziger Stellschraube war es nicht getan. Es musste ein kohärentes System geschaffen werden. Unter Einbindung aller Stakeholder. Und dieser Prozess hatte mit dem Ziehen der Notbremse durch den Neuamtsobervogt (18 lib. Bussandrohung) seinen Anfang genommen. 

Die Angelegenheit kann mit Fug und Recht als eine Weiacher Ausprägung der sogenannten Allmendeproblematik (englisch plakativer als tragedy of the commons bezeichnet) verstanden werden. Es galt, eine gangbare Lösung zu finden, mit der alle Stakeholder zwar nicht glücklich, aber doch gleichmässig unzufrieden sein würden. Eine Lösung, die die natürlichen Ressourcen so weit zu schützen imstande wäre, dass am Ende nicht alle in die Röhre schauen würden: Weiacher, Kaiserstuhler, und alle beteiligten Obrigkeiten.

Wir können nun in der Retrospektive beobachten, ob und wie ihnen die Steuerung gelungen ist. Davon wird die Sommerserie 2021 handeln, die ab dem 8. Juni auf WeiachBlog erscheint.

Sommerserie 2021: Thema Gemeindeordnung

Wenn Sie sich nun fragen, weshalb der Ortschronist diese jahrhundertealten Forstpolizeisachen gerade jetzt aufgenommen hat, dann sei auf das nächste Abstimmungswochenende vom 13. Juni 2021 verwiesen. Denn da stimmen die Weiacher Stimmberechtigten der heutigen Tage u.a. über die Einheitsgemeinde ab und damit über eine neue Gemeindeordnung, die GO 2022. 

Die Initiative Ebnöther zur Fusion von Primarschulgemeinde und Politischer Gemeinde ist ja nicht zuletzt ein Versuch, eine Antwort auf die geradezu epochalen Herausforderungen zu finden, mit denen Weiach sich – nach einem rasanten Bevölkerungszuwachs in kurzer Zeit – aktuell konfrontiert sieht.

Die Parallelen zur Situation Mitte des 16. Jahrhunderts sind augenfällig. Und es kommt nicht von ungefähr, dass die aufgrund der oben geschilderten Sachlage in Sachen Forstpolizei zusammengestellte Holzordnung von 1567 dann wenige Jahre später in ihren wesentlichen Punkten Teil der ersten Weiacher Gemeindeordnung (GO 1596) geworden ist.

Quelle

  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 388 (Vorbemerkungen zur Nr. 180 Weiacher Holzordnung von 1567).

Samstag, 5. Juni 2021

Der Turmwächter darf holzen, die Weiacher bestimmen aber, wo

Im WeiachBlog-Beitrag Nr. 1663 vom Donnerstag wurde der älteste überlieferte Rechtsstreit um das Weiacher Holz aus dem Jahre 1521 erläutert. Keine dreissig Jahre später datiert die nächstjüngere Urkunde über eine Auseinandersetzung mit Auswärtigen um die Holzrechte auf Weiacher Boden: auf den Juni 1548.

Normalerweise hält man sich auf der Landschaft ja zurück mit dem Anrufen höherer Instanzen, getreu dem Motto: «Geh' nicht zum Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst». Denn die Obrigkeit könnte noch auf dumme Ideen kommen. Und Strafbefehle oder Vorschriften erlassen, die die kommunale und individuelle Handlungsfreiheit beschneiden.

Der Druck auf die Ressource Holz nimmt zu

Insofern ist es ein gutes Zeichen, dass erst aus dem 16. Jahrhundert Dokumente über Konflikte um das Weiacher Holz in den Archiven dieser Obrigkeiten vorliegen. Denn das bedeutet im Umkehrschluss, dass man sich bis dahin offenbar noch selber einigen konnte. Dorfintern wie mit den Nachbarn.

Der Grund für die zunehmend verhärteten Fronten bei den Streitparteien liegt in der starken Bevölkerungszunahme dieser Jahre. Wo man 1295 noch problemlos Holz für die Kaiserstuhler Brücke liefern konnte, ohne selber zu kurz zu kommen und den eigenen Wald übernutzen zu müssen, da wurde es nun sichtlich enger. 

Otto Sigg weist darauf hin, dass im Zeitraum zwischen 1467 (als die Zürcher Geld brauchten um den Erwerb von Winterthur finanzieren zu können) und 1585 die Bevölkerung im Zürcher Herrschaftsgebiet auf das 2.5-fache angewachsen war. Die Zeitgenossen stellten selber fest, dass die Einwohner «gemehret» hätten (deshalb verlangten die Weiacher in den 1540er-Jahren auch einen eigenen Pfarrer und wollten nicht nach Stadel in den Gottesdienst).

So kommt man auf die Idee, dass es doch wohl von Vorteil wäre, die Holzerei durch Auswärtige zu unterbinden, damit für eigene Zwecke mehr übrigbleibe. Man darf auch annehmen, dass die Weiacher von den Obervögten des Neuamts in allgemeiner Form dazu angehalten wurden, Sorge zu ihren Wäldern zu tragen.

Blitzableiter: Kaiserstuhler Stadtwächter

Zwar konnten die Weiacher nach dem Urteil von 1521 den Holzeinschlag für den Unterhalt der Kaiserstuhler Brücke nicht verhindern, sondern mussten regelmässig stattliche Eichen für diesen Zweck abgeben. Davon aber, dass neben den Vögten des Amtes Kaiserstuhl (wozu u.a. Weiach gehörte) auch andere Amtsträger aus der Stadt Kaiserstuhl selber holzen dürften, stand in dem Schiedsspruch nichts. Und so wurde der Turmwächter zur Zielscheibe. Die Weiacher versuchten, diesem Stadtangestellten das Holzen auf dem Stocki (Waldstück auf der Nordflanke des Sanzenbergs, westlich des Dorfkerns) zu verbieten.

Der Streit kam der Zürcher Regierung zu Ohren. Was danach passierte, hat Paul Kläui 1955 im Kaiserstuhler Urkundenbuch (AU XIII, Regest Nr. 199 zu StAK Urk 178) notiert. 

Zuerst versuchte es die Regierung mit gutem Zureden aus der Ferne. Als aber «früntliche handlung und schriben nützit verfachen mögen», beauftragte sie die zwei Zürcher Ratsherren Petter Meiger und Ludwig Meyger (der damals übliche Kanzleistil setzte ein -g- zwischen das ei und einen folgenden Vokal. Also Meier und Meyer) das Problem vor Ort anzugehen. Sie sollten die Streitparteien vernehmen und einen Vergleich ausarbeiten.

Ein Vergleich kommt zustande

Das gelang offenbar, denn in der «uff zinstag den zwofften [!] tag brachmonats» (von Kläui als 12. Juni 1548 interpretiert) ausgestellten Pergamenturkunde Nr. 178 im Kaiserstuhler Stadtarchiv steht, die Streitparteien hätten sich «güttlich und früntlich vereint und betragen».

Die Ratsherren nennen zuerst die Kontrahenten: «als sich irtung und spenn [Streitereien] zuogetragen hatt zwüschent den erbaren undervogt und einer gantzen gmeind zuo Wyach eins, sodenne dem edlen, vesten junckher Bernharten Segißer, vogt [Obervogt des Fürstbischofs von Konstanz], ouch den fromen, ersamen und wysen schultheißen, rethen und buirgeren zu Keyserstuol anders theils». 

Dann beschreiben sie den Streitgegenstand wie folgt: «deßwegen das sich die bemelten von Wyach erclagten [beklagten], wie der wechter uff dem thurn zuo Keyserstuol hie disenthalb Ryns [gemeint ist der obere Turm (sog. Römerturm); es gab auch noch den Turm des Schlosses Röteln auf der Reichsseite des Rheins], inen in irem holtz genant Stöckin mit ußrüten und abhowen holtzes großen schaden thette;»

Es läuft wieder ähnlich wie 27 Jahre zuvor

Die Weiacher – angeführt von ihrem Untervogt (d.h. faktisch der Gemeindepräsident) – argumentierten gleich wie schon 1521. Sie hätten dem Wächter aus reiner «fründt- und nachpurschaft» bislang «ettlich stumpen holtz frygs willens gegeben». Also ohne eine Rechtspflicht!

