Samstag, 21. Oktober 2023

Steuerliche Maschwandisierung oder strahlende Zukunft?

>> Warnhinweis: Langer, schwer verdaulicher Artikel. Konsumation kann Ihnen den Tag verderben.<<

«Individueller Sonderlastenausgleich (ISOLA)». Können Sie mit diesem Begriff etwas anfangen? Nein? Sollten Sie aber, denn das wird für unsere Gemeinde zum zentralen Thema. Dann nämlich, wenn sich das Szenario verwirklicht, das Weiach zum Gschpänli der aktuellen Zürcher Steuerhölle macht: Maschwanden im Säuliamt, gelegen an der Südwestecke des Kantons an den Gestaden von Reuss und Lorze. Das ist die einzige Gemeinde, die aktuell aufs «Kantonsgemeindesozialamt» darf.

Auch für die normalen Subventionen (den Ressourcenausgleich, den auch Weiach infrastrukturbaubedingt ab 2024 im grossen Stil beanspruchen will) gilt das folgende Prinzip:

«Für die Bemessung der Zuschüsse ist neben der Steuerkraft pro Kopf auch der Steuerfuss der Gemeinde massgebend. Der Zuschuss fällt umso grösser aus, je höher der Gemeindesteuerfuss festgelegt wird. Hingegen werden Gemeinden, die ihre eigenen Ressourcen schonen können, in vermindertem Ausmass durch den Finanzausgleich unterstützt.»

Wer sich also selber in seine missliche Lage gebracht hat (da er seine Ressourcen bei besserem Haushalten hätte schonen können), der muss hier schon mit Abzügen rechnen. Aber wenigstens nicht mit faktischer Bevormundung.

Auf die Insel wollen sich nur wenige Finanzschwache retten

Auf der Webseite Instrumente des Zürcher Finanzausgleichs wird ISOLA als die ultima ratio von fünf Mechanismen zur Erreichung eines fairen Wettbewerbs unter den Gemeinden wie folgt erklärt:

«Der individuelle Sonderlastenausgleich (ISOLA) gleicht besondere Lasten aus, die von der Gemeinde nicht beeinflusst werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde einen Steuerfuss festlegen muss, der das 1,3-fache des Kantonsmittels übersteigt.

Mit Sonderlasten sind überdurchschnittliche Aufwendungen gemeint, die bei einzelnen Gemeinden in bestimmten Aufgabenbereichen anfallen und nicht durch andere Instrumente bereits abgedeckt sind. Denkbar sind einmalige Ereignisse wie beispielsweise Sturm- oder Überschwemmungsschäden oder andauernde ausserordentliche Zustände wie ein überproportionaler Anteil an Sozialfällen oder die Notwendigkeit von Schülertransporten.

Instrumente des Zürcher Finanzausgleichs [Quelle: Kt. ZH]

Durch den individuellen Sonderlastenausgleich wird höchstens der Teil der Nettoaufwendungen abgegolten, der die Ausgleichsgrenze übersteigt (maximaler Beitrag). Die Ausgleichsgrenze entspricht den Nettoaufwendungen, die sich mit dem 1,3-fachen des Kantonsmittels der Gemeindesteuerfüsse decken lassen.»

Auch diese von den Stimmbürgern zu genehmigende Massnahme garantiert einer Gemeinde noch lange nicht, dass das kantonale Füllhorn über ihr ausgeschüttet wird:

«Damit Sonderlasten in einzelnen Aufgabenbereichen anerkannt werden, muss die Gemeinde den Nachweis erbringen, dass sie die Sonderlasten nicht beeinflussen und vermindern kann.»

Wie man den erbringt? Mittels der vielen Berechnungstools etc., die auf der Website aufgeführt sind und mit deren Hilfe eruiert wird, ob die antragstellende Gemeinde auch wirklich Anrecht auf diese «Sozialhilfe» hat oder nicht. Und Antrag darf auch nicht jeder stellen, denn auf einer weiteren Seite wird festgelegt:

«Anspruchsberechtigt sind politische Gemeinden, die im Ausgleichsjahr einen Gesamtsteuerfuss festsetzen müssen, der mindestens dem Ausgleichssteuerfuss entspricht. Im massgeblichen Jahr 2024 beträgt der Ausgleichssteuerfuss 130 % (provisorischer Wert).» 

Die einzige Landgemeinde, für die das nach 2023er-Steuerfuss-Liste zutrifft, ist Maschwanden. Und alle anderen werden sich hüten, den Steuerfuss nur deshalb auf dieses Niveau anzuheben, um ISOLA zu beantragen. Denn dann wird man vom Kanton besonders genau durchleuchtet. Mit der Lupe sozusagen (s. oben). Und man muss für jede Ausgabe nachweisen, ob man sie nicht auch vermindern könnte. Der Kanton redet dann letztlich im Detail drein. Wie bei einem Sozialhilfeempfänger. Ade Gemeindeautonomie. Trotz einem Steuerfuss, der auch locker weit über 130 % steigen kann. Denn ein Maximum ist beim Gemeindesteuerfuss nicht festgelegt. Der wird so hoch, wie er eben sein muss.

Strahlende Zukunft. Auch finanziell?

Glaubt man dem aktuell amtierenden Weiacher Gemeinderat, dann ist dieses ISOLA-Szenario völlig ausgeschlossen. Dann sind Bilder wie das einer gekenterten «MS Weiach» nicht nur degoutant und komplett daneben, sondern auch an den Haaren herbeigezogen. Denn nach seiner Darstellung ist die künftige Finanzlage nicht annähernd so dramatisch. Ganz im Gegenteil: Weiach hat eine strahlende Zukunft.

Liest man die Ausführungen der Firma Swissplan auf den Seiten Z1 und Z2 im Finanz-  und Aufgabenplan 2022-2026 (Stand 24. Oktober 2022), dann sieht das allerdings nicht annähernd so rosig aus (Unterstreichungen durch die Redaktion WeiachBlog):

«Im Steuerhaushalt resultiert mit einer Selbstfinanzierung von insgesamt 5,4 Mio. Franken ein Haushaltdefizit von sehr hohen 29,5 Mio. Franken. Die verzinslichen Schulden dürften um ca. 22,0 Mio. Franken zunehmen, womit die Obergrenze gem. Zielsetzung um mehr als das Dreifache überschritten wird.»  (S. Z1)

Die Zielsetzung des Gemeinderates war also ursprünglich auf eine Höhe von 3000 Franken Schulden pro Einwohner festgelegt. Und Swissplan weist nach, dass diese Limite bereits ab 2025 Makulatur ist.

Lesen wir etwas weiter unten auf der Seite weiter: 

«Die grössten Haushaltrisiken sind bei der weiterhin unsicheren konjunkturellen Entwicklung (Steuern und Finanzausgleich, Inflation und Zinsen), tieferen Kiesentschädigungen und/oder Grundstückgewinnsteuern, stärkeren Aufwandzunahmen oder ungünstigen gesetzlichen Veränderungen auszumachen.» (S. Z1)

Hört, hört! Tiefere Kiesentschädigungen als Risiko? Das liest sich aber im Beleuchtenden Bericht zum Bauprojekt «Zukunft 8187» ganz anders. Dort wird suggeriert, die Einnahmen würden auf Niveau Budget 2023 bleiben (d.h. 2 Mio. CHF p.a.) und das durchgehend bis 2035. 

Es werden jedes Jahr über 1.2 Millionen fehlen!

