Als es den Bundesstaat noch nicht gab, da hatte man als kantonsfremder Schweizerbürger seine Niederlassungsbewilligung vom Gemeinderat alle paar Jahre erneuern zu lassen. Die galt nicht unbefristet. Und die gemeinderätliche Bewilligung war auch nicht einfach so rechtsgültig. Sie wurde von der Kantonsverwaltung geprüft und musste vom Regierungsrat bestätigt werden.
So behandelte die Zürcher Regierung am heutigen Datum vor 180 Jahren insgesamt 129 Niederlassungen von Schweizerbürgern und «Landesfremden» (Ausländer). Und genehmigte sie alle, teils mit Auflagen. Eine Sonderbehandlung erfuhr ein ganz bestimmter Schweizerbürger: der «Israelit» David Ries, Händler von Lengnau AG wurde in der Stadt Zürich nur «unter den für den Verkehr der Juden bereits bestehenden und allfällig künftigen gesetzlichen Beschränkungen» akzeptiert.
Hafner sind willkommen
Im Bezirk Regensberg hatte der Weyacher Gemeindrath einem Schweizerbürger und zwei Landesfremden samt deren Frauen und allfälligen Kindern die Niederlassung gewährt:
«96.) Bohni, Jacob, aus Fränkendorf, Canton Baselland, verh: Hafner.»
«101.) Liebert, Jacob, aus Schneitheim, Königreich Würtemberg, verh:, Hafner.»
«102.) Peter, Jacob, aus Wellendingen, Königreich Würtemberg, verh:, Güterarbeiter:»
Das Hafnergewerbe war also durchaus erwünscht in Weiach, wie man an den beiden aus Frenkendorf BL (nahe Liestal) und dem süddeutschen Schnaitheim stammenden Handwerkern sehen kann.
Schnaitheim liegt ca. 30 km nördlich von Ulm nahe der bayrischen Grenze und ist heute ein Ortsteil der Stadt Heidenheim an der Brenz. Und dieser Jacob Liebert war der Grossvater der letzten Bewohnerin des heutigen Weiacher Ortsmuseums.
Ein weiterer Württemberger, der landwirtschaftlich tätige Jacob Peter, stammte aus Wellendingen, einer Nachbargemeinde der Stadt Rottweil (einst ein zugewandter Ort der Alten Eidgenossenschaft). Es gibt in Baden-Württemberg noch ein weiteres Wellendingen, ein kleines Dorf, nahe der Schaffhauser Grenze, das zur Stadt Bonndorf im Schwarzwald gehört. Das wäre aber damals als Wellendingen im Grossherzogtum Baden bezeichnet worden.
Heimatschein nicht ganz in Ordnung
Der Regierungsratsbeschluss hebt wie folgt an: «Es hat der Regierungsrath auf den Bericht und Antrag des Rathes des Innern vom 22. hujus [des laufenden Monats Juli], beschlossen, die von den betreffenden Gemeindräthen der Bezirke Zürich, Affoltern, Meilen, Regensberg, Winterthur und Andelfingen, nachstehenden Cantons- und Landesfremden [...] ertheilten Niederlaßungsbewilligungen einfach zu bestätigen. Davon sind jedoch ausgenommen: [...]
No. 102. [also Jacob Peter] bey welchem das Statthalteramt Regensperg [sic!] beauftragt wird, durch den betreffenden Gemeindrath dem Petenten aufzugeben, seinen Heimathschein nachträglich vom Ministerium legalisiren zu lassen.»
Da fehlte wohl irgendein königlich-württembergischer Stempel. Und wenn es derselbe Heimatschein war, der schon 1837 die Grundlage für die erste Niederlassungsbewilligung für den Wellendinger war, dann hätte man das bei der Zürcher Verwaltung reichlich spät bemerkt.
Quelle
- Niederlaßungsbewilligungen in den Bezirken Zürich, Affoltern, Meilen, Regensperg, Winterthur und Andelfingen. Regierungsratsbeschluss vom 31. Juli 1841. Signatur StAZH MM 2.64 RRB 1841/1221