Die von Kaiserstuhl – sekundiert von Obervogt Segesser – hielten dagegen, «das ir wechter uff dem thurn denen von Wiach in Stöckin mit holtzhowen dheinen sonderen schaden gethan, anders dann zuo siner notdurft, wie von alters har in übung gewesen». Sie stellten den angeblich grossen Schaden also als vernachlässigbar dar und betonten, der Wächter habe nicht mehr entnommen, als was er wirklich brauche. Das entspreche überdies einem alten Gewohnheitsrecht.

Dann zogen Obervogt und Bürgermeister ein besonderes As aus dem Ärmel, nämlich das Sicherheitsargument: «dann sollicher thurn am anstoß und einem paß einer eydtgnoschaft gelegen, daruf tag und nacht wacht gehalten, nit allein inen, sonders ouch iren nachpuren und mengklichem in fürs und anderen notten zuo wolfart und guottem.» 

Betont wurde also die Schutzfunktion des Turmwächters gegen alle Arten von Gefahren (Feuer und andere Nöte), insbesondere auch in kriegerischen Zeiten, wovon auch die Weiacher profitieren würden.

Dieses bereits 1521 im Fall der Rheinbrücke verwendete Argument des gemeinen Nutzens fusste nun nicht mehr nur auf altem Herkommen, denn die Eidgenossen hatten den Aargau und damit die hohe Gerichtsbarkeit über Kaiserstuhl ja erst 1415 erobert. 

Dass die Kaiserstuhler noch nachschoben, sie hofften deshalb, die Weiacher würden dem Turmwächter auch in Zukunft das Holzen gestatten, war taktisch klug zur Schau gestellte Bescheidenheit. Denn aus Sicht der Zürcher Regierung – so spekulierten sie  – müsste dieses Sicherheitsargument ein schlagendes sein.

Holzen ja, aber Mengenbegrenzung und Zuweisungsrecht

So war es dann auch. Der Kaiserstuhler Wunsch ging in Erfüllung. Allerdings wurde nun festgelegt, wie viel der Stadtbedienstete an Holz aus dem Wald holen durfte. Die Weiacher mussten jährlich «uß irem holtz in Stockin einem jeden wechter uff dem thurn zu Keyserstuol hie disenthalb Ryns acht clafter holtz Keyserstuoler meß gefolgen». Der Wächter darf es aber nur dort nehmen, wo es ihm die Weiacher anweisen, wobei er «allweg das größist howen und was jung ist zum uffwachs stan laßen soll». Auch hier sieht man das Bestreben, den Wald optimal in einer Art und Weise zu nutzen, dass auch der Aufwuchs von Bauholz nicht zu kurz kommt.

Damit nicht genug: Nachdem nun die Weiacher ja sowieso Eichenstämme für die Kaiserstuhler Brücke beisteuern mussten (aus ihrer Sicht ein Verschenken), wurde im Vergleich auch festgehalten, wenn sie «eichen verschangktend und dem wechter das abholtz anzoigten ufzumachen, deßglich, so ein oder mer windfel kemen», müsse er das an die Ausrichtung der 8 Klafter nehmen. Dem Wächter wurde also nicht nur das Rüsten der Eichenäste aufgetragen und angerechnet. Ihm wurde auch das aufwendige, gefährliche und daher wenig beliebte Sturmholzrüsten aufs Auge gedrückt (ob nur im Stockiwald oder auch anderwärts ist nicht bekannt).

Vogt, Schultheiss und Rat von Kaiserstuhl wurden von den Zürcher Ratsherren auch noch weiter in die Pflicht genommen. Der Urteilstext verlangt von ihnen, sie sollten «bei den iren abstellen und verschaffen, das den vilgesagten von Wyach niemans in dem selben holtz [d.h. Stockiwald] uber iren einung nüdtzit how noch neme». Sie mussten also bei den Forstpolizei-Aufgaben der Gemeinde Weiach mitwirken und Kaiserstuhler Übertreter des Vergleichs von 1548 bestrafen. Einerlei, ob es sich nun um den Turmwächter oder sonst einen Stadtbürger handelte. 

Quelle

  • Kläui, P.: Die Urkunden des Stadtarchivs Kaiserstuhl. Aargauer Urkunden Bd. 13 (AU XIII), Aarau 1955 – Nr. 199, S. 95-96.

Donnerstag, 3. Juni 2021

Holzen erlaubt! Das Brückenunterhalt-Urteil von 1521

Eine Holzbrücke, wie sie sich seit spätestens 1294 bei Kaiserstuhl über den Rhein geschwungen hat, bedarf des stetigen Unterhalts: Das Holz dazu kam zu einem guten Teil aus dem Weiacher Wald.

Dürfen Beauftragte des Hugo von Hohenlandenberg, Fürstbischofs von Konstanz, in den Weiacher Gemeindewäldern nach Belieben holzen? Müssen wir das Holz gratis geben? Diese Fragen stellten sich die Weiacher vor 500 Jahren.

Alter Rechtsanspruch? Oder eben doch keiner?

Mit dem Verkauf der Rechte an Dorf und Meierhof Weiach durch die Freiherren von Wart am 8. Februar 1295 waren (so sah es die fürstbischöfliche Verwaltung) auch diese Holzrechte zum Brückenunterhalt an das Fürstbistum gekommen. 

Die vertraglichen Abmachungen dazu waren aber wohl noch etwas älter: Die dem Hochadel angehörenden von Wart waren nämlich mit den Herren von Kaiserstuhl und den einst mächtigen Freiherren von Regensberg familiär und geschäftlich eng verbunden und hatten wenige Jahrzehnte zuvor, in den 1250ern, in einer Art Joint venture das Städtchen Kaiserstuhl gegründet. Ein wesentliches Element der Stadt war die Brücke über den Rhein, auf dessen nördlichem Brückenkopf sich das Schloss Rötteln, der Amtssitz des bischöflichen Obervogts, befindet.

Über 200 Jahre nach dem Ende des Einflusses derer von Wart probten die Weiacher den Aufstand und behaupteten rundweg, dass die Fürstbischöflichen gar keinen Rechtsanspruch auf Weiacher Holz für den Brückenunterhalt hätten. 

Die Angelegenheit wurde vor Gericht gezogen und dort machten die Gemeindevertreter geltend:

«es möge wol syn, das unnser gnediger herr von Costantz oder syne vögt unnd amptlüt zuo zytten etwan jnn jren gemainden höltzeren zuo Wyach zuo der gemelten brugkh zuo Keiserstuol habend holtz gehauwen. Aber nit von kheiner gerechtigkheit, sonnders von pitt wegen, das sy ein gemeind darumb habend erbetten, das sy jnen söllichs güttlich habind nachgelassen unnd verwilligt.» 

Sie stellten es also so dar, dass man diese Holzerei aus reiner Gutmütigkeit und ohne eine Rechtspflicht dafür zu haben, seitens der Gemeinde bisher zugelassen und bewilligt habe.

Wahrscheinlich spekulierten die Weiacher darauf, dass die Gegenseite keine Dokumente (für die erwähnte gerechtigkheit) vorweisen könne. Wenn sie damit durchkämen und die Richter auf einer Urkunde beharren würden, dann könnten sie künftig entweder den Holzschlag ganz verbieten oder aber mindestens eine Entschädigung dafür verlangen.

Pech gehabt: das alte Harkommen wird geschützt

Das klappte allerdings nicht. Das Gericht, bestehend aus Vertretern von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich (also der Zürcher Regierung), entschied am 15. April 1521: 

«Daß unser gnediger herr von Costantz oder sine vögt unnd anwällt jnn der vorgemelten von Wyach gemeinden höltzern hinfür wol mögend eychen unnd holtz zuo der dickhgemelten brugkh zuo Keyserstuoll zimblich zuo jr nootdurfft houwen, wie von alltem harkhommen unnd gebrucht ist. Doch wann sy also houwen wöllen, sollen sy denen von Wyach solliches khunndt thuon.» (StAZH A 135.1 Nr. 27, zit. n. Weibel, Th., 2006, S. 425, s. Quelle unten).