Auf der Seite Z2 geht es dann vollends ans Eingemachte. Da schreibt Swissplan:

«Die Planung ist geprägt durch den Schulhausneubau (30,0 Mio. Franken). Steigende Aufwendungen, vor allem im Bereich der Pflege, der gesetzlich wirtschaftlichen Hilfe sowie bei der Verwaltung belasten die Erfolgsrechnung. Ab 2026 setzen die Folgekosten des Schulhausneubaus ein. Ab diesem Zeitpunkt dürften ohne Steuerfusserhöhung Aufwandüberschüsse von über 1,2 Mio. Franken resultieren. Das betriebliche Ergebnis (ohne Finanzergebnis und Kiesentschädigungen) zeigt zu diesem Zeitpunkt ein Minus von 3,6 Mio. Franken. Mit Massnahmen auf der Aufwandseite (straffer Haushaltvollzug, evtl. Leistungsüberprüfung und ‐verzicht) sollen Verbesserungen erzielt werden oder es fallen höhere Erträge (z.B. Grundstückgewinnsteuern, Kiesentschädigungen) an. Die angedachte  Steuerfusserhöhung  von  sechs Prozentpunkten ist bei Annahme des Projektes an der Urne rasch umzusetzen. Weitere Erhöhungen sind längerfristig nicht auszuschliessen.» (S. Z2)

Heisst: Rauf mit den Einnahmen und runter mit den Kosten. Und zwar radikal. Denn es ist keineswegs sicher, dass die Grundstückgewinnsteuern weiter so hoch bleiben wie bisher. Oder die Kiesgelder so fliessen wie man sich das im Gemeindehaus vorstellt. 

Swissplan empfiehlt eigentlich nichts anderes als das, was die Rechnungsprüfungskommission dem Gemeinderat auch bei der Rechnungsabnahme 2022 ins Stammbuch geschrieben hat (vgl. WeiachBlog Nr. 1938 und 1941).

Aufrufe zum Masshalten: Regierungsrat 1973 / Swissplan 2022

Dass die Weiacher mit ihren Schulhausbauvorhaben in den letzten Jahrzehnten eher am oberen Rand des Tragbaren liegen, kann man sowohl aus einem Regierungsratsbeschluss zur Genehmigung der bestehenden Anlage Hofwies schliessen (vgl. WeiachBlog Nr. 1988) wie auch aus den nachfolgenden Zeilen der Swissplan:

«Die Schuldenobergrenze gemäss finanzpolitischer Zielsetzung wird um hohe 15,6 Mio. Franken überschritten. Mit einer Verschuldung von über 9'000 Fr./Einwohner wird eine im Vergleich sehr hohe Verschuldung erwartet. Eine konsequente Priorisierung der Investitionsplanung ist notwendig, um den Substanzverzehr zu bremsen. Das anstehende Grossprojekt sollte falls möglich optimiert werden. Falls sich das wirtschaftliche Umfeld ungünstig entwickeln würde, wären weitere Massnahmen vorzusehen.» (S. Z2)

Man muss sich beim Lesen dieses Berichts vergegenwärtigen, dass die Firma Swissplan im Auftrag des Finanzvorstandes der Gemeinde Weiach arbeitet. Es gilt also das alte Sprichwort: «Wes' Brot ich ess', des Lied ich sing'». Unter diesem Aspekt sind die obigen Ausführungen in ihrer Schärfe mehr als bemerkenswert.

Und was steht davon im Beleuchtenden Bericht zum Bauprojekt «Zukunft 8187»? Die hier zwar fachchinesisch verklausuliert, aber doch deutlich angesprochenen Risiken werden dort nicht einmal ansatzweise angedeutet.

Zusätzliche Finanzierungsmassnahmen geplant?

Und nun hat also der Gemeinderat am 29. September eine Medienmitteilung zum Budget 2024 publizieren lassen, die von euphemistischen Formulierungen geradezu strotzt. Da heisst es in der Zusammenfassung:

«Der Gemeinderat hat das Budget 2024 mit einem Ertragsüberschuss von 22'340.34 Franken verabschiedet. Weiach zeigt mit dem Budget 2024 weiterhin eine solide Basis. Diese bei den anstehenden hohen Investitionen, vorwiegend für das Gemeindeinfrastrukturprojekt, zu bewahren, ist eine Herausforderung. Der Gemeinderat plant deshalb zusätzliche Finanzierungsmassnahmen.»

Das tönt doch super, nicht wahr? Eine Triple-A-Firma, die kurz davor ist, die Weltmarktführerschaft zu erringen. Und natürlich ist jeder Anleger, pardon: aktuelle und künftige Steuerzahler, sehr interessiert daran, wie sich denn der Gemeinderat die Finanzierung vorstellt.

Und dann liest man die eigentliche Medienmitteilung (PDF, 102 KB)... und wird nicht fündig:

«Im Budget enthalten», heisst es da, «sind 900'000 Franken als Einlage in die finanzpolitische Reserve sowie eine Steuerfusserhöhung von sechs Prozent von 67 Prozent auf neu 73 Prozent. Die Steuerfusserhöhung und die finanzpolitische Reserve sind wichtig, um die zukünftigen hohen Investitionen zu finanzieren. Der Gemeinderat hat bereits im Beleuchtenden Bericht zur Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 erwähnt, dass die Finanzierung des Gemeindeinfrastrukturprojekts (inkl. Schulraumerweiterung) von 28,3 Mio. Franken mit eigenen Mitteln von über 12 Mio. Franken und durch Aufnahme von Fremdkapital in der Grössenordnung von rund 16 Mio. Franken sowie mittels einer Steuerfusserhöhung von 6 Prozent zu erfolgen hat. Im verabschiedeten Budget 2024 wurde somit die Steuerfusserhöhung berücksichtigt und der Mehrertrag durch die Steuereinnahmen wird vollumfänglich in der politischen Reserve ausgewiesen.

Für 2024 ist ein Steuerertrag von rund 3 Mio. Franken budgetiert. Das sind rund 300'000 Franken mehr als im Vorjahr. Die Grundstückgewinnsteuern werden mit 700'000 Franken budgetiert, ebenfalls 300'000 Franken mehr als im Vorjahr. Der Finanzausgleich wird aufgrund der Weiacher Steuerkraft und des geschätzten kantonalen Mittels mit 2,1 Millionen Franken budgetiert, 0,1 Millionen Franken mehr als im Vorjahresbudget.»

Unverwüstlicher gemeinderätlicher Optimismus gerechtfertigt?

Der Optimismus des Gemeinderates punkto Wirtschaftsentwicklung ist bemerkenswert. In einer Zeit, wo gerade in unserem nördlichen Nachbarland Massnahmen umgesetzt werden, die ziemlich unverblümt das Ziel verfolgen, die Wirtschaft zwecks Klimaschutz radikal einzubremsen, geht unser Gemeinderat davon aus, dass dies keine negativen Auswirkungen auf die Steuerkraft der Weiacherinnen und Weiacher haben wird. Frei nach dem Motto: Gehen Sie bitte weiter, hier gibt es keine Risiken.

Erst recht schwindlig wird einem bei der Grundstückgewinnsteuer, für die der Gemeinderat beinahe eine Verdoppelung vorsieht. Hat man da das seit Jahren geplante Bauvorhaben am Alten Bahnhof im Auge? Und wenn ja, wie kann man da so sicher sein, dass die Handänderungen 2024 wirksam werden?

Wenn bei den direkten Steuern wie den Handänderungssteuern der Ertrag sinkt, dann wird eine Einlage in die finanzpolitische Reserve schon einmal illusorisch. Mit Folgen für den Steuerfuss ab dem übernächsten Jahr. 

Priorisierung der Investitionsplanung: Fehlanzeige?

Aber wir haben die Medienmitteilung ja noch nicht ganz durchgelesen. Also weiter im Text:

«In der Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen resultieren Nettoinvestitionen von 12'734'000 Franken. Wie bereits erwähnt, ist der grösste Kostentreiber im 2024 das Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt inkl. Schulraumerweiterung mit 10 Mio. Franken, sowie weitere infrastrukturelle Investitionen wie die Eindolung des Sagibachs mit 800'000 Franken und die Sanierung der Chälenstrasse inkl. Kanalisationsersatz mit 530'000 Franken (Aufzählung nicht abschliessend). In der Investitionsrechnung Finanzvermögen sind im Jahr 2024 Nettoinvestitionen von 150'000 Franken für die Sanierung des Baumgartner-Jucker Haus vorgesehen.»

Weiter oben hatten wir die explizite Empfehlung der Swissplan, die Investitionsplanung zu priorisieren. Wie passt das Obige (insbesondere die Klammerbemerkung!) zu dieser Mahnung? Und was wird die Rechnungsprüfungskommission dazu sagen?