«Dickgemelte brugkh» heisst so viel wie «nun oben mehrfach erwähnte Brücke».

Ein kleines Eingeständnis. Aber im Wesentlichen hatten die Weiacher nichts gewonnen. 

Pergamenturkunde aus dem fürstbischöflichen Archiv

Die obigen Zitate findet man in den Akten der Obervogtei Neuamt einsortiert. Aber auch in Urkunden, die in den fürstbischöflichen Archiven landeten, findet sich das Resultat dieses ersten verbrieften Rechtsstreits um das Weiacher Holz: ein Pergament, das nach dem Urteil am nämlichen 15. April 1521 ausgestellt und mit dem Siegel der Stadt Zürich versehen worden ist. Mit der Säkularisierung ab 1803 gelangte die Urkunde ins Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA) und 1932 im Tausch an das Staatsarchiv des Kantons Zürich (StAZH).

Das Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im GLA verzeichnet das Dokument unter der Nummer 2802 U und das Regest lautet:

«Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen im Streit zwischen den Anwälten des Bischofs von Konstanz Hans von Landenberg von Breitenlandenberg, Vogt zu Arbon, und Konrad Heggenzi, Vogt zu Kaiserstuhl, einerseits und den Vertretern der Gemeinde Weiach anderseits, dass der Bischof befugt sei, in den Wäldern der Gemeinde Weiach das für die Brücke zu Kaiserstuhl benötigte Holz zu hauen, in einem solchen Falle es der Gemeinde aber kundtun solle.» (Ehemals GLA 5 / 726; jetzt StAZH C V 6.3, Nr. 84)

Mit Konrad Heggenzi hatten die Weiacher es gleichzeitig auch mit einem ihrer Niedergerichtsherren zu tun, denn dieser Schaffhauser Adelsfamilie gehörte bis 1587 die eine Hälfte des Weiacher Niedergerichts (die andere lag beim Bischof).

Nicht der letzte Streit über die Holzrechte

Damit war aber das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn bis zur Auflösung des Fürstbistums als staatlicher Entität anfangs des 19. Jahrhunderts, also während rund 275 Jahren, gab es noch mehrere aktenkundig gewordene Auseinandersetzungen um die Frage der Rechte von Auswärtigen im Weiacher Wald. Der zeitlich nächste Hosenlupf (wieder mit der Zürcher Obrigkeit als Schiedsrichter) fand im Juni 1548 statt (vgl. Aargauer Urkunden Bd. XIII, Nr. 199, s. auch Weiacher Geschichte(n) Nr. 70, Gesamtausgabe S. 226).

Quellen

  • Geiges-Heindl, F.; Mommsen, K.; Salzmann, M.: Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe. Abteilung I: Konstanz-Reichenau. Band 1: Urkunden mit Selektenbestand.  Zürich 1982. XVIII, 698 Seiten. RsQ I/1, 2802 U – S. 371. Vgl. StAZH-Bestand Zürcher Urkunden aus dem Generallandesarchiv Karlsruhe, 1338-1785.
  • Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich fällen ein Urteil in einem Streit zwischen den Vertretern des Bischofs von Konstanz und der Gemeinde Weiach bezüglich Holznutzung. StAZH A 135.1, Nr. 27. Teilzitat in: Weibel, Aarau 2006: SSRQ ZH NF II/1, Nr. 191, Vorbem. 1 – S. 425.

Mittwoch, 2. Juni 2021

Ein Adressbuch ohne Adressen von 1893

Keine Adressangabe? Kein Problem. Wenn das Dorf klein genug ist, dann findet man den oder die im Adressbuch Verzeichnete/n. Einfach vor Ort fragen. 

Vor etwas mehr als 125 Jahren war das offensichtlich noch in mancher Gemeinde des Kantons Zürich so. Oft gab es ohnehin keine Strassennamen, jedenfalls nicht offizielle auf Tafeln verzeichnete. Nur Hausnummern. Und um die innert nützlicher Frist zu finden, hätte man ja auch Ortskundige fragen müssen. 

Wohl deshalb hat die Bassersdorfer Druckerei Hans Schwarz & Cie bei etlichen Ortschaften auch gleich auf die Assekuranznummern verzichtet. Das Adressverzeichnis 1893/94 war eins ohne (vollständige) Adressen wie wir sie heute verstehen. 

Adressverzeichnisse haben ein relativ kurzes Leben, die meisten werden wohl nach wenigen Monaten oder Jahren bereits entsorgt. Oder haben Sie noch alle Telefonbücher der letzten Jahre? Es ist deshalb kein Wunder, dass Hans Schwarz' Adressbuch des Kanton Zürich für Industrie, Handel und Gewerbe 1893/1894 von der ETH-Bibliothek die sprechende Signatur Rar 20314 erhalten hat.

Der Ortseintrag Weiach

Die Einwohnerzahl von 634 (s. Bild unten) ist eine diesem Schwarz-Verzeichnis eigene Angabe, die von den 643 Einwohnern gemäss der Volkszählung von 1888 abweicht.

Aufschlussreich auch die Formulierung «Post und Telegraph», d.h. das Fehlen des Stichworts «Telephon». 1893 gab es also im Gasthof zur Post (Alte-Post-Strasse 2) offenbar noch kein Telefon.


Insgesamt 40 Läden bzw. Werkstätten!

Nach den allgemeinen Angaben, die man auch in Lexika finden kann, folgt eine alphabetische Auflistung von über vier Dutzend Unternehmen bzw. Geschäftszweigen von unternehmerisch ausserhalb der Landwirtschaft tätigen Weiachern. Die meisten von ihnen waren vermutlich gleichzeitig auch als Nebenerwerbslandwirte tätig.

1. Lebensmittel und Gemischtwarenhandel

Bäckereien gab es drei, nämlich die von Heinrich Griesser, Stephan Neeracher und Anton Popp. Letzterer betrieb auch die Mühle im Oberdorf. Neeracher führte dazu noch eine Wirtschaft und einen Spezereienladen (s.unten).

Als Gasthöfe galten drei Häuser: der Gasthof zur Linde (Besitzer: Johannes Schenkel), der Gasthof zur Post (Besitzer: Albert Meierhofer) und der Gasthof zum Sternen (Besitzer: Emil Frei-Reich).

Die Wirtschaften waren ebenfalls drei an der Zahl: die «zum Weinberg» benannte von Heinrich Griesser, Bäcker (an der Luppenstrasse 8; vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 101, S. 391), die «Restauration zum Bahnhof» von Johannes Lienhard und die Wirtschaft von Stephan Neeracher. Also 1 Beiz auf rund 100 Einwohner!

Spezereihandlungen (d.h. Lebensmittel- oder Gemischtwarenläden) gab es vier: die von Jakob Meierhofer, Witwe Katharina Meierhofer, Jakob Nauer sowie Stephan Neeracher.

Die örtliche Käserei wurde durch die als eine der wenigen Weiacher Firmen im Handelsregister eingetragene Käsereigesellschaft Weiach betrieben (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 46).

Die einzige Metzgerei führte ein weiterer Jakob Meierhofer. Leider steht in diesem Adressbuch nicht, um welchen Zweig der vielen Meierhofer es sich jeweils gehandelt hat.

2. Spezialisierter Handel

Eine Geschirrhandlung sowie eine Hadernhandlung führte Jakob Liebert (vgl. das Lieberthaus, das heutige Ortsmuseum am Müliweg 1). Hadern sind Lumpen und zerschlissene Kleider, d.h. Textilfasern, die als Rohstoffe für die Papierherstellung dienten.

Holzhandlungen führten Jakob Meyerhofer (später am Bahnhof stark ausgebaut) und Johannes Schenkel. 

Sogar eine Weiacher Lederhandlung gab es. Inhaber war Jakob Meierhofer.

Eine Manufacturwarenhandlung betrieb ein Jakob Meierhofer. Manufakturware ist Meterware, also Stoffballen, die nach der Massangabe des Käufers geschnitten und verkauft werden.

Schliesslich ist noch der Viehhändler Carl Willi zu nennen.

3. Handwerksbetriebe

Schuhmacherwerkstätten waren nicht weniger als fünf in Betrieb! Alexander Baltisser, Ulrich Meier, Konrad Meierhofer, Ulrich Meierhofer sowie Gebrüder Schmid im Berg.

Schneider gab es drei: die Ateliers von Jakob Meier, Konrad Meierhofer und Konrad Schmid.

Weiter herum bekannt war die Mechanische Werkstätte von Jakob Etzensperger mit ihrer Spezialität Mühlenbau, die als Fabrik galt, obwohl sie nur wenige Arbeiter hatte (vgl. WeiachBlog Nr. 1626).

Auch der Schlosserei von Jakob Baltisser wird speziell Erwähnung getan: Ihre Spezialitäten waren «Bauarbeit und Wasserleitungen». Ebenfalls im Metallfach tätig: die Schmiede von Jakob Bersinger.

Als Hafner (Ofenbauer) waren Felix Meier und Jakob Siegrist tätig. An der Schnittstelle zwischen den Feurigen und den Hölzigen waren die Wagnereien Jakob Baumgartner und Rudolf Meierhofer tätig.

Auch eine Schreinerei (Inhaber: Johannes Meierhofer) und eine Sägerei (Jakob Baumgartner) gab es, was im waldreichen Weiach wenig verwundert.

4. Amtsfunktionen

Das Betreibungsamt wurde von Jakob Willi geführt (für den Ärger, den seine Amtsvorgänger hatten, vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 36). Als Lehrer werden Ernst Pfrunder und Anna Weber aufgeführt. Für den Notar wird auf Niederglatt verwiesen. Dort war der Sitz des Amtsnotariats für das Neuamt, Rümlang und Weyach. Amtsinhaber war Heinrich Kägi. Und selbst der Weiacher Pfarrer Johannes Stünzi ist nach dem Schwarz'schen Verzeichnis ein Gewerbetreibender. 

Quelle

  • Hans Schwarz' Adressbuch des Kanton Zürich für Industrie, Handel und Gewerbe 1893/1894. Bassersdorf & Zürich 1893 – S. 185. Signatur: ETH-BIB Rar 20314

Montag, 31. Mai 2021

Vernichtender Hagelsturm 1838. Pfarrer startet Spendenaufruf

Am heutigen Datum vor fünfzehn Jahren ist auf WeiachBlog der Beitrag Nr. 208 mit dem Titel «Verderbliches Schlossengewitter» erschienen. Als Schlossen wurden im 19. Jahrhundert die grösseren Hagelkörner bezeichnet, manchmal auch Hagelkörner als solche.

In Zollingers Chronik (dem blauen Büchlein von 1972) ist auf Seite 38 von einem Schaden von 2300 Gulden die Rede. Wenn man nun aber in die zürcherischen Zeitungen des Juni 1838 schaut, dann stellt man fest, dass dieser Wert um den Faktor 10 zu tief angesetzt ist. Deshalb erfolgt heute ein ausführlicher Nachtrag, in dem zwei vom damaligen Weiacher Pfarrer Keller eingesandte Berichte im vollen Wortlaut (oder jedenfalls dem, wie damals abgedruckt) wiedergegeben werden.

Der Hagelsturm als Strafgericht Gottes

Der erste dieser Berichte erschien (wohl als Inserat) in der Werbeannoncen-Postille von J. J. Ulrich im Berichthaus Zürich (Zürcherisches Wochenblatt, Nummer 46, 7. Juni 1838 – S. 244):

«154. Gestern Abends zwischen 4 und 5 Uhr brach ein heftiges Hochgewitter über die Gegend von Weyach aus. Ein dasselbe begleitender Sturm brachte es mit solcher Schnelligkeit herbei und peitschte die Schlossen, welche an Größe Baumnüssen glichen, mit solcher Gewalt herab, daß man in den Häusern unmöglich die Fensterladen schließen konnte, sondern die Fenster Preis geben und sich in abgelegene Theile der Häuser flüchten mußte, ja viele mit Feldarbeiten Beschäftigte mit blutenden Köpfen und wundgeschlagenen Händen zurückkehrten. Starke Eichbäume wurden sammt den Wurzeln aus der Erde gerissen, und mehrere, welche unter einer Eiche schützendes Obdach suchten, durch ihren Umsturz in große Lebensgefahr gebracht. — Die Saat unserer Felder ist gänzlich zernichtet, der Ertrag der Wiesen und Kleeäcker ist in den Boden geschlagen und die wenige Hoffnung, welche uns der Winter- und Frühlingsfrost in den Weinbergen übrig gelassen, völlig zertrümmert. — An Futter für das Vieh gebricht es gänzlich, die Vorräthe an Lebensmitteln gehen zur Neige und nur Wenige wissen, woher sie nach der Erntezeit Speise nehmen wollen. — Der Schaden ist um so empfindlicher, da die sämmtlichen Bewohner unserer Gemeinde ausschliesslich vom Acker- und Weinbau leben; — doch wir vertrauen auf den, der uns gewiß nicht ohne väterliche Absicht heimgesucht hat und hoffen auf die liebreiche Theilnahme edler Menschenfreunde und christlicher Brüder.
Weyach, den 1. Juni 1838. 
Pfarrer Keller»

Eine Spur der Verwüstung vom Fricktal bis in den Thurgau

Das geschilderte Unwetter hat auch in redaktionell betreuten Blättern seinen Niederschlag gefunden, so u.a. in der Zürcherischen Freitagszeitung, Nummer 23 vom 8. Juni 1838 – S. 2:

«Zürich. Seit dem 30. Mai hatten wir täglich Gewitter, am schwersten wurde ein Theil unsers Kantons Donnerstags den 31., Nachmittags, heimgesucht. So weit wir hören, traf die Schädigung die Gegenden von Weiach, Glattfelden, Eglisau, Teuffen, Berg, Buch, am Irchel liegend; ob das Gewitter noch weiter gezogen, wissen wir nicht.» 

Es folgt eine ausführliche Beschreibung der Schäden am Nordabhang des Irchel. Auch über Weiach gibt es erste Informationen, wenn auch nicht ganz korrekte:

«In Weyach waren die Schlossen so heftig, daß an der Kirche kein Fenster ganz blieb; auch die Fenster vieler einzelner Privaten wurden zertrümmert. Man kann daraus schließen, wie es den Feldfrüchten erging.»

In der Ausgabe der darauffolgenden Woche (Zürcherische Freitagszeitung, Nummer 24, 15. Juni 1838 – S. 3) ging der Redaktor vertieft auf das beispiellose Gewittergeschehen ein:

«Neben den bereits angeführten Orten wurden durch das Gewitter vom 31. Mai auf [sic!] die Ortschaften Hünikon, Hettlingen, Seuzach, Benk, Rutschweil und Rickenbach und einige angrenzende Orte im Thurgau betroffen. — Am heftigsten scheint sich das Ungewitter über das Frickthal, Kanton Aargau, von Rheinfelden bis nach Kaiserstuhl hinauf, entleert zu haben. — In der Nacht auf den 9. Juni fiel Schnee, den man Morgens noch auf der Albiskette liegen sah. Leider scheint sich das Wetter nicht freundlicher anlassen zu wollen, und der Luzerner-Prophet dürfte nur mit seinen Strich- und Gewitterregen es errathen haben.»