Budgetversammlung am 7. Dezember?

Auch hier ist der Optimismus des Gemeinderates von Unerschütterlichkeit geprägt. Wie wenn es keinen Stimmrechtsrekurs geben würde, der noch weiss Gott wie lange beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hängig sein kann, geht man davon aus, 2024 mit «Zukunft 8187» beginnen zu können. Von anderen Verzögerungen ganz zu schweigen.

Passend dazu posaunt die gemeinderätliche Haus-und-Hof-Postille «Zürcher Unterländer» in aller Selbstverständlichkeit hinaus: «Das Budget wird am 7. Dezember vor die Gemeindeversammlung kommen.» (ZU, 29.9.2023, 14:30) 

Wenn man bis dahin allerdings keinen abschliessenden richterlichen Entscheid hat, der demjenigen des Bezirksrats Dielsdorf in allen Punkten folgt, wie will man dann begründen, dass man die Millionen jetzt schon braucht? Dann fehlt nämlich möglicherweise die Rechtsgrundlage für eine Steuererhöhung.

Doch zurück zur Medienmitteilung, deren letzter Abschnitt einen an einen Cartoon Horst Haitzingers von 1987 erinnert, in dem zwei EU-Beamte auf einer Strasse bis zum Bauch im Wasser stehen, und der eine zum anderen sagt: «Das muss man nicht gleich so panikmacherisch Hochwasser nennen, wir erhöhen halt etwas den Grenzwert für Feuchtigkeit!». Denn unsere Gemeindeväter und -mütter haben doch tatsächlich ihre bisherige Fremdverschuldungslimite um 66 Prozent angehoben:

Neue absolute Schuldenobergrenze aus dem Hut gezaubert

«Die Gemeinde Weiach ist aktuell noch schuldenfrei, die hohen Investitionen in den kommenden Jahren ändern dies aber. So betragen die Schulden Ende 2027 voraussichtlich etwa 20 Millionen Franken. Trotz der hohen Investitionen beabsichtigt der Gemeinderat, an seinem finanzpolitischen Ziel «absolute Schuldenobergrenze im allgemeinen Haushalt von 5'000 Franken pro Einwohnerin und Einwohner» festzuhalten. Die langfristige Finanzplanung bestätigt, dass die pro-Kopf-Verschuldung schon in wenigen Jahren wieder rückläufig sein wird. Eine konsequente Priorisierung der Investitionsplanung ist daher notwendig, um den Schuldenabbau nach den grossen Investitionen umsetzen zu können. Das detaillierte Budget sowie auch der Finanzplan 2023–2027 wird unter www.weiach.ch publiziert.»

Damit endet der Text der Medienmitteilung. Haben Sie etwas gesehen, was unter dem Titel «Zusätzliche Finanzierungsmassnahmen» verbucht werden könnte? Mehr dazu im letzten Abschnitt dieses WeiachBlog-Beitrags.

Wir halten fest: Schwupps werden aus 3000 neu 5000 Franken pro Kopf. [Oder reden die da nicht vom selben wie die Swissplan im Finanzplan 2022-2026? Wenn ja, dann bitte ich um Gegendarstellung.]

Es ist schon bemerkenswert, wie da mit Schuldengrenzen operiert wird. Immerhin nennen sie es noch «Schulden» und nicht wie in Deutschland «Sondervermögen», wenn in derart gigantischem Ausmass Fremdkapital aufgenommen werden muss.

Bestätigung einer rückläufigen Verschuldung?

Am Rande der Glaubwürdigkeit operiert die Marketing-Aussage, die langfristige Finanzplanung BESTAETIGE, dass die pro-Kopf-Verschuldung rückläufig sein WIRD! Sehen Sie Bauprojekte für Hunderte Neuweiacher? Haben die Gemeinderatenden eine Glaskugel, in der sie die wirtschaftliche Zukunft sehen können? Dann können wir von Glück reden, dass sie nicht längst an der Börse Millionen und Abermillionen gemacht haben und sich der mühseligen Ratsarbeit entledigen wollen.

Bisher wurde gemeinderätlicherseits implizit der Eindruck vermittelt, auch 9000 Franken Schulden pro Einwohner seien absolut gar kein Problem und völlig im Rahmen des Tragbaren. Massgebliche Anteile der Weiacher Stimmberechtigten scheinen dieses Verschuldungsproblem aber durchaus anders zu sehen. Darauf deutet allein schon der Umstand hin, dass am 18. Juni die Zusatzvorlage für eine Tiefgarage doch recht deutlich abgelehnt wurde. Und: Man darf davon ausgehen, dass etliche Stimmberechtigte sich bei einer Aufteilung der Hauptvorlage in einen Schulteil und einen Gemeindeteil dafür entschieden hätten, auch nur den ersteren zu genehmigen. 

«Zusätzliche Finanzierungsmassnahmen». Suche nach Einhörnern?

Hat die Führungscrew dieses Unternehmens namens Weiach die Lage noch im Griff? Warum werden hier keine konkreten Massnahmen verkündet? Warum wird so penetrant betont, wie gut es noch gehe? Ist das bisher im Triple-A-Bereich geratete Weiach mittlerweile kein blue chip mehr, sondern gar auf dem besten Weg ein junk bond zu werden? 

Ob man die Anführungszeichen dereinst weglassen kann, das wird der Redaktor dieser Zeilen erst entscheiden, wenn das Budget dann endlich auch auf der Gemeindewebsite verfügbar ist. Vielleicht nicht einmal dann. Über die konkrete Natur dieser Massnahmen schweigt sich der Gemeinderat nämlich bis zum heutigen Tag völlig aus. 

Was könnte sich hinter diesem Begriff verbergen? Sparmassnahmen? Und wenn ja, an welchen Stellen? Oder eben doch: Neue Einnahmequellen? Erschliessung von bisher aus politischen Gründen nicht angezapften Ressourcen?

Hier ein paar Gedanken zur zweitgenannten Kategorie:

A. Kiesentschädigungen Hasli 

Wurden mit der Weiacher Kies AG Inkonvenienz-Entschädigungen pro abgebautem und per Lastwagen aus der künftigen Grube im Hasli über Weiacher Gemeindegebiet ins Hard transportiertem Kubikmeter Kies vereinbart? Sowohl Abbau wie Transport werden Emissionen an Staub und Lärm verursachen, die eindeutig zu einer Minderung der Lebensqualität und höheren Kosten führen. Ein Franken pro Kubikmeter würde zu mehreren Millionen in der Gemeindekasse führen. Eine kleine Summe, wenn man bedenkt, welch grosse Risiken (mit potentiell sehr hohen Schadensummen) nach Ablauf der Haftungsperiode der Weiacher Kies AG auf  das Gemeinwesen übergehen werden.

Hat sich die Gemeinde das Entgegenkommen gegenüber der Weiacher Kies AG entschädigen lassen, dass sie (wie vom Kanton gefordert) Flächen im Gemeindeeigentum im Umfang von mehreren Hektaren aus bisher landwirtschaftlich für produzierende Betriebe nutzbaren Flächen durch massive Eingriffe zerstören und in reine Naturschutzgebiete umwandeln lässt?

B. Neuverhandlung Schulanschlussvertrag Kaiserstuhl/Fisibach

Wird sich der Gemeinderat nun endlich dazu bequemen, mit den Gemeinden Zurzach und Fisibach die Frage der Entschädigungen pro nach Weiach entsandtem Schulkind neu zu verhandeln? Die RSA-Vertragsstruktur sieht nämlich lediglich einen Kostendeckungsgrad von 85% vor (vgl. WeiachBlog Nr. 1631), was dazu führt, dass Weiach schweizweit ziemlich allein dasteht mit diesem Konstrukt und sich vom Kanton Zürich wird vorwerfen lassen müssen, über Jahre hinweg sechsstellige Beträge verschenkt zu haben, wenn es dann darum geht ISOLA-Berechtigung zu erlangen.