Der Sturmwind riss kleine Kinder mit sich

In kleinerer Schrift eingerückt, folgt dieser Einleitung eine Zuschrift des Weiacher Pfarrers Johann Heinrich Keller (1805-1878, in Weiach 1837-1843), der seinen ersten Bericht vom 1. Juni (vgl. oben) nach ein paar Tagen um etliche Details erweitert hat, insbesondere was die amgerichteten Schäden betrifft:

«Die Gemeinde Weyach wurde durch das letzten Donnerstag den 31. Mai Statt gehabte Hochgewitter sehr hart mitgenommen. Abends nach 4 Uhr ward dieses von einem heftigen Sturme dahergetrieben und verursachte allgemeine Zerstörung.  4 bis 5 Minuten hindurch stürzten Schlossen wie Baumnüsse in dichter Menge aus der Wolkenmasse herab und zernichteten die Saat des Feldes, den Ertrag der Wiesen und Kleeäcker und die Gewächse des Weinstocks und der Fruchtbäume gänzlich. Menschen und Vieh, welche nicht schnell genug ein schützendes Obdach finden konnten, kehrten wundgeschlagen und blutend nach Hause zurück; ein kleiner Knabe wurde vom Sturme aus der Hand des ihn führenden Vaters gerissen und etliche 20 Schritte weit fortgetragen; im nahen Walde wurden 17 der größten Eichen und eben so viele Forren sammt den Wurzeln aus der Erde gerissen und mit der Kirche, in welcher auf der dem Wetter zugewendeten Seite alle Fensterscheiben zerschmettert wurden, hatten noch gar viele Häuser ein gleiches Schicksal, so daß sich die Bewohner derselben in abgelegener liegende Zimmer flüchten mußten. 

Ungeachtet der unmittelbar nach dem Gewitter eingetretenen lauwarmen Abendluft und der darauf folgenden ziemlich warmen Nacht konnte man doch gegen Mittag des folgenden Tages bei einer Temperatur von 17° R. [21,25 °C] in schon von der Sonne beschienenen Wiesen ganze Hände voll Schlossen aufheben, deren viele noch 1 1/4'' und 1 1/2'' nach allen Richtungen hin maßen; sie waren meistens in abgeplatteter Kugelform, mit vielen scharfen Ecken versehen, glaslauter und hatten in der Mitte einen milchweißen strahlenförmigen Kern.» 

Hier macht der Herr Pfarrer also nebenbei noch Angaben für die Hagelforschung, indem er die Körner genau beschreibt. Mit 1.5 Zoll (4.5 cm) waren die Schlossen noch grösser als in WeiachBlog Nr. 208 erwähnt (dort: 5/4 Zoll).

Gigantische Schadenzahlen untermauern Spendenaufruf

Keller fährt weiter: «Nach gewissenhafter im Speziellen aufgenommener Schatzung beträgt der Schaden unserer Gemeinde: An Korn und Waizen 6751 fl., Roggen 6160 fl. 20 ß., Futterwachs 4561 fl., Wein 4292 fl. 35 ß., Oehlgewächsen 757 fl. 20 ß., Obst 653 fl., Fensterscheiben 219 fl., zusammen 23,394 fl. 35 ß. Hierbei ist jedoch der Schaden an Hanf und Sommergewächsen, sowie auch an Waldung, in welcher ein großer Theil des dießjährigen Nachwachses zerschlagen wurde, nicht mitgerechnet. 

Wie empfindlich dieser Schaden für die Bewohner unserer Gemeinde bereits ist und noch werden wird, ist leicht zu begreifen, wenn man bedenkt, daß der Feld- und Weinbau ihr einziger Reichthum und ihre einzige Nahrungsquelle ist. Die Meisten sind für die baldige Zukunft von allen Vorräthen an Lebensmitteln und Futter für das Vieh entblößt und wissen noch dazu bei allfällig eintretenden Terminen nicht, woraus sie die auf ihren Gütern haftenden jährlichen Lasten entrichten können. Darum wird hoffentlich eine dringende Fürbitte an alle nahen und fernen Menschenfreunde für seine schwer heimgesuchten Gemeindsgenossen nicht übel aufgenommen werden ihrem Seelsorger 

Weyach, den 6. Juni 1838. H. Keller, Pfarrer.»

Man kann sich die Verzweiflung der Weiacher vorstellen, die nach diesem Unwetter geherrscht hat. Viele weniger wohlhabende Familien dürften vor dem Ruin gestanden haben. Wenn wir den angegebenen Schaden von rund 23400 Gulden auf Swistoval.ch nach dem Modell Historischer Lohnindex umrechnen, dann ist in diesem kurzen Hagelsturm innert gerade einmal 4 bis 5 Minuten ein Schaden von über 4 Millionen Franken entstanden.

Freitag, 28. Mai 2021

Ärger über absonderliche Quarantänevorschriften

Noch vor anderthalb Jahren hätte man erklären müssen, was eine Quarantäne ist. Heute ist dieser Begriff sprachliches Allgemeingut. Dem Coronamassnahmen-Regime sei's geklagt.

Und so wie heute eine immer grössere Zahl an Menschen mehr als nur genervt ist, ob der endlos verlängerten einschränkenden Massnahmen, so war es auch vor 300 Jahren mit der sogenannten Marsilianischen Pest.

Bei allem Verständnis für die Sorgen des Sanitätsrates (einem Ausschuss der Gnädigen Herren von der Obrigkeit zur Zürich): Besonders Händler und Gewerbetreibende im Textilbereich fanden die Vorsichtsmassnahmen dann doch ziemlich übertrieben. Mit dem Ausräuchern der Post hätte man ja noch leben können. Dass die fahrenden Handelsreisenden aus Savoyen nicht mehr kommen durften, auch das wäre noch zu verschmerzen gewesen. 

Aber die Art und Weise, wie die Quarantänestationen für Waren betrieben wurden, die führten dann schon zu etlichem Stirnrunzeln. Die Weiacher bekamen das hautnah mit, denn auf ihrem Gemeindegebiet stand so eine Station. Eine Baracke, benannt als «Erlufftungshaus», in der alle Stoffballen aufgeschnitten, wochenlang gelüftet und regelmässig gewendet werden mussten.

Wenn es für Waren gilt, dann halt auch für Menschen

Als äusserst aufwendig erwiesen sich insbesondere die Absonderungs-Vorkehrungen, die das Personal des «Erlufftungs»-Hauses zu treffen hatte. Schliesslich belegte man die Baumwollballen und die gewebten Stoffe aus französischen Landen ja nicht umsonst mit sechs Wochen Wartezeit. Ob sich aber die dazu angestellten Knechte, wie es die strengen Vorschriften des Sanitätsrates verlangten, tatsächlich nur in dem ihnen zugewiesenen Gebiet um die Baracke herum aufhielten, und ob sie wirklich jedesmal die an einem «gewüssen» Ort deponierten Speisen abholen gingen, darf zumindest infrage gestellt werden. Ebenso unklar ist, ob sie wirklich niemals mit jemandem von ausserhalb «Communication» hatten. 

All die nicht immer einleuchtenden Vorschriften erregten auf jeden Fall einigen Missmut, wie er deutlich in einem Brief des für den Betrieb des Hauses verantwortlichen Weiacher Pfarrers Hans Rudolf Wolf vom 28. Mai 1721 (also heute vor 300 Jahren) zum Ausdruck kommt:

«Es gibt dismahlen vom Sanitet-Raht ein und andern wunderbaren ordre, dan so wunderbar mir vorkommt, wie die Communion in dem Quarantaine Hauss muss verrichtet werden; durch einen Herren Ministrum von Zürich, der dan 10 Tag im Hauss Quarantaine halten und von mir mit nahrung und decken soll versehen werden ( ... ).» (Weiacher Geschichte(n) Nr. 10, Gesamtausgabe S. 15)

Der Pfarrer kritisierte also, dass ein ordinierter Kollege extra von Zürich herreisen musste, um die Seelsorge für das Personal der Quarantäne-Baracke zu gewährleisten, er aber danach noch zehn Tage dortbleiben musste. Warum gerade zehn Tage? 

Es sind Fragen wie diese, die wir Heutigen im Zusammenhang mit den teils abstrus wirkenden Vorschriften aus dem Bundesamt für Gesundheit haben, welche die Weiacher vor 300 Jahren rätseln liessen.

Geschichte wiederholt sich nicht. Aber sie reimt sich. (Joseph Anthony Wittreich, 1987)

Quellen und weiterführende Literatur

  • Contagionssachen (Seuchen) 1720-1722. Signatur: StAZH A 70.9 bis A 70.12 
  • Contagions-Sachen. Signatur: StAZH D 68 («Quarantänen- und Entlüftungshaus zu Weiach» für seuchenverdächtige Ware). Dossier ist Teil des Archivs des Kaufmännischen Direktoriums (Branchenverband des Textilgewerbes der Stadt Zürich).
  • Acta und Schrifften: Verloffenheit bey der in Marseille entstandener Contagion und allhiesiger darüber verfasster Sanitetsverordnungen, wie alles hierinnen umbständlichen enthalten. Zusammengetragen von Caspar Hess, Post-Directer (Originaltitel). Signatur: StAZH D 144
  • Ruesch, H.: Das «Erlufftungshaus» in Weiach (1720/21). Eine Studie zur Geschichte der obrigkeitlichen Pestprophylaxe im alten Zürich. In: Zürcher Taschenbuch auf das Jahr 1980. Zürich 1979 – S. 123-136.
  • Brandenberger, U.: Mit Mörsern gegen die Pest. Das «Erlufftungshaus» von 1720/21 (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) Nr. 9. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 2000 – S. 9.
  • Brandenberger, U.: Europäisches Handelshemmnis und lokale Einnahmequelle. Das «Erlufftungshaus» von 1720/21 (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) Nr. 10. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2000 – S. 13-14.
  • Brandenberger, U.: COVID-19 und Marsilianische Pest. Ein kleiner Rechtsvergleich. WeiachBlog Nr. 1510 v. 18. Mai 2020.
  • Brandenberger, U.: Vom Leben mit dem zweiten Pest-Mandat, d.d. 9. September 1720. WeiachBlog Nr. 1599 v. 9. Oktober 2020.
  • Brandenberger, U.: Vor 300 Jahren: Zürich sperrt Handels- und Reiseverkehr mit Genf. WeiachBlog Nr. 1606 v. 31. Oktober 2020.
  • Brandenberger, U.: Die Weiacher Quarantäne-Baracke von 1720/21. WeiachBlog Nr. 1618 v. 15. Januar 2021.

[Veröffentlicht am 29. Mai 2021 um 07:40 MESZ]

Dienstag, 25. Mai 2021

Weshalb ist Kadelburg mit Weiach verbandelt?

Im WeiachBlog-Beitrag Nr. 1657 vom Pfingstsamstag war von Kadelburg als Umladeplatz für Holzladen aus dem Schwarzwald die Rede.

Das baden-württembergische Dörfchen Kadelburg (seit 1973 mit Bechtersbohl, Dangstetten, Küssnach, Reckingen und Rheinheim zur Gemeinde Küssaberg vereint) liegt rheinabwärts von Zurzach auf der rechten Rheinseite und hat mit diesem eine jahrhundertealte enge Verbindung, wie man an der Fassade des markanten Kelnhauses mitten im alten Dorfkern lesen kann. Nämlich über das St. Verenenstift, dem Zurzacher Kloster, das mit dem Kult um die (der Legende nach aus der Gegend von Luxor in Oberägypten stammende) Hl. Verena entstanden ist.

Reformierter Brückenkopf bei Zurzach

Im sonst durchwegs katholisch geprägten Landkreis Waldshut sticht der Umstand besonders hervor: die Kadelburger sind seit bald fünf Jahrhunderten mehrheitlich reformiert. Diese Diaspora-Stellung hat Kadelburg (samt dem dazu gehörenden Attikerhof, dem heutigen Ortsteil Ettikon nahe der Wutach-Mündung) eng an die Zürcher gebunden, denn von dort aus wurden sie mit Rat und Tat auch seelsorgerlich unterstützt.

In den Aufzeichnungen der Weiacher Pfarrer zu Eheschliessungen finden sich 22 Einträge aus den Jahren 1615 bis 1793, in denen Weiach und Kadelburg gemeinsam vorkommen. 

Sie wurden mit zehntausenden anderen aus allen Zürcher Gemeinden für das Projekt Ehedatenbank (EDB) des Zürcher Staatsarchivs einzeln erfasst und können über den Online-Katalog abgefragt werden. Insgesamt 60 von diesen EDB-Einträgen weisen eine Verbindung nach Kadelburg auf. 

Wirtschaftliche Verbindung oder obrigkeitliche Zuweisung?

Keine andere Zürcher Kirchgemeinde hat so häufigen Kadelburg-Bezug wie Weiach (die nächsthäufigere Gemeinde ist Glattfelden mit 7 solchen Einträgen in der EDB). Woher kommt diese enorme Häufung von über einem Drittel?

Dass es etwas mit dem gleichen Glaubensbekenntnis zu tun hat, das ist klar. Dazu kommt aber, dass die Weiacher anscheinend häufigere wirtschaftliche Beziehungen rheinabwärts hatten als andere Gemeinden. Oder war es eher umgekehrt? Dass nämlich Kadelburger Schiffleute regelmässig in Kaiserstuhl zu tun hatten und dort Weiacher kennenlernten? 

Unterhalb von Kadelburg, nahe der Einmündung der Wutach in den Rhein befindet sich der Ettikoner Laufen od. Mittlere Lauffen (auf der Schweizer Seite «Koblenzer Laufen» oder «Kleiner Laufen» genannt), eine der wenigen Stromschnellen, die dem Rhein noch erhalten geblieben sind. Da man dort per Schiff nicht einfach drüberfahren kann, gibt es nur eine Lösung für Material, das von Waldshut oder Tiengen her den Rhein aufwärts transportiert werden muss: Vor dem Hindernis abladen, über Land verschieben und in Kadelburg erneut auf Schiffe verladen. Damit kommt man dann bis zum Rheinfall bei Schaffhausen.

a) Katholische Frauen eingebunden

Im ältesten Eintrag von 1615 vermerkt Pfr. Hans Lux Wydler zur Braut: «Ellsbetta Rogwyller von Cadelburg uß der Pfharr Zurzach, alterius Relgionis» (StAZH E III 136.1, EDB 46). Hier sehen wir also, dass die Seelsorge durch den reformierten Pfarrer von Zurzach besorgt wurde. Und dass die Braut Katholikin war. Davon, dass sie konvertiert habe, steht da zwar nichts. Aber allein der Umstand, dass allfällige Kinder aus dieser Beziehung den Namen Trüllinger trugen und in Weiach aufgewachsen sein dürften (und damit im reformierten Glauben erzogen wurden), wird die Papsttreuen schon zur Genüge geärgert haben.

Auch aus dem 18. Jahrhundert gibt es eine solche Konfessionsangelegenheit, die sogar im Ehegerichtsprotokoll 1731 (StAZH YY 1.222), S. 35-36 (1. Febr. 1731) ihren Niederschlag gefunden hat: der Kadelburger Witwer Johannes Zuber (58), von Beruf Barbierer bzw. Scherer (d.h. für medizinische Grundversorgung ausgebildet) und seine Magd Anna Suter (26) von Lienheim (heute Gde. Hohentengen am Hochrhein) durften sich mit Bewilligung des Zürcher Ehegerichts am 5. Februar 1731 zu Weiach trauen lassen. Bei der Braut wird explizit vermerkt: «Proselytin», d.h. Anna war vom Katholizismus zum Protestantismus übergetreten (StAZH E III 136.1, EDB 719).

b) Weiach als Ausweichkirche

Unter dem 27. Januar 1674 trug der Pfarrer von Glattfelden in sein Verzeichnis die Ehe zwischen Hans Gross, Lismer aus Kadelburg und der Weiacherin Verena Herzog ein. Wörtlich heisst es da: «wëgen etwas vorgangner Mißverstëndtnus allhier eingesëgnet» (StAZH E III 43.1, EDB 464). Offenbar waren aber sowohl Pfr. Huber von Zurzach wie Pfr. Seeholzer von Weiach durchaus mit diesem Vorgehen einverstanden. Aus welchen Gründen auch immer. Denn man muss annehmen, dass eigentlich der Weiacher Pfarrer für diese Eheschliessung zuständig gewesen wäre.