Wird der Gemeinderat diese RSA-Verhandlungen dazu nutzen, einen langfristigen Vertrag mit den beiden obgenannten Gemeinden auszuhandeln, sodass beide Seiten Planungssicherheit haben und Weiach für die neue Anlage eine finanzielle Beteiligung in der Höhe von mind. 4 Millionen Franken erhält? (vgl. WeiachBlog Nr. 1939)

P.S.: Interne Kommunikation mit Prädikat mangelhaft

Wie oben erwähnt ist die Medienmitteilung am Freitag, 29. September verkündet worden. Die Mitglieder der RPK haben aber das Budget erst am Dienstag, 3. Oktober nach Mittag per e-mail zugestellt bekommen. War diese Medienmitteilung jetzt allen Ernstes derart zeitkritisch, dass man damit nicht mehr bis Dienstagabend warten konnte? Denn eigentlich würde man nach den Regeln der behördeninternen Kommunikation erwarten, dass diese (immerhin vom Volk gewählten) Amtsträger das Budget, über das gegenüber den Medien kommuniziert wird, bereits vorgängig erhalten haben. Ob gewollter Affront oder ungewollter Fauxpas: diese Aktion wirft Fragen auf und ist bei den RPK-Mitgliedern sicher nicht positiv angekommen.

[Veröffentlicht am 22. Oktober 2023 um 03:00 Uhr MESZ]

Samstag, 30. September 2023

Wegen Dock Midfield vor Bundesgericht gezogen

Am 24. September 1999 wurde Weiach in einem Artikel der Zeitung La liberté (Eigenbezeichnung: Quotidien romand édité à Fribourg) erwähnt. Und zwar als eine derjenigen Gemeinden, die gegen die Fünfte Ausbauetappe des Flughafens Zürich-Kloten Klage eingereicht haben. 

Damit waren sie keineswegs allein, denn auch Organisationen zum Schutz gegen den Fluglärm, sowie etliche Privatpersonen taten dasselbe. Die Zeitung aus der Stadt auf der Sprachgrenze zwischen und Deutsch und Welsch bezeichnet den Vorgang nicht umsonst als eine Oppositionslawine, die das Projekt in Verzug bringe. Das las sich dann so (klicken zum Vergrössern):

Letztlich waren es etliche Gemeinden aus verschiedenen Schweizer Kantonen und dem Bundesland Baden-Württemberg, deren Demarchen vom Bundesgericht in ein Monsterverfahren zusammengezogen wurden. Gesamthaft wurden 24 Eingaben gemeinsam beurteilt, wie man dem Entscheid der 1. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 8. Dezember 2000 entnehmen kann.

Darunter die Verfahren mit den Aktenzeichen:

1A.282/1999  Bachs, Buchberg, Glattfelden, Hochfelden, Henggart, Kaiserstuhl, Rüdlingen, Stadel, Thalheim und Weiach vertreten durch Dr. Heinrich Ueberwasser, Riehen BS

1A.283/1999 Hohentengen am Hochrhein, Klettgau, Küssaberg

1A.284/1999 Landkreis Waldshut

1A.297/1999 Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ)

[Anmerkung: Von Adlikon, Dägerlen und Wasterkingen (im Zeitungsartikel erwähnt) ist seltsamerweise keine Rede in diesem Bundesgerichtsentscheid.]

Wichtiger Teilsieg

Die Klagen dieser Gemeinwesen wurden zumindest teilweise gutgeheissen.

Die Gerichtsgebühr (CHF 50'000) hatten deshalb der Kanton Zürich (3/4) und die SAirGroup (1/4) zu berappen. Darüber hinaus musste der Kanton den Klägern auch noch bis 4000 Franken Umtriebsentschädigung für ihre Anwaltskosten überweisen. Das hat zwar nicht alle Kosten gedeckt. Aber es war doch ein wichtiger Erfolg der mehrheitlich im Norden des Flughafens liegenden Gebiete.

Quelle

Freitag, 29. September 2023

Raubüberfall auf die ZKB-Agentur Weiach

Eine Agentur unserer Staatsbank, der Zürcher Kantonalbank? Ja, das hat es vor Jahren in unserem Dorf tatsächlich einmal gegeben. Die war – soweit der Verfasser dieser Zeilen das richtig im Kopf hat – in den Räumlichkeiten des Flachdachanbaus beim VOLG (1976 erstellt) untergebracht und zügelte danach ins Depot der Landwirtschaftlichen Genossenschaft Weiach an der Kaiserstuhlerstrasse 44. 

Kein Polizeiposten mehr

Eine Bank an einer Durchgangsstrasse. Ein Objekt ohne grosse Nachbarschaft. Vor allem kein Polizeiposten mehr in unmittelbarer Nähe (noch bis Ende 1985 war die Kantonspolizei an der Kaiserstuhlerstrasse 40 untergebracht). 

Ideal, dachte sich da ein Gangster und schritt am 18. März 1998, d.h. vor einem Vierteljahrhundert, zur Tat, wie die NZZ gestützt auf eine Polizeimeldung berichtete:

Ein bewaffneter Mann hat am Mittwoch vormittag die Landwirtschaftliche Genossenschaft (Landi) in Weiach überfallen. Er erbeutete dabei rund 30 000 Franken Bargeld. Verletzt wurde niemand. Der Überfall ereignete sich kurz nach 11 Uhr 30. Der Unbekannte betrat die Landi an der Kaiserstuhlerstrasse in Weiach, in deren Räumlichkeiten ein Laden mit einer kleinen Bankzweigstelle untergebracht ist. Der Mann bedrohte den Geschäftsführer des Ladens mit einer Faustfeuerwaffe und forderte ihn auf, den Tresor zu öffnen. Der Überfallene musste das Geld in eine rotweisse Plastictragtasche packen. Nach dem Raub bestieg der Täter einen Wagen, der bei der Laderampe bereitstand. Im Auto flüchtete er auf der Kaiserstuhlerstrasse in Richtung Dorfzentrum. Die polizeiliche Fahndung blieb bis am Mittwoch abend ergebnislos. 

Der Täter ist etwa 35 bis 40 Jahre alt, 180 Zentimeter gross und hat kurzgeschnittene dunkle Haare. Er war mit einer dunklen Jeansjacke, einer blauen Hose und einer schwarzen Schirmmütze bekleidet. Er trug eine Sonnenbrille und schwarze Handschuhe und sprach Schweizerdeutsch. Der Personenwagen war schwarz. Es könnte ein Toyota sein. Personen, die in diesem Zusammenhang Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei Zürich, Telefon (01) 247 22 11, in Verbindung zu setzen.

Damals hatten die Zürcher ihre exklusive Telefonvorwahl 01 noch. Das Gebiet zwischen Bedmen und der Kantonsgrenze war vergleichsweise menschenleer. Kein Vergleich mit der heutigen Dichte. Die Landi selber war noch ein Bau, der die Bezeichnung Depot zu Recht getragen hat. Eine richtige Handlung mit Gegenständen für den landwirtschaftlichen Bedarf. Und einen Schalter der ZKB gab es in den verwinkelten Räumen auch.

Parallelen zu Überfällen im Kanton Bern

Einen Tag nach der NZZ berichtete auch noch der Walliser Bote über den Fall. Und setzte ihn in Zusammenhang mit Vorfällen im Bernbiet:


Ende November 1998 gerieten übrigens im kleinen Linden (nahe dem Waffenplatz Jassbach) in den Hügeln nordöstlich von Thun drei Täter in einen Hinterhalt der Kantonspolizei Bern, worauf sich eine Szenerie wie im Wilden Westen entfaltete (vgl. den Artikel im Thuner Tagblatt, s. Quellen unten). Auch in diesem Fall war die Bankfiliale in einer Landi untergebracht.

Quellen

  • Überfall in Landi Weiach. 30 000 Franken Beute. In: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 65, 19. März 1998 – S. 56.
  • Walliser Bote, 20. März 1998, S. 3
  • Drenkelforth, R.: Polizei wartete in der Bank auf die Räuber. In: Thuner Tagblatt, Band 122, Nummer 278, 28. November 1998 – S. 5.

Donnerstag, 28. September 2023

Die Rechtsquelle des Anstosses. Eine Retrospektive.

Über Artikel im WeiachBlog haben sich in den letzten Monaten etliche Weycher ziemlich echauffiert. Öffentlich einsehbar wurde mir ins Stammbuch geschrieben, ich solle doch besser wieder nur geschichtliche Themen anfassen und mich nicht mehr in die kommunale Politik einmischen. 

Wer so etwas von sich gibt, der verkennt, dass an der Wiege aller auf Weiach bezogenen publizistischen ortshistorischen Aktivitäten des Autors dieser Zeilen letztlich ein Skandälchen steht. Eines, das der Gemeindeverwaltung einen Sturm der Entrüstung eingetragen hat. Heute, in Zeiten von Social Media, würde man das wohl «Shitstorm» nennen.

Man würde es kaum glauben, aber der Stein des Anstosses war ein Dokument aus einer Sammlung historischer Rechtsquellen, die seit 1898 unter dem Patronat des honorablen Schweizerischen Juristenvereins herausgegeben wird.

Tänked doch au a d'Chind!

Im Dezember 1997 haben sich einige Einwohner darüber aufgeregt und auf der Verwaltung beschwert, dass ein 1612 entstandenes Gerichtsprotokoll im Mitteilungsblatt abgedruckt worden war. Genauer gesagt: die Transkription desselben im Rahmen eines Bandes dieser Rechtsquellensammlung. Überschrift: «Prozess wegen Reden über exhibitionistisches Verhalten eines Dorfbewohners». Und so etwas geht natürlich gar nicht. «Ein Bericht über einen Grüsel!! Im Mitteilungsblatt!! Sie, das lesen auch Kinder!!»

Expliziter Schweinkram im Gmeindsblettli? Nun, das kann man in guten Treuen so sehen (vgl. den Volltext hier). Aber wenn man diesen Fall analysiert (vgl. WeiachBlog Nr. 738), dann ist wohl eher darüber zu diskutieren, ob der Skandal letztlich nicht der ist, dass die damalige Zürcher Regierung diejenigen Weiacher Frauen, die mit ihren unbedachten Worten den ganzen Aufruhr verursacht hatten, mit hohen Bussen bestraft hat. War das nicht eine frauenfeindliche, patriarchale Machtdemonstration?

Sei es, wie es sei. Jedenfalls ist die von April bis Dezember 1997 durchgezogene Serie (vgl. Abschnitt Nachweis ganz unten) durch diese Demarchen zu einem abrupten Stopp gekommen. In den MGW wurden nach diesem Eklat, der der Redaktion offensichtlich auf den Magen geschlagen hat, nur noch drei weitere Beiträge veröffentlicht. Dann war Schluss.

Die Geburtsstunde der Weiacher Geschichte(n)

Für mich hingegen war dieser Eklat letztlich die Geburtsstunde der Idee, Quellen mit dem richtigen Kontext versehen in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach publikationsfähig zu machen. Was mit den Weiacher Geschichte(n) über zehn Jahre hinweg (Dezember 1999 bis November 2009) doch ganz gut geklappt hat. Zumindest habe ich keine Beanstandungen inhaltlicher Art mitbekommen.

Doch zurück zu den Rechtsquellen, die für die Weiacher Ortsgeschichte höchst ergiebig sind. Und so sind denn auch Bezeichnungen wie «SSRQ ZH Neuamt (RQNA)» oder einfach nur «RQNA» (Kürzel für «Rechtsquellen Neuamt») in meinen Publikationen zu diesem Thema regelmässig anzutreffen.

Der Rechtsquellenband Neuamt, erschienen 1996

Dieser Band wurde im Spätherbst 1996 präsentiert und jede Gemeinde im ehemaligen Neuamt erhielt ihr Exemplar, auch Weiach.

Die zur Buchvernissage eingeladenen Medien haben darüber geschrieben. So die NZZ am 10. Dezember 1996, deren Beitrag hier im vollen Wortlaut in kursiver Schrift wiedergegeben wird. Verlinkungen und Anmerkungen in eckigen Klammern stammen vom Redaktor des WeiachBlog:

«lob. Unter dem Titel «Rechte der Landschaft: Das Neuamt» ist dieser Tage ein Zürcher Beitrag zur «Sammlung schweizerischer Rechtsquellen» erschienen: Thomas Weibel, Mitarbeiter der Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins, hat während mehrerer Jahre Quellen über die Obervogtei Neuamt zusammengetragen und auf 495 Seiten veröffentlicht. Das Neuamt, ein ausgesprochenes Ackerbaugebiet, war ein Landstreifen von fünf bis zehn Kilometern Breite, der sich westlich der Glatt von Oberglatt bis zum Rhein erstreckte. Auf dem Gebiet liegen heute ganz oder teilweise zwölf Gemeinden: Bachs, Dielsdorf, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Oberglatt, Regensdorf, Stadel und Weiach. [Bachs: Höfe im Thal; Dielsdorf: Ditikerhof; Glattfelden: Schachen; Regensdorf: Adlikon; Oberglatt und Niederglatt: nur Gebiete westlich der Glatt; vgl. Wikipedia-Artikel: Obervogtei Neuamt]. Neben einer Gerichtsordnung und Huldigungen gegenüber dem Bischof von Konstanz finden sich im Quellenband beispielsweise auch Zeugenaussagen zu Grenzverläufen und Schiedssprüche.

Erstaunliche Quellenvielfalt 

1424 erwarb die Stadt Zürich die Grafschaft Kyburg als Reichspfand. Im Hinblick auf ein Bündnis mit König Friedrich III. von Österreich im alten Zürichkrieg 1442 musste Zürich aber alles ausser einem schmalen Streifen westlich der Glatt wieder zurückgeben. Sie machte aus dem Gebiet einen gesonderten Verwaltungsbezirk unter dem Namen «Neuamt». In Neerach, wo sich eine Hochgerichtsstätte befand, bildete Zürich das Verwaltungszentrum, später führte Zürich die Dorfverfassung Neerachs [korrekt: Offnung des Twinghofs zu Neerach, mit viel grösserem Einzugsgebiet] über in ein Amtsrecht für die ganze Obervogtei Neuamt. 1553 erhielt das Amt eine Gerichtsordnung. Die Bedeutung des Gerichts verlor aber ab dem 17. Jahrhundert an Bedeutung, weil die Obervögte in Zürich die meisten Prozesse bereits erstinstanzlich behandelten. Noch vor dem 15. Jahrhundert hatten in der Vogtei Neuamt beinahe überall örtliche Gerichtsherrschaften bestanden; bis 1600 gelangte die Stadt Zürich aber in den Besitz fast aller niederen Gerichte, was zu einer Rechtsvereinheitlichung führte [Konkret: mit Ausnahme von Weiach, wo dessen Niedergerichtsherr, der Fürstbischof von Konstanz, dies verhindert hat]. Bis dahin fand Thomas Weibel im Untersuchungsgebiet Rechtsquellen von einer erstaunlichen Vielfalt, was er auf die starke Zersplitterung der Besitz- und Herrschaftsrechte zurückführt.

Clausdieter Schott, Professor für Rechtsgeschichte an der Universität Zürich, würdigte am Montag in der Geigenmühle Neerach die Arbeit Weibels und forschte nach der Bedeutung der Begriffe Recht und Quelle: Während der römische Jurist Celsus [gemeint ist wohl Publius Iuventius Celsus, der Jüngere] das Recht verstand als die Kunst des Guten und des Angemessenen, heisst es im Sachsenspiegel: Gott ist selber Recht. Später stammte das Recht aus dem Volksgeist, im Positivismus ergibt sich das Recht aus dem Gesetz. Als Rechtsquelle versteht man laut Schott heute richtigerweise die Erscheinungsform des Rechts.