Warum Martin Gross aus Kadelburg im März 1679 die Zurzacherin Susanna Kaiser ausgerechnet in der alten Kirche in unserem Oberdorf geheiratet hat, das lässt sich aus dem Vermerk «ohne Kranz und Schäppeli» des Weiacher Pfarrers Seeholzer erahnen (StAZH E III 136.1, EDB 36). Die Eheleute konnten sich auf diese Weise der Aufmerksamkeit in heimatlichen Gefilden etwas entziehen, denn möglicherweise war Susanna bereits sichtbar schwanger.

Eine ähnliche Problemlage dürfte in der Amtszeit Brennwald (Weiacher Pfarrer von 1693 bis 1707) vorgelegen haben. Er notierte unterm 26. Mai 1698 zur Eheschliessung zwischen Daniel Spühler von Rekingen (Aargau) und Maria Kuchimann von Kadelburg: «absque sertis [ohne Kranz]; auf Befehl hier kopuliert» (StAZH E III 136.1, EDB 496). Der Befehl stammte wohl direkt vom Zürcher Ehegericht, das den Weiacher Pfarrherrn zu dieser Amtshandlung anwies.

Aus der Amtszeit von Pfr. Wolf (in Weiach von 1708 bis 1747) ist eine weitere möglicherweise delikate Eheschliessung abseits der Wohngemeinde überliefert: Heinrich Gross «ab dem Attiker-Hof und von Caddelburg der Gemeind Z[ur]zach» wurde am 29. April 1727 mit Maria Gross getraut, die ebenfalls von diesem Hof stammte (StAZH E III 136.1, EDB 683). Waren die beiden zu nahe verwandt, so dass sie nur mit Spezialbewilligung heiraten durften? Die Gesetzgebung war damals strenger als heute, was verbotene Verwandschaftsehen betrifft.

c) Die Gross-Verbindung

Ein Familienname fällt besonders häufig: Gross. Insgesamt zehn Personen in den 22 Einträgen von Weiacher Pfarrern im Zusammenhang mit Kadelburg heissen so, also fast ein Viertel!

Am 21. Juli 1674 heiratete der höchste Weiacher, Untervogt Matthias Baumgartner, die Kadelburgerin Jungfer Magdalena Gross (StAZH E III 136.1, EDB 326). Man darf annehmen, dass dies für beide Seiten eine standesgemässe Heirat darstellte. Magdalena dürfte also aus durchaus wohlhabendem Haus gekommen sein.

Als einer der ersten in der neuen Kirche wurde am 16. November 1706 Heinrich Anner von Weiach mit Elisabeth Gross aus Kadelburg getraut (StAZH E III 136.1, EDB 556). Interessantes Detail: Am selben Tag heiratete auch dessen Vater Heinrich sen. Pfarrer Brennwald vermerkt neben der Braut Verena Herzog auch das Alter des Bräutigams: «aetat. 73». Dass Verena die Witwe des Hans Gross, Lismer aus Kadelburg war, ist zumindest vom Namen her (und dem mutmasslich ebenfalls fortgeschrittenen Alter der Braut) durchaus möglich. Die Zusammenlegung der Hochzeiten hat den netten Nebeneffekt, dass sich die Kosten für die Bewirtung der Gäste aufteilen lassen.

Fazit

Es gibt etliche Beispiele für Eheschliessungen, die auf wirtschaftliche Beziehungen zwischen Kadelburg und Weiach hindeuten. Ebenso gibt es etliche Fälle, bei denen man davon ausgehen muss, dass es sich bei der Trauung um eine von vorgesetzter Stelle in Zürich angeordnete Amtshilfe gehandelt hat, die zu den fixen Aufgaben des Weiacher Pfarrherrn gehörte.

Liste der Ehen mit Kadelburg-Bezug

  • Trüllinger, Heinrich, Weiach, getraut mit Roggweiler, Elisabeth, Kadelburg. 12. September 1615. Signatur: E III 136.1, EDB 46.
  • Meierhofer, Jakob, getraut mit Haug, Verena, Kadelburg. 3. Dezember 1667. Signatur: E III 136.1, EDB 279.
  • Schurter, Ulrich, getraut mit Gross, Anna, Kadelburg. 1. November 1670. Signatur: E III 136.1, EDB 298.
  • Gross, Hans, Kadelburg, getraut mit Herzog, Verena, Weiach. 27. Januar 1674. Signatur: E III 43.1, EDB 464.
  • Baumgartner, Matthias, getraut mit Gross, Magdalena, Kadelburg. 21. Juli 1674. Signatur: E III 136.1, EDB 326.
  • Gross, Martin, Kadelburg, getraut mit Kaiser, Susanna, Zurzach AG. 25. März 1679. Signatur: E III 136.1, EDB 362.
  • Baumgartner, Hans Rudolf, getraut mit Zubler, Barbara, Kadelburg. 12. Februar 1684. Signatur: E III 136.1, EDB 393.
  • Spühler, Daniel, Rekingen AG, getraut mit Kuchimann, Maria, Kadelburg. 26. Mai 1698. Signatur: E III 136.1, EDB 496.
  • Anner, Heinrich, getraut mit Herzog, Verena. 16. November 1706. Signatur: E III 136.1, EDB 555.
  • Anner, Heinrich, getraut mit Gross, Elisabeth, Kadelburg. 16. November 1706. Signatur: E III 136.1, EDB 556.
  • Baumgartner, Christian, getraut mit Hässig, Anna, Kadelburg. 21. Februar 1708. Signatur: E III 136.1, EDB 568.
  • Gross, Heinrich, Ettikon (Kadelburg), getraut mit Gross, Maria, Ettikon (Kadelburg). 29. April 1727. Signatur: E III 136.1, EDB 683.
  • Zuber, Christian, Kadelburg, getraut mit Willi, Barbara. 22. September 1729. Signatur: E III 136.1, EDB 712.
  • Zuber, Johannes, Kadelburg, getraut mit Suter, Anna. 5. Februar 1731. Signatur: E III 136.1, EDB 719.
  • Zuber, Hans Jakob, Kadelburg, getraut mit Leener, Verena, Kadelburg. 1. März 1752. Signatur: E III 136.1, EDB 851.
  • Maag, Hans Jakob, Weiach, getraut mit Zuber, Verena, Kadelburg. ca. 15. April 1760 - ca. 22. April 1760. Signatur: E III 136.2, EDB 36.
  • Maag, Hans Jakob, Weiach, getraut mit Bercher, Anna Maria, Kadelburg. 2. Februar 1762. Signatur: E III 136.2, EDB 51.
  • Doldi, Samuel, Zurzach AG, getraut mit Bercher, Anna Maria, Kadelburg. 7. August 1770. Signatur: E III 136.2, EDB 114.
  • Baumgartner, Rudolf, getraut mit Bercher, Verena, Kadelburg. 15. Juli 1777. Signatur: E III 136.2, EDB 167.
  • Bombeli, Jakob, getraut mit Gross, Maria, Kadelburg. 4. April 1780. Signatur: E III 136.2, EDB 186.
  • Bercher, Heinrich, Kadelburg, getraut mit Bercher, Magdalena, Kadelburg. 1. Mai 1781. Signatur: E III 136.2, EDB 197.
  • Ruf, Johannes, Rekingen AG, getraut mit Hermann, Anna Maria, Kadelburg. 13. November 1791. Signatur: E III 136.2, EDB 271.
  • Meier, Heinrich, getraut mit Gross, Anna Maria, Kadelburg. 7. August 1792. Signatur: E III 136.2, EDB 282.
  • Baumgartner, Heinrich, getraut mit Gross, Elisabeth, Kadelburg. 12. Februar 1793. Signatur: E III 136.2, EDB 287.