Ein gesamtschweizerisches Werk 

Die Schweizerische Rechtsquellenforschung geht zurück auf den Juristentag am 4. September 1894 in Basel, als beschlossen wurde, die Rechtsquellen bis 1798 wissenschaftlich zu bearbeiten [vgl. Gschwend 2007, s. unten Literatur]. Die später gegründete «Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen» war kantonal gegliedert; innerhalb der Kantone unterschied man nach Stadtrechten und Landrechten, die letzten wiederum wurden unterteilt nach sogenannten Realfächern wie innere Verwaltung, Staat und Kirche oder Polizeiwesen. Nach über hundert Jahren Forschung umfasst die Reihe heute 84 Bände [2023: über 140 Bände], die Kantone Glarus und Zug sind schon gänzlich bearbeitet, Bern steht mit 22 Bänden vor dem Abschluss, in Zürich bestehen erst drei Bände. Durch die landesweite Bearbeitung soll eine handfeste Basis zur Rechtsvergleichung verschiedener Regionen entstehen. Die Bände enthalten nicht nur primäre Quellen wie beispielsweise Offnungen (eine Art Grundgesetz für ländliche Gemeinden), sondern geben auch Zugang zu weiteren Quellen wie Gerichtsurkunden, Ratsprotokollen oder Feuerstättenverzeichnissen. Angesprochen sind neben Rechtshistorikern auch Sprachwissenschafter und Kirchenhistoriker.»

Weshalb der Festakt zur Vorstellung des Rechtsquellenbandes gerade in der Geigenmühle in Neerach stattfand? Das gründet auf der überragenden historischen Bedeutung des sog. Twinghofs zu Neerach (vgl. Korrektur innerhalb des Lauftextes), dessen spätmittelalterliche Rechtsverfassung zur Grundlage des von den Zürchern weiterentwickelten Amtsrechts der Obervogtei Neuamt der Neuzeit wurde.

Literatur

Der NZZ kommt auch das Verdienst zu, Titel und Bezugsquelle, inkl. den damaligen Preis direkt unter ihrem Beitrag genannt zu haben: «Der Rechtsquellenband «Das Neuamt», 495 Seiten, bearbeitet von Thomas Weibel, kann zum Preis von 180 Franken bezogen werden beim Verlag Sauerländer AG, Laurenzenvorstadt 89, Postfach, 5001 Aarau. Historische Kurzbeschreibungen der Siedlungen im Neuamt gibt das Staatsarchiv heraus.» 

Der Verlag Sauerländer (gegründet 1807) wurde 2001 verkauft und existiert nur noch als Lehrmittelverlags-Label. Die noch vorhandenen Buchbestände des Rechtsquellenbandes Neuamt werden heute durch den Schwabe-Verlag vertrieben (CHF 190).

  • Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 1: Thomas Weibel: Das Neuamt. Aarau 1996 [Auflage: 300; Online: Scan der Nr. 222].
  • Weibel, Th.: Historische Kurzbeschreibungen der Siedlungen im Neuamt. Zürich 1995 [Online auf der SSRQ-Website als Addendum zum Rechtsquellenband].
  • Gschwend, L.: Die Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, herausgegeben von der Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins: Ein Monumentalwerk rechtshistorischer Grundlagenforschung. In: ZSR 2007 I 435-457. [Artikel vom 3. Mai 2007, pdf online auf SSRQ-Website].
  • Weibel, Th.: Artikel Neuamt. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Elektronische Ausgabe. Version vom 15. Juli 2009.

Quelle

  • Einblick in mittelalterliche Rechtsstrukturen. Zürcher Rechtsquellenband über das Neuamt. In: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 288, 10. Dezember 1996 – S. 53.

Nachweis RQNA-Nummern in MGW

Im Kapitel XVIII hat der Bearbeiter Weibel unter den Nummern 176 bis 201 die zu Weiach ausgewählten Rechtsquellen versammelt. Einen Teil davon hat die Gemeindeverwaltung in den Jahren 1997 und 1998 im Mitteilungsblatt (damals noch Mitteilungen für die Gemeinde Weiach; MGW) der Bevölkerung zugänglich gemacht:

Nr. 176. Hexenverfolgungen. In: MGW, April 1997 – S. 10-12.
Nr. 177. Gerechtigkeit des dorffs Wiach. In: MGW, Mai 1997 – S. 12.
Nr. 178. Die offnung zue Wyach. In: MGW, Juni 1997 – S. 9. (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 103)
Nr. 179. Weisung an den Untervogt der Stadt Zürich. In: MGW, Juli 1997 – S. 12. (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 27)
Nr. 180. Holzordnung. In: MGW, August 1997 – S. 13-15.
Nr. 183. Gemeindeordnung. In: MGW, September 1997 – S. 22-24. (vgl. WeiachBlog Nr. 879)
Nr. 185. Bussenliste für Verstösse gegen die Gemeindeordnung. In: MGW, Oktober 1997 – S. 11.
Nr. 189. Gewährung des Gemeindebürgerrechts an den Käufer eines Hausteiles. In: MGW, November 1997 – S. 13.
Nr. 190. Prozess wegen Reden über exhibitionistisches Verhalten eines Dorfbewohners. In: MGW, Dezember 1997 – S. 11-13. (vgl. WeiachBlog Nr. 738)
Nr. 197. Wahl eines zürcherischen Untervogts. In: MGW, März 1998 – S. 16. (vgl. WeiachBlog Nr. 790 u. 990)
Nr. 196. Wahl eines Dorfmeiers. In: MGW, Mai 1998 – S. 15. (vgl. WeiachBlog Nr. 2059)
Nr. 184. Gerichtsordnung, Abnahme von Rechnungen etc. In: MGW, Juni 1998 – S. 7-8.

Nicht in den MGW erschienen sind die folgenden Nummern des Kapitels XVIII:

181. Zuständigkeiten der niederen Gerichtsherren.
182. Auseinandersetzungen zwischen Bauern und Taunern.
186. Einzugsbrief, Anteil der niederen Gerichtsherren am Einzugsgeld. (vgl. WeiachBlog Nr. 1453)
187. Huldigung gegenüber dem Bischof von Konstanz. 
188. Friedrich von Landsberg verkauft dem Bischof von Konstanz die halbe Gerichtsherrschaft Weiach.
191. Leistungen und Abgaben an das bischöfliche Amt Kaiserstuhl.
192. Auffallordnung. (vgl. WeiachBlog Nr. 1357)
193. Dorfgericht. (vgl. WeiachBlog Nr. 1444, 1752 u. 2055)
194. Nutzung der Herbstweide. (vgl. WeiachBlog Nr. 1708)
195. Gutachten der Landfriedenskommission über Klagen des Bischofs von Konstanz gegen den zürcherischen Untervogt. 
198. Wahl eines Richters.
199. Verordnung über die Fertigung von Grundstückkäufen und Ausübung des Zugrechts.
200. Verleihung der herrschaftlichen Ziegelhütte. 
201. Votum informativum und decisivum des Vorsitzenden des Dorfgerichtes.

Dienstag, 26. September 2023

«Der einsame Bahnhof Weiach-Kaiserstuhl»

Diesen Titel setzte NZZ-Journalist Hillmar Höber über einen Artikel zum ersten Jahrestag der Einstellung des schienengebundenen Personenverkehrs an den Bahnstationen Weiach-Kaiserstuhl und Rümikon-Mellikon. Nachstehend sein Text im vollen Wortlaut (kursiv; Zwischentitel durch WeiachBlog-Redaktion):

«hhö. Seit einem Jahr halten keine Reisezüge mehr am stattlichen Bahnhof Weiach-Kaiserstuhl der SBB-Rheintallinie Eglisau-Zurzach. Er wurde 1876 bei der Eröffnung der damaligen Nordostbahn errichtet und verfügt über eine dreispurige Gleisanlage. Der geringe Güterverkehr, welcher der ehemaligen Station verblieben ist, wird von Rekingen (Kanton Aargau) aus betreut.»

Bemerkenswert an diesem Bahnhofgebäude: die Schweizerische Nordostbahn-Gesellschaft hatte diese einheitlichen Holzkonstruktionen ab dem Reissbrett eigentlich nur als Provisorium hingestellt. Im Schnellverfahren errichtet, um die Konzessionsauflagen einzuhalten. Und so steht unser Stationsgebäude seit 1876 in den Büchern der kantonalen Gebäudeversicherung, assekuriert für 20'000 Franken (was heute umgerechnet nach dem Historischen Lohnindex von Swistoval.ch rund einer Million entsprechen würde). Doch weiter in Höbers Text:

«Vor dem Bau der Eisenbahnlinie am Rhein wollten sowohl Weiach als auch Kaiserstuhl den neuen Bahnhof so nahe wie möglich bei sich haben. Weil eine Einigung der Gemeinden nicht möglich war, stritten sich sogar die beiden Kantonsregierungen um die Lage der Station. Als Kompromiss wurde schliesslich ein Standort auf der grünen Wiese in der Mitte zwischen den beiden Orten gewählt [vgl. dazu WeiachBlog Nr. 1858 v. 28. August 2022].

Wenige bauliche Veränderungen

Am alten Bahnhofgebäude Weiach-Kaiserstuhl hat sich während Jahrzehnten kaum viel geändert. Einzig der Güterschuppen ist zwecks Einbaus einer Relaisstation einmal verkleinert worden. Die alte Waage aus den Zeiten des Stückgutverkehrs ist immer noch vorhanden. Verschwunden sind zwar die überdimensionierten Tafeln mit dem Stationsnamen; im Aussengelände sind sie aber stehengeblieben und dienen als Wegweiser für verirrte Wanderer. Im Gebäude könnte man laut den noch vorhandenen Schildern wie eh und je Billette kaufen, Güter aufgeben oder Geld wechseln; die gesamte Einrichtung mit den beiden Minischaltern ist noch vorhanden. 

Für das Rangieren der Güterwagen bleibt die Stellwerkanlage in betriebsfähigem Zustand. Kreuzungen gebe es keine mehr auf der Station, sagte der ehemalige Stationsvorstand Armin Steubli [sic!], der nach der Schliessung in Pension ging, aber im Gebäude die Dienstwohnung behalten durfte. Aufgaben für die Bahn habe er keine mehr zu erfüllen, wenn man vom Ordnungmachen rund um das Haus absehe, präzisiert Steubli. [Wieder einmal so ein Fall von phonetischer Namensschreibung durch einen Journi. Der letzte Stationsvorstand heisst korrekt geschrieben: Armin Stäuble]

Mehr Attraktivität. Ausser für Weiach.

Die Verlegung der Haltestelle nach Kaiserstuhl habe dem «Studenland-Express», wie die Rheintallinie im Volksmund heisst, viel Attraktivität eingebracht, stellte Harry Graf von der Kreisdirektion III der SBB fest. Wenn auch noch keine Zahlen vorliegen, dürfte die Zahl der Passagiere doch zugenommen haben. Auch für Fisibach ist der Haltepunkt näher zu den Kunden herangerückt. Der Nachbarbahnhof Rümikon-Mellikon ist stillgelegt und durch separate Haltestellen in den beiden Ortschaften ersetzt worden.»

«Seit Jahren unverändert geblieben: die Schalterhalle im Bahnhof Weiach-Kaiserstuhl. (Bild hfk.)»

Kommentar WeiachBlog

Schon allein aus dem letzten Abschnitt von Höbers Artikel lässt sich entnehmen, dass man im Aargau offensichtlich mehr Wert auf den Erhalt des Anschlusses ans Schienennetz gelegt hat als in Weiach. Fisibach, Kaiserstuhl, Mellikon und Rümikon – alle konnten sich über eine Verbesserung freuen. Nur für die Weiacher resultierte eine deutliche Verschlechterung. 

Wer seit Ende Mai 1995 den Zug Richtung Eglisau und Winterthur oder das Studenland hinab nach Zurzach und Koblenz nehmen will, der muss nun einen noch weiteren Weg als bisher unter die Füsse nehmen. 

Wie wäre das doch für die heutigen Neuweiacher nördlich der Swissgrid-Leitung (die zusammengenommen mindestens ebensoviele Köpfe zählen wie die die Fisibacher oder die Kaiserstuhler) eine praktische Sache, gäbe es den Bahnhof noch. Nicht nur als Baudenkmal, sondern als aktive Haltestelle auf der Thurbo-Linie.

In diesem Punkt haben die damaligen Gemeinderäte in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre völlig falsch entschieden. Und viel zu einseitig auf den Bus-Anschluss gesetzt. Was glauben Sie, weshalb es den Bahnhalt an der Station Zweidlen noch gibt? Weil die Glattfelder aktiv wurden und sich dafür gewehrt haben. Und nur deshalb.

Quelle

  • Höber, H.: Der einsame Bahnhof Weiach-Kaiserstuhl. In: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 116, 21. Mai 1996 – S. 55.

Sonntag, 24. September 2023

Kindergartenschüler beim VOLG auf die Strasse geschleudert

Dass die Stadlerstrasse durch den alten Ortskern ihres schnurgeraden Verlaufs wegen zu rasanter Fahrt verleitet, ist für Weiacherinnen und Weiacher eine Binsenweisheit. Diese Eigenschaft führt aber auch immer wieder zu Unfällen wie diesem hier im September 1995:

«Ein sechsjähriger Kindergartenschüler ist am frühen Montagnachmittag in Weiach von einem Personenwagen angefahren und leicht verletzt worden. Nach Angaben der Kantonspolizei fuhr ein 56jähriger Automobilist um 13 Uhr 15 auf der Stadlerstrasse aufwärts in Richtung Raat. Auf der Höhe des Volgs betrat der Knabe unvermittelt die Fahrbahn, wobei noch unklar ist, ob auf oder neben dem Fussgängerstreifen. Er wurde vom Auto erfasst und auf die Strasse geschleudert. Die Rettungsflugwacht brachte den Knaben, der keine offensichtlichen Verletzungen aufwies, zu Untersuchungen ins Spital.»

Man beachte das Zauberwort «Fussgängerstreifen». Wenige Jahre später war Weiach Schauplatz einer heftigen Kontroverse über die Frage, ob es zur Sicherheit der Schulkinder just an dieser Strasse Zebrastreifen brauche oder eben nicht.

Quelle und Literatur

Samstag, 23. September 2023

Eigentumswohnungen in Richtung Steinbruch

Ab dem Jahre 1993 hat die Steinbruchstrasse ihre Exklusivität sozusagen verloren. Bis dahin konnte man die Wohnhäuser an dieser Strasse an einer Hand abzählen:

Das Gehöft im Steinbruch stammt von 1876 (Nr. 21; mit Wohnhaus Nr. 19 von 1939), die Nr. 17 an der Verzweigung zur Rebbergstrasse (der obersten Rebstrasse) wurde laut Gebäudeversicherung 1924 erbaut. Und die zwei Einfamilienhäuser unterhalb der Strasse stammen aus den 60er-Jahren, Nr. 16 von 1962 und Nr. 18 von 1968.

Der grosse Bauboom kam in den 1990ern. Damals wurden die Mehrfamilienhäuser am zentrumsnäheren Teil der Strasse gebaut: 1993 die Nr. 2 und 4 und 1994 die Nr. 6. Zu diesen Angaben auf der Gebäudealterkarte passt dieses Inserat:


Besonders bemerkenswert: das Kärtchen. Wir haben hier den in früheren Jahrhunderten üblichen, mittlerweile aber sehr seltenen Fall einer geosteten Karte (d.h. Osten oben). 

Und wie wenn wir uns noch in den Zeiten der zwinglianischen Einheitsreligion befinden würden, ist hier auch die Kirche so bezeichnet, als hätte es damals am Kindergartenweg nicht auch noch eine neuapostolische Konkurrenz gegeben.

Die Gebäude Steinbruchstrasse 8a, 8b, 10a und 10b stammen übrigens von 1997, die Nr. 12 von 1999.