Montag, 24. Mai 2021

Pfingsten 1871 in Weyach, gesehen mit Kinderaugen

Und? Wie haben Sie Pfingsten verbracht? Wenn Sie jetzt morgen in der Schule einen Aufsatz darüber schreiben müssten, was würde dann drin stehen?

In den Beiträgen WeiachBlog Nr. 1651 und 1654 haben wir bereits Auszüge aus Tagebucheinträgen des Hörbehinderten Jakob Meyerhofer (1860-1920) gebracht. 

Jakobs Aufsatz über Pfingsten vor genau 150 Jahren, geschrieben am Dienstag, 30. Mai 1871, enthält keine speziellen Informationen (wie bspw. über den Eisenbahnbau oder Schloss Schwarzwasserstelz). Aber gerade durch seine unspektakuläre Beschreibung von Alltäglichkeiten, wie sie um einem wichtigen Termin im Kirchenjahr herum halt eben auch stattgefunden haben, sind seine Zeilen ein Zeitdokument, das man sonst so nicht findet. Denn Hand aufs Herz: Wer schreibt schon solche Banalitäten auf, wie sie einem selbst und den Zeitgenossen eben völlig normal erscheinen.

«Am letzten Freitag vor dem Mittagessen ist mein Vater gekommen. Der Vater hat mich abgeholt. Ich durfte über das Pfingstfest nach Hause gehen. Ich anzog die Sonntagskleider. Mein Vater ass bei uns zu Mittag. Dann grüsste ich die Lehrerschaft. Dann gingen der Vater u. ich auf den Bahnhof. Der Vater kaufte ein Billet. Wir fuhren auf der Eisenbahn nach Niederglatt. Wir gingen in das Wirtshaus, u. tranken Wein u. assen Weggli. Dann sind wir zu Fuss nach Weyach gegangen. Der Vater sah meine Mutter auf dem Weinberg. Ich grüsste die Mutter. Die Mutter arbeitete auf dem Weinberg. Ich grüsste die Schwestern Elise u. Albertina. Sie waren auf der Strasse. Der Vater u. ich u. die Schwestern gingen in das Wohnhaus. Ich grüsste den Bruder Johannes. Der Vater u. ich assen Suppe u. Fleisch u. Kartoffeln u. Salat. Der Vater trank den rothen Wein. Dann hat der Vater aufgeladen auf den Wagen das Heu. Ich u. ein Mann rechten das Heu mit dem Rechen. Der Wagen fuhr in die Scheune. Dann hat ein Mann gefüttert das Vieh mit Gras. Dann haben die Eltern u. die Geschwister u. ich Kaffe getrunken u. haben geessen Bauernbrod.

Am Sonntag Morgen [gemeint ist der Samstagmorgen] backte die Mutter 3 Wähen. Die Eltern u. die Geschwister u. ich u. ein mann u. eine Frau assen die Wähen u. tranken Kaffe. Dann backte die Mutter Bauernbrod. Dann kämmte ich dem Johannes die Haare mit dem Kamm. Der Bruder Johannes u. die Schwester Elise gingen in die Schule bis um 10 Uhr. Die Frau ging auf den Weinberg. Die Frau arbeitete auf dem Weinberg. Ein Mann ablud das Heu in der Scheune. Dann fuhr ich in den Wald auf dem Wagen. Ein Mann trieb die Kühe an dem Wagen mit der Peitsche. Ein Mann stellte viele Stämme an den Wagen. Der Vater legte die Stämme auf den Wagen. Ich anzog den Rock des Vaters, weil es regnete. Dann gingen ich u. der Vater u. ein mann nach Hause. Wir assen Wähen u. Brod u. tranken den Wein. Der Mann warf die Stämme auf die Strasse. Ich u. der Mann trugen die Stämme. Der Vater sägte das Holz mit der Säge. Ich spaltete das Holz mit der Gertel. Der Mann mähte den Klee mit der Sense. Ich u. die Schwester Elise rechten den Klee mit dem Rechen. Der Mann u. der Bruder aufluden den Klee mit der Heugabel. Nach dem Mittagessen die Mutter u. die Frau gingen auf den Weinberg. Sie arbeiteten auf dem Weinberg bis um 5 Uhr. Der Vater u. der Mann u. der Bruder Johannes u. ich gingen in den Wald u. holten wieder Stämme. Die Mutter gab mir u. den Schwestern am Abend das Butterbrod. Ein Mann fütterte das Vieh mit Gras. Das Vieh frass gern das Gras. Meine Eltern u. meine Geschwister u. der Mann u. die Frau tranken später Kaffe u. assen Bauernbrod u. Kartoffeln.

Am Sonntag Morgens tranken meine Eltern u. meine Geschwister u. ein Mann den Kaffe u. assen Bauernbrod u. gebratene Kartoffeln. Ich trank die Milch auf dem Bett. Ich aufstand um 8 Uhr. Ich trank den Kaffe u. ass gebratene Kartoffeln u. Bauernbrod. Die Mutter wischte den Boden mit dem Besen. Der Vater u. der Mann barbierten den Bart mit dem Barbiermesser. Der Vater anzog die schwarzen Kleider. Der Mann anzog die Sonntagskleider. Mein Vater u. der Mann gingen in die Kirche. Sie kamen wieder um 10 Uhr. Die Geschwister u. ich anzogen die Sonntagskleider. Nach dem Mittagessen besuchten ich u. der Vater u. der Bruder die Frau Elisabetha Meierhofer. Ich u. der Bruder Johannes assen das Butterbrod mit Honig u. tranken Wein. Frau Meierhofer gab mir ein Geldstück. Der Vater u. ich u. der Bruder Johannes gingen nach Hause. Die Mutter u. die Geschwister u. ich gingen in die Kirche. Die Leute haben gesungen. Der Pfarrer predigte laut [Weiacher Pfarrer war zu dieser Zeit Pfr. Johannes Stünzi]. Nach der Kirche die Mutter gab mir u. den Geschwistern Aepfel u. Eier. Ich fütterte das Vieh mit Gras. Meine Eltern u. meine Geschwister u. ich tranken Kaffe u. assen Bauernbrod u. Kartoffeln.

Am Montag Morgens aufstanden wir um 6 Uhr. Wir tranken Kaffe u. assen gebratene Kartoffeln u. Bauernbrod. Der Vater wischt den Boden. Ich u. der Bruder schauckelten auf dem Brett. Nach dem Mittagessen sagte ich Adiö zu dem Vater u. den Geschwistern. Die Mutter u. ich gingen zu Fuss nach Bülach. Wir besuchten die Base. Wir assen Aepfel u. Fleisch u. Brod u. tranken Wein. Wir gingen in ein anderes Haus. Wir assen Bauernbrod u. tranken Wein. Wir gingen in den Garten an dem Wirtshaus. Die Mutter u. die Base tranken Wein u. assen Weggli. Ich ass auch Weggli. Ich trank nicht den Wein. Ich sagte Adiö zu der Mutter. Ich fuhr auf der Eisenbahn nach Zürich. Ich kam um halb 8 Uhr wieder in die Anstalt u. grüsste die Lehrerschaft u. die Zöglinge.»

Dem Speiseplan, in dem praktisch überall Kartoffeln vorkommen, kann man unschwer entnehmen, dass die Familie von Jakob Meyerhofer nicht zu den Wohlhabenden gehört hat. In seinen Aufzeichnungen, so Wyrsch-Ineichen, finde man denn auch keinerlei Beschreibung von teuren Reisen und anderen Aktivitäten, die man nur Internats-Zöglingen mit wohlbetuchten Eltern angedeihen lassen konnte. Dafür diese Zeitbilder aus einem einfachen Weiacher Bauernhaushalt.

Verwendete Quellen und weiterführende Literatur

  • Tagebücher 1871, 1873 und 1875/76 von Jakob Meyerhofer von Weiach (ZH), 1868-1876 Schüler an der Blinden- und Taubstummenanstalt Zürich. Mit einer Einleitung von G. Ringli und G. Wyrsch-Ineichen. Hrsg.: Kantonale Gehörlosenschule, Zürich 2004. Fundstelle: 1871 – S. 20-21.