Quellen

Donnerstag, 21. September 2023

Für das Saxenholz musste Frau Regierungsrätin unterschreiben

Beim Schutz des Waldes kennt die Eidgenossenschaft kein Pardon. Da ist der Bund knallhart. Wenn ein bestocktes Stück Boden rechtlich als Wald gilt, dann darf man das nicht einfach abholzen. Nein, dafür braucht selbst ein Kanton die Bewilligung aus Bundesbern. Auch wenn es nur um 626 Quadratmeter geht. Wie 1992 im Rahmen der Melioration der Landwirtschaftsflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Weiach.

Wassernot wegen Abholzungen

Dass die Vorschriften so streng sind, das hat mit den Umweltschäden zu tun, mit denen die Schweiz im 19. Jahrhundert konfrontiert wurde (Stichwort: Überschwemmungen). 

Noch in der Bundesverfassung von 1848 (die vor wenigen Tagen, am 12. September, 175 Jahre alt geworden ist) gab beim Wald keine Bundeskompetenz. Im ersten Vierteljahrhundert des Bundesstaates reifte dann aber die Einsicht, dass es ohne umfassende Schutzmassnahmen nicht mehr gehe. 

So erhielt die Bundesverfassung von 1874 den Artikel 24, welcher dem Bund die Hoheit über Wasserbaupolizei und Forstpolizei zuwies. Auf dieser Basis wurde 1876 die eidgenössische Oberaufsicht mit dem Grundsatz der Walderhaltung eingeführt. Vorerst galt der Artikel nur im Hochgebirge, nach einer Volksabstimmung im Jahre 1897 dann auch in allen anderen Gegenden. Auch wenn das einigen Kantonen gar nicht gefallen hat, wird seither sehr genau hingeschaut und kontrolliert. Und das hat sich auch mit dem neuen Waldgesetz von 1991 nicht geändert.

Fisibacherweg ausbauen ging nicht ohne Bundesbewilligung

Letztes Wochenende ging im und beim Schützenhaus Fisibach, hart an der Kantonsgrenze auf Aargauer Boden, das Halbrännär-Fäscht über die Bühne. Wer aufs Auto verzichtet hat und sich von Weiach aus zu Fuss auf den Weg dorthin gemacht hat, der oder die hatte auf dem Weg durchs Hasli die Wahl: südlich dem Hang nach (auf dem Fisibacherweg) oder an der Nordkante entlang (auf der Haslistrasse).

Nimmt man den Fisibacherweg, dann führt der heute unmittelbar vor der Kantonsgrenze auf einem kurzen Wegstück von ca. 80 Metern durch den Wald. Das ist aber erst seit wenigen Jahren so. Denn bis 1992 führte der Weg auf einer viel längeren Strecke durchs Saxenholz. Und nicht wie heute mehrheitlich der Waldkante entlang.

Was vor dreissig Jahren bewilligt wurde

Auf dem Situationsplan, den die Meliorationsgenossenschaft mitsamt vielen Formularen und Unterschriften, darunter die der Zürcher Regierungsrätin Hedi Lang, via Kanton beim Bund einreichen musste, sieht man auf der Fläche des Hasli (obere 80% des Planausschnitts) den Übergangszustand mit den alten Strassen und kleinteiligen Landwirtschaftsparzellen. Gelb eingezeichnet die projektierten (heutigen) Feldwege:

Das rot umrandete Gebiet in der unteren Bildhälfte ist der schmale Waldstreifen, der für den Ausbau des Fisibacherwegs gerodet werden musste. Die grün umrandete Fläche links davon zeigt, wo auf bisherigem Landwirtschaftsland aufgeforstet werden sollte. Und dann auch wurde.

N.B.: Die hier ersichtlichen Parzellennummern sind gleichzeitig eine Codierung der künftigen Eigentümerschaft. Gerodet und Ausgleich geschaffen wurde auf der künftigen Parzelle 2 des Eigentümers Nr. 165. Heute ist das Parzelle 1133, deren westliche Grenze zur damaligen Zeit ebenfalls Thema in einer Regierungsratssitzung wurde. Diese Story ist für einen späteren WeiachBlog-Beitrag reserviert.

Quelle

  • Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz. Rodungen und Ersatzaufforstungen in Bundeskompetenz. Gemeinde Weiach. Saxenholz: 9201020. Signatur: CH-BAR E3360-02#2010/174#1901*  [16 Seiten]

Dienstag, 19. September 2023

«Weiach kann Ihnen dies bieten». Träume oder Albträume?

Immobilienvermarkter jonglieren zuweilen ziemlich freihändig mit Werbeargumenten. Hauptsache, man findet für das angepriesene Objekt einen Käufer, der die geforderte Summe hinblättert. Wenn dessen Träume danach zu Albträumen mutieren, wen kümmert's?

Ein leider schon fast repräsentativ zu nennendes Beispiel aus diesem nicht enden wollenden Fundus der Schamlosigkeiten findet man in den Inseratenspalten einer alten Ausgabe der NZZ – der vom 15. Januar 1992:

Für die Aussage, Weiach sei eine «ruhige» Gegend, müsste man angesichts des damals bereits seit 1976 unüberhörbar vorhandenen Fluglärms eigentlich schon fast einen Waffenschein vorlegen können.

Aus heutiger, klimagrünbewegter Warte ist eine weitere Werbeaussage besonders interessant: «Hier entstehen Landhäuser und Eigentumswohnungen. Komfort, Alternativheizungen sowie die Verwendung von biologischen Materialien sind für uns selbstverständlich.» 

Was auch immer diese Limmattaler Firma unter «Alternativheizung» subsumiert haben mag: An Einfamilienhäuschen – und seien sie noch so sehr nach Minergie- oder Nullenergie-Standard gebaut – hätten heutige Grüne einiges zu kritisieren. Die sind für Verdichtung in Innenstädten. Und sicher nicht für eine am Agglomerationsrand platzierte «Hüslipest» (Benedikt Loderer, Hochparterre). Aber eben: «Auch das ist Weiach» (Stefan Arnold, Gemeindepräsident).

Quelle

Montag, 18. September 2023

Ersatzwasser? Sicherheitshalber andere Quellen genutzt.

Am 14. November 1990 abends um 20:11 ist die DC-9-32 der Alitalia am Haggenberg zerschellt. Hat eine Schneise in den Wald geschlagen. Tod und Zerstörung hinterlassen.

Über einen eher weniger bekannten Aspekt der Aufräumarbeiten berichtete die NZZ zwei Monate nach der Katastrophe. Unter dem etwas seltsam anmutenden Titel «Ersatzwasser infolge Flugzeugabsturz in Weiach» heisst es da kurz und bündig:

«mth. In unmittelbarer Nähe der Flugzeugabsturzstelle bei Weiach sind rund 300 m3 ölverschmutzter Erde ausgehoben und in die Deponie Wettswil gebracht worden. Da sich in der Nähe der Absturzstelle am Haggenberg drei Quellen befinden, bleiben sie weiterhin vom Wasserversorgungsnetz Weiach abgehängt, bis keine Gefährdung des Wassers mehr besteht. Die Quellen werden vom kantonalen Gewässerschutzamt überwacht.»

Mit den drei Quellen sind die anlässlich des letzten Bannumgangs besuchten Quellfassungen in Surgen gemeint, die unterhalb der Absturzstelle liegen und bei denen man daher eine Kontamination befürchten musste. Deshalb die Abbaggerung des mit Kerosen und anderen Kohlenwasserstoffen verschmutzten Waldbodens.

Was der NZZ-Redaktor mit der Wortschöpfung «Ersatzwasser» zum Ausdruck bringen wollte? Es wurden ja lediglich diese drei Quellen aus Sicherheitsgründen von der Leitung zum Reservoir an der Hinteren Bergstrasse 20 abgehängt. Das hat den Zufluss verringert. Und bei erhöhtem Bedarf musste man dann halt eine grössere Menge aus dem Grundwasser im Gebiet Sädel hochpumpen.

Quellen

  • Ersatzwasser infolge Flugzeugabsturz in Weiach. In: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 10, 14. Januar 1991 – S. 27.
  • Bild: DHM 2021/22 ZH auf maps.zh.